DE4029555A1 - Kartusche fuer entwickelten, photographischen film - Google Patents
Kartusche fuer entwickelten, photographischen filmInfo
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- G03C—PHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
- G03C3/00—Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives
Description
Diese Erfindung bezieht sich auf eine Kartusche zum leichten und
praktischen Aufbewahren und Lagern eines entwickelten, photographi
schen Films und insbesondere auf eine Kartusche, die sowohl als Photo
graphierkartusche zum Lagern eines unbelichteten, photographischen
Films als auch als Lagerkartusche zum Lagern eines entwickelten, photo
graphischen Films verwendet werden kann.
Unbelichtete, photographische Filmstreifen des Typs 135, zum Bei
spiel Negativfilmstreifen (hiernach einfach als "Negativfilm" bezeichnet)
werden in lichtdichten Kartuschen gelagert. Nachdem mit einer Kamera
photographiert wurde, wird die einen belichteten Negativfilm enthaltende
Kartusche zu einem Entwicklungslabor für die photographische Entwick
lung gebracht. In diesem Entwicklungslabor wird nach dem photographi
schen Entwickeln des von der Kartusche entfernten, belichteten Negativ
films jedes auf diesem Negativfilm aufgenommene Bild auf photographi
sches Papier abgezogen. Nach dem Abziehen wird der belichtete Negativ
film in eine vorgegebene Länge geschnitten, zum Beispiel in eine Länge
von sechs Bildern, und jedes der erhaltenen Negativteile wird in jede Ta
sche einer Negativfilmhülle eingesetzt. Die Negtivfilmhülle, die die Nega
tivfilmteile und die Photoabzüge enthält, wird in einen DP-Umschlag ge
steckt und in diesem Zustand dann an einen Benutzer gegeben. Ähnlich
wird ein Negativfilm des Typs 120, der direkt auf eine Spule ohne Kartu
sche gewickelt ist, ebenfalls in eine geeignete Länge geschnitten, nachdem
er einer photographischen Entwicklung unterworfen wurde, und jedes Ne
gativteil ist in einer Negativhülle enthalten.
Entwickelter Negativfilm, der dem Benutzer als eine Mehrzahl von
Negativteilen zurückgegeben wird, ist von keinem Nutzen außer in dem
Fall, daß er für zusätzliche Abzüge verwendet wird. Daher werden solche
Negativteile lediglich als unbenutzter Vorrat aufbewahrt oder sonstwie
zerstreut. Einer der Gründe ist, daß sie unpraktisch sind, richtig ange
ordnet und in Ordnung gehalten zu werden. Genauer, um zu vermeiden,
daß die Bilder mit einer oder mehreren Knicklinien versehen werden, müs
sen die Negativteile in eine Negativfilmhülle gesteckt und in diesem Zu
stand gehalten werden. Das erfordert natürlich einen horizontal längli
chen, großen Behälter. Auch muß für den Fall, daß ein zusätzlicher Abzug
erwünscht wird, ein Negativteil mit dem gewünschten Bild ausgewählt
werden, dann muß dieses Negativteil aus der Negativfilmhülle genommen
und in einen Photodrucker eingelegt werden. Das macht es natürlich müh
sam die zusätzliche Abzieharbeit durchzuführen. Da außerdem der Benut
zer den Negativfilm leicht aus der Hülle herausnehmen und in sie hinein
stecken kann, besteht die Befürchtung, daß der Fingerabdruck des Be
nutzers, Staub, Kratzer usw. auf die Negativteile aufgebracht werden.
Auf der anderen Seite steht die leere Kartusche, aus der der be
lichtete Negativfilm entfernt wurde, zur Verfügung. In einem großen La
bor wird, da eine große Anzahl von Kartuschen als Ergebnis einer großen
Menge photographischer Arbeiten übrig bleibt, eine effektive Verwendung
davon gefordert.
Es ist daher eine hauptsächliche Aufgabe der vorliegenden Erfin
dung, eine Kartusche zur Verfügung zu stellen, die geeignet ist, einen
entwickelten photographischen Film richtig anzuordnen und ordentlich
aufzubewahren.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Kartusche zur Verfügung zu stellen, die einfach zum Handhaben des ent
wickelten, photographischen Films ist, wenn zusätzliche Abzüge oder der
gleichen gemacht werden.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kar
tusche zur Verfügung zu stellen, die sowohl zum Lagern von unbelichte
tem, photographischem Film als auch zum Lagern von entwickeltem, photo
graphischem Film verwendet werden kann, um richtig angeordnet und or
dentlich aufbewahrt zu werden.
Die obigen und weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Er
findung können durch Verwendung der Kartusche erreicht werden. Diese
Kartusche ist so entworfen, daß entwickelter, photographischer Film di
rekt auf einer Spule gewickelt wird, ohne geschnitten zu sein, und in
diesem Zustand gelagert zu werden. Hinsichtlich der Erfordernis für einen
zusätzlichen Abzug oder dergleichen, ist eine Verbesserung an der Kon
struktion angebracht, um den Transport des photographischen Films zu
erleichtern, wenn zusätzliche Abzüge oder dergleichen gemacht werden. In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist
eine Kerbe für Belichtungsperforationen des entwickelten Films in der
Nähe der Filmdurchgangsöffnung gebildet. Ein Zahnrad zum Transport
wird in die Perforationen durch diese Kerbe eingerastet, um den entwic
kelten, photographischen Film aus der Kartusche zu befördern. In einem
weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden Filmbe
förderungsvorrichtungen zum Befördern des entwickelten, photographi
schen Films verwendet, wenn die Spule in der Abwicklungsrichtung ge
dreht wird. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung hat die Kartusche zwei Kammern, die darin mit einer dazwischen
angeordneten Öffnung gebildet sind, und wenn der zusätzliche Abzug ge
macht werden soll, wird das gewünschte Bild in die Öffnung gebracht, in
dem der entwickelte, photographische Film von einer Kammer in die an
dere transportiert wird. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vor
liegenden Erfindung wird, um das Bewahren eines entwickelten, photogra
phischen Films in einer Kartusche zu erleichtern, ein Bandnachlauf aus
einem angespitzten Band an einer Spule befestigt und der entwickelte,
photographische Film ist an die Bandführung (oder die Spitze) des
gespleißten Bandes, das aus der Kartusche bewegt wird, befestigt.
Wenn sich auch die vorliegende Erfindung auf eine Kartusche zum
richtigen Anordnen und ordentlichen Aufbewahren eines entwickelten,
photographischen Films bezieht, ist es vorzuziehen, die Kartusche auch
zum Lagern von unbelichtetem Film zu verwenden, um die Rohmaterialien
wirkungsvoll zu nutzen. In diesem Fall wird die den unbelichteten Film
enthaltende Kartusche in eine Kamera geladen und eine Photographie wird
auf jedem Bild aufgenommen. In einem Entwicklungslabor wird der be
lichtete, photographische Film aus der Kartusche entfernt, entwickelt und
abgezogen. Nach dem Abzug der Photographien, wird der entwickelte,
photographische Film wieder in die Kartusche geladen. Für den Fall, daß
die Kartusche nur zum Aufbewahren von entwickeltem, photographischem
Film verwendet wird, ist die Kartusche vorzugsweise transparent, so daß
man ihren Inhalt sehen kann. Wenn die Kartusche jedoch sowohl als Pho
tographierkartusche wie auch als Aufbewahrungskartusche verwendet
wird, muß die Kartusche aus einer lichtdichten Struktur bestehen, um die
Belichtung des unbelichteten, photographischen Films zu verhindern. In
diesem Fall ist, da es notwendig ist, den Kartuschenkörper lichtdicht zu
machen und den Filmdurchlaß mit einer Lichteinfangfunktion zu versehen,
eine Kartusche, die beide Funktionen besitzt, teuerer als eine Aufbewah
rungskartusche. Da die Kartusche jedoch wirkungsvoll genutzt werden
kann, ist dies wirtschaftlich im Hinblick auf die allgemeinen Umstände.
Da nach der vorliegenden Erfindung die Kartusche einen vollen,
photographischen Film in einer Rollenform enthält, ist sie nicht so unför
mig wie herkömmliche, einen Umschlag enthaltende Systeme, sondern kann
auf einem kleinen Raum aufbewahrt werden. Da die Kartusche nach der
vorliegenden Erfindung auch so ausgeführt ist, daß der photographische
Film selbst zugeführt oder herausgezogen werden kann, ist sie geeignet
für die Fortbewegung des Films, wenn zusätzliche Abzüge gemacht wer
den.
Die obigen Aufgaben und Vorteile werden für den Fachmann deut
lich beim Lesen der detaillierten Beschreibung des bevorzugten Ausfüh
rungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht des ersten Ausführungsbei
spiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine schematische Ansicht, die das Anfertigen zusätzlicher
Abzüge unter Verwendung der in Fig. 1 gezeigten Kartusche zeigt.
Fig. 3 ist ein Querschnitt eines wichtigen Bereichs, der ein zweites
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt.
Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 5 ist eine schematische Ansicht der in ein Videoabspielgerät
eingesetzten Kartusche aus Fig. 4.
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 7 ist ein Querschnitt des Inneren des vierten Ausführungsbei
spiels.
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht des in Fig. 7 gezeigten,
vierten Ausführungsbeispiels, das einen unbelichteten, photographischen
Film enthält.
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht der Kartusche, die einen
entwickelten, photographischen Film enthält.
In Fig. 1, die ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung zeigt, umfaßt eine Kartusche 2 einen Kartuschenkörper 3, der aus
einem Plastikmaterial gegossen ist, eine Spule 4, die drehbar in dem Kar
tuschenkörper 3 enthalten ist, und einen entwickelten, photographischen
Film, der auf die Spule 4, mit seinem Nachlaufende an der Spule 4 befe
stig, aufgewickelt ist. Für diesen entwickelten, photographischen Film
wird ein Negativfilm vom Typ 135 mit einer Breite von zum Beispiel 35 mm
verwendet. Da beabsichtigt ist, daß der Kartuschenkörper 3 den entwic
kelten Negativfilm 5 enthält, besteht er nicht notwendigerweise aus einer
lichtabschirmenden Struktur und kann zum Beispiel ein transparentes Ge
häuse sein. Der Filmkartuschenkörper besitzt einen Filmdurchlaßmund
oder -spalt 10a, der in einem Öffnungsbereich 10 desselben gebildet ist,
wobei der Öffnungsbereich 10 mit einer Kerbe 10b auf jeder seiner beiden
Seiten versehen ist. Eine Seite des Kartuschenkörpers 3 ist mit einer
Kappe 6 bedeckt und blockiert, die ein Teil mit einem Einraststück 6a ist.
In diese Kappe 6 ist ein Schaftloch 6a zum drehbaren Lagern der an
beiden Endbereichen der Spule 4 angeordneten Schaftbereiche 4a geformt.
Wenn der entwickelte Negativfilm 5 in einem Entwicklungslabor an
einen Benutzer zurückgegeben wird, wird der entwickelte Negativfilm 5 in
der Kartusche 2 entsprechend dem folgenden Verfahren aufbewahrt. Zu
erst wird ein belichteter Negativfilm von der Photographierkartusche
(nicht gezeigt) entfernt. Eine große Zahl, zum Beispiel 100, von Streifen
von belichteten Negativfilmen werden mit Verbindungsstreifen miteinander
verbunden. Dieser verlängerte, belichtete Negativfilm wird von einer Ver
arbeitungsanlage entwickelt und in ein photographisches Abziehgerät ein
gesetzt, dann wird jedes Bild auf Photopapier abgezogen. Das bedruckte
Photopapier wird entwickelt und für jedes Bild getrennt, und wird zu
einzelnen Photoabzügen. Auf der anderen Seite wird der verlängerte Ne
gativfilm in jeden einzelnen Negativfilm getrennt. Zu diesem Zeitpunkt
wird der entwickelte Negativfilm geteilt, um die Streifen des Ausgangszu
standes zu bilden, und mit einem Festhalteloch 5a in seinem Anfangsbe
reich versehen.
Ein einzeln getrennter, entwickelter Negativfilm 5 wird an seinem
hinteren Ende an der Spule 4 festgehalten. Danach wird eine Seitenkante
des entwickelten Negativfilms 5 in den Filmdurchlaßmund 10a eingesetzt,
so daß die Spule 4 von der Seite in den Kartuschenkörper 3 eingesetzt
wird, und dann wird die Kappe 6 daraufgesetzt. Die Kartusche 2 wird in
einen Wickelapparat (nicht gezeigt) eingesetzt, ein drehbarer Schaft des
Wickelapparats wird mit der Spule 4 verbunden und die Spule 4 wird im
Uhrzeigersinn gedreht. Infolgedessen wird der entwickelte Film 5 in die
Kartusche 2 gewickelt.
Wenn der entwickelte Negativfilm 5 in die Kartusche 2 gewickelt ist
und das Führungsende 5c den Filmdurchlaßmund 10a erreicht, rastet eine
Rückhalteklaue 3c, die an einer Innenseite des Filmdurchlaßmundes 10a
angeordnet ist, in ein Rückhalteloch 5a ein, und die Drehlast der Spule 4
wird abrupt vergrößert. Wenn ein Lastdetektionsschaltkreis diese Lastzu
nahme detektiert, wird die Aufwickeloperation des entwickelten Films 5 in
einem Zustand beendet, in dem der Führungsabschnitt 5c des entwickelten
Negativfilms 5 in dem Filmdurchlaßmund 10 durch Anhalten des drehbaren
Schafts gehalten wird. In diesem Zustand werden die an beiden Seiten
kanten des entwickelten Negativfilms 5 gebildeten Perforationen 5b von
der Kerbe 10b freigelegt.
Auf diese Weise kann für den Fall eines Systems zur Rückgabe des
entwickelten Negativfilms 5 in einer Kartusche 2 an den Benutzer der
entwickelte Film kompakt verglichen mit dem herkömmlichen Rückgabesy
stem mit einer Negativfilmhülle gemacht werden und ist daher geeignet
für die Lagerung und Anordnung. Ein weiterer Nutzen wird erreicht,
wenn ein Aufkleber 8 mit einer freien Oberfläche auf die äußere Oberflä
che des Kartuschenkörpers 3 angebracht wird, so daß der Benutzer frei
Photographiernotizen aufschreiben kann. Außerdem werden ein Identifika
tions- (ID-) Nummernaufkleber 9 mit einer Identifikationsnummer darauf
und Strichkodeaufkleber 11 mit der in Strichkode angegebenen Identifi
kationsnummer auf dem Kartuschenkörper aufgebracht. Wenn ein System
zum Drucken der ID-Nummer des entwickelten Negativfilms 5 auf die
Rückseite der Photoabzüge beim Herstellen der Abzüge verwendet wird,
ist es leicht, die Photoabzüge des entwickelten Negativfilms 5 zu identifi
zieren. Wenn außerdem ein Strichkodeaufkleber mit den Abzugsbedingun
gen jedes aufgenommenen Bilds auf dem Kartuschenkörper befestigt ist,
ist es möglich, daß die zusätzlichen Abzüge die gleiche Farbbalance und
die gleiche Farbdichte besitzen wie die Photoabzüge, die beim sogenann
ten simultanen Abziehen hergestellt werden, bei dem die Photoabzüge ge
macht werden, wenn eine photographische Entwicklung erfordert ist.
Da außerdem die Aufwicklung des entwickelten Negativfilms 5 in den
Kartuschenkörper 3 im Entwicklungslabor automatisiert werden kann, kann
die Arbeitseffizienz bei der Bearbeitung nach der photographischen Ent
wicklung gesteigert werden und die Operateure im Entwicklungslabor
können von solchen mühseligen Arbeiten wie dem Schneiden des entwic
kelten Negativfilms 5 in sechs Bilder lange Streifen und dem Einpacken in
eine Negativfilmhülle befreit werden. Darüberhinaus kann verhindert wer
den, daß der Negativfilm Kratzer erhält oder während des Betriebs mit
Staub behaftet wird.
Fig. 2 zeigt schematisch einen Zustand des Anfertigens zusätzlicher
Abzüge. Bei einer gleichzeitigen Abzugszeit wird die oben erwähnte ID-
Nummer neben einer Belichtungs- oder Bildnummer des Bildes für den zu
sätzlichen Abzug auf die rückwärtige Oberfläche der Photoabzüge ge
druckt. Der Benutzer wählt eine Kartusche nach der auf der Rückseite
des Photoabzugs gedruckten ID-Nummer aus, von dem ein zusätzlicher
Abzug gewünscht wird, und identifiziert ein Bild, von dem ein zusätzli
cher Abzug gewünscht wird unter Bezugnahme auf die Bildnummer auf
dem Photoabzug. Wenn der Benutzer eine Bestellung für einen solchen zu
sätzlichen Abzug abgibt, gibt er oder sie die Kartusche 2 zusammen mit
einem Bestellschein ab, der alle Details für die Bestellung für zusätzliche
Abzüge für das Entwicklungslabor enthält. Wenn die Kartusche 2 in einen
Photoabzugsgerät in dem Entwicklungslabor eingesetzt wird, wird das
Zahnrad 12 des Photoabzugsgeräts in die Perforationen 5b des entwickel
ten Negativfilms 5 in der Kerbe des Öffnungsbereichs 10 eingesetzt. Wenn
das Zahnrad 12 in eine durch einen Pfeil angegebene Richtung gedreht
wird, wird der Führungsbereich 5c des entwickelten Negativfilms 5 aus
der Kartusche 2 bewegt. Der derart herausbewegte Führungsbereich wird
von einer Klemmrolle, die an dem in einem Photoabzugsgerät gebildeten
Übertragungsdurchgang angeordnet ist, festgeklemmt und dann in die
Abzugsstation transportiert.
Da ein Kantenbereich des entwickelten Negativfilms 5 einen Strich
kode 15 trägt, der der Bildnummer entspricht, wird das Bild für den zu
sätzlichen Abzug in die Abzugsstation eingesetzt, indem die Bildnummer
mit einem Strichkodelesegerät 16b gelesen wird. Dann wird die Belichtung
von einer Lampe 17 entsprechend dem Inhalt des Bildes durch Anpas
sungsvorrichtungen 18, die eine Dispersionsbox, einen Farbkorrekturfilter
usw. umfassen, eingestellt. Nach Einstellen der Belichtung wird ein Ver
schluß betätigt, um ein Abbild des Bildes auf das Photopapier 22 durch
eine Abzugslinse 19 und eine Bildmaske 21 zu projizieren. Wenn der zu
sätzliche Abzug angefertigt ist, wird der Strichkodeaufkleber 11 des
Kartuschenkörpers 3 von einem Strichkodelesegerät 16a gelesen, um den
Negativfilm zu bestätigen.
Wenn die Kartusche 2 zum Aufbewahren des entwickelten Negativ
films verwendet wird, ist es nicht nötig, die Kartusche 2 in einer licht
dichten Struktur zu bilden, und es ist vorzuziehen, den Kartuschenkör
per 3 transparent zu machen, so daß sein Inneres von außen zu sehen
ist. Wenn jedoch eine effektive Verwendung der Kartusche in Betracht
gezogen wird, ist es wünschenswert, daß die Kartusche auch als Photo
graphierkartusche verwendet wird. In diesem Fall besteht der Kartu
schenkörper 3 aus einem undurchsichtigen Plastikmaterial und ein Plüsch
ist an dem Filmdurchlaßmund 10a angeordnet, um eine Lichtfangstruktur
zu bilden. Außerdem ist der Einrastbereich 6a zwischen der Kappe 6 und
dem Kartuschenkörper 3 lichtdicht. Eine Lichtabschirmung ist außerdem
zwischen einem Loch 6b in der Kappe 6 und der Spule 4 vorgesehen.
Durch Bewahren des unbelichteten Films in der lichtdichten Kartusche 2,
kann diese als Negativfilmkartusche des Tpys 135, der zur Zeit kommerzi
ell erhältlich ist, verwendet werden. Nach dem Photographieren mit einer
Kamera wird der belichtete Negativfilm aus der Kartusche entfernt und
ein entwickelter Negativfilm wird in die leere Kartusche 3 gebracht.
In Fig. 3, die ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung zeigt, umfaßt eine Kassette 25 einen im wesentlichen rechtwinkli
gen Kassettenkörper 26 in der Form eines Parallelepipeds, eine Spule 27,
auf die der entwickelte Negativfilm 24 aufgewickelt wird und die drehbar
in dem Kartuschenkörper 26 enthalten ist und ein Federteil 28, von dem
ein Ende an der Innenseite des Kartuschenkörpers 26 befestigt ist. Für
dieses Federteil 28 wird eine längliche Metall- oder Plastikplatte verwen
det. Das Federteil 28 ist so angeordnet, daß es die Filmrolle 24c von bei
den Seiten an beiden Endteilen der Spule 27 zwischen sich einklemmt. Im
Kartuschenkörper 26 ist ein schlitzförmiger Filmdurchlaßmund 26a gebil
det, der an seiner Innenseite mit einer Rückhalteklaue 26b versehen ist.
Das Federteil 28 steht mit der äußeren Peripherie der auf der
Spule 27 aufgewickelten Filmrolle 24c in Verbindung, um die Filmrolle 24c
anzupressen, wodurch verhindert wird, daß sich die Filmrolle 24c von der
Spule 27 löst. Dementsprechend wird zu dem Zeitpunkt, da der oben er
wähnte, zusätzliche Abzug angefertigt wird, wenn die Spule 27 gegen den
Uhrzeigersinn 27 gedreht wird, ihre Drehkraft unmittelbar auf die äußer
ste Peripherie der Filmrolle 24c übertragen und die Filmführung 24a kann
zuverlässig aus dem Filmdurchlaßmund 26a herausragen. Zu dem Zeit
punkt, da der entwickelte Film in die Kartusche 25 aufgenommen wird,
kann die Spule 27 im Uhrzeigersinn gedreht werden. Zu dem Zeitpunkt,
da der entwickelte Film 24 in die Kartusche 25 gewickelt ist, wird die
Rückhalteklaue 26b in die Perforationen 24b eingerastet. Um die Rückhalt
klaue 26b zuverlässig in die Perforationen 24b einzurasten, wird die
Filmführung leicht, wie in der Zeichnung gezeigt, gebogen, um die Perfo
rationen 24b gegen die Rückhaltklaue 26b zu drücken.
Anstelle des Federteils 28 kann die äußerste Peripherie der Film
rolle 24 zwischen einem Paar von an der Spule 27 angebrachten Flansche
angeordnet werden. Außerdem kann eine ringförmige Rippe zum Anpressen
der äußersten Peripherie der Filmrolle 24 auf der Innenwand des Kartu
schenkörpers 26 gebildet sein.
Die oben erwähnte Kartusche 25 wird auch benutzt, wenn der ent
wickelte Negativfilm 24 an den Benutzer zurückgegeben wird. Jedoch kann
sie, wenn eine Konstruktion zum perfekten Abschirmen von Licht im In
nern des Kartuschenkörpers 26 wie im oben beschriebenen, ersten Aus
führungsbeispiel vorhanden ist, auch als eine Kartusche zum Aufbewahren
eines unbelichteten Films verwendet werden.
In einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
das in Fig. 4 gezeigt ist, umfaßt eine Kartusche 31 eine erste und eine
zweite Rollenkammer 32 und 33 und einen Brückenbereich 34 zum Verbin
den der Rollenkammern 32 und 33. Der Brückenbereich 34 besitzt ein Paar
von Öffnungen 35 und 36, die jeweils in der Vorder- und Rückseite der
Brücke 34 gebildet sind, wobei die Öffnungen 35 und 36 von rechtwinkli
ger Form entsprechend einem Bild sind. Beide Rollenkammern 32 und 33
enthalten darin drehbar Spulen 37 und 38, und ein Führungsende und
ein Nachlaufende des entwickelten Negativfilms 39 ist jeweils an den Spu
len 37 und 38 befestigt. Abhängig von den Positionen des ersten und
letzten Bildes, sind das Führungsband und das Nachlaufband vorzugs
weise an beiden Enden des Negativfilms 39 befestigt. Da eine Kappe 31a
abnehmbar an einem unteren Bereich des Kartuschenkörpers 31 abgebracht
werden kann, können die Spulen 37 und 38 und der entwickelte Negativ
film 39, der darauf aufgewickelt ist, in axialer Richtung an dem unteren
Bereich des Kartuschenkörpers 31 herein- und herausgenommen werden.
Und die Kartusche 30, die den entwickelten Negativfilm 39 enthält, von
dem fast die gesamte Länge auf die Spule 37 gewickelt ist, wird dem Be
nutzer zurückgegeben. Zu dem Zeitpunkt, da die Kartusche dem Benutzer
zurückgegeben wird, ist es vorzuziehen, daß die Öffnungen 35 und 36 mit
einem Abdeckelement abgedeckt werden oder die Kartusche 30 sonstwie in
einer Papierbox oder einen Plastikkasten gepackt wird.
Wenn eine solche Kartusche 30 als ein Behälter zum Aufbewahren
des entwickelten Negativfilms 39 verwendet wird, ist es wahr, daß die of
fensichtliche Form größer wird als die des ersten und zweiten Ausfüh
rungsbeispiels. Aber der entwickelte Negativfilm 39 kann in einem einzi
gen Filmstreifenabschnitt angeordnet werden und die Anordnung der
Kartusche 30 ist eine Box, deren Anordnung und Lagerung sehr viel ein
facher gemacht werden kann als in dem Fall, daß die herkömmliche Nega
tivfilmhülle verwendet wird, und es besteht keine Sorge hinsichtlich eines
Verlegens. Da außerdem der entwickelte Negativfilm 39 in beide Richtun
gen durch Drehen der Spulen 37 und 38 transportiert werden kann, kann
ein gewünschtes Bild leicht durch Lesen des Strichkodes 15 (siehe Fig. 1)
durch die Kerbe 34a im Brückenbereich 34 zu dem Zeitpunkt, da zusätzli
che Abzüge angefertigt werden, gefunden werden. Zusätzliche Abzüge
können auch durch die Öffnungen 35 und 36 angefertigt werden.
Nachdem der Zugriff auf ein gewünschtes Bild leicht ist, kann die
Kartusche 30 vorteilhaft verwendet werden, wenn eine Bildbetrachtung
und ein Videoabzug unter Verwendung eines Videoabspielgeräts 40, wie
in Fig. 5 gezeigt, gemacht werden. Das Videoabspielgerät umfaßt eine
Lichtquelle 41 zum Beleuchten des entwickelten Negativfilms 39 durch die
Öffnung 35, ein optisches Kondensorsystem 42, eine Linse 43 und einen
Bildsensor 44. Ein Bild des entwickelten Negtivfilms 39 wird auf dem
Bildsensor 44 durch die Öffnung 36 gebildet. Ein Videosignalausgang des
Bildsensors 44 wird einem Bildsignalverarbeitungsschaltkreis 45 zugeführt
und dann einer Bildverarbeitung unterworfen, wie einem Negativ-
/Positivumkehrungsprozeß, einer Verstärkung, einer Leuchtstärkekorrek
tur, einer Farbkorrektur usw. Ein dem Bildverarbeitungsprozeß unter
worfenes Videosignal wird zu einer Kathodenstrahlröhre (CRT) 46 ge
schickt und sein Wiedergabebild wird auf dem Schirm dargestellt. Es kann
auch ein Papierabzug mittels eines Videodruckers 47 durch den Bildrah
men gemacht werden. In diesem Ausführungsbeispiel ist es außerdem wün
schenswert, den Benutzeraufkleber 8, den ID-Nummeraufkleber 9 und den
Strichkodeaufkleber 11, wie in Fig. 1 gezeigt, auf der Oberfläche des
Kartuschenkörpers 31 anzubringen. Wenn die Kartusche 30 auch in einer
lichtabschirmenden Struktur geformt ist, kann sie auch als Behälter für
einen unbelichteten Negativfilm verwendet werden.
Die Fig. 6 und 7 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel einer
Kartusche nach der vorliegenden Erfindung, die sowohl als Behälter eines
unbelichteten Negativfilms als auch als Behälter eines entwickelten Nega
tivfilms verwendet werden kann. Eine lichtdichte Kartusche 50 umfaßt
einen Kartuschenkörper 52 und eine darin drehbar enthaltene Spule 54.
Der Kartuschenkörper 52 umfaßt ein Paar von Schalen 52a und 52b, die
aus einem lichtabschirmenden Plastikmaterial bestehen. Ein gespleißtes
Band 56 wird in diesem Ausführungsbeispiel verwendet, damit der Nega
tivfilm 53 einfach und bequem befestigt werden kann und der gesamte
Negativfilm 53 bewegt oder nach außen gezogen werden kann. Eine Rück
seite des gespleißten Bandes 56 ist an der Spule 54 befestigt, und ein
Führungsbereich 56a davon ist mit einem Klebeband 57 zum Befestigen ei
nes Nachlaufendes 53a des Negativfilms 53 damit befestigt. Das gespleißte
Band 56 und das Klebeband 57 besitzen ein geeignetes Maß an Nachgie
bigkeit, um ein mögliches Verklemmen des gespleißten Bandes 56 zu ver
hindern, wenn der Negativfilm 53 durch Drehen der Spule 54 bewegt
wird. Als ein solches Band kann ein PET- (Polyäthylentelephtalat) Band
mit einer Breite von zum Beispiel 150 µm bis 200 µm, eine TAC- (Triacetat)
Band usw. aufgeführt werden. Nachdem die Verbindungsarbeit des Nega
tivfilms 53 außerhalb der Kartusche 50 durchgeführt wird, besitzt das
gespleißte Band 56 eine hinreichende Länge, damit die Bandführung 56a
aus der Kartusche 50 herausgezogen werden kann.
Wenn ein Klebstoff direkt auf die Bandführung 56a aufgebracht
wird, kann auf ein Klebeband 57 verzichtet werden. Außerdem kann zu
dem Zeitpunkt, da der belichtete Negativfilm herausgenommen wird, das
gespleißte Band durchgeschnitten werden, und zu einem Zeitpunkt, da der
entwickelte Negativfilm verbunden wird, kann ein Klebstoff, wie etwa eine
heiße Schmelze auf den Führungsabschnitt des gespleißten Bandes aufge
bracht werden. Außerdem kann die Anordnung so ausgeführt sein, daß ein
Haken an der Spitze 56 befestigt ist und der Negativfilm 53 mit einem
Loch versehen ist, so daß der Haken darin verhakt werden kann.
In dem Kartuschenkörper 52 ist ein Öffnungsbereich 59 mit einem
Filmdurchlaßmund geformt. Ein Plüsch 60 zum Einfangen von Licht, das in
den Kassettenkörper 52 eindringt, ist an dem Filmdurchlaßweg dieses Öff
nungsbereichs 59 befestigt. Außerdem sind ringförmige Rippen 61 und 62,
die gegen die äußere, periphere Oberfläche des Negativfilms 53 stoßen, um
zu verhindern, daß sich der Negativfilm 53 löst, auf den Innenseiten der
Schalen 52a und 52b geformt, wie in Fig. 7 gezeigt. Führungsrippen 61a
und 62a, die geeignet sind, das Führungsende 53b des Negativfilms in
Richtung zum Filmdurchlaßmund 58 zu führen, sind integral auf jedem
Ende der Rippen 61 und 62 gebildet. Außerdem ist eine Trennungsklaue
63 auf der Führungsrippe 62a auf der Seite innerhalb des Filmdurchlaß
mundes angebracht. Diese Trennungsklaue 63 ist geeignet, die Filmfüh
rung 53b von der äußeren, peripheren Oberfläche der Filmrolle aufzuneh
men, um die Filmführung 53b zum Filmdurchlaß zu führen, wenn die auf
der Spule 54 aufgewickelte Filmrolle zusammen mit der Spule 54 gedreht
wird.
Eine ringförmige IC- (integrierte Schaltkreis-) Verpackung 64 ist an
der Seitenfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht und Daten, wie die
Leuchtstärke des Objekts, Photographierbedingungen, Trimminformationen,
Informationen hinsichtlich der Pseudotelephotographie, bei der ein Bild
auf dem Negativfilm beim Abziehen vergrößert abgezogen werden soll, Da
ten der Photographie usw., sind in einer IC-Vorrichtung in der IC-Ver
packung 64 durch eine Datenschreibvorrichtung in der Kamera mittels ei
ner Mehrzahl von Kontakten 64a eingeschrieben. Ein Etikett 65, das an
gibt, daß der in der Kartusche 50 enthaltene Negativfilm 53 unentwickelt
ist, ist an der äußeren Oberfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht.
Dieses Etikett 65 kann nach Entwickeln des Negativfilms 53 entfernt wer
den. Daher kann durch Überprüfen, ob das Etikett 65 vorhanden ist oder
nicht, entschieden werden, ob der in der Kartusche 50 enthaltene Nega
tivfilm entwickelt ist oder nicht.
Als nächstes wird das Zusammensetzen der Kartusche 50 beschrie
ben. Nach dem Befestigen eines hinteren Endes des gespleißten Bandes 56
an der Spule 54, wird die Spule 54 und eine Schale 52a eingesetzt. Dann
wird die andere Schale 52b mit der Schale 52a verbunden und ihr Kon
taktflächen werden durch Ultraschallschweißen oder ein anderes Verfah
ren aneinander befestigt. Nach Zusammensetzen dieser Kartusche 50, wird
die IC-Verpackung 64 auf den Kartuschenkörper 52 montiert. In einer
Dunkelkammer wird das Nachlaufende 53a des unbelichteten Films 53 mit
dem gespleißten Band 56, das aus dem Filmdurchgangsmund 58 heraus
ragt, durch ein Klebeband 57 verbunden. Nach dieser Verbindung wird
die Spule 54 in Fig. 6 gegen den Uhrzeigersinn gedreht, um den Negativ
film 53 in die Kartusche 50 zu wickeln. Danach wird das Etikett 65 an der
äußeren Oberfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht.
Zu dem Zeitpunkt, da eine Photographie gemacht wird, wird die den
unbelichteten Film enthaltende Kartusche 50 in die Kamera geladen. Beim
Drehen der Spule 54 wird die in der Kartusche enthaltene Filmrolle zu
sammen mit der Spule 54 gedreht, die Filmführung 53b an der äußeren,
peripheren Oberfläche der Filmrolle wird durch die Trennungsklaue 63
getrennt und nach außen von der Kartusche 50 durch den Filmdurchlaß
mund 58 bewegt. Diese Filmführung 53b, wie an sich bekannt, wird von
einer Filmaufnahmespule (nicht gezeigt) in einer Filmaufnahmekammer auf
genommen. Danach wird der Negativfilm 53 auf die äußere Peripherie der
Filmaufnahmespule entsprechend der Drehung der Aufnahmespule aufge
wickelt. Nachdem der erste Bildbereich des Negativfilms 53 hinter die Be
lichtungsöffnung gebracht worden ist, wird ein Verschluß (nicht gezeigt)
betätigt, um diesen Bildbereich zu belichten. Zum Zeitpunkt der Belich
tung werden Daten, wie die Leuchtstärke des Objekts, die Photographier
bedingungen usw. in die IC-Packung 64 eingeschrieben. Wenn ein festge
legtes Bild aufgenommen wurde, wird die Spule 54 rückwärts gedreht, um
den belichteten Negativfilm 53 aus der Filmaufnahmekammer zu ziehen und
die Spule 54 zu veranlassen, den Film 53 in die Kartusche 50 zu wickeln.
Eine aus der Kamera entfernte Kartusche wird einem Entwicklungs
labor zur Entwicklung übergeben. Im Entwicklungslabor, wird die Spule
54 in der Dunkelkammer gegen den Uhrzeigersinn gedreht und das Füh
rungsende 53a des Negativfilms 53 wird, wie vorher erwähnt, aus dem
Durchlaßmund 58 bewegt. Dann wird an der Filmführung 53b gezogen, um
den gesamten Negativfilm 53 aus der Kartusche 50 zu ziehen, bis das Kle
beband 57 erscheint. Dann wird das Filmnachlaufende des Negativfilms
von dem Klebeband 57 abgezogen.
Ein derart von der Kartusche 50 getrennter, belichteter Negativfilm
53 wird entwickelt und abgezogen. Beim Anfertigen von Abzügen werden
die in die IC-Verpackung eingeschriebenen Daten gelesen und zum Ein
stellen der Abzugsbedingungen in einem Photoabzugsgerät verwendet.
Nach dem Anfertigen von Abzügen wird das Führungsende und das Nach
laufende des entwickelten Negativfilms 53 in eine identische, zum Beispiel
V-förmige Form geschnitten. Aufgrund des Vorhergehenden kann, unab
hängig ob das Führungsende oder das Nachlaufende des Negativfilms an
das Klebeband 57 befestigt ist, der Negativfilm 53 zuverlässig durch den
Filmdurchlaßmund 58 entsprechend der Drehung der Spule 54 bewegt
werden. Auf der anderen Seite werden für den Fall, daß der Negativfilm
53 in einer Rolle in einem Kleinlabor entwickelt wird zum Identifizieren
der Führung des Negativfilms das Nachlaufende und das Führungsende
vorzugsweise in verschiedenen Konfigurationen geformt.
Ein schon entwickelter Negativfilm wird mit seinem Nachlaufende an
dem Klebeband 57 befestigt. Wenn die Spule 54 im Uhrzeigersinn gedreht
wird, wird der Negativfilm 53 in die Kartusche 50 gewickelt. Dies kann so
ausgeführt sein, daß der Negativfilm 53 so in die Kartusche 50 gewickelt
wird, daß die Oberfläche des Negativfilms mit dem Bild darauf nach außen
gehalten wird, um die Einrollung des Negativfilms 53 auszugleichen. Nach
dem Aufwickeln des Negativfilms in die Kartusche 50 wird das Etikett 65
von der Kartusche abgezogen, um anzuzeigen, daß sich darin ein entwic
kelter Negativfilm befindet. Anstelle des Abziehens des Etiketts, kann eine
Markierung oder dergleichen, die angibt, daß der darin enthaltene Nega
tivfilm schon entwickelt ist, mit einem Stift markiert werden. Weiterhin ist
vorzuziehen, daß die in die IC-Verpackung 64 eingeschriebenen Daten, so
wie das Datum der Photographie, auf das Etikett 65 gedrückt werden, um
bequem die Klassifizierung und die Anordnung für den Benutzer zu ver
einfachen.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, daß in der Lage ist, durch
einfaches Abziehen eines Teils der Kartusche anzugeben, ob ein in der
Kartusche enthaltener Negativfilm schon entwickelt ist oder nicht. In die
sem Ausführungsbeispiel ist ein Schnitt 70 in den Schalen 52a und 52b
geformt, um es einfach zu machen, den Öffnungsbereich 59 wegzuschnei
den. Dieser Schnitt 70 ist eine Vertiefung mit einer dünnen Wand von
etwa 0,3 bis 0,5 mm. Der Öffnungsbereich 59, wie er in Fig. 9 gezeigt ist,
kann von der Kartusche 50 einfach durch manuelles Falten entlang der
Vertiefung getrennt werden.
In der so konstruierten Kartusche 50 kann einfach durch Entfernen
des Öffnungsbereichs 59 angegeben werden, ob sich ein entwickelter Ne
gativfilm 53 in der Kartusche befindet. Da außerdem auch das Plüsch 60
des Filmdurchlaßmundes 58 zu dem Zeitpunkt des Entfernens des Öff
nungsbereichs 59 entfernt wird, kann das Drehmoment der Spule 54 zum
Nach-Außen-Bewegen des Negativfilms 53 reduziert werden, wenn zusätzli
che Abzüge angefertigt werden.
Die vorliegende Erfindung kann auch zum Aufbewahren eines Um
kehrfilms (Diafilm) verwendet werden. Sie kann auch für den Typ 120 ne
ben dem Typ 135 verwendet werden. Aufgrund der vorstehenden Anord
nung wird die Vorratsverwaltung der Kartuschen einfach, da das Ent
wicklungslabor nur eine Art von Kartuschen bearbeitet.
Zusätzlich zu dem oben gesagten kann die vorliegende Erfindung in
verschiedene Formen verändert, umgebildet und modifiziert werden. Selbst
in solchen schon erwähnten Fällen sollte anerkannt werden, daß sie vom
Schutzbereich der vorliegenden Erfindung umfaßt werden.
Claims (23)
1. Kartusche zum Enthalten eines photographischen Films mit Perfo
rationen an seinen beiden Seitenbereichen mit:
- einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
- einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
- einem Öffnungsbereich mit einem Filmdurchlaßmund, um zu ermögli chen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Öff nungsbereich auf dem Kartuschenkörper geformt ist; und
- einer Kerbe, um zu verursachen, daß die Perforationen dadurch freigelegt werden, wobei die Kerbe in dem Öffnungsbereich gebildet ist.
2. Kartusche nach Anspruch 1, wobei der photographische Film ein
entwickelter, photographischer Film ist und die Kartusche zum Aufbewah
ren des entwickelten, photographischen Films verwendet wird.
3. Kartusche nach Anspruch 2, wobei der Öffnungsbereich mit einer
Rückhalteklaue zum Zurückhalten eines in den Führungsbereich des pho
tographischen Films gebildeten Lochs versehen ist.
4. Kartusche nach Anspruch 3, wobei der Kartuschenkörper trans
parent ist.
5. Kartusche nach Anspruch 3, wobei wenigstens eine Seite des
Kartuschenkörpers mit einer Öffnung versehen ist, wobei die Spule mit
dem darauf aufgewickelten, photographischen Film durch diese Öffnung in
den Kartuschenkörper eingesetzt wird, und eine Kappe mit einem Schaft
loch zum drehbaren Halten eines Endes der Spule an der einen Seite an
geordnet ist.
6. Kartusche nach Anspruch 3, wobei ein Aufkleber mit einer ID-
Information über den photographischen Film darauf an dem Kartuschen
körper angebracht ist.
7. Kartusche nach Anspruch 3, wobei ein leerer Aufkleber zum Auf
schreiben einer Notiz darauf an dem Kartuschenkörper angebracht ist.
8. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten,
photographischen Films mit:
- einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
- einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
- einem Filmdurchlaßmund, um zu ermöglichen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Filmdurchlaßmund auf dem Kartu schenkörper geformt ist; und
- einer Filmvorbewegungsvorrichtung zum Vorbewegen des Führungs abschnitts des photographischen Films von dem Filmdurchlaßmund, wobei die Vorrichtung direkt die Drehung der Spule auf die äußerste, periphere Oberfläche der photographischen Filmrolle, die auf die Spule aufgewickelt ist, überträgt, wenn die Spule gedreht wird.
9. Kartusche nach Anspruch 8, wobei die Filmvorbewegungsvor
richtung die äußere Peripherie der Filmrolle gegen die Mitte der Spule
preßt.
10. Kartusche nach Anspruch 9, wobei die Filmvorbewegungsvor
richtung eine federnde Platte ist.
11. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten,
photographischen Films mit:
- einer ersten Rollenkammer zum Aufbewahren des photographischen Films in seiner Rollenform;
- einer zweiten Rollenkammer, um den aus der ersten Rollenkammer gezogenen, photographischen Film in seiner Rollenform darauf aufzurollen;
- einem Brückenbereich zu Verbinden der ersten und zweiten Rollen kammern; und
- einer Öffnung in dem Brückenbereich, die durch den Brückenbe reich durchdringt und geeignet ist, daß die Vorder- und Rückseiten eines einzelnen Bilds, daß auf dem photographischen Film aufgenommen ist, da durch freigelegt werden.
12. Kartusche nach Anspruch 11, wobei jeweils ein drehbarer Schaft
in der ersten und der zweiten Rollenkammer angeordnet ist und die En
den des photographischen Films an jeden der drehbaren Schafte befestigt
sind.
13. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten,
photographischen Films mit:
- einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
- einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
- einem Filmdurchlaßmund, um zu ermöglichen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Filmdurchlaßmund auf dem Kartu schenkörper geformt ist; und
- einer Filmvorbewegungsvorrichtung zum Vorbewegen des Führungs abschnitts des photographischen Films von dem Filmdurchlaßmund, wobei die Vorrichtung direkt die Drehung der Spule auf die äußerste, periphere Oberfläche der photographischen Filmrolle, die auf die Spule aufgewickelt ist, überträgt, wenn die Spule gedreht wird; und
- einem gespleißten Band zum Verbinden mit dem photographischen Film, wobei ein Ende des gespleißten Bandes mit der Spule befestigt ist, so daß der Gesamtheit des photographischen Films ermöglicht wird, aus der Kartusche gezogen zu werden.
14. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der photographische Film
ein entwickelter photographischer Film ist und die Kartusche zum Aufbe
wahren des entwickelten, photographischen Films verwendet wird.
15. Kartusche nach Anspruch 14, wobei der Kartuschenkörper
transparent ist.
16. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der photographische Film
abziehbar an einem Ende des gespleißten Bandes befestigt ist.
17. Kartusche nach Anspruch 16, die außerdem ein an das Füh
rungsende des gespleißten Bandes befestigtes Klebeband umfaßt, wobei
der photographische Film mit dem Klebeband befestigt ist.
18. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der Kartuschenkörper und
die Spule undurchsichtig sind.
19. Kartusche nach Anspruch 18, die außerdem einen Anzeigebereich
zum Anzeigen der Tatsache umfaßt, daß der photographische Film schon
entwickelt ist, wobei dieser Anzeigebereich auf dem Kartuschenkörper
ausgebildet ist.
20. Kartusche nach Anspruch 19, wobei die Anzeige der Tatsache,
daß der photographische Film schon entwickelt ist, durch Wegschneiden
eines Teils des Kartuschenkörpers durchgeführt wird.
21. Kartusche nach Anspruch 20, wobei der wegzuschneidende Be
reich der Öffnungsbereich ist, wo der Filmdurchlaßmund gebildet ist, und
ein Schnitt anfänglich in diesem Bereich geformt ist.
22. Kartusche nach Anspruch 21, wobei ein Ende des gespleißten
Bandes abziehbar an dem photographischen Film befestigt ist.
23. Kartusche nach Anspruch 22, die außerdem ein an dem Füh
rungsende des gespleißten Bandes befestigtes Klebeband umfaßt, wobei
der photographische Film mit dem Klebeband befestigt ist.
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8131 | Rejection |