DE4335835A1 - Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis - Google Patents

Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis

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DE4335835A1
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Shunichi Momiki
Makoto Saito
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Description

Die Erfindung betrifft eine Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer Sendestation und einem Gebührenerhe­ bungszentrum. Sie bezieht sich also auf ein System, in dem ein Senderprogramm auf Zahlungsbasis von Satellitenfern­ sehsendern, Kabelfernsehsendern oder terrestrischen Fern­ sehsendern über Sendesatelliten (BS) oder Kommunikationssa­ telliten (CS) angeboten wird.
In der heutigen informationsorientierten Gesellschaft ver­ breitet sich das Satellitenfernsehsenden über Sendesatelliten (BS) oder Kommunikationssatelliten (CS) als auch Kabelfernse­ hen, sogenanntes CATV (Kabelfernsehen), unter Verwendung von Koaxialkabeln oder optische Faserkabeln immer mehr.
Es verbreitet sich auch das Multiplex-Teletextsenden zur ge­ trennten Übermittlung von Buchstabeninformationen über die elektromagnetischen Fernsehwellen.
In einigen dieser Satellitenfernseh-Sendesysteme wird im Ge­ gensatz zu konventionellen terrestrischen Fernsehsendern, die jeder empfangen darf, ein verzerrtes Fernsehprogramm übermit­ telt, so daß lediglich eingetragene Abonnenten, die einen Vertrag auf unverzerrten Programmempfang unterzeichnet haben, das Programm sehen können und diese vertragsgemäßen Empfänger empfangen das Programm auf Gebührenzahlungsbasis unter Ver­ wendung eines Tuner/Decoders, der das Programm entzerren kann.
Um das Programm eines derartigen Satellitenfernsehsenders auf Zahlungsbasis unverzerrt zu empfangen, ist es notwendig, spe­ zielle Tuner/Decoder zu verwenden. Die Tuner/Decoder sind mit einem Identitätscode versehen, der regelmäßig (d. h. bei­ spielsweise einmal im Monat) vom Satelliten übermittelt wird, wobei lediglich der Tuner/Decoder, der den übermittelten Identitätscode empfängt, das Programm entzerren kann.
Das Verfahren, den Identitätscode auszuwählen und dem Kunden, der einen Vertrag auf unverzerrtem Empfang unterzeichnet hat, zu übermitteln, ist sehr aufwendig, und der Identitätscode wird nicht übermittelt, falls der Vertrag nicht im voraus un­ terzeichnet worden ist. Sogar dann, wenn der Kunde ein Pro­ gramm, das pro Einschaltung bezahlt wird, sehen will, besteht kein Verfahren, ein Pay-Per-View-Programm zufällig zu sehen, demzufolge kann der Kunde das Programm nicht auf Wunsch se­ hen.
Da die Tuner/Decodereinheit mit einem Identitätscode versehen ist, der der jeweiligen Sendestation entspricht, werden genau so viele Tuner/Decoder verwendet, wie Sendestationen beste­ hen, um die Programme vieler Satellitenfernsehstationen auf Zahlungsbasis sehen zu können.
Beim Kabelfernsehen, das zig-Kanäle gleichzeitig übermitteln kann, werden gleichzeitig spezielle Kanäle für die Sendung von Filmen, Sportprogrammen, Musikprogrammen usw. zusätzlich zu allgemeinen Kanälen übermittelt, die nicht verzerrt sind und durch den Grundvertrag gesehen werden können. Die Pro­ gramme derartiger spezieller Kabelfernsehsender werden als verzerrte Pay-TV-Kanäle gesendet. Um die Programme auf den verzerrten Kanälen zu sehen, ist es notwendig, einen Vertrag für das Entzerren zu unterzeichnen. Da die Vertragslaufzeit normalerweise ungefähr um einen Monat verlängert wird, ist es nicht möglich, die Programme nach Unterzeichnung des Vertra­ ges jederzeit zu sehen.
Um Zugang zu Sport-Life-Programmen, Filmprogrammen oder Mu­ sikprogrammen zu erhalten, die verzerrt von Satellitenfern­ sehsendern oder über Kabelkanäle gesendet werden, besteht ein spezielles System, bei dem ein Einschaltzeitrecorder an jeder Fernsehanlage installiert wird, wobei die Gebühr verzögert aufgrund der tatsächlich gesehenen Programme zu zahlen ist.
Für die Steuerung und Gebührenerhebung eines derartigen Sy­ stems muß viel Aufwand getrieben werden.
Wenn ein Fernsehkunde Programme von terrestrischen oder Sa­ tellitenfernsehsendern empfängt und diese nachfolgend auf eine Anzahl von Anzeigevorrichtungen verteilt, müssen die allgemeinen Fernsehkunden für einige der Programme aufgrund des Urheberrechtes zahlen, obwohl die Programme kostenfrei von der ursprünglichen Fernsehstation angeboten werden.
Demzufolge ist es bisher nicht möglich, dann, falls der Kunde das Programm von terrestrischen oder Satellitenfernsehsendern auf Gebührenzahlungsbasis verteilen möchte, mit ihm für indi­ viduelle Programme Verträge abzuschließen, wie im Falle des Empfangs von Satellitenfernsehsendern oder Kabelfernsehpro­ grammen, und jeder Empfänger muß einen Empfangskontrakt für jeden Kanal für die Verteilung unterzeichnen.
Um obige Probleme zu lösen, wurde seitens der Erfinder die japanische Patentanmeldung Nr. 4-1 99 942 angemeldet, die ein Gebührenerhebungssystem beinhaltet, bei dem ein Gebührenerhe­ bungszentrum einen Erlaubniscode für unverzerrten Empfang zum Betrachten eines Pay-TVs zu einer Datenkommunikationsvor­ richtung entsprechend einem Antrag auf unverzerrten Empfang des Pay-Programmes und ein Antrag auf die Verteilung eines gesendeten Programms sendet, die von einem Pay-Programm Kun­ den über die öffentliche Telefonleitung über eine Datenkom­ munikationsvorrichtung empfangen werden, wobei das Gebüh­ renerhebungszentrum eine Gebühr für jedes Programm erhebt und eine Empfangsvorrichtung ein Pay-Programm entsprechend dem Empfangserlaubniscode zeigt, wenn es den Erlaubniscode auf unverzerrten Empfang empfängt.
Nachfolgend wird diese Erfindung näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein Fernsehgebührenerhebungszentrum gemäß der Erfindung. Das Fernsehgebührenerhebungssystem umfaßt einen Satellitenfernsehsender 1, einen Kabelfernsehsender 2, einen Multi-plex-Teletext-Sender 3 unter Verwendung terrestrischer Fernsehsender und eine Gebührenerhebungseinrichtung 4.
Beim BS oder CS verwendenden Satellitenfernsehsender 1 be­ zeichnet das Bezugszeichen 11 eine terrestrische Station des Satellitenfernsehsenders, wobei eine elektromagnetische Fern­ sehwelle, die einen Programmcode und ein verzerrtes Fernseh­ signal aufweist, von einer Satellitenkommunikationssendean­ tenne 12 zu einem geostationären Satelliten 13 auf einem geo­ stationären Orbit auf etwa 36 000 km oberhalb des Äquators gesendet wird.
Wenn von der Satellitenkommunikationssendeantenne 12 die elektromagnetische Fernsehwelle empfangen wird, verstärkt der geostationäre Satellit 13 die empfangene Fernsehwelle, kon­ vertiert sie in eine Frequenz in der Größenordnung von 10 GHz und sendet sie an den Boden.
Der Betrachter empfängt eine elektromagnetische Fernsehwelle mit 10 GHz vom geostationären Satelliten 13 über eine Satel­ litenfernsehsendeempfangsantenne 14, wobei die Welle in eine Frequenz in der Größenordnung von 1 GHz konvertiert und an einen Satellitenfernsehempfangs-Tuner/Decoder 15 übermittelt wird. Der Satellitensenderempfangs-Tuner/Decoder 15 nimmt ein Videosignal und Audiosignal von der elektromagnetischen Fern­ sehwelle ab, sendet diese direkt als Video- oder Audiosignale an eine Fernsehempfangsanlage oder konvertiert diese wiederum in eine durch die Fernsehanlage empfangbare Frequenz.
Das Satellitensendesystem selbst ist das gleiche, wie das konventionellen System, während bei diesem Satelliten-Fern­ sehsender das Programm verzerrt ist, und lediglich die Kun­ den, die einen Empfangserlaubniscode zum Entzerren des Pro­ gramms besitzen, das Fernsehprogramm sehen können.
Bei der Kabelfernsehanlage 2 bezeichnet das Bezugszeichen 21 ein Kabelfernsehsendezentrum, 22 ein Koaxialkabel oder ein optisches Faserkabel zur Übermittlung des Fernsehsignals; und 23 einen Kabelfernsehadapter/Decoder. Der Kabelfernsehsender­ adapter/Decoder 23 nimmt Video- und Audiosignale vom Kabel­ fernsehsignal ab und entzerrt diese über ein Decodiersignal. Ferner werden die Signale direkt als Video- und Audiosignale zur Fernsehanlage gesendet oder in eine Frequenz umgewandelt, die durch den Fernsehempfänger empfangbar ist.
Bei der Multiplex-Teletext-Sendeanlage 3 bezeichnet das Be­ zugszeichen 31 eine terrestrische Multiplex-Teletextsendesta­ tion zur Übermittlung von Fernsehsignalen mit Multiplex-Tele­ text oder Fernsehwellenprogrammen als terrestrische Fernseh­ wellen von einer Fernsehsendeantenne 32. Die gesendete terre­ strische Fernsehwelle wird durch eine Fernsehwellenempfangs­ antenne 33 empfangen und ein Multiplex-Teletextsignal vom Fernsehsignal durch den Multiplex-Teletextadapter 34 abgenom­ men, wobei das Signal auf Anzeigevorrichtungen 35, 35, 35, wie einem Videomonitor, eine LED-Anzeigevorrichtung, ei­ ner Flüssigkristallanzeigeeinheit, einem Bildtelefon, dem Bildschirm eines Personalcomputers usw. ausgegeben wird.
Ferner umfaßt das Gebührenerhebungssystem 4 ein Gebührener­ hebungszentrum 41, eine öffentliche Telefonleitung 42 und eine Datenkommunikationsvorrichtung 43.
Bei diesem Gebührenerhebungssystem 4 beantragt der Pay-Per- View-Kunde eine Empfangserlaubnis beim Gebührenerhebungszen­ trum 41 über die öffentliche Telefonleitung 42 durch die Da­ tenübertragungseinrichtung 43, wie ein Display-Telefon.
Nach Empfang dieses Antrags vom Kunden wird ein Betrachtungs­ erlaubniscode zum Ansehen eines Pay-Programms vom Gebühren­ erhebungszentrum 41 zur Datenkommunikationsvorrichtung 43 übermittelt.
Der der Datenkommunikationseinrichtung 43 übersandte Betrach­ tungserlaubniscode wird an einen Satellitensender-Tuner/De­ coder 15, einen Kabelfernsehadapter-Decoder 23 oder einen Multiplex-Teletext-Adapter 34 on-line über eine parallele Da­ tenleitung, serielle Datenleitung des RS-232C-Standards oder eine öffentliche Telefonleitung unter Verwendung eines Modems oder off-line über eine Halbleiterspeichereinheit, wie eine Identitätskarte, Speicherkarte etc. oder eine magnetische Speichereinheit, wie eine Magnetkarte, Magnetplatte oder der­ gleichen übermittelt.
Nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt die Satelliten-sen­ der-Tuner/Decodereinheit 15, der Kabelfernsehadapterdecoder 23 oder der Multiplex-Teletextadapter 34 das Programm, dem eine Identifikationsinformation entsprechend dem Erlaubnis­ code gegeben wurde, und es wird ein Fernsehsignal einer Fern­ sehanlage 16 oder 24 oder ein Teletextsignal den Anzeigevor­ richtungen 35, 35, 35, . . . übermittelt. Demzufolge wird ein unverzerrtes Bild auf der Fernsehanlage 16 oder 24 oder ein Buchstabensignal auf den Anzeigevorrichtungen 35, 35, 35, . . . . angezeigt.
Ferner wird eine Information über eine Gebühr für jedes Pay- Programm und ein Erlaubniscode für jedes Pay-Programm im vor­ aus von der terrestrischen Satellitensendestation 11, dem Ka­ belfernsehzentrum 21 oder der terrestrischen Sendestation 31 zum Gebührenerhebungszentrum 41 gesandt. Das Gebührenerhe­ bungszentrum 41 erhebt für die terrestrische Satellitensende­ station 11, das Kabelfernsehzentrum 21 oder die terrestrische Sendestation 31 die Gebühren von den Kunden, die unverzerrten Empfangs beantragt haben.
Das Gebührenerhebungszentrum und die Kommunikationsvorrich­ tung sind über eine öffentliche Telefonleitung verbunden, und die Gebühren werden über die öffentliche Telefonleitung abge­ wickelt.
Als Gebührenerhebungssystem können verschiedene Verfahren eingesetzt werden, wie das Verfahren, die das Gebührensam­ melsystem einsetzt, das im öffentlichen Telefonsystem verwen­ det wird, das Verfahren, das von Banken für das Home-ban­ kingsystem verwendet wird, oder das Verfahren, das für Ver­ sandsysteme, in Kreditsystemen oder VAN-Systemen eingesetzt wird.
Um sicherzustellen, daß nur Kunden, die die Gebühr bezahlt haben, das gesendete Programm sehen können und andere dieses nicht, wird das gesendete Programm verzerrt. Es sind ver­ schiedene Verfahren für die Verzerrung vorgeschlagen worden, wobei typische Verfahren das Line-Permutationssystem, das Line-Rotationsystem für Videosignale und das PN-Signalad­ dingsystem für Audiosignale umfassen.
Nachfolgend wird die zu übermittelnde und durch das System zu empfangende Information unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 beschrieben. In diesen Figuren ist die zu übermittelnde In­ formation, die in diesem System empfangen wird, gezeigt, wo­ bei jede Information mittels Empfangsvorrichtungen mit Tuner und Decoder, Gebührenerhebungszentren und Datenkom­ munikationsvorrichtungen, wie Display-Telefonen, Modem usw. zwischen den Sendestationen wie BS, CS, CATV usw. gesendet und empfangen wird. Die Sendestationen und Empfangsvorrich­ tung sind über Radiowellen oder Kabel verbunden, wobei das Gebührenerhebungszentrum und die Datenkommunikationsvorrich­ tung über die öffentliche Telefonleitung verbunden sind. Die Sendestation und das Gebührenerhebungszentrum sowie die Emp­ fangsvorrichtung und die Datenkommunikationsvorrichtungen sind direkt oder durch on-line Kommunikationsvorrichtungen, wie Radiowellen oder Kabel, oder off-line, wie über Magnet­ karten, magnetische Disketten oder Speicherkarten, verbunden.
Fig. 2 zeigt eine Anlage zur Wiedergabe eines Pay-Sendepro­ gramms. Die Sendestation sendet einen Erlaubniscode für un­ verzerrten Empfang zum Betrachten eines Senderprogramms zu einem Gebührenerhebungszentrum, bevor das Programm gesendet wird, und sendet ein verzerrtes Senderprogramm, das durch den Erlaubniscode entzerrt werden kann, zur Empfangsvorrichtung. In diesem Fall kann eine Programmnummer zur Identifikation des Senderprogramms gemeinsam mit dem Senderprogramm gesendet werden.
Wenn der Kunde den unverzerrten Empfang eines Fernsehpro­ gramms beim Gebührenerhebungszentrum über die öffentliche Te­ lefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsein­ richtung beantragt, sendet das Gebührenerhebungszentrum den Erlaubniscode, der von der Sendestation vor der Sendung des Programms gesendet wurde, zur Datenkommunikationsvorrichtung. Dieser zur Datenkommunikationsvorrichtung gesendete Erlaub­ niscode wird der Empfangsvorrichtung gesendet und das Pro­ gramm entsprechend dem Erlaubniscode durch die Empfangsvor­ richtung entzerrt, wenn das erwünschte Senderprogramm gesen­ det wird; das Senderprogramm wird gezeigt oder aufgezeichnet, wenn die Empfangsvorrichtung das Programm an eine Fernsehan­ lage (TV) oder an ein Videoaufzeichnungsgerät (VTR) ausgibt.
Fig. 3 stellt ein System zur Verteilung eines Programms, wie Multiplex-Teletext-Senderprogramme dar. Bei diesem Vertei­ lungssendesystem sendet die Sendestation einen Verteilungs­ erlaubniscode zur Verteilung eines gesendeten Programms und eine Programmnummer zur Identifikation des gesendeten Pro­ gramms einem Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Pro­ gramms, das Programm, wie Multiplex-Teletextsendeprogramm, das gemäß dem Erlaubniscode verteilt werden kann, wird der Empfangsvorrichtung gemeinsam mit der Programmnummer über­ mittelt.
Da ein Kunde, der ein Programm verteilen will, die Verteilung am Gebührenerhebungszentrum über die öffentliche Telefonlei­ tung beantragt, sendet das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode und eine Programmnummer, die von der Sendestation vor Sendung des Programms gesendet wurde, zur Datenkommunikationsvorrichtung. Der Verteilungserlaubniscode und die zur Datenkommunikationsvorrichtung gesendete Pro­ grammnummer werden dem Empfänger übersandt, wenn das er­ wünschte Programm gesendet wird, und der Empfänger verteilt das Programm an die Anzeigeeinheit (DSP) gemäß dem Vertei­ lungserlaubniscode.
Beim erfindungsgemäßen Gebührenerhebungssystem umfaßt die Sendeanlage eine Sendestation zum Senden eines Programms über terrestrische elektromagnetische Wellen, Kabel, und Satelli­ ten, wie BS, CS usw. sowie ein Gebührenerhebungszentrum zum Betrieb des gesamten Gebührenerhebungssystems.
Ferner weist das Empfangssystem auf der Kundenseite zum Emp­ fang des gesendeten Programms einen Empfangsvorrichtung, die mit einem Tuner/Decoder gekoppelt ist, und eine Datenkommuni­ kationsvorrichtung zur Kommunikation mit dem Gebührenerhe­ bungszentrum auf.
Es ist ein Ziel der Erfindung, ein System zu schaffen, das das sogenannte Pay-Per-Programm zum Empfang jedes Programms auf Zahlungsbasis oder das sogenannte Pay-Per-View zum Emp­ fang von Programmen auf Zahlungsbasis ohne Unterzeichnung ei­ nes Vertrages, unter Verwendung eines Gebührenerhebungssy­ stems, ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Senderanlagen nach Pa­ tentansprüchen 1, 18, 21 oder 27 gelöst. Vorteilhafte Weiter­ bildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Um obiges System zu schaffen, wird erfindungsgemäß angegeben, wie ein verzerrtes Muster geschützt werden kann, wie das zu betrachtende Programm identifiziert ist, wie ein Empfangsan­ trag gestellt werden sollte, und wie diese Mittel in einem Pay-Sendersystem eingesetzt werden.
Um die Verzerrung zu sichern, wird vorgeschlagen, Verfahren einzusetzen, die über einen bestimmten Zeitraum ein festes Verzerrungsmuster verwenden; Verfahren, um mehrere Verzer­ rungsmuster herzustellen und eines von diesen auszuwählen oder Verfahren, um Verzerrungsmuster unter Veränderung des­ selben zu verwenden.
Für das Verfahren zur Verwendung eines Verzerrungsmusters un­ ter Festhalten desselben über einen bestimmten Zeitraum kann das zur Zeit verwendete System ohne Veränderung verwendet werden, aber das Verzerrungsmuster kann entzerrt werden.
Beim Verfahren zur Herstellung mehrerer Verzerrungsmuster und der Verwendung eines derselben ist es schwierig, die Ver­ zerrungsmuster zu decodieren, da die Verzerrungsmuster le­ diglich während des Sendens des Programms decodiert werden müssen, aber es besteht eine Möglichkeit, die Verzerrungsmu­ ster zu decodieren, da die selben Verzerrungsmuster wieder­ holt verwendet werden.
Beim Verfahren zur Änderung von Verzerrungsmustern für jedes Programm ist es virtuell unmöglich, die Verzerrungsmuster zu decodieren, da die Verzerrungsmuster während des Sendens des Programms decodiert werden müssen.
Als Verfahren, den unverzerrten Empfang zu beantragen, wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem entsprechend der Sende­ zeit beantragt wird, und ein Antragsverfahren, bei dem eine Identifikationsinformation gemeinsam mit dem Programm selbst verwendet wird. Wenn die Identifikationsinformation nicht öf­ fentlich ist, wird der Empfangsantrag unter Verwendung einer temporären Identifikationsinformation gestellt.
Falls das Senderprogramm nicht über die Sendezeit identifi­ ziert wird, wird eine Identifikationsinformation benötigt. Falls das Senderprogramm eine öffentliche Identifikationsin­ formation einsetzt, wird diese Identifikationsinformation verwendet. Wenn diese nicht öffentlich ist, wird eine tem­ poräre Identifikation für einen Empfangsantrag verwendet.
Das Verfahren zur Identifikation des Programms gemäß der Sen­ dezeit ist einfach, aber ist nicht erfolgreich, wenn aus ir­ gendwelchen Gründen die Sendezeit geändert wird.
Demgegenüber verwendet das Verfahren zur Identifikation des Programms entsprechend Identifikationsinformationen ein kom­ plizierteres System, aber dieses Verfahren ist zuverlässiger, sogar dann, wenn die Sendezeit verändert wird.
Die Empfangsvorrichtung identifiziert das Programm, für das ein Empfangsantrag gestellt wurde, und entzerrt das bean­ tragte Programm unter Verwendung der entsprechenden Decodie­ rungsdaten.
Wenn das Senderprogramm noch entsprechend der Sendezeit identifiziert wird, wird das Programm durch Decodierungsdaten dann entzerrt, wenn die spezifizierte Sendezeit eintritt.
Wenn die Programmnummer öffentlich zugänglich ist, wird die Programmnummer und das Sendesignal überwacht und das Programm unter Verwendung von Decodierungsdaten entzerrt, wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Wenn die Programmnummer nicht öffentlich ist, wird die unver­ öffentlichte Programmnummer in den Sendersignalen überwacht, und das Programm unter Verwendung von Decodierungsdaten dann entzerrt, wenn die gleiche Programmnummer wie die als co­ dierte Nummer vom Gebührenerhebungszentrum ges endete detek­ tiert wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein allgemeines Blockdiagramm eines erfindungsgemä­ ßen Systems;
Fig. 2 ein schematisches Diagramm der Erfindung;
Fig. 3 ein weiteres schematisches Diagramm der Erfindung;
Fig. 4 ein Diagramm einer ersten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 5 ein Diagramm einer zweiten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 6 ein Diagramm einer dritten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 7 ein Diagramm einer vierten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 8 ein Diagramm einer fünften Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 9 ein Diagramm einer sechsten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 10 ein Diagramm einer siebten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 11 ein Diagramm einer achten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 12 ein Diagramm einer neunten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 13 ein Diagramm einer zehnten Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 14 ein Diagramm einer elften Ausführungsform der Er­ findung;
Fig. 15 ein Diagramm einer zwölften Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 16 ein Diagramm einer dreizehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 17 ein Diagramm einer vierzehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 18 ein Diagramm einer fünfzehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 19 ein Diagramm einer sechzehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 20 ein Diagramm einer siebzehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 21 ein Diagramm einer achtzehnten Ausführungsform der Erfindung; und
Fig. 22 ein Diagramm einer neunzehnten Ausführungsform der Erfindung.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 22 beschrieben.
Die Fig. 4 bis 8 repräsentieren eine Ausführungsform, in der ein festes Verzerrungsmuster verwendet wird, wobei die Sende­ station das Programm durch das feste Verzerrungsmuster ver­ zerrt und sendet. Die Sendestation sendet auch Decodierungs­ daten, die als Entzerrungsdaten dienen, vor Sendung des Pro­ gramms zum Gebührenerhebungszentrum.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 wird keine Programmnummer verwendet. Natürlich kann die Sendestation eine Programmnum­ mer verwenden, aber die Programmnummer wird in diesem System nicht eingesetzt.
Ein Kunde, der ein Programm sehen will, sendet einen Emp­ fangsantrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen­ dung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des Programms, für das der Empfangsantrag gestellt wurde, zur Da­ tenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonlei­ tung und erhebt eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationseinrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die Sendezeitinformation zu einer Emp­ fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Sendezeitinforma­ tion entzerrt die Empfangsvorrichtung das gesendete Programm unter Verwendung der Decodierungsdaten.
Wenn eine Sendestation ein Programm sendet, wird einem jedem Programm eine Programmnummer für Überwachungszwecke gegeben. Es bestehen öffentliche und nichtöffentliche Programmnummern.
Die Fig. 5 und 6 zeigen jeweils eine Ausführungsform, die eine öffentliche Programmnummer verwendet.
In dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform sendet ein Kunde zum Empfang eines gesendeten Programms einen Erlaubnisantrag zum Gebührenerhebungszentrum durch Angabe der Programmnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten für das gesendete Programm, für das der Antrag gestellt wurde, an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon­ leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die Programmnummer zur Empfangsvorrich­ tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp­ fangenen Programms und entzerrt das Senderprogramm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 6 sendet die Sendestation die Programmnummer zu einem Gebührenerhebungszentrum vor Sen­ den des Programms von der Sendestation.
Der Kunde für den Programmempfang sendet einen Antrag zum Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen­ dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und die Programmnummer des beantragten Senderprogramms zur Datenkom­ munikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die Programmnummer der Empfangsvorrich­ tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp­ fangenen Programms und entzerrt das Programm unter Verwendung der empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnum­ mer des erwünschten Programms detektiert wird.
Durch das oben beschriebene System ist es einem Kunden mög­ lich, die Betrachtung eines Programms ohne Kenntnis der Pro­ grammnummer zu beantragen.
Die Fig. 7 und 8 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform, die eine nichtöffentliche Programmnummer verwendet, die für Betriebszwecke nicht öffentlich ist. Bei diesen Ausführungs­ formen verwendet ein Kunde eine nichtöffentliche Programmnum­ mer, die als codierte Programmnummer eingesetzt wird, wobei die Sendestation die codierte Programmnummer zum Gebührener­ hebungszentrum sendet, bevor das Programm von der Sendesta­ tion gesendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 7 sendet der Kunde einen An­ trag auf unverzerrten Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Tele­ fonleitung und Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten und die codierte Programmnummer des beantragten Sendeprogramms zur Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Tele­ fonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die codierte Programmnummer der Empfangs­ vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro­ grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf­ fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent­ zerrt das beantragte Programm dann durch die Decodierungsda­ ten, wenn die codierte Nummer des beantragten Programms mit der nichtöffentlichen Programmnummer übereinstimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 8 besitzt die codierte Pro­ grammnummer eine temporäre Programmnummer zur Beantragung des Programms, die Sendestation sendet auch diese temporäre Pro­ grammnummer dem Gebührenerhebungszentrum, bevor das Programm von der Sendestation gesendet wird.
Der Kunde sendet einen Empfangsantrag zum Gebührenerhebungs­ zentrum unter Angabe der temporären Programmnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommu­ nikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer entsprechend der temporären Pro­ grammnummer des beantragten Programms zur Datenkommunikati­ onsvorrichtung über die öffentlichen Telefonleitung und er­ hebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die codierte Programmnummer dem Empfangs­ vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten der codierten Programmnum­ mer bewacht die Empfangsvorrichtung die nichtöffentliche Pro­ grammnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Pro­ gramm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffentlichen Programmnummer übereinstimmt.
Die Fig. 9 bis 17 repräsentieren jeweils eine Ausführungs­ form, bei der mehrere zum Verzerren verwendete Muster herge­ stellt und für jedes Programm oder für jede Programmperiode, wie Tage, Wochen usw. ausgewählt werden, und die Sendersta­ tion verzerrt das empfangene Programm durch ein aus dieser Gruppe von Verzerrungsmuster ausgewähltes Verzerrungsmuster.
Bei der Ausführungsform der Fig. 9 wird keine Programmnummer verwendet. Der Kunde sendet einen Antrag auf Betrachtung an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Daten­ kommunikationsvorrichtung.
Wenn das Gebührenerhebungszentrum die Decodierungsdaten des beantragten Senderprogramms über die öffentliche Telefonlei­ tung zur Datenkommunikationsvorrichtung sendet, erhebt diese auch einen Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die Sendezeitinformation an den Empfangs­ vorrichtung.
Nach Erhalt der Decodierungsdaten und der Sendezeitinforma­ tion entzerrt die Empfangsvorrichtung das Senderprogramm durch die Decodierungsdaten zur Sendezeit.
Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform, in der keine Pro­ grammnummer verwendet wird.
Bei dieser Anlage werden mehrere Decodierungsdaten gemeinsam mit einer Decodierungsdatennummer übermittelt und im voraus im Empfangsvorrichtung gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur Identifikation der Decodierungsdaten zum Gebührenerhebungs­ zentrum vor Senden des Programms durch die Sendestation.
Der Kunde stellt unter Verwendung der Datenkommunikationsvor­ richtung einen Empfangsantrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonlei­ tung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum­ mer des beantragten Programms über die öffentliche Telefon­ leitung an die Datenkommunikationsvorrichtung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De­ codierungsdatennummer und die Sendezeitinformation an die Empfangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der Sendezeitin­ formation entzerrt die Empfangsvorrichtung zur Empfangszeit das Programm durch Decodierungsdaten, die der Decodierungsdatennummer entsprechen.
In den Fig. 11 bis 14 ist jeweils eine Ausführungsform darge­ stellt, in der eine Programmnummer, wie in den Fig. 5 und 6 erläutert, verwendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 11 sendet der Kunde einen Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An­ gabe der Sendezeit mittels der Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und eine Programmnummer des beantragten Programms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon­ leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer und die empfangenen Decodierungsdaten.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp­ fangenen Programms und entzerrt das Programm über die empfan­ genen Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen Decodierungsdatennummer, wenn die Programmnummer des bean­ tragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 12 werden mehrere Decodie­ rungsdaten mit Decodiererungsdatennummern geliefert und im voraus im Empfänger, wie bei der Ausführungsform der Fig. 10, gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur Identifikation der Decodierungsdaten an das Gebührenerhe­ bungszentrum vor Senden des Programms durch die Sendestation.
Bei dieser Ausführungsform sendet der Kunde einen Empfangsan­ trag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sende­ zeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum­ mer und die Programmnummer des beantragten Programms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon- Leitung und erhebt auch die Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De­ codierungsdatennummer und die Programmnummer an die Empfangs­ vorrichtung. Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Pro­ grammnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Pro­ gramm über Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen De­ codierungsdatennummer, wenn die Programmnummer des bean­ tragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 13 sendet der Kunde einen Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An­ gabe einer Programmnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten eines beantragten Programms zur Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer und die empfangenen Decodierungsdaten der Empfangsvorrich­ tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Programm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 14 werden mehrere Decodie­ rungsdaten mit Decodierungsdatennummern übermittelt und im voraus in der Empfangsvorrichtung, wie bei der Ausführungs­ form der Fig. 10, gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur Identifikation der Decodierungsdaten an das Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms durch die Sendestation.
Bei dieser Ausführungsform sendet der Kunde einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe einer Pro­ grammnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen­ dung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum­ mer des beantragten Programms an die Datenkommunikationsvor­ richtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer und die empfangene Decodierungsdatennummer an die Empfangs­ vorrichtung und diese überwacht die Programmnummer des empfangenen Programms nach Empfang der Programmnummer und entzerrt das Programm über Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen Decodierungsdatennummer, wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Fig. 15 bis 17 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform, in der eine nichtöffentliche Programmnummer verwendet wird, wie bei den Ausführungsformen der Fig. 7 und 8. Bei diesen Ausführungsformen wird eine nichtöffentliche Programmnummer codiert und dem Gebührenerhebungszentrum gesendet, bevor das Programm vom Sender gesendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 15 sendet der Kunde einen Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An­ gabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer des beantragten Programms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon­ leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die codierte Programmnummer zum Empfangs­ vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöffentliche Programmnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Programm durch empfangene Decodierungsdaten dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffentlichen Programmnummer überstimmt.
Bei den in den Fig. 16 und 17 gezeigten Ausführungsformen werdend mehrere Decodierungsdaten mit Decodierungsdatennumme­ ren versehen und im voraus in Empfangsvorrichtungen, wie bei der Ausführungsform der Fig. 10, abgespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur Identifikation der Decodierungsdaten an das Gebührenerhe­ bungszentrum vor Sendung des Programms durch die Sendestation.
Bei der Ausführungsform der Fig. 16 sendet der Kunde einen Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An­ gabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet eine Decodierungsdaten­ nummer und eine codierte Programmnummer des beantragten Pro­ gramms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffent­ liche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Pro­ gramm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De­ codierungsdatennummer und die codierte Programmnummer an den Empfangsvorrichtung.
Nach Erhalt der Decodierungsdatennummer und der codierten Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf­ fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent­ zerrt das Programm über Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen Decodierungsdatennummer dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffent­ lichen Programmnummer übereinstimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 17 wird die codierte Pro­ grammnummer mit einer temporären Programmnummer versehen, wie bei der Ausführungsform der Fig. 8.
Die Sendestation sendet auch die temporäre Programmnummer zum Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms durch den Sender.
Der Kunde sendet einen Empfangsantrag an das Gebührenerhe­ bungszentrum unter Angabe einer temporären Programmnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Da­ tenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet eine Decodierungsdaten­ nummer und eine codierte Programmnummer entsprechend der tem­ porären Programmnummer des beantragten Programms an die Da­ tenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonlei­ tung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De­ codierungsdatennummer und die codierte Programmnummer an den Empfangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der codierten Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf­ fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent­ zerrt das Programm durch Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen Decodierungsdatennummer dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffent­ lichen Programmnummer übereinstimmt.
Die Fig. 18 bis 22 repräsentieren jeweils eine Ausführungs­ form, in der ein flexibles Verzerrungsmuster eingesetzt wird, und der Sender ändert das Verzerrungsmuster für jedes Pro­ gramm, wenn notwendig. Daher ist es unmöglich, das Ver­ zerrungsmuster zu decodierten.
In diesen Ausführungsformen werden Decodierungsdaten zum Ge­ bührenerhebungszentrum im voraus vom Sender gesendet.
Bei dem Ausführungsform der Fig. 18 sendet der Kunde einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angaben der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Ver­ wendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten des beantragten Programms zur Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die Sendezeitinformation an den Empfangs­ vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Sendezeitin­ formation entzerrt die Empfangsvorrichtung das Programm über die Decodierungsdaten zur angegebenen Sendezeit.
Fig. 19 und 20 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform, in der öffentliche Programmnummern, wie in den Fig. 5 und 6, verwendet werden.
Bei der Ausführungsform der Fig. 19 sendet der Kunde einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen­ dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Die Sendestation sendet die Programmnummer an das Gebührener­ hebungszentrum vor Senden des Programms.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten und die Programmnummer des beantragten Programms an die Datenkom­ munikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene Pro­ grammnummer und die Decodierungsdaten an den Empfangsvorrich­ tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp­ fangenen Programms und entzerrt das Programm über die empfan­ genen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer des be­ antragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 20 sendet der Kunde einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Pro­ grammnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen­ dung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des be­ antragten Programms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Ge­ bühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer und die empfangenen Decodierungsdaten an den Empfangsvorrich­ tung.
Nach Empfang der Programmnummer überwacht die Empfangsvor­ richtung die Programmnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Programm über die empfangenen Decodierungsdaten, wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 21 und 22 wird eine nichtöffentliche Programmnummer, wie in den Ausführungsformen der Fig. 7 und 8, verwendet. Bei diesen Ausführungsformen wird die nichtöffentliche Programmnummer codiert und vom Sen­ der an das Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms gesendet.
Bei der Ausführungsform der Fig. 21 sendet der Kunde einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen­ dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des be­ antragten Programms und eine codierte Programmnummer an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon­ leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die codierte Programmnummer an den Emp­ fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro­ grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf­ fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent­ zerrt das Programm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Pro­ gramms mit der nichtöffentlichen Programmnummer überein­ stimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 22 wird die codierte Pro­ grammnummer mit einer temporären Programmnummer, wie bei der Ausführungsform der Fig. 8, geliefert, und der Sender sendet die temporäre Programmnummer zum Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms.
Der Kunde sendet einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe einer temporären Programmnummer über die öffent­ liche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommuni­ kationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten des beantragten Programms und eine codierte Programmnummer ent­ sprechend der temporären Programmnummer an die Datenkommuni­ kationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De­ codierungsdaten und die codierte Programmnummer an den Emp­ fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro­ grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf­ fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent­ zerrt das Programm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Pro­ gramms mit der nichtöffentlichen Programmnummer überein­ stimmt.
Zur Herstellung Verzerrungscodes wird die in der japanischen Patentanmeldung 4-1 64 380 beschriebene Methode eingesetzt, die von den Erfindern dieser Anmeldung erfunden und durch den Kunde dieser Anmeldung eingereicht wurde, wobei diese einge­ setzt werden kann, um die Sicherheit des Verzerrungscodes sicherzustellen.
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen sind die auf die Zeit bezogenen Daten auf "Stunden" begrenzt. Wie bereits er­ läutert, kann aber auch Zeitinformation über Monat, Tage und Stunden gemeinsam mit dem Programm in Pay-Satellitenfernseh­ sendern gesendet werden.
Unter Verwendung obiger Zeitinformationen ist es möglich, ein Pay-Per-View für Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten zu erreichen.
In Fig. 1 wird ein Display-Telefon als Datenkommunikations­ vorrichtung 43 eingesetzt, wobei die Datenkommunikationsvor­ richtung ein Telefon aufweisen kann, das dazu befähigt ist, Datenkommunikation zu betreiben, wie Tastentelefone, trag­ bare Telefone usw. oder eine Vorrichtung, wie Personal Compu­ ter, Wortprozessoren, gekoppelt mit einem Modem.
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen wurde die Be­ schreibung des Gebührenerhebungszentrums für Fernsehsender gegeben, während das vorliegende System auch aufandere Informationsübermittlungsvorrichtungen angewendet werden kann, die eine Gebührenerhebung pro Programm benötigen, bei­ spielsweise Sende- und Kommunikationsvorrichtungen, die Sa­ telliten verwenden, wie Audiosender oder Datensender, Daten­ kommunikation usw. oder verschiedene Sende- und Kommunikationseinrichtungen, die terrestrische Wellen, wie Audiosender oder Datensender oder Datenkommunikation, verwen­ den, wie FM-Multiplexsender.
Auch im Falle des Datensendens, wobei sekundäre Verwendung eines Senderprogramms auf Zahlungsbasis angeboten wird, kann die Gebühr leicht ohne Fehler abgebucht werden, falls das er­ findungsgemäße System angewendet wird.
Bei Beantragung des Programmempfangs ist es möglich, ein Pro­ grammcodesystem, wie es zur Zeit für Videobandaufnahmen ver­ wendet wird, einzusetzen.
Durch das Verfahren, den Programmcode im Sender-Programm, wie in den oben angegebenen Ausführungsformen angegeben, einzu­ schließen, ist es möglich, nicht nur das verzerrte Pay-Pro­ gramm zu sehen, sondern auch zuverlässiger Videobandaufnahmen und Fernsehempfang eines freien Programms sicherzustellen, wenn der Programmcode auf der Empfängerseite überwacht und die Videobandaufnahme oder der Fernsehempfang durch den Pro­ grammcode gesteuert wird.
Im Vorangehenden wurde ein Gebührenerhebungszentrum für jedes Sendeprogramm, d. h. ein Pay-Sendesystem zur Aktualisierung des Pay-Per-Programm beschrieben.

Claims (39)

1. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendestation ein Sender-Programm sendet,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode für un­ verzerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag sendet, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
2. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer mit dem Sender-Programm übermittelt,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum Emp­ fang eines Pay-Programms entsprechend dem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
3. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, die eine Sendestation und ein Gebührenerhebungszentrum aufweist, da­ durch gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine nichtöffentliche Programmnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum unver­ zerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscode entzerrt.
4. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm unverzerrt ist.
5. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm nach einem festen Verzerrungsmuster verzerrt ist.
6. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 1-3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodierungsdaten als Erlaubniscode gesendet werden.
7. Senderanlage nach Anspruch 1 bis 3 und 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
8. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm nach einem aus einer Vielzahl von Verzerrungsmustern ausgewählten Verzerrungsmuster verzerrt ist.
9. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodierungsdaten als Erlaubniscode gesendet werden.
10. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Decodierungsdatennummer als Erlaubniscode gesendet wird.
11. Senderanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine Programmnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
12. Senderanlage nach Anspruch 2, 3 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine codierte Pro­ grammnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
13. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche l bis 3 und 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender- Programm durch ein beliebiges Verzerrungsmuster verzerrt ist.
14. Senderanlage nach Anspruch 1 bis 3 und 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
15. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Empfangsantrag unter Angabe der Sendezeit gestellt wird.
16. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Empfangsantrag unter Angabe einer temporären Programmnummer gesendet wird.
17. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendestation ein Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonlei­ tung bearbeitet wird, sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung nach Empfang des Sender-Programms dieses entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des letzteren verteilt.
18. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierungsdaten als Verteilungserlaubniscode gesendet werden.
19. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Decodierungsdaten-Nummer als Verteilungserlaubnis­ code gesendet wird.
20. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilungsantrag unter Angabe der Sendezeit gestellt wird.
21. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer Sendestation mit einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer gemeinsam mit einem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird, übersendet; und
daß eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
22. Senderanlage nach Anspruch 17 oder 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Decodierungsdaten-Nummer als Verteilungserlaubniscode gesendet ist.
23. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine Programmnummer als Vertei­ lungserlaubniscode gesendet werden.
24. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Decodierungsdaten-Nummer und eine Programmnummer als Verteilungserlaubniscode gesendet werden.
25. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine Programmnummer als Vertei­ lungserlaubniscode gesendet werden.
26. Sender-Anlage nach Anspruch 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilungsantrag unter Angabe der Sendezeit bearbeitet wird.
27. Senderanlage nach Anspruch 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilungsantrag durch Angabe einer Programmnummer bearbeitet wird.
28. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis mit einer Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendestation eines Programms eine nichtöffentliche Pro­ grammnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm übermittelt;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung über die öffentliche Telefonleitung übermittelt und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
29. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Sender-Programm unverzerrt ist.
30. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein Sender-Programm mit einem festen Ver­ zerrungsmuster verzerrt ist.
31. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Decodierungsdaten als Verteilungserlaubniscode übersendet werden.
32. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27 oder 30, da­ durch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer als Verteilungserlaubniscode gesendet werden.
33. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27 oder 30, da­ durch gekennzeichnet, daß ein Sender-Programm mit einem aus mehreren Verzerrungsmustern ausgewählten Verzerrungsmuster verzerrt wird.
34. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten als Verteilungserlaubniscode gesendet werden.
35. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine Decodierungsdaten-Nummer als Verteilungserlaubnis­ code gesendet wird.
36. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer als Verteilungserlaubniscode gesendet wird.
37. Senderanlage nach einem der Ansprüche 17 bis 27 und 29 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm durch ein beliebiges Verzerrungsmuster verzerrt ist.
38. Senderanlage nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verteilungsantrag unter Angabe der Sendezeit bearbeitet wird.
39. Senderanlage nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verteilungsantrag unter Angabe einer temporären Programmnummer bearbeitet wird.
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