DE4008560A1 - Verfahren zum bestimmen einer restlebensdauer, vorrichtung zum bestimmen einer restlebensdauer, verfahren zum anzeigen der restlebensdauerdaten, anzeigevorrichtung und expertensystem - Google Patents
Verfahren zum bestimmen einer restlebensdauer, vorrichtung zum bestimmen einer restlebensdauer, verfahren zum anzeigen der restlebensdauerdaten, anzeigevorrichtung und expertensystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Restlebensdauer eines
Aggregats, das aus einer Mehrzahl von Bauteilen oder
Teilen aufgebaut ist, deren Restlebensdauer in einer Beziehung
zur Gesamtrestlebensdauer stehen. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Restlebensdauer
bestimmungsverfahren und eine Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung,
die für die richtige Bestimmung der
Restlebensdauer geeignet sind, und ein Anzeigeverfahren
und eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige eines diagnostizierten
Ergebnisses; ferner betrifft die Erfindung ein
Expertensystem zur Ableitung notwendiger Maßnahmen auf
der Grundlage der erfaßten Restlebensdauer.
Da die Teile oder Bauteile zum Aufbau einer Vorrichtung
wie etwa eines Elektrizitätswerkes bei hohen Temperaturen
von außen mit Energie versorgt werden, tritt eine
Beeinträchtigung der Lebensdauer und ein Qualitätsverlust
der Materialien auf, wenn die Teile während einer
langen Zeit benutzt worden sind. Diese Bauteile müssen
durch neue Bauteile ersetzt werden, wenn ein bestimmtes
Zeitintervall verstrichen ist. Folglich müssen zur Vorhersage
solcher Zeitintervalle zum Austausch der Bauteile
deren Restlebenszeiten bestimmt werden. In den
herkömmlichen Fällen werden, wie zum Beispiel aus JP-6 22 76 470-A
bekannt ist, die von den Herstellern bei der
Herstellung der Vorrichtung im voraus gesetzten Lebensdauerwerte
und außerdem die vorhergesagten Lebensdauerwerte,
die aus den Daten von Kurzzeitlebensdauertests
erfaßt werden, verwendet, um die Restlebensdauern
der Vorrichtungen zu diagnostizieren. Weiterhin wird die
Verschlechterungscharakteristik der Bauteile oder der
Teile zur Konstruktion der Vorrichtung aus den Verschlechterungs
charakteristik-Testdaten erhalten, so daß
die Restlebensdauer der Vorrichtung auf der Grundlage
dieser Verschlechterungscharakteristik und dem Grenzwert
der Teile vorhergesagt wird. Darüber hinaus wird für die
Vorrichtung ein Funktionstest ausgeführt, so daß die
Restlebensdauer der Vorrichtung auf der Grundlage der
Funktionstestdaten vorhergesagt wird.
In den oben erwähnten Verfahren und Vorrichtungen des
Standes der Technik treten jedoch Probleme auf, so daß
für irgendeine dieser Vorrichtungen kaum eine richtige
Restlebensdauer vorhergesagt werden kann. Zum Beispiel
ist in dem herkömmlichen Verfahren, in dem die Verschlechterungs
charakteristik der Bauteile aus den Testdaten
der Alterungsverschlechterungscharakteristik erfaßt
wird und die Restlebensdauer aufgrund dieser
Alterungsverschlechterungscharakteristik vorhergesagt wird,
ist eine große Menge von Testdaten der Alterungsverschlechterungs
charakteristik über die Teile oder Bauteile
erforderlich, um eine richtige Verschlechterungscharakteristik
formel zu erhalten (es ist notwendig, die
Teile für die experimentellen Belange zu zerstören). Die
Ursache dafür ist, daß für die Verschlechterungscharakteristik
gleichung die richtige Näherungsgleichung nicht
erhalten wird.
In einem weiteren herkömmlichen Verfahren zum Vorhersagen
der Restlebensdauer auf der Grundlage der Funktionstestdaten
der Vorrichtung, die während der Ausführung
der periodischen Wartung erhalten werden, gibt es viele
Vorrichtungen, deren Betrieb während der Untersuchung
nicht eingeschränkt wird. so daß die Vorhersage der
Restlebensdauer unter Heranziehung der Erfahrungen des
Fachmanns bewerkstelligt werden muß.
Es gibt die Möglichkeit, Vorrichtungen, deren Ersetzung
nicht notwendig ist, durch neue Vorrichtungen zu ersetzen,
solange eine Restlebensdauer dieser Vorrichtungen
nicht genau vorhergesagt werden kann. Es ist aber
nicht zutreffend, daß eine neue Vorrichtung weniger häufiger
ausfällt. Die Anfangsausfallrate ist vielmehr
größer als jede weitere Ausfallrate einer im Betrieb befindlichen
Vorrichtung. Wenn daher eine neue Vorrichtung
ohne sorgfältige Begutachtung als Ersatz verwendet wird,
verursacht dies höhere Kosten, außerdem kann ein Sicherheits
problem auftreten.
In der herkömmlichen Restlebensdauerbestimmungstechnik
besteht das weitere Problem, daß der leichten Darstellung
der diagnostizierten Ergebnisse und des Verlaufs
der Gesamtrestlebensdauer für eine Bedienungsperson keine
besondere Beachtung geschenkt wird.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Restlebensdauerbestimmungsverfahren, eine Restlebensdauer
bestimmungsvorrichtung und ein Expertensystem,
das eine Restlebensdauer für ein aus einer Mehrzahl von
Bauteilen aufgebautes Aggregat richtig bestimmen kann,
zu schaffen.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Anzeigeverfahren
und eine Anzeigevorrichtung für die Restlebensdauerdaten
zu schaffen, mit denen der Verlauf der
Restlebensdauer einer großen Menge von dem Aufbau einer
Vorrichtung oder eines Aggregats dienenden Bauteilen
übersichtlich und einfach angezeigt werden kann.
Die erste Aufgabe wird gemäß einem Aspekt der Erfindung
dadurch gelöst, daß auf der Grundlage einer Beziehung
zwischen den Alterungsverschlechterungscharakteristik-
Testdaten der Bauteile und den Vorrichtungstestdaten des
die Bauteile enthaltenden Aggregats eine Restlebensdauer
des Aggregats erhalten wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung
wird die erste Aufgabe dadurch gelöst, daß für die
Alterungsverschlechterungscharakteristik-Testdaten der
Bauteile eine Weibull-Verteilungs-Zuverlässigkeitsanalyse
ausgeführt wird, um die Zuverlässigkeit der Bauteile
zu erhalten, daß die Restlebensdauer des Aggregats auf
Grundlage der sich ergebenden Zuverlässigkeit erfaßt
wird, daß weiterhin eine weitere Restlebensdauer auf der
Grundlage der Alterungsverschlechterungscharakteristik-Testdaten
der Bauteile erfaßt wird und daß eine kürzere
Restlebensdauer eingesetzt wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung
wird die erste Aufgabe dadurch gelöst, daß die folgende
Alterungsverschlechterungscharakteristik-Gleichung der
Bauteile approximiert wird:
σ (t) = σ O exp {-f(T) × t α } (1)
wobei gilt:
α₀: Verschlechterungsanfangswert
T: Prozeßgröße für die Beschleunigung der Verschlechterung
t : Zeit
T: Prozeßgröße für die Beschleunigung der Verschlechterung
t : Zeit
f(T) xT ² + yT + z
α, x, y, z : Koeffizienten
Weiterhin wird die zweite Aufgabe der Erfindung gemäß
einem Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, daß ein
Konstruktionsbauteil als Bild angezeigt wird und daß die
Restlebensdauern der entsprechenden Konstruktionsbauteile
in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bildern angezeigt
wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die zweite
Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst, daß die in
Übereinstimmung mit den Konstruktionsbauteilen auf der
Grundlage der Zeitintervalle der Restlebensdauern in
verschiedenen Farben angezeigten Restlebensdauern unterteilt
werden, um die Restlebensdauern nach Farben getrennt
anzuzeigen.
Da die Restlebensdauern aus der relativen Beziehung zwischen
den Alterungsverschlechterungscharakteristik-Testdaten
der Bauteile und den Funktionstestdaten des Aggregats
gewonnen werden, ist eine richtige Bestimmung der
Restlebensdauern möglich.
Die höhere Zuverlässigkeit kann dadurch erzielt werden,
daß aus einer aus der Zuverlässigkeit der Vorrichtung
berechneten Restlebensdauer und aus der aus den
Alterungsverschlechterungscharakteristik-Testdaten des Bauteils
berechneten Restlebensdauer die kürzere Restlebensdauer
ausgewählt wird.
Da der Näherungsausdruck:
σ (t) = σ O exp {-f(T) × t α }
die Verschlechterungscharakteristik ungeachtet der Bauteilsorte
approximiert, eignet darüber hinaus der aus
diesem Näherungsausdruck berechneten Restlebensdauer die
größere Zuverlässigkeit.
Wenn die angestrebten Restlebensdauern angezeigt werden,
kann irgendeine Bedienungsperson sofort und leicht den
Verlauf der Restlebensdauern der entsprechenden
Konstruktionsbauteile erfassen, da diese Restlebensdauern
als den Konstruktionsbauteilen entsprechende Bilder angezeigt
und darüber hinaus zu Anzeigezwecken in verschiedene
Farben unterteilt werden. Folglich können die
Bedienungspersonen geeignete Maßnahmen ergreifen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert;
Es zeigt:
Fig. 1 den Gesamtaufbau einer Restlebensdauer-
Bestimmungsvorrichtung gemäß einer typischen bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm zur Darstellung des Ablaufs eines
Restlebensdauer-Bestimmungsprozeses gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels
eines Menübildschirms der Restlebensdauer-
Bestimmungsvorrichtung zum Bestimmen der Restlebensdauer
eines Stromkraftwerks;
Fig. 4 den Querschnitt eines Regelstabantriebsmechanismus
(RSA);
Fig. 5 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Beispiels
eines Prozeßschrittes der in Fig. 1 gezeigten
Teileverschlechterungs-Analyseeinheit;
Fig. 6 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Beispiels
eines Prozeßschrittes einer Gerätefunktionstüchtigkeits-
Analyseeinheit;
Fig. 7 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Beispiels
eines Prozeßschrittes der in Fig. 1 gezeigten
Verhältnis-Analyseeinheit;
Fig. 8 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Beispiels
eines Prozeßschrittes der in Fig. 1 gezeigten
Restlebensdauer-Auswertungseinheit;
Fig. 9 eine graphische Darstellung einer Verschlechterungs
charakteristik einer durch einen Kurzzeitlebensdauertest
geprüften Kohlenstoffdichtung;
Fig. 10 ein Kennliniendiagramm zur Darstellung der Unzuverlässigkeit
der Kohlenstoffdichtung, das aus
der in Fig. 9 gezeigten Verschlechterungscharakteristik
erhalten wird;
Fig. 11 ein Vorhersagediagramm der Verschlechterungscharakteristik
der Kohlenstoffdichtung;
Fig. 12 ein Diagramm zur Darstellung der Zuverlässigkeits
charakteristik des RSA (Regelstabantriebs
mechanismus);
Fig. 13 ein Kennliniendiagramm des durch einen Funktionstest
geprüften RSA;
Fig. 14 ein Kennliniendiagramm zur Darstellung einer Beziehung
zwischen der Biegefestigkeit der Kohlenstoffdichtung
und der Strömungsrate des
Antriebswassersystems;
Fig. 15 eine erläuternde Darstellung, mit der aus der
Biegefestigkeit der Kohlenstoffdichtung die
Restlebensdauer erhalten werden kann;
Fig. 16 ein Diagramm zur Darstellung eines Anzeigebeispiels
der Restlebensdauer des RSA;
Fig. 17 ein Diagramm zur Darstellung eines Anzeigebeispiels
des als Prüfobjekt ausgewählten RSA;
Fig. 18 ein Diagramm zur Darstellung eines Anzeigebeispiels,
in dem die Gründe für die Wahl des gewählten
RSA angegeben werden; und
Fig. 19 eine schematische Darstellung, in dem vorliegende
Erfindung auf ein elektrisch betriebenes
Ventil eines Stromkraftwerks angewendet
wird.
In Fig. 1 ist der Aufbau eines typischen Beispiels des
erfindungsgemäßen Expertensystems gezeigt. Das heißt,
daß es sich in dem in Fig. 1 gezeigten Aufbau um ein Expertensystem
zum Bestimmen einer Restlebensdauer eines
Teileaggregats beispielsweise eines Stromkraftwerks (zum
Beispiel eines Kernkraftwerks) handelt. Dieses Expertensystem
1 umfaßt eine Informationserfassungsunterstützungsvorrichtung
2, eine Schlußfolgerungsvorrichtung,
eine Benutzerschnittstelle 4, eine externe System
schnittstelle 5 und eine Informationsbank 6. Die
Benutzerschnittstelle 4 ist mit einem Datenbanksystem 7,
mit dem die Anlagedaten verwaltet werden, und mit einem
Endgerätesystem 8, das eine Eingabe-/Ausgabevorrichtung
wie etwa die Tastatur, eine Dauerkopiervorrichtung und
ähnliches enthält, verbunden. Mit dem Endgerätesystem 8
ist eine Anzeigevorrichtung, zum Beispiel eine CRT
(Kathodenstrahlröhre) 20 verbunden.
Die unten erwähnten drei verschiedenen Daten 10, 12 und
14 werden mittels der (nicht gezeigten) Tastatur oder
ähnlichem in das Endgerätesystem 8 eingegeben. Die Funktionstestdaten
10, die den Funktionstestdaten einer konstruktiven
Vorrichtung (Teileaggregat) der Anlage während
der periodischen Routineprüfung entsprechen, werden
jedesmal, wenn die periodische Prüfung ausgeführt
wird, eingegeben. Die Daten 12 entsprechen einerseits
den Teileverschlechterungscharakteristik-Daten von Teilen
der konstruktiven Vorrichtung, die in einem Kurzzeitlebensdauertest
erfaßt worden sind, und andererseits
den Teileverschlechterungscharakteristik-Daten, die im
voraus und beliebig eingegeben worden sind.
Die Informationsdaten 14 entsprechen denjenigen Informationsdaten
(Spezifikationen der konstruktiven Vorrichtungen
und der Teile, Betriebsverhalten, Grenzwerte, Betriebsstörungs-
und Unregelmäßigkeitsinformation, Wartungs
information usw.), die die von Experten anhand von
in der Vergangenheit gewonnener Erfahrung geleistete
vorbeugende Wartungsarbeit betreffen und im voraus eingegeben
werden.
Die Daten der im Betrieb befindlichen Anlage (zum
Beispiel die Daten über die Umgebung der konstruktiven
Vorrichtungen, also etwa die Temperaturen (T)) werden als
Stammdaten 16 in einem On-Line-Modus von (nicht gezeigten)
externen Sensoren in die externe Systemschnittstelle 5
eingegeben.
Die Daten 10 und 12 werden über das Endgerätesystem 8
und die Benutzerschnittstelle 4 in Dateien 70 bzw. 72
eines Datenbanksystems 7 als Datenbanken gespeichert,
während die Stammdaten 16 über die externe Systemschnittstelle
5 und die Benutzerschnittstelle 4 in einer
weiteren Datei 76 des Datenbanksystems 7 gespeichert
werden. Die Informationsdaten 14 werden über das Endgerätesystem
8, die Benutzerschnittstelle 4 und die Informations
erfassungsunterstützungsvorrichtung 2 in eine Informations
datendatei 64 der Informationsbank 6 in einer
Form gespeichert, daß sie abgerufen werden können.
Die Informationserfassungsunterstützungsvorrichtung 2
führt die Eingabe/Ausgabe, die Abwandlung und die
Fehlerbereinigung der Informationsdaten aus.
Über die Benutzerschnittstelle 4 werden leicht die von
den Fachleuten und aufgrund der Wartung erhaltenen Informationsdaten
eingegeben oder leicht Antworten an Benutzer
gegeben.
Die Schlußfolgerungsvorrichtung 3 führt verschiedene
Steuerungen aus, um unter Verwendung der Informationsdaten,
die in der Informationsbank 6 gespeichert worden
sind, Schlußfolgerungen auszuführen.
Die Schlußfolgerungsvorrichtung 3 arbeitet eine Software
zum Bestimmen der Restlebensdauer der konstruktiven Geräte
im Stromkraftwerk ab; sie besitzt die folgenden
Merkmale:
- (1) Die Information kann in einer Informationsmischform dargestellt werden, mit der sowohl eine Regelinformation, die in einer wenn/dann-Regelproduktionsform dargestellt wird, als auch eine Wahrheitsinformation, das heißt eine Frame-Information, in der die Wahrheit oder Falschheit einer Darstellung definiert wird, gehandhabt werden kann
- (2) Es kann ein flexibles Schlußfolgerungsverfahren ablaufen, in dem sowohl eine Vorwärtsschlußfolgerung als auch eine Rückwärtsschlußfolgerung ausgeführt werden kann. Es sind eine Mehrzahl von Strategien zur Auswahl einer geeigneten Regel unter mehreren vorgegebenen Regeln vorgesehen, ferner wird frei auf eine Regelbedingungseinheit, auf eine methodisierte Regel und auf ein Fehlersuchprogramm zugegriffen.
- (3) Die Ablaufgeschwindigkeit der Schlußfolgerungsverarbeitung wird dadurch erhöht, daß die in der Informationsbank gespeicherten Informationsdaten in eine Form umgewandelt werden, in der sie mit hoher Geschwindigkeit verarbeitet werden können, bevor die Schlußfolgerungsverarbeitung ausgeführt wird, wobei die Erkennung einer für die Schlußfolgerung nicht notwendigen Regel unterlassen wird. Weiterhin wird die Anzahl der Regelgruppen, die beim Einsatz der methodisierten Regel verwendet werden, verringert, um so die Hochgeschwindigkeitsverarbeitungsoperation zu verbessern.
Die Schlußfolgerungsvorrichtung 3 enthält eine Teileverschlechterungs-
Analyseeinheit 36, eine Gerätefunktionstüchtigkeits-
Analyseeinheit 32, eine Verhältnis-Analyseeinheit
34 und eine Restlebensdauer-Auswertungseinheit
38.
Wenn die Restlebensdauer eines konstruktiven Gerätes bestimmt
wird, wird von der Restlebensdauer-Auswertungseinheit
38 auf der Grundlage einer Restlebensdauer "L₁",
die mittels der Teileverschlechterungs-Analyseeinheit 36
gewonnen wird, einer Restlebensdauer "L₂", die in der
Gerätefunktionstüchtigkeits-Analyseeinheit 32 erfaßt
wird, und einer Restlebensdauer "L₃", die in der Verhältnis-
Analyseeinheit 34 berechnet wird, eine optimale
Restlebensdauer "L" berechnet. In der Teileverschlechterungs-
Analyseeinheit wird der Verschlechterungscharakteristikwert
der konstruktiven Teile des Geräts berechnet,
anschließend wird daraus die Restlebensdauer L₁ erhalten.
In der Gerätefunktionstüchtigkeits-Analyseeinheit
wird auf der Grundlage der Funktionstestdaten des
aus den entsprechenden Teilen aufgebauten Gerätes ein
Zeitpunkt berechnet, zu dem das Gerät seinen Grenzwert
erreicht; der sich daraus ergebende Zeitpunkt stellt die
Restlebensdauer L₂ dar. In der Verhältnis-Analyseeinheit
wird aus der relativen Beziehung des Verschlechterungs
charakteristikwertes der konstruktiven Teile zu den
Funktionstestdaten des Geräts die Restlebensdauer L₃
erhalten. Dann wird in der Restlebensdauer-Auswertungseinheit
der kleinste Wert dieser Restlebensdauern L₁, L₂
und L₃ gleich der optimalen Restlebensdauer "L" gesetzt.
In Fig. 2 ist ein Flußdiagramm gezeigt, in dem eine
Bestimmungsprozeßabfolge für die Restlebensdauer eines
Geräts (d. h. eines Teileaggragats) gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung erläutert wird.
Zunächst wird beispielsweise ein Menübildschirm, wie er
in Fig. 3 dargestellt ist, auf einem Anzeigeschirm der
CRT 20 von Fig. 1 angezeigt (Schritt 200).
Danach wird ein zu untersuchendes Gerät, zum Beispiel
ein im Menü angezeigter Regelstabantriebsmechanismus
(RSA) markiert (Schritt 202).
Daher wird bezüglich des RSA zunächst eine Teileverschlechterungs-
Analyseverarbeitung abgearbeitet (Schritt
204), anschließend werden der Reihe nach eine Geräte
funktionstüchtigkeits-Analyseverarbeitung (Schritt 206),
eine Verhältnis-Analyseverarbeitung (Schritt 208) und
eine Restlebensdauer-Auswertung (Schritt 210)
ausgeführt.
Obwohl in der im folgenden beschriebenen bevorzugten
Ausführungsform die in der Restlebensdauer-Auswertungs
verarbeitung erhaltene Restlebensdauer "L" zur Anzeige
ausgegeben wird, wird an dieser Stelle bemerkt, daß eine
andere Restlebensdauer, die entweder aus der Teile
verschlechterungsanalyse, der Gerätefunktionstüchtigkeitsanalyse
oder der Verhältnisanalyse erhalten wird, zur
Anzeige ausgegeben werden kann.
Fig. 4 ist ein Querschnitt eines RSA, der als Beispiel
eines konstruktiven Gerätes eines Kernkraftwerks dient
und der mittels der vorliegenden bevorzugten Ausführungsform
untersucht werden soll.
Wie in Fig. 4 gezeigt, umfaßt der Regelstabantriebsmechanismus
(RSA) eine Kohlenstoffdichtung 42, einen Haltestab
44, einen Zylinder 48, einen Antriebskolben 52,
eine Spannfeder 54, einen Spannkolben 56, einen Haltekolben
58, eine Spannröhre 60, eine Teilröhre 62, ein
Einlaßrohr 66 für das Antriebswasser, ein Auslaßrohr 67
für das Antriebswasser und ein Kugelrückschlagventil 68;
ferner sind in Fig. 4 ein Reaktordruckgefäßboden 46 und
ein Gehäuse 50 gezeigt. Die in Fig. 4 gezeigten Pfeile
stellen die Strömungsrichtungen des Antriebswassers dar,
wenn der Regelstab herausgezogen ist.
Zunächst wird mit Bezug auf das in Fig. 5 gezeigte Flußdiagramm
die Prozeßabfolge der Teileverschlechterungsanalyse
beschrieben. Unter der Annahme, daß die Restlebensdauer
des RSA, die aus den Teileverschlechterungscharakteristikdaten
der den RSA aufbauenden Bauteile,
beispielsweise aus den Kurzzeitlebensdauertestdaten, berechnet
werden, um Wert L₁′ entspricht und daß eine
weitere Restlebensdauer des RSA, die aus den Zuverlässigkeiten
der entsprechenden Bauteile auf der Grundlage
der Ausfalldaten oder der Teileverschlechterungscharakteristikdaten,
etwa die Kurzzeitlebensdauertestdaten der
jeweiligen konstruktiven Bauteile, gewonnen wird, dem
Wert L₂′′ entspricht, wird gemäß der Teileverschlechterungs
analyseverarbeitung der bevorzugten Ausführungsform
die kürzere dieser beiden Restlebensdauern als Restlebensdauer
L₁ bestimmt. Es ist selbstverständlich möglich,
daß entweder die erstgenannte Restlebensdauer L₁′
oder die zweitgenannte Restlebensdauer L₁′′ gleich dem
Wert L₁ ist.
In diesem Fall kann die Restlebensdauer der Vorrichtung
(RSA) durch Auswertung vorübergehender Änderungen der
Verschlechterungsparameter der entsprechenden konstruktiven
Bauteile der Vorrichtung, beispielsweise der Biegefestigkeit,
der Härte, der Stoßfestigkeit und ähnliches,
bei bestimmten Betriebsbedingungen vorhergesagt
werden. Das bedeutet, daß festgestellt wurde, daß in der
Vorrichtung bei einer Erhöhung der Betriebstemperatur
als einer der Arbeitsumgebungsbedingungen (zum Beispiel
Temperaturen, Drücke, Zahl der Verwendung usw.) die
starke Neigung besteht, daß die Biegefestigkeit als einer
der Verschlechterungsparameter der ein konstruktives
Bauteil des RSA bildenden Kohlenstoffdichtung (die in
Fig. 4 mit dem Bezugszeichen 42 bezeichnet ist) abgesenkt
wird. Folglich kann die Verschlechterungscharakteristik
der Kohlenstoffdichtung leicht ermittelt und
vorhergesagt werden, indem der vergangene Änderungsverlauf
der Biegefestigkeit in bezug auf die Betriebstemperatur
untersucht wird. In einem ersten Schritt 500 werden
entweder die Fehlerinformation des RSA (zum Beispiel
ein außergewöhnliches Ansteigen der Temperatur des RSA,
eine Deformierung der Verbindung zwischen dem RSA und
dem RS (Regelstab) und ähnliches), die in der Datei 72
des Datenbanksystems gespeichert ist, oder die Kurzzeit
lebensdauertestdaten der entsprechenden konstuktiven
Teile (Kohlenstoffdichtung usw.) des RSA gelesen. Die
Fehlerinformation wird beliebig vom Endgerätesystem 8 an
das Datenbanksystem 7 geliefert, um dort bei der Auswertung
der Restlebensdauer benutzt zu werden.
In einem nächsten Schritt 502 wird die Zuverlässigkeitsanalyse
wie etwa die Weibull-Verteilungsanalyse unter
Verwendung der gelesenen Daten, zum Beispiel der Kurzzeit
lebensdauertestdaten ausgeführt.
Obwohl es als Zuverlässigkeitsanalyseverfahren selbstverständlich
auch andere Verfahren wie etwa solche auf
die Normalverteilung; die logarithmische Normalverteilung,
die Exponentialverteilung und ähnliches gestützte
Analyseverfahren gibt, wird die folgende Beschreibung
für die Weibull-Verteilungsanalyse gegeben.
Zuerst werden Daten über die Kohlenstoffdichtung, etwa
die Kurzzeitlebensdauertestdaten, analysiert.
In Fig. 9 ist ein Beispiel von Kurzzeitlebensdauertestdaten
der Kohlenstoffdichtung gezeigt.
Die Weibull-Verteilungsfunktion ist durch folgende Gleichung
gegeben:
Die Unzuverlässigkeit Fi(t) und die Zuverlässigkeit
Ri(t) sind durch die folgenden beiden Gleichungen
gegeben:
Hierbei bezeichnet "m i " den Weibullschen Formparameter,
der die Ausfallbedingung dieses Bauteils (der Teile) anzeigt
(bei einem Anfangsausfall ist m i < 1, bei einem
zufälligen Ausfall ist m i = 1 und bei einem Verschleißausfall
ist m i < 1), ferner bezeichnet "η i " einen Skalen
parameter, der die charakteristische Lebensdauer
angibt.
Auf der Grundlage der in Fig. 9 gezeigten Kurzzeitlebensdauer
testdaten der Kohlenstoffdichtung werden aus
der Verteilungsfunktionsgleichung (1) der Formparameter
m i und der Skalenparameter η i bei einer vorhergesagten
Temperatur nach dem momentanen Zeitpunkt gewonnen.
Im nachfolgenden Schritt 504 wird die Zuverlässigkeit R i
dieses Bauteils bei der Vorhersagetemperatur über die
Gleichung (3) auf der Grundlage sowohl der oben
beschriebenen Parameter als auch der vergangenen Betriebszeit
"t" des zu untersuchenden Bauteils (Kohlenstoffdichtung)
erhalten.
Fig. 10 ist ein Kennliniendiagramm der Nichtzuverlässigkeit
F(t) der Kohlenstoffdichtung bei verschiedenen Temperaturen
(50°, 100°, 200°, 285° und 300°C), das aus dem
in Fig. 9 gezeigten Verschlechterungscharakteristikdiagramm
erhalten wird. In Fig. 10 werden die Formparameter
m i bei den entsprechenden Temperaturen aus den Gradienten
der geraden Linien der Charakteristik bei verschiedenen
Temperaturen berechnet, die charakteristische Lebensdauer
η i wird für einen Zeitpunkt erhalten, zu dem
diese geraden Linien die Nichtzuverlässigkeit von 63,2%
erreichen. Das "E" in der Abszisse des Diagramms bedeutet
eine Exponentendarstellung. Zum Beispiel bedeutet
1 E -1 = 10-1 = 0,1, 1 E +0 = 10° = 1 und 1 E +1 = 10¹ = 10.
In einem nächsten Schritt 506 werden sowohl die
Kurzzeitlebensdauertestdaten der Kohlenstoffdichtung als
auch die auf die Vergangenheit bezogenen Daten der
Betriebsumgebungsbedingungen der Dichtung (zum Beispiel
die Betriebstemperatur) bis zum jetzigen Zeitpunkt aus
der Datei 76 ausgelesen.
In einem Schritt 508 wird der Verschlechterungstrend der
Kohlenstoffdichtung auf der Grundlage dieser Daten analysiert,
um den Verschlechterungscharakteristikwert der
Kohlenstoffdichtung zu erhalten.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich ist, besteht die Neigung, daß
die Verschlechterungsgeschwindigkeit der Biegefestigkeit
σ aufgrund einer Erhöhung der Betriebstemperatur
erhöht wird. Es konnte ermittelt werden, daß die Biegefestigkeit
durch eine Exponentialfunktion zwischen der
Zeit und der Betriebstemperatur gemäß der folgenden
Gleichung (4) ausgedrückt werden kann:
σ = σ₀ exp {-f(T) × t α } (4)
f(T) = aT n + bT n-1 . . . + xT ² + yT + z xT ² + yT + z (5)
wobei gilt:
σ₀: Anfangswert (experimenteller Wert) des Verschlechterungs charakteristikwertes
T: Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung (in der bevorzugten Ausführungsform: die Betriebs temperatur)
α: Experimentelle Konstante
f(T) : Näherungsausdruck der Lebensdauerdaten (a, b, . . ., x , y, z: experimentelle Konstanten).
σ₀: Anfangswert (experimenteller Wert) des Verschlechterungs charakteristikwertes
T: Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung (in der bevorzugten Ausführungsform: die Betriebs temperatur)
α: Experimentelle Konstante
f(T) : Näherungsausdruck der Lebensdauerdaten (a, b, . . ., x , y, z: experimentelle Konstanten).
Im allgemeinen ist α gleich 1. Folglich werden die Konstanten
x, y und z beispielsweise mit dem Verfahren der
kleinsten Quadrate auf der Grundlage der vergangenen
Temperaturdaten und der Kurzzeitlebensdauertestdaten
bestimmt.
Wenn daher das Vorhersagemuster der Betriebstemperatur T
aus den Gleichungen (4) und (5) erhalten wird, kann der
Vorhersageverschlechterungscharakteristikwert σ (t) als
Funktion der Zeit "t" berechnet werden.
Es wird festgestellt, daß die Anwendung der obigen Gleichungen
(4) und (5) nicht auf eine Kohlenstoffdichtung
beschränkt ist, sondern auch für andere Teile möglich
ist. So kann zum Beispiel die Größe des Torsionsverschleißes
σ (t) aus der Zahl der Verwendungen "T" und
als Funktion der Zeit "t" erhalten werden. Es wird weiterhin
festgestellt, daß die experimentellen Konstanten
Werte darstellen, die von den oben genannten Werten
verschieden sind.
In Fig. 11 stellt die durch eine durchgezogene Linie bezeichnete
Kurve die Verschlechterungscharakteristikdaten
einer Kohlenstoffdichtung dar, die aus den vergangenen
Temperaturen T₁ und T₂ auf der Grundlage der oben angegebenen
Gleichungen (4) und (5) bis zum momentanen Zeitpunkt
"t₁" berechnet wurden. Der Anfangswert σ₀ der
Biegefestigkeit ist im voraus in der Datei 72 gespeichert
worden, während ein Grenzwert σ c im voraus
in der Datei 64 als Informationsdaten gespeichert worden
ist.
Eine Prozeßgröße T zum momentanen Zeitpunkt t₁, nämlich
die Temperatur, ist gleich T₃ (°C). Wenn nun angenommen
wird, daß die Temperatur im momentanen Zeitpunkt in der
Zukunft gleich bleibt, wird ein Vorhersagebild des
Verschlechterungscharakteristikwertes, wie es durch die gestrichelte
Linie angegeben ist, erhalten.
Im allgemeinen wird die Prozeßgröße, das heißt das vorhergesagte
zeitliche Verkaufsmuster der Umgebungstemperatur,
aus den drei folgenden, verschiedenen Elementen
ausgewählt:
- (i) Konstanter Fortgang der Temperatur: der Wert der Temperatur bleibt gleich demjenigen im momentanen Zeitpunkt;
- (ii) Konstanter Fortgang der gewichteten mittleren Temperatur: der Wert der bis zum momentanen Zeitpunkt gemessenen gewichteten mittleren Temperatur wird in der Zukunft beibehalten;
- (iii) Temperaturänderungsmuster: die Temperatur wird nach dem bis zum momentanen Zeitpunkt gemessenen Temperaturänderungsmuster geändert.
Unter der Annahme, daß das Betriebszeitintervall, während
dem ein Vorhersagewert eines momentanen charakteristischen
Wertes den Grenzwert s c erreicht, einer Restlebensdauer
entspricht, wird folglich die Restlebensdauer
"L₁ i " mittels der folgenden Gleichung (6) berechnet
(Schritt 512 und 514):
L₁ j = log (σ₀/σ c )/f(T) - t₁ (6)
Es sei angemerkt, daß "T" einem der ausgewählten drei
verschiedenen Vorhersagemuster entspricht und daß der
Parameter der weiter oben angegebenen Gleichung (5) auf
der Grundlage des ausgewählten Vorhersagemusters
bestimmt wird.
Die oben beschriebenen Prozesse 502 bis 514 werden so
lange wiederholt, bis sämtliche den RSA aufbauenden Teile,
also n Teile analysiert worden sind (Schritt 516);
dann werden die im folgenden beschriebenen Schritte abgearbeitet,
wobei sowohl die Zuverlässigkeit R i als auch
die aus den entsprechenden Teilen berechnete Restlebensdauer
L li verwendet werden.
Zunächst wird aus den Restlebensdauern L₁ i (L₁₁ bis L₁ n )
der entsprechenden Bauteile die kürzeste Restlebensdauer
ausgewählt und zu L₁ l ′ definiert (Schritt 518). Da das
Bauteil der kürzesten Restlebensdauer unter den Bauteilen
des RSA der Kohlenstoffdichtung entspricht, wird mit
hoher Wahrscheinlichkeit die Restlebensdauer der Kohlen
stoffdichtung als L₁ l ′ gewählt.
Danach wird aus den Zuverlässigkeiten R i der entsprechenden
konstruktiven Bauteile, die im vorausgehenden
Schritt 504 erhalten worden sind, die Zuverlässigkeit R e
der Vorrichtung (RSA) über die folgende Gleichung (7)
berechnet:
Dann wird auf der Informationsdatei 64 der Grenzwert R ec
der Zuverlässigkeit des RSA ausgelesen (Schritt 522) und
R e = R ec in die obige Gleichung (7) eingesetzt, wobei
"t" unter Verwendung eines sequentiellen Näherungsausdrucks
wie etwa dem Newton-Raphson-Verfahren berechnet
wird.
Fig. 12 ist ein Kennliniendiagramm der Zuverlässigkeit
R e des RSA. Der Wert der Zuverlässigkeit R e bis zum
jetzigen Zeitpunkt t₁ wird aus den obigen Gleichungen
(3) und (7) in Abhängigkeit von der vorhergesagten Betriebstemperatur
T berechnet. Wenn nun die vorhergesagte
Betriebstemperatur T bei dem momentanen Wert T₃ gehalten
wird, kann das Vorhersagemuster der künftigen Zuverlässigkeit
R e aufgrund der Gleichungen (3) und (7) so vorhergesagt
werden, wie es durch die gestrichelte Linie
angegeben ist; der Zeitpunkt "tc", zu dem R e = R ec wird,
kann mittels des oben angegebenen sequentiellen Näherungsausdrucks
berechnet werden. Folglich wird als Restlebensdauer
L₁′′ des RSA der Wert L₁′′ = tc - t₁ erhalten
(Schritt 526).
Schließlich werden die Restlebensdauern L₁′ und L₁′′ miteinander
verglichen und die kürzere dieser beiden Restlebensdauern
als "L₁" definiert (Schritt 528).
Fig. 6 ist ein Flußdiagramm zur Darstellung eines Prozeßschrittes
der Gerätefunktionstüchtigkeits-Analyseeinheit
32. In der bevorzugten Ausführungsform wird die
Restlebensdauer L₂ des RSA durch eine Analyse der Funktionstestdaten
der Vorrichtung (RSA) berechnet. Fig. 13
ist ein Kennliniendiagramm der Funktionstestdaten zur
Berechnung einer Restlebensdauer L₂ des RSA.
Zunächst werden in einem Schritt 600 die Funktionstestdaten
aus der Datei 70 ausgelesen.
Im Falle beispielsweise des RSA werden als Funktionstestdaten
die vergangenen Daten über die Antriebswasseraustrittsmenge
während der periodischen Prüfung ausgelesen.
Wie in Fig. 4 dargestellt, wird das Antriebswasser dazu
benutzt, die Regelstäbe hochzuschieben und niederzudrücken.
Das Antriebswasser fließt in einer durch einen
Pfeil angezeigten Richtung, wobei der Regelstab niedergedrückt
wird. Zwischen der Kohlenstoffdichtung und der
Zylindereinheit und zwischen der Kolbenröhre 62 und der
Dichtung beim Kolben 52 kann jedoch Leckwasser fließen,
wie durch einen Pfeil 40 angezeigt ist. Wenn die Menge
dieses Leckwassers zunimmt, wird eine größere Strömungsrate
des Antriebswassers erforderlich, um den Regelstab
hochzuschieben. Folglich kann die Strömungsrate des Antriebswassers
als eine Größe zur Anzeige der Verschlechterung
der RSA-Funktion verwendet werden.
Somit wird zur Ermittlung des temporären Änderungstrends
der Daten auf die Strömungsrate (Liter/Min.) des Antriebswassers
aus der vergangenen Routineprüfung eine
rekursive Analysis (Methode des kleinsten Mittelwertes
oder ähnliches) angewendet, wie durch die Pfeile in Fig. 13
angezeigt ist, wobei ein Näherungsausdruck (8) (das
heißt, die durch die gestrichelte Linie der Fig. 9 dargestellte
Gleichung) erhalten wird (Schritt 602):
F = pt² + qt + r (8)
wobei p, q und r Konstanten sind, die durch experimentelle
Daten definiert werden.
Danach wird der Grenzwert F c der Strömungsrate des
Antriebswassers F aus der Datei 64 ausgelesen (Schritt
604). Auf der Grundlage des Näherungsausdrucks wird ein
Zeitpunkt t c berechnet, zu dem die Strömungsrate F den
Grenzwert F c erreicht, dann wird aus (t c - t₁) die Restlebensdauer
L₂ berechnet (Schritte 606 und 608).
Es wird festgestellt, daß dann, wenn mehrere Arten von
Funktionsdaten über den Regelstabantriebsmechanismus
(RSA) vorliegen, die Restlebensdauer unter Verwendung
der entsprechenden Funktionstestdaten berechnet werden
kann, um die kürzeste Lebensdauer auszuwählen. Ferner
kann die optimale Restlebensdauer L₂ auf der Grundlage
der folgenden Gleichung (9) erhalten werden, wobei gewichtete
Lebensdauern betrachtet werden, die aus den
entsprechenden Funktionstestdaten berechnet worden sind:
L₂ = (Σα j L₂ j )/Σα j (9)
wobei "j" die Elementnummer des Funktionstests und "α"
einen Gewichtungskoeffizienten darstellen.
Fig. 7 ist ein Flußdiagramm, in dem ein Prozeßschritt
der Verhältnis-Analyseeinheit 34 dargestellt wird. Die
Fig. 14 und 15 sind Diagramme zur Erläuterung der Verhältnis-
Analyse. Das heißt, daß zum Beispiel sowohl die
Daten über die Strömungsrate des Antriebswassers des RSA
(Fig. 13) als auch die Daten über die Biegefestigkeit
der Kohlenstoffdichtung (Fig. 9) aus den entsprechenden
Dateien 70 und 72 ausgelesen werden. Fig. 14 stellt eine
relative Beziehung zwischen diesen Daten dar.
Durch Anwendung des Verfahrens des kleinsten Mittelwertes
und der Rekursionsanalysis für ein lineares Rekursionsmodell
und ähnliches wird eine Näherungsdarstellung
(10) (das heißt eine durch die gestrichelte Linie in
Fig. 14 angegebene Gleichung) berechnet (Schritt 702):
σ = -SF + S₀ (10)
wobei S und S₀ Konstanten sind, die durch die oben angegebenen
Daten bestimmt werden.
Danach wird mit diesem Näherungsausdruck in Abhängigkeit
von den Funktionstestdaten "F t " ein Verschlechterungscharakteristikwert
"σ t" eines Bauteils zum momentanen
Zeitpunkt "t₁", also σ t = -SF t + S₀ erhalten (Schritt
704).
Dann wird auf der Grundlage sowohl der Betriebsverlaufsdaten
der als Prozeßgröße fungierenden Betriebstemperatur
als auch der Kurzzeitlebensdauertestdaten bezüglich
der Biegefestigkeit der Kohlenstoffdichtung (Fig. 9),
die in der Datei 74 gespeichert sind, das Vorhersagemuster
der Verschlechterungscharakteristik der Kohlenstoffdichtung
ähnlich wie in Fig. 11 erhalten; dieses
Muster ist durch die Kurve, die durch die gestrichelte
Linie in Fig. 15 bezeichnet wird, wiedergegeben. Das
heißt, daß die in den obigen Gleichungen (4) und (5)
vorkommenden experimentellen Konstanten x, y und z
bestimmt werden.
Als nächstes wird auf der Grundlage der oben angegebenen
Gleichung (4) in Abhängigkeit vom Verschlechterungscharakteristikwert
σ t ein vom momentanen Zeitpunkt an gerechnetes
virtuelles Zeitintervall t′ aus dem oben angegebenen
Teileverschlechterungscharakteristikwert σ t gemäß
dem folgenden Ausdruck erhalten:
t′= log (σ₀/σ t )/f(T).
Ferner wird aus dem Vorhersagemuster der Verschlechterungscharakteristik
und dem Grenzwert σ c
des Bauteils ein Zielzeitpunkt für den Grenzwert t c gemäß
dem folgenden Ausdruck erhalten:
t c = log (σ₀/σ c )f(T)
Aus der Differenz (t c - t′) wird die Restlebensdauer L₃
erhalten (Schritt 708).
Es wird festgestellt, daß dann, wenn mehrere Arten wenigstens
entweder der Teileverschlechterungsdaten oder
der Funktionstestdaten vorliegen, die Restlebensdauern
bezüglich sämtlicher Kombinationen zwischen den Funktionsdaten
und den Teileverschlechterungsdaten erhalten
werden können, wobei anschließend die kürzeste
dieser Restlebensdauern als Restlebensdauer L₃ ausgewählt
wird. Obwohl das virtuelle Zeitintervall t′ aus
der Strömungsmenge des Antriebswassers F t berechnet wurde,
kann dieses virtuelle Zeitintervall t′ alternativ
zuerst aus der momentanen Biegefestigkeit s t berechnet
werden, um daraus die Restlebensdauer L₃ zu erhalten.
Auf der Grundlage der oben beschriebenen Prozeßergebnisse,
die von den jeweiligen Analyseeinheiten 32 bis 36
erhalten werden, kann die Auswertung und ähnliches der
Restlebensdauern in der Restlebensdauer-Auswertungseinheit
38 ausgeführt werden.
Fig. 8 ist ein Flußdiagramm zur Darstellung eines Prozeßschrittes
der Restlebensdauer-Auswertungseinheit 38.
In diesem Prozeßschritt wird die Restlebensdauer "L" mit
der höchsten Zuverlässigkeit aus den Restlebensdauern
L₁, L₂ und L₃, die wie oben beschrieben erhalten worden
sind, ausgewählt, ferner wird eine auf der Grundlage
dieses Bestimmungsergebnisses zu prüfende Vorrichtung
(RSA) ausgewählt, wobei das Prüfergebnis angezeigt wird.
Zuerst wird in einem Schritt 800 die kürzeste Restlebensdauer
von allen berechneten Restlebensdauern L₁, L₂
und L₃ als Restlebensdauer L der Vorrichtung (RSA)
aufgefaßt.
Wenn eine Mehrzahl von zu diagnostizierenden Vorrichtungen
(mehrere Regelstabantriebsmechanismen) vorhanden
sind, wird die oben beschriebene Analyse für sämtliche
RSA ausgeführt, um die Restlebensdauer L zu erhalten.
Dann wird beurteilt, ob die berechnete Restlebensdauer
"L" der entsprechenden RSA kürzer als ein vorgegebenes
Zeitintervall, beispielsweise kürzer als ein Jahr (das
beispielsweise gleich dem periodischen Prüfintervall
ist) ist (Schritt 802). Wenn die geprüfte Restlebensdauer
des RSA kürzer als ein Jahr ist, entspricht dieser
RSA einer im Verlauf der momentanen periodischen Prüfung
zu prüfenden Vorrichtung. Wenn die Restlebensdauer des
RSA nicht kürzer als ein Jahr ist, wird weiterhin beurteilt,
ob während des Zeitintervalls seit der vorangehenden
Prüfung und der jetzigen Prüfung Unregelmäßigkeiten
aufgetreten sind (Schritt 804). Mit "momentanem
periodischem Prüfzeitpunkt" ist dann, wenn die momentane
Prüfung einer Routineprüfung entspricht, der nächste
Prüfzeitpunkt und dann, wenn die momentane Prüfung einer
normalen Prüfung entspricht, der späteste periodische
Prüfzeitpunkt gemeint. Ferner ist mit "Unregelmäßigkeit"
zum Beispiel eine schnelle Änderung der Betriebstemperatur
des RSA und/oder eine Verformung der Verbindung zwischen
dem RSA und dem RS gemeint; sie können durch Prüfung
der in der Datei 76 gespeicherten Verlaufsdaten
ermittelt werden.
Wenn im RSA eine Unregelmäßigkeit festgestellt worden
ist, sollte dieser RSA während der momentanen periodischen
Prüfung geprüft werden. Wenn im Gegensatz dazu
keine Unregelmäßigkeit im RSA festgestellt worden ist,
wird weiterhin beurteilt, ob die Funktionstestdaten den
Grenzwert bis zur nächsten periodischen Prüfung übersteigen
werden (Schritt 806). Das bedeutet, daß geprüft
wird, ob die Restlebensdauer L₂ des RSA, die bei der
Gerätefunktionstüchtigkeitsanalyse erhalten worden ist,
kürzer als die Zeitperiode bis zur nächsten periodischen
Prüfung ist. Wenn dem so ist, entspricht dieser RSA einem
zu prüfenden Objekt.
Ebenso wird für die anderen RSA festgestellt, daß für
sie während der momentanen periodischen Prüfung keine
Prüfung oder Wartung erforderlich ist (Schritt 808), so
daß auf der Grundlage ihrer Restlebensdauern das nächste
Prüfintervall bestimmt wird (Schritt 810). Wenn beispielsweise
die Restlebensdauer 2 Jahre beträgt, wird
die nächste periodische Prüfung vom momentanen Zeitpunkt
ab gerechnet ein Jahr später ausgeführt werden. Wenn die
Restlebensdauer 3 Jahre beträgt, wird die nächste Routineprüfung
vom jetzigen Zeitpunkt an gerechnet 2 Jahre
später stattfinden.
Andererseits wird für diejenigen RSA, für die festgestellt
worden ist, daß eine Prüfung erforderlich ist,
eine Prüfung ausgeführt. Dann wird weiterhin beurteilt,
ob die Anzahl dieser RSA eine vorgegebene Anzahl von
prüfbaren Objekten übersteigt. Wenn die Anzahl größer
als die vorgegebene Anzahl ist, werden zum Beispiel diejenigen
RSA aus der Mehrzahl der RSA ausgewählt, die die
kürzesten Restlebensdauern besitzen, bis die Anzahl der
so ausgewählten RSA die vorgegebene Anzahl erreicht.
Wenn die Anzahl derjenigen RSA, für die festgestellt
worden ist, daß eine Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich
ist, klein ist, werden die RSA mit kurzen
Restlebensdauern der Reihe nach für die Prüfung ausgewählt,
bis die Anzahl der ausgewählten RSA eine im voraus
gewählte Zahl erreicht, bei der die momentane Prüfung
ausgeführt wird.
Die oben beschriebenen Diagnoseergebnisse werden an das
Endgerätesystem 8 übertragen, außerdem werden die Informationen
über diejenigen RSA, von denen festgestellt
worden ist, daß für sie Prüfungen erforderlich sind, als
Prüfverlaufsdaten in der Datei 70 des Datenbanksystems 7
gespeichert.
Wenn die oben beschriebenen Prozesse, insbesondere die
Restlebensdauer-Auswertungsfunktion, abgearbeitet werden
(zum Beispiel die Schritte 802 bis 806, 810 usw.), kommt
die Schlußfolgerungsfunktion zum Einsatz. Die folgende
Erzeugungsregel, die zum Beispiel auf dem wenn/dann-
Schema basiert, wird in der Informationsbank 6
gespeichert:
Wenn (die Restlebensdauer des RSA kürzer als ein Jahr
ist), dann (wird dieser RSA durch einen neuen ersetzt).
Wenn (der RSA keine Unregelmäßigkeit oder eine Unregelmäßigkeit,
die unterhalb eines Grenzwertes liegt, aufweist
und dessen Restlebensdauer 1 Jahr übersteigt),
dann (ist die Notwendigkeit einer momentanen Prüfung
dieses RSA gering).
Wenn (die Restlebensdauer des RSA 3 Jahre beträgt), dann
(wird eine Wartung dieses RSA nach 2 Jahren ausgeführt).
Wenn (die Strömungsrate des Antriebswassers größer als
13 Liter/Minuten ist), dann (wird dieser RSA durch einen
neuen ersetzt).
In der Folge wird in einem Schritt 816 ein Ausgabeauswahl-
Menübildschirm auf der CRT 20 angezeigt, indem die
Tastatur oder ähnliches des Endgerätesystems 8 bestätigt
wird, wobei eine diagnostizierte Ergebnisausgabe ausgewählt
wird.
Für dieses Diagnoseergebnismenü kommen beispielsweise
eine "Restlebensdauer-Karte", eine "RSA-Auswahl-Karte",
"Auswahlgründe" und ähnliches in Betracht.
Hierbei enthält das Endgerätesystem 8 einen Speicher 82
zum Speichern der Diagnoseergebnisse der berechneten
Restlebensdauern, die von der Schlußfolgerungsvorrichtung
3 übertragen worden sind, und eine Anzeigesteuerschaltung
84 zum wahlweisen Anzeigen der im Speicher 82
gespeicherten Information auf einer Anzeigeeinheit, beispielsweise
einer CRT 20. Die von der Schlußfolgerungsvorrichtung
3 übertragenen Diagnoseergebnisse des RSA
werden in Verbindung mit einem Identifikationscode dieses
RSA (zum Beispiel einer in Fig. 17 dargestellten
Identifikationszahl) übertragen.
Die Information über die Anordnungsposition sämtlicher
RSA des Stromkraftwerks ist im voraus im Speicher 82 gemäß
den Identifikationszahlen der RSA gesetzt worden.
Eine Restlebensdauer, die Auswahlinformation, ein Auswahlgrund
und ähnliches für die entsprechenden RSA, die
von der Schlußfolgerungsvorrichtung 3 geliefert worden
sind, werden mit Bezug auf die entsprechende Identifikationszahl
der entsprechenden RSA im Speicher 82
gespeichert.
Wenn folglich eine "Restlebensdauer-Karte" als Menü
gewählt wird, werden sowohl die Information über die
Anordnungspositionen als auch die Restlebensdauern sämtlicher
RSA aus dem Speicher 82 ausgelesen; diese
Anordnungspositionsinformationen werden dann als den jeweiligen
Anordnungspositionen der RSA entsprechende Muster
auf der Kathodenstrahlröhre (CRT) angezeigt, schließlich
wird die Restlebensdauer eines jeden der RSA aufgrund
dieser Musteranzeige angezeigt. Hierbei können die
Restlebensdauern auf der Grundlage der Intervalle der
Restlebensdauern zu Anzeigezwecken in verschiedene Farben
unterteilt werden. Eine derartige Farbinformation für die
Restlebensdauer kann an die Anzeigesteuerschaltung 4 im
voraus geliefert werden.
Wenn daher die "Restlebensdauer-Karte" ausgewählt wird,
können sowohl der Vergleich der Restlebensdauern für die
jeweiligen RSA als auch der Gesamttrend aller RSA leicht
erfaßt werden, sofern die Anordnungspositionen sämtlicher
RSA und deren Restlebensdauern vorzugsweise so angezeigt
werden, wie in Fig. 16 dargestellt ist. Ein
Trend der Restlebensdauern kann mit einem Blick erfaßt
werden, indem die RSA aufgrund der Länge ihrer jeweiligen
Restlebensdauern in mehrere verschiedene Farben unterteilt
und in diesen verschiedenen Farben angezeigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß sowohl die Abszisse
als auch die Ordinate von Fig. 16 eine Koordinatenposition
der einzelnen RSA angibt.
Wenn die "RSA-Auswahl-Karte" gewählt wird, werden sämtliche
RSA vorzugsweise so angezeigt, wie dies in Fig. 17
gezeigt ist, anschließend wird im Schritt 814 der ausgewählte
RSA als ein zu prüfendes Objekt in verschiedenen
Farben angezeigt. Das bedeutet, daß zum Beispiel die
Identifikationsnummern den RSA der Reihe nach zugeordnet
werden, wie dies in der Zeichnung dargestellt ist, und
daß die ausgewählten RSA nach den folgenden Fehlerkriterien
in verschiedenen Farben angezeigt werden:
Rot: bei dem RSA wird eine Unregelmäßigkeit
festgestellt,
Purpur: die Restlebensdauer RSA ist kürzer als ein Jahr,
Gelb: die Funktionstestdaten des RSA werden bis zur nächsten periodischen Wartung den Grenzwert übersteigen.
Purpur: die Restlebensdauer RSA ist kürzer als ein Jahr,
Gelb: die Funktionstestdaten des RSA werden bis zur nächsten periodischen Wartung den Grenzwert übersteigen.
In der oben beschriebenen Restlebensdauer-Karte und der
RSA-Auswahl-Karte wird der RSA durch die Tastatur oder
ähnliches bezeichnet, woraufhin die Restlebensdauer für
nur diesen bezeichneten RSA oder der Grund, warum nur
dieser bezeichnete RSA ausgewählt worden ist, angezeigt
werden kann.
Wenn die "Auswahlgründe" gewählt werden und die Nummer
des ausgewählten RSA markiert wird, wird der "Auswahlgrund"
so wie in Fig. 18 dargestellt, angezeigt.
Als weitere Anzeigen können die vergangenen Betriebstemperaturen
der entsprechenden RSA aus der Datei 74, die
Funktionstestdaten aus der Datei 70 oder die Teilever
schlechterungsdaten aus der Datei 72 ausgelesen und
angezeigt werden.
Da die Information über den zu prüfenden RSA in der Datei
70 gespeichert worden ist, kann diese Information
für die Anzeige in jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen
werden.
In der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform ist
die kürzeste Restlebensdauer der Restlebensdauern L₁, L₂
und L₃ als Restlebensdauer L ausgewählt worden. Alternativ
kann die Restlebensdauer L₁′, die im Schritt 518 erhalten
worden ist, als Restlebensdauer L verwendet werden.
Genauso kann die Restlebensdauer L₁′′, die im
Schritt 526 erhalten worden ist, die Restlebensdauer L₁,
die im Schritt 528 erfaßt worden ist, die Restlebensdauer
L₂, die im Schritt 608 erhalten worden ist oder die
Restlebensdauer L₃, die im Schritt 708 erhalten worden
ist, als Restlebensdauer L verwendet werden. Darüber hinaus
kann die kürzere oder beiden Restlebensdauern L₁′
und L₃ als Restlebensdauer L verwendet werden.
Eine derartige Auswahl des Restlebensdaueranalyseverfahrens
wird im in Fig. 2 gezeigten Menüauswahlschritt 202
ausgeführt.
Genauso können im Schritt 202 als Funktionstestelemente
entweder die Schnellabschaltzeit, die Strömungsrate des
Antriebswassers oder ähnliches ausgewählt werden.
Eine in der Teileverschlechterungsanalyse zum Einsatz
kommende Artenauswahl der Teile (zum Beispiel Kohlenstoffdichtung
und Spannfeder usw.), eine Auswahl der
Verschlechterungsparameter (zum Beispiel Biegefestigkeit,
Härte usw.) und eine Festlegung von deren Grenzwerten
kann im Schritt 202 ausgeführt werden.
Zusätzlich können im Schritt 202 eine Kennzeichnung der
in der Teileverschlechterungsanalyse verwendeten Prozeßgröße
(z. B. die Betriebstemperatur usw.) zur Steigerung
der Verschlechterung und eine weitere Auswahl eines
Vorhersagemusters des Verlaufs der benannten Prozeßgröße
ausgeführt werden.
Als Vorhersagemuster dienen beispielsweise die folgenden
drei Arten:
- i) konstanter Fortgang einer Prozeßgröße: der Wert der Prozeßgröße zum momentanen Zeitpunkt wird weiterhin beibehalten.
- ii) konstanter Fortgang einer Prozeßgröße mit gewichtetem Mittelwert: die Prozeßgröße mit einem bis zum momentanen Zeitpunkt gewichteten Mittelwert wird weiter beibehalten.
- iii) Änderungsmuster einer Prozeßgröße: die Prozeßgröße wird nach dem gleichen Muster wie bis zum momentanen Zeitpunkt weiterhin periodisch variiert.
Es wird festgestellt, daß die oben beschriebenen bevorzugten
Ausführungsformen solchen Fällen entsprechen, in
denen das Expertensystem auf den RSA angewendet worden
ist. In Fig. 19 ist eine schematische Darstellung eines
Bestimmungsprozesses für den Fall gezeigt, in dem das
Expertensystem auf ein elektrisch betriebenes Ventil eines
Stromkraftwerks angewendet wird. In Fig. 19 entsprechen
diejenigen Blöcke, die mit in Fig. 1 vorkommenden
Bezugszeichen versehen sind, den entsprechenden
Blöcken von Fig. 1, ferner bezeichnen die Zahlen in
Klammern die Prozeßschritte in den Fig. 5 bis 8.
Bei einem elektrisch betriebenen Ventil entsprechen die
mechanischen Festigkeiten einer Stopfbuchsenpackung und
einer Ventilschaftnut den Verschlechterungscharakteristikwerten
der konstruktiven Bauteile, während die zur
Verschlechterung beitragenden Prozeßgrößen der Umgebungstemperatur
und dem Flüssigkeitsdruck entsprechen.
Die Leckmenge der Flüssigkeit und die Verschleißgröße
der Spindel den Ventilschafts stellen die Gerätefunktionstüchtigkeitsdaten
dar. Aufgrund dieser Daten werden
die Restlebensdauern einer großen Anzahl von elektrisch
betätigten Ventilen vorhergesagt, wobei diese vorhergesagten
Restlebensdauern angezeigt werden und dasjenige
elektrisch betätigte Ventil, das bei der momentanen periodischen
Prüfung oder der nachfolgenden Routinewartung
geprüft wird, zu Anzeigezwecken ausgewählt wird.
Gemäß den oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen
wird die Prozeßgröße wie etwa der Betriebstemperaturverlauf
für die Verschlechterung der Eigenschaften der
zu prüfenden Vorrichtung verwendet, so daß der Verschlechterungstrend
der Teile in einem nichtzerstörenden
Verfahren vorhergesagt werden kann und die Restlebensdauern
der entsprechenden RSA und der elektrisch betätigten
Ventile aufgrund dieser Daten vorhergesagt werden
kann. Da die Ausfallraten, die Zuverlässigkeit und die
Perioden der Routinewartung dieser RSA oder der elektrisch
betätigten Ventile schnell und mit hoher Genauigkeit
vorhergesagt werden können, kann folglich die für
die Erstellung von vorbeugenden Wartungsplänen erforderliche
Zeit abgekürzt werden. Weiterhin können sowohl die
Zuverlässigkeit als auch die Rentabilität des Stromkraftwerks
verbessert werden.
Es wird festgestellt, daß die vorliegende Erfindung
nicht auf die oben beschriebenen, auf ein Kraftwerk
Bezug nehmenden bevorzugten Ausführungsformen beschränkt
ist. Die Erfindung kann selbstverständlich auf alle zu
diagnostizierenden Objekte angewendet werden, die jeweils
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebaut sind,
deren Lebensdauern in einer Beziehung zur Gesamtlebensdauer
stehen.
Claims (35)
1. Verfahren zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Erfassens einer ersten Restlebensdauer (L₁; 36) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
des Erfassens einer zweiten Restlebensdauer (L₂; 32) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
des Erfassens einer dritten Restlebensdauer (L₃; 34) des Aggregats auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens einer Funktion des Aggregats; und
des Auswählens einer kürzesten Restlebensdauer aus den ersten bis dritten Restlebensdauern und des Ausgebens der ausgewählten Lebensdauer als Restlebensdauer (L; 8) des Aggregats.
des Erfassens einer ersten Restlebensdauer (L₁; 36) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
des Erfassens einer zweiten Restlebensdauer (L₂; 32) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
des Erfassens einer dritten Restlebensdauer (L₃; 34) des Aggregats auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens einer Funktion des Aggregats; und
des Auswählens einer kürzesten Restlebensdauer aus den ersten bis dritten Restlebensdauern und des Ausgebens der ausgewählten Lebensdauer als Restlebensdauer (L; 8) des Aggregats.
2. Verfahren zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Erfassens eines ersten Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats und der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens der einen Funktion des Bauteils, wobei das Zeitintervall (t′) vom Beginn der Alterungsverschlechterung einer Eigenschaft oder wenigstens der einen Funktion bis zum momentanen Zeitpunkt gemessen wird;
des Vorhersagens der einen Eigenschaft oder einer künftigen Alterungsverschlechterungseigenschaft bezüglich eines Wertes wenigstens der einen Funktion auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft oder der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion;
des Erfassens eines zweiten Zeitintervalls (t c ) auf der Grundlage der vorhergesagten Alterungsverschlechterungs charakteristik, wobei das zweite Zeitintervall (t c ) vom Beginn der Alterungsverschlechterung an solange gemessen wird , bis die eine Eigenschaft oder der Wert wenigstens der einen Funktion einen Grenzwert erreicht; und
des Erfassens einer Differenz zwischen den ersten (t′) und zweiten (t c ) Zeitintervallen und des Ausgebens dieser Differenz als Restlebensdauer (L₃) des Aggregats.
des Erfassens eines ersten Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats und der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens der einen Funktion des Bauteils, wobei das Zeitintervall (t′) vom Beginn der Alterungsverschlechterung einer Eigenschaft oder wenigstens der einen Funktion bis zum momentanen Zeitpunkt gemessen wird;
des Vorhersagens der einen Eigenschaft oder einer künftigen Alterungsverschlechterungseigenschaft bezüglich eines Wertes wenigstens der einen Funktion auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft oder der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion;
des Erfassens eines zweiten Zeitintervalls (t c ) auf der Grundlage der vorhergesagten Alterungsverschlechterungs charakteristik, wobei das zweite Zeitintervall (t c ) vom Beginn der Alterungsverschlechterung an solange gemessen wird , bis die eine Eigenschaft oder der Wert wenigstens der einen Funktion einen Grenzwert erreicht; und
des Erfassens einer Differenz zwischen den ersten (t′) und zweiten (t c ) Zeitintervallen und des Ausgebens dieser Differenz als Restlebensdauer (L₃) des Aggregats.
3. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Erfassens
des ersten Zeitintervalls (t′) die folgenden Schritte
umfaßt:
Erfassen eines ersten die experimentellen Alterungsdaten (12) der einen Eigenschaft in Abhängigkeit von den experimentellen Daten (10) der Funktion angebenden Näherungsausdrucks mittels einer auf den experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft und der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion basierenden rekursiven Analysis;
Erfassen eines zweiten Näherungsausdrucks für die Alterungsverschlechterungsdaten mittels der auf den experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft basierenden rekursiven Analysis; und
Erfassen eines virtuellen Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage des zweiten Näherungsausdrucks, wobei das virtuelle Zeitintervall (t′) einem Wert (σ t) der Verschlechterungsdaten der einen Eigenschaft im erhaltenen momentanen Zeitpunkt entspricht, um dieses virtuelle Zeitintervall (t′) als das erste Zeitintervall zu setzen.
Erfassen eines ersten die experimentellen Alterungsdaten (12) der einen Eigenschaft in Abhängigkeit von den experimentellen Daten (10) der Funktion angebenden Näherungsausdrucks mittels einer auf den experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft und der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion basierenden rekursiven Analysis;
Erfassen eines zweiten Näherungsausdrucks für die Alterungsverschlechterungsdaten mittels der auf den experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft basierenden rekursiven Analysis; und
Erfassen eines virtuellen Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage des zweiten Näherungsausdrucks, wobei das virtuelle Zeitintervall (t′) einem Wert (σ t) der Verschlechterungsdaten der einen Eigenschaft im erhaltenen momentanen Zeitpunkt entspricht, um dieses virtuelle Zeitintervall (t′) als das erste Zeitintervall zu setzen.
4. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Verschlechterung des Bauteils und einem mit dem Einsetzen der Alterungsverschlechterung beginnenden Zeitintervall entspricht; und
der Schritt zur Vorhersage der künftigen Alterungs verschlechterungscharakteristik die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
Erfassen eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungseigenschaft durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den zweiten Näherungsausdruck, wobei ferner der Schritt zum Erfassen des zweiten Zeitintervallt (t c ) den Schritt des Erfassens eines Zeitintervalls, das beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der vorhergesagte Wert der einen Eigenschaft den Grenzwert erreicht, umfaßt.
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Verschlechterung des Bauteils und einem mit dem Einsetzen der Alterungsverschlechterung beginnenden Zeitintervall entspricht; und
der Schritt zur Vorhersage der künftigen Alterungs verschlechterungscharakteristik die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
Erfassen eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungseigenschaft durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den zweiten Näherungsausdruck, wobei ferner der Schritt zum Erfassen des zweiten Zeitintervallt (t c ) den Schritt des Erfassens eines Zeitintervalls, das beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der vorhergesagte Wert der einen Eigenschaft den Grenzwert erreicht, umfaßt.
5. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Schritte für
alle Kombinationen zwischen dieser einen Eigenschaft
eines jeden der Mehrzahl der Bauteile und allen experimentellen
Daten über die Mehrzahl der Funktionen
des Aggregats ausgeführt wird und die kürzeste Restlebensdauer
aller erfaßten Restlebensdauern die
Restlebensdauer des Aggregats darstellt.
6. Verfahren zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Erfassens eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit der Bauteile als Funktion der Zeit mittels Ausführung einer Weibull-Verteilungs-Zuverlässigkeitsanalyse für experimentelle Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
des Erfassens einer ersten Zielzeit (L₁′′) auf der Grundlage des erfaßten Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit, wobei diese erste Zielzeit beginnend vom momentanen Zeitpunkt so lange gemessen wird, bis die Zuverlässigkeit einen ersten vorgegebenen Grenzwert erreicht;
des Erfassens eines Vorhersagemusters einer Alterungsverschlechterungscharakteristik der Bauteile auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12);
des Erfassens einer zweiten Zielzeit auf der Grundlage des vorhergesagten Alterungsverschlechterungsmusters, wobei diese zweite Zielzeit beginnend vom momentanen Zeitpunkt so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft einen zweiten vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
der Auswahl der kürzeren Zielzeit aus den ersten und zweiten Zielzeiten und des Ausgebens der gewählten Zeit als Restlebensdauer (L₁) des Aggregats.
des Erfassens eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit der Bauteile als Funktion der Zeit mittels Ausführung einer Weibull-Verteilungs-Zuverlässigkeitsanalyse für experimentelle Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
des Erfassens einer ersten Zielzeit (L₁′′) auf der Grundlage des erfaßten Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit, wobei diese erste Zielzeit beginnend vom momentanen Zeitpunkt so lange gemessen wird, bis die Zuverlässigkeit einen ersten vorgegebenen Grenzwert erreicht;
des Erfassens eines Vorhersagemusters einer Alterungsverschlechterungscharakteristik der Bauteile auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12);
des Erfassens einer zweiten Zielzeit auf der Grundlage des vorhergesagten Alterungsverschlechterungsmusters, wobei diese zweite Zielzeit beginnend vom momentanen Zeitpunkt so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft einen zweiten vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
der Auswahl der kürzeren Zielzeit aus den ersten und zweiten Zielzeiten und des Ausgebens der gewählten Zeit als Restlebensdauer (L₁) des Aggregats.
7. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten
Zielzeiten bezüglich jedes der Mehrzahl der das Aggregat
aufbauenden Bauteile gewonnen werden und sowohl
eine erste kürzeste Annäherungszeit aus der
Mehrzahl der erfaßten ersten Annäherungszeiten als
auch eine zweite kürzeste Annäherungszeit aus der
Mehrzahl der erfaßten zweiten Annäherungszeiten als
Restlebensdauer des Aggregats verwendet werden.
8. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuverlässigkeit des Bauteils eine erste Funktion zwischen einer die Betriebsumgebung des Bauteils angebenden ersten Prozeßgröße und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist;
der Schritt zum Erfassen eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer ersten künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße; und
Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit durch Einsetzen der ersten vorhergesagten Prozeßgröße in die erste Funktion;
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine zweite Funktion zwischen einer zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist; und
der Schritt zum Erfassen des Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungseigenschaft die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
Erfassen eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in die zweite Funktion.
die Zuverlässigkeit des Bauteils eine erste Funktion zwischen einer die Betriebsumgebung des Bauteils angebenden ersten Prozeßgröße und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist;
der Schritt zum Erfassen eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer ersten künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße; und
Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit durch Einsetzen der ersten vorhergesagten Prozeßgröße in die erste Funktion;
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine zweite Funktion zwischen einer zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist; und
der Schritt zum Erfassen des Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungseigenschaft die folgenden Schritte umfaßt:
Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
Erfassen eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in die zweite Funktion.
9. Verfahren zur Bestimmung einer Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Erfassens eines die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft angebenden Näherungsausdrucks, der einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße zur Steigerung der Altersverschlechterung des Bauteils und einem Zeitinvervall, das vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessen wird, entspricht, indem für die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats eine rekursive Analyse ausgeführt wird;
des Vorhersagens einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Altersverschlechterung;
des Erfassens eines Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungs charakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den Näherungsausdruck;
des Erfassens eines Zeitintervalls auf der Grundlage des Vorhersagemusters, wobei das Zeitintervall beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der Charakteristikwert einen vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
des Erfassens der Differenz zwischen dem erfaßten Zeitintervall und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an bis zum momentanen Zeitpunkt gemessenen Zeitintervall und des Ausgebens dieser Differenz als Restlebensdauer des Aggregats.
des Erfassens eines die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft angebenden Näherungsausdrucks, der einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße zur Steigerung der Altersverschlechterung des Bauteils und einem Zeitinvervall, das vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessen wird, entspricht, indem für die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats eine rekursive Analyse ausgeführt wird;
des Vorhersagens einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Altersverschlechterung;
des Erfassens eines Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungs charakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den Näherungsausdruck;
des Erfassens eines Zeitintervalls auf der Grundlage des Vorhersagemusters, wobei das Zeitintervall beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der Charakteristikwert einen vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
des Erfassens der Differenz zwischen dem erfaßten Zeitintervall und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an bis zum momentanen Zeitpunkt gemessenen Zeitintervall und des Ausgebens dieser Differenz als Restlebensdauer des Aggregats.
10. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Näherungsausdruck
durch
σ (t) = σ₀ exp {-f(T) × t α }gegeben ist, wobei "σ₀" eine Eigenschaft beim Beginn
der Alterungsverschlechterung, "T" eine Prozeßgröße
zur Steigerung der Alterungsverschlechterung, "t" die
Zeit ist und die Funktion f(T) durchf(T) xT ² + yT + zgegeben ist, wobei α, x, y, z experimentelle
Konstanten sind.
11. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Restlebensdauer für
jedes der Mehrzahl der Bauteile des Aggregats erfaßt
wird und die kürzeste Restlebensdauer aus den erfaßten
Restlebensdauern des Aggregats ausgewählt wird.
12. Restlebensdauerbestimmungsverfahren gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aggregat ein Regel
stabantriebsmechanismus eines Stromkraftwerks, das
Bauteil eine Kohlenstoffdichtung und die Prozeßgröße
die Betriebstemperatur des Regelstabantriebsmechanismus
ist.
13. Vorrichtung zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Erfassen einer ersten Restlebensdauer (L₁; 36) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer zweiten Restlebensdauer (L₂; 32) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer dritten Restlebensdauer (L₃; 34) des Aggregats auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats; und
eine Einrichtung zum Auswählen der kürzesten Restlebensdauer aus den ersten bis dritten Restlebensdauern und zum Ausgeben der gewählten Restlebensdauer als Restlebensdauer (L; 8) des Aggregats.
eine Einrichtung zum Erfassen einer ersten Restlebensdauer (L₁; 36) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer zweiten Restlebensdauer (L₂; 32) des Aggregats auf der Grundlage von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer dritten Restlebensdauer (L₃; 34) des Aggregats auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats; und
eine Einrichtung zum Auswählen der kürzesten Restlebensdauer aus den ersten bis dritten Restlebensdauern und zum Ausgeben der gewählten Restlebensdauer als Restlebensdauer (L; 8) des Aggregats.
14. Vorrichtung zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Erfassen eines ersten Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats und von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats, wobei das erste Zeitintervall (t′) beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung bezüglich einer Eigenschaft oder wenigstens einer Funktion bis zum momentanen Zeitpunkt gemessen wird;
eine Einrichtung zur Vorhersage der einen Eigenschaft oder einer künftigen Alterungsverschlechterungs charakteristik für einen Wert für wenigstens eine Funktion auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft oder der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens bezüglich der einen Funktion;
eine Einrichtung zum Erfassen eines zweiten Zeitintervalls (t c ) auf der Grundlage der vorhergesagten Alterungsverschlechterungscharakteristik, wobei das zweite Zeitinvervall (t c ) beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft oder der Wert wenigstens der einen Funktion einen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zum Erfassen der Differenz zwischen den ersten und zweiten Zeitintervallen und zum Ausgeben dieser Differenz als Restlebensdauer (L₃) des Aggregats.
eine Einrichtung zum Erfassen eines ersten Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats und von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats, wobei das erste Zeitintervall (t′) beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung bezüglich einer Eigenschaft oder wenigstens einer Funktion bis zum momentanen Zeitpunkt gemessen wird;
eine Einrichtung zur Vorhersage der einen Eigenschaft oder einer künftigen Alterungsverschlechterungs charakteristik für einen Wert für wenigstens eine Funktion auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft oder der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens bezüglich der einen Funktion;
eine Einrichtung zum Erfassen eines zweiten Zeitintervalls (t c ) auf der Grundlage der vorhergesagten Alterungsverschlechterungscharakteristik, wobei das zweite Zeitinvervall (t c ) beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft oder der Wert wenigstens der einen Funktion einen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zum Erfassen der Differenz zwischen den ersten und zweiten Zeitintervallen und zum Ausgeben dieser Differenz als Restlebensdauer (L₃) des Aggregats.
15. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
Erfassen des ersten Zeitintervalls folgende Einrichtungen
umfaßt:
eine Einrichtung zum Erfassen eines die experimentellen Alterungsdaten der einen Eigenschaft in Abhängigkeit von den experimentellen Daten der Funktion angegebenen ersten Näherungsausdrucks mittels einer rekursiven Analyse auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der Eigenschaft und auf der Grundlage der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens bezüglich der einen Funktion;
eine Einrichtung zum Erfassen eines zweiten Näherungsausdrucks für die Alterungsverschlechterungsdaten mittels der rekursiven Analyse auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft; und
eine Einrichtung zum Erfassen eines einem Verschlechterungsdatenwert (σ t ) der einen Eigenschaft zum momentanen Zeitpunkt entsprechenden virtuellen Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage des zweiten Näherungsausdrucks und zum Setzen des virtuellen Zeitintervalls als erstes Zeitintervall.
eine Einrichtung zum Erfassen eines die experimentellen Alterungsdaten der einen Eigenschaft in Abhängigkeit von den experimentellen Daten der Funktion angegebenen ersten Näherungsausdrucks mittels einer rekursiven Analyse auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der Eigenschaft und auf der Grundlage der experimentellen Alterungsdaten (10) wenigstens bezüglich der einen Funktion;
eine Einrichtung zum Erfassen eines zweiten Näherungsausdrucks für die Alterungsverschlechterungsdaten mittels der rekursiven Analyse auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) der einen Eigenschaft; und
eine Einrichtung zum Erfassen eines einem Verschlechterungsdatenwert (σ t ) der einen Eigenschaft zum momentanen Zeitpunkt entsprechenden virtuellen Zeitintervalls (t′) auf der Grundlage des zweiten Näherungsausdrucks und zum Setzen des virtuellen Zeitintervalls als erstes Zeitintervall.
16. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine Funktion zwischen einer Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Verschlechterung des Bauteils und einem Zeitintervall seit dem Einsetzen der Alterungs verschlechterung ist;
die Einrichtung zur Vorhersage der künftigen Alterungs verschlechterungscharakteristik folgende Einrichtungen umfaßt:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den zweiten Näherungsausdruck; und
die Einrichtung zum Erfassen des zweiten Zeitintervalls eine Einrichtung umfaßt, mit der ein Zeitintervall erfaßt wird, das beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der vorhergesagte Wert der einen Eigenschaft den Grenzwert erreicht.
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine Funktion zwischen einer Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Verschlechterung des Bauteils und einem Zeitintervall seit dem Einsetzen der Alterungs verschlechterung ist;
die Einrichtung zur Vorhersage der künftigen Alterungs verschlechterungscharakteristik folgende Einrichtungen umfaßt:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße zur Steigerung der Verschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den zweiten Näherungsausdruck; und
die Einrichtung zum Erfassen des zweiten Zeitintervalls eine Einrichtung umfaßt, mit der ein Zeitintervall erfaßt wird, das beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der vorhergesagte Wert der einen Eigenschaft den Grenzwert erreicht.
17. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß für die Restlebensdauererfassung
eine Kombination zwischen der einen
Eigenschaft eines jeden der Mehrzahl der Bauteile und
der experimentellen Daten der Mehrzahl der Aggregate
ausgeführt wird und aus den erfaßten Restlebensdauern
die kürzeste Restlebensdauer als Restlebensdauer des
Aggregats ausgewählt wird.
18. Vorrichtung zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats, gekennzeichnet
durch
eine Einrichtung zum Erfassen eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit der Bauteile als Funktion der Zeit durch Ausführung einer Weibull-Verteilungs- Zuverlässigkeitsanalyse für die experimentellen Alterungs verschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer ersten Zielzeit (L₁′′) auf der Grundlage des erfaßten Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit, wobei die erste Zielzeit von einem momentanen Zeitpunkt an so lange gemessen wird, bis die Zuverlässigkeit einen ersten vorgegebenen Grenzwert erreicht;
eine Einrichtung zum Erfassen eines Vorhersagemusters einer Alterungsverschlechterungscharakteristik der Bauteile auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12);
eine Einrichtung zum Erfassen einer zweiten Zielzeit auf der Grundlage des vorhergesagten Alterungs verschlechterungsmusters, wobei die zweite Zielzeit von einem momentanen Zeitpunkt an so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft einen zweiten vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zum Auswählen der kürzeren der ersten und zweiten Zielzeiten und zum Ausgeben der ausgewählten Zeit als Restlebensdauer (L₁) des Aggregats.
eine Einrichtung zum Erfassen eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit der Bauteile als Funktion der Zeit durch Ausführung einer Weibull-Verteilungs- Zuverlässigkeitsanalyse für die experimentellen Alterungs verschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats;
eine Einrichtung zum Erfassen einer ersten Zielzeit (L₁′′) auf der Grundlage des erfaßten Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit, wobei die erste Zielzeit von einem momentanen Zeitpunkt an so lange gemessen wird, bis die Zuverlässigkeit einen ersten vorgegebenen Grenzwert erreicht;
eine Einrichtung zum Erfassen eines Vorhersagemusters einer Alterungsverschlechterungscharakteristik der Bauteile auf der Grundlage der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12);
eine Einrichtung zum Erfassen einer zweiten Zielzeit auf der Grundlage des vorhergesagten Alterungs verschlechterungsmusters, wobei die zweite Zielzeit von einem momentanen Zeitpunkt an so lange gemessen wird, bis die eine Eigenschaft einen zweiten vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zum Auswählen der kürzeren der ersten und zweiten Zielzeiten und zum Ausgeben der ausgewählten Zeit als Restlebensdauer (L₁) des Aggregats.
19. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten
Zielzeiten bezüglich eines jeden der Mehrzahl der
das Aggregat aufbauenden Bauteile gewonnen werden und
sowohl eine erste kürzeste Annäherungszeit unter der
Mehrzahl der erfaßten Annäherungszeiten als
auch eine zweite kürzeste Annäherungszeit unter der
Mehrzahl der erfaßten zweiten Annäherungszeiten als
Restlebensdauer des Aggregats verwendet wird.
20. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuverlässigkeit des Bauteils eine erste Funktion zwischen einer ersten, die Betriebsumgebung des Bauteils angebenden Prozeßgröße und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist;
die Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit folgende Einrichtungen umfaßt:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer ersten künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit durch Einsetzen der ersten vorhergesagten Prozeßgröße in die erste Funktion;
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine zweite Funktion zwischen einer zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist; und
die Einrichtung zur Erfassung des Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungscharakteristik folgende Einrichtungen enthält:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Altersverschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in die zweite Funktion.
die Zuverlässigkeit des Bauteils eine erste Funktion zwischen einer ersten, die Betriebsumgebung des Bauteils angebenden Prozeßgröße und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist;
die Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit folgende Einrichtungen umfaßt:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer ersten künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der Prozeßgröße; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Zuverlässigkeit durch Einsetzen der ersten vorhergesagten Prozeßgröße in die erste Funktion;
die eine Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils eine zweite Funktion zwischen einer zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und dem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall ist; und
die Einrichtung zur Erfassung des Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungscharakteristik folgende Einrichtungen enthält:
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten der zweiten Prozeßgröße (T) zur Steigerung der Altersverschlechterung wenigstens des einen Bauteils; und
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der künftigen Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in die zweite Funktion.
21. Vorrichtung zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und wenigstens
eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zur Erfassung eines Näherungsausdrucks, der die einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und einem vom Beginn der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall entsprechenden experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten der einen Eigenschaft angibt, indem für die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats eine rekursive Analyse ausgeführt wird; als Informationsdaten;
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten einer Prozeßgröße zur Steigerung der Alterungsverschlechterung;
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den Näherungsausdruck;
eine Einrichtung zur Erfassung eines Zeitintervalls auf der Grundlage des Vorhersagemusters, wobei dieses Zeitintervall beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der Wert der einen Eigenschaft einen vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zur Erfassung der Differenz zwischen dem erfaßten Zeitintervall und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an bis zu einem momentanen Zeitpunkt gemessenen Zeitintervall und zur Ausgabe dieser Differenz als Restlebensdauer des Aggregats.
eine Einrichtung zur Erfassung eines Näherungsausdrucks, der die einer Funktion zwischen einer Prozeßgröße zur Steigerung der Alterungsverschlechterung des Bauteils und einem vom Beginn der Alterungsverschlechterung an gemessenen Zeitintervall entsprechenden experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten der einen Eigenschaft angibt, indem für die experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils des Aggregats eine rekursive Analyse ausgeführt wird; als Informationsdaten;
eine Einrichtung zur Vorhersage einer künftigen Prozeßgröße auf der Grundlage der vergangenen Verlaufsdaten einer Prozeßgröße zur Steigerung der Alterungsverschlechterung;
eine Einrichtung zur Erfassung eines Vorhersagemusters der Alterungsverschlechterungscharakteristik durch Einsetzen der vorhergesagten Prozeßgröße in den Näherungsausdruck;
eine Einrichtung zur Erfassung eines Zeitintervalls auf der Grundlage des Vorhersagemusters, wobei dieses Zeitintervall beginnend beim Einsetzen der Alterungsverschlechterung so lange gemessen wird, bis der Wert der einen Eigenschaft einen vorgegebenen Grenzwert erreicht; und
eine Einrichtung zur Erfassung der Differenz zwischen dem erfaßten Zeitintervall und einem vom Einsetzen der Alterungsverschlechterung an bis zu einem momentanen Zeitpunkt gemessenen Zeitintervall und zur Ausgabe dieser Differenz als Restlebensdauer des Aggregats.
22. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Näherungsausdruck
durch
σ (t) = σ₀ exp {-f(T) × t a }gegeben ist, wobei "σ₀" eine Eigenschaft beim Einsetzen
der Alterungsverschlechterung, "T" eine Prozeßgröße
zur Steigerung der Altersverschlechterung
und "t" die Zeit ist und f(T) durchf(T) xT ² + yT + zgegeben ist, wobei α, x, y und z experimentelle
Konstanten sind.
23. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Restlebensdauer
für jedes der Mehrzahl der Bauteile des Aggregats erfaßt
wird und aus den erfaßten Restlebensdauern die
kürzeste Restlebensdauer als Restlebensdauer des Aggregats
ausgewählt wird.
24. Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung gemäß Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aggregat ein Regelstab
antriebsmechanismus eines Stromkraftwerks, das
Bauteil eine Kohlenstoffdichtung und die Prozeßgröße
die Umgebungstemperatur des Regelstabantriebsmechanismus
ist.
25. Verfahren zur Erfassung der Restlebensdauer eines
konstruktiven Bauteils eines Aggregats, um die erfaßte
Restlebensdauer auf einer Anzeigevorrichtung anzuzeigen,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Anzeigens eines jeden der konstruktiven Bauteile des Aggregats als ein den tatsächlichen Anordnungspositionen entsprechendes Bild; und
des Anzeigens der Restlebensdauer eines jeden der konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit dem angezeigten Bild der jeweiligen konstruktiven Bauteile.
des Anzeigens eines jeden der konstruktiven Bauteile des Aggregats als ein den tatsächlichen Anordnungspositionen entsprechendes Bild; und
des Anzeigens der Restlebensdauer eines jeden der konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit dem angezeigten Bild der jeweiligen konstruktiven Bauteile.
26. Verfahren zum Erfassen der Restlebensdauer eines
konstruktiven Bauteils eines Aggregats, um die erfaßte
Restlebensdauer auf einer Anzeigevorrichtung anzuzeigen,
gekennzeichnet durch die Schritte
des Anzeigens der Restlebensdauer eines jeden der erfaßten konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit den konstruktiven Bauteilen; und
des Unterteilens der erfaßten Restlebensdauern in verschiedene Farben in Übereinstimmung mit den Zeitintervallen der Restlebensdauern.
des Anzeigens der Restlebensdauer eines jeden der erfaßten konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit den konstruktiven Bauteilen; und
des Unterteilens der erfaßten Restlebensdauern in verschiedene Farben in Übereinstimmung mit den Zeitintervallen der Restlebensdauern.
27. Vorrichtung zur Erfassung der Restlebensdauer eines
konstruktiven Bauteils eines Aggregats, um die erfaßte
Restlebensdauer auf einer Anzeigevorrichtung anzuzeigen,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Anzeigen eines jeden der konstruktiven Bauteile des Aggregats in einem die tatsächlichen Anordnungspositionen wiedergebenden Bild; und
eine Einrichtung zum Anzeigen der Restlebensdauer eines jeden der konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit dem angezeigten Bild der jeweiligen konstruktiven Bauteile.
eine Einrichtung zum Anzeigen eines jeden der konstruktiven Bauteile des Aggregats in einem die tatsächlichen Anordnungspositionen wiedergebenden Bild; und
eine Einrichtung zum Anzeigen der Restlebensdauer eines jeden der konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit dem angezeigten Bild der jeweiligen konstruktiven Bauteile.
28. Vorrichtung zur Erfassung der Restlebensdauer eines
konstruktiven Bauteils eines Aggregats, um die erfaßte
Restlebensdauer auf einer Anzeigevorrichtung anzuzeigen,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Anzeigen der Restlebensdauer eines jeden der erfaßten konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit den konstruktiven Bauteilen; und
eine Einrichtung zum Unterteilen der erfaßten Restlebensdauern in verschiedene Farben in Übereinstimmung mit den Zeitintervallen der Restlebensdauern.
eine Einrichtung zum Anzeigen der Restlebensdauer eines jeden der erfaßten konstruktiven Bauteile in Übereinstimmung mit den konstruktiven Bauteilen; und
eine Einrichtung zum Unterteilen der erfaßten Restlebensdauern in verschiedene Farben in Übereinstimmung mit den Zeitintervallen der Restlebensdauern.
29. Vorrichtung zur Bestimmung der Restlebensdauern einer
Mehrzahl von jeweils aus einer Mehrzahl von Bauteilen
aufgebauten und jeweils wenigstens eine Funktion besitzenden
Aggregaten, um die Restlebensdauern anzuzeigen,
gekennzeichnet durch
eine Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (2, 3, 6, 7) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer eines jeden der Aggregate auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats und der experimentellen Alterungsdaten bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Speichereinrichtung (82) zum Speichern der von der Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (2, 3, 6, 7) erfaßten Restlebensdauer eines jeden der Aggregate;
eine Sichtanzeigeeinrichtung (20) zum Anzeigen der in der Speichereinrichtung (82) gespeicherten Daten; und
eine Anzeigesteuereinrichtung (84) zum Auslesen der in der Speichereinrichtung (82) gespeicherten Restlebensdauern, um die ausgelesenen Restlebensdauern auf der Sichtanzeigeeinrichtung (20) anzuzeigen.
eine Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (2, 3, 6, 7) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer eines jeden der Aggregate auf der Grundlage sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats und der experimentellen Alterungsdaten bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Speichereinrichtung (82) zum Speichern der von der Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (2, 3, 6, 7) erfaßten Restlebensdauer eines jeden der Aggregate;
eine Sichtanzeigeeinrichtung (20) zum Anzeigen der in der Speichereinrichtung (82) gespeicherten Daten; und
eine Anzeigesteuereinrichtung (84) zum Auslesen der in der Speichereinrichtung (82) gespeicherten Restlebensdauern, um die ausgelesenen Restlebensdauern auf der Sichtanzeigeeinrichtung (20) anzuzeigen.
30. Diagnoseanzeigevorrichtung gemäß Anspruch 29, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Speichereinrichtung (82) Information über die Anordnungspositionen der Mehrzahl der Aggregate besitzt und die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate in Beziehung zu den entsprechenden Anordnungspositionen speichert; und
die Anzeigesteuervorrichtung (84) die Mehrzahl der Aggregate als mit den Anordnungspositionen übereinstimmende Bilder auf der Grundlage der Anordnungspositionsinformation anzeigt und außerdem die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate in Übereinstimmung mit den angezeigten Bildern anzeigt.
die Speichereinrichtung (82) Information über die Anordnungspositionen der Mehrzahl der Aggregate besitzt und die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate in Beziehung zu den entsprechenden Anordnungspositionen speichert; und
die Anzeigesteuervorrichtung (84) die Mehrzahl der Aggregate als mit den Anordnungspositionen übereinstimmende Bilder auf der Grundlage der Anordnungspositionsinformation anzeigt und außerdem die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate in Übereinstimmung mit den angezeigten Bildern anzeigt.
31. Diagnoseanzeigevorrichtung gemäß Anspruch 29, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Speichereinrichtung (82) eine Identifikationsinformation für die Mehrzahl der Aggregate in Beziehung zu deren Restlebensdauern speichert; und
die Anzeigesteuervorrichtung (84) die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate zusammen mit deren Identifikationsinformation anzeigt und außerdem die Restlebensdauern auf der Grundlage der Längen der Restlebensdauern zu Anzeigezwecken unterteilt.
die Speichereinrichtung (82) eine Identifikationsinformation für die Mehrzahl der Aggregate in Beziehung zu deren Restlebensdauern speichert; und
die Anzeigesteuervorrichtung (84) die Restlebensdauern der jeweiligen Aggregate zusammen mit deren Identifikationsinformation anzeigt und außerdem die Restlebensdauern auf der Grundlage der Längen der Restlebensdauern zu Anzeigezwecken unterteilt.
32. Expertensystem zur Bestimmung der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und
wenigstens eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (8) zum Empfangen sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Datenbank (7) zum Speichern sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion von der Empfangseinrichtung (8);
die Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (3) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer des Aggregats durch Lesen der in der Datenbank (7) gespeicherten Daten;
eine Informationsbank (6) zum Speichern von Information über wenigstens eine Wartung des Aggregats in Abhängigkeit des Restlebensdauerwertes;
eine Schlußfolgerungseinrichtung (3) zum Ausführen von Schlußfolgerungen auf der Grundlage des Wertes der erfaßten Restlebensdauer und der Informationsdaten, um ein Schlußfolgerungsergebnis zu erhalten; und
eine Einrichtung zum Ausgeben des Schlußfolgerungsresultates.
eine Einrichtung (8) zum Empfangen sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch von experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Datenbank (7) zum Speichern sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens der einen Funktion von der Empfangseinrichtung (8);
die Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (3) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer des Aggregats durch Lesen der in der Datenbank (7) gespeicherten Daten;
eine Informationsbank (6) zum Speichern von Information über wenigstens eine Wartung des Aggregats in Abhängigkeit des Restlebensdauerwertes;
eine Schlußfolgerungseinrichtung (3) zum Ausführen von Schlußfolgerungen auf der Grundlage des Wertes der erfaßten Restlebensdauer und der Informationsdaten, um ein Schlußfolgerungsergebnis zu erhalten; und
eine Einrichtung zum Ausgeben des Schlußfolgerungsresultates.
33. Expertensystem gemäß Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Informationsdaten eine Information
enthalten, die angibt, daß für das Aggregat eine
Wartung erforderlich ist, falls die Restlebensdauer innerhalb
eines vorgegebenen Zeitintervalls liegt.
34. Expertensystem gemäß Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Informationsdaten eine Information
enthalten, die angibt, daß für das Aggregat eine Wartung
erforderlich ist, falls der Wert der experimentellen
Alterungsverschlechterungsdaten (12) für die
eine Funktion außerhalb eines vorgegebenen Bereichs
liegt.
35. Expertensystem zum Bestimmen der Restlebensdauer eines
aus einer Mehrzahl von Bauteilen aufgebauten und
wenigstens eine Funktion besitzenden Aggregats,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (8) zum Empfang sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Datenbank (7) zum Speichern sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion von der Empfangseinrichtung (8); und
die Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (3) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer des Aggregats durch Lesen der in der Datenbank (7) gespeicherten Daten und zum Ausgeben der erfaßten Restlebensdauer.
eine Einrichtung (8) zum Empfang sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich einer Eigenschaft wenigstens eines Bauteils des Aggregats als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion des Aggregats;
eine Datenbank (7) zum Speichern sowohl der experimentellen Alterungsverschlechterungsdaten (12) bezüglich der einen Eigenschaft wenigstens des einen Bauteils als auch der experimentellen Alterungsdaten (10) bezüglich wenigstens einer Funktion von der Empfangseinrichtung (8); und
die Restlebensdauerbestimmungsvorrichtung (3) gemäß Anspruch 13 zum Erfassen der Restlebensdauer des Aggregats durch Lesen der in der Datenbank (7) gespeicherten Daten und zum Ausgeben der erfaßten Restlebensdauer.
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