DE4232062B4 - Dentalzement-Mischkapsel - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/60Devices specially adapted for pressing or mixing capping or filling materials, e.g. amalgam presses
    • A61C5/66Capsules for filling material
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    • A61C5/62Applicators, e.g. syringes or guns
    • A61C5/64Applicators, e.g. syringes or guns for multi-component compositions

Abstract

Dentalzement-Mischkapsel, umfassend:
einen rohrförmigen Körper (10) mit einer ersten Bohrung (28), einem Vorderende (30), einem hinteren Ende, und einem in Längsrichtung verlaufenden Luftkanal (26), der sich darin von dem hinteren Ende erstreckt,
eine Wulsteinrichtung (18, 20, 22), die benachbart dem hinteren Ende des Körpers angebracht ist, um den Körper (10) sicher zu halten,
eine Düse (12) mit einer zweiten Bohrung (14) darin, die an das Vorderende (30) des Körpers (10) angefügt ist,
einen zerbrechlichen Verschluss (34), der zwischen der ersten Bohrung (28) und der zweiten Bohrung (14) angeordnet ist,
und einen Stopfen (24), der zum Einsetzen in die erste Bohrung (28) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dentalzement-Mischkapsel.
  • In der Zahnmedizin ist es üblich, unterschiedliche Zemente für verschiedene Verfahren zu verwenden. Ein derartiger Zementtyp, der gewöhnlich verwendet wird, ist ein Pulverzement, der durch eine Flüssigkeit aktiviert wird, welche eine Mischung bildet, die in unterschiedlichen Dentalverfahren angewendet wird. Typisch muss der Zahnarzt das Zementpulver und die aktivierende Flüssigkeit auf einer Platte oder einer Palette von Hand mischen und den gemischten Zement auf einen präparierten Zahn mit einem Spatel oder anderem geeigneten Handinstrument applizieren. Der Zahnarzt kann den gemischten Zement auch in eine leere Röhre einbringen zum Applizieren mit einer Applizierpresse oder einer Spritze. Das Mischen und Plazieren dieser Arten von Pulverzementen, die mit einem flüssigen Aktiviermittel aktiviert werden, hat sich als unschön und schwierig erwiesen. Im dem Bemühen um die Lösung dieser Probleme und die Schaffung eines praktischeren Verfahrens und Gerätes zum Applizieren von mit Flüssigkeit aktiviertem Pulverzementen sind relativ komplexe Kapseln geschaffen worden, die zu ihrer Verwendung teure und speziell konstruierte Geräte erfordem. Allgemein wird eine speziell konstruierte Kapsel verwendet, die eine Menge Zementpulver enthält und einen separaten Bereich, der die aktivierende Flüssigkeit enthält. Entweder wird eine speziell konstruierte Faltdüse oder ein in die Düse eingesetzter getrennter Stift dazu verwendet, das Eintreten von Zementpulver in die Düse vor dem Mischen zu verhindern. Wenn das Zementpulver vor dem Mischen in die Düse eintritt, mischt sich das darin enthaltende Pulver nicht richtig, was zu einem Verstopfen oder nicht richtig appliziertem Zement führt. Spezielle Geräte oder Vorrichtungen werden dazu benötigt, den Abschnitt der Kapsel zu zerquetschen, der die aktivierende Flüssigkeit enthält. Ein Schüttelgerät oder ein Amalgamator wird dann dazu verwendet, das Zementpulver mit der aktivierenden Flüssigkeit gründlich zu mischen oder zu amalgamieren, um zu einer homogenen Zementmischung zu führen. Die Kapsel wird dann aus dem Amalgamator entfernt und zum Dispensieren des Zements in einer Pistole oder einem Applikator platziert. Diese komplizierten Vorrichtungen bemühen sich zwar darum, die Applikation eines durch eine Flüssigkeit aktivierten Zementpulvers für den Zahnarzt bequemer zu machen, haben jedoch zu komplexeren, teureren und schwierigen Verfahren für den Zahnarzt geführt.
  • Daher besteht ein Bedarf für eine einfachere, weniger komplexe Dentalzement-Mischkapsel zum Applizieren von flüssigkeitsaktiviertem Zementpulver, die leichter und bequemer von einem Zahnarzt verwendet werden kann, was zu geringeren Kosten führt.
  • Zwar zeigt US 5 026 283 A eine Kapsel für ein Zahnfüllungsmaterial, die durch einen Zylinder, einen Stempel, ein brechbares Paket, ein Element mit einer Düse und ein paketbrechendes Element gekennzeichnet ist, jedoch weist die Kapsel nicht die Vorteile der vorliegenden Erfindung auf.
  • Eine weitere bekannte Mischkapsel dieser Art zeigt die DE 39 20 537 A1 , die sich auf eine Mehrkomponenten-Mischkapsel mit einer Ausspritzeinrichtung bezieht. Sie umfasst einen Zylinder, eine Düse, ein brechbares Paket, einen Kolben und eine Stopfenanordnung.
  • US 3 451 540 A bezieht sich auf eine Mischkapsel für die separate Lagerung von mindestens zwei Substanzen, die einen ersten und einen zweiten Hohlkörper umfasst, eine zerbrechliche querlaufende Abtrennung, und eine zerbrechliche Dichtung, die, einmal geöffnet, ein Mischen der mindestens zwei Substanzen gewährleistet.
  • DE 20 60 626 A bezieht sich auf eine Mischkapsel für die Aufnahme von miteinander reagierenden Substanzen für die Herstellung von gebrauchsfertigen Dentalpräparaten, die zwei Hohlkörper, die durch eine Folie getrennt sind, einen Stempel, der durch oben spitz zulaufende schraubengewinde-ähnlichen Erhöhungen gegen einen der Hohlkolben abgedichtet ist, und eine düsenförrnige Verlängerung umfasst.
  • EP 0 382 481 A1 umfasst einen zylinderförmigen Körper mit einer abgewinkelten Düse und einem Kolben. Ferner weist die innere Oberfläche der Kapsel eine pyramidenstumpfartige Form auf.
  • Dementsprechend ist die Aufgabe der Erfindung die Schaffung einer einfachen, leicht anwendbaren und kostengünstigen Dentalzement-Mischkapsel zum Mischen und Dispensieren von Dentalzement des Typs, der aus einem Zementpulver und Aktivierungsflüssigkeit besteht.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen 2 bis 15 zu entnehmen.
  • Die Erfindung umfasst eine einfache und zweckmäßige Dentalzement-Mischkapsel. Die Kapsel umfasst einen Körper mit einer Bohrung mit einer an einem Ende angefügten Düse, welche ebenfalls eine Bohrung enthält. Ein Stopfen ist in das andere Ende des Körpers eingesetzt und wirkt als Kolben. Ein Luftkanal erstreckt sich über eine Längsstrecke in der Bohrung des Körpers, um das Einsetzen des Stopfens zu erleichtem.
  • Ein zerbrechlicher Verschluss ist zwischen der inneren Bohrung des Körpers und der inneren Bohrung der Düse angeordnet, um zu verhindern, dass Zementpulver vor dem Mischen in die Düse eintritt. Eine Umfangsnut ist um die Düse herum angebracht, um das Positionieren der Düse zu gestalten und das Platzieren des Zements zu unterstützen. In einem Bespiel zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird ein zweiteiliger Stopfen, der einen Stopfen mit Innengewinde und einen Stopfeneinsatz mit Außengewinde umfasst, dazu verwendet, die aktivierende Flüssigkeit dem in dem Körperabschnitt der Kapsel enthaltenden Zementpulver zu verabreichen. Wenn der Schraubenstopfeneinsatz vorgerückt wird, wird eine Packung aktivierender Flüssigkeit komprimiert, was bewirkt, dass sie platzt und die aktivierende Flüssigkeit in den das Zementpulver enthaltenden Körper abgibt. Dies wird leicht von Hand getan. Der Zement wird dann vor dem Dispensieren gemischt. In einer dritten Ausführungsform wird ein zweiteiliger Stopfen mit einem Zylinder und einem Kolben und einer zweiten zerbrechlichen Membran dazu verwendet, die direkt in dem Zylinder angeordnete aktivierende Flüssigkeit in den Stopfen auszuteilen.
  • Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, dass sie von Hand betätigt werden kann und keine spezielle Ausrüstung benötigt, um die aktivierende Flüssigkeit mit dem Zementpulver zu vereinigen.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Düse verschlossen oder abgedichtet werden kann, was verhindert, dass Pulver die Düse vor dem Mischen verstopft.
  • Ein Merkmal der Erfindung besteht darin, dass ein zerbrechlicher Verschluss zwischen der Bohrung des Körpers und der Bohrung der Düse der Kapsel angeordnet ist.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass in der Bohrung des rohrförmigen Körpers ein in Längsrichtung verlaufender Luftkanal an dem offenen Ende der Kapsel vorgesehen ist, um das Platzieren des Stopfen zu erleichtern und ein vorzeitiges Brechen des zerbrechlichen Verschlusses zu vermeiden.
  • Noch ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine Umfangsnute um die Düse herum ist, so dass die Düse in verschiedenen Winkelstellungen angeordnet werden kann.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2A einen Schnitt, der den zerbrechlichen Verschluss der Erfindung deutlicher darstellt;
  • 2B eine Draufsicht, die den zerbrechlichen Verschluss deutlicher darstellt;
  • 3 einen Schnitt entlang der Linien 3-3 in 1;
  • 4 eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 eine Stirnansicht der Erfindung;
  • 6 eine Draufsicht der Erfindung;
  • 7 eine perspektivische Ansicht, welche die Stützfinger der Erfindung deutlicher darstellt; und
  • 8 eine Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 stellt die erste Ausführungsform der Erfindung dar. Ein Körper 10 weist eine daran unter einem Winkel angeordnete Düse auf. Die Düse 12 enthält eine Bohrung 14. Die Düse 12 weist eine Umfangsnute 16 auf. Die Umfangsnute 16 lässt es zu, die Düse 12 in jede bevorzugte Winkelstellung zu biegen, was das Platzieren des in dem Körper 10 enthalten den Dentalzements erleichtert. An der Rückseite des Körpers 10 befindet sich ein ringförmiger vorderer Wulst 18, ein ringförmiger hinterer Wulst 22 und eine dazwischen angeordnete ringförmige Hohlkehle. Der vordere Wulst 18, die Hohlkehle 20 und der hintere Wulst 22 wirken als Einrichtung zum sicheren Halten des Körpers 10 der Kapsel in einer Extrusionsvorrichtung oder einem Handgriff, die nicht gezeigt sind. In dem offenen Ende des Körpers 10 nahe dem hinteren Wulst 22 ist ein Stopfen 24 positioniert. Ein Luftkanal 26 erstreckt sich über eine Längsstrecke in einer Bohrung 28 des Körpers 10. Der Luftkanal 26 erstreckt sich über eine etwas längere Längsstrecke als die Dichtungsfläche 40 des Stopfens 24. Der Stopfen 24 weist einen Handgriff oder Griff 46 auf, der ein leichtes Greifen des Stopfens 24 zuläßt. Der Stopfen 24 weist auch ein Vorderende 38 auf. Das Vorderende 38 weist eine Größe auf, welche die Innenfläche 32 des Vorderendes 30 des Körpers 10 ergänzt. Das Vorderende 30 des Körpers 10 enthält ferner einen Stopfenanachlag 36. Benachbart der inneren Öffnung der Bohrung 14 und dem Abgabeende der inneren Bohrung 28 befindet sich ein zerbrechlicher Verschluß 34. Der zerbrechliche Verschluß 34 verschließt oder dichtet den Einlaß der Düsenbohrung 14. Dies verhindert, daß die Düsenbohrung 14 verstopft wird und verhindert ferner, daß eine Kontamination in die Bohrung 28 des Körpers 10 eintritt. Der zerbrechliche Verschluß 34 ist so konstruiert, daß er leicht zerreißt oder bricht.
  • Das der Düse 12 des Körpers 10 gegenüberliegende Ende weist eine Schulter 44 auf. Ein Positionierring 42 ist an den Stopfen 24 angefügt. Der Durchmesser des Positionierringes 42 ist etwas größer als der Durchmesser der Dichtungsfläche 40. Wenn der Stopfen 24 in der Bohrung 28 des Körpers 10 planiert wird, rückt dadurch der Stopfen 24 nur vor, bis der Positionierring 42 an die Schulter 44 an dem Körper 10 anschlägt. Dies verhindert, daß der Stopfen 24 innerhalb der Bohrung 28 unbeabsichtigt vorrückt. Der Positionierring 42 kann aus einem unter Druck verformbaren oder zerbrechlichen Material bestehen, so daß, wenn eine Kraft vorbestimmter Größe ausgeübt wird, der Positionierring 42 sich biegt oder wegbricht, was zu dem Vorrücken des Stopfens 24 zu der Düse 12 führt.
  • Die 2A und 2B zeigen den zerbrechlichen Verschluß oder das Siegel 34 deutlicher. Der zerbrechliche Verschluß 34 besteht aus einer Klappe 48, die durch ein Umfangsscharnier 50 an die Düse 12 angefügt ist. Kerben 52 erstrecken sich tief in der Klappe 48 und führen zu einem sehr dünnen Material an ihrem Boden. Infolgedessen wird die Klappe 48 leicht in viele Klappen getrennt, die sich innerhalb des Scharniers 50 falten, was das Durchfließen von Material zuläßt.
  • 3 zeigt den in dem Körper 10 entlang der Bohrung 28 ausgebildeten Luftkanal 26 deutlich. Der Luftkanal 26 läßt die Verdrängung von Luft zu, wenn der Stopfen 24 in die Bohrung 28 des Körpers 10 eingesetzt wird. Dies führt zu einem viel leichteren Einsetzen des Stopfens 24, wobei es auch das vorzeitige Brechen des zerbrechlichen Verschlusses 34 aufgrund des möglichen Anstiegs des Drucks während des Einsetzens des Stopfens 24 vermeidet.
  • Die Betriebsweise der Erfindung kann anhand der 1 bis 3 leicht gewürdigt werden. Die Kapsel der Erfindung wird leer oder vordosiert mit einer darin enthaltenen Menge Zementpulver geliefert. Sobald das Zementpulver in den Körper 10 der Kapsel eingebracht ist, wird es durch den zerbrechlichen Verschluß 34 daran gehindert, in die Düsenbohrung 14 einzutreten. Wenn die Kapsel eine vordosierte oder vorbestimmte Menge von darin enthaltenem Zementpulver aufweist, braucht der Zahnarzt nur durch Greifen des Handgriffes oder Griffes 46 den Stopfen 24 zu entfernen, um eine Menge von aktivierender Flüssigkeit einzubringen. Der Zahnarzt kann genau eine Menge aktivierender Flüssigkeit austeilen, um die gewünschte Konsistenz, die Härtungszeit oder andere von dem Zahnarzt gewünschte Eigenschaften des gemischten Zements zu erzielen. Die individuelle Applikation von aktivierender Flüssigkeit durch den Zahnarzt hat den Vorteil, daß er die Zementmischung auf eine vorbestimmte Konsistenz individuell einrichten kann. Dies ist nicht möglich in Anwendungen, wo ein vorbestimmtes Volumen aktivierender Flüssigkeit vorgepackt mit der Kapsel kommt. Nach dem Einbringen der vorbestimmten Menge aktivierender Flüssigkeit in die Bohrung 28 der Kapsel setzt der Zahnarzt einfach den abnehmbaren Stopfen 24 wieder auf, der an den Positionierring 42 benachbart der Schuler 44 anschlägt. Die Kapsel wird an auf einem Schüttelapparat oder Amalgamator gemischt, wie es herkömmlich getan wird, um das Zementpulver und die aktivierende Flüssigkeit gründlich zu mischen. Während dieses Prozesses verhindert der zerbrechliche Verschluss 34 jedes Eintreten einer unvollständigen Mischung in die Düsenbohrung 14. Sobald eine Amalgamierung stattgefunden hat, entfernt der Zahnarzt einfach die Kapsel aus dem Amalgamator oder Schüttelgerät und setzt die Kapsel in einen herkömmlichen Applikator oder eine Spritze ein, welche den Körper 10 durch die darin angebrachte Hohlkehle 20 hält. Der Zahnarzt kann mit Hilfe der Umfangsnut 16 die Düse 12 in eine gewünschte Winkelstellung positionieren, um das Plazieren des gemischten Zements in einem Zahn oder einem anderen Mundhohlraum zu unterstützen. Bei der Extrusion bricht der Positionierring 42 an dem Stopfen 24 oder deformiert sich und lässt zu, dass der Stopfen 24 in der Bohrung 28 vorrückt. Wenn sich in der Bohrung 28 aufgrund des vorrückenden Stopfens 24 Druck aufbaut, wird der zerbrechliche Verschluss 34 gezwungen zu brechen, was dazu führt, dass gründlich gemischter Zement aus der Düse 12 durch die Bohrung 14 extrudiert wird. Es sollte gewürdigt werden, dass der Luftkanal 26 das Plazieren des Stopfens 24 in der Bohrung 28 zulässt, bis der Positionierring 42 an die Schulter 44 anschlägt, ohne eine spürbare Erhöhung des Druck in der Bohrung 28, wodurch das vorzeitige Zerreißen des zerbrechlichen Verschlusses 34 verhindert wird. Wenn jedoch Material zu extrudieren ist und der Stopfen vorgerückt wird, und wenn sich die Dichtungsfläche 40 über die weiteste vordere Längserstreckung des Luftkanals 26 hinaus erstreckt, wodurch die Bohrung 28 abgedichtet wird, baut sich darin Druck auf, der das Zerreißen des zerbrechlichen Verschlusses 34 und die Extrusion von Zement durch die Düse 12 bewirkt. Dadurch besitzt der Zahnarzt ein sehr praktisches Mittel zum Dispensieren von Zementen, die aus einem Pulver und einem flüssigen Aktivierungsmittel gemischt werden müssen.
  • 4 zeigt ein weiteres Beispiel zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung. Die darin dargestellte Kapsel ist der in 1 dargestellten ähnlich mit der Ausnahme einer Stopfenanordnung 124 und Stützfingern 158. Ein Körper 110 weist eine damit verbundene Düse 112 auf. Die Düse 112 enthält eine Bohrung 114. Die Düse 112 weist eine Umfangsnute 116 auf. An dem entgegengesetzten Ende des Körpers 110 befindet sich ein vorderer Wulst 118, ein hinterer Wulst 122 und eine dazwischen liegende Hohlkehle 120. Die Stopfenanordnung 124 passt in die Bohrung 128 des Körpers 110. Ein Luftkanal 126 ist in Längsrichtung in der Bohrung 128 ausgebildet. Die Innenfläche 132 des Vorderendes 130 des Köpers 110 weist eine komplementäre Gestalt zu der des Vorderendes der Stopfenanordnung 124 auf. In dem Vorderende 130 ist ein Stopfenanschlag 136 ausgebildet. Ein zerbrechlicher Verschluss 134, der zu dem in den 2A bis 2B dargestellten identisch ist, verschließt die Bohrung 114 der Düse 112.
  • Die Stopfenanordnung 124 besteht aus einem Stopfen 147 mit Innengewinde und einem Schraubenstopfeneinsatz 145. Der Stopfen 147 mit Innengewinde weist ein Vorderende 138 und eine Dichtungsfläche 140 auf. Zusätzlich ist daran ein Positionierrng 142 ausgebildet. Der Positionierring 142 ist zerbrechlich oder unter Druck verformbar. Eine Schulter 144 ist an dem Körper 110 so ausgebildet, dass sie mit dem Positionierring 142 zusammenpasst. Der Stopfen 147 mit Innengewinde weist eine innere Öffnung 154 auf, welche mit dem Inneren der Bohrung 128 in Verbindung steht. Der Schraubstopfeneinsatz 145 weist ein Vorderende 156 auf, das an die Öffnung 154 anschlägt, wenn es völlig eingesetzt ist.
  • 5 zeigt die Rückseite der Kapsel. Stützfinger 158 und der Schraubstopfeneinsatz 145 sind deutlich zu erkennen. Der Schraubstopfeneinsatz 145 ist mit Stützrippen 160 hergestellt, um Steifigkeit vorzusehen und Material zu sparen. Der Außendurchmesser des Schaubstopfeneinsatzes 145 weist Riefen auf, um so ein leichteres Greifen und Drehen zu ermöglichen.
  • Die 6 und 7 zeigen die Stützfinger 158 deutlicher. Die Stützfinger 158 bilden einen Schutz für die Stopfenanordnung 124, lassen aber dennoch zu, dass der Schraubstopfeneinsatz 145 gedreht wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die Stützfinger 158 an der Ober- und Unterseite abgeschnitten sind, und die daran befindlichen Kegelflächen 162. Zusätzlich bilden die Stützfinger 158 ein Mittel zum sicheren Platzieren der Kapsel in einem normalen Schüttelgerät oder Amalgamator, ohne die Stopfenanordnung 124 zu beeinträchtigen oder zu kontaktieren.
  • Anhand der Beispiele in 4 bis 7 sieht man, dass die Kapsel dazu verwendet werden kann, eine vorbestimmte Menge Zementpulver zusammen mit einer vorbestimmten Menge aktivierender Flüssigkeit vorzupacken. Das Zementpulver wird direkt in die Bohrung 128 des Körpers 110 platziert. Das Zementpulver wird durch den zerbrechlichen Verschluss 134 am Eintreten in die Düsenbohrung 114 gehindert. Eine nicht gezeigte Packung aktivierender Flüssigkeit wird in der Stopfenanordnung 124 zwischen dem Stöpsel 147 mit Innengewinde und dem Schraubstopfeneinsatz 145 benachbart der Öffnung 154 platziert. Die Stopfenanordnung 124 wird dann in der Bohrung 128 des Körpers 110 positioniert. Die Kapsel und der Zement darin können leicht präpariert werden ohne den Bedarf für ein spezialisiertes Gerät, indem einfach der Schraubstopfeneinsatz 145 gedreht wird, so dass das Ende 156 vorrückt und die nicht gezeigte Packung zerquetscht, welche die aktivierende Flüssigkeit enthält. Nach dem Zerreißen wird die aktivierende Flüssigkeit in die Bohrung 128 ausgeteilt. Die Kapsel kann dann mit einem normalen Amalgamator geschüttelt werden, um das Zementpulver und die aktivierende Flüssigkeit gründlich zu mischen, und kann dispensiert werden, wie vorher anhand der 1 bis 3 beschrieben. Sollte sich der Stopfen 147 mit Innengewinde bei Drehen des Schraubstopfeneinsatzes 145 drehen, kann der Stopfen 147 mit der Bohrung 128 versplintet werden, um seine Drehung zu verhindern.
  • 8 zeigt ein weiteres Beispiel der Erfindung, welche ein zweite Stopfenanordnung 224 darstellt. Die Stopfenanordnung 224 umfasst einen Stopfen 247 mit Innengewinde, der einen Zylinder 264 benachbart einer Öffnung 254 enthält. Ein zweiter zerbrechlicher Verschluss 234 ist zwischen dem Zylinder 264 und der Öffnung 254 positioniert. Der Stopfen 247 weist eine äußere Dichtungsfläche 240 auf, welche die Stopfenanordnung 224 in der Bohrung abdichtet. Die Dichtungsfläche 240 erstreckt sich bis kurz vor das Ende des länglichen Luftkanals 126 und lässt dadurch das leichte Einsetzen der Stopfenanordnung 224 in die Bohrung 128 zu, ohne den zerbrechlichen Verschluss 134 benachbart der Düsenbohrung 114 vorzeitig zu zerreißen. In dem mit Innengewinde versehenen Stopfen 247 ist ein Schraubstopfeneinsatz 245 eingeschraubt. Der Schraubstopfeneinsatz 245 weist an seinem Ende einen Kolben 266 auf. Der Kolben 266 ist so ausgelegt, dass er in den Zylinder 264 passt. Eine Dichtung 268 unterstützt die Abdichtung des Inneren des Zylinders 264. An dem Ende des Kolbens 266 befindet sich eine Lanze 270. Die Lanze 270 wird dazu verwendet, den zweiten zerbrechlichen Verschluss 234 durchzustechen. In den meisten Anwendungen wird jedoch die Lanze 270 nicht benötigt. Der vorrückende Kolben 266 wird im allgemeinen genügend Druck liefern, um den zerbrechlichen Verschluss 234 zu zerreißen.
  • Dieses Beispiel zum besseren Verständnis, wie in 8 dargestellt, vermeidet die Verwendung einer versiegelten Packung, die aktivierende Flüssigkeit enthält, wie sie in der in 4 dargestellten zweiten Ausführungsform verwendet wird.
  • Aktivierungsflüssigkeit kann direkt in den Zylinder 264 eingebracht werden. Der zweite zerbrechliche Verschluss 234 verhindert, dass die aktivierende Flüssigkeit in die Bohrung 128 eintritt und das darin enthaltende Zementpulver kontaktiert. Wenn die Kapsel zu verwenden ist, dreht der Zahnarzt einfach den Schraubstopfeneinsatz 245, was den Kolben 266 in den Zylinder 264 vorrückt und bewirkt, dass der zweite zerbrechliche Verschluss 234 zerreißt, wodurch die aktivierende Flüssigkeit ausgeteilt wird. Die aktivierende Flüssigkeit und das Zementpulver können dann gemischt werden, wie vorher beschrieben. Die Stopfenanordnung 224 kann dann vorgerückt werden, wie vorher beschrieben, was zu dem Austeilen des gemischten Zement führt.
  • In den meisten Anwendungen wird der Zahnarzt sich wohl auf den Druck in der Bohrung 28 oder 128 aufgrund des vorrückenden Stopfens oder der Stopfenanordnung 24 oder 124 verlassen, um den zerbrechlichen Verschluss 34 oder 134 zu zerreißen. In einigen Anwendungen oder wenn der Zahnarzt eine größere Kontrolle wünscht, kann jedoch der zerbrechliche Verschluss 34 oder 134 zerrissen werden durch Einsetzen eines langen Stifts oder Drahtes in die Düsenbohrung 114 nach dem Mischen und vor dem Austeilen.
  • Die beschriebene Erfindung schafft daher eine einfache, kostengünstige Lösung für den Zahnarzt, der Zementpulver mit flüssigen Aktivierungsmitteln zu verwenden wünscht, welche leicht anzuwenden ist und die Kosten, den komplexen Aufbau und eine spezialisierte Ausrüstung vermeidet, die früher benötigt wurde, um durch Flüssigkeit aktivierte Zementpulver zu verabreichen.
  • Obwohl die bevorzugte Ausführungsform dargestellt und beschrieben wurde, ist es für den Fachmann offensichtlich, dass verschiedene Abwandlungen vorgenommen werden könnten, wie an den Beispielen erkennbar, ohne von dem Gedanken und Rahmen der Erfindung abzuweichen.

Claims (15)

  1. Dentalzement-Mischkapsel, umfassend: einen rohrförmigen Körper (10) mit einer ersten Bohrung (28), einem Vorderende (30), einem hinteren Ende, und einem in Längsrichtung verlaufenden Luftkanal (26), der sich darin von dem hinteren Ende erstreckt, eine Wulsteinrichtung (18, 20, 22), die benachbart dem hinteren Ende des Körpers angebracht ist, um den Körper (10) sicher zu halten, eine Düse (12) mit einer zweiten Bohrung (14) darin, die an das Vorderende (30) des Körpers (10) angefügt ist, einen zerbrechlichen Verschluss (34), der zwischen der ersten Bohrung (28) und der zweiten Bohrung (14) angeordnet ist, und einen Stopfen (24), der zum Einsetzen in die erste Bohrung (28) vorgesehen ist.
  2. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zerbrechliche Verschluss (34) eine Klappe (48) umfasst mit einem Umfangsscharnier (50) und wenigstens einer Kerbe (52), die sich zwischen dem Umfangsscharnier (50) erstreckt.
  3. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen unter Druck verformbaren Positionierring (42), der an den Umkreis des Stopfens (24) angefügt ist.
  4. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen zerbrechlichen Positionierring (42), der an den Umkreis des Stopfens (24) angefügt ist.
  5. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (12) unter einem Winkel zu der Längsachse des Körpers (10) angeordnet ist.
  6. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (12) mit einer Umfangsnute (16) versehen ist.
  7. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Handgriff (46), der an den Stopfen (24) angefügt ist.
  8. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wulsteinrichtung einen vorderen Wulst (18), einen hinteren Wulst (22) und eine dazwischen angeordnete Hohlkehle (20) umfasst.
  9. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Bohrung (28) zylindrisch ist.
  10. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen Innenstopfen (147; 247), der in der ersten Bohrung (128) angeordnet ist, wobei der Innenstopfen eine dritte Bohrung und eine innere Öffnung (154) aufweist, und einen Schraubstopfeneinsatz (145; 245), der in die dritte Bohrung des Innenstopfens mit Innengewinde eingefügt ist, wobei ein Pulverzement innerhalb der ersten Bohrung (128) und ein flüssiges Aktivierungsmittel innerhalb der dritten Bohrung vorgesehen ist, wobei sich das flüssige Aktivierungsmittel mit dem Pulverzement beim Vortrieb des Stopfeneinsatzes (145; 245) mischt und die Mischung aus der Düse (112) ausgegeben wird bei Vortrieb des Innenstopfens (147; 247).
  11. Dentalzement-Mischkapsel gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenstopfen (147; 247) mit einem Innengewinde versehen ist, und der Schraubstopfeneinsatz mit dem Innengewinde des Innenstopfens zusammenpasst.
  12. Dentalzement-Mischkapsel nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch Stützfinger (158), die benachbart dem hinteren Ende des rohrförmigen Körpers (110) angeordnet sind und sich in Längsrichtung über den Stopfeneinsatz (145; 245) hinaus erstrecken.
  13. Dentalzement-Mischkapsel gemäß Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenstopfen (247) ein offenes hinteres Ende und ein Vorderende, in dem ein Zylinder (264) ausgebildet ist, mit einer Öffnung (254) aufweist, ein Kolben (266) an den Schraubstopfeneinsatz (245) angefügt ist, der zum Einsetzen in den Zylinder (264) vorgesehen ist, und dass ein zweiter Verschluss (234) in der Öffnung zwischen dem Zylinder (264) und der ersten Bohrung (128) angeordnet ist.
  14. Dentalzement-Mischkapsel nach einem der Ansprüche 12 oder 13, gekennzeichnet durch eine Lanze (270), die an dem Kolben (266) positioniert ist.
  15. Dentalzement-Mischkapsel gemäß einem der Ansprüche 10 oder 14, gekennzeichnet durch einen hinteren Wulst (122), der benachbart dem offenen hinteren Ende des rohrförmigen Körpers angefügt ist, einen vorderen Wulst (118), der vorne und benachbart dem hinteren Wulst angefügt ist, wobei eine Hohlkehle (120) zwischen dem hinteren Wulst und dem vorderen Wulst angeordnet ist, den zerbrechlichen Verschluss (134), der ein Umfangsscharnier (50) um sein Äußeres herum aufweist sowie eine erste Kerbe (52) und eine zu der ersten Kerbe senkrechte zweite Kerbe (52), wobei die erste und die zweite Kerbe zwischen den Kanten des Umfangsscharniers verlaufen und eine etwas geringere Tiefe aufweisen als die axiale Dicke des zerbrechlichen Verschlusses, und einen unter Druck verformbaren Positionierring (142, 242), der an dem äußeren Umkreis des hinteren Endes des Stopfens mit Innengewinde (147,247) vorgesehen ist, eine Schulter (144), die mit dem unter Druck verformbaren Positionierring (142, 242) zusammenpasst, und die in dem rohrförmigen Körper (110) benachbart dem offenen hinteren Ende ausgebildet ist, wobei der Luftkanal (126), der in dem rohrförmigen Körper (110) benachbart dem offenen hinteren Ende an der Innenfläche der ersten Bohrung (128) ausgebildet ist und sich über eine Längsstrecke erstreckt, die etwas größer ist als die Länge der Dichtungsfläche (140, 240) an dem Stopfen mit Innengewinde (147, 247).
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