DE4104884C2 - - Google Patents

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DE4104884C2
DE4104884C2 DE4104884A DE4104884A DE4104884C2 DE 4104884 C2 DE4104884 C2 DE 4104884C2 DE 4104884 A DE4104884 A DE 4104884A DE 4104884 A DE4104884 A DE 4104884A DE 4104884 C2 DE4104884 C2 DE 4104884C2
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Horst Schinke
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Elektrogerät mit einem Gehäuse zur Aufnahme wenigstens eines Funktionsteils und mindestens einer mit dem Funktionsteil zusammenwirkenden und aufladbaren Speicher­ zelle sowie einer Speicherzellenladeschaltung mit einem am Gerät vorgesehenen Gerätestecker, der aus einem Steckerbuchsengehäuse mit einer Steckerstifte aufweisenden Einstecköffnung besteht, die zur formschlüssigen Aufnahme einer Gerätesteckdose eines Netz­ kabels für die Stromversorgung der Speicherzelle dient.
Derartige, mittels aufladbarer Speicherzellen betriebene Elektro­ geräte, wie zum Beispiel Rasierapparate, Zahnbürsten, Schrauben­ dreher, Bohrmaschinen, Taschenlampen usw. befinden sich in großer Zahl im praktischen Einsatz. Zwecks Aufladung der Speicherzellen sind diese Elektrogeräte mit einem aus Sicherheitsgründen genorm­ ten Gerätestecker ausgestattet, in dessen Einstecköffnung eben­ falls eine genormte Gerätesteckdose eines Netzkabels zur Übertra­ gung einer Netzspannung formschlüssig einsteckbar ist. Der Ge­ brauchsnutzen derartiger Elektrogeräte ist sehr hoch, da die Spei­ cherzellen wiederholt und sehr oft aufgeladen werden können. Nach jedem Aufladevorgang steht ein voll funktionsfähiges Elektrogerät zur Verfügung, das dann ohne Netzkabelanschluß eingesetzt werden kann. Vielfach ist die Speicherzellenladeschaltung derartiger Elektrogeräte mit weiteren elektrischen Bauelementen versehen, die unabhängig vom Ladezustand der Speicherzellen einen Betrieb des Elektrogerätes mittels direkter Netzspannungsversorgung gewähr­ leisten.
Aufladbare Speicherzellen haben bekanntlich eine begrenzte Lebensdauer. Demzufolge sollten mit aufladbaren Speicherzellen ausgestattete Elektrogeräte konstruktiv derart ausgestaltet werden, daß eine sichere Entsorgung verbrauchter Speicherzellen durchführbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Elektrogerät der eingangs ange­ gebenen Art in der Weise auszubilden, daß die aufladbaren Spei­ cherzellen auf einfache Weise aus dem Elektrogerät entnommen wer­ den können, ohne daß der Benutzer mit der gefährlichen Netz­ spannung in Berührung kommen kann.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Gerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Steckerbuchsengehäuse oder die Steckerstifte mit dem Steckerbuchsengehäuse drehbar angeordnet sind, daß am Steckerbuchsengehäuse und einem abnehmbaren Gehäuse bzw. Gehäuseteil zusammenwirkende Riegelelemente vorgesehen sind, und daß Mittel zur Unterbrechung einer im Gehäuse angeordneten Stromversorgungsleitung vorgesehen sind.
Hierdurch kann auf einfache Weise das Steckerbuchsengehäuse in verschiedene Positionen verstellt werden, um in der einen Stellung das abnehmbare Gehäuseteil am Gerät festzusetzen und in einer wei­ teren Stellung das abnehmbare Gehäuseteil zu entriegeln, so daß es dann zur Entsorgung der Speicherzellen vom Gerät entfernt werden kann. Durch Drehen der Steckerbuchsen kann auch auf einfache Weise die Stromversorgung derart unterbrochen werden, daß die Bedie­ nungsperson mit der gefährlichen Netzspannung nicht in Berührung kommen kann.
Hierzu ist es vorteilhaft, daß das Steckerbuchsengehäuse im Ge­ häuse des Gerätes gegenüber den Steckerstiften drehbar aufgenommen ist und daß die Steckerstifte auf einer Steckerplatte feststehend angeordnet und über mindestens je eine eine Sollbruchstelle auf­ weisende Leiterfahne mit der bzw. den Speicherzellen verbunden sind. Da die einzelnen Leiterfahnen mit Sollbruchstellen ausge­ stattet sind, kann durch leichtes Drehen des Steckerbuchsenge­ häuses die Leiterfahne ohne weiteres durchtrennt und somit die Stromversorgung zu den Speicherzellen vollständig unterbrochen werden. Eine Inbetriebnahme des Gerätes ist nur durch geschultes Fachpersonal möglich. Auf diese Weise wird jegliche Gefährdung der Bedienungsperson ausgeschlossen, da auch beim Einstecken der Ge­ rätesteckdose in das Gerät keine Inbetriebnahme des Gerätes mehr möglich ist.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist gemäß einer Weiterbildung der er­ findungsgemäßen Vorrichtung, daß das Gerät aus einem Gehäuse­ chassis, mindestens einem auf das Gehäusechassis aufbringbaren Ge­ häuse und einem das Gehäuse vervollständigenden Gehäuseteil gebil­ det ist, wobei das Gehäusechassis zur Aufnahme des Steckerbuchsengehäuses und der Steckerplatte dient. Vorteil­ haft ist es ferner, daß ein Teil des Gehäuses als Hülse ausgebil­ det ist, die auf das Gehäusechassis soweit aufschiebbar ist, bis sie gegen eine am Gehäuse bzw. Gehäusechassis vorgesehene An­ schlagwand zur Anlage kommt und das Gehäuseteil in etwa die glei­ che Außenkontur wie die Hülse aufweist, topfartig ausgebildet, mit einer Öffnung zur Aufnahme einer Gerätesteckdose ausgestattet und an das untere Ende der Hülse ansetzbar ist.
Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, daß das topfartige Gehäuseteil an seiner einen Breitseite ein freitra­ gendes Wandelement aufweist, das etwas schmäler ist als die Breit­ seite und in eine auf einer Seite des Gehäuses vorgesehene läng­ liche Ausnehmung einfügbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, daß am unteren Ende des Chassis eine nach einer Seite hin offene Ausneh­ mung mit einer zumindest teilweise ringförmigen Nut zur Aufnahme der Steckerplatte mit den beiden feststehenden Steckerstiften und zur drehbaren Aufnahme eines ringförmigen Ansatzes des Stecker­ buchsengehäuses vorgesehen ist und das Steckerbuchsengehäuse auf einem auf der Steckerplatte fest angeordneten ringförmigen Ansatz begrenzt drehbar gelagert ist, wobei das Steckerbuchsengehäuse zy­ linderförmig ausgebildet ist und an seinem Gehäusemantel minde­ stens eine Verriegelungsnase aufweist. Vorteilhaft ist es außer­ dem, daß auf den Gehäusemantel des Steckerbuchsengehäuses eine Arretierungsplatte aufsetzbar ist, die mit mindestes einer, eine Erweiterung aufweisenden Öffnung derart versehen ist, daß die Arre­ tierungsplatte mit der Öffnung und der Erweiterung über die Ver­ riegelungsnase schiebbar und dann durch Drehen des Steckerbuchsen­ gehäuses oder der Arretierungsplatte hinter der Verriegelungsnase festsetzbar ist.
Somit läßt sich auf einfache Weise zur Entsorgung der Speicherzel­ le der die Speicherzellen aufnehmende Raum freilegen, da hierzu das Steckerbuchsengehäuse lediglich um ca. 90° gedreht zu werden braucht bzw. so weit, bis die dem Gerätestecker angepaßte Ein­ stecköffnung mit ihren beiden Längsseiten die durch die beiden Steckerstifte verlaufende Ebene in einem rechten Winkel schneidet. In dieser Stellung sind auch die beiden mit den Steckerstiften verbundenen Leiterfahnen durchtrennt. Ebenfalls befinden sich die Verriegelungsnasen im Bereich der Erweiterung der in der Arretie­ rungsplatte vorgesehenen Öffnung, so daß nunmehr die Arretierungs­ platte mit dem unteren topfartigen Gehäuse abgenommen werden kann. Anschließend braucht nur noch das hülsenartige Gehäuse bzw. Ge­ häuseteil vom Chassis abgezogen zu werden, um die Speicherzellen freizulegen, die dann entsorgt werden können.
Um das Gerät wieder in Betrieb nehmen zu können, müssen durch den Fachhandel lediglich die Leiterfahnen und die Speicherzellen er­ setzt werden. Danach kann das Gerät auf einfache Weise wieder zusammengesetzt und in Betrieb genommen werden.
Vorteilhaft ist es ferner, daß das Steckerbuchsengehäuse auf einer Seite gegen Stellkräfte verstellbare Arretierungselemente aufweist, die in in der Steckerplatte bzw. in dem Ansatz vorgesehene Rastlöcher einrastbar sind. Außerdem ist es vorteilhaft, daß die Rastlöcher unterschiedlich tief und die Leiterfahnen winkelförmig ausgebildet sind, wobei der eine Schenkel der Leiterfahne mit der Steckerplatte oder mit den Steckerstiften fest verbunden und der andere Schenkel in einer im Gehäuseteil vorgesehenen schlitzartigen Öffnung aufgenommen ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist schließlich vorgesehen, daß das Steckerbuchsengehäuse stirnseitig mit mindestens einer schlitzartigen Aussparung zur Aufnahme eines Stellelementes versehen ist und daß durch Drehen des Steckerbuchsengehäuses die Leiterfahnen zerstört werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist schließ­ lich vorgesehen, daß die am Steckerbuchsengehäuse vorgesehenen Ar­ retierungselemente beim Drehvorgang des Steckerbuchsengehäuses ge­ gen die Leiterfahnen bewegt werden und diese durchtrennen. Hierzu ist es vorteilhaft, daß sich auf der Stirnfläche des Ansatzes im Anschluß an die Raststelle zur Aufnahme der Arretierungselemente eine kreisbogenförmige Vertiefung anschließt, über die die Leiterfahne gelegt und auf der die Arretierungselemente geführt sind.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, in der Beschreibung und in den Figuren beschrieben bzw. dargestellt, wo­ bei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung an einer Ausführungsform bei­ spielsweise dargestellt, ohne auf diese Ausführungsform beschränkt zu sein. Es zeigt:
Fig. 1 einen Rasierapparat mit einem hülsenartigen Gehäuseteil in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rasierapparates in perspektivischer Darstellung;
Fig. 3 eine Explosionsdarstellung eines geöffneten Rasierappa­ rates mit abgenommenem Gehäuseteil, einer Steckerplatte und einem Steckerbuchsengehäuse, die Teil eines Geräte­ steckers sind, sowie ein Netzkabel;
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung von Teilen des Geräte­ steckers sowie des Gehäuses;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Steckerplatte und des abgenommenen Steckerbuchsengehäuses;
Fig. 6 einen geöffneten Rasierapparat mit hochgeklappten, auf­ ladbaren Speicherzellen.
Fig. 1 zeigt ein Elektrogerät, insbesondere einen Trockenrasier­ apparat mit einem Gehäuse 1 und einem topfartigen Gehäuseteil 2, 3, einem auf der Frontseite des Gehäuses 1 verschiebbar angeordneten Ein- und Ausschalter 4 für den im Gehäuse 1 befindlichen elektri­ schen Antrieb und einen auf dem oberen Ende des Gehäuses 1 vorge­ sehenen Scherkopf 5.
Das Gehäuse 1 besteht (Fig. 3) aus einer das Gehäusechassis 7 um­ gebenden Hülse 8 und dem die Hülse 8 gegen eine am Gehäuse­ chassis 7 vorgesehene Anschlagwand 6 haltenden, abnehmbaren Ge­ häuseteil 2, das topfförmig ausgebildet und der Außenkontur der Hülse 8 angepaßt ist. Das Gehäuseteil 2 weist eine Bodenwand 9 auf, in der zwei runde Ausnehmungen 10, 11 mit darin angeordneten Schrauben 12, 13 sowie eine Öffnung 14 vorgesehen sind, in der ein zwei Steckerstifte 15, 16 umgebendes Steckerbuchsengehäuse 17 aus der Öffnung 14 herausragend angeordnet ist. Zwei in die Frontseite des Steckerbuchsengehäuses 17 eingeformte Schlitze sind mit 18 und 19 gekennzeichnet und dienen zur Aufnahme einer Münze zum Zwecke der Verdrehung des Steckerbuchsengehäuses.
Ein zum Aufladen der auf dem Gehäusechassis 7 angeordneten Spei­ cherzellen 36, 37 oder auch zum direkten Netzbetrieb des Elektroge­ rätes bzw. des Rasierapparates erforderliches Netzkabel ist mit 100 bezeichnet. Das Netzkabel 100 ist einerseits mit einem übli­ chen Netzgerätestecker 101 und andererseits mit einer für den An­ schluß an das Elektrogerät bestimmten Gerätesteckdose 102 ver­ sehen. Die Gerätesteckdose 102 weist eine der Einstecköffnung 47 des Steckerbuchsengehäuses 17 angepaßte äußere Form auf, die be­ stimmt ist, durch zwei in horizontaler Richtung H (Fig. 1, 4) ver­ laufende, ebenflächig ausgebildete Seitenwände 94, 95 (Fig. 1, 2) und zwei diese in vertikaler Richtung miteinander verbindende run­ de Schmalseitenwände 96, wobei der Abstand A (Fig. 2) der horizon­ talen Seitenwände zueinander wesentlich geringer ist als der Ab­ stand L der runden Schmalseitenwände 96 zueinander. Zwischen den in horizontaler Richtung H verlaufenden Seitenwänden sind auf einer parallel zu diesen verlaufenden Ebene zwei Steckerstifte 15, 16 in der Einstecköffnung 47 vorgesehen. Der Abstand der Steckerstifte plus Durchmesser eines der Steckerstifte 15, 16 ent­ spricht bei derartigen elektrischen Geräten wie Rasierapparaten, Zahnbürsten und dergleichen in etwa dem Abstand A der horizontalen Seitenwände (Fig. 2, 3).
Das Gehäuse 1 (siehe Fig. 3) besteht im wesentlichen aus zwei in Längsrichtung verlaufenden Seitenwänden 20, 21, die an dem der An­ schlagwand 6 gegenüberliegenden Ende mittels einer Wand 22 mitein­ ander verbunden sind. Die Seitenwände 20, 21 und die Wand 22 um­ schließen eine Leiterplatte 34, auf der der elektrische Antriebs­ motor 35, die aufladbaren Speicherzellen 36, 37 sowie weitere elek­ trische Bauelemente einer elektrischen Schaltung vorgesehen sind.
In der Wand 22 sind (Fig. 3 bis 5) eine nach oben offene bzw. U-förmige Ausnehmung 23 mit einer teilweise umlaufenden Nut 24 so­ wie zwei Einstecköffnungen 25, 26 für die Verriegelungshaken 29, 30, 31, 32 einer Steckerplatte 33 vorgesehen. An der Stecker­ platte 33 ist ein zylindrischer Ansatz 38 (Fig. 5) angeformt, in dem vier Rastpositionen bzw. Rastlöcher 39, 40, 41, 42 für den im verdrehbaren Steckerbuchsengehäuse 17 angeordneten, gegen den Druck von Federn 43, 44 bewegbaren Stößel 45, 46 eingeformt sind. Die in der Steckerplatte 33 fest angeordneten Steckerstifte 15, 16 sind einerseits mit einer elektrischen Schaltung des Rasierappa­ rates leitend verbunden und ragen andererseits in die für eine Ge­ rätesteckdose 102 des Netzkabels 100 bestimmte Einstecköffnung 47 des drehbar gelagerten Steckerbuchsengehäuses 17 hinein. Die Steckerplatte 33 und das Steckerbuchsengehäuse 17 bilden ebenfalls im Elektrogerät einen Gerätestecker.
Das Steckerbuchsengehäuse 17 (Fig. 5) weist eine zylindrische Form mit zwei an seinem Zylindermantel 48 diametral zueinander an­ geformten Verriegelungsnasen 49, 50 und einen umlaufenden, ring­ förmigen Ansatz 51 auf. Auf der der Steckerplatte 33 zugewandten Seite ist das Steckerbuchsengehäuse 17 mit einer zylindrischen Ausnehmung 52 versehen (siehe Fig. 5), deren Durchmesser mit dem Durchmesser des zylindrischen Ansatzes 38 der Steckerplatte 33 derart abgestimmt ist, daß eine einwandfreie Halterung und Führung im Verlauf der Drehbewegung des Steckerbuchsengehäuses 17 auf dem zylindrischen Ansatz 38 gewährleistet ist. Nach dem Aufsetzen des Steckerbuchsengehäuses 17 auf den zylindrischen Ansatz 38 der Steckerplatte 33 werden beide Bauteile gemeinsam in die Ausneh­ mung 23 eingesetzt. Hierbei werden die Verriegelungshaken 29 bis 32 in die Einstecköffnung 25, 26 der Wand 22 und gleichzeitig der ringförmige Ansatz 51 des Steckerbuchsengehäuses 17 in die Nut 24 der U-förmigen Ausnehmung 23 des Gehäusechassis 7 eingeschoben. Auf diese Weise wird die Steckerplatte 33 und das Steckerbuchsengehäuse 17 mit der Wand 22 des Gehäusechassis 7 gekoppelt. Mit gehäuse 17 mit der Wand 22 des Gehäuseschassis 7 gekoppelt. Mit Erreichen der vorgesehenen Einrastposition ist das Steckerbuchsen­ gehäuse 17 einerseits auf der Steckerplatte 33 und andererseits in der Wand 22 drehbar gelagert.
Nach der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist dem topf­ förmig ausgebildeten, abnehmbaren Gehäuseteil 3 eine, mit einer Öffnung 53 versehene Arretierungsplatte 54 zugeordnet, die mittels der Schrauben 12 und 13 an der Innenwand 55 der Bodenwand 9 an diametral gegenüberliegend angeformten Abstandshalterungen 56, 57 befestigt ist. Die Öffnung 53 in der Arretierungsplatte 54 ist aus jeweils zwei diametral gegenüberliegenden, sektorartigen Vor­ sprüngen 58, 59 sowie zwei, diese Sektoren voneinander trennenden, diametral gegenüberliegenden, sektorartigen Ausschnitten 60, 61 ge­ bildet. Die sektorartigen Vorsprünge 58, 59 bilden mit den Ab­ standshalterungen 56 und 57 im angeschraubten Zustand der Platte 54 zwei Verriegelungsnasen, während die um 90° versetzt zu diesen, in der Arretierungsplatte 54 vorgesehenen, sektorartigen Aus­ schnitte 60 und 61 derart bemessen und gestaltet sind, daß die am Steckerbuchsengehäuse 17 angeformten Verriegelungsnasen 49 und 50 durch diese Ausschnitte 60 und 61 hindurchgeführt werden können.
Im in der Wand 22 eingekoppelten Zustand von Steckerbuchsenge­ häuse 17 und Steckerplatte 33 verlaufen die sich in horizontaler Richtung erstreckenden Seitenwände 94, 95 der Einstecköffnung 47 parallel zur Frontkante des Gehäuses 1, wie das in Fig. 1, 2 darge­ stellt ist. In dieser Ausrichtung des Steckerbuchsengehäuses 17 wird die Arretierungsplatte 54 über die Verriegelungsnasen 49, 50 des Steckerbuchsengehäuses 17 geschoben und durch Drehen in eine Position gebracht, in der die Verriegelungsnasen 49, 50 mit den sektorartigen Vorsprüngen 58, 59 eine Verriegelungsposition einneh­ men. Danach erfolgt die Befestigung des Gehäuseteils 2 mittels der Schrauben 12, 13 an der Arretierungsplatte 54.
Fig. 4 zeigt eine Explosionsdarstellung von Steckerplatte 33, Stößel 45, 46 mit Federn 43, 44, Steckerbuchsengehäuse 17 und den unteren Teil des Gehäusechassis 7. Zur Aufnahme der Stößel 45, 46 und der Federn 43, 44 sind in dem Steckerbuchsengehäuse 17 zwei Sacklochbohrungen 64, 65 diametral gegenüberliegend vorgesehen. Weitere Einzelheiten der Ausbildung der Steckerplatte 33 und des Steckerbuchsengehäuses 17 sind in Fig. 5 dargestellt. An der Steckerplatte 33 ist der zylindrische Ansatz 38 zur Führung und Lagerung des mit einem dem Ansatz 38 entsprechenden zylindrischen Ausnehmung 52 versehenen Steckerbuchsengehäuses 17 vorgesehen. Die in horizontaler Richtung auf einer Ebene H in der Steckerplatte 33 befestigten Steckerstifte 15, 16 erstrecken sich im zusammenge­ setzten Zustand von Steckerplatte 33 und Steckerbuchsengehäuse 17 in die sich ebenfalls mit ihrer Längsausdehnung in horizontaler Richtung erstreckende Einstecköffnung 47. In dem zylindrischen An­ satz 38 sind vier Rastpositionen bzw. Rastlöcher 39 bis 42 für die beiden im Steckerbuchsengehäuse federnd gelagerten Stößel 45, 46 eingeformt. Die diametral gegenüberliegenden Rastpositionen 39 und 42 weisen eine geringe Tiefe auf, die derart bemessen ist, daß ein leichtes Ein- bzw. Ausrasten der abgerundeten Enden der Stößel 45 und 46 gewährleistet ist, während die diametral gegenüberliegenden Rastpositionen 40 und 41 als Sacklochbohrungen mit einer Tiefe ausgebildet sind, die ein Ausrasten der in diesen eingerasteten Stößel 45, 46 sehr erschwert oder auch ganz verhindert. Die Rast­ positionen 40 und 41 dienen demnach in Verbindung mit den in diese einrastenden Stößel 45, 46 als Drehbegrenzungsanschlag für das drehbar gelagerte Steckerbuchsengehäuse 17.
Bedingt durch die schmale, längliche Form der Einstecköffnung 47 des Steckerbuchsengehäuses 17 und der auf diese Form abgestellten Anordnung der in der Steckerplatte 33 fest angeordneten Stecker­ stifte 15, 16 und der auf diese Gegebenheiten angepaßten Form und Ausbildung der Gerätesteckdose 102 des Netzkabels 100, kann in ge­ koppeltem Zustand der Gerätesteckdose 102 mit dem Steckerbuchsen­ gehäuse 17 das Steckerbuchsengehäuse 17 nicht gedreht und somit das abnehmbare Gehäuseteil 2 bzw. 3 nicht vom Gehäuse 1 gelöst werden.
Um die Gehäuseteile 2, 3 vom Chassis 1 abnehmen zu können, ist es erforderlich, die Gerätesteckdose 102 des eine elektrische Spannung zuführenden Netzkabels 100 aus dem Steckerbuchsengehäuse 17 des elektrischen Geräts herauszuziehen. Danach können durch Drehen des Steckerbuchsengehäuses 17, beispielsweise mittels einer in die Schlitze 18 und 19 des Steckerbuchsengehäuses 17 eingeführten Münze, die hinter den sektorartigen Vorsprüngen 58, 59 befindlichen Verriegelungsnasen 49, 50 aus dieser Verriegelungsposition in eine Entriegelungsposition verstellt (siehe Fig. 6) und das Gehäuse­ teil 2 bzw. das Wandteil 105 mit dem Gehäuseteil 2 von dem Steckerbuchsengehäuse 17 abgenommen werden. Anschließend kann die Hülse 8 vom Gehäusechassis 7 abgezogen und die danach freigelegten Speicherzellen 36, 37 gemäß Fig. 6 hochgeklappt, entfernt oder ausgetauscht werden. Gemäß Fig. 4 sind die Verriegelungshaken 29 bis 32 an einem Träger 88 angeordnet, der danach bei der Montage des Trägers 88 und des Steckerbuchsengehäuses 17 mit der Wand 22 fest verbindbar ist, während gemäß Fig. 5 der Träger 88 mit der Steckerplatte 33 einteilig verbunden sein kann.
Bei der in Fig. 3, 4 dargestellten Ausführungsform ist der Drehbe­ reich des Steckerbuchsengehäuses 17 mittels der Rastpositionen 39 bis 42 auf der Wand 22 und der in diese einrastenden Stößel 45 und 46 sowie durch die in der Fig. 5 dargestellte und beschriebene Ausbildung der Rastpositionen 39 bis 42 begrenzt. Der Drehbereich in oder entgegen der Uhrzeigerrichtung beträgt in etwa 90° und schließt demzufolge eine formschlüssige Steckverbindung der Ge­ rätesteckdose 102 mit dem Steckerbuchsengehäuse 17 bei einem in Entriegelungsposition (Fig. 6) befindlichen Steckerbuchsengehäuse 17 aus. Da in der Entriegelungsposition des Steckerbuchsengehäuses 17 dessen Stößel 45 und 46 in den tiefer ausgebildeten Rastpositionen 40 und 41 eingerastet sind, ist sichergestellt, daß auch bei einem abgenommenen Gehäuseteil 2, einschließlich Hülse 8, das Steckerbuchsengehäuse 17 nicht ohne weiteres in oder entgegen der Uhrzeigerrichtung weitergedreht werden kann.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist das topfartige Gehäuseteil 3 an seiner einen Breitseite ein freitragendes Wandelement 105 auf, das etwas schmäler ist als die Breitseite des Gehäuses 1 und in eine in der Breitseite des Gehäuses 1 vorgesehene längliche Ausneh­ mung 90 einfügbar ist.

Claims (19)

1. Elektrogerät mit einem Gehäuse (1) zur Aufnahme wenigstens eines Funktionsteils (35) und mindestens einer mit dem Funk­ tionsteil zusammenwirkenden und aufladbaren Speicherzelle (36) einer Speicherzellenladeschaltung sowie mit einem am Gerät vorgesehenen Gerätestecker, der aus einem Steckerbuchsenge­ häuse (17) mit einer Steckerstifte (15, 16) aufweisenden Einsteck­ öffnung (47) besteht, die zur Aufnahme einer Gerätesteckdose (102) eines Netzkabels (100) für die Stromversorgung der Speicherzelle (36) dient, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) oder die Steckerstifte (15, 16) mit dem Steckerbuchsengehäuse (17) drehbar angeordnet sind, daß am Steckerbuchsengehäuse (17) und einem abnehmbaren Gehäuse (1) bzw. Gehäuseteil (2, 3) zusammenwirkende Riegelelemente (49, 50, 58, 59) vorgesehen sind und daß Mittel zur Unterbrechung einer im Gehäuse (1) angeordneten Stromversorgungsleitung (27, 28) vorgesehen sind.
2. Elektrogerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) im Gehäuse (1) des Gerätes gegen­ über den Steckerstiften (15, 16) drehbar aufgenommen ist.
3. Elektrogerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerstifte (15, 16) auf einer Steckerplatte (33) feststehend angeordnet und über mindestens je eine eine Soll­ bruchstelle (98) aufweisende Leiterfahne (27, 28) mit der bzw. den Speicherzellen (36, 37) verbunden sind.
4. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät aus einem Gehäusechassis (7), mindestens einem auf das Gehäusechassis (7) aufbringbaren Gehäuse (1) und einem das Gehäuse (1) vervollständigenden Ge­ häuseteil (2 bzw. 3) gebildet ist, wobei das Gehäusechassis (7) zur Aufnahme des Steckerbuchsengehäuses (17) und der Steckerplatte (33) dient.
5. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des Gehäuses (1) als Hülse (8) ausgebildet ist, die auf das Gehäusechassis (7) soweit aufschiebbar ist, bis sie gegen eine am Gehäuse bzw. Gehäusechassis (7) vorgesehene Anschlagwand (6) zur Anlage kommt.
6. Elektrogerät nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (2, 3) in etwa die gleiche Außenkontur wie die Hülse (8) aufweist, topfartig ausgebildet, mit einer Öffnung (14) zur Aufnahme eines Netzgerätesteckers (102) aus­ gestattet und an das untere Ende der Hülse (8) ansetzbar ist.
7. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das topfartige Gehäuseteil (2) an seiner einen Breitseite (4) ein freitragendes Wandelement (105) aufweist, das etwas schmäler ist als die Breitseite (4) und in eine auf einer Seite des Gehäuses (1) vorgesehene längliche Ausnehmung (90) einfügbar ist.
8. Elektrogerät nach einem der Ansprüche 4-7, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Chassis (7) eine nach einer Seite hin offene Ausnehmung (23) mit einer zumindest teilweise ringförmigen Nut (24) zur Aufnahme der Steckerplatte (33) mit den beiden feststehenden Steckerstiften (15, 16) und zur drehbaren Aufnahme eines ringförmigen Ansatzes (51) des Steckerbuchsengehäuses (17) vorgesehen ist.
9. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) auf einem auf der Steckerplatte (33) fest angeordneten ringförmigen Ansatz (38) begrenzt drehbar gelagert ist.
10. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) zylinderförmig ausgebildet ist und an seinem Gehäusemantel mindestens eine Verriegelungsnase (49, 50) aufweist.
11. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Gehäusemantel des Steckerbuchsengehäuses (17) eine Arretierungsplatte (54) aufsetzbar ist, die mit mindestens einer, eine Erweiterung (60, 61) aufweisenden Öffnung (53) derart versehen ist, daß die Arretierungsplatte (54) mit der Öffnung (53) und der Erweiterung (60, 61) über die Verriegelungsnase (49, 50) schiebbar und dann durch Drehen des Steckerbuchsengehäuses (17) oder der Arretierungsplatte hinter der Verriegelungsnase (49, 50) festsetzbar ist.
12. Elektrogerät nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das topfartige Gehäuseteil (2, 3) über Verbindungselemente mit der Arretierungsplatte (54) lösbar verbindbar ist.
13. Elektrogerät nach Patentanspruch 2-12, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) auf einer Seite gegen Stellkräfte verstellbare Arretierungselemente (45, 46) aufweist, die in in der Steckerplatte (33) bzw. in dem Ansatz (38) vorgesehene Rastlöcher (39, 40, 41, 42) einrastbar sind.
14. Elektrogerät nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastlöcher (39, 40, 41, 42) unterschiedlich tief ausgebildet sind.
15. Elektrogerät nach Patentanspruch 3-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterfahnen (27, 28) winkelförmig ausgebildet sind, wobei der eine Schenkel der Leiterfahnen (27, 28) mit der Steckerplatte (33) oder mit den Steckerstiften (15, 16) fest verbunden und der andere Schenkel in einer im Gehäuseteil (2, 3) vorgesehenen schlitzartigen Öffnung (87) aufgenommen ist.
16. Elektrogerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckerbuchsengehäuse (17) stirnseitig mit mindestens einer schlitzartigen Aussparung (18, 19) zur Aufnahme eines Stellelementes versehen ist.
17. Elektrogerät nach Patentanspruch 3-16, dadurch gekennzeichnet, daß durch Drehen des Steckerbuchsengehäuses (17) die Leiterfahnen (27, 28, 27′, 28′) zerstört werden.
18. Elektrogerät nach Patentanspruch 13-17, dadurch gekennzeichnet, daß die am Steckerbuchsengehäuse (17) vorgesehenen Arretierungselemente (45, 46) beim Drehvorgang des Steckerbuchsengehäuses (17) gegen die Leiterfahnen (27′, 28′) bewegt werden und diese durchtrennen.
19. Elektrogerät nach Patentanspruch 13-18, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der Stirnfläche des Ansatzes (38) im Anschluß an die Raststelle zur Aufnahme der Arretierungselemente (45, 46) eine kreisbogenförmige Vertiefung (70) anschließt, über die die Leiterfahne gelegt und auf der die Arretierungselemente geführt sind.
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