DE4105884A1 - Funktelefon-vermittlungsnetzwerk - Google Patents

Funktelefon-vermittlungsnetzwerk

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W92/00Interfaces specially adapted for wireless communication networks
    • H04W92/02Inter-networking arrangements

Description

Die Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Nachrichtenvermittlungen und insbesondere ein Zellfunktelefonvermittlungsnetz.
Ein Zellentyp in vorhandenen zellularen Funktelefonnachrichtenübermittlungssystemen enthält typischerweise sechs Richtantennen, die zentral in der Zelle angeordnet sind und welche jeweils in einen 60°-Sektor der Zelle strahlen. Jede Sektorantenne ist mit einer Basisstation verbunden. Die Zellenbasisstationen werden von einer Basisstationssteuereinrichtung (BSC) gesteuert. Mehrere dieser Zellen werden kombiniert und bilden ein zellulares Funktelefonnachrichtenübermittlungssystem. Dieses System wird von einer mobilen Vermittlungszentrale (MSC) gesteuert. Dieses Zellensystem, welches einen geographischen Bereich umfaßt, ermöglicht es dem mobilen Verkehr, mit den öffentlichen Fernsprechnetzwerken in Nachrichtenverbindung zu treten, wenn der Verkehr sich durch den entsprechenden geographischen Bereich bewegt.
Die mobile Vermittlungszentrale MSC ist empfangsbereit zur Verarbeitung von Telefonrufen aus dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk PSTN für die Weitervermittlung an ein Zellenfunktelefon und umgekehrt. Wenn ein Telefonruf von dem PSTN empfangen wird, bestimmt die MSC, welche Basisstation den Telefonruf empfangen soll, und vermittelt diesen Telefonruf auf diese Basisstation. Dabei wird der Basisstation mit einer Steuerinformation signalisiert, daß ein Telefonruf empfangen werden soll. Die Basisstation, welche mit dem Zellensektor befaßt ist, in welchem das Zellenfunktelefon sich gerade befindet, ist die Basisstation, welche das Telefongespräch empfängt. Die Basisstation wird durch die Steuerinformation bestimmt.
Die MSC muß auch die Gespräche, welche von einem Funktelefon an das PSTN oder andere Funktelefone kommen, weitervermitteln. Wenn ein Funktelefon empfangen wird, entscheidet die MSC, ob dieser an eine Basisstation weitergeleitet wird, wenn dieser Telefonruf für ein anderes Funktelefon bestimmt ist, oder ob dieser Telefonruf an das PSTN weitergeleitet wird, wenn der Telefonruf an ein Landtelefon gerichtet ist.
Die BSCs können meilenweit von der MSC entfernt sein. Dies kann dazu führen, daß der Benutzer eines Landtelefons ein Ferngespräch an die MSC führen muß, um ein Funktelefon zu erreichen, das im Nahbereich des Landtelefonbenutzers sich gerade befindet. In gleicher Weise kann es vorkommen, daß ein Gespräch von einem Funktelefon zu einem in der Nähe befindlichen Landtelefonbenutzer meilenweit an die MSC gerichtet wird und dann mit dem PSTN verbunden wird. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit für eine lokale PSTN-Verbindung zu einem zellularen Funktelefonsystem, welches einen lokalen Telefonverkehr sowohl für Gespräche vom Funktelefon zum Landtelefon als auch vom Landtelefon zum Funktelefon ermöglicht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine lokale Verbindung des öffentlichen Fernsprechnetzes mit einem zellularen Funktelefonsystems zu schaffen, mit welchem ein lokaler Telefonverkehr sowohl zwischen Funktelefon und Landtelefon als auch von Landtelefon zum Funktelefon erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen der Gegenstände der Ansprühe 1, 7 bzw. 11 gelöst.
Bei der Erfindung kommen eine Vermittlungszentrale, welche mit dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN gekoppelt ist, wenigstens eine Basisstationssteuereinrichtung und mehrere Basisstationen zum Einsatz. Die Vermittlungszentrale leitet Telefongespräche und die Signalisierungsinformation von dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN zu der geeigneten Basisstationssteuereinrichtung weiter, welche hinwiederum die Telefongespräche zur geeigneten Basisstation weiterverbindet. Die Basisstationssteuereinrichtung ist ebenfalls an das PSTN gekoppelt, so daß die Basisstationssteuereinrichtung das Telefongespräch direkt an die Basisstation weiterleiten kann, wobei die Vermittlungszentrale nur zur Verarbeitung der Steuerinformation verwendet wird.
In der Figur ist ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels der Erfindung dargestellt. Anhand dieses Blockschaltbildes wird die Erfindung noch näher erläutert.
Dadurch, daß bei der Erfindung den Basisstationssteuereinrichtungen BSCs zusätzlich eine Vermittlungsfähigkeit zukommt und diese an das öffentliche Fernsprechnetz PSTN angeschlossen sind, ist es möglich, daß Landtelefonbenutzer die nächstliegende BSC rufen können, um ein Funktelefon zu erreichen. In gleicher Weise kann ein Telefonruf von einem Funktelefon dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN über die nächstliegende BSC vermittelt werden, ohne daß dieses Telefongespräch über teure Übertragungseinrichtungen auf die Vermittlungszentrale MSC weitergeleitet werden muß. Hierbei wird eine lokale PSTN-Verbindung durch eine Fernmeldesignalverarbeitung gewonnen.
Aus der Figur ist zu ersehen, daß bei der Erfindung eine Vermittlungszentrale, welche ebenfalls mit MSC bezeichnet ist, vorgesehen ist. Diese Vermittlungszentrale besitzt das Bezugszeichen 102. Ferner ist wenigstens eine Basisstationskontrolleinrichtung BSC vorgesehen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Basisstationssteuereinrichtungen 101, 110 vorgesehen. Außerdem sind mehrere Basisstationen 103 bis 108 vorgesehen. Sowohl die Vermittlungszentrale MSC 102 als auch eine Basisstationssteuereinrichtung BSC 101 sind mit dem öffentlichen Fernsprechnetz PSTN 120 verbunden. Es können auch mehr als eine BSC 101, 110 mit dem PSTN 120 verbunden sein.
Ein von dem PSTN 120 an einer BSC 101 ankommendes Telefonsignal enthält sowohl das Sprechsignal als auch die Signalisierinformation, welche anzeigt, welches Funktelefon das Gespräch zu empfangen hat. Diese Signalisierungsinformation steuert, wohin das Sprechsignal geleitet wird, und welches Funktelefon angewählt wird. Die Signalisierungsinformation wird der Vermittlungszentrale MSC 102 zur Bearbeitung zugeleitet. Für die Zuleitung dieser Information können zwei Hauptverfahren, nämlich ein herkömmliche Kanalsignalisieren oder ein kanalassoziiertes Signalisieren verwendet werden. Beim herkömmlichen Kanalsignalisieren bzw. Kanal anwählen befindet sich die Information auf einem separaten Kanal und kann über eine BSC 101 vermittelt werden oder mit dem Steuerkanal der MSC 102 für die BSC 101 kombiniert werden. Beim kanalassoziierten Signalisieren wird die Steuerinformation für eine Anzahl von Sprechkanälen auf dem gleichen Kanal auf dem Platz des Sprechsignals angeordnet und muß dann später in der MSC 102 für die Bearbeitung extrahiert werden.
Wenn die MSC 102 bestimmt, daß das Sprechsignal mit einem Funktelefon verbunden werden soll, das nicht im Bereich der BSC 101 ist, wird das Signal an die MSC 102 zurückgeleitet, welche es dann an die geeignete BSC 101 bzw. 110 weiterleitet. Wenn das Sprechsignal mit einem Funktelefon zu verbinden ist, das im Bereich der BSC 101 liegt, instruiert die Vermittlungszentrale MSC die Basisstationssteuereinrichtung BSC, welche Basisstation 103 bis 105 es erhalten soll. Die BSC 101 leitet dann das Sprechsignal an die geeignete Basisstation 103 bis 105 weiter, welche den Bereich, in welchem das Funktelefon angeordnet ist, bearbeitet.
Ein von dem PSTN 120 bei der Vermittlungszentrale MSC 102 ankommendes Telefongespräch wird an die geeignete BSC 101, 110 durch die MSC 102 weitergeleitet. Die MSC 102 bestimmt den Bereich, in welchem das angewählte Funktelefon liegt und leitet das Sprechsignal an die BSC 101, 110, welche diesen Bereich bearbeitet, weiter. Die Bearbeitung der Signalisierungsinformation wird von der MSC 102 in der gleichen Weise durchgeführt wie ein Telefongespräch an eine BSC 101, 110; jedoch wird sie nicht weitergeleitet, da die Signalisierungsinformation schon bei der MSC 102 sich befindet.
Ein von einem Funktelefon an ein Landtelefon oder ein anderes Funktelefon kommendes Gespräch wird über die BSC 101, 110 weitergeleitet. Die Signalisierungsinformation bzw. Anwählinformation vom Funktelefon wird zur MSC 102 weitergegeben. Wenn ein Landtelefon angewählt werden soll, kann die MSC 102 die BSC 101 so instruieren, daß das Gespräch an das PSTN 120 bei der BSC 101 vermittelt wird, wenn dies der weniger teure Vermittlungsweg ist. Die MSC 102 kann auch so instruieren, daß das Gespräch zu einer anderen BSC 110 oder zur MSC 102 weitergeleitet wird. Wenn ein anderes Funktelefon in dem von der BSC 101, 110 kontrollierten Bereich angewählt werden soll, kann die MSC die BSC 101, 110 so instruieren, daß das Gespräch an die geeignete Basisstation 103 bis 108, welche diesen Bereich bearbeitet, vermittelt wird. Wenn ein anderes Funktelefon in einem Bereich, der von der BSC 101, 110 nicht kontrolliert wird, anzuwählen ist, kann die MSC 102 die BSC 101, 110 in der Weise instruieren, daß das Gespräch an die MSC 102 vermittelt wird, welche dann das Gespräch an die geeignete BSC 101, 110 weiterleitet.
Da die Basisstationssteuereinrichtungen BSCs sehr weit von der Vermittlungszentrale MSC entfernt sein können, sind bei herkömmlichen Systemen teure Übertragungseinrichtungen erforderlich, um Sprechsignale von den BSCs an die MSC weiterzuleiten. Bei der Erfindung ist es möglich, das Sprechsignal lokal in der BSC zu behandeln, während die Signalisierungsinformation zur Bearbeitung an die MSC geleitet wird. Bei der Erfindung wird daher die Belastung der MSC 102 dadurch verringert, daß die BSC 101, 110 das Gespräch an die Basisstation 103 bis 108 weiterleitet. Nur für die Zeit muß das Sprechsignal von der BSC 101 weitergeleitet werden, wenn eine andere BSC den Bereich bearbeitet, in welchem das Funktelefon angeordnet ist, oder wenn es billiger ist, das Signal zu einer anderen BSC oder zur MSC 102 weiterzuleiten.

Claims (11)

1. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zur Vermittlung eines Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen und/oder einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in Abhängigkeit von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
  • a) erste Vermittlungsmittel, welche mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) gekoppelt sind, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation aus dem Steuersignal, und
  • b) zweite Vermittlungsmittel (101 und 110), welche mit dem ersten Vermittlungsmittel (102) und den mehreren Basisstationen (103-108) gekoppelt sind, wobei die zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden sind, und wobei die zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) das Telefonsignal an eine bestimmte Basisstation der mehreren Basisstationen (103-108) in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation weiterleiten.
2. Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Vermittlungsmittel (102) als zentrale Steuereinrichtung ausgebildet ist.
3. Netzwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Vermittlungsmittel (101 und 110) die Basisstationssteuereinrichtung sind.
4. Netzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerinformation von den zweiten Vermittlungsmitteln (101 und 110) an das erste Vermittlungsmittel (102) weitergeleitet ist.
5. Netzwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerinformation unter Anwendung herkömmlicher Kanalsignalisierung weitergeleitet ist.
6. Netzwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerinformation unter Anwendung von kanalassoziierter Signalisierung weitergeleitet ist.
7. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zum Vermitteln eines Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen (103-108) und/oder einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in Abhängigkeit von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
  • a) eine zentrale Steuereinrichtung (102), die an das öffentliche Fernsprechnetzwerk (120) angeschlossen ist, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation bei Verarbeitung des Steuersignals, und
  • b) eine Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110), welche mit der zentralen Steuereinrichtung (102) und den mehreren Basisstationen (103-108) gekoppelt ist, und die Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110) direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden ist, wobei die Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110) das Telefonsignal in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation einer bestimmten Basisstation von den mehreren Basisstationen (103-108) vermittelt.
8. Netzwerk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuersignal durch die Basisstationssteuereinrichtung (101 und 110) der zentralen Steuereinrichtung (102) zugeleitet ist.
9. Netzwerk nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuersignal unter Verwendung herkömmlicher Kanalsignalisierung weitergeleitet ist.
10. Netzwerk nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuersignal unter Verwendung kanalassoziierter Signalisierung weitergeleitet ist.
1. Funktelefonvermittlungsnetzwerk zur Vermittlung eines Telefonsignals zwischen mehreren Basisstationen (103-108) und/oder einem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) in Abhängigkeit von einem Steuersignal, gekennzeichnet durch
  • a) eine erste Vermittlungseinrichtung (102), welche mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) gekoppelt ist, zur Erzeugung einer Signalisierungsinformation aus dem Steuersignal, und
  • b) mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (101 und 110), von denen jede mit der ersten Vermittlungseinrichtung (102) sowie mehreren der Basisstationen (103-108) verbunden ist, und wobei wenigstens eine der mehreren zweiten Vermittlungseinrichtungen direkt mit dem öffentlichen Fernsprechnetzwerk (120) verbunden ist, zur Weiterleitung des Telefonsignals an eine bestimmte Basisstation von den mehreren Basisstationen (103-108) in Abhängigkeit von der Signalisierungsinformation.
DE4105884A 1990-02-27 1991-02-25 Funktelefon-vermittlungsnetzwerk Granted DE4105884A1 (de)

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