DE4034537C2 - - Google Patents

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Kiyoshi Nakamura
Akira Kimura
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Koumei Noda Chiba Jp Miyairi
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60LPROPULSION OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; SUPPLYING ELECTRIC POWER FOR AUXILIARY EQUIPMENT OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRODYNAMIC BRAKE SYSTEMS FOR VEHICLES IN GENERAL; MAGNETIC SUSPENSION OR LEVITATION FOR VEHICLES; MONITORING OPERATING VARIABLES OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRIC SAFETY DEVICES FOR ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES
    • B60L13/00Electric propulsion for monorail vehicles, suspension vehicles or rack railways; Magnetic suspension or levitation for vehicles
    • B60L13/03Electric propulsion by linear motors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B61B13/08Sliding or levitation systems
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60LPROPULSION OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; SUPPLYING ELECTRIC POWER FOR AUXILIARY EQUIPMENT OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRODYNAMIC BRAKE SYSTEMS FOR VEHICLES IN GENERAL; MAGNETIC SUSPENSION OR LEVITATION FOR VEHICLES; MONITORING OPERATING VARIABLES OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRIC SAFETY DEVICES FOR ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES
    • B60L2200/00Type of vehicles
    • B60L2200/26Rail vehicles

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von Zuleitungsabschnittsgrenzen für ein Linearmotor-Transportsystem mit einem am Boden angebrachten, primären Linearmotor, z. B. einem linearen Synchronmotor, einem linearen Induktionsmotor, oder Gleichspannungslinearmotoren, mit amplituden- und frequenzgesteuerten Strömen, die den primären Treiberspulen des Linearmotors von einem elektri­ schen Leistungsumsetzer, wie z. B. einem Zyklo-Converter zugeführt wird, sowie auf dem Boden angebrachten, gesteuerten Wechselrichtern, die die Zugkraftsteuerung ausführen. In die­ sem Falle ist gewöhnlich eine Leistungs-Umsetzerstation bzw. Unterstation einer entsprechenden, anzutreibenden Zuggruppe zugeordnet, da die Frequenz des den primären Treiberspulen zu­ geführten Versorgungsstroms in Abhängigkeit von der Zugge­ schwindigkeit gesteuert werden muß. Folglich werden eine Mehr­ zahl von Leistungsumsetzern zum Antreiben einer Mehrzahl von Zuggruppen benötigt. Dieses Versorgungssystem ist in den Pro­ tokollen des 19. Japanischen Symposiums zur Einführung kyber­ netischer Techniken bei der Eisenbahnsteuerung beschrieben, welches "805 Evaluation of feeding system for a magnetic floating type railroad system using a traffic simulation" ge­ nannt ist (September 1982, Seiten 676 bis 680).
Jede Unterstation versorgt den entsprechenden Zuleitungs­ abschnitt über eine sich entlang der Eisenbahnschiene zwischen zwei Stationen erstreckende Energieleitung mit elektrischer Leistung. Die Energie- bzw. Speiseleitung ist in eine Mehrzahl von Blöcken unterteilt, wobei jeweils ein Leistungsumsetzer jedem Zuleitungsblock zugeordnet ist. Ein Zuleitungsblock, der sich hinter einem Block befindet, an dem sich ein Zug befin­ det, wird als gesperrter Zuleitungsabschnitt definiert, so daß ein folgender Zug in diesen Abschnitt nicht einfahren kann. In dem Fall, in dem ein System vier Zuleitungsblöcke und entspre­ chend vier Leistungsumsetzer aufweist, können höchstens zwei Zuggruppen betrieben werden, so daß die Zugdichte sehr be­ grenzt ist.
Wenn ein aus einer Mehrzahl von Zuleitungsblöcken gebil­ deter Zuleitungsabschnitt jedem entsprechenden Leistungsum­ setzer zugeordnet und jeder Blockschalter zwischen zwei be­ nachbarten Blöcken verbunden ist, ist es möglich, die Länge eines Zuleitungsabschnitts durch Ein/Aussteuerung der Block­ schalter zu verändern, ohne daß die Grenzen der Zuleitungsab­ schnitte zwischen benachbarten Unterstationen festgelegt wer­ den müssen. In diesem Fall wird ein rückseitiger Zuleitungs­ block, der sich hinter einem Block befindet, an dem eine Zug­ gruppe vorhanden ist, ebenfalls als gesperrter Bereich defi­ niert. In diesem Fall kann man jedoch nur höchstens 4 Zug­ gruppen zur gleichen Zeit betreiben.
Mit einem System, in dem die Grenzen der Zuleitungsab­ schnitte verändert werden können, ist es möglich, die Zugdich­ te teilweise zu vergrößern. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn, wie in den oben erwähnten Druckschriften beschrieben, im Hinblick auf Geschwindigkeitsbeschränkungen ein Zug aufgrund eines Notfalls verspätet ist.
Das in der eingangs genannten Druckschrift genannte System erlaubt eine variable Zuordnung von Zuleitungsabschnitten je nach der Position von Zügen. Dadurch läßt sich zwar eine vergrößerte Zugdichte erreichen, jedoch ist der Mindestabstand zwischen benachbarten Zügen dadurch beschränkt, daß zusätzlich zum Bremsweg des hinteren Zuges mindestens ein Zuleitungsabschnitt zwischen beiden Zügen frei bleiben muß. Dieser Druckschrift sind ferner keine Angaben zu entnehmen, aufgrund welcher Kriterien eine Umschaltung der Zuleitungsabschnittsgrenzen erfolgt.
In der DE-PS 30 11 980 ist ebenfalls ein gattungsgemäßes Verfahren offenbart, das eine möglichst hohe Zugdichte anstrebt. Dabei geht es jedoch um ein Verfahren zur Unterbrechung der Stromzufuhr zu einem hinteren von zwei aufeinanderfolgenden Zügen bei zu starker Annäherung.
Weiterhin sind aus Hitachi hyouron, Vol. 63 Nr. 11, Seiten 39 bis 44, (November 1981) mit dem Titel "Neighboring Interlocking control system for Tohoku-Jouetsu Shinkansen" Leistungsversorgungen für herkömmliche Schienensysteme be­ kannt, bei denen eine Unterstation einem entsprechenden Zulei­ tungsabschnitt zugeordnet ist und eine Mehrzahl von Zügen in­ nerhalb eines Zuleitungsabschnitts betrieben werden kann, sowie mit einem Verknüpfungssystem für die Unterstationen, bei denen das Zuleitungssystem für die Züge automatisch aufgrund der Er­ gebnisse des Vergleichs zwischen der Zuleitungsvermögen einer zentralen Unterstation und den zwei benachbarten Unterstatio­ nen verändert werden kann. Mit dem ersten bekannten System ist es nicht möglich, den Zuleitungsabschnitt eines benachbarten Leistungsumsetzers zu bestimmen, um einen Zug mit großer Si­ cherheit und hoher Dichte bei Verkehrsstoßzeiten zu betreiben, den Zugbetrieb zu unterbrechen und bei Fehlern im Leistungs­ umsetzer die Kapazität der Leistungsversorgung herabzusetzen.
Andererseits ist das letztgenannte bekannte System für den nor­ malen Eisenbahnbetrieb ausgerichtet, der sich von dem mit Li­ nearmotoren unterscheidet, so daß es nicht auf dieses über­ tragbar ist.
Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, eine Leistungsversorgung für ein Transportsystem mit Linearmotoren anzugeben, mit dem Züge sicher und mit hoher Dichte ohne Rück­ sicht auf Veränderungen von Zugparametern und Zuständen der Leistungsumsetzer betrieben werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Patent­ anspruch 1 angegeben. Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgedankens zum Inhalt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfüh­ rungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Leistungsversorgung für Transportsysteme mit Linearmotor entsprechend der Erfindung,
Fig. 2 eine detaillierte schematische Darstellung einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuführungssy­ stems,
Fig. 3 ein Blockdiagramm zur Verdeutlichung der Beziehung eines Eingangs und eines Ausgangs der Betriebseinheit für Grenz-Versorgungsteile ("boundary candidates") gemäß der Er­ findung,
Fig. 4 eine schematische Teildarstellung einer Standard­ grenze,
Fig. 5 eine schematische Teildarstellung einer am weite­ sten hinten gelegenen vorderseitigen Grenze,
Fig. 6 und 7 schematische Teildarstellungen der am weite­ sten vorne liegenden rückseitigen Grenze,
Fig. 8 und 9 Flußdiagramme zur Verdeutlichung der Ar­ beitsweise einer Betriebseinheit für Grenz-Versorgungsteile,
Fig. 10 eine Blockdarstellung der Beziehung zwischen einem Eingang und dem Ausgang einer Einheit zur Bestimmung einer Grenze,
Fig. 11 eine schematische Teildarstellung zur Verdeutli­ chung des erfindungsgemäßen Steuerverfahrens eines Zuleitungs­ abschnitts,
Fig. 12 eine schematische Teildarstellung einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leistungsversorgung für Transportsysteme mit Linearmotor,
Fig. 13 bis 19 schematische Teildarstellungen des er­ findungsgemäßen Steuerverfahrens der Energiezuführung,
Fig. 20 ein Flußdiagramm der Arbeitsweise einer Überwa­ chungseinheit für die Kapazität der Energiezuführung, und
Fig. 21 die schematische Darstellung einer weiteren Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Leistungsversorgung für Transportsysteme mit Linearmotor.
In Fig. 1 ist ein System zur Zuführung von Leistung und eine Steuereinheit für einen Zuleitungsabschnitt für ein Transportsystem mit primärem Linearmotor am Boden gezeigt. Das Leistungsversorgungssystem weist eine Zuführung 3, die entlang der Schiene angeordnet ist, Blockschalter 4, Leistungsumset­ zereinheiten (PC) 51, 52, 53 usw. auf. Die Zuführung 3 (Energieleitung) ist in eine Mehrzahl von Zuleitungsblöcken aufgeteilt, wobei jeder der Blockschalter 4 zwischen einem Paar benachbarter Zuleitungsblöcke geschaltet ist. Ein Zuleitungsabschnitt ist aus einer Mehrzahl von Zuleitungsblöcken gebildet, wobei jede der entsprechenden Unterstationen bzw. Leistungsumsetzereinheiten 51, 52 und 53 einen Zuleitungsabschnitt mit elektrischer Leistung versorgen. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, versorgt jeder Zuleitungsblock vier Treiberspulen 100 mit Energie, die entlang der Schiene angeordnet sind, um ein sich bewegendes magnetisches Feld für die Züge 01, 02, 03 zu erzeugen. Die jeweilige Länge eines Zugs und der Treiberspulen beträgt z. B. 400 m bzw. 100 m. Eine Mehrzahl von Schaltern 101 ist zwischen jede Treiberspule 100 und den Zuleitungsblock geschaltet, um die Energieversorgung der Treiberspulen 100 zu steuern.
Eine Mehrzahl von Haupt-Steuereinheiten 1000, 2000 und 3000 ist entlang der Schienenstrecke verteilt und weist je­ weils folgende Baugruppen auf: Detektoren 10, 11, 12, 13 und 14 für Zugpositionen, Zug-Überwachungseinheiten (TPD) 21, 22 und 23, Grenzteil-Betriebseinheiten (BCOU) 31, 32 und 33 ("boundary candidates"), Datenempfangs- und Sendeeinheiten (DTRU) 41, 42 und 43, Grenz-Bestimmungseinheiten (BDU) 61, 62 und 63, Steuereinheiten 71, 72 und 73 für Blockschalter (BSCU) sowie Steuereinheiten 81, 82 und 83 für Leistungsumsetzer (PCC).
Alle Züge 01, 02 und 03 laufen, wie in den Figuren durch Pfeile angedeutet, von links nach rechts, so daß die Fahrt­ richtung vorwärts bei dieser Ausführungsform eine Bewegung von links nach rechts bedeutet. Wenn jedoch die Bewegungsrichtung eines Zugs umgekehrt wird, bedeutet dies, daß die Bedeutung von vorwärts ebenfalls umgekehrt wird.
Jede der in Fig. 1 gezeigten Steuereinheiten 1000, 2000 und 3000 ist nur mit jeweils einer der Leistungsumsetzerein­ heiten (PC) 51, 52 und 53 verbunden, wobei jede Leistungsum­ setzereinheit 51, 52 und 53, wie in Fig. 2 gezeigt, wiederum eine Mehrzahl von Leistungsumsetzern aufweisen kann. Das Zu­ führungssystem, welches ein Paar Leistungsumsetzer 511 und 512 oder 521 und 522 aufweist, wird als zusammengesetztes bzw. verbundenes Zuführungssystem bezeichnet. Die Zuführung 3 weist ein Paar Zuführungsteile 301 und 302 auf, die Treiberspulen 100 sind abwechselnd über Schalter 101, die zwischen der Trei­ berspule 100 und den Zuführungsteilen 301 und 302 liegen, mit den Zuführungsteilen 301 und 302 verbunden.
Die Leistungsumsetzereinheiten 511, 512, 521, 522 sind mit den Zuführungsteilen 301 und 302 über Schalter 110, 112, 114 und 116 verbunden.
Die Haupt-Steuereinheiten 1000, 2000 und 3000 definieren Grenzen der Zuleitungsabschnitte, indem der zwischen benach­ barten Zuleitungsblöcken geschaltete Blockschalter 4 gesperrt wird. Die Zuleitungsblöcke werden elektrisch durch die ge­ öffneten Blockschalter getrennt. Eine Zuleitungsabschnitts- Grenze zwischen zwei benachbarten Leistungsversorgungseinhei­ ten definiert Zuleitungsabschnitte, die die entsprechenden Leistungsumsetzereinheiten mit elektrischer Leistung versor­ gen. Jede Leistungsumsetzereinheit kann also elektrische Lei­ stung dem Zug zuführen, der sich innerhalb des entsprechenden Zuleitungsabschnitts befindet, der wiederum durch seine vor­ der- und rückseitige Grenze definiert ist. Zur Steuerung einer Zuleitungsabschnittsgrenze muß der entsprechende Blockschal­ ter, der dieser Grenze zugeordnet ist, geöffnet werden.
Es sind z. B. nur die Blockschalter geöffnet, die den entsprechenden Zuleitungsabschnitts-Grenzen entsprechen, wäh­ rend alle anderen Blockschalter geschlossen sind, oder es sind nur eine minimale Anzahl von Blockschaltern, die zur Zuführung von elektrischer Leistung zu den Zuleitungsblöcken notwendig sind, die der Endposition bzw. der Stopposition eines zu steu­ ernden Zuges entsprechen, geschlossen, und alle anderen Block­ schalter geöffnet. Diejenigen Treiberspulen, an die sich der Zug annähert, werden über entsprechende Schalter unter Strom gesetzt.
Der Detektor 12 für Zugpositionen erzeugt ein Zug-Positi­ onssignal und führt dieses Signal zu der Überwachungseinheit 22. Die Zug-Überwachungseinheit 22 erzeugt ein Ausgangssignal, welches die Position und die Geschwindigkeit eines Zugs in Ab­ hängigkeit von dem Positionssignal z. B. des Zugs 02 anzeigt. Die Grenzteil-Betriebseinheit 32 erzeugt in bezug auf den Zu­ leitungsabschnitt einen vorderseitigen und einen rückseitigen Grenzteil, und zwar in Abhängigkeit von dem Zug-Positionssi­ gnal. Der vorderseitige Grenzteil wird durch Auswahl eines zu öffnenden Blockschalters 4 bestimmt, der zwischen zwei Lei­ stungsumsetzereinheiten 52 und 53 liegt. Der Blockschalter de­ finiert die vorderseitige Grenze des Zuleitungsabschnitts. Der rückseitige Grenzteil wird durch Auswahl eines zu öffnenden Blockschalters bestimmt, der zwischen den Leistungs-Umsetzer­ einheiten 51 und 52 liegt. Der ausgewählte Blockschalter defi­ niert die rückseitige Grenze des Zuleitungsabschnitts und soll später im Detail beschrieben werden.
Die Datenübertragungs-Empfangseinheit 42 sorgt für die Übertragung bzw. den Empfang von Daten zwischen den Hauptsteu­ ereinheiten 1000, 2000 und 3000. Der vorderseitige Teil der Grenzteil-Betriebseinheit 32 und der rückseitige Grenzteil, der durch die Grenzteil-Betriebseinheit 33 erzeugt wurde, wer­ den beide über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 43 der Grenzbestimmungseinheit 62 zugeführt. Diese sogenannten Teile sind Grenzteile, die mit Bezug auf die Leistungs-Umsetzerein­ heiten 52 und 53 bestimmt worden sind. Die Grenzbestimmungs­ einheit 62 wählt die Teile aus und bestimmt die Grenze des Zuführungsabschnitts zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 und führt ein Ausgangssignal zu der Blockschalter- Steuereinheit 72 und der Leistungsumsetzereinheit 52. Das Ausgangssignal wird über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 43 zu der Leistungsumsetzer-Steuereinheit 83 geführt.
Die Blockschalter-Steuereinheit 72 bewirkt eine Ein-Aus­ steuerung der Blockschaltergruppen in Abhängigkeit von der be­ stimmten Grenze zwischen dem Zuleitungsabschnitt der Lei­ stungsumsetzereinheiten 52 und 53. Die Leistungsumsetzer-Steu­ ereinheit 82 steuert die Leistungsumsetzereinheit 52 in Abhän­ gigkeit von dem Zugpositions-Informationssignal der Zugüberwa­ chungseinheit 22, dem Grenzsignal des Zuleitungsabschnitts zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 von der Grenzbestimmungseinheit 62, sowie dem Grenzsignal des Zulei­ tungsabschnitts von der Grenzbestimmungseinheit 61, wobei die Übertragung jeweils über die Datensende-Empfangseinheiten 41 und 42 erfolgt.
Wenn ein Blockschalter infolge eines Fehlers geöffnet bleibt, so wird dieser als Grenze des Zuleitungsabschnitts de­ finiert. Wenn andererseits der Blockschalter aufgrund eines Fehlers in seiner Stellung verbleibt, werden drei Zuleitungs­ blöcke einschließlich der zwei benachbarten Zuleitungsblöcke bei der Bestimmung der Zuleitungsabschnittsgrenze als ein Zu­ leitungsblock behandelt.
Eine Standardgrenze ist eine Grenze, die durch die in Fig. 1 gezeigte Grenzteil-Bestimmungseinheit 32 bei normalem Betrieb eines Zuges bestimmt worden ist. Die Standardgrenze ist z. B. eine Grenze, die, wie in Fig. 4 gezeigt, den Zulei­ tungsabschnitt zwischen den Leistungsversorgungseinheiten 51 und 52 in zwei gleiche Teile aufteilt. Grundsätzlich teilt die Standardgrenze einen Zuleitungsabschnitt in zwei gleiche Teile auf, dies kann jedoch auch in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen und der Kapazität der Leistungsversorgung des Um­ setzers beim Entwurf des Systems verändert werden. Die Stan­ dardgrenze muß jedoch in jedem Fall vorher bestimmt werden. Die Standardgrenze zwischen der Leistungsumsetzereinheit 52 und der Leistungsumsetzereinheit 53 ist eine vorderseitige Standardgrenze des Leistungsumsetzers 52, die Standardgrenze zwischen der Leistungsumsetzereinheit 52 und der Leistungs­ umsetzereinheit 53 ist eine rückseitige Grenze der Leistungs­ umsetzereinheit 53.
Eine erlaubte, am weitesten zurückliegende vorderseitige Grenze bezeichnet einen am vorderen Ende des Zuleitungsblocks liegenden Blockschalter, welcher der Stopposition entspricht, wenn der Zug 01 entsprechend dem in Fig. 5 gezeigten Standard­ verzögerungsprofil zu bremsen beginnt. Die erlaubte, am weite­ sten hinten liegende vorderseitige Grenze stellt eine minimale Distanz sicher, die zur Verzögerung und zum sicheren Anhalten des Zugs ausreicht. Folglich kann die erlaubte, am weitesten zurückliegende vorderseitige Grenze in Abhängigkeit von der Zuggeschwindigkeit geändert werden.
Eine erlaubte, am weitesten vorne liegende rückseitige Grenze ist eine Grenze, die einen minimalen Abstand des Zufüh­ rungswegs sicherstellt, der ausreicht, um dem sich in dem be­ treffenden Zuleitungsabschnitt befindlichen Zug elektrische Leistung zuzuführen. Wenn der Zug sich hinter der Leistungs­ umsetzereinheit 52 befindet, die Leistung auf der Versorgungs­ leitung dem Zug zuführt, wird, wie in Fig. 6 gezeigt, der Blockschalter als die erlaubte, am weitesten vorne liegende, rückseitige Grenze ausgewählt, der an dem hinteren Ende des Zuleitungsblocks liegt, welcher der Zugposition entspricht. Wenn sich der Zug 01 vor der Leistungsumsetzereinheit 52 be­ findet, die diesem Zug elektrische Leistung zuführt, wird der Blockschalter, der sich am vorderen Ende des Zuleitungsblocks am dichtesten hinter dem Leistungsumsetzer-Schalter 52 befin­ det, zu einer erlaubten, am weitesten vorne liegenden rücksei­ tigen Grenze.
Die Grenzteil-Betriebseinheit 32 berechnet einen rücksei­ tigen Grenzteil und einen vorderseitigen Grenzteil des Zulei­ tungsabschnitts in bezug auf die Leistungsumsetzereinheit 52, d. h. den Grenzteil zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 51 und 52, sowie den Grenzteil zwischen den Leistungsumsetzerein­ heiten 52 und 53. Das Berechnungsverfahren der rückseitigen und vorderseitigen Grenzteile der Grenzteil-Betriebseinheit 32 ist in den Fig. 8 bzw. 9 gezeigt. Die Grenzteil-Betriebsein­ heit 32 ist für einen Zuleitungsabschnitt bestimmt und prüft, ob ein Zug innerhalb des entsprechenden Zuleitungsabschnitts vorhanden ist, der durch eine vorbestimmte vorderseitige Standardgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 und eine vorbestimmte rückseitige Standardgrenze zwischen den Lei­ stungsumsetzereinheiten 51 und 52, wie in Fig. 8 gezeigt, de­ finiert wird. Wenn sich in dem Zuleitungsabschnitt kein Zug befindet, wählt die Grenzteil-Betriebseinheit 32 die vorbe­ stimmte rückseitige Standardgrenze als rückseitigen Grenzteil aus und überträgt das Signal über die Datensende-Empfangsein­ heiten 42 und 41 zu der Grenzbestimmungseinheit 61 der Haupt­ steuereinheit 1000. Wenn sich innerhalb des Abschnitts ein Zug befindet, wird untersucht, ob sich der Zug vor der entspre­ chenden Leistungsumsetzereinheit 52 in bezug auf die Zulei­ tungsblocklinien befindet oder nicht. Im ersten Fall wählt die Betriebseinheit 32 die am weitesten vorne gelegene, rückseitige Grenze als rückseitigen Grenzteil unabhängig von der Zugposition aus und führt das Ausgangssignal über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 41 zu der Grenzbestimmungseinheit 61. Andernfalls wird die am weitesten vorne gelegene, rückseitige Grenze jedoch entsprechend der Bewegung der Zugposition verschoben. Wie in Fig. 9 ge­ zeigt, ermittelt die Betriebseinheit 32, ob sich ein Zug innerhalb des entsprechenden Zuleitungsabschnitts befin­ det, der durch die vorbestimmte vorderseitige Standardgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 und der vor­ bestimmten rückseitigen Standardgrenze zwischen den Leistungs­ umsetzereinheiten 51 und 52 definiert ist. Wenn sich in dem Zuleitungsabschnitt kein Zug befindet, wählt die Betriebsein­ heit 32 die vorbestimmte vorderseitige Standardgrenze als vor­ derseitigen Grenzteil aus und führt das Signal zu der Grenzbe­ stimmungseinheit 62. Wenn innerhalb des Abschnitts ein Zug vorhanden ist, wird ermittelt, ob die am weitesten hinten lie­ gende vordere Grenze in bezug auf die Zuführungsleitungen vor der vorderseitigen Standardgrenze der Leistungsversorgungs­ einheit 52 liegt oder nicht. Die Betriebseinheit 32 wählt die am weitesten hinten liegende, vorderseitige Grenze als vorder­ seitigen Grenzteil aus, wenn die am weitesten hinten liegende, vordere Grenze vor der vorderen Standardgrenze liegt. Wenn die am weitesten hinten liegende, vorderseitige Grenze sich hinter der vorderseitigen Standardgrenze befindet, wählt die Be­ triebseinheit 32 die vorderseitige Standardgrenze als vorder­ seitigen Grenzteil aus und führt den Ausgang zu der Grenzbe­ stimmungseinheit 62. Die am weitesten hinten liegende vorder­ seitige Grenze wird in Abhängigkeit von der Position und der Geschwindigkeit des anzutreibenden Zuges verschoben. Wenn sich in dem Zuleitungsabschnitt kein Zug befindet, wird die rück­ seitige Standardgrenze zu einem rückseitigen Grenzteil und die vorderseitige Standardgrenze wird zu einem vorderseitigen Grenzteil, wie bereits beschrieben wurde.
Wie in Fig. 10 gezeigt, ermittelt die Grenzbestimmungs­ einheit 62 die Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen der Lei­ stungsumsetzereinheit 52 und 53 in Abhängigkeit von dem vor­ derseitigen Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 52 und dem rückseitigen Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 53.
Der vorderseitige Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 52, der durch die Betriebseinheit 32 oder den Grenzteil zwi­ schen den Leistungsumsetzern 52 und 53, berechnet auf der Grundlage des Leistungsumsetzers 52, bestimmt worden ist, wird zu der Grenzbestimmungseinheit 62 geführt. Der rückseitige Grenzteil des Leistungsumsetzers 53, die durch die Betriebs­ einheit 33 oder den Grenzteil zwischen den Leistungsumsetzern 52 und 53, berechnet auf der Grundlage der Leistungsumsetzer­ einheit 53, bestimmt worden war, wird ebenfalls zu der Grenz­ bestimmungseinheit 62 geführt. Der am weitesten zurückliegende Grenzteil wird durch die Grenzbestimmungseinheit 62 ausgewählt und der Blockschalter-Steuereinheit 72 und der Leistungsumset­ zer-Steuereinheit 82 zugeführt, um die Grenzbestimmung zwi­ schen den Leistungsumsetzern 52 und 53 auf der Zuführungslei­ tung durchzuführen. Die Blockschalter-Steuereinheit 72 setzt in Abhängigkeit von den Grenzen des Zuleitungsabschnitts zwi­ schen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53, ermittelt durch die Grenzbestimmungseinheit 62, die Gruppe der Block­ schalter in den Ein- oder Auszustand.
Die Grenze des Zuleitungsabschnitts zwischen den Lei­ stungsumsetzern 52 und 53 der Grenzbestimmungseinheit 62 sowie die Grenze des Zuleitungsabschnitts zwischen den Leistungsum­ setzern 51 und 52 der Grenzbestimmungseinheit 61 werden über die Datensende-Empfangseinheiten 41 und 42 zu der Steuerein­ heit 82 für Leistungsumsetzer geführt. Die Leistungsumsetzer- Steuereinheit 82 steuert ebenfalls die Leistungsumsetzerein­ heit 53 in Abhängigkeit von dem Informationssignal über die Zugposition von der Zugüberwachungseinheit 22. Die Leistungs­ umsetzer-Steuereinheit 82 bestimmt den zu steuernden Zug und führt im Ergebnis die Steuerung durch. Die Leistungsumsetzer- Steuereinheit 82 erfaßt die Anzahl von Zuggruppen in dem kon­ trollierbaren Abschnitt der gleichen Leistungsumsetzereinheit auf der Grundlage der Informationen von der Zugüberwachungs­ einheit 22. Wenn sich nur eine Zuggruppe in dem Zuleitungsab­ schnitt befindet, steuert die Steuereinheit diese Zuggruppe. Befinden sich zwei Zuggruppen in dem Zuleitungsabschnitt, so bestimmt die Leistungsumsetzer-Steuereinheit den Steuerbereich auf der Grundlage der Informationen der Grenzbestimmungsein­ heiten 61 und 62 und definiert die sich innerhalb des Steuer­ bereichs befindende Zuggruppe als die zu steuernde Zuggruppe.
Fig. 11 zeigt als Beispiel die Steuerung eines Zulei­ tungsabschnitts, wenn sich kein Zug in diesem Zuleitungsab­ schnitt befindet. Zu diesem Zeitpunkt fällt der vorderseitige Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 52, ausgewählt durch die Betriebseinheit 32, mit dem rückseitigen Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 52, ausgewählt durch die Be­ triebseinheit 33, zusammen. Die vorbestimmte Standardgrenze wird durch die Grenzbestimmungseinheit 62 ausgewählt. Folglich wird ein vorbestimmter Blockschalter geöffnet, um die Zulei­ tungsgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 zu definieren.
Fig. 12 zeigt eine weitere Möglichkeit zur Definierung von Grenzen von Zuleitungsabschnitten, indem die minimale An­ zahl von Blockschaltern geschlossen wird, die zur Zuführung von elektrischer Energie zu den Zuführungsblöcken entsprechend den Endpositionen bzw. den Stoppositionen des zu steuernden Zugs notwendig sind, und indem alle anderen Blockschalter ge­ öffnet werden. Die Fig. 13 und 14 zeigen als Beispiel die Steuerung, wenn ein Zug innerhalb des Zuleitungsabschnitts der Leistungsumsetzereinheit 52 vorhanden ist. In Fig. 13 befindet sich die am weitesten zurückliegende vorderseitige Grenze der Leistungsumsetzereinheit 52 hinter der vorderseitigen Stan­ dardgrenze der Leistungsumsetzereinheit 52. Im Gegensatz dazu ist in Fig. 14 die am weitesten hinten liegende vorderseitige Grenze der Leistungsumsetzereinheit 52 vor der vorderseitigen Standardgrenze der Leistungsumsetzereinheit 52 gelegen.
In Fig. 13 liegt die am weitesten rückwärtige, vordersei­ tige Grenze der Leistungsumsetzereinheit 52 nicht vor der vor­ derseitigen Standardgrenze der Zuführungsleitung, so daß die Grenzteil-Betriebseinheit 32 die vorderseitige Standardgrenze als vorderseitigen Grenzteil ("candidate") auswählt und das Grenzsignal zu der Grenzbestimmungseinheit 62 übermittelt. Auf der anderen Seite wählt die Grenzteil-Betriebseinheit 33 die vorbestimmte rückseitige Standardgrenze als rückseitige Grenze mittels des Verfahrens gemäß Fig. 8 aus und führt das Grenz­ signal über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 41 zu der Grenzbestimmungseinheit 62. Die Grenzbestimmungseinheit 62 wählt die vorderseitige Standardgrenze bzw. die Zuleitungsab­ schnittsgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 aus. Folglich wird der entsprechende Blockschalter, wie in Fig. 13 gezeigt, geöffnet. Die Grenze wird in Abhängigkeit von der Bewegung des Zuges 01 bewegt.
Gemäß Fig. 14 geht die am weitesten zurückliegende, vor­ derseitige Grenze der Leistungsumsetzereinheit 52 über die vorderseitige Standardgrenze der Leistungsumsetzereinheit 52 hinaus. Die Grenzbestimmungseinheit 62 wählt die vorbestimmte vorderseitige Standardgrenze als Grenze zwischen den Lei­ stungsumsetzereinheiten 52 und 53 aus. Folglich wird die Gren­ ze nicht geändert, sondern bleibt, wie in Fig. 13 gezeigt, die gleiche.
Gemäß Fig. 15 bewegt sich der Zug in vorwärtiger Richtung über die vorderseitige Standardgrenze der Leistungsumsetzer­ einheit 52 oder die rückseitige Standardgrenze der Leistungs­ umsetzereinheit 53 hinaus und bewegt sich von dem Zuleitungs­ abschnitt der Leistungsumsetzereinheit 52 zu dem Zuleitungs­ abschnitt der Leistungsumsetzereinheit 53. Zu diesem Zeitpunkt werden die vorderseitige Standardgrenze der Leistungsumsetzer­ einheit 52 und die am weitesten vorne liegende, rückseitige Grenze der Leistungsumsetzereinheit 53 als vorderseitiger Grenzteil bzw. rückseitiger Grenzteil ausgewählt. Die Grenzbe­ stimmungseinheit 62 wählt die vorderseitige Standardgrenze der Leistungsumsetzereinheit 52 als Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen den Umsetzereinheiten 52 und 53 aus.
Fig. 16 zeigt den Fall, in dem sich ein Zug in jedem Zu­ leitungsabschnitt der Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 be­ findet. Die am weitesten hinten liegende, vorderseitige Grenze der benachbarten, zurückliegenden Leistungsumsetzereinheit 52 befindet sich hinter der vorderseitigen Standardgrenze der Leistungsumsetzereinheit 52. Die vorderseitige Standardgrenze der Umsetzereinheit 52 und die am weitesten vorne liegende rückseitige Grenze der Umsetzereinheit 53 werden als vorder­ seitiger Grenzteil und als rückseitiger Grenzteil ausgewählt. Die Grenzbestimmungseinheit 62 wählt die vorderseitige Stan­ dardgrenze als Grenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 53 und 52 aus.
Fig. 17 zeigt einen Fall, in dem der vordere Zug 01 auf­ grund einer Verspätung in dem vorherigen Zuleitungsblock ver­ bleibt, der folgende Zug weiterfährt und die am weitesten zu­ rückliegende, vorderseitige Grenze der Leistungsumsetzerein­ heit 52 über die vorderseitige Standardgrenze dieser Einheit hinausgeht. Zu diesem Zeitpunkt kann der folgende Zug seine Fahrt ohne Verzögerung fortsetzen, da die Zuleitungsab­ schnittsgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 zu einem Block nach vorne verschoben worden ist. Fig. 18 zeigt den Fall, in dem ein führender Zug 01 aufgrund weiterer Verzögerung in dem gleichen Block verbleibt, und der folgende Zug 02 weiterfährt. Die am weitesten zurückliegende, vorder­ seitige Grenze der Einheit 52 überschreitet die Zuleitungsab­ schnittsgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 gemäß Fig. 17. Zu diesem Zeitpunkt hat sich die Zuleitungs­ abschnittsgrenze der Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 im Vergleich zu der in Fig. 17 gezeigten Grenze zu einem Block nach vorne bewegt, so daß der folgende Zug 02 sich ohne Ver­ zögerung weiterbewegen kann.
Wenn der führende Zug 01 in dem vorherigen Zuleitungs­ block mit Verzögerung verbleibt und der folgende Zug 02 wei­ terfährt, ist es unmöglich, die Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 um einen weiteren Block nach vorne zu verschieben.
In diesem Fall wird der folgende Zug mit einem bestimmten Verzögerungsprofil verzögert, z. B. durch ATC (Automatic Train Control) oder ATS (Automatic Train Stop Control), so daß die­ ser innerhalb des Zuleitungsabschnitts der Leistungsumsetzer­ einheit 52 angehalten wird. Fig. 19 zeigt den Fall, in dem der vorlaufende Zug 01 und der folgende Zug 02 weiterfahren und sich der führende Zug 01 in bezug auf die Versorgungsleitung vor der Leistungsumsetzereinheit 53 befindet. In diesem Fall befindet sich die Position einer Zuleitungsgrenze an einem Blockschalter, wie durch einen Pfeil angedeutet.
Die Zuleitungsabschnittsgrenze der Leistungsumsetzerein­ heit 52 erstreckt sich nahe an die Vorderseite der Leistungs­ umsetzereinheit 53, so daß der folgende Zug 02 sicher und so nah wie möglich an den führenden Zug heranfahren kann.
Gemäß dieser Ausführungsform können mit dem Steuersystem der Zuleitungsabschnitte alle Züge sicher mit einem minimalen Abstand zueinander ohne Verzögerung fahren, so daß eine erhöh­ te Betriebsdichte möglich ist.
Wenn bei dieser Ausführungsform eine Notfallsituation in den Leistungsumsetzereinheiten auftritt, arbeitet das System wie folgt:
Eine Verringerung der Zuführung der Leistungsumsetzersy­ steme aufgrund eines teilweisen Fehlers der Leistungsumsetzer­ einheiten und eine Verringerung der Zuführung der Leistungs­ unterstationen führt z. B. zu einer Verringerung der Zuführung der Leistungsstation während der Beschleunigung des Zuges auf maximale Geschwindigkeit. Folglich sind in jeder Steuereinheit 1000, 2000 und 3000 eine Zuführungs-Überwachungseinheit, die aus Vergleichseinrichtungen zum Vergleich eines Befehlsstroms zu der Leistungsumsetzereinheit mit dem tatsächlichen Ausgang der Leistungsumsetzereinheit, sowie Einrichtungen zum Sammeln von Informationen in bezug auf den Leistungsspielraum einer Leistungsstation und zur Erfassung einer Verminderung des Zu­ führungsvermögens vorgesehen.
Wenn die Speisung der Leistungsumsetzereinheit 52 unter einen vorbestimmten Wert fällt, verlegt die Zuführungs-Über­ wachungseinheit die Standardgrenze des Zuleitungsabschnitts zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 51 und 52 um einen Block nach vorne, sowie die Standardgrenze des Zuleitungsab­ schnittes zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53 um einen Block nach hinten. Dieses Verfahren ist in Fig. 20 ge­ zeigt. Wie oben gezeigt, wird die Länge des Zuleitungsab­ schnitts der Leistungsumsetzereinheit 52 während des Zuglaufs um einen Block während des normalen Betriebs nach vorne und nach hinten verkürzt und die mittlere Leistung der Leistungs­ umsetzereinheit 52 wird aufgrund der Verkürzung der Betriebs­ zeit dieser Umsetzereinheit 52 reduziert.
Bei einem Betrieb mit hoher Dichte gelangt die Grenze des Zuleitungsabschnitts zwischen den Leistungsumsetzerein­ heiten 51 und 52 nicht hinter die Standardgrenze zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 52 und 51, die wie oben beschrie­ ben, um einen Block nach vorne geschoben worden ist. Wenn sich weiterhin kein Zug innerhalb des Zuleitungsabschnitts der Lei­ stungsumsetzereinheit 53 befindet, wird die wie oben verscho­ bene Grenze, welche zu einem Block zurückverschoben worden ist, zu dem Zuleitungsabschnitt der Leistungsumsetzereinheiten 52 und 53, und die mittlere Leistung der Leistungsumsetzerein­ heit 52 wird reduziert. Wenn jedoch der Zuleitungsabschnitt der Leistungsumsetzereinheit 52 verkürzt wird, wird der Zulei­ tungsabschnitt der Leistungsumsetzereinheiten 51 und 53 ver­ längert und die maximale Betriebsdichte der Züge reduziert. Das erfindungsgemäße Steuersystem für Zuleitungsabschnitte er­ möglicht es, wie oben beschrieben, eine hohe Betriebsdichte von Zügen selbst dann beizubehalten, wenn die Zuleitungskapa­ zität der Leistungsumsetzereinheit reduziert ist.
Wenn bei dieser genannten Ausführungsform die Zuleitungs­ kapazität der Leistungsumsetzereinheiten reduziert ist, wird die Standardgrenze um einen Block nach vorne oder nach hinten verschoben. Die Standardgrenze kann in Abhängigkeit von dem Grad der Verringerung der Zuleitungskapazität auf einmal um eine Anzahl von Blöcken verschoben werden. Es ist folglich möglich, selbst bei beträchtlicher Verringerung der Zulei­ tungskapazität einen Zug ohne Verringerung seiner Geschwindig­ keit weiterzuführen.
Wenn die Zuführung aufgrund eines Fehlers in der Lei­ stungsumsetzereinheit unmöglich wird, erfolgt die erfindungs­ gemäße Notfallsteuerung wie folgt:
Zunächst sind gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 1 eine Leistungsumsetzer-Überwachungseinheit (PSCU) 012 und eine Notfall-Steuereinheit (EPC) 022 gemäß Fig. 21 zusätzlich ein­ gefügt. Die Blockschalter-Steuereinheit 72 ist so ausgelegt, daß sie direkt die Befehle zum Öffnen und Schließen von den Grenzüberwachungseinheiten 61 und 62 empfangen kann. Die Zug­ überwachungseinheit (TSU) 22 kann direkt das von den Zugposi­ tionsdetektoren 11, 12 und 13 abgegebene Positionssignal em­ pfangen.
Die Leistungsumsetzer-Überwachungseinheit 012 überwacht die Leistungsumsetzereinheit 52 und führt ein erzeugtes Not­ fallsignal zu der Notfall-Verarbeitungseinheit 022, und über­ trägt weiterhin das Signal über die Datensende-Empfangseinhei­ ten 41, 42 und 43 zu den Notfall-Verarbeitungseinheiten 021 und 022, wenn ein Notfallsignal durch einen Fehler einer Lei­ stungszuführung und einen Fehler der Leistungsumsetzereinheit 52 hervorgerufen wird. Die Arbeitsweise des Zuführungs-Steuer­ systems für den Fall, in dem die Leistungsumsetzereinheit 52 keine Leistung erzeugen kann und die Leistungsumsetzer-Über­ wachungseinheit 012 die Notfalloperation behandelt, wird wie folgt durchgeführt:
Die Notfall-Verarbeitungseinheit überträgt sofort das Rückstellsignal zu der Notfall-Verarbeitungseinheit 022 über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 43, wenn kein Zug in­ nerhalb des Zuleitungsabschnitts der Leistungsumsetzereinheit vorhanden ist, und zwar zu der Zeit, zu der die Notfall-Verar­ beitungseinheit 023 das Notfallsignal empfängt. Zusätzlich wird das Notfallsignal zu der Grenzteil-Betriebseinheit 33 geführt, um, wie später im Detail beschrieben, die Standard­ grenze zu verändern. Wenn andererseits ein Zug innerhalb des Zuleitungsabschnitts der Leistungsumsetzereinheit 53 vorhanden ist, nachdem der Zug zu dem vorderen Zuleitungsabschnitt be­ wegt worden ist, wird die oben beschriebene Verarbeitung so­ fort ausgeführt. Beim Empfang des Rückstellsignals führt die Notfallverarbeitungseinheit 022 dieses Signal der Blockschal­ ter-Steuereinheit 72 zu und ermöglicht danach der Blockschal­ ter-Steuereinheit 72 gemäß der von der Grenzbestimmungseinheit 61 zugeführten Befehle zum Öffnen und Schließen der Block­ schalter zu arbeiten und führt zur gleichen Zeit das Rück­ stellsignal über die Datensende-Empfangseinheiten 42 und 43 zu der Notfall-Verarbeitungseinheit 021. Weiterhin überträgt die Notfall-Verarbeitungseinheit 022 das Notfallsignal zu der Da­ tensende-Empfangseinheit 42 und ermöglicht der Datenempfangs­ einheit 42, nur als Datensendeleitung für die Datensende-Em­ pfangseinheiten 41 und 42 zu arbeiten. Die Notfall-Verarbei­ tungseinheit 021 überträgt das Rückstellsignal zu der Grenz­ teil-Betriebseinheit 31, um die Standardgrenze zu verändern.
Die oben erwähnte Veränderung der Standardgrenze bedeu­ tet, daß die Standardgrenze der Leistungsumsetzereinheiten 51 und 52 und die vorderseitige Standardgrenze der Grenzteil-Be­ triebseinheit 31 sowie die rückseitige Standardgrenze der Grenz­ teil-Betriebseinheit 33 zu den oben erwähnten Standardgrenzen zwischen den Leistungsumsetzereinheiten 51 und 53 geändert werden. Wie oben beschrieben, wird die Leistungsumsetzerein­ heit 52, die keine Zuführung vornehmen kann, von dem Zufüh­ rungssystem entfernt. Zu diesem Zeitpunkt wird die neue Zufüh­ rungsgrenze durch die Leistungsumsetzereinheiten 51 und 53 bestimmt.
Das Steuersystem für Zuleitungsabschnitte gemäß der oben beschriebenen Ausführungsform kann die hohe Betriebsdichte von Zügen auf einem vorbestimmten Wert halten, wenn eine Lei­ stungsumsetzereinheit nicht mehr elektrische Leistung zu den Zuführungen schalten kann. Wenn der Betrieb der Verarbeitungs­ einheit 022 sichergestellt ist, ist es mit der obigen Ausfüh­ rungsform möglich, daß das gesamte System seine Arbeitsweise fortsetzt, wenn bei einem Fehler der entfernt angebrachten Einheit 2000 eine Wartungsarbeit durchgeführt wird oder wenn eine Erweiterung des Funktionsumfangs der Leistungsumsetzer­ einheiten und der Steuereinheiten während ihres Betriebs vor­ genommen wird.
Gleiches gilt für den Fall, daß eine Signalübertragungs­ leitung für einen Ein/Aus-Befehl der Blockschalter-Steuerein­ heit zu einem Blockschalter unterbrochen ist und ein Fehler eines Blockschalters verhindert, daß eine Steuerung dieses Schalters (Ein/Aus) durchgeführt wird. In allen Fällen werden die Störungszustände durch Vergleich der Ein/Aus-Befehlssigna­ le mit dem tatsächlichen Ein/Aus-Zuständen der Blockschalter erfaßt. Zu jeder, in Fig. 1 gezeigten Hauptsteuereinheit 1000, 2000 und 3000 wird eine Blockschalter-Überwachungseinheit hin­ zugefügt, die eine Vergleichseinrichtung zur Erfassung des tatsächlichen Ein/Aus-Zustandes von Blockschaltern aufweist, um die entsprechende Zuleitungsabschnittsgrenze zu definieren und um einen Ein/Aus-Befehl der Blockschalter-Steuereinheit mit dem tatsächlichen Ein/Aus-Zustand des entsprechenden Blockschalters zu vergleichen. Im folgenden soll nun beispiel­ haft die Arbeitsweise der Hauptsteuereinheit 1000 beschrieben werden. Wenn die Blockschalter-Überwachungseinheit einen Feh­ ler im Ein/Aus-Betrieb des Blockschalters zwischen den Lei­ stungsumsetzereinheiten 52 und 53 erfaßt und der Blockschalter in geöffnetem Zustand verbleibt, führt diese ein Befehlssignal zu der Grenzbestimmungseinheit 62, welches den Blockschalter als einen solchen, neuen Blockschalter bezeichnet, der eine neue Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen den Leistungsumset­ zereinheiten 52 und 53 definiert. Dieser bestimmte Befehl hat gegenüber dem durch den Verarbeitungsvorgang gemäß Fig. 10 er­ zeugten Grenzbefehl Priorität. Wenn der Blockschalter in ge­ schlossener Stellung verbleibt, führt die Blockschalter-Über­ wachungseinheit das erfaßte Störungssignal des Blockschalters zu den Grenzteil-Betriebseinheiten 32 und 33. Diese Grenzteil- Betriebseinheiten 32 und 33 betrachten einen vorderen und rückseitigen Zuführungsblock in bezug auf den Blockschalter als einen Block und betreiben die vorderen und rückseitigen Grenzteile in Abhängigkeit von dem von der Blockschalter-Über­ wachungseinheit übertragenen Notfallsignal. Das bedeutet, daß, wenn ein dem vorderseitigen Grenzteil der Leistungsumsetzer­ einheit 52 entsprechender Blockschalter, der gemäß dem Prozeß von Fig. 9 betrieben wird, mit einem nicht betreibbaren Block­ schalter zusammenfällt, welcher in geschlossener Stellung ver­ bleibt, daß dann die Grenzteil-Betriebseinheit 32 einen Block­ schalter als vorderseitigen Grenzteil ausgibt, der um einen Block vor dem nicht betreibbaren Schalter liegt. Wenn ein dem rückseitigen Grenzteil der Leistungsumsetzereinheit 53 ent­ sprechender Blockschalter, der gemäß dem Prozeß von Fig. 8 be­ trieben wird, mit einem nicht betreibbaren Blockschalter zu­ sammenfällt, der in geschlossener Stellung verbleibt, gibt die Grenzteil-Betriebseinheit 33 als rückseitigen Grenzteil einen Blockschalter aus, der um einen Block hinter dem nicht be­ treibbaren Schalter liegt. Folglich kann bei dieser Ausfüh­ rungsform ein Zug im Falle eines nicht betreibbaren Block­ schalters sicher betrieben werden.
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen werden ver­ teilte Steuersysteme verwendet, es ist jedoch auch möglich, eine Zuleitungsabschnittsteuerung stattdessen durch ein zen­ trales Steuersystem vorzunehmen.

Claims (7)

1. Verfahren zur Bestimmung der Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen einer vorderen und einer hinteren Leistungsversorgungseinheit (51, 52) in einem Linearmotor-Transportsystem, bei dem Treiberspulen (100) zum Antrieb und Abbremsung eines Zuges entlang einer Strecke zu Zuleitungsblöcken zusammengeschaltet sind und benachbarte Zuleitungsblöcke jeweils über Blockschalter (4) miteinander verbunden sind, wobei die Zuleitungsabschnittsgrenze zwischen einem rückseitigen und einem vorderseitigen Grenzkanditaten jeweils einer Leistungsversorgungseinheit durch Blockschalter bestimmt wird, mit den folgenden Schritten:
  • Auswahl des rückseitigen Grenzkanditaten unter Anwendung der folgenden Schritte:
  • - Feststellung, ob sich ein Zug in dem Zuleitungsabschnitt der vorderen Leistungsversorgungseinrichtung befindet,
  • - Auswahl einer rückseitigen Standardgrenze als rückseitigen Grenzkanditaten, wenn sich kein Zug in diesem Zuleitungsabschnitt befindet, und andernfalls
  • -Auswahl einer am weitesten vorneliegenden, rückseitigen Grenze so dicht wie möglich hinter dem Zug (01) als rückseitigen Grenzkandidaten,
  • Auswahl des vorderseitigen Grenzkandidaten unter Anwendung der folgenden Schritte:
  • - Feststellung, ob sich ein Zug in dem Zuleitungsabschnitt der hinteren Leistungsversorgungseinheit findet,
  • - Auswahl einer vorderseitigen Standardgrenze als vorderseitigen Grenzkandidaten, wenn sich kein Zug in diesem Zuleitungsabschnitt befindet, und andernfalls
  • - Auswahl einer am weitesten hinten liegenden, vorderseitigen Grenze, vor der der Zug zum Stillstand gebracht werden kann, als vorderen Grenzkandidaten, wenn sich diese Grenze vor der vorderseitigen Standardgrenze befindet, und ansonsten Auswahl der vorderseitigen Standardgrenze als vorderseitigen Grenzkanditaten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der Erfassung einer Leistungsverminderung bei der Leistungsversorgungseinheit der rückseitige Standardgrenzkandidat und der vorderseitige Standardgrenzkandidat verändert wird, um die Länge des Zuleitungsabschnittes der zugehörigen Leistungsversorgungseinheit zu reduzieren.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausfall einer Leistungsversorgungseinheit (51, 52) eine benachbarte Leistungsversorgungseinheit als vordere oder hintere Leistungsversorgungseinheit verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Leistungsversorgungseinheit (51, 52) mindestens zwei Leistungsumsetzer (511, 512, 521, 522) aufweist, die abwechselnd mit aufeinanderfolgenden Treiberspulen (100) verbunden sind.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuleitungsabschnittsgrenze durch den weiter hinten liegenden der beiden Grenzkandidaten bestimmt ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Blockschalter (4) außer dem als Zuleitungsabschnittsgrenze bestimmten Blockschalter geschlossen werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß alle zwischen den beiden Grenzkandidaten liegenden Blockschalter (4) geöffnet werden.
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