DE4204789C2 - Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine abgesaugten Staubluft - Google Patents

Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine abgesaugten Staubluft

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine, insbesondere einer Bodenschleifmaschine, abgesaugten Staubluft, mit einem im Strömungsweg angeordneten Staubabscheider in Gestalt eines Flieh- oder Zyklonabscheiders, der eine untere Staubaustrittsöffnung, aus der der abgeschiedene Staub über einen Fallweg hinweg zu einer Anschlußöffnung zum Anschließen eines Staubsammelbehältnisses fällt, und eine obere Luftaustrittsöffnung für den Austritt der vom abgeschiedenen Staub befreite Luft aufweist, und mit einer im Strömungsweg dem Staubabscheider nachgeordneten Filtereinrichtung zum Ausfiltern des Reststaubes, die Ringgestalt aufweist und den Staubabscheider unter Bildung einer Filterkammer umschließt, die mit der Luftaustrittsöffnung des Staubabscheiders verbunden ist.
Vor allem bei Holzbearbeitungsmaschinen wie Maschinen zum Ab­ schleifen von Holzböden ist es üblich, den anfallenden Staub mittels eines Gebläses von der jeweiligen Bearbeitungsstelle abzusaugen und die den Staub enthaltende Luft einem Staubfiltersack zuzuführen, dessen Wandmaterial den Staub zurückhält, so daß sich der Staub in dem Filtersack sammelt, während die gereinigte Luft durch das Wandmaterial abströmt. Dieses Vorgehen weist verschiedene Nachteile auf:
Mit zunehmender Füllhöhe des Filtersacks nimmt die freie Oberfläche seines Wandmaterials und somit die für den Durchtritt der Luft nach außen zur Verfügung stehende Fläche ab. Dies ergibt eine sich entsprechend verschlechternde Absaugleistung, so daß der Filtersack schon verhältnismäßig früh, wenn er sich erst zu einem Teil gefüllt hat, durch einen neuen Filtersack ersetzt werden muß. Solche Filtersäcke sind jedoch, ganz abgesehen von dem mit dem häufigen Auswechseln verbundenen Arbeitsaufwand, verhältnismäßig teuer.
Ferner ist das Filtersackmaterial, auch oberhalb der Füllhöhe, aufgrund des an ihm haftenden Staubes sehr staubig, was dazu führt, daß beim Auswechseln des Filtersacks, wenn dieser mit der Hand ergriffen und dabei zwangsläufig verformt wird, sozusagen eine Staubwolke austritt.
Gegenüber diesem in der Praxis üblichen Vorgang ist es vorteilhafter, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu verwenden, wie sie ähnlich aus der DE-AS 11 65 390 oder der DE-PS 8 96 285 bekannt ist. Bei einer solchen Vorrichtung wird in dem der Filtereinrichtung vorgeschalteten Staubabscheider der größte Teil des Staubes aus dem Luftstrom abgetrennt. Dieser Staub gelangt unmittelbar in das angeschlossene Staubsammelbehältnis, das, da es keine Filterfunktion besitzt und ausschließlich zum Sammeln des Staubes dient, aus staubdichtem, glattem Material bestehen kann, so daß es außen nicht staubig ist und auch innen oberhalb der Füllhöhe praktisch kein Staub haftet. Ein solches Behältnis läßt sich im wesentlichen ganz füllen, so daß es entsprechend selten geleert oder ausgetauscht werden muß.
Diese bekannten Vorrichtungen sind jedoch nach wie vor insoweit nachteilig, als sich im Laufe der Zeit in der Filterkammer ausgefilteter Reststaub ansammelt, der die zur Verfügung stehende Filterfläche verkleinert. Daher muß die Filtereinrichtung von Zeit zu Zeit abmontiert und der angesammelte Reststaub entfernt werden. Dies ist umständlich und verursacht einen Staubaustritt in die Umgebung.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der sich ein saubereres Arbeiten erzielen läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der Unterseite der Filterkammer eine Staubauslaßöffnung zum Abführen des ausgefilterten Staubes angeordnet und die Anschlußöffnung für das Staubsammelbehältnis sowohl der Staubaustrittsöffnung des Staubabscheiders als auch der Staubauslaßöffnung der Filterkammer gemeinsam zugeordnet ist, wobei der Übergang von der Staubauslaßöffnung der Filterkammer zur Anschlußöffnung von einer Verschlußeinrichtung beherrscht wird, die mittels einer von außen her bedienbaren Betätigungseinrichtung zwischen einer den Übergang verschließenden Betriebsstellung und einer den Übergang freigebenden Reinigungsstellung verstellbar ist.
Auf diese Weise läßt sich der von der Filtereinrichtung zurück­ gehaltene und sich in der Filterkammer absetzende Staub bei abgeschalteter Staubabsaugung entfernen, indem man die Ver­ schlußeinrichtung in ihre Reinigungsstellung überführt, so daß der Staub in das Staubsammelbehältnis fällt. Führt man dies bei Bedarf von Zeit zu Zeit aus, kann sich in der Filterkammer überhaupt keine nennenswerte Staubmenge ansammeln. Daher muß die Filtereinrichtung nicht mehr von Zeit zu Zeit abmontiert werden.
Da der aus der Staubauslaßöffnung der Filterkammer fallende Staub ebenfalls wie der im Staubabscheider abgesonderte Staub zur gemeinsamen Anschlußöffnung gelangt, werden beide Staubmengen im gleichen, an die Anschlußöffnung angeschlossenen Staubsammelbehältnis gesammelt, was den baulichen Aufwand verringert. In Zusammenhang hiermit steht, daß die Filterkammer mittels der Verschlußeinrichtung beim Betrieb von der gemeinsamen Anschlußöffnung getrennt werden kann. Andernfalls wären beim Betrieb die Staubaustrittsöffnung des Staubabscheiders und die Staubauslaßöffnung der Filterkammer unmittelbar miteinander verbunden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie weitere zweckmäßige Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattetes Holzbodenschleifgerät in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 die bei der Anordnung nach Fig. 1 vorhandene er­ findungsgemäße Vorrichtung in vergrößerter Draufsicht von oben gemäß Pfeil II in den Fig. 1 und 3, teilweise im etwa in halber Höhe gelegten Querschnitt, wobei in dem geschnitten dargestellten Bereich die unterhalb der Schnittebene befindlichen Teile und Linien der Übersichtlichkeit wegen nicht ein­ gezeichnet sind, und
Fig. 3 die gleiche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Längsschnitt gemäß der Schnittlinie III-III, wobei im Bereich des inneren Endes des Ansaugstutzens die Schnittebene etwas ver­ setzt und durch das Stutzenende gelegt ist (in der rechts gezeichneten Hälfte der Fig. 3 befindet sich die Verschlußeinrichtung in ihrer Betriebsstellung und in der links gezeichneten Hälfte in der Reinigungsstellung).
Die in Fig. 1 nur schematisiert dargestellte Bodenschleif­ maschine 1 wird mit Hilfe von an ihrer Unterseite ange­ ordneten Rollen und/oder Rädern 2 über den betreffenden Holzboden 3 geschoben oder gezogen. In ihrem Maschinengehäuse 4 läuft ein motorisch angetriebenes Schleifband 5, das an der Maschinen-Unterseite etwas vorsteht und mit dem Holzboden 3 in Eingriff gelangt. Der beim Abschleifen des Bodens 3 entstehende Staub wird mittels eines Gebläses 6 von seiner Entstehungsstelle beim Schleifband 5 abgesaugt. Diese Staubluft gelangt anschließend an das Gebläse 6 an dessen Druckseite in ein nach oben gehendes und einen Handgriff 7 zum Ziehen und Schieben der Maschine tragendes Rohr 8. An das Ende dieses Rohres ist eine Vorrichtung 9 angeschlossen, die zum Entfernen des Staubs aus der abgesaugten Staubluft und zum Sammeln des Staubes dient.
Die Bodenschleifmaschine könnte auch anders als gezeigt ausgestaltet sein. Ferner kann die nachfolgend im einzelnen erläuterte Vorrichtung 9 prinzipiell auch in Verbindung mit anderen Werkstückbearbeitungsmaschinen eingesetzt werden, bei denen eine Staubabsaugung vorhanden ist.
Die Vorrichtung 9 weist eingangsseitig einen Ansaugstutzen 10 auf, mit dem sie an das die Staubluft zuführende Teil, beim Ausführungsbeispiel an das Rohr 8, anschließbar ist. Die durch den Ansaugstutzen 10 eintretende Staubluft gelangt in einen Staubabscheider 11, dem im Luftströmungsweg eine Filtereinrichtung 12 nachgeordnet ist, die aus den Staub zu­ rückhaltendem luftdurchlässigem Material besteht, so daß die vom Staub befreite Luft durch die Filtereinrichtung 12 in die Umgebung austritt. Der Strömungsweg ist durch in die rechte Hälfte der Fig. 3 eingezeichnete Pfeile angedeutet. In der links gezeigten Reinigungsstellung der noch zu be­ schreibenden Verschlußeinrichtung ist die Staubabsaugung ausge­ schaltet, so daß in dieser Stellung keine Luftströmung erfolgt.
Es versteht sich, daß in der Betriebsstellung der Verschluß­ einrichtung selbstverständlich die gesamte Vorrichtung durch­ strömt wird.
Der dargestellte Staubabscheider 11 weist eine im wesent­ lichen rotationssymmetrische Gestalt auf und wird von einem Fliehkraft- oder Zyklonabscheider ge­ bildet. Dabei handelt es sich bei dem Abscheider 11 um ein in Gebrauchslage im wesentlichen vertikal ausgerichtetes, rohrähnliches Gehäuse, in dessen oberen Bereich der Ansaug­ stutzen 10 tangential einmündet. Im Innenraum 13 des Staubab­ scheiders 11 entsteht eine schraubenförmig nach unten gerichtete Rotationsströmung (in Fig. 3 sind die den Strömungsweg wieder­ gebenden Pfeile der Einfachheit halber axial gerichtet ge­ zeichnet, d. h. sie geben nur sozusagen die Axialkomponente der schraubenförmigen Rotationsströmung wider), wobei die Staubteilchen unter dem Einfluß der auf sie einwirkenden Zentrifugalkräfte nach außen an die Innenseite 14 des Staubab­ scheiders 11 bzw. der Staubabscheider-Gehäusewand wandert und infolge der Schwerkraft und der Axialkomponente der Luft­ strömung nach unten zu einer an der Unterseite des Staubab­ scheiders 11 vorhandenen Staubaustrittsöffnung 15 gelangen. Unterhalb der Staubaustrittsöffnung 15 kann ein in Fig. 3 nur strichpunktiert angedeutetes Staubsammelbehältnis 16 ange­ schlossen werden, so daß der im Staubabscheider 11 abgeschiedene Staub aufgrund seiner Schwerkraft durch die Staubaustritts­ öffnung 15 in das Staubsammelbehältnis 16 fällt. Beim Aus­ führungsbeispiel erstreckt sich die Staubaustrittsöffnung 15 über den gesamten Querschnitt des unteren Endes des Staub­ abscheiders 114 d. h. das diesen bildende rohrartige Gehäuse ist unten insgesamt offen.
Das Staubabscheidergehäuse weist über einen wesentlichen Teil seiner Länge einen nach unten hin leicht konisch zulaufenden Bereich 17 auf, was eine nach unten zum Zentrum gerichtete Strömung bewirkt. Im unteren Bereich des Staubabscheiders kehrt sich die Strömungsrichtung der Luft um, die sodann im zentralen Bereich nach oben zur an der Oberseite ange­ ordneten Luftaustrittsöffnung 18 des Abscheiders strömt. Dabei enthält der Staubabscheider 11 oberhalb seiner Staub­ austrittsöffnung 15 ein zentrales Tauchrohr 19, dessen der Staubaustrittsöffnung 15 zugewandtes unteres Ende 20 offen ist und dessen entgegengesetztes Ende die Luftaustritts­ öffnung 18 bildet und mit der Filtereinrichtung 12 verbunden ist. In diesem Tauchrohr 19 erfolgt die erwähnte Aufwärts­ strömung der Luft.
Der weitaus größte Teil des in der ankommenden Luft enthaltenen Staubes wird in dem Staubabscheider 11 abgeschieden und fällt aus diesem in das Behältnis 16. In der die Luftaustritts­ öffnung 18 verlassenden Luft ist daher nur ein geringerer Restanteil der ursprünglichen Staubmenge enthalten. Durch Ver­ suche läßt sich die Gestalt des Abscheiders so optimieren, daß etwa 98% des Staubes ausgefällt werden.
Die der Luftaustrittsöffnung 18 im Strömungsweg nachge­ ordnete Filtereinrichtung 12 begrenzt eine mit der Luftaus­ trittsöffnung 18 verbundene Filterkammer 21 nach außen zur Umgebung hin. An der Unterseite dieser Filterkammer 21 ist eine Staubauslaßöffnung 22 angeordnet, wobei sich das bereits erwähnte Staubsammelbehältnis 16 unterhalb der Staubauslaß­ öffnung 22 befindet und dem Übergang von der Staubauslaßöffnung 22 zum Staubsammelbehältnis 16 eine Verschlußeinrichtung 23 zugeordnet ist, die zwischen einer den Übergang verschließenden Betriebsstellung (in Fig. 3 rechts) und einer den Übergang freigebenden Reinigungsstellung (in Fig. 3 links) mittels einer Betätigungseinrichtung 24 von außen her verstellbar ist.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß das gemeinsame Staubsammelbehältnis 16, das sowohl der Staub­ austrittsöffnung 15 des Staubabscheiders 11 als auch der Staub­ auslaßöffnung 22 der Filterkammer 21 zugeordnet ist, vorteil­ haft ist. Das Staubsammelbehältnis 16 läßt sich an eine Anschluß­ öffnung 25 in im einzelnen nicht dargestellter Weise anschließen, wobei die Anschlußöffnung 25 unterhalb der Staubaustrittsöffnung 15 des Staubabscheiders 11 und der Staubauslaßöffnung 22 der Filterkammer 21 angeordnet ist. Dabei steht die Staubab­ scheider-Austrittsöffnung 15 stets in offener Verbindung mit der Anschlußöffnung 25, während die Filterkammer-Auslaßöffnung 22 nur dann mit der Anschlußöffnung 25 verbunden ist, wenn sich die Verschlußeinrichtung 23 in ihrer Reinigungsstellung befindet.
Während des Betriebs, d. h. bei eingeschalteter Staubabsaugung, ist die Verschlußeinrichtung 23 in ihre die Filterkammer 21 abtrennende Betriebsstellung verstellt. Andernfalls wären der Innenraum 13 des Staubabscheiders 11 und die Filterkammer 21 unten miteinander verbunden. Die beim Betrieb aus dem Abschei­ der zur Filtereinrichtung 12 gelangende Reststaubmenge wird von der Filtereinrichtung aus der anschließend austreten­ den Luft ausgefiltert und fällt, soweit der Staub nicht an der Filtereinrichtung hängen bleibt, nach unten zur Unter­ seite der Filterkammer 21, wo sich die Staubauslaßöffnung 22 befindet. Will man die sich hier im Laufe der Zeit er­ gebende Staubansammlung entfernen, braucht man bei abge­ schalteter Staubabsaugung die Verschlußeinrichtung 23 nur in ihre Reinigungsstellung zu überführen, so daß der Durch­ gang nach unten zum Behältnis 16 frei wird und der Staub aufgrund der Schwerkraft in das Behältnis 16 rutschen oder fallen kann.
Die Filtereinrichtung 12 ist flächig ausgebildet, wobei das Filtermaterial eine vertikale Lage einnimmt. Dabei handelt es sich um ein an sich übliches Filtermaterial papier- oder vliesartiger Gestalt. Eine besonders große Filterfläche und eine möglichst klein bauende Anordnung ergibt sich da­ durch, daß die Filtereinrichtung 12 Ringgestalt aufweist und den Staubabscheider 11 umschließt, so daß die dazwischen befindliche Filterkammer 21 ebenfalls ringförmig umläuft. Der Staubabscheider 11, die Filterkammer 21 und die Filter­ einrichtung 12 sind koaxial zueinander angeordnet, wobei der Staubabscheider die innenseitige Begrenzung der Filter­ kammer 21 bildet. Die Staubauslaßöffnung 22 der Filterkammer ist ebenfalls ringförmig, d. h. die Filterkammer 21 ist nach unten hin rundum offen.
Die Luftaustrittsöffnung 18 des Staubabscheiders 11 ist zentral an der Staubabscheider-Oberseite angeordnet und über einen ringförmigen Verbindungsraum 26 mit der Oberseite 27 der Filterkammer 21 verbunden. Dabei ist die Anordnung zweckmäßigerweise so getroffen, daß der Verbindungsraum 26 einerseits, nach innen hin, von einer vom Rand der Luftaus­ trittsöffnung 18 abstehenden Ringwand 28 und andererseits, d. h. außen, von einer mit Abstand zur Ringwand 28 ver­ laufenden, die Luftaustrittsöffnung 18 übergreifenden Außen­ wand 29 begrenzt wird. Die Ringwand 28 und die Außenwand 29 stehen sozusagen pilzähnlich von der Luftaustrittsöffnung ab. Dabei setzt sich der Verbindungsraum 26 aus einem der Luftaus­ trittsöffnung 18 zugewandten radialen Bereich 30 und aus einem sich an diesen anschließenden axialen Bereich 30 zu­ sammen, der zur mit axialem Abstand zur Luftaustrittsöffnung 18 angeordneten Oberseite 27 der Filterkammer verläuft.
Die Außenwand 29 bildet die Oberseite der Vorrichtung, wobei an ihr der Filtereinrichtung 12 zugewandtes Ende noch ein radial nach außen hin vorstehender, ringförmiger Halteflansch 32 angesetzt ist, zwischen dem und einem in axialer Richtung entgegengesetzten unteren Halteflansch 33, der ebenfalls ringförmig ist, die Filtereinrichtung 12 gehalten wird. Der obere Halteflansch 32 befindet sich neben der ringförmig offenen Oberseite 27 und der untere Halteflansch 33 neben der ringförmig offenen Staubauslaßöffnung 22 der Filterkammer 21.
Wie vor allem aus Fig. 2 hervorgeht, ist die Filtereinrichtung 12 bzw. das sie bildende Filtermaterial innerhalb der Ringgestalt hin und her verlaufend gefaltet. Dies ergibt eine be­ sonders große Filteroberfläche. Diese Filtereinrichtung 12 wird zur Umgebung hin von einem Lochblech 34 abgedeckt, das zum Schutz der Filtereinrichtung gegen mechanische Beschädigungen von außen her dient und durch dessen Löcher die vom Staub befreite Luft in die Umgebung gelangt. Das Lochblech 34, das der Ringgestalt der Filtereinrichtung entsprechend umläuft und daher beim Ausführungsbeispiel zylindrisch ist, wird ebenfalls zwischen den beiden Halte­ flanschen 32, 33 gehalten, die hierzu einen das jeweilige Lochblech-Stirnende etwas übergreifenden abgekanteten Rand besitzen. Von der Außenseite des Lochbleches 34 kann noch eine Halteeinrichtung beispielsweise in Gestalt von Blech­ leisten 35 nach außen hin abstehen, über die die Vorrichtung an der jeweiligen Maschine, bei der in Fig. 1 gezeigten Maschine am Rohr 8, befestigt werden kann. Es versteht sich, daß die Art der Befestigung der Vorrichtung an der be­ treffenden Maschine anders sein kann.
Der Ansaugstutzen 10 ist oberhalb der Filtereinrichtung 12 angeordnet, durchdringt den Verbindungsraum 30 und mündet dann im Bereich der Ringwand 28 tangential von der Seite her in den Innenraum 13 des Abscheiders 11. Prinzipiell könnte der Ansaugstutzen auch durch die Filtereinrichtung hindurch­ geführt werden.
Wie bereits erwähnt, ist die Staubauslaßöffnung 22 der Filter­ kammer 21 mittels der Verschlußeinrichtung 23 mit dem Zwischenraum zwischen dem Staubabscheider 11 und der gemeinsamen Anschlußöffnung 25, der sozusagen den Fallweg zu aus dem Abscheider kommenden Staubes bildet, verbindbar. Diese Verschlußeinrichtung 23 wird zweck­ mäßigerweise von einem von außen her betätigbaren Verschluß­ schieber 36 gebildet. Dabei ist es im Hinblick auf die rotationssymmetrische Ausbildung des Ausführungsbeispiels vorteilhaft, daß an der Unterseite, d. h. im Bereich der Staubaustrittsöffnung des Staubabscheiders 11 eine in axialer Richtung dem Fallweg entlang verschiebbare, von der Auslaß­ öffnung 22 der Filterkammer 21 ringförmig umschlossene Schieberhülse als Verschlußschieber 36 angeordnet ist. Es handelt sich also um einen rohrähnlichen Verschlußschieber 36, der koaxial zum Abscheider 11 angeordnet ist. Dabei ist er zweckmäßigerweise unmittelbar am Abscheider 11 ver­ schiebbar geführt, indem der Staubabscheider 11 an seiner Unterseite einen zylindrischen Gehäusebereich 37 aufweist, mit dem ein zylindrischer Führungsbereich 38 der Schieber­ hülse 36 in verschiebbarer Steckverbindung steht.
Die Schieberhülse 36 bildet also sozusagen eine Verlängerung des Staubabscheiders 11. Als vorteilhaft hat sich herausge­ stellt, daß die Schieberhülse 36 auf den Staubabscheider 11 aufgesteckt ist, damit die Strömungsverhältnisse im Staubabscheider nicht ungünstig beeinflußt werden.
Dem dem Staubabscheider 11 entgegengesetzten Ende der Schieber­ hülse 36 ist ein feststehender Ringsitz 39 zugeordnet, so daß die Schieberhülse 36 in ihrer Betriebsstellung am Ringsitz 39 anliegt und in ihrer Reinigungsstellung vom Ringsitz 39 abgehoben ist, so daß sich in der Reinigungs­ stellung ein ringförmiger Durchlaß von der Staubauslaß­ öffnung 22 zur Anschlußöffnung 25 ergibt.
Der Ringsitz 39 wird von einer zylindrischen Gehäusepartie 40 gebildet. Der zugeordnete untere Endbereich 41 der Schieberhülse 36 ist ebenfalls zylindrisch und weist einen dem Innendurchmesser der zylindrischen Gehäusepartie 40 entsprechenden Außendurchmesser auf, so daß er gleitend in die zylindrische Gehäusepartie 40 eingreifen kann. Die zylindrische Gehäusepartie 40 und der untere Halteflansch 33 werden von einem aus Metallblech bestehenden Bodenteil 42 der Vorrichtung gebildet und sind über eine konische Wand­ partie 43, die die Staubauslaßöffnung 22 bzw. den Übergang von der Filterkammer 21 zur Anschlußöffnung 25 begrenzt, miteinander verbunden.
Wie erwähnt, läßt sich die Schieberhülse 36 von außen her betätigen. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel zweck­ mäßigerweise vorgesehen, daß die Betätigungseinrichtung 24 einen durch den Staubabscheider 11 verlaufenden, in axialer Richtung bewegbaren Betätigungsstab 44 od. dgl. aufweist, der mit der Schieberhülse 36 fest verbunden ist und zur entgegen­ gesetzten Oberseite des Staubabscheiders 11 verläuft. Dabei ist der Betätigungsstab 44 koaxial zum Staubabscheider 11 angeordnet und durch das Tauchrohr 19 hindurch geführt. Er tritt an der Staubabscheider-Oberseite aus und ist dort mit einem Handgriff 45 versehen. Das untere Ende des Be­ tätigungsstabes 44 ist beispielsweise über einen T-förmig angesetzten Querstab 46 mit der Innenseite der Schieberhülse 36 fest verbunden. Zum Überführen der Schieberhülse aus ihrer Betriebsstellung in ihre Reinigungsstellung oder um­ gekehrt muß man nur am Handgriff 45 ziehen bzw. drücken. Durch ein schnelles Hin- und Herbewegen des Handgriffs 45 ergibt sich außerdem sozusagen ein Rütteleffekt, was das nach unten Fallen des Staubs aus der Filterkammer 21 erleichtert.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß in der Filterkammer 21 eine an der Filtereinrichtung 12 zum Abstreifen und/oder Abschütteln des Staubs angreifende, von außen her betätigbare Reinigungseinrichtung 47 angeordnet ist. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei um mindestens eine Bürste 48, wobei zwei solche Bürsten darge­ stellt sind. Bewegt man die Reinigungseinrichtung 47 bzw. die Bürsten 48 über die Filtereinrichtung 12, fällt der an dieser anhaftende Staub nach unten.
Die Betätigung der Reinigungseinrichtung 47 kann sehr ein­ fach dadurch erfolgen, daß die Reinigungseinrichtung fest mit der Verschlußeinrichtung 23, d. h. beim Ausführungs­ beispiel mit der Schieberhülse 36 verbunden ist. Beim Ver­ stellen der Schieberhülse 36 wird also die Reinigungsein­ richtung mitbewegt. Das untere Ende des Borstenträgers 50 der mindestens eine Bürste 48 ist an der Außenseite der Schieberhülse 36 befestigt, so daß sich der Borstenträger 50 und somit die Bürste 48 der Außenseite des Staubabscheiders 11 entlang nach oben erstreckt.
Damit die Reinigungseinrichtung 47 nicht nur in axialer Richtung sondern auch in Umfangsrichtung bewegt werden kann, ist es vorteilhaft, daß die Schieberhülse 36 von außen her nicht nur in axialer Richtung bewegbar sondern auch verdreh­ bar angeordnet ist.
Da das Staubsammelbehältnis 16 nur zur Aufnahme des Staubes und nicht zum Filtern der Staubluft dient, besteht es aus völlig staubdichtem Material. Dabei besteht das Staubsammel­ behältnis 16 zweckmäßigerweise aus durchsichtigem Material, so daß von außen her jederzeit die Füllhöhe sichtbar ist und somit erkannt werden kann, wann das Behältnis ausgewechselt werden muß. Solche Behältnisse stehen am einfachsten in Ge­ stalt von durchsichtigen Kunststoffbeuteln oder -säcken zur Verfügung.
Die Anschlußeinrichtung 51, über die das Behältnis 16 mit der Anschlußöffnung 25 verbunden wird, ist im einzelnen nicht dargestellt. Sie ermöglicht einen staubdichten Anschluß und eine nicht staubende Wegnahme des Behältnisses 16.
Nachzutragen ist noch, daß die Betätigungseinrichtung 24 in Richtung auf die Betriebsstellung der Schieberhülse 36 hin federbelastet sein kann, z. B. indem an der Betätigungsstange 44 eine entsprechende Feder (nicht dargestellt) angreift.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschinen, insbesondere eine Bodenschleif­ maschine, abgesaugten Staubluft, mit einem Strömungsweg angeordneten Staubabscheider in Gestalt eines Fliehkraft- oder Zyklonabscheiders, der eine untere Staubaustrittsöffnung, aus der der abgeschiedene Staub über einen Fallweg hinweg zu einer Anschlußöffnung zum Anschließen eines Staubsammelbehältnisses fällt, und eine obere Luftaustrittsöffnung für den Austritt der vom abgeschiedenen Staub befreite Luft aufweist, und mit einer im Strömungsweg dem Staubabscheider nachgeordneten Filtereinrichtung zum Ausfiltern des Reststaubes, die Ringgestalt aufweist und den Staubabscheider unter Bildung einer Filterkammer umschließt, die mit der Luftaustrittsöffnung des Staubabscheiders verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Filterkammer (21) eine Staubauslaßöffnung (22) zum Abführen des ausgefilterten Staubes angeordnet und die Anschlußöffnung (25) für das Staubsammelbehältnis (16) sowohl der Staubaustrittsöffnung (15) des Staubabscheiders (11) als auch der Staubauslaßöffnung (22) der Filterkammer (21) gemeinsam zugeordnet ist, wobei dem Übergang von der Staubauslaßöffnung (22) der Filterkammer (21) zur Anschlußöffnung (25) eine Verschlußeinrichtung (23) zugeordnet ist, die zwischen einer den Übergang verschließenden Betriebsstellung und einer den Übergang freigebenden Reinigungsstellung von außen her mittels einer Betätigungseinrichtung (24) verstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Staubauslaßöffnung (22) der Filterkammer (21) mittels eines Verschlußschiebers (36) als Verschlußeinrichtung (23) mit dem Fallweg des Staubes zwischen dem Staubabscheider (11) und der gemeinsamen Anschlußöffnung (25) verbindbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Staubabscheiders (11) eine in axialer Richtung dem Fallweg entlang verschiebbare, von der Auslaßöffnung (22) der Filterkammer (21) ringförmig umschlossene Schieberhülse als Verschlußschieber (36) angeordnet ist, deren dem Staubabscheider (11) entgegengesetzten, der Anschlußöffnung (25) zugewandten Ende ein feststehender Ringsitz (39) zugeordnet ist, so daß die Schieberhülse in ihrer Betriebsstellung am Ringsitz (39) anliegt und in ihrer Reinigungsstellung vom Ringsitz (39) abgehoben ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Staubabscheider (11) an seiner Unterseite einen zylindrischen Gehäusebereich (37) aufweist, mit dem ein zylindrischer Führungsbereich (38) der Schieberhülse (36) in verschiebbarer Steckverbindung steht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieberhülse (36) auf den Staubabscheider (11) aufgesteckt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (24) zum Verstellen des Verschlußschiebers (36) einen durch den Staubabscheider (11) verlaufenden, in axialer Richtung bewegbaren Betätigungsstab (44) od. dgl. aufweist, der mit dem Verschlußschieber (36) fest verbunden ist und zur entgegengesetzten Oberseite des Staubabscheiders (11) verläuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsstab (44) od. dgl. durch ein oberhalb der Staubaustrittsöffnung (15) zentral im Staubabscheider (11) angeordnetes, mit seinem oberen Ende die mit der Filterkammer (21) verbundene Luftaustrittsöffnung (18) bildendes Tauchrohr (19) verläuft.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtereinrichtung (12) in sich hin und her verlaufend gefaltet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der Filterkammer (21) eine an der Filtereinrichtung (12) zum Abstreifen und/oder Abschütteln des Staubes angreifende, von außen her betätigbare Reinigungseinrichtung (47) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinrichtung (47) von mindestens einer Bürste (48) gebildet wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinrichtung (47) fest mit der Verschlußeinrichtung (23) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieberhülse (36) von außen her nicht nur in axialer Richtung bewegbar, sondern auch verdrehbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ihr ein Staubsammelbehältnis (16) aus durchsichtigem Material zugeordnet ist.
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