DE4006094A1 - Hochtemperatursupraleiter aus einem gewellten metallrohr - Google Patents

Hochtemperatursupraleiter aus einem gewellten metallrohr

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Description

Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Hochtemperatursupraleiter aus einem gewellten Metallrohr als Träger für die supraleitfähige Schicht aus keramischen Werkstoffen.
Hochtemperatursupraleiter der gattungsgemäßen Art sind seit einigen Jahren bekannt, hierunter sind solche Materialien zu verstehen, deren Sprungtemperatur bei 100°K und darüber liegt. Obwohl bereits vorgeschlagen wurde ("Der Elektriker" 11/87, S. 342), die z. B. aus den Mischoxiden Yttrium, Barium, Kupfer und Sauerstoff bestehende Keramik in extrem dünner Schicht auf die Oberfläche von Drähten aufzubringen, besteht das Problem nach wie vor darin, daß Gefahr für diese Schicht dann besteht, wenn die Drähte weiter verarbeitet werden und dabei Wickelvorgänge durchlaufen müssen. Abgesehen von weiteren mechanischen Beanspruchungen, wenn diese Drähte etwa für Kabel oder Leitungen verwendet werden sollen und eine erhöhte Flexibilität des Endproduktes gefordert wird.
Abhilfe schafft hier ein Vorschlag, der darin besteht, daß der metallische Träger ein gewelltes Metallrohr ist. Die verwendeten Mischoxide, die auf das Metallrohr aufgetragen sind, führen zu Supraleitern praktisch unbegrenzter Länge und hoher Biegefähigkeit. Das Metallrohr selbst, beispielsweise aus Kupferwerkstoffen hergestellt, dient als mechanische Stütze auch an Verbindungs- oder Anschlußstellen, es kann aber auch als Normalleiter für den Fall verwendet werden, daß z. B. in der Kühlmittelversorgung Schäden auftreten und diese nicht mehr ausreicht, den supraleitenden Zustand aufrecht zu erhalten.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu finden, die Schicht aus den oxidkeramischen Werkstoffen vor jeder mechanischen Beschädigung zu schützen, den ständigen Kontakt mit der umgebenden Metallmatrix sicherzustellen und darüberhinaus eine hohe Flexibilität des Supraleiters zu gewährleisten.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die keramischen Mischoxide als längsverlaufendes Laminat in der Rohrwandung des gewellten Metallrohres eingeschlossen sind. Ein solcher Supraleiter ist hochflexibel, er kann in praktisch beliebigen Längen hergestellt werden. Darüberhinaus ist die supraleitfähige Schicht sicher vor mechanischen Beschädigungen im Innern der Rohrwandung eingebettet, eine Zerstörung der durchlaufenden Oxidkeramikschicht auch bei Biegebeanspruchungen ist nicht zu befürchten.
Die supraleitfähige Schicht, die sich als Laminat in der Rohrwandung in Längsrichtung erstreckt, kann eine über den Umfang des Rohres sich erstreckende einheitliche Schicht sein. Als vorteilhaft hat es sich jedoch erwiesen, die supraleitfähige Schicht in einzelne Laminatstränge aufzuteilen, die am Rohrumfang verteilt in Längsrichtung angeordnet sind. Abgesehen davon, daß hierdurch die Störanfälligkeit der übertragenden Schicht weiter reduziert wird, führt die Aufteilung zu Einzellaminaten zu einer Stromentlastung und damit zur Reduzierung der Stromdichte im Betriebszustand.
Eine andere erfindungsgemäße Variante ist in diesem Zusammenhang die, daß die Einzellaminat-Stränge, bezogen auf die innere bzw. äußere Rohroberfläche gegeneinander versetzt angeordnet sind. Auch diese Maßnahme führt zur Entlastung der Einzelstränge während des Betriebes. Die erfindungsgemäße Maßnahme führt aber auch zu einer erhöhten mechanischen Stabilität des Supraleiters überhaupt, da die Bereiche zwischen den Laminatsträngen mit dem Trägermaterial ausgefüllt Festpunkte für den mehrlagigen Aufbau des Supraleiters bilden.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Supraleiters kann auf beliebige Art erfolgen, wenn nur sichergestellt ist, daß die keramischen Mischoxide in der Rohrwandung eines gewellten Metallrohres als durchlaufende Schicht sicher verankert sind. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform für die Herstellung des erfindungsgemäßen Supraleiters ergibt sich jedoch dann, wenn in Bohrungen dickwandiger metallischer Profilkörper kurzer Länge die keramischen Mischoxide in Pulver- oder Granulatform eingefüllt und ein solcher gefüllter Profilkörper zu einem Band ausgewalzt wird. Dieses Band wird dann als längseinlaufende Materialbahn in bekannter Weise zum Rohr geformt, an seinen Kanten längsnahtverschweißt und anschließend wird dieses Rohr gewellt und zum Zwecke der Supraleitfähigkeit einer Temperaturbehandlung unterworfen.
Der hierfür als Ausgangsmaterial verwendete metallische Profilkörper, beispielsweise aus Kupfer, aber auch aus Silber, kann z. B. ein dickwandiges Metallrohr mit zentrischer Bohrung sein. In diese Bohrung wird dann das Mischoxidpulver oder -granulat eingefüllt. Eine andere Möglichkeit ist die, einen dickwandigen Metallblock mit in Achsrichtung verlaufenden Einzelbohrungen zu verwenden, die dann jeweils mit den keramischen Mischoxiden gefüllt werden. Werden die Einzelbohrungen im Metallblock parallel zueinander, jedoch in unterschiedlichen Ebenen zueinander angeordnet, dann entstehen mit dem Auswalzen dieses Blockes supraleitfähige Laminate, die in der umgebenden Metallmatrix versetzt zueinander angeordnet sind. Je nach den äußeren Abmessungen des als Ausgangsmaterial dienenden Metallblockes lassen sich beliebige Bandlängen herstellen.
Wie bereits erläutert, werden die aus solchen Metallblöcken ausgewalzten Bänder über bekannte Formungseinrichtungen zum Rohr geformt und die Bandkanten stumpf gegeneinander stoßend mittels Lichtbogen oder Laser miteinander verschweißt. Um zu gewährleisten, daß eine einwandfreie Schweißnaht nicht im Bereich der supraleitfähigen Schichten, sondern im Trägermaterial erreicht wird, die eine anschließende problemlose Wellung des Rohres gewährleistet, ist der Abstand zwischen der zentrischen Bohrung bzw. den äußeren Bohrungen und den Außenflächen der Profilkörper so bemessen, daß diese Strecke im ausgewalzten Zustand die für die Kantenverschweißung des Bandes notwendige Materialmenge liefert. Dieser Abstand sollte daher mindestens 4 mm betragen, wenn man berücksichtigt daß vor dem Formen des Bandes zum Rohr die zur Verschweißung vorgesehenen Bandkanten im kontinuierlichen Durchlauf auf ein einheitliches Maß zugeschnitten werden.
Die Profilkörper selbst können aus einem sauerstoffdurchlässigen Metall etwa Silber oder einer Silberlegierung bestehen, oft reicht es jedoch aus, den Profilkörper, der zum Band ausgewalzt wird, aus Kupfer herzustellen. Um auf die Sauerstoffdurchlässigkeit des Silbers nicht verzichten zu müssen, hat es sich in diesem Fall als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Bohrungen, Ausnehmungen oder Nuten der aus Kupfer bestehenden Profilkörper eine Auskleidung aus Silber aufweisen.
Die Aufnahmen für die keramischen Mischoxide in den Profilkörpern können durch mechanisches Bohren von im Querschnitt kreisförmigen oder quadratischen Ausgangsprofilen hergestellt sein. Eine andere Möglichkeit ist die, diese Profilkörper in einem Gießprozeß herzustellen, wobei an die Stelle der Bohrung oder der Bohrungen Kerne im gegossenem Profil vorhanden sind, die anschließend entfernt werden und damit die Aufnahmen für die Mischoxide freigeben.
Eine vorteilhafte Bandherstellung ist in Weiterführung der Erfindung auch die, daß in Ausnehmungen oder Nuten dickwandiger metallischer Profilkörper kurzer Länge die keramischen Mischoxide in Pulver- oder Granulatform eingefüllt, die Ausnehmungen oder Nuten anschließend durch ein zweites metallisches Profil, etwa ein Deckblech, abgedeckt und dieses Zwei- oder Mehrschichtprofil zu einem Band ausgewalzt wird. Wie im vorhergehenden Fall auch, wird dann dieses Band zum Rohr geformt, an den Kanten längsnahtverschweißt und das so hergestellte Rohr wird dann gewellt und abschließend einer Temperaturbehandlung zum Zwecke der Supraleitfähigkeit unterworfen. Diese Variante der Erfindung ermöglicht wegen der nach oben offenen Nuten oder Ausnehmungen eine ständige Kontrolle beim Einführen der keramischen Mischoxide, sie bietet aber auch die Möglichkeit, gezielt und in Längsrichtung des Profiles ausgerichtet zusätzlich Fäden, Stränge oder Drähte als Bindemittel für die Mischoxide miteinzubringen. Die Abdeckung der Nuten oder Ausnehmungen erfolgt zweckmäßig durch ein Profil, etwa durch eine Platte oder ein Blech aus dem gleichen Werkstoff, aus dem der Profilkörper mit den Nuten oder Ausnehmungen besteht. Wegen der Sauerstoffdurchlässigkeit des Metalls Silber kann man aber auch so vorgehen, daß die Abdeckung der Nuten durch eine Silberplatte erfolgt. Wesentlich ist jedoch auch hier, daß zur Verdichtung der keramischen Mischoxide zum Zwecke der Bildung einer supraleitfähigen Schicht ein Walzvorgang sich anschließen muß, der zu dem Band führt, das dann zum Rohr geformt und an den Kanten verschweißt bzw. gewellt wird.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit zur Herstellung eines Hochtemperatursupraleiters nach der Erfindung besteht darin, daß auf der Oberfläche eines dickwandigen metallischen Profilkörpers kurzer Länge in Abständen metallische Drähte, vorzugsweise aus Silber, in Achsrichtung nebeneinander befestigt werden, und daß die hierdurch gebildeten Zwischenräume zwischen den Drähten mit den Mischoxiden ausgefüllt werden. Wie bei der vorhergehenden erfindungsgemäßen Lösung auch, müssen hier ebenfalls die pulver- oder granulathaltigen Zwischenräume abgedeckt werden, so daß anschließend der für die Verdichtung der keramischen Mischoxide und zur Einbettung dieser Werkstoffe in eine Metallmatrix erforderliche Walzprozeß durchgeführt werden kann. Wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen auch, wird dann das so hergestellte Band wieder längsnahtverschweißt, zum Rohr geformt und gewellt.
Mitunter kann es vorteilhaft sein, auf die Vorbereitung eines metallischen Profilkörpers als Träger für die keramischen Mischoxide zu verzichten und einen anderen Weg zu beschreiten, der darin besteht, daß aus einer Silberhülle und einem oxidkeramischen Kern bestehende Drähte zunächst nebeneinander angeordnet und in dieser Zuordnung zueinander in eine metallische Hülle eingeschlossen werden. Die Herstellung der Umhüllung kann auf elektrolythischem Wege erfolgen oder auch dadurch, daß diese Drähte in einem Gießvorgang mit dem Trägermaterial umgossen werden. Vorteilhaft ist hierbei vor allem, daß die keramischen Mischoxide bereits in einer Vorform aus einem sauerstoffdurchlässigen Material festgelegt sind, bevor die Einbettung, z. B. in eine Kupfermatrix, erfolgt.
Unabhängig von den verschiedenen Herstellungsverfahren, die letztlich alle die Herstellung eines Metallrohres aus einem längsnahtgeschweißten Band bewirken, hat es sich oft als vorteilhaft erwiesen, wenn die oxidkeramischen Werkstoffe metallische Bindemittel enthalten. Dies kann z. B. Silber sein, das als Pulver, in Granulatform, als Flocken oder auch als Drahtstücke oder -abschnitte in der Oxidmischung enthalten ist.
Die Erfindung sei anhand der in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Wie aus der Fig. 1a ersichtlich, ist in einem zylinderförmigen Profilkörper 1 aus Kupfer eine zentrische Bohrung 2 vorgesehen, die mit dem supraleitfähigen Material 3 auf Basis keramischer Mischoxide gefüllt ist. Dieser Profilkörper 1 verhältnismäßig kurzer Länge wird anschließend zum Band 4 ausgewalzt (Fig. 1b), wobei das oxidkeramische Pulver 3 verdichtet und für die spätere Supraleitfähigkeit vorbereitet wird. Die Länge des so hergestellten Kupferbandes mit eingelagertem Laminat aus supraleitfähigem Material hängt im wesentlichen von der Materialmenge ab, die mit den Abmessungen des Profilkörpers 1 zur Verfügung gestellt wird und davon, welche Abmessungen das Endprodukt aufweisen soll. Wie bereits seit langem für die Herstellung von Kabelmänteln, aber auch für die Herstellung von Rohren oder elektrischen Hohlleitern bekannt, wird das Band 4 wie aus der Fig. 1c ersichtlich, über geeignete Formwerkzeuge zum Rohr 5 geformt, wobei die stumpf gegeneinander stoßenden Bandkanten 6 und 7 durch die Schweißnaht 8 verbunden werden. Das so gebildete Rohr wird anschließend mit einer Wellung versehen, wobei diese Wellung, wie ebenfalls bekannt, wendelförmig angeordnet sein kann, aber auch aus einer sogenannten Ringwellung bestehen kann, bei der die Wellung parallel zueinander verlaufende Wellenberge und Wellentäler aufweist. Unabhängig von der Art der gewünschten Wellung ergibt sich hierdurch ein flexibler Hochtemperatursupraleiter, dessen supraleitfähige Schicht nach einer entsprechenden Temperaturbehandlung im Anschluß an die Wellung sicher, d. h. geschützt vor äußeren mechanischen Beanspruchungen, in der Kupfermatrix eingebettet ist.
Abweichend hiervon zeigt die Fig. 2 eine Ausführungsform der Erfindung, bei der als Ausgangsform bzw. Ausgangsprofil für die Bandherstellung ein Kupferblock 9 (Fig. 2a) dient, der Bohrungen 10 aufweist, die in Achsrichtung versetzt angeordnet und mit dem oxidkeramischen Material 11 gefüllt sind. Zur Verdichtung dieses Werkstoffes zur Vorbereitung auf die Supraleitfähigkeit erfolgt auch hier ein Walzvorgang, der, wie aus der Fig. 2b ersichtlich, zu einem Band 12 führt, in dem in Achsrichtung verlaufende Laminate 13 aus den supraleitfähigen keramischen Mischoxiden angeordnet sind. Das weitere Verfahren läuft wie oben beschrieben ab, dieses Band wird, nachdem gegebenenfalls die Kanten durch einen Schneidvorgang für das spätere Verschweißen zugeschnitten werden, in eine Formeinrichtung eingebracht, wird dort zum Rohr geformt und schließlich werden mit bekannten Mitteln, d. h. mittels einer Lichtbogenschweißung oder durch eine Laserschweißung die Bandkanten gasdicht miteinander verbunden.
Die Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der als Ausgangsmaterial für die Bandherstellung ein Kupferprofil 14 verwendet wird, das längsverlaufende Nuten 15 aufweist. Diese Nuten 15 werden mit den keramischen Mischoxiden 16 gefüllt und anschließend werden die Nuten 15 durch eine zweckmäßig den ganzen Profilkörper 14 gleichzeitig abdeckende Platte 17 verschlossen. Diese Platte 17 wird durch Schweißen, Löten oder dergleichen mit dem Profilkörper 14 verbunden, sie kann auch aus dem gleichen Werkstoff wie dieser hergestellt sein, also beispielsweise aus Kupfer bestehen. Um die gute Sauerstoffdurchlässigkeit des Silbers auch hier vorteilhaft zur Anwendung bringen zu können, kann die Abdeckung 17 selbstverständlich auch aus diesem Material hergestellt sein. Man kann aber auch so vorgehen, daß die Nuten 15, wie ebenfalls angedeutet, mit einer Silberbeschichtung 18 versehen sind. Auch diese Mehrschichtausführung wird dann zur Verdichtung der Mischoxide 16 und zur Herstellung eines leicht handhabbaren Metallbandes entsprechend ausgewalzt und auf den benötigten Querschnitt gebracht. Nach Begradigung der Bandkanten wird dann aus diesem Bandmaterial ein Rohr hergestellt, das gewellt wird und bei dem die supraleitfähige Schicht aufgrund der Vorgaben im Profilkörper 14 als längsverlaufende supraleitfähige Laminate in der Wandung des Metallrohres eingebettet ist. Ein solches Rohr kann gebogen und mit den üblichen Kabelbe- oder Verarbeitungsmaschinen behandelt sowie letztlich aufgetrommelt und wie bekannte Kabel auch verlegt werden, ohne daß es zu einer Unterbrechung der supraleitfähigen Oxidkeramikschicht kommt. Erfolgt die metallurgische Verbindung zwischen dem Profilkörper 14 und der Abdeckplatte oder dem Abdeckprofil 17 durch Schweißen, dann sind für die Zwecke der Erfindung geeignet das sogenannte Rollenschweißverfahren, aber auch ein Explosionsschweißverfahren, das eine zonenweise Verbindung der beiden Metallteile garantiert. Unabhängig von dem gewählten Schweißverfahren muß sich aber auf jeden Fall ein Walzvorgang anschließen, der die für die Supraleitfähigkeit der keramischen Mischoxide notwendige Verdichtung bewirkt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeigt die Fig. 4. Hier sind auf einem plattenförmigen Profilkörper 19 in Achsrichtung verlaufende Metalldrähte 20, vorzugsweise aus Silber vorgesehen, wobei diese Drähte zwischen sich Zwischenräume 21 bilden, die nach einem weiteren Erfindungsgedanken mit den keramischen Mischoxiden 22 ausgefüllt werden. Eine anschließende Platte 23 sorgt für den äußeren Abschluß, so daß die supraleitfähigen Werkstoffe 22 in ihrer Lage festgehalten werden. Zusätzliche Seitenprofile 24 und 25 sorgen für einen seitlichen dichten Abschluß dieses Mehrschichtenprofils. Durch Preßschweißen, Explosionsschweißen oder Rollenschweißung werden auch hier die Profile 19, 23 und 24 bzw. 25 sicher metallurgisch miteinander verbunden. Der anschließende Walzvorgang in Richtung der längsverlaufenden Metalldrähte 20 führt zur Verdichtung des oxidkeramischen Materials sowie zur Herstellung eines metallischen Bandes mit eingeschlossenen Supraleitern, das als Ausgangsmaterial für ein flexibles Wellrohr verwendet werden kann.
Die bisherigen Ausführungsbeispiele zeigen Verfahren, die von für das Einbringen von supraleitfähigen Mischoxiden vorbereiteten Profilen ausgehen, die den Ausgangswerkstoff für das spätere Metallband darstellen. Abweichend hiervon ist in der Fig. 5 eine weitere Möglichkeit zur Herstellung eines erfindungsgemäßen gewellten Metallrohres beschrieben, bei dem das supraleitfähige Material in Form von selbsttragenden Strängen zur Anwendung gelangt. Zu diesem Zweck wird, wie aus der Fig. 5a ersichtlich, ein Silberrohr 26 mit einer Füllung 27 aus den keramischen Mischoxiden so weit im Querschnit reduziert, bis sich der Formstrang 28 ergibt. Diese Stränge 28 werden dann in Achsrichtung nebeneinander ausgerichtet und anschließend mit einer metallischen Hülle 29 aus Kupferwerkstoffen umschlossen, wie aus der Fig. 5b hervorgeht. Hierzu sind Verfahren auf Elektrolyse-Basis geeignet, aber auch solche, bei denen mittels eines Gießprozesses die Hülle 29 aufgebracht wird. Die von der Silberhülle 26 umschlossenen supraleitfähigen Stränge sind in der umgebenden Metallhülle 29 sicher gehalten, das gilt auch für den nunmehr anschließenden Walzprozeß, der zu einer Verdichtung der Mischoxidteilchen führt und gleichzeitig eine Reduzierung des gesamten Profils 30 im Querschnitt bis auf den endgültigen Bandquerschnitt bewirkt.
Entsprechend der Fig. 5c kann man auch so vorgehen, daß die Stränge 28 zwar wiederum in einer Ebene nebeneinanderliegend angeordnet werden, die Endstränge 31 aber aus rein metallischen Werkstoffen, Kupfer oder Silber bestehen, um einen von Oxidteilchen freien Kantenbereich für den späteren Schweißvorgang zu gewährleisten. Als Trägermaterial dient die Kupfermatrix 32, aufgebracht z. B. auf elektrolytischem Wege.
Entscheidend für die Erfindung ist weniger die Zusammensetzung der als supraleitfähige Materialien bekannten Mischoxide, es geht also auch weniger darum, welche der bekannten Materialien, die eine Supraleitfähigkeit bei hohen Temperaturen zulassen ausgewählt oder in welchen Mengen sie verwendet werden; entscheidend für die Erfindung ist vielmehr der praktische Einsatz dieser Mischoxide hoher Sprungtemperatur als Supraleiter sowie die Angabe von Verfahren, mit deren Hilfe solche Supraleiter betriebsmäßig hergestellt werden können. Die Erfindung ermöglicht die Herstellung solcher Leiter in praktisch beliebigen Längen, sie sichert die Trommelbarkeit dieser Leiter bei hoher Betriebssicherheit im Einsatz.
Ähnliches gilt für die in der Erfindung angesprochene Temperaturbehandlung der supraleitfähigen Schicht durch eine Wärmebehandlung des gewellten Metallrohres. Hierfür können bekannte Temperaturbereiche gewählt werden, etwa zwischen 850°C und 1650°C, vorzugsweise zwischen 900°C und 1400°C.

Claims (20)

1. Hochtemperatursupraleiter aus einem gewellten Metallrohr als Träger für die supraleitfähige Schicht aus keramischen Mischoxiden, dadurch gekennzeichnet, daß die keramischen Mischoxide als längsverlaufendes Laminat in der Rohrwandung eingeschlossen sind.
2. Supraleiter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Laminat aus am Rohrumfang verteilten Einzellaminat-Strängen besteht.
3. Supraleiter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzellaminat-Stränge, bezogen auf die innere bzw. äußere Rohroberfläche, gegeneinander versetzt angeordnet sind.
4. Verfahren zur Herstellung eines Hochtemperatursupraleiters nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in Bohrungen dickwandiger metallischer Profilkörper kurzer Länge die keramischen Mischoxide in Pulver­ oder Granulatform eingefüllt und ein solcher gefüllter Profilkörper zu einem Band ausgewalzt wird, daß dieses Band als längseinlaufende Materialbahn zum Rohr geformt und seine Kanten längsnahtverschweißt werden, und daß dieses Rohr anschließend gewellt und dann einer Temperaturbehandlung zum Zweck der Supraleitfähigkeit unterworfen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilkörper ein dickwandiges Metallrohr mit zentrischer Bohrung ist.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilkörper ein dickwandiger Metallblock mit in Achsrichtung verlaufenden Einzelbohrungen ist, die jeweils mit den keramischen Mischoxiden gefüllt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelbohrungen im Block parallel zueinander, jedoch in unterschiedlichen Ebenen zueinander verlaufen.
8. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen zentrischer Bohrung bzw. äußeren Bohrungen und Außenfläche der Profilkörper so bemessen ist, daß diese Strecke im ausgewalzten Zustand die für die Kantenverschweißung des Bandes notwendige Materialmenge liefert.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand mindestens 4 mm beträgt.
10. Verfahren zur Herstellung eines Hochtemperatursupraleiters nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in Ausnehmungen oder Nuten dickwandiger metallischer Profilkörper kurzer Länge die keramischen Mischoxide in Pulver- oder Granulatform eingefüllt, die Ausnehmungen oder Nuten durch ein zweites metallisches Profil abgedeckt werden und dieses Zwei­ oder Mehrschichtprofil zu einem Band ausgewalzt, zum Rohr geformt, an den Kanten längsnahtverschweißt sowie das so hergestellte Rohr gewellt und dann einer Temperaturbehandlung zum Zwecke der Supraleitfähigkeit unterworfen wird.
11. Verfahren zur Herstellung eines Hochtemperatursupraleiters nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche eines dickwandigen metallischen Profilkörpers kurzer Länge in Abständen metallische Drähte, vorzugsweise aus Silber, in Achsrichtung nebeneinander befestigt und die Zwischenräume zwischen den Drähten mit den Mischoxiden ausgefüllt werden, daß mindestens die pulver- oder granulathaltigen Zwischenräume abgedeckt werden sowie diese Mehrschichtanordnung zu einem Band ausgewalzt, zum Rohr geformt, an den Kanten längsnahtverschweißt und das so hergestellte Rohr gewellt und einer Temperaturbehandlung zum Zwecke der Supraleitfähigkeit unterworfen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper aus Kupfer bestehen.
13. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper aus Silber bestehen.
14. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen, Ausnehmungen oder Nuten der aus Kupfer bestehenden Profilkörper eine Auskleidung aus Silber aufweisen.
15. Verfahren zur Herstellung eines Hochtemperatursupraleiters nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß aus einer Silberhülle mit einem oxidkeramischen Kern bestehende Drähte nebeneinander angeordnet und in dieser Zuordnung zueinander in eine metallische Hülle eingeschlossen werden, und daß der so hergestellte Profilkörper zu einem Band ausgewalzt, dieses Band zum Rohr geformt, an den Kanten längsnahtverschweißt und gewellt wird, wobei das gewellte Rohr einer Temperaturbehandlung zum Zwecke der Supraleitfähigkeit unterworfen wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung der nebeneinander liegenden Drähte auf elektrolytischem Wege oder durch ein Umgießen erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Silberdrähte aus einem Bohrungen für die oxidkeramischen Werkstoffe aufweisenden und im Querschnitt reduzierten Profilkörper hergestellt sind.
18. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in die Füllung aus oxidkeramischen supraleitfähigen Werkstoffen metallische Bindemittel eingelagert werden.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel ein Silbergranulat oder -pulver verwendet wird.
20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel Silberlaminate oder Drähte kurzer Länge verwendet werden.
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