DE4142146C2 - Sensoreinrichtung - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff
des Hauptanspruches konzipierten, zur Erfassung des
Benetzungsgrades einer transparenten Scheibe mit vorzugsweise
tropfenförmig vorliegendem Niederschlag vorgesehenen
Sensoreinrichtung aus.
Derartige Einrichtungen sind insbesondere dafür vorgesehen, um
die auf der Front- oder der Heckscheibe eines Kraftfahrzeuges
sich pro Zeiteinheit niederschlagende Feuchtigkeit in
repräsentativer Form quantitativ und/oder qualitativ zu
erfassen und in Abhängigkeit davon ein der Scheibe zugeordnetes
Scheibenwischsystem automatisch zu beeinflussen.
Durch die DE 32 43 372 A1, die DE 33 14 770 C2, die
DE 40 06 174 C1, die DE 40 06 420 A1, die DE 40 17 063 A1 und
die DE 40 19 066 A1 sind Einrichtungen zum Steuern einer
motorisch betriebenen Scheibenwischeinrichtung bekannt geworden,
wobei über einen an der inneren Oberfläche einer transparenten
Scheibe angebrachten Strahlenleitkörper von einem
zugeordneten Strahlensender emittierte Strahlen in die
transparente Scheibe eingekoppelt und nach mindest einer
Reflexion an der äußeren Oberfläche der Scheibe über den
Strahlenleitkörper wieder ausgekoppelt und zu einem
zugeordneten Strahlenempfänger geleitet werden. Die
Strahlenleitkörper können - wie aus einigen der vorgenannten
Druckschriften hervorgeht - mehrfach vorhanden sowie
prinzipiell trapezförmig ausgebildet und auf unterschiedliche
Art und Weise z. B. mittels ebenfalls aus einigen der erwähnten
Druckschriften hervorgehendem Klebemittel an der transparenten
Scheibe befestigt sein.
Bei einer über ein Klebemittel vorzunehmenden Befestigung
besteht das Problem, daß eine einwandfreie Klebung
gewährleistet sein muß und zwar, um neben einer sicheren
Halterung optisch einwandfreie Strahlenwege zu garantieren,
denn jede Abweichung in der Ausrichtung des Strahlenleitkörpers
und Störstellen in den Strahlenwegen beeinträchtigen in einem
erheblichen Umfang das Meßergebnis und damit die Funktion der
Scheibenwischeinrichtung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, eine Sensoreinrichtung der eingangs erwähnten Art
derart weiterzubilden, daß sichergestellt ist, daß die der
inneren Oberfläche der Scheibe zugewandte Oberfläche des jeweiligen
Strahlenleitkörpers parallel zu derselben sich
erstreckt und daß der optische Kleber in einer homogenen
Verteilung zwischen die Scheibe und den jeweiligen
Strahlenleitkörper einbringbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im kennzeichnenden
Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausbildung ist, daß bei einer
serienmäßigen Anbringung der Sensoreinrichtungen an den
transparenten Scheiben immer reproduzierbare Verhältnisse
gewährleistet sind, d. h. es braucht keine individuelle Justage
der Auswertelektronik an die jeweiligen Verhältnisse
vorgenommen zu werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Gegenstände sind in den Unteransprüchen angegeben und werden
anhand von zwei in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 einen einzelnen Strahlenleitkörper in seiner
Zuordnung zu einer transparenten Scheibe,
Fig. 2 den Strahlenleitkörper nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 zwei zu einer Blockeinheit zusammengefaßte
Strahlenleitkörper in ihrer Zuordnung zu einer
transparenten Scheibe,
Fig. 4 die Blockeinheit nach Fig. 3 in Draufsicht.
In den Figuren sind sich entsprechende Bauteile mit gleichen
Bezugszeichen versehen.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, besteht eine zur Erfassung des
Benetzungsgrades einer vorzugsweise aus Glas bestehenden
Scheibe I mit insbesondere tropfenförmigem Niederschlag
vorgesehene Sensoreinrichtung im wesentlichen aus einem
einerseits einem der Einfachheit halber nicht dargestellten
Strahlensender und andererseits einem ebenfalls der Einfachheit
halber nicht dargestellten Strahlenempfänger zugeordneten
Strahlenleitkörper II der mittels optischem Kleber auf der
nicht dem Niederschlag ausgesetzten inneren Oberfläche I₂ der
Scheibe I in einer weiter unten näher erläuterten Art und Weise
befestigt wird. Bei der Scheibe I handelt es sich insbesondere
um die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, an der die in
einem auch der Einfachheit halber nicht dargestellten Gehäuse
angeordnete Sensoreinrichtung an exponierter, d. h. die Sicht
nicht beeinträchtigender, jedoch für die Erfassung des
Niederschlags prädestinierter Stelle der inneren Oberfläche I₂
vorhanden ist. Der Strahlenleitkörper besteht dabei aus einem
prinzipiell trapezförmig ausgebildeten Basisteil IIa, an dessen
beiden sich gegenüberliegenden Seitenflächen (Trapezflächen)
jeweils eine Strahlenlinse IIb, IIc vorhanden ist. Die beiden
gleichgroß ausgeführten Seitenflächen sind herbei so am
Basisteil IIa angeordnet, daß die Mittellinien der beiden
Strahlenlinsen IIb, IIc um einen Winkel von etwa 90°
gegeneinander versetzt sind. Die Strahlenlinsen IIb, IIc können
dabei entweder an den Seitenflächen z. B. unter Zuhilfenahme von
jeweils einem Zentrierstift und optischem Kleber befestigt oder
direkt am Basisteil IIa einstückig ausgeformt sein.
Um den Strahlenleitkörper II nunmehr an der Scheibe I derart zu
befestigen, daß die der Scheibe I zugewandte vordere Oberfläche
II₁ parallel zur Scheibe I verläuft, sind im Bereich von einem
Seitenrand II1a derselben zwei kuppenförmige, jeweils die
gleiche Höhe aufweisende Erhebungen 1a, 1b vorhanden, die
symmetrisch zur Längsachse der der Scheibe zugewandten vorderen Oberfläche II₁
angeordnet sind. Im Bereich des gegenüberliegenden Seitenrandes
II1b ist eine weitere kuppenförmige Erhebung 1c vorgesehen, die
in symmetrischer Ausrichtung auf die beiden anderen Erhebungen
1a, 1b angeordnet ist und die die gleiche Höhe wie dieselben
aufweist.
Durch die drei kuppenförmigen, eine statisch bestimmte
Anordnung des Strahlenleitkörpers ermöglichenden Erhebungen 1a,
1b, 1c ist gewährleistet, daß die vordere Oberfläche II₁ des
Strahlenleitkörpers II parallel zur Scheibe I ausgerichtet ist.
Die vorzugsweise in der Größenordnung von 0,2 bis 0,3 mm
liegende Höhe der Erhebungen 1a, 1b, 1c ist dabei so gewählt,
daß eine einwandfreie, u. a. ggf. auftretende mechanische
Spannungen auffangende Klebeschicht zwischen der Scheibe I und
dem Strahlenleitkörper II realisiert werden kann.
Um sicherzustellen, daß der über einen als Bohrung
ausgeführten, zwischen der hinteren Oberfläche II2 und der
der Scheibe zugewandten
vorderen Oberfläche II1 im Zentrum des Strahlenleitkörpers II
vorhandenen und damit die Strahlenwege der von dem
Strahlensender emittierten Strahlen nicht tangierenden
Durchbruch 3 mittels Injektionsvorrichtung dosiert zuzuführende
optische Kleber sich nur über den dafür vorgesehenen
Oberflächenbereich verteilt, ist im Bereich der beiden dem
Durchbruch 3 am nächsten liegenden Seitenränder II1c, II1d
jeweils eine stegartige Erhebung 2a, 2b vorhanden, die sich
etwa über die vollständige Länge derselben erstrecken. Die Höhe
dieser beiden Erhebungen ist geringfügig kleiner und zwar
vorzugsweise um 0,1 mm geringer als die Höhe der kuppenförmigen
Erhebungen 1a, 1b, 1c gewählt und zwar, um einerseits die
statisch bestimmte Lage des Strahlenleitkörpers an der Scheibe
nicht zu beeinträchtigen und um andererseits ein Vordringen des
Klebers zur Außenseite derselben aufgrund einer insbesondere
von der Viskosität des Klebers abhängigen Bremswirkung
praktisch zu verhindern. Der Kleber wird also durch diese
stegartigen Erhebungen 2a, 2b in Richtung auf die mit den
kuppenförmigen Erhebungen versehenen Seitenränder II1a, II1b
geleitet, wobei aufgrund der genauen Dosierung sichergestellt
ist, daß der Kleber nicht wesentlich über diese Seitenränder
hinauswandert. Natürlich können zur Begrenzung auch im Bereich
von diesen Seitenrändern II1a, II1b noch stegartige Erhebungen
vorgesehen werden, die dann auch an diesen Stellen ein
Vordringen des Klebers verhindern.
Bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform
sind zur Vergrößerung der Meßfläche zwei Strahlenleitkörper
II*, II** zu einer Blockeinheit zusammengefaßt, wobei die
beiden Basiskörper IIa*, IIa** einstückig miteinander verbunden
sind. Um eine Beeinflussung der in dem einen Strahlenleitkörper
II* sich einstellenden Strahlenwege durch die im anderen
Strahlenleitkörper II** sich einstellenden Strahlenwege zu
verhindern, ist eine der Einfachheit halber nicht dargestellte
optische Trennung mit Hilfe von zugeordneten Trennwänden und in
der Blockeinheit vorhandenen Freischnitten realisiert. Zwecks
Ankopplung der Blockeinheit an die Scheibe I sind im Bereich
von einem Seitenrand II1a der aus den beiden vorderen
Oberflächen II1*, II1** der Strahlenleitkörper bestehenden
vorderen Gesamtoberfläche wiederum zwei symmetrisch zur
Längsachse der vorderen Gesamtoberfläche liegende, jeweils die
gleiche Höhe aufweisende kuppenförmige Erhebungen 1a, 1b
vorhanden, während im Bereich des dem einen Seitenrand II1a
gegenüberliegenden anderen Seitenrandes II1b eine
kuppenförmige Erhebung 1c vorgesehen ist. Diese ist in
symmetrischer Ausrichtung auf die beiden anderen Erhebungen 1a,
1b auf der Längsachse der vorderen Gesamtoberfläche II1* und
II1** angeordnet und weist eine Höhe auf, die gleich derjenigen
der beiden anderen Erhebungen 1a und 1b ist.
Außerdem ist im Bereich der dem Zentrum der vorderen
Gesamtoberfläche am nächsten liegenden Seitenrändern II1c, II1d
wiederum jeweils eine stegartige, sich fast vollständig über
die Länge derselben erstreckende Erhebung 2a, 2b vorhanden, die
eine geringfügig kleiner als die Höhe der kuppenförmigen
Erhebungen gewählte Höhe aufweisen. Darüber hinaus ist im
Zentrum der Blockeinheit auch ein als Bohrung ausgeführter
Durchbruch 3 vorhanden, der zur Zuführung des Klebers dient. Da
der Durchbruch 3 zwischen den beiden Strahlenleitkörpern II*,
II** liegt, wird der Strahlengang der von den Strahlensendern
emittierten Strahlen nicht beeinträchtigt, so daß es hierbei
möglich ist, eine Mehrfachreflexion der Strahlen zur
Vergrößerung der jedem Strahlenleitkörper zugehörigen Meßfläche
vorzunehmen. Dabei erfolgt die Reflexion an den
Strahlenleitkörpern im Mittenbereich von deren hinteren
Oberflächen II2*, II2**. Um eine einwandfreie Reflexion zu
erreichen, sind die hinteren Oberflächen in diesem Bereich
vorzugsweise jeweils mit einer in Dünnschichttechnologie
aufgebrachten Reflexionsschicht versehen.
Damit die in der Praxis sich geometrisch nicht regelmäßig
ausbildende Grenzlinie der Klebeschicht bzw. die Kontur des
bzw. der Strahlenleitkörper(s) von außen nicht als prägnante
Konfiguration zu sehen ist, wird die Scheibe 1 an ihrer inneren
Oberfläche 12 in ihrer den Seitenrändern II1a bis II1d
zugeordneten Zone mit einer rahmenförmig ausgebildeten, z. B.
durch Bedruckung oder Ätzung hergestellten Struktur versehen,
um in dieser Zone die Durchsicht zu verhindern. Um weiterhin
einen Einblick in die Sensoreinrichtung von außen zu
unterbinden, wird entweder der Kleber oder der
Strahlenleitkörper in einer für die vom Strahlensender
emittierten Strahlen - wie z. B. Infrarotstrahlen -
durchlässigen, jedoch optisch undurchsichtigen Art und Weise
dunkel eingefärbt.
Claims (7)
1. Sensoreinrichtung zur Erfassung des Benetzungsgrades einer
transparenten Scheibe, insbesondere einer Glasscheibe, mit
insbesondere tropfenförmigem Niederschlag, die einen im
wesentlichen trapezförmigen Strahlenleitkörper mit einer
rechteckförmigen vorderen Oberfläche als Grundfläche, eine dazu
parallele hintere Oberfläche und zwei unter einem optischen
Winkel von etwa 90° gegeneinander geeignete, gleichgroß
ausgebildete Seitenflächen aufweist, wobei die vordere
Oberfläche mit einem optischen Kleber an die nicht dem
Niederschlag ausgesetzte innere Oberfläche der Scheibe im
Bereich des von einer motorisch betriebenen
Scheibenwischeinrichtung erfaßten Wischfeldes angekoppelt ist
und die mit einem der einen der zwei Seitenflächen zugeordneten
Strahlensender sowie einem der anderen der zwei Seitenflächen
zugeordneten Strahlenempfänger versehen ist, wobei der
Strahlensender und der Strahlenempfänger in räumlicher Trennung
derart einander zugeordnet sind, daß vom Strahlenempfänger
aufgrund der vom Strahlensender emittierten und von dem auf der
Scheibe befindlichen Niederschlag beeinflußten und auf ihn
auftreffenden Strahlen ein vom Benetzungsgrad der Scheibe an
Niederschlag abhängiges Signal abgebbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß an der der Scheibe (I)
zugewandten, rechteckförmigen vorderen Oberfläche (II1) des
Strahlenleitkörpers (II) im Bereich von einem ersten Seitenrand
(II1a) desselben zwei kuppenförmige, jeweils die gleiche Höhe
aufweisende, im Abstand voneinander sowie symmetrisch zur
Mittellinie der vorderen Oberfläche (II1) liegende Erhebungen
(1a, 1b) angeordnet sind und im Bereich des dem ersten
Seitenrand (II1a) gegenüberliegenden zweiten Seitenrandes
(II1b) zumindest eine weitere kuppenförmige Erhebung (1c) in
symmetrischer Ausrichtung auf die beiden erstgenannten
Erhebungen (1a, 1b) angeordnet ist, die eine der Höhe der
beiden erstgenannten Erhebungen (1a, 1b) gleiche Höhe aufweist,
daß im Bereich der beiden anderen die vordere Oberfläche begrenzenden Seitenränder (II1c, II1d) jeweils eine parallel zu diesen Seitenrändern (II1c, II1d) sich fast vollständig über die Länge derselben erstreckende stegartige Erhebung (2a, 2b) angeordnet ist, deren Höhe geringfügig kleiner als die der kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b, 1c) ist und
daß in dem Strahlenleitkörper (II) mindestens ein von der hinteren Oberfläche zur vorderen Oberfläche (II1) verlaufender Durchbruch (3) außerhalb der Strahlenwege im mittleren Bereich des Strahlenleitkörpers (II) vorgesehen ist.
daß im Bereich der beiden anderen die vordere Oberfläche begrenzenden Seitenränder (II1c, II1d) jeweils eine parallel zu diesen Seitenrändern (II1c, II1d) sich fast vollständig über die Länge derselben erstreckende stegartige Erhebung (2a, 2b) angeordnet ist, deren Höhe geringfügig kleiner als die der kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b, 1c) ist und
daß in dem Strahlenleitkörper (II) mindestens ein von der hinteren Oberfläche zur vorderen Oberfläche (II1) verlaufender Durchbruch (3) außerhalb der Strahlenwege im mittleren Bereich des Strahlenleitkörpers (II) vorgesehen ist.
2. Sensoreinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich ein oder mehrere Strahlenleitkörper vorhanden sind,
daß die Strahlenleitkörper (II*, II**) optisch voneinander getrennt, zu einer Blockeinheit zusammengefaßt sind,
daß die beiden kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b) im Bereich von einem ersten Seitenrand (II1a) der durch die Zusammenfassung der vorderen Oberflächen (II1*, II1**) gebildeten, rechteckförmigen Gesamtfläche angeordnet sind,
daß eine oder mehrere weitere kuppenförmige Erhebungen (1c) im Bereich des dem einen Seitenrand (II1a) gegenüberliegenden zweiten Seitenrandes (II1b) der Gesamtfläche vorhanden sind,
daß jeweils eine der beiden stegartigen Erhebungen (2a, 2b) im Bereich einer der beiden den Mittelpunkt der Gesamtfläche am nächsten liegenden Seitenränder (II1c, II1d) angeordnet ist und daß der Durchbruch (3) im mittleren Bereich der Blockeinheit vorhanden ist.
daß zusätzlich ein oder mehrere Strahlenleitkörper vorhanden sind,
daß die Strahlenleitkörper (II*, II**) optisch voneinander getrennt, zu einer Blockeinheit zusammengefaßt sind,
daß die beiden kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b) im Bereich von einem ersten Seitenrand (II1a) der durch die Zusammenfassung der vorderen Oberflächen (II1*, II1**) gebildeten, rechteckförmigen Gesamtfläche angeordnet sind,
daß eine oder mehrere weitere kuppenförmige Erhebungen (1c) im Bereich des dem einen Seitenrand (II1a) gegenüberliegenden zweiten Seitenrandes (II1b) der Gesamtfläche vorhanden sind,
daß jeweils eine der beiden stegartigen Erhebungen (2a, 2b) im Bereich einer der beiden den Mittelpunkt der Gesamtfläche am nächsten liegenden Seitenränder (II1c, II1d) angeordnet ist und daß der Durchbruch (3) im mittleren Bereich der Blockeinheit vorhanden ist.
3. Sensoreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b, 1c)
eine derartige Höhe aufweisen, daß eine gleichmäßige Verteilung
des zwischen die jeweilige vordere Oberfläche (II1; II1*, II1**)
des jeweiligen Strahlenleitkörpers (II; II*, II**) und die
zugewandte innere Oberfläche (I₂) der Scheibe (I) über den
Durchbruch (3) zuzuführenden optischen Klebers gewährleistet
ist.
4. Sensoreinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b, 1c) eine Höhe von
0,2 bis 0,3 mm aufweisen.
5. Sensoreinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die stegartigen Erhebungen (2a, 2b) eine
Höhe aufweisen, die um etwa 0,1 mm geringer bemessen ist als
die Höhe der kuppenförmigen Erhebungen (1a, 1b, 1c).
6. Sensoreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (1) in ihrem den
Seitenrändern (II1a, II1b, II1c, II1d) des jeweiligen
Strahlenleitkörpers (II; II*, II**) zugeordneten Bereich mit
einer rahmenartig ausgeführten, die kuppenförmigen Erhebungen
(1a, 1b, 1c) und die stegartigen Erhebungen (2a, 2b)
überdeckenden Struktur versehen ist und daß der Kleber in einer
für die emittierten Strahlen durchlässigen Art und Weise dunkel
eingefärbt ist.
7. Sensoreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (I) in ihrem den
Seitenrändern (II1a, II1b, II1c, II1d) des jeweiligen
Strahlenleitkörpers (II; II*, II**) zugeordneten Bereich mit
einer rahmenartig ausgeführten, die kuppenförmigen Erhebungen
(1a, 1b, 1c) und stegartigen Erhebungen (2a, 2b) überdeckenden
Struktur versehen ist und daß der jeweilige Strahlenleitkörper
(II; II*, II**) in einer für die emittierten Strahlen
durchlässigen Art und Weise dunkel eingefärbt ist.
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