DE4026934C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung betrifft ein zentrales Trägerrohr als Bauteil für Filtermodule, das zur Aufnahme von Filterzellen ausgebildet ist und an dem an beiden Enden Adapter angeordnet sind. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Filtermodul, in dem ein solches Trägerrohr eingebaut ist.
Aus der US-PS 32 59 248 ist eine Filterpatrone bekannt, zu deren Aufbau mehrere Ringe zusammengesetzt werden, die mit Zähnen ausgestattet sind, zwischen denen ein Filtertuch eingespannt und gehalten wird. Diese Ringe besitzen Vorsprünge, die beim Zusammenstecken ineinanderrasten. Die Abmessungen sind so aufeinander abgestimmt, daß die beiden Ringe nach dem Zusammensetzen in axialer Richtung beweglich sind. Diese Beweglichkeit liegt jedoch dann nicht mehr vor, wenn die Filterlagen zwischen den Klemmringen eingespannt sind. Diese Klemmringe stellen Einzelelemente ohne Adapter dar, die an einem zusätzlichen, rohrförmigen Bauteil angebracht sind, das das eigentliche Trägerrohr des Filtermoduls darstellt.
Aus der DE-OS 37 41 552 ist ein Filtermodul bekannt, das ein zentrales Trägerrohr aufweist, auf dem eine Anzahl von kreisringförmigen Filterzellen in Stapelanordnung befestigt sind. Das Innere des Trägerrohrs steht über in der Umfangswand des Trägerrohrs angebrachte Durchlaßöffnungen mit dem Innenraum jeder der Filterzellen in Verbindung und bildet so für sämtliche Filterzellen einen gemeinsamen Abführkanal für das Filtrat.
Damit diese mit Filterzellen versehenen Trägerrohre in Filtriereinrichtungen eingebaut oder auch mit weiteren Filterzellen tragenden Trägerrohren verbunden werden können, müssen an den Enden des Trägerrohres entsprechende Adapter angebracht werden.
Gemäß der DE-OS 37 41 552 werden zunächst die Filterzellen an dem einteiligen Trägerrohr befestigt. Anschließend werden die Filterzellen zusammengedrückt und an den beiden Enden des Trägerrohres die Adapter angesetzt. Äußerst nachteilig ist hierbei, daß die Adapter im zusammengepreßten Zustand der Filterzellen mit dem Trägerrohr verschweißt werden müssen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß bei einer Mehrfachanordnung derartiger Filtermodule, die in der Regel über eine Feder zusammengepreßt werden, im Betrieb aufgrund von Materialerweichungen der Filterzellen die einzelnen Filterzellen nicht mehr dichtend aufeinanderliegen.
Ausgehend von diesem bekannten Filtermodul ist es Aufgabe der Erfindung, zum einen die Herstellung des Trägerrohres und damit die Herstellung des Filtermodules dahingehend zu vereinfachen, daß das aufwendige nachträgliche Anbringen der Adapter entbehrlich wird und zum anderen das Trägerrohr derart auszugestalten, daß auch während des Betriebes keine Undichtigkeiten zwischen den Filterzellen auftreten.
Diese Aufgabe wird mit einem zentralen Trägerrohr gemäß Anspruch 1 und einem Filtermodul gemäß Anspruch 15 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Es hat sich herausgestellt, daß der Zusammenbau des Filtermoduls in vorteilhafter Weise vereinfacht werden kann, wenn man von einem einteiligen Trägerrohr auf ein zweiteiliges Trägerrohr übergeht, wobei die beiden Rohrstücke miteinander verbindbar ausgebildet sind.
Die Herstellung zweier Rohrstücke, die nachher miteinander verbunden werden müssen, könnte im Gegensatz zur Herstellung eines einzigen Bauteils, wie es aus der DE-OS 37 41 552 bekannt ist, als nachteilig angesehen werden. Es zeigte sich jedoch, daß bei einer derartigen zweiteiligen Ausführung die an den Enden anzubringenden Adapter bereits vor dem Zusammenbau des Filtermoduls an den jeweiligen Enden der Rohrstücke angebracht werden können. Es besteht daher die Möglichkeit, die jeweiligen Adapter einstückig an den Rohrstücken anzuformen. Es entfällt somit die Herstellung separater Adapterstücke, die in einem zusätzlichen Arbeitsgang angeschweißt werden müssen.
Beim Zusammenbau des Filtermoduls hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß zunächst die Filterzellen an den Rohrstücken angebracht werden können und anschließend die beiden Rohrstücke miteinander verbunden werden müssen.
Damit auf einfache Weise die die Filterzellen tragenden Rohrstücke miteinander verbunden werden können, weisen diese an dem dem Adapter gegenüberliegenden Ende Verriegelungselemente auf, die beim Verbinden der Rohrstücke ineinanderrasten.
Die beiden Rohrstücke brauchen daher nur noch in axialer Richtung solange gegeneinander gedrückt zu werden, bis die Verriegelungselemente ineinandergreifen.
Da die Filterzellen beim Zusammenbau des Filtermoduls elastisch zusammengedrückt werden, was nach der Entlastung zu erheblichen Rückstellkräften führt, sind die Verriegelungselemente entsprechend stabil ausgebildet.
Um diese Rückstellkräfte, die immerhin bis zu 1,3 t betragen können, zu verringern, sind im Verriegelungsbereich der Rohrstücke Aussparungen vorgesehen, in die die Verriegelungselemente des jeweils anderen Rohrstücks eingreifen. Diese Aussparungen sind derart ausgebildet, daß die beiden Rohrstücke beim Zusammenbau des Filtermoduls über ihre spätere relativ zueinander vorgesehene Endposition hinaus zusammengedrückt werden können. Dies bietet den Vorteil, daß das elastische Material der Filterzellen zum Teil plastisch verformt wird, so daß die Rückstellkräfte auf Werte unter 0,5 t heruntergedrückt werden können. Dies bietet wiederum den Vorteil, daß die Verriegelungselemente weitaus geringere Kräfte aufnehmen müssen. Auch die Materialstärke des gesamten Trägerrohres kann dementsprechend verringert werden.
Ein weiterer Vorteil dieser Bauweise zeigt sich insbesondere dann, wenn mehrere Module übereinander gestapelt und zusammengepreßt werden. Hierzu sind Zugstangen und Federn vorgesehen, die die Module zusammenhalten. Bei den bisherigen Trägerrohren konnte es vorkommen, daß im Betrieb aufgrund der Erweichung der Materialien die einzelnen Filterzellen nicht mehr dichtend aufeinander liegen. Aufgrund der erfindungsgemäß vorgesehenen Aussparung, in die die Verriegelungselemente eingreifen, ist eine gewisse axiale Beweglichkeit der Rohrstücke zueinander gegeben, so daß die die Module zusammendrückende Feder bei der Erweichung der Filterzellen das Trägerrohr weiter zusammendrücken kann, so daß nach wie vor eine optimale Abdichtung zwischen den Filterelementen gegeben ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch mechanische Nachspannung die Abdichtung zu verbessern.
Vorzugsweise sind die Verriegelungselemente als Bestandteile der Wand der Rohrstücke an deren Umfang nebeneinanderliegend angeformt.
Bezüglich der Ausbildung der Verriegelungselemente ist darauf zu achten, daß diese beim Zusammenfügen der Rohrstücke aufgrund der bereits an den Rohrstücken angebrachten Filterzellen nicht radial nach außen ausweichen können. Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, besteht darin, daß nach dem Zusammenstecken der beiden Rohrstücke die Verriegelungselemente nicht radial nach innen vorstehen, da das Trägerrohr über ein Siebrohr gestülpt werden muß, dessen Außendurchmesser an den Innendurchmesser des Trägerrohres angepaßt ist.
Vorteilhafterweise besitzen die Verriegelungselemente T-förmige Gestalt mit je einem Längsschenkel und einem Querschenkel, wobei die Längsschenkel parallel zur Rohrachse angeordnet sind und die Querschenkel als Kreisbogen ausgebildet sind. Jeweils zwei benachbarte Verriegelungselemente des einen Rohrstückes schließen die Aussparung zur Aufnahme eines Verriegelungselementes des jeweils anderen Rohrstückes zwischen sich ein.
Die axiale Länge der Aussparungen des einen Rohrstückes muß hierbei so gewählt werden, daß sie mindestens gleich der Dicke der Querschenkel des jeweils anderen Rohrstückes entspricht, so daß beim Zusammenstecken der beiden Rohrstücke diese um eine bestimmte Weglänge über ihre Endposition hinaus zusammengeschoben werden können. Dies ist auch erforderlich, damit eine spätere axiale Beweglichkeit der beiden Rohrstücke zueinander ermöglicht werden kann.
Vorzugsweise ist die axiale Länge der Aussparungen mindestens gleich der doppelten Dicke der Querschenkel der Verriegelungselemente des jeweils anderen Rohrstückes. Damit möglichst keine Verdrehung der Rohrstücke zueinander auftreten kann, ist in Umfangsrichtung gesehen der Abstand zweier Querschenkel des einen Rohrstückes mindestens gleich der Dicke des Längsschenkels des jeweils anderen Rohrstückes.
Um ein einfaches Zusammenstecken und sicheres Verriegeln der beiden Rohrstücke zu gewährleisten, sind die Verriegelungselemente mindestens eines Rohrstückes federnd ausgebildet. Da die Verriegelungselemente aufgrund der bereits an den Rohrstücken angeordneten Filterzellen nicht radial nach außen federn können, muß sichergestellt werden, daß ein Ausweichen der federnden Verriegelungselemente radial nach innen möglich ist. Hierzu weisen die Querschenkel der radial nach innen ausweichenden Verriegelungselemente vorzugsweise eine schräg nach außen weisende Gleitfläche aus, die mit entsprechend nach innen weisenden Gleitflächen der Querschenkel des jeweils anderen Rohrstückes beim Verbinden der Rohrstücke zusammenwirken. Vorzugsweise weisen die Gleitflächen eine Neigung von 45° auf.
Beim Verbinden der Rohrstücke gleiten die Verriegelungselemente auf ihren Gleitflächen aneinander vorbei, bis die Verriegelungselemente ihre jeweils zugeordnete Aussparung im jeweils anderen Rohrstück erreicht haben. Bei Erreichen der Aussparung springen die Verriegelungselemente wieder in ihre Ausgangsstellung zurück, so daß nach dem Verbinden der beiden Rohrstücke der Innendurchmesser des Trägerrohres nicht verringert worden ist. Es ist besonders vorteilhaft, wenn beim Zusammenfügen der beiden Rohrstücke diese so zueinander ausgerichtet sind, daß jeweils die Verriegelungselemente ihren entsprechenden Aussparungen gegenüberliegen.
Andernfalls ist beim axialen Zusammenstecken noch ein gegenseitiges Verdrehen der Rohrstücke erforderlich, damit diese ihre Endposition in den jeweiligen Aussparungen einnehmen können.
Nach dem Zusammenfügen der beiden Rohrstücke werden die Verriegelungselemente aufgrund der durch die Filterzellen wirkenden Rückstellkräfte mit ihren Unterseiten aneinandergedrückt. Jeweils ein Querschenkel eines Verriegelungselementes liegt mit seiner Unterseite auf jeweils zwei Querschenkeln von zwei Verriegelungselementen des jeweils anderen Rohrstückes auf.
Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des Filtermoduls nach dem Zusammenbau, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Verriegelungsbereiches der das Trägerrohr bildenden Rohrstücke vor dem Verbinden,
Fig. 3 den Verriegelungsbereich der beiden Rohrstücke nach dem Verbinden der Rohrstücke,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung, teilweise im Schnitt, zweier Verriegelungselemente während des Verbindens der Rohrstücke.
In der Fig. 1 ist ein Filtermodul 10, teilweise im Schnitt, dargestellt. An einem zentralen Trägerrohr 1 sind an den beiden Enden Adapter 2 und 3 einstückig angeformt. Wie in der Fig. 1 dargestellt ist, sind zwei unterschiedliche Adapterstücke vorgesehen, wovon ein Adapterstück tassenförmig und ein anderes rohrförmig ausgebildet ist. Es sind auch zwei identische, ringförmige Adapterstücke 2, 3, wie in Fig. 3 dargestellt ist, möglich. Trägerrohr und Adapter sind aus einem gegenüber dem zu filtrierenden Medium beständigen Kunststoff, insbesondere aus Polyolefin, wie beispielsweise Polypropylen, gefertigt.
An dem Trägerrohr 1 sind weiterhin kreisringförmige Filterzellen 9 befestigt, die mehrschichtig aufgebaut sind. Der Aufbau derartiger Filterzellen 9 ist in der DE-OS 37 41 552 beschrieben. Zum Abfließen des Filtrates aus dem Inneren der Filterzellen 9 ist das Trägerrohr mit Durchlaßöffnungen 6 versehen, durch die das Filtrat in das Innere des Trägerrohres 1 abfließen kann.
Das Trägerrohr 1 besteht aus einem ersten Rohrstück 4 und einem zweiten Rohrstück 5, die in der hier gezeigten Darstellung gleich lang sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die beiden Rohrstücke 4 und 5 unterschiedlich lang auszubilden.
Zum Verbinden der beiden Rohrstücke 4 und 5 weisen diese an den den Adaptern 2, 3 abgewandten Enden Verriegelungselemente 7 auf, die beim Zusammenstecken der beiden Rohrstücke 4 und 5 ineinandergreifen.
Diese Verriegelungselemente 7 sind Bestandteil der Rohrwand und einstückig an die mit Durchbrechungen 6 versehenen Rohrstücke 4 und 5 angeformt. Die Verriegelungselemente 7 sind am Umfang der Rohrstücke 4 und 5 nebeneinanderliegend angeordnet.
Die Ausgestaltung der Verriegelungselemente ist in den Fig. 2 bis 4 im Detail dargestellt.
In der Fig. 2 sind die beiden Endbereiche der Rohrstücke 4 und 5 vor dem Zusammenfügen der beiden Rohrstücke vergrößert dargestellt. Die Verriegelungselemente 7 der beiden Rohrstücke 4 und 5 weisen T-förmige Gestalt auf und besitzen jeweils einen Längsschenkel 12 und jeweils einen Querschenkel 11. Die Längsschenkel 12 sind parallel zur Rohrachse 17 ausgerichtet, während die Querschenkel 11 als Kreisbögen ausgebildet sind und zusammen auf dem Umfangskreis des jeweiligen Rohrstückes 4, 5 liegen.
Jeweils zwei benachbarte Verriegelungselemente 7 schließen eine Aussparung 8 zwischen sich ein, in die die Querschenkel 11 der Verriegelungselemente 7 des jeweils anderen Rohrstückes eingreifen können. Dies ist in der Fig. 3 dargestellt.
Diese Aussparungen 8 sind in axialer Richtung größer als die Dicke eines Querschenkels 11. In der in Fig. 3 gezeigten Darstellung entspricht die axiale Erstreckung der Aussparung 8 etwa dem Dreifachen der Dicke des Querschenkels 11. Auf diese Weise besteht eine axiale Verschiebbarkeit der beiden Rohrstücke zueinander in Pfeilrichtung 18.
In der Fig. 2 sind die beiden Rohrstücke 4 und 5 in der Weise zueinander ausgerichtet, daß die gegenüberliegenden Veriegelungselemente 7 auf Lücke gesetzt sind. Dies bietet den Vorteil, daß die beiden Rohrstücke 4 und 5 lediglich in axialer Richtung zusammengedrückt werden müssen, damit die Verriegelungselemente 7 in die jeweils zugeordneten Aussparungen 8 eingreifen können.
Die Verriegelungselemente 7 des Rohrstückes 4 besitzen nach innen weisende Gleitflächen 13, die an den Querschenkeln 11 angebracht sind. Die Querschenkel 11 der Verriegelungselemente 7 des Rohrstückes 5 weisen entsprechend geneigte Gleitflächen 14 auf, die nach außen weisen.
Der Abstand der Querschenkel 11 der Verriegelungselemente 7 in Umfangsrichtung gesehen ist in der in Fig. 3 gezeigten Darstellung etwas größer als die Dicke der Längsschenkel 12. Vorzugsweise ist der Abstand zweier benachbarter Querschenkel 11 auf die Dicke des Längsschenkels 12 des jeweils eingreifenden Verriegelungselementes 7 des anderen Rohrstückes angepaßt, damit ein Verdrehen der Rohrstücke 4 und 5 möglichst ausgeschlossen wird.
Das Zusammenwirken der beiden Gleitflächen 13 und 14 während des Zusammenfügens der beiden Rohrstücke 4 und 5 ist im Detail in der Fig. 4 zu sehen. Das Verriegelungselement 7 des Rohrstücks 4 liegt mit seiner nach innen weisenden Gleitfläche 13 auf der Gleitfläche 14 des gegenüberliegenden Verriegelungselementes 7 des Rohrstückes 5 an. Werden beide Rohrstücke 4 und 5 in axialer Richtung zusammengedrückt, weicht das Verriegelungselement 7 aufgrund seiner federnden Ausbildung in Pfeilrichtung A nach innen aus. Dadurch wird es möglich, daß der Querschenkel 11 des Verriegelungselementes 7 des Rohrstückes 5 an dem Querschenkel 11 des entsprechenden Verriegelungselementes des Rohrstückes 4 an der Innenseite in Pfeilrichtung B entlanggleiten kann, bis die oberhalb des Querschenkels 11 angeordnete Aussparung 8 erreicht ist. Das ausgelenkte Verriegelungselement 7 springt aufgrund seiner Federwirkung in diese Aussparung 8 und bildet zusammen mit dem Querschenkel 11 des Verriegelungselementes 7 des Rohrstückes 4 eine Verriegelung, indem die jeweiligen rückwärtigen Flächen 15 und 16 der Querschenkel 11 aufeinanderliegen.
Bezugszeichenliste
 1 Trägerrohr
 2 Adapter
 3 Adapter
 4 erstes Rohrstück
 5 zweites Rohrstück
 6 Durchlaßöffnung
 7 Verriegelungselement
 8 Aussparung
 9 Filterzelle
10 Filtermodul
11 Querschenkel
12 Längsschenkel
13 Gleitfläche
14 Gleitfläche
15 rückwärtige Fläche
16 rückwärtige Fläche
17 Rohrachse
18 Pfeilrichtung
A Pfeilrichtung
B Pfeilrichtung

Claims (15)

1. Zentrales Trägerrohr als Bauteil für Filtermodule, das zur Aufnahme von Filterzellen ausgebildet ist und an dem an beiden Enden Adapter angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das gesamte Trägerrohr (1) aus zwei Rohrstücken (4, 5) gebildet ist, an denen der jeweilige Adapter (2, 3) fest angebracht ist, und
daß die Rohrstücke (4, 5) an dem dem jeweiligen Adapter (2, 3) gegenüberliegenden Ende Verriegelungselemente (7) mit Aussparungen (8) aufweisen, in die die Verriegelungselemente (7) des jeweils anderen Rohrstückes (4, 5) eingreifen und eine axiale Beweglichkeit relativ zueinander aufweisen.
2. Trägerrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Adapter (2, 3) einstückig an die jeweiligen Rohrstücke (4, 5) angeformt sind.
3. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente (7) als Bestandteile der Wand der Rohrstücke (4, 5) an deren Umfang nebeneinanderliegend angeformt sind.
4. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente T-förmige Gestalt mit je einem Längsschenkel (12) und einem Querschenkel (11) aufweisen, wobei die Längsschenkel (12) parallel zur Rohrachse (18) angeordnet und die Querschenkel (11) als Kreisbogen ausgebildet sind.
5. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei benachbarte Verriegelungselemente (7) des einen Rohrstückes (4, 5) die Aussparung (8) zur Aufnahme eines Verriegelungselementes (7) des jeweils anderen Rohrstückes (4, 5) einschließen.
6. Trägerrohr nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge der Aussparungen (8) des einen Rohrstückes (4, 5) mindestens gleich der Dicke der Querschenkel (11) des jeweils anderen Rohrstückes (4, 5) ist.
7. Trägerrohr nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge der Aussparungen (8) mindestens gleich der doppelten Dicke der Querschenkel (11) ist.
8. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung der Abstand zweier Querschenkel (11) des einen Rohrstückes (4, 5) mindestens gleich der Dicke des Längsschenkels (12) des jeweils anderen Rohrstückes (4, 5) ist.
9. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente (7) mindestens eines Rohrstückes (4, 5) federnd ausgebildet sind.
10. Trägerrohr nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die federnd ausgebildeten Verriegelungselemente (7) eines der beiden Rohrstücke (4, 5) beim Verbinden der Rohrstücke (4, 5) radial nach innen ausweichend ausgebildet sind.
11. Trägerrohr nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschenkel (11) der radial nach innen ausweichenden Verriegelungselemente (7) eine schräg nach außen weisende Gleitfläche (14) aufweisen, die mit nach innen weisenden Gleitflächen (13) der Querschenkel (11) des jeweils anderen Rohrstückes (4, 5) beim Verbinden der Rohrstücke (4, 5) zusammenwirkt.
12. Trägerrohr nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitflächen (13, 14) eine Neigung von 45° aufweisen.
13. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Adapter (2, 3) identisch und ringförmig ausgebildet sind.
14. Trägerrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Adapter (2 oder 3) tassenförmig und ein Adapter (3 oder 2) rohrförmig ausgebildet ist.
15. Filtermodul mit einer Mehrzahl von als Stapel auf einem mit Durchlaßöffnungen versehenden Trägerrohr aufeinandergesetzten, kreisringförmigen Filterzellen, die in gegenseitiger Abdichtung zur benachbarten Filterzelle in axialem zusammengedrücktem Zustand gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerrohr (1) aus einem zweiteiligen Trägerrohr (4, 5) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 gebildet ist.
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