DE4204396C2 - Vorrichtung zum Abpacken einer Masse in einen Folienschlauch - Google Patents
Vorrichtung zum Abpacken einer Masse in einen FolienschlauchInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Abpacken
einer im erhitzten Zustand
flüssigen oder pastösen Masse in einen
geschlossenen Folienschlauch nach dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Eine eingangs genannte Vorrichtung ist beispielsweise mit der
DE 38 41 056 A1 und 38 41 945 A1 bekannt geworden, deren Gegenstand
ist, daß insbesondere eine heißschmelzbare Käsemasse in einen
vollständig geschlossenen Folienschlauch eingegossen wird und
durch entsprechende Formstege, die an einem Transportband
angeordnet sind, nacheinanderfolgend aus dem mit der
Käsemasse geschlossenen Folienschlauch Abteilungen gebildet
werden. Im Bereich dieser Trennstege wird die heißschmelzbare
Käsemasse aus dem Folienschlauch verdrängt, und in diesem
Bereich wird dann der Folienschlauch gesiegelt und
nachfolgend abgekühlt. Nach dem Abkühlen werden dann die so
gebildeten einzelnen, noch im Schlauch zusammenhängenden,
Scheiben abgeschnitten und einer Stapelvorrichtung zugeführt.
Bei der oben genannten Vorrichtung erfolgt das Separieren der
einzelnen Abteile im Folienschlauch in heißem Zustand. Damit
besteht der Nachteil, daß sich die Folie aufgrund der Hitze
einwirkung von seiten der heißen Masse in ihrer Längenausdeh
nung verändert, wodurch es zu Längenveränderungen in der
Folie im Bereich zwischen der Abfüllung der heißen Masse und
der nachgeschalteten Siegelstation kommt.
Eine ähnliche Vorrichtung zeigen auch die US-PS 2 759 308,
US-PS 2 505 603 und DE-AS 16 11 891.
Dies erfordert eine relativ breite Siegelnaht, um eine
Abdichtung der einzelnen Folienabteile zu erreichen, d. h.
eine ausreichend genaue Siegelgüte zu gewährleisten. Um
nämlich den unterschiedlichen Längenänderungen der Folie
Rechnung zu tragen, muß die Siegelnaht breit ausgebildet
werden, um auch unter extremen Längenänderungen eine
Siegelung im abgeteilten Stegbereich der Folie zu erreichen.
Bei der Anwendung relativ breiter Siegelnähte von z. B.
16 mm, ist es jedoch nicht einfach, die heiße Masse
vollständig und sauber aus diesem Siegelbereich heraus zu
verdrängen, wodurch die Siegelgüte beeinträchtigt wird. Damit
bestand die Gefahr, daß die Siegelnaht durch verbleibende
Produktreste verschmutzt wurde und und nicht sauber
geschlossen war. Es konnte also kein gasdichter Verschluß
gewährleistet werden, wodurch das im Folienschlauch einge
schlossene Lebensmittel leichter verdarb.
Mit der Anbringung von relativ breiten Siegelnähten bestand
im übrigen der weitere Nachteil, daß man einen relativ hohen
Folienverbrauch hatte, was bei herkömmlichen Produktions
maschinen bei einer üblichen Produktionsleistung einen
Jahresmehraufwand von bis zu DM 50.000, -- ausmacht. Im
übrigen war die verwendete Folie bei dem Verfahren nach dem
Stand der Technik wesentlich aufwendiger, denn um eine
derartige Siegelung vorzunehmen, mußte man eine
hitzebeständige Folie verwenden, die in der Lage ist, die
relativ hohen Temperaturen des heißen Lebensmittels von z. B.
80-90°c aus zuhalten, ohne hierbei eine zu starke,
unzulässige Formänderung zu zeigen.
Die Anbringung breiter Siegelnähte bewirkt im übrigen, daß sich
an den Stirnseiten der abgeschnittenen Einzelpackungen ein
sogenannter "Folienschwanz" ergibt, der beim Abschneiden
einmal länger und einmal weniger lang ausfällt, wodurch eine
nachfolgende Stapelung der Einzelpackungen beeinträchtigt
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß ein
geringerer Folienverbrauch bei gleicher Produktionsleistung
gewährleistet wird und daß die mit dem Verfahren erzeugten
verpackten Einzelscheiben geometrisch exakt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die technische Lehre
des Anspruchs 1 gelöst.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist also, daß
man das Verdrängen, d. h. das Abteilen des Folienschlauches in
einzelne Abteilungen, nun nicht mehr im heißen Zustand des
Produkts ausführt, sondern daß man erst diesen, mit dem
Produkt gefüllten, Folienschlauch soweit abkühlt, daß das
Produkt in einen mindest pastösen Zustand gerät und daß man
dann in diesem Zustand den Folienschlauch verdrängt, d. h. zu
einzelnen Abteilungen abteilt und dann nachfolgend die abge
trennten Abteilungen siegelt.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung
ist, daß die Quetscheinrichtung aus zwei einander gegenüber
liegenden Walzen
mit einander zugeordneten Verdrängungsstegen
besteht. Hierdurch wird erreicht, daß das
Verdrängen der Produkte nicht einfach durch eine senkrecht
auf den Folienschlauch wirkende Kraft erreicht wird, sondern
durch die aufgrund der Rotation entstehende Walzbewegung. Es
erfolgt dann eine zuverlässigere Verteilung.
Damit werden wesentliche Vorteile gegenüber dem Stand der
Technik erreicht.
Ein erster Vorteil ist, daß durch das Abteilen des Folien
schlauches, wenn das Produkt bereits in abgekühltem Zustand ist, nun
keine Formänderungen im Folienschlauch mehr zu
befürchten sind.
Beim eingangs genannten Verfahren nach dem Stand der Technik
hatte sich der Folienschlauch beim Eingießen des heißen
Lebensmittelprodukts ausgebaucht und sich verformt, wodurch
die dann geschaffenen Einzelverpackungen bauchförmig aufge
formt wurden, was die Stapelgenauigkeit der einzelnen
Scheiben beeinträchtigte.
Bei der vorliegenden Erfindung besteht hingegen der Vorteil,
daß, weil das Produkt erst nach dem Kühlen abgetrennt wird,
derartige Formänderungen im Folienschlauch
nicht mehr stattfinden und daß das Produkt im Folienschlauch
nun nicht mehr bauchförmig aufgegossen wird, sondern relativ
flach ausgebildet ist. Es wird also eine gleichmäßige Dicke
ausgebildet.
Durch die Möglichkeit der "Kalt-Verdrängung" nach
der Erfindung ergibt sich also der Vorteil, daß nun
nicht mehr die Gefahr besteht, daß das Produkt im
Folienschlauch beim Anbringen der einzelnen Abteilungen
verfließt und in die spätere Siegelnaht hineinfließt, sondern
weil das Produkt schon abgekühlt ist, besteht die
Verfließungsgefahr nicht und man kann deshalb auch schmale
Siegelnähte anbringen, was mit wesentlichen Vorteilen
verbunden ist. Es
ergibt sich nämlich durch schmale Siegelnähte der
Vorteil eines geringeren Folienverbrauches und der weitere
Vorteil, daß die "Folienschwänze" nun exakt abgeschnitten
werden können, wodurch die Stapelgenauigkeit gewährleistet
wird.
Im übrigen ist die Dichtheit der Siegelnähte auch bei
schmalen Siegelnähten gewährleistet, weil nicht mehr die
Gefahr besteht, daß das Produkt in den Bereich der Siegel
naht hineinfließt.
Als weiterer Vorteil ist zu nennen, daß nun eine
kostengünstige recyclingfähige Folie verwendet werden kann,
z. B. eine PB-Folie oder eine PE-Folie, was beim Stand der
Technik nicht möglich war, weil dort in heißem Zustand
gesiegelt wurde, während nach der Erfindung in kaltem Zustand
gesiegelt wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels mit Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: schematisiert in Seitenansicht eine Maschine;
Fig. 2: die Draufsicht auf die Maschine nach Fig. 1;
Fig. 3: eine abgewandelte Ausführung gegenüber Fig. 1;
Fig. 4: schematisiert ein Detail der Maschine am auslauf
seitigen Ende.
Eine Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens besteht im
wesentlichen aus einer Maschine, die im gezeigten
Ausführungsbeispiel zwei verschiedene Lebensmittelprodukte
verarbeiten kann und demzufolge zwei unterschiedliche
Folienschläuche 27, 27a auffüllt und dementsprechend
verdrängt, siegelt und abschneidet.
Der Einfachheit halber wird im folgenden lediglich eine
einzige Verarbeitungslinie beschrieben, weil die andere,
parallele Verarbeitungslinie genau identisch ist.
Eine Folienabspulstation 1 besteht im wesentlichen aus einer Folienrolle
14, die in einem sogenannten Folienwechsler 17 angeordnet ist. Auf diese
Weise ist es möglich, eine Vorratsrolle 16 dann in den Folienwechsler 17
einzusetzen, wenn die Folienrolle 14 abgespult ist.
In gleicher Weise gilt dies für die Folienrolle 15 der zweiten
Verarbeitungslinie, die in einem gleichen Folienwechsler 17 angeordnet
ist und der eine gleiche Vorratsrolle 16 zugeordnet ist.
Die Folienbahnen 18, 19 der zwei Verarbeitungslinien werden durch eine
Richtstation 20 hindurchgeleitet, wo der Folienstrang ausgerichtet wird,
um eine exakte Formgebung eines Folienschlauches in der nachfolgenden
Schlauchformstation 2 zu erreichen.
Die Schlauchformstation 2 wandelt die vorher flache Folienbahn 18, 19 in
einen offenen Folienschlauch um. Hierzu wird die vorher flache
Folienbahn 18, 19 zu einem Schlauch geformt und längs gesiegelt, wodurch
sich der vorher erwähnte Folienschlauch 27, 27a ausbildet. In diesen
offenen Folienschlauch wird nun das Lebensmittelprodukt im Bereich der
Schlauchformstation 2 eingefüllt.
Nach dem Durchlaufen der Schlauchformstation ist der Folienschlauch
27, 27a nun mit dem zu verpackenden Produkt gefüllt und läuft zunächst
durch eine Formstation 3, die aus einzelnen parallel zueinander und
zwischen sich einen Abstand ausbildenden Gurtbändern 34 besteht,
zwischen welchen der gefüllte Folienschlauch 27, 27a hindurch läuft, und die
aus dem vorher in der Schlauchformstation 2 rund oder oval ausgebildeten
Folienschlauch einen rechteckigen Folienschlauch 27, 27a ausbilden.
In der
Schlauchformstation wird ein heißes, warmschmelzbares Produkt eingefüllt,
welches dann nach dem Durchlaufen durch die Formstation 3 in eine
Kühlstation 4 einläuft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Kühlstation 4, die nachfolgend
beschrieben wird, nicht notwendigerweise aus einem Wasserbad bestehen
muß. Es kommen hierbei auch andere Kühlverfahren in Betracht. z. B. ein
Luftkühlverfahren, eine Kontaktkühlung an entsprechenden Kühlplatten und
dergleichen mehr.
Die Kühlstation 4 besteht im
wesentlichen aus einem Wasserkanal 5, in dem eine Reihe von Umlenkrollen
angeordnet sind, so daß der mit dem heißen Produkt gefüllte und
rechteckig geformte Folienschlauch 27, 27a mehrfach in diesem Wasserkanal
hin- und hergeführt wird, bis die geforderte Abkühlung erreicht wird.
Der Folienschlauch wird nach dem
Durchlaufen durch die Formstation 3 zunächst zwischen
parallel zueinander verlaufenden
Längsbändern 28, 29 hindurchgeführt, welche den rechteckig geformten
Folienschlauch in das Wasserbad hineinführen. Danach gelangt der
Folienschlauch 27, 27a in den Bereich des Längsbandes 28,
dem ein unteres, horizontales Band 30 gegenüberliegt, welches eine
zusätzliche Führung und Formung des Folienschlauches während des
Kühlprozesses gewährleistet.
Danach wird der Folienschlauch 27 über die Umlenkwalze 31 in Form einer
acht geführt und am Boden des Wasserkanals 5 entlang zu einer weiteren
Umlenkwalze 35.
Anschließend wird der Folienschlauch 27
durch eine Trockenstrecke 6 geführt. Der
Trockenstrecke 6 vorgelagert ist ein Abstreifer, der das aus dem
Wasserkanal 5 noch anhaftende Wasser abstreift. Im Bereich der
Trockenstrecke 6 erfolgt dann die Trocknung beider Folienschläuche
27, 27a mit Luft, wobei die Luft kalt oder warm sein kann.
Danach werden beide Folienschläuche über zwei parallel zueinander
angeordnete Umlenkwalzen geführt und in eine Transportstation 7
hineingelenkt.
Die Transportstation 7 hat den Zweck, den Folienschlauch 27, 27a
kontinuierlich angetrieben in die nachfolgende Verdrängungsstation 8
einzuleiten. Die Geschwindigkeit des Antriebes der Transportstation 7
und des Antriebes in der Formstation 3 ist synchronisiert.
Die Einzelheiten der Verdrängstation 8 und der Siegelstation 9 sind aus
Fig. 4 zu entnehmen.
Aus Fig. 2 ergibt sich, daß die Folienschläuche 27, 27a parallel
nebeneinanderliegend in die jeweilige zugeordnete Verdrängstation 8 und
die nachgeschaltete Siegelstation 9 eingeführt werden, d. h. jedem
Folienschlauch 27, 27a ist jeweils eine eigene Verdrängstation 8 und eine
zugeordnete Siegelstation 9 zugeordnet.
In der Fig. 4 liegen die beiden Verdrängung- und Siegelstationen in der
Zeichenebene hintereinander, wobei nur die vorderste Verdrängung- und
Siegelstation sichtbar ist.
Es wird daher gemäß der Fig. 4 nur die Verarbeitung eines einzigen
Folienschlauches beschrieben, z. B. des Folienschlauches 27.
Nach dem Durchlaufen durch die Transportstation 7 gemäß Fig. 4 gelangt
der Folienschlauch 27 in den Bereich der Verdrängstation 8.
Die Verdrängstation besteht im wesentlichen aus einer oberen Walze 38
mit radial über den Außenumfang vorstehenden Verdrängungsstegen 9 und
einer gegenüberliegenden, unteren Walze 40, über welche eine Kette oder
Zahnriemen 41 mit daran ausgebildeten Auflagestegen 42 geführt ist.
Die Kette oder der Zahnriemen 41 treibt somit die Walze 40 an.
Sobald der rechteckige geformte und mit dem abgekühlten Produkt gefüllte
Folienschlauch 27 in den Bereich zwischen die beiden Walzen 38, 40 gelangt,
verdrängen die radial auswärts gerichteten Verdrängungsstege 39 das
Produkt in einem kurzen, schmalen, sich über die Breite des
Folienschlauches erstreckenden, Bereich nach innen und außen, d. h. in
Längsrichtung des Folienschlauches. Die Auflagestege 42 dienen zur
Unterstützung der Kette oder Zahnriemen 41, damit die bearbeitete Folie
27′ zwischen der Verdrängungsstation 8 und der Siegelstation 9 nicht
durchhängt. Im übrigen sind im Bereich der unteren Walze 40 ebenfalls
radial auswärts gerichtete Verdrängungsstege 39 angeordnet, wobei die
beiden Walzen 38, 40 so synchronisiert sind, daß jeweils ein
Verdrängungssteg 39 der oberen Walze 38 auf einen Verdrängungssteg 39
der unteren Walze 40 trifft und hierbei die gewünschte Ausbildung des
gewünschten Steges für den Folienschlauch bewerkstelligt.
Der so mit stegartigen Abtrennungen versehene aber noch unversiegelte
Folienschlauch 27′ gelangt nun in den Bereich der Siegelstation 9, wo
wiederum zwei einander gegenüberliegende Walzen mit radial auswärts
gerichteten Siegelstegen 45 vorgesehen sind, welche Siegelstege beheizt
sind und somit die gewünschte, schmale Siegelnaht im Bereich der vorher
verdrängten Stege anbringt. Beide Walzen 43, 44 werden dementsprechend
beheizt.
Wichtig ist, daß die Siegelstation 9 dicht hinter der
Verdrängungsstation 8 angeordnet ist, womit gewährleistet ist, daß die
vorher abgeteilten Stege im Folienschlauch nicht durch das
zurückströmende Produkt wieder unbeabsichtigt geöffnet werden, wodurch
die Siegelgüte beeinträchtigt werden könnte. Das Produkt ist nämlich
soweit abgekühlt, daß es sich in einem zähflüssigen, pastösen Zustand
befindet, welcher ein Zurückfließen des Produktes in den Bereich des
abgeteilten Steges verzögert.
Damit ist es nun erstmals möglich, relativ schmale Siegelnähte mit hoher
Siegelgüte zu erzielen, denn im Bereich zwischen der Verdrängungsstation
8 und der Siegelstation 9 muß mit keiner Formänderung im
abgekühlten Folienschlauch 27′ gerechnet werden. Es kann demzufolge eine
hohe Siegelgüte (Dichtheit der Siegelnaht) bei schmalem Siegelbereich
gewährleistet werden.
Nach dem Durchlaufen durch die Siegelstation 9 gelangt der nun fertig
gesiegelte Folienstrang in den Bereich einer Ausgleichsstation 10, wo
die beiden Folienstränge aufgeteilt werden, einmal in eine längere
Ausgleichsschlaufe 22 und eine kürzere Ausgleichsschlaufe 21, die
jeweils aus aneinanderhängenden aber voneinander gesiegelten einzelnen
Abteilungen des Folienschlauches besteht, wobei die einzelnen
Abteilungen mit dem Produkt gefüllt sind. Zweck der Ausgleichsstation 10
ist es, von einem kontinuierlichen Transport 11 Transportstation 7 in
einen getakteten Transport überzugehen, wie er in der nachfolgenden
Schneid- und Stapeleinheit 12 verwendet wird. Hierzu sind entsprechende
Folientransportstationen 11, 11a vorgesehen, die diesen getakteten
Transport übernehmen. Es wird also mit den Ausgleichsschlaufen 21, 22
eine Art von Längenpuffer gebildet, der ein taktweises Arbeiten der
nachgeschalteten Folientransportstationen 11, 11a gewährleistet.
In der Schneid- und Stapeleinheit 12 werden dann die einzelnen
gesiegelten Abteilungen im jeweiligen Folienschlauch abgeschnitten und
die beiden unterschiedlichen; von den getrennten Folienschläuchen
kommenden Packungseinheiten werden in jeweils einem Stapelmagazin 33
gestapelt, nachdem sie vorher durch die Schneideinrichtung 32
abgeschnitten wurden. Im Stapelmagazin 33 werden dann die jeweiligen
Produktstapel 25, 26 ausgebildet, die von jeweils einem Transportband
23, 24 einer Verpackungsstation zugeführt werden.
Die Verwendung von zwei Produktlinien hat den Vorteil, daß man
unterschiedliche Produkte mit ein und derselben Maschine herstellen kann
und diese dann voneinander getrennt auf jeweils ein Transportband 23, 24
aufgibt, wo sie nachfolgend entweder gemischt werden können und als
Mischprodukt einer Verpackungsmaschine zugeführt werden, oder wo sie
getrennt voneinander bleibend der nachgeschalteten Verpackungsmaschine
zugeführt werden.
Es wird noch darauf hingewiesen, daß in Fig. 3 eine vereinfachte
Ausführungsform im Vergleich zur Fig. 1 dargestellt ist, wo ohne
Formungsbänder 28, 29, 30 gearbeitet wird und demzufolge die Kühlung
einfacher abläuft. Ansonsten gelten für die gleichen Teile die gleichen
Bezugszeichen.
Bezugszeichenliste
1 Folienpulstation
2 Schlauchformstation
3 Formstation
4 Kühlstation
5 Wasserkanal
6 Trockenstrecke
7 Transportstation
8 Verdrängungsstation
9 Siegelstation
10 Ausgleichsstation
11 Folientransportstation 11a
12 Schneid- und Stapeleinheit
13 Folienabspulung
14 Folienrolle
15 Folienrolle
16 Vorratsrolle
17 Folienwechsler
18 Folienbahn
19 Folienbahn
20 Richtstation
21 Ausgleichsschlaufe
22 Ausgleichsschlaufe
23 Transportband
24 Transportband
25 Produktstapel
26 Produktstapel
27 Folienschlauch 27a 27′
28 Längsband
29 Längsband
30 Band
31 Umlenkwalze
32 Schneideeinrichtung
33 Stapelmagazin
34 Gurtband
35 Umlenkwalze
36 Umlenkwalze
37 Abstreifer
38 Walze
39 Verdrängungsstege
40 Walze
41 Kette, Zahnriemen
42 Auflagesteg
43 Walze
44 Walze
45 Siegelsteg
46 Transportrichtung
47 Produkt
48 Produkt
2 Schlauchformstation
3 Formstation
4 Kühlstation
5 Wasserkanal
6 Trockenstrecke
7 Transportstation
8 Verdrängungsstation
9 Siegelstation
10 Ausgleichsstation
11 Folientransportstation 11a
12 Schneid- und Stapeleinheit
13 Folienabspulung
14 Folienrolle
15 Folienrolle
16 Vorratsrolle
17 Folienwechsler
18 Folienbahn
19 Folienbahn
20 Richtstation
21 Ausgleichsschlaufe
22 Ausgleichsschlaufe
23 Transportband
24 Transportband
25 Produktstapel
26 Produktstapel
27 Folienschlauch 27a 27′
28 Längsband
29 Längsband
30 Band
31 Umlenkwalze
32 Schneideeinrichtung
33 Stapelmagazin
34 Gurtband
35 Umlenkwalze
36 Umlenkwalze
37 Abstreifer
38 Walze
39 Verdrängungsstege
40 Walze
41 Kette, Zahnriemen
42 Auflagesteg
43 Walze
44 Walze
45 Siegelsteg
46 Transportrichtung
47 Produkt
48 Produkt
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Abpacken einer in erhitztem Zustand
flüssigen oder pastösen Masse, insbesondere Schmelzkäse,
bestehend aus einer Zuführvorrichtung für eine bahnförmige
Folie, mit einer Schlauchformeinrichtung, einer Siegel
einrichtung zum Versiegeln des Schlauch-Längsrandes, einer
Zuführeinrichtung für die erhitzte Masse, welche diese in den
Schlauch einfüllt, und einer Einrichtung, welche den Schlauch
abflacht, einer nachgeschalteten Quetscheinrichtung zum
Verdrängen der Masse in parallelen, querverlaufenden Quetsch
zonen und einer nachgeschalteten Quersiegelstation, welche
mit rotierenden Siegelbacken Siegelnähte im Bereich der
Quetschzonen anbringt, und einer Schneidstation zum Abtrennen
der Packungen im Bereich der Siegelnähte, wobei eine
Kühlstation und eine Trockenstation für den gefüllten
Schlauch vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zum Abflachen des Schlauches aus sich gegenüber
liegenden, glatten Gurtbändern (34) besteht, die einen
Folienschlauch mit sich gegenüberliegenden, parallelen
Schlauchbereichen ausbilden, daß vor der Quetscheinrichtung
die Trockenstation und davor das Kühlbad angeordnet ist und
daß die Quetscheinrichtung aus zwei einander gegenüberliegen
den Walzen (38, 40) mit einander zugeordneten Verdrängungs
stegen (39) besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlstation (4) aus einem Wasserkanal (5) besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlstation aus einer Luftkühl- oder Kontaktkühl-
Vorrichtung besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Folienschlauch (27, 27a) im Bereich
der Kühlstation (4) durch zusätzliche formstabilisierende
Transportbänder hindurch läuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß mit Ausnahme der Kühlstation alle
Verarbeitungsstationen (1-12) doppelt vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß auch einschließlich der
Kühlstation alle Verarbeitungsstationen doppelt vorgesehen
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine Walze (40) der Quetsch
einrichtung über eine Kette oder einen Zahnriemen (41) mit daran
ausgebildeten Auflagestegen (42) angetrieben ist.
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CH00325/93A CH686946A5 (de) | 1992-02-14 | 1993-02-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Abpacken einer Masse in einem Folienschlauch. |
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