DE4013047A1 - Schleifkorn aus glasartigem polysaccharid - Google Patents
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Description
Diese Erfindung bezieht sich auf glasartige Polysaccharide
und insbesondere auf deren Verwendung als Schleifkorn.
In der Technik sind verschiedene, glasartige Polysaccha
ride bekannt, einschließlich derjenigen, die in US-PS
37 06 598 und AU-PS 74 083/87 beschrieben sind. Nach diesem
australischen Patent haben diese Produkte grundsätzlich
drei Anwendungsmöglichkeiten, nämlich Imbißkost, Früh
stückskost und Instantprodukte. Diese Produkte werden mit
dem Zweck hergestellt, ein Zwischenprodukt zu liefern, das
leicht in Imbiß- oder Frühstückskost aufgebläht werden
kann, oder sie werden bei der Herstellung von Nahrungsmit
teln, wie Instantteigwaren, benötigt, die beim Kochen
schnell hydratisiert werden (d.h. die Struktur wird beim
Erwärmen schnell von Wasser durchdrungen).
Das US-Patent bezieht sich auf die Herstellung glasartiger
Stärkehydrolysate mit einem Dextroseäquivalent von 10 bis
25, die als Quellmittel/Befeuchtungsmittel (humectants)
für dehydratisierte Nahrungsmittel oder als Zusätze zu
Suppen oder Soßen vorteilhaft sind und die leicht in Was
ser dispergierbar sind.
In beiden Fällen beziehen sich die gewünschten Eigenschaf
ten auf die Herstellung glasartiger Stärke, bei der die
innere Struktur des Produktes ausreichend unterentwickelt
oder unterbrochen ist, so daß das Wasser auf der einen
Seite schnell absorbiert oder andererseits schnell abgege
ben werden kann.
Verschiedene Schleifkornmaterialien sind in verschiedenen
Fachgebieten allgemein bekannt und werden üblicherweise
als Strahlmittel beim Sandstrahlblasen, der typischsten
Anwendung zum Reinigen von Gebäudeaußenseiten, oder zur
Entfernung von Oberflächenoxiden von Gußteilen verwendet.
Beispiele anderer Anwendungszwecke umfassen die in US-PS
34 85 671 beschriebenen, die sich auf das Spülen der Innen
räume zentraler Anlagen von Wetterführungsrohrleitungen
und von Verteilerschächten bezieht. Bei diesen Anwendungs
möglichkeiten ist gewöhnlich die auf der behandelten Ober
fläche hervorgerufene, geringe Beschädigung bedeutungslos.
Es gibt jedoch Anwendungsmöglichkeiten, bei denen die An
wendung von Schleifkörnern vorteilhaft wäre, bei denen je
doch die Verwendung herkömmlicher Schleifkornmaterialien
wegen der mit ihrer Verwendung verbundenen Oberflächenzer
störung nicht annehmbar ist. Diese umfassen z.B. Anwen
dungsmöglichkeiten, wie sie in US-PS 46 59 391 beschrieben
sind, die die Verwendung relativ weicher Schleifkornmate
rialien beschreibt, die in einem Luftstrom mit geringer
Geschwindigkeit mitgeführt werden, um den Gußgrat von der
Oberfläche der Formsandkerne zu entfernen und zu reinigen,
und zwar nicht-endbehandelter, metallischer Gußteile mit
komplexen Oberflächen, wie Löchern, Vorsprüngen, Schlitzen
und/oder anderen unregelmäßig geformten Oberflächen, die
durch das üblichere Sandstrahlmedium leicht zerstört wer
den. Bevorzugte Partikel werden aus Polyethylen- oder Po
lycarbonat-Zylindern mit einer Länge und einem Durchmesser
im Bereich von etwa 0,06 inches (1,5 mm) gefertigt.
Eine andere Anwendungsmöglichkeit für empfindliche Sub
strate ist in US-PS 45 45 155 beschrieben. Bei diesem Pa
tent wird das Schleifkornmaterial verwendet, um den Guß
grat von elektronischen Gußteilen zu entfernen. Bei dieser
Anwendungsmöglichkeit stellt die Erzeugung von statischer
Elektrizität durch das Abschleifen ebenfalls ein Problem
dar. Dieses Patent beschreibt die Verwendung einer Auf
schlämmung, die ein synthetisches Harz umfaßt, das in ein
Tensid enthaltendem Wasser dispergiert ist. Beispiele sol
cher Schleifmaterialien umfassen wärmehärtbare Harze, wie
Epoxyharz, Harnstoffharz, ungesättigtes Polyesterharz, Al
kydharz oder relativ härtere Harze, wie Polystyrol, Poly
carbonat oder Acrylharz. Bei dieser Anwendungsmöglichkeit
ist eine Kornhärte erforderlich, die der des Substrats
gleich oder ähnlich ist. Diese Körner sind gegenüber denen
bevorzugt, die vorher bei dieser Anwendungsmöglichkeit
eingesetzt wurden, wie Aluminiumoxid, Siliciumcarbid oder
Glaskügelchen, oder sogar relativ weichere Schleifmateria
lien, wie Walnußschalenpulver, da selbst das weicheste
dieser Schleifmittel viel härter ist als das Substrat des
Gußteils (typischerweise Epoxyharz) und folglich zu einer
unvertretbaren Beschädigung der Oberfläche führt.
US-PSen 30 90 166 und 31 42 590 beschreiben jeweils die
Verwendung von Schleifmaterialien bei verschiedenen Anwen
dungsmöglichkeiten zum Polieren, bei denen ein hervorra
gender Oberflächenglanz erwünscht ist. Ein Beispiel einer
besonders empfindlichen Anwendungsmöglichkeit betrifft die
gewerbliche und militärische Luftfahrtindustrie, bei der
der Anstrich auf der Außenseite des Flugzeugs periodisch
entfernt werden muß, ohne eine Zerstörung der darunterlie
genden Oberflächen oder Oberflächenglanzschichten hervor
zurufen.
Dieses Problem ist besonders akut, wenn die Außenhaut des
Flugzeugs mit einer Aluminiumplattierung überzogen ist.
Diese Aluminiumplattierung beträgt im allgemeinen nicht
weniger als 4% der Dicke der beschichteten Platte bei
Platten, die weniger als 0,064 inches (1,6 mm) dick sind,
und nicht mehr als 2% der Plattendicke bei Platten die
mehr als 0,064 inches (1,6 mm) dick sind. Die Zerstörung
der Beschichtung kann die Entfernung und den Austausch
ganzer Abschnitte der Außenhaut des Flugzeugs erfordern.
Andere Oberflächen des Flugzeugs können aus anodisiertem
oder Verbundmaterial (d.h. Glasfaser) sein; diese Mate
rialien sind ebenfalls empfindlich.
Deshalb wird seit kurzem in der Flugzeugindustrie der
Flugzeuganstrich durch auf Methylenchlorid basierende,
chemische Abbeizmittel entfernt. Strengere Umweltschutzge
setze und Gesundheitsvorchriften führten dazu, daß diese
Möglichkeit sowohl ungelegen als auch beträchtlich teuer
wurde. Eine Anzahl von Gesellschaften hat tatsächlich eher
die Wartungsprogramme für die Außenoberfläche des Flug
zeugs aufgeschoben als den Versuch zu unternehmen, sich
mit den Vorschriften und Kosten zu beschäftigen, die mit
dieser chemischen Entfernung verbunden sind.
Es wurde eine Vielzahl alternativer Möglichkeiten vorge
schlagen, die eine nicht-chemische, trockene Abtrennung
dieser Oberflächenanstriche anwendet. Diese umfassen die
Verwendung von Zucker und einem anderen feinen Partikelma
terial. Bei der Verwendung von Zucker zeigte die Erfah
rung, daß er in seiner normalen, handelsüblichen Form zu
fein ist, um zu wirken. Das Auflösen von handelsüblichem,
kristallinem Zucker in Wasser, gefolgt von Rekristallisa
tion, um größere Kristallstrukturen zu erzeugen, verbes
serte seine Leistung nicht. Zuckerkristalle sind auch zu
brüchig und somit nur für eine einmalige Verwendung ge
eignet, was die Kosten dieser Anwendungsmöglichkeit stark
erhöht.
Eine Anzahl anderer organischer Materialien wurde als
Schleifkorn eingesetzt. US-PS 34 24 616 beschreibt z.B.
die Verwendung von pulverisiertem und feinvermahlenem
Pflanzenmaterial, vorzugsweise ein Cellulosematerial, wie
Maiskörner, Reisschalen, Sojabohnenschalen und Tapioka.
US-PS 26 22 047 beschreibt die Verwendung von Holzcellulo
sematerialien mit einer Dichte von mindestens 1,2 und ei
ner Größe im Bereich von 12 bis 40 mesh (1,397 0,370 mm).
In diesem Patent beschriebene, geeignete Materialien um
fassen Nußschalen und Samenkerne, z.B. Schalen von Peka
nüssen, Mandeln, dunklen Walnüssen, englischen Walnüssen
und Kerne von Aprikosen, Pfirsichen oder Oliven und dergl.
Im allgemeinen sind Schalen von Nußsubstanzen, obwohl sie
im Verhältnis zu üblicheren Schleifmaterialien weich sind,
nach US-PS 45 45 155 noch immer zu hart für
Epoxyoberflächen. Außerdem spalten sich gemahlene
Walnußschalen beim Kontakt mit der Oberfläche des Flugzeugs
auf, sie erzeugen einen feinen Staub und somit wird das
Material bei dieser Anwendungsmöglichkeit im wesentlichen
nicht wiederverwendbar. Darüber hinaus stellt dieser Staub
eine nicht akzeptierbare Explosionsgefahr dar, und aus
diesem Grund werden diese Materialien nicht kommerziell
verwendet. Diese Probleme sind im wesentlichen die
gleichen wie die in der oben erwähnten CA-PS 10 94 332.
US-PS 24 26 072 beschreibt, daß die Verwendung von Sub
stanzen, wie Bruchweizen (cracked wheat), Kleesaat und an
derer Körner, bekannt ist. Das gleiche Patent beschreibt
jedoch, daß solche Körner im großen und ganzen unbefriedi
gend sind und zu zahlreichen und signifikanten Nachteilen
führen. Aus den in diesem Patent aufgeführten Gründen wer
den synthetische Harze beschrieben, die gegenüber den Ge
treidekörnern im wesentlichen hervorragende Qualitäten
aufweisen. Dies ist eine Tatsache, die noch heute in der
Technik besteht, und technische Kunststoffmaterialien werden
noch immer kommerziell angewendet, am wichtigsten ist
dies beim Entfernen des Anstrichs von Flugzeugen.
Trotz ihrer Vorteile erfordert die Verwendung technischer
Kunststoffmaterialien für Schleifzwecke noch immer ein
geübtes Personal, da diese Schleifkörner ausreichend ab
reibend wirken, um zu einer dauerhaften Zerstörung der Au
ßenhaut des Flugzeugs zu führen, und sie erfordern eine
sorgsame, geübte Handhabung. Der Austausch von Teilen als
Folge einer nicht akzeptablen Oberflächenabtragung ist
nicht selten. Ungeachtet der Tatsache, daß technische
Kunststoff-Schleifkörner im Hinblick auf die bei ihrer
Verwendung erzeugte Staubmenge gegenüber üblicheren Mate
rialien eine Verbesserung darstellen, erfordert die Ver
wendung dieser technischen Kunststoff-Schleifkörner noch
immer die Anwendung von Einrichtungen für Trockenabbeiz
verfahren, einschließlich der Installation von umfangrei
chen Belüftungssystemen, um Gesundheits- und Explosions
probleme zu vermeiden, die durch den erzeugten Staub her
vorgerufen werden. Die Entfernung eines Teils und die Um
gruppierung des Restes des Oberflächenüberzugs der Alumi
niumplattierung, zu der die Verwendung des Kunststoff-
Schleifkorns führt, kann eine nicht polierbare Oberfläche
erzeugen und sogar zu einer größeren spezifischen Oberflä
che auf der Außenoberfläche und zu Materialbelastungen in
nerhalb der Außenhaut des Flugzeugs führen.
Versuche zur Überwindung einiger dieser Nachteile bei der
Verwendung technischer Kunststoff-Schleifmaterialien um
fassen die in der US-PS 47 31 125 beschriebenen, die sich
auf die Verwendung eines speziellen, weichen Schleifmate
rials bei einem geringen Verfahrensdruck bezieht. Nach
diesem Patent umfaßt das Schleifkornmaterial ein verstärk
tes Verbundmaterial, bei dem in eine Matrix aus Polyester,
Polyurethan, Vinylester oder Epoxyharz verstärkende Fasern
eingebettet sind. Diese Verstärkungsfaser kann aus Gra
phit, Glas, Kevlar® oder anderen derartigen Fasern ge
fertigt werden. Diese Partikel haben eine scheinbare Härte
von weniger als etwa 3,5 moh (nach der Mohsschen Härte
skala) und werden bei einem Fluidstromverfahren mit etwa
40 psi (2,8 bar) verwendet. Nach diesem Patent haben diese
Verbundschleifkörner die gewünschte Härte und gleichzeitig
durch die verstärkenden Fasern eine ausreichende Integri
tät, um den Belastungen einer wiederholten Verwendung zu
widerstehen, ohne daß wesentliche Staubmengen gebildet
werden.
Bei der Reinigung benutzter Polychlorbiphenyl-Behälter,
wie Fässer, können die Schleifkörner der Reinigung des Be
hälterinneren dienen.
Es besteht noch immer Bedarf nach kostengünstigen Schleif
kornmaterialien, die von Erdölreserven nicht stark abhän
gig und vorzugsweise biologisch abbaubar sind.
Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Ver
fahren zur Behandlung einer Oberfläche mit glasartigen Po
lysaccharidpartikeln, z.B. Schleifkörnern aus glasartiger
Stärke, geschaffen. Diese glasartigen Polysaccharide sind
feste, getemperte, glasartige Materialien, die normaler
weise transparent (oder durchscheinend) sind und die bei
Standardumgebungsbedingungen von Temperatur und Druck fest
bleiben und bei denen die darin enthaltene Feuchtigkeit in
den Lücken der Matrix der Polysaccharidmoleküle sitzt.
"Getempert" bedeutet hier die Bildung einer molekularen
Matrixstruktur durch Erwärmen, gefolgt von Abkühlung der
dispergierten Polysaccharid/Wasser-Mischung, die zu einem
vollständigen und im allgemeinen einheitlichen, glasarti
gen Material führt.
Die Behandlungen nach diesem Aspekt des erfindungsgemäßen
Verfahrens umfassen Einsatzhärtung und Schleifanwendungen.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt Anwendungsmöglich
keiten, wie z.B. das Herausragen der Partikel in Richtung
der zu behandelnden Oberfläche, einschließlich eines be
sonderen Verfahrens, bei dem ein aus Partikeln bestehender
Stoff in einem Fluidstrom mitgeführt wird, der auf diese
Oberfläche gerichtet wird. Diese glasartigen Polysaccha
ride sind von Erdölmaterialien unabhängig und im allgemei
nen biologisch abbaubar, sie erzeugen außerdem bei Sand
strahlanwendungen weniger statische Elektrizität.
Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird folglich
ein Verfahren geschaffen, das den Schritt der Behandlung
einer Oberfläche mit einem aus Partikel bestehenden Stoff
umfaßt, z.B. das Abschleifen der Oberfläche mit Schleif
partikeln, wobei diese Partikel glasartige Polysaccharid
partikel umfassen. Andere Oberflächenbehandlungen umfassen
die Verwendung eines aus Partikel bestehenden Stoffs für
die Einsatzhärtung einer Oberfläche, z.B. Geloberflächen
von Kunststoffen, insbesondere Glasfaseroberflächen. Die
Verwendung eines aus Partikeln bestehenden Stoffs kann
beim erfindungsgemäßen Verfahren durch Verwendung dieser
Partikel und insbesondere Schleifkörner in Verbindung mit
bekannten Vorrichtungen, wie Düsenradgebläsen, durchge
führt werden, die die Partikel mechanisch beschleunigen
und auf die zu behandelnde Oberfläche richten. Düsenge
bläse wenden ein Rad an, dessen Umfang mit Überschallge
schwindigkeit betrieben wird. Andere ähnliche Vorrichtun
gen umfassen Zentrifugengebläse, die auf einem ähnlichen
Prinzip, jedoch im allgemeinen bei geringeren Geschwindig
keiten arbeiten. In den Fällen, in denen das partikelför
mige Material als Schleifmaterial verwendet werden soll,
kann das Schleifkorn an ein Substrat befestigt werden und
die beiden in der gleichen Weise wie übliches Sandpapier
oder andere Schleifpapiere oder -gewebe verwendet werden.
Nach einem Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens werden
die glasartigen Polysaccharidkörner in einem Fluidstrom
mitgeführt, der auf die abzuschleifende Oberfläche gerich
tet wird. Diese Oberfläche kann einen Überzug und ein dar
unterliegendes Substrat umfassen, von dem der Überzug im
Verlauf der Behandlung durch Wirkung der Schleifkornparti
kel aus glasartigem Polysaccharid entfernt werden soll, da
diese durch den Schwung, den ihnen der Fluidstrom ver
leiht, auf die beschichtete Oberfläche aufprallen. Wenn
diese Oberfläche einen Überzug und ein darunterliegendes
Substrat umfaßt, von dem der Überzug durch die Schleifwir
kung der glasartigen Polysaccharidkörner abgeschliffen
werden soll, wobei der Überzug weniger hart als das Sub
strat ist, muß darauf hingewiesen werden, daß es bevorzugt
ist, daß die glasartigen Polysaccharidkörner eine schein
bare Härte zwischen der Härte des Überzugs und der Härte
des Substrats aufweisen.
Bei diesen Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Schleifkornpartikel aus glasartigem
Polysaccharid vorzugsweise in einem pneumatischen Strom
mitgeführt, der auf bekannte Weise durch einen Kompressor
erzeugt wird.
Die in der vorliegenden Erfindung vorteilhaften, glasarti
gen Polysaccharide sind z. B. glasartige Stärken, wie sie
beispielsweise bereits in den genannten Patenten US-PS
37 06 598 und AU-PS 74 083/87 genannt sind.
Diese Produkte sind feste, getemperte, glasartige Polysac
charidmaterialien (die normalerweise transparent oder
durchscheinend sind) und bleiben bei Standardumgebungsbe
dingungen von Temperatur und Druck fest, wobei die im Ma
terial enthaltene Feuchtigkeit verdrängbar innerhalb der
Lücken der Matrix der Polysaccharidmoleküle eingeschlossen
ist. Für die Zwecke dieser Erfindung ist dieses Material
vorzugsweise im wesentlichen unkristallisiert, und die Ma
trix ist im allgemeinen amorph.
Obwohl diese glasartigen Stärken für das erfindungsgemäße
Verfahren vorteilhaft sind, fehlt ihnen entweder die Härte
oder die Integrität der Partikel oder beides, die für ei
nige Anwendungsmöglichkeiten der Oberflächenbehandlung er
wünscht sind. Folglich sind glasartige Polysaccharide mit
einer noch weiter entwickelten inneren Struktur bevorzugt;
ungeachtet der Tatsache, daß eine Verstärkung der inneren
Struktur dieser glasartigen Polysaccharide den Lehren der
beiden zuletzt genannten Patentdokumente genau entgegenge
setzt ist, da die genannten Aufgaben und Verwendungszwecke
jeder dieser Entgegenhaltungen durch diese Verstärkung der
inneren Struktur zunichte gemacht werden. Eine Maßnahme
zur Verstärkung der inneren Struktur glasartiger Polysac
charide, die für das erfindungsgemäße Verfahren vorteil
haft ist, ist die chemische Vernetzung der Polysaccharid
moleküle.
Folglich bezieht sich die vorliegende Erfindung auch auf
die Verwendung vernetzter, glasartiger Polysaccharide und
erstreckt sich weiterhin auf diese vernetzten Polysaccha
ride an sich und auf ein Verfahren zur Herstellung dieser
vernetzten Polysaccharide.
Nach einem Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf ein vernetztes, glasartiges Polysaccharid.
Nach einem weiteren, damit im Zusammenhang stehenden
Aspekt dieser Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines chemisch vernetzten, glasartigen Polysaccharids ge
schaffen, welches die Schritte umfaßt:
- a) Erwärmen einer homogenen, wäßrigen Mischung dispergierter Polysaccharidmoleküle und eines chemischen Vernetzungsmittels, um die Mischung zu tempern, wodurch die Mischung bei normaler Umgebungstemperatur einen (normalerweise transparenten oder durchscheinenden) glas artigen Feststoff bildet;
- b) Reaktion des chemischen Vernetzungsmittels mit zumindest einem Teil der Polysaccharidmoleküle, um chemische, intermolekulare Vernetzungen zwischen den Poly saccharidmolekülen zu bilden.
Im allgemeinen verbessert der steigende Vernetzungsgrad
innerhalb des glasartigen Polysaccharids das Ergebnis der
inneren Struktur innerhalb des Schleifkornmaterials.
Eine andere Maßnahme, die sich als besonders vorteilhaft
bei der Verbesserung der wirksamen, inneren Struktur der
glasartigen Polysaccharide erwies, die für das erfindungs
gemäße Verfahren vorteilhaft sind, ist die Behandlung des
Polysaccharids bei Bedingungen, die sonst zur Optimierung
der inneren Struktur führen. Dies kann z.B. eine Behand
lung in der Weise umfassen, um den mechanischen Bruch der
Polysaccharidmatrix während ihrer Bildung oder der Mole
küle selbst zu verhindern, indem die Hydrolyse der Poly
saccharidmoleküle vermieden wird. Im allgemeinen ist aus
dem gleichen Grund die Verwendung von im allgemeinen
nicht-hydrolysierten Polysacchariden als Ausgangsmaterial
bevorzugt, z.B. Stärken mit einem relativ geringen
Dextroseäquivalent. Folglich wird ebenfalls ein festes,
getempertes, glasartiges Polysaccharidmaterial geschaffen,
das normalerweise transparent oder durchscheinend ist und
das bei Standardumgebungsbedingungen von Temperatur und
Druck fest bleibt und bei dem die im Material enthaltene
Feuchtigkeit im wesentlichen in den Lücken der Matrix der
Polysaccharidmoleküle eingeschlossen ist. Dieser wesentli
che Einschluß der Feuchtigkeit führt zu diesen glasartigen
Produkten, die nicht gedehnt bzw. gebläht bzw. geschäumt
(nachfolgend als "gebläht" bezeichnet) (nonexpandable)
werden können, wenn übliche Verfahren zur Herstellung von
z.B. "geblähten Produkten" verwendet werden, die Gegen
stand der obengenannten Patentschrift AU-PS 74 083/87 sind.
Weiterhin wird durch diese Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung solcher glasartiger Polysaccharide mit einem
im wesentlichen eingeschlossenen Feuchtigkeitsgehalt ge
schaffen, das den Schritt der ausreichenden Erwärmung der
homogenen, wäßrigen Mischung dispergierter Polysaccharid
moleküle umfaßt, um die Mischung bei deren Abkühlung in
einen im wesentlichen unkristallisierten, glasartigen
Feststoff zu tempern, ohne daß die Feuchtigkeit nach der
Bildung der Matrix der Polysaccharidmoleküle wesentlich
verdunstet wird, wodurch die in dieser Mischung enthaltene
Feuchtigkeit im wesentlichen innerhalb der Matrix der Po
lysaccharidmoleküle eingeschlossen ist.
Zucker und Polysaccharide sind die beiden Hauptklassen von
Kohlenhydraten. Wie in "Organic Chemistry", Band 1, I. Fi
nar; Longmans, Green and Co., 3. Auflage, 1959, dargelegt
ist, umfaßt der Zucker Monosaccharide und Oligosaccharide,
wobei die letzteren wiederum aus Disacchariden, Trisaccha
riden und Tetrasacchariden bestehen. Andererseits sind Po
lysaccharide eine chemisch unverkennbare Klasse von Koh
lenhydratpolymeren, die zumindest fünf und üblicherweise
eine sehr große Anzahl sich wiederholender Saccharidein
heiten enthalten. Pentosane sind ein Beispiel einer Klasse
von Polysacchariden und basieren auf sich wiederholenden
Pentoseeinheiten. Noch allgemeiner basieren Polysaccharide
auf größeren, sich wiederholenden Saccharideinheiten in
Polymerform, im Falle von Stärken und Cellulosen basieren
beide auf sich wiederholenden Hexoseeinheiten.
Wie bereits erwähnt, ist Zucker für das erfindungsgemäße
Verfahren nicht kommerziell geeignet, da seine kristalline
Struktur beim Aufprall leicht bricht und er als Folge da
von nicht wiederverwendbar ist, wenn die Korngröße zu
gering geworden ist. Im Vergleich zum Zucker haben die für
das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaften, glasartigen
Polysaccharide mechanische Eigenschaften, die zu einer
größeren Kornintegrität führen.
Vorzugsweise basiert das glasartige Polysaccharid auf
stärkehaltigem Polysaccharid, wie Amylose oder Amylopectin
oder Mischungen dieser beiden. Folglich umfassen glasar
tige Polysaccharide jene, die aus Stärken hergestellt wur
den, wie Mais-, Milokern-, Weizen-, Gerste- Roggen-, Kar
toffel- oder andere Stärken. Die bevorzugte Stärke ist
Weizenstärke, eine Primasorte oder "A"-Sorten sind beson
ders bevorzugt. Sowohl die Auswahl der Stärke als auch
jede vorgenommene Modifizierung beeinflussen die Eigen
schaften des glasartigen Materials. Die Länge und die Ver
zweigung der Polymerketten, die genetisch vorgegeben und
bei jeder gegebenen, nicht-modifizierten Stärke einheit
lich oder das Ergebnis von Veränderungen als Folge irgend
einer Modifizierung der Stärke sind, haben Einflüsse auf
z.B. die Stärke der Wasserstoffbindung und der van-der-
Waals-Kräfte (neben anderen), die bei der Bildung der
obengenannten, glasartigen Polysaccharide eine Rolle spie
len. Folglich bilden Stärken, die hydrolytisch modifiziert
wurden, glasartige Materialien, die im allgemeinen brüchi
ger als sonst vergleichbare glasartige Materialien sind,
die auf nicht-hydrolysierter Stärke basieren. Da sich das
erfindungsgemäße Verfahren auf die Verwendung glasartiger
Polysaccharide erstreckt, die aus Stärkehydrolysaten her
gestellt wurden, ist es folglich bevorzugt, daß diese
Stärken ein Dextroseäquivalent von 25 oder weniger aufwei
sen. Noch bevorzugter hat die Stärke ein Dextroseäquiva
lent von weniger als 10 und am bevorzugtesten sind Stär
ken, die im wesentlichen nicht hydrolysiert sind (d.h.
ein Dextroseäquivalent von etwa 1 oder weniger haben).
Der Feuchtigkeitsgehalt des glasartigen Polysaccharids be
einflußt die scheinbare Härte und Integrität des Materi
als. Vorzugsweise liegt der Feuchtigkeitsgehalt der auf
Stärke basierenden, glasartigen Polysaccharide zwischen
etwa 10 und 70%, noch bevorzugter bei weniger als 40%
und noch bevorzugter im Bereich von etwa 20 bis 25%. Je
mehr Wasser im glasartigen Polysaccharid vorhanden ist,
desto größer ist im allgemeinen die Elastizität des resul
tierenden Materials (bei geringerer scheinbarer Härte) und
desto weniger aggressive, auf diesen Materialien basie
rende Schleifkörner werden z.B. den Überzug von einer
Oberfläche entfernen. Je geringer der Feuchtigkeitsgehalt
ist, desto brüchiger wird andererseits das Material im
allgemeinen sein, dies führt zum Verlust der Partikelinte
grität und einer größeren Bruchmenge bzw. Zerlegungsmenge
(nachfolgend als "Bruchmenge" bezeichnet) der Partikel und
folglich zu größeren Schleifkornkosten für den Benutzer.
Obwohl ein Feuchtigkeitsgehalt von weniger als etwa 10%
möglich ist, scheint die Herstellung dieser Produkte auch
zur thermischen Hydrolyse des Produkts zu führen, die im
allgemeinen unerwünscht ist.
Stärke hat in ihrem natürlichen Zustand die Form von
Körnern unterschiedlicher Größen und Formen und die in
dieser Kornstruktur gebundenen, stärkehaltigen Moleküle
müssen im Verlauf der Herstellung glasartiger Stärken in
der Lösung dispergiert werden. Das Verfahren zur Durchfüh
rung dieser Dispersion ist in der Stärkeindustrie als
"Gelatinierung" allgemein bekannt. Im allgemeinen erfor
dert diese Gelatinierung eine Erwärmung der wäßrigen Mi
schung der Stärkekörner auf eine Temperatur, bei der die
Körner zusammenbrechen und die einzelnen Stärkemoleküle in
die Lösung dispergieren. Dies wird typischerweise im Ver
lauf der Herstellung der hier vorteilhaften, auf Stärke
basierenden, glasartigen Materialien durchgeführt.
Beispiele für vorteilhafte Materialien sind in den bereits
erwähnten US-PS 37 06 598 und AU-PS 74 083/87 genannt, die
beide hier als Bezug enthalten sind. Andere ähnliche
glasartige Stärken sind ebenfalls bekannt und für die
Zwecke des erfindungsgemäßen Verfahrens vorteilhaft. Diese
können ohne unnötige Versuche und Entwicklung aufgrund
dieser Beschreibung anhand in der Technik bekannter
Verfahren hergestellt werden.
Wie bereits erwähnt, bezieht sich die vorliegende Erfin
dung auf ein Verfahren zur Herstellung eines chemisch ver
netzten, glasartigen Polysaccharids und insbesondere auf
ein Verfahren zur Herstellung glasartiger, auf Stärke ba
sierender Materialien, welches die Schritte umfaßt:
- a) Erwärmen einer homogenen, wäßrigen Mischung dispergierter Stärkemoleküle und eines chemischen Vernet zungsmittels, um diese Mischung zu tempern, wodurch diese Mischung bei normalen Umgebungstemperaturen einen (normalerweise transparenten oder durchscheinenden) glas artigen Feststoff bildet;
- b) Reaktion des chemischen Vernetzungsmittels mit zumindest einem Teil der Stärkemoleküle, um zwischen den Stärkemolekülen chemische intermolekulare Vernetzungen zu bilden.
Die Verstärkung der Struktur durch dieses Vernetzen erhöht
im allgemeinen die scheinbare Härte des glasartigen Mate
rials und verbessert die Aggressivität der daraus herge
stellten Schleifkörner. Es gibt jedoch Hinweise darauf,
daß es eine gleichzeitige Verschlechterung der Integrität
dieser Schleifkornmaterialien geben kann, besonders wenn
das Korn durch ein Extrusionsverfahren hergestellt wird.
Es wird angenommen, daß dies als Folge der Erhöhung der
Viskosität der wäßrigen Mischung durch die beginnende Ver
netzung auftritt. Bei diesem Extrusionsverfahren kann die
ses glasartige Polysaccharid durch Anwendung einer mecha
nischen Scherung im Extruder im allgemeinen schneller und
bei etwas geringeren Verarbeitungstemperaturen verarbeitet
werden. Ungeachtet der anderen Vorteile der Extrusionsver
arbeitung, besteht der Effekt der Scherwirkung auf das
Vernetzen der Polysaccharide mit steigender Viskosität in
der Erhöhung der Schergeschwindigkeit und folglich der Un
terteilung der Molekularstrukturen, die auf physikalischen
Zwischenpolymerbindungen basieren, und der Polymerketten
selbst, all dies führt zum Verlust der Integrität der Par
tikel. Dieses Problem wird in Gegenwart eines Vernetzungs
katalysators, wie Calciumcarbonat, verschlimmert.
Die Verwendung von Natriumhydroxid oder anderen Hydroxyl
ionen-Quellen in Mischungen, die keine Vernetzungsmittel
enthalten, trägt zu Verringerung der Viskosität der wäßri
gen Mischung bei. Bei Vernetzungsmittel enthaltenden Mi
schungen initiiert jedoch der Zusatz von Hydroxylmitteln
die Vernetzungsreaktion und führt tatsächlich zur Erhöhung
der Viskosität der Mischung. Weiterhin reduziert ein Alka
lizusatz die Aggressivität der Partikel ebenfalls merk
lich, da er die Bruchmenge der Partikel bei deren Verwen
dung verringert.
Es wird erwartet, daß die mit der Extrusion dieser zumin
dest teilweise vernetzten, hochviskosen, wäßrigen Mischun
gen verbundenen Probleme durch Einarbeitung eines Vernet
zungsmittels in die Mischung ohne deren Aktivierung mini
miert werden können. Auf diese Weise wird die Vernetzungs
reaktion hinausgeschoben, vorzugsweise bis die Verarbei
tung des glasartigen Polysaccharids ansonsten im wesentli
chen abgeschlossen ist.
Besonders im Fall der Extrusion des vernetzten, glasarti
gen Polysaccharids trägt ein hoher Feuchtigkeitsgehalt zur
Verhinderung einer übermäßig hohen Viskosität bei, und auf
der Stärke basierende Produkte mit etwa 25% Feuchtigkeit
sind bevorzugt.
Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren geschaffen, welches die Schritte umfaßt:
- a) Erwärmen einer homogenen, wäßrigen Mischung dispergierter Polysaccharidmoleküle und eines chemischen Vernetzungsmittels, um diese Mischung zu tempern, wodurch die Mischung bei normalen Umgebungstemperaturen einen glasartigen Feststoff bildet;
- b) Reaktion des chemischen Vernetzungsmittels mit zumindest einem Teil der Polysaccharidmoleküle, um chemische intermolekulare Vernetzungen zwischen den Poly saccharidmolekülen zu bilden, nachdem die Mischung zu ei nem glasartigen Feststoff geformt ist.
Dies kann unter anderem durchgeführt werden, indem der re
sultierende Feststoff gemahlen und die so hergestellten
Partikel einer gasförmigen Hydroxylionen-Quelle ausgesetzt
werden, die wiederum die Vernetzungsreaktion einleitet.
Auf diese Weise wird die Oberfläche bis zu der Tiefe, in
die die Hydroxylionen eindringen, einer Vernetzung unter
zogen.
Nach einem weiteren Aspekt dieser Erfindung wird ein Pro
dukt geschaffen, das festes, getempertes, chemisch ver
netztes, glasartiges Polysaccharid, vorzugsweise ein auf
Stärke basierendes und im wesentlichen unkristallisiertes
(normalerweise transparentes oder durchscheinendes) Poly
saccharid, umfaßt, das bei Standardumgebungsbedingungen
von Temperatur und Druck fest bleibt. Folglich wird ein
glasartiges Polysaccharid geschaffen, das eine geringe,
wirksame Menge eines chemischen Vernetzungsmittels ent
hält, z.B. eine geringe, wirksame Menge von bis zu etwa
0,2%, typischerweise zwischen 0,01 und 0,2% und vorzugs
weise zwischen 0,033 und 0,066%, eines Vernetzungsmit
tels, z.B. Epichlorhydrin, Natriumtripolyphosphat oder
Natriumtrimetaphosphat, wobei sich die Prozentangaben auf
die Trockengewichtsbasis der Stärke beziehen.
Die Beispiele 1, 2 und 3 verdeutlichen bevorzugte, erfin
dungsgemäße, auf Stärke basierende, glasartige Materia
lien.
Unter Anwendung eines Doppelschraubenextruders C-37 von
Werner & Pfleiderer mit einem Schraubendurchmesser von 37 mm
und einer Länge des Bearbeitungszylinders von etwa 900 mm
wurde eine vernetzte, glasartige Stärke hergestellt.
Dieser Bearbeitungszylinder war mit drei Temperaturregel
zonen z1, z2 und z3 ausgestattet. Die erste Zone war die
Zufuhrzone, die sowohl eine trockene als auch eine flüs
sige Zufuhr verschiedener, in diesem Beispiel verwendeter
Rohmaterialien aufnehmen konnte. Die zweite Zone war die
Mischungszone, die auf bekannte Weise zwei Paare rechts
gängiger 30°-Knetkörper aufwies. Die dritte Zone enthielt
nur die Förderelemente. Darin wurden eine Schraube mit ge
ringer Intensität und eine Düsenplatte mit zwei Löchern
von 4 mm verwendet. Die Temperatur des Produktes wurde
beim Eintritt in die Düsenplatte bei unterhalb 110°C ge
halten, die Düse selbst wurde jedoch weder erwärmt noch
abgekühlt. Ein Stirnfräser wurde verwendet, um das Extru
dat beim Austritt aus der Düsenplatte zu Pellets von etwa
0,2 bis 0,5 cm Länge zu schneiden.
Stärke (von Ogilvie Mills Limited, Warenzeichen Whetstar-
4), Wasser, 0,04% Natriumhydroxid, 0,04% Natriumtrimeta
phosphat und 0,04% Calciumcarbonat (jeweils auf Trocken
gewicht der Stärkebasis bezogen) wurden dem Extruder durch
die Trockenzufuhröffnung bzw. die Flüssigkeitszufuhröff
nung bei einem Gesamtdurchsatz von 8,6 kg/h mit einem
Feuchtigkeitsgehalt von 20% zugeführt. Die Schraubenge
schwindigkeit wurde bei 100 U/min gehalten und die Tempe
ratur wurde durch Erwärmen jeder der entsprechenden Zonen
wie folgt geregelt:
z1 (150 mm) 10-15°C
z2 (450 mm) 50°C
z3 (300 mm) 80°C
z2 (450 mm) 50°C
z3 (300 mm) 80°C
Diese Extrusionsbedingungen führten zu einem glasartigen
Stärkeprodukt mit einer Temperatur von 103°C und einem
Düsendruck von 410 psi (28,27 bar). Innerhalb von Minuten
wurde ein nicht-geblähtes, völlig gelatiniertes Produkt
mit einer hellbraunen/gelben Färbung hergestellt, das beim
Stehenlassen unter normalen Umgebungsbedingungen hart und
glasartig wurde.
Das folgende Beispiel beschreibt das Verfahren zur Her
stellung des vernetzten, glasartigen Polysaccharids, wobei
ein Chargen-Behandlungsverfahren angewendet wurde. Es
wurde eine Aufschlämmung hergestellt, indem 40 Gew.-%
Stärke zusammen mit 0,04% Epichlorhydrin und 0,04% Na
triumhydroxid (beide auf das Trockengewicht der Stärke be
zogen) in Wasser dispergiert und anschließend gekocht wur
den, bis die Stärke vollständig gelatiniert war. Das re
sultierende Gel wurde bis zu einer Tiefe von 1/2 inch
(1,25 mm) in einen Tiegel gegossen und 2 h bei 95°C in ei
nem Umluftofen getrocknet. Nach der ersten halben Stunde
des Trocknungsverfahrens wurde das Produkt aus dem Ofen
genommen und in kleine Stücke zerbrochen und dann wieder
in den Ofen gegeben, um den Trocknungszyklus abzuschlie
ßen. Das resultierende Produkt war nicht gebläht, völlig
gelatiniert und hatte eine hellbraune-gelbe Färbung.
Das Verfahren von Beispiel 2 wurde mit 0,04% Natriumtri
polyphosphat wiederholt, das das Epichlorhydrin vom vor
hergehenden Beispiel ersetzte. Das resultierende Produkt
war ebenfalls nicht gebläht, völlig gelatiniert und hatte
ein hellbraune-gelbe Färbung.
Zusätzlich zur Vernetzung sind die vorangegangenen drei
Beispiele Beispiele fester, getemperter, glasartiger, auf
Stärke basierender Materialien, die normalerweise transpa
rent oder durchscheinend sind und die bei Standardumge
bungsbedingungen von Temperatur und Druck fest bleiben,
bei denen die in dem Material enthaltene Feuchtigkeit im
wesentlichen in den Lücken der Matrix der Stärkemoleküle
eingeschlossen ist.
Beispiele anderer derartiger glasartiger, auf Stärke ba
sierender Materialien, die nicht vernetzt sind, sind in
den Beispielen 4 bis 8 enthalten. Zur Vereinfachung wird
nachfolgend bei den Produkttypen auf das folgende Schema
Bezug genommen:
Produkt vom Typ A:
Stärke, Wasser und Natriumhydroxid
Stärke, Wasser und Natriumhydroxid
Produkt vom Typ B:
Stärke und Wasser
Stärke und Wasser
Produkt vom Typ C:
Stärke, Wasser, Natriumhydroxid, Calciumcarbonat, und Natriumtrimetaphosphat
Stärke, Wasser, Natriumhydroxid, Calciumcarbonat, und Natriumtrimetaphosphat
Produkt vom Typ I:
Stärke und Wasser, vermischt mit Kieselgel.
Stärke und Wasser, vermischt mit Kieselgel.
Eine bevorzugte, glasartige Stärke vom Typ B wird hergetellt,
indem ein Doppelschraubenextruder C-37 von Werner
& Pfleiderer mit einem Schraubendurchmesser von 37 mm und
einer Bearbeitungszylinderlänge von etwa 900 mm verwendet
wird. Der Bearbeitungszylinder war mit drei Temperaturre
gelzonen z1, z2 bzw. z3 ausgestattet. Die erste Zone war
die Zufuhrzone, die sowohl eine trockene als auch eine
flüssige Zufuhr der verschiedenen, bei diesem und den
nachfolgenden Beispielen mit Doppelschraubenextruder ver
wendeten Rohmaterialien aufnehmen konnte. Die zweite Zone
war eine Mischungszone, die auf bekannte Weise zwei Paare
rechtsgängiger 30°-Knetkörper enthielt. Die dritte Zone
enthielt nur Förderelemente. Darin wurde eine Schraube mit
geringer Intensität und eine Düsenplatte mit zwei Löchern
mit 4 mm verwendet. Die Temperatur des Produktes wurde
beim Eintritt in die Düsenplatte bei weniger als 110°C ge
halten, die Düse selbst wurde jedoch weder erwärmt noch
abgekühlt. Um das Extrudat beim Austritt aus der Düsen
platte in Pellets von etwa 0,2 bis 0,5 cm Länge zu zer
schneiden, wurde ein Stirnfräser verwendet.
Durch die Trockenzufuhröffnung bzw. die Flüssigkeitszu
fuhröffnung wurden Stärke (Ogilvie Mills Limited, Waren
zeichen Whetstar-4) und Wasser mit einem Gesamtdurchsatz
von 8,6 kg/h mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 22% in den
Extruder eingeführt. Die Schraubengeschwindigkeit wurde
bei 100 U/min gehalten und die Temperatur wurde durch Er
wärmung jeder dieser entsprechenden Zonen wie folgt gere
gelt:
z1 (150 mm) 10-15°C
z2 (450 mm) 50°C
z3 (300 mm) 80°C
z2 (450 mm) 50°C
z3 (300 mm) 80°C
Diese Extrusionsbedingungen führten zu einem glasartigen
Stärkeprodukt mit einer Temperatur von 103°C und einem Dü
sendruck von 410 psi (28,27 bar). Innerhalb von Minuten
wurde ein nicht-geblähtes, völlig gelatiniertes Produkt
hergestellt, das beim Stehenlassen unter normalen Umge
bungsbedingungen hart und glasartig wurde.
Das folgende Beispiel zeigt die Herstellung einer glasar
tigen Stärke vom Typ A unter Verwendung der gleichen Ex
trusionsvorrichtung wie im vorherigen Beispiel. Die Mi
schung von 20% Feuchtigkeit/Stärke umfaßte 0,04% Natri
umhydroxid (bezogen auf das Trockengewicht der Stärke).
Die Mischung wurde bei den gleichen Verarbeitungsbedingun
gen wie im vorhergehenden Beispiel behandelt, und es wurde
ein Produkt hergestellt, das nicht gebläht und völlig ge
latiniert war und eine hellbraune-gelbe Färbung aufwies.
Dieses Beispiel beschreibt die Herstellung des Produkts
vom Typ C. Die Extrusionsvorrichtung und die Verarbeitung
waren die gleichen wie in den beiden vorangegangenen Bei
spielen. Die Mischung war die gleiche wie in Beispiel 2,
sie umfaßte jedoch außerdem 0,04% Natriumtrimetaphosphat
und 0,04% Calciumcarbonat (beide auf das Trockengewicht
der Stärkebasis bezogen). Das resultierende Produkt hatte
ein ähnliches Aussehen wie das Produkt vom Typ A in Bei
spiel 5.
Dieses Beispiel beschreibt die Herstellung eines Produkts
vom Typ B unter Anwendung eines Einzelschraubenextruders
mit einem Zylinderdurchmesser von 25,4 mm und 625 mm Bear
beitungszylinder, der in drei Temperaturregelzonen glei
cher Länge unterteilt war. Diese Zonen wurden auf 50, 100
bzw. 100°C erwärmt. Die Mischung umfaßte 23% Feuchtigkeit
vom Gesamtgewicht und wurde mit einer Geschwindigkeit von
1,68 kg/h mit einer Schraubendrehgeschwindigkeit von 50
U/min extrudiert. Das resultierende Produkt hatte ein
ähnliches Aussehen wie das von Beispiel 4.
Das folgende Beispiel beschreibt ein Verfahren zur Her
stellung eines Produktes vom Typ B unter Anwendung des
Chargen-Bearbeitungsverfahrens. Durch Dispersion von 40
Gew.-% Stärke in Wasser wurde eine Aufschlämmung herge
stellt und diese wurde gekocht, bis die Stärke vollständig
gelatiniert war. Das resultierende Gel wurde bis zu einer
Tiefe von 1/2 inch (1,25 mm) in einen Tiegel gegossen und
2 h bei 95°C im Umluftofen getrocknet. Nach der ersten
halben Stunde wurde das trocknende Gel aus dem Ofen ent
nommen und in kleine Stücke zerbrochen und danach in den
Ofen zurückgestellt, um den Trocknungszyklus abzuschlie
ßen. Das resultierende Produkt hatte ein ähnliches Ausse
hen wie das Produkt von Beispiel 4.
Der Einschluß des Feuchtigkeitsgehaltes innerhalb der hier
beschriebenen, glasartigen Stärkematerialien führt zu die
sen nicht-blähbaren, glasartigen Produkten, wobei normale,
gewerbliche Verfahren der Herstellung von z.B.
"Halbprodukten" angewendet wurden, die Gegenstand der
obengenannten AU-PS 74 083/87 sind. Im allgemeinen lassen
sich glasartige Stärkeprodukte physikalisch von aufgebläh
ten und geschäumten Stärkeprodukten unterscheiden, da die
glasartigen Produkte keine signifikante Anzahl wesentli
cher Gasblasen aufweisen. Diese glasartigen, auf Stärke
basierenden Materialien, bei denen die Feuchtigkeit im we
sentlichen innerhalb der Stärkematrix eingeschlossen ist,
sind nicht gebläht und zeigen eine starke Beständigkeit
gegenüber einer Expansion. Beispielsweise bläht sich das
erfindungsgemäße Produkt nicht wesentlich, nachdem es 5
Minuten lang Mikrowellen mit 2450 MHz (2450×106 s-1) bei
einer Leistung von 720 Watt ausgesetzt wurde. Dieser
Feuchtigkeitseinschluß unterscheidet diese Produkte von
bisher in der Technik bekannten, glasartigen, auf Stärke
basierenden Materialien einschließlich denen, die in US-PS
37 06 598 und AU-PS 74 083/87 beschrieben sind. Nach dieser
australischen Veröffentlichung haben diese Produkte grund
sätzlich drei Anwendungsmöglichkeiten, nämlich: Imbißkost,
Frühstücksgetreide und Instantprodukte. Diese bisher be
kannten Produkte beruhen auf der Tatsache, daß ihr Feuch
tigkeitsgehalt, der in der Matrix aus glasartiger Stärke
vorhanden ist, im wesentlichen nicht eingeschlossen ist
und verdampft und abgegeben werden kann, wenn das Produkt
beispielsweise Mikrowellen ausgesetzt wird, um ein aufge
blasenes (geblähtes) Produkt herzustellen. Die US-PS be
zieht sich auf die Herstellung glasartiger Stärkehydroly
sate mit einem Dextroseäquivalent von zwischen 10 und 25,
die bei dehydratisierten Lebensmitteln als Blähmit
tel/Befeuchtungsmittel oder als Zusätze zu Suppen oder So
ßen vorteilhaft und die in Wasser leicht dispergierbar
sind. Um diese Anforderungen an Dispersionsvermö
gen/Löslichkeit zu erfüllen, werden diese Produkte zumin
dest teilweise hydrolysiert und folglich in der Weise me
chanisch aufgeweicht, daß das in der Matrix innewohnende
Wasser nicht eingeschlossen wird. In beiden Fällen bezie
hen sich die gewünschten Eigenschaften auf die Herstellung
glasartiger Stärken, bei denen die Innenstruktur des Pro
duktes ausreichend unterentwickelt oder unterbrochen ist,
so daß das Wasser auf der einen Seite schnell absorbiert
oder auf der anderen Seite durch Erwärmen schnell abgege
ben werden kann.
Glasartige Stärken, bei denen die Feuchtigkeit im wesent
lichen eingeschlossen ist, basieren vorzugsweise auf Stär
ken mit einem Dextroseäquivalent von weniger als 10. Diese
Stärken sind vorzugsweise im wesentlichen nicht hydroli
siert.
Wie bereits erwähnt, liefert die vorliegende Erfindung
ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines festen,
glasartigen, auf Stärke basierenden Materials, welches den
Schritt der ausreichenden Erwärmung einer homogenen, wäß
rigen Mischung dispergierter Stärkemoleküle umfaßt, um die
Mischung bei ihrer Abkühlung in einen glasartigen Fest
stoff zu tempern und ohne die Feuchtigkeit nach der Bil
dung der Matrix der Stärkemoleküle wesentlich zu verdun
sten, wodurch die in der Mischung enthaltene Feuchtigkeit
im wesentlichen innerhalb der Matrix der Stärkemoleküle
eingeschlossen ist.
Diese Mischung kann auf 40 bis 150°C erwärmt werden. Wenn
Temperaturen oberhalb des Siedepunktes des Wassers in der
Mischung verwendet werden, sollte das Verfahren unter
Druck ausgeführt werden, um bei der beginnenden Ausbildung
der Matrix jederzeit eine Beschädigung oder Zerstörung
auszuschließen, bis das Material in Form des glasartigen
Feststoffs getempert ist. Im allgemeinen gestattet die Ex
trusionsverarbeitung die Anwendung höherer Produkttempera
turen beim Erwärmen und bei der mechanischen Bearbeitung
und dies beschleunigt das Herstellungsverfahren. Das
Produkt, das von diesem Extrusionsverfahren resultiert,
ist im allgemeinen einheitlicher als Produkte, die z.B.
unter Anwendung des Chargen-Verfahrens hergestellt wurden.
Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird folglich
ein Verfahren zur Extrusion eines festen, glasartigen Po
lysaccharids geschaffen, das in einer Extrusionsvorrich
tung die Schritte des Erwärmens und Scherens einer homoge
nen, wäßrigen Mischung dispergierter Stärkemoleküle in ei
nem ausreichenden Maße umfaßt, um die Mischung bei ihrer
Abkühlung in einen im wesentlichen unkristallisierten,
glasartigen Feststoff zu tempern, ohne daß die darin ent
haltene Feuchtigkeit nach der Bildung der Matrix der Stär
kemoleküle wesentlich verdunstet wird, wodurch die in der
Mischung enthaltene Feuchtigkeit im wesentlichen innerhalb
der Matrix der Stärkemoleküle eingeschlossen ist. Bei die
ser Ausführungsform muß die Mischung typischerweise nur
auf 80 bis 110°C erwärmt werden. Die Anwendung der Extru
sionsvorrichtung ermöglicht durch die Verwendung der unab
hängig geregelten Heiz-(und Kühl-)Zonen eine geregelte Er
wärmung. Bei einer Ausführungsform wird das Erwärmen z.B.
in einer Vielzahl von Heizzonen durchgeführt, dies ist in
einem Beispiel beschrieben, bei dem die Erwärmung in drei
Heizzonen durchgeführt wird, die auf Temperaturen von 0
bis 50, 50 bis 150 bzw. 50 bis 150°C erwärmt werden. Die
Durchsatzmenge des Produkts beeinflußt den Umfang der Wär
meübertragung von oder zu diesen Zonen zu oder von dem
Produkt und hängt von der Größe der verwendeten
Extrusionsvorrichtung ab.
Eine übermäßige mechanische Bearbeitung der erfindungsge
mäßen Produkte kann die Fähigkeit der Polysaccharid-Ma
trix, das Wasser in einem im wesentlichen eingeschlossenen
Zustand festzuhalten, nachteilig beeinflussen. Folglich
beträgt die der Mischung zugeführte, mechanische Energie
während des Erwärmens und des Scherens in der Extrusions
vorrichtung vorzugsweise 0,05 bis 0,2 kW/kg.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann weiterhin dadurch un
terschieden werden, daß sich die Mischung, die nach dem
Erwärmen und Scheren durch die Düsenöffnung austritt, auf
nicht wesentlich mehr als das Doppelte der Abmessung der
Düsenöffnung aufbläht. Die in Beispiel 4 beschriebene Dü
senöffnung ist beispielsweise kreisförmig und weist einen
Durchmesser von etwa 4 mm auf. Bei der Verwendung dieser
Düse für die vorliegende Erfindung ist der Durchmesser der
Mischung (6 bis 8 mm) nach dem Durchgang durch die Düse
nicht wesentlich größer als das Doppelte des Durchmessers
der kreisförmigen Düsenöffnung.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen, glasartigen Polysac
charide als Schleifkorn ist vorteilhaft. Die Vorschriften
für Partikelgrößen der Schleifkornmaterialien, die in ei
nem pneumatischen Strom mitgeführt werden können, sind in
der Industrie festgelegt. Nach dieser Vorschrift werden
folglich Schleifkornmaterialien mit einer Partikelgröße
von 12/60 gefordert. Diese Vorschrift bedeutet, daß die
Partikel durch ein Sieb mit 12 US mesh (1,397 mm) hin
durchgehen, jedoch nicht durch ein Sieb mit 60 US mesh
(0,246 mm). Eine weniger umfangreiche, kommerzielle Ver
wendungsklasse schreibt Partikelgrößen von 20/40 vor. Die
durch diese Vorschriften festgelegten Grenzen für die mi
nimale Partikelgröße hängen mit der Tatsache zusammen, daß
das Korn als Schleifmaterial unwirksam wird, wenn die Par
tikel kleiner als 60 US mesh (0,246 mm) geworden sind. Die
folgenden Beispiele zeigen die Herstellung von
Schleifkornmaterialien, die im erfindungsgemäßen Verfahren
vorteilhaft sind.
Die in den vorangegangenen Beispielen aus nicht-vernetzten,
glasartigen, auf Stärke basierenden Materialien herge
stellten, extrudierten Pellets wurden zu Schleifkornmate
rialien gemahlen, nachdem sie mindestens 24 Stunden lang
abkühlen und aushärten konnten. Die abgekühlten und gehär
teten Pellets wurden danach in einer Raymond-Labor-Hammer
mühle bearbeitet, die ohne Gittersieb betrieben wurde. Die
Pellets wurden der Mühle mit etwa 20 pounds (9 kg)/h zuge
führt. Dieses Material wurde durch ein Sieb mit 12 US mesh
(1,397 mm) gegeben und etwa 30% der Gesamtmasse ging beim
ersten Durchgang durch die Mühle durch das Sieb hindurch.
Die restlichen 70% wurden in einen zweiten Umlauf
gebracht und etwa 35% der ursprünglichen Masse wurden
noch auf dem Sieb mit 12 US mesh (1,397 mm) zurückgehal
ten; dieses Material wurde dann in einen dritten Durchgang
gegeben. Nach dem dritten Durchgang blieb nur etwa 1% der
ursprünglichen Masse auf dem Sieb und die Partikelgrößen-
Endverteilung war wie folgt:
mesh (mm) | |
Auf dem Sieb zurückgehaltene Menge (Gew.-%) | |
12 (1,397) | |
1 | |
20 (0,833) | 63 |
30 (0,542) | 18 |
40 (0,370) | 10 |
60 (0,246) | 6 |
Unterkorn | 2 |
Mit den von Beispiel 9 vergleichbare, extrudierte Pellets
wurden gemahlen, nachdem sie mindestens 24 h abkühlen und
aushärten konnten, um Schleifkornmaterialien zu schaffen.
Diese gekühlten und gehärteten Pellets wurden in einer
Pellmann-Schaufelmühle bearbeitet. Beide Mahlplatten wur
den stationär gehalten und der Spalt zwischen den Platten
und den Schaufeln wurde auf den Höchstwert eingestellt.
Die Mahlgeschwindigkeit wurde auf 200 pounds (90,6 kg)/h
eingestellt und die Verfahrenstemperatur betrug etwa 43°C.
Das aus der Mühle austretende Produkt wurde durch ein
Sieb mit 14 US mesh (1,168 mm) gesiebt und das zurückblei
bende Material wurde erneut durch die Mühle geführt, bis
die Partikelgrößen-Endverteilung wie folgt war:
mesh (mm) | |
Auf dem Sieb zurückgehaltene Menge (Gew.-%) | |
12 (1,397) | |
0 | |
30 (0,542) | 81,9 |
50 (0,287) | 16,4 |
Unterkorn | 1,7 |
Die in Beispiel 1 hergestellten, extrudierten Pellets wur
den gemahlen, nachdem sie mindestens 24 h abgekühlt und
ausgehärtet waren, um Schleifkornmaterialien zu bilden.
Die abgekühlten und gehärteten Pellets wurden in einer
Raymond-Labor-Hammermühle verarbeitet, die ohne Sieb be
trieben wurde. Die Pellets wurden der Mühle mit etwa 20
pounds (9 kg)/h zugeführt. Nach dem ersten Durchgang blie
ben nur etwa 4% der ursprünglichen Masse auf dem Sieb und
die gesamte Partikelgrößenverteilung war wie folgt:
mesh (mm) | |
Auf dem Sieb zurückgehaltene Menge (Gew.-%) | |
12 (1,397) | |
1 | |
20 (0,833) | 51 |
30 (0,542) | 21 |
40 (0,370) | 30 |
60 (0,246) | 10 |
Unterkorn | 4 |
Der Vergleich der Mahlergebnisse des vernetzten, glasarti
gen, auf Stärke basierenden Produkts von Beispiel 11 und
der Ergebnisse der Beispiele 9 und 10 trägt zur Verdeutli
chung der Wirkungen des Vernetzungsmittelzusatzes bei.
Die Vorschrift der Maximalgröße kann mit der Tatsache zu
sammenhängen, daß technische Kunststoffschleifkörner bei
steigender Partikelgröße eine steigende scheinbare Härte
aufweisen; da dies auch bedeutet, daß das Partikel aggres
siver ist, vergrößert sich auch die auf dem Substrat her
vorgerufene Beschädigung. Je größer die Partikelgröße der
erfindungsgemäßen, glasartigen Stärke ist, desto aggressi
ver werden diese Teile, jedoch im Gegensatz zu technischen
Kunststoffen erhöht die Erhöhung der Partikelgröße der
glasartigen Stärke-Schleifkörner die scheinbare Härte der
Partikel nicht und führt nicht zu einer anwachsenden Be
schädigung des Substrats.
Die scheinbare Härte der bevorzugten glasartigen Stär
kekörner beträgt etwa 4,0 oder weniger, vorzugsweise 2,5
bis 3,5 und am bevorzugtesten 2,5 bis 3,0 nach der Mohs
schen Härteskala.
Die Integrität der Partikel wird gemessen, indem Partikel
der Größe 12/60 in einem pneumatischen Strom mitgeführt
werden, der eine Düse mit einem Düsendruck von etwa 9 bis
35 psi (0,6 bis 2,4 bar) verläßt, die in einem Abstand von
12 bis 30 inch (30 bis 76 cm) von der Oberfläche eines
Aluminiumsubstrats angeordnet ist, und sie wird als
Prozentsatz der Partikel gemessen, die durch den Kontakt
mit dem Substrat unter den oben beschriebenen Bedingungen
zu einer Partikelgröße von weniger als 60 mesh (0,246 mm)
reduziert werden. Für die vorliegende Erfindung besonders
vorteilhafte Partikel weisen pro Zyklus vorzugsweise eine
Bruchmenge von 10% und insbesondere 6% oder weniger auf.
Dies ist verglichen mit einer Bruchmenge von 24% eines
handelsüblichen technischen Kunststoffs sehr günstig, der
unter dem Warenzeichen Poly Extra gehandelt wird und mit
den Bruchmengen von zwei anderen handelsüblichen
Schleifkornmaterialien aus technischem Kunststoff
vergleichbar ist.
Schleifkornmischungen auf der Basis glasartigen Polysac
charide und anderer Schleifkornmaterialien fallen eben
falls in den Schutzumfang dieser Erfindung. Nach einem
Aspekt dieser Erfindung umfaßt eine solche Mischung
Schleifkörner, die auf Kieselgel und glasartiger Stärke
basieren, die, wenn sie in Kombination verwendet werden,
den Vorteil aufweisen, daß das Siliciumdioxid die Be
schichtung für eine schnellere Entfernung durch die auf
Stärke basierenden glasartigen Schleifkörner öffnet, ohne
daß der Umfang der Zerstörung wesentlich erhöht wird, der
dem Substrat durch das erfindungsgemäße Verfahren zugefügt
wird.
In diesem Beispiel handelt es sich um ein Produkt des Typs
I, das mit einem Schleifkorn vom Typ B vermischt ist, das
entsprechend der vorangegangenen Beispiele extrudiert und
gemahlen wurde, um die Partikelgrößenvorschrift von 14/30
US mesh (1,168/0,542 mm) zu erfüllen. Danach wurde dieses
Korn mit Kieselgel der Partikelgrößensorte 12/20 US mesh
(1,397/0,833 mm) in einem Gewichtsverhältnis von Stärke
korn zu Kieselgel von 9:1 vermischt. Vergleichsversuche
der Schleifkörner vom Typ B und Typ I zeigten, daß die
Schleifkörner vom Typ I beim erfindungsgemäßen Verfahren
eine viermal stärkere Aggressivität zeigte als das Produkt
vom Typ B.
Im Zusammenhang mit den für die vorliegende Erfindung vor
teilhaften Schleifkornmaterialien muß darauf hingewiesen
werden, daß die Stärkeindustrie traditionell den Begriff
"Stärkekörner" verwendet, um ein ganz bestimmtes Produkt
zu beschreiben. Dieser Begriff hat weder im allgemeinen
noch im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
irgendetwas mit Produkten zu tun, die auf irgendeine Weise
als Schleifkorn vorteilhaft sind. Diese "Stärkekörner"
sind keine glasartigen Polysaccharide und es fehlen ihnen
die mechanischen und physikalischen Eigenschaften. Noch
deutlicher bezieht sich der in der Stärkeindustrie
verwendete Begriff "Stärkekörner" auf ein
zusammengeballtes pulverförmiges Material, das bei der
Hydratisierung dem ursprünglichen Stärkeprodukt ähnlich
ist, das jedoch, wenn es trocken ist, nicht die
Staubgefahren wie die übliche Stärke aufweist. US-PS 29 29 748
bezieht sich auf die Herstellung dieser
"Stärkekörner". Diese Produkte sind im wesentlichen
Agglomerate von dem allgemeinen nicht gelatinierten
Stärkekörnern, die durch eine viel kleinere Menge im
wesentlichen gelatinierter Stärke zusammengehalten werden,
die als dazwischenliegender Klebstoff wirkt. Die bei der
vorliegenden Erfindung vorteilhaften glasartigen Stärken
sind auf der anderen Seite im wesentlichen vollständig
gelatiniert. Während einige dieser glasartigen Stärken
leicht in Wasser löslich sind, bilden sie keine hydrati
sierten wäßrigen Dispersionen der Stärkekörner, und sind
auch nicht dazu in der Lage, wie es die definierten
"Stärkekörner" tun, wenn sie hydratisiert werden.
Die vorangegangenen Beispiele stehen für glasartige Poly
saccharid-Schleifkornmaterialien, die für das erfindungs
gemäße Verfahren vorteilhaft sind. Es folgt eine Reihe von
Beispielen für deren Verwendung. Im allgemeinen können die
in der vorliegenden Erfindung vorteilhaften Partikelmate
rialien unter Anwendung bekannter Vorrichtungen wie Düsen
radgebläse verwendet werden, die die Partikel mechanisch
beschleunigen und auf die zu behandelnde Oberfläche rich
ten. Düsengebläse verwenden ein Rad, dessen Umfang mit Ul
traschallgeschwindigkeit betrieben wird. Andere ähnliche
Vorrichtungen umfassen Zentrifugengebläse, die auf einem
ähnlichen Prinzip, jedoch im allgemeinen mit geringeren
Geschwindigkeiten arbeiten. In den Fällen, in denen die
Partikel als Schleifmittel verwendet werden sollen, kann
das Korn an ein Substrat befestigt und beide gemeinsam in
der gleichen Weise wie übliches Sandpapier oder
Schleifpapier oder -gewebe verwendet werden.
Vorzugsweise sind jedoch diese Polysaccharidkörner in ei
nem pneumatischen Strom enthalten und werden in einem Win
kel von etwa 45 bis 90° auf die Substratoberfläche gerich
tet. Typischerweise beträgt der Winkel etwa 70 bis 90° und
vorzugsweise etwa 75°. Der pneumatische Strom tritt vor
zugsweise aus einer Düse, die zwischen 24 und 30 inch (61
bis 76 cm) vom Substrat entfernt angeordnet ist, mit einem
Düsendruck von etwa 40 bis etwa 65 psi (2,8 bis 4,5 bar)
und mit einer Menge von 1 bis 2,5 pound (0,45 kg bis 1,12
kg) des Korns über eine Oberfläche des Substrats an etwa
0,03 bis 3 square feet (27,9 bis 2787 cm2) pro Minute aus.
Dieses Beispiel bezieht sich auf die Entfernung eines An
strichs von einer Oberfläche mit Aluminiumplattierung un
ter Anwendung einer Direktdruck-Strahlkabine für plasti
sche Medien (Direct Pressure Plastic Media Blast Cabinet),
PRAM 31 von Pauli & Griffin.
Das Druckgefäß der Druckstrahlkabine wurde mit dem glasar
tigen auf Stärke basierenden Schleifkornprodukt vom Typ B
der Sorte 12/20 gefüllt. Unter Verwendung eines Schlauches
mit einem Durchmesser von 3/4 inch (19 mm) und einer Düse
mit einem Durchmesser von 3/8 inch (9,5 mm) wurde die
Strömungsgeschwindigkeit des Korns bei 20 psi (1,4 bar)
Düsendruck auf 1 pound (0,45 kg) des Schleifkorns pro
Minute eingestellt. Die Düse wurde in einem Abstand von 30
inch (76 cm) und einem Winkel von etwa 70° auf die
Prüfplatte gerichtet. Diese Prüfplatte war eine
Aluminiumplatte vom Typ "2024t3", die der Vorschrift "QQ-
A-250-05F-T3" genügt und eine Dicke der Aluminiumplattie
rung von 0,050 inch (1,3 mm) aufweist. Diese Aluminium
platte war mit einem Epoxygrundanstrich und einem Deckan
strich aus Polyurethan von De Soto gestrichen. Dieser An
strich wurde 10 Tage lang bei Raumtemperatur und 3 Tage
lang bei 45°C gehärtet.
Das Strahlen erfolgte mit einer Geschwindigkeit von etwa 2
bis 3 square feed (0,19 bis 0,28 m2) pro Minute und ent
fernte den Deckanstrich, zur Entfernung des Grundanstrichs
war jedoch ein zusätzliches Strahlen erforderlich. Durch
die Entfernung des Grundanstrichs verlor die Prüfplatte
ihren ursprünglichen Endglanz, die anhaltende Bestrahlung
dieses unbedeckten Metalls zeigte jedoch keine sichtbare
Zerstörung durch das Strahlen. Die Bruchmenge des Korns
betrug etwa 6% pro Zyklus.
Der Kornbehälter der Absaugstrahlkabine, die speziell für
technisches Kunststoffschleifkorn gestaltet ist, wurde mit
dem glasartigen auf Stärke basierenden Schleifkornprodukt
des Typs B der Sorte 12/20 gefüllt. Unter Verwendung eines
Schlauches mit einem Durchmesser von 1 inch (25,4 mm) und
einer Düse mit einem Durchmesser von 1/2 inch (12,7 mm)
wurde die Öffnung für die Zufuhrmenge des Korns so einge
stellt, daß eine kontinuierliche nicht pulsierende Strö
mung mit einem Düsendruck von 60 psi (4,1 bar) erhalten
wurde. Der Abstand zwischen der Düse und dem Substrat
wurde bei einem Winkel zwischen 70 und 90° bei 4 bis 6
inch (10 bis 15 cm) gehalten. Die Prüfprobe war im wesent
lichen die gleiche wie im Beispiel 13. Die Ergebnisse des
Strahlens waren die gleichen wie im Beispiel 13.
Der Kornbehälter eines Punktstrahlers wurde mit dem glas
artigen auf Stärke basierenden Schleifkornprodukt vom Typ
B der Sorte 12/20 gefüllt. Unter Verwendung eines
Schlauches mit einem Durchmesser von 1/4 inch (6,4 mm) und
einer Düse mit einem Durchmesser von 1/4 inch (6,4 mm)
wurde die Öffnung am Einlaß auf einen Strahldruck von 65
psi (4,5 bar) eingestellt. Der Abstand zwichen der Düse
und dem Substrat wurde bei einem Winkel von 90° bei 3 inch
(7,6 cm) gehalten. Die Prüfprobe wurde auf die gleiche
Weise wie im vorangegangenen Beispiel hergestellt.
Bei einer Durchführung des Strahlens mit einer Geschwin
digkeit von etwa 5 square inches (32,3 cm2) der Substrat
oberfläche pro Minute wurden sowohl der Deckanstrich als
auch der Grundanstrich von der Prüfplatte entfernt. Die
gereinigte Metalloberfläche war im wesentlichen die glei
che wie in den beiden vorangegangenen Beispielen, selbst
nachdem das unbedeckte Metall längere Zeit der kontinuier
lichen Wirkung des Punktstrahlers ausgesetzt war.
Das folgende Beispiel schildert die Entfernung eines kor
rosionsbeständigen Anstrichs von einem Substrat mit Alumi
niumplattierung.
Die gleiche Kabine wie im Beispiel 13 wurde vorbereitet,
indem das Druckgefäß mit dem glasartigen auf Stärke basie
renden Schleifkornprodukt vom Typ B der Sorte 12/20 ge
füllt wurde. Die Strömungsmenge des Korns wurde bei einem
Düsendruck von 40 psi (2,8 bar) auf 2,5 pound (1,13 kg)
pro Minute eingestellt. Die Düse wurde in einem Abstand
von etwa 24 inch (61 cm) und in einem Winkel von etwa 70°
zur Oberfläche der Prüfplatte gehalten.
Die Prüfplatte war eine Aluminiumplatte vom Typ "2024t3",
die die Vorschrift QQ-A-250-05F-T3 erfüllt und eine Dicke
der Aluminiumplattierung von 0,050 inch (1,3 mm) aufweist.
Diese Aluminiumplatte wurde mit einem Epoxygrundanstrich
und einem Epoxydeckanstrich von US Paints hergestellt. Die
Platte wurde dann unter den gleichen Bedingungen wie im
Beispiel 13 gehärtet.
Das Strahlen wurde bei einer Geschwindigkeit von 2 bis 3
square feet (0,19 bis 0,28 m2) pro Minute durchgeführt und
der Deckanstrich wurde entfernt, wobei die grüne Färbung
des Grundanstrichs auf der Oberfläche der Prüfplatte ver
blieb. Das weitere Strahlen entfernte den restlichen
Grundanstrich und obwohl die ursprüngliche Spiegeloberflä
che des Aluminiumsubstrats verloren ging, hatte dieses
weitere Strahlen keinen sichtbaren nachteiligen Einfluß
auf die Metalloberfläche.
Dieses Beispiel zeigt die Anwendung der vorliegenden Er
findung bei der Entfernung eines Anstrichs von einem Glas
fasersubstrat.
Die Kabine vom Beispiel 13 wurde wie vorher vorbereitet,
es wurde ein glasartiges auf Stärke basierendes Schleif
kornprodukt des Typs B der Sorte 12/20 verwendet und die
Strömungsmenge des Korns wurde bei einem Düsendruck von
etwa 20 psi (1,4 bar) auf etwa 1 Pound (0,45 kg) pro Mi
nute eingestellt. Die Düse wurde in einem Abstand von etwa
18 inch (45,7 cm) und in einem Winkel von etwa 45° zur
Prüfplatte gehalten.
Die Prüfplatte war ein Glasfasersubstrat, das in der glei
chen Weise wie im Beispiel 15 gestrichen und gehärtet war.
Wenn das Strahlen mit einer Geschwindigkeit von etwa 1/2
square foot (465 cm2) pro Minute durchgeführt wurde, wurde
der Anstrich vom Glasfasersubstrat vollständig entfernt,
obwohl das Substrat durch dieses Strahlen nicht abgerieben
wurde. Wenn das Substrat weiter der Bestrahlung ausgesetzt
wurde, wurde jedoch die Glasfaseroberfläche abgetragen und
die darin eingebetteten Fasern wurden freigelegt.
Das folgende Beispiel zeigt die Wirkung von zwei unter
schiedlichen Korngrößensorten beim erfindungsgemäßen Ver
fahren.
Die gleiche Kabine wie im Beispiel 13 wurde bei zwei ge
trennten Versuchsdurchläufen vorbereitet, um die Leistung
des glasartigen auf Stärke basierenden Schleifkornproduk
tes der Sorte 12/20 mit der des glasartigen auf Stärke ba
sierenden Schleifkornproduktes der Sorte 12/60 zu verglei
chen.
Die Partikelgrößenverteilung dieser beiden Produkte ist in
der folgenden Tabelle aufgeführt:
Die durchschnittliche (oder effektive) Partikelgröße des
Produktes der Sorte 12/60 ist geringer als die des Produk
tes der Sorte 12/20. Wenn drei entsprechende Strahlversu
che durchgeführt wurden, betrug die Geschwindigkeit der
Entfernung des Anstrichs, die unter Verwendung des Produk
tes der Sorte 12/60 erreicht werden konnte, nur die Hälfte
der des Produktes der Sorte 12/20, wenn diese beiden bei
identischen Verfahrensbedingungen verglichen wurden.
Claims (91)
1. Verfahren zur Behandlung einer Oberfläche mit einem aus
Partikeln bestehenden Stoff, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Partikel glasartige
Polysaccharidpartikel sind.
2. Verfahren zum Abschleifen einer Oberfläche mit
Schleifpartikeln, dadurch gekennzeich
net, daß diese Partikel glasartige Polysaccharidkörner
umfassen.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die glasartigen Polysaccharidkörner
in einem Fluidstrom mitgeführt werden, der auf die
abzuschleifende Oberfläche gerichtet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, da
durch gekennzeichnet, daß die
Oberfläche einen Überzug und ein darunterliegendes
Substrat umfaßt, von dem der Überzug durch die
Schleifwirkung der glasartigen Polysaccharidkörner
abgeschliffen werden soll, wobei der Überzug weniger hart
als das Substrat ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die
glasartigen Polysaccharidkörner eine scheinbare Härte
zwischen der Härte des Überzugs und der Härte des
Substrats aufweisen.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
glasartigen Polysaccharidkörner in einem pneumatischen
Strom mitgeführt werden.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
pneumatische Strom in einem Winkel von 45 bis 90° auf die
Oberfläche des Substrats gerichtet wird.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Strom in
einem Winkel von etwa 70 bis 90° auf das Substrat
gerichtet wird.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Strom in
einem Winkel von etwa 75° auf das Substrat gerichtet wird.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
pneumatische Strom die Düse, die in einem Abstand von 4
bis 48 inch (10 bis 122 cm) von der Substratoberfläche
angeordnet ist, mit einem Düsendruck von etwa 9 bis 65 psi
(0,6 bis 4,5 bar) verläßt.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Düse 24
bis 30 inch (61 bis 76 cm) vom Substrat angeordnet ist und
der Düsendruck von etwa 40 bis 65 psi (2,8 bis 4,5 bar)
beträgt.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das
Schleifmaterial dem Substrat in einer Menge von etwa 1
bis 2,5 pound (0,45 bis 1,13 kg) pro Minute über eine
Substratoberfläche von etwa 0,03 bis 3 square feet (0,078
bis 0,28 m2) pro Minute zugeführt wird.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das
Schleifkorn glasartige Stärke mit einem Dextroseäquivalent
von weniger als 10 umfaßt.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Stärke im
wesentlichen nicht hydrolisiert ist.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die im Korn
enthaltene Feuchtigkeit im wesentlichen in den Lücken der
Matrix der Stärkemoleküle eingeschlossen ist.
16. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn im
wesentlichen unkristallisiert und die Matrix im
allgemeinen amorph ist.
17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Stärke
Weizenstärke ist.
18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Schleifkorns im Bereich von etwa 12 bis
60 US mesh (1,397 bis 0,246 mm) liegt.
19. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Schleifkorns im Bereich von etwa 12 bis
40 US mesh (1,397 bis 0,370 mm) liegt.
20. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Schleifkorns im Bereich von etwa 12 bis
20 US mesh (1,397 bis 0,833 mm) liegt.
21. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns etwa 4,0 oder weniger nach der
Mohsschen Härteskala beträgt.
22. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3,5 nach der Mohsschen
Härteskala beträgt.
23. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3 nach der Mohsschen
Härteskala beträgt.
24. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 10 bis 70% beträgt.
25. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt weniger als 40% beträgt.
26. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt im Bereich von etwa 20 bis 25% liegt.
27. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 20% beträgt.
28. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt des Korns etwa 25% beträgt und das
Korn außerdem eine geringe wirksame Menge eines chemischen
Vernetzungsmittels enthält.
29. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke bis zu etwa 0,2%
des Vernetzungsmittels enthält.
30. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke 0,01 bis 0,2%
des Vernetzungsmittels enthält.
31. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke 0,03 bis 0,06%
des Vernetzungsmittels enthält.
32. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das
Vernetzungsmittel aus Epichlorhydrin,
Natriumtripolyphosphat und Natriumtrimetaphosphat
ausgewählt ist.
33. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die
Integrität des Korns, als Prozentsatz der Partikel
gemessen, die auf eine Größe von weniger als 60 mesh
(0,246 mm) reduziert werden, etwa 6% oder weniger pro
Zyklus beträgt, gemessen bei einem pneumatischen Strom,
der die Düse, die in einem Abstand von 3 bis 30 inch (7,6
bis 76 cm) vom Substrat und in einem Winkel von 70° zur
Oberfläche des Aluminiumsubstrats angeordnet ist, bei
einem Düsendruck von etwa 9 bis 65 psi (0,6 bis 4,5 bar)
verläßt.
34. Verfahren zur Entfernung eines Anstrichs von der
Außenoberfläche eines Flugzeugs, gekennzeich
net durch die Schritte:
Mitführen glasartiger Polysaccharidkörner in einem pneumatischen Strom,
Leiten dieses Stroms auf die äußere Oberfläche eines Flugzeugs,
wobei diese Oberfläche einen Überzug und ein darunterliegendes Substrat umfaßt, von dem der Überzug durch die Schleifwirkung der glasartigen Polysaccharidkörner abgeschliffen werden soll, und wobei der Überzug weniger hart als das Substrat ist, und die glasartigen Polysaccharidkörner eine scheinbare Härte zwischen der Härte des Überzugs und der Härte des Substrats aufweisen.
Mitführen glasartiger Polysaccharidkörner in einem pneumatischen Strom,
Leiten dieses Stroms auf die äußere Oberfläche eines Flugzeugs,
wobei diese Oberfläche einen Überzug und ein darunterliegendes Substrat umfaßt, von dem der Überzug durch die Schleifwirkung der glasartigen Polysaccharidkörner abgeschliffen werden soll, und wobei der Überzug weniger hart als das Substrat ist, und die glasartigen Polysaccharidkörner eine scheinbare Härte zwischen der Härte des Überzugs und der Härte des Substrats aufweisen.
35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Korn ein glasartiges auf
Stärke basierendes Korn ist.
36. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 oder 35, da
durch gekennzeichnet, daß das Substrat
eine Aluminiumplatte umfaßt.
37. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 36, da
durch gekennzeichnet, daß das Substrat
weiterhin auf der Oberfläche der Aluminiumplatte eine
Aluminiumplattierung umfaßt.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 37, da
durch gekennzeichnet, daß der Überzug
einen Grundanstrich und einen Deckanstrich umfaßt.
39. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 38, da
durch gekennzeichnet, daß der
Deckanstrich ein auf Polyurethan basierender Anstrich ist.
40. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 38, da
durch gekennzeichnet, daß der
Deckanstrich ein auf Epoxy basierender Anstrich ist.
41. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 38, da
durch gekennzeichnet, daß der
Grundanstrich ein auf Epoxy basierender Grundanstrich ist.
42. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 37, da
durch gekennzeichnet, daß die
Aluminiumplattierungsschicht 0,05 inch (1,3 mm) dick ist.
43. Verfahren zur Reinigung von Behältern, die
Polychlorbiphenyle enthielten, gekennzeichnet
durch die Schritte:
Mitführen glasartiger Polysaccharidkörner in einem pneumatischen Strom,
Leiten dieses Stromes auf die Innenoberfläche des Behälters,
Abschleifen der Innenoberfläche, um die restlichen Polychlorbiphenyle von der Oberfläche zu entfernen, Sammeln der verbrauchten glasartigen Polysaccharidkörner zur Entsorgung.
Mitführen glasartiger Polysaccharidkörner in einem pneumatischen Strom,
Leiten dieses Stromes auf die Innenoberfläche des Behälters,
Abschleifen der Innenoberfläche, um die restlichen Polychlorbiphenyle von der Oberfläche zu entfernen, Sammeln der verbrauchten glasartigen Polysaccharidkörner zur Entsorgung.
44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Korn ein glasartiges auf
Weizenstärke basierendes Korn ist.
45. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß das glasartige
Polysaccharidkorn in Kombination mit einem anderen
Schleifkornmaterial verwendet wird.
46. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch ge
kennzeichnet, daß das glasartige
Polysaccharidkorn in Kombination mit einem Kieselgelkorn
verwendet wird.
47. Verfahren nach Anspruch 45 oder 46, dadurch
gekennzeichnet, daß die glasartigen
Polysaccharid- und Kieselgelkörner in einem Verhältnis von
9:1 Gewichtsteilen vermischt werden.
48. Verfahren zur Herstellung eines chemisch vernetzten
glasartigen Polysaccharids, gekennzeichnet
durch die Schritte:
- a) Erwärmen einer homogenen wäßrigen Mischung dispergierter Polysaccharidmoleküle und eines chemischen Vernetzungsmittels, um die Mischung zu tempern, wodurch die Mischung bei normalen Umgebungstemperaturen einen glasartigen Feststoff bildet,
- b) Reaktion des chemischen Vernetzungsmittels mit zumindest einem Teil der Polysaccharidmoleküle, um zwischen den Polysaccharidmolekülen chemische intermolekulare Vernetzungen zu bilden.
49. Verfahren nach Anspruch 48, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schritt b) nur
durchgeführt wird, nachdem sich die Mischung zu einem
glasartigen Feststoff geformt hat.
50. Verfahren nach Anspruch 48 oder 49, dadurch
gekennzeichnet, daß der glasartige Feststoff
gemahlen wird, um einen aus Partikeln bestehenden Stoff zu
bilden, wobei dieser Stoff danach mit einer ausreichenden
Hydroxylionenquelle behandelt wird, damit das
Vernetzungsmittel mit zumindest einem Teil der
Polysaccharidmoleküle reagiert.
51. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 50, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke bis zu etwa 0,2%
des Vernetzungsmittels enthält.
52. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 51, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke 0,01 bis 0,2%
des Vernetzungsmittels umfaßt.
53. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 52, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
bezogen auf das Trockengewicht der Stärke 0,03 bis 0,06%
des Vernetzungsmittels umfaßt.
54. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 53, da
durch gekennzeichnet, daß das
Vernetzungsmittel aus Epichlorhydrin,
Natriumtripolyphosphat und Natriumtrimetaphosphat
ausgewählt ist.
55. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 54, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn
glasartige Stärke mit einem Dextroseäquivalent von weniger
als 10 ist.
56. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 55, da
durch gekennzeichnet, daß die Stärke im
wesentlichen nicht hydrolisiert ist.
57. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 56, da
durch gekennzeichnet, daß die im Korn
enthaltene Feuchtigkeit im wesentlichen in den Lücken der
Matrix der Stärkemoleküle eingeschlossen ist.
58. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 57, da
durch gekennzeichnet, daß das Korn im
wesentlichen unkristallisiert und die Matrix im
allgemeinen amorph ist.
59. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 58, da
durch gekennzeichnet, daß die Stärke
Weizenstärke ist.
60. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 59, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Korns im Bereich von etwa 12 bis 60 US
mesh (1,397 bis 0,246 mm) liegt.
61. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 60, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Korns im Bereich von etwa 12 bis 40 US
mesh (1,397 bis 0,370 mm) liegt.
62. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 61, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße des Korns im Bereich von etwa 12 bis 20 US
mesh (1,397 bis 0,833 mm) liegt.
63. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 60, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns etwa 4,0 oder weniger nach der
Mohsschen Härteskala beträgt.
64. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 63, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3,5 nach der Mohsschen
Härteskala beträgt.
65. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 64, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3,0 nach der Mohsschen
Härteskala beträgt.
66. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 65, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt 10 bis 70% beträgt.
67. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 66, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt weniger als 40% beträgt.
68. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 67, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 20 bis 25% beträgt.
69. Verfahren nach einem der Ansprüche 48 bis 68, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 20% beträgt.
70. Produkt, dadurch gekennzeichnet,
das es ein chemisch vernetztes glasartiges Polysaccharid
umfaßt, das nach einem der Ansprüche 48 bis 69 hergestellt
wurde.
71. Produkt nach Anspruch 70, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Korn glasartige Stärke mit einem
Dextroseäquivalent von weniger als 10 ist.
72. Produkt nach Anspruch 70 oder 71, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stärke im wesentlichen
nicht hydrolisiert ist.
73. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 72, da
durch gekennzeichnet, daß die Stärke
Weizenstärke ist.
74. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 73, da
durch gekennzeichnet, daß das Produkt
zu einem Korn mit einer Partikelgröße im Bereich von etwa
12 bis 60 US mesh (1,397 bis 0,246 mm) gemahlen wurde.
75. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 73, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße im Bereich von etwa 12 bis 40 US mesh (1,397
bis 0,370 mm) liegt.
76. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 73, da
durch gekennzeichnet, daß die
Partikelgröße im Bereich von etwa 12 bis 20 US mesh (1,397
bis 0,833 mm) liegt.
77. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 74, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns etwa 4,0 oder weniger auf der
Mohsschen Härteskala beträgt.
78. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 74, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3,5 auf der Mohsschen
Härteskala beträgt.
79. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 74, da
durch gekennzeichnet, daß die
scheinbare Härte des Korns 2,5 bis 3,0 auf der Mohsschen
Härteskala beträgt.
80. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 79, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 10 bis 70% beträgt.
81. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 80, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt weniger als 40% beträgt.
82. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 81, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 20 bis 25% beträgt.
83. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 82, da
durch gekennzeichnet, daß der
Feuchtigkeitsgehalt etwa 25% beträgt.
84. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 83, da
durch gekennzeichnet, daß es ein
weiteres Schleifkornmaterial umfaßt.
85. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 84, da
durch gekennzeichnet, daß es ein
Kieselgelkorn umfaßt.
86. Produkt nach einem der Ansprüche 70 bis 85, da
durch gekennzeichnet, daß die
glasartigen Polysaccharid- und die Kieselgelkörner in
einem Verhältnis von 9:1 Gewichtsteilen vorhanden sind.
87. Verfahren zur Herstellung eines glasartigen
Polysaccharids, bei dem der Feuchtigkeitsgehalt im
wesentlichen in den Lücken der Matrix der
Polysaccharidmoleküle eingeschlossen ist, gekenn
zeichnet durch den Schritt der ausreichenden
Erwärmung einer homogenen wäßrigen Mischung dispergierter
Polysaccharidmoleküle, um die Mischung bei deren Abkühlung
in einen im wesentlichen nicht kristallisierten
glasartigen Feststoff zu tempern, ohne daß die
Feuchtigkeit nach der Bildung der Matrix der
Polysaccharidmoleküle wesentlich verdunstet wird, wodurch
die in der Mischung enthaltene Feuchtigkeit im
wesentlichen innerhalb der Matrix der
Polysaccharidmoleküle eingeschlossen ist.
88. Produkt, dadurch gekennzeichnet,
daß es nach einem Verfahren nach Anspruch 87 hergestellt
ist.
89. Schleifkornprodukt, das eine Mischung von
Schleifkörnern auf der Basis glasartiger Polysaccharide
und anderer Schleifkornmaterialien umfaßt.
90. Produkt nach Anspruch 89, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Mischung Kieselgel und auf
glasartiger Stärke basierender Körner umfaßt.
91. Produkt nach Anspruch 89 oder 90, dadurch ge
kennzeichnet, daß die glasartigen
Polysaccharid- und Kieselgelkörner in einem Verhältnis von
9:1 Gewichtsteilen vorhanden sind.
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---|---|---|---|
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