DE4219905C2 - Einwegläppwerkzeug zum Fertigbearbeiten einer Brillenglasoberfläche und als Halter verwendbarer Adapter - Google Patents

Einwegläppwerkzeug zum Fertigbearbeiten einer Brillenglasoberfläche und als Halter verwendbarer Adapter

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Description

Die Erfindung betrifft ein Einwegläppwerkzeug und einen widerverwendbaren Adapter der in den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 bzw. 7 angegebenen Art.
Ein solches Einwegläppwerkzeug ist aus der US 49 89 316 bekannt. Das Einwegläppwerkzeug hat dabei eine zu der nach Rezept vorgegebenen Kontur eines vorgeschliffenen Brillenglases komplementäre Oberfläche, welche mit einem Poliermittelträger ausgerüstet ist, so daß das vorgeschliffene Brillenglas mit Hilfe des daran nach Maß angepaßten Einwegläppwerkzeuges achsenversetzt poliert werden kann.
Nach der US 49 89 316 wird eine Läppvorrichtung, die aus dem Einwegläppwerkzeug und einer daran angebrachten Halteeinrichtung besteht, in eine Brillenglasschleifmaschine eingespannt und in Drehung versetzt, welche dabei das Einwegläppwerkzeug durch Schneiden oder Schleifen formt, um auf ihm ein inverses Profil der in das Brillenglas vorgeschliffenen Oberfläche zu erzeugen. Darüber hinaus ist in der US 49 89 316 offenbart, dasselbe Einwegläppwerkzeug und die diesem zugeordnete Halteeinrichtung zu benutzen, um das nach Maß geschnittene bzw. geschliffene Einweglappwerkzeug auf einer Brillenglaspoliermaschine zu befestigen und mit ihm die vorgeschliffene Brillenglasoberfläche zu polieren. Bislang wird die Halteeinrichtung, die benutzt wird, um das Einwegläppwerkzeug in seinem anfänglichen ungeschnittenen bzw. ungeschliffenen Zustand auf der Brillenglasschleifmaschine und anschließend, nach dem Schneiden bzw. Schleifen auf einer Brillenglaspoliermaschine zu montieren, als ein integraler Bestandteil des Einwegläppwerkzeuges vorgesehen. Das beinhaltet die Verwendung einer Stahlgegenplatte, die während des Verfahrens zur Herstellung von auf Lager gehaltenen Läppvorrichtungen zuerst an der hinteren Fläche des Einwegläppwerkzeuges auf einem erhöhten Teil desselben montiert werden muß, damit sie durch die Brillenglasschleif- und die -poliermaschine erfaßt werden kann. Das Herstellen der auf Lager gehaltenen Läppvorrichtung mit der Metallgegenplatte ist sehr arbeitsaufwendig. Der Arbeiter muß zunächst den erhöhten Teil des Einwegläppwerkzeuges sorgfältig mit der Gegenplatte ausrichten. Ein Klebstoff, der auf die Gegenplatte aufgebracht wird, bewirkt, daß diese mit dem Einwegläppwerkzeug unter dem Winkel verbunden wird, unter dem er trocknet, ungeachtet dessen, ob die Gegenplatte perfekt mit dem darunter gelegenen Einwegläppwerkzeug ausgerichtet war. Jede derartige Fehlausrichtung würde das Ergebnis in Form des hergestellten Brillenglases aber nachteilig beeinflussen, da die Gegenplatte und der darunter gelegene erhöhte Teil in unterschiedlichen Winkelausrichtungen durch die verschiedenen Einrichtungen erfaßt werden könnten, welche zum Halten der Läppvorrichtung jeweils in der Brillenglasschleif- oder -poliermaschine benutzt werden. Das ist besonders kritisch wenn Einwegläppwerkzeuge, die eine sehr hohe Zylinderkomponente an sich haben, mit der Gegenplatte fehlausgerichtet sind, hier kann schon die geringfügigste Verdrehung oder Achsenverschiebung für das angestrebte Polierergebnis kritisch sein. Darüber hinaus ist es bei diesen bekannten Läppvorrichtungen während des Herstellungsverfahrens erforderlich, ein kleines Magnetstück an einer bestimmten Stelle an dem Einwegläppwerkzeug zu befestigen, um der Brillenglasschleifmaschine anzuzeigen, daß sich gegenwärtig ein Einwegläppwerkzeug und keinen Brillenglasrohling schneidet bzw. schleift, und daß das "Negativ" der Brillenglaskonfiguration statt dessen in das Einwegläppwerkzeug geschnitten bzw. geschliffen werden muß, um es der Brillenglaskonfiguration anzupassen. Dieses individuelle Befestigen von Magnetstücken an jede Läppvorrichtung fügt der Herstellung noch einen weiteren arbeitsintensiven Schritt hinzu. Diese Praxis wurde weiter dadurch kostenineffektiv gemacht, daß das Magnetstück mit der Läppvorrichtung nach dem Gebrauch weggeworfen werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Einwegläppwerkzeug und einen wiederverwendbaren Adapter nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 bzw. 7 zu schaffen, die sowohl bei der Herstellung als auch im Gebrauch weniger arbeitsintensiv sind, die Materialvergeudung reduzieren und ein besseres Brillenglaspolierergebnis ermöglichen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die in den Patentansprüchen 1 und 7 angegebenen Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Verbesserung beinhaltet einen Halter zur Befestigung des Einwegläppwerkzeugs, welcher ein separater Adapter sein kann, wobei der Halter einen Einsteckteil hat, welcher das Einwegläppwerkzeug lösbar, aber sicher in einer Ausrichtung erfaßt und es in dieser Ausrichtung festhält, während die Einwegläppwerkzeugoberfläche entweder in einer Brillenglasschleifmaschine geschnitten oder geschliffen oder dazu benutzt wird, um eine vorgeschliffene Brillenglasoberfläche zu polieren. Der als Halter verwendete Adapter wird in Antriebsbeziehung in der Brillenglasschleif- oder in der -poliermaschine aufgenommen und festgehalten, so daß die bekannten Probleme vermieden werden, die mit dem Herstellen von Befestigungsteilen integral an dem Einwegläppwerkzeug verbunden sind.
Das Einwegläppwerkzeug und der wiederverwendbare Halter oder Adapter werden dabei in bestimmter Ausrichtung mit Hilfe einer Ausnehmung zur Aufnahme des Einsteckteils des Halters in dem Werkzeug mit Preßsitz leicht aneinander befestigt, wobei die Ausnehmung bereits vorhanden ist oder sich beim Einstecken bildet und sich von der rückseitigen Stirnfläche des Werkzeugs in das Werkzeug erstreckt. Dadurch werden Halter und Werkzeug lösbar, aber sicher aneinander festgehalten.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das Prinzip einer kreuzförmigen Steckverbindung an einem Läppwerkzeug ist zwar aus der DE 37 29 956 A1 grundsätzlich an sich bereits bekannt, jedoch nur zum Herstellen einer Steckverbindung zwischen dem Werkzeug und einem Poliermittelträger, nicht aber auf der entgegengesetzten Seite des Werkzeuges zwischen diesem und einem Adapter oder Halter.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 in Seitenansicht und teilweise im Schnitt eine Läppvorrichtung aus einem Einwegläppwerkzeug und einem Halter, die an einem Spannfutter einer Brillenglasschleifmaschine montiert ist,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Läppvorrichtung in auseinandergezogener Darstellung,
Fig. 3 eine Draufsicht, die ein Einsteckteil des Halters zeigt,
Fig. 4 die Schnittansicht des Halters nach der Linie 4-4 in Fig. 3,
Fig. 5 die Ansicht auf das Spannfutter nach Fig. 1 von der in Fig. 1 rechten Seite her und
Fig. 6 eine Seitenansicht, die die Läppvorrichtung montiert in einer Brillenglaspoliermaschine zum Polieren eines vorgeschliffenen Brillenglases zeigt.
In Fig. 1 ist eine Läppvorrichtung insgesamt mit 2 bezeichnet. Die Läppvorrichtung 2 weist ein Einwegläppwerkzeug 4 und als zugeordneten Halter 6 einen Adapter auf, die jeweils mit einer Halteeinrichtung 12 zum lösbaren Befestigen eines Teils der Läppvorrichtung 2 an dem anderen versehen sind. Gemäß der Darstellung in Fig. 1 wird die Läppvorrichtung 2 durch ein Spannfutter 3 an einer Brillenglasschleifmaschine 1 zur Drehung um eine Achse Z festgehalten, um eine gewünschte Oberfläche auf einem Brillenglas zu schleifen sowie das "Negativ" dieser Oberfläche in das Einwegläppwerkzeug 4 zu schneiden oder zu schleifen. An dem Spannfutter 3 kann mit Hilfe eines aufgebauten Vakuums entweder ein Brillenglasrohling oder, wie dargestellt, das Einwegläppwerkzeug 4 zum computergesteuerten Schneiden oder Schleifen einer Oberfläche befestigt werden, so daß das Einwegläppwerkzeug 4 der Kontur der inneren freiliegenden Oberfläche des vorgeschliffenen Brillenglases maßgenau angepaßt wird, womit die Möglichkeit geschaffen wird, später die Brillenglasoberfläche mit dem Einwegläppwerkzeug 4 achsenversetzt zu polieren. Weiter unten wird die Beschreibung von Fig. 6 zeigen, wie die Läppvorrichtung 2 in einer Brillenglaspoliermaschine zum Polieren der zugeordneten vorgeschliffenen Brillenglasoberfläche verwendet wird.
Gemäß der Darstellung in Fig. 2 besteht das gezeigte Einwegläppwerkzeug 4 aus einem Block eines Materials, welches durch ein umlaufendes Schneid- oder Schleifwerkzeug der Brillenglasschleifmaschine leicht schneidbar oder schleifbar ist, jedoch bei Druckbeanspruchung und anderen Kräften, die auf den Block einwirken, beträchtlich stabil ist, um einen Poliermittelträger 54 und dem Halter 6 während des Polierens des Brillenglases festzuhalten. Ein Beispiel eines Materials, das für diesen Zweck geeignet ist, ist geschäumtes Polystyrol, das in extrudierter Form im Handel erhältlich ist. In der dargestellten Ausführungsform hat das Einwegläppwerkzeug 4 eine frontseitige Stirnfläche 8 und eine rückseitige Stirnfläche 10. Die beiden Stirnflächen 8, 10 sind voneinander um das Maß I des Einwegläppwerkzeugs 4 beabstandet, welches etwa 32 mm beträgt. Das Einwegläppwerkzeug 4 hat im Schnitt quer zur Mittelachse C die Form eines gleichseitigen Sechsecks, dessen entgegengesetzte Seiten etwa 76 mm beabstandet sind.
Der Halter 6 hat eine erste Fläche 7, die dem Einwegläppwerkzeug 4 zugewandt ist, und eine entgegengesetzt gerichtete zweite Fläche 9 und weist einen erhöhten zentralen Teil 18 auf, welcher zwischen den beiden Flächen 7, 9 angeordnet ist. Der erhöhte zentrale Teil 18 des Halters 6 hat eine insgesamt quadratische Konfiguration, die durch zwei ebene insgesamt parallele Paßflächen 34 festgelegt ist, welche durch zwei sie verbindende Griffflächen 32 voneinander beabstandet sind, die zusammen mit den Paßflächen 34 den Gesamtkörper des Halters 6 bilden. In dem erhöhten zentralen Teil 18 ist eine Stiftpaßeinrichtung in Form von zwei beabstandeten konischen Paßöffnungen 36 gebildet, welche gestatten, den Halter 6 in gewissen Situationen in Deckung mit Paßstiften zu montieren, die an einer Brillenglaspoliermaschine vorgesehen sind, um die Läppvorrichtung 2 relativ zu einer Brillenglasoberfläche oszillierend auf eine Weise zu bewegen, die unten mit Bezug auf Fig. 6 deutlich werden wird.
Das Einwegläppwerkzeug 4 und der zugeordnete Halter 6, die gemeinsam die Läppvorrichtung 2 bilden, sind mit Hilfe der Halteeinrichtung 12 lösbar in gegenseitigem Eingriff. Die Halteeinrichtung 12 weist eine Ausnehmung 14 auf, die in der rückseitigen Stirnfläche 10 des Einwegläppwerkzeugs 4 gebildet ist, und ein entsprechend geformtes Einsteckteil 16, das von der ersten Fläche 7 des Halters 6 nach außen vorsteht. In der dargestellten Ausführungsform weist die Ausnehmung 14 zwei schlitzartige Ausnehmungsteile 14a, 14b auf, die sich auf einer Tiefe D1 in das Einwegläppwerkzeug 4 erstrecken, um darin ein Kreuz zu bilden, dessen Schnittpunkt mit der geometrischen Mittelachse C des Einwegläppwerks 4 und mit der Mittelachse CC des Halters 6 zusammenfällt, wenn es daran befestigt ist. Auf gleiche Weise ist das Einsteckteil 16 des Halters 6 entsprechend geformt und bemessen, um in die Ausnehmung 14 zu passen, und weist für diesen Zweck einen ersten Teil 22 auf, der längs einer Hauptachse N angeordnet ist, und einen zweiten Teil 24, der sich koinzident mit einer Nebenachse M erstreckt, wobei die Haupt- und Nebenachse N und M sich unter einem rechten Winkel koinzident mit der geometrischen Mittelachse CC des Halters 6 schneiden. Der erste und zweite Teil 22 und 24 des Einsteckteils 16 sind einstückig mit der ersten Fläche 7 des Halters 6 gebildet und erstrecken sich jeweils von dieser aus auf einer bestimmten Distanz D2 nach außen, die etwas kleiner ist als die Tiefe D1, zum Einfassen in das Einwegläppwerkzeug 4, um die Befestigung zwischen denselben zu gestatten. Das Einsteckteil 16 ist nicht auf die hier gezeigte kreuzförmige Konfiguration beschränkt, sondern kann alternative Formen haben, zum Beispiel eine Zickzack- oder eine V-Form, so lange die gewählte Konfiguration das Einwegläppwerkzeug 4 an dem Halter 6 koinzident mit seiner geometrischen Mittelachse CC positioniert.
Das Einwegläppwerkzeug 4, das aus einem Material besteht, das für Druckbeanspruchung ausreichend stabil ist, spannt das Einsteckteil 16 ein, nachdem es in die Ausnehmung 14 eingeführt worden ist. Zu diesem Zweck sind die Breiten W der beiden Ausnehmungsteile 14a, 14b, aus denen die Ausnehmung 14 besteht, in der Abmessung etwas kleiner als die entsprechenden Breiten WW der Teile 22, 24 des Einsteckteils 16, so daß sich ein Preßsitz zwischen dem Einwegläppwerkzeugs 4 und dem Halter 6 ergibt. Zu diesem Zweck sind die vorderen Enden des Einsteckteils 16 angefast, so daß mit dem fortgesetzten Hineindrücken des Einsteckteils 16 in die Ausnehmung 14, welche in dem Einwegläppwerkzeugs 4 gebildet ist, ein Preßsitz zwischen den beiden Materialien bewirkt, daß das Material des Einwegläppwerkzeugs 4 in diesem örtlichen Bereich zusammengedrückt wird, so daß beide gegen Axial-, Verschiebe- und Drehbewegung festgehalten werden. Die relative Differenz zwischen den Abmessungen W und WW beträgt in einem typischen Beispiel etwa 0,25 mm, wobei der Halter 6 aus einem relativ harten Material besteht, das geeignet ist, in das ihn aufnehmende Einwegläppwerkzeugs 4 getrieben zu werden, wobei ein Beispiel für ein für diesen Zweck geeignetes Haltermaterial ein 6/10-Nylon mit 30% Glaszusatz ist.
Um eine automatische Deckung der Ausnehmungsteile 14a, 14b der Ausnehmung 14 mit dem Einsteckteil 16 zu bewirken, weist der Halter 6 weiter eine Breit- und Ausrichteeinrichtung 30 auf, die einem Benutzer gestattet, den Halter 6 zu ergreifen und in bezug auf die Haupt- und Nebenachse N, M des Einsteckteils 16 richtig auszurichten, so daß, wenn der Halter 6 ergriffen wird, dem Benutzer automatisch bekannt ist, daß die Ausrichtung des Halters 6 so ist, daß die Hauptachse N horizontal und die Nebenachse M vertikal ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck sind die Griffflächen 32, welche die Paßflächen 34 miteinander verbinden, jeweils von der ersten Fläche 7 aus und sich fortsetzend zu der zweiten Fläche 9 des Halters 6 hin unter einem in Fig. 4 angegebenen Winkel T konisch verjüngt. Zusätzlich zu der konischen Verjüngung zwischen der ersten und zweiten Fläche 7 und 9 sind die Griffflächen 32 radial einwärts zu der Mittelachse CC hin gemäß Fig. 3 unter Winkeln E ausgerichtet, die dem Benutzer gestatten, den Halter 6 besser festzuhalten, wenn er zwischen dem Daumen, dem Zeige- und dem Ringfinger erfaßt wird.
Der Aufbau des Einsteckteils 16 kann so gewählt werden, daß das Einwegläppwerkzeug 4, wenn es an dem Halter 6 befestigt ist, derart ausgerichtet ist, daß es in einer von zwei Winkelausrichtungen, die 180 Grad voneinander entfernt sind, angeordnet sein kann, ohne einen Fehler beim Polieren des Brillenglases zu verursachen. Das bedeutet, die Hauptachse N, die gemäß Fig. 5 parallel zu den Paßflächen 34 angeordnet ist, gewährleistet, daß das Einwegläppwerkzeug 4, wenn es von dem Halter 6 getrennt wird, nachdem eine Oberflächenbearbeitung an ihm ausgeführt worden ist, wieder an demselben Halter 6 oder zum Beispiel an einem, der ständiger Bestandteil einer Poliermaschine ist, befestigt werden kann, ohne zu bewirken, daß die Zylinderachse anders als längs der Linie ausgerichtet wird, in welcher es ursprünglich geschnitten oder geschliffen wurde, und zwar relativ zu dem Halter 6. Die insgesamt rechteckige Konfiguration des erhöhten zentralen Teils 18 des Halters 6 ist besonders gut geeignet, um an dem Spannfutter 3 längs jeder der Paßflächen 34 durch Paßstiftpaare 31 und 33 festgehalten zu werden, wobei von diesen die Paßstifte 31 beweglich sind und den Halter 6 fest gegen die stationären Paßstifte 33 drängen.
Die Brillenglasschleifmaschine 1 ist in der Lage, entweder ein Einwegläppwerkzeug oder einen Brillenglasrohling zur Drehung um die angegebene Achse Z festzuhalten, um eine gewünschte Oberfläche darauf zu schleifen. Zum Anzeigen der Art des Werkstücks, das benutzt wird, ist ein Sensor an dem Spannfutter 3 in der Brillenglasschleifmaschine 1 vorgesehen, der der Steuereinheit die Art des Werkstücks meldet, das in der Maschine befestigt ist. Mit dem Sensor wirken zwei diametral entgegengesetzte Markierungen 46 zusammen, vorzugsweise magnetische Indikatoren, die in dem Halter 6 an versetzten Teilen des erhöhten zentralen Teils 18 neben jeder der Paßflächen 34 vorgesehen sind. Die Markierungen 46 sind diametral angeordnet und gewährleisten, daß einer von ihnen an dem Sensor angeordnet ist, wenn die Lappvorrichtung 2 an dem Spannfutter 3 befestigt ist.
In Fig. 6 ist die Läppvorrichtung 2 montiert in einer Brillenglaspoliermaschine gezeigt und zwar für den Zweck, eine glatte Oberfläche auf einem Brillenglas 50 zu erzeugen, welches durch die Brillenglasschleifmaschine 1 vorgeschliffen worden ist. Hier ist das Einwegläppwerkzeug 4′ gezeigt, nachdem die frontseitige Stirnfläche 8 zu einer Oberfläche geschnitten oder geschliffen worden ist, die als Spiegelbild komplementär zu derjenigen ist, die sich auf dem Brillenglas 50 findet. An dem geschnittenen oder geschliffenen Einwegläppwerkzeug 4′ ist mit Hilfe eines Klebstoffes ein Poliermittelträger 54 befestigt, der eine gewünschte strukturierte Oberfläche zum Erzeugen einer ausreichend glatten Oberfläche 52 auf der vorgeschliffenen Oberfläche des Brillenglases 50 hat. Dieser Polierschritt wird auf herkömmliche Weise ausgeführt, indem eine Einheit 60 aus einem vorgeschliffenen Brillenglas 50 und einem Halteblock mit der Läppvorrichtung 2 in der Brillenglaspoliermaschine übereinander gestapelt wird, wobei die Einheit 60 und die Läppvorrichtung 2 zwischen einem oberen und unteren Arm 56, 58 der Brillenglaspoliermaschine zusammengespannt werden. der Halter 6 wird üblicherweise an dem unteren Arm 58 längs der Paßflächen 34 eingespannt, wogegen die Einheit 60 an dem oberen Arm 56 befestigt wird, um eine oszillierende Bewegung relativ zueinander für eine bestimmte Zeitspanne auszuführen und das Polieren der Oberfläche 52 des Brillenglases 50 zu bewirken. In der in Fig. 6 gezeigten Anordnung hat das Brillenglas 50 eine konkave Oberflächenkonfiguration, wobei das Spiegelbild davon als eine konvexe Oberfläche auf dem geschnittenen oder geschliffenen Einwegläppwerkzeug 4′ vorhanden ist. In dem unüblichen, jedoch möglichen Fall, in welchem die Oberfläche 52 des Brillenglases 50 konvex und die Oberfläche des Einwegläppwerkzeuges 4′ konkav ist, ist jedoch der Halter 6 weiter anpaßbar, um in Antriebseingriff mit dem Antriebs- oder oberen Arm 56 der Brillenglaspoliermaschine innerhalb der Paßöffnungen 36 gehalten zu werden, die in der zweiten Fläche 9 gebildet und so bemessen und geformt sind, daß sie Antriebspaßstifte 62 des oberen Arms 56 aufnehmen. In dieser Situation werden die besten Ergebnisse beim Polieren erzielt durch Ausrichten des geschliffenen Einwegläppwerkzeugs 4′ mit seinem Poliermittelträger 54 auf der oberen Seite des Stapels nach Fig. 6, so daß verbleibt, die Einheit 60 durch den unteren 58 einzuspannen.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Läppvorrichtung 2 aus dem Einwegläppwerkzeug 4 besteht, welches aus leicht schneidbarem Material besteht, wie zum Beispiel Schaumstoff und gegen Dreh-, Axial- und Verschiebebewegungen durch den Halter oder Adapter 6 mit Hilfe des Einsteckteils 16 festgehalten wird. Bevorzugt sind der Einsteckteil 16 und die entsprechend bemessene und geformte Ausnehmung 14 so aufgebaut, daß sie die Ausrichtung des Einwegläppwerkzeugs 4, 4′ in bezug auf seinen Halter 6 derart ermöglichen, daß es in einer von zwei Winkelausrichtungen angeordnet ist, die um 180 Grad versetzt sind. Das gestattet, das geschnittene oder geschliffene Einwegläppwerkzeug 4′ von seinem Halter 6 zu trennen und anschließend wieder an ihm anzubringen oder ihn an einem anderen Halter oder Adapter zu befestigen, der einer neuen Maschine zugeordnet ist, zum Beispiel der Brillenglaspoliermaschine, ohne eine Fehlausrichtung zwischen den Oberflächen 52 und 8 hervorzurufen, die an dem vorgeschliffenen Brillenglas 50 und an dem Einwegläppwerkzeug 4′ gebildet sind. Der Halter 6 hat einen erhöhten zentralen Teil 18, der in dem Spannfutter 3 einer Brillenglasschleifmaschine aufnehmbar ist, die dazu dient, ein umgekehrtes Bild der vorgeschliffenen Oberfläche des herzustellenden Brillenglases 50 zu schleifen . Die Läppvorrichtung 2 wird anschließend von dem Spannfutter 3 der Brillenglasschleifmaschine demontiert und ihrerseits zur oszillierenden Bewegung auf der Brillenglaspoliermaschine befestigt, woraufhin der Poliermittelträger 54 auf die geschnittene oder geschliffene Oberfläche 8 des Einwegläppwerkzeugs 4′ aufgesetzt wird, um die entsprechend geformte Oberfläche 52 des Brillenglases 50 fertigzubearbeiten.
Bei der vorstehend beschriebenen Läppvorrichtung 2 sind Modifikationen möglich. Zum Beispiel kann der Einsteckteil 16, der die entsprechende Form der in dem Einwegläppwerkzeugs 4 gebildeten Ausnehmung 14 hat, ein permanenter Teil des Spannfutters 3 oder des unteren Spannarms 58 der Brillenglaspoliermaschine, die in Fig. 6 gezeigt ist, sein. Wenn nicht vorgesehen ist, das Einwegläppwerkzeug 4 zu entfernen, nachdem es anfänglich an dem Halter 6 befestigt worden ist, können als Einsteckteil spitzenartige Teile benutzt werden, die von der ersten Fläche 7 des Halters 6 vorstehen und sich in das kompressible Material bohren, aus welchem das Einwegläppwerkzeug 4 besteht.

Claims (10)

1. Einwegläppwerkzeug zum Fertigbearbeiten einer nach Rezept vorgegebenen und vorgeschliffenen Brillenglasoberfläche, das eine geometrische Mittelachse (C) hat, mit einer zu vorgegebenen Brillenglasoberfläche komplementären und von der rückseitigen Stirnfläche (10) des Werkzeugs (4, 4′) beabstandeten Oberfläche (8), dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufnahme wenigstens eines Einsteckteils (16) eines zur Befestigung des Werkzeuges (4, 4′) an der Arbeitsspindel einer Brillenglasschleif- oder -poliermaschine (1) vorgesehenen Halters (6) in dem Werkzeug (4, 4′) mit Preßsitz von der rückseitigen Stirnfläche (10) aus sich wenigstens eine vorhandene oder sich beim Einstecken bildende Ausnehmung (14) in das Werkzeug (4, 4′) erstreckt.
2. Einwegläppwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorhanden Ausnehmung (14) wenigstens aus zwei winkelversetzt zueinander angeordneten Ausnehmungsteilen (14a, 14b) besteht.
3. Einwegläppwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungsteile (14a, 14b) unterschiedlich lang sind.
4. Einwegläppwerkzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungsteile (14a, 14b) ein Kreuz bilden, dessen Kreuzungspunkt auf der Mittelachse (C) liegt.
5. Einwegläppwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem Polystyrolschaumstoff gebildet ist und im Schnitt quer zur Mittelachse (C) die Form eines gleichseitigen Sechsecks hat.
6. Einwegläppwerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich einer der Ausnehmungsteile (14a, 14b) zwischen zwei Ecken des Sechsecks erstreckt.
7. Wiederverwendbarer Adapter zur Verwendung als Halter (6) für das Einwegläppwerkzeug (4, 4′) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an einem zu dem Einsteckteil (16) entgegengesetzt angeordneten zentralen Teil (18) zwei einander gegenüberliegenden Paßflächen (34) vorgesehen sind, zwischen denen zwei Griffflächen (32) angeordnet sind, und daß das Einsteckteil (16) in bezug auf die beiden Paßflächen (34) ausgerichtet ist.
8. Adapter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffflächen (32) diametral entgegengesetzt zueinander angeordnet sind und sich zu dem Einsteckteil (16) hin konisch verjüngen.
9. Adapter nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zentralen Teil (18) mindestens eine durch die Brillenglasschleif- oder -poliermaschine (1) erfaßbare Markierung (46) vorgesehen ist.
10. Adapter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er aus mit Glas verstärktem Polymer besteht.
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