DE4322110A1 - Gehäuse für Kassette oder Diskette - Google Patents

Gehäuse für Kassette oder Diskette

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    • G11B23/023Containers for magazines or cassettes
    • G11B23/0233Containers for a single cassette

Description

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Kassette oder Diskette zum Aufnehmen, Transportieren und Lagern einer Kassette oder Diskette, wie einer optischen Diskette, einer magneto-optischen Diskette, einer "Floppydisk" oder einer Bandkassette, wie einer digitalen Kompakt-Kassette (DCC) Allgemein ist eine derartige Kassette oder Diskette zum Transport, zur Lagerung und zum Verkauf in einem Gehäuse untergebracht. Eine bekannte Gehäuseanordnung weist als zwei Teile ausgeführte obere und untere Hälften auf, wobei eine Kassette oder Diskette über eine Öffnung eingeschoben und herausgezogen werden kann, die in einer Seite ausgebildet ist. Das Gehäuse enthält Federn als Haltevorrichtungen zum elastischen Zusammenwirken mit abgesetzten Abschnitten der Kassette oder Diskette, um diese an einem Herausfallen aus dem Gehäuse zu hindern.
Bei dem bekannten Gehäuse sind die Federn als elastische Haltemittel in der unteren Hälfte P als gesonderte Teile montiert. Diese Konstruktion ist problematisch insofern, als sie bei einer großen Anzahl von Bauteilen wenig verläßlich ist, weil die Verriegelungskraft variiert und die Kassette oder Diskette aus dem Gehäuse herausfallen kann. Ferner ist bei dem bekannten Gehäuse die Montage schwierig, und die Herstellung ist komplex, was zu beträchtlichen Kosten und niedriger Produktivität führt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die genannten Nachteile zu beseitigen und ein Gehäuse zum Unterbringen einer Kassette oder Diskette zu schaffen, welches eine erhöhte Sicherheit der Halterung der Kassette oder Diskette bietet, einfacher zu montieren ist und zu merklich geringeren Kosten herstell­ bar ist, so daß die Produktivität beträchtlich erhöht ist.
Diese Aufgabe ist durch Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gehäuses nach der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Bei dem Gehäuse gemäß der Erfindung wird die Kassette oder Diskette über die Öffnung eingeschoben und herausgezogen. Wenn die Kassette oder Diskette in das Gehäuse eingeschoben ist und der abgesetzte Abschnitt an der Kassette oder Dis­ kette in Berührung mit dem Halteabschnitt kommt, welcher an einer der beiden Hälften ausgebildet ist, wird der Halteab­ schnitt elastisch verformt, um in Eingriff mit dem abge­ setzten Abschnitt zu treten. Die Kassette oder Diskette wird somit in dem Gehäuse sicher verriegelt gehalten. Wenn die Kassette oder Diskette aus dem Gehäuse herausgezogen wird, kann der Halteabschnitt verformt werden, um außer Eingriff mit dem abgesetzten Abschnitt zu kommen, indem man auf einen Rand der Kassette oder Diskette, welche in einem Ausschnitt der Öffnung freiliegt, drückt und die Kassette oder Diskette aus dem Gehäuse herauszieht. Die Kassette oder Diskette kann unter sanftem Gleiten herausgezogen werden, so daß die Hand­ habung einfach ist.
Die Montage des Gehäuses gemäß der Erfindung läßt sich mit hoher Verriegelungssicherheit in einfacher Weise bewerkstel­ ligen, wobei die Anzahl der Bauteile klein ist, keine Schwankungen der Verriegelungskraft auftreten, sanftes Ein­ schieben und Heraus ziehen gewährleistet sind und die Sicher­ heit beim Handhaben der Kassette oder Diskette erhöht ist.
Die Montage ist problemlos, die Kosten sind merklich gesenkt und die Produktivität ist deutlich erhöht.
Die Erfindung ist im folgenden anhand schematischer Zeich­ nungen an Ausführungsbeispielen mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Drauf sicht auf eine erste Ausführung eines Gehäuses nach der Erfindung;
Fig. 2 einen Ausschnitt des aufgebrochenen Teiles der Dar­ stellung nach Fig. 1 in größerem Maßstab;
Fig. 3 einen Teilschnitt nach der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 1;
Fig. 6 einen Teilschnitt in größerem Maßstab nach der Linie VI-VI in Fig. 1;
Fig. 7 eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf eine zweite Ausführung eines Gehäuses nach der Erfindung;
Fig. 8 einen Ausschnitt des aufgebrochenen Teils der Dar­ stellung nach Fig. 7;
Fig. 9 einen Teilschnitt nach der Linie IX-IX in Fig. 8;
Fig. 10 einen Teilschnitt nach der Linie X-X in Fig. 7;
Fig. 11 eine Explosionsdarstellung durch eine zweite Aus­ führung des Gehäuses;
Fig. 12 eine Explosionsdarstellung durch eine dritte Aus­ führung eines Gehäuses gemäß der Erfindung;
Fig. 13 eine Darstellung ähnlich den Fig. 2 und 8 des Aus­ schnittes eines herkömmlichen Gehäuses und
Fig. 14 eine Explosionsdarstellung durch ein herkömmliches Gehäuse.
Anhand der Fig. 1 bis 6 sei nun die erste Ausführung eines Gehäuses gemäß der Erfindung beschrieben.
Das Gehäuse für eine Kassette oder Diskette weist eine obere Hälfte 1 und eine untere Hälfte 2 auf, die als zwei Teile ausgebildet und miteinander vereinigt sind, um eine Kassette oder Diskette a in dem Gehäuse aufzunehmen. Eine Öffnung 3 erlaubt das Einschieben und Herausziehen der Kassette oder Diskette in das bzw. aus dem Gehäuse, wobei diese Öffnung in einer der Seiten des Gehäuses vorgesehen ist. Ein Halteab­ schnitt 4 kann elastisch mit einem abgesetzten Abschnitt b an der Kassette oder Diskette zusammenwirken. In dem Gehäuse ist der Halteabschnitt 4 an und in mindestens einer der Hälften, z. B. in der unteren Hälfte 2, einstückig mit dieser Hälfte geformt (Fig. 1).
Bei der ersten Ausführung ist der Halteabschnitt von einem Vorsprung gebildet, der von einer Innenfläche einer Seiten­ wand der einen Hälfte in Richtung quer zur Richtung des Einschiebens und Herausziehens der Kassette oder Diskette a vorragt und eine konvexe Fläche 4 1 von Kreisbogengestalt aufweist. Es ist zweckmäßig bezüglich eines sanften Eingrei­ fens, daß mit R als Krümmungsradius der konvexen Fläche und d als Eindringtiefe, um welche der Vorsprung 4 1 in den abge­ setzten Abschnitt b der Kassette oder Diskette a (Fig. 2) eindringt, die folgende Gleichung erfüllt ist:
R d × 3.
Es ist bevorzugt, wenn der Halteabschnitt 4 an und in der oder den Hälften einstückig damit ausgebildet ist, wobei die betreffende Hälfte im Bereich des Abschnittes, wo der Halte­ abschnitt mit dem abgesetzten Abschnitt b der Kassette a zusammenwirkt, weiter auswärts als die andere Hälfte liegt (Fig. 3).
Wenngleich mit anderen Worten wahlweise die Seitenwand 1 1 oder 2 1 der oberen und der unteren Hälfte 1, 2 innen liegen können, ist vorzugsweise der Halteabschnitt 4 an derjenigen Hälfte angeformt, deren Seitenwand außen liegt und nicht an der Seitenwand, die bezüglich der anderen Seitenwand innen liegt. Die obere und die untere Hälfte 1, 2 werden so mit­ einander verbunden, daß die Öffnung 3 in einer Seite ausge­ bildet ist und die Seitenwände 1 1 und 2 1 an den anderen drei Seiten über Nut- und Federverbindungen 6 zusammenwirken. Die Hälften haben an der Seite mit der Öffnung 3 Ränder, welche mit einem Ausschnitt geformt sind, so daß ein Randbereich der Kassette oder Diskette freiliegt. Diese Anordnung erleichtert das Halten der Kassette oder Diskette (Fig. 4 und 5).
In dem Gehäuse ist auf der dem Halteabschnitt 4 gegenüber­ liegenden Seite ein Führungsabschnitt 5 mit einer vorsprin­ genden Gleitfläche ausgebildet (Fig. 1). Der Führungsab­ schnitt trägt dazu bei, die Kassette oder Diskette enger an den Halteabschnitt 4 zu bringen und die Verriegelung auf­ rechtzuerhalten, wenn die Kassette oder Diskette eingesetzt ist. Ferner ist, falls erforderlich vorgesehen, daß die Seitenwände 1 1 und 2 1 und die oberen und unteren Hälften 1 und 2 fluchtende Flächen haben, die derart zusammenwirken können, daß beide Wände gleitend über Feder- und Nut-Ab­ schnitte 7 und 8 kuppelbar sind (Fig. 6).
Eine zweite Ausführung gemäß der Erfindung sei nun anhand der Fig. 7 bis 9 erläutert. Bei der zweiten Ausführung haben mindestens eine der beiden Hälften 1 und 2, beispielsweise die Seitenwand 1 1 der oberen Hälfte, einen Ausschnitt an einer Stelle, welche zu dem abgesetzten Abschnitt b der untergebrachten Kassette a korrespondiert. Die Seitenwand 1 1 bildet die innere Seite der in Eingriff befindlichen Seiten, wenn die beiden Hälften 1 und 2 vereinigt sind. Zur Einschub- und Herausziehrichtung der Kassette a im wesentlichen pa­ rallel erstreckt sich ein Arm 9 in den Ausschnitt. Der Arm 9 ist mit der Seitenwand 1 1 auf der Seite mit der Öffnung 3 zum Einschieben und Herausziehen der Kassette a einstückig verbunden. Es ist bevorzugt, wenn der Arm 9 aus der Seiten­ wand 1 1 vorspringt, um längs der Innenseite der Kassette gleitend aufzuliegen. Der Arm 9 hat ein freies oder auflau­ fendes Ende, welches mit einem Halteabschnitt 4 verbunden ist, der elastisch mit dem abgesetzten Abschnitt b der Kas­ sette a zusammenwirkt. Der Halteabschnitt 4 kann durch Aus­ krümmen des freien Endes des Armes 9 derart gebildet sein, daß dieses Ende zur Innenseite des Gehäuses hin vorragt. Wenn die Kassette a eingesetzt wird, wird der Arm 9 elastisch verformt, wobei der Halteabschnitt 4 am freien Ende mit dem abgesetzten Abschnitt b der Kassette in Eingriff ist. Der Arm 9 hat die Funktion einer Feder, welche das Zusammenwirken des Halteabschnitts 4 und des abgesetzten Abschnittes b der Kassette a sicher gewährleistet. Ein weiterer Arm 9 mit Halteabschnitt kann auf der gegenüberliegenden Seite ange­ ordnet sein.
Anhand der Fig. 12 sei eine dritte Ausführung beschrieben.
Bei der dritten Ausführung erstreckt sich der Arm 9 in den Ausschnitt der Seitenwand 1 1 im wesentlichen rechtwinklig zur Richtung des Einschiebens und Herausziehens der Kassette.

Claims (8)

1. Gehäuse für Kassette oder Diskette mit einer oberen Hälfte (1) und einer unteren Hälfte (2), die als zwei Teile ausgebildet und so verbindbar sind, daß sie eine Kassette oder Diskette in dem Gehäuse aufnehmen können, mit einer Öffnung (3) zum Einsetzen einer Kassette oder Diskette in oder Herausnehmen aus dem Gehäuse, wobei die Öffnung in einer der Seiten des Gehäuses angeordnet ist, ge­ kennzeichnet durch einen Halteabschnitt (4), der an mindestens einer (2) der Hälften (1, 2) einstückig mit der besagten Hälfte ausgebildet ist und elastisch mit einem abgesetzten Abschnitt (b) in der Kassette oder Diskette zusammenwirkt.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Halteabschnitt (4) von einem Vorsprung (4 1) gebildet ist, der von einer Innenfläche der Seiten­ wand (2 1) der einen Hälfte (2) in Richtung rechtwinklig zur Einschieb- und Herausziehrichtung der Kassette oder Diskette wegragt und eine konvexe Oberfläche aufweist.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Vorsprung (4 1) eine konvexe Kreisbogen­ fläche mit einem Krümmungsradius (R) aufweist, welcher der folgenden Gleichung genügt: R d × 3, worin d die Eindringtiefe ist, um welche der Vorsprung in den abgesetzten Abschnitt (b) der Kassette oder Diskette hineinragt.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Halteabschnitt (4) in einer (2) der Hälften (1, 2) einstückig ausgebildet ist, wobei der Bereich der einen Hälfte (2), in dem der Halte­ abschnitt (4) mit dem abgesetzten Abschnitt (b) der Kas­ sette oder Diskette zusammenwirkt, weiter außen liegt als der entsprechende Bereich der anderen Hälfte (1).
5. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Halteabschnitt (4) von einem Arm (9) ge­ bildet ist, der einstückig mit der einen Hälfte und in diese hinein deformierbar ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß der Arm (9) mit der einen Hälfte an einer Seite der Öffnung (3) verbunden ist und daß der Halteab­ schnitt (4) am freien oder auflaufenden Ende des Armes (9) ausgebildet ist, welcher sich im wesentlichen parallel zur Richtung des Einschiebens und Herausziehens der Kas­ sette oder Diskette erstreckt.
7. Gehäuse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hälften (1, 2) mittels Nut-/Fe­ derverbindung zusammenwirken, wobei diese Verbindung an drei Seiten, ausgenommen die Seite mit der Öffnung (3), vorgesehen ist, und daß der Arm (9) mit dem daran vorge­ sehenen Halteabschnitt (4) mit derjenigen Hälfte (1) verbunden ist, welche die Innenseite der in der Nut- und Federverbindung miteinander zusammenwirkenden beiden Seiten aufweist.
8. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß der Arm (9) so an der einen Hälfte angeordnet ist, dar er sich im wesentlichen rechtwinklig zur Richtung des Einschiebens und Herausziehens der Kassette oder Diskette erstreckt.
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