DE3930928A1 - Cyclosporin enthaltende pharmazeutische formulierungen - Google Patents
Cyclosporin enthaltende pharmazeutische formulierungenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf neue galenische
Formulierungen, die ein Cyclosporin als Wirkstoff enthalten.
Die Cyclosporine umfassen eine Klasse strukturell distinktiver
cyclischer poly-N-methylierter Undecapeptide, die gewöhnlich
über pharmakologische Eigenschaften, insbesondere
immunosuppressive Eigenschaften, antiinflammatorische Eigenschaften
und/oder antiparasitische Eigenschaften verfügen.
Das erste Cyclosporin, welches isoliert worden ist, war der
natürlich vorkommende fungale Metabolit Ciclosporin oder
Cyclosporin, das auch als Cyclosporin A bekannt ist und im
Handel unter den eingetragenen Warenzeichen SANDIMMUN® oder
SANDIMMUNE® erhältlich ist. Ciclosporin stellt das Cyclosporin
der folgenden Formel A dar
worin -MeBmt- für den N-Methyl-(4R)-4-but-2E-en-1-yl-4-
methyl-(L)threonylrest der folgenden Formel B steht
Hierin steht -x-y- für -CH=CH- (trans).
Als Stamm der Klasse ist dem Ciclosporin bisher die größte
Aufmerksamkeit zuteil geworden. Die klinischen Versuche mit
Ciclosporin erstreckten sich in erster Linie auf seinen Einsatz
als Immunsuppressivum, und zwar insbesondere auf dessen
Anwendung bei der Behandlung von Empfängern von Organtransplantaten,
wie Herztransplantaten, Lungentransplantaten,
Herz-Lungen-Transplantaten, Lebertransplantaten, Nierentransplantaten,
Pankreastransplantaten, Knochenmarktransplantaten,
Hauttransplantaten oder Hornhauttransplantaten,
und hier insbesondere von allogenen Organtransplantaten.
Auf diesem Anwendungsgebiet hat sich Ciclosporin als sehr
erfolgreich durchgesetzt.
Gleichzeitig wurde Ciclosporin bezüglich seiner Eignung zur
Behandlung verschiedener Autoimmunkrankheiten und entzündlicher
Zustände untersucht, und zwar insbesondere entzündlicher
Zustände mit einer autoimmunen Komponente als Krankheitsursache,
wie von Arthritis (beispielsweise Arthritis
rheumatica, Arthritis chronica progrediente und Arthritis
deformans) und von rheumatischen Krankheiten, und in der
Literatur wird ausführlich über die bei diesen Untersuchungen
in vitro an Tiermodellen und bei klinischen Versuchen erhaltenen
Ergebnisse berichtet. Zu Autoimmunkrankheiten, für
deren Behandlung Ciclosporin vorgeschlagen oder angewandt
wurde, gehören beispielsweise autoimmune hämatologische
Störungen (wie hämolytische Anämie, aplastische Anämie,
Anämie mit reinem Erythrocytenabfall und idiopathische
Thrombocytopenie), systemischer Lupus erythematodes, Polychondritis,
Sklerodermie, Wegener-Granulomatose, Dermatomyositis,
chronische akute Hepatitis, Myasthenia gravis,
Psoriasis, Steven-Johnson Syndrom, idiopathische Sprue,
autoimmune entzündliche Erkrankungen des Darms (wie Colitis
ulcerosa und Crohn-Krankheit), endokrine Ophthalmopathie,
Grave-Krankheit, Sarkoidose, multiple Sklerose,
primäre billiäre Zirrhose, juveniler Diabetes (Diabetes
mellitus Typ I), Uveitis (anterior und
posterior), vernale Konjunktivitis, Keratokonjunktivitis
sicca, interstetielle Lungenfibrose, psoriatische Arthritis
und Glomerulonephrose (mit und ohne Nephrosesyndrom unter
Einschluß von idiopathischem Nephrosesyndrom oder Minimalschadennephropathie).
Ciclosporin wurde auch bereits bezüglich seiner möglichen Anwendbarkeit
auf anderen Gebieten untersucht, wie als Mittel
gegen Parasiten, insbesondere Mittel gegen Protozoen, wobei
auch Möglichkeiten seiner Anwendung zur Behandlung von
Malaria, Kokzidiomykose und Schistosomiasis und in neuerer
Zeit für die Anwendung als Mittel zur Umkehrung oder Aufhebung
einer Resistenz von Tumoren gegen antineoplastische
Mittel und dergleichen vorgeschlagen wurden.
Seit der ursprünglichen Auffindung von Ciclosporin wurde eine
breite Vielfalt an natürlich vorkommenden Cyclosporinen isoliert
und identifiziert, wobei auch viele weitere nichtnatürliche
Cyclosporine durch Totalsynthese oder Halbsynthese oder
durch Anwendung abgewandelter Züchtungstechniken hergestellt
wurden. Die Cyclosporine stellen somit nun eine bedeutende
Verbindungsklasse dar, und hierzu gehören beispielsweise die
natürlich vorkommenden Cyclosporine A bis Z (Helv. Chim.
Acta. 60, Seiten 1247 bis 1255 (1977) (Traber et al), Helv.
Chim. Acta. 65, Seiten 1655 bis 1667 (1982) (Traber et al),
Europ. J. Applied Microbiology and Biotechnology 14, Seiten
273 bis 240 (1982) (Kobel et al) und Progress in Allergy 38,
Seiten 28 bis 45 (1986) (Wartburg et al) und auch verschiedene
nichtnatürliche Cyclosporinderivate sowie künstliche
oder synthetische Cyclosporine unter Einschluß der sogenannten
Dihydrocyclosporine, bei denen die Brücke -x-y- des
Restes -MeBmt- (obige Formel B) gesättigt ist, so daß -x-y-
für -CH₂-CH₂- steht, derivatisierte Cyclosporine, bei
denen am a-Kohlenstoffatom des Sarcosylrests in der Stellung
3 des Cyclosporinmoleküls ein weiterer Substituent eingeführt
ist, Cyclosporine, bei denen der Rest -MeBmt- in einer isomeren
Form vorhanden ist, bei denen beispielsweise die Konfiguration
der Stellungen 6′ und 7′ des Rests -MeBmt- eine
cis-Konfiguration und keine trans-Konfiguration ist, und
Cyclosporine, bei denen an bestimmten Stellungen in der
Peptidsequenz unterschiedliche Aminosäuren eingebaut sind,
was beispielsweise durch die von R. Wenger entwickelten Verfahren
zur Herstellung von Cyclosporinen durch Totalsynthese
erfolgen kann, und hierzu wird beispielsweise hingewiesen auf
Helv. Chim. Acta. 60, Seiten 1247 bis 1255 (1977) (Traber et
al), Helv. Chim. Acta. 65, Seiten 1655 bis 1667 (1982)
(Traber et al), Europ. J. Applied Microbiology and Biotechnology
14, Seiten 273 bis 240 (1982) (Kobel et al),
US-A 41 08 985, US-A 42 10 581, US-A 42 20 641, EU-A
00 34 567, EU-A 00 56 782, WO-A 86/02080, Transp. Proc. 15,
Ergänzungsband 1, Seite 2230 (1983) (Wenger), Angew. Chem.
Int. Ed. 24, Seite 77 (1985) (Wenger) und Progress in the
Chemistry of Organic Natural Products 50, Seite 123 (1986)
(Wenger).
Die Cyclosporine stellen somit nun in der Tat eine sehr breite
Verbindungsklasse dar, und hierzu gehören beispielsweise
[Thr]²-, [Val]²-, [Nva]²- und [Nva]²-[Nva]⁵-Ciclosporin,
welche auch als Cyclosporine C, D, G und M bekannt sind,
[3-O-Acyl-MeBmt]¹-Ciclosporin, das auch als Acetat von Cyclosporin
A bekannt ist, [Dihydro-MeBmt]¹-[Val]²-Ciclosporin,
das auch als Dihydrocyclosporin D bekannt ist,
[(D)Fluormethyl-Sar]³-Ciclosporin, [(D)Ser]⁸-Ciclosporin,
[MeIle]¹¹-Ciclosporin, [(D)MeVal]¹¹-Ciclosporin, das auch als
Cyclosporin H bekannt ist, [MeAla]⁶-Ciclosporin, [(D)Pro]³-
Ciclosporin und dergleichen.
Nach der nun für Cyclosporine anerkannten Nomenklatur werden
diese Verbindungen durch Bezugnahme auf die Struktur von
Ciclosporin definiert, nämlich von Cyclosporin A. Dies erfolgt
zuerst durch Angabe der vorhandenen Aminosäurereste,
die sich von den im Ciclosporin vorhandenen Resten unterscheiden,
so daß beispielsweise die Bezeichnung [(D)Pro]³
besagt, daß das fragliche Cyclosporin in Stellung 3 einen
Rest -(D)Pro- und keinen Rest -Sar- aufweist, wobei dann der
Begriff Ciclosporin zur Charakterisierung der verbleibenden
Reste herangezogen wird, die mit den im Ciclosporin vorhandenen
Resten identisch sind. Einzelne Reste werden ausgehend vom
Rest -MeBmt- oder vom Rest -DihydroMeBmt- in Stellung 1
numeriert.
Sehr viele dieser weiteren Cyclosporine verfügen über eine
zu Ciclosporin vergleichbare oder noch spezifischere Brauchbarkeit,
beispielsweise eine Wirksamkeit insbesondere zur
Umkehr der Resistenz von Tumoren gegen eine therapeutische
Behandlung mit Cytostatika, und in der Literatur gibt es eine
Fülle von Vorschlägen für die Anwendung solcher Cyclosporine
als therapeutische Mittel.
Trotz des sehr bedeutenden Beitrages, den Ciclosporin insbesondere
auf dem Gebiete der Organtransplantation und der therapeutischen
Behandlung von Autoimmunkrankheiten geliefert hat,
sind die Schwierigkeiten, die der Schaffung wirksamerer und
bequemer von verabreichender galenischer Formen entgegenstehen,
und auch die bisher bekannten unerwünschten Nebenreaktionen,
insbesondere nephrotoxische Reaktionen, bisher offenbar ernsthafte
Hinderungsgründe für eine breitere Verwendung und Anwendung
dieser Wirkstoffe gewesen. Die Cyclosporine sind stark
hydrophobe Substanzen. Entsprechende flüssige Formulierungen
von Cyclosporinen, wie Formulierungen für eine orale Verabreichung,
beruhen bisher vorwiegend auf der Anwendung von
Ethanol und Ölen oder ähnlichen Hilfsstoffen als Trägermedien.
Die handelsübliche Trinklösung von Ciclosporin enthält
als Trägermedium beispielsweise Ethanol und Olivenöl in Verbindung
mit Labrafil als oberflächenaktives Mittel, wozu beispielsweise
auf US-A 43 88 307 hingewiesen wird. Die Anwendung
einer solchen Trinklösung oder ähnlicher bekannter Zusammensetzungen
ist jedoch mit einer Reihe von Schwierigkeiten
verbunden.
Die Notwendigkeit zum Einsatz von Ölen oder Trägern auf Ölbasis
kann den Zubereitungen einen unangenehmen Geschmack verleihen
oder ihre Annehmbarkeit in anderer Weise verringern,
und zwar insbesondere bei einer Langzeittherapie. In Form von
Gelatinekapseln lassen sich diese Effekte jedoch maskieren.
Um das Cyclosporin in Lösung zu halten, ist es jedoch notwendig,
den Gehalt an Ethanol hoch zu halten. Durch Verdampfung
des Ethanols beispielsweise aus Kapseln oder aus
sonstigen Formen nach dem Öffnen kommt es jedoch zur Ausfällung
von Cyclosporin. Befinden sich solche Zusammensetzungen
daher beispielsweise in Weichgelatinekapseln, dann erfordert
die erwähnte besondere Schwierigkeit eine Verpackung
des eingekapselten Produkts in ein luftdichtes Behältnis,
nämlich beispielsweise in eine Verpackung in Form einer luftdichten
Blase oder einer entsprechenden Aluminiumfolie. Hierdurch
wird das Produkt jedoch sowohl voluminöser als auch
teurer in seiner Herstellung. Auch sich die Aufbewahrungscharakteristiken
solcher Formulierungen alles andere als
ideal.
Weiter sind auch die Bioverfügbarkeitsdaten, die sich unter
Verwendung der bekannten oralen Dosierungssysteme von Cyclosporin
erzielen lassen, niedrig und schwanken ziemlich breit
zwischen den jeweiligen Empfängern, den Arten der jeweiligen
Patienten und sogar bei den einzelnen Empfängern zu unterschiedlichen
Zeiten während des Verlaufs der therapeutischen
Behandlung. In der Literatur wird daher berichtet, daß sich
durch die derzeit verfügbare therapeutische Behandlung unter
Anwendung der im Handel befindlichen Trinklösungen von Ciclosporin
im Mittel eine absolute Bioverfügbarkeit von nur etwa
30 Prozent ergibt, wobei ausgeprägte Abweichungen zwischen
den einzelnen Patientengruppen bestehen, wie zwischen Empfängern
von Lebertransplantaten (verhältnismäßig niedrige Bioverfügbarkeit)
oder Knochenmarktransplantaten (verhältnismäßig
hohe Bioverfügbarkeit). Die berichteten Abweichungen
in der Bioverfügbarkeit zwischen den jeweiligen Empfängern
schwanken zwischen einem Prozent oder einigen Prozent bei
gewissen Patienten und bis zu 90 Prozent oder noch mehr bei
anderen Patienten. Ferner ist auch, wie bereits erwähnt, eine
ausgeprägte Veränderung der Bioverfügbarkeit bei den jeweiligen
Patienten im Laufe der Zeit zu beobachten.
Zur Erzielung einer wirksamen immunsuppressiven therapeutischen
Behandlung müssen die Blutspiegel oder Blutserumspiegel
von Cyclosporin innerhalb eines bestimmten Bereichs gehalten
werden. Der jeweils erforderliche Bereich kann schwanken in
Abhängigkeit vom jeweils zu behandelnden Zustand, wie der
Frage, ob die jeweilige Behandlung der Verhinderung einer
Abstoßung des Transplantats oder der Steuerung einer Autoimmunkrankheit
dienen soll, und in Abhängigkeit davon, ob zugleich
mit der therapeutischen Behandlung mittels Cyclosporin
eine therapeutische Behandlung mit einem anderen immunsuppressiven
Mittel angewandt wird oder nicht. Infolge der
breiten Schwankung der Bioverfügbarkeitswerte, die sich mit
den herkömmlichen Dosierungsformen von Cyclosporin ergeben,
schwanken die Tagesdosen, die zur Erzielung der erforderlichen
Blutserumspiegel notwendig sind, ebenfalls stark von
Empfänger zu Empfänger und sogar bei einem einzelnen Empfänger.
Die Blutspiegel oder Blutserumspiegel von Patienten,
die unter einer therapeutischen Behandlung mit Cyclosporin
stehen, müssen daher in regelmäßigen und häufigen Intervallen
überwacht werden. Eine solche Überwachung wird im
allgemeinen durch Anwendung von Radioimmunversuchen oder
vergleichbaren Immunversuchen durchgeführt, beispielsweise
durch Einsatz von auf monoklonalen Antikörpern beruhenden
Verfahren, und muß, wie bereits erwähnt, auf regelmäßiger
Basis vorgenommen werden. Dies ist zwangsläufig zeitaufwendig
und mühsam, so daß sich die Gesamtkosten der therapeutischen
Behandlung hierdurch wesentlich erhöhen.
Zu diesen sehr bedeutenden praktischen Schwierigkeiten kommt
noch das bereits erwähnte Auftreten unerwünschter Nebenreaktionen,
die bei der Anwendung der bisher verfügbaren oralen
Dosierungsformen zu beobachten sind.
Für die Lösung dieser verschiedenen Probleme sind im Stand
der Technik bereits mehrere Vorschläge gemacht worden, die
sowohl feste als auch flüssige orale Dosierungsformen einschließen.
Dabei ist jedoch immer die vorherrschende Schwierigkeit
bestehen geblieben, daß die Cyclosporine, wie Ciclosporin,
von Natur aus in wäßrigen Medien unlöslich sind. Es
ergeben sich hierbei daher keine Dosierungsformen, die Cyclosporine
in so hoher Konzentration enthalten, daß sie sich
angenehm anwenden lassen und trotzdem die erforderlichen
Kriterien für die Bioverfügbarkeit aufweisen, nämlich eine
wirksame Resorption im Magen oder im Darmlumen ermöglichen,
sowie beständige und ausreichend hohe Blutspiegel oder Blutserumspiegel
ergeben.
Die besonderen Schwierigkeiten, die bei einer oralen Verabreichung
von Cyclosporinen auftreten, haben zwangsläufig zu
Beschränkungen in der Anwendung von Cyclosporin als Therapeutikum
für die Behandlung von Krankheiten geführt, die verhältnismäßig
weniger ernst oder gefährlich sind. Ein besonderes
Gebiet, wo es Schwierigkeiten dieser Art gibt, ist die
Anwendung von Cyclosporin als Therapeutikum für die Behandlung
von Autoimmunkrankheiten und anderen Zuständen, welche
die Haut beeinflussen, beispielsweise zur Behandlung von
atopischer Dermatitis und Psoriasis und zur Stimulierung des
Wachstums von Haar, was ebenfalls bereits vielfach vorgeschlagen
worden ist, wie zur Behandlung von Alopezie, wozu es
im Laufe des Alterns oder infolge einer Krankheit kommt.
Die orale therapeutische Behandlung mit Ciclosporin hat zwar
gezeigt, daß dieser Wirkstoff mit Vorteil auch bei Patienten
angewandt werden kann, die beispielsweise an Psoriasis leiden,
doch hat das Risiko von Nebenreaktionen, die bei einer
oralen therapeutischen Behandlung auftreten, eine allgemeine
Anwendung dieses Wirkstoffs bisher verhindert. Es sind auch
bereits verschiedene Vorschläge für die Anwendung von Cyclosporinen,
wie Ciclosporin, in topischen Formen gemacht worden,
wobei auch eine Anzahl an topischen Abgabesystemen beschrieben
worden ist. Bei Versuchen mit einer topischen Anwendung
konnte jedoch keinerlei therapeutischer Effekt gezeigt
werden. Ein Mittel für eine topische Anwendung, durch
das die Haut wirksam versorgt wird und das sich beispielsweise
für die Behandlung von Psoriasis eignet, würde eine
therapeutische Behandlung mit Cyclosporin daher einem Krankkeitsbild
zugänglich machen, unter dem viele Patienten leiden.
Durch die vorliegende Erfindung werden neue galenische Formulierungen
von Cyclosporin bereitgestellt, die die Form
eines Mikroemulsionsvorkonzentrats haben und/oder auf der
Anwendung bestimmter Lösungsmittelmedien der im folgenden
näher definierten Art beruhen, wodurch sich die bei der bekannten
therapeutischen Anwendung von Cyclosporin, wie
Ciclosporin, vorhandenen Schwierigkeiten beseitigen oder wesentlich
verringern lassen. Dabei hat sich vor allem gezeigt,
daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen die Herstellung
fester, halbfester oder flüssiger Zusammensetzungen ermöglichen,
welche ein Cyclosporin in so hoher Konzentration enthalten,
daß hierdurch beispielsweise eine bequeme orale Verabreichung
möglich ist, während sich zugleich ein verbesserter
Wirkungsgrad, beispielsweise in bezug auf das Bioverfügbarkeitsverhalten,
erzielen läßt.
Insbesondere hat sich gezeigt, daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
eine wirksame Dosierung von Cyclosporin unter
gleichzeitiger Verbesserung der Resorptionsspiegel/Bioverfügbarkeitsspiegel
erlauben und daß sich damit auch die
Schwankungsbreite der Resorptionsspiegel/Bioverfügbarkeitsspiegel
erniedrigen läßt, die bei der bisherigen therapeutischen
Anwendung von Cyclosporin sowohl beim einzelnen Patienten
als auch zwischen den verschiedenen Patienten auftritt.
Die Anwendung der Lehre der vorliegenden Erfindung ermöglicht
die Herstellung von Dosierungsformen von Cyclosporin, durch
die sich die Schwankungsbreite in den einzelnen Blutspiegeln
und Blutserumspiegeln von Cyclosporin zwischen den Dosen für
einzelne Patienten und auch zwischen einzelnen Patienten und
einzelnen Patientengruppen erniedrigen läßt. Die Erfindung ermöglicht
somit eine Erniedrigung der Dosierungsspiegel an
Cyclosporin, welche zur Erzielung einer wirksamen therapeutischen
Behandlung notwendig sind. Ferner wird hierdurch eine
engere Standardisierung und auch Optimierung des ständigen
täglichen Dosierungsbedarfs für die einzelnen Patienten möglich,
die mit Cyclosporin therapeutisch behandelt werden, und
auch für Patientengruppen, welche unter einer vergleichbaren
therapeutischen Behandlung stehen.
Durch eine engere Standardisierung der Dosierungsrate für die
einzelnen Patienten und der damit als Antwort verbundenen
Blutspiegel oder Blutserumspiegel und auch durch die Dosierungsparameter
und Antwortparameter bei den jeweiligen Patientengruppen
läßt sich das Ausmaß der sonst erforderlichen
Überwachung erniedrigen, wodurch sich eine wesentliche
Senkung der Kosten der jeweiligen therapeutischen Behandlung
ergibt.
Durch Herabsetzung der Dosierung oder Standardisierung an
Cyclosporin, die zur Erzielung der benötigten Bioverfügbarkeitscharakteristiken
notwendig ist, ergibt sich durch die
vorliegende Erfindung auch eine Erniedrigung des Auftretens
unerwünschter Nebenwirkungen, insbesondere nephrotoxischer
Reaktionen, bei Patienten, die unter einer therapeutischen
Behandlung mit Cyclosporin stehen.
Ferner ermöglicht die vorliegende Erfindung die Herstellung
von Zusammensetzungen, die nicht auf einem Alkanol beruhen
und die somit beispielsweise kein oder praktisch kein Ethanol
enthalten. Durch solche Zusammensetzungen werden die erwähnten
Schwierigkeiten einer mangelnden Stabilität und der damit
verbundenen besonderen Verarbeitungsverfahren vermieden, die
den bekannten alkanolischen Zusammensetzungen anhaften. Durch
die Erfindung werden somit unter anderem Zusammensetzungen
geschaffen, die beispielsweise für eine Präsentation in Form
von Kapseln, wie Hartgelatinekapseln oder Weichgelatinekapseln,
besser geeignet sind und/oder durch welche sich die durch die
sonst notwendige Verpackung auftretenden Schwierigkeiten vermeiden
oder stark verringern lassen, wie sie oben beispielsweise
im Zusammenhang mit Weichgelatinekapseln erwähnt worden
sind.
Hinsichtlich einer tropischen Anwendung ermöglicht die vorliegende
Erfindung ferner die Herstellung neuer galenischer
Formulierungen, die ein Cyclosporin, wie Ciclosporin, als
Wirkstoff enthalten, und erlaubt eine verbesserte Behandlung
von die Haut beeinträchtigenden Autoimmunkrankheiten, und
insbesondere von dermatologischen Krankheiten, die auf einer
morbiden Proliferation und/oder Keratinisierung der Epidermis
beruhen, wie insbesondere von Psoriasis und atopischer
Dermatose. Auf der Erfindung beruhende topisch anwendbare
Zusammensetzungen lassen sich auch zur Behandlung von
Alopezie, wie zur Erhöhung des Wachstums von Haaren, anwenden.
Eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind
pharmazeutische Zusammensetzungen, die ein Cyclosporin als
Wirkstoff enthalten und die die Form eines Mikroemulsionsvorkonzentrats
haben.
Unter einem Mikroemulsionsvorkonzentrat wird hierbei ein
System verstanden, das beim Kontakt mit Wasser, wie bei
Zusatz zu Wasser, eine Mikroemulsion ergibt. Bei einer
solchen Mikroemulsion handelt es sich im herkömmlich anerkannten
Sinn um eine nichtopaque oder praktisch nichtopaque
kolloidale Dispersion, die Wasser und organische Komponenten
unter Einschluß hydrophober (lipophiler) organischer Komponenten
enthält. Mikroemulsionen lassen sich dadurch erkennen,
daß sie eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen.
Sie werden spontan oder praktisch spontan gebildet, wenn
ihre Komponenten miteinander in Kontakt gebracht werden. Es
ist also hierzu praktisch keine Zufuhr von Energie notwendig,
und die Bildung solcher Mikroemulsionen läuft daher beispielsweise
ohne Erhitzung oder Anwendung einer hohen Scherkraft
oder einer anderen wesentlichen Durchmischung ab. Solche
Mikroemulsionen sind thermodynamisch stabil und einphasig.
Sie sind praktisch nicht opaque, nämlich transparent oder
opaleszent, wenn sie unter einem optischen Mikroskop betrachtet
werden. Sie sind in ihrem nichtgestörten Zustand
optisch isotrop, obwohl sich bei einer Beobachtung beispielsweise
unter Anwendung einer Röntgenstrahlentechnik eine
anisotrope Struktur feststellen läßt.
Die Mikroemulsionen enthalten eine disperse oder stückige
(Tröpfchen) Phase, deren Teilchen eine Größe von weniger
als 200 nm (2000 Å) haben, wovon ihre optische
Transparenz herrührt. Die Teilchen einer Mikroemulsion können
kugelig sein, jedoch auch sonstige Strukturen haben, beispielsweise
flüssige Kristalle mit lamellaren, hexagonalen
oder isotropen Symmetrien sein. Im allgemeinen enthalten
die Mikroemulsionen Tröpfchen oder Teilchen mit einer maximalen
Abmessung, beispielsweise einem Durchmesser, von
weniger als 150 nm (1500 Å), beispielsweise gewöhnlich
von 10 bis 100 nm (100 bis 1000 Å).
Bezüglich einer weiteren Diskussion der Eigenschaften von
Mikroemulsionen wird beispielsweise hingewiesen auf Progress
in Surface and Membrane Science 12, Seiten 405 ff., Academic
Press (1975) (Rosof), Dispersion Science and Technology 6,
(3), Seiten 317 ff. (1985) (Friberg) und Pharm. Ind. 50,
(3), Seiten 370 ff. (1988) Müller et al).
Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, daß es sich bei den
erfindungsgemäßen Mikroemulsionsvorkonzentraten um galenische
Systeme handelt, die ein Cyclosporin als Wirkstoff enthalten
und beim Zusammenbringen mit Wasser allein spontan oder praktisch
spontan zur Bildung einer Mikroemulsion befähigt sind.
Pharmazeutische Zusammensetzungen in Form solcher Mikroemulsionsvorkonzentrate,
die Cyclosporine als Wirkstoff enthalten,
sind neu. Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist daher
- (A) eine pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Cyclosporin als Wirkstoff, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie ein sogenanntes Mikroemulsionsvorkonzentrat darstellt.
Unter einer pharmazeutischen Zusammensetzung werden hierin
Zusammensetzungen verstanden, deren Komponenten oder
Bestandteile selbst pharmazeutisch annehmbar sind, so daß
diese beispielsweise im Falle einer beabsichtigten oralen
Verabreichung für eine orale Anwendung annehmbar und im
Falle einer beabsichtigten topischen Verabfolgung für eine
topische Anwendung annehmbar sind.
Zusätzlich zu dem als Wirkstoff dienenden Cyclosporin enthält
das die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bildende Mikroemulsionsvorkonzentrat
zweckmäßigerweise auch noch
- (1) eine hydrophile Phase,
- (2) eine lipophile Phase, und
- (3) ein oberflächenaktives Mittel.
Das Cyclosporin wird in der lipophilen Phase getragen. Zweckmäßigerweise
dient sowohl die hydrophile Phase als auch die
lipophile Phase als Trägermedium.
Die erfindungsgemäßen Mikroemulsionsvorkonzentrate stellen
artmäßig sogenannte Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W-Emulsionen)
dar. Zusammensetzungen gemäß der oben unter (A) erwähnten Zusammensetzung
können selbstverständlich jedoch auch untergeordnete
Mengen an Wasser enthalten oder ansonsten feinstrukturelle
Merkmale aufweisen, die für Mikroemulsionen charakteristisch
sind, so daß sie artmäßig beispielsweise Mikroemulsionen
vom Typ O/W oder W/O (Wasser-in-Öl-Emulsionen)
sein können. Von einem Mikroemulsionsvorkonzentrat werden
daher im vorliegenden Fall auch solche Möglichkeiten umfaßt.
Mikroemulsionen, die sich durch Kontakt der ein Mikroemulsionsvorkonzentrat
darstellenden erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
mit Wasser oder mit einem sonstigen wäßrigen Medium
ergeben, sind thermodynamisch stabil, was bedeutet, daß sie
bei Umgebungstemperatur langzeitig stabil bleiben, so
daß sie beispielsweise nicht trüb werden oder Tröpfchen mit
einer für Emulsionen regulären Größe bilden oder einen Niederschlag
ergeben. Zur Bildung einer Mikroemulsion ist natürlich
eine ausreichende Menge an Wasser notwendig. Die obere
Grenze für die Verdünnung ist zwar nicht kritisch, doch ist
im allgemeinen eine Verdünnung von 1 : 1 Gewichtsteilen
(ppw), beispielsweise von 1 : 5 Gewichtsteilen (ppw) (Mikroemulsionsvorkonzentrat : H₂O)
oder darüber geeignet. Beim Kontakt
mit Wasser sollen die die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
darstellenden Mikroemulsionsvorkonzentrate vorzugsweise
Mikroemulsionen ergeben können, die bei Umgebungstemperaturen
stabil bleiben, was sich beispielsweise
durch ein Fehlen irgendeiner optisch beobachtbaren Eintrübung
oder Ausfällung äußert, und zwar während einer Zeitdauer von
wenigstens 2 Stunden, vorzugsweise von wenigstens 4 Stunden,
und insbesondere von wenigstens 12 bis 24 Stunden. Mikroemulsionen,
die aus den erfindungsgemäßen Mikroemulsionsvorkonzentraten
erhältlich sind, weisen beispielsweise bei den
oben angegebenen Verdünnungen vorzugsweise eine mittlere Teilchengröße
von etwa 150 nm (1500 Å), insbesondere weniger als
etwa 100 bis 110 nm (1000 oder 1100 Å), und beispielsweise
bis hinab zu etwa 15 oder 20 nm (150 oder 200 Å), auf.
Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäß Zusammensetzungen der
oben unter (A) definierten Art, die dadurch gekennzeichnet
sind, daß sie
- 1.1. einen pharmazeutisch annehmbaren C₁-C₅-Alkyl- oder Tetrahydrofurfuryldiether oder -teilether eines niedermolekularen Mono- oder Polyoxyalkandiols oder
- 1.2. 1,2-Propylenglykol
als hydrophile Komponenten enthalten.
Geeignete Komponenten 1.1. sind beispielsweise Diether oder
Teilether, insbesondere Teilether, von Mono- oder Polyoxyalkandiolen,
insbesondere von Mono- oder Dioxyalkandiolen, mit
2 bis 12 Kohlenstoffatomen und vor allem mit 4 Kohlenstoffatomen.
Vorzugsweise ist der Monooxyalkandiolrest oder der
Polyoxyalkandiolrest geradkettig. Erfindungsgemäß besonders
geeignet sind die Diether oder Teilether der allgemeinen
Formel (I)
R₁ - [O-(CH₂)₂] x -OR₂ (I)
worin
R₁ für C₁-C₅-Alkyl oder Tetrahydrofurfuryl steht,
R₂ Wasserstoff, C₁-C₅-Alkyl oder Tetrahydrofurfuryl ist, und
x eine Zahl von 1 bis 6, insbesondere von 1 bis 4 und vor allem von etwa 2, bedeutet.
R₁ für C₁-C₅-Alkyl oder Tetrahydrofurfuryl steht,
R₂ Wasserstoff, C₁-C₅-Alkyl oder Tetrahydrofurfuryl ist, und
x eine Zahl von 1 bis 6, insbesondere von 1 bis 4 und vor allem von etwa 2, bedeutet.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind die Teilether der
oben definierten Art, beispielsweise Produkte der angegebenen
allgemeinen Formel (I), worin R₂ Wasserstoff ist.
Die C₁-C₅-Alkylreste in den oben definierten Ethern können
verzweigt oder geradkettig sein, und Beispiele hierfür sind
Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl und t-Butyl.
Solche Ether sind bekannte und im Handel erhältliche Produkte
oder können analog zu bekannten Produkten hergestellt werden.
Besonders bevorzugte Produkte der Formel (I), die erfindungsgemäß
zur Anwendung gelangen können, sind die Produkte, die
unter den Warenbezeichnungen Transcutol und Glycofurol im
Handel erhältlich sind.
Transcutol ist die Verbindung Diethylenglykolmonoethylether
der Formel (I) mit R₁=C₂H₅, R₂=H und x=2.
Glycofurol, das auch als Tetrahydrofurfurylalkoholpolyethylenglykolether
oder α-(Tetrahydrofuranyl)-ω-hydroxypoly(oxy-1,2-ethandiyl)
bekannt ist, hat die Formel I mit
R₂=H und x= ein Mittelwert von 1 bis
2. Diese Verbindung hat ein mittleres Molekulargewicht von etwa
190, einen Siedepunkt von etwa 80 bis 100°C (bei 40 N/m²),
eine Dichte von etwa 1,070 bis 1,090 g/cm³ (bei 20°C), einen
Hydroxylwert von etwa 300 bis 400, einen Brechungsindex von
etwa 1,4545 (D-Linie von Natrium, 589 mm) (bei 40°C) und eine
Viskosität von etwa 8 bis 18 mN s/m² (bei 20°C). Bezüglich
weiterer Informationen hierüber wird beispielsweise auf
Handbook of Pharmaceutical Excipients, Herausgeber American
Pharmaceutical Association/The Pharmaceutical Society of
Great Britain, Seite 127 (1986) und auf Lexikon der Hilfsstoffe,
3. Auflage, Seite 577 (1989) von Fiedler hingewiesen.
Die genauen Eigenschaften von Glycofurol schwanken in Abhängigkeit
von seiner relativen Reinheit. Sorten schlechterer
Qualität enthalten ziemliche Mengen an Tetrahydrofurfurylalkohol
und anderen Verunreinigungen. Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung wird daher vorzugsweise Glycofurol
75 verwendet, bei dem es sich um ein Produkt mit den
oben angegebenen Eigenschaften handelt und bei dem der Anteil,
welcher der obigen Formel (I) entspricht, worin x für 1 bis
2 steht, im Minimum 95 Prozent beträgt.
Es hat sich vor allem gezeigt, daß die Verwendung von Komponenten
der obigen unter 1.1. und 1.2. definierten Art Zusammensetzungen
gemäß (A) ergibt, deren hydrophile Phase sich besonders
gut als Trägermedium für Cyclosporin eignet, da eine
solche hydrophile Phase eine Beladung der Zusammensetzung
mit Cyclosporin ermöglicht, die für eine bequeme therapeutische
Dosierung, beispielsweise für eine orale Verabfolgung,
ausreichend ist.
Zusammensetzungen der oben unter (A) genannten Art, die als
hydrophile Phase Komponenten der oben unter 1.1. und/oder
1.2. definierten Art enthalten, können natürlich zusätzlich
auch einen oder mehrere weitere Bestandteile als Komponente
der hydrophilen Phase enthalten. Vorzugsweise handelt es
sich bei solchen weiteren Komponenten jedoch um Materialien,
in denen das als Wirkstoff vorhandene Cyclosporin ausreichend
löslich ist, so daß hierdurch die Wirksamkeit der als Trägermedium
für das Cyclosporin dienenden hydrophilen Phase nicht
wesentlich verschlechtert wird. Beispiele für solche mögliche
weitere Komponenten der hydrophilen Phase sind niedere
Alkanole, beispielsweise C₁-C₅-Alkanole, insbesondere
Ethanol.
Die Anwendung von Alkanolen, wie Ethanol, als Komponente der
hydrophilen Phase ist erfindungsgemäß zwar möglich, aus den
oben bereits diskutierten Gründen im allgemeinen jedoch weniger
bevorzugt. Die Zusammensetzungen der oben unter (A) definierten
Art beruhen daher vorzugsweise nicht auf Alkanolen,
was bedeutet, daß sie kein Alkanol als vorwiegende Komponente
der hydrophilen Phase enthalten. Die hydrophile Phase
enthält zweckmäßigerweise weniger als 50 Gewichtsprozent,
vorzugsweise weniger als 25 Gewichtsprozent, und insbesondere
weniger als 10 Gewichtsprozent, an alkanolischen Komponenten.
Am günstigsten ist die hydrophile Phase frei oder praktisch
frei von alkanolischen Komponenten, so daß sie im allgemeinen
weniger als 5 Gewichtsprozent und vorzugsweise weniger als
2 Gewichtsprozent, beispielsweise nur 0 Gewichtsprozent bis
1 Gewichtsprozent, an alkanolischen Komponenten enthält. Unter
einem Alkanol werden dabei insbesondere C₁-C₅-Alkanole, und
vor allem Ethanol, verstanden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der hydrophilen
Phase der oben unter (A) definierten Zusammensetzungen besteht
überhaupt oder im wesentlichen aus Komponenten der
oben unter 1.1. oder 1.2. definierten Art, und vor allem aus
Transcutol, Glycofural und/oder 1,2-Propylenglycol. Am
günstigsten besteht diese hydrophile Phase insgesamt oder
praktisch insgesamt entweder aus den Komponenten 1.1. oder
aus der Komponente 1.2.
Zusammensetzungen gemäß der obigen Definition (A), die eine
Komponente 1.1., und insbesondere Glycofurol, enthalten,
sind von besonderem Interesse, da sie sich besonders gut in
Weichgelatinekapseln einschließen lassen. Von solchen Zusammensetzungen
hat sich erfindungsgemäß auch ergeben, daß sie
überraschenderweise besonders stabil sind, wie beispielsweise
an Langzeitstabilitätsprüfungen bei normalen und erhöhten
Temperaturen gezeigt werden konnte. Derartige Zusammensetzungen
werden daher vor allem den Schwierigkeiten besonders
gerecht, mit denen man es beim Transport und bei der
Aufbewahrung arzneilicher Produkte unter Einschluß einer
Langzeitaufbewahrung beim Endverbraucher zu tun hat, wie in
Hospitälern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen.
Zusammensetzungen der oben unter (A) definierten Art enthalten
ferner auch eine lipophile Phase (2).
Zu geeigneten Komponenten, die sich als lipophile Phase verwenden
lassen, gehören alle pharmazeutisch annehmbaren Lösungsmittel,
die sich mit der jeweils gewählten hydrophilen
Phase, wie einer hydrophilen Phase der oben unter 1.1. oder
1.2. definierten Art, nicht vermischen lassen. Solche Lösungsmittel
weisen zweckmäßigerweise keine oder praktisch keine
oberflächenaktive Funktion auf. Besonders geeignete Komponenten,
die als Komponenten (2) für die lipophile Phase verwendet
werden können, sind beispielsweise folgende:
Fettsäuretriglyceride, vorzugsweise Fettsäuretriglyceride
mit mittlerer Kettenlänge. Besonders eignen sich
neutrale Öle, wie neutrale Pflanzenöle, und insbesondere
fraktionierte Kokosnußöle, wie sie beispielsweise unter
der Warenbezeichnung Miglyol bekannt und im Handel erhältlich
sind, wozu erneut auf Lexikon der Hilfsstoffe,
3. Auflage, Seiten 808 bis 809, (1989) von Fiedler hingewiesen
wird. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden
Produkte:
Hierbei handelt es sich um ein fraktioniertes Kokosnußöl,
das Triglyceride von Caprylsäure und Caprinsäure
enthält und ein Molekulargewicht von etwa 520 hat. Es
weist eine Fettsäurezusammensetzung mit C₆ maximal 2
Prozent, C₈ etwa 65 bis 75 Prozent, C₁₀ etwa 25 bis
35 Prozent und C₁₂ maximal 2 Prozent auf, hat eine
Säurezahl von etwa 0,1, verfügt über eine Verseifungszahl
von etwa 340 bis 360 und verfügt über eine Iodzahl
von maximal 1.
Hierbei handelt es sich um ein fraktioniertes Kokosnußöl,
das Triglyceride von Caprylsäure und Caprinsäure
enthält und ein Molekulargewicht von etwa 520 hat. Es
weist eine Fettsäurezusammensetzung mit C₆ maximal 3
Prozent, C₈ etwa 50 bis 65 Prozent, C₁₀ etwa 30 bis 45
Prozent und C₁₂ maximal 5 Prozent auf, hat eine Säurezahl
von etwa 0,1, verfügt über eine Verseifungszahl von
etwa 330 bis 345 und verfügt über eine Iodzahl von maximal
1.
Triglyceride von Caprylsäure, Caprinsäure und Linolensäure
mit einem Molekulargewicht von etwa 510. Es weist
eine Fettsäurezusammensetzung mit C₆ maximal 3, C₈ etwa
45 bis 60, C₁₀ etwa 25 bis 40, C₁₂ etwa 2 bis 5 und
C18 : 2 etwa 4 bis 6 auf, hat eine Säurezahl von maximal
0,2, verfügt über eine Verseifungszahl von etwa 315 bis
335 und verfügt über eine Iodzahl von maximal 10.
Triglycerid von Caprylsäure und Caprinsäure. Dieses
Triglycerid weist einen Fettsäuregehalt von Capronsäure
von etwa 2 Prozent, an Caprylsäure von etwa 55 Prozent
und an Caprinsäure von etwa 42 Prozent auf. Es hat eine
Säurezahl von maximal 0,1, weist eine Verseifungszahl
von maximal etwa 325 bis 340 auf und verfügt über eine
Iodzahl von maximal 0,5.
Ferner sind auch Triglyceride von Caprylsäure und
Caprinsäure geeignet, wie die unter der Warenbezeichnung
Myritol bekannten und im Handel erhältlichen Produkte,
wozu beispielsweise auf Lexikon der Hilfsstoffe,
3. Auflage, Seite 834 (1989) von Fiedler hingewiesen
wird. Das hierzu gehörende Produkt Myritol 813 hat eine
Säurezahl von maximal 1, weist eine Verseifungszahl von
etwa 340 bis 350 auf und verfügt über eine Iodzahl von
etwa 0,5.
Weitere geeignete Produkte dieser Klasse sind
Capmul MCT(¹), Captex 300(¹), Captex 800(¹),
Neobee M5(²) und Mazol 1400(³).
- (¹) = Capital City Products, P. O. Box 569, Columbus, OH, V.St.A.
- (²) = Stepan, PVO Dept., 100 West Hunter Ave., Maywood, NJ 07607, V.St.A.
- (³) = Mazer Chemicals, 3938 Porett Drive, Gurnee, IL, V.St.A.
Besonders bevorzugt als Komponente der lipophilen Phase ist
das Produkt Miglyol 812.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen der oben unter (A)
definierten Art enthalten ferner auch ein pharmazeutisch annehmbares
oberflächenaktives Mittel (3). Bei dieser oberflächenaktiven
Komponente kann es sich um ein hydrophiles
oberflächenaktives Mittel 3.1. oder ein lipophiles oberflächenaktives
Mittel 3.2. oder auch um Gemische hiervon handeln.
Besonders bevorzugt sind die nichtionischen hydrophilen
oberflächenaktiven Mittel und die nichtionischen lipophilen
oberflächenaktiven Mittel. Beispiele für geeignete hydrophile
oberflächenaktive Mittel, die sich als oberflächenaktive
Komponenten anwenden lassen, sind folgende:
- 3.1.1. Reaktionsprodukte von natürlichen oder hydrierten Pflanzenölen und Ethylenglykol, nämlich polyoxyethylenglykolierte natürliche oder hydrierte Pflanzenöle, wie polyoxyethylenglykolierte natürliche oder hydrierte Rizinusöle. Solche Produkte lassen sich in bekannter Weise erhalten, beispielsweise durch Umsetzung eines natürlichen oder hydrierten Rizinusöls oder von Fraktionen hiervon mit Ethylenoxid unter einem Molverhältnis von beispielsweise etwa 1 : 35 bis etwa 1 : 60 und unter wahlweiser Entfernung der freien Polyethylenglykolkomponenten vom Produkt, wie dies in DE-B 11 82 388 und DE-B 15 18 819 beschrieben wird. Besonders geeignet sind die verschiedenen Tenside, die unter der Warenbezeichnung Cremophor erhältlich sind. Hiervon eignen sich vor allem die Produkte mit den Bezeichnungen Cremophor RH 40 mit einer Verseifungszahl von etwa 50 bis 60, einer Säurezahl von unter 1, einer Iodzahl von unter 1, einem Wassergehalt (nach Fischer) von unter 2 Prozent, einem Brechungsindex n von etwa 1,453 bis 1,457 und einem HLB-Wert von etwa 14 bis 16, Cremophor RH 60 mit einer Verseifungszahl von etwa 40 bis 50, einer Säurezahl von unter 1, einer Iodzahl von unter 1, einem Wassergehalt (nach Fischer) von etwa 4,5 bis 5,5 Prozent, einem Brechungsindex n von etwa 1,453 bis 1,457 und einem HLB-Wert von etwa 15 bis 17, und Cremophor EL mit einem Molekulargewicht (bestimmt durch Dampfosmometrie) von etwa 1630, einer Verseifungszahl von etwa 65 bis 70, einer Säurezahl von etwa 2, einer Iodzahl von etwa 28 bis 32 und einem Brechungsindex n von etwa 1,471, wozu beispielsweise erneut auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 326 bis 327 (1989) von Fiedler hingewiesen wird. Ferner eignen sich als solche Produkte auch die verschiedenen Tenside, die unter der Warenbezeichnung Nikkol erhältlich sind, beispielsweise Nikkol HCO-60. Das Produkt Nikkol HCO-60 ist ein Reaktionsprodukt aus hydriertem Rizinusöl und Ethylenoxid, das folgende Eigenschaften aufweist: Säurezahl=etwa 0,3, Verseifungszahl=etwa 47,4, Hydroxylwert=etwa 42,5, pH-Wert (5 Prozent)=etwa 4,6, APHA-Farbe=etwa 40, Schmelzpunkt=etwa 36,0°C, Gefrierpunkt=etwa 32,4°C, Wassergehalt (Prozent, nach Karl Fischer)=etwa 0,03.
- 3.1.2. Polyoxyethylensorbitanfettsäureester, beispielsweise
die Mono- und Trilaurylester, Mono- und Tripalmitylester,
Mono- und Tristearylester und Mono- und Trioleylester,
wie sie unter der Warenbezeichnung Tween bekannt
und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon
der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 1300 bis 1304
(1989) von Fiedler hingewiesen wird. Hierzu gehören
beispielsweise die folgenden Produkte:
Tween 20 = Polyoxyethylen(20)sorbitanmonolaurat,
Tween 40 = Polyoxyethylen(20)sorbitanmonopalmitat,
Tween 60 = Polyoxyethylen(20)sorbitanmonostearat,
Tween 80 = Polyoxyethylen(20)sorbitanmonooleat,
Tween 65 = Polyoxyethylen(20)sorbitantristearat,
Tween 85 = Polyoxyethylen(20)sorbitantrioleat,
Tween 21 = Polyoxyethylen(4)sorbitanmonolaurat,
Tween 61 = Polyoxyethylen(4)sorbitanmonostearat und
Tween 81 = Polyoxyethylen(5)sorbitanmonooleat.Besonders bevorzugte Produkte aus dieser Klasse für die Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind die oben erwähnten Produkte Tween 40 und Tween 80. - 3.1.3. Polyoxyethylenfettsäureester, beispielsweise die bekannten Arten an Polyoxyethylenstearinsäureestern, die unter der Warenbezeichnung Myrj im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 834 (1989) von Fiedler hingewiesen wird, und auch die bekannten Polyoxyethylenfettsäureester, die im Handel unter der Warenbezeichnung Cetiol HE erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 284 (1989) von Fiedler verwiesen wird, und ein besonders bevorzugtes Produkt aus dieser Klasse für die Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist das Produkt Myrj 52, das einen Brechungsindex n von etwa 1,1 hat, einen Schmelzpunkt von etwa 40 bis 44°C aufweist, über einen HLB-Wert von etwa 16,9 verfügt, eine Säurezahl von etwa 0 bis 1 hat und eine Verseifungszahl von etwa 25 bis 35 aufweist.
- 3.1.4. Copolymerisate von Polyoxyethylen und Polyoxypropylen, wie sie beispielsweise unter den Warenbezeichnungen Pluronic und Emkalyx bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 956 bis 958 (1989) von Fiedler hingewiesen wird. Ein besonders bevorzugtes Produkt aus dieser Klasse für die Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist das Produkt Pluronic F68.
- 3.1.5. Blockcopolymerisate von Polyoxyethylen und Polyoxypropylen, wie sie beispielsweise unter der Warenbezeichnung Poloxamer bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 959 (1989) von Fiedler verwiesen wird. Ein besonders geeignetes Produkt dieser Klasse für die Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist das Produkt Poloxamer 188.
- 3.1.6. Dioctylsuccinat, Dioctylnatriumsulfosuccinat, Di-[2-ethylhexyl]-succinat oder Natriumlaurylsulfat.
- 3.1.7. Phospholipide, insbesondere Lecithine, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 731 bis 733 (1989) von Fiedler verwiesen wird. Zu Lecithinen, die sich zur Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eignen, gehören insbesondere Sojabohnenlecithine.
- 3.1.8. Mono- und Difettsäureester von Propylenglykol, wie Propylenglykoldicaprylat, Propylenglykoldilaurat, Propylenglykolhydroxystearat, Propylenglykolisostearat, Propylenglykollaurat, Propylenglykolricinoleat, Propylenglykolstearat und dergleichen, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 1013 ff. (1989) von Fiedler hingewiesen wird. Besonders bevorzugt ist Propylenglykolcaprylsäurecaprinsäurediester, der unter der Warenbezeichnung Miglyol 840 bekannt und im Handel erhältlich ist, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 809 (1989) von Fiedler verwiesen wird. Miglyol 840 hat einen Fettsäuregehalt von C₆ maximal etwa 3 Prozent, C₈ etwa 65 bis 80 Prozent, C₁₀ etwa 15 bis 30 Prozent und C₁₂ maximal 3 Prozent, und weist eine Säurezahl von maximal 0,1, eine Verseifungszahl von etwa 320 bis 340 und eine Iodzahl von maximal 1 auf.
- 3.1.9. Gallensalze, beispielsweise Alkalisalze, wie Natriumtaurocholat.
Beispiele für geeignete lipophile oberflächenaktive Mittel
zur Anwendung als oberflächenaktive Komponente sind folgende:
- 3.2.1. Umesterungsprodukte von natürlichen Pflanzenölglyceriden und Polyalkylenpolyolen. Solche Umesterungsprodukte sind im Stand der Technik bekannt und lassen sich beispielsweise unter Anwendung der in US-A 32 88 824 allgemein beschriebenen Verfahren herstellen. Zu ihnen gehören Umesterungsprodukte aus verschiedenen natürlichen, beispielsweise nichthydrierten, Pflanzenölen, wie Maisöl, Kernöl, Mandelöl, Erdnußöl, Olivenöl und Palmöl sowie Gemische hiervon mit Polyethylenglykolen, insbesondere mit Polyethylenglykolen, die ein mittleres Molekulargewicht von 200 bis 800 haben. Bevorzugte Produkte erhält man durch Umesterung von 2 Mol eines natürlichen Pflanzenöltriglycerids mit 1 Mol Polyethylenglykol, das beispielsweise ein mittleres Molekulargewicht von 200 bis 800 aufweist. Verschiedene Formen dieser Klasse an Umesterungsprodukten sind bekannt und im Handel unter der Warenbezeichnung Labrafil erhältlich, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 707 (1989) von Fiedler verwiesen wird. Als Komponenten in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen besonders geeignet sind die Produkte Labrafil M 1944 CS, wobei es sich um ein Umesterungsprodukt von Kernöl und Polyethylenglykol handelt, das eine Säurezahl von etwa 2 hat, eine Verseifungszahl von etwa 145 bis 175 aufweist und über eine Iodzahl von etwa 60 bis 90 verfügt, und Labrafil M 2130 CS, bei dem es sich um ein Umesterungsprodukt von C₁₂-C₁₈-Glycerid und Polyethylenglykol handelt, das einen Schmelzpunkt von etwa 35 bis 40°C hat, eine Säurezahl von unter 2 hat, eine Verseifungszahl von etwa 185 bis 200 aufweist und über eine Iodzahl von unter 3 verfügt.
- 3.2.2. Monoglyceride, Diglyceride und Mono/Di-Glyceride, insbesondere Veresterungsprodukte von Caprylsäure oder Caprinsäure mit Glycerin. Bevorzugte Produkte dieser Klasse sind beispielsweise die Produkte, welche Monoglyceride und Diglyceride von Caprylsäure/Caprinsäure enthalten oder daraus im wesentlichen oder praktisch bestehen, und solche Produkte sind im Handel unter der Warenbezeichnung Imwitor erhältlich, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 645 (1989) von Fiedler verwiesen wird. Ein besonders geeignetes Produkt aus dieser Klasse für die Anwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist das Produkt Imwitor 742, bei dem es sich um ein Veresterungsprodukt aus einem Gemisch von etwa 60 Gewichtsteilen (ppw) Caprylsäure und etwa 40 Gewichtsteilen (ppw) Caprinsäure mit Glycerin handelt. Imwitor 742 ist gewöhnlich eine gelbliche kristalline Masse, die bei etwa 26°C flüssig ist. Es weist eine Säurezahl von maximal 2 auf, hat eine Iodzahl von maximal 1, verfügt über eine Verseifungszahl von etwa 235 bis 275, enthält etwa 40 bis 50 Prozent Monoglyceride, verfügt über einen Gehalt an freiem Glycerin von maximal 2 Prozent, hat einen Schmelzpunkt von etwa 24 bis 26°C, enthält nichtverseifbare Bestandteile von maximal 0,3 Prozent und verfügt über eine Peroxidzahl von maximal 1.
- 3.2.3. Sorbitanfettsäureester der verschiedensten bekannten Arten, wie sie beispielsweise unter der Warenbezeichnung Span im Handel erhältlich sind, und hierzu gehören beispielsweise Sorbitanmonolaurylester, Sorbitanmonopalmitylester, Sorbitanmonostearylester, Sorbitantristearylester, Sorbitanmonooleylester und Sorbitantrioleylester, und hierzu wird beispielsweise auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 1139 bis 1140 (1989) von Fiedler verwiesen.
- 3.2.4. Pentaerythritfettsäureester und Polyalkylenglykolether, wie Pentaerythritdioleat, Pentaerythritdistearat, Pentaerythritmonolaurat, Pentaerythritpolyglykolether und Pentaerythritmonostearat und auch Pentaerythritfettsäureester, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 923 bis 924 (1989) von Fiedler verwiesen wird.
- 3.2.5. Monoglyceride, wie Glycerinmonooleat, Glycerinmonopalmitat und Glycerinmonostearat, wie sie beispielsweise unter den Warenbezeichnungen Myvatex, Myvaplex und Myverol bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 836 (1989) von Fiedler verwiesen wird, und acetylierte, beispielsweise monoacetylierte und diacetylierte, Monoglyceride, wie sie beispielsweise unter der Warenbezeichnung Myvacet bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 835 (1989) von Fiedler verwiesen wird.
- 3.2.6. Glycerintriacetat oder (1,2,3)-Triacetin, wozu beispielsweise auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 952 (1989) von Fiedler hingewiesen wird.
- 3.2.7. Sterole und Derivate hiervon, beispielsweise Cholesterole und Derivate hiervon, insbesondere Phytosterole, wie Produkte, die Sitosterol, Campesterol oder Stigmasterol enthalten, und Ethylenoxidaddukte hiervon, beispielsweise Sojasterole und Derivate hiervon, wie sie unter der Warenbezeichnung Generol bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 554 und 555 (1989) von Fiedler hingewiesen wird, und zwar insbesondere die Produkte Generol 122, 122 E5, 122 E10 und 122 E25.
Zu Zusammensetzungen der oben unter (A) definierten Art gehören
Systeme, die entweder ein einzelnes oberflächenaktives
Mittel oder ein Gemisch an oberflächenaktiven Mitteln enthalten,
beispielsweise Systeme aus einem oberflächenaktiven
Mittel und einem oder mehreren cooberflächenaktiven
Mitteln. Oberflächenaktive und cooberflächenaktive Kombinationen
können beispielsweise aus den bekannten Arten an oberflächenaktiven
Mitteln ausgewählt werden, die oben unter
3.1.1. bis 3.2.7. angegeben worden sind.
Enthält die hydrophile Phase einen Diether oder Teilether
der oben unter 1.1. definierten Art, insbesondere Transcutol
oder Glycofurol, dann ist die Anwendung eines einzelnen oberflächenaktiven
Mittels im allgemeinen ausreichend, obwohl
gewünschtenfalls auch cooberflächenaktive Mittel zugesetzt
werden können, um beispielsweise das Stabilitätsverhalten
weiter zu verbessern. Wird 1,2-Propylenglykol als einzige
oder hauptsächliche Komponente der hydrophilen Phase angewandt,
dann ist im allgemeinen der Einsatz von wenigstens
zwei oberflächenaktiven Mitteln notwendig, nämlich einem
oberflächenaktiven Mittel und einem cooberflächenaktiven
Mittel. Zusammensetzungen der oben unter (A) definierten
Art, in denen 1,2-Propylenglykol als hydrophile Phase vorhanden
ist, enthalten daher zweckmäßigerweise sowohl ein oberflächenaktives
Mittel als auch ein cooberflächenaktives Mittel.
Oberflächenaktive Mittel der oben unter 3.1.1., 3.1.3.,
3.1.7., 3.2.2. und 3.2.5. definierten Art sind für die Anwendung
in Zusammensetzungen der oben unter (A) erwähnten Art
von besonderem Interesse. Besonders geeignete Kombinationen
aus oberflächenaktiven Mitteln und cooberflächenaktiven Mitteln
sind hydrophile/lipophile oberflächenaktive Kombinationen,
wie Kombinationen von oberflächenaktiven Mitteln der oben unter
3.1.1. beschriebenen Art mit oberflächenaktiven Mitteln
der oben unter 3.2.5. beschriebenen Art.
Enthält das oberflächenaktive Mittel ein für das als Wirkstoff
vorhandene Cyclosporin geeignetes Lösungsmittel, wie
dies beispielsweise für die oberflächenaktiven Mittel oder
Gemische von oberflächenaktiven Mitteln der oben unter 3.1.1.
bis 3.2.7. genannten Art gilt, dann kann dieses Mittel in
die Zusammensetzungen der oben unter (A) definierten Art
nicht lediglich als oberflächenaktives Mittel, sondern auch
im Überschuß als weitere Trägerphase oder Colösungsmittelphase
eingearbeitet werden, wie als Teil der hydrophilen oder
lipophilen Phase.
Die Zusammensetzungen der oben unter (A) genannten Art können
als weitere Komponente auch
- 4. ein Verdickungsmittel enthalten.
Als solche Verdickungsmittel eignen sich die im Stand der
Technik bekannten und angewandten Verdickungsmittel, und
hierzu gehören beispielsweise pharmazeutisch annehmbare polymere
Materialien und anorganische Verdickungsmittel, wie
Verdickungsmittel der folgenden Arten:
- 4.1. Polyacrylatharze und copolymere Polyacrylatharze, wie Harze aus Polyacrylsäure und aus Polyacrylsäure und Polymethacrylsäure, wie sie beispielsweise unter der Warenbezeichnung Carbopol bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 254 bis 256 (1989) von Fiedler verwiesen wird, insbesondere die Produkte Carbopol 934, 940 und 941, sowie Eudragit, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 486 bis 487 (1989) von Fiedler hingewiesen wird, insbesondere die Produkte Eudragit E, L, S, RL und RS, und vor allem die Produkte Eudragit E, L und S.
- 4.2. Cellulosen und Cellulosederivate unter Einschluß von Alkylcellulosen, wie Methylcellulose, Ethylcellulose und Propylcellulose, Hydroxyalkylcellulosen, wie Hydroxypropylcellulosen und Hydroxypropylalkylcellulosen, wie Hydroxypropylmethylcellulosen, acylierte Cellulosen, wie Celluloseacetate, Celluloseacetatphthalate, Celluloseacetatsuccinate und Hydroxypropylmethylcellulosephthalate, sowie Salze hiervon, wie Natriumcarboxymethylcellulosen. Beispiele für solche Produkte, die sich zur Anwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, sind die verschiedenen bekannten und im Handel erhältlichen Produkte, wie die Produkte mit den Warenbezeichnungen Klucel und Methocel, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 688 und 790 (1989) von Fiedler verwiesen wird, insbesondere die Produkte mit den Bezeichnungen Klucel LF, MF, GF und HF und Methocel K 100, K 15M, K 100M, E 5M, E 15, E 15M und E 100M.
- 4.3. Polyvinylpyrrolidone unter Einschluß von beispielsweise Poly-N-vinylpyrrolidonen und Vinylpyrrolidoncopolymerisaten, wie Vinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymerisate. Beispiele für solche Verbindungen, die sich zur Anwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, sind die hierfür bekannten und im Handel erhältlichen Produkte, wie das Produkt mit der Warenbezeichnung Kollidon, das in den Vereinigten Staaten von Amerika auch als Povidone bezeichnet wird, wozu auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 694 bis 696 (1989) von Fiedler verwiesen wird, und insbesondere die Produkte Kollidon 30 und 90.
- 4.4. Polyvinylharze unter Einschluß von beispielsweise Polyvinylacetaten und Polyvinylalkoholen, und auch andere polymere Materialien unter Einschluß von Tragacanthgummi, Gummi arabikum, Alginaten, wie Alginsäure, und Salzen hiervon, wie Natriumalginaten.
- 4.5. Anorganische Verdickungsmittel, wie Attapulgit, Bentonit und Silikate unter Einschluß hydrophober Siliciumdioxide, wie alkylierte, beispielsweise methylierte, Siliciumdioxidgele, insbesondere kolloidale Siliciumdioxide, wie sie unter der Warenbezeichnung Aerosil bekannt und im Handel erhältlich sind, wozu beispielsweise auf Handbook of Pharmaceutical Excipients, Herausgeber American Pharmaceutical Association/The Pharmaceutical Society of Great Britain, Seiten 253 bis 256 (1986) hingewiesen wird, und insbesondere die Produkte Aerosil 130, 200, 300, 380, 0, OX 50, TT 600, MOX 80, MOX 170, LK 84 und das methylierte Aerosil R 972.
Im Falle von Zusammensetzungen der oben unter (A) erwähnten
Art, die oral verabreicht werden sollen, können Verdickungsmittel
verwendet werden, die beispielsweise für den Effekt
einer verzögerten Freigabe des Wirkstoffs sorgen. Ist eine
orale Verabreichung beabsichtigt, dann ist die Verwendung
solcher Verdickungsmittel im allgemeinen nicht notwendig und
im allgemeinen auch weniger bevorzugt. Die Verwendung von Verdickungsmitteln
ist andererseits jedoch angezeigt, wo beispielsweise
eine topische Anwendung vorgesehen ist.
Zusammensetzungen der oben unter (A) angegebenen Art können
auch einen oder mehrere weitere Zusätze enthalten, insbesondere
Verdünnungsmittel, Antioxidantien, wie Ascorbylpalmitat,
Butylhydroxyanisol (BHA), Butylhydroxytoluol (BHT) und Tocopherole,
wie α-Tocopherol (Vitamin E), Aromastoffe und dergleichen.
Die Anwendung eines Antioxidationsmittels, insbesondere
eines Tocopherols, ist besonders günstig.
Falls geplant ist, insbesondere im Falle einer beabsichtigten
oralen Verabreichung, daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
der unter (A) definierten Art für eine direkte
Verabfolgung geeignete Enddosierungsformen darstellen sollen,
dann lassen sich durch die vorliegende Erfindung auch pharmazeutische
Zusammensetzungen bereitstellen, die ein Cyclosporin
als Wirkstoff enthalten und die selbst Mikroemulsionen
darstellen. Für eine orale Verabreichung können Mikroemulsionen,
die man beispielsweise durch Verdünnung eines Mikroemulsionsvorkonzentrats
der unter (A) definierten Art mit
Wasser oder einem sonstigen wäßrigen Medium erhält, direkt
als Trinkformulierungen verwendet werden. Ist eine topische
Anwendung vorgesehen, dann enthalten Zusammensetzungen, in
denen ein hydrokolloidales Verdickungsmittel beispielsweise
der oben unter 4.2. oder 4.4. angegebenen Art vorhanden ist,
zweckmäßigerweise auch Wasser, so daß sich eine wäßrige
Mikroemulsion in Form eines Gels, einer Paste, einer Creme
oder dergleichen ergibt. Solche Zusammensetzungen sind ebenfalls
neu. Zu einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
gehört daher:
- (B) eine pharmazeutische Zusammensetzung, die eine Mikroemulsion ist und ein Cyclosporin als Wirkstoff enthält.
Zusammensetzungen gemäß dieser Definition (B) können irgendwelche
Komponenten (1) bis (3) der oben im Zusammenhang mit
den Zusammensetzungen (A) definierten Art und Wasser enthalten.
Die Zusammensetzungen (B) sind Mikroemulsionen von
Öl-in-Wasser (O/W-Emulsionen). Sie weisen vorzugsweise Stabilitätseigenschaften
auf, wie sie oben im Zusammenhang mit
Mikroemulsionen beschrieben worden sind, die aus den unter
(A) definierten Zusammensetzungen erhalten werden können.
Erfindungsgemäß ist weiter erkannt worden, daß die Verwendung
von Diethern oder Teilethern der oben unter 1.1. definierten
Art als Trägermedien ziemlich allgemein für die Herstellung
Cyclosporine enthaltender pharmazeutischer Zusammensetzungen
vorteilhaft ist, und nicht nur im Zusammenhang mit der Herstellung
von Mikroemulsionsvorkonzentraten und Mikroemulsionsformulierungen
der oben beschriebenen Art. Durch Verwendung
solcher Ether als Komponenten bei anderen oralen und
vor allem topischen Systemen zur Abgabe von Wirkstoffen ergibt
sich somit direkt der überraschende Vorteil, daß die
bisher beim Stand der Technik üblichen Schwierigkeiten der
oben beschriebenen Art nicht auftreten. Solche Zusammensetzungen
sind ebenfalls neu. Zu einer weiteren Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung gehört daher auch:
- (C) eine pharmazeutische Zusammensetzung, die ein Cyclosporin als Wirkstoff zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren C₁-C₅-Alkyl- oder Tetrahydrofurfuryldiether oder -teilether eines niedermolekularen Mono- oder Polyoxyalkandiols enthält.
Bevorzugte Etherkomponenten für die Anwendung bei Zusammensetzungen
der oben unter (C) definierten Art sind die oben
unter 1.1. beschriebenen Komponenten, wobei die Produkte
Transcutol und Glycofurol besonders bevorzugt sind. Die Zusammensetzungen
(C) enthalten zweckmäßigerweise einen oder
mehrere weitere Zusätze, wie oberflächenaktive Mittel, Colösungsmittel
oder Verdickungsmittel.
Die Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (C) enthalten
zweckmäßigerweise vor allem auch ein pharmazeutisch annehmbares
hydrophiles oberflächenaktives Mittel, insbesondere
ein nichtionisches hydrophiles oberflächenaktives Mittel.
Geeignete hydrophile oberflächenaktive Komponenten sind die
oben unter 3.1.1. bis 3.1.9. beschriebenen Mittel.
Die Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (C) enthalten
zweckmäßigerweise auch ein pharmazeutisch annehmbares lipophiles
oberflächenaktives Mittel, und zwar entweder als ein
oberflächenaktives Mittel oder als ein Colösungsmittel, oder
ein pharmazeutisch annehmbares Colösungsmittel. Hierfür als
Colösungsmittel/lipophile oberflächenaktive Komponenten
geeignete Mittel sind die Mittel, die oben unter (2) und
3.2.1. bis 3.2.7. beschrieben worden sind.
Zu Zusammensetzungen gemäß (C) gehören auch Formen, bei denen
es sich um andere Formen als die oben unter (A) und (B) beschriebenen
Zusammensetzungen handelt, wie beispielsweise Lösungen,
Suspensionen, Dispersionen, reguläre Emulsionen und
dergleichen. Vor allem Zusammensetzungen gemäß (C), die zusätzlich
ein oberflächenaktives Mittel oder sowohl ein oberflächenaktives
Mittel und ein Colösungsmittel, wie
beispielsweise Emulsionsvorkonzentrate, nämlich Zusammensetzungen,
ergeben beim Zusammenbringen mit Wasser im Gegensatz
zu Mikroemulsionen reguläre Emulsionen vom Typ Öl-in-Wasser
oder Wasser-in-Öl und ergeben auch reguläre Emulsionen sowohl
hydrophiler/lipophiler Art als auch lipophiler/hydrophiler
Art. Im Falle von Formulierungen, die beispielsweise durch
Trinken oder topisch angewandt werden, gehören hierzu vor
allem auch wäßrige Emulsionen vom Typ Öl-in-Wasser (O/W)
oder Wasser in Öl (W/O). Im allgemeinen sind Emulsionsvorkonzentrate
bevorzugt, die Öl-in-Wasser-Emulsionen ergeben,
wobei (ii) Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W-Emulsionen) als solche
bevorzugt sind, und zwar insbesondere im Falle einer beabsichtigten
oralen Verabreichung.
Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (C) können ferner
auch ein pharmazeutisch annehmbares Verdickungsmittel enthalten,
und als solche Verdickungsmittel eignen sich beispielsweise
die oben unter 4.1. bis 4.5. beschriebenen Mittel.
Zusammensetzungen gemäß Definition (C) können auch weitere
Zusätze enthalten, beispielsweise Konservierungsmittel,
Aromastoffe und dergleichen, wie sie oben im Zusammenhang mit
den Zusammensetzungen (A) beschrieben worden sind. Sie enthalten
vorzugsweise auch ein Antioxidationsmittel, beispielsweise
irgendeines der oben im Zusammenhang mit den Zusammensetzungen
(A) beschriebenen Antioxidationsmittel.
Von besonderem Interesse sind erfindungsgemäß auch:
- (D) Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (C), die als weitere Komponente (5) einen Fettsäuresaccharidmonoester enthalten.
Solche Zusammensetzungen (D) enthalten im allgemeinen das
Cyclosporin in einem Trägermedium, bei dem es sich um eine
der Komponenten 1.1., wie Glycofurol oder Transcutol, handelt,
und eine Komponente (5). Das Cyclosporin und die Komponente
(5) sind in den Zusammensetzungen (D) gewöhnlich in molekularer
Dispersion oder Lösung vorhanden, wozu geeignetenfalls
auch eine feste Lösung gehört. Die Komponente (5)
wirkt in den Zusammensetzungen (D) im allgemeinen als Lösungsvermittler
für das Cyclosporin. Die Zusammensetzungen
gemäß Definition (D) haben den besonderen Vorteil, daß sie
stabil sind und die Schwierigkeiten nicht aufweisen, zu denen
es sonst mit den Komponenten (5) kommt, da diese über
stark hygroskopische Eigenschaften verfügen.
Bevorzugte Komponenten (5) für die Anwendung bei den Zusammensetzungen
(D) sind wasserlösliche Fettsäuresaccharidmonoester,
beispielsweise Fettsäuremonoester von Sacchariden, die
in Wasser bei Umgebungstemperatur, wie etwa 20°C, über eine
Wasserlöslichkeit von wenigstens 3,3 Prozent verfügen und
die in Wasser von Umgebungstemperatur in einer Menge von
wenigstens 1 g Monoester auf 30 ml Wasser löslich sind.
Der Fettsäurerest der Komponenten (5) kann von einer gesättigten
oder ungesättigten Fettsäure oder Gemischen hiervon stammen.
Besonders geeignete Komponenten (5) sind C₆-C₁₈-Fettsäuresaccharidmonoester,
und vor allem wasserlösliche
C₆-C₁₈-Fettsäuresaccharidmonoester. Besonders geeignete Komponenten
(5) sind Saccharidmonoester von Capronsäure (C₆),
Caprylsäure (C₈), Caprinsäure (C₁₀), Laurinsäure (C₁₂),
Myristinsäure (C₁₄), Palmitinsäure (C₁₆), Oleinsäure (C₁₈),
Rizinolensäure (C₁₈) und 12-Hydroxystearinsäure (C₁₈), und
insbesondere Laurinsäuresaccharidmonoester.
Der Saccharidrest der Komponente (5) kann irgendein geeigneter
Zuckerrest sein, wie ein Monosaccharidrest, Disaccharidrest
oder Trisaccharidrest. Zweckmäßigerweise ist der
Saccharidrest ein Disaccharidrest oder ein Trisaccharidrest.
Bevorzugte Komponenten (5) umfassen C₆-C₁₄-Fettsäuredisaccharidmonoester
und C₈-C₁₈-Fettsäuretrisaccharidmonoester.
Besonders geeignete Saccharidreste sind die Saccharosereste
und die Raffinosereste.
Besonders geeignete Komponenten (5) sind somit Saccharosemonocaproat,
Saccharosemonolaurat, Saccharosemonomyristat,
Saccharosemonooleat, Saccharosemonorizinoleat, Raffinosemonocaproat,
Raffinosemonolaurat, Raffinosemonomyristat, Raffinosemonopalmitat
und Raffinosemonooleat. Die am stärksten
bevorzugten Komponenten (5) sind Raffinosemonolaurat und
insbesondere Saccharosemonolaurat.
Die Komponenten (5) haben zweckmäßigerweise einen hydrophilen-lipophilen
Gleichgewichtswert (HLB-Wert) von wenigstens
10.
Die Komponenten (5) enthalten zweckmäßigerweise einen Esterrest,
der eine Reinheit von wenigstens 80 Prozent, vorzugsweise
von wenigstens 90 Prozent, und insbesondere von wenigstens
95 Prozent aufweist. Zweckmäßigerweise haben die Komponenten
(5) einen Schmelzpunkt von etwa 15°C bis etwa 60°C,
und vorzugsweise von etwa 25°C bis etwa 50°C.
Die Zusammensetzungen (D) können auch weitere Zusätze enthalten,
wie sie beispielsweise oben im Zusammenhang mit den
Zusammensetzungen (C) beschrieben worden sind.
Insbesondere können diese Zusammensetzungen eine Komponente
enthalten, durch die sich die Freigabecharakteristiken der
Zusammensetzung für das Cyclosporin abwandeln lassen, beispielsweise
Verdickungsmittel, wie sie oben unter 4.1. bis
4.5. beschrieben worden sind.
Die Zusammensetzungen (D) enthalten zweckmäßigerweise vor
allem auch eines oder mehrere Antioxidationsmittel, wie sie
beispielsweise oben im Zusammenhang mit den Zusammensetzungen
(A) angegeben worden sind.
Die Zusammensetzungen (D) enthalten zweckmäßigerweise auch
einen oder mehrere Stabilisatoren oder Puffer, welche insbesondere
eine Hydrolyse der Komponente (5) während der Verarbeitung
oder bei der Lagerung verhindern. Zu solchen Stabilisatoren
gehören saure Stabilisatoren, wie Zitronensäure,
Essigsäure, Weinsäure oder Fumarsäure, und auch basische
Stabilisatoren, wie Kaliumhydrogenphosphat.
Solche Stabilisatoren oder Puffer werden zweckmäßigerweise in
einer Menge zugesetzt, die zur Erzielung oder Aufrechterhaltung
eines pH-Wertes innerhalb des Bereichs von etwa 3 bis 8,
vorzugsweise von etwa 5 bis 6, ausreicht, wobei Zusammensetzungen
(D) mit einem pH-Wert innerhalb der oben angegebenen Bereiche
allgemein bevorzugt sind.
Die Zusammensetzungen (D) enthalten vorzugsweise vor allem
auch ein polyoxyalkylenfreies hydrophiles oberflächenaktives
Mittel, beispielsweise ein Mittel der oben unter 3.1.6. oder
3.1.7. beschriebenen Art.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können zur Verabreichung
in irgendeiner geeigneten Weise angewandt werden,
beispielsweise oral in einer Einheitsdosierungsform, wie
in Form einer Hartgelatinekapsel oder einer Weichgelatinekapsel,
parenteral oder topisch, beispielsweise zur Anwendung
auf die Haut, wie als Creme, Paste, Lotion, Gel, Salbe,
Breiumschlag, Kataplasma, Pflaster, Hautauflage und dergleichen,
oder für eine ophthalmische Anwendung, beispielsweise
in Form von Augentropfen, Augenlotionen oder Augengelen.
Leicht fließfähige Formen, wie Lösungen und Mikroemulsionen,
können ebenfalls beispielsweise für eine intraläsionale
Injektion zur Behandlung von Psoriasis angewandt
oder rektal verabreicht werden, beispielsweise als ein Enema
für die Behandlung entzündlicher Erkrankungen des Darms oder
der Crohn-Krankheit. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
sind jedoch in erster Linie für eine orale oder topische Anwendung
gedacht, und insbesondere für eine Anwendung auf die
Haut.
Der relative Anteil der Bestandteile in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen schwankt natürlich stark in Abhängigkeit von
der jeweiligen Art der Zusammensetzung, wie der Frage, ob es
sich dabei um ein Mikroemulsionsvorkonzentrat, eine Mikroemulsion,
eine reguläre Emulsion, eine Lösung und dergleichen
handelt. Die relativen Mengenanteile schwanken ebenfalls
in Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion der in der
Zusammensetzung enthaltenen Zusätze, wie im Falle einer oberflächenaktiven
Komponente bei einem Mikroemulsionsvorkonzentrat
davon, ob diese Komponente nur als ein oberflächenaktives
Mittel oder sowohl als ein oberflächenaktives Mittel
als auch als ein Colösungsmittel angewandt wird. Die relativen
Mengenanteile schwanken auch in Abhängigkeit von
den jeweils angewandten Zusätzen und den für die jeweilige
Zusammensetzung gewünschten physikalischen Eigenschaften,
beispielsweise im Falle einer Zusammensetzung für eine topische
Anwendung davon, ob es sich dabei um eine freifließende
Flüssigkeit oder eine Paste handeln soll. Die Bestimmung der
im jeweiligen Fall verarbeitbaren Mengenanteile liegt im allgemeinen
im Rahmen des fachmännischen Könnens. Alle im folgenden
angegebenen Mengenanteile und relativen Gewichtsbereiche
sind daher lediglich als bevorzugte oder individuelle
Lehren der Erfindung anzusehen und nicht als Beschränkung
der Erfindung in ihrem breitesten Gesichtspunkt.
Die Menge an in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen vorhandenen
Cyclosporin schwankt natürlich beispielsweise in
Abhängigkeit vom beabsichtigten Verabreichungsweg und der
Frage, in welchem Anteil die anderen Komponenten, und insbesondere
die oben beschriebenen Komponenten (2) bis (5) vorhanden
sind. Im allgemeinen ist das Cyclosporin jedoch in
einer Menge zugegen, die innerhalb des Bereichs von 0,05,
insbesondere von etwa 0,1, bis etwa 35 Gewichtsprozent, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, liegt.
Die Komponenten (1) sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
zweckmäßigerweise in einer Menge von etwa 0,5 bis
etwa 90 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, vorhanden. Im Falle erfindungsgemäßer Zusammensetzungen,
die eine Komponente 1.1., wie Glycofurol
oder Transcutol enthalten, ist diese Komponente 1.1. im allgemeinen
in einer Menge von etwa 1 bis etwa 90 Gewichtsprozent,
und normalerweise in einer Menge von etwa 5 oder 10 bis etwa
70 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
vorhanden. Im Falle von Zusammensetzungen der
oben unter (A) oder (B) definierten Art, die eine Komponente
1.2. enthalten, ist die Komponente 1.2. im allgemeinen in
einer Menge von etwa 2 bis etwa 50 Gewichtsprozent, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, zugegen. Im Falle
erfindungsgemäßer Zusammensetzungen, die eine Komponente (2)
oder (3) enthalten, ist jede dieser Komponenten im allgemeinen
in einer Menge von etwa 0,5 bis etwa 90 Gewichtsprozent, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung betrifft
daher
- (E) Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (A) oder (C) für eine orale Verabreichung, beispielsweise in einer für eine orale Verabreichung geeigneten oder brauchbaren Form.
Für Zusammensetzungen gemäß obiger Definitionen (A) bis (C),
die für eine nichttopische Verabreichung vorgesehen sind und
insbesondere für orale Dosierungsformen (E), gilt weiter auch
noch folgendes:
- (a) Das Cyclosporin ist im allgemeinen in einer Menge von etwa 1 oder 2 bis etwa 30 Gewichtsprozent, und zweckmäßigerweise in einer Menge von etwa 4 bis etwa 25 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden. Vorzugsweise ist das Cyclosporin in einer Menge von etwa 5 bis etwa 25 Gewichtsprozent, insbesondere etwa 20 Gewichtsprozent, beispielsweise in einer Menge von etwa 5 bis 15 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
- (b) Die Komponente 1.1. ist, falls vorhanden, im allgemeinen in einer Menge von etwa 15 bis etwa 85 Gewichtsprozent, zweckmäßigerweise von etwa 20 bis 80 Gewichtsprozent, und insbesondere von etwa 25 bis etwa 70 Gewichtsprozent, beispielsweise in einer Menge von etwa 30 bis etwa 50 oder 60 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
- (c) Das Cyclosporin und die Komponente 1.1. sind, falls vorhanden, im allgemeinen in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,75 bis 20, zweckmäßigerweise etwa 1 : 1 bis 15, und insbesondere etwa 1 : 1 bis 5, beispielsweise etwa 1 : 1 oder 1 : 1,5 bis 4 Gewichtsteilen (ppw) (Cyclosporin zur Komponente 1.1.) zugegen.
- (d) Die Komponente 1.2. ist, falls vorhanden, im allgemeinen in einer Menge von etwa 3 bis etwa 45 Gewichtsprozent, zweckmäßigerweise etwa 5 bis etwa 30 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, zugegen.
- (e) Das Cyclosporin und die Komponente 1.2. sind, falls vorhanden, im allgemeinen in einem Verhältnis von 1 : 0,1 bis 20, zweckmäßigerweise etwa 1 : 0,2 bis 10 Gewichtsteilen (ppw) zugegen. Insbesondere sind diese Bestandteile in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,3 bis 6, beispielsweise einem Verhältnis von 1 : 0,5 bis 3, Gewichtsteilen (ppw) (Cyclosporin zu Komponente 1.1.) vorhanden.
- (f) Die Komponente (2) ist, falls zugegen, im allgemeinen in einer Menge von bis zu etwa 45 Gewichtsprozent und zweckmäßigerweise bis zu etwa 40 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden. Die Komponente (2) ist bevorzugt in einer Menge von etwa 2 bis etwa 45 Gewichtsprozent, noch weiter bevorzugt in einer Menge von etwa 3 bis etwa 35 Gewichtsprozent, und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 5 oder 10 Gewichtsprozent bis etwa 30 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
- (g) Die Komponenten (2) und 1.1. sind, falls zugegen, im allgemeinen in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,5 bis 40, zweckmäßigerweise etwa 1 : 0,5 bis 20, und insbesondere etwa 1 : 0,75 bis 10, beispielsweise von etwa 1 : 0,75 bis 4, Gewichtsteilen (ppw) (Komponente 2 zu Komponente 1), vorhanden.
- (h) Die Komponenten (2) und 1.2. sind, falls zugegen, gewöhnlich in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,075 bis 22, zweckmäßigerweise etwa 1 : 0,1 bis 15, und insbesondere etwa 1 : 0,15 bis 6, beispielsweise etwa 1 : 0,5 bis 3, Gewichtsteilen (ppw), Komponente 2 zu Komponente 1.2., vorhanden.
- (i) Die Komponenten (3) sind, falls zugegen (unter Einschluß von sowohl Komponenten des Typs 3.1. als auch des Typs 3.2.), im allgemeinen in einer Menge von bis zu etwa 90 Gewichtsprozent, beispielsweise von etwa 20 bis etwa 90 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden. Die Komponenten (3) sind vorzugsweise in einer Menge von etwa 20 oder 25 bis etwa 80 oder 90 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden, beispielsweise in einer Menge von etwa 25 bis etwa 55 Gewichtsprozent, wenn eine Komponente 1.1. verwendet wird, oder in einer Menge von etwa 40 bis 75 Gewichtsprozent, wenn eine Komponente 1.2. angewandt wird.
- (j) Das Cyclosporin und die Komponente (3) (unter Einschluß beider Komponenten vom Typ 3.1. und 3.2.) sind, falls zugegen, im allgemeinen in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,5 bis 20, zweckmäßigerweise von bis zu 12, Gewichtsteilen (ppw) vorhanden. Fallweise sind diese Komponenten in einem Verhältnis von etwa 1 : 1 bis 10 Gewichtsteilen (ppw) vorhanden, wobei dieses Gewichtsverhältnis etwa 1 : 1 bis 5 beträgt, falls eine Komponente 1.1. vorhanden ist, oder bei etwa 1 : 3 bis 8 liegt, falls eine Komponente 1.2. zugegen ist. (Cyclosporin zu Komponente (3).)
Bei Zusammensetzungen der oben unter (A) und (B) definierten
Art (Mikroemulsionsvorkonzentrate und Mikroemulsionen)
sind die relativen Verhältnisse aus den Bestandteilen von (1)
der hydrophilen Phase, (2) der lipophilen Phase und (3) dem
oberflächenaktiven Mittel von der Konzentration des vorhandenen
Cyclosporins abhängig. Sie schwanken ferner auch in
Abhängigkeit vom relativen Anteil zueinander.
Die Zusammensetzungen (A) können daher dadurch definiert werden,
daß sie ein Cyclosporin zusammen mit (1) einer hydrophilen
Phase, beispielsweise der oben unter 1.1. oder 1.2.
definierten Art, (2) einer lipophilen Phase, beispielsweise
der oben unter 2.1. oder 2.2. definierten Art, und (3) ein oberflächenaktives
Mittel, beispielsweise der oben unter 3.1. oder
3.2. definierten Art, enthalten, wobei die relativen Anteile
von Cyclosporin zu (1) zu (2) zu (3) so gewählt sind, daß
sich beim Kontakt mit Wasser, wie beispielsweise den oben angegebenen
relativen Mengenverhältnissen von 1 : 1 Gewichtsteilen
(ppw) (Cyclosporin+(1)+(2)+(3) : H₂O) oder darüber, eine Mikroemulsion,
beispielsweise vom Typ Öl-in-Wasser (O/W), erhalten
läßt.
Ähnlich können auch die Zusammensetzungen (B) dadurch definiert
werden, da sie ein Cyclosporin zusammen mit den oben
erwähnten Komponenten (1), (2) und (3) sowie Wasser in relativen
Mengenanteilen, wie sie beispielsweise oben angegeben
worden sind, enthalten, die zur Bildung einer Mikroemulsion,
beispielsweise einer Emulsion vom Typ Öl-in-Wasser (O/W),
notwendig sind.
Zusammensetzungen gemäß obiger Definitionen (A) und (B) enthalten
vorzugsweise etwa 2 bis etwa 30, weiter bevorzugt etwa
5 bis etwa 20, und besonders bevorzugt etwa 10 bis etwa 15,
Gewichtsprozent Cyclosporin, bezogen auf das Gesamtgewicht
an Cyclosporin und den Komponenten (1)+(2)+(3).
Entspricht die Komponente (1) der Zusammensetzungen (A) oder
(B) der oben unter 1.1. definierten Art, so daß sie beispielsweise
Transcutol oder Glycofurol ist, dann sind die Komponenten
1.1., (2) und (3) so vorhanden, daß die Komponente 1.1.
vorzugsweise eine Menge von etwa 15 bis etwa 85 Gewichtsprozent,
insbesondere von etwa 25 bis etwa 65 Gewichtsprozent,
ausmacht, die Komponente (2) vorzugsweise in einer Menge von
etwa 2 bis 40, insbesondere von etwa 3 bis etwa 35, und vor
allem von etwa 3 bis etwa 30, Gewichtsprozent vorhanden ist,
und die Menge der Komponente (3) etwa 15 bis etwa 85 Gewichtsprozent
und vorzugsweise etwa 25 bis etwa 55 oder 60 Gewichtsprozent,
ausmacht, wobei alle Prozentangaben auf das Gewicht
der Gesamtmenge aus 1.1.+(2)+(3) bezogen sind. Die Verwendung
von Glycofurol ist von besonderem Interesse.
Ist die Komponente (1) bei den Zusammensetzungen (A) oder (B)
1,2-Propylenglykol, nämlich die oben angegebene Komponente 1.2.,
dann sind die Komponenten 1.2., (2) und (3) zweckmäßigerweise
in Mengen vorhanden, die etwa 3 bis etwa 35 Gewichtsprozent,
vorzugsweise etwa 3 bis etwa 25 Gewichtsprozent, der Komponente
1.2. ergeben, etwa 2 bis etwa 35 Gewichtsprozent, vorzugsweise
etwa 3 bis etwa 30 Gewichtsprozent, der Komponente (2)
betragen, und etwa 45 bis etwa 90 Gewichtsprozent, vorzugsweise
etwa 50 bis etwa 90 Gewichtsprozent, beispielsweise
etwa 55 bis etwa 80 Gewichtsprozent, der Komponente (3) ausmachen,
wobei alle Prozentangaben auf das Gesamtgewicht aus
den Komponenten 1.2.+(2)+(3) bezogen sind. Ist die Komponente
(1) 1,2-Propylenglykol, dann enthält die Komponente (3)
im allgemeinen sowohl ein oberflächenaktives Mittel als auch
ein cooberflächenaktives Mittel. Wird ein cooberflächenaktives
Mittel verwendet, dann ist das oberflächenaktive Mittel und
das cooberflächenaktive Mittel zweckmäßigerweise in einem
Verhältnis von bis zu etwa 50 : 1, vorzugsweise bis zu 20 : 1,
und insbesondere bis zu 15 : 1, beispielsweise von 2 bis 15 : 1,
Gewichtsteilen (ppw) (oberflächenaktives Mittel : cooberflächenaktives
Mittel) vorhanden.
Die Fig. I der Zeichnung zeigt eine Dreiwegauftragung für
die relativen Konzentrationen der Komponenten 1.1., beispielsweise
von Glycofurol, (2), beispielsweise von Miglyol
812, und (3), beispielsweise von Cremophor RH 40, in Zusammensetzungen
gemäß (A), die etwa 10 Gewichtsprozent Cyclosporin,
beispielsweise Ciclosporin, enthalten. Die relative Konzentration
der Komponente 1.1. erhöht sich von 0 Prozent längs der
linken Grenze der Auftragung bis auf 100 Prozent an der unteren
rechten Ecke, wie dies durch den Pfeil 1.1 angegeben ist.
Die Konzentration der Komponente (2) erhöht sich von 0 Prozent
an der rechten Grenze der Auftragung bis auf 100 Prozent an
der unteren linken Ecke, wie dies durch den Pfeil 2 angegeben
ist. Eine Zusammensetzung, die lediglich 50 Prozent der Komponente
1.1. und 50 Prozent der Komponente (2) enthält, ist
daher durch den Mittelpunkt der Grundlinie der Auftragung
festgelegt. Die relative Konzentration der Komponente (3) erhöht
sich von 0 Prozent an der Grundlinie der Auftragung bis
zu 100 Prozent am Apex, was durch den Pfeil 3 gezeigt ist.
Die Linien innerhalb der Auftragung entsprechen Anteilen von
jeweils 10 Prozent, die von 0 Prozent an jeder Grenze bis
zu 100 Prozent am gegenüberliegenden Apex reichen.
Bei Zusammensetzungen der unter (A) und (B) definierten Art
liegt das relative Verhältnis der Komponenten 1.1., (2) und
(3) zweckmäßigerweise innerhalb der Fläche A, die von der
Linie a der Fig. I definiert wird. Vorzugsweise liegt das
relative Verhältnis der Komponenten 1.1., (2) und (3) innerhalb
der Fläche B, die von der Linie b der Fig. I definiert
wird, wobei sich Mikroemulsionen auf Basis dieser Verhältnisse
dadurch auszeichnen, daß sie über die beste Stabilität
verfügen, nämlich beispielsweise eine Stabilität von über
24 Stunden bei einer mittleren Teilchengröße von weniger
als 100 nm (1000 Å) haben. Erfindungsgemäße Zusammensetzungen,
welche die Komponenten 1.1., (2) und (3) in
einem relativen Verhältnis enthalten, wie dies oben im Zusammenhang
mit der Fig. I definiert worden ist, sind daher besonders
bevorzugte Ausführungsformen.
Die Fig. II der Zeichnung zeigt eine Dreiwegeauftragung
für die relativen Konzentrationen der Komponenten 1.2., (2),
beispielsweise Miglyol 812, und (3) in Zusammensetzungen gemäß
(A), die etwa 10 Gewichtsprozent Cyclosporin, beispielsweise
Ciclosporin, enthalten. In diesem Fall ist die Komponente
(3) ein geeignetes Gemisch aus oberflächenaktivem
Mittel und cooberflächenaktivem Mittel, beispielsweise in
einem Verhältnis von 11 : 1 Gewichtsteilen (ppw), das beispielsweise
11 Gewichtsteile Cremophor RH 40 und 1 Gewichtsteil
Glycerinmonooleat enthält. Die relativen Mengen der Komponenten
1.2., (2) und (3) sind auch hier, genauso wie bei
der Fig. I, wiederum durch die Pfeile 1.2, 2 und 3 festgelegt.
Bei Zusammensetzungen der unter (A) und (B) definierten Art
liegen die relativen Verhältnisse der Komponenten 1.2., (2)
und (3) zweckmäßigerweise innerhalb der Fläche X, die von
der Linie x der Fig. II definiert wird. Vorzugsweise liegen
die relativen Verhältnisse der Komponenten 1.2., (2)
und (3) innerhalb der Fläche Y, die von der Linie y der
Fig. II definiert wird. Insbesondere liegen die relativen
Verhältnisse der Komponenten 1.2., (2) und (3) innerhalb
der Fläche Z der Fig. I, die von der Linie z definiert
wird, wobei Mikroemulsionen auf Basis von Verhältnissen
innerhalb der Flächen Y und Z über eine mittlere Teilchengröße
in der Größenordnung von 110 nm (1100 Å) und
unter 20 nm (unter 200 Å) verfügen und eine Stabilität
von beispielsweise über 24 Stunden haben.
Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (E) können zusätzlich
auch ein Verdickungsmittel enthalten, obwohl dies, wie
oben erwähnt, im allgemeinen weniger bevorzugt ist. Zu geeigneten
Verdickungsmitteln gehören irgendwelche Verdickungsmittel
der oben unter (4) beschriebenen Art. Die
Menge eines solchen Verdickungsmittels kann schwanken und
ist beispielsweise abhängig von der erforderlichen Konsistenz
des Endprodukts, nämlich ob dieses Produkt eine verdickte
fließfähige Form, beispielsweise für die Abfüllung in Kapseln
und dergleichen, oder ausreichend nachgiebig sein soll, damit
es sich kneten oder formen und so beispielsweise zur Herstellung
von Tabletten oder dergleichen verwenden läßt. Die
Menge an Verdickungsmittel hängt natürlich von der Art des
jeweiligen Verdickungsmittels ab. Die Komponenten (4) sind,
falls zugegen, im allgemeinen in einer Menge von bis zu etwa
25 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
und insbesondere in einer Menge von bis zu etwa 15
oder 20 Gewichtsprozent, beispielsweise in einer Menge von
0,5 oder 5 bis 15 oder 20 Gewichtsprozent, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (E) enthalten ferner
auch Additive oder Zusätze, wie sie beispielsweise im
Zusammenhang mit den Zusammensetzungen (A) und (C) beschrieben
worden sind. Sie können vor allem Antioxidationsmittel,
beispielsweise in einer Menge von bis zu etwa 0,5 oder 1
Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
sowie süßende Mittel oder Aromastoffe, beispielsweise
in einer Menge von bis zu etwa 2,5 oder 5 Gewichtsprozent,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
enthalten.
Die Zusammensetzungen (E), welche der Definition (A) entsprechen,
verfügen bei oraler Verabreichung über besonders
günstige Eigenschaften, beispielsweise was sowohl die Beständigkeit
als auch das hohe Ausmaß der damit erzielbaren Bioverfügbarkeit
betrifft. Im Gegensatz zu anderen galenischen
Systemen, wie sie beispielsweise aus dem Stand der Technik
bekannt sind, hat sich insbesondere gezeigt, daß solche Zusammensetzungen
mit Tensidmaterialien, wie Gallensalzen,
verträglich sind, die im Gastrointestinaltrakt vorhanden
sind. Dies bedeutet, daß solche Zusammensetzungen in wäßrigen
Systemen völlig dispergierbar sind, welche natürliche
Tenside enthalten, so daß sie in situ Mikroemulsionssysteme
bilden können, welche stabil sind und keine Ausfällung oder
sonstige Störung der feinteiligen Struktur zeigen. Die Funktion
solcher Systeme nach oraler Verabreichung bleibt unabhängig
von und/oder unbeeinflußt durch die relative Anwesenheit
oder Abwesenheit von Gallensalzen (Bittersalzen) zu jeder
besonderen Zeit oder beim jeweiligen Patienten. Solche
Zusammensetzungen bilden daher eine besondere bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung.
Die Zusammensetzungen (E) werden vorzugsweise in Einheitsdosierungsform
compoundiert, indem sie beispielsweise in
oral verabreichbare Kapselhüllen eingefüllt werden, wie in
Weichgelatinekapseln oder Hartgelatinekapseln, oder durch
Tablettierung oder sonstige Formung verarbeitet werden. Liegen
die Zusammensetzungen (E) in Einheitsdosierungsform vor,
dann enthält jede Dosierungseinheit zwischen etwa 5 oder 10
und etwa 200 mg Cyclosporin, und zweckmäßigerweise zwischen
etwa 15 oder 25 und etwa 150 mg Cyclosporin, beispielsweise
25, 50 oder 100 mg Cyclosporin. Erfindungsgemäße Einheitsdosierungsformen,
die sich für eine einmal, zweimal, dreimal
und bis zu fünfmal tägliche Verabreichung eignen, was beispielsweise
vom jeweiligen Zweck der therapeutischen Behandlung,
der Phase der therapeutischen Behandlung und dergleichen
abhängt, enthalten daher zweckmäßigerweise beispielsweise
etwa 50 mg oder etwa 100 mg Cyclosporin pro
Dosierungseinheit.
Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (B) für eine orale
Verabreichung lassen sich dadurch herstellen, daß Zusammensetzungen,
wie sie oben mit bezug auf die Zusammensetzung (A)
oder (E) beschrieben worden sind, zu Wasser oder einem sonstigen
wäßrigen System in beispielsweise den oben angegebenen
relativen Mengenverhältnissen (Zusammensetzung : H₂O) gegeben
werden, so daß beispielsweise süße oder aromahaltige Trinkzubereitungen
gebildet werden. Solche Zusammensetzungen können
daher irgendein System, wie es oben im Zusammenhang mit
den Zusammensetzungen (A) oder (E) definiert oder beschrieben
worden ist, plus eine zur Bildung einer Mikroemulsion ausreichende
Menge an Wasser enthalten.
Die Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (D) sind insbesondere
für eine orale Verabreichung vorgesehen, obwohl auch
eine Anwendung in einer Form, die sich beispielsweise topisch
unter Einschluß von dermal und topisch-ophthalmisch, parenteral
oder rektal oder auch durch intraläsionale Injektion
verabreichen läßt, davon ebenfalls umfaßt ist.
Im Falle von Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (D)
können das Cyclosporin und die erforderliche Komponente 1.1.
in einem Verhältnis von etwa 1 : 0,5 bis 200, vorzugsweise etwa
1 : 0,5 bis 100, und insbesondere etwa 1 : 0,5 bis 50, Gewichtsteilen
(ppw) vorhanden sein. Zweckmäßiger sind diese Komponenten
in einem Verhältnis von etwa 1 : 1 bis 10, bevorzugter
von 1 : 1 bis 5, und besonders bevorzugt von etwa 1 : 1,5 bis 2,5, beispielsweise
von etwa 1 : 1,6 oder 1 : 2 Gewichtsteilen (ppw)
(Cyclosporin zur Komponente 1.1.) vorhanden. Das Cyclosporin
und die erforderliche Komponente (5) sind zweckmäßigerweise
in einem Verhältnis von etwa 1 : 3 bis 200, vorzugsweise
etwa 1 : 3 bis 100, und insbesondere etwa 1 : 3 bis 50, Gewichtsteilen
(ppw) vorhanden. Noch zweckmäßiger sind diese
Komponenten in einem Verhältnis von etwa 1 : 5 bis 20, vorzugsweise
etwa 1 : 5 bis 10, und insbesondere etwa 1 : 6,0 bis 6,5,
beispielsweise etwa 1 : 6,25, Gewichtsteilen (ppw) (Cyclosporin
zu Komponente 1.1.), vorhanden.
Zusammensetzungen gemäß (D) werden zweckmäßigerweise zu
Einheitsdosierungsformen verarbeitet, und zwar unabhängig davon,
ob sie oral oder sonstwie verabreicht werden.
Die Menge an Cyclosporin, die in solchen Einheitsdosierungsformen
vorhanden ist, schwankt natürlich in Abhängigkeit von
beispielsweise dem zu behandelnden Zustand, der beabsichtigten
Verabreichungsart und dem gewünschten Effekt. Im allgemeinen
enthalten Einheitsdosierungsformen gemäß Definition (D) zweckmäßigerweise
jedoch etwa 2 bis etwa 200 mg Cyclosporin pro
Einheitsdosierung.
Zu geeigneten Dosierungsformen für eine orale Verabfolgung
gehören beispielsweise Flüssigkeiten, Granulate und dergleichen.
Bevorzugte Dosierungsformen sind jedoch Einheitsdosierungsformen,
die beispielsweise die Form von Tabletten
oder Kapseln haben, und zwar insbesondere Hartgelatinekapseln
oder Weichgelatinekapseln.
Einheitsdosierungsformen für eine orale Verabreichung gemäß
obiger Definition (D) enthalten zweckmäßigerweise etwa 5 oder
10 bis etwa 200 mg, vorzugsweise etwa 15 oder 20 bis etwa
100 mg, beispielsweise 25, 50 oder 100 mg, Cyclosporin pro
Einheitsdosierung.
Die Zusammensetzungen (D) haben den weiteren Vorteil, daß
sie die Basis für Zusammensetzungen mit modifizierter Freisetzungscharakteristik
für den Wirkstoff bilden können, wie
beispielsweise mit einer verzögerten Freisetzung von Cyclosporin
oder einer Freisetzung von Cyclosporin während einer
längeren Zeitdauer, beispielsweise nach einer oralen Verabreichung.
Solche Zusammensetzungen enthalten weiter auch eine
Komponente, durch die sich die Freisetzungscharakteristiken
der Zusammensetzung für das Cyclosporin verändern lassen.
Derartige Zusammensetzungen enthalten beispielsweise ein
Verdickungsmittel (4), wie irgendeines der oben unter 4.1.
bis 4.5. angegebenen Mittel.
Enthalten die Zusammensetzungen (D) eine Komponente (4), dann
ist diese zweckmäßigerweise in einer Menge von etwa 0,5 bis
50 Gewichtsprozent, vorzugsweise von etwa 1 bis 20 Gewichtsprozent,
und insbesondere von etwa 2 bis 10 Gewichtsprozent,
bezogen auf das Gesamtgewicht von Cyclosporin plus den Komponenten
1.1.+(4)+(5), vorhanden.
Die Zusammensetzungen gemäß obiger Definition (D) können,
wie bereits erwähnt, auch noch einen oder mehrere Stabilisatoren
oder Puffer oder polyoxyalkylenfreie oberflächenaktive
Mittel enthalten. Solche Stabilisatoren und/oder Puffer sind
gewöhnlich in einer Menge von bis zu etwa 5 Gewichtsprozent
oder, falls Zitronensäure oder Essigsäure verwendet wird, in
einer Menge von bis zu 10 Gewichtsprozent, bezogen auf das
Gewicht von Cyclosporin plus den Komponenten 1.1.+(5),
vorhanden. Ist auch noch ein oberflächenaktives Mittel zugegen,
dann ist dieses zweckmäßigerweise in einer Menge von
etwa 5 bis etwa 50 Gewichtsprozent, vorzugsweise in einer
Menge von etwa 10 bis etwa 25 Gewichtsprozent, bezogen auf
das Gewicht der Komponente (5), vorhanden.
Die Zusammensetzungen gemäß Definition (D) können zweckmäßigerweise
auch weitere Additive, insbesondere Aromastoffe
oder vor allem Antioxidationsmittel, enthalten. Die hierfür
geeigneten Antioxidationsmittel und die davon anzuwendenden
Mengen entsprechen dem, was oben bereits im Zusammenhang mit
den Zusammensetzungen (E) gesagt worden ist.
Die Zusammensetzungen gemäß Definition (D) sind vorzugsweise
frei oder praktisch frei von niederen Alkanolen, insbesondere
von Ethanol, und sie enthalten beispielsweise weniger als
5 Prozent, vorzugsweise weniger als 2 Prozent, beispielsweise
0 Prozent bis 1 Prozent, an niederen alkanolischen Komponenten,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
Die Zusammensetzungen gemäß obiger Definitionen (A) bis (C)
sind auch für eine topische Verabreichung von besonderem
Interesse. Zu einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung gehören daher
- (F) Zusammensetzungen gemäß obiger Definitionen (A) bis (C) für eine topische Anwendung, insbesondere eine dermale Anwendung, die beispielsweise in einer Form vorliegen, die für eine topische Anwendung geeignet oder passend ist.
Im Falle einer beabsichtigten topischen Verabreichung ist das
Cyclosporin gewöhnlich in einer Menge von etwa 0,05 Gewichtsprozent
und vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,1 bis
etwa 15 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, vorhanden. Insbesondere beträgt die Menge
an vorhandenem Cyclosporin etwa 0,1 bis etwa 10 Gewichtsprozent.
Im Falle der Zusammensetzungen (F), bei denen es sich um Zusammensetzungen
gemäß (A) oder (B) handelt, entspricht das
relative Mengenverhältnis der Komponenten (1), (2) und (3)
dem oben für solche Zusammensetzungen beispielsweise unter
Bezugnahme auf die Fig. I und II beschriebenen Verhältni 40201 00070 552 001000280000000200012000285914009000040 0002003930928 00004 40082s.
Zusammensetzungen (F) in Übereinstimmung mit (C) können andererseits
jede geeignete Form haben und beispielsweise in Form
von Lösungen, Suspensionen, Dispersionen und regulären Emulsionen
vorliegen. Die Menge der Komponente 1.1. beträgt in
solchen Zusammensetzungen zweckmäßigerweise etwa 1 bis etwa
70 Gewichtsprozent, vorzugsweise etwa 5 bis etwa 50 Gewichtsprozent,
und insbesondere etwa 7 bis etwa 25 Gewichtsprozent,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
Die Zusammensetzungen (F) enthalten zweckmäßigerweise einen
oder mehrere Träger oder Verdünnungsmittel und/oder andere
Zusätze, die für ein Trägersystem sorgen, wie Verdickungsmittel,
Emulgiermittel, Konserviermittel, Befeuchtungsmittel,
Farbstoffe und dergleichen.
Die Zusammensetzungen (F) können jede für eine topische Anwendung,
wie eine Anwendung auf die Oberfläche der Haut, geeignete
Form haben und daher beispielsweise als Flüssigkeit
oder Halbflüssigkeit eine fließfähige Form haben, in Form
eines Pulvers vorliegen oder ein topisch anwendbares Spray
sein. Zu Beispielen für geeignete fließfähige Formen gehören
Gele unter Einschluß von Öl-in-Wasser-Emulsionen und Wasser-in-Öl-Emulsionen,
oder Mikroemulsionen, Cremes, Pasten sowie
Salben und dergleichen, und auch Lotionen sowie Tinkturen
und dergleichen. Zu solchen Zusammensetzungen gehören daher
beispielsweise Kataplasmen und Breipackungen sowie
auch transdermale Pflastersysteme.
Die Auswahl von Hilfsstoffen für die Herstellung solcher
Formulierungen wird natürlich von der Art der gewünschten
Formulierung und auch vom jeweils zu behandelnden Zustand,
dem Zustand der zu behandelnden Fläche, dem Zustand der
Haut und dem gewünschten Effekt bestimmt. Chronische psoriatische
Flecken werden daher zweckmäßiger mit hydrophoben Zusammensetzungen
auf Fettbasis behandelt, nämlich mit erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen, die eine Salbe oder Creme auf
Basis von Petrolatum als Trägermedium enthält. Im Gegensatz
dazu werden für die Behandlung von Krankheitszuständen unter
Einschluß akutphasiger entzündlicher Prozesse günstiger
stärkerhydrophile Zusammensetzungen verwendet, beispielsweise
erfindungsgemäße Zusammensetzungen in Form einer Öl-in-Wasser-Emulsion
oder eines Gels. Die Zusammensetzungen (F)
können zwar beispielsweise niedere Alkanole, wie Ethanol,
als Verdünnungsmittel oder Verdünnungskomponente enthalten,
doch soll die Anwendung solcher Alkanole vorzugsweise vermieden
werden, und zwar beispielsweise dann, wenn man es
mit einer geschädigten Haut zu tun hat, wie dies bei Psoriasis
der Fall ist. Bevorzugte Zusammensetzungen (F) sind daher
frei oder praktisch frei von Alkanol, so daß sie beispielsweise
weniger als 5 Gewichtsprozent, vorzugsweise weniger
als 2 Gewichtsprozent, beispielsweise etwa 0 bis 1 Gewichtsprozent,
an alkanolischen Komponenten, und insbesondere an
Ethanol, enthalten.
Besonders bevorzugte Zusammensetzungen (F) sind Zusammensetzungen
gemäß (A), (B) oder (C), die zusätzlich eine Komponente
(6) als (weiteres) pharmazeutisch annehmbares Verdünnungsmittel
oder Trägermittel enthalten, das mit der Komponente
1.1. nicht mischbar ist. Solche Zusammensetzungen
haben vorzugsweise die Form einer wasserfreien oder praktisch
wasserfreien Emulsion, so daß sie weniger als 10 Prozent,
vorzugsweise weniger als 5 Prozent, und insbesondere weniger
als 1 Prozent, Wasser enthalten. Zu solchen Emulsionen gehören
sowohl Emulsionen, welche die Komponente 1.1. in der
Komponente (6) enthalten, als auch Emulsionen, die die Komponente
(6) in der Komponente 1.1. enthalten. Vorzugsweise
handelt es sich dabei um Emulsionen der Komponente 1.1. in
der Komponente (6).
Zu geeigneten Komponenten (6) gehören beispielsweise:
- 6.1. Feste Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Erdölgele, wie Weißpetrolatum oder Vaseline®, Ceresin und feste Paraffine, und auch Wachse unter Einschluß tierischer, pflanzlicher und synthetischer Wachse, wie Spermacetwachs, Carnaubawachs und Bienenwachs.
- 6.2. Flüssige Kohlenwasserstoffe, beispielsweise flüssige Paraffine, und Fettsäureester, wie Isopropylmyristat und Cetylpalmitat.
- 6.3. Nichtflüchtige Silikone unter Einschluß von Silikonölen und Silikonpasten sowie von Copolymerisaten aus Silikon und Polyalkylenoxid, wie sie beispielsweise im Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seiten 1109 und 1110 (1989) von Fiedler beschrieben werden, beispielsweise die unter der Warenbezeichnung Piroethicon bekannten und im Handel erhältlichen Produkte.
Die Komponenten (6) sind in den Zusammensetzungen (F) zweckmäßigerweise
in einer Menge von bis zu etwa 80 Gewichtsprozent,
beispielsweise in einer Menge von etwa 5 bis etwa 70
Gewichtsprozent, und vorzugsweise in einer Menge von etwa 25
bis etwa 60 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, vorhanden.
Durch Anwendung einzelner Zusätze (6) oder von Gemischen hiervon
lassen sich Emulsionen in flüssiger oder halbfester Form
erhalten, was beispielsweise von den für eine topische Anwendung
gewünschten Bedürfnissen abhängt.
Die Zusammensetzungen (F) enthalten auch ein oberflächenaktives
Mittel. Zu geeigneten oberflächenaktiven Mitteln gehören
insbesondere lipophile oberflächenaktive Mittel unter Einschluß
der oben unter 3.2.1 bis 3.2.7. erwähnten Mittel,
und vor allem oberflächenaktive Mittel mit HLB-Werten von
etwa 5 bis 7. Beispiele für oberflächenakive Mittel, die
sich vor allem für Zusammensetzungen (F) eignen, sind unter
anderem die oben unter 3.1.2. und 3.2.3. beschriebenen oberflächenaktiven
Mittel und auch Glycerinmonostearat, Propylenglykolmonostearat,
Diethylenglykolmonostearat und Glycerinricinoleat.
Die oberflächenaktiven Mittel sind in den Zusammensetzungen
(F) zweckmäßigerweise in einer Menge bis zu etwa 60 Gewichtsprozent,
beispielsweise von etwa 2 bis etwa 50 Gewichtsprozent,
und vorzugsweise von etwa 10 bis etwa 40 Gewichtsprozent,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
Die Zusammensetzungen (F) können auch eines oder mehrere
Mittel zur Förderung der Konsistenz enthalten, beispielsweise
mikrokristalline Wachse, Pflanzenöle, wie Olivenöl, Maisöl
und Kernöl, und Pflanzenölderivate unter Einschluß von
hydrierten Pflanzenölen und Pflanzenölteilglyceriden, die
beispielsweise in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 10 Gewichtsprozent,
und vorzugsweise in einer Menge von etwa 1
bis etwa 5 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zusammensetzung, vorhanden sind.
Die Zusammensetzungen (F) enthalten zweckmäßigerweise ferner
auch:
ein Antioxidationsmittel, wie irgendein Antioxidationsmittel der oben im Zusammenhang mit den Zusammensetzungen (A) beschriebenen Art, das beispielsweise in einer Menge von etwa 0,01 bis etwa 0,5 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist;
ein antibakterielles Mittel, wie Benzylalkohol, Methylparaben, Propylparaben, Benzalkoniumchlorid, Benzoesäure, Sorbinsäure oder Chlorbutanol, das beispielsweise in einer Menge von etwa 0,05 bis etwa 2 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist;
einen Stabilisator, wie mikrokristalline Stärke, Natrium-EDTA oder Magnesiumsulfat, der beispielsweise in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 10 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist; und/oder
ein Mittel zur Verbesserung der Hautpenetration, wie eine einfach oder mehrfach ungesättigte C₁₂-C₂₄-Fettsäure oder einen entsprechenden Alkohol, beispielsweise Vaccensäure, cis-Vaccensäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaidinsäure, Ölsäure, Petroselinsäure, Erucasäure oder Nervonsäure oder entsprechende Alkohole hiervon, insbesondere Oleinsäure oder Oleylalkohol, oder 1-Dodecylazacycloheptan-2-on, das auch als Azon bekannt ist, wozu beispielsweise auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 190 (1989) von Fiedler hingewiesen wird, und ein solches Mittel ist beispielsweise in einer Menge von etwa 1 bis etwa 20 Gewichtsprozent, zweckmäßigerweise etwa 3 bis etwa 15 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
ein Antioxidationsmittel, wie irgendein Antioxidationsmittel der oben im Zusammenhang mit den Zusammensetzungen (A) beschriebenen Art, das beispielsweise in einer Menge von etwa 0,01 bis etwa 0,5 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist;
ein antibakterielles Mittel, wie Benzylalkohol, Methylparaben, Propylparaben, Benzalkoniumchlorid, Benzoesäure, Sorbinsäure oder Chlorbutanol, das beispielsweise in einer Menge von etwa 0,05 bis etwa 2 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist;
einen Stabilisator, wie mikrokristalline Stärke, Natrium-EDTA oder Magnesiumsulfat, der beispielsweise in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 10 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden ist; und/oder
ein Mittel zur Verbesserung der Hautpenetration, wie eine einfach oder mehrfach ungesättigte C₁₂-C₂₄-Fettsäure oder einen entsprechenden Alkohol, beispielsweise Vaccensäure, cis-Vaccensäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaidinsäure, Ölsäure, Petroselinsäure, Erucasäure oder Nervonsäure oder entsprechende Alkohole hiervon, insbesondere Oleinsäure oder Oleylalkohol, oder 1-Dodecylazacycloheptan-2-on, das auch als Azon bekannt ist, wozu beispielsweise auf Lexikon der Hilfsstoffe, 3. Auflage, Seite 190 (1989) von Fiedler hingewiesen wird, und ein solches Mittel ist beispielsweise in einer Menge von etwa 1 bis etwa 20 Gewichtsprozent, zweckmäßigerweise etwa 3 bis etwa 15 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorhanden.
Ferner gehört zur vorliegenden Erfindung auch ein Verfahren
zur Herstellung einer pharmazeutischen Zusammensetzung der
oben definierten Art, beispielsweise zur Herstellung von Zusammensetzungen
der oben unter (A) bis (F) definierten Art,
das darin besteht, daß die einzelnen Bestandteile innig miteinander
vermischt und die erhaltene Zusammensetzung erforderlichenfalls
zu Einheitsdosierungsformen compoundiert wird,
indem die jeweilige Zusammensetzung beispielsweise in Gelatinekapseln,
wie Weichgelatinekapseln oder Hartgelatinekapseln,
abgefüllt wird.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung besteht in einem
Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung der oben unter
(A) bis (D) definierten Art, und dieses Verfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß ein Cyclosporin, wie Ciclosporin, innig
vermischt wird mit einer Komponente 1.1. gemäß obiger Definition
unter Bildung einer Zusammensetzung gemäß obiger Definition
(C) und gegebenenfalls mit einer Komponente (5) unter
Bildung einer Zusammensetzung gemäß obiger Definition (D)
oder mit einer Komponente 1.2. gemäß obiger Definition, wobei
diese Bestandteile wahlweise, falls eine Komponente 1.1. verwendet
wird, oder notwendigerweise, falls eine Komponente 1.2.
angewandt wird, weiter mit einer Komponente (2) und mit einer
Komponente (3) der oben angegebenen Definition vereinigt werden
und wobei die relativen Mengenverhältnisse der Komponenten
1.1. oder 1.2., (2) und (3) so gewählt werden, daß sich eine
Zusammensetzung gemäß obiger Definition (A) ergibt, und die
erhaltene Zusammensetzung (A) ferner erforderlichenfalls mit
Wasser zusammengebracht wird, so daß sich eine Zusammensetzung
mit obiger Definition (B) ergibt, und die erhaltenen
Zusammensetzungen (A), (C) oder (D) erforderlichenfalls zu
Einheitsdosierungsformen, wie Weichgelatinekapseln oder Hartgelatinekapseln,
compoundiert werden.
Eine besondere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht
in der Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung einer
Zusammensetzung mit der obigen Definition (A), und dieses
Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Cyclosporin,
wie Ciclosporin, innig vermischt wird mit einer Komponente
1.1. oder 1.2. der oben definierten Art und mit einer Komponente
(2) und einer Komponente (3) der oben definierten Art,
wobei die relativen Mengenverhältnisse der Komponenten 1.1.
oder 1.2., (2) und (3) in Abhängigkeit von der Qualität des
verwendeten Cyclosporins so ausgewählt werden, daß sich ein
Mikroemulsionsvorkonzentrat ergibt, nämlich eine Zusammensetzung,
die durch Zugabe zu Wasser, beispielsweise in einem
Verhältnis von wenigstens 1 : 1 Gewichtsteilen (ppw) (Zusammensetzung : H₂O),
ein System ergibt, das eine disperse oder
teilchenförmige Phase enthält, bei welcher die einzelnen
Teilchen eine Größe von weniger als 200 nm (2000 Å),
vorzugsweise etwa 10 nm (100 Å) bis etwa 100 nm (1000 Å),
haben.
Das für die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bevorzugte
Cyclosporin ist Ciclosporin. Ein weiteres bevorzugtes Cyclosporin,
auf das sich die Lehre der vorliegenden Erfindung anwenden
läßt, ist [Nva]²-Ciclosporin, das auch als Cyclosporin
G bekannt ist.
Durch die folgenden Beispiele werden die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen weiter erläutert. Die Beispiele 1, 2, 4, 5
und 7 zeigen die Herstellung von Zusammensetzungen in oralen
Einheitsdosierungsformen, die sich beispielsweise zur Verhinderung
einer Abstoßung von Transplantaten oder zur Behandlung
von Autoimmunkrankheiten, wie autoimmunen Krankheiten
oder Zuständen der oben beschriebenen Art, eignen,
wenn sie in 1 bis 5 Einheitsdosen pro Tag verabreicht werden.
Die Beispiele 3 und 6 zeigen die Herstellung von Zusammensetzungen
für eine topische Anwendung, die sich beispielsweise
zur Behandlung von atopischer Dermatitis oder
Kontaktdermatitis, Psoriasis oder Haarausfall eignen, indem
diese Zusammensetzungen in regelmäßigen Zeitabständen, beispielsweise
einmal, zweimal oder dreimal pro Tag, an der
therapeutisch zu behandelnden gewünschten Stelle, beispielsweise
einer Stelle mit einer dermatitischen Reaktion oder
einer psoriatischen Schädigung oder an der Kopfhaut, angewandt
werden.
Die Beispiele werden unter besonderer Bezugnahme auf
Ciclosporin beschrieben. Durch Anwendung anderer geeigneter
Cyclosporine lassen sich jedoch vergleichbare Zusammensetzungen
herstellen. Insbesondere können vergleichbare Zusammensetzungen
in allen Fällen durch Anwendung von
[Nva]²-Ciclosporin anstelle von Ciclosporin in der gleichen
Menge, wie sie für Ciclosporin angezeigt ist, erhalten werden.
Das Cyclosporin wird unter Rühren bei Raumtemperatur in der
Komponente 1.1. gelöst, und die erhaltene Lösung wird unter
weiterem Rühren mit den Komponenten 2.1. und 3.1.1. versetzt.
Das gebildete Gemisch wird in eine Hartgelatinekapsel mit
der Größe 1 abgefüllt und die Kapsel wird unter Anwendung der
Quali-Seal-Technik verschlossen.
In analoger Weise lassen sich auch die folgenden Zusammensetzungen
herstellen und in Hartgelatinekapseln mit den
Größen 1 oder 2 abfüllen.
Die Zusammensetzungen 1.1., 1.2., 1.6. und 1.7. sind besonders
bevorzugt.
Vergleichbare Zusammensetzungen zu 1.1. bis 1.5. lassen
sich in allen Fällen auch herstellen, wenn man das Glycofurol
durch eine gleiche oder vergleichbare Menge an Transcutol
ersetzt.
Vergleichbare Zusammensetzungen zu 1.1. bis 1.5. können auch
hergestellt werden, wenn man anstelle von 50 mg Cyclosporin
15, 20 oder 100 mg Cyclosporin, wie Ciclosporin, verwendet
und die Mengen der restlichen Bestandteile für die jeweilige
Zusammensetzung wie angegeben beläßt.
Ciclosporin und die Komponenten 1.1. bis 3.1.1. werden wie
beim Beispiel 1 miteinander vereinigt, und das erhaltene Gemisch
wird bis zur Homogenität mit der Komponente 4.2. vermischt.
Das erhaltene Produkt wird dann in Hartgelatinekapseln
mit der Größe 2 abgefüllt.
In analoger Weise werden die folgenden Zusammensetzungen hergestellt:
Vergleichbare Zusammensetzungen zu 2.1. bis 2.3. werden dadurch
hergestellt, daß anstelle von Glycofurol Transcutol in
einer gleichen oder vergleichbaren Menge verwendet wird.
Komponente | |
Gewichtsprozent | |
Cyclosporin, wie Ciclosporin | |
0,1 | |
1.1. Glycofurol | 50,0 |
2.1. Miglyol 812 | 16,6 |
3.1.1. Cremophor RH 40 | 33,3 |
Die obige Zusammensetzung wird analog zu Beispiel 1 hergestellt.
Eine vergleichbare Zusammensetzung wird durch Verwendung
von Transcutol anstelle von Glycofurol hergestellt.
Die Zusammensetzung kann als Basis für eine Creme, ein Gel
und dergleichen dienen, indem sie mit weiteren Additiven,
wie hydrokolloidalen Verdickungsmitteln, Paraffinen und
dergleichen der oben beschriebenen Art kombiniert wird.
Das Cyclosporin wird unter Rühren bei Raumtemperatur in der
Komponente 1.1. gelöst, und die erhaltene Lösung wird unter
weiterem Rühren mit den Komponenten 3.1.1. und 3.2.1. versetzt.
Das erhaltene Gemisch wird in Hartgelatinekapseln der
Größe 1 abgefüllt, und die Kapseln werden unter Anwendung der
Quali-Seal-Technik verschlossen.
In analoger Weise werden die folgenden Zusammensetzungen hergestellt
und gegebenenfalls in Hartgelatinekapseln der Größen
1 oder 2 abgefüllt.
Unter Ersatz von Transcutol in den Zusammensetzungen 4.1.,
4.2. oder 4.4. durch eine gleiche oder vergleichbare Menge an
Glycofurol oder unter Ersatz von Glycofurol in der Zusammensetzung
4.3. durch eine gleiche oder vergleichbare Menge an
Transcutol können vergleichbare Zusammensetzungen hergestellt
werden.
Die Komponenten 3.1.1., 3.2.1. und 4.1. werden unter Rühren
und leichtem Erwärmen mit der Komponente 1.1. vereinigt und
darin gelöst. Unter leichtem Erwärmen und weiterem Rühren
wird dann Cyclosporin zugesetzt, worauf das erhaltene Produkt
in Hartgelatinekapseln mit der Größe 2 abgefüllt und
darin eingesiegelt wird.
In analoger Weise werden auch die folgenden Zusammensetzungen
hergestellt und gegebenenfalls in Hartgelatinekapseln mit
den Größen 1 oder 2 abgefüllt.
Vergleichbare Zusammensetzungen können auch durch Verwendung
von Glycofurol in einer gleichen oder vergleichbaren Menge
anstelle von Transcutol hergestellt werden.
Die folgenden Formulierungen werden durch innige Vermischung
der angegebenen Bestandteile analog zu den obigen Beispielen
2 und 5 hergestellt, wodurch sich für eine topische Anwendung
geeignete Salbenzubereitungen ergeben.
Die Zusammensetzung von Beispiel 7.1. wird dadurch hergestellt,
daß Cyclosporin und die Komponente (5) unter Rühren
und Erwärmen mit einem Ölbad bei 100°C in der Komponente
1.1. gelöst werden. Die Zusammensetzungen der Beispiele
7.2. und 7.3. werden analog dazu hergestellt.
Die erhaltenen Zusammensetzungen werden unter Erwärmung in
Hartgelatinekapseln mit der Größe 1 (Zusammensetzungen 7.1.
und 7.2.) oder mit der Größe 0 (Zusammensetzung 7.3.) abgefüllt.
Die Brauchbarkeit der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
kann an Tierversuchen oder klinischen Versuchen gezeigt werden,
die beispielsweise wie folgt durchgeführt werden.
a) Zu prüfende Zusammensetzungen | |
Zusammensetzung I | |
gemäß Beispiel 1.1 | |
Zusammensetzung II | gemäß Beispiel 1.2 |
Zusammensetzung III | gemäß Beispiel 1.6 |
Zusammensetzung IV | gemäß Beispiel 2.1 |
Zusammensetzung V | gemäß Beispiel 2.2 |
Zusammensetzung VI | gemäß Beispiel 4.4 |
Zusammensetzung VII | gemäß Beispiel 5.3 |
Es wird mit Gruppen aus 8 Beagle-Hunden (männlich, etwa 11
bis 13 kg) gearbeitet. Die Tiere erhalten innerhalb von 18
Stunden vor Verabreichung der zu prüfenden Zusammensetzung
kein Futter, haben bis zur Verabreichung jedoch freien Zugang
zu Wasser. Die zu prüfenden Zusammensetzungen werden
mit einer Magensonde verabreicht, worauf 20 ml einer
0,9%igen Lösung von NaCl verabfolgt werden. 3 Stunden
nach Verabreichung der zu prüfenden Zusammensetzung gewährt
man den Tieren freien Zugang zu Futter und Wasser.
Aus der Vena saphena werden Blutproben von jeweils 2 ml
(oder 5 ml für den Blindversuch) entnommen und in EDTA
enthaltenden 5 ml Plastikröhrchen gesammelt, und zwar 15
Minuten vor der Verabreichung (Blindprobe) sowie 0,5 Stunden,
1 Stunde, 1,5 Stunden, 2 Stunden, 3 Stunden, 4 Stunden,
6 Stunden, 8 Stunden, 12 Stunden und 24 Stunden nach
der Verabreichung. Die Blutproben werden während der Prüfung
bei -18°C aufbewahrt.
Die Blutproben werden durch einen Radioimmunversuch (RIA)
analysiert. Die Flächen unter den Kurven für die Wirkstoffkonzentration
im Blut gegen die Zeit werden unter Anwendung
des Trapezverfahrens berechnet. Die Schwankungsbreite
wird hinsichtlich der AUC-Werte (Fläche unter der
Kurve), des C max -Werts (maximale Konzentration) und des
T max -Werts (maximale Zeit) analysiert.
Die berechneten Mittelwerte für die AUC-Werte (in
ng · h/ml-1) und die C max -Werte (in ng/ml-1) von
typischen Prüfungen gehen aus der folgenden Tabelle hervor,
und zwar zusammen mit der berechneten Schwankungsbreite
der Antwort zwischen Versuchstieren, welche die
gleiche Zusammensetzung erhalten (CV-Werte).
Den Daten der obigen Tabelle ist zu entnehmen, daß die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen eine hohe Bioverfügbarkeit
(AUC-Werte und C max -Werte) aufweisen, die mit einer verhältnismäßig
niederen Schwankungsbreite (Variabilität) der
Antwort der Probanden sowohl für die AUC-Werte als auch die
C max -Werte gekoppelt ist.
Vergleichbare Ergebnisse lassen sich auch unter Anwendung anderer
Zusammensetzungen gemäß der obigen Beispiele 1, 2, 4, 5
und 7, und insbesondere mit der Zusammensetzung von Beispiel
1 erhalten.
Die vorteilhaften Eigenschaften der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
bei oraler Verabreichung können auch in klinischen
Versuchen gezeigt werden, die beispielsweise wie folgt
durchgeführt werden.
Die Probanden sind erwachsene Freiwillige, beispielsweise
professionell erzogene Männer mit einem Alter von 30 bis 55
Jahren. Die Probandengruppen umfassen zweckmäßigerweise 12
Männer.
Es werden die folgenden Einschlußkriterien/Ausschlußkriterien
angewandt.
Einschlußkriterien:
normales ECG, normaler Blutdruck und normale Herzgeschwindigkeit, Körpergewicht 50 bis 95 kg.
Ausschlußkriterien:
klinisch signifikanter, zwischenzeitlich auftretender medizinischer Zustand, der die Absorption, die Verteilung, den Metabolismus, die Ausscheidung oder die Sicherheit des Wirkstoffs stören kann, Symptome einer signifikanten klinischen Krankheit während der zweiwöchigen Vorversuchszeit, klinisch relevante abnormale Laborwerte oder im Elektrokardiogramm, Notwendigkeit einer begleitenden Medikation während des gesamten Verlaufs der Prüfung, Verabreichung irgendeines Wirkstoffs, von dem man weiß, daß er für ein größeres Organsystem eine wohldefinierte potenzielle Toxizität aufweist, innerhalb der davorliegenden 3 Monate, Verabreichung irgendeines zu untersuchenden Wirkstoffs innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Prüfung, Krankheitsgeschichte einer Arzneimittelabhängigkeit oder Alkoholabhängigkeit, Verlust von 500 ml Blut oder mehr innerhalb der vergangenen 3 Monate, störende Reaktion oder Hypersensitivität auf den Wirkstoff, Krankheitsgeschichte einer eine therapeutische Behandlung mit einem Wirkstoff notwendig machenden Allergie, positive Reaktion auf Hep-B/HIV.
Einschlußkriterien:
normales ECG, normaler Blutdruck und normale Herzgeschwindigkeit, Körpergewicht 50 bis 95 kg.
Ausschlußkriterien:
klinisch signifikanter, zwischenzeitlich auftretender medizinischer Zustand, der die Absorption, die Verteilung, den Metabolismus, die Ausscheidung oder die Sicherheit des Wirkstoffs stören kann, Symptome einer signifikanten klinischen Krankheit während der zweiwöchigen Vorversuchszeit, klinisch relevante abnormale Laborwerte oder im Elektrokardiogramm, Notwendigkeit einer begleitenden Medikation während des gesamten Verlaufs der Prüfung, Verabreichung irgendeines Wirkstoffs, von dem man weiß, daß er für ein größeres Organsystem eine wohldefinierte potenzielle Toxizität aufweist, innerhalb der davorliegenden 3 Monate, Verabreichung irgendeines zu untersuchenden Wirkstoffs innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Prüfung, Krankheitsgeschichte einer Arzneimittelabhängigkeit oder Alkoholabhängigkeit, Verlust von 500 ml Blut oder mehr innerhalb der vergangenen 3 Monate, störende Reaktion oder Hypersensitivität auf den Wirkstoff, Krankheitsgeschichte einer eine therapeutische Behandlung mit einem Wirkstoff notwendig machenden Allergie, positive Reaktion auf Hep-B/HIV.
Vor und nach dem Versuch wird eine vollständige physikalische
Untersuchung durchgeführt und ein ECG gemacht. Innerhalb
einer Zeitdauer von einem Monat vor dem Versuch und nach dem
Versuch werden die folgenden Parameter ermittelt.
Blut:
Auszählung der roten Blutzellen, Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozytensedimentation, Auszählung der weißen Blutzellen, Schleim, Blättchenauszählung und Glucosegehalt nach einem Fasten.
Serum/Plasma:
Gesamtprotein und Elektrophorese, Cholesterin, Triglyceride, Na⁺, K⁺, Fe++, Ca++, Cl-, Creatinin, Harnstoff, Harnsäure, SGOT, SGPT, GT, Alkaliphosphatase, Gesamtbilirubin, α-Amylase.
Harn:
pH-Wert, Microalbumin, Glucose, Erythrozyten, Ketonkörper, Sediment.
Blut:
Auszählung der roten Blutzellen, Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozytensedimentation, Auszählung der weißen Blutzellen, Schleim, Blättchenauszählung und Glucosegehalt nach einem Fasten.
Serum/Plasma:
Gesamtprotein und Elektrophorese, Cholesterin, Triglyceride, Na⁺, K⁺, Fe++, Ca++, Cl-, Creatinin, Harnstoff, Harnsäure, SGOT, SGPT, GT, Alkaliphosphatase, Gesamtbilirubin, α-Amylase.
Harn:
pH-Wert, Microalbumin, Glucose, Erythrozyten, Ketonkörper, Sediment.
Einen Monat vor Beginn des Versuchs wird auch der Creatininwert
bestimmt.
Die Probanden erhalten die zu prüfenden Zusammensetzungen jeweils
in willkürlicher Reihenfolge. Die Verabreichung der Zusammensetzungen
erfolgt oral einmal in einer Gesamtdosis von
150 mg Cyclosporin, wie Ciclosporin, wobei man zwischen jeder
Verabfolgung wenigstens 14 Tage vergehen läßt.
Die Verabreichung wird am Morgen nach einem Fasten von 10
Stunden durchgeführt, wobei lediglich ein Trinken von Wasser
erlaubt ist. Innerhalb von 24 Stunden nach der Verabreichung
sind lediglich koffeinfreie Getränke erlaubt. Die Probanden
dürfen innerhalb von 12 Stunden nach der Verabfolgung nicht
rauchen. Die Probanden erhalten 4 Stunden nach der Verabreichung
eine standardisierte Mahlzeit.
Die Entnahme von Blutproben (jeweils 2 ml) erfolgt 1 Stunde
vor der Verabreichung und 0,25, 0,5, 1, 1,5, 2, 2,5, 3, 3,5,
4, 4,5, 5, 6, 9, 12, 14, 24, 28 und 32 Stunden nach der Verabreichung.
Zur Bestimmung des Creatinins werden unmittelbar
vor der Verabreichung sowie 12, 24 und 48 Stunden nach der
Verabreichung Blutproben von jeweils 2 ml entnommen. Proben
zur Bestimmung des Cyclosporins werden zu jedem Zeitpunkt in
zwei mit EDTA beschichteten Polystyrolröhrchen (jeweils 1 ml)
gesammelt und nach einer leichten Durchmischung bei -20°C
tiefgefroren. Das Cyclosporin wird im Gesamtblut unter Anwendung
eines Radioimmunversuchs (RIA) mit einem spezifischen
und/oder unspezifischen MAB-Assay geprüft, wobei die Detektionsgrenze
in beiden Fällen etwa 10 ng/ml beträgt.
Bei einem solchen Versuch wird die obige erfindungsgemäße Zusammensetzung
I (die in einer Hartgelatinekapsel eingeschlossen
ist) mit der folgenden Zusammensetzung X verglichen.
Zusammensetzung X=(derzeitige Trinklösung Sandimmun oral [Vergleichszusammensetzung des Standes der Technik])
Eine Einheitsdosierungsform (Weichgelatinekapsel) enthält
folgende Bestandteile:
Ciclosporin|50 mg | |
Labrafil | 150 mg |
Ethanol | 50 mg |
Maisöl | 50 mg |
Gesamtmenge | 463 mg pro Dosierung |
Bei einem in dieser Weise durchgeführten Versuch ergibt sich
ein Bioverfügbarkeitswert von 149,0% (±48%) für die Zusammensetzung
I im Vergleich der Zusammensetzung X (welcher der
Bioverfügbarkeitswert 100% zugeordnet wird). Die AUC-Werte
(0 bis 32 Stunden ng · h/ml) und die C max -Werte (ng/ml) für
die Zusammensetzung I betragen 2992 (±627) und 882 (±18) im
Vergleich zu 2137 (±606) und 515 (±180) für die Zusammensetzung
X.
Die Fig. III und IV der Zeichnung zeigen übereinander angeordnete
graphische Darstellungen eines solchen Versuchs für
die Konzentration von Ciclosporin im Gesamtblut für alle 12
Probanden nach einer einmaligen oralen Verabreichung der Zusammensetzung
I (Fig. III) und der Zusammensetzung X (Fig. IV)
jeweils in einer Menge, die eine Dosis an Ciclosporin von
150 mg ergibt, und zwar bestimmt nach einem spezifischen monoclonalen
Radioimmunversuch (RIA). Die Blutkonzentration (in
ng/ml) ist vertikal aufgetragen, während die Zeit (in h)
horizontal aufgetragen ist.
Ein Vergleich der Fig. III und IV zeigt eindeutig die ausgeprägte
Herabsetzung der Schwankungsbreite (Variabilität)
der Antwort zwischen den Probanden hinsichtlich der ermittelten
Parameter für die Bioverfügbarkeit nach Verabreichung der
Zusammensetzung I im Vergleich zur Zusammensetzung X. Der ermittelte
Koeffizient für die Schwankungsbreite (Variabilität)
[(Standardabweichung/Mittelwert)×100] hinsichtlich der
C max -Werte macht bei der Zusammensetzung X 35% aus, während
dieser Wert für die Zusammensetzung I im Vergleich dazu
bei nur 20% liegt.
Ähnliche oder vergleichbare Ergebnisse lassen sich auch durch
orale Verabreichung anderer erfindungsgemäßer Zusammensetzungen,
wie der in den Beispielen beschriebenen Zusammensetzungen,
und insbesondere der Zusammensetzungen von Beispiel I,
erzielen.
Meerschweinchen (Hartley, männlich, 400 bis 500 g) werden
durch Behandlung mit 50 µl einer 0,5%igen Zubereitung von
DNFB in Acetona/Olivenöl (4 : 1) sensitiviert, die auf markierte
Flächen der rasierten linken und rechten Körperseite aufgebracht
wird. Diese Reizung ruft eine allergische Entzündung
hervor, was zu einer Rötung und einer zellularen Infiltration
(Anschwellung) der Haut führt. Die zu prüfenden Zusammensetzungen,
wie die Zusammensetzungen der obigen Beispiele
3, 6.1 oder 6.2, werden in einer Menge von 200 bis 250 mg
mit einem Spatel auf die mit DNFB behandelte Hautfläche
der rechten Körperseite aufgebracht. In ähnlicher Weise wird
die Hautfläche der linken Körperseite mit Placebo als Kontrolle
behandelt. Die Anwendung der zu prüfenden Zusammensetzung
und des Placebos erfolgt fünfmal in Intervallen von
20 Minuten, 8 Stunden, 24 Stunden, 32 Stunden und 48 Stunden
nach dem Zeitpunkt der Einleitung einer allergischen Entzündung.
Vor jeder Behandlung wird die Dicke der Haut an der
Stelle der Anwendung bestimmt und dann wiederum 8 Stunden
nach der letzten Anwendung, indem man die Haut unter Bildung
einer Falte anhebt und die Dicke dieser Falte mißt. Ferner
wird durch visuelle Bestimmung nach einer von 0 bis 4 reichenden
Skala auch das Ausmaß der Rötung oder Entzündung ermittelt.
Die Wirksamkeit der zu prüfenden Präparation zur
Verhinderung einer entzündlichen Antwort wird durch Vergleich
mit den Ergebnissen bestimmt, die für die mit Placebo behandelten
Hautflächen an den seitlichen Körperteilen erhalten
worden sind.
Bei dieser Prüfmethode ergibt sich eine wesentliche Verringerung
der Anschwellung der Haut im Vergleich zum Placebo nach
der ersten Anwendung der zu prüfenden Zusammensetzung,
wie einer Zusammensetzung gemäß den Beispielen 3, 6.1
oder 6.2, und diese Verringerung der Dicke der Anschwellung
der Haut hält bis zur Beendigung des Versuchs an.
Die beim obigen Versuch für die Zusammensetzung von Beispiel
3 erhaltenen Ergebnisse sind der folgenden tabellarischen
Aufstellung zu entnehmen.
Claims (17)
1. Pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Cyclosporin als
Wirkstoff, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein sogenanntes
Mikroemulsionsvorkonzentrat darstellt.
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie ferner
- (1) eine hydrophile Phase,
- (2) eine lipophile Phase und
- (3) ein oberflächenaktives Mittel
enthält.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sie
- 1.1. einen pharmazeutisch annehmbaren C₁-C₅-Alkyl- oder Tetrahydrofurfuryldiether oder -teilether eines niedermolekularen Mono- oder Polyoxyalkandiols oder
- 1.2. 1,2-Propylenglykol
als hydrophile Komponente enthält.
4. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Transcutol oder Glycofurol als hydrophile Komponente
enthält.
5. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Fettsäuretriglycerid mittlerer Kettenlänge als
lipophile Komponente enthält.
6. Pharmazeutische Zusammensetzung mit einem Cyclosporin
als Wirkstoff, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Mikroemulsion
ist.
7. Zusammensetzung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Zusammensetzung nach Anspruch 1 und Wasser enthält.
8. Pharmazeutische Zusammensetzung, dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Cyclosporin als Wirkstoff zusammen mit 1.1.
einem pharmazeutisch annehmbaren C₁-C₅-Alkyl- oder Tetrahydrofurfuryldiether
oder -teilether eines niedermolekularen
Mono- oder Polyoxyalkandiols enthält.
9. Zusammensetzung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß sie ferner (5) einen Fettsäuresaccharidmonoester enthält.
10. Zusammensetzung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sie etwa 15 bis etwa 85 Prozent der Komponente 1.1., etwa
2 bis etwa 40 Prozent der Komponente (2) und etwa 15 bis etwa
85 Prozent der Komponente (3), jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht
der Komponenten 1.1.+(2)+(3), enthält.
11. Zusammensetzung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sie etwa 3 bis etwa 35 Prozent der Komponente 1.2., etwa
2 bis etwa 35 Prozent der Komponente (2) und etwa 45 bis etwa
90 Prozent der Komponenten 1.2.+(2)+(3), enthält.
12. Zusammensetzung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß in ihr das Cyclosporin in einer Menge von etwa
2 bis etwa 30 Gewichtsprozent, bezogen auf die Gesamtmenge
von Cyclosporin+Komponente 1.1. oder 1.2.+(2)+(3),
anwesend ist.
13. Zusammensetzung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in ihr das Cyclosporin und die Komponente 1.1. in einem
Verhältnis von etwa 1 : 0,5 bis 200 Gewichtsteilen (ppw)
(Cyclosporin zur Komponente 1.1.) vorhanden ist und das
Cyclosporin und die Komponente (5) darin in einem Verhältnis
von etwa 1 : 3 bis 200 Gewichtsteilen (ppw) (Cyclosporin
zur Komponente (5)) zugegen sind.
14. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß sie in Einheitsdosierungsform vorliegt und
etwa 5 bis etwa 200 mg Cyclosporin pro Einheitsdosierung
enthält.
15. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das als Wirkstoff vorhandene Cyclosporin
Ciclosporin ist.
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