DE4002662A1 - Verfahren zum fuellen eines airbags und sicherheitssystem vom airbag-typ - Google Patents
Verfahren zum fuellen eines airbags und sicherheitssystem vom airbag-typInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung; ferner
auf ein Sicherheitssystem vom Airbag-Typ, der im Oberbe
griff des Anspruchs 8 angegebenen Gattung.
Sicherheitssysteme vom Airbag-Typ sind allgemein für
aufblasbare Schwimmwesten, Rettungsboote, Signalballons
oder dgl. verwendbar. Sie sind insbesondere als sogenannte
passive Sicherheitssysteme für Kraftfahrzeuge bekannt,
beispielsweise aus der DE-Patentschrift 21 18 817 sowie
den DE-Offenlegungsschriften 21 18 816, 21 31 902,
21 43 166, 21 43 165, 21 43 166 und 22 37 461 der
Anmelderin.
Verfahren zum Füllen wenigstens eines Airbags und
Sicherheitssysteme vom Airbag-Typ sind bekannt, beispiels
weise aus der DE-Patentschrift 21 18 817 sowie den DE-
Offenlegungsschriften 21 18 816, 21 31 902, 21 43 166,
21 43 165, 21 43 166 und 22 37 461 der Anmelderin.
Der Airbag ist allgemein ausgedrückt eine flexible, etwa
sackartige Hülle, die bei Bedarf in kürzester Zeit
aufgeblasen werden kann. In Kraftfahrzeugen soll das
Airbag-Sicherheitssystem den Airbag bei einem Unfall in
kürzester Zeit aufblasen und den aufgeblasenen Airbag
zwischen den Fahrzeuglenker und das Lenkrad oder zwischen
einen Fahrgast und das Armaturenbrett oder andere Teile
der Karosserie bringen. Hierdurch sollen die Insassen des
Fahrzeuges bei einem Unfall weich aufgefangen werden. Eine
wesentliche Bedingung derartiger Sicherheitseinrichtungen
besteht darin, daß der Airbag innerhalb kürzester Zeit,
beispielsweise 30 mS, aufgeblasen werden muß. Die Sicher
heitssysteme vom Airbagtyp für Kraftfahrzeuge werden
gewöhnlich in sogenannte Fahrersysteme und Beifahrersy
steme unterteilt. Die Fahrersysteme haben gewöhnlich
einen kleineren Airbag als die Beifahrersysteme. Fahrer-
Airbags haben gewöhnlich ein Volumen von 35 oder 70 Liter,
Beifahrer-Airbags ein Volumen von 150 oder 200 Liter.
Es sind Sicherheitseinrichtungen bekannt, die mit
Feststoffgeneratoren arbeiten. Bei diesen wird das den
Airbag aufblasende Gas durch Abbrennen einer pyrotechni
schen Ladung, beispielsweise Natriumazid (NaN3) erzeugt.
Diese Ladung wird über einen Zünder gezündet und brennt
dann innerhalb kürzester Zeit unter Entwicklung von
Verbrennungsgasen ab, die eine Temperatur von ca. 1200°C
aufweisen. Diese heißen Verbrennungsgase bedingen jedoch
eine besondere Ausgestaltung des flexiblen Sackes, so daß
dieser den hohen Temperaturen standhalten kann. Hierfür
ist der Sack an seiner Innenseite mit einer temperaturbe
ständigen Gummibeschichtung versehen, die ihn vor
thermischer Zerstörung schützen soll. Außerdem wirkt die
Gummibeschichtung als Isolierschicht, welche die vom
Airbag aufgefangene Person gegen Verbrennungen schützen
soll. Um die Gummibeschichtung des Airbags über eine
lange Zeit geschmeidig und funktionsfähig zu halten, ist
deren Oberfläche mit Talkum eingepudert. Bei einem
Aufblasen des Airbags wird das Talkum aufgewirbelt und
tritt mit dem heißen Verbrennungsgas aus dem Sack in den
Fahrgastraum aus. Bekanntlich sind die Airbags so
ausgelegt, daß sie sich in kürzester Zeit nach dem
Aufblasen wieder in den Fahrgastraum entleeren können.
Dies hat zur Folge, daß der Fahrer in der Sicht behindert
wird und es dadurch ggf. zu einem Sekundär-Crash kommen
kann. Ein wesentlicher weiterer Nachteil von Feststoffge
neratoren liegt darin, daß die pyrotechnische Ladung nur
zu 60 bis 70% verbrennt und der nicht verbrannte Rest
mit den Verbrennungsgasen aus dem Feststoffgenerator
ausgestoßen wird. Abgesehen davon, daß die Verbrennungsga
se selbst einen hohen Anteil giftiger Stoffe, etwa
Stickoxide, Kohlenmonoxid und dgl. enthalten, bilden die
unverbrannten Teile der Natriumazidladung mit Wasser oder
Körperflüssigkeit ebenfalls giftige Stoffe, beispielsweise
Blausäure (HCN). Diese Gase bzw. Reaktionsprodukte
verteilen sich nach dem Aufblasen des Airbags im Fahrga
straum, was dazu führen kann, daß die im Kraftfahrzeug
befindlichen Personen zwar den Unfall überleben, nicht
aber die vorgenannten Folgeerscheinungen. Schließlich
stellt die Entsorgung des nicht verbrannten Natriumazid
teiles erhebliche Probleme dar. Nicht nur wegen der
Giftigkeit dieser Substanz und deren Reaktionsprodukte,
sondern auch deswegen, weil Natriumazid als Sprengstoff
verwendet werden kann. Es besteht also die sehr ernst zu
nehmende Gefahr einer mißbräuchlichen Weiterbenutzung der
unverbrannten Natriumazidanteile. Werden pro Kraftfahrzeug
ca. 300 g Natriumazid benötigt (100 g Fahrer 200 g
Beifahrer), so ergeben sich bei einer geschätzten Anzahl
von 100 Millionen Wagen ca. 30 Millionen kg (30 000
Tonnen) giftiges Natriumazid. Bei einer durchschnittlichen
Lebensdauer von ca. 8 Jahren pro Wagen, müßten jedes Jahr
etwa 3750 Tonnen Natriumazid entsorgt und rückgeführt
werden.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist versucht worden, den
Feststoffgenerator durch einen Druckgasbehälter zu
ersetzen, der das den Airbag aufblasende Gas als Druckgas
speichert. Derartige Druckgasgeneratoren sind in den
vorgenannten Druckschriften der Anmelderin beschrieben.
Zur Vereinfachung kann auf diese Bezug genommen werden.
Ein Problem der Druckgasgeneratoren besteht darin, daß
sich das beim Öffnen des Druckgasbehälters plötzlich
entspannende Druckgas bis auf minus 50°C und mehr
abkühlen kann. Hierdurch besteht die Gefahr, daß im Gas
etwa enthaltene Feuchtigkeit auskondensiert. Ist das
Sicherheitssystem so ausgebildet, daß beim Aufblasen des
Airbags Fremdluft angesaugt wird, kann auch die in der
Fremdluft enthaltene Feuchtigkeit auskondensieren.
Hierbei kann es unter Umständen, insbesondere bei
ungünstigen Außentemperaturen, zu Nebelbildungen innerhalb
des Fahrgastraumes kommen. Diese schlagartige Absenkung
der Temperatur des Druckgases hat außerdem zur Folge, daß
der Airbag selbst stark abgekühlt wird und die Gefahr von
Erfrierungen bei der vom Airbag aufgefangenen Person
besteht. Ferner ist durch die starke Abkühlung des
Druckgases das Volumen des entspannten Gases relativ
gering. Um dieses Problem zu vermeiden, muß das Volumen
des komprimierten Druckgases und somit das Volumen des
Druckbehälters entsprechend ausgewählt werden.
Durch diese Forderung ergeben sich erhebliche bauliche
Probleme.
Die Erfindung befaßt sich mit der Aufgabe, ein Verfahren
und ein Sicherheitssystem der eingangs genannten Gattung
derart weiterzuentwickeln, daß zumindest ein Teil der
vorgenannten Nachteile und Probleme verringert wird.
Verfahrensmäßig wird die Aufgabe durch das Kennzeichen des
Patentanspruches 1 gelöst. Die erfindungsgemäße gegensei
tige Abstimmung der Füllmedien oder deren Ausgangsstoffe
hinsichtlich vorgegebener Füllparameter bietet die
Möglichkeit, die Temperatur des in den Airbag strömenden
Gases zu steuern, gleichzeitig gewünschte Druck- und
Volumenverhältnisse zu schaffen, insbesondere auch dafür
zu sorgen, daß der Airbag nicht zu Beginn wie eine
schmale Keule gegen den Fahrgast geschleudert wird,
sondern sich von vorneherein breitflächig aufbläst. Die
Anpassung der Füllmedien kann in geeignet angepaßten
unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen der
gasförmigen Füllmedien oder deren Ausgangsstoffen
bestehen, aber auch darin, daß diese beispielsweise unter
unterschiedlichem Druck stehen und zeitlich versetzt
zueinander in den Airbag geblasen werden.
Das Verfahren nach Anspruch 2 hat den Vorteil, daß
hierdurch in besonders gezielter Weise die sich ändernden
Formen des Airbags während seines Aufblasens gesteuert
werden können.
Das Verfahren nach Anspruch 3 hat den Vorteil, daß im
wesentlichen mit Druckgas gearbeitet wird und insoweit
die Nachteile der vorgenannten Feststoffgeneratoren
entfallen. Mittels der Treibsätze kann das sich bei
Entspannung abkühlende Druckgas auf gewünschten Temperatu
ren gehalten werden. Die zeitliche gestaffelte Zündung
mehrerer Treibsätze eignet sich in besonderem Maße, den
Druck- und Volumenanstieg im Airbag gezielt zu steuern.
Das zeitlich gestaffelte Öffnen der Druckbehälter gemäß
Anspruch 4 hat ähnliche Vorteile, wie die zeitlich
gestaffelte Zündung der Treibsätze.
Das Verfahren nach Anspruch 5 hat den Vorteil, daß auf
zusätzliche Mittel zum Öffnen von üblicherweise verwende
ten Festverschlüssen der Druckgasbehälter verzichtet
werden kann.
Das Verfahren nach Anspruch 6 verhindert in besonderem
Maße Störungen beim Aufblasen des Airbags, insbesondere
dann, wenn die Hybridgastemperatur so eingestellt wird,
wie in Anspruch 7 angegeben.
Hinsichtlich des Sicherheitssystems wird die vorgenannte
Aufgabe durch das Kennzeichen des Anspruchs 8 gelöst.
Hierdurch wird in besonderem Maße dem Systemsicherheitsas
pekt des Airbag-Systems Rechnung getragen.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 9 hat den Vorteil
einer besonders hohen Druckstabilität bei relativ großem
Volumen und relativ kleinen geometrischen Abmessungen.
Ein derartiges System eignet sich im besonderen Maße als
sogenanntes Fahrersystem, da es beispielsweise im Lenkrad
selber angeordnet werden kann.
Die Druckstabilität wird weiterhin durch das Sicherheits
system nach Anspruch 10 erhöht, da ein Mehrkammerbehälter
infolge der regelmäßig kleineren Krümmungsradien der
einzelnen Kammern sowie der versteifenden bzw. druckentla
stenden Funktion der Behälterzwischenwände.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 11 bietet ein hohes
Ausmaß an Flexibilität zur Steuerung der Airbag-Füllpara
meter, insbesondere durch zeitlich gestaffeltes Öffnen
einer gewünschten Anzahl von Auslaßöffnungen.
Bei dem Sicherheitssystem nach Anspruch 12 ist eine große
Flexibilität bei der Auswahl unterschiedlicher Treibsätze
gegeben, da diese erst im Crashfall mit dem Druckmedium
in Berührung kommen und daher weder dessen Druck ausge
setzt sind, noch gegenüber dem Druckmedium chemisch inert
sein müssen. Durch das Mehrwegeventil kann die Zusammen
führung der heißen Verbrennungsgase und des Druckmediums
gezielt gesteuert werden. Auch wird der Abbrand des
Treibsatzes zumindest in der Anfangsphase nicht durch
das Druckmedium gestört.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 13 gewährleistet den
gleichzeitigen Beginn des Ausströmens von Druckgas und
Verbrennungsgas.
Mit dem Sicherheitssystem nach Anspruch 14 können druck-
und spannungsgefährdete Bereiche des Druckbehälters, etwa
Schweißnähte, weitgehend reduziert werden.
Das in Anspruch 15 genannte Sicherheitssystem führt zu
korrosionsbeständigen, leichten Druckbehältern.
Mit dem Sicherheitssystem nach Anspruch 16 kann vorteil
haft lokalen Spannungsbelastungen begegnet werden.
Die Druckbehälterformen des Sicherheitssystems nach
Anspruch 17 sind besonders günstig herstellbar und
gleichzeitig druckstabil.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 18 schützt die
Treibsatzkammer in besonderem Maße gegen externe Stöße
oder dgl.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 19 stellt einen
besonders einfachen, gleichzeitig aber sicheren Berstver
schluß zur Verfügung, insbesondere dann, wenn der
Berstverschluß entsprechend den Ansprüchen 20 und 21
ausgebildet und angeordnet ist.
Mit dem Sicherheitssystem nach Anspruch 22 wird eine
kompakte Bauweise gewährleistet. Ist dabei der Diffusor
wie bei einem Sicherheitssystem nach Anspruch 23 ausgebil
det, können zusätzlich die Füllparameter des Airbags
gezielt gesteuert werden.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 22 bietet eine große
Systemsicherheit bei optimalen Ausströmbedingungen.
Die Stabilität des Diffusors und des Druckbehälters wird
in besonderem Maße bei den Sicherheitssystemen nach den
Ansprüchen 25, 26 und 27 erhöht.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 28 stellt einen
druckstabilen Druckbehälter zur Verfügung, dessen Volumen
beliebig durch die Länge der zur Längsachse parallelen
Kammern oder die Anzahl der in Richtung einer gemeinsamen
Zentralachse hintereinander angeordneten oder zu dieser
konzentrisch angeordneten Kammern nach Art eines Bauka
stensystems variiert werden kann.
Ein gleichzeitiges Entleeren aller Kammern wird durch das
Sicherheitssystem nach Anspruch 29 gewährleistet.
Besonders druckstabile und bequem herstellbare Druckbehäl
ter werden durch das Sicherheitssystem nach Anspruch 30
zur Verfügung gestellt. Die Herstellung kann dabei durch
Fließ- oder Strangpreßverfahren erfolgen.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 31 schützt die
Treibsatzkammer vor äußeren Einwirkungen.
Die in den Ansprüchen 32 bis 35 angegebenen Sicherheitssy
steme lassen sich im besonderen Maße zum Einbau in das
Lenkrad eines Kraftfahrzeuges oder an dessen Stelle
verwenden. Der dort zur Verfügung stehende Raum wird also
optimal genutzt.
Raumsparende, in bequemer Weise nach dem Baukastenprinzip
zusammensetzbare Mehrkammerdruckbehälter, die sich in
besonderem Maße als Beifahrersysteme eignen, sind
Gegenstände der Patentansprüche 36 bis 40. Dabei gewähr
leistet insbesondere die Hohlringkörperform eine hohe
Druckstabilität. Grundsätzlich kann die Druckstabilität
aber bereits dadurch erhöht werden, daß die Außenwandung
des Druckbehälters nach Art eines Wellbleches gewellt
ist, was auch herstellungstechnische Vorteile bietet.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 41 bietet einen
optimalen Kompromiß zwischen Druckstabilität und Herstell
barkeit des Druckbehälters.
Beim Sicherheitssystem nach Anspruch 42 kann das Druckbe
hältervolumen bequem durch Länge des hohlzylindrischen
Abschnittes variiert werden, wobei die kappenartigen
Hohlringkörperabschnitte die Druckstabilität fördern.
Die Anordnung der Treibsatzkammer im Zentralloch des
Druckbehälters beim Sicherheitssystem nach Anspruch 43
liefert eine kompakte Bauform bei gleichzeitigem Schutz
des Treibsatzes vor externen Stößen. Werden 2 Treibsatz
kammern verwendet, kann die Temperatur des expandierenden
Druckgases besonders flexibel gesteuert werden.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 44 stellt ein
besonders ausgeprägtes Hochdruck-/Niederdrucksystem dar,
bei dem ein das Zentralloch abschließender Berstverschluß
in eine vom Airbag und damit vom Fahrer oder Fahrgast
wegweisenden Richtung abgesprengt wird. Die Sicherheit
des Sicherheitssystems wird noch dadurch erhöht, wenn
eine Auffangvorrichtung für den Berstverschluß vorgesehen
ist, wie in Anspruch 45 angegeben.
Die Sicherheitssysteme nach den Ansprüchen 46 und 47
nutzen in besonderem Maße die bei einem Kraftfahrzeug
ohnehin zur Verfügung stehenden Hohlräume.
Das Sicherheitssystem nach Anspruch 48 führt zu einer
besonders raschen und einfachen Zündung des Treibsatzes.
Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beigefügte schematische Zeichnung noch
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen schematisch gehaltenen Schnitt durch ein
Lenkradsystem;
Fig. 2 einen Schnitt längs einer Zentralachse durch
ein erstes Ausführungsbeispiel;
Fig. 3 einen Schnitt III-III gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch ein weiteres Ausführungs
beispiel;
Fig. 5 ein Diagramm, in dem schematisch der Tempera
turverlauf des sich entspannenden Fluides mit
und ohne Wärmezufuhr wiedergegeben ist;
Fig. 6
bis 9 jeweils einen Schnitt längs einer Zentralachse
durch weitere Ausführungsformen des Sicher
heitssystems;
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungs
form;
Fig. 11
und 12 Querschnitte weiterer Ausführungsformen;
Fig. 13
bis 16 jeweils einen Schnitt längs einer Zentralachse
durch weitere Ausführungsformen.
Im folgenden wird aus Gründen der Bequemlichkeit eine
bestimmte Terminologie verwendet, die nicht einschränkend
zu verstehen ist. Beispielsweise beziehen sich die
Ausdrücke "oben", "unten", "rechts", "links", "innen" und
"außen" auf die relativen Orte zur geometrischen Mitte
der zeichnerischen Darstellung der Vorrichtung. Die
genannte Terminologie schließt die oben speziell erwähnten
Worte sowie Ableitungen von diesen Worten und wortähnli
cher Bedeutung ein. Im übrigen tragen in sämtlichen
Zeichnungen Teile gleicher Wirkung in der Regel das
gleiche Bezugszeichen.
Das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel zeigt über
sichtsartig ein Sicherheitssystem 1, das in einem
schüsselartigen Innenteil eines Kraftfahrzeuglenkrades
angeordnet ist - etwa nach Art der deutschen Offenle
gungsschriften DE-A-21 31 902 oder 21 43 165. Das
Füllmedium, beispielsweise trockene Luft, für den Airbag
110, auch Luftsack genannt, befindet sich in einem
Druckbehälter 2. Bei Auftreten eines chrash-charakteristi
schen Signals wird der Druckbehälter geöffnet. Das
Druckgas strömt dann in einen Diffusor 3, verläßt diesen
aus den Diffusoröffnungen 34 und bläst den Airbag 110
auf. Der Airbag 110 bricht eine ihn abdeckende Abdeckung
114 auf. Die Sicherheitseinrichtung 1 ist rotationssym
metrisch zu einer Zentralachse Z angeordnet.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des
Sicherheitssystems 1. Im Druckbehälter 2 ist eine
Auslöseeinrichtung 4 in Form eines Behältereinsatzes
angeordnet. Die Auslöseeinrichtung 4 ist über Schweißver
bindungen 5 und 6 mit dem Druckbehälter gas- und druck
dicht verbunden. Vorteilhaft kann der Druckbehälter aus
einer oberen ersten Behälterschale 7 und einer zweiten
unteren Behälterschale 8 aufgebaut sein, die ihrerseits
über eine Schweißverbindung 9 miteinander verbunden sind.
Die untere Behälterschale 8 weist eine Ventilvorrichtung
10 auf, mit der der Druckbehälter 2 gefüllt werden kann.
Die Ventilvorrichtung 10 besteht aus einem Ventilgehäuse
11, welches über eine Schweißverbindung 12 gasdicht in
die untere Behälterschale 8 eingesetzt ist. Im Ventilge
häuse 11 ist ebenfalls gasdicht ein Ventileinsatz 13
angeordnet, der an seinem inneren Ende ein Kugel-Rück
schlagventil 14 aufweist und an seinem äußeren Ende mit
einem eingeschraubten Verschlußstopfen 15 vor dem
Eindringen von Verschmutzung oder dergleichen geschützt
ist. Zum Füllen des Druckbehälters 2 wird der Verschluß
stopfen 15 herausgeschraubt, ein geeigneter Füllstoffstut
zen aufgeschraubt und das Fluid unter Druck in den
Druckbehälter 2 eingeleitet. Ist der Füllvorgang beendet,
schließt das Kugel-Rückschlagventil 14 den Innenraum des
Druckbehälters gas- und druckdicht zur Umgebung ab, so
daß der Füllstoffstutzen abgeschraubt und der Verschluß
stopfen 15 wieder dichtend angebracht werden kann.
Die als Behältereinsatz ausgestaltete Auslöseeinrichtung
4 ist im wesentlichen zentral im Druckbehälter 2 angeord
net, so daß die Achse der Auslöseeinrichtung 4 im
wesentlichen mit der Zentralachse Z des Druckbehälters 2
fluchtet. Der Druckbehälter 2 wird hierdurch zu einem
Hohlringkörper, der einem Torus äquivalent ist. Ein
derartiger Körper zeichnet sich durch hohe Druckfestig
keit aus; ferner dadurch, daß seine Oberfläche relativ zu
seinem Volumen klein ist. Dies hat zur Folge, daß die
Stärke und die Menge des benötigten Wandungsmaterials
ebenfalls vergleichsweise gering ist. Der in Fig. 2
gezeigte Vertikalschnitt durch den Druckbehälter 2, also
ein Schnitt längs einer die Zentralachse Z enthaltenden
Ebene zeigt rechts und links der Auslöseeinrichtung 4
etwa Rauten- oder rechteckförmige Hohlraumabschnitte.
Dabei sind die Ecken jeweils gerundet.
Die Auslöseeinrichtung 4 ist im wesentlichen aus einem
Zündabschnitt 16 und einem Deckel- oder Verschlußabschnitt
17 aufgebaut. Zwischen dem Zündabschnitt 16 und dem
Verschlußabschnitt 17 sind zwei seitliche, einander
gegenüberliegende Einschnitte 18 angeordnet. Diese Ein
schnitte 18 bilden gleichzeitig die Auslaßöffnungen des
Druckgases aus dem Druckbehälter 2. In den Verschlußab
schnitt 17 ist ein Verschlußelement 19 derart eingesetzt,
daß es den Verschlußabschnitt vollständig durchgreift und
teilweise in den Zündabschnitt 16 hineinragt. Das
Verschlußelement 19 besteht aus einem Verschlußkopf 20
und einer Verschlußhülse 21. Zwischen dem Verschlußkopf
20 und der Verschlußhülse 21 ist ein die Wandstärke des
Verschlußelementes wesentlich verjüngender rundumlaufender
Einstich 22 vorgesehen. Das Verschlußelement 19 ist über
Schweißverbindungen 23 und 24 im Behältereinsatz 4
fixiert. Die Schweißverbindung 23 verbindet den Verschluß
kopf 20 mit dem Verschlußabschnitt 17, während die
Schweißverbindung 24 den Fuß der Verschlußhülse 21 am
Innenumfang des Zündabschnittes 16 festlegt. Der Ver
schlußabschnitt 17 ragt aus dem Druckbehälter 2 heraus.
Er weist oberhalb der Schweißverbindung 6 eine an seinem
Außenumfang umlaufenden Einstich 25 auf, der die Wandstär
ke des im wesentlichen hülsenartig ausgebildeten Ver
schlußabschnitts beträchtlich vermindert. Die beiden
Einstiche 22 und 25 dienen als Sollbruchlinien beim
Absprengen des Verschlußkopfes 20 und der oberhalb der
Sollbruchlinie 25 liegenden Teile des Verschlußabschnittes
17. Die genannten Teile bilden zusammen einen sogenann
ten Berstverschluß.
Im unterhalb des Verschlußabschnittes 17 befindlichen
Zündabschnitt 16 schließt sich axial eine Treibsatzkammer
26 zur Aufnahme eines Treibsatzes 28 an. Die Treibsatzkam
mer 26 weist an ihrem von dem Verschlußelement 19
abgewandten Ende ein Gewinde 27 auf, in das der Treibsatz
28 bzw. ein Verschlußdeckel 29 einschraubbar sind. Der
Treibsatz ist im dargestellten Ausführungsbeispiel aus
einer Zündpille 31 und einer Heizladung aufgebaut. Er
kann auch als einheitliche Ladung aufgebaut sein,
beispielsweise nach Art der Nato-Manöverpatrone 792. Es
können aber auch sonstige Treibladungen verwendet werden,
deren Zusammensetzung an das im Druckbehälter 2 gespei
cherte Druckmedium zur Erzielung gewünschter Füllparameter
des Airbags angepaßt sind.
Die Druckbehälter-Auslaßöffnung in Gestalt des Einschnit
tes 18 schafft eine Strömungsverbindung zu einem innerhalb
des Verschlußabschnittes 17 liegenden Strömungskanal 32.
Der Diffusor 3 überdeckt hauben- oder kappenartig den
oberen Teil des Druckbehälters 2 sowie den den Druckbehäl
ter 2 überragenden Teil des Verschlußabschnittes 17. Die
obere Behälterschale 7 und der Diffusor 3 schaffen einen
Strömungskanal, der über Diffusoröffnungen 34 in einen
nicht gezeigten flexiblen Sack mündet, etwa einen Sack
nach Art des in Fig. 1 dargestellten Airbags 110. Die
Verbindung zwischen dem Strömungskanal 32 und dem Diffusor
3 ist durch den vorgenannten Berstverschluß unterbrochen.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des Sicherheitssystems
1 im einzelnen erläutert:
Stellt ein nichtgezeigter Sensor eine crash-charakteristi
sche Situation fest liefert er über ein Zündkabel 35 ein
Zündsignal an den Treibsatz 28. Der Treibsatz wird
gezündet, und die Heizladung 31 brennt ab. Die hierdurch
entstehende Druckwelle sprengt den Berstverschluß im
Bereich der Sollbruchlinien, d. h. der Einstiche 22 und 25
ab. Der Berstverschluß wird von einem Prallschutz 36
aufgefangen. Der Prallschutz ist als muldenförmige
Vertiefung des Diffusors in Richtung des Verschlußkopfes
20 ausgebildet. Der freie Abstand d zwischen dem Ver
schlußkopf 20 und dem Prallschutz 36 ist so bemessen, daß
der Berstverschluß auf seinem Fluge gegen den Prallschutz
36 nicht soviel kinetische Energie aufnehmen kann, daß er
die Diffusorwandung durchschlägt oder wesentlich verformt,
andererseits aber auch nicht die Strömung des Füllmediums
zum Diffusor bemerkenswert beeinträchtigt.
Nach dem Öffnen des Druckbehälters 2 kann das in diesem
gespeicherte und unter Druck stehende Fluid über den
Einschnitt 18 und den Strömungskanal 32 in den Diffusor
und von dort über die Diffusoröffnungen 34 in den
nichtgezeigten flexiblen Sack ausströmen und ihn sozusagen
aufblasen.
Die heißen Verbrennungsgase des Treibsatzes, insbesondere
der Heizladung 30 strömen durch die Verschlußhülse 21,
genauer durch den von ihr gebildeten Treibsatzkammer-
Ausgangskanal 27 in den Strömungskanal 32 und vermischen
sich dort mit dem expandierenden Druckfluid aus dem
Druckbehälter 2 zu einem Hybridgas. Hierdurch werden
nicht nur Temperatur, Volumen und Druck des aus dem
Druckbehälter 2 expandierenden Druckgases erhöht, sondern
auch dessen Strömungsgeschwindigkeit. Durch geeignete
wechselseitige Anpassung des Druckfluides, des Treibsatzes
und der Diffusoröffnungen können so die Füllparameter des
Airbags, etwa dessen Füllverlauf, einschließlich des
Verlaufes der sich ändernden Formen des Airbags während
des Aufblasvorganges die Füllgeschwindigkeit, die
Fülltemperatur, der Fülldruck und/oder das Füllvolumen,
einschließlich der zeitlichen Änderungen dieser Größen
während des Aufschlagsvorganges gesteuert werden.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt III-III der Fig. 2, der den
Einschnitt 18 deutlicher darstellt, durch den das Fluid
aus dem Druckbehälter 2 in den Strömungskanal 32 strömt.
Eine weitere Ausführungsform der Auslöseeinrichtung 4 in
Gestalt des Behältereinsatzes ist in Fig. 4 dargestellt.
Der Behältereinsatz 4 ist hier im wesentlichen aus dem
Zündabschnitt 16 und einem Schiebeabschnitt 38 aufgebaut.
Der Zündabschnitt 16 entspricht dem des zuvor erläuterten
Ausführungsbeispiels. Der Schieberabschnitt 38 ist im
wesentlichen hülsenförmig ausgebildet. Ein eine Öffnung
40 aufweisender Boden 39 trennt die beiden Abschnitte 16
und 38. Ferner sind am Umfang des Schieberabschnittes 38
Umfangschlitze eingearbeitet. Schließlich verschließt ein
Schraubdeckel 43 das dem Zündabschnitt 16 abgewandte Ende
des Schieberabschnittes 38. Zwischen dem Schraubdeckel 43
und dem Boden 39 befindet sich ein Schieber 44, der
ebenfalls Umfangschlitze 45 und an seinem oberen Ende
Ausnehmungen, insbesondere axiale Ausnehmungen 46
aufweist. Der Schieber 44 hat einen relativ massiven
Boden 47, der die Öffnung 40 verschließt. Die an den
Boden 47 sich anschließende Umfangswand des Schiebers 44
ist so ausgestaltet, daß sie die Umfangsschlitze 42 des
Schieberabschnittes 38 verschließen. Außerdem sind die
Umfangsschlitze 45 des Schiebers 47 so angeordnet, daß
diese zwischen dem Umfangsschlitzen 41 und 42 des
Schieberabschnittes 38 liegen. Der Schieber 44 sitzt mit
Preßsitz im Schieberabschnitt 38, so daß das im Druckbe
hälter 2 eingeschlossene Fluid gas- und druckdicht
eingeschlossen ist.
Wird der Treibsatz gezündet, so schiebt dessen Druckwelle
den Schieber 44 in Richtung des Diffusors 3. Dabei treten
die heißen Verbrennungsgase durch die Öffnung 40 aus der
Treibsatzkammer 26 aus. Der Schieber 44 stößt dabei an
eine Berstscheibe 48, die grundsätzlich der in Fig. 2
gezeigten Berstscheibe entspricht. Die Berstscheibe 48
ist im Schraubdeckel 43 angeordnet und wird von dort mit
dem Schieber 44 abgeschert. Die Berstscheibe 48 wird nun
zusammen mit dem Schieber 44 in Richtung des Prallschutzes
36 verschoben. In der Endlage des Schiebers 44 überdecken
sich die Umfangsschlitze 45 des Schiebers 44 mit den
Umfangsschlitzen 41 des Schieberabschnittes 38. Das im
Druckbehälter 2 gespeicherte Druckgas kann dann über die
Umfangsschlitze 41 und 45, den Innenraum des Schiebers
44, die axialen Ausnehmungen 46 und einen Zwischenraum
zwischen am Schraubdeckel 43 in Richtung des Prallschutzes
angeordneten Nasen 49 in den Diffusor eintreten und von
dort über die Diffusoröffnungen 34 in den nicht darge
stellten flexiblen Sack strömen und diesen aufblasen. Die
Nasen 49 des Schraubdeckels 43 eignen sich im besonderen
Maße dazu, gemeinsam mit dem Prallschutz 36 die abge
sprengte Berstscheibe 48 aufzufangen. Die heißen Verbren
nungsgase des Treibsatzes strömen unterhalb des Bodens 47
durch die Umfangsschlitze 42 in den Innenraum des
Druckbehälters und vermischen sich dort mit dem noch
gespeicherten Druckfluid zu einem Hybridgas. Das Hybridgas
tritt dann über die zuvor erwähnten Umfangsschlitze 41
und 42 und schließlich die Diffusoröffnungen 34 in den
flexiblen Sack. Diese Ausführungsform hat im wesentlichen
den Vorteil, daß der Verschiebeweg des Schiebers 44 sehr
kurz und demzufolge die Öffnung des Behälters mit einer
sehr geringen Zeitverzögerung nach der Zündung des
Treibsatzes 28 erfolgt. Beide Ausführungsbeispiele zeigen
eine Treibsatzkammer 26, die zunächst Gas- und Druckdicht
gegenüber dem Druckbehälter 2 ausgebildet ist. Diese
Maßnahme hat den Vorteil, daß bei der Wahl der Treibsatz
stoffe keine Rücksicht auf das Druckmedium bzw. den dort
herrschenden Druck genommen werden muß. Das Abbrandverhal
ten und die dabei ablaufende chemische Reaktion des
Treibsatzes sind also zumindest weitgehend vom Druckfluid
ungestört. Hierdurch wird die Wirkung des Treibsatzes
begünstigt.
Fig. 5 gibt schematisch den Temperaturverlauf des sich
entspannenden Druckgases mit und ohne Zufuhr der vom
Treibsatz 28 gelieferten Wärmeenergie wieder. Den
Ausgangszustand stellt der Punkt A dar, bei dem das im
Druckbehälter 2 gespeicherte, unter Druck stehende Fluid
einen Druck von ca. 200 bar und eine Temperatur von ca.
20°C aufweist. Wird nun der Druckbehälter 2 geöffnet,
kühlt sich das austretende und expandierende Fluid auf
eine Temperatur von etwa minus 50°C ab, wobei es in
entspanntem Zustand den Umgebungsdruck von etwa 1 bar
einnimmt. Der Endzustand des entspannten Fluides wird
durch den Punkt B dargestellt. Beim Übergang vom kompri
mierten in den entspannten Zustand durchläuft das Fluid
im wesentlichen die Abkühlkurve C.
Führt der Treibsatz 28 dem sich entspannenden Druckgas
eine bestimmte Wärmemenge zu, durchläuft das sich
entspannende Fluid die Kurve D, wobei das Fluid in
entspanntem Zustand eine Temperatur von etwa 50°C und
einen Druck von etwa 1,3 bar aufweist. Dieser Endzustand
wird vom Punkt E repräsentiert. Der Temperaturverlauf
beim Ubergang des Fluids vom Zustand des Punktes A in den
Zustand des Punktes E setzt sich im wesentlichen aus
folgenden Kurven zusammen: einer Kurve F, bei der dem
Fluid im Zustand A die vom Treibsatz 28 freigegebene
Wärmemenge zugeführt wird. Das komprimierte Fluid weist
dann einen Druck von etwa 350 bar und eine Temperatur von
etwa 130°C auf. Dieser Zustand wird im Diagramm vom
Punkt G repräsentiert. Eine Abkühlkurve H entspricht der
Abkühlkurve C, ist aber um den Temperatursprung von 110°C
nach oben versetzt ist. Vom Punkt E geht das Druckfluid
längs der Abkühlkurve H in den Zustand gemäß Punkt E
über.
Anhand dieser Kennlinien kann z. B. die erforderliche
Wärmemenge ermittelt werden, um dem entspannten Fluid
eine gewünschte Endtemperatur zu geben. Der Treibsatz 28
kann auch aus mehreren Heiz- und/oder Zündladungen
unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung bestehen.
Dabei können einige Heizladungen sozusagen "phlegmati
siert" sein. Auch können die Ladungen zeitlich gestaffelt
gezündet werden, um hierdurch ein bestimmtes Druckaufbau
profil des Hybridgases zu erzielen. Die Relation zwischen
Druck, Volumen und Temperatur des Hybridgases entspricht
dabei näherungsweise der aus der kinetischen Gastheorie
bekannten Zustandsgleichung für ideale Gase, nämlich pV = KT
mit: p:=Gasdruck
V:=Gasvolumen
K:=Konstante
T:=Temperatur.
V:=Gasvolumen
K:=Konstante
T:=Temperatur.
Die chemische Zusammensetzung der Heizladungen kann auch
so gewählt werden, daß die heißen Verbrennungsgase
endotherme oder exotherme chemische Reaktionen miteinander
eingehen. Auch hierdurch kann die Wärmeabgabe und damit
die Temperatur gesteuert werden. Schließlich ergibt sich
aus der kinetischen Gastheorie, daß eine Temperaturerhö
hung des Hybridgases zu einer höheren Geschwindigkeit der
Gasmoleküle führt.
Eine Reihe weiterer Ausführungsbeispiele von Sicherheits
einrichtungen 1 entspricht in vielen Punkten den vorange
hend beschriebenen Ausführungsbeispielen. Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf deren Beschreibung
verwiesen.
Das in Fig. 6 wiedergegebene Ausführungsbeispiel ent
spricht im wesentlichen dem Ausführungsbeispiel der Fig.
1. Der Druckbehälter 2 besteht aus einem radial inneren
Teil, der wiederum durch die Auslöseeinrichtung 4 gebildet
wird; ferner aus einem radial äußeren Element in Form
einer Behälterschale 52. Die Behälterschale 52 ist bei
diesem Ausführungsbeispiel einstückig ausgebildet und
weist an ihren radial innen liegenden Wandabschnitten 54
eine größere Wandstärke auf als an ihren radial außen
liegenden Wandabschnitten 56. Hierdurch werden gezielt
diejenigen Bereiche des Druckbehälters 2 verstärkt, in
denen sich die Spannung konzentriert. Außerdem wird durch
geeignete Formgebung des Druckbehälters 2 einer übermäßi
gen Spannungskonzentration entgegengewirkt. Im Vertikal
schnitt (Schnitt einer die Zentralachse Z enthaltenden
Ebene) hat die aus einer Behälterschale 52 und der
Außenwand der Auslöseeinrichtung 4 begrenzte Schnittfläche
im wesentlichen die Form eines Rechteckes mit abgerundeten
Ecken.
Auch das Ausführungsbeispiel der Fig. 7 entspricht
weitgehend den vorangehend beschriebenen Ausführungsbei
spielen. Der Druckbehälter 2 ist wiederum als ein zu der
Zentralachse Z rotationssymmetrischer Hohlringkörper
aufgebaut. Dabei hat der Hohlringkörper einen Vertikal
schnitt in Form zweier Halbkreise, deren offene Enden
durch ein dazwischenliegendes Rechteck miteinander
verbunden sind. Genauer gesagt weist ein Vertikalschnitt
durch den Hohlringkörper die vorgeschriebene Form rechts
und links zur Zentralachse Z auf. Anders ausgedrückt
bedeutet dies, daß der Hohlringkörper durch Rotation
einer aus zwei Halbkreisen und einem dazwischenliegenden
Rechteck bestehenden Fläche um die Zentralachse Z
entsteht. Diese etwas ausführliche Darstellung gilt
selbstverständlich auch für die vorangehend und die
nachfolgend beschriebenen Hohlringkörper.
Die geschilderte Ausgestaltung des Hohlringkörpers
beeinflußt den Spannungsverlauf in der Behälterwand
positiv, so daß bei unter Druck stehendem Behälter 2
Belastungsspitzen weiter verringert werden. Der Druckbe
hälter 2 ist wie beim ersten Ausführungsbeispiel aus zwei
Behälterschalen 7 und 8 aufgebaut, die in ihrer senkrecht
zur Zentralachse Z liegenden Trennebene mittels der
Schweißverbindung 9 miteinander verbunden sind.
Die Auslöseeinrichtung 4 ist bei diesem Ausführungsbei
spiel ebenfalls aus einem Zündabschnitt 16 und einem
Verschlußabschnitt 17 aufgebaut. Die beiden Abschnitte 16
und 17 sind jedoch nicht direkt miteinander verbunden.
Der Zündabschnitt 16 besteht im wesentlichen aus den
radial innen liegenden Wänden des unteren Bereiches des
Zentralloches und einer im unteren Bereich des Zentrallo
ches angeordneten hülsenförmigen Versteifung 60. Die
Versteifung 60 ist mit der unteren Behälterschale 8 des
Druckbehälters 2 mittels der Schweißverbindung 5 verbun
den. In diesen Zündabschnitt 16 bzw. in dessen Gewinde 27
ist ein (hier nicht dargestellter) Treibsatz einge
schraubt.
Der Verschlußabschnitt 17 kann als einstückiges oder
mehrstückiges Element ausgebildet sein. Die Festlegung
des Verschlußabschnittes 17 erfolgt ebenfalls über die
Schweißverbindung 6 und die Schweißverbindung 24, die
einen gasdichten Abschluß des Druckbehälters gewährlei
sten. Durch diesen Aufbau wird der Druckbehälter elasti
scher ausgestaltet, so daß er sich in Richtung seiner
Zentralachse Z unter Abbau von Spannungen verformen kann.
Fig. 8 gibt eine weitere Ausführungsform des Sicherheits
systems wieder. Der Druckbehälter hat hier einen im
wesentlichen elliptischen oder ovalen Vertikalschnitt. Mit
anderen Worten entsteht der Hohlringkörper durch Rotation
einer im wesentlichen elliptischen Form um die Zentralach
se Z. Auch hier ist der Druckbehälter 2 aus zwei Behälter
schalen 7 und 8 aufgebaut, wobei die Behälterschalen
nicht axial sondern radial zueinander angeordnet sind.
Dabei bildet die Behälterschale 7 den radial inneren Teil
der Druckbehälterwandung und die Behälterschale 8 den
radial äußeren Teil. Die Trennfläche zwischen den
Behälterschalen liegt nun nicht mehr senkrecht zur
Zentralachse Z, sondern bildet einen Kreiszylinder um die
Zentralachse. In diesem Kreiszylinder liegen die beiden
Schweißverbindungen 9, die die beiden Behälterschalen 7
und 8 miteinander verbinden. Ein weiterer Unterschied zu
den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen besteht
darin, daß der Zündabschnitt 16 der Auslöseeinrichtung 4
in seinem unteren Bereich an einer einstückig an der
radial inneren Behälterschale 7 vorspringenden Verstei
fungsrippe 60 festgelegt ist. Der Verschlußabschnitt 17
ist über die Schweißverbindungen 6 und 24 am oberen Teil
der Behälterschale 7 gasdicht festgelegt. Die Versteifung
60 ist als umlaufender Kranz ausgebildet und mit einem
zur Zentralachse Z koaxialen Gewinde 27 versehen. In
dieses Gewinde kann der Treibsatz eingeschraubt werden.
Der Verschlußabschnitt 17 weist ebenfalls einen Verschluß
kopf 20 auf, der über Schweißverbindungen 23 in eine
zentrale Öffnung 58 des Verschlußabschnittes 17 einge
schweißt ist. Die umlaufenden Einstiche 22 und 25 im
Verschlußelement 19 bilden wieder Sollbruchlinien des als
Werksverschluß ausgebildeten Werksverschlußelementes 19.
Das Verschlußelement ist hier als doppel-T-förmige
Doppelwerksscheibe ausgebildet. Die in der Behälterschale
7 vorgesehenen Auslaßöffnungen 18 des Druckbehälters 2
münden in den zwischen den beiden Werksscheiben liegenden
Strömungskanal 32.
Fig. 9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des
Sicherheitssystemes 1. Die Form des Druckbehälters 2
dieses Ausführungsbeipieles gleicht im wesentlichen der
Form des in Fig. 8 dargestellten Druckbehälters. Der
Treibsatz-Kammerkanal 37 mündet hier jedoch in das
Zentralloch. Der als Berstscheibe ausgebildete Ver
schlußkopf 20 wird hier von einem am unteren Ende des
Zentralloches angeorneten Prallschutz 36 aufgefangen. Der
Prallschutz 36 ist als eine das Zentralloch nach unten
abschließende Verstärkungsrippe 61 ausgebildet, die eine
zentrische Ausnehmung 59 zur Aufnahme der Berstscheibe 29
aufweist. Im Bodenbereich der Ausnehmung sind dreieckför
mige Vorsprünge 63 zur Fixierung der Berstscheibe 20 nach
Ankunft im Prallschutz 36 vorgesehen. Die Vorsprünge
können auch als umlaufender dreieckförmiger Ring ausgebil
det sein.
Der Gewindeabschnitt 27 der Treibsatzkammer 26 befindet
sich am oberen Ende des Zentralloches und ist über eine
umlaufende Versteifungsrippe 60 mit der inneren Behälter
schale verbunden, insbesondere verschweißt. In der
Versteifungsrippe 60 sind Ausströmöffnungen 108 vorgesehen,
durch welche das Hybridgas zum Diffusor strömen kann.
Der (nicht dargestellte) Diffusor kann auch in diesem
Ausführungsbeispiel grundsätzlich so wie in den vorange
henden Ausführungsbeispielen ausgebildet sein. Eines
Prallschutzes bedarf der Diffusor in diesem Ausführungs
beispiel allerdings nicht.
Der in Fig. 10 dargestellte Druckbehälter 2 ist als
Mehrkammersystem ausgebildet und hat die Formgröße eines
herkömmlichen Kraftfahrzeug-Lenkrades. Er setzt sich im
wesentlichen aus zwei konzentrisch zueinander angeordne
ten, über Streben bzw. Speichen 66 miteinander verbundenen
Hohlringkörpern zusammen, nämlich einem äußeren Hohlring
körper 62 und einem inneren Hohlringkörper 64. Grundsätz
lich kann aber auch anstelle des äußeren Hohlringkörpers
62 oder anstelle des inneren Hohlringkörpers 64 jeweils
ein Vollring vorgesehen sein. In diesem Fall stützt der
jeweilige Vollring den verbleibenen Hohlringkörper 8. Ein
besonders großes Volumen des Druckbehälters wird dadurch
geschaffen, daß auch die Speichen 66 als (rohrförmige)
Hohlkörper ausgebildet sind und Strömungs- und Druckver
bindung zu den beiden Hohlringkörpern haben. Die Speichen
können aber auch lediglich Stützfunktionen haben.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind der innere
Hohlringkörper 64, der äußere Hohlringkörper 62 und eine
die beiden Hohlringkörper verbindende Doppelspeiche 66′
als einstückiges Rohr ausgebildet. Eine Variante dieser
Ausführungsform wird durch die gestrichelte Doppelspeiche
66′ veranschaulicht. In diesem Fall besteht das lenkrad
förmige Mehrkammersystem sozusagen aus zwei Lenkradhälf
ten, die längs einer die Zentralachse enthaltenden
Vertikalebene miteinander verbunden sind.
Die Auslöseeinrichtung 4 kann in geeigneter Ausbildung
axial im Zentralloch des inneren Hohlringkörpers 64
angeordnet sein und ein oder mehrere (nicht dargestellte)
Auslaßöffnungen im inneren Hohlringkörper 64 verschließen.
Weiterhin kann der innere Hohlringkörper 64 wiederum von
einem (nicht dargestellten) Diffusor kappenartig überdeckt
sein. Diese Ausführungsform eines Sicherheitssystems 1
hat den wesentlichen Vorteil, daß sie anstelle eines
Lenkrades auf der Lenkwelle montiert werden kann und
somit keinen zusätzlichen Einbauraum benötigt.
Bei den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen des
Sicherheitssystems 1 wird durch die hohlringkörperartige
Ausbildung des Druckbehälters und der zentralen Anordnung
der Auslöseeinrichtung 4 im Zentralloch, d.h. den die
Zentralachse Z unmittelbar umgebenden Bereich, eine
kompakte Bauweise erzielt. Diese Bauweise hat den Vorteil,
daß der Anbau der Vorrichtung auch bei geringem Raumange
bot erfolgen kann, andererseits durch die symmetrische
Anordnung die Strömung des ausströmenden Fluids günstig
beeinflußt wird, was bei einer schnellen Befüllung eines
sich an den Diffusor 3 anschließenden flexiblen Sackes
von Vorteil ist.
Durch die zentrale Anordnung der Auslöseeinrichtung 4
kann ein gleichzeitiges Ausströmen des Druckfluides aus
sämtlichen Auslaßöffnungen des Druckbehälters erfolgen.
Dies hat den Vorteil, daß das im Druckbehälter 2 gespei
cherte Fluid in kürzester Zeit austreten und den Airbag
aufblasen kann. Außerdem wird durch die ringförmige
Ausbildung des Druckbehälters 2 und die axiale Anordnung
der Auslöseeinrichtung eine kompakte Bauweise der
Sicherheitseinrichtung geschaffen, so daß der zur
Unterbringung benötigte Raum auf ein Minimum reduziert
wird.
Die vorangehend beschriebenen Ausführungsformen der
Druckbehälter eignen sich in besonderem Maße für ein im
Lenkrad angeordnetes Airbagsystem. Die nachfolgenden
Druckbehälter eignen sich in besonderem Maße als sogenann
te Beifahrersysteme.
Das in Fig. 11 gezeigte Sicherheitssystem 1 besteht im
wesentlichen aus einem langgestreckten Druckbehälter 2,
dem Diffusor 3 und der Auslöseeinrichtung 4. Der Druckbe
hälter 2 besitzt, abgesehen von Montagevorrichtungen 68
und einem aus ihm herausragenden Ende 70 der Auslöseein
richtung 4 eine Außenkontur, die im wesentlichen der
eines abgerundeten Herzens entspricht. Der Druckbehälter
2 ist als Mehrkammerbehälter ausgebildet und weist zwei
Druckkammern 72 und 74 auf, die spiegelbildlich zu einer
Symmetrieebene S angeordnet sind und - ausgehend von der
Herzform - jeweils die Form einer Herzhälfte haben. Die
Druckkammern 72 und 74 weisen jeweils erste Wandabschnitte
76 und 78 auf, die gleichzeitig den größten Teil der
Außenwand des Druckbehälters 2 bilden. An die Wandab
schnitte 76 und 78 schließen sich noch jeweils die beiden
Wandabschnitte 82 und 84 an, die ebenfalls als Außenwände
der beiden Druckkammern 72 und 74 dienen. Diese beiden
Wandabschnitte 82 und 84 gehen in eine die Symmetrieebene
S enthaltende Trennwand 80 über. Die Trennwand wiederum
geht in die beiden ersten Wandabschnite 76 und 78 über.
Der dargestellte Druckbehälter ist vorzugsweise als
einstückiges Fließ- oder Strandpreßteil ausgebildet. Die
Wandung 86 des Diffusors 3 überbrückt kappenartig die
beiden Wandungsabschnitte 82 und 84. Die aus den ersten
Wandabschnitten 76 und 78 des Druckbehälters 2 und der
Wandung 86 des Diffusors gebildete Kontur hat im wesentli
chen elliptische Form. Die Wandabschnitte 76 und 78 sowie
82 und 84 werden einseitig nämlich von innen her mit der
Druckkammer 72 und 74 beaufschlagt. Die Trennwand 80 ist
beidseitig gleichmäßig druckbeaufschlagt, nämlich
einerseits mit der Druckkammer 72 und andererseits mit
der Druckkammer 74. Die Trennwand 80 dient somit als
Entlastungselement für die jeweiligen an sie anschließen
den Enden der Wandabschnitte 76 und 78 sowie 82 und 84.
Hierdurch werden vorteilhaft aufgrund der Innendrucke
sonst hervorgerufene Spannungsspitzen vermieden. Auch die
Aufteilung des Druckbehälters 2 in zwei kleinere Druckkam
mern mit zumindest teilweise geringeren Krümmungsradien
wirkt sich günstig auch auf das Druckverhalten des
Druckbehälters 2, insbesondere auf die Reduzierung von
Druckspannungsspitzen aus.
Die Auslöseeinrichtung 4 ist im Druckbehälter 2 quer zu
dessen Längsachse angeordnet. Die Längsachse erstreckt
sich senkrecht zur Zeichenebene. Zur Aufnahme der
Auslöseeinrichtung 4 ist der Druckbehälter vorteilhaft
mit einer mittigen Querbohrung versehen, wobei die Achse
der Querbohrung in der Symmetrieebene S verläuft. Die
Querbohrung ist so gewählt, daß die Auslöseeinrichtung 4
passgenau von oben, d. h. über die Diffusorkammer 3 in den
Druckbehälter 2 eingesetzt werden kann. Die Auslöseein
richtung 4 ist im wesentlichen wiederum aus dem Zündab
schnitt 16 und dem Verschlußabschnitt 17 aufgebaut. Der
Zündabschnitt 16 ist im wesentlichen innerhalb der beiden
Druckkammern 72 und 74 angeordnet und mittels der
Schweißverbindung 5 mit den Abschnitten 76 und 78
druckdicht derart verbunden, daß das Ende 70 der Auslöse
einrichtung 4 noch geringfügig aus den beiden Druckkammern
72 und 74 herausragt.
An dem dem Ende 70 gegenüberliegenden Ende der Auslöseein
richtung 4 ist der Verschlußabschnitt 17, 17′ vorgesehen.
Er umfaßt wiederum die als Ausgangskanal der Treibsatzkam
mer 26 dienende Verschlußhülse 21, die von einem ersten
hülsenartigen Element 17′ konzentrisch umgeben wird. Das
erste hülsenartige Element 17′ übergreift das Ende der als
Treibsatzkammer-Ausgangskanal dienenden Hülse 21 derart,
daß es mit einem radial nach innen vorspringenden Rand 88
fluchtend mit diesem Ende abschließt. Über die Schweißver
bindungen 23 und 24 ist das erste hülsenartige Element
17′ an der Hülse 21 festgelegt; gleichzeitig auch mit dem
Zündabschnitt 16, da der Zündabschnitt 16 einstückig in
die Hülse 21 übergeht. Im übrigen ist das erste hülsenar
tige Element 17′ wiederum mit den Auslaßöffnungen 18
versehen, die eine Verbindung zwischen den Innenräumen
der Druckkammern 72 und 74 und dem Überstromkanal 32
bilden. Ein zweites hülsenartiges Element 17′′ umgreift
von oben das erste hülsenartige Element 17′ und ist an
einem radial nach innen vorspringenden Rand 90 über eine
Schweißverbindung 24′ festgelegt. Es stützt sich am
Bohrungsrand der beiden Wandabschnitte 82 und 84 ab und
ist dort über eine Schweißverbindung 92 druckdicht
befestigt.
Der äußere Teil der als Treibsatzkammer-Ausgangskanal
dienenden Hülse 21 ist geschlossen und bildet gemeinsam
mit dem Rand 88 den Verschlußkopf 20, der wiederum über
die Einstiche 22 und 25 über einen verminderten Wandquer
schnitt mit den restlichen Teilen des Verschlußabschnittes
17 verbunden ist. Der Verschlußkopf 20 ist also wiederum
als Berstscheibe ausgebildet.
Die Querbohrung für die Auslöseeinrichtung 4 besitzt im
Bereich der Diffusorkammer 3 einen Durchmesser, der dem
Durchmesser des hülsenartigen zweiten Verschlußelementes
17′′ entspricht. An ihrem anderen Ende hat die Querbohrung
einen Durchmesser, der dem des Zündabschnittes 16
entspricht. Die Querbohrung ist also wenigstens als eine
zweistufige Bohrung ausgebildet.
Bei der in Fig. 12 wiedergegebenen Ausführungsform weist
der Druckbehälter 2 einen Querschnitt in Form etwa eines
dreiblättrigen Kleeblattes auf. Der Druckbehälter weist
wiederum die beiden Druckkammern 72 und 74 sowie eine
weitere Druckkammer 73 auf. Die Druckkammer 73 befindet
sich in dem dem Diffusorkanal 3 abgewandten Ende der
Druckkammer 2. Die Auslöseeinrichtung 4 ist in gleicher
Weise im Druckbehälter 2 angeordnet wie beim vorangehen
den Ausführungsbeispiel. Der in Fig. 11 mit 80 bezeichnete
Wandabschnitt gabelt sich in zwei Wandabschnitte 96 und
98. Diese Wandabschnitte trennen die Druckkammern 72, 73
und 74. Sie sind wie im vorangehenden Ausführungsbeispiel
beidseitig mit den Innendrücken der Druckkammern beauf
schlagt. Wie im vorangehenden Ausführungsbeispiel stehen
auch hier die Druckkammern über die Auslaßöffnungen 18 in
fluidischer Druckverbindung.
Weiterhin ist in Fig. 12 andeutungsweise der Querschnitt
eines Armaturenbrettes 112 wiedergegeben, an den der
Druckbehälter 2 z. B. mittels Schrauben über eine
Montagevorrichtung 68 festgelegt ist. Im Armaturenbrett
112 ist schematisch ein zusammengelegter flexibler Sack
oder Airbag gezeigt, dessen freie Enden ebenfalls im
Bereich der Montagevorrichtung 68 festgelegt sind. In den
Innenraum des Airbags 110 münden die Diffusoröffnungen 34
des Diffusors 3.
Nachfolgend wird die Funktion der in den Fig. 11 und 12
beschriebenen Sicherheitssysteme beschrieben, wenngleich
sie grundsätzlich gleich der der vorangehenden Beispiele
ist:
Im Zündabschnitt 16 der Auslöseeinrichtung 4 ist über das Gewinde 27 der (nicht dargestellte) Zündtreibsatz eingeschraubt. Bei Erhalt eines Zündsignals wird der Treibsatz gezündet. Die dann entstehende Druckwelle sprengt den Berstverschluß 31 ab. Der Wandabschnitt 86 des Diffusors 3 fängt den Berstverschluß 31 auf. Nach Absprengen des Berstverschlusses 31 sind die Innenräume der Druckkammern 72, 73 und 74 mit dem Diffusor über den Strömungskanal 32 verbunden. Das Hybridgas kann nun über die Diffusoröffnungen 34 den Airbag aufblasen. Die Auslöseeinrichtung 4 wirkt wie ein Dreiwegeventil. Sie stellt nämlich durch das Abtrennen des Berstverschlusses 31 eine Verbindung zwischen der Treibsatzkammer 26 und den Druckkammern 72, 73 und 74 sowie dem zunächst unter Umgebungsdruck stehenden Diffusor 3 her. Die Verbindung dieser Räume erfolgt gleichzeitig. Vor dem Abtrennen des Berstverschlusses sind die genannten Räume bzw. Kammern jeweils für sich verschlossen. Das sich nun entspannende Druckfluid tritt aus den Druckkammern 72, 73 und 74 über die Öffnungen 18, dem Überstromkanal 32 in die Diffusor kammer 3 und von dort über die Diffusoröffnungen 16 in den Airbag 110. Gleichzeitig tritt über die den Treibsatz kammer-Auslaßkanal 37 das beim Abbrand des Treibsatzes entstehende Gas ebenfalls in den Airbag 110. Beide Gase vermischen sich zu dem genannten Hybridgas.
Im Zündabschnitt 16 der Auslöseeinrichtung 4 ist über das Gewinde 27 der (nicht dargestellte) Zündtreibsatz eingeschraubt. Bei Erhalt eines Zündsignals wird der Treibsatz gezündet. Die dann entstehende Druckwelle sprengt den Berstverschluß 31 ab. Der Wandabschnitt 86 des Diffusors 3 fängt den Berstverschluß 31 auf. Nach Absprengen des Berstverschlusses 31 sind die Innenräume der Druckkammern 72, 73 und 74 mit dem Diffusor über den Strömungskanal 32 verbunden. Das Hybridgas kann nun über die Diffusoröffnungen 34 den Airbag aufblasen. Die Auslöseeinrichtung 4 wirkt wie ein Dreiwegeventil. Sie stellt nämlich durch das Abtrennen des Berstverschlusses 31 eine Verbindung zwischen der Treibsatzkammer 26 und den Druckkammern 72, 73 und 74 sowie dem zunächst unter Umgebungsdruck stehenden Diffusor 3 her. Die Verbindung dieser Räume erfolgt gleichzeitig. Vor dem Abtrennen des Berstverschlusses sind die genannten Räume bzw. Kammern jeweils für sich verschlossen. Das sich nun entspannende Druckfluid tritt aus den Druckkammern 72, 73 und 74 über die Öffnungen 18, dem Überstromkanal 32 in die Diffusor kammer 3 und von dort über die Diffusoröffnungen 16 in den Airbag 110. Gleichzeitig tritt über die den Treibsatz kammer-Auslaßkanal 37 das beim Abbrand des Treibsatzes entstehende Gas ebenfalls in den Airbag 110. Beide Gase vermischen sich zu dem genannten Hybridgas.
Durch die rotationsymmetrische Ausbildung der Auslöse
einrichtung 4, die im wesentlichen aus Drehteilen und/oder
Fließpreßteilen hergestellt ist, wird dem austretenden
Druckfluid ein geringer Widerstand entgegengesetzt. Der
Airbag 110 kann daher in kürzester Zeit gefüllt werden.
Eine Einzelmontage der Auslöseeinrichtung 4 im Druckbehäl
ter 2 wird dadurch erreicht, daß nach dem Herstellen der
Querbohrung die Auslöseeinrichtung 4 in dem Druckbehälter
2 eingesetzt wird, das überstehende Ende 70 mittels der
Schweißverbindung 5 druckdicht festgelegt und das zweite
hülsenförmige Element 17′′ mittels der Schweißverbindung
92 ebenfalls druckdicht an den Wandabschnitten 82 und 84
festgelegt wird. Die noch bestehende Öffnung der Diffusor
kammer 3 kann z. B. über einen Deckel 94, der auch das
zweite hülsenförmige Element 17′′ aufgesetzt wird,
geschlossen werden. Die Außenkontur des Deckels 94
entspricht der Außenkontur des Wandabschnittes 86 der
Diffusorkammer. Der Deckel 94 kann ebenfalls über eine
Schweißverbindung an den Wandabschnitten 82 und 84 bzw.
an der Montagevorrichtung 68 fixiert werden. Er kann aber
auch statt dessen über ein im Wandabschnitt 86 vorgesehe
nes Gewinde eingeschraubt werden.
Wie bei allen Ausführungsbeispielen kann der Treibsatz
über das Schraubgewinde 27 bequem von außen eingeschraubt
werden. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, daß er
erst kurz vor der Montage des Sicherheitssystems 1 in ein
Fahrzeug eingeführt wird. Hierdurch können sicherheits
technische Maßnahmen bei der Zwischenlagerung und beim
Transport vor dem Einbau vermieden werden. Auch ist eine
Revision des Treibsatzes jederzeit möglich, da er bequem
auswechselbar ist.
Durch das Aufblasen des Airbags 110 wird das Armaturen
brett 112 geöffnet, so daß der Airbag aus diesem austreten
und z. B. in einen Fahrgastraum eines Fahrzeuges vollstän
dig durch das entspannte Gas aufgeblasen werden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten, jedoch nicht dargestell
ten Ausführungsform können die rohrartigen Ausführungsbei
spiele der Fig. 11 und 12 auch nach Art des Mehrkammer-
Hohlringkörpers ausgestaltet sein, etwa dadurch, daß
beide Enden der Druckkammer 2 so miteinander verbunden
werden, daß insgesamt eine Ringform entsteht. In diesem
Fall bedarf es natürlich keiner Schlußwandungen an den
nunmehr zusammengeführten Enden des Mehrkammersystems.
Ist das Mehrkammersystem zu einem Hohlringkörper umgeformt
worden, kann die Auslösevorrichtung wiederum im Zentral
loch angeordnet sein. Das Zentralloch wird dann wiederum
vorzugsweise von einem Diffusor kappenartig überdeckt.
Das in Fig. 13 dargestellte Ausführungsbeispiel eines
Sicherheitssystems 1 zeigt einen Mehrkammerdruckbehälter,
der im wesentlichen aus drei in Richtung der Zentralachse
Z hintereinander angeordneten bzw. übereinander gestapel
ten Hohlringkörpern besteht, nämlich den beiden äußeren
Hohlringkörpern 122 und 126 und einem mit diesen beiden
Hohlringkörpern verbundenen, dazwischen angeordneten
Hohlringkörper 124. Die Hohlringkörper 122 und 126 sind
im wesentlichen so aufgebaut, wie der in Fig. 9 beschrie
bene Hohlringkörper. Auf dessen Beschreibung wird zur
Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Im Unterschied
zu dem Hohlringkörper der Fig. 9 weist die Verstärkungs
rippe 81 Strömungsdurchlässe 120 auf. Diese sind in dem
zwischen der radial inneren Behälterschale 7 und dem
Prallschutz 36′ liegenden Bereich angeordnet. Der mittlere
Hohlringkörper 124 ist mit den beiden äußeren Hohlring
körpern jeweils über eine Schweißverbindung 126 verbunden.
Auch er weist Auslaßöffnungen 18 auf. Im dargestellten
Hohlringkörper-Mehrkammersystem kommunizieren alle
Hohlringkörper untereinander und mit dem Zentralloch,
genauer mit den Abschnitten des Zentralloches 102 und
104. Das Zentralloch dient also ebenfalls als Druckkammer.
Das dargestellte Mehrkammersystem ist vorzugsweise mit
einem sich parallel zur Zentralachse erstreckenden, (nicht
dargestellten) Diffusor verbunden, beispielsweise über je
einen an den freien Enden der äußeren Druckkammern 122,
126 angesetzten Bogenkrümmer, so wie es beispielsweise in
den folgenden Druckschriften der Anmelderin beschrieben
ist: DE-PS 21 18 817; DE-OS 21 18 816 und DE-OS 22 37 461.
Zusätzlich können die äußeren Enden der äußeren
Hohlringkörper 122 und 126 zunächst von einer das
Hybridgas durchlassenden kappenartigen Scheibe bedeckt
sein. Die Scheibe und ggf. die Bogenkrümmer sind vorzugs
weise an den Schweißnähten 9 mit den äußeren Hohlringkör
pern 122 und 126 verbunden.
Das in Fig. 14 dargestellte Ausführungsbeispiel unter
scheidet sich von dem Ausführungsbeispiel der Fig. 13 im
wesentlichen dadurch, daß statt des mittleren Hohlringkör
pers 124 ein tonnenförmiger Körper 130 mit einer tonnen
förmig gekrümmten, rundumlaufenden Außenwand 132, einer
ebenen Bodenwand 134 und einer hierzu parallelen ebenen
Deckelwand 136 vorgesehen ist. Die beiden ebenen Wände
weisen jeweils in ihrer Mitte einen Zentraldurchlaß 138
auf. Die beiden äußeren Hohlringkörper 122 und 126 sind
an ihren am tonnenförmigen Körper 130 anliegenden
Wandbereichen 140 und 142 gleichfalls eben ausgebildet.
Der Prallschutz 36′ sowie die Strömungsdurchlässe 120 der
Hohlringkörper 122 und 126 liegen jeweils dem Zentralloch
138 unmittelbar gegenüber. Die ebenen Wandbereiche 140
und 142 der beiden Hohlringkörper 122 und 126 gehen
unmittelbar in die Versteifungsrippe 61 über. Die Verstär
kungsrippe 61 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
also als Endbereich der radial außen liegenden zweiten
Behälterschale ausgebildet. Die radial innen liegende
Behälterschale 7 endet in Höhe des Berstverschlusses 20
und ist mit diesem über die Schweißverbindungsnaht 9
verbunden. Zwischen dem Berstverschluß 20 und dem
Prallschutz 36′ besteht also ein freier Strömungskanal
144. Alle Kammern 122, 130 und 126 sind wiederum strö
mungs- und druckmäßig miteinander verbunden. Nach
Absprengen der Berstverschlüsse 20 strömt das Hybridgas
durch den Strömungskanal 22 und die Ausströmöffnungen 108
zu dem nicht dargestellten Diffusor - ebenso wie in den
Ausführungsbeispielen der Fig. 9 und 13. Auch hier kann
wiederum der Diffusor in gleicher Weise angeordnet sein
wie bei der Fig. 13.
Das in Fig. 14 dargestellte Ausführungsbeispiel stellt
einen einzigen, in Richtung seiner Zentralachse Z
langgestreckten Hohlringkörper dar. An seinen beiden Enden
ist jeweils eine Auslöseeinrichtung 4 vorgesehen, ganz so
wie bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 13 und 14.
Auch dieser Druckbehälter kann in gleicher Weise wie die
Ausführungsbeispiele der Fig. 13 und 14 mit einem Diffusor
verbunden sein.
In einem die Zentralachse enthaltenden Vertikalschnitt
hat der Hohlringkörper die Gestalt zweier symmetrisch
zur Zentralachse und parallel zu dieser angeordneter
langgestreckter Rechtecke, wobei die kurzen Seiten nicht
geradlinig, sondern bogenförmig, vorzugsweise ellyptisch
gekrümmt sind.
Die Auffangplatte des Prallschutzes 36′ ist als kreisför
mige Scheibe bzw. Verstärkungsrippe 61 ausgebildet. Auch
der zwischen den beiden Prallschutzeinrichtungen 36′
befindliche Zentrallochabschnitt 104 ist über Strömungs
durchlässe 146 mit dem Innenraum des Hohlringkörpers
verbunden.
Nach Aufsprengen der Berstverschlüsse 20 strömt das
Hybridgas in gleicher Weise wie bei den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen über die Strömungskanäle 32 und die
Ausströmöffnungen 108 zu dem nicht dargestellten Diffusor,
der wiederum in gleicher Weise wie bei den Ausführungsbei
spielen der Fig. 13 und 14 angeordnet sein kann.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel stellt wiederum einen
außerordentlich stabilen, großvolumigen Druckbehälter zur
Aufnahme eines Druckfluides dar. Statt der zwei Behälter
schalen 7 und 8 kann der Hohlringkörper auch aus einem
ellyptischen Rohr einstückig hergestellt sein, wobei das
Rohr den gleichen Querschnitt hat, wie beispielsweise auf
der rechten Seite der Fig. 15 dargestellt.
Der Druckbehälter 2 des Ausführungsbeispiels der Fig. 16
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel der Fig.
15 im wesentlichen dadurch, daß die radial innenliegende
Ringwand weitgehend entfällt. Damit entfällt auch
weitgehend das Zentralloch. Die Ringwand ist nur noch
abschnittweise vorhanden, nämlich in den beiden Endberei
chen des langgestreckten Hohlkörpers. Anders ausgedrückt
kann die Form des Druckbehälters wie folgt beschrieben
werden: er besteht aus einem langgestreckten hohlzylindri
schen Abschnitt dessen freie Enden jeweils kappenartig von
einer ringförmig um die Zentralachse Z laufenden Hälfte
eines Hohlringkörpers abgeschlossen ist. Die genannte
Hälfte des Hohlringkörpers ist also dadurch entstanden,
daß ein vollständiger Hohlringkörper längs einer zu
seiner Zentralachse ortogonalen Ebene durchschnitten wird.
Anders als bei den vorangehenden Ausführungsbeispielen von
Hohlringkörper-Mehrkammersystemen ist bei diesem Ausfüh
rungsbeispiel vorzugsweise nur eine Auslöseeinrichtung 4
vorgesehen. Diese entspricht in ihrem Aufbau der Auslöse
einrichtung der vorangehend beschriebenen Ausführungsbei
spiele. Dabei ist der Prallschutz 36′ für die Berstscheibe
20 mit den freien Enden der inneren Ringwandabschnitte 7
verbunden, beispielsweise über eine Schweißnaht. Der
Prallschutz 36′ und die Berstscheibe 20 sind wiederum in
gleicher Weise ausgebildet und zueinander angeordnet, wie
etwa im Ausführungsbeispiel der Fig. 13. Im Bereich
zwischen der Berstscheibe 20 und dem Prallschutz 36′ ist
der Innenringabschnitt 7′ wiederum mit Auslaßöffnungen 18
versehen.
Die den Innenringabschnitten 7′ auf der Zentralachse Z
gegenüberliegenden Innenringabschnitte 7′′ des halben
Hohlringkörpers sind miteinander über ein scheiben
förmiges Zwischenstück 150 gas- und druckdicht verbunden
oder gehen einstückig in dieses über. Selbstverständlich
kann auch in dem zwischen den beiden Innenringabschnitten
7,′ liegenden Zentrallochabschnitt eine Auslöseeinrichtung
samt Prallschutz nach Art der in diesem Ausführungsbei
spiel gezeigten Auslöseeinrichtung samt Prallschutz
spiegelbildlich angeordnet sein.
Claims (48)
1. Verfahren zum Füllen wenigstens eines Airbags (110)
eines Sicherheitssystems (1) vom Airbag-Typ mit
wenigstens zwei gasförmigen Füllmedien, dadurch
gekennzeichnet, daß die Füllmedien oder deren
Ausgangsstoffe vor dem Füllen hinsichtlich vorgege
bener Füllparameter (z. B. Füll-Verlauf, einschließ
lich Verlauf der unterschiedlichen Formen des
Airbags von seinem zusammengelegten zu seinem
aufgeblasenen Zustand sowie Füll-Geschwindigkeit,
-Temperatur, -Druck und/oder -Volumen, einschließlich
deren zeitlichen Verlauf) aufeinander abgestimmt
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Füllmedien
durch einen dem Airbag (110) vorgeschalteten
Diffusor (3) geführt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kenngrößen der Diffusoröffnungen (34) (z. B.
Form, Anzahl, Richtung, Größe, Anbringungsort und
dgl.) auf die Füllmedien hinsichtlich der vorgegebe
nen Füllparameter abgestimmt werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß als erstes Füllmedium
ein unter Druck stehendes Gas und als Ausgangsstoffe
für ein oder mehrere Füllmedien ein oder mehrere
Treibsätze (28) verwendet werden und die mehreren
Treibsätze (28) gleichzeitig oder zeitlich gestaf
felt gezündet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckgas in wenigstens zwei getrennten
Druckbehältern gespeichert und die Druckbehälter
gleichzeitig oder zeitlich gestaffelt geöffnet
werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens ein Treibsatz (28) zum
Aufbrechen wenigstens eines Berstverschlusses (20;
31) des Druckgasbehälters (2) verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Treibsätze (28)
hinsichtlich ihrer Wärmeabgabe so zusammengesetzt
werden, daß die Temperatur des Hybridgases (ent
spanntes Druckgas und von wenigstens einem Treibsatz
produziertes Treibgas) zwischen dem Vereisungspunkt
der Umgebungsluft und der Grenztemperatur der
thermischen Beständigkeit des Airbags (110) liegt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Füllmedien auf eine Hybridgastemperatur
abgestimmt werden, die oberhalb der Luftfeuchtig
keits-Sättigungstemperatur der Umgebungsluft liegt.
8. Sicherheitssystem vom Airbag-Typ mit mindestens
einem Druckbehälter (2) zur Speicherung eines unter
Druck stehenden Füllmediums zum Füllen wenigstens
eines Airbags (110), insbesondere zur Durchführung
des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprü
che, gekennzeichnet durch eine räumliche Ausgestal
tung und/oder Anordnung der Systemelemente unter
System-Sicherheitsaspekten.
9. Sicherheitssystem nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Druckbehälter (2) aus wenigstens
einem ersten torusförmigen oder topologisch hierzu
äquivalenten Hohlringkörper (62, 64; 122, 124, 126)
oder Hohlringkörper-Abschnitt aufgebaut ist.
10. Sicherheitssystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckbehälter (2) als
Mehrkammerbehälter ausgebildet ist.
11. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter
(2) eine oder mehrere Auslaßöffnungen (18) aufweist,
mindestens eine oder mehrere Auslaßöffnung(en) von
einem Berstverschluß (20; 31) verschlossen ist/sind
und jedem Berstverschluß (20; 31) wenigstens ein
signalgesteuerter Treibsatz (28) zugeordnet ist,
welcher den Berstverschluß (20; 31) nach Erhalt
eines chrash-charakteristischen Signals aufbricht.
12. Sicherheitssystem nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Treibsatz (28) in einer
Treibsatzkammer (26) angeordnet ist, die ihn vom
Füllmedium abschirmt und in einen Ausgangskanal (37)
mündet, wobei der Ausgangskanal (37) und zum
Inneren des Druckbehälters (2) führende Strömungs
kanäle (32) nach Art eines Mehrwegeventils angeord
net sind.
13. Sicherheitssystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet daß die Strömungskanäle (32) und der
Treibsatzkammer-Ausgangskanal (37) von einem
gemeinsamen Berstverschluß (20) verschlossen sind.
14. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter
(2) aus einem oder mehreren Fließpreß- und/oder
Strangpreß-Elementen ein- oder mehrstückig
aufgebaut ist.
15. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter
(2) und/oder die Treibsatzkammer (26) aus einem
Nichteisenmetall, insbesondere einer Aluminiumlegie
rung aufgebaut ist/sind.
16. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter
(2) gleiche oder unterschiedliche Spannungsbela
stungen der Wand angepaßte, sich ändernde Wandstär
ke(n) aufweist.
17. Sicherheitssystem nach Anspruch 9 oder einem darauf
rückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß
der ringförmige Hohlraum im Vertikalschnitt (Schnitt
längs einer die Zentralachse (Z) enthaltenden
Ebene) im wesentlichen folgende Form hat: ein
abgerundetes Rechteck oder zwei zueinander geöffnete
Halbkreise oder Halbellipsen, deren einander
gegenüberliegende freie Enden über gerade Abschnit
te miteinander verbunden sind oder eine Ellipse.
18. Sicherheitssystem nach Anspruch 13 oder einem
darauf rückbezogenen Anspruch, gekennzeichnet durch
eine Anordnung der Treibsatzkammer (26) in dem sich
im wesentlichen längs der Zentralachse (Z) des
ersten Hohlringkörpers/-abschnittes erstreckenden
Zentralloches.
19. Sicherheitssystem nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Berstverschluß (20)
scheibenartig ausgebildet ist, längs seiner
Peripherie unter Zwischenschaltung einer ersten
Sollbruchlinie (25) mit der Hohlringkörperwandung
und in seinem mittleren Bereich unter Zwischenschal
tung einer zweiten Sollbruchlinie (22) mit dem
Endabschnitt des Treibsatzkammer-Ausgangskanals (37)
verbunden ist.
20. Sicherheitssystem nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der scheibenartige Berstver
schluß (20) zwei hintereinander im Abstand angeord
nete Berstscheiben aufweist, wobei jede Berst
scheibe entlang ihrer Peripherie mit der ersten
Hohlringkörperwandung verbunden ist und eine oder
mehrere Auslaßöffnungen (18) des ersten Hohlringkör
pers/-abschnittes in den zwischen den beiden
Berstscheiben liegenden Bereich mündet/münden.
21. Sicherheitssystem nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der von der ersten Sollbruchli
nie (25) in der einen Berstscheibe umrandete
Berstscheibenabschnitt über ein Zwischenstück mit
dem ihm entsprechenden Abschnitt der anderen
Berstscheibe (22) verbunden ist.
22. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 9 bis
21, gekennzeichnet durch einen mit dem ersten
Hohlringkörper/-abschnitt verbundenen, auf ihm
kappenartig aufsitzenden Diffusor (3).
23. Sicherheitssystem nach Anspruch 22 mit mehreren,
längs des Randbereiches des Diffusors (3) verteilten
Diffusoröffnungen (34), dadurch gekennzeichnet, daß
deren Strömungs-Querschnitte, -Richtungen, -Anzahl
und/oder -Anordnung im Diffusor hinsichtlich
vorgegebener Füllparameter des Airbags (110) auf die
Strömungsparameter (Geschwindigkeit, Druck, Menge)
der Füllmedien angepaßt sind.
24. Sicherheitssystem nach Anspruch 22 oder 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der freie Abstand (d) zwischen
dem Berstverschluß (20) und dem ihm gegenüberliegen
den Bereich der Diffusorwandung so bemessen ist,
daß der abgesprengte Berstverschluß (20) auf seinem
Flug gegen den Diffusor (3) nicht so viel kinetische
Energie aufnehmen kann, daß er die Diffusorwandung
durchschlägt oder wesentlich verformt, andererseits
aber auch nicht die Strömung der Füllmedien zum
Diffusor (3) wesentlich behindert.
25. Sicherheitssystem nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der dem Berstverschluß (20)
gegenüberliegende Abschnitt der Diffusorwandung in
Richtung des Berstverschlusses (20) muldenartig
vertieft ist.
26. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Innen- und/oder
Außenwand des Druckbehälters (2) Versteifungsrippen
(60; 61; 66; 80; 96, 98) aufweist.
27. Sicherheitssystem nach den Ansprüchen 10 und 26,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Verstei
fungsrippe (61; 80; 96, 98) als Trennwand zwischen
zwei Kammern (72, 73, 74; 122, 124, 126) des
Druckbehälters (2) ausgebildet ist.
28. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 10 und
26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mehrkammer-Druckbehälter (2) mehrere, zu einer
gemeinsamen Längsachse im wesentlichen parallele
oder in Richtung einer gemeinsamen Zentralachse
(Z) hintereinander und/oder zu dieser konzentrisch
angeordnete Kammern (62, 64; 72, 73, 74; 122, 124,
126) aufweist.
29. Sicherheitssystem nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kammern (62, 64; 72, 73, 74; 122,
124, 126) untereinander strömungsmäßig verbunden
sind, insbesondere durch Strömungskanäle (32; 66;
102; 138; 144).
30. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 27 bis
29 mit mehreren nebeneinander angeordneten Kammern
(72, 73, 74), dadurch gekennzeichnet, daß der
Querschnitt des Druckbehälters (2) etwa die Form
eines gerundeten Herzens oder eines drei- oder
vierblättrigen Kleeblattes hat und der Querschnitt
der Kammern (72, 73, 74) etwa die Form einer
gerundeten Herzhälfte oder eines Einzelblattes des
Kleeblattes.
31. Sicherheitssystem nach Anspruch 12 und einem der
Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß
die Treibsatzkammer (26) in einer Querbohrung des
Druckbehälters (2) gasdicht angeordnet ist.
32. Sicherheitssystem nach den Ansprüchen 9, 10 und 28
oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehäl
ter (2) aus zwei etwa konzentrisch zueinander
angeordneten Hohlringkörpern (62, 64) besteht.
33. Sicherheitssystem nach Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Hohlringkörper (62,
64) über im wesentlichen radiale Streben (66)
miteinander verbunden sind.
34. Sicherheitssystem nach Anspruch 33, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Hohlringkörper (62,
64) über mindestens eine Strebe (66) druck- und
strömungsmäßig miteinander kommunizieren.
35. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 33 oder
34, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hohlring
körper (62, 64) und die Streben (66) nach Art eines
Kraftfahrzeug-Lenkrades ausgebildet sind.
36. Sicherheitssystem nach den Ansprüchen 9, 10 und 29
mit hintereinander angeordneten Kammern (122, 124,
126), dadurch gekennzeichnet, daß die eine oder
beide äußeren Kammern (122, 126) als Hohlringkörper
ausgebildet sind.
37. Sicherheitssystem nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Abschnitt (102)
des Zentralloches jedes der beiden Hohlringkörper
(122, 126) als Druckkammer ausgebildet ist und die
Hohlringkörper (122, 126) über deren Zentralloch
strömungsmäßig miteinander verbunden sind.
38. Sicherheitssystem nach Anspruch 36 oder 37, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Hohlringkör
pern (122, 126) wenigstens ein weiterer Hohlring
körper (124) angeordnet und das dem Hohlringkörper
stapel gemeinsame Zentralloch (102, 164) als
Druckkammer augebildet ist, die mit den Hohlringkör
pern (122, 126) strömungsmäßig verbunden ist.
39. Sicherheitssystem nach Anspruch 36 oder 37, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Hohlraumkör
pern (122, 126) wenigstens ein tonnenförmiger
Hohlringkörper (130) angeordnet ist.
40. Sicherheitssystem nach Anspruch 39, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kammern (122, 126, 130) zu
ihrer strömungsmäßigen Verbindung im Bereich ihrer
gemeinsamen Zentralachse (Z) Öffnungen (18, 138)
aufweisen.
41. Sicherheitssystem nach den Ansprüchen 9, 10 und 29,
dadurch gekennzeichnet daß eine Kammer des
Druckbehälters (2) ein in Richtung seiner Zentral
achse (Z) langgestreckter Hohlringkörper und eine
weitere Kammer das Zentralloch (102, 104) dieses
Hohlringkörpers ist.
42. Sicherheitssystem nach den Ansprüchen 9, 10 und 29,
dadurch gekennzeichnet, daß der Druckbehälter (2) im
wesentlichen aus einem hohlzylindrischen Abschnitt
besteht, der an seinen Enden jeweils in einen ihn
kappenartig abschließenden Hohlringkörper-Abschnitt
übergeht.
43. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 18 bis
21 und einem der Ansprüche 36 bis 42, dadurch
gekennzeichnet, daß im Zentralloch des einen oder
beider Hohlringkörper /-Abschnitte eine Treibsatz
kammer (26) angeordnet ist.
44. Sicherheitssystem nach Anspruch 43, dadurch
gekennzeichnet, daß der Treibsatzkammer-Ausgangska
nal (37) in das Zentralloch mündet.
45. Sicherheitssystem nach Anspruch 44, mit einem die
Mündung des Treibsatzkammer-Ausgangskanals (37)
verschließenden Berstverschluß (20), gekennzeichnet
durch eine der Mündung gegenüberliegende Auffangvor
richtung (36′) für den Berstverschluß (20).
46. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11
oder 32 bis 35 mit wenigstens einem einer im
Lenkrad eines Kraftfahrzeuges angeordneten Druckkam
mer dadurch gekennzeichnet, daß die Treibsatz
kammer in der Lenkwelle angeordnet ist.
47. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 8 oder
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammer in
der Lenkwelle angeordnet ist.
48. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 11 bis
47, dadurch gekennzeichnet, daß der Treibsatz (28)
für eine unmittelbare elektrische Zündung ausgelegt
ist.
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