DE4217283A1 - Zonensteuersystem fuer drahtlose kommunikation - Google Patents
Zonensteuersystem fuer drahtlose kommunikationInfo
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04W—WIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
- H04W64/00—Locating users or terminals or network equipment for network management purposes, e.g. mobility management
-
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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- H04B7/26—Radio transmission systems, i.e. using radiation field for communication between two or more posts at least one of which is mobile
Description
Die Erfindung bezieht sich auf drahtlose
Kommunikationssysteme und insbesondere auf ein System zum
Managen bzw. Kontrollieren der Position eines drahtlosen
entfernten bzw. Fern-Endgerät (Terminal) innerhalb eines
lokalen Bereichs.
Handelsübliche drahtlose Kommunikationssysteme sind sehr
populär geworden. Insbesondere wird ein als zellulares
System (cellular system) bezeichnetes derartiges System in
breitem Umfang für die Kommunikation zwischen tragbaren, in
Kraftfahrzeugen durch Personen getragenen bzw. genutzten
Telefonen eingesetzt. In solchen Systemen definiert die
Leistung der in einem Kommunikationsbereich angeordneten
Sender sogenannte "Zellen". Wenn sich ein aktives drahtloses
tragbares Endgerät von Zelle zu Zelle bewegt, wird dies
erfaßt und die Steuerung eines gerade laufenden Telefonats
von der ersten zur nachfolgenden Zelle "weitergereicht".
Andere Arten von drahtlosen Kommunikationssystemen sind
beispielsweise schnurlose Telefone, bei denen ein einzelner
drahtloser Handsatz bzw. Handgerät mit einer einzigen
Basisstation auf einer von mehreren bezeichneten Frequenzen
kommuniziert, ein sogenanntes CEPT-System, das einen
analogen FM-Betrieb unter Einsatz von 40 Kanalpaaren und
einer dynamischen Kanalpaar-Zuordnung einsetzt, ein derzeit
in Großbritannien eingesetztes bzw. eingerichtetes
Telepoint-System, das einen einfachen Einweg bzw.
Einrichtungs-Service bereitstellt, der direkten Radiozugang
zu an festen Positionen angeordneten Basisstationen wie etwa
Eisenbahnstationen, Einkaufszentren, Gasstationen oder
Tankstellen, Restaurants, Hotels usw. erlaubt, und andere.
Für solche Service bzw. Dienste wurden Standards wie etwa
die sogenannten CT-2 und CT-3 Standards entwickelt.
Alle diese Systeme haben grundsätzliche Beschränkungen in
ihrer Kanalkapazität; es kann lediglich eine beschränkte
Anzahl von Kanälen innerhalb eines gegebenen Bereichs für
die Benutzung bereitgestellt werden. Daher sind die Systeme
nicht in einem Bereich einsetzbar, in dem sich eine hohe
Benutzerdichte befindet, wie es etwa bei mehreren tausend
Personen innerhalb eines Hochhauses innerhalb einer sehr
dicht bevölkerten Kernregion einer Stadt der Fall sein kann,
wobei sich das Gebäude benachbart zu einem anderen befinden
kann, in dem ebenfalls mehrere tausend Personen
untergebracht sind. In einem solchen Fall existiert nicht
nur ein starkes Bedürfnis bzw. eine starke Nachfrage nach
der beschränkten Kanalkapazität, sondern es treten aufgrund
der Natur der Gebäude-Baumaterialien Reflektionen und
Nullstellen sowie Phasenverschiebungen auf, die die Qualität
und Zuverlässigkeit der Kommunikation beim Tragen des
tragbaren drahtlosen Endgeräts während seiner Benutzung
beeinträchtigen.
In dem am 20. Dezember 1988 ausgegebenen kanadischen Patent
12 47 266 (Erfinder: Michael J. Carey und Adrian J.
Anderson) ist ein System zur Benutzung in solcher Umgebung
beschrieben, das sowohl mit Drahtantenne als auch mit
verlustbehafteten Kabelantennen (leaky cable antennae)
arbeitet und eine Kommunikation mit ausgebreitetem Spektrum
(spread spectrum communication) einsetzt. Das System
verringert Nullregionen erheblich oder beseitigt diese. Da
bei einem Ausführungsbeispiel die Antenne ein
verlustbehaftetes Kabel ist, das relativ nahe zu den
tragbaren drahtlosen Endgeräten angeordnet und
beispielsweise in der Decke enthalten ist, kann die
abgestrahlte Leistung niedrig sein, wodurch die Wirkungen
der durch die Gebäudestruktur hervorgerufenen Reflektionen
und Nullbereiche bzw. Nullregionen im wesentlichen beseitigt
oder verringert werden. Das verlustbehaftete Kabel (leaky
feeder, verlustbehaftete Zuführung) könnte gespannt oder
gekrümmt (strung) sein, um den gesamten
Kommunikationsbereich relativ gleichmäßig mit
elektromagnetischer Energie zu sättigen.
Ein mit verlustbehafteter Speiseleitung arbeitendes
Verteilungssystem für Bürokommunikation ist ferner in dem
Aufsatz "Cordless Telecommunications in the U.K." von R. S.
Swain, veröffentlicht in "British Telecom Technical
Journal", Band 3, Hr. 2, April 1985, beschrieben. Dort ist
festgestellt, daß die Speisekabel bzw. Feeders eine
besonders attraktive Wahlmöglichkeit für das drahtlose PABX-
Konzept sind. Während verlustbehaftete Speiseleitungen
erfolgreich im Bürokommunikations-Bereich eingesetzt werden
können, war es bislang nicht möglich, sie zur Lokalisierung
der Position des tragbaren Terminals bzw. Endgeräts
einzusetzen.
Vorliegende Erfindung schafft ein drahtloses
Kommunikationssystem, das die Anordnung bzw. Ortung des
tragbaren drahtlosen Endgeräts selbst ermöglicht. Folglich
kann es zur Lokalisierung der Position eines tragbaren
Funkfeuers bzw. Leitstrahlsenders (beacon) (der
beispielsweise an einem Postbeförderungswagen, einem
Reparateur, einer Testausrüstung usw. angebracht sein kann)
und/oder zur Bereitstellung eines Ausrufens bzw. Rufens
(paging) in einen lokalen Bereich, der aus der
Gesamtpopulation von Fern-Endgeräten abgegrenzt ist,
und/oder zur Bereitstellung einer Zweirichtungskommunikation
zwischen tragbaren Endgeräten oder zwischen einem tragbaren
Endgerät und einem festen Endgerät eingesetzt werden,
während die Anzahl von Endgeräten, die eine kleine Anzahl
von Kommunikationsfrequenzen benutzen, erhöht werden kann.
Folglich werden Kornunikations-Mikrozellen gebildet. Dies
erlaubt eine erhebliche Erhöhung der Anzahl der Benutzer
einer beschränkten Anzahl von Kommunikationsfrequenzen, da
das Spektrum über kleine Abstände hinweg wiederverwendbar
ist, d. h. in jeder anderen oder zweiten Zelle oder bis zu
mehreren Zellen getrennt.
Um das vorstehend genannte Resultat zu erzielen, werden
verlustbehaftete Speiseleitungen oder Leitungen (leaky
feeders) als Antennen in einem Gittermuster eingesetzt. Die
Schnittstellen der verlustbehafteten Leitungen definieren
Zentren der Mikrozellen. Die Kommunikation entlang jeder
alternierenden parallelen Leitung (feeder) wird vorzugsweise
unter Einsatz desselben Paars von Frequenzen durchgeführt.
Folglich kann bei einem Ausführungsbeispiel die
Kommunikation, die alle parallelen verlustbehafteten
Leitungen in eine Richtung benutzt, beispielsweise lediglich
vier Frequenzen einsetzen, während die die orthogonal hierzu
liegenden verlustbehafteten Leitungen benutzende
Kommunikation lediglich weitere vier Frequenzen einsetzt.
Daher sind lediglich acht Frequenzen erforderlich, wobei
jedes Frequenzpaar mehrere zeitgeteilte Kanäle bzw.
Zeitmultiplexkanäle unterbringt. Dieselben Frequenzen werden
immer wieder sehr häufig verwendet. In einem
dreidimensionalen Gitter bzw. Netz, das das Innere eines
Bürohochhauses umschließt, können Tausende von drahtlosen
Endgeräten untergebracht werden. Allgemeiner gesagt wird
dasselbe Spektrum auf alternierenden Läufen bzw. Zügen von
verlustbehafteten Leitungen oder bei jedem dritten oder
jedem vierten Zug bzw. Lauf (run) usw. benutzt.
Zusammenfassend wird mit einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung ein drahtloses Kommunikationssystem geschaffen,
das eine Mehrzahl von Antennen, die in einem Gitter- oder
Netzmuster in einem Kommunikationsbereich angeordnet sind,
innerhalb dessen drahtlose Endgeräte für das Aussenden
und/oder den Empfang von elektromagnetischen Signalen über
die Antennen angeordnet sind, sowie ein Gerät zum Bestimmen
der Position von zumindest einem der Endgeräte innerhalb des
Kommunikationsbereichs relativ zum Gitter- oder Netzmuster
umfaßt.
Vorzugsweise, aber nicht zwingend, ist jede Antenne ein
verlustbehaftetes Koaxkabel bzw. ein geschlitztes
Koaxialkabel (leaky coaxial cable), wobei die
Kreuzungspunkte von orthogonal verlaufenden Kabeln innerhalb
des Gittermusters die Mittelpunkte von Mikrozellen für die
Bestimmung der Position des einen Endgeräts definieren. Die
Antennen können konzentriert oder verteilt sein.
Vorzugsweise umfaßt die Lokalisierungsvorrichtung mehrere
erste Basisstationen mit Transceivern bzw.
Sendern/Empfängern, die jeweils mit einem Ende eines
entsprechenden der parallel in eine Richtung verlaufenden
Kabel verbunden sind, und mehrere zweite Basisstationen mit
Transceivern bzw. Sendern/Empfängern, die jeweils mit einem
Ende der parallel in einer zweiten Richtung verlaufenden
Kabel verbunden sind.
Es ist festzuhalten, daß der Ausdruck "verlustbehaftete
Speiseleitung bzw. Leitung (leaky feeder)" sich auf ein
Koaxialkabel bezieht, das manchmal auch als
verlustbehaftetes Koaxialkabel bezeichnet wird, das
Öffnungen in seiner Abschirmung aufweist, die die Leakage
bzw. das Austreten eines Radiofrequenzsignals aus dem
Inneren des Kabels zum Kabeläußeren erlauben. Die Löcher
bzw. Öffnungen in der Abschirmung können durch gezieltes
Schaffen von Löchern in der Abschirmung durch Einsatz einer
losen Litze, durch Einsatz einer Litze mit fehlenden Drähten
usw. erzeugt werden. Solche Kabel sind in der am 08. Juli
1986 ausgegebenen US-PS 45 99 121 beschrieben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm, das das Grundkonzept eines
Ausführungsbeispiels der Erfindung veranschaulicht,
Fig. 2 eine perspektivische, teilweise in
Phantomdarstellung gezeigte Ansicht eines mehrstöckigen
Gebäudes, in dem die Erfindung eingesetzt wird,
Fig. 3 ein Blockdiagramm einer bevorzugten Form eines
Ausführungsbeispiels einer Basisstation,
Fig. 4 ein noch detaillierteres Blockbild eines
Ausführungsbeispiels einer Basisstation,
Fig. 5 ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels
eines tragbaren Ruf -Endgeräts (paging terminal),
Fig. 6 ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels
eines tragbaren Endgeräts in Form eines Funkfeuers,
Fig. 7 ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels
einer Kombination eines tragbaren Zweirichtungs
Kommunikationsendegeräts mit einem Ruf-Empfänger (paging
receiver) und einem Funkfeuer bzw. Leitsender,
Fig. 8 eine Blockbilddarstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels der Erfindung und
Fig. 9 und 10 Variationen des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 8.
In Fig. 1 ist eine Draufsicht auf ein Gitter oder Netz aus
verlustbehafteten Koaxialkabeln gezeigt. Eine erste Gruppe
beabstandeter paralleler Kabel 1A, 1B, 1C, 1D, 1E usw. sind
an einem Ende durch Impedanzanpassungsabschlüsse 2A bis 2E
usw. abgeschlossen. Eine zweite Gruppe von beabstandeten
parallelen verlustbehafteten Koaxialkabeln 3A bis 3E usw.
ist orthogonal zu dem Kabelsatz 1A bis 1E angeordnet und an
einem Ende durch entsprechende Abschlüsse 4A bis 4E
abgeschlossen. Mit den entgegengesetzten Enden der
verlustbehafteten Kabel 1A bis 1E sind jeweils entsprechende
Basisstationen 5A bis 5E verbunden, während die
gegenüberliegenden Enden der Kabel 3A bis 3E mit
entsprechenden jeweiligen Basisstationen 6A bis 6E verbunden
sind. Alle Basisstationen sind mit einem nachfolgend als
Netzwerk bezeichneten Netzwerk-Kommunikationsmedium 7
verbunden, das beispielsweise ein optisches Faseroptikkabel
sein kann.
Das Netzwerk bzw. Netz 7 ist mit einem Prozessor 8
verbunden, an den ein Speicher 9 angeschlossen ist.
Mehrere tragbare, mit den Bezugszeichen 10A, 10B und 10C
bezeichnete Terminals bzw. Endgeräte sind in der Umgebung
der verlustbehafteten Koaxialkabel angeordnet.
Es können verschiedene Frequenzzuordnungen eingesetzt
werden. Während der normalen Zweirichtungskommunikation
benutzt jede alternierende Basisstation beim bevorzugten
Ausführungsbeispiel dasselbe Paar von Kommunikations
frequenzen. Folglich benutzen beispielsweise die
Basisstationen 5A, 5C und 5E jeweils das Frequenzpaar F1 und
F2, während die Basisstationen 5B und 5D jeweils die
Frequenzen F3 und F4 benutzen. Jede der Basisstationen 6A,
6C und 6E benutzt die Frequenzen F5 und F6, während jede
Basisstation 6B und 6D die Frequenzen F7 und F8 benutzt.
Vorzugsweise sollten die eingesetzten Frequenzen bei
ungefähr 180 MHz liegen, wobei jede Frequenz durch ein
digitales Signal, das den Träger für die Übertragung von
Einsen und Nullen ein- und abschaltet, moduliert ist, was
gemeinhin als die DECT-Form der Signalübertragung bezeichnet
wird. Die Datenrate kann auf jeder zugeordneten
Trägerfrequenz beispielsweise 32 kBits je Sekunde sein; es
kann auch verteiltes bzw. ausgebreitetes Spektrum (spread
spectrum) eingesetzt werden.
Jeder Träger ist in zwölf Duplex-Zeitschlitze segmentiert.
Bei zwei Frequenzen je Basisstation können somit bis zu
zwölf Benutzer innerhalb des Bereichs eines Koaxialkabels
untergebracht bzw. versorgt werden.
Bei Einsatz einer Duplex-Übertragung innerhalb eines
einzigen Zeitschlitzes und bei einer Größe des Zeitschlitzes
von 32 kBits × 12 beträgt die Übertragungsrate 384 kBits je
Sekunde. Vorzugsweise sollte jede Basisstation
synchronisiert sein, wobei alle in demselben halben Rahmen
(frame) senden und in demselben alternierenden bzw. anderen
halben Rahmen empfangen. Dies kann allerdings bei Wunsch
variiert werden.
Allerdings können auch andere Kommunikationsschemata benutzt
werden. Beispielsweise kann jede Basisstation z. B. 5A bis 5E
den GT-2 und GT-2P1-Kommunikationsstandard benutzen, der
einen Signalkanal F1, ΔF2 und Kommunikationskanäle F5 bis
F20 mit jeweils einem Kommunikationskanal je
verlustbehafteter Leitung benutzt. Die anderen
Basisstationen 6A bis 6E können jeweils Signalkanäle F3 und
F4 und Kommunikationskanäle F21 bis F40 benutzen. Hierdurch
wird ein ökonomisches System geschaffen, da keine Redundanz
vorliegt. Wenn jedoch eine der Basisstationen ausfällt,
müssen die benachbarte Basisstation und die benachbarten
verlustbehafteten Leitungen für die durch die ausgefallenen
Basisstation bedienten Endgeräte eingesetzt werden.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann jede
Basisstation 5A bis 5E und 6A bis 6E unter Benutzung jeder
beliebigen der Frequenzen F1 bis F40 kommunizieren, wodurch
sich ein redundantes System ergibt.
Das System kann alternativ den CT-3-Standard benutzen, bei
dem jede Basisstation unter Einsatz eines reduzierten Satzes
an Frequenzen, beispielsweise F1 bis F8, kommunizieren kann,
wobei jedes tragbare Endgerät in digitaler zeitteilender
Weise bzw. im digitalen Zeitmultiplexverfahren kommuniziert.
Auch wenn das hier beschriebene Kommunikationsfrequenzformat
die bevorzugte Art der Kommunikation ist, ist vorliegende
Erfindung hierauf nicht beschränkt.
Die Basisstationen enthalten jeweils vorzugsweise einen
Empfänger für eine Leitfrequenz (beacon frequency) fb und
einen Sender für eine Ruffrequenz fp.
Vor weiterer Beschreibung des Betriebs bzw. der
Funktionsweise der Erfindung wird auf die Fig. 2 und 3
Bezug genommen. Fig. 2 zeigt ein mehrstöckiges Gebäude 13,
bei dem jedes Stockwerk ein Gitter bzw. Netz 14A, 14B, . ., 14N
aus verlustbehafteten Kabeln der in Fig. 1 gezeigten Form
aufweist. Jedes Gitter bzw. Netz ist wie vorstehend
beschrieben abgeschlossen (die Abschlüsse sind in Fig. 2
nicht gezeigt) und die gegenseitig orthogonalen Kabel sind
mit Basisstationen verbunden, die allgemein mit 15 bzw. 16
bezeichnet sind. Alle Basisstationen sind wie anhand Fig. 1
beschrieben aufgebaut, aber nicht separat mit Bezugszeichen
versehen. Die Basisstationen sind über ein Netzwerk bzw.
Netz 17 verbunden, das dem Netzwerk 7 entspricht und
horizontal relativ zu jedem Gebäudestockwerk sowie vertikal
abwärts an einer Seite des Gebäudes bis zu einem Prozessor
und Speicher 18 verläuft, die dem Prozessor 8 und Speicher 9
gemäß Fig. 1 entsprechen.
Während in Fig. 2 lediglich drei Stockwerke gezeigt sind,
ist ersichtlich, daß das Gebäude ein Hochhaus sein kann und
mehrere Prozessoren und/oder Netzverstärker (network
repeaters) eingesetzt werden können. Der Prozessor kann mit
einem PABX (nicht gezeigt), an das feste Endgeräte
angeschlossen sein können, und/oder mit einem Tor- bzw.
Weichenschalter (gateway switch) oder Multiplexer mit einem
zentralen Schaltsystem wie etwa einem CENTREX-System oder
einem anderen Kommunikationsschaltsystem verbunden sein. Ein
solches System ist in dem vorgenannten kanadischen Patent
12 47 266 beschrieben.
In Fig. 3 ist eine Basisstation gezeigt. Ein Netzwerkmedium
7 wie etwa eine optische Faser ist mit einem Paar von
Übertragungsleitungs-(Netzwerkmedium-)Schnittstellen 20
verbunden. Eine der Schnittstellen ist an den Multiplexer 21
und die andere an einen Demultiplexer 22 angeschlossen.
Die Ausgänge des Demultiplexers 22 sind mit drei Sendern 23,
24 und 25 verbunden. Der Sender 24 sendet auf einer
Trägerfrequenz z. B. F1, während der Sender 25 auf einer
zweiten Trägerfrequenz F2 sendet. Der Sender 23 sendet eine
dritte Trägerfrequenz fp. Falls gewünscht, können auch mehr
als drei Sender benutzt werden.
Die Ausgänge der Sender 23, 24 und 25 sind mit einem RF-
Treiber und -Empfänger 26 bzw. Radiofrequenz-Treiber und
-Empfänger 26 verbunden, der mit einer verlustbehafteten
Speiseleitung bzw. Leitung 2A verbunden ist.
Der RF-Treiber und -Empfänger 26 ist mit dem Empfänger 27
für die Frequenz F1, dem Empfänger für die Frequenz F2 und
dem Empfänger 29 für die Frequenz fb verbunden. Die Ausgänge
der Empfänger 27, 28 und 29 sind an den Multiplexer 21
angeschlossen, der mit der Übertragungsleitung-Schnittstelle
20 verbunden ist.
Die vorstehend beschriebene, durch einen gestrichelt
gezeichneten Block umrissene Basisstation 5A ist gleichartig
den Basisstationen 5B bis 5E und 6A bis 6D mit Ausnahme der
verwendeten Frequenzen, wie zuvor beschrieben.
Der Betrieb der Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 und 3 beschrieben.
Es sei angenommen, daß das tragbare drahtlose Endgerät 10A
einen Anruf durchführen will. Der Benutzer drückt einen
Knopf oder bewirkt in anderer Weise eine Gabelfreigabe, d. h.
das "Abnehmen des Telefonhörers", wodurch eine Sendung eines
Trägers mit der Frequenz fb mit einem darauf aufmodulierten
Identifikationswort bewirkt wird. Dieses Signal wird über
verlustbehaftete Kabel 1C und 3C, den dem tragbaren Endgerät
10A am nächsten benachbarten Kabeln empfangen. Der Bereich
des Aufgreifens bzw. Aufnehmens (pickup) ist durch den
Radius der Mikrozelle 32 definiert, deren Mittelpunkt durch
den Kreuzungspunkt der verlustbehafteten Kabel 3C und 1C
bestimmt ist. Der Durchmesser der Mikrozelle ist durch die
Sender-Signalstärke und die Empfindlichkeit des Empfängers
in der zugehörigen Basisstation bestimmt.
Das Signal wird durch den Empfänger 29 empfangen und an den
Multiplexer 21 angelegt, von dem es über die
Übertragungsleitung-Schnittstelle 20 zum Netz 7 für den
Empfang durch den Prozessor 8 angelegt wird. Jede der
Basisstationen 6A bis 6C und 5A bis 5E kommuniziert mit dem
Prozessor 8 in einem unterschiedlichen Zeitschlitz,
vorzugsweise einem Duplex-Zeitschlitz.
Die Identität des tragbaren Endgeräts ist im Speicher 9
gespeichert. Der Prozessor 8 empfängt das ID-Wort bzw.
Identifikationswort und vergleicht es mit der im Speicher 9
gespeicherten Identität und weiß weiterhin, aus welchem
Zeitschlitz er das Identitätsbyte mit Bezug auf die
Basisstationen 5C und 6C, die mit den verlustbehafteten
Kabeln 1C bzw. 3C verbunden sind, empfangen hat, so daß er
folglich hieraus bestimmt, welches tragbare Endgerät Service
bzw. Dienst anfordert, und identifiziert die Mikrozelle 32,
in der das tragbare Endgerät 10A angeordnet ist.
Das tragbare Endgerät kann, wenn es in dieser Weise benutzt
wird, lediglich ein Leitsender oder Peil-Sender (beacon
transmitter) sein, der sein ID-Wort automatisch in gewissen
Intervallen, beispielsweise für ein kurzes Zeitintervall
alle fünfzehn Minuten sendet. Wenn es beispielsweise an
einem Teil einer Testausstattung angebracht ist, kann der
Prozessor 8 eine Positions- oder Lokalisierungskarte
speichern oder kann die Position und Identifikation des
Leit- bzw. Peil-Senders anzeigen. Vorzugsweise sollte jedes
tragbare Endgerät zumindest in dieser Leit- bzw. Peil-
Betriebsart arbeiten, damit seine Position stets bekannt
ist.
Wenn der von dem Teil der Testausstattung getragene Leit-
bzw. Peil-Sender beispielsweise zu einer anderen Mikrozelle
getragen wird, kann der Prozessor somit beim Senden des
Leitsignals bzw. Peilsignals (beacon) dessen Position
bestimmen und die Lokalisationskarte oder Position- und
Identifikationsinformation fortschreiben.
Es ist festzuhalten, daß die Mikrozellen-Peripherien
einander überlappen. Wenn sich das tragbare Endgerät
beispielsweise an der Position 10C befindet, ist es
innerhalb der beiden Mikrozellen 33 und 34 enthalten. In
diesem Fall wird das Signal durch die verlustbehafteten
Kabel 3A, 3B und 1C empfangen, wenn der Sender des tragbaren
Endgeräts sendet. Um den mehrfachen Empfang durch
unterschiedliche Empfänger 29 (Fig. 3) innerhalb jedes
Empfängers in den Griff zu bekommen, wird vorzugsweise ein
Signalstärkendetektor eingesetzt. Die von jedem Empfänger 29
über jeden Multiplexer 21 an den Prozessor 8 gesendeten
Daten identifizieren somit nicht nur den Empfang des Signals
durch die Basisstationen 6A und 6B und 5C und dessen Inhalt,
sondern auch die Stärke des durch jeden Empfänger oder jede
Basisstation empfangenen Signals. Wenn die Stärke des
empfangenen Signals bei der Basisstation 6A größer ist als
bei der Basisstation 6B, wird als primäre, die Position des
Senders 10C enthaltende Mikrozelle durch Vergleich der
Signalstärkensignale im Mikroprozessor 8 eher die Mikrozelle
33 als die Mikrozelle 34 bestimmt.
In dieser Weise wurde die Position des Senders an der Stelle
10B, die innerhalb dreier Mikrozellen 32, 34 und 35
enthalten ist, bestimmt.
Alternativ kann die Position des Senders durch den Prozessor
8 auch dadurch bestimmt werden, daß festgestellt wird, daß
bzw. ob der Leit- bzw. Peil-Sender durch alle oder gewisse
mehrere verlustbehaftete Leitungen empfangen wird, und daß
die einzige Region, in der der Sender während seines
Empfangs durch jene spezifischen verlustbehafteten Leitungen
angeordnet sein kann, abgeleitet bzw. ermittelt wird.
Durch die vorstehende Beschreibung wird veranschaulicht, wie
der Prozessor 8 die Position eines Leit- bzw. Peilsenders
bestimmen oder eine Service-Anforderung von einem tragbaren
Telefon-Endgerät empfangen kann. In letzterem Fall wird
weiterhin eine Anforderung für ein Servicesignal übertragen,
die bzw. das ein Identifikationswort (ID-Wort) des tragbaren
Endgeräts enthält.
Im folgenden sei der Fall betrachtet, bei dem das tragbare
Endgerät als Telefon benutzt wird. Es sei angenommen, daß
ein Anruf an das tragbare Endgerät durchgeführt werden soll.
Dessen Mikrozellen-Position ist durch den Prozessor 8
aufgrund des vorstehend beschriebenen Leit- bzw. Peil-
Betriebs bekannt und im Speicher 9 gespeichert.
Die Position des angerufenen Endgeräts wird durch den
Prozessor 8, der vom Schaltsystem Daten, die die lokale
Nummer des angerufenen Endgeräts bezeichnen, empfängt,
gewonnen bzw. ausgelesen. Der zentrale Prozessor liest dann
aus dem Speicher 9 die gespeicherte Mikrozellen-Position,
die das spezielle, anzurufende tragbare Endgerät enthält,
beispielsweise bei der Position 10A. Der Prozessor 8
bestimmt, daß eine oder beide der Basisstationen 5C und 6C,
die die die Position 10A enthaltende Mikrozelle 32 bedienen,
bei der Frequenz fp freilaufen. Der Prozessor wählt dann
eine der Basisstationen aus und sendet ein Signal auf der
Sammelleitung (Bus) 7, das im Demultiplexer 22 (Fig. 3)
einer Demultiplex-Verarbeitung unterzogen wird und zum
Sender 23 weiterläuft, der das Signal über den RF-Treiber 26
zur entsprechenden verlustbehafteten Leitung z. B. zur
Leitung 1C benachbart zum tragbaren Endgerät überträgt. Das
Signal enthält vorzugsweise ein Empfangsendegerät-
Identifikationsbyte und Überwachungs- bzw. Kontrolldaten bei
der Frequenz fp, die die Einschaltung der Klingel des
speziellen tragbaren Endgeräts veranlassen. Die
Überwachungs- bzw. Kontrollfunktion kann auch andere
Information wie etwa Daten enthalten, die am tragbaren
Endgerät angezeigt werden können, beispielsweise die
Identifikation des Anrufers oder andere Daten.
Das sein eigenes Identifikationswort erkennende tragbare
Endgerät antwortet durch Einschaltung seiner Klingel und
durch Übertragung einer Bestätigung, daß seine Klingel
eingeschaltet wurde, mit der Frequenz fb über die
verlustbehaftete Leitung 1C zur Basisstation 5C.
Wenn der das tragbare Endgerät bei 10A benutzende Teilnehmer
nachfolgend antwortet, wobei er das Endgerät in den "Hörer
abgenommen"-Zustand bringt, wird erneut ein Überwachungs-
bzw. Kontrollsignal vom tragbaren Endgerät über die
verlustbehaftete Leitung 1C zur Basisstation 5C gesandt, das
über die Empfänger 26 und 29 empfangen wird und den "Hörer
abgenommen"-Zustand bestätigt.
Der zentrale Prozessor sendet dann über das Netz 7 an die
Basisstation 5C einen Befehl bezüglich welche der beiden
Frequenzen und welcher Zeitschlitz zu benutzen ist. Diese
Information kann einfach durch Auswählen des im
Demultiplexer 22 einer Demultiplex-Verarbeitung zu
unterziehenden Zeitschlitzes gesteuert werden, der
automatisch sowohl den zu benutzenden Zeitschlitz als auch
die zu benutzende Frequenz F1 und F2 bezeichnet. Alternativ
kann es auch einen mit dem Demultiplexer 22 verknüpften
lokalen Prozessor zur Auswahl des Kommunikations-
Zeitschlitzes und der Trägerfrequenz F1 oder F2, bei denen
die Kommunikation erfolgen soll, steuern.
Wenn beispielsweise zwölf Zweirichtungs-Zeitschlitze mit
jeder der Trägerfrequenzen F1 und F2 verknüpft sind, können
vierundzwanzig separate Gespräche über die Basisstation 5C
geführt werden, wobei die tragbaren Endgeräte sich in all
den Mikrozellen befinden, die die verlustbehaftete Leitung
1C umgeben. Alternativ könnte der Prozessor 8 eine der
beiden Trägerfrequenzen F5 oder F6 zur Verwendung mit der
Basisstation 6C auswählen, von denen jede zwölf
Zweirichtungs-Gespräche führen kann.
Somit können beispielsweise innerhalb der Mikrozelle 32 bis
zu achtundvierzig Zweirichtungs-Gespräche untergebracht bzw.
geführt werden.
Da jede alternierende bzw. zweite Basisstation denselben
Satz an Frequenzen einsetzt und da zwei Sätze an
rechtwinklig zueinander orientierten verlustbehafteten
Leitungen benutzt werden, kann ersichtlich eine große Anzahl
von tragbaren Endgeräten untergebracht bzw. versorgt werden.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf den Einsatz
zweier Kommunikationsfrequenzen innerhalb jeder Basisstation
beschränkt. Bei einem System mit niedriger Personenzahl muß
lediglich eine einzige eingesetzt werden oder es können auch
mehr als zwei benutzt werden. Weiterhin kann die Anzahl der
im Zusammenhang mit jeder Frequenz benutzten zeitgeteilten
Kanäle bzw. Zeitmultiplex-Kanäle verringert oder erhöht
werden, um der gegenwärtigen Dichte bzw. Anzahl tragbarer
Endgeräte, den erwarteten Expansionsanforderungen, dem Pegel
der zu tolerierenden Anrufblockierung bzw. Leitungs
überlastung, wenn überhaupt, usw. Rechnung zu tragen.
Weiterhin ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, daß
jede zweite Basisstation mit demselben Frequenzsatz
arbeitet. Derselbe Frequenzsatz kann auch nach mehreren
zwischenliegenden Basisstationen wiederholt werden.
Erneut zum Betrieb zurückkehrend, wurden bereits, wie
vorstehend erläutert, die Kommunikationsfrequenz und der
Zeitschlitz bestimmt. Der Prozessor sendet weiterhin unter
Einsatz der Frequenz fp über das Netz, den Demultiplexer 20,
den Sender 23, den RF-Treiber 26 und das zugehörige
verlustbehaftete Kabel ein Signal an das tragbare Endgerät,
das dieses zur Benutzung der speziellen Frequenz und des
Zeitschlitzes instruiert, um an diejenigen angepaßt zu sein,
die für die Basisstation bestimmt wurden.
Während des ablaufenden Anrufs bzw. Telefonats sendet der
Prozessor ein Überwachungs- bzw. Steuersignal an das
tragbare Endgerät, das ihm die Sperrung seiner Klingel
befiehlt.
Der das tragbare Endgerät benutzende Teilnehmer kommuniziert
somit auf der ausgewählten Frequenz und dem Zeitschlitz über
die bezeichnete Basisstation, das Netz 7 und den Prozessor 8
mit einem Schaltsystem bzw. einer Schaltanlage oder über ein
internes Zeitteilungs- und Raumteilungs-Schaltsystem unter
Benutzung des Netzes 7 als lokales Netzwerk LAN, wodurch die
Kommunikation mit einem anderen tragbaren Endgerät bewirkt
wird.
In dem Fall, in dem das tragbare Endgerät den Anruf
eingeleitet hat, kann es unter Einsatz von Mehrfrequenz
Tönen wählen, die den Kommunikationsfrequenzsignalen
aufmoduliert übertragen werden oder die in digitaler Form
den Kommunikationfrequenzsignalen aufmoduliert sein können
und durch den Prozessor 8 dekodiert werden können, falls
dieser die Anrufverbindung herstellen soll, oder durch den
Prozessor 8 an das Schaltsystem gesandt werden können, falls
der Anruf durch das Schaltsystem abzuwickeln bzw. aufzubauen
ist.
Wenn ein Anruf zu beenden ist, kann dies entweder durch den
Prozessor durch Senden von Befehlssignalen an die
Basisstation, die zum tragbaren Endgerät zur Beendigung zu
übertragen sind, oder durch Übertragung eines Signals zum
Basisstations-Sender zur Beendigung der Übertragung im
zugeordneten Zeitschlitz bewirkt werden. Im letzteren Fall
veranlaßt der Teilnehmer sein tragbares Endgerät, in den
"Hörer aufgelegt" -Zustand oder den äquivalenten Zustand
überzugehen, wodurch sein Endgerät abgeschaltet wird.
Wenn das tragbare Endgerät während eines laufenden Anrufs in
eine andere Mikrozelle bewegt wird, wird dies durch den
Prozessor 8 erfaßt. Beispielsweise sei angenommen, daß sich
die tragbare Station 10A diagonal nach links und unten in
Fig. 1 in Richtung zur diagonalen Ecke und in eine weitere,
mit den verlustbehafteten Leitungen 3D und 1B verknüpfte
Mikrozelle bewegt. Das Schaltsystem erfaßt somit eine
Verringerung des Amplitudenabschnitts des Signals, das mit
dem Kommunikationssignal durch die Basisstation des
bezeichneten Trägers gesendet wird. Wenn die Signalstärke
sich unter eine vorbestimmte Schwelle verringert, wird durch
den Prozessor ein Befehl an das tragbare Endgerät gesendet,
um dessen Identifikation auf der Signalfrequenz fp zu
übertragen. Dieses Signal wird durch beide Basisstationen 6D
und 5B aufgrund der größten Nähe bzw. engsten Nachbarschaft
der verlustbehafteten Leitungen 3D und 1B empfangen. Wenn
sich die Basisstation oder das Endgerät lediglich nach links
statt diagonal bewegt haben sollte, würde das
Identifikationssignal ID bei der Frequenz fp durch die mit
den verlustbehafteten Leitungen 3C und 1B verknüpften
Basisstationen 6C und 5B empfangen werden.
Wie bei dem vorstehend beschriebenen Leit- bzw. Peil-Betrieb
bestimmt der Prozessor 8, welche Basisstation benutzt werden
sollte, welche Trägerfrequenz F5, F6, F3, F4, F7 oder F8
eingesetzt werden sollte, und es wird ein Befehlssignal an
die Basisstationen und an das tragbare Endgerät gesendet, um
auf die gewählte Basisstation und eine leerlaufende Frequenz
und einen Zeitschlitz zu schalten.
Als Alternative kann anstelle der Anweisung an das tragbare
Endgerät, seine Identifikation zu senden, wenn das von ihm
stammende Signal unter eine bestimmte Schwelle abgesunken
ist, das tragbare Endgerät entweder inhärent bzw. eingebaut
oder auf Befehl durch den Prozessor 8 veranlaßt werden, in
vorbestimmten Intervallen, beispielsweise alle fünf
Sekunden, seine Identifikation bei der Frequenz fp zu
übertragen, um seine Position aufzufrischen bzw.
fortzuschreiben und in dem Speicher 9 zu speichern, und
einen Kommunikationsfrequenz-Wechsel und einen Basisstation-
Wechsel zu bewirken, falls sich das tragbare Endgerät in
eine andere Mikrozelle bewegt hat.
Tatsächlich kann der Prozessor den Basisstationen und
tragbaren Endgeräten auch befehlen, die Frequenzen sogar
innerhalb einer einzigen Zelle zu wechseln, wenn der Verkehr
es erfordert. Beispielsweise können alle vierundzwanzig
Kanäle, die mit beiden durch eine einzige Basisstation
gehandhabten Trägerfrequenzen verknüpft sind, aufgefüllt
bzw. benutzt werden, wobei mit der Einführung bzw.
Zuschaltung eines weiteren tragbaren Endgeräts innerhalb der
Mikrozelle eines oder mehrere der tragbaren Endgeräte den
Befehl erhalten können, die Frequenzen auf eine oder weitere
durch eine Basisstation gehandhabten Frequenzen, die mit
einer orthogonal angeordneten verlustbehafteten Leitung
verbunden ist und dieselbe Mikrozelle definiert, zu
wechseln.
In Fig. 4 ist ein detaillierteres Blockschaltbild einer
Basisstation gezeigt.
Das repräsentative tragbare Endgerät 10A sendet in
drahtloser Weise zu einer repräsentativen bzw. als Beispiel
angegebenen verlustbehafteten Leitung 3C.
Die verlustbehaftete Leitung ist mit einer Primärwicklung
eines Transformators 37 verbunden. Eine erste
Sekundärwicklung ist an einen RF-Detektor (Radiofrequenz
Detektor) 38 angeschlossen, der mit drei Bandpaßfiltern
39A, 39B und 39C verbunden ist. Das Filter 39A stellt ein
Bandpassfilter für die vorstehend angegebene Frequenz fb
dar, während das Filter 39B ein Bandpaßfilter für eine der
beiden Frequenzen, beispielsweise F1, die vom tragbaren
Endgerät in der Basisstation empfangen wird, und das Filter
39C ein Bandpaßfilter zum Durchlassen eines Signals bei der
zweiten Frequenz, beispielsweise F2, ist.
Die Filter sind mit entsprechenden Demodulatoren 40A, 40B
und 40C verbunden. Die Ausgänge der Demodulatoren 40A, 40B
und 40C sind an Eingänge eines Multiplexers 41
angeschlossen, dessen Ausgang über einen Faser-Treiber 42
mit einer optischen Faser-Sammelleitung 43 (die dem zuvor
beschriebenen Netz 7 entspricht) verbunden ist.
Der Prozessor 8 (Fig. 1) ist mit der Sammelleitung über eine
nicht gezeigte, entsprechende Faser-Schnittstelle verbunden.
Die Basisstation enthält ebenfalls einen Faser-Empfänger 44,
der an die optische Faser-Sammelleitung 43 angeschlossen
ist. Der Faser-Empfänger ist mit dem Eingang eines
Demultiplexers 45 verbunden, dessen Ausgänge an Modulatoren
46A, 46B und 46C angeschlossen sind. Die Ausgänge der
Modulatoren 46A, 46B und 46C sind mit entsprechenden
Trägersignalgeneratoren 47A, 47B und 47C verbunden, die
Trägersignale bei den Frequenzen F1, F2 bzw. Fp erzeugen.
Die Ausgänge der Trägergeneratoren 47A, 47B und 47C sind
über Belastungen oder Lastwiderstände 48A, 48B und 48C
gemeinsam mit einem Pufferverstärker 49 verbunden, dessen
Ausgang an den Eingang eines RF-Treibers (Radiofrequenz
Treiber) 50 angeschlossen ist. Der Ausgang des RF-Treibers
50 ist mit einer zweiten Sekundärwicklung des Transformators
37 verbunden.
Im Betrieb werden vom tragbaren Endgerät 10A empfangene
Signale durch die verlustbehaftete Leitung 3C und den
Transformator 37 zum RF-Detektor 38 geleitet, der das Signal
detektiert. Die spezielle Trägerfrequenz fb oder die
Kommunikationsfrequenz-Träger werden durch die Filter 39A,
39B oder 39C gefiltert, durch die Demodulatoren 40A, 40B
oder 40C demoduliert und an den Multiplexer 41 angelegt. Der
Multiplexer 41 führt eine Multiplexverarbeitung der Signale
durch, die in den verschiedenen Zeitschlitzen bei den
unterschiedlichen Frequenzen von den verschiedenen tragbaren
Endgeräten empfangen wurden, deren Signale auf der
verlustbehafteten Leitung 3C empfangen werden, und legt die
Multiplex-Signale über den Faser-Treiber 42 an die
Sammelleitung 43 an.
Signale, die vom Prozessor 8 über die Sammelleitung 43
empfangen werden, laufen durch den Faser-Empfänger 44,
werden im Demultiplexer 45 einer Demultiplex-Bearbeitung
unterzogen, die für die besonderen Frequenzen ausgelegt ist,
und liegen innerhalb der geforderten Zeitschlitze als
Ergebnis der Demultiplex-Funktion. Die Modulatoren 46A, 46B
und 46C modulieren die Trägersignale Fp und eines der
Kommunikationsfrequenzsignale in den Trägergeneratoren 47A,
47B und 47C, die zusammengefaßt werden, durch den
Pufferverstärker 49 hindurchgeführt und durch den RF-Treiber
50 verstärkt werden. Das resultierende Radiofrequenzsignal
läuft durch den Transformator 47 zur verlustbehafteten
Leitung 3C, von der das Signal gesendet wird. Das tragbare
Endgerät, an das das Signal adressiert ist oder das
innerhalb eines speziellen für dieses tragbare Endgerät
reservierten Zeitschlitzes arbeitet, empfängt das Signal vom
Prozessor 8. Dies kann, wie zuvor festgestellt, entweder ein
Befehlssignal oder ein Kommunikationssignal von einem
anderen tragbaren Endgerät oder einem anderen feststehenden
Endgerät sein.
Fig. 5 zeigt ein tragbares Endgerät gemäß einer Konfigura
tion bzw. Ausgestaltung, nämlich derjenigen eines Rufgeräts
(pager). Das Signal wird über eine Antenne 52 des tragbaren
Endgeräts empfangen und durch den RF-Empfänger 53 auf genom
men, der einen Tuner bzw. eine Abstimmungseinrichtung bei
der Frequenz 23 enthält. Das resultierende Signal wird in
einem Demodulator 54 demoduliert, durch einen Demultiplexer
55 einer Demultiplexverarbeitung unterzogen und durch eine
Steuerung bzw. Steuereinrichtung 56 detektiert. Die Steuer
einrichtung 56 bestimmt, ob das Demultiplexsignal an ihr
Rufgerät adressiert ist. Falls nicht, ignoriert sie das Si
gnal. Wenn es aber an sie adressiert ist, empfängt sie das
Überwachungs- oder Steuersignal, das der Adresse folgt, und
zeigt, wenn das tragbare Endgerät eine Anzeige 56 aufweist,
eine Nachricht auf dieser an sowie aktiviert eine aufmerk
samkeitserweckende Einrichtung wie etwa einen Vibrator bzw.
eine Schwingungseinrichtung, einen Ton bzw. Tongeber, usw.
Die vorstehend beschriebene, in einem Taschen-Rufgerät ver
wendbare Struktur ist durch eine gestrichelte Umrißlinie
veranschaulicht. Wenn das Rufgerät allerdings eine Sprachsi
gnalausgabe abgeben soll, ist mit dem Demultiplexer 55 ein
Sprachdecoder 57 verbunden. Die Steuereinrichtung 56 steuert
beim Erkennen der Adresse den Multiplexer 55 zum Anlegen des
folgenden Signals an den Sprachdecoder 57, der das empfan
gene Sprachsignal aus der digitalen Form in analoge Form de
codiert, dieses an den Audioverstärker 58 anlegt und es zum
Lautsprecher 59 weiterleitet.
Fig. 6 zeigt den Aufbau, der lediglich als Positions
Leitsender oder -Peilgerät eingesetzt wird. Die Steuerein
richtung 56 ist mit einem Modulator 60 und einem Trägerfre
quenzgenerator 61 verbunden, der die Modulation des Trägers
61 zur Sendung der Identifikation des Leitsenders oder Peil
gebers durch Modulation des Trägers zu vorbestimmten Inter
vallen veranlaßt, wie zuvor beschrieben. Das modulierte RF-
Signal läuft durch einen RF-Verstärker 62 zur Antenne 52,
von der es zu einem benachbarten verlustbehafteten Kabel ge
sendet wird.
Fig. 7 zeigt ein Blockschaltbild eines tragbaren Sprachkom
munikations-Endgeräts. Die Antenne 52 ist mit einem Anten
nenschalter 63 verbunden, von dem ein Ausgang an den RF-Emp
fänger 53 angeschlossen ist. Der Ausgang des Empfängers 53
ist mit dem Demodulator 54 verbunden, der an den Eingang des
Demultiplexers 55 angeschlossen ist. Die Steuerung bzw.
Steuereinrichtung 56 ist mit dem Demultiplexer 55 verbunden,
während die Anzeige 56′ an die Steuereinrichtung 56
angeschlossen ist. Der Ausgang des Demultiplexers 55 ist mit
dem Sprachdecoder 64 verbunden, dessen Ausgang an den
Audioverstärker 58 angeschlossen ist, der wiederum mit dem
Lautsprecher 59 verbunden ist.
Wenn ein Signal durch die Antenne 52 empfangen wird, durch
läuft es den Antennenschalter 63 bis zum RF-Empfänger 53,
der wie zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 5 beschrieben ar
beitet. Das resultierende Signal wird im Demodulator 54, wie
zuvor beschrieben, demoduliert, durch den Demultiplexer 55
einer Demultiplexverarbeitung unterzogen und es kann, wenn
es an das vorliegende tragbare Endgerät adressiert ist, eine
Nachricht auf der Anzeige 56′ angezeigt werden.
Die empfangenen Signale können die Steuereinrichtung 56 zur
Synchronisation mit dem empfangenen Signal, zur Steuerung
des Demultiplexers 55 zur Umschaltung auf einen speziellen
Zeitschlitz und zur Steuerung des RF-Empfängers 53 zur Ab
stimmung bzw. zum Tunen auf eine besondere Empfangsfrequenz
veranlassen. Die empfangenen digitalisierten Sprachkommuni
kationssignale werden, wenn dies die Form der benutzten Kom
munikation ist, durch den RF-Empfänger 53 hindurchgeführt,
demoduliert, einer Demultiplexverarbeitung unterzogen und
durch den Sprachcodierer oder -decodierer 64 zum Audiover
stärker 58 hindurchgeführt, durch den es an den Lautsprecher
59 angelegt wird, wobei das Sprachsignal entweder laut oder
in einem Handsatz-Ohrstück bzw. von Hand eingesetzten Ohr
stück reproduziert wird.
Wenn ein Teilnehmer in ein Mikrofon 65 spricht, wird dessen
Ausgangssignal zu einem Sprachcodierer 66 geführt, dessen
digital codiertes Ausgangssignal an den Multiplexer 67 ange
legt wird. Die Steuereinrichtung 56 steuert die Einfügung
des Signals in den zuvor bestimmten Zeitschlitz. Das resul
tierende Ausgangssignal wird in einen Modulator 68 eingege
ben, der ein Radiofrequenzsignal moduliert, das durch die
Steuereinrichtung 56 bestimmt wurde, die vom Prozessor 8 ein
Sprachfrequenz-Kommunikations-Steuer- oder Überwachungssi
gnal empfangen hat. Das resultierende modulierte Ausgangssi
gnal des RF-Verstärkers 69 wird an einen Antennenschalter 63
angelegt. Wenn der Antennenschalter 63 ein zu übertragendes
RF-Ausgangssignal empfängt, schaltet er die Antenne vom Emp
fänger 53 auf den Ausgang des RF-Ausgangs bzw. -Verstärkers
69, um den Eingang des RF-Empfängers 53 nicht zu überlasten.
Das resultierende Signal wird über die Antenne 52 zu den am
nächsten benachbarten verlustbehafteten Leitungen in einer
Mikrozelle gesendet, die durch die durch den Prozessor 8 be
stimmte Basisstation gesteuert wird.
In der zuvor beschriebenen Weise kann eine große Anzahl von
Leit- bzw. Peilsendern, Rufempfängern (Piepsern) und tragba
ren Telefonen innerhalb eines lokal begrenzten Raums unter
gebracht bzw. verarbeitet werden, in dem Mikrozellen be
stimmt und mit nicht benachbarten parallelen verlustbehafte
ten Leitungen verknüpfte Frequenzen sowie Zeitschlitze wie
derverwendet bzw. mehrfach verwendet werden.
Die Kommunikation kann bei vorliegender Erfindung unter Ein
Satz eines beliebigen Standards, beispielsweise DECT, CT-2,
CT2 Plus, CT3, oder in jeder anderen Betriebsart durchge
führt werden, die für den die Erfindung verstehenden Fach
mann ersichtlich funktionsfähig sind. Beispielsweise kann
der CT-2- oder CT2 Plus-Standard mit ausgebreitetem oder
verteiltem Spektrum eingesetzt werden.
Fig. 8 zeigt als Blockschaltbild ein weiteres Ausführungs
beispiel der Erfindung. Jede Basisstation 80A, 80B usw. ist
mit Mehrfachaufteilern bzw. Mehrfachweichen (multiple split
ters) 82A, 82B und 83A, 83B, usw. verbunden. Jeder Aufteiler
bzw. jede Weiche ist mit einem oder mehreren verlustbehafte
ten Kabeln 85 und 86 verbunden, die in einem Gitter- oder
Netzmuster in den Decken oder Böden eines Gebäudes eingelegt
sind. Die Basisstationen sind über das Netz 7 mit einem Mi
kroprozessor verbunden.
Jede Basisstation 80B, die eine Gruppe von parallel zu einer
Y-Achse verlaufenden verlustbehafteten Leitungen speist,
kommuniziert unter Einsatz einer Frequenz fcy=f13 bis f25,
während jede Basisstation 80A, die mit verlustbehafteten,
parallel zu einer orthogonal zur Y-Achse verlaufenden x-
Achse liegenden Leitungen 85 kommuniziert, eine Frequenz fcx
=f1 bis f12 benutzt. In diesem Fall ist ersichtlich, daß
eine volle Radiofrequenzabdeckung bzw. -überdeckung für ein
gesamtes Stockwerk bereitgestellt werden kann, indem eine
auf der Frequenz fcx oder fcy arbeitende Basisstation bzw.
eine beliebige dieser Basisstationen eingesetzt wird. Bei
einigen Installationen bzw. Auslegungen kann es daher wün
schenswert sein, lediglich die verlustbehafteten Leitungen
85 oder die verlustbehafteten Leitungen 86 zu benutzen.
Ersichtlich wird somit keine zusätzliche Bodenfläche durch
den Einsatz beider Basisstationen 80A und 80B belegt. Da
weiterhin das durch eine beliebige der Basisstationen über
tragene Signal durch eine der Weichen aufgeteilt und an alle
zugehörigen verlustbehafteten Leitungen angelegt wird, ist
die gesamte Region durch jeden der Sätze der parallelen ver
lustbehafteten Leitungen oder durch beide Sätze der orthogo
nal verlaufenden verlustbehafteten Leitungen abgedeckt und
kann als Minizelle definiert werden. Mehrere über die Ge
schoßfläche eines Gebäudes verteilt angeordnete Minizellen
können die zuvor beschriebene Positions- oder Ortungsfunk
tion bereitstellen. Weiterhin stellt ein durch eine Mini
zelle abgedecktes Stockwerk eines Gebäudes bei Verwendung in
Verbindung mit mehreren gleichartigen Strukturen, von denen
eine jedes Stockwerk eines Hochhausgebäudes abdeckt, eine
Positions- oder Lokalisationsfunktion im Gebäude in der zu
vor beschriebenen Weise bereit.
Für die unter Bezugnahme auf Fig. 8 beschriebenen Struktu
ren, die eine einzige Minizelle bilden, besteht der Grund
der Verwendung von mit separaten Basisstationen 80A und 80B
verbundenen orthogonalen verlustbehafteten Leitungen darin,
die Anzahl von Frequenzen und damit die Anzahl von tragbaren
Endgeräten, die innerhalb einer einzigen Minizelle unterge
bracht benutzt werden können, zu erhöhen. Dies erlaubt wei
terhin Redundanz.
Selbstverständlich können auch mehr als zwei orthogonale
Gruppen von verlustbehafteten Speiseleitungen eingesetzt
werden, mehr RF-Kanäle bei Basisstationen mit einer be
schränkten Anzahl von Frequenzen unterzubringen. Die ver
lustbehafteten Leitungen müssen nicht parallel zu den ortho
gonalen X- und Y-Achsen verlaufen, sondern es kann auch eine
weitere Gruppe von verlustbehafteten Leitungen oder eine er
setzende Gruppe von verlustbehafteten Leitungen verwendet
werden, die beispielsweise diagonal zu den in Fig. 8 gezeig
ten verlaufen.
Fig. 9 zeigt den vorstehend angesprochenen Fall paralleler
verlustbehafteter Leitungen 85, deren effektives Radiofre
quenzfeld einen Benutzungsbereich abdeckt, ohne daß verlust
behaftete Leitungen erforderlich sind, die parallel zu einer
rechtwinklig hierzu verlaufenden Achse angeordnet sind. Ba
sisstationen 90A, 90B und 90C können jeweils unter Benutzung
der Kommunikationsfrequenzen F1 bis F12 arbeiten. Alternativ
können bei Verwendung der einzigen Basisstation und der an
hand von Fig. 8 beschriebenen Mehrfachweichen-Konfiguration
mehrere Basisstationen entfallen.
Die Gestaltung gemäß Fig. 10 ist ähnlich derjenigen gemäß
Fig. 9 mit Ausnahme, daß lediglich eine einzige verlustbe
haftete Leitung 85, die sich entlang der X-Achse erstreckt,
und lediglich eine verlustbehaftete Leitung 86 vorhanden
ist, die sich entlang der Y-Achse erstreckt, wobei jede Lei
tung mit einer entsprechenden Basisstation 92A und 92B ver
bunden ist. Die beiden Kabel definieren eine Minizelle, wie
zuvor beschrieben. Die Basisstationen 92A und 92B können mit
Kommunikationsfrequenzen arbeiten, die entweder identisch
sind, wie anhand der Fig. 8 und 9 beschrieben, oder die
unterschiedlich sind, wie unter Bezugnahme auf Fig. 1 be
schrieben.
Tatsächlich kann durch Benutzung lediglich eines Kabels je
Gebäudestockwerk, zum Beispiel entweder des Kabels 85 oder
86, die jeweils eine Minizelle definieren, ein Gebäude mit
mehreren Stockwerken abgedeckt werden. In diesem Fall kann
das unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 8 beschriebene
Lokalisationsschema für die Lokalisation der tragbaren End
geräte eingesetzt werden, wobei das Netz 7 das Gebäude ent
lang aufwärts nach Art eines Rückgrats verläuft. Die Mini
zellen sind somit vertikal gestapelt anstatt horizontal ver
teilt und vertikal gestapelt zu sein.
Da der CT-2-Standard jede Basisstation auf ein Maximum von
zwölf Radiofrequenzkanälen beschränkt, erlaubt die hier be
schriebene überlagernde Verlust-Leitung oder -Führung den
Einsatz von mehr Radiofrequenzkanälen je Einheitsfläche und
damit den Einsatz von mehr Endgeräten je Einheitsfläche.
Weiterhin kann durch den Einsatz verteilten Spektrums die
maximale Radiofrequenz-Radiointensität bei einer bestimmten
Frequenz minimiert werden, was minimale Interferenz bzw.
Störungen mit anderen Diensten (service) erlaubt und die
Vertraulichkeit der Kommunikation ermöglicht.
Für den Fachmann sind Variationen oder andere Ausführungs
beispiele der Erfindung unter Einsatz der erfindungsgemäßen
Prinzipien möglich. Alle diese sollen innerhalb des durch
die Ansprüche definierten Schutzbereichs liegen.
Das beschriebene drahtlose Kommunikationssystem weist somit
eine Mehrzahl von Antennen, die in einem Gitter- bzw. Netz
muster über einen Kommunikationsbereich hinweg angeordnet
sind, drahtlose tragbare Endgeräte, die innerhalb des Kommu
nikationsbereichs zum Aussenden und/oder Empfangen von elek
tromagnetischen Signalen über die Antennen angeordnet sind,
und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Position von zumin
dest einem der Endgeräte innerhalb des Kommunikationsbe
reichs relativ zum Gittermuster auf.
Claims (19)
1. Drahtloses Kommunikationssystem mit:
- a) einer Mehrzahl von Antennen (1A-1E, 3A-3E; 85, 86), die in einem Gitter- oder Netzmuster über einen Kommu nikationsbereich hinweg verteilt angeordnet sind,
- b) drahtlosen, tragbaren Endgeräten (10A, 10B, 10C), die innerhalb des Kommunikationsbereichs zum Aussenden und/oder Empfangen von elektromagnetischen Signalen über die Antennen angeordnet sind, und
- c) einer Einrichtung (8; 18) zum Bestimmen der Position von zumindest einem der Endgeräte innerhalb des Kommunikationsbereichs relativ zum Gitter- oder Netzmuster.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Antenne (1A-1E, 3A-3E; 85, 86) ein verlust
behaftetes Koaxialkabel ist, wobei Überkreuzungen von
orthogonal verlaufenden Kabel innerhalb des Gitter- oder
Netzmusters die Mittelpunkte von Mikrozellen (32 bis 35) zur
Definierung der Position eines Endgeräts definieren.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zur Lokalisierung oder Positionsbestimmung
mehrere erste Basisstationen (5A-5E) mit Sen
dern/Empfängern, die mit einem Ende der parallel in einer
Richtung verlaufenden Kabel verbunden sind, und mehrere
zweite Basisstationen (6A-6E) mit Sendern/Empfängern auf
weist, die mit einem Ende der parallel in einer zweiten
Richtung verlaufenden Kabel verbunden sind, und daß eine
Übertragungsleitung (7) mit jeder Basisstation verbunden
ist.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste und die zweite Richtung orthogonal zueinander verlau
fen.
5. System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Bestimmung der Position weiterhin
eine Prozeß- oder Verarbeitungseinrichtung (8) aufweist, die
mit der Übertragungsleitung (7) verbunden ist und eine Ein
richtung (9) zum Speichern einer vorbestimmten Identität
jedes der mit einer Mikrozelle verknüpften, tragbaren End
geräte, eine Einrichtung zum Erfassen der Identität eines
tragbaren Endgeräts und zum Erfassen der Identität erster
und zweiter Basisstationen, die mit dem tragbaren Endgerät
am nächsten benachbarten, verlustbehafteten Leitungen ver
bunden sind, zum Vergleichen der erfaßten Identität der
ersten und zweiten Basisstation mit der gespeicherten, vor
bestimmten Identität und zum Bestimmen der Position des
einen Endgeräts auf dieser Grundlage aufweist.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes tragbare Endgerät (10A, 10B, 10C) eine Einrichtung zum
Senden eines Identifikationssignals aufweist, daß jede
Basisstation eine Einrichtung zum Erzeugen eines Identifika
tionssignals umfaßt, und daß in jeder Basisstation eine Ein
richtung zum Senden ihres eigenen Identifikationssignals,
mit dem Identifikationssignal des einen Endgeräts bei
Empfang desselben, zur Prozeß- oder Prozessoreinrichtung
aufweist.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Endgerät einen Leit- oder Peilsender zum periodischen Senden
eines aus seinem eigenen Identifikationssignal bestehenden
Signals aufweist.
8. System nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Endgerät einen Rufempfänger
aufweist, der eine Einrichtung zum Empfangen eines an das
besagte, durch ein einzigartiges Identifikationssignal
identifiziertes Endgerät gerichteten Signals über zumindest
eine Basisstation und ein zugehöriges, verlustbehaftetes
Kabel umfaßt, das sich in einer den Rufempfänger
enthaltenden Mikrozelle befindet.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das eine Endgerät eine Einrichtung zum
Senden/Empfangen von Kommunikationssignalen, eine Einrich
tung zum Senden von Identifikations- und Überwachungssigna
len und eine Einrichtung zum Empfangen von Überwachungs
signalen und/oder Kontrollsignalen aufweist.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kommunikationssignale Sprachsignale sind.
11. System nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Basisstationen eine Einrichtung zum Übertragen
von Signalen über zugeordnete, verlustbehaftete Kabel an
mehrere tragbare Endgeräte in einem zeitgeteilten Digital
paket-Betrieb und auf ein bestimmtes Frequenzsignal auf
moduliert aufweist, wobei jede Basisstation bei einer
besonderen Frequenz sendet, die sich von einer besonderen
Frequenz der am nächsten benachbarten Basisstation unter
scheidet.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Basisstation eine Einrichtung zum
Übertragen von Signalen über ein zugeordnetes, verlustbehaf
tetes Kabel an mehrere tragbare Endgeräte bei unterschied
lichen Frequenzen umfaßt.
13. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Basisstation eine Einrichtung zum Übertragen von Signa
len über ein zugeordnetes, verlustbehaftetes Kabel zu trag
baren Endgeräten in einer zeitgeteilten Betriebsart mit aus
gebreitetem Spektrum umfaßt, wobei jedes tragbare Endgerät
einen unterschiedlichen Ausbreitungscode benutzt.
14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gitter oder Netz aus zumindest einem
langgestreckten, verlustbehafteten Koaxialkabel besteht, das
auf jedem Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes über einen
Kommunikationsbereich hinweg angeordnet ist, wobei jedes
Kabel eine Minizelle zum Definieren der Position des besag
ten Endgeräts definiert.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest einige der Kabel parallel zu derselben Achse ver
laufen.
16. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gitter oder Netz aus zumindest einem
Paar von langgestreckten, verlustbehafteten Koaxialkabeln
besteht, die orthogonal zueinander über einen Kommunika
tionsbereich hinweg auf jedem Stockwerk eines mehrstöckigen
Gebäudes angeordnet sind, wobei jedes Paar eine Minizelle
zum Definieren bzw. Bestimmen der Position des einen End
geräts definiert.
17. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Lokalisieren oder
die Einrichtung zur Bestimmung der Position mehrere erste
Basisstationen mit Sendern/Empfängern, die mit einem Ende
der parallel in einer Richtung verlaufenden Kabel verbunden
sind, und mehrere zweite Basisstationen mit Sen
dern/Empfängern aufweist, die mit einem Ende der parallel in
einer zweiten Richtung verlaufenden Kabel verbunden sind,
und daß eine Übertragungsleitung (7) mit jeder Basisstation
verbunden und vertikal aufwärts am bzw. im Gebäude angeord
net ist.
18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Bestimmen der Position weiterhin eine
Prozeß- bzw. Bearbeitungseinrichtung (8; 18) aufweist, die
mit der Übertragungsleitung (7) verbunden ist und eine
Einrichtung (9) zum Speichern einer vorbestimmten Identität
jedes der mit einer Mikrozelle verknüpften, tragbaren
Endgeräte, eine Einrichtung zum Detektieren der Identität
eines tragbaren Endgeräts und zum Detektieren der Identität
von ersten und zweiten Basisstationen, die mit dem tragbaren
Endgerät am nächsten benachbarten, verlustbehafteten Kabel
verbunden sind, zum Vergleichen der detektierten Identität
der ersten und zweiten Basisstation mit der gespeicherten,
vorbestimmten Identität sowie zum Bestimmen der Position des
einen Endgeräts auf dieser Basis aufweist.
19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes tragbare Endgerät eine Einrichtung zum Senden eines
Identifikationssignals umfaßt, daß jede Basisstation eine
Einrichtung zum Erzeugen eines Identifikationssignals auf
weist, und daß in jeder Basisstation eine Einrichtung zum
Senden ihres eigenen Identifikationssignals mit dem Identi
fikationssignal des einen Endgeräts bei Empfang desselben an
die Prozeß- oder Prozessoreinrichtung vorhanden ist.
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