DE4332310C1 - Spritze zum dosierten Abgeben von viskosen Werkstoffen, insbesondere von dentalen Werkstoffen - Google Patents

Spritze zum dosierten Abgeben von viskosen Werkstoffen, insbesondere von dentalen Werkstoffen

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spritze zum dosierten Abgeben von Werkstoffen, insbesondere von dentalen Werkstoffen, mit einer den Werkstoff aufnehmenden Patrone aus Kunststoff, in die von deren einem Ende aus ein Drehkolben eintaucht und die an ihrem anderen Ende eine Material-Austrittsdüse aufweist, die eine gegenüber dem Innendurch­ messer der Patrone geringere Öffnungsweite besitzt, wobei der Dreh­ kolben an seinem Eintauchende gegen einen Stopfen drückt und in einem Lager verschiebbar gehalten ist.
Eine solche Spritze ist aus der Produktinformation der Heraeus Kulzer GmbH "Charisma-Inlays - Gewinn durch Perfektion und Ästhetik" (31292/D 125 sK dt./WPR 12 12 200) bekannt. Diese Spritzen, in denen unter dem Produktnamen "Charisma" (Charisma ist eingetragenes Warenzeichen der Heraeus Kulzer GmbH) vertriebene, viskose Dental­ werkstoffe abgefüllt vertrieben werden, weisen eine Patrone auf, die den Dentalwerkstoff enthält. Diese Patrone ist an ihrem Austragsende im Außenumfang in Form einer Material-Austrittsdüse verjüngt aus­ gebildet, auf die eine Verschlußkappe aufgesetzt wird. In das dem Austragsende gegenüberliegende Ende der Patrone taucht ein Drehkolben ein, der sich an seinem Ende in einen hülsenförmigen Stopfen einlegt, der seinerseits gegen den in der Patrone abgefüllten viskosen Werk­ stoff anliegt. Der Drehkolben ist durchgehend mit einem Gewinde ver­ sehen, das in einem Lager in Form einer Mutter geführt ist. Um die Dentalwerkstoffe aus der Patrone auszudrücken, wird die Verschlußkappe der Patrone entfernt und der Drehkolben, der an seinem Ende ein Griff­ teil besitzt, in die Patrone hineingedreht, so daß der Stopfen zum Austrittsende der Patrone hin verschoben wird und den Werkstoff unter Druck setzt. Diese Spritzen haben sich im Einsatz über Jahre gut be­ währt.
Eine weitere Spritze zum Austragen von viskosen Dentalwerkstoffen ist beispielsweise aus der US-PS 3,581,399 bekannt. Diese Spritze besitzt eine auswechselbare Spitze oder Düse, die beispielsweise in Form eines dünnen Kanals gebogen verläuft, um das Dentalmaterial gezielt an eine Stelle eines Zahns zu bringen, der bearbeitet werden soll. Diese Spitze wird auf das Ende der Patrone aufgeschraubt oder ist in einer anderen Ausführung aufklappbar verriegelt.
Die DE 42 00 044 A1 offenbart eine Dentalpatrone zum Ausgeben von Mehrkomponentenmaterial für Zahnfüllungen, die in eine sogenannte Hebelspritze eingesetzt wird. An dem Austragsende der Patrone ist eine Austragstülle fest verbunden.
Das DE 78 37 177 U1 gibt eine Spritze zur Direktapplikation von Zahn­ füllungsmaterial an, wobei der das Füllungsmaterial aufnehmende Be­ hälter als faltbare Kapsel mit Austragsdüse ausgebildet ist, die in die Patrone eingesetzt wird.
Die US-PS 3,900,954 gibt eine Spritze an, die ähnlich der Spritze nach der US-PS 3,581,399 ist; in eine Patrone wird ein Kolben unter Reibung eingesetzt, der eine vorstehende Spitze aufweist, die sich in ein hül­ senförmiges Teil drückt, in dem sich das Dentalmaterial befindet. Das kleine, hülsenförmige Teil ist an das Ende der Patrone angesetzt und bildet gleichzeitig die Austragsdüse für das Material.
Die FR 22 99 241 beschreibt eine Injektionsspritze für pastöse Materia­ lien, die einen das Material aufnehmenden Körper aufweist, der an seinem Ende mit einer Verschlußkappe verschlossen wird. Diese Ver­ schlußkappe besitzt eine Verlängerung mit einem Gewinde, auf dem eine Düse aufgeschraubt werden kann. Diese Verschlußkappe besitzt einen überkragenden Rand, der sich an die Außenseite der Patrone anlegt. Die Kappe und der Patronenkörper werden durch Beaufschlagung von Hoch­ frequenz- oder Ultraschallenergie miteinander verbunden, wobei letztere nur für den Fall vorgeschlagen wird, daß die Teile aus Kunststoff­ material hergestellt sind. In einem solchen Fall wird die Energie in Form von Ultraschall von der Außenseite radial zur Achse der Patrone bzw. an der Halskrause eingebracht und die Teile dadurch verbunden. Insbesondere im Hinblick auf die sehr leicht aushärtenden Dental­ materialien ist eine solche Verfahrensweise auf diesem Gebiet zum Ver­ schließen der Patrone mittels der Kappe problematisch.
Die angegebenen Patronen, die Dentalmaterialien aufnehmen, werden üb­ licherweise von einem hinteren Ende, d. h. einem Ende, das der Austrags­ düse gegenüberliegt, befüllt. Nach dem Befüllen von hinten wird dann der eingangs beschriebene hülsenförmige Stopfen in das offene Befüll­ ende der Patrone eingedrückt, bis er gegen das eingefüllte Material anliegt, gegen den dann später der Drehkolben zum Austragen des Mate­ rials drückt. Da solche Patronen, die das Dentalmaterial aufnehmen, auf der Innenseite eine geringe Konizität aufweisen, mit einem größeren Durchmesser auf der Seite, von der aus das Dentalmaterial eingefüllt und der Stopfen eingesetzt wird, die zum Entformen des Werkstücks nach dem Spritzguß notwendig ist, liegt der Stopfen mit unterschiedlicher Spannung in axialer Richtung der Patrone an deren Innenwand an. Gerade bei niedrig viskosen Materialien kann die Dichtigkeit der Patrone zu Problemen führen. Falls ein Stopfen verwendet wird, der eine höhere Dichtigkeit am Übergang zu der Innenwand der Patrone aufweist, entsteht beim Befüllvorgang der Patrone mit Material nach Einsetzen des Stopfens zwischen Material und Stopfen ein Luftpolster, das nicht entweichen kann. Um diesem Problem zu entgegnen, wurden solche Stopfen mit einem mittigen Loch versehen, wobei dann eine Antriebsspindel mit einem Dorn versehen wurde, um das Loch wieder zu verschließen. Falls bei einer solchen Ausführungsform nach einem Austrag von Material aus der Patrone der Stopfen entlastet werden soll, zieht sich zwangsläufig bei einem zu starken Zurückdrehen des Drehkolbens aus der Spritze der Dorn aus dem Loch des Stopfens heraus, so daß das in der Patrone befindliche Mate­ rial der Umgebungsluft ausgesetzt wird. Hierbei kann es zu einer Aus­ härtung des Materials kommen, zumindest zu einer Änderung der Material­ eigenschaften.
Gerade im Dentalbereich werden in solche Spritzen oder Applikations­ instrumente sehr unterschiedliche Materialien eingesetzt, z. B. auch solche, die unter Licht- oder Wärmeeinwirkung polymerisieren.
Ausgehend von dem vorstehend beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Spritze zum dosierten Abgeben von Werkstoffen, insbesondere von dentalen Werkstoffen, anzu­ geben, die ein Befüllen der Spritze bzw. deren Patrone ermöglicht, ohne daß hierbei die Problematik eines Luftpolsters zwischen Dentalmaterial und Stopfen auftritt, und die darüberhinaus ein maschinelles Befüllen und Verschließen der Patrone erlaubt, ohne daß beim Verschließen das befüllte Material beeinträchtigt wird.
Die vorstehende Aufgabe wird bei einer Spritze der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, daß die Material-Austrittsdüse wenigstens an ihrem Verbindungsende mit der Patrone aus Kunststoff gebildet ist und mittels Ultraschallschweißung mit dem Ende der Patrone an einer Verbindungs­ fläche befestigt ist, die, wie auch die Verbindungsfläche der Ma­ terial-Austrittsdüse parallel zu der Stirnseite der Patrone verläuft, daß auf der Verbindungsfläche der Material-Austrittsdüse eine umlau­ fende Erhöhung ausgebildet ist, die einen Energierichtungsgeber bildet, und daß die Material-Austrittsdüse auf ihrer Außenseite eine An­ kopplungsfläche aufweist, die etwa parallel zu der Verbindungsfläche verläuft.
Eine solche Spritze oder Patrone wird nicht, wie dies beim Stand der Technik üblich ist, vom hinteren Ende aus, von dem aus der Drehkolben in die Patrone eintritt, befüllt, sondern von der Vorderseite, d. h. von dem Austragsende aus. Die Patrone ist ein hülsenförmiges Teil, das über seine Länge einen etwa gleichen Querschnitt besitzt, mit einer geringen Konizität am Austragsende. Beim Befüllen der Patrone wird von dem aus­ tragsseitigen Ende der Patrone aus (das Ende, das dem Eintauchende des Drehkolbens gegenüberliegt) der Stopfen in die Patrone eingesetzt und geringfügig in die Patrone hineingeschoben. Anschließend wird der Stopfen beim Einfüllvorgang der Materialien, ggf. bis zu einem Anschlag der Patrone, nach hinten verschoben, wobei diese Verschiebung durch das an dem Stopfen anliegende Material bewirkt wird. Hierbei ist also kein Luftpolster zwischen Stopfen und Material vorhanden, zumal gerade zu Anfang des Füllvorgangs die Luft aus der Patrone im Bereich des Stopfens noch entweichen kann. Nach dem Befüllen der Patrone wird das Ende der Patrone, an dem eine Verbindungs- oder Ankoppelfläche vorge­ sehen ist, mit einer Material-Austrittsdüse durch Ultraschallschweißung verbunden. Diese Ultraschallschweißung hat den Vorteil, daß die Schall­ wellen gezielt in den Verbindungsbereich zwischen den Verbindungs­ flächen der Patrone bzw. der Austrittsdüse eingekoppelt werden können, so daß nur an dieser Stelle die Schallwellen in Wärme umgesetzt werden und demzufolge keine Wärme auf das in der Patrone befindliche Dental­ material übertragen wird. Eine solche Befüllung der Patronen mit Ma­ terial bzw. das anschließende Verschließen mittels Ultraschallschweißen kann maschinell durchgeführt werden. Dabei ist auch von Vorteil, daß die Ultraschallwellen kaum hörbar sind und somit in der Umgebung der Abfüllmaschine mit einer solchen Ultraschallschweißeinrichtung keine Störgeräusche belästigend auftreten. Die Verbindungsfläche der Ma­ terial-Austrittsdüse wird parallel zu der Stirnseite der Patrone aus­ gerichtet. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Schallwellen gleich­ mäßig um den Umfang der Patrone verteilt eingekoppelt werden; falls diese Verbindungsfläche geringfügig über den Außenumfang der Patrone vorsteht, ist diese ausreichend bei dem Ultraschallschweißen von dem in der Patrone befindlichen Material entfernt, außerdem kann eine gute Abkühlung der Schweißstelle nach dem Ultraschallschweißen erfolgen, da die Wärme nach außen abgeführt wird. Um die Ultraschallenergie gezielt im Bereich der Verbindungsfläche der Material-Austrittsdüse einkoppeln zu können, wird in einer vorteilhaften Ausgestaltung auf der Verbin­ dungsfläche der Material-Austrittsdüse eine umlaufende Erhöhung ausge­ bildet, die einen Energierichtungsgeber bildet. Bevorzugt läuft dieser Energierichtungsgeber an seinem freien Ende spitz zu. In diesen Ener­ gierichtungsgeber wird, bevorzugt in dessen freies Ende bzw. in dessen Spitze, die Ultraschallenergie eingekoppelt, so daß sich dieser Ener­ gierichtungsgeber von der Spitze aus erwärmt, der Thermoplast fließt und sich mit der Patrone verbindet. Hierbei werden die Patrone und die Material-Austrittsdüse gegeneinander unter Druck gehalten. Um einen Ultraschallkopf exakt zu der Ankopplungsfläche beim Ultraschall­ schweißen ansetzen zu können, wird auf der Außenseite der Ma­ terial-Austrittsdüse eine Außenfläche (Verbindungsfläche) vorgesehen, die etwa parallel zu der Verbindungsfläche verläuft. Auf dieser Außen­ fläche wird der Ultraschallkopf angesetzt.
Eine solche Ultraschallschweißung erfolgt im 20 bis 40 kHz-Frequenzbe­ reich, wobei dem höheren Frequenzbereich der Vorzug zu geben ist. In diesem hohen Frequenzbereich wird eine Ausgangsleistung des Schweiß­ kopfs zwischen 350 und 700 Watt verwendet.
Bevorzugt sollte die mit der Patrone zu verbindende Austrittsdüse sowie die Patrone selbst aus Polypropylen bestehen.
Die Material-Austrittsdüse sollte einen umlaufenden, über die Ver­ bindungsfläche vorstehenden Rand aufweisen, der sich an der Außenseite der Patrone anlegt. Hierdurch wird neben einer guten Wärmeabführung auch eine große Dichtfläche gebildet, die sich einerseits in Richtung der Wand der Patrone erstreckt und andererseits eine geringe Strecke im Bereich des vorstehenden, überkragenden Rands der Austrittsdüse in Längsrichtung der Patrone verläuft. Hierbei wird der vorstehend er­ wähnte Energierichtungsgeber im Übergangsbereich zwischen Ankopplungs­ fläche und dem vorstehenden Rand angeordnet.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine seitliche Draufsicht auf eine Spritze mit einem Adapter und einer darin eingesetzten Patrone,
Fig. 2 eine Patrone mit verschiedenen Austrittsdüsen,
Fig. 3 und Fig. 4 zwei verschiedene Austrittsdüsen in einer ver­ größerten Darstellung und
Fig. 5 eine Austrittsdüse mit einer Verschlußkappe.
Eine Spritze zum dosierten Abgeben insbesondere von pastösen Werk­ stoffen, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, weist einen Adapter 1 auf, in dem eine Patrone 2 gehalten ist, die an ihrem freien, aus dem Adapter 1 vorstehenden Ende mit einer Verschlußkappe 3 verschlossen ist. Die Patrone 2 ist mit einem auszutragenden, zu verarbeitenden Werkstoff befüllt. In den Adapter 1 tritt auf dem der Patrone 2 gegen­ überliegenden Ende ein Drehkolben 4 ein, der einen Griff 5 an seinem freien Ende besitzt. Das Eintauchende des Drehkolbens 4 drückt gegen einen Stopfen 6, der in Fig. 1 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Der Drehkolben 4 wird in dem Adapterteil 1 in einem Lager 7 ge­ halten, in das er mit seinem Gewinde 8 eingeschraubt ist. Um Material aus der Patrone 2 über die Austrittsdüse 9, wie sie in verschiedenen Ausführungen in den Fig. 2 bis 5 gezeigt ist, auszutragen, wird der Drehkolben 4 am Griff 5 gedreht, so daß der Stopfen 6 in Richtung des Pfeils 10 in Fig. 1 vorgeschoben wird und gegen das in der Patrone 2 eingefüllte Material drückt. Nach dem Gebrauch wird der Drehkolben 4 wieder geringfügig zurückgedreht, so daß der Stopfen 6 entlastet wird, und das Verschlußteil bzw. die Verschlußkappe 3 wird wieder auf die Austrittsdüse 9 aufgesetzt.
Je nachdem, welche Dentalmaterialien für welchen Verwendungszweck in die Patrone 2 eingefüllt werden, müssen, auch im Hinblick auf die ver­ schiedenen Anwendungen, verschieden geformte Austrittsdüsen 9 an die Patrone 2 angesetzt werden. Hierzu können verschiedene Ausführungs­ formen der Austrittsdüse 9, wie sie in den Fig. 2 bis 5 dargestellt ist, mit der Patrone 2 verbunden werden.
Die Verbindung der Austrittsdüse 9 mit der Patrone 2 erfolgt mittels Ultraschallschweißen. Hierzu sind die Verbindungsflächen 11 zwischen der Patrone 2 und der Austrittsdüse 9 plan und parallel zueinander verlaufend ausgebildet, wobei diese Flächen 11 jeweils senkrecht zu der Achse 12 der Patrone 2 bzw. der Austrittsdüse 9 verlaufen. Die Patrone 2 besitzt einen außen überkragenden Rand 13, um insbesondere die Verbindungsfläche 11 an der Patrone 2 zu vergrößern. Die Austrittsdüse 9 besitzt um den Umfang der Verbindungsfläche 11 um­ laufend einen über die Ebene der Verbindungsfläche 11 vorstehenden Rand 14, wobei der Innendurchmesser des Bereichs, der von diesem Rand 14 umgeben wird, etwa dem Außenumfang der Patrone 2 im Bereich des überkragenden Rands 13 entspricht, so daß beim Zusammensetzen der Patrone 2 und der Austrittsdüse 9 der vorstehende Rand 14 den über­ kragenden Rand 13 außen übergreift. Auf der Verbindungsfläche 10 der Austrittsdüse 9 befindet sich ein umlaufender Vorsprung oder Energie­ richtungsgeber 15, der im Querschnitt, wie Fig. 3 und 4 zeigt, dreieckförmig ausgebildet ist.
Die einzelnen Austrittsdüsen 9 weisen einen vergrößerten Einlauf­ bereich 16 auf, der trichterförmig ausgebildet ist und auf der einen Seite dem Innendurchmesser der Patrone 2 und auf der anderen Seite dem Innendurchmesser der Austragsspitze 17 angepaßt ist. Auf der Außen­ seite ist an jeder der verschiedenen, in den Fig. 2 bis 5 darge­ stellten Austrittsdüsen 9 ein Schulterbereich 18 in Form eines zylin­ drischen Abschnitts vorhanden, der in den einzelnen Ausführungsformen der Austrittsdüsen mit den unterschiedlich dimensionierten Austrags­ spitzen 17 jeweils denselben Außendurchmesser und dieselbe axiale Länge aufweist. Auf diesen Schulterbereich 18 der verschiedenen Austrittsdüsen 9 kann eine jeweils identische Verschlußkappe 3, wie es die Fig. 1 zeigt, aufgesetzt werden; dieses kappenförmige Verschluß­ teil 3 kann an Vorsprüngen 19, die in den Fig. 3, 4 und 5 ange­ deutet sind, über nicht dargestellte Nuten und Vertiefungen in der Verschlußkappe 3 verriegelt werden kann.
Um die beiden Kunststoffteile, d. h. die Patrone 2 und die Austritts­ düse 9, miteinander zu verbinden, werden die beiden Teile entsprechend der Anordnung in den Fig. 2 und 3 zueinander ausgerichtet und mit ihren Verbindungsflächen 11 aufeinandergesetzt. Die beiden Ankoppel­ flächen 11 der Austrittsdüse 9 einerseits und der Austrittsdüse 9 andererseits werden in dieser Stellung durch den auf der Ankoppel­ fläche 11 der Patrone 2 umlaufenden Energierichtungsgeber 15 auf Ab­ stand zueinander gehalten. In dieser Stellung wird auf die Außenseite der Austrittsdüse 9, parallel zu den Ankopplungsflächen 11 verlaufend, ein Ultraschallkopf aufgesetzt. Hierzu sind die einzelnen Austritts­ düsen 9 mit einer Ankopplungsfläche 20 versehen, die durch die Stirn­ fläche eines zylindrischen Abschnitts der Austrittsdüse 9 gebildet ist, der in seinem Durchmesser größer als der Durchmesser des zylin­ drischen Schulterbereichs ist. Über diese Ankopplungsfläche 20 kann dann Ultraschallenergie, d. h. Ultraschall mit einer Frequenz zwi­ schen 20 bis 40 kHz mit einer Leistung von etwa 350 bis 700 Watt, gezielt eingekoppelt werden, und zwar in die Spitze des Energie­ richtungsgebers 15, der dadurch erwärmt wird und fließt, so daß die beiden Teile an ihren Verbindungsflächen 11 durch den weichen bzw. verflüssigten Kunststoff verklebt werden. Um die Verbindung der beiden Teile noch zu verbessern bzw. die Verbindungsfläche noch zu ver­ größern, kann in der Verbindungsfläche 11 der Patrone 2 eine um­ laufende Nut 21 ausgebildet sein, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, die im Querschnitt z. B. eine dreieckige Form aufweist, die dem Querschnitt des Energierichtungsgebers 15 angepaßt ist. Diese umlaufende Nut 21 ist allerdings so dimensioniert, daß ihr Querschnitt etwas geringer als der Querschnitt des Energierichtungsgebers 15 ist, damit keine Hohlräume beim Verschweißen der beiden Teile miteinander verbleiben.
Vorzugsweise wird die Austrittsdüse 9 und/oder die Patrone 2 aus Polypropylen hergestellt. Dieses Material zeichnet sich dadurch aus, daß es gut schweißbar und schlecht wärmeleitend ist. Die Festigkeit der Schweißstelle erreicht annähernd die Eigenfestigkeit des Materials. Die Verschleißdauer ist gering und eine Belastung des Materials ist ausgeschlossen.
Die Spritze bzw. Patrone 2, die mit der Austrittsdüse 9 verschlossen wird, hat den Vorteil, daß sie von vorne, d. h. von dem Ende aus, das auf die Austrittsdüse 9 aufgesetzt wird, herstellerseitig mit Material befüllt werden kann. Hierzu wird zunächst in die leere Patrone 2 der Stopfen 6 eingesetzt, der sich dichtend an die Innenwand der Patrone 2 anlegt. Anschließend wird die Patrone 2 in eine Befüllstation ein­ gesetzt und der Werkstoff in die Patrone 2 eingedrückt, wobei sich der Stopfen 6 zum hinteren Ende der Patrone 2 in Richtung des Pfeils 22 in Fig. 2 verschiebt, bis der Stopfen an einem in seinem Durchmesser verringerten Anlagebereich 23 anliegt. Bei diesem Befüllvorgang treten keine Lufteinschlüsse im Bereich des Stopfens 6 auf, da vor dem Stopfen befindliche Luft bereits in der Anfangsphase des Befüll­ vorgangs mit Material aus der Patrone 2 austritt. Anschließend wird die befüllte Patrone 2 in eine Ultraschallschweißeinrichtung ein­ gesetzt und mit der Austrittsdüse 9 verschweißt. Das Ultraschall­ schweißen hat den Vorteil, daß nur der umlaufende Vorsprung bzw. der Energierichtungsgeber 15 auf der Verbindungsfläche 11 der Patrone 2 erwärmt wird.
Es hat sich gezeigt, daß das Material, das beim Ultraschallschweißen bereits in der Patrone 2 eingefüllt ist, keiner Erwärmung unterliegt bzw. durch den Ultraschallschweißvorgang in keiner Weise beeinflußt wird.

Claims (5)

1. Spritze zum dosierten Abgeben von Werkstoffen, insbesondere von dentalen Werkstoffen, mit einer den Werkstoff aufnehmenden Pa­ trone aus Kunststoff, in die von deren einem Ende aus ein Dreh­ kolben eintaucht und die an ihrem anderen Ende eine Material-Austrittsdüse aufweist, die eine gegenüber dem Innen­ durchmesser der Patrone geringere Öffnungsweite besitzt, wobei der Drehkolben an seinem Eintauchende gegen einen Stopfen drückt und in einem Lager verschiebbar gehalten ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Material-Austrittsdüse (9) wenigstens an ihrem Verbindungsende mit der Patrone (2) aus Kunststoff gebildet ist und mittels Ultraschallschweißung mit dem Ende der Patrone (2) an einer Verbindungsfläche (11) befestigt ist, die, wie auch die Verbindungsfläche (11) der Material-Austrittsdüse (9), parallel zu der Stirnseite der Patrone (2) verläuft, daß auf der Ver­ bindungsfläche (11) der Material-Austrittsdüse (9) eine umlau­ fende Erhöhung ausgebildet ist, die einen Energierichtungs­ geber (15) bildet, und daß die Material-Austrittsdüse (9) auf ihrer Außenseite eine Ankopplungsfläche (20) aufweist, die etwa parallel zu der Verbindungsfläche (11) verläuft.
2. Spritze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ener­ gierichtungsgeber (15) an seinem freien Ende spitz zuläuft.
3. Spritze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Material-Austrittsdüse (9) einen umlaufenden, über die Ver­ bindungsfläche (11) vorstehenden Rand (14) aufweist, der sich an die Außenseite der Patrone (2) anlegt.
4. Spritze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ener­ gierichtungsgeber (15) im Übergangsbereich zwischen der Verbin­ dungsfläche (11) und dem vorstehenden Rand (14) angeordnet ist.
5. Spritze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Patrone (2) und die Material-Austrittsdüse (9) aus Poly­ propylen bestehen.
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