DE4212821A1 - Vorrichtung zur entnahme von fluessigen inhalten aus einem behaelter zur verwendung in einer analyse - Google Patents

Vorrichtung zur entnahme von fluessigen inhalten aus einem behaelter zur verwendung in einer analyse

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ent­ nahme von flüssigen Inhalten, die in einer Analyse verwendet werden sollen, aus einem Behälter. Dieser Behälter umfaßt einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnung und einen die Öffnung derart luftdicht abschließenden Verschluß, daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird.
In chemischen oder biologischen Analysesystemen werden flüssige Inhalte, wie beispielsweise verschiedene Arten von Proben, die von Patienten stammen, und Reagenzien in einem Behälter aufbe­ wahrt. Dieser Behälter umfaßt für gewöhnlich einen Behälter­ hauptkörper mit einer Öffnung und einem derart die Öffnung luftdicht abschließenden Verschluß, daß das Innere im Behäl­ terhauptkörper gehalten wird. Um einen solchen flüssigen Inhalt zuverlässig aufbewahren zu können, werden die flüssigen Inhalte häufig getrocknet und die getrockneten Substanzen in Behältern aufbewahrt. Bei Gebrauch wird ein Lösungsmittel hinzugefügt, so daß sich eine Lösung bildet. Eine bestimmte Menge der Lösung wird dann aus dem Behälter entnommen. Vorrichtungen zur Entnah­ me von flüssigen Inhalten aus derartigen Behältern können im wesentlichen in zwei Arten unterteilt werden:
Bei der ersten Art wird zunächst der Verschluß vom Behälter­ hauptkörper entfernt. Im Anschluß daran wird der flüssige Inhalt dadurch aus dem Behälter entfernt, daß durch die Öffnung ein Saugstutzen in den Behälterhauptkörper eingeführt wird. Bei der zweiten Art der Vorrichtung wird ein Saugstutzen mit einer Spitze in der Form einer Nadel in den Behälterhauptkörper dadurch eingeführt, daß die Nadel den Verschluß aus Gummi durchdringt. Der flüssige Inhalt wird dann in den Saugstutzen gesaugt.
In einem Blutanalysesystem wird die Blutprobe, die einem Patienten entnommen wurde, in ein Blutsammelröhrchen mit einem Gummiverschluß eingebracht. Wenn die Blutproben von Patienten gesammelt werden, wird regelmäßig von Vakuum-Typ-Blutsammel­ röhrchen Gebrauch gemacht. Bei dieser Art von Blut-Sammelröhr­ chen wird das Innere der Röhrchen auf einem Unterdruck ge­ halten, so daß Blutproben effektiv in das Röhrchen gesaugt werden können. Nachem die Blutprobe in das Röhrchen gesaugt wurde, wird das Innere des Röhrchens immer noch auf Unterdruck gehalten. Deshalb ändert sich der Druck innerhalb des Röhrchens abrupt, wenn der Gummiverschluß von dem Blut-Sammelröhrchen entfernt wird, um Blutproben aus dem Blut-Sammelröhrchen zu entnehmen. Hierbei kann das Probenblut verspritzten oder aus dem Röhrchen überfließen. Dadurch wird die im Röhrchen zurück­ bleibene Blutprobenmenge reduziert und ein Teil der Blutprobe kann nicht entnommen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß heutzutage die durchzuführenden Tests der zu analysierenden Blutprobe umfangreicher geworden sind, so daß die gesammelte Blutprobe effizienter eingesetzt werden muß. Somit ergibt sich aber, daß nicht mehr alle Analyseaufgaben zu einer bestimmten Blutprobe durchgeführt werden können, wenn ein Teil der gesammelten Blutprobe aus den Blut-Sammelröhrchen übergeflossen ist. Darüberhinaus wird die Kontrolle der Kraft zur Durchführung einer punktuellen Entfernung des Gummiver­ schlusses in einer vorbestimmten Zeit zunehmend komplexer, da der Druck innerhalb des Röhrchens während der Entfernung des Gummiverschlusses von den Röhrchen variiert.
Wenn die Blutprobe aus dem Blut-Sammelröhrchen entfernt wird, ohne daß der Gummiverschluß entfernt werden soll, wird ein Saugstutzen mit einer Nadel an seinem distalen Ende durch den Gummiverschluß in das Röhrchen eingeführt, so daß die Spitze der Nadel in die Blutprobe eintaucht. Nachem eine bestimmte Menge der Blutprobe in den Saugstutzen gesaugt wurde, und die Nadel aus dem Röhrchen entfernt wird, wird Luft in die Nadel gesaugt, da das Innere des Blut-Sammelröhrchen auf einem Unterdruck gehalten wurde. Die in die Nadel gesaugte Luft führt regelmäßig zu unerwünschten Blasen in dem Blut, wobei die Menge der Blutprobe, die aus dem Saugstutzen in einen Reak­ tionsraum gebracht werden soll, geringer wird als erwünscht. Dadurch wird die Zuverlässigkeit der Analyse beeinträchtigt. Darüberhinaus wird die Kontrolle der Saugkraft zur Aufrecht­ erhaltung der Zuverlässigkeit eines konstanten Saugens schwie­ rig, da der Druck innerhalb des Blutsammelröhrchens beim Saugen des Blutes in den Saugstutzen reduziert wird.
Wenn das Serum einer Blutprobe aus einem Vakuum-Typ-Blutsammel­ röhrchen herausgenommen wird, wird das Blutsammelröhrchen mit der hineingesaugten Blutprobe zunächst in eine Zentrifuge eingebracht. In dieser wird das Serum von den Blutzellen der Blutprobe getrennt. Für gewöhnlich wird ein Trennungsmittel, im wesentlichen bestehend aus Silikon, hinzugefügt. Es werden die Blutzellen im unteren Teil des Röhrchens als Klumpen oder Clot angesammelt. Über dem Clot der Blutzellen befindet sich dann das Serum. Um eine bestimmte Menge einer Serumprobe aus dem Röhrchen zu entnehmen, wird ein Saugstutzen in das Röhrchen durch den Gummiverschluß eingeführt, so daß die Spitze des Serumproben-Saugstutzens in das Serum eintaucht. In jedem Fall ist die Position der Spitze des Saugstutzens in dem Serum sehr kritisch. Wenn der Saugstutzen zu tief in das Serum eintaucht, können unerwünschte Blutzellen und Trennmittel in den Saug­ stutzen gesaugt werden. Weiterhin können die angesaugten Blutzellen und das Trennmittel den Saugszutzen verstopfen. Andererseits wird die Menge des gesaugten Serums kleiner als erforderlich, wenn der Saugstrom nicht genügend in das Serum eintaucht. Darüberhinaus kann Luft in den Saugstutzen eindrin­ gen. Deshalb muß der Saugstutzen derart in das Serum einge­ taucht werden, daß seine Spitze nahe an der Grenze zwischen Clot und Serum liegt. Da aber die Lage der Grenze zwischen Clot und Serum zwischen verschiedenen Blutproben variiert, ist es erforderlich, diese Grenze genau zu bestimmen. Zu diesem Zweck wird eine Anordnung mit einer Lichtquelle, die Licht emittiert und einem Photodetektor, der das von der Lichtquelle emittierte Licht, welches durch das Blut-Sammelröhrchen hinurchgelassen wird, empfängt. Diese Anordnung wird entlang einer longitudinalen Achse des Röhrchens bewegt. Es ist weiterhin ein Sensor zur Bestimmung der Lage der Grenze vorgeschlagen worden, bei dem Licht, das von der Grenze reflektiert wird, herange­ zogen wird. Gewöhnlicherweise sind die Blutsammelröhrchen außen aber mit einem Etikett versehen, auf dem Patientennummer, Bestimmungsnummer, Patientenname usw. verzeichnet sind oder es ist ein Strichcodeetikett vorhanden. Größen und Positionen dieser Etikettierungen auf dem Röhrchen unterscheiden sich sehr von Röhrchen zu Röhrchen. In einigen Fällen befindet sich das Etikett auf der gesamten Oberfläche des Röhrchens. In diesen Fällen ist es äußerst schwierig, zuverlässig die Position der Grenze zwischen Clot und Serum zu bestimmen.
Um nun die Position dieser Grenze zu bestimmen, ist weiterhin vorgeschlagen worden, die elektrostatische Kapazität oder den elektrischen Widerstand zwischen Elektroden zu bestimmen, die an der Spitze des Saugstutzens angeordnet sind und in die Blutprobe eingeführt werden. Eine solche elektronische Be­ stimmung kann aber nicht zuverlässig durchgeführt werden.
Fig. 1 zeigt eine bekannte Vorrichtung zur Entfernung eines Gummiverschlusses von der Öffnung eines Vakuum-Typ-Blutsammel­ röhrchens. Die Vorrichtung umfaßt Haltearme 2 zum Halten eines Vakuumtypblutsammelröhrchens 1 mit einer oberen Öffnung, die mit einem Gummiverschluß 3 hermetisch verschlossen ist. Die Vorrichtung umfaßt weiterhin Arme 4 zur Entfernung des Ver­ schlusses, die sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung beweglich angeordnet sind. Am distalen Ende der Arme 4, die zur Entfernung des Verschlusses vorgesehen sind, be­ finden sich Stifte 5, die nach innen weisen. Wenn das Röhrchen 1 durch die Haltearme 2 gehalten wird, bewegen sich die Arme 4, die den Verschluß entfernen sollen, horizontal in der Art, daß sie sich gegenseitig näherkommen und die Stifte 5 dringen in den Gummiverschluß 3 ein. Dann bewegen sich die Arme 4 nach oben und entfernen den Gummiverschluß 3 von der Öffnung des Röhrchens. Hierbei wird, wie bereits ausgeführt, das Innere des Röhrchens 1 auf Unterdruck gehalten. Deshalb ist es eher schwierig, den Gummiverschluß 3 allein durch Aufwärtsbewegung der Arme 4 zu entfernen. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, daß die Vorrichtung mit den Armen 4 zur Entfernung des Verschlusses schwenkbar um eine Achse vorgesehen ist, die sich vertikal zu der Ebene der Zeichnungen der Fig. 1 erstreckt. Dieses Schwingen, Schwenken oder Baumeln kann durch einen beliebigen geeigneten Mechanismus erreicht werden. Wenn die Arme 4 zur Entfernung des Verschlusses geschüttelt oder geschwenkt werden, verformt sich der Gummiverschluß 3, so daß sich ein dünner Zwischenraum zwischen dem Verschluß und dem Röhrchen bildet, durch den dann Luft in das Röhrchen 1 gelangt und der Druck innerhalb des Röhrchen graduell erhöht wird. Auf diese Art kann der Gummi­ verschluß 3 von dem Blut-Sammelröhrchen entfernt werden.
In der bekannten Vorrichtung zur Entfernung eines Gummiver­ schlusses, wie in Fig. 1 gezeigt, ist es erforderlich, die Vorrichtung der Arme 4 zur Entfernung des Verschlusses zu schwenken. Dies erfordert einen sehr komplizierten Schwenkme­ chanismus. Daneben ist es möglich, daß, für den Fall, daß das Röhrchen 1 aus Glas ist, dieses Röhrchen bei der Schwenkbe­ wegung zerbrochen wird.
Die Stifte 5 der bekannten Vorrichtung dringen in den Gummi­ verschluß ein. Aus diesem Grund kann diese Vorrichtung nicht bei Röhrchen zur Anwendung kommen, die aus anderen Materialien oder in anderer Gestalt geformt sind.
In chemischen oder biologischen Analysesystemen werden die Behälter lufticht abgeschlossen, damit bei ihnen eine Ver­ dampfung der flüssigen Substanzen, eine Oxidation der flüssigen oder getrockneten festen Substanzen und eine Feuchtigkeitsad­ sorption durch die getrockneten Substanzen vermieden wird. Die getrockneten Substanzen sind als Pulver, denen Wsser entzogen wurde, anzusehen. Diese Substanzen werden in Behältern aufbe­ wahrt. Wenn solche getrockneten Substanzen verwendet werden, werden geignete Lösungsmittel in den Behälter gegeben, so daß sich eine Lösung bildet. Im Anschluß daran wird eine bestimmte Menge der Lösung dem Behälter auf die eine oder andere der oben beschriebenen Methoden entnommen. Bei den getrockneten Substan­ zen handelt es sich um Enzyme, Antiegene und Antikörper.
Der Druck innerhalb der Behälter kann dadurch reduziert werden, daß der Verschluß unter vermindertem Druck aufgebracht wird oder dadurch, daß der Behälter bei einer niederen Temperatur gehalten wird, nachdem der Verschluß bei Atmosphärendruck aufgebracht wurde. Um zuverlässig den reduzierten Druck zu halten, kann ein Dichtungsglied vorgesehen werden oder der Verschluß wird auf die Öffnung des Behälterhauptkörpers aufge­ schraubt.
Der Behälterhauptkörper kann jede denkbare Gestalt aufweisen. Die Größe der Öffnung muß allerdings genügend groß sein, um den Saugstutzen in den Behälterhauptkörper durch die Öffnung einführen zu können. Der Behälterhauptkörper kann aus jedem denkbaren Material gefertigt sein, vorausgesetzt, daß die hermetischen Eigenschaften in Übereinstimmung mit chemischen und physikalischen Parametern, Umwelteinflüssen, unter denen der Behälter gehalten wird, und der Häufigkeit der Verwendung, gewährleistet sind. Wenn der flüssige Inhalt aus dem Behälter entnommen wird, nachdem der Verschluß entfernt wurde, kann der Verschluß aus jedem denkbaren Material, welches hinreichende hermetische Eigenschaften aufweist, bestehen. Wenn aber der flüssige Inhalt dadurch entnommen wird, daß der Saugstutzen durch den Verschluß hindurchgestochen wird, muß der Verschluß aus dem Material sein, welches hermetische Eigenschaften aufweisen und welches das Durchstechen mit dem Saugstutzen erlaubt. Gewöhnlicherweise wird der Verschluß aus natürlichem oder synthetischem Gummi gefertigt. Im Falle, daß flüssige Inhalte von diesen Behältern entnommen werden müssen, ergeben sich gleichermaßen die bereits oben erwähnten Probleme.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen zu schaffen, die zur Entnahme von flüssigen Inhalten, welche in Analysen verwendet werden sollen, aus Behältern geeignet sind. Diese Behälter sollen einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnungen und einen derart die Öffnung luftdicht verschließenden Verschluß aufweisen, daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird. Hierbei soll dann eine gewünschte Menge eines flüssigen Inhal­ tes präzise entnommen werden, ohne daß diese Entnahme durch den reduzierten Druck des Behälterinneren beeinflußt wird.
Ein Behälter zur Lösung dieser Aufgabe umfaßt einen Behälter­ hauptkörper mit einer Öffnung und einen derart luftdicht die Öffnung verschließenden Verschluß, daß das Innere des Behälter­ hauptkörper auf einem reduzierten Druck gehalten wird. Bei diesem Behälter kann der Verschluß von der Öffnung des Be­ hälters leicht entfernt werden, so daß die Entnahme von flüs­ sigen Inhalten konstant als punktuelle Operation durchgeführt werden kann, wobei innerhalb des Behälters ein schneller Druckwechsel vermieden wird.
Nach einer weiteren Aufgabe der Erfindung will diese eine Vorrichtung bereitstellen, mit der die Entnahme flüssiger Inhalte, die analytisch bestimmt werden sollen, aus einem Behälter mit einem Saugstutzen zuverlässig durchführbar wird; dieser Behälter umfaßt einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnung und einem derart luftdicht die Öffnung schließenden Verschluß, daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird. Eine bestimmte Menge eines flüssigen Inhalts soll aus dem Behälter entnommen werden, ohne daß diese Entnahme durch Druckänderungen beeinflußt wird.
Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung betrifft diese eine Vorrichtung zur Entnahme von flüssigen Inhalten, die analysiert werden sollen, aus einem Behälter. Dieser Behälter umfaßt einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnung und einem die Öffnung derart verschließenden Verschluß, daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt Mittel zur Aufnahme von flüssigen Inhalten und weiterhin Mittel, die zur Entfernung des genannten Verschlusses von der Öffnung des Behälterhauptkörpers geeignet sind oder einen Saugstutzen der durch den Verschluß in den Behälterhauptkörper eingeführt wird; die Vorrichtung umfaßt weiterhin luftzuführende Mittel, die dem Behälterhauptkörper durch den genannten Verschluß Luft zu­ führen. Hierbei wird der Druck innerhalb des Behälterhaupt­ körpers durch Zufuhr von Luft in den Behälterhauptkörper gesteuert, während der Verschluß von dem Behälterhauptkörper entfernt wird oder der flüssige Inhalt in den Saugstutzen gesaugt wird.
Erfindungsgemäß wird dem Behälterhauptkörper Luft zugeführt, sobald der Verschluß von dem Behälterhauptkörper entfernt werden soll. Hierbei wird der Druck innerhalb des Behäl­ terhauptkörpers auf Atmosphärendruck erhöht. Deshalb kann der Verschluß leicht entfernt werden, ohne daß ein komplizierter Schwing- oder Schwenkmechanismus erforderlich wird. Zusätzlich kann eine Kraft, die den Verschluß aufwärts treibt, erzeugt werden, wenn der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers auf einem Überdruck erhöht wird. Hierbei kann der Verschluß dann noch leichter entfernt werden. In diesem Falle wird die Zufuhr der Luft zu dem Behälterhauptkörper so gesteuert, daß dann, wenn der Verschluß entfernt ist, der Druck gerade der atmo­ sphärische Druck ist. Somit kann der flüssige Inhalt in dem Behälterhauptkörper nicht überfließen, wenn der Verschluß von dem Behälterhauptkörper entfernt wird.
Im Fall, daß der flüssige Inhalt aus dem Behälterhauptkörper durch den über den Verschluß in den Behälterhauptkörper einge­ führten Saugstutzen abgesaugt wird, ergibt sich, daß die Luft graduell so dem Behälterhauptkörper zugeführt werden kann, daß der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers nicht reduziert wird. Somit wird die Kontrolle der Saugkraft sehr einfach und es wird keine Luft in den Saugstutzen eingeführt, wenn der Saugstutzen aus dem Behälterhauptkörper entfernt wird. Auf diese Weise kann gemäß der Erfindung eine bestimmte Menge von flüssigem Inhalt sehr genau aus dem Behälter entnommen werden.
Erfindungsgemäß umfaßt das bereits genannte luftzuführende Mittel einen Luftzufuhrstutzen in der Form einer Nadel, die leicht in einen Gummiverschluß eingeführt werden kann. Wenn dieser Luftzufuhrstutzen gegen die Atmosphäre geöffnet wird, sobald der Luftzufuhrstutzen in den Behälterhauptkörper durch den Verschluß eingeführt wird, erhöht sich der reduzierte Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers auf den Atmosphärendruck. Der Luftzufuhrstutzen kann mit einer luftzuführenden Pumpe, wie einem Luftkompressor, verbunden sein. In diesem Fall kann die Zufuhr der Luft in den Behälterhauptkörper dadurch kontrolliert werden, daß der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers graduell erhöht wird.
In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfassen die genannten Luftzufuhrmittel Mittel zur Bestimmung des Drucks innerhalb des Behälterhauptkörpers und Mittel zur Kontrolle der Arbeitsweise der luftzuführenden Mittel entsprechend dem bestimmten Druck innerhalb des Behäl­ terhauptkörpers, so daß der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers im wesentlichen auf dem atmosphärischen Druck gehalten wird.
Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung wird der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers immer auf Atmosphärendruck gehalten, so daß die Entfernung des Verschlusses von dem Behälterhaupt­ körper keinerlei unerwünschtes Überfließen des flüssigen Inhalts aus dem Behälterhauptkörper verursacht. Andererseits verursacht das Saugen des flüssigen Inhaltes keinerlei uner­ wünschte Einführung von Luft in den Saugstutzen.
Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft diese eine Vorrichtung zur Entnahme von flüssigen Inhalten, die für eine Analyse bestimmt sind, aus einem Behälter. Dieser Behälter umfaßt einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnung und einer derart luftdicht die Öffnung verschließenden Verschluß, daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird; diese Vorrichtung umfaßt Mittel zur Entnahme von flüssigem Inhalt umfassend einen Saugstutzen, der in den Behälterhauptkörper durch den genannten Verschluß einführbar ist; Mittel zur Rotation von genanntem Behälter, im wesentlichen kopfüber, sowie Luftzufuhrmittel, die einen Luftzufuhrstutzen umfassen, welcher in den Behälterhauptkörper durch den genannten Verschluß einführbar ist und eine luftzu­ führende Quelle, die mit dem genannten Luftzufuhrstutzen verbunden ist, und die dazu dient, Luft in den genannten Behälterhauptkörper einzuführen.
In dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der Druck inner­ halb des Behälterhauptkörpers nicht reduziert, während der flüssige Inhalt in den Saugstutzen gesaugt wird. Da dem Behäl­ terhauptkörper Luft zugeführt wird, ist die Kontrolle der Saugkraft sehr einfach und eine bestimmte Menge an flüssigem Inhalt kann dem Behälter in einer einfachen und zuverlässigen Weise entnommen werden. Weiterhin ergibt sich, daß die Spitze des Saugstutzens immer in den flüssigen Inhalt eintaucht, so daß die Eintauchtiefe der Spitze des Saugstutzens leicht kontrolliert werden kann, während der Behälterhauptkörper kopfüber gedreht wird.
Fig. 1 zeigt schematisch eine bekannte Vorrichtung zur Ent­ fernung eines Gummiverschlusses von einem Behälter;
Fig. 2 illustriert schematisch das Konstruktionsprinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei der Entfernung des Ver­ schlusses von dem Behälter;
Fig. 3 zeigt in schematischer Weise eine erste Ausführungsform der Erfindung zur Entfernung des Verschlusses;
Fig. 4 ist eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entfernung eines Verschlusses;
Fig. 5 zeigt schematisch eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 6 zeigt in graphischer Darstellung das Ausgangssignal eines Sensors, wie er in der Vorrichtung gemäß Fig. 5 vorge­ sehen ist;
Fig. 7 zeigt in schematischer Darstellung eine vierte Ausfüh­ rungsform der Erfindung mit einer Vorrichtung zur Entfernung eines Verschlusses;
Fig. 8 zeigt eine fünfte Ausführungsform als eine Vorrichtung zur Entnahme einer Serumprobe;
Fig. 6 ist eine schematische Ansicht einer sechsten Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entnahme von Serumproben;
Fig. 10a, 10b, 10c und 10d zeigen schematisch die Arbeitsweise der Vorrichtung, so wie sie in Fig. 9 gezeigt ist;
Fig. 11a und 11b zeigen schematische Ansichten weiterer er­ findungsgemäßer Ausführungsformen.
Fig. 2 ist eine schematische Ansicht, die das Konstruktions­ prinzip einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entfernung eines Verschlusses von einem Behälterhauptkörper illustriert. Ein Vakuum-Typ-Sammelröhrchen 10 umfaßt ein Röhrchen 11, welches als Behälterhauptkörper anzusprechen ist und einen Gummiverschluß 12, der die obere Öffnung des Röhrchens 11 luftdicht verschließt. Es wird hier darauf hingewiesen, daß nachdem eine Blutprobe einem Patienten entnommen und in das Röhrchen 11 eingebracht wurde, eine Nadel aus dem Röhrchen entfernt wurde. Der Druck innerhalb des Röhrchens 11 wird auf einen reduzierten oder negativen Druck gehalten, so daß der Verschluß 12 nicht leicht von dem Röhrchen 11 entfernt werden kann. Wie in Fig. 2 dargestellt, wird eine luftzuführende Röhre 13 mit einer nadelähnlichen Spitze in das Röhrchen 11 durch den Gummiverschluß 12 eingeführt, so daß das Innere des Röhrchens über die Luftzufuhrröhre 13 mit der Atmosphäre kommuniziert. Dabei wird der Druck innerhalb des Röhrchens 11 auf den Atmosphärendruck erhöht. In diesem Fall wird der Durchmesser der Leitung innerhalb des Rohrs 13 derart gewählt, daß der Druck innerhalb des Röhrchens 11 allmählich erhöht wird. Dann wird ein Paar von verschlußentfernenden Armen 14 nach innen bewegt, so daß der Gummiverschluß 12 gehalten wird. Danach werden die entfernenden Arme aufwärts bewegt, so daß der Gummiverschluß von der Öffnung des Röhrchens 11 ent­ fernt wird.
Wie zuvor beschrieben, kommuniziert das Innere des Röhrchens 11 erfindungsgemäß mit der Atmosphäre über die Röhre 13, so daß der Druck innerhalb des Röhrchens auf den atmosphärischen Druck erhöht wird. Aus diesem Grunde kann der Gummiverschluß 12 mit weniger Kraft auf eine einfache und positive Weise entfernt werden. Da die verschlußentfernende Kraft sehr gering ist, ist es nicht mehr erforderlich, die entfernenden Arme 14 gegen den Gummiverschluß 12 mit Hilfe von Stiften, wie in der bekannten Vorrichtung gemäß Fig. 1, zu sichern. Deshalb kann die Vorrich­ tung bei unterschiedlichen Verschlüssen verschiedenster Gestalt und aus unterschiedlichsten Materialien eingesetzt werden.
Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die Luftzufuhrröhre 13 mit einer Luftpumpe verbunden, um Luft in das Röhrchen 11 einzubringen. Durch Erhöhung des Drucks inner­ halb des Röhrchens 11 wird eine Kraft erzeugt, die den Ver­ schluß 12 aufwärts treibt. Somit kann die zur Entfernung des Verschlusses erforderliche Kraft weiter vermindert werden.
Um nun den Verschluß bei einer hohen Geschwindigkeit zu ent­ fernen, ist es erforderlich, die Luft mit einer hohen Zufuhr­ rate zuzuführen. Wenn aber die Luftzufuhrrate excessiv erhöht wird, kann die Blutprobe aus den Röhrchen herausspritzen und die Umgebung verschmutzen. Um diesen Nachteil zu beheben, sind gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung in einer luftzuführenden Passage Mittel zur Aufzeichnung des Drucks innerhalb des Röhrchens vorgesehen. Die Luftzufuhrrate wird dann entsprechend dem gemessenen Druck kontrolliert. Dies geschieht derart, daß sobald ein Verschluß von der Öffnung des Röhrchens entfernt werden soll, die Luftzufuhrrate gesenkt wird. Wenn der Verschluß vollständig entfernt ist, wird die Luftzufuhr gestoppt. Durch die Vorsehung einer solchen Luftzu­ fuhrkontrolle kann das Verspritzen der Blutprobe aus dem Röhrchen bei der Entfernung des Verschlusses vermieden werden. Weiterhin kann der Verschluß bei sehr hoher Geschwindigkeit entfernt werden.
Fig. 3 zeigt eine erste Ausführungsform der verschlußentfer­ nenden Vorrichtung gemäß der Erfindung. Ein Vakuum-Typ-Blutsam­ melröhrchen 20 umfaßt ein Röhrchen 21 mit einer oberen Öffnung und einem Gummiverschluß 22, der derart luftdicht die Öffnung des Röhrchens 21 verschließt, daß im Inneren des Röhrchens ein negativer Druck aufrechterhalten wird. Innerhalb des Röhrchens 21 befindet sich eine Blutprobe, die einem Patienten entnommen wurde. Zunächst wird das Röhrchen 21 von einem Halter 27 in einer aufrechten Position gehalten. Sodann gelangt ein Solenoid 25 zum Einsatz, der Arme 24 nach innen bewegt. Die äußeren Enden des Arms 24 sind nach innen gebogen, so daß die äußeren Enden an einem unteren Teil des Flansches des Gummiverschlusses 32 eingreifen können. Zwischen den Armen 24 ist eine gewickelte Feder 26 vorgesehen, so daß die Arme für die nach innen gerich­ tete Bewegung vorgespannt sind. Deshalb kann der Abstand zwischen den Enden der Arme 24 eingestellt werden, in dem das Solenoid 25 selektiv betrieben wird. Somit kann die Vorrichtung gleichermaßen bei verschiedenen Verschlüssen unterschiedlich­ ster Ausmaße betrieben werden.
Nachdem die äußeren Enden der Arme 24 unter den Gummiverschluß 24 fassen, wird ein Elektromotor 29 in Betrieb gesetzt, der eine Röhre 23 nach unten bewegt. Dies geschieht mittels einer gezahnten Führung 28a, die in einem Block 28 gebildet wird und der die Röhre 23 trägt, sowie einer Zahnstange 28b, die mit einer Ausgangswelle des Motors verbunden ist. Bei der Abwärtsbewegung der Röhre 23 wird die Röhre durch den Verschluß 22 hindurchgeführt, so daß die Spitze der Röhre schließlich innerhalb des Raums zwischen dem Verschluß 22 und dem flüssigen Inhalt angeordnet ist. Sobald die Röhre 23 in das Röhrchen 21 eingeführt wird, kommuniziert das Innere des Röhrchens mit der Umgebungsatmosphäre und der Druck innerhalb des Röhrchens wird auf den Atmosphärendruck angehoben.
Sodann gelangt ein Elektromotor 31 zum Einsatz, der die Arme 24 mittels einer gezahnten Führung 30a und einer Zahnstange 30b anhebt. Während der Aufwärtsbewegung der Arme 24 wird der Gummiverschluß 23 angehoben, so daß er schließlich von der Öffnung des Röhrchens entfernt wird. Es wird darauf hinge­ wiesen, daß bei der vorliegenden Ausführungsform der Verschluß 23 dadurch entfernt wird, daß die vorderen Enden des Arms 24 an die untere Oberfläche des Flansches des Verschlusses fassen. Es ist aber ebenso möglich, daß der Verschluß von den äußeren Enden der Arme festgeklammert wird.
Fig. 4 zeigt schematisch eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entfernung eines Verschlusses von Röhrchen. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind jene Teile, die denen der Ausführungsform gemäß Fig. 3 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 3 versehen. In der zweiten Ausführungsform ist die Röhre 23 mit einem Luftkom­ pressor über eine Röhre 33 verbunden. Nachdem die Röhre in das Röhrchen 21 des Blutsammelröhrchens 20 durch den Gummiverschluß 22 eingeführt wurde, wird der Luftkompressor 32 in Betrieb gesetzt, so daß Luft in das Röhrchen 21 über die Röhre 33 und die Röhre 23 gelangt. Hierbei wird der Druck innerhalb des Röhrchens 21 auf einen positiven Druck erhöht. Sobald der Druck innerhalb des Röhrchens 21 auf einen höheren Druck als den atmosphärischen Druck erhöht wird, ergibt sich eine Kraft, die den Verschluß aufwärts treibt. Infolge­ dessen kann der Verschluß leichter entfernt werden. Der Luft­ kompressor 32 kann durch irgendeine andere Art einer Luftzu­ fuhrpumpe ersetzt werden, beispielsweise durch eine Balgenpumpe oder eine Luftspritze.
Fig. 5 zeigt in schematischer Ansicht eine dritte Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entfernung eines Verschlusses. Um einen Verschluß schneller zu entfernen, sollte die Luftzufuhrrate erhöht werden. Wenn aber die Zufuhrrate zu sehr erhöht wird, kann die Blutprobe aus den Röhrchen heraus­ spritzen, wenn der Verschluß 23 von der Öffnung entfernt wird. Dies ergibt sich daraus, daß sich hierbei ein starker Luftzug in das Röhrchen entwickelt. Bei der vorliegenden Ausführungs­ form wird ein Verspritzen der Blutprobe dadurch vermieden, daß in dem Röhrchen 33, welches die Röhre 23 mit dem Luftkompressor 32 verbindet, ein Drucksensor 35 vorgesehen ist. Dieser zeich­ net den Druck innerhalb des Röhrchens 21 auf. Ein Ausgangs­ signal des Drucksensors 35 wird einem Regler 36 zugeführt, welcher den Betrieb des Luftkompressors 32 entsprechend dem aufgezeichneten Druck innerhalb des Röhrchens 21 kontrolliert.
Fig. 6 zeigt in graphischer Darstellung die Änderungen des Ausgangssignals des Drucksensors 35 während dem Fortschreiten der Verschlußentfernung. Sobald der Regler 36 einen Punkt A feststellt, bei dem die Entfernung des Verschlusses gerade begonnen hat, wird die Luftzufuhrrate erhöht. Weiterhin wird bei einem Punkt B, bei dem die vollständige Entfernung des Verschlusses 23 festgestellt wird, die Luftzufuhr auf die beschriebene Weise gestoppt. Durch die Kontrolle der Luftzufuhr entsprechend des Drucks innerhalb des Röhrchens 21 ist es möglich, das Verspritzen der Blutprobe aus dem Röhrchen 21 zu verhindern, sobald der Verschluß 23 von der Öffnung des Röhr­ chens entfernt wird. Somit kann jegliche unerwünschte Verun­ reinigung vermieden werden.
Fig. 7 ist die schematische Ansicht einer vierten Ausfüh­ rungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entfernung von Verschlüssen. Bei der vorliegenden Ausführungsform werden die verschiedenen Zustände bei der verschlußentfernenden Operation durch einen Positionssensor 37 anstelle eines Drucksensors festgestellt. Der Positionssensor 37 bestehend aus einem Mikroschalter oder Photounterbrecher wird entlang eines Weges angeordnet, entlang dem der Verschluß 23 von der Öffnung des Röhrchens 21 entfernt wird. Bei dieser Ausführungsform wird die Luftzufuhrrate reduziert, sobald der Positionssensor 37 die Entfernung des Verschlusses 23 feststellt und ein Sinal an den Regler 36 gegeben wird. Nach einer vorbestimmten Zeit wird dann die Luftzufuhr unterbrochen.
In den zuvor beschriebenen Ausführungsformen besteht der Verschluß 23 aus Gummi. Die vorliegende Erfindung kann aber ebenso bei verschiedenen Verschlüssen aus anderem Material als Gummi eingesetzt werden. Beispielsweise kann der Verschluß aus Plastik sein.
Wie zuvor beschrieben, wird bei der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung zur Entfernung von Verschlüssen der Druck innerhalb der Röhrchen auf atmosphärischen oder positiven Druck erhöht, so daß der Verschluß leichter von der Öffnung der Röhrchen ent­ fernt werden kann. Während die verschlußentfernende Operation fortschreitet, wird das Röhrchen keinen übermäßigen Kräften unterworfen, so daß es wirksam davor bewahrt werden kann, zerbrochen zu werden. Darüberhinaus ist es nicht mehr erfor­ derlich, das Röhrchen mit einer starken Kraft zu fassen oder die Arme zur Entfernung des Verschlusses zu schwenken oder zu schwingen. Deshalb kann die Vorrichtung einfacher und billiger gestaltet werden.
Bei den Ausführungsformen, in denen Luft dem Röhrchen zugeführt wird, um den Druck innerhalb des Röhrchens oberhalb des Atmo­ sphärendruck zu erhöhen, kann der Verschluß sehr schnell entfernt werden, so daß die Leistungsfähigkeit dieser Verfah­ rensweise erhöht wird. Darüberhinaus genügen bei diesen Aus­ führungsformen die entfernenden Arme, um lediglich als Halte­ glieder des entfernten Verschlusses zu dienen. Somit kann die Vorrichtung für verschiedenste Arten von Verschlüssen einge­ setzt werden. Darüber hinaus ist es möglich, das Herausspritzen von flüssigen Inhalten aus dem Röhrchen bei der Entfernung des Verschlusses dadurch zu verhindern, daß die Luftzufuhrrate entsprechend dem jeweiligen Zustand bei dem Vorgang der Ver­ schlußentfernung kontrolliert wird. Unerwünschte Kontamina­ tionen können somit wirksam verhindert werden.
Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin Vorrichtungen bereit, die dazu dienen, flüssigen Inhalt aus luftdicht abge­ schlossenen Behältern zu entnehmen, bei denen ein Saugstutzen mit einer Nadelspitze durch einen Verschluß des Behälters hinurchgestoßen wird. Beispielsweise ist es manchmal erforder­ lich, das Serum einer Blutprobe aus einem Vakuum-Typ-Blut­ sammelröhrchen zu entnehmen. In diesem Fall wird der Saug­ stutzen in das Röhrchen durch den Verschluß hinurch eingeführt und das Serum durch den Saugstutzen angesaugt. Zuvor wurde die Blutprobe in dem Röhrchen mittels einer Zentrifuge in Serum und Clot aufgetrennt.
Fig. 8 zeigt eine schematische Ansicht einer fünften Ausfüh­ rungsform der Erfindung bei der der flüssige Inhalt mittels eines Saugstutzens aufgenommen wird. Eine Blutprobe wurde in einem Vakuum-Typ-Blutsammelröhrchen 50 gesammelt. Dieses Röhrchen umfaßt ein Röhrchen 51 mit einer Öffnung und einem diese Öffnung derart luftdicht verschließenden Verschluß 53, daß das Innere des Röhrchens 52 auf einem negativen Druck gehalten wird. Weiterhin wurde die Blutprobe in ein Serum S und ein Clot C mittels einer Zentrifuge aufgetrennt. Ein Saugstutzen 53 und ein Luftzufuhrstutzen 54 sind an einem Stützelement 55 angeordnet, welches mittels eines Elektromotors 56, einer Zahnstange 57a, die wiederum an der Ausgangswelle des Motors angeordnet ist, und einer gezahnten Führung 57a, die an einer Seitenwand des Stützelements vorge­ sehen ist, auf- und abwärts bewegt wird. Der Saugstutzen 53 ist derart angeordnet, daß er bezüglich des Stützelements 55 auf- und abwärts bewegt werden kann. Diese Bewegung des Saugstutzens 53 wird mittels eines Elektromotors 58, einer Zahnstange 59a, die an der Ausgangswelle des Motors 58 angeordnet ist, und einer gezahnten Führung 59b, die mit dem Saugstutzen verbunden ist, bewirkt. Der Saugstutzen 53 ist mit einer Spritze 60 über eine Röhre 61 verbunden. Eine Kolbenstange 60a der Spritze wird mittels eines Elektromotors 62, einer Zahnstange 63a und einer gezahnten Führung 63a angetrieben. Weiterhin ist der Luftzu­ fuhrstutzen 54 mit einem Luftkompressor 64 über eine Zuleitung 65 verbunden.
Im Folgenden wird die Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß Fig. 8 beschrieben. Zunächst wird der Motor 58 betrieben, der dafür sorgt, daß die Spitze des Saugstutzens 53 im wesentlichen soweit von dem Stützelement 55 hervorsteht wie die Spitze des Luftzufuhrstutzens 54. Dann bewegt der Motor 56 das Stütz­ element 55 in einer Richtung abwärts, so daß der Saugstutzen 53 und der Luftzufuhrstutzen 54 in das Röhrchen durch den Gummiverschluß 52 eingeführt werden. In diesem Falle kommen die Spitzen der Stutzen 53 und 54 in dem Raum zwischen dem Serum S und dem Gummiverschluß 52 zum Stehen. Als Nächstes gelangt der Motor 58 zum Einsatz, der den Saugstutzen soweit abwärts bewegt, daß die Spitze des Saugstutzens in das Serum S ein­ taucht. In diesem Falle ist es vorzuziehen, daß die Spitze des Saugstutzens 53 nur soweit eingeführt wird, daß sie oberhalb der Grenzschicht B zwischen dem Serum S und dem Clot C, wobei die Grenzschicht im wesentlichen durch das Trennmittel geformt wird, zu liegen kommt. Um den Saugstutzen 53 in eine solche Position zu bewegen, ist bei der vorliegenden Ausführungsform ein Sensor 65 zur optischen Bestimmung der Lage der Grenz­ schicht B vorgesehen. Ein Ausgangssgignal des Sensors 65 wird der Antriebsschaltung des Motors 58 zugeführt. Dann wird der Luftkompressor 64 in Betrieb gesetzt, so daß dem Röhrchen 51 über die Zuleitung 65 und den Luftzufuhrstutzen 55 Luft zugeführt wird. Hierbei erhöht sich der Druck innerhalb des Röhrchens. Zur gleichen Zeit treibt der Motor 62 die Kolben­ stange 60a der Spritze 60 an, so daß daß Serum S in den Saugstutzen 53 gesaugt wird. Während das Serum in den Saugstutzen 53 gesaugt wird, wird Luft dem Röhrchen 51 zugeführt. Deshalb wird der Druck innerhalb des Röhrchens nicht reduziert. Auf diese Weise kann Serum S aus dem Vakuumtypblutsammelröhrchen 50 wirksam entnommen werden.
Fig. 9 ist die schematische Ansicht einer sechsten Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Vorrichtung. In der Ausführungsform der Fig. 8 wird die Grenzschicht B zwischen dem Serum S und dem Clot C optisch durch einen Sensor bestimmt. In einigen Fällen wäre es aber schwierig, die Lage der Grezschicht B zuverlässig festzustellen, da Blutsammelröhrchen häufig Etiketten aufwei­ sen. Bei der vorliegenden Ausführungsform kann eine bestimmte Menge Serum entnommen werden, ohne daß die Grenzschicht B bestimmt wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind Teile, die denen der Fig. 8 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen. In dem Blutsammelröhrchen 50, umfassend ein Röhrchen 51 und ein Gummiverschluß 52, wird das Serum S und der Clot C durch die Grenzschicht B getrennt. Die Vorrichtung umfaßt einen Block 71, der sowohl auf und ab beweglich als auch um eine Welle 72 drehbar angeordnet ist. An dem Block 71 sind ein Paar Arme 73, die das Röhrchen 51 halten, angeordnet. Weiterhin sind ein Saugstutzen 53 und ein Luftzufuhrstutzen 54, beide aus rostfreiem Stahl, an dem Block 71 vorgesehen. An einer Seiten­ wand des Blocks 71 befindet sich eine Zahnstange 57b, die mit einer gezahnten Führung 57a zusammenwirkt, die wiederum an der Ausgangswelle eines Elektromotors 56 angeordnet ist. Im Betrieb des Motors 56 wird der Block 71 zusammen mit dem Saugstutzen 53 und dem Luftzufuhrstutzen 54 auf- und abwärts bewegt.
An der anderen Seitenwand des Blocks ist eine halbkreisförmige Zahnung 74 vorgesehen, die mit einem Ritzel 75 zusammenwirkt, welche mit der Ausgangswelle eines Elektromotors 76 verbunden ist. Mittels des Motors 76 wird der Block 71 um die Welle 72 gedreht. Der Saugstutzen 53 steht mit einer Spritze 60 über einen Anschluß 77 und einer Zuleitung 61 aus Polytetrafluoro­ ethylen in Verbindung. Mit der Zuleitung 61 ist weiterhin ein Drucksensor 78 verbunden. Der Luftzufuhrstutzen 54 steht mit einem Luftkompressor 64 über einen Anschluß 79, eine Zuleitung 65 aus Polytetrafluorethylen, einen Luftzufuhrregler 80 und ein Dekompressionsventil 81, in Verbindung.
Im folgenden wird die Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß der Fig. 9, auch mit Bezug zur Fig. 10, näher erläutert. Zunächst wird der Gummiverschluß 52 des Vakuum-Typ-Blutsammelröhrchens 50 entfernt und ein Trennmittel, das im wesentlichen aus Silikon besteht, der Blutprobe in dem Röhrchen 51 hinzugefügt. Im Anschluß daran wird das Röhrchen in eine Zentrifuge ge­ bracht, nachdem der Gummiverschluß 52 auf das Röhrchen gesetzt wurde. In der Zentrifuge trennt sich die Blutprobe in ein Serum S, einen Clot C und einer Grenzschicht B auf. Danach wird das Blut-Sammelröhrchen 50 durch Arme 73, wie in Fig. 10a gezeigt, gehalten. Sodann wird der Motor 56 betrieben, um den Block 71 abwärts zu bewegen. Während dieser Abwärtsbewegung des Blocks 51 durchstechen die Spitzen des Saugstutzens 53 und Luftzu­ fuhrstutzens 54 den Gummiverschluß 52 und dringen in das Röhrchen 51, wie in Fig. 10b gezeigt, ein. Als nächstes dreht der Motor 76 den Block 71 mit Hilfe des Ritzels 75 und der halbkreisförmige Auszahnung 74 solchermaßen, daß das Röhrchen 50 im wesentlichen in eine Kopfüberstellung gelangt. Während dieser Bewegung gelangt nur das Serum S abwärts, weil der Clot C in dem unteren Teil des Röhrchens 51 mittels der Grenzschicht B verbleibt. Danach gelangt die Spritze 60 zum Einsatz, so daß eine bestimmte Menge des Serums S in den Saugstutzen gesaugt werden kann, wie in Fig. 10d gezeigt. Zur gleichen Zeit ver­ sorgt der Luftkompressor 64 das Röhrchen 51 mittels des Luft­ zufuhrstutzens 54 mit Luft. Für gewöhnlich wir das Innere des Röhrchens 51 bei einem negativen Druck gehalten. In diesem Fall wird Luft in das Röhrchen 51 eingeführt, so daß der originale negative Druck und ein negativer Druck, der durch das Ansaugen des Serums entsteht, kompensiert werden muß. Der Druck der Luft, der in das Röhrchen 51 gelangt, wird über das Dekom­ pressionsventil 80 kontrolliert. Die Zufuhrrate wird solcher­ maßen durch den Luftzufuhrregler 81 kontrolliert, daß die Luftmenge, die dem Röhrchen zugeführt wird, im wesentlichen der Menge des durch den Absaugstutzen 53 abgesaugten Serums S entspricht. Das Saugen des Serums S in den Saugstutzen 53 wird dadurch kontrolliert, daß der Druck innerhalb des Röhrchens 51 durch den Drucksensor 78 aufgezeichnet wird. Sobald festge­ stellt wird, daß die Spitze des Saugstutzens 53 über den Flüssigkeitsspiegel des Serums S hinausragt, wird das Saugen gestoppt, so daß keine Luft in den Saugstutzen gelangen kann.
Nachdem eine bestimmte Menge des Serums S in den Saugstutzen 53 gesaugt wurde, dreht der Motor 76 den Block 71 in die entgegen­ gesetzte Richtung in die Ursprungsposition. Danach treibt der Motor 56 wiederum den Block 71 aufwärts in die entgegengesetzte Richtung, so daß der Saugstutzen 53 und der Luftzufuhrstutzen 54 von dem Röhrchen entfernt werden. Das von dem Saugstutzen 53 angesaugte Serum wird aus der Spitze des Ansaugstutzens in ein geeignetes Reaktionsgefäß entladen, indem die Kolbenstange 60a in die entgegengesetzte Richtung bewegt wird.
Bei der vorstehenden Ausführungsform gemäß Fig. 9 werden die Spitzen des Ansaugstutzens 53 und des Luftzufuhrstutzens 54 in das Röhrchen 51 im wesentlichen in gleicher Höhe eingeführt, wie in Fig. 11a dargestellt. Hierbei befindet sich dann der Luftzufuhrstutzen 54 im Serum S und Luft gelangt in das Röhrchen 51 in der Form von Luftblasen. In diesem Fall können Luftblasen in den Saugstutzen 53 gesaugt werden. Aus diesem Grunde wird die Menge des angesaugten Serums innerhalb des Ansaugstutzens kleiner als erwünscht. Um einen solchen Nachteil zu vermeiden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Spitze des Luftzufuhrstutzens tiefer in das Röhrchen 51 einge­ führt werden kann, so daß die Spitze des Stutzens über den Flüssigkeitsspiegel des Serums S hinausragt, wie in Fig. 11b gezeigt.
Wie zuvor beschrieben, ist es erfindungsgemäß möglich, eine präzise kontrollierte Menge eines flüssigen Inhaltes aus einem luftdicht abgeschlossenen Behälter zu entnehmen, ohne daß dieser Vorgang durch Druckvariationen beeinträchtigt wird. Darüberhinaus kann, wie in Fig. 9 gezeigt, eine vorbestimmte Menge des Serums jederzeit aus einem Vakuum-Typ-Blutsammelröhr­ chen entnommen werden, ohne die Position der Grenzschicht zwischen Serum und Blutzellen bestimmen zu müssen. Darüber­ hinaus kann eine unerwünschte Kontamination bei aufeinander­ folgenden Proben wirksam reduziert werden, da es nicht erfor­ derlich ist, den Saugstutzen tief in das Röhrchen einzuführen.

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Entnahme von flüssigen Inhalten, die einer Analyse zugeführt werden sollen, aus einem Behälter umfassend einen Behälterhauptkörper mit einer Öffnung und einem Ver­ schluß, der luftdicht die genannte Öffnung verschließt, so daß das Innere des Behälterhauptkörpers auf einem reduzierten Druck gehalten wird, sowie Mittel zur Entnahme der flüssigen Inhalte einschließlich einer Einrichtung zur Entfernung des Ver­ schlusses von der Öffnung des Gehäusehauptkörpers oder einen Saugstutzen, der in den Behälter durch den Verschluß eingeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung darüber hinaus luftzuführende Mittel aufweist, die dem Behälter­ hauptkörper durch den genannten Verschluß Luft zuführen können, wobei der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers durch Zufuhr von Luft in den Behälterhauptkörper gesteuert wird, während der Verschluß von dem Behälterhauptkörper entfernt wird oder der flüssige Inhalt in den Saugstutzen gesaugt wird.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die luftzuführen­ den Mittel einen Luftzufuhrstutzen umfassen, der an einem Ende nadelähnlich ausgebildet ist, so daß er in den Behälterhaupt­ körper durch den Verschluß eingeführt werden kann, und eine luftzuführende Quelle, die mit der dem anderen Ende des genannten Luftzufuhrstutzens verbunden ist, sowie Mittel zur Bestimmung des Drucks innerhalb des Behälterhauptkörpers und Mittel zur Steuerung der luftzuführenden Quelle gemäß dem innerhalb des Behälterhauptkörpers bestimmten Druckes, wobei der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers im wesentlichen auf Atmosphärendruck gehalten wird.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die luftzuführen­ den Mittel einen Luftzufuhrstutzen umfassen mit einem nadel­ ähnlichen einen Ende, welches in den genannten Behälterhaupt­ körper durch den genannten Verschluß einführbar ist, wobei das andere Ende des genannten Luftzufuhrstutzens der Atmosphäre ausgesetzt ist.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Entfernung des Verschlusses von der Öffnung des Behälterhaupt­ körpers Mittel zum Halten des Behälterhauptkörpers, ein Paar Arme, die auf den Verschluß einwirken können, Mittel, die das genannte Paar Arme nach innen und außen bewegen können und Mittel, die das genannte Paar Arme nach oben und unten bewegen können, umfassen.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das luftzuführende Mittel einen Luftzufuhrstutzen umfaßt, der ein nadelähnliches Ende aufweist, welches in den Behälterhauptkörper durch den Verschluß eingeführt werden kann, wobei eine luftzuführende Quelle mit dem anderen Ende des Luftzufuhrstutzens verbunden ist, und daß Mittel zur Bestimmung des Drucks innerhalb des Behälterhauptkörpers und Mittel zur Steuerung des Betriebs der luftzuführenden Quelle gemäß dem inneren des Behälterhaupt­ körpers gemessenen Drucks vorgesehen sind, so daß der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers auf Überdruck erhöht wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel zur Entnahme von flüssigen Inhalten einen Saugstutzen umfassen, dessen nadelähnliches eines Ende in den Behälter­ hauptkörper durch den genannten Verschluß einführbar ist und dessen anderes Ende mit einer Saugquelle verbunden ist; und Mittel, um den Behälter im wesentlichen kopfüber zu drehen.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten luftzuführenden Mittel die luftzuführende Quelle derart steuern, daß der Druck innerhalb des Behälterhauptkörpers im wesentlichen auf Atmosphärendruck gehalten wird.
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