DE4116520A1 - Implantierbarer leitfaehiger verbinder - Google Patents

Implantierbarer leitfaehiger verbinder

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DE4116520A1
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Akira Nakazawa
Peter Darby
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    • H01R2201/12Connectors or connections adapted for particular applications for medicine and surgery

Description

Die Erfindung betrifft einen implantierbaren Verbinder und eine entfernte Verbinderanordnung zum Ankoppeln elektrischer Zuleitungsdrähte an implantierbare Geräte.
In den Körper implantierbare elektronische Geräte, die künst­ lich ein Organ, wie beispielsweise das Herz, stimulieren kön­ nen, um dessen Verhalten zu korrigieren oder zu ändern, sind wohlbekannt. Im Falle des Herzens wird die Stimulation er­ reicht durch Übertragen elektrischer Impulse von einem implan­ tierten kardiologischen Gerät über elektrische Zuleitungen an Elektroden, die in geeigneten Bereichen des Herzmuskelgewebes angeordnet sind. Es sind einige unterschiedliche Arten impuls­ erzeugender Vorrichtungen entwickelt worden, um eine Anzahl elektrischer Impulse in Reaktion auf unterschiedliche Fehl­ funktionen von Organen bereitzustellen.
Im allgemeinen weisen die meisten implantierbaren Geräte (1) eine kleine, selbständige abgedichtete Einheit auf, die eine Quelle elektrischer Energie aufweist, und (2) ein elektroni­ sches Gerät zur Bereitstellung von Impulsen in geeigneten Intervallen. Nach einer vorläufigen Überprüfung des Gerätes wird es chirurgisch in einen subkutanen Hohlraum implantiert. Elektroden an einem Ende elektrischer Zuleitungen werden in das Organgewebe implantiert, während sich die anderen Enden der elektrischen Zuleitungen zum Gerät erstrecken und an die­ ses angekuppelt sind, um die erforderliche elektrische Ver­ bindung zur Verfügung zu stellen.
Konventionelle Verfahren zum Ankuppeln elektrischer Zulei­ tungen an das Gerät sind verhältismäßig aufwendig. Ein Bei­ spiel für eine konventionelle Kuppelvorrichtung ist in den Fig. 2A und 2B gezeigt. Um eine Zuleitung anzukuppeln oder anzuschließen ist das Gerät 1 mit einem weiblichen leitfähi­ gen Teil 2 versehen, welches einen länglichen Kanal 3 auf­ weist, um ein männliches Elektrodenspitzenteil (nicht darge­ stellt) aufzunehmen, welches an einem Ende der elektrischen Zuleitung befestigt ist. Ein Gewindeloch 4 erstreckt sich durch die Seite des weiblichen Teils 2 in den Kanal 3 hinein. Das männliche Teil wird in den Kanal eingeschoben (in der Richtung eines Pfeils B in Fig. 2B), und dann wird eine Fest­ stellschraube 5 in das Gewindeloch 4 durch eine Einrichtung wie einen kleinen Schlüssel (nicht dargestellt) eingeschraubt, wodurch die Schraube 5 fest an die Seite des männlichen Ver­ binders angedrückt wird. Dieser Vorgang wird für jede elek­ trische Zuleitung wiederholt, die an das implantierte Gerät angekuppelt wird.
Da Geräte wie Herzschrittmacher jahrelang in dem Körper ver­ bleiben müssen, müssen die elektrischen Zuleitungen verläß­ lich sein. Unterschiedliche Probleme können auftreten, falls die Zuleitungen nicht auf solche Weise angeschlossen sind, daß Körperflüssigkeiten daran gehindert werden, in Berührung mit den leitfähigen Abschnitten der Zuleitungen zu treten. Beispielsweise könnte an der Verbindung mit dem männlichen Teil der Zuleitung eine Elektrolyse auftreten, was zu einer Verschlechterung der Verbindung führt. Ein leitfähiger Weg von Körperflüssigkeiten könnte auch eine Abschwächung elek­ trischer Signale verursachen, welche durch die Verbindung gelangen, und im Falle von Mehrfachverbindungen zu einem elektrischen Übersprechen führen. Darüber hinaus erfordern die im Stand der Technik beschriebenen Dichtungen die Hand­ habung extrem kleiner Schrauben, Dichtungen und dergleichen, was sowohl zeitaufwendig als auch schwierig ist.
Bislang endeten die Zuführungen für implantierte Geräte in einem Verbinder, der starr an dem Gerät befestigt ist. Dies erfordert es, daß die Zuführungen von dem Ort, den sie sti­ mulieren, der als Zuführungs/Körper-Schnittstelle bezeichnet wird, zum Ort des implantierten Gerätes geführt werden. Ein Gerät, das in einer gewissen Entfernung von mehreren Zufüh­ rungs/Körper-Schnittstellen implantiert ist, macht es erfor­ derlich, daß der Chirurg, der die Implantation vornimmt, die Zuleitungen eine relativ lange Entfernung durch den Körper zwischen dem Gerät und dem zu stimulierenden Ort führt, und dies wird als "Tunneln" bezeichnet. Wenn entweder das implan­ tierte Gerät oder die implantierte Zuleitung entfernt oder gewartet werden muß, so ist es häufig erforderlich, auch die Elektrodenzuleitung zu entfernen und daraufhin eine weitere Tunnel-Operation vorzunehmen. Dies vergrößert die Länge und die Schwierigkeit der chirurgischen Arbeit, und dies sind beides unerwünschte Ergebnisse.
Die vorliegende Erfindung stellt eine neue und verbesser­ te Einrichtung zum Anschließen mehrerer implantierbarer Elektrodenzuleitungen zur Verfügung.
Insbesondere vermeidet die vorliegende Erfindung die Verwen­ dung von Feststellschrauben und Dichtungen in dem Verbinder, eliminiert und vereinfacht Operationen, die sonst zur Verbin­ dung der Zuführung erforderlich wären, und verringert die Möglichkeit, daß Körperflüssigkeiten durch den Zugang der Feststellschraube in Berührung mit der elektrischen Verbin­ dung gelangen.
Weiterhin stellt die Erfindung eine Einrichtung zum Verlegen einer oder mehrerer Signalleitung(en) von dem impulserzeugen­ den Gerät in einem einzigen isolierten Kabel zu einem Ort zur Verfügung, an welchem es für den Chirurgen einfacher ist, die Zuleitungen an einen Verbinder anzuschließen, wodurch mehr­ fache "Tunnel-Operationen" vermieden werden.
Weitere gemäß der vorliegenden Erfindung erzielbare Vorteile werden aus der nachstehenden Beschreibung deutlich.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein implantierbarer leit­ fähiger Verbinder zum Ankuppeln an eine leitfähige Elektroden­ spitze an einem entfernten Ende einer Herzschrittmacherzulei­ tung vorgesehen, wobei der Verbinder eine erste Einrichtung umfaßt, um die Elektrodenspitze zu empfangen, und eine zweite Einrichtung, um elastisch in Eingriff mit der ersten Einrich­ tung zu treten, um die Elektrodenspitze zwischen der ersten Einrichtung und der zweiten Einrichtung einzufangen, um eine elektrische und mechanische Kupplung mit der Elektrodenspitze zu erreichen, wobei die erste und die zweite Einrichtung ela­ stisch in einer geschlossenen Position vor dem Einschieben der Elektrodenspitze in den Verbinder angeordnet sind, und in einer offenen Position, unterschiedlich von der geschlos­ senen Position, nach dem Einschieben der Elektrodenspitze in den Verbinder angeordnet sind.
Weiterhin stellt die vorliegende Erfindung einen Verbinder zur Verfügung, bei welchem die Anschlußenden mehr als einer Elek­ trodenzuleitung miteinander über einen isolierten, biologisch verträglichen flexiblen Polymerstreifen verkettet werden kön­ nen, wobei der Streifen dann mit einem implantierbaren Gerät durch ein einziges Kabel verbunden wird, welches mehr als ei­ nen isolierten Leiter aufweist.
Die beigefügten Figuren, die in der Beschreibung eingeschlos­ sen sind und einen Teil der Beschreibung bilden, erläutern Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, und dienen zu­ sammen mit der Beschreibung zur Erläuterung der Grundzüge der vorliegenden Erfindung.
Es zeigt:
Fig. 2A eine Perspektivansicht eines Verbinders nach dem Stand der Technik mit einer Feststellschraubenanord­ nung;
Fig. 2B eine Querschnittsansicht des Verbinders nach dem Stand der Technik gemäß Fig. 2A entlang Linien A-A;
Fig. 1 eine Perspektivansicht in Explosionsdarstellung mit einer Darstellung der beiden Hälften einer Verbin­ deranordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Perspektivansicht der Verbinderanordnung von Fig. 1 mit einer Darstellung der Einführung einer Elektrodenspitze in den Verbinder;
Fig. 4A eine Seitenansicht der Verbinderanordnung von Fig. 1, umgeben von einem flexiblen, biologisch verträg­ lichen Isoliermaterial;
Fig. 4B eine Endansicht der Verbinderanordnung von Fig. 4A,
Fig. 4C eine Endansicht des gegenüberliegenden Endes der Verbinderanordnung von Fig. 4A;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht der Verbinderanordnung der Fig. 4A-4C, entlang der Linie A-A von Fig. 4A, einschließlich einer schematischen Darstellung der Spitze einer Elektrodenzuleitung;
Fig. 6 eine Perspektivansicht in Explosionsdarstellung von Komponenten einer Verbinderanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 eine Querschnittsansicht der Verbinderanordnung gemäß Fig. 6, mit einer Darstellung der Einkapse­ lung der Anordnung in einem biologisch verträg­ lichen isolierenden Gehäuse, einschließlich einer schematischen Darstellung der Spitze einer Elek­ trodenzuleitung;
Fig. 8 eine Perspektivansicht einer Verbinderanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorlie­ genden Erfindung;
Fig. 9 eine Perspektivansicht einer Verbinderanordnung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorlie­ genden Erfindung;
Fig. 10A eine Querschnittsansicht einer Mehrfachleiter- Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfin­ dung;
Fig. 10B eine Seitenansicht einer Elektrodenspitze zur Ver­ wendung mit der Verbinderanordnung von Fig. 10A;
Fig. 11 eine Perspektivansicht einer Verbinderanordnung gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegen­ den Erfindung;
Fig. 12 eine Seitenansicht einer Elektrodenspitze zur Ver­ wendung mit der Verbinderanordnung von Fig. 11;
Fig. 13A eine schematische Darstellung der Verbinderanord­ nung von Fig. 11 mit einer Darstellung der Anord­ nung in einer geschlossenen Position;
Fig. 13B eine schematische Darstellung der Verbinderanord­ nung von Fig. 11 mit einer Darstellung der Anord­ nung in einer offenen Position;
Fig. 14A eine schematische Darstellung eines implantierba­ ren kardiologischen Gerätes und einer entfernten Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfin­ dung, wobei die Anordnung mit dem Gerät verbunden ist;
Fig. 14B eine schematische Darstellung der entfernten Ver­ binderanordnung von Fig. 14A, wobei die Anordnung von dem Gerät abgetrennt ist; und
Fig. 15 eine Perspektivansicht der Verbinderanordnung zur Verwendung mit der entfernten Verbinderanordnung der Fig. 14A und 14B.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein implantierbarer leitfähiger Verbinder zur Verfügung gestellt zum Kuppeln mit einer leitfähigen Elektrodenspitze an einem entfernten Ende einer Schrittmacherzuleitung, wobei der Verbinder eine erste Einrichtung zum Empfangen der Elektrodenspitze aufweist und eine zweite Einrichtung, die elastisch mit der ersten Einrich­ tung in Eingriff tritt, um die Elektrodenspitze zwischen der ersten Einrichtung und der zweiten Einrichtung einzufangen, um so eine elektrische und mechanische Kupplung mit der Elek­ trodenspitze bereitzustellen. Die erste und die zweite Ein­ richtung sind elastisch in einer geschlossenen Position vor dem Einführen der Elektrodenspitze in den Verbinder angeord­ net, und sind in einer offenen Position angeordnet, verschie­ den von der geschlossenen Position, nach dem Einführen der Elektrodenspitze in den Verbinder.
Die Fig. 1, 3 und 5 erläutern eine erste bevorzugte Ausfüh­ rungsform des Verbinders gemäß der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Verbinder allgemein durch die Bezugsziffer 10 bezeichnet ist. Bei der erläuterten Ausführungsform ist der ersten Einrichtung die Bezugsziffer 12 zugeordnet, und der zweiten Einrichtung die Bezugsziffer 14. Durch sämtliche Figuren hindurch werden für entsprechende Elemente aus Grün­ den der Klarheit gleiche Ziffern verwendet.
Die erste Einrichtung 12 weist einen einseitig eingespannten flexiblen Streifen auf, der einen im wesentlichen ebenen Ab­ schnitt 16 aufweist, an einem Ende mit einer abgewinkelten Stirnfläche 18 und an dem anderen Ende 20 mit einem einge­ drückten Kanalabschnitt 22 versehen ist. Die Stirnfläche 18 weist ein erstes Loch 24 auf, welches vorzugsweise mit einer innen abgeschrägten Kante 26 versehen ist.
Die zweite Einrichtung 14 weist ebenso einen einseitig ein­ gespannten flexiblen Streifen auf, der mit einem im allge­ meinen ebenen Abschnitt 28 versehen ist, an einem Ende eine abgewinkelte Stirnfläche 30 und an dem anderen Ende 32 einen eingedrückten Kanalabschnitt 34 aufweist. Die Stirnfläche 30 ist mit einem zweiten Loch 36 versehen, welches vorzugsweise eine innen abgeschrägte Ecke 38 aufweist.
Die einseitig eingespannten Streifen 12 und 14 bestehen vor­ zugsweise aus einem leitfähigen Material, beispielsweise Edel­ stahl oder Titan. Alternativ hierzu können die Streifen aus einem Plastikmaterial mit gleitfähigen Einschüben hergestellt sein, die zum Leiten von Signalen geeignet sind, auf nachste­ hend beschriebene Weise, oder das Plastik kann elektrisch leitfähig gemacht werden.
Die Streifen 12 und 14 sind miteinander an benachbarten Enden 20 und 32 verbunden, wie am deutlichsten aus den Fig. 3 und 5 hervorgeht. Um diese Verbindung zu vereinfachen, kann jeder Streifen 12, 14 mit einem Satz von Löchern 40 (Fig. 1) verse­ hen sein, in welchen Nieten 42 angeordnet sind, um die Strei­ fen miteinander zu verbinden (Fig. 3 und 5). Es können andere Einrichtungen zur Verbindung der Streifen miteinander verwen­ det werden, beispielsweise Punktschweißen und dergleichen, ohne von dem Prinzip oder den Geist der Erfindung abzuweichen.
Kanalabschnitte 22 und 34 dienen sowohl zum mechanischen als auch elektrischen Einfangen und Kuppeln des Leiters 44. Die­ ser Leiter kann mit einer isolierenden Hülle 46 (Fig. 5) ver­ sehen sein, unter der Voraussetzung, daß die Isolierung auf geeignete Weise entfernt wurde, um den elektrischen Kontakt mit einem Abschnitt der Streifen 12 und 14 zu erleichtern. Der Leiter 44 kann einen Leiter einer Elektrodenzuleitung (nicht dargestellt) bilden, die an entweder das implantier­ te Schrittmachergerät oder an den implantierten Elektroden­ anschlußpunkt angeschlossen ist, der für Schrittmacher- und/oder Abtastzwecke verwendet wird.
Die Fig. 3 und 5 erläutern die Art und Weise, auf welche ei­ ne Elektrodenspitze 48 durch den Verbinder 10 eingeführt und in ihrer Lage gehalten werden kann. Die Spitze 48 weist einen verjüngten Kopf 50 auf, der auf einer Welle 52 über einen ab­ geschrägten Schulterabschnitt 51 angebracht ist, die sämtlich aus einem leitfähigen Material wie beispielsweise Titan oder Edelstahl bestehen. Auf bekannte Weise kann darüber hinaus eine isolierende Hülle 54 vorgesehen sein.
In der "geschlossenen" Position des Verbinders 10, also in der Position des Verbinders vor dem Einschieben der Elek­ trodenspitze 48, oder wenn keine Elektrodenspitze vorhanden ist, sind die Streifen 12 und 14 elastisch oder nachgiebig miteinander gekuppelt, so daß die jeweiligen Löcher 24 und 36 geringfügig fehl-ausgerichtet sind. Das Zusammendrücken der Streifen 12 und 14 relativ zueinander führt zu einer Aus­ richtung der Löcher 24 und 36, so daß der verjüngte Kopf 50 und die Achse 52 der Elektrodenspitze 48 eingeführt werden können. Dieses Zusammendrücken kann dadurch erfolgen, daß die Streifen 12 und 14 entlang ihrer jeweiligen ebenen Ab­ schnitte 16, 28 mit der Hand zusammengedrückt werden.
Da die beiden Streifen einseitig eingespannt sind, kann der Kopf 50 der Elektrodenspitze nicht weiter eingeführt werden als bis zu dem Punkt, an welchem die beiden Streifen verbun­ den sind, also beispielsweise bis zu der Position der in den Fig. 3 und 5 am meisten links angeordneten Niete 42. Sobald das manuelle Zusammendrücken der Streifen 12 und 14 aufgehört hat, führt die Elastizität der beiden Streifen dazu, daß sich diese auseinander bewegen wollen, wodurch die Elektrodenspitze 48 in den Löchern 36, 38 infolge der Wechselwirkung der abge­ schrägten Kanten 26, 38 eingefangen ist. Auf diese Weise wird sowohl eine mechanische als auch elektrische Verbindung mit der Elektrodenspitze 48 durch den Verbinder 10 erzielt.
Die Fig. 4 und 5 erläutern Einzelheiten eines Gehäuses 56, welches um den Verbinder 10 herum angeordnet werden kann, um den Eintritt von Flüssigkeiten und eine Verschlechterung des Verbinders zu verhindern. Das Gehäuse 56 ist durch die Bezugs­ ziffer 56 bezeichnet. Es besteht vorzugsweise aus einem bio­ logisch verträglichen, isolierenden Material, beispielsweise Silikongummi oder dergleichen.
Das Gehäuse 56 weist einen Kanal 58 auf, der sich von einem Ende aus erstreckt, welches so ausgerichtet ist, daß es den Eintritt und das Entfernen der Elektrodenspitze 48 in bezug auf den Verbinder 10 gestattet. Innerhalb des im Gehäuse 56 nächstgelegenen Kanals 58 befinden sich mehrere Dichtrippen 60, die für eine Abdichtung des Inneren des Verbinders gegen­ über Körperflüssigkeiten sorgen, nachdem die Elektrodenspitze eingeführt wurde. Dies wird dadurch erreicht, daß der Durch­ messer der Welle 52 der Spitze größer ist als der der Öffnung durch die Abdichtrippen, was dazu führt, daß die Rippen auf das Äußere der Zuleitung nach dem Einführen drücken. Eine zu­ sätzliche Dichtung wird erzielt durch eine chirurgische Naht 62, die in einer Nut 64 oberhalb einer der Dichtringe 60 an­ geordnet ist. Diese Naht kann angezogen werden, nachdem die Leitung eingeführt wurde, was die Dichtrippe noch weiter auf die Zuleitung drückt.
Um dabei zu helfen herauszufinden, wo per Hand ein Druck aus­ geübt werden muß, um den Verbinder 10 zusammenzudrücken, kann ein Paar erhabener Polster 66 auf der Außenseite des Gehäu­ ses 56 neben den ebenen Abschnitten der Streifen 12 und 14 vorgesehen sein. Das Ende des Gehäuses 56 neben dem Leiter 44 und der Isolierung 46 kann abgedichtet sein, beispielswei­ se mit einem Silikonkleber 68 oder dergleichen, um das Ein­ treten von Fluiden in den Bereich des Verbinders 10 zu ver­ hindern.
Zwar wurden die Streifen 12, 14 so beschrieben, daß sie aus getrennten Stücken aus Metall oder Plastik hergestellt sind, es läßt sich jedoch überlegen, daß diese Elemente als ein einstückiges Teil ausgebildet sein können, unter der Voraus­ setzung, daß genügend Elastizität vorhanden ist, um die vor­ anstehend beschriebene mechanische und elektrische Kupplung zu erreichen. Darüber hinaus können, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt ist, die Streifen 12 und 14 mit einer Verriegelungs­ zungenanordnung versehen sein, die eine Zunge 68 und eine Nut 70 umfaßt. Dieses Merkmal dient dazu, um zu verhindern, daß die Streifen 12, 14 zu weit auseinander gelangen, wenn sie sich in der geschlossenen Position befinden, und zwar dadurch, daß der Bewegungsgrad begrenzt ist, in welchem sich die Strei­ fen relativ zueinander bewegen können. Zwar zeigen die Fig. 1 und 3 die Zunge auf dem Streifen 14 und die Nut auf dem Strei­ fen 12, jedoch kann diese Zuordnung umgekehrt werden. Zusätz­ lich können andere Anordnungen zur Begrenzung der Relativ­ bewegung der beiden Streifen verwendet werden, ohne von dem Grundsatz oder dem Umfang der Erfindung abzuweichen.
Die Fig. 6 und 7 erläutern eine zweite Ausführungsform eines Verbinders gemäß der vorliegenden Erfindung. Es wurden die­ selben Bezugsziffern verwendet, um entsprechende Elemente in den Fig. 1, 3 bis 5 zu bezeichnen. Bei dieser zweiten Ausfüh­ rungsform dient die zweite Einrichtung 14 als ein Cantilever­ arm in bezug auf die erste Einrichtung 12. Die erste Einrich­ tung ist im wesentlichen eben, obwohl sie mit einer Nut 72 versehen ist, welche den leitfähigen Abschnitt einer Elektro­ denspitze 48′ aufnehmen kann. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, um­ faßt die Elektrodenspitze 48′ bei dieser Ausführungsform ei­ ne gerade Elektrode 50′; allerdings kann auch die sich ver­ jüngende Anordnung gemäß Fig. 5 bei dieser Ausführungsform verwendet werden.
Die zweite Einrichtung 14, die in bezug auf die erste Ein­ richtung einseitig eingespannt ist, weist einen Stirnflächen­ abschnitt 30 auf, der in einer abgewinkelten Kante 74 endet. Oben auf der zweiten Einrichtung 14 ist ein Hebelarm 76 an­ gebracht, der dazu verwendet wird, einen manuellen Druck aus­ zuüben, um die zweite Einrichtung 14 relativ zur ersten Ein­ richtung 12 zu öffnen. Um den Hebelarm 76 an den Ausleger­ streifen 14 anzukuppeln, können geeignete Nietenlöcher 40′ vorgesehen sein, in denen eine Niete 42′ angeordnet ist. Allerdings können auch andere Montageanordnungen verwendet werden, beispielsweise Punktschweißen; alternativ hierzu kön­ nen die Elemente 14 und 76 - und selbst das Element 12 - aus einem einzigen Stück hergestellt sein. Diese Elemente können aus leitfähigen Materialien hergestellt sein, beispielsweise aus Edelstahl oder Titan, oder können aus Plastik mit geeig­ neten leitfähigen Einsätzen ausgeformt oder auf andere Weise elektrisch leitfähig ausgebildet sein.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 6 bis 7 zwingt das Ein­ dringen der Zuleitung 48′ den Auslegerfederarm 14 zum Öffnen und treibt die Kante 74 in die Zuleitungsspitze 50′. Das Öff­ nen des Streifens 14 wird weiterhin durch manuelles Drücken auf den Hebelarm 76 erleichtert, also in dem Bereich der Pol­ ster 66 auf dem äußeren des biologisch verträglichen Gehäuses 58. Jeder Versuch, die Zuleitungsspitze abzuziehen, ohne die Auslegerfeder zu lösen, veranlaßt den Stirnflächenabschnitt 30 über dem Zentrum des Auslegers dazu, daß er versucht, zum Zentrum zurückzukehren, gegen die Federkraft des Endes des Streifens 14, und die Kante in die Spitze zu treiben versucht, was darüber hinaus die Schwierigkeit vergrößert, die Zulei­ tung von dem Verbinder zu entfernen.
Es sind zahlreiche andere Änderungen des Verbinders 10 gemäß der vorliegenden Erfindung möglich. Beispielsweise zeigen die Fig. 8 und 9 zwei alternative unipolare Metallfederclips, die den Verbinder 10 bilden. Die Richtung der Einführung der Zu­ leitung ist durch die mit "B" markierten Pfeile gezeigt. In diesen Ausführungsformen weist jeder der ersten Streifen 12 einen abgewinkelten Stirnflächenabschnitt 76 auf, und jeder der zweiten Streifen 17 ist mit einem abgewinkelten Stirnflä­ chenabschnitt 78 versehen. Die Stirnflächenabschnitte 76 und 78 sind aufeinander zu abgewinkelt, wie dies in den Fig. 7 und 8 gezeigt ist. Jeder Stirnflächenabschnitt 76, 78 ist mit einer jeweiligen Kante 80, 82 versehen, die dazu dient, die (nicht gezeigte) Elektrodenspitze nach dem Einführen in den Verbinder einzufangen. Die Elektrodenspitze kann mit einem verjüngten Kopf versehen sein, wie dies in den Fig. 3 und 5 gezeigt ist, oder gerade ausgebildet sein gemäß Fig. 7; es können auch andere Formen für die Elektrodenspitze verwendet werden, ohne von dem Prinzip oder dem Umfang der Erfindung abzuweichen.
Bei den in den Fig. 8 und 9 gezeigten Ausführungsformen wer­ den die Streifen 12 und 14 durch einen Zwischenbereich ver­ bunden. In Fig. 8 ist dieser Bereich durch die Bezugsziffer 84 bezeichnet, während dieser Bereich in Fig. 9 durch die Be­ zugsziffer 84′ bezeichnet ist. Die Streifen und der Zwischen­ bereich können aus einem einstückigen Metallstreifen ausge­ bildet sein, beispielsweise aus Titan oder Edelstahl, wie dies in den Figuren gezeigt ist. Alternativ hierzu können getrenn­ te Elemente verwendet werden, um jeden der Streifen 12, 14 und jeden der Bereiche 84, 84′ auszubilden, unter der Voraus­ setzung, daß diese Elemente auf eine Weise miteinander ver­ bunden sind, die eine flexible Bewegung des Streifens 12 in bezug auf den Streifen 14 ermöglicht.
Die Haltewirkung der in den Fig. 8 und 9 gezeigten Verbinder ist ähnlich wie bei dem in Fig. 6 gezeigten Verbinder, wobei die Klemmwirkung der Kanten 80 und 82 dazu dient, daß die (nicht dargestellte) Elektrodenspitze mit dem Verbinder me­ chanisch und elektrisch zusammengekuppelt wird. Das Lösen der Elektrodenspitze wird dadurch erreicht, daß die Enden des Verbinders entlang der Streifen 12, 14 gegenüberliegend den Enden geklemmt werden, an welchen Stirnflächenabschnit­ te 76 und 78 vorgesehen sind. Um nach dem Implantieren eine Abdichtung gegen das Eindringen von Flüssigkeiten zu errei­ chen, können die Verbinder gemäß den Fig. 8 und 9 innerhalb eines biologisch verträglichen Materials auf die voranste­ hend in bezug auf die Fig. 4, 5 und 7 beschriebene Weise auf­ genommen sein.
Die Verbinderanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung kann ebenfalls dazu verwendet werden, eine Kupplung an eine Mehr­ leiter-Elektrodenspitze bereitzustellen. Diese Anordnung ist in solchen Situationen nützlich, in denen mehr als ein Lei­ ter Signale zwischen dem implantierten kardiologischen Gerät und den in dem Patienten angeordneten Elektroden übertragen muß. Beispielsweise kann das implantierte Gerät an Elektroden angebracht werden, die an unterschiedlichen Orten innerhalb des Patienten angeordnet sind, oder es kann mehrere Funktio­ nen durchführen und daher mehr als eine Elektrode für derar­ tige unterschiedliche Abtast- und/oder Schrittmacherfunktio­ nen erfordern.
Fig. 10A zeigt eine bipolare Verbinderanordnung, die eine Ver­ bindung mit einer entsprechenden bipolaren Elektrodenspitze ermöglicht, die in Fig. 10B gezeigt ist. Die bipolare Elektro­ denspitze, die insgesamt durch die Bezugsziffer 48′′ bezeichnet ist, weist zwei getrennte leitfähige Bereiche auf, die durch die Bezugsziffern 501 und 502 bezeichnet sind. Diese Bereiche 501, 502 sind durch bekannte Einrichtungen an jeweilige Elek­ troden oder dergleichen (nicht dargestellt) gekuppelt.
Der bipolare Verbinder 10′ von Fig. 10A weist eine Konstruk­ tion und einen Aufbau auf, der ähnlich ist wie bei dem Verbin­ der gemäß Fig. 1, 3 und 5, wie voranstehend beschrieben. Da die gleichen Bezugsziffern verwendet wurden, um gleiche oder ähnliche Elemente bei den Figuren zu bezeichnen, konzentriert sich die folgende Beschreibung auf die Elemente, die sich von den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen unterschei­ den. Der bipolare Verbinder 10′ weist drei Streifenabschnitte auf, die mit 12, 14 und 14′ bezeichnet sind. Jeder Abschnitt weist eine abgewinkelte Stirnfläche auf, die ein Loch 24, 26 bzw. 26′ aufweist, welches einen Durchmesser aufweist, der genügend groß ist, um den Eintritt der leitfähigen Bereiche 501 und 502 zu gestatten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist jeder Abschnitt 12, 14 und 14′ aus Metall hergestellt, beispielsweise aus Ti­ tan oder Edelstahl, und mit einem Isoliermaterial 86 wie bei­ spielsweise Teflon oder dergleichen beschichtet. Zusätzliche Isolierstreifen 88 können weiterhin zwischen den Abschnitten 12, 14 und 14′ vorgesehen sein. Die gesamte Anordnung wird durch eine isolierte Niete 42′ zusammengehalten. Leiter 44 und 44′ sind an den Streifen 14 bzw. 14′ angeschweißt, wel­ che die Streifen darstellen, die schließlich den Kontakt mit der Elektrodenspitze 502 bzw. 501 herstellen. Die Bezugszif­ fer 56′ bezeichnet einen Gummischuh innerhalb des Gehäuses 56, der speziell zum Isolieren irgenwelcher elektrischer Sig­ nale dient, welche sich sonst zwischen der Elektrodenspitze 501 und der Ringelektrode 502 ausbreiten könnten, wenn die Zuleitung 48′′ in den Verbinder 10′ eingeführt ist.
Der Betrieb des Verbinders 10′ ist ähnlich wie bei dem vor­ anstehend unter Bezug auf die in Fig. 5 dargestellte Ausfüh­ rungsform beschriebenen Verbinder. Im einzelnen werden die Streifen 14 und 14′ in Richtung auf den Streifen 12 zusammengedrückt, um die Löcher 24, 26 und 26′ auszurich­ ten, woraufhin die Elektrodenzuleitung 48′′ eingeführt wer­ den kann. Die Abmessungen der Elektrodenzuleitung, der leit­ fähigen Bereiche, der Löcher und des Schuhs 56′ verhindern es, daß die Zuleitung zu tief in die Verbinderanordnung 10′ eingeführt wird. Nach dem Lösen der Zusammendrückkraft, die bequem manuel über die erhobenen Polster 66 auf dem Gehäuse 56 aufgebracht werden kann, versuchen die Streifen 12, 14 und 14′ sich auseinander zu bewegen, was dazu führt, daß die Elektrodenzuleitung 48′′ fest an ihrem Ort gehalten wird. Um diese Wirkungsweise zu unterstützen, können eines oder mehre­ re der Löcher 24, 26 und 26′ mit abgeschrägten Kanten verse­ hen sein, wie vor anstehend unter Bezug auf die in den Fig. 1, 3 und 5 gezeigte Ausführungsform beschrieben wurde.
Bei der in den Fig. 10A und 10B gezeigten Verbinderanordnung ist die Spitzenelektrode 501 so angeordnet, daß sie elektrisch an den Streifen 14′ gekuppelt ist, wogegen die Ringelektrode 502 so angeordnet ist, daß sie elektrisch an den Streifen 14 gekuppelt ist. Der Streifen 12 dient im wesentlichen dem Zweck, eine mechanische Wechselwirkung in bezug auf die Strei­ fen 14 und 14′ zur Verfügung zu stellen, die genügend groß ist, um die Elektrodenzuleitung 48′′ an ihrem Ort zu halten. Es liegt innerhalb des Umfanges der vorliegenden Erfindung, weitere Streifen 12, 14 und 14′ hinzuzufügen, um Zuleitungen aufzunehmen, die mehr Leiter aufweisen als die in den Fig. 10A und 10B gezeigte bipolare Anordnung.
Eine weitere Ausführungsform eines Verbinders gemäß der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 11 gezeigt, in welcher der Verbinder allgemein durch die Bezugsziffer 10′′ bezeich­ net ist. Der Verbinder 10′′ weist einen ähnlichen Aufbau auf wie die Verbinder, die in den Fig. 8 und 9 dargestellt und voranstehend beschrieben sind. Daher konzentriert sich die nachstehende Diskussion auf die Merkmale des Verbinders 10′′, die sich von den voranstehend diskutierten Ausführungsformen unterscheiden.
Der Verbinder 10′′ weist ein Paar Streifenelemente 12 und 14 auf, von denen jedes eine abgewinkelte Stirnfläche 76 bzw. 78 und eine Kante 80 bzw. 82 aufweist. Die Streifenelemente 12 und 14 sind durch einen Zwischenabschnitt 84′′ verbunden, und der Einfachheit halber können alle drei Elemente aus einem einstückigen Metallstück hergestellt sein, beispielsweise aus Titan oder Edelstahl, welches eine Elastizität oder Federkraft aufweist, die dazu ausreicht, das Einfangen einer (nicht dar­ gestellten) Elektrodenzuleitungsspitze zwischen den Kanten 80 und 82 sicherzustellen. Der Abschnitt 84′′ ist mit einem ersten Loch 90 versehen, in welches die (nicht dargestellte) Elektro­ denzuleitungsspitze eingeführt wird. Auf diese Weise ist das erste Loch 90 mit den Kanten 80, 82 der abgewinkelten Stirn­ flächen 76, 78 ausgerichtet.
Der Abschnitt 84′′ ist weiterhin mit einem zweiten Loch 92 ver­ sehen, der in bezug auf die Kanten 80, 82 verschoben ist, wie dies in Fig. 11 gezeigt ist. Statt dessen ist das Loch 92 mit einem Abschnitt der abgewinkelten Stirnflächen 78, 80 ausge­ richtet, der mit einer konisch erweiterten oder abgerundeten Verlängerung 94, 96 versehen ist. Der Zweck des Loches 92 und der konischen Erweiterungen 94, 96 besteht darin, das Einfüh­ ren eines nicht-leitenden Stiftes zu gestatten, der zum Öffnen und Schließen des Verbinders 10′′ verwendet wird, so daß eine Elektrodenzuleitung einfacher eingeführt und entfernt werden kann. Dieses Merkmal wird am besten dadurch verstanden, daß auch auf die Fig. 12 und 13 Bezug genommen wird.
Die vorliegende Erfindung berücksichtigt auch die Verwendung mehrerer Verbinder 10′′, um an entsprechend viele Elektroden­ bereiche einer Mehrleiter-Elektrodenzuleitung anzukuppeln.
Eine derartige Elektrodenzuleitung ist in Fig. 12 gezeigt und allgemein mit der Bezugsziffer 481 bezeichnet. Die Zuleitung 481 weist mehrere einzeln leitfähige Elektrodenbereiche auf, die durch Bezugsziffern 482, 483 und 484 bezeichnet sind. Je­ der Bereich ist durch einen jeweiligen isolierenden Bereich 98 abgetrennt. Zwar zeigt Fig. 12 drei leitfähige Bereiche, jedoch wird darauf hingewiesen, daß weniger oder mehr Berei­ che innerhalb des Prinzips und des Umfangs der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können.
Um eine Kupplung mit der Elektrodenspitze 481 zur Verfügung zu stellen, können entsprechend viele Verbinder 10′′ hinterein­ ander angeordnet sein, also miteinander gekuppelt sein, so wie es schematisch in den Fig. 13A und 13B gezeigt ist. Bei einer solchen Anordnung sind die Verbinder 10′′ hintereinander aus­ gerichtet angeordnet, so daß Löcher 90 und 92 der Verbinder axial ausgerichtet sind. Um eine derartige Ausrichtung zu er­ reichen, können verschiedene Verfahren eingesetzt werden, bei­ spielsweise durch Ausformen sämtlicher gekuppelter Verbinder innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses, welches aus einem biolo­ gisch verträglichen isolierenden Material hergestellt ist. Es können auch andere mechanische Anordnungen verwendet werden, unter der Voraussetzung, daß eine genügende Isolierung zwi­ schen den verschiedenen Verbindern 10′′ vorgesehen ist, um zu verhindern, daß eine elektrische Interferenz auftritt.
Um die miteinander gekuppelten Verbinder 10′′ gemäß Fig. 13A und 13B zu öffnen oder zu schließen, wird ein nicht-leitender Stift 100 in die ausgerichteten Löcher 92 der Verbinder ein­ geführt. Der Stift 100 weist mehrere Arbeitsbereiche auf, von denen jeder einen engen Hals 102, einen breiten Hals 104 und eine abgeschrägte Schulter 106 aufweist, der die Hälse 102 und 104 verbindet. Diese Bereiche weisen sämtlich einen Durch­ messer auf, der ausreicht, um in die Löcher 92 zu gelangen, wobei der Durchmesser des breiten Halsabschnittes 104 an­ nähernd genau so groß ist wie der Durchmesser der leitfähigen Bereiche 482 bis 484.
Zum Öffnen der gekuppelten Verbinder 10′′, so daß die Mehr­ leiter-Elektrodenspitze 481 empfangen werden kann, wird der nicht-leitende Stift 100 durch die ausgerichteten Löcher 92 in der Richtung D eingeführt, die in Fig. 13B gezeigt ist. Dieses Einführen erfolgt bis zu einer ausreichenden Tiefe, um den breiten Halsabschnitt 104 des Stiftes 100 zwischen jedem Satz von konischen Erweiterungen 94, 96 des Verbinders 10′′ anzuordnen. Dies öffnet die Kanten 80 und 82 jedes der Verbinder 10′′, so daß die Mehrleiter-Elekrodenspitze 481 ein­ fach in die mechanisch miteinander gekuppelten Verbinder ein­ geführt werden kann. Um dieses Ergebnis zu erreichen ist es erforderlich, daß die breiten Halsabschnitte 104 des Stiftes 100 so angeordnet sind, daß sie dem Abstand zwischen den meh­ reren Verbindern 10′′ entsprechen.
Nachdem die Zuleitung 481 in die miteinander gekuppelten Ver­ binder eingeführt wurde, kann der Stift 100 entfernt werden, wie dies durch einen Pfeil C in Fig. 13A angedeutet ist. Dies gestattet es den Kanten 80, 82 jedes Verbinders 10′′, daß sie den jeweiligen leitfähigen Bereich 482-484 der Elektrodenzu­ leitung 481 auf die voranstehend beschriebene Weise einfangen.
Das Entfernen der Elektrodenzuleitung 481 von den mechanisch miteinander gekuppelten Verbindern wird auf ähnliche Weise bewerkstelligt, also durch Einführen des Stiftes 100, um so jeden Verbinder 10′′ zu öffnen. Daher gestattet die in den Fig. 11-13 dargestellte Ausführungsform eine einfache Ein­ führung und ein einfaches Entfernen einer Elektrodenzulei­ tung von mehreren mechanisch miteinander gekuppelten Ver­ bindern.
Gemäß einer weiteren Zielrichtung der vorliegenden Erfindung ist eine entfernte Zuleitungsanordnung vorgesehen, bei wel­ cher das implantierte kardiologische Gerät an eine Zuleitungs­ anordnung gekuppelt ist, die wiederum an die Elektrodenzulei­ tungen gekuppelt ist, die in die verschiedenen Stellen in dem Patienten implantiert ist. Eine solche Anordnung ist schema­ tisch in den Fig. 14A und 14B dargestellt, in welchen das kar­ diologische Gerät allgemein durch die Bezugsziffer 200 be­ zeichnet ist, und die entfernte Zuleitungsanordnung allgemein durch die Bezugsziffer 202 bezeichnet ist.
Bei dieser Zielrichtung der Erfindung weist die entfernte Zu­ leitungsanordnung 202 eine Länge eines Mehrfachleiterkabels 204 auf, welches an einem Ende mehrere Verbinder 206 aufweist, an welche eine entsprechende Zahl von (nicht dargestellten) Elektrodenzuleitungen einzeln angekuppelt werden kann. Das entgegengesetzte Ende der Zuleitung 204 ist so ausgebildet, daß es an das Schrittmachergerät 200 angeschlossen werden kann, wie in Fig. 14A gezeigt, und von dem Gerät entfernt werden kann, wie in Fig. 14B gezeigt. Diese Befestigung kann durch eine große Vielfalt bekannter Anschlußpunktanordnungen erreicht werden und muß hier nicht zum Zwecke des Verständ­ nisses der vorliegenden Erfindung erläutert werden.
Die in den Fig. 14A und 14B gezeigte Anordnung gestattet es, daß das Gerät 200 in einer Entfernung von den mehreren Ver­ bindern 206 angeordnet wird, an welchen die Elektrodenzulei­ tungen befestigt werden können (nicht dargestellt). Wenn da­ her eine Wartung entweder des Gerätes oder der Elektrodenzu­ leitungen erforderlich ist, so kann dies einfach durch Unter­ brechen des entsprechenden Endes der entfernten Zuleitungs­ anordnung 202 erfolgen. Die Zuleitungsanordnung 202 kann an ihrem Ort verbleiben, wodurch es vermieden wird, daß darauf­ hin wiederum chirurgische "Tunnel-Operationen" durchgeführt werden müssen, die sonst erforderlich wären, um die Elektro­ denzuleitungen nach einer solchen Wartung erneut zu verlegen.
Wie in den Fig. 14A und 14B gezeigt ist und mit mehr Einzel­ heiten in Fig. 15, können die mehreren Verbinder 206 eine An­ zahl gruppierter Verbinder 208, 209, 210 und 211 umfassen. Während vier derartige Verbinder dargestellt sind, wird dar­ auf hingewiesen, daß eine derartige entfernte Zuleitungsan­ ordnung mit mehr oder weniger derartigen Verbindern vorgesehen werden kann. Die Verbinder 208-211 können innerhalb eines ge­ meinsamen Gehäuses ausgeformt werden, wie durch die Bezugs­ ziffer 220 in Fig. 15 bezeichnet ist, wobei das Gehäuse aus einem biologisch verträglichen Material wie beispielsweise Silikongummi bestehen kann.
Jeder der Verbinder 208-211 kann aus einem Verbinder 10, 10′, oder 10′′ bestehen, wie sie voranstehend unter Bezug auf die Fig. 1, 3-13 beschrieben wurden. Bei der in Fig. 15 erläuter­ ten Anordnung weist jeder Verbinder 208-211 eine zugehörige Öffnung 212-215 auf, in welche eine (nicht dargestellte) zu­ gehörige Elektrodenzuleitungsspitze eingeführt werden kann. Falls die Verbinder 208-211 einen Aufbau aufweisen, wie er voranstehend unter Bezug auf die Fig. 1, 3-10 beschrieben wurde, so ist eine entsprechende Anzahl von Polstern 216-219 auf dem Gehäuse 220 vorgesehen, um eine manuelle Betätigung jedes Verbinders 208-211 auf die voranstehend beschriebene Weise zu ermöglichen.
Dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung berücksichtigt auch die Verwendung anderer Verbinder im Zusammenhang mit den meh­ reren Verbindern 206 der entfernten Zuleitungsanordnung 202. Beispielsweise kann der Feststellschrauben-Verbinder, der in Fig. 1 gezeigt ist, als jeder der Verbinder 208-211 eingesetzt werden. Daher liegen Variationen der Art und des Aufbaus der einzelnen Verbinder innerhalb des Umfangs der vorliegenden Er­ findung in bezug auf die Ausbildung der entfernten Zuleitungs­ anordnung, die in den Fig. 14-15 erläutert ist.
Zwar enthält die voranstehende Beschreibung zahlreiche spezi­ fische Einzelheiten, jedoch beschränken diese nicht den Um­ fang der Erfindung, sondern dienen als erläuternde Beispiele für bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Beispielswei­ se können unterschiedliche Arten von Materialien verwendet werden, um die hier beschriebenen Verbinder auszubilden, ein­ schließlich Titan, Edelstahl, Wolfram oder eine als MP35N be­ kannte Legierung. Daher ergibt sich der Umfang der Erfindung aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen, insbe­ sondere unter Berücksichtigung dieser Beschreibung und der nachstehenden Ansprüche.

Claims (20)

1. Implantierbarer leitfähiger Verbinder zum Ankuppeln an eine leitfähige Elektrodenspitze an einem entfernten Ende einer Schrittmacherzuleitung, gekennzeichnet durch:
eine erste Einrichtung zum Aufnehmen der Elektrodenspitze; und
eine zweite Einrichtung, die elastisch mit der ersten Ein­ richtung in Eingriff tritt, um die Elektrodenspitze zwi­ schen der ersten Einrichtung und der zweiten Einrichtung einzufangen, um eine elektrische und mechanische Kupplung mit der Elektrodenspitze zur Verfügung zu stellen,
wobei die erste und zweite Einrichtung elastisch in einer geschlossenen Position vor dem Einführen der Elektroden­ spitze in den Verbinder angeordnet sind, und in einer offe­ nen Position, unterschiedlich von der geschlossenen Posi­ tion, angeordnet sind, nach Einführen der Elektrodenspitze in den Verbinder.
2. Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Einrichtung ein erstes Loch aufweist, und daß die zweite Einrichtung ein zweites Loch aufweist, wobei das erste und das zweite Loch miteinander ausgerichtet sind, wenn sich der Verbinder in der offenen Position befindet, und einander gegenüber versetzt sind, wenn sich der Ver­ binder in der geschlossenen Position befindet.
3. Verbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste und die zweite Einrichtung jeweils einen allgemein flachen Abschnitt aufweisen, der in einem Stirnflächenab­ schnitt endet,
daß das erste und das zweite Loch in dem Stirnflächenab­ schnitt der ersten bzw. zweiten Einrichtung angeordnet ist, und
daß die erste und die zweite Einrichtung in der Nähe der Enden der flachen Abschnitte gegenüberliegend den Stirn­ flächenabschnitten zusammengekuppelt sind.
4. Verbinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflächenabschnitte der ersten und zweiten Einrichtung eine gegenseitig verriegelnde Zungeneinrichtung aufweisen, um eine Relativbewegung der ersten und zweiten Einrichtung zu steuern.
5. Verbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß wei­ terhin ein Gehäuse vorgesehen ist, welches aus einem iso­ lierenden, biologisch verträglichen Material besteht, und welches die erste und die zweite Einrichtung umschließt.
6. Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Einrichtung einen im wesentlichen ebenen Abschnitt aufweist, und
daß die zweite Einrichtung einen Kantenab­ schnitt aufweist, der in einem spitzen Winkel relativ zu der im wesentlichen ebenen ersten Einrichtung angeordnet ist,
daß der Kantenabschnitt der zweiten Einrichtung den im wesentlichen ebenen Abschnitt der ersten Einrichtung berührt, wenn sich der Verbinder in der geschlossenen Position befindet, und
daß der Kantenabschnitt der zwei­ ten Einrichtung von dem im wesentlichen ebenen Abschnitt der ersten Einrichtung getrennt ist, wenn sich der Ver­ binder in der offenen Position befindet.
7. Verbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung an die erste Einrichtung an einem Ende angekuppelt ist, welches dem Kantenabschnitt gegen­ überliegt.
8. Verbinder nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin eine Hebeleinrichtung vorgesehen ist, die an der zweiten Einrichtung benachbart dem Kantenabschnitt befestigt ist.
9. Verbinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin ein Gehäuse vorgesehen ist, welches aus einem isolierenden, biologisch verträglichen Material besteht und die erste und die zweite Einrichtung umschließt.
10. Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste und die zweite Einrichtung jeweils einen ebenen Abschnitt und einen abgewinkelten Abschnitt auf­ weisen,
daß die abgewinkelten Abschnitte der ersten und der zwei­ ten Einrichtung einander benachbart Vorwärtskanten auf­ weisen, und
daß die Vorwärtskanten der abgewinkelten Abschnitte der ersten und zweiten Einrichtung zusammen sind, wenn sich der Verbinder in der geschlossenen Position befindet, und getrennt sind, wenn sich der Verbinder in der offenen Po­ sition befindet.
11. Verbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die ebenen Abschnitte der ersten und zweiten Einrichtung nahe den abgewinkelten Abschnitten aneinander angekuppelt sind.
12. Verbinder nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin ein Gehäuse vorgesehen ist, welches aus einem isolierenden, biologisch verträglichen Material besteht, und die erste und die zweite Einrichtung umschließt.
13. Verbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Einrichtung durch einen Endab­ schnitt verbunden sind, der an den Enden der ebenen Ab­ schnitte gegenüberliegend den abgewinkelten Abschnitten angeordnet ist.
14. Verbinder nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt ein erstes Loch zur Aufnahme der Elektro­ denspitze aufweist, die nach dem Einführen zwischen den jeweiligen Kanten der abgewinkelten Abschnitte der ersten und zweiten Einrichtung eingefangen ist.
15. Verbinder nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt ein zweites Loch benachbart dem ersten Loch aufweist, um einen Steuerstift aufzunehmen, der nach dem Einführen in das zweite Loch die Kanten der abgewin­ kelten Abschnitte dazu veranlaßt, sich auseinander zu be­ wegen, so daß sich der Verbinder von der geschlossenen Position in die offene Position bewegt.
16. Verbinder nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin ein Gehäuse vorgesehen ist, welches aus einem isolierenden, biologisch verträglichen Material ausgebil­ det ist, und welches die erste und die zweite Einrichtung umschließt.
17. Elektrodenzuleitungsanordnung zur Verbindung eines im­ plantierbaren Schrittmachergeräts an eine Elektroden­ spitze, die an eine entfernte Elektrode gekuppelt ist, gekennzeichnet durch:
eine leitfähige Zuleitung, die ein erstes und ein zwei­ tes Ende aufweist, wobei das erste Ende zum Ankuppeln an das Schrittmachergerät ausgebildet ist; und
eine an das zweite Ende der leitfähigen Zuleitung ange­ schlossene Einrichtung zur Ankupplung an die Elektroden­ spitze der entfernten Elektrode.
18. Elektrodenzuleitungsanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung
eine erste Einrichtung zur Aufnahme der Elektrodenspitze aufweist;
und eine zweite Einrichtung aufweist, die elastisch mit der ersten Einrichtung in Eingriff tritt, um die Elektro­ denspitze zwischen der ersten Einrichtung und der zweiten Einrichtung einzufangen, um eine elektrische und mechani­ sche Kupplung mit der Elektrodenspitze zur Verfügung zu stellen,
wobei die erste und die zweite Einrichtung elastisch in einer geschlossenen Position vor dem Einführen der Elek­ trodenspitze in die Kupplungseinrichtung angeordnet sind, und in einer offenen Position, unterschiedlich von der geschlossenen Position, nach dem Einführen der Elektroden­ spitze in die Kupplungseinrichtung angeordnet sind; und
ein Gehäuse aufweist, welches aus einem isolierenden, bio­ logisch verträglichen Material besteht, und welches die Kupplungseinrichtung umschließt.
19. Elektrodenzuleitungsanordnung zur Verbindung eines im­ plantierbaren Schrittmachergeräts an mehrere Elektroden­ spitzen, die einzeln an eine entsprechende Anzahl entfern­ ter Elektroden angekuppelt sind, gekennzeichnet durch:
eine mehrere Leiter aufweisende Zuleitung, die an einem ersten und zweiten Ende endet, wobei das erste Ende der Zuleitung zur Ankupplung jedes der mehreren Leiter an das Schrittmachergerät ausgebildet ist; und
eine an das zweite Ende der Zuleitung angeschlossene Ein­ richtung, um individuell jeden der mehreren Leiter an die jeweils zugehörige Elektrodenspitze der mehreren Elektro­ denspitzen anzukuppeln.
20. Elektrodenzuleitungsanordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kupplungseinrichtungen eine erste Einrichtung zur Aufnahme der jeweiligen Elektroden­ spitze aufweist;
eine mit der ersten Einrichtung elastisch in Eingriff tretende zweite Einrichtung, um die jeweilige Elektro­ denspitze zwischen der ersten Einrichtung und der zwei­ ten Einrichtung einzufangen, um so eine elektrische und mechanische Kupplung mit der jeweiligen Elektrodenspitze zur Verfügung zu stellen,
wobei die erste und die zweite Einrichtung elastisch in einer geschlossenen Position vor der Einführung der jewei­ ligen Elektrodenspitze in die Kupplungseinrichtung ange­ ordnet sind, und in einer offenen Position, unterschied­ lich von der geschlossenen Position, nach dem Einführen der Elektrodenspitze in die Kupplungseinrichtung angeord­ net sind; und
ein Gehäuse aufweist, welches aus einem isolierenden, bio­ logisch verträglichen Material besteht, und welches die erste und die zweite Einrichtung der Kupplungseinrichtung umschließt.
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