DE4029555A1 - Kartusche fuer entwickelten, photographischen film - Google Patents

Kartusche fuer entwickelten, photographischen film

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DE4029555A1
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DE
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cartridge
film
photographic film
spool
developed
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DE4029555A
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English (en)
Inventor
Hideaki Kataoka
Nakao Ohi
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Fujifilm Holdings Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C3/00Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives

Description

Diese Erfindung bezieht sich auf eine Kartusche zum leichten und praktischen Aufbewahren und Lagern eines entwickelten, photographi­ schen Films und insbesondere auf eine Kartusche, die sowohl als Photo­ graphierkartusche zum Lagern eines unbelichteten, photographischen Films als auch als Lagerkartusche zum Lagern eines entwickelten, photo­ graphischen Films verwendet werden kann.
Unbelichtete, photographische Filmstreifen des Typs 135, zum Bei­ spiel Negativfilmstreifen (hiernach einfach als "Negativfilm" bezeichnet) werden in lichtdichten Kartuschen gelagert. Nachdem mit einer Kamera photographiert wurde, wird die einen belichteten Negativfilm enthaltende Kartusche zu einem Entwicklungslabor für die photographische Entwick­ lung gebracht. In diesem Entwicklungslabor wird nach dem photographi­ schen Entwickeln des von der Kartusche entfernten, belichteten Negativ­ films jedes auf diesem Negativfilm aufgenommene Bild auf photographi­ sches Papier abgezogen. Nach dem Abziehen wird der belichtete Negativ­ film in eine vorgegebene Länge geschnitten, zum Beispiel in eine Länge von sechs Bildern, und jedes der erhaltenen Negativteile wird in jede Ta­ sche einer Negativfilmhülle eingesetzt. Die Negtivfilmhülle, die die Nega­ tivfilmteile und die Photoabzüge enthält, wird in einen DP-Umschlag ge­ steckt und in diesem Zustand dann an einen Benutzer gegeben. Ähnlich wird ein Negativfilm des Typs 120, der direkt auf eine Spule ohne Kartu­ sche gewickelt ist, ebenfalls in eine geeignete Länge geschnitten, nachdem er einer photographischen Entwicklung unterworfen wurde, und jedes Ne­ gativteil ist in einer Negativhülle enthalten.
Entwickelter Negativfilm, der dem Benutzer als eine Mehrzahl von Negativteilen zurückgegeben wird, ist von keinem Nutzen außer in dem Fall, daß er für zusätzliche Abzüge verwendet wird. Daher werden solche Negativteile lediglich als unbenutzter Vorrat aufbewahrt oder sonstwie zerstreut. Einer der Gründe ist, daß sie unpraktisch sind, richtig ange­ ordnet und in Ordnung gehalten zu werden. Genauer, um zu vermeiden, daß die Bilder mit einer oder mehreren Knicklinien versehen werden, müs­ sen die Negativteile in eine Negativfilmhülle gesteckt und in diesem Zu­ stand gehalten werden. Das erfordert natürlich einen horizontal längli­ chen, großen Behälter. Auch muß für den Fall, daß ein zusätzlicher Abzug erwünscht wird, ein Negativteil mit dem gewünschten Bild ausgewählt werden, dann muß dieses Negativteil aus der Negativfilmhülle genommen und in einen Photodrucker eingelegt werden. Das macht es natürlich müh­ sam die zusätzliche Abzieharbeit durchzuführen. Da außerdem der Benut­ zer den Negativfilm leicht aus der Hülle herausnehmen und in sie hinein­ stecken kann, besteht die Befürchtung, daß der Fingerabdruck des Be­ nutzers, Staub, Kratzer usw. auf die Negativteile aufgebracht werden.
Auf der anderen Seite steht die leere Kartusche, aus der der be­ lichtete Negativfilm entfernt wurde, zur Verfügung. In einem großen La­ bor wird, da eine große Anzahl von Kartuschen als Ergebnis einer großen Menge photographischer Arbeiten übrig bleibt, eine effektive Verwendung davon gefordert.
Es ist daher eine hauptsächliche Aufgabe der vorliegenden Erfin­ dung, eine Kartusche zur Verfügung zu stellen, die geeignet ist, einen entwickelten photographischen Film richtig anzuordnen und ordentlich aufzubewahren.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kartusche zur Verfügung zu stellen, die einfach zum Handhaben des ent­ wickelten, photographischen Films ist, wenn zusätzliche Abzüge oder der­ gleichen gemacht werden.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kar­ tusche zur Verfügung zu stellen, die sowohl zum Lagern von unbelichte­ tem, photographischem Film als auch zum Lagern von entwickeltem, photo­ graphischem Film verwendet werden kann, um richtig angeordnet und or­ dentlich aufbewahrt zu werden.
Die obigen und weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Er­ findung können durch Verwendung der Kartusche erreicht werden. Diese Kartusche ist so entworfen, daß entwickelter, photographischer Film di­ rekt auf einer Spule gewickelt wird, ohne geschnitten zu sein, und in diesem Zustand gelagert zu werden. Hinsichtlich der Erfordernis für einen zusätzlichen Abzug oder dergleichen, ist eine Verbesserung an der Kon­ struktion angebracht, um den Transport des photographischen Films zu erleichtern, wenn zusätzliche Abzüge oder dergleichen gemacht werden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist eine Kerbe für Belichtungsperforationen des entwickelten Films in der Nähe der Filmdurchgangsöffnung gebildet. Ein Zahnrad zum Transport wird in die Perforationen durch diese Kerbe eingerastet, um den entwic­ kelten, photographischen Film aus der Kartusche zu befördern. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden Filmbe­ förderungsvorrichtungen zum Befördern des entwickelten, photographi­ schen Films verwendet, wenn die Spule in der Abwicklungsrichtung ge­ dreht wird. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er­ findung hat die Kartusche zwei Kammern, die darin mit einer dazwischen angeordneten Öffnung gebildet sind, und wenn der zusätzliche Abzug ge­ macht werden soll, wird das gewünschte Bild in die Öffnung gebracht, in­ dem der entwickelte, photographische Film von einer Kammer in die an­ dere transportiert wird. In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vor­ liegenden Erfindung wird, um das Bewahren eines entwickelten, photogra­ phischen Films in einer Kartusche zu erleichtern, ein Bandnachlauf aus einem angespitzten Band an einer Spule befestigt und der entwickelte, photographische Film ist an die Bandführung (oder die Spitze) des gespleißten Bandes, das aus der Kartusche bewegt wird, befestigt.
Wenn sich auch die vorliegende Erfindung auf eine Kartusche zum richtigen Anordnen und ordentlichen Aufbewahren eines entwickelten, photographischen Films bezieht, ist es vorzuziehen, die Kartusche auch zum Lagern von unbelichtetem Film zu verwenden, um die Rohmaterialien wirkungsvoll zu nutzen. In diesem Fall wird die den unbelichteten Film enthaltende Kartusche in eine Kamera geladen und eine Photographie wird auf jedem Bild aufgenommen. In einem Entwicklungslabor wird der be­ lichtete, photographische Film aus der Kartusche entfernt, entwickelt und abgezogen. Nach dem Abzug der Photographien, wird der entwickelte, photographische Film wieder in die Kartusche geladen. Für den Fall, daß die Kartusche nur zum Aufbewahren von entwickeltem, photographischem Film verwendet wird, ist die Kartusche vorzugsweise transparent, so daß man ihren Inhalt sehen kann. Wenn die Kartusche jedoch sowohl als Pho­ tographierkartusche wie auch als Aufbewahrungskartusche verwendet wird, muß die Kartusche aus einer lichtdichten Struktur bestehen, um die Belichtung des unbelichteten, photographischen Films zu verhindern. In diesem Fall ist, da es notwendig ist, den Kartuschenkörper lichtdicht zu machen und den Filmdurchlaß mit einer Lichteinfangfunktion zu versehen, eine Kartusche, die beide Funktionen besitzt, teuerer als eine Aufbewah­ rungskartusche. Da die Kartusche jedoch wirkungsvoll genutzt werden kann, ist dies wirtschaftlich im Hinblick auf die allgemeinen Umstände.
Da nach der vorliegenden Erfindung die Kartusche einen vollen, photographischen Film in einer Rollenform enthält, ist sie nicht so unför­ mig wie herkömmliche, einen Umschlag enthaltende Systeme, sondern kann auf einem kleinen Raum aufbewahrt werden. Da die Kartusche nach der vorliegenden Erfindung auch so ausgeführt ist, daß der photographische Film selbst zugeführt oder herausgezogen werden kann, ist sie geeignet für die Fortbewegung des Films, wenn zusätzliche Abzüge gemacht wer­ den.
Die obigen Aufgaben und Vorteile werden für den Fachmann deut­ lich beim Lesen der detaillierten Beschreibung des bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht des ersten Ausführungsbei­ spiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine schematische Ansicht, die das Anfertigen zusätzlicher Abzüge unter Verwendung der in Fig. 1 gezeigten Kartusche zeigt.
Fig. 3 ist ein Querschnitt eines wichtigen Bereichs, der ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt.
Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungs­ beispiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 5 ist eine schematische Ansicht der in ein Videoabspielgerät eingesetzten Kartusche aus Fig. 4.
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungs­ beispiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 7 ist ein Querschnitt des Inneren des vierten Ausführungsbei­ spiels.
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht des in Fig. 7 gezeigten, vierten Ausführungsbeispiels, das einen unbelichteten, photographischen Film enthält.
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht der Kartusche, die einen entwickelten, photographischen Film enthält.
In Fig. 1, die ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er­ findung zeigt, umfaßt eine Kartusche 2 einen Kartuschenkörper 3, der aus einem Plastikmaterial gegossen ist, eine Spule 4, die drehbar in dem Kar­ tuschenkörper 3 enthalten ist, und einen entwickelten, photographischen Film, der auf die Spule 4, mit seinem Nachlaufende an der Spule 4 befe­ stig, aufgewickelt ist. Für diesen entwickelten, photographischen Film wird ein Negativfilm vom Typ 135 mit einer Breite von zum Beispiel 35 mm verwendet. Da beabsichtigt ist, daß der Kartuschenkörper 3 den entwic­ kelten Negativfilm 5 enthält, besteht er nicht notwendigerweise aus einer lichtabschirmenden Struktur und kann zum Beispiel ein transparentes Ge­ häuse sein. Der Filmkartuschenkörper besitzt einen Filmdurchlaßmund oder -spalt 10a, der in einem Öffnungsbereich 10 desselben gebildet ist, wobei der Öffnungsbereich 10 mit einer Kerbe 10b auf jeder seiner beiden Seiten versehen ist. Eine Seite des Kartuschenkörpers 3 ist mit einer Kappe 6 bedeckt und blockiert, die ein Teil mit einem Einraststück 6a ist.
In diese Kappe 6 ist ein Schaftloch 6a zum drehbaren Lagern der an beiden Endbereichen der Spule 4 angeordneten Schaftbereiche 4a geformt.
Wenn der entwickelte Negativfilm 5 in einem Entwicklungslabor an einen Benutzer zurückgegeben wird, wird der entwickelte Negativfilm 5 in der Kartusche 2 entsprechend dem folgenden Verfahren aufbewahrt. Zu­ erst wird ein belichteter Negativfilm von der Photographierkartusche (nicht gezeigt) entfernt. Eine große Zahl, zum Beispiel 100, von Streifen von belichteten Negativfilmen werden mit Verbindungsstreifen miteinander verbunden. Dieser verlängerte, belichtete Negativfilm wird von einer Ver­ arbeitungsanlage entwickelt und in ein photographisches Abziehgerät ein­ gesetzt, dann wird jedes Bild auf Photopapier abgezogen. Das bedruckte Photopapier wird entwickelt und für jedes Bild getrennt, und wird zu einzelnen Photoabzügen. Auf der anderen Seite wird der verlängerte Ne­ gativfilm in jeden einzelnen Negativfilm getrennt. Zu diesem Zeitpunkt wird der entwickelte Negativfilm geteilt, um die Streifen des Ausgangszu­ standes zu bilden, und mit einem Festhalteloch 5a in seinem Anfangsbe­ reich versehen.
Ein einzeln getrennter, entwickelter Negativfilm 5 wird an seinem hinteren Ende an der Spule 4 festgehalten. Danach wird eine Seitenkante des entwickelten Negativfilms 5 in den Filmdurchlaßmund 10a eingesetzt, so daß die Spule 4 von der Seite in den Kartuschenkörper 3 eingesetzt wird, und dann wird die Kappe 6 daraufgesetzt. Die Kartusche 2 wird in einen Wickelapparat (nicht gezeigt) eingesetzt, ein drehbarer Schaft des Wickelapparats wird mit der Spule 4 verbunden und die Spule 4 wird im Uhrzeigersinn gedreht. Infolgedessen wird der entwickelte Film 5 in die Kartusche 2 gewickelt.
Wenn der entwickelte Negativfilm 5 in die Kartusche 2 gewickelt ist und das Führungsende 5c den Filmdurchlaßmund 10a erreicht, rastet eine Rückhalteklaue 3c, die an einer Innenseite des Filmdurchlaßmundes 10a angeordnet ist, in ein Rückhalteloch 5a ein, und die Drehlast der Spule 4 wird abrupt vergrößert. Wenn ein Lastdetektionsschaltkreis diese Lastzu­ nahme detektiert, wird die Aufwickeloperation des entwickelten Films 5 in einem Zustand beendet, in dem der Führungsabschnitt 5c des entwickelten Negativfilms 5 in dem Filmdurchlaßmund 10 durch Anhalten des drehbaren Schafts gehalten wird. In diesem Zustand werden die an beiden Seiten­ kanten des entwickelten Negativfilms 5 gebildeten Perforationen 5b von der Kerbe 10b freigelegt.
Auf diese Weise kann für den Fall eines Systems zur Rückgabe des entwickelten Negativfilms 5 in einer Kartusche 2 an den Benutzer der entwickelte Film kompakt verglichen mit dem herkömmlichen Rückgabesy­ stem mit einer Negativfilmhülle gemacht werden und ist daher geeignet für die Lagerung und Anordnung. Ein weiterer Nutzen wird erreicht, wenn ein Aufkleber 8 mit einer freien Oberfläche auf die äußere Oberflä­ che des Kartuschenkörpers 3 angebracht wird, so daß der Benutzer frei Photographiernotizen aufschreiben kann. Außerdem werden ein Identifika­ tions- (ID-) Nummernaufkleber 9 mit einer Identifikationsnummer darauf und Strichkodeaufkleber 11 mit der in Strichkode angegebenen Identifi­ kationsnummer auf dem Kartuschenkörper aufgebracht. Wenn ein System zum Drucken der ID-Nummer des entwickelten Negativfilms 5 auf die Rückseite der Photoabzüge beim Herstellen der Abzüge verwendet wird, ist es leicht, die Photoabzüge des entwickelten Negativfilms 5 zu identifi­ zieren. Wenn außerdem ein Strichkodeaufkleber mit den Abzugsbedingun­ gen jedes aufgenommenen Bilds auf dem Kartuschenkörper befestigt ist, ist es möglich, daß die zusätzlichen Abzüge die gleiche Farbbalance und die gleiche Farbdichte besitzen wie die Photoabzüge, die beim sogenann­ ten simultanen Abziehen hergestellt werden, bei dem die Photoabzüge ge­ macht werden, wenn eine photographische Entwicklung erfordert ist.
Da außerdem die Aufwicklung des entwickelten Negativfilms 5 in den Kartuschenkörper 3 im Entwicklungslabor automatisiert werden kann, kann die Arbeitseffizienz bei der Bearbeitung nach der photographischen Ent­ wicklung gesteigert werden und die Operateure im Entwicklungslabor können von solchen mühseligen Arbeiten wie dem Schneiden des entwic­ kelten Negativfilms 5 in sechs Bilder lange Streifen und dem Einpacken in eine Negativfilmhülle befreit werden. Darüberhinaus kann verhindert wer­ den, daß der Negativfilm Kratzer erhält oder während des Betriebs mit Staub behaftet wird.
Fig. 2 zeigt schematisch einen Zustand des Anfertigens zusätzlicher Abzüge. Bei einer gleichzeitigen Abzugszeit wird die oben erwähnte ID- Nummer neben einer Belichtungs- oder Bildnummer des Bildes für den zu­ sätzlichen Abzug auf die rückwärtige Oberfläche der Photoabzüge ge­ druckt. Der Benutzer wählt eine Kartusche nach der auf der Rückseite des Photoabzugs gedruckten ID-Nummer aus, von dem ein zusätzlicher Abzug gewünscht wird, und identifiziert ein Bild, von dem ein zusätzli­ cher Abzug gewünscht wird unter Bezugnahme auf die Bildnummer auf dem Photoabzug. Wenn der Benutzer eine Bestellung für einen solchen zu­ sätzlichen Abzug abgibt, gibt er oder sie die Kartusche 2 zusammen mit einem Bestellschein ab, der alle Details für die Bestellung für zusätzliche Abzüge für das Entwicklungslabor enthält. Wenn die Kartusche 2 in einen Photoabzugsgerät in dem Entwicklungslabor eingesetzt wird, wird das Zahnrad 12 des Photoabzugsgeräts in die Perforationen 5b des entwickel­ ten Negativfilms 5 in der Kerbe des Öffnungsbereichs 10 eingesetzt. Wenn das Zahnrad 12 in eine durch einen Pfeil angegebene Richtung gedreht wird, wird der Führungsbereich 5c des entwickelten Negativfilms 5 aus der Kartusche 2 bewegt. Der derart herausbewegte Führungsbereich wird von einer Klemmrolle, die an dem in einem Photoabzugsgerät gebildeten Übertragungsdurchgang angeordnet ist, festgeklemmt und dann in die Abzugsstation transportiert.
Da ein Kantenbereich des entwickelten Negativfilms 5 einen Strich­ kode 15 trägt, der der Bildnummer entspricht, wird das Bild für den zu­ sätzlichen Abzug in die Abzugsstation eingesetzt, indem die Bildnummer mit einem Strichkodelesegerät 16b gelesen wird. Dann wird die Belichtung von einer Lampe 17 entsprechend dem Inhalt des Bildes durch Anpas­ sungsvorrichtungen 18, die eine Dispersionsbox, einen Farbkorrekturfilter usw. umfassen, eingestellt. Nach Einstellen der Belichtung wird ein Ver­ schluß betätigt, um ein Abbild des Bildes auf das Photopapier 22 durch eine Abzugslinse 19 und eine Bildmaske 21 zu projizieren. Wenn der zu­ sätzliche Abzug angefertigt ist, wird der Strichkodeaufkleber 11 des Kartuschenkörpers 3 von einem Strichkodelesegerät 16a gelesen, um den Negativfilm zu bestätigen.
Wenn die Kartusche 2 zum Aufbewahren des entwickelten Negativ­ films verwendet wird, ist es nicht nötig, die Kartusche 2 in einer licht­ dichten Struktur zu bilden, und es ist vorzuziehen, den Kartuschenkör­ per 3 transparent zu machen, so daß sein Inneres von außen zu sehen ist. Wenn jedoch eine effektive Verwendung der Kartusche in Betracht gezogen wird, ist es wünschenswert, daß die Kartusche auch als Photo­ graphierkartusche verwendet wird. In diesem Fall besteht der Kartu­ schenkörper 3 aus einem undurchsichtigen Plastikmaterial und ein Plüsch ist an dem Filmdurchlaßmund 10a angeordnet, um eine Lichtfangstruktur zu bilden. Außerdem ist der Einrastbereich 6a zwischen der Kappe 6 und dem Kartuschenkörper 3 lichtdicht. Eine Lichtabschirmung ist außerdem zwischen einem Loch 6b in der Kappe 6 und der Spule 4 vorgesehen.
Durch Bewahren des unbelichteten Films in der lichtdichten Kartusche 2, kann diese als Negativfilmkartusche des Tpys 135, der zur Zeit kommerzi­ ell erhältlich ist, verwendet werden. Nach dem Photographieren mit einer Kamera wird der belichtete Negativfilm aus der Kartusche entfernt und ein entwickelter Negativfilm wird in die leere Kartusche 3 gebracht.
In Fig. 3, die ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er­ findung zeigt, umfaßt eine Kassette 25 einen im wesentlichen rechtwinkli­ gen Kassettenkörper 26 in der Form eines Parallelepipeds, eine Spule 27, auf die der entwickelte Negativfilm 24 aufgewickelt wird und die drehbar in dem Kartuschenkörper 26 enthalten ist und ein Federteil 28, von dem ein Ende an der Innenseite des Kartuschenkörpers 26 befestigt ist. Für dieses Federteil 28 wird eine längliche Metall- oder Plastikplatte verwen­ det. Das Federteil 28 ist so angeordnet, daß es die Filmrolle 24c von bei­ den Seiten an beiden Endteilen der Spule 27 zwischen sich einklemmt. Im Kartuschenkörper 26 ist ein schlitzförmiger Filmdurchlaßmund 26a gebil­ det, der an seiner Innenseite mit einer Rückhalteklaue 26b versehen ist.
Das Federteil 28 steht mit der äußeren Peripherie der auf der Spule 27 aufgewickelten Filmrolle 24c in Verbindung, um die Filmrolle 24c anzupressen, wodurch verhindert wird, daß sich die Filmrolle 24c von der Spule 27 löst. Dementsprechend wird zu dem Zeitpunkt, da der oben er­ wähnte, zusätzliche Abzug angefertigt wird, wenn die Spule 27 gegen den Uhrzeigersinn 27 gedreht wird, ihre Drehkraft unmittelbar auf die äußer­ ste Peripherie der Filmrolle 24c übertragen und die Filmführung 24a kann zuverlässig aus dem Filmdurchlaßmund 26a herausragen. Zu dem Zeit­ punkt, da der entwickelte Film in die Kartusche 25 aufgenommen wird, kann die Spule 27 im Uhrzeigersinn gedreht werden. Zu dem Zeitpunkt, da der entwickelte Film 24 in die Kartusche 25 gewickelt ist, wird die Rückhalteklaue 26b in die Perforationen 24b eingerastet. Um die Rückhalt­ klaue 26b zuverlässig in die Perforationen 24b einzurasten, wird die Filmführung leicht, wie in der Zeichnung gezeigt, gebogen, um die Perfo­ rationen 24b gegen die Rückhaltklaue 26b zu drücken.
Anstelle des Federteils 28 kann die äußerste Peripherie der Film­ rolle 24 zwischen einem Paar von an der Spule 27 angebrachten Flansche angeordnet werden. Außerdem kann eine ringförmige Rippe zum Anpressen der äußersten Peripherie der Filmrolle 24 auf der Innenwand des Kartu­ schenkörpers 26 gebildet sein.
Die oben erwähnte Kartusche 25 wird auch benutzt, wenn der ent­ wickelte Negativfilm 24 an den Benutzer zurückgegeben wird. Jedoch kann sie, wenn eine Konstruktion zum perfekten Abschirmen von Licht im In­ nern des Kartuschenkörpers 26 wie im oben beschriebenen, ersten Aus­ führungsbeispiel vorhanden ist, auch als eine Kartusche zum Aufbewahren eines unbelichteten Films verwendet werden.
In einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das in Fig. 4 gezeigt ist, umfaßt eine Kartusche 31 eine erste und eine zweite Rollenkammer 32 und 33 und einen Brückenbereich 34 zum Verbin­ den der Rollenkammern 32 und 33. Der Brückenbereich 34 besitzt ein Paar von Öffnungen 35 und 36, die jeweils in der Vorder- und Rückseite der Brücke 34 gebildet sind, wobei die Öffnungen 35 und 36 von rechtwinkli­ ger Form entsprechend einem Bild sind. Beide Rollenkammern 32 und 33 enthalten darin drehbar Spulen 37 und 38, und ein Führungsende und ein Nachlaufende des entwickelten Negativfilms 39 ist jeweils an den Spu­ len 37 und 38 befestigt. Abhängig von den Positionen des ersten und letzten Bildes, sind das Führungsband und das Nachlaufband vorzugs­ weise an beiden Enden des Negativfilms 39 befestigt. Da eine Kappe 31a abnehmbar an einem unteren Bereich des Kartuschenkörpers 31 abgebracht werden kann, können die Spulen 37 und 38 und der entwickelte Negativ­ film 39, der darauf aufgewickelt ist, in axialer Richtung an dem unteren Bereich des Kartuschenkörpers 31 herein- und herausgenommen werden. Und die Kartusche 30, die den entwickelten Negativfilm 39 enthält, von dem fast die gesamte Länge auf die Spule 37 gewickelt ist, wird dem Be­ nutzer zurückgegeben. Zu dem Zeitpunkt, da die Kartusche dem Benutzer zurückgegeben wird, ist es vorzuziehen, daß die Öffnungen 35 und 36 mit einem Abdeckelement abgedeckt werden oder die Kartusche 30 sonstwie in einer Papierbox oder einen Plastikkasten gepackt wird.
Wenn eine solche Kartusche 30 als ein Behälter zum Aufbewahren des entwickelten Negativfilms 39 verwendet wird, ist es wahr, daß die of­ fensichtliche Form größer wird als die des ersten und zweiten Ausfüh­ rungsbeispiels. Aber der entwickelte Negativfilm 39 kann in einem einzi­ gen Filmstreifenabschnitt angeordnet werden und die Anordnung der Kartusche 30 ist eine Box, deren Anordnung und Lagerung sehr viel ein­ facher gemacht werden kann als in dem Fall, daß die herkömmliche Nega­ tivfilmhülle verwendet wird, und es besteht keine Sorge hinsichtlich eines Verlegens. Da außerdem der entwickelte Negativfilm 39 in beide Richtun­ gen durch Drehen der Spulen 37 und 38 transportiert werden kann, kann ein gewünschtes Bild leicht durch Lesen des Strichkodes 15 (siehe Fig. 1) durch die Kerbe 34a im Brückenbereich 34 zu dem Zeitpunkt, da zusätzli­ che Abzüge angefertigt werden, gefunden werden. Zusätzliche Abzüge können auch durch die Öffnungen 35 und 36 angefertigt werden.
Nachdem der Zugriff auf ein gewünschtes Bild leicht ist, kann die Kartusche 30 vorteilhaft verwendet werden, wenn eine Bildbetrachtung und ein Videoabzug unter Verwendung eines Videoabspielgeräts 40, wie in Fig. 5 gezeigt, gemacht werden. Das Videoabspielgerät umfaßt eine Lichtquelle 41 zum Beleuchten des entwickelten Negativfilms 39 durch die Öffnung 35, ein optisches Kondensorsystem 42, eine Linse 43 und einen Bildsensor 44. Ein Bild des entwickelten Negtivfilms 39 wird auf dem Bildsensor 44 durch die Öffnung 36 gebildet. Ein Videosignalausgang des Bildsensors 44 wird einem Bildsignalverarbeitungsschaltkreis 45 zugeführt und dann einer Bildverarbeitung unterworfen, wie einem Negativ- /Positivumkehrungsprozeß, einer Verstärkung, einer Leuchtstärkekorrek­ tur, einer Farbkorrektur usw. Ein dem Bildverarbeitungsprozeß unter­ worfenes Videosignal wird zu einer Kathodenstrahlröhre (CRT) 46 ge­ schickt und sein Wiedergabebild wird auf dem Schirm dargestellt. Es kann auch ein Papierabzug mittels eines Videodruckers 47 durch den Bildrah­ men gemacht werden. In diesem Ausführungsbeispiel ist es außerdem wün­ schenswert, den Benutzeraufkleber 8, den ID-Nummeraufkleber 9 und den Strichkodeaufkleber 11, wie in Fig. 1 gezeigt, auf der Oberfläche des Kartuschenkörpers 31 anzubringen. Wenn die Kartusche 30 auch in einer lichtabschirmenden Struktur geformt ist, kann sie auch als Behälter für einen unbelichteten Negativfilm verwendet werden.
Die Fig. 6 und 7 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel einer Kartusche nach der vorliegenden Erfindung, die sowohl als Behälter eines unbelichteten Negativfilms als auch als Behälter eines entwickelten Nega­ tivfilms verwendet werden kann. Eine lichtdichte Kartusche 50 umfaßt einen Kartuschenkörper 52 und eine darin drehbar enthaltene Spule 54. Der Kartuschenkörper 52 umfaßt ein Paar von Schalen 52a und 52b, die aus einem lichtabschirmenden Plastikmaterial bestehen. Ein gespleißtes Band 56 wird in diesem Ausführungsbeispiel verwendet, damit der Nega­ tivfilm 53 einfach und bequem befestigt werden kann und der gesamte Negativfilm 53 bewegt oder nach außen gezogen werden kann. Eine Rück­ seite des gespleißten Bandes 56 ist an der Spule 54 befestigt, und ein Führungsbereich 56a davon ist mit einem Klebeband 57 zum Befestigen ei­ nes Nachlaufendes 53a des Negativfilms 53 damit befestigt. Das gespleißte Band 56 und das Klebeband 57 besitzen ein geeignetes Maß an Nachgie­ bigkeit, um ein mögliches Verklemmen des gespleißten Bandes 56 zu ver­ hindern, wenn der Negativfilm 53 durch Drehen der Spule 54 bewegt wird. Als ein solches Band kann ein PET- (Polyäthylentelephtalat) Band mit einer Breite von zum Beispiel 150 µm bis 200 µm, eine TAC- (Triacetat) Band usw. aufgeführt werden. Nachdem die Verbindungsarbeit des Nega­ tivfilms 53 außerhalb der Kartusche 50 durchgeführt wird, besitzt das gespleißte Band 56 eine hinreichende Länge, damit die Bandführung 56a aus der Kartusche 50 herausgezogen werden kann.
Wenn ein Klebstoff direkt auf die Bandführung 56a aufgebracht wird, kann auf ein Klebeband 57 verzichtet werden. Außerdem kann zu dem Zeitpunkt, da der belichtete Negativfilm herausgenommen wird, das gespleißte Band durchgeschnitten werden, und zu einem Zeitpunkt, da der entwickelte Negativfilm verbunden wird, kann ein Klebstoff, wie etwa eine heiße Schmelze auf den Führungsabschnitt des gespleißten Bandes aufge­ bracht werden. Außerdem kann die Anordnung so ausgeführt sein, daß ein Haken an der Spitze 56 befestigt ist und der Negativfilm 53 mit einem Loch versehen ist, so daß der Haken darin verhakt werden kann.
In dem Kartuschenkörper 52 ist ein Öffnungsbereich 59 mit einem Filmdurchlaßmund geformt. Ein Plüsch 60 zum Einfangen von Licht, das in den Kassettenkörper 52 eindringt, ist an dem Filmdurchlaßweg dieses Öff­ nungsbereichs 59 befestigt. Außerdem sind ringförmige Rippen 61 und 62, die gegen die äußere, periphere Oberfläche des Negativfilms 53 stoßen, um zu verhindern, daß sich der Negativfilm 53 löst, auf den Innenseiten der Schalen 52a und 52b geformt, wie in Fig. 7 gezeigt. Führungsrippen 61a und 62a, die geeignet sind, das Führungsende 53b des Negativfilms in Richtung zum Filmdurchlaßmund 58 zu führen, sind integral auf jedem Ende der Rippen 61 und 62 gebildet. Außerdem ist eine Trennungsklaue 63 auf der Führungsrippe 62a auf der Seite innerhalb des Filmdurchlaß­ mundes angebracht. Diese Trennungsklaue 63 ist geeignet, die Filmfüh­ rung 53b von der äußeren, peripheren Oberfläche der Filmrolle aufzuneh­ men, um die Filmführung 53b zum Filmdurchlaß zu führen, wenn die auf der Spule 54 aufgewickelte Filmrolle zusammen mit der Spule 54 gedreht wird.
Eine ringförmige IC- (integrierte Schaltkreis-) Verpackung 64 ist an der Seitenfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht und Daten, wie die Leuchtstärke des Objekts, Photographierbedingungen, Trimminformationen, Informationen hinsichtlich der Pseudotelephotographie, bei der ein Bild auf dem Negativfilm beim Abziehen vergrößert abgezogen werden soll, Da­ ten der Photographie usw., sind in einer IC-Vorrichtung in der IC-Ver­ packung 64 durch eine Datenschreibvorrichtung in der Kamera mittels ei­ ner Mehrzahl von Kontakten 64a eingeschrieben. Ein Etikett 65, das an­ gibt, daß der in der Kartusche 50 enthaltene Negativfilm 53 unentwickelt ist, ist an der äußeren Oberfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht. Dieses Etikett 65 kann nach Entwickeln des Negativfilms 53 entfernt wer­ den. Daher kann durch Überprüfen, ob das Etikett 65 vorhanden ist oder nicht, entschieden werden, ob der in der Kartusche 50 enthaltene Nega­ tivfilm entwickelt ist oder nicht.
Als nächstes wird das Zusammensetzen der Kartusche 50 beschrie­ ben. Nach dem Befestigen eines hinteren Endes des gespleißten Bandes 56 an der Spule 54, wird die Spule 54 und eine Schale 52a eingesetzt. Dann wird die andere Schale 52b mit der Schale 52a verbunden und ihr Kon­ taktflächen werden durch Ultraschallschweißen oder ein anderes Verfah­ ren aneinander befestigt. Nach Zusammensetzen dieser Kartusche 50, wird die IC-Verpackung 64 auf den Kartuschenkörper 52 montiert. In einer Dunkelkammer wird das Nachlaufende 53a des unbelichteten Films 53 mit dem gespleißten Band 56, das aus dem Filmdurchgangsmund 58 heraus­ ragt, durch ein Klebeband 57 verbunden. Nach dieser Verbindung wird die Spule 54 in Fig. 6 gegen den Uhrzeigersinn gedreht, um den Negativ­ film 53 in die Kartusche 50 zu wickeln. Danach wird das Etikett 65 an der äußeren Oberfläche des Kartuschenkörpers 52 angebracht.
Zu dem Zeitpunkt, da eine Photographie gemacht wird, wird die den unbelichteten Film enthaltende Kartusche 50 in die Kamera geladen. Beim Drehen der Spule 54 wird die in der Kartusche enthaltene Filmrolle zu­ sammen mit der Spule 54 gedreht, die Filmführung 53b an der äußeren, peripheren Oberfläche der Filmrolle wird durch die Trennungsklaue 63 getrennt und nach außen von der Kartusche 50 durch den Filmdurchlaß­ mund 58 bewegt. Diese Filmführung 53b, wie an sich bekannt, wird von einer Filmaufnahmespule (nicht gezeigt) in einer Filmaufnahmekammer auf­ genommen. Danach wird der Negativfilm 53 auf die äußere Peripherie der Filmaufnahmespule entsprechend der Drehung der Aufnahmespule aufge­ wickelt. Nachdem der erste Bildbereich des Negativfilms 53 hinter die Be­ lichtungsöffnung gebracht worden ist, wird ein Verschluß (nicht gezeigt) betätigt, um diesen Bildbereich zu belichten. Zum Zeitpunkt der Belich­ tung werden Daten, wie die Leuchtstärke des Objekts, die Photographier­ bedingungen usw. in die IC-Packung 64 eingeschrieben. Wenn ein festge­ legtes Bild aufgenommen wurde, wird die Spule 54 rückwärts gedreht, um den belichteten Negativfilm 53 aus der Filmaufnahmekammer zu ziehen und die Spule 54 zu veranlassen, den Film 53 in die Kartusche 50 zu wickeln.
Eine aus der Kamera entfernte Kartusche wird einem Entwicklungs­ labor zur Entwicklung übergeben. Im Entwicklungslabor, wird die Spule 54 in der Dunkelkammer gegen den Uhrzeigersinn gedreht und das Füh­ rungsende 53a des Negativfilms 53 wird, wie vorher erwähnt, aus dem Durchlaßmund 58 bewegt. Dann wird an der Filmführung 53b gezogen, um den gesamten Negativfilm 53 aus der Kartusche 50 zu ziehen, bis das Kle­ beband 57 erscheint. Dann wird das Filmnachlaufende des Negativfilms von dem Klebeband 57 abgezogen.
Ein derart von der Kartusche 50 getrennter, belichteter Negativfilm 53 wird entwickelt und abgezogen. Beim Anfertigen von Abzügen werden die in die IC-Verpackung eingeschriebenen Daten gelesen und zum Ein­ stellen der Abzugsbedingungen in einem Photoabzugsgerät verwendet. Nach dem Anfertigen von Abzügen wird das Führungsende und das Nach­ laufende des entwickelten Negativfilms 53 in eine identische, zum Beispiel V-förmige Form geschnitten. Aufgrund des Vorhergehenden kann, unab­ hängig ob das Führungsende oder das Nachlaufende des Negativfilms an das Klebeband 57 befestigt ist, der Negativfilm 53 zuverlässig durch den Filmdurchlaßmund 58 entsprechend der Drehung der Spule 54 bewegt werden. Auf der anderen Seite werden für den Fall, daß der Negativfilm 53 in einer Rolle in einem Kleinlabor entwickelt wird zum Identifizieren der Führung des Negativfilms das Nachlaufende und das Führungsende vorzugsweise in verschiedenen Konfigurationen geformt.
Ein schon entwickelter Negativfilm wird mit seinem Nachlaufende an dem Klebeband 57 befestigt. Wenn die Spule 54 im Uhrzeigersinn gedreht wird, wird der Negativfilm 53 in die Kartusche 50 gewickelt. Dies kann so ausgeführt sein, daß der Negativfilm 53 so in die Kartusche 50 gewickelt wird, daß die Oberfläche des Negativfilms mit dem Bild darauf nach außen gehalten wird, um die Einrollung des Negativfilms 53 auszugleichen. Nach dem Aufwickeln des Negativfilms in die Kartusche 50 wird das Etikett 65 von der Kartusche abgezogen, um anzuzeigen, daß sich darin ein entwic­ kelter Negativfilm befindet. Anstelle des Abziehens des Etiketts, kann eine Markierung oder dergleichen, die angibt, daß der darin enthaltene Nega­ tivfilm schon entwickelt ist, mit einem Stift markiert werden. Weiterhin ist vorzuziehen, daß die in die IC-Verpackung 64 eingeschriebenen Daten, so wie das Datum der Photographie, auf das Etikett 65 gedrückt werden, um bequem die Klassifizierung und die Anordnung für den Benutzer zu ver­ einfachen.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, daß in der Lage ist, durch einfaches Abziehen eines Teils der Kartusche anzugeben, ob ein in der Kartusche enthaltener Negativfilm schon entwickelt ist oder nicht. In die­ sem Ausführungsbeispiel ist ein Schnitt 70 in den Schalen 52a und 52b geformt, um es einfach zu machen, den Öffnungsbereich 59 wegzuschnei­ den. Dieser Schnitt 70 ist eine Vertiefung mit einer dünnen Wand von etwa 0,3 bis 0,5 mm. Der Öffnungsbereich 59, wie er in Fig. 9 gezeigt ist, kann von der Kartusche 50 einfach durch manuelles Falten entlang der Vertiefung getrennt werden.
In der so konstruierten Kartusche 50 kann einfach durch Entfernen des Öffnungsbereichs 59 angegeben werden, ob sich ein entwickelter Ne­ gativfilm 53 in der Kartusche befindet. Da außerdem auch das Plüsch 60 des Filmdurchlaßmundes 58 zu dem Zeitpunkt des Entfernens des Öff­ nungsbereichs 59 entfernt wird, kann das Drehmoment der Spule 54 zum Nach-Außen-Bewegen des Negativfilms 53 reduziert werden, wenn zusätzli­ che Abzüge angefertigt werden.
Die vorliegende Erfindung kann auch zum Aufbewahren eines Um­ kehrfilms (Diafilm) verwendet werden. Sie kann auch für den Typ 120 ne­ ben dem Typ 135 verwendet werden. Aufgrund der vorstehenden Anord­ nung wird die Vorratsverwaltung der Kartuschen einfach, da das Ent­ wicklungslabor nur eine Art von Kartuschen bearbeitet.
Zusätzlich zu dem oben gesagten kann die vorliegende Erfindung in verschiedene Formen verändert, umgebildet und modifiziert werden. Selbst in solchen schon erwähnten Fällen sollte anerkannt werden, daß sie vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung umfaßt werden.

Claims (23)

1. Kartusche zum Enthalten eines photographischen Films mit Perfo­ rationen an seinen beiden Seitenbereichen mit:
  • einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
  • einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
  • einem Öffnungsbereich mit einem Filmdurchlaßmund, um zu ermögli­ chen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Öff­ nungsbereich auf dem Kartuschenkörper geformt ist; und
  • einer Kerbe, um zu verursachen, daß die Perforationen dadurch freigelegt werden, wobei die Kerbe in dem Öffnungsbereich gebildet ist.
2. Kartusche nach Anspruch 1, wobei der photographische Film ein entwickelter, photographischer Film ist und die Kartusche zum Aufbewah­ ren des entwickelten, photographischen Films verwendet wird.
3. Kartusche nach Anspruch 2, wobei der Öffnungsbereich mit einer Rückhalteklaue zum Zurückhalten eines in den Führungsbereich des pho­ tographischen Films gebildeten Lochs versehen ist.
4. Kartusche nach Anspruch 3, wobei der Kartuschenkörper trans­ parent ist.
5. Kartusche nach Anspruch 3, wobei wenigstens eine Seite des Kartuschenkörpers mit einer Öffnung versehen ist, wobei die Spule mit dem darauf aufgewickelten, photographischen Film durch diese Öffnung in den Kartuschenkörper eingesetzt wird, und eine Kappe mit einem Schaft­ loch zum drehbaren Halten eines Endes der Spule an der einen Seite an­ geordnet ist.
6. Kartusche nach Anspruch 3, wobei ein Aufkleber mit einer ID- Information über den photographischen Film darauf an dem Kartuschen­ körper angebracht ist.
7. Kartusche nach Anspruch 3, wobei ein leerer Aufkleber zum Auf­ schreiben einer Notiz darauf an dem Kartuschenkörper angebracht ist.
8. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten, photographischen Films mit:
  • einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
  • einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
  • einem Filmdurchlaßmund, um zu ermöglichen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Filmdurchlaßmund auf dem Kartu­ schenkörper geformt ist; und
  • einer Filmvorbewegungsvorrichtung zum Vorbewegen des Führungs­ abschnitts des photographischen Films von dem Filmdurchlaßmund, wobei die Vorrichtung direkt die Drehung der Spule auf die äußerste, periphere Oberfläche der photographischen Filmrolle, die auf die Spule aufgewickelt ist, überträgt, wenn die Spule gedreht wird.
9. Kartusche nach Anspruch 8, wobei die Filmvorbewegungsvor­ richtung die äußere Peripherie der Filmrolle gegen die Mitte der Spule preßt.
10. Kartusche nach Anspruch 9, wobei die Filmvorbewegungsvor­ richtung eine federnde Platte ist.
11. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten, photographischen Films mit:
  • einer ersten Rollenkammer zum Aufbewahren des photographischen Films in seiner Rollenform;
  • einer zweiten Rollenkammer, um den aus der ersten Rollenkammer gezogenen, photographischen Film in seiner Rollenform darauf aufzurollen;
  • einem Brückenbereich zu Verbinden der ersten und zweiten Rollen­ kammern; und
  • einer Öffnung in dem Brückenbereich, die durch den Brückenbe­ reich durchdringt und geeignet ist, daß die Vorder- und Rückseiten eines einzelnen Bilds, daß auf dem photographischen Film aufgenommen ist, da­ durch freigelegt werden.
12. Kartusche nach Anspruch 11, wobei jeweils ein drehbarer Schaft in der ersten und der zweiten Rollenkammer angeordnet ist und die En­ den des photographischen Films an jeden der drehbaren Schafte befestigt sind.
13. Kartusche zum Enthalten und Aufbewahren eines entwickelten, photographischen Films mit:
  • einer Spule zum Aufwickeln des photographischen Films darauf;
  • einem Kartuschenkörper zum drehbaren Aufnehmen der Spule;
  • einem Filmdurchlaßmund, um zu ermöglichen, daß der Film dadurch hindurch gelassen wird, wobei dieser Filmdurchlaßmund auf dem Kartu­ schenkörper geformt ist; und
  • einer Filmvorbewegungsvorrichtung zum Vorbewegen des Führungs­ abschnitts des photographischen Films von dem Filmdurchlaßmund, wobei die Vorrichtung direkt die Drehung der Spule auf die äußerste, periphere Oberfläche der photographischen Filmrolle, die auf die Spule aufgewickelt ist, überträgt, wenn die Spule gedreht wird; und
  • einem gespleißten Band zum Verbinden mit dem photographischen Film, wobei ein Ende des gespleißten Bandes mit der Spule befestigt ist, so daß der Gesamtheit des photographischen Films ermöglicht wird, aus der Kartusche gezogen zu werden.
14. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der photographische Film ein entwickelter photographischer Film ist und die Kartusche zum Aufbe­ wahren des entwickelten, photographischen Films verwendet wird.
15. Kartusche nach Anspruch 14, wobei der Kartuschenkörper transparent ist.
16. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der photographische Film abziehbar an einem Ende des gespleißten Bandes befestigt ist.
17. Kartusche nach Anspruch 16, die außerdem ein an das Füh­ rungsende des gespleißten Bandes befestigtes Klebeband umfaßt, wobei der photographische Film mit dem Klebeband befestigt ist.
18. Kartusche nach Anspruch 13, wobei der Kartuschenkörper und die Spule undurchsichtig sind.
19. Kartusche nach Anspruch 18, die außerdem einen Anzeigebereich zum Anzeigen der Tatsache umfaßt, daß der photographische Film schon entwickelt ist, wobei dieser Anzeigebereich auf dem Kartuschenkörper ausgebildet ist.
20. Kartusche nach Anspruch 19, wobei die Anzeige der Tatsache, daß der photographische Film schon entwickelt ist, durch Wegschneiden eines Teils des Kartuschenkörpers durchgeführt wird.
21. Kartusche nach Anspruch 20, wobei der wegzuschneidende Be­ reich der Öffnungsbereich ist, wo der Filmdurchlaßmund gebildet ist, und ein Schnitt anfänglich in diesem Bereich geformt ist.
22. Kartusche nach Anspruch 21, wobei ein Ende des gespleißten Bandes abziehbar an dem photographischen Film befestigt ist.
23. Kartusche nach Anspruch 22, die außerdem ein an dem Füh­ rungsende des gespleißten Bandes befestigtes Klebeband umfaßt, wobei der photographische Film mit dem Klebeband befestigt ist.
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