DE4304219A1 - Abgedichtetes Hebelschloß - Google Patents
Abgedichtetes HebelschloßInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Verriegelungseinrichtungen und genauer
gesagt auf Hebelschlösser bzw. Hebelverriegelungen für das Festziehen bzw. Schließen von mit
Scharnier versehenen Türen, Platten und dergleichen.
Es sind verschiedene Typen von Verriegelungseinrichtungen für die Befestigung bzw. das
Festziehen von Türen, Platten und dergleichen bekannt.
Einige dieser Typen beinhalten eine Feder, um einen Verriegelungsbolzen in eine verriegelte
Stellung an einem Halter vorzuspannen. Drehgriffe sind vorgesehen, so daß der Verriegelungs
bolzen gegen die Feder von dem Halter weg und in eine entriegelte Position gedreht werden kann.
Jedoch kann der Handgriff eines solchen Schlosses, der sich über den Korpus hinaus erstreckt,
ein unbeabsichtigtes Verriegeln und Entriegeln unter Ansprechen auf Stoßkräfte verursachen.
In dem US Patent 46 93 503 ist ein Hebelschloß dargestellt, das ein mit Flansch versehenes
Gehäuse aufweist, einen Handgriff und einen Riegel, welche in eine Wandschranktür oder
dergleichen eingesetzt sind. Der Handgriff ist mit einem Arm und einem Stoppteil versehen,
welches gegen eine innere Oberfläche des Schrankrahmens drückt, wenn die Tür geschlossen
und verriegelt ist. Der Handgriff und der Riegel sind im wesentlichen bündig mit der äußeren
Türoberfläche angeordnet, wenn der Handgriff und der Riegel sich in der verriegelten Position
befinden. Die Konstruktion dieses Schlosses ist jedoch derart, daß Schmutz, Wasser und anderes
Material durch das Schloß hindurch in den Innenraum des Schrankes eintreten können und damit
eine Beschädigung bzw. Beeinträchtigung der darin enthaltenen Ausrüstung bewirken können.
Oftmals wird eine Latexhaube verwendet, die die Rückseite des Schlosses abdeckt, jedoch
gewährleistet dies nur eine partielle Abdichtung des Schlosses.
Es besteht daher das Bedürfnis nach einem Hebelschloß, welches nicht nur ein Türblatt in einer
geschlossenen Position hält, sondern auch den Durchtritt von Material durch das Schloß selbst
einschränkt bzw. verhindert.
Die vorliegende Erfindung stellt ein abgedichtetes Hebelschloß bereit für die Montage in einem
Türblatt eines Wandschrankes oder dergleichen, um die Tür lösbar an dem entsprechenden
Rahmen zu halten. Das abgedichtete Hebelschloß weist ein Gehäuse, einen Handgriffaufbau und
eine Befestigungseinrichtung auf. Der Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse
angebracht ist, ist zwischen einer Offen- und einer Schließstellung drehbar. Die Befestigungsein
richtung hält die Tür in der geschlossenen Position an dem Rahmen, wenn der Handgriffaufbau
in die Schließposition gedreht wird.
In vorteilhafter Weise sieht die vorliegende Erfindung ein abgedichtetes Hebelschloß vor, das in
der Lage ist, den Durchtritt von Material durch das Schloß selbst zu begrenzen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß in einem abgedichteten
Hebelschloß eine Vorspanneinrichtung bereitgestellt wird, die in der Lage ist, den Handgriffaufbau
in der geschlossenen Position zu halten und die beim Entriegeln den Handgriffaufbau auch aus
der Schließposition in die Offenstellung drückt.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß in einem abgedichteten
Hebelschloß eine Auslöseeinrichtung bereitgestellt wird, die in der Nähe des Zentralbereiches des
Handgriffsaufbaues integriert angeordnet ist, um während des Schließens desselben einen
gesteigerten mechanischen Nutzfaktor bzw. bessere mechanische Handhabbarkeit bereitzustellen.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines abgedichteten Hebelschlosses, das in der
Tür eines Wandschrankes, der teilweise weggebrochen dargestellt ist, montiert ist
für das Sichern der Tür an dem Schrankrahmen, wobei die Tür in einer ge
schlossenen Position dargestellt ist,
Fig. 2 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses entlang der Linie 2-2 in
Fig. 1,
Fig. 3 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses mit einem Schnitt
entlang der Linie 3-3 in Fig. 2,
Fig. 4 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses mit einem Schnitt
entlang der Linie 4-4 in Fig. 2,
Fig. 5 ist eine Teilansicht des Auslösers des abgedichteten Hebelschlosses, in einer
gedrehten Position dargestellt,
Fig. 6 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses nach Fig. 2, in einer
geöffneten Position dargestellt,
Fig. 7 ist eine Teilansicht einer anderen Ausführungsform des abgedichteten Hebel
schlosses der vorliegenden Erfindung,
Fig. 8A ist eine Draufsicht auf das abgedichtete Hebelschloß mit einem Schnitt entlang der
Linie 8A-8A in Fig. 7, in einer geschlossenen und entriegelten Position
dargestellt,
Fig. 8B ist eine Teilansicht des abgedichteten Hebelschlosses nach Fig. 7, in einer
geschlossenen und verriegelten Position dargestellt.
Es wird jetzt im einzelnen auf die Zeichnungen Bezug genommen, wobei gleiche Bezugszahlen
in den verschiedenen Ansichten jeweils gleiche Elemente bezeichnen. In Fig. 1 ist in einer
perspektivischen, teilweise weggebrochenen Ansicht ein Wandschrank 101 dargestellt mit einem
abgedichteten Hebelschloß 10 gemäß der vorliegenden Erfindung, welches in einer Tür 100 des
Schrankes montiert ist. Der Schrank 101 kann aus irgendeiner geeigneten Materialart hergestellt
sein, um verschiedene darin installierte Ausrüstungen (nicht dargestellt) zu umschließen.
Dementsprechend ist die in Fig. 1 schemenhaft dargestellte Tür 100 über ein Scharnier an dem
Schrank 101 angelenkt, um mit einem Schrankrahmen 102 in einer geschlossenen Position bzw.
Schließposition in Eingriff zu treten. Eine (nicht dargestellte) Dichtung kann an der Innenseite der
Tür 100 nahe ihrer Kante befestigt sein, um ein zusätzliches Abdichten der Tür 100 zu
gewährleisten, wenn sie an dem Rahmen 102 ge- bzw. verschlossen wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt, weist das abgedichtete Hebelschloß 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Gehäuse 12 auf, für die Montage in einer in der Tür 100 ausgebildeten Öffnung bzw.
Aussparung 104, weiterhin einen Handgriffaufbau 14, der schwenkbar an dem Gehäuse 12
angebracht ist und zwischen einer Offen- und einer Schließstellung drehbar ist, sowie eine
Befestigungs- bzw. Festhalteeinrichtung 16 für den Eingriff mit dem Schrankrahmen 102 in der
Schließposition.
Wie man am besten in den Fig. 3 und 6 erkennt, ist das Gehäuse 12 ein in etwa rechtwink
liges, kappenartiges Teil, das vorzugsweise aus Zinkdruckguß besteht. Das Gehäuse 12 gemäß
der vorliegenden Erfindung kann jedoch nach irgendeinem beliebigen, geeigneten Verfahren aus
irgendeinem beliebigen, geeigneten Material hergestellt sein. Dementsprechend weist das
Gehäuse 12 eine Bodenplatte 15 und ein Paar von in etwa parallelen Seitenwänden 16, 18 sowie
erste und zweite Stirnwände 20 und 22 auf, die sich senkrecht nach oben von der Bodenplatte
erstrecken. Wie am besten in Fig. 6 dargestellt ist, wird zwischen den jeweiligen Seitenwänden
16, 18 und den Stirnwänden 20, 22 eine Mulde gebildet für die Aufnahme des Handgriffaufbaues
14, wenn dieser sich in der Schließposition gemäß Fig. 2 befindet. Ein Flansch 24 ist ebenfalls
vorgesehen, welcher sich von den freien Enden der Seitenwände 16, 18 und der Stirnwände 20,
22 nach außen erstreckt, für die Anlage an der äußeren Oberfläche der Tür 100, wenn das
Gehäuse 12 in der Öffnung 104 derselben montiert ist. Eine Dichteinrichtung vom Typ eines
Dichtungsringes oder einer Dichtungsscheibe (nicht dargestellt) kann an der Unterseite des
Flansches 24 angebracht sein, um den Flansch 24 gegen die äußere Oberfläche der Tür 100
abzudichten, wenn das Gehäuse 12 in dieser montiert ist. Vorzugsweise ist der Flansch 24 der
vorliegenden Erfindung so bemessen, daß er den Durchtritt von Material außen um das Schloß
10 herum durch die Öffnung 104 und in den Innenraum des Schrankes 101 verhindert.
Dementsprechend ist es oftmals notwendig, einen größer bemessenen Flansch vorzusehen bzw.
zu verwenden, vorzugsweise von etwa 5 mm Länge, um Ungenauigkeiten bei der Herstellung
bzw. Vorbereitung der Tür 100 Rechnung zu tragen, wenn das Gehäuse 12 darin montiert wird.
Wie in Fig. 3 dargestellt, ist das Gehäuse 12 in der Öffnung 104 mit Hilfe des Befestigungs
bügels 62 gesichert. Der Bügel 62 ist außen über der äußeren Oberfläche des Gehäuses 12
aufgenommen und greift an der Innenfläche der Tür 100 an, wie in Fig. 3 dargestellt. Der Bügel
62 wird in dieser Position in Eingriff mit der Tür 100 durch einen Gewindebolzen 64 gehalten. Der
Bolzen 64 ist durch eine in dem Bügel 62 ausgebildete Öffnung hindurchgesteckt und greift in das
Gewinde 70 ein, das in der Bodenplatte 15 vorgesehen ist, wie in Fig. 5 dargestellt.
Wie bereits beschrieben, liegt ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung darin, daß
sie den Durchtritt von Material durch das Schloß 10 in den Innenraum des Schrankes 101
verhindert. Dementsprechend sind in der bevorzugten Ausführungsform der in den Fig. 2 und
3 dargestellten Erfindung die Seitenwände 16, 18 jeweils mit einer (in den Fig. 2 und 3 nicht
dargestellten) entsprechenden Öffnung 25 versehen, die durch die Wände hindurch in der Nähe
der Stirnwand 22 ausgebildet ist, um den Handgriffaufbau 14 und die Befestigungs- bzw.
Festhalteeinrichtung 17 in der im folgenden beschriebenen Weise aufzunehmen. Bei der Montage
bilden das Gehäuse 12, der Handgriffaufbau 14 und die Festhalteeinrichtung 17 einen integrierten,
festen Aufbau für die Verhinderung des Durchtritts von Material durch das abgedichtete
Hebelschloß 10.
Wie in Fig. 6 dargestellt, weist der Handgriffaufbau 14 ein Schwenkteil 65 auf, das ein erstes
Ende 66, eine Oberfläche 67 und gegenüberliegende Seitenwände 68 hat (von denen nur eine
sichtbar ist), die sich von der oberen Fläche 67 aus abwärts erstrecken. Gegenüberliegende
Öffnungen 26 sind in der Nähe des ersten Endes 66 des Schwenkteiles 65 in den entsprechenden
Seitenwänden 68 desselben ausgebildet, um die Befestigungseinrichtung 17 in der im folgenden
beschriebenen Weise aufzunehmen.
Wie man am besten in den Fig. 2 und 4 erkennt, weist die Befestigungseinrichtung 17 erste
und zweite Hebelteile 80 und 82 auf, die jeweils entsprechende erste Wellen 84 haben, welche
sich von einem ersten Ende derselben erstrecken. Die ersten Wellen 84 sind so ausgestaltet, daß
sie in den Öffnungen 25, die in den Seitenwänden 16, 18 des Gehäuses 12 gebildet sind, bzw.
in den Öffnungen 26 des Schwenkteiles 65 aufgenommen werden können. Vorzugsweise haben
die ersten Wellen 84 über einen Abschnitt hinweg einen hexagonalen Querschnitt, damit sie in
Preßpassungseingriff mit entsprechend geformten hexagonalen Öffnungen 25 bzw. Aussparungen
26 stehen. Es versteht sich jedoch, daß beliebige, passend ausgestaltete erste Wellen 84 und
Öffnungen 25 und Aussparungen 26 für einen solchen Zweck vorgesehen werden können. Wie
in Fig. 4 dargestellt, sind die ersten Wellen 84 auch in einer solchen Weise ausgebildet, daß sie
entlang ihrer abgelegenen Enden passend miteinander verbunden sind und dadurch beim
Zusammenbau ein einstückiges, integrales Wellenteil bilden. Vorzugsweise weist die erste Welle
84 des ersten Hebelteiles 80 ein integriertes Nietteil 86 auf, das nach außen von diesem vorsteht.
Dementsprechend wird das Nietteil 86 dafür ausgelegt, daß es in einer entsprechend ausgebilde
ten Aufnahme 88 aufgenommen und umgehämmert ist, die in der ersten Welle 84 des zweiten
Hebelteiles 82 ausgebildet ist, um den Aufbau zu vervollständigen. Es versteht sich jedoch, daß
irgendein geeignetes Verfahren für diesen Zweck verwendet werden kann. Eine Dichteinrichtung
90 nach Art eines O-Ringes kann ebenfalls eingeschlossen sein und ist auf den jeweiligen ersten
Wellen 84 aufgenommen, um eine zusätzliche Dichtung für das Gehäuse 12 gegen die ersten
Wellen 84 vorzusehen.
Vorzugsweise besteht die Dichteinrichtung 90 aus einem elektrisch leitfähigen Material, um den
Durchtritt elektromagnetischer Strahlung zu verhindern. Die Dichteinrichtung 90 gemäß der
vorliegenden Erfindung kann jedoch auch aus irgendeinem (anderen) geeigneten Material
hergestellt werden.
Wie in den Fig. 2 und 4 dargestellt ist, sind die ersten und zweiten Hebelteile 80 und 82 auch
mit entsprechenden zweiten Wellen 92 versehen, die sich von einem zweiten Ende derselben aus
erstrecken. Die zweiten Wellen 92 sind so ausgelegt, daß sie sich in der oben beschriebenen
Weise miteinander verbinden und bei der Montage ebenfalls ein einstückiges, integriertes
Schaftteil bilden.
Wie am besten in den Fig. 2 und 4 veranschaulicht ist, ist die zweite Welle 92 des ersten
Hebelteiles 80 mit einem Arm bzw. einer Lasche 94 versehen, die sich von diesem aus erstreckt
und die eine Gewindeöffnung 96 an ihrem abgelegenen Ende hat. Ein einstellbarer Bolzen 98 ist
in der Gewindeöffnung 96 montiert und ist in einer festen Position unter der Wirkung einer Mutter
99 (Kontermutter) fixiert. Der Kopf 99A des einstellbaren Bolzens 98 ist so angeordnet, daß er mit
der hinteren Fläche des Rahmens 102 in Kontakt tritt, wenn der Handgriffaufbau 14 in seine
geschlossene und verriegelte Position bewegt wird, die in Fig. 2 dargestellt ist.
Wie in den Fig. 2 und 5 dargestellt wird, enthält der Handgriffaufbau 14 auch einen Auslöser
30 für das Verriegeln und Entriegeln des Handgriffaufbaues 14 aus der Schließposition. Wie man
am besten in Fig. 5 sieht, ist der Auslöser 30 auf dem Schwenkteil 65 drehbar über ein
Verbindungsteil 36 montiert, beispielsweise nach Art eines Federstiftes, dessen Enden sich durch
die miteinander ausgerichteten Öffnungen erstrecken, die in den gegenüberliegenden
Seitenwänden 68 des Schwenkteiles 65 bzw. des Auslösers 30 ausgebildet sind. Vorzugsweise
drehen, wie in den Fig. 2 und 6 dargestellt ist, das Verbindungsteil 36 oder eine zweite
Vorspanneinrichtung eine äußere Fläche 72 des Auslösers 30 nach oben, in die Öffnung 34
hinein, die im Zentrum des Schwenkteiles 65 ausgebildet ist. Dementsprechend sind der Auslöser
30 und das Schwenkteil 65 in der geschlossenen und verriegelten Position gemäß Fig. 2
durchgehend und bündig mit dem Flansch 24 des Gehäuses 12.
Wie in den Fig. 2, 5 und 6 dargestellt ist, enthält der Auslöser 30 auch ein Verrastungs- bzw.
Verriegelungselement 42, das an seinem Bodenteil ausgebildet ist. Die Verrastung 42 ist dafür
ausgelegt, daß sie in einer verriegelten Position in einen Halter 44 eingreift, der in dem Gehäuse
12 ausgebildet ist, wenn die Tür 100 gegen den Rahmen 102 geschlossen und der Handgriff
aufbau 14 in die Schließposition gedreht wird, welche in Fig. 2 dargestellt ist. Wie bereits
erwähnt, ist man der Auffassung, daß die Position des Auslösers 30, der integriert in dem
Zentralbereich des Handgriffaufbaues 14 angeordnet ist, während des Schließvorganges einen
verbesserten mechanischen Nutzeffekt gewährt.
Wie in den Fig. 2, 4 und 6 dargestellt ist, ist eine Vorspanneinrichtung 54 vom Torsions
federtyp eingeschlossen und auf den ersten Wellen 84 montiert, um mit ihren Enden 50, 60 die
Verrastung 42 in Eingriff mit dem Halter 44 zu halten. Vorzugsweise halten die Enden 50, 60 den
Auslöser 30 in der verriegelten Position gemäß Fig. 2, indem sie den Auslöser 30 entlang einer
unteren Seite 51, die gegenüber der äußeren Seite 72 liegt, bzw. eines Flansches 53, der neben
der Verrastung 42 ausgebildet ist, erfassen und nach oben drücken.
Wie in Fig. 5 dargestellt, dreht die Aufbringung einer Kraft nach unten auf die äußere Oberfläche
72 des Auslösers 30 durch eine Bedienperson, in Richtung der Pfeile 55, die Verrastung 42 weg
von dem Halter 44 und die Enden 50, 60 der Vorspanneinrichtung 54 drücken den Auslöser 30
und damit auch den Handgriffaufbau 14 nach oben in Richtung des Pfeiles 57 von der Mulde 32.
Daraufhin wird die Befestigungseinrichtung bzw. Festhalteeinrichtung 17 mit dem Rahmen 102
außer Kontakt gebracht, während der Handgriffaufbau 14 in die offene und entriegelte Position
gemäß Fig. 5 gedreht wird durch die Kraft der Vorspanneinrichtung 54.
In Fig. 7 ist eine alternative Ausführungsform des abgedichteten Hebelschlosses der
vorliegenden Erfindung dargestellt. Ein konventionelles (Schlüssel-) Schloß 152 ist in einer
Öffnung 161 montiert dargestellt, welche in dem Schwenkteil 65 ausgebildet ist, um das
abgedichtete Hebelschloß 200 in seiner geschlossenen Position abzuschließen bzw. zu verriegeln.
Wie dargestellt, weist das Auslöseteil 130 eine Zunge 150 auf, die sich von dem Auslöseteil
gegenüber von der Verrastung bzw. Sperrung 142 erstreckt. Wie man am besten in den Fig.
8A und 8B erkennt, ist die Zunge 150 so ausgestaltet, daß sie sich in einem Verriegelungsschlitz
167 erstreckt, die in dem unteren Ende des Schlosses 152 ausgebildet ist, wenn dieses sich in
der nicht verschlossenen Position befindet, und an dem unteren Ende des Schlosses 152
anschlägt, wenn das abgedichtete Hebelschloß 200 geschlossen und verschlossen ist.
Die Fachleute erkennen selbstverständlich, daß an den oben beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung Veränderungen vorgenommen werden können, ohne sich von dem breiten
Erfindungsprinzip abzuwenden. Es versteht sich deshalb, daß die vorliegende Erfindung nicht auf
die speziellen, offenbarten Ausführungsformen beschränkt ist, sondern alle Modifikationen
abdecken soll, die im Rahmen und Gedanken der Erfindung liegen, wie sie durch die anhängen
den Ansprüche definiert werden.
Claims (27)
1. Abgedichtetes Hebelschloß für die Montage in einer Öffnung, die in einem Türblatt
ausgebildet ist, um die Tür lösbar an einem entsprechenden Rahmen zu halten, wobei das
Schloß aufweist:
ein Gehäuse,
einen Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist, wobei der
Handgriffaufbau zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position drehbar ist, und
eine Befestigungseinrichtung, wobei die Befestigungseinrichtung mit dem Rahmen in
Eingriff tritt, um die Tür festzuhalten, wenn der Handgriffaufbau in seine Schließposition
gedreht wird, wobei das Gehäuse, der Handgriffaufbau und die Befestigungseinrichtung
einen integralen, festen Aufbau bilden, um den Durchtritt von Material zu verhindern.
2. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse Flanscheinrichtungen
aufweist, die sich von jenem aus um einen ausreichenden Betrag nach außen erstrecken,
um mit einer außenliegenden Oberfläche der Tür in Eingriff zu treten, um den Durchgang
von Material um das Schloß herum und durch die Öffnung hindurch zu verhindern, wenn
das Schloß darin montiert ist.
3. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 2, welches weiterhin Einrichtungen aufweist
für das Sichern des Handgriffaufbaues in der Schließposition, sowie Einrichtungen, um
den Handgriffaufbau aus der Schließposition außer Eingriff zu bringen, und Vorspann
einrichtungen aufweist, wobei die Vorspanneinrichtungen dafür ausgelegt sind, den
Handgriffaufbau in der Schließposition festzuhalten und den Handgriffaufbau beim
Außereingriffbringen aus der Schließposition in die offene Position zu drücken.
4. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 3, wobei das Gehäuse einen Halter aufweist,
der mit dem Handgriffaufbau in Eingriff steht, wenn dieser sich in der geschlossenen
Position befindet.
5. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 4, wobei die Einrichtung zum Sichern und
Außereingriffbringen eine Auslöseeinrichtung aufweist, die schwenkbar und integriert in
dem Handgriffaufbau montiert ist, wobei die Auslöseeinrichtung mit dem Halter in Eingriff
tritt, wenn der Handgriffaufbau in die Schließstellung bewegt wird, und wobei die
Vorspanneinrichtung die Auslöseeinrichtung in der geschlossenen Position hält, und die
Auslöseeinrichtung und den Handgriffaufbau in die Offenstellung drückt, wenn die
Auslöseeinrichtung mit dem Halter außer Eingriff gebracht worden ist.
6. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 5, wobei der Handgriffaufbau eine Öffnung
aufweist, die sich durch diesen hindurch erstreckt und für die Aufnahme der Auslöse
einrichtung ausgelegt ist.
7. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine zweite Vorspanneinrichtung aufweist, die mit dem Handgriffaufbau und der
Auslöseeinrichtung in Eingriff steht, wodurch die Auslöseeinrichtung in den geschlossenen
und offenen Positionen des Handgriffaufbaues mit einer äußeren Oberfläche desselben
durchgehend bzw. aneinanderhängend ausgebildet ist.
8. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine Schließeinrichtung aufweist, die in den Handgriffaufbau integriert angeordnet ist, um
die Auslöseeinrichtung in Eingriff mit dem Halter zu halten, wenn sie sich in einer
geschlossenen und verriegelten Position befinden.
9. Abgedichtetes Hebelschloß für die Montage in einer in einem Türblatt ausgebildeten
Öffnung für das lösbare Halten der Tür an einem entsprechenden Rahmen, wobei das
Schloß aufweist:
ein Gehäuse,
einen Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist, wobei der
Handgriffaufbau zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung drehbar ist,
eine Befestigungseinrichtung, wobei die Befestigungseinrichtung mit dem Rahmen in
Eingriff steht, um die Tür festzuhalten, wenn der Handgriffaufbau in seine Schließposition
gedreht wird, und
eine Vorspanneinrichtung, wobei die Vorspanneinrichtung dafür ausgelegt ist, den
Handgriffaufbau in der geschlossenen Position zu halten und beim Außereingriffbringen
den Handgriffaufbau aus der Schließposition in die offene Position zu drücken.
10. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin eine
Einrichtung zum Sichern des Handgriffaufbaues in der geschlossenen Position vorgesehen
ist sowie eine Einrichtung, um den Handgriff aus der Schließposition außer Eingriff zu
bringen.
11. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse einen Halter aufweist, der mit dem Handgriffaufbau in Eingriff steht, wenn der
Handgriffaufbau sich in der Schließposition befindet.
12. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtungen zum Sichern und zum Außereingriffbringen eine Auslöseeinrichtung
aufweisen, die auf dem Handgriffaufbau schwenkbar montiert und integriert in diesem
aufgenommen ist, wobei die Auslöseeinrichtung mit dem Halter in Eingriff tritt, wenn der
Handgriffaufbau in die Schließposition bewegt wird, und die Vorspanneinrichtung die
Auslöseeinrichtung in einer geschlossenen Position hält und die Auslöseeinrichtung und
den Handgriffaufbau in die offene Position drückt, wenn die Auslöseeinrichtung mit dem
Halter außer Eingriff gebracht ist.
13. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriffaufbau eine sich durch diesen hindurch erstreckende Öffnung aufweist, die für
die Aufnahme der Auslöseeinrichtung ausgelegt ist.
14. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine zweite Vorspanneinrichtung aufweist, welche mit dem Handgriffaufbau und der
Auslöseeinrichtung in Eingriff tritt, wobei die Auslöseeinrichtung in der geschlossenen und
der offenen Position des Handgriffaufbaues durchgehend mit einer äußeren Oberfläche
desselben ist.
15. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse, der Handgriffaufbau und die Befestigungseinrichtung einen integrierten, festen
Aufbau für die Vermeidung des Durchtritts von Material dahindurch bilden.
16. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse Flanscheinrichtungen aufweist, die sich von diesem aus um einen ausreichenden
Betrag nach außen erstrecken, um mit einer äußeren Oberfläche der Tür in Eingriff zu
treten, um den Durchtritt von Material um das Schloß herum und durch die Öffnung zu
vermeiden, wenn das Schloß darin montiert ist.
17. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine Verschlußeinrichtung aufweist, die integriert in dem Handgriffaufbau angeordnet ist,
um die Auslöseeinrichtung in Eingriff mit dem Halter zu halten, wenn sie sich in einer
geschlossenen und verriegelten bzw. abgeschlossenen Position befindet.
18. Abgedichtetes Hebelschloß für die Montage in einer Öffnung, die in einem Türblatt
ausgebildet ist, um die Tür lösbar an einem entsprechenden Rahmen zu halten, wobei das
Schloß aufweist:
ein Gehäuse,
einen Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist, wobei der
Handgriffaufbau zwischen einer Offen- und einer Schließstellung drehbar ist, eine
Auslöseeinrichtung, wobei die Auslöseeinrichtung an dem Handgriffaufbau schwenkbar
montiert und integriert in diesem angeordnet ist, um den Handgriffaufbau in seiner
geschlossenen Position zu halten und einer Befestigungseinrichtung, wobei die
Befestigungseinrichtung mit dem Rahmen in Eingriff steht, um die Tür festzuhalten bzw.
verrückt zu halten, wenn der Handgriffaufbau in seine geschlossene Position gedreht ist.
19. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriffaufbau eine Öffnung aufweist, die sich durch jenen hindurch erstreckt, und für
die Aufnahme der Auslöseeinrichtung vorgesehen ist.
20. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse einen Halter aufweist, der mit der Auslöseeinrichtung in Eingriff steht, wenn der
Handgriffaufbau sich in einer Schließposition befindet.
21. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine Vorspanneinrichtung aufweist, die an dem Gehäuse und dem Handgriffaufbau
angreift, wobei die Vorspanneinrichtung die Auslöseeinrichtungen in der geschlossenen
Position hält und die Auslöseeinrichtung und den Handgriffaufbau in Richtung der offenen
Position drückt, wenn die Auslöseeinrichtung mit dem Halter außer Eingriff gebracht ist.
22. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine zweite Vorspanneinrichtung aufweist, die mit dem Handgriffaufbau und der
Auslöseeinrichtung in Eingriff steht, wodurch die Auslöseeinrichtung mit einer äußeren
Oberfläche des Handgriffaufbaues sowohl in der geschlossenen als auch in der offenen
Position desselben durchgehend ausgebildet ist.
23. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse, der Handgriffaufbau und die Befestigungseinrichtung einen integrierten, festen
Aufbau bilden, um den Hindurchtritt von Material zu verhindern.
24. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse Flanscheinrichtungen aufweist, welche sich von jenem um einen ausreichenden
Betrag nach außen erstrecken, um mit einer Außenfläche der Tür in Eingriff zu treten, um
den Durchgang von Material um das Schloß herum und durch die Öffnung zu verhindern,
wenn das Schloß darin montiert ist.
25. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
Verschlußeinrichtungen aufweist, die integriert in dem Handgriffaufbau angeordnet sind,
um die Auslöseeinrichtung in Eingriff mit dem Halter zu halten, wenn sie sich in einer
verschlossenen und abgeschlossenen Position befindet.
26. Abgedichtetes Hebelschloß für die Montage in einer Öffnung, die in einem Türblatt
ausgebildet ist, um die Tür lösbar an einem entsprechenden Rahmen zu halten, wobei das
Schloß aufweist:
ein Gehäuse,
einen Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist, wobei der
Handgriffaufbau zwischen einer offenen Position und einer Schließposition drehbar ist,
Festhalteeinrichtungen, wobei die Festhalteeinrichtungen mit dem Rahmen in Eingriff
treten, um die Tür festzuhalten, wenn der Handgriffaufbau in seine Schließstellung gedreht
wird, wobei das Gehäuse, der Handgriffaufbau und die Festhalteeinrichtung einen
integrierten, festen Aufbau bilden, um den Hindurchtritt von Material zu verhindern,
Flanscheinrichtungen, welche sich von dem Gehäuse aus um einen ausreichenden Betrag
nach außen erstrecken, um mit einer äußeren Oberfläche der Tür in Eingriff zu treten, um
den Durchtritt von Material um das Schloß herum und durch die Öffnung zu verhindern,
wenn das Schloß darin montiert ist,
Einrichtungen zum Sichern des Handgriffaufbaus in der geschlossenen Position, wobei
das Gehäuse einen Halter aufweist, um mit dem Handgriffaufbau in Eingriff zu treten,
wenn dieser sich in einer geschlossenen Position befindet, Einrichtungen, um den
Handgriffaufbau aus der geschlossenen Position heraus außer Eingriff zu bringen, und
Vorspanneinrichtungen, welche dafür ausgelegt sind, den Handgriffaufbau in der
geschlossenen Position zu halten und beim Außereingriffbringen den Handgriffaufbau aus
der geschlossenen Position in die offene Position zu drücken, wobei die Einrichtungen
zum Sichern und Außereingriffbringen eine Auslöseeinrichtung aufweisen, die schwenkbar
an dem Handgriffaufbau montiert und integriert in diesem angeordnet ist, wobei die
Auslöseeinrichtung mit dem Halter in Eingriff tritt, wenn der Handgriffaufbau in seine
geschlossene Position bewegt wird, und wobei die Vorspanneinrichtung die Auslöseeinrichtung
in der geschlossenen Position hält und, wenn die Auslöseeinrichtung mit dem
Halter außer Eingriff gebracht wird, die Auslöseeinrichtung und den Handgriffaufbau in die
offene Position drückt, wobei der Handgriffaufbau weiterhin eine Öffnung aufweist, die sich
durch diesen hindurch erstreckt und dafür ausgelegt ist, die Auslöseeinrichtung
aufzunehmen, und
eine zweite Vorspanneinrichtung, welche mit dem Handgriffaufbau und der Auslöse
einrichtung in Eingriff steht, wobei die Auslöseeinrichtung in den geschlossenen und
offenen Positionen des Handgriffaufbaues an eine äußere Fläche desselben angrenzend
angeordnet ist.
27. Abgedichtetes Hebelschloß nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin
eine Verschließeinrichtung aufweist, wobei die Verschließeinrichtung integriert in dem
Handgriffaufbau angeordnet ist, um die Auslöseeinrichtung in Eingriff mit dem Halter zu
halten, wenn sie sich in einer geschlossenen und verschlossenen Position befinden, wobei
der Handgriffaufbau eine Öffnung aufweist, die sich durch diesen hindurch erstreckt und
dafür ausgelegt ist, die Verschließeinrichtung aufzunehmen.
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