DE4204789C2 - Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine abgesaugten Staubluft - Google Patents
Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine abgesaugten StaubluftInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von
Staub aus einer an einer Werkstückbearbeitungsmaschine,
insbesondere einer Bodenschleifmaschine, abgesaugten Staubluft,
mit einem im Strömungsweg angeordneten Staubabscheider in
Gestalt eines Flieh- oder Zyklonabscheiders, der eine untere
Staubaustrittsöffnung, aus der der abgeschiedene Staub über
einen Fallweg hinweg zu einer Anschlußöffnung zum Anschließen
eines Staubsammelbehältnisses fällt, und eine obere Luftaustrittsöffnung
für den Austritt der vom abgeschiedenen Staub befreite
Luft aufweist, und mit einer im Strömungsweg dem Staubabscheider
nachgeordneten Filtereinrichtung zum Ausfiltern des
Reststaubes, die Ringgestalt aufweist und den Staubabscheider
unter Bildung einer Filterkammer umschließt, die mit der Luftaustrittsöffnung
des Staubabscheiders verbunden ist.
Vor allem bei Holzbearbeitungsmaschinen wie Maschinen zum Ab
schleifen von Holzböden ist es üblich, den anfallenden Staub
mittels eines Gebläses von der jeweiligen Bearbeitungsstelle
abzusaugen und die den Staub enthaltende Luft einem Staubfiltersack
zuzuführen, dessen Wandmaterial den Staub zurückhält, so
daß sich der Staub in dem Filtersack sammelt, während die
gereinigte Luft durch das Wandmaterial abströmt. Dieses Vorgehen
weist verschiedene Nachteile auf:
Mit zunehmender Füllhöhe des Filtersacks nimmt die freie
Oberfläche seines Wandmaterials und somit die für den Durchtritt
der Luft nach außen zur Verfügung stehende Fläche ab.
Dies ergibt eine sich entsprechend verschlechternde Absaugleistung,
so daß der Filtersack schon verhältnismäßig früh,
wenn er sich erst zu einem Teil gefüllt hat, durch einen neuen
Filtersack ersetzt werden muß. Solche Filtersäcke sind jedoch,
ganz abgesehen von dem mit dem häufigen Auswechseln verbundenen
Arbeitsaufwand, verhältnismäßig teuer.
Ferner ist das Filtersackmaterial, auch oberhalb der Füllhöhe,
aufgrund des an ihm haftenden Staubes sehr staubig, was dazu
führt, daß beim Auswechseln des Filtersacks, wenn dieser mit
der Hand ergriffen und dabei zwangsläufig verformt wird, sozusagen
eine Staubwolke austritt.
Gegenüber diesem in der Praxis üblichen Vorgang ist es vorteilhafter,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu verwenden,
wie sie ähnlich aus der DE-AS 11 65 390 oder der
DE-PS 8 96 285 bekannt ist. Bei einer solchen Vorrichtung wird
in dem der Filtereinrichtung vorgeschalteten Staubabscheider
der größte Teil des Staubes aus dem Luftstrom abgetrennt.
Dieser Staub gelangt unmittelbar in das angeschlossene
Staubsammelbehältnis, das, da es keine Filterfunktion besitzt
und ausschließlich zum Sammeln des Staubes dient, aus staubdichtem,
glattem Material bestehen kann, so daß es außen
nicht staubig ist und auch innen oberhalb der Füllhöhe praktisch
kein Staub haftet. Ein solches Behältnis läßt sich im
wesentlichen ganz füllen, so daß es entsprechend selten geleert
oder ausgetauscht werden muß.
Diese bekannten Vorrichtungen sind jedoch nach wie vor insoweit
nachteilig, als sich im Laufe der Zeit in der Filterkammer ausgefilteter
Reststaub ansammelt, der die zur Verfügung stehende
Filterfläche verkleinert. Daher muß die Filtereinrichtung von
Zeit zu Zeit abmontiert und der angesammelte Reststaub entfernt
werden. Dies ist umständlich und verursacht einen Staubaustritt
in die Umgebung.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit
der sich ein saubereres Arbeiten erzielen läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der
Unterseite der Filterkammer eine Staubauslaßöffnung zum
Abführen des ausgefilterten Staubes angeordnet und die Anschlußöffnung
für das Staubsammelbehältnis sowohl der Staubaustrittsöffnung
des Staubabscheiders als auch der Staubauslaßöffnung
der Filterkammer gemeinsam zugeordnet ist, wobei der
Übergang von der Staubauslaßöffnung der Filterkammer zur Anschlußöffnung
von einer Verschlußeinrichtung beherrscht wird, die mittels
einer von außen her bedienbaren Betätigungseinrichtung
zwischen einer den Übergang verschließenden Betriebsstellung
und einer den Übergang freigebenden Reinigungsstellung verstellbar
ist.
Auf diese Weise läßt sich der von der Filtereinrichtung zurück
gehaltene und sich in der Filterkammer absetzende Staub bei
abgeschalteter Staubabsaugung entfernen, indem man die Ver
schlußeinrichtung in ihre Reinigungsstellung überführt, so daß
der Staub in das Staubsammelbehältnis fällt. Führt man dies bei
Bedarf von Zeit zu Zeit aus, kann sich in der Filterkammer überhaupt
keine nennenswerte Staubmenge ansammeln. Daher muß die
Filtereinrichtung nicht mehr von Zeit zu Zeit abmontiert werden.
Da der aus der Staubauslaßöffnung der Filterkammer fallende Staub
ebenfalls wie der im Staubabscheider abgesonderte Staub zur gemeinsamen
Anschlußöffnung gelangt, werden beide Staubmengen im gleichen,
an die Anschlußöffnung angeschlossenen Staubsammelbehältnis gesammelt,
was den baulichen Aufwand verringert. In Zusammenhang
hiermit steht, daß die Filterkammer mittels der Verschlußeinrichtung
beim Betrieb von der gemeinsamen Anschlußöffnung getrennt
werden kann. Andernfalls wären beim Betrieb die Staubaustrittsöffnung
des Staubabscheiders und die Staubauslaßöffnung
der Filterkammer unmittelbar miteinander verbunden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung im einzelnen
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ausgestattetes Holzbodenschleifgerät in schematischer
Seitenansicht,
Fig. 2 die bei der Anordnung nach Fig. 1 vorhandene er
findungsgemäße Vorrichtung in vergrößerter Draufsicht
von oben gemäß Pfeil II in den Fig. 1 und 3,
teilweise im etwa in halber Höhe gelegten Querschnitt,
wobei in dem geschnitten dargestellten Bereich
die unterhalb der Schnittebene befindlichen Teile
und Linien der Übersichtlichkeit wegen nicht ein
gezeichnet sind, und
Fig. 3 die gleiche Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Längsschnitt gemäß der Schnittlinie
III-III, wobei im Bereich des inneren Endes
des Ansaugstutzens die Schnittebene etwas ver
setzt und durch das Stutzenende gelegt ist
(in der rechts gezeichneten Hälfte der Fig. 3
befindet sich die Verschlußeinrichtung in ihrer
Betriebsstellung und in der links gezeichneten
Hälfte in der Reinigungsstellung).
Die in Fig. 1 nur schematisiert dargestellte Bodenschleif
maschine 1 wird mit Hilfe von an ihrer Unterseite ange
ordneten Rollen und/oder Rädern 2 über den betreffenden
Holzboden 3 geschoben oder gezogen. In ihrem Maschinengehäuse
4 läuft ein motorisch angetriebenes Schleifband 5, das an der
Maschinen-Unterseite etwas vorsteht und mit dem Holzboden 3
in Eingriff gelangt. Der beim Abschleifen des Bodens 3
entstehende Staub wird mittels eines Gebläses 6 von seiner
Entstehungsstelle beim Schleifband 5 abgesaugt. Diese
Staubluft gelangt anschließend an das Gebläse 6 an dessen
Druckseite in ein nach oben gehendes und einen Handgriff 7
zum Ziehen und Schieben der Maschine tragendes Rohr 8.
An das Ende dieses Rohres ist eine Vorrichtung 9 angeschlossen,
die zum Entfernen des Staubs aus der abgesaugten Staubluft
und zum Sammeln des Staubes dient.
Die Bodenschleifmaschine könnte auch anders als gezeigt
ausgestaltet sein. Ferner kann die nachfolgend im einzelnen
erläuterte Vorrichtung 9 prinzipiell auch in Verbindung
mit anderen Werkstückbearbeitungsmaschinen eingesetzt werden,
bei denen eine Staubabsaugung vorhanden ist.
Die Vorrichtung 9 weist eingangsseitig einen Ansaugstutzen 10
auf, mit dem sie an das die Staubluft zuführende Teil, beim
Ausführungsbeispiel an das Rohr 8, anschließbar ist.
Die durch den Ansaugstutzen 10 eintretende Staubluft gelangt
in einen Staubabscheider 11, dem im Luftströmungsweg eine
Filtereinrichtung 12 nachgeordnet ist, die aus den Staub zu
rückhaltendem luftdurchlässigem Material besteht, so daß die
vom Staub befreite Luft durch die Filtereinrichtung 12 in die
Umgebung austritt. Der Strömungsweg ist durch in die rechte
Hälfte der Fig. 3 eingezeichnete Pfeile angedeutet. In
der links gezeigten Reinigungsstellung der noch zu be
schreibenden Verschlußeinrichtung ist die Staubabsaugung ausge
schaltet, so daß in dieser Stellung keine Luftströmung erfolgt.
Es versteht sich, daß in der Betriebsstellung der Verschluß
einrichtung selbstverständlich die gesamte Vorrichtung durch
strömt wird.
Der dargestellte Staubabscheider 11 weist eine im wesent
lichen rotationssymmetrische Gestalt auf und wird
von einem Fliehkraft- oder Zyklonabscheider ge
bildet. Dabei handelt es sich bei dem Abscheider 11 um ein
in Gebrauchslage im wesentlichen vertikal ausgerichtetes,
rohrähnliches Gehäuse, in dessen oberen Bereich der Ansaug
stutzen 10 tangential einmündet. Im Innenraum 13 des Staubab
scheiders 11 entsteht eine schraubenförmig nach unten gerichtete
Rotationsströmung (in Fig. 3 sind die den Strömungsweg wieder
gebenden Pfeile der Einfachheit halber axial gerichtet ge
zeichnet, d. h. sie geben nur sozusagen die Axialkomponente
der schraubenförmigen Rotationsströmung wider), wobei die
Staubteilchen unter dem Einfluß der auf sie einwirkenden
Zentrifugalkräfte nach außen an die Innenseite 14 des Staubab
scheiders 11 bzw. der Staubabscheider-Gehäusewand wandert
und infolge der Schwerkraft und der Axialkomponente der Luft
strömung nach unten zu einer an der Unterseite des Staubab
scheiders 11 vorhandenen Staubaustrittsöffnung 15 gelangen.
Unterhalb der Staubaustrittsöffnung 15 kann ein in Fig. 3 nur
strichpunktiert angedeutetes Staubsammelbehältnis 16 ange
schlossen werden, so daß der im Staubabscheider 11 abgeschiedene
Staub aufgrund seiner Schwerkraft durch die Staubaustritts
öffnung 15 in das Staubsammelbehältnis 16 fällt. Beim Aus
führungsbeispiel erstreckt sich die Staubaustrittsöffnung 15
über den gesamten Querschnitt des unteren Endes des Staub
abscheiders 114 d. h. das diesen bildende rohrartige Gehäuse
ist unten insgesamt offen.
Das Staubabscheidergehäuse weist über einen wesentlichen Teil
seiner Länge einen nach unten hin leicht konisch zulaufenden
Bereich 17 auf, was eine nach unten zum Zentrum gerichtete
Strömung bewirkt. Im unteren Bereich des Staubabscheiders
kehrt sich die Strömungsrichtung der Luft um, die sodann
im zentralen Bereich nach oben zur an der Oberseite ange
ordneten Luftaustrittsöffnung 18 des Abscheiders strömt.
Dabei enthält der Staubabscheider 11 oberhalb seiner Staub
austrittsöffnung 15 ein zentrales Tauchrohr 19, dessen der
Staubaustrittsöffnung 15 zugewandtes unteres Ende 20 offen
ist und dessen entgegengesetztes Ende die Luftaustritts
öffnung 18 bildet und mit der Filtereinrichtung 12 verbunden
ist. In diesem Tauchrohr 19 erfolgt die erwähnte Aufwärts
strömung der Luft.
Der weitaus größte Teil des in der ankommenden Luft enthaltenen
Staubes wird in dem Staubabscheider 11 abgeschieden und
fällt aus diesem in das Behältnis 16. In der die Luftaustritts
öffnung 18 verlassenden Luft ist daher nur ein geringerer
Restanteil der ursprünglichen Staubmenge enthalten. Durch Ver
suche läßt sich die Gestalt des Abscheiders so optimieren, daß
etwa 98% des Staubes ausgefällt werden.
Die der Luftaustrittsöffnung 18 im Strömungsweg nachge
ordnete Filtereinrichtung 12 begrenzt eine mit der Luftaus
trittsöffnung 18 verbundene Filterkammer 21 nach außen zur
Umgebung hin. An der Unterseite dieser Filterkammer 21 ist
eine Staubauslaßöffnung 22 angeordnet, wobei sich das bereits
erwähnte Staubsammelbehältnis 16 unterhalb der Staubauslaß
öffnung 22 befindet und dem Übergang von der Staubauslaßöffnung
22 zum Staubsammelbehältnis 16 eine Verschlußeinrichtung 23
zugeordnet ist, die zwischen einer den Übergang verschließenden
Betriebsstellung (in Fig. 3 rechts) und einer den Übergang
freigebenden Reinigungsstellung (in Fig. 3 links) mittels einer
Betätigungseinrichtung 24 von außen her verstellbar ist.
Es ist ohne weiteres ersichtlich,
daß das gemeinsame Staubsammelbehältnis 16, das sowohl der Staub
austrittsöffnung 15 des Staubabscheiders 11 als auch der Staub
auslaßöffnung 22 der Filterkammer 21 zugeordnet ist, vorteil
haft ist. Das Staubsammelbehältnis 16 läßt sich an eine Anschluß
öffnung 25 in im einzelnen nicht dargestellter Weise anschließen,
wobei die Anschlußöffnung 25 unterhalb der Staubaustrittsöffnung
15 des Staubabscheiders 11 und der Staubauslaßöffnung 22 der
Filterkammer 21 angeordnet ist. Dabei steht die Staubab
scheider-Austrittsöffnung 15 stets in offener Verbindung mit
der Anschlußöffnung 25, während die Filterkammer-Auslaßöffnung
22 nur dann mit der Anschlußöffnung 25 verbunden ist, wenn sich
die Verschlußeinrichtung 23 in ihrer Reinigungsstellung befindet.
Während des Betriebs, d. h. bei eingeschalteter Staubabsaugung,
ist die Verschlußeinrichtung 23 in ihre die Filterkammer 21
abtrennende Betriebsstellung verstellt. Andernfalls wären der
Innenraum 13 des Staubabscheiders 11 und die Filterkammer 21
unten miteinander verbunden. Die beim Betrieb aus dem Abschei
der zur Filtereinrichtung 12 gelangende Reststaubmenge wird
von der Filtereinrichtung aus der anschließend austreten
den Luft ausgefiltert und fällt, soweit der Staub nicht an
der Filtereinrichtung hängen bleibt, nach unten zur Unter
seite der Filterkammer 21, wo sich die Staubauslaßöffnung
22 befindet. Will man die sich hier im Laufe der Zeit er
gebende Staubansammlung entfernen, braucht man bei abge
schalteter Staubabsaugung die Verschlußeinrichtung 23 nur
in ihre Reinigungsstellung zu überführen, so daß der Durch
gang nach unten zum Behältnis 16 frei wird und der Staub
aufgrund der Schwerkraft in das Behältnis 16 rutschen oder
fallen kann.
Die Filtereinrichtung 12 ist flächig ausgebildet, wobei das
Filtermaterial eine vertikale Lage einnimmt. Dabei handelt
es sich um ein an sich übliches Filtermaterial papier- oder
vliesartiger Gestalt. Eine besonders große Filterfläche
und eine möglichst klein bauende Anordnung ergibt sich da
durch, daß die Filtereinrichtung 12 Ringgestalt aufweist
und den Staubabscheider 11 umschließt, so daß die dazwischen
befindliche Filterkammer 21 ebenfalls ringförmig umläuft.
Der Staubabscheider 11, die Filterkammer 21 und die Filter
einrichtung 12 sind koaxial zueinander angeordnet, wobei
der Staubabscheider die innenseitige Begrenzung der Filter
kammer 21 bildet. Die Staubauslaßöffnung 22 der Filterkammer
ist ebenfalls ringförmig, d. h. die Filterkammer 21 ist nach
unten hin rundum offen.
Die Luftaustrittsöffnung 18 des Staubabscheiders 11
ist zentral an der Staubabscheider-Oberseite angeordnet und
über einen ringförmigen Verbindungsraum 26 mit der Oberseite
27 der Filterkammer 21 verbunden. Dabei ist die Anordnung
zweckmäßigerweise so getroffen, daß der Verbindungsraum 26
einerseits, nach innen hin, von einer vom Rand der Luftaus
trittsöffnung 18 abstehenden Ringwand 28 und andererseits,
d. h. außen, von einer mit Abstand zur Ringwand 28 ver
laufenden, die Luftaustrittsöffnung 18 übergreifenden Außen
wand 29 begrenzt wird. Die Ringwand 28 und die Außenwand 29
stehen sozusagen pilzähnlich von der Luftaustrittsöffnung ab.
Dabei setzt sich der Verbindungsraum 26 aus einem der Luftaus
trittsöffnung 18 zugewandten radialen Bereich 30 und aus
einem sich an diesen anschließenden axialen Bereich 30 zu
sammen, der zur mit axialem Abstand zur Luftaustrittsöffnung
18 angeordneten Oberseite 27 der Filterkammer verläuft.
Die Außenwand 29 bildet die Oberseite der Vorrichtung, wobei
an ihr der Filtereinrichtung 12 zugewandtes Ende noch ein
radial nach außen hin vorstehender, ringförmiger Halteflansch
32 angesetzt ist, zwischen dem und einem in axialer Richtung
entgegengesetzten unteren Halteflansch 33, der ebenfalls
ringförmig ist, die Filtereinrichtung 12 gehalten wird.
Der obere Halteflansch 32 befindet sich neben der ringförmig
offenen Oberseite 27 und der untere Halteflansch 33 neben
der ringförmig offenen Staubauslaßöffnung 22 der Filterkammer 21.
Wie vor allem aus Fig. 2 hervorgeht, ist die Filtereinrichtung
12 bzw. das sie bildende Filtermaterial innerhalb der Ringgestalt
hin und her verlaufend gefaltet. Dies ergibt eine be
sonders große Filteroberfläche. Diese Filtereinrichtung
12 wird zur Umgebung hin von einem Lochblech 34 abgedeckt,
das zum Schutz der Filtereinrichtung gegen mechanische
Beschädigungen von außen her dient und durch dessen Löcher
die vom Staub befreite Luft in die Umgebung gelangt.
Das Lochblech 34, das der Ringgestalt der Filtereinrichtung
entsprechend umläuft und daher beim Ausführungsbeispiel
zylindrisch ist, wird ebenfalls zwischen den beiden Halte
flanschen 32, 33 gehalten, die hierzu einen das jeweilige
Lochblech-Stirnende etwas übergreifenden abgekanteten Rand
besitzen. Von der Außenseite des Lochbleches 34 kann noch
eine Halteeinrichtung beispielsweise in Gestalt von Blech
leisten 35 nach außen hin abstehen, über die die Vorrichtung
an der jeweiligen Maschine, bei der in Fig. 1 gezeigten
Maschine am Rohr 8, befestigt werden kann. Es versteht sich,
daß die Art der Befestigung der Vorrichtung an der be
treffenden Maschine anders sein kann.
Der Ansaugstutzen 10 ist oberhalb der Filtereinrichtung 12
angeordnet, durchdringt den Verbindungsraum 30 und mündet
dann im Bereich der Ringwand 28 tangential von der Seite her
in den Innenraum 13 des Abscheiders 11. Prinzipiell könnte
der Ansaugstutzen auch durch die Filtereinrichtung hindurch
geführt werden.
Wie bereits erwähnt, ist die Staubauslaßöffnung 22 der Filter
kammer 21 mittels der Verschlußeinrichtung 23 mit dem
Zwischenraum zwischen dem Staubabscheider 11 und der
gemeinsamen Anschlußöffnung 25, der sozusagen den
Fallweg zu aus dem Abscheider kommenden Staubes bildet,
verbindbar. Diese Verschlußeinrichtung 23 wird zweck
mäßigerweise von einem von außen her betätigbaren Verschluß
schieber 36 gebildet. Dabei ist es im Hinblick auf die
rotationssymmetrische Ausbildung des Ausführungsbeispiels
vorteilhaft, daß an der Unterseite, d. h. im Bereich der
Staubaustrittsöffnung des Staubabscheiders 11 eine in axialer
Richtung dem Fallweg entlang verschiebbare, von der Auslaß
öffnung 22 der Filterkammer 21 ringförmig umschlossene
Schieberhülse als Verschlußschieber 36 angeordnet ist.
Es handelt sich also um einen rohrähnlichen Verschlußschieber
36, der koaxial zum Abscheider 11 angeordnet ist. Dabei
ist er zweckmäßigerweise unmittelbar am Abscheider 11 ver
schiebbar geführt, indem der Staubabscheider 11 an seiner
Unterseite einen zylindrischen Gehäusebereich 37 aufweist,
mit dem ein zylindrischer Führungsbereich 38 der Schieber
hülse 36 in verschiebbarer Steckverbindung steht.
Die Schieberhülse 36 bildet also sozusagen eine Verlängerung
des Staubabscheiders 11. Als vorteilhaft hat sich herausge
stellt, daß die Schieberhülse 36 auf den Staubabscheider
11 aufgesteckt ist, damit die Strömungsverhältnisse im
Staubabscheider nicht ungünstig beeinflußt werden.
Dem dem Staubabscheider 11 entgegengesetzten Ende der Schieber
hülse 36 ist ein feststehender Ringsitz 39 zugeordnet,
so daß die Schieberhülse 36 in ihrer Betriebsstellung am
Ringsitz 39 anliegt und in ihrer Reinigungsstellung vom
Ringsitz 39 abgehoben ist, so daß sich in der Reinigungs
stellung ein ringförmiger Durchlaß von der Staubauslaß
öffnung 22 zur Anschlußöffnung 25 ergibt.
Der Ringsitz 39 wird von einer zylindrischen Gehäusepartie
40 gebildet. Der zugeordnete untere Endbereich 41 der
Schieberhülse 36 ist ebenfalls zylindrisch und weist einen
dem Innendurchmesser der zylindrischen Gehäusepartie 40
entsprechenden Außendurchmesser auf, so daß er gleitend
in die zylindrische Gehäusepartie 40 eingreifen kann.
Die zylindrische Gehäusepartie 40 und der untere Halteflansch
33 werden von einem aus Metallblech bestehenden Bodenteil 42
der Vorrichtung gebildet und sind über eine konische Wand
partie 43, die die Staubauslaßöffnung 22 bzw. den Übergang
von der Filterkammer 21 zur Anschlußöffnung 25 begrenzt,
miteinander verbunden.
Wie erwähnt, läßt sich die Schieberhülse 36 von außen her
betätigen. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel zweck
mäßigerweise vorgesehen, daß die Betätigungseinrichtung 24
einen durch den Staubabscheider 11 verlaufenden, in axialer
Richtung bewegbaren Betätigungsstab 44 od. dgl. aufweist, der
mit der Schieberhülse 36 fest verbunden ist und zur entgegen
gesetzten Oberseite des Staubabscheiders 11 verläuft. Dabei
ist der Betätigungsstab 44 koaxial zum Staubabscheider 11
angeordnet und durch das Tauchrohr 19 hindurch geführt.
Er tritt an der Staubabscheider-Oberseite aus und ist dort
mit einem Handgriff 45 versehen. Das untere Ende des Be
tätigungsstabes 44 ist beispielsweise über einen T-förmig
angesetzten Querstab 46 mit der Innenseite der Schieberhülse
36 fest verbunden. Zum Überführen der Schieberhülse aus
ihrer Betriebsstellung in ihre Reinigungsstellung oder um
gekehrt muß man nur am Handgriff 45 ziehen bzw. drücken.
Durch ein schnelles Hin- und Herbewegen des Handgriffs 45
ergibt sich außerdem sozusagen ein Rütteleffekt, was das
nach unten Fallen des Staubs aus der Filterkammer 21
erleichtert.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß in
der Filterkammer 21 eine an der Filtereinrichtung 12 zum
Abstreifen und/oder Abschütteln des Staubs angreifende,
von außen her betätigbare Reinigungseinrichtung 47 angeordnet
ist. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei um
mindestens eine Bürste 48, wobei zwei solche Bürsten darge
stellt sind. Bewegt man die Reinigungseinrichtung 47 bzw.
die Bürsten 48 über die Filtereinrichtung 12, fällt der
an dieser anhaftende Staub nach unten.
Die Betätigung der Reinigungseinrichtung 47 kann sehr ein
fach dadurch erfolgen, daß die Reinigungseinrichtung fest
mit der Verschlußeinrichtung 23, d. h. beim Ausführungs
beispiel mit der Schieberhülse 36 verbunden ist. Beim Ver
stellen der Schieberhülse 36 wird also die Reinigungsein
richtung mitbewegt. Das untere Ende des Borstenträgers 50
der mindestens eine Bürste 48 ist an der Außenseite der
Schieberhülse 36 befestigt, so daß sich der Borstenträger 50
und somit die Bürste 48 der Außenseite des Staubabscheiders
11 entlang nach oben erstreckt.
Damit die Reinigungseinrichtung 47 nicht nur in axialer
Richtung sondern auch in Umfangsrichtung bewegt werden kann,
ist es vorteilhaft, daß die Schieberhülse 36 von außen her
nicht nur in axialer Richtung bewegbar sondern auch verdreh
bar angeordnet ist.
Da das Staubsammelbehältnis 16 nur zur Aufnahme des Staubes
und nicht zum Filtern der Staubluft dient, besteht es aus
völlig staubdichtem Material. Dabei besteht das Staubsammel
behältnis 16 zweckmäßigerweise aus durchsichtigem Material,
so daß von außen her jederzeit die Füllhöhe sichtbar ist und
somit erkannt werden kann, wann das Behältnis ausgewechselt
werden muß. Solche Behältnisse stehen am einfachsten in Ge
stalt von durchsichtigen Kunststoffbeuteln oder -säcken zur
Verfügung.
Die Anschlußeinrichtung 51, über die das Behältnis 16 mit
der Anschlußöffnung 25 verbunden wird, ist im einzelnen nicht
dargestellt. Sie ermöglicht einen staubdichten Anschluß und
eine nicht staubende Wegnahme des Behältnisses 16.
Nachzutragen ist noch, daß die Betätigungseinrichtung 24 in
Richtung auf die Betriebsstellung der Schieberhülse 36 hin
federbelastet sein kann, z. B. indem an der Betätigungsstange
44 eine entsprechende Feder (nicht dargestellt) angreift.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Entfernen von Staub aus einer an einer
Werkstückbearbeitungsmaschinen, insbesondere eine Bodenschleif
maschine, abgesaugten Staubluft, mit einem Strömungsweg angeordneten
Staubabscheider in Gestalt eines Fliehkraft- oder
Zyklonabscheiders, der eine untere Staubaustrittsöffnung, aus
der der abgeschiedene Staub über einen Fallweg hinweg zu einer
Anschlußöffnung zum Anschließen eines Staubsammelbehältnisses
fällt, und eine obere Luftaustrittsöffnung für den Austritt der
vom abgeschiedenen Staub befreite Luft aufweist, und mit einer
im Strömungsweg dem Staubabscheider nachgeordneten Filtereinrichtung
zum Ausfiltern des Reststaubes, die Ringgestalt aufweist
und den Staubabscheider unter Bildung einer Filterkammer
umschließt, die mit der Luftaustrittsöffnung des Staubabscheiders
verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der
Filterkammer (21) eine Staubauslaßöffnung (22) zum Abführen
des ausgefilterten Staubes angeordnet und die Anschlußöffnung
(25) für das Staubsammelbehältnis (16) sowohl der Staubaustrittsöffnung
(15) des Staubabscheiders (11) als auch der Staubauslaßöffnung
(22) der Filterkammer (21) gemeinsam zugeordnet ist,
wobei dem Übergang von der Staubauslaßöffnung (22) der Filterkammer
(21) zur Anschlußöffnung (25) eine Verschlußeinrichtung
(23) zugeordnet ist, die zwischen einer den Übergang verschließenden
Betriebsstellung und einer den Übergang freigebenden Reinigungsstellung
von außen her mittels einer Betätigungseinrichtung
(24) verstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Staubauslaßöffnung (22) der Filterkammer (21) mittels
eines Verschlußschiebers (36) als Verschlußeinrichtung (23)
mit dem Fallweg des Staubes zwischen dem Staubabscheider (11)
und der gemeinsamen Anschlußöffnung (25) verbindbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Unterseite des Staubabscheiders (11) eine in axialer
Richtung dem Fallweg entlang verschiebbare, von der Auslaßöffnung
(22) der Filterkammer (21) ringförmig umschlossene
Schieberhülse als Verschlußschieber (36) angeordnet ist, deren
dem Staubabscheider (11) entgegengesetzten, der Anschlußöffnung
(25) zugewandten Ende ein feststehender Ringsitz (39) zugeordnet
ist, so daß die Schieberhülse in ihrer Betriebsstellung am
Ringsitz (39) anliegt und in ihrer Reinigungsstellung vom
Ringsitz (39) abgehoben ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Staubabscheider (11) an seiner Unterseite einen
zylindrischen Gehäusebereich (37) aufweist, mit dem ein
zylindrischer Führungsbereich (38) der Schieberhülse (36)
in verschiebbarer Steckverbindung steht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schieberhülse (36) auf den Staubabscheider (11) aufgesteckt
ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung (24) zum Verstellen
des Verschlußschiebers (36) einen durch den Staubabscheider
(11) verlaufenden, in axialer Richtung bewegbaren Betätigungsstab
(44) od. dgl. aufweist, der mit dem Verschlußschieber
(36) fest verbunden ist und zur entgegengesetzten Oberseite
des Staubabscheiders (11) verläuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Betätigungsstab (44) od. dgl. durch ein oberhalb der Staubaustrittsöffnung
(15) zentral im Staubabscheider (11) angeordnetes,
mit seinem oberen Ende die mit der Filterkammer (21) verbundene
Luftaustrittsöffnung (18) bildendes Tauchrohr (19) verläuft.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Filtereinrichtung (12) in sich hin und her
verlaufend gefaltet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Filterkammer (21) eine an der Filtereinrichtung
(12) zum Abstreifen und/oder Abschütteln des Staubes
angreifende, von außen her betätigbare Reinigungseinrichtung
(47) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Reinigungseinrichtung (47) von mindestens einer Bürste (48)
gebildet wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reinigungseinrichtung (47) fest mit der Verschlußeinrichtung
(23) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schieberhülse (36) von außen her nicht nur in axialer
Richtung bewegbar, sondern auch verdrehbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß ihr ein Staubsammelbehältnis (16) aus durchsichtigem
Material zugeordnet ist.
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