DE4335835A1 - Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis - Google Patents
Senderanlage für Sendungen auf ZahlungsbasisInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Senderanlage für Sendungen auf
Zahlungsbasis, mit einer Sendestation und einem Gebührenerhe
bungszentrum. Sie bezieht sich also auf ein System, in dem
ein Senderprogramm auf Zahlungsbasis von Satellitenfern
sehsendern, Kabelfernsehsendern oder terrestrischen Fern
sehsendern über Sendesatelliten (BS) oder Kommunikationssa
telliten (CS) angeboten wird.
In der heutigen informationsorientierten Gesellschaft ver
breitet sich das Satellitenfernsehsenden über Sendesatelliten
(BS) oder Kommunikationssatelliten (CS) als auch Kabelfernse
hen, sogenanntes CATV (Kabelfernsehen), unter Verwendung von
Koaxialkabeln oder optische Faserkabeln immer mehr.
Es verbreitet sich auch das Multiplex-Teletextsenden zur ge
trennten Übermittlung von Buchstabeninformationen über die
elektromagnetischen Fernsehwellen.
In einigen dieser Satellitenfernseh-Sendesysteme wird im Ge
gensatz zu konventionellen terrestrischen Fernsehsendern, die
jeder empfangen darf, ein verzerrtes Fernsehprogramm übermit
telt, so daß lediglich eingetragene Abonnenten, die einen
Vertrag auf unverzerrten Programmempfang unterzeichnet haben,
das Programm sehen können und diese vertragsgemäßen Empfänger
empfangen das Programm auf Gebührenzahlungsbasis unter Ver
wendung eines Tuner/Decoders, der das Programm entzerren
kann.
Um das Programm eines derartigen Satellitenfernsehsenders auf
Zahlungsbasis unverzerrt zu empfangen, ist es notwendig, spe
zielle Tuner/Decoder zu verwenden. Die Tuner/Decoder sind mit
einem Identitätscode versehen, der regelmäßig (d. h. bei
spielsweise einmal im Monat) vom Satelliten übermittelt wird,
wobei lediglich der Tuner/Decoder, der den übermittelten
Identitätscode empfängt, das Programm entzerren kann.
Das Verfahren, den Identitätscode auszuwählen und dem Kunden,
der einen Vertrag auf unverzerrtem Empfang unterzeichnet hat,
zu übermitteln, ist sehr aufwendig, und der Identitätscode
wird nicht übermittelt, falls der Vertrag nicht im voraus un
terzeichnet worden ist. Sogar dann, wenn der Kunde ein Pro
gramm, das pro Einschaltung bezahlt wird, sehen will, besteht
kein Verfahren, ein Pay-Per-View-Programm zufällig zu sehen,
demzufolge kann der Kunde das Programm nicht auf Wunsch se
hen.
Da die Tuner/Decodereinheit mit einem Identitätscode versehen
ist, der der jeweiligen Sendestation entspricht, werden genau
so viele Tuner/Decoder verwendet, wie Sendestationen beste
hen, um die Programme vieler Satellitenfernsehstationen auf
Zahlungsbasis sehen zu können.
Beim Kabelfernsehen, das zig-Kanäle gleichzeitig übermitteln
kann, werden gleichzeitig spezielle Kanäle für die Sendung
von Filmen, Sportprogrammen, Musikprogrammen usw. zusätzlich
zu allgemeinen Kanälen übermittelt, die nicht verzerrt sind
und durch den Grundvertrag gesehen werden können. Die Pro
gramme derartiger spezieller Kabelfernsehsender werden als
verzerrte Pay-TV-Kanäle gesendet. Um die Programme auf den
verzerrten Kanälen zu sehen, ist es notwendig, einen Vertrag
für das Entzerren zu unterzeichnen. Da die Vertragslaufzeit
normalerweise ungefähr um einen Monat verlängert wird, ist es
nicht möglich, die Programme nach Unterzeichnung des Vertra
ges jederzeit zu sehen.
Um Zugang zu Sport-Life-Programmen, Filmprogrammen oder Mu
sikprogrammen zu erhalten, die verzerrt von Satellitenfern
sehsendern oder über Kabelkanäle gesendet werden, besteht ein
spezielles System, bei dem ein Einschaltzeitrecorder an jeder
Fernsehanlage installiert wird, wobei die Gebühr verzögert
aufgrund der tatsächlich gesehenen Programme zu zahlen ist.
Für die Steuerung und Gebührenerhebung eines derartigen Sy
stems muß viel Aufwand getrieben werden.
Wenn ein Fernsehkunde Programme von terrestrischen oder Sa
tellitenfernsehsendern empfängt und diese nachfolgend auf
eine Anzahl von Anzeigevorrichtungen verteilt, müssen die
allgemeinen Fernsehkunden für einige der Programme aufgrund
des Urheberrechtes zahlen, obwohl die Programme kostenfrei
von der ursprünglichen Fernsehstation angeboten werden.
Demzufolge ist es bisher nicht möglich, dann, falls der Kunde
das Programm von terrestrischen oder Satellitenfernsehsendern
auf Gebührenzahlungsbasis verteilen möchte, mit ihm für indi
viduelle Programme Verträge abzuschließen, wie im Falle des
Empfangs von Satellitenfernsehsendern oder Kabelfernsehpro
grammen, und jeder Empfänger muß einen Empfangskontrakt für
jeden Kanal für die Verteilung unterzeichnen.
Um obige Probleme zu lösen, wurde seitens der Erfinder die
japanische Patentanmeldung Nr. 4-1 99 942 angemeldet, die ein
Gebührenerhebungssystem beinhaltet, bei dem ein Gebührenerhe
bungszentrum einen Erlaubniscode für unverzerrten Empfang zum
Betrachten eines Pay-TVs zu einer Datenkommunikationsvor
richtung entsprechend einem Antrag auf unverzerrten Empfang
des Pay-Programmes und ein Antrag auf die Verteilung eines
gesendeten Programms sendet, die von einem Pay-Programm Kun
den über die öffentliche Telefonleitung über eine Datenkom
munikationsvorrichtung empfangen werden, wobei das Gebüh
renerhebungszentrum eine Gebühr für jedes Programm erhebt und
eine Empfangsvorrichtung ein Pay-Programm entsprechend dem
Empfangserlaubniscode zeigt, wenn es den Erlaubniscode auf
unverzerrten Empfang empfängt.
Nachfolgend wird diese Erfindung näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein Fernsehgebührenerhebungszentrum gemäß der
Erfindung. Das Fernsehgebührenerhebungssystem umfaßt einen
Satellitenfernsehsender 1, einen Kabelfernsehsender 2, einen
Multi-plex-Teletext-Sender 3 unter Verwendung terrestrischer
Fernsehsender und eine Gebührenerhebungseinrichtung 4.
Beim BS oder CS verwendenden Satellitenfernsehsender 1 be
zeichnet das Bezugszeichen 11 eine terrestrische Station des
Satellitenfernsehsenders, wobei eine elektromagnetische Fern
sehwelle, die einen Programmcode und ein verzerrtes Fernseh
signal aufweist, von einer Satellitenkommunikationssendean
tenne 12 zu einem geostationären Satelliten 13 auf einem geo
stationären Orbit auf etwa 36 000 km oberhalb des Äquators
gesendet wird.
Wenn von der Satellitenkommunikationssendeantenne 12 die
elektromagnetische Fernsehwelle empfangen wird, verstärkt der
geostationäre Satellit 13 die empfangene Fernsehwelle, kon
vertiert sie in eine Frequenz in der Größenordnung von 10 GHz
und sendet sie an den Boden.
Der Betrachter empfängt eine elektromagnetische Fernsehwelle
mit 10 GHz vom geostationären Satelliten 13 über eine Satel
litenfernsehsendeempfangsantenne 14, wobei die Welle in eine
Frequenz in der Größenordnung von 1 GHz konvertiert und an
einen Satellitenfernsehempfangs-Tuner/Decoder 15 übermittelt
wird. Der Satellitensenderempfangs-Tuner/Decoder 15 nimmt ein
Videosignal und Audiosignal von der elektromagnetischen Fern
sehwelle ab, sendet diese direkt als Video- oder Audiosignale
an eine Fernsehempfangsanlage oder konvertiert diese wiederum
in eine durch die Fernsehanlage empfangbare Frequenz.
Das Satellitensendesystem selbst ist das gleiche, wie das
konventionellen System, während bei diesem Satelliten-Fern
sehsender das Programm verzerrt ist, und lediglich die Kun
den, die einen Empfangserlaubniscode zum Entzerren des Pro
gramms besitzen, das Fernsehprogramm sehen können.
Bei der Kabelfernsehanlage 2 bezeichnet das Bezugszeichen 21
ein Kabelfernsehsendezentrum, 22 ein Koaxialkabel oder ein
optisches Faserkabel zur Übermittlung des Fernsehsignals; und
23 einen Kabelfernsehadapter/Decoder. Der Kabelfernsehsender
adapter/Decoder 23 nimmt Video- und Audiosignale vom Kabel
fernsehsignal ab und entzerrt diese über ein Decodiersignal.
Ferner werden die Signale direkt als Video- und Audiosignale
zur Fernsehanlage gesendet oder in eine Frequenz umgewandelt,
die durch den Fernsehempfänger empfangbar ist.
Bei der Multiplex-Teletext-Sendeanlage 3 bezeichnet das Be
zugszeichen 31 eine terrestrische Multiplex-Teletextsendesta
tion zur Übermittlung von Fernsehsignalen mit Multiplex-Tele
text oder Fernsehwellenprogrammen als terrestrische Fernseh
wellen von einer Fernsehsendeantenne 32. Die gesendete terre
strische Fernsehwelle wird durch eine Fernsehwellenempfangs
antenne 33 empfangen und ein Multiplex-Teletextsignal vom
Fernsehsignal durch den Multiplex-Teletextadapter 34 abgenom
men, wobei das Signal auf Anzeigevorrichtungen 35, 35, 35,
wie einem Videomonitor, eine LED-Anzeigevorrichtung, ei
ner Flüssigkristallanzeigeeinheit, einem Bildtelefon, dem
Bildschirm eines Personalcomputers usw. ausgegeben wird.
Ferner umfaßt das Gebührenerhebungssystem 4 ein Gebührener
hebungszentrum 41, eine öffentliche Telefonleitung 42 und
eine Datenkommunikationsvorrichtung 43.
Bei diesem Gebührenerhebungssystem 4 beantragt der Pay-Per-
View-Kunde eine Empfangserlaubnis beim Gebührenerhebungszen
trum 41 über die öffentliche Telefonleitung 42 durch die Da
tenübertragungseinrichtung 43, wie ein Display-Telefon.
Nach Empfang dieses Antrags vom Kunden wird ein Betrachtungs
erlaubniscode zum Ansehen eines Pay-Programms vom Gebühren
erhebungszentrum 41 zur Datenkommunikationsvorrichtung 43
übermittelt.
Der der Datenkommunikationseinrichtung 43 übersandte Betrach
tungserlaubniscode wird an einen Satellitensender-Tuner/De
coder 15, einen Kabelfernsehadapter-Decoder 23 oder einen
Multiplex-Teletext-Adapter 34 on-line über eine parallele Da
tenleitung, serielle Datenleitung des RS-232C-Standards oder
eine öffentliche Telefonleitung unter Verwendung eines Modems
oder off-line über eine Halbleiterspeichereinheit, wie eine
Identitätskarte, Speicherkarte etc. oder eine magnetische
Speichereinheit, wie eine Magnetkarte, Magnetplatte oder der
gleichen übermittelt.
Nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt die Satelliten-sen
der-Tuner/Decodereinheit 15, der Kabelfernsehadapterdecoder
23 oder der Multiplex-Teletextadapter 34 das Programm, dem
eine Identifikationsinformation entsprechend dem Erlaubnis
code gegeben wurde, und es wird ein Fernsehsignal einer Fern
sehanlage 16 oder 24 oder ein Teletextsignal den Anzeigevor
richtungen 35, 35, 35, . . . übermittelt. Demzufolge wird ein
unverzerrtes Bild auf der Fernsehanlage 16 oder 24 oder ein
Buchstabensignal auf den Anzeigevorrichtungen 35, 35, 35,
. . . . angezeigt.
Ferner wird eine Information über eine Gebühr für jedes Pay-
Programm und ein Erlaubniscode für jedes Pay-Programm im vor
aus von der terrestrischen Satellitensendestation 11, dem Ka
belfernsehzentrum 21 oder der terrestrischen Sendestation 31
zum Gebührenerhebungszentrum 41 gesandt. Das Gebührenerhe
bungszentrum 41 erhebt für die terrestrische Satellitensende
station 11, das Kabelfernsehzentrum 21 oder die terrestrische
Sendestation 31 die Gebühren von den Kunden, die unverzerrten
Empfangs beantragt haben.
Das Gebührenerhebungszentrum und die Kommunikationsvorrich
tung sind über eine öffentliche Telefonleitung verbunden, und
die Gebühren werden über die öffentliche Telefonleitung abge
wickelt.
Als Gebührenerhebungssystem können verschiedene Verfahren
eingesetzt werden, wie das Verfahren, die das Gebührensam
melsystem einsetzt, das im öffentlichen Telefonsystem verwen
det wird, das Verfahren, das von Banken für das Home-ban
kingsystem verwendet wird, oder das Verfahren, das für Ver
sandsysteme, in Kreditsystemen oder VAN-Systemen eingesetzt
wird.
Um sicherzustellen, daß nur Kunden, die die Gebühr bezahlt
haben, das gesendete Programm sehen können und andere dieses
nicht, wird das gesendete Programm verzerrt. Es sind ver
schiedene Verfahren für die Verzerrung vorgeschlagen worden,
wobei typische Verfahren das Line-Permutationssystem, das
Line-Rotationsystem für Videosignale und das PN-Signalad
dingsystem für Audiosignale umfassen.
Nachfolgend wird die zu übermittelnde und durch das System zu
empfangende Information unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3
beschrieben. In diesen Figuren ist die zu übermittelnde In
formation, die in diesem System empfangen wird, gezeigt, wo
bei jede Information mittels Empfangsvorrichtungen mit Tuner
und Decoder, Gebührenerhebungszentren und Datenkom
munikationsvorrichtungen, wie Display-Telefonen, Modem usw.
zwischen den Sendestationen wie BS, CS, CATV usw. gesendet
und empfangen wird. Die Sendestationen und Empfangsvorrich
tung sind über Radiowellen oder Kabel verbunden, wobei das
Gebührenerhebungszentrum und die Datenkommunikationsvorrich
tung über die öffentliche Telefonleitung verbunden sind. Die
Sendestation und das Gebührenerhebungszentrum sowie die Emp
fangsvorrichtung und die Datenkommunikationsvorrichtungen
sind direkt oder durch on-line Kommunikationsvorrichtungen,
wie Radiowellen oder Kabel, oder off-line, wie über Magnet
karten, magnetische Disketten oder Speicherkarten, verbunden.
Fig. 2 zeigt eine Anlage zur Wiedergabe eines Pay-Sendepro
gramms. Die Sendestation sendet einen Erlaubniscode für un
verzerrten Empfang zum Betrachten eines Senderprogramms zu
einem Gebührenerhebungszentrum, bevor das Programm gesendet
wird, und sendet ein verzerrtes Senderprogramm, das durch den
Erlaubniscode entzerrt werden kann, zur Empfangsvorrichtung.
In diesem Fall kann eine Programmnummer zur Identifikation
des Senderprogramms gemeinsam mit dem Senderprogramm gesendet
werden.
Wenn der Kunde den unverzerrten Empfang eines Fernsehpro
gramms beim Gebührenerhebungszentrum über die öffentliche Te
lefonleitung unter Verwendung der Datenkommunikationsein
richtung beantragt, sendet das Gebührenerhebungszentrum den
Erlaubniscode, der von der Sendestation vor der Sendung des
Programms gesendet wurde, zur Datenkommunikationsvorrichtung.
Dieser zur Datenkommunikationsvorrichtung gesendete Erlaub
niscode wird der Empfangsvorrichtung gesendet und das Pro
gramm entsprechend dem Erlaubniscode durch die Empfangsvor
richtung entzerrt, wenn das erwünschte Senderprogramm gesen
det wird; das Senderprogramm wird gezeigt oder aufgezeichnet,
wenn die Empfangsvorrichtung das Programm an eine Fernsehan
lage (TV) oder an ein Videoaufzeichnungsgerät (VTR) ausgibt.
Fig. 3 stellt ein System zur Verteilung eines Programms, wie
Multiplex-Teletext-Senderprogramme dar. Bei diesem Vertei
lungssendesystem sendet die Sendestation einen Verteilungs
erlaubniscode zur Verteilung eines gesendeten Programms und
eine Programmnummer zur Identifikation des gesendeten Pro
gramms einem Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Pro
gramms, das Programm, wie Multiplex-Teletextsendeprogramm,
das gemäß dem Erlaubniscode verteilt werden kann, wird der
Empfangsvorrichtung gemeinsam mit der Programmnummer über
mittelt.
Da ein Kunde, der ein Programm verteilen will, die Verteilung
am Gebührenerhebungszentrum über die öffentliche Telefonlei
tung beantragt, sendet das Gebührenerhebungszentrum einen
Verteilungserlaubniscode und eine Programmnummer, die von der
Sendestation vor Sendung des Programms gesendet wurde, zur
Datenkommunikationsvorrichtung. Der Verteilungserlaubniscode
und die zur Datenkommunikationsvorrichtung gesendete Pro
grammnummer werden dem Empfänger übersandt, wenn das er
wünschte Programm gesendet wird, und der Empfänger verteilt
das Programm an die Anzeigeeinheit (DSP) gemäß dem Vertei
lungserlaubniscode.
Beim erfindungsgemäßen Gebührenerhebungssystem umfaßt die
Sendeanlage eine Sendestation zum Senden eines Programms über
terrestrische elektromagnetische Wellen, Kabel, und Satelli
ten, wie BS, CS usw. sowie ein Gebührenerhebungszentrum zum
Betrieb des gesamten Gebührenerhebungssystems.
Ferner weist das Empfangssystem auf der Kundenseite zum Emp
fang des gesendeten Programms einen Empfangsvorrichtung, die
mit einem Tuner/Decoder gekoppelt ist, und eine Datenkommuni
kationsvorrichtung zur Kommunikation mit dem Gebührenerhe
bungszentrum auf.
Es ist ein Ziel der Erfindung, ein System zu schaffen, das
das sogenannte Pay-Per-Programm zum Empfang jedes Programms
auf Zahlungsbasis oder das sogenannte Pay-Per-View zum Emp
fang von Programmen auf Zahlungsbasis ohne Unterzeichnung ei
nes Vertrages, unter Verwendung eines Gebührenerhebungssy
stems, ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Senderanlagen nach Pa
tentansprüchen 1, 18, 21 oder 27 gelöst. Vorteilhafte Weiter
bildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Um obiges System zu schaffen, wird erfindungsgemäß angegeben,
wie ein verzerrtes Muster geschützt werden kann, wie das zu
betrachtende Programm identifiziert ist, wie ein Empfangsan
trag gestellt werden sollte, und wie diese Mittel in einem
Pay-Sendersystem eingesetzt werden.
Um die Verzerrung zu sichern, wird vorgeschlagen, Verfahren
einzusetzen, die über einen bestimmten Zeitraum ein festes
Verzerrungsmuster verwenden; Verfahren, um mehrere Verzer
rungsmuster herzustellen und eines von diesen auszuwählen
oder Verfahren, um Verzerrungsmuster unter Veränderung des
selben zu verwenden.
Für das Verfahren zur Verwendung eines Verzerrungsmusters un
ter Festhalten desselben über einen bestimmten Zeitraum kann
das zur Zeit verwendete System ohne Veränderung verwendet
werden, aber das Verzerrungsmuster kann entzerrt werden.
Beim Verfahren zur Herstellung mehrerer Verzerrungsmuster und
der Verwendung eines derselben ist es schwierig, die Ver
zerrungsmuster zu decodieren, da die Verzerrungsmuster le
diglich während des Sendens des Programms decodiert werden
müssen, aber es besteht eine Möglichkeit, die Verzerrungsmu
ster zu decodieren, da die selben Verzerrungsmuster wieder
holt verwendet werden.
Beim Verfahren zur Änderung von Verzerrungsmustern für jedes
Programm ist es virtuell unmöglich, die Verzerrungsmuster zu
decodieren, da die Verzerrungsmuster während des Sendens des
Programms decodiert werden müssen.
Als Verfahren, den unverzerrten Empfang zu beantragen, wird
ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem entsprechend der Sende
zeit beantragt wird, und ein Antragsverfahren, bei dem eine
Identifikationsinformation gemeinsam mit dem Programm selbst
verwendet wird. Wenn die Identifikationsinformation nicht öf
fentlich ist, wird der Empfangsantrag unter Verwendung einer
temporären Identifikationsinformation gestellt.
Falls das Senderprogramm nicht über die Sendezeit identifi
ziert wird, wird eine Identifikationsinformation benötigt.
Falls das Senderprogramm eine öffentliche Identifikationsin
formation einsetzt, wird diese Identifikationsinformation
verwendet. Wenn diese nicht öffentlich ist, wird eine tem
poräre Identifikation für einen Empfangsantrag verwendet.
Das Verfahren zur Identifikation des Programms gemäß der Sen
dezeit ist einfach, aber ist nicht erfolgreich, wenn aus ir
gendwelchen Gründen die Sendezeit geändert wird.
Demgegenüber verwendet das Verfahren zur Identifikation des
Programms entsprechend Identifikationsinformationen ein kom
plizierteres System, aber dieses Verfahren ist zuverlässiger,
sogar dann, wenn die Sendezeit verändert wird.
Die Empfangsvorrichtung identifiziert das Programm, für das
ein Empfangsantrag gestellt wurde, und entzerrt das bean
tragte Programm unter Verwendung der entsprechenden Decodie
rungsdaten.
Wenn das Senderprogramm noch entsprechend der Sendezeit
identifiziert wird, wird das Programm durch Decodierungsdaten
dann entzerrt, wenn die spezifizierte Sendezeit eintritt.
Wenn die Programmnummer öffentlich zugänglich ist, wird die
Programmnummer und das Sendesignal überwacht und das Programm
unter Verwendung von Decodierungsdaten entzerrt, wenn die
Programmnummer des beantragten Programms detektiert wird.
Wenn die Programmnummer nicht öffentlich ist, wird die unver
öffentlichte Programmnummer in den Sendersignalen überwacht,
und das Programm unter Verwendung von Decodierungsdaten dann
entzerrt, wenn die gleiche Programmnummer wie die als co
dierte Nummer vom Gebührenerhebungszentrum ges endete detek
tiert wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein allgemeines Blockdiagramm eines erfindungsgemä
ßen Systems;
Fig. 2 ein schematisches Diagramm der Erfindung;
Fig. 3 ein weiteres schematisches Diagramm der Erfindung;
Fig. 4 ein Diagramm einer ersten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 5 ein Diagramm einer zweiten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 6 ein Diagramm einer dritten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 7 ein Diagramm einer vierten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 8 ein Diagramm einer fünften Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 9 ein Diagramm einer sechsten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 10 ein Diagramm einer siebten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 11 ein Diagramm einer achten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 12 ein Diagramm einer neunten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 13 ein Diagramm einer zehnten Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 14 ein Diagramm einer elften Ausführungsform der Er
findung;
Fig. 15 ein Diagramm einer zwölften Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 16 ein Diagramm einer dreizehnten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 17 ein Diagramm einer vierzehnten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 18 ein Diagramm einer fünfzehnten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 19 ein Diagramm einer sechzehnten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 20 ein Diagramm einer siebzehnten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 21 ein Diagramm einer achtzehnten Ausführungsform der
Erfindung; und
Fig. 22 ein Diagramm einer neunzehnten Ausführungsform der
Erfindung.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 22 beschrieben.
Die Fig. 4 bis 8 repräsentieren eine Ausführungsform, in der
ein festes Verzerrungsmuster verwendet wird, wobei die Sende
station das Programm durch das feste Verzerrungsmuster ver
zerrt und sendet. Die Sendestation sendet auch Decodierungs
daten, die als Entzerrungsdaten dienen, vor Sendung des Pro
gramms zum Gebührenerhebungszentrum.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 wird keine Programmnummer
verwendet. Natürlich kann die Sendestation eine Programmnum
mer verwenden, aber die Programmnummer wird in diesem System
nicht eingesetzt.
Ein Kunde, der ein Programm sehen will, sendet einen Emp
fangsantrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der
Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen
dung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des
Programms, für das der Empfangsantrag gestellt wurde, zur Da
tenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonlei
tung und erhebt eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationseinrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die Sendezeitinformation zu einer Emp
fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Sendezeitinforma
tion entzerrt die Empfangsvorrichtung das gesendete Programm
unter Verwendung der Decodierungsdaten.
Wenn eine Sendestation ein Programm sendet, wird einem jedem
Programm eine Programmnummer für Überwachungszwecke gegeben.
Es bestehen öffentliche und nichtöffentliche Programmnummern.
Die Fig. 5 und 6 zeigen jeweils eine Ausführungsform, die
eine öffentliche Programmnummer verwendet.
In dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform sendet ein Kunde
zum Empfang eines gesendeten Programms einen Erlaubnisantrag
zum Gebührenerhebungszentrum durch Angabe der Programmnummer
über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer
Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten für das
gesendete Programm, für das der Antrag gestellt wurde, an die
Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon
leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die Programmnummer zur Empfangsvorrich
tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp
fangenen Programms und entzerrt das Senderprogramm durch die
empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer
des beantragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 6 sendet die Sendestation
die Programmnummer zu einem Gebührenerhebungszentrum vor Sen
den des Programms von der Sendestation.
Der Kunde für den Programmempfang sendet einen Antrag zum
Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen
dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung
einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und die
Programmnummer des beantragten Senderprogramms zur Datenkom
munikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung
und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die Programmnummer der Empfangsvorrich
tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp
fangenen Programms und entzerrt das Programm unter Verwendung
der empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnum
mer des erwünschten Programms detektiert wird.
Durch das oben beschriebene System ist es einem Kunden mög
lich, die Betrachtung eines Programms ohne Kenntnis der Pro
grammnummer zu beantragen.
Die Fig. 7 und 8 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform,
die eine nichtöffentliche Programmnummer verwendet, die für
Betriebszwecke nicht öffentlich ist. Bei diesen Ausführungs
formen verwendet ein Kunde eine nichtöffentliche Programmnum
mer, die als codierte Programmnummer eingesetzt wird, wobei
die Sendestation die codierte Programmnummer zum Gebührener
hebungszentrum sendet, bevor das Programm von der Sendesta
tion gesendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 7 sendet der Kunde einen An
trag auf unverzerrten Empfang an das Gebührenerhebungszentrum
unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Tele
fonleitung und Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten und
die codierte Programmnummer des beantragten Sendeprogramms
zur Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Tele
fonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die codierte Programmnummer der Empfangs
vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro
grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf
fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent
zerrt das beantragte Programm dann durch die Decodierungsda
ten, wenn die codierte Nummer des beantragten Programms mit
der nichtöffentlichen Programmnummer übereinstimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 8 besitzt die codierte Pro
grammnummer eine temporäre Programmnummer zur Beantragung des
Programms, die Sendestation sendet auch diese temporäre Pro
grammnummer dem Gebührenerhebungszentrum, bevor das Programm
von der Sendestation gesendet wird.
Der Kunde sendet einen Empfangsantrag zum Gebührenerhebungs
zentrum unter Angabe der temporären Programmnummer über die
öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Datenkommu
nikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und
eine codierte Programmnummer entsprechend der temporären Pro
grammnummer des beantragten Programms zur Datenkommunikati
onsvorrichtung über die öffentlichen Telefonleitung und er
hebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die codierte Programmnummer dem Empfangs
vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten der codierten Programmnum
mer bewacht die Empfangsvorrichtung die nichtöffentliche Pro
grammnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Pro
gramm durch die empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die
codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der
nichtöffentlichen Programmnummer übereinstimmt.
Die Fig. 9 bis 17 repräsentieren jeweils eine Ausführungs
form, bei der mehrere zum Verzerren verwendete Muster herge
stellt und für jedes Programm oder für jede Programmperiode,
wie Tage, Wochen usw. ausgewählt werden, und die Sendersta
tion verzerrt das empfangene Programm durch ein aus dieser
Gruppe von Verzerrungsmuster ausgewähltes Verzerrungsmuster.
Bei der Ausführungsform der Fig. 9 wird keine Programmnummer
verwendet. Der Kunde sendet einen Antrag auf Betrachtung an
das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sendezeit über
die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung einer Daten
kommunikationsvorrichtung.
Wenn das Gebührenerhebungszentrum die Decodierungsdaten des
beantragten Senderprogramms über die öffentliche Telefonlei
tung zur Datenkommunikationsvorrichtung sendet, erhebt diese
auch einen Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die Sendezeitinformation an den Empfangs
vorrichtung.
Nach Erhalt der Decodierungsdaten und der Sendezeitinforma
tion entzerrt die Empfangsvorrichtung das Senderprogramm
durch die Decodierungsdaten zur Sendezeit.
Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform, in der keine Pro
grammnummer verwendet wird.
Bei dieser Anlage werden mehrere Decodierungsdaten gemeinsam
mit einer Decodierungsdatennummer übermittelt und im voraus
im Empfangsvorrichtung gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur
Identifikation der Decodierungsdaten zum Gebührenerhebungs
zentrum vor Senden des Programms durch die Sendestation.
Der Kunde stellt unter Verwendung der Datenkommunikationsvor
richtung einen Empfangsantrag an das Gebührenerhebungszentrum
unter Angabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonlei
tung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum
mer des beantragten Programms über die öffentliche Telefon
leitung an die Datenkommunikationsvorrichtung und erhebt auch
eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De
codierungsdatennummer und die Sendezeitinformation an die
Empfangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der Sendezeitin
formation entzerrt die Empfangsvorrichtung zur Empfangszeit
das Programm durch Decodierungsdaten, die der
Decodierungsdatennummer entsprechen.
In den Fig. 11 bis 14 ist jeweils eine Ausführungsform darge
stellt, in der eine Programmnummer, wie in den Fig. 5 und 6
erläutert, verwendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 11 sendet der Kunde einen
Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An
gabe der Sendezeit mittels der Datenkommunikationsvorrichtung
über die öffentliche Telefonleitung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und
eine Programmnummer des beantragten Programms an die
Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon
leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer
und die empfangenen Decodierungsdaten.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp
fangenen Programms und entzerrt das Programm über die empfan
genen Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen
Decodierungsdatennummer, wenn die Programmnummer des bean
tragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 12 werden mehrere Decodie
rungsdaten mit Decodiererungsdatennummern geliefert und im
voraus im Empfänger, wie bei der Ausführungsform der Fig.
10, gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur
Identifikation der Decodierungsdaten an das Gebührenerhe
bungszentrum vor Senden des Programms durch die Sendestation.
Bei dieser Ausführungsform sendet der Kunde einen Empfangsan
trag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sende
zeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der
Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum
mer und die Programmnummer des beantragten Programms an die
Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon-
Leitung und erhebt auch die Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De
codierungsdatennummer und die Programmnummer an die Empfangs
vorrichtung. Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der
Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die Pro
grammnummer des empfangenen Programms und entzerrt das Pro
gramm über Decodierungsdaten entsprechend der empfangenen De
codierungsdatennummer, wenn die Programmnummer des bean
tragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 13 sendet der Kunde einen
Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An
gabe einer Programmnummer über die öffentliche Telefonleitung
unter Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten eines
beantragten Programms zur Datenkommunikationsvorrichtung über
die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr
für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer
und die empfangenen Decodierungsdaten der Empfangsvorrich
tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des
empfangenen Programms und entzerrt das Programm durch die
empfangenen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer
des beantragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 14 werden mehrere Decodie
rungsdaten mit Decodierungsdatennummern übermittelt und im
voraus in der Empfangsvorrichtung, wie bei der Ausführungs
form der Fig. 10, gespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur
Identifikation der Decodierungsdaten an das
Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms durch die
Sendestation.
Bei dieser Ausführungsform sendet der Kunde einen Antrag an
das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe einer Pro
grammnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen
dung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdatennum
mer des beantragten Programms an die Datenkommunikationsvor
richtung über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch
eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer
und die empfangene Decodierungsdatennummer an die Empfangs
vorrichtung und diese überwacht die Programmnummer des
empfangenen Programms nach Empfang der Programmnummer und
entzerrt das Programm über Decodierungsdaten entsprechend der
empfangenen Decodierungsdatennummer, wenn die Programmnummer
des beantragten Programms detektiert wird.
Fig. 15 bis 17 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform,
in der eine nichtöffentliche Programmnummer verwendet wird,
wie bei den Ausführungsformen der Fig. 7 und 8. Bei diesen
Ausführungsformen wird eine nichtöffentliche Programmnummer
codiert und dem Gebührenerhebungszentrum gesendet, bevor das
Programm vom Sender gesendet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 15 sendet der Kunde einen
Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An
gabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter
Verwendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten und
eine codierte Programmnummer des beantragten Programms an die
Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon
leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die codierte Programmnummer zum Empfangs
vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöffentliche
Programmnummer des empfangenen Programms und entzerrt das
Programm durch empfangene Decodierungsdaten dann, wenn die
codierte Programmnummer des beantragten Programms mit der
nichtöffentlichen Programmnummer überstimmt.
Bei den in den Fig. 16 und 17 gezeigten Ausführungsformen
werdend mehrere Decodierungsdaten mit Decodierungsdatennumme
ren versehen und im voraus in Empfangsvorrichtungen, wie bei
der Ausführungsform der Fig. 10, abgespeichert.
Die Sendestation sendet eine Decodierungsdatennummer zur
Identifikation der Decodierungsdaten an das Gebührenerhe
bungszentrum vor Sendung des Programms durch die
Sendestation.
Bei der Ausführungsform der Fig. 16 sendet der Kunde einen
Antrag auf Empfang an das Gebührenerhebungszentrum unter An
gabe der Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter
Verwendung einer Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet eine Decodierungsdaten
nummer und eine codierte Programmnummer des beantragten Pro
gramms an die Datenkommunikationsvorrichtung über die öffent
liche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr für das Pro
gramm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De
codierungsdatennummer und die codierte Programmnummer an den
Empfangsvorrichtung.
Nach Erhalt der Decodierungsdatennummer und der codierten
Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf
fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent
zerrt das Programm über Decodierungsdaten entsprechend der
empfangenen Decodierungsdatennummer dann, wenn die codierte
Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffent
lichen Programmnummer übereinstimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 17 wird die codierte Pro
grammnummer mit einer temporären Programmnummer versehen, wie
bei der Ausführungsform der Fig. 8.
Die Sendestation sendet auch die temporäre Programmnummer zum
Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms durch den
Sender.
Der Kunde sendet einen Empfangsantrag an das Gebührenerhe
bungszentrum unter Angabe einer temporären Programmnummer
über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung der Da
tenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet eine Decodierungsdaten
nummer und eine codierte Programmnummer entsprechend der tem
porären Programmnummer des beantragten Programms an die Da
tenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonlei
tung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene De
codierungsdatennummer und die codierte Programmnummer an den
Empfangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdatennummer und der codierten
Programmnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf
fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent
zerrt das Programm durch Decodierungsdaten entsprechend der
empfangenen Decodierungsdatennummer dann, wenn die codierte
Programmnummer des beantragten Programms mit der nichtöffent
lichen Programmnummer übereinstimmt.
Die Fig. 18 bis 22 repräsentieren jeweils eine Ausführungs
form, in der ein flexibles Verzerrungsmuster eingesetzt wird,
und der Sender ändert das Verzerrungsmuster für jedes Pro
gramm, wenn notwendig. Daher ist es unmöglich, das Ver
zerrungsmuster zu decodierten.
In diesen Ausführungsformen werden Decodierungsdaten zum Ge
bührenerhebungszentrum im voraus vom Sender gesendet.
Bei dem Ausführungsform der Fig. 18 sendet der Kunde einen
Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angaben der
Sendezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Ver
wendung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten des
beantragten Programms zur Datenkommunikationsvorrichtung über
die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Gebühr
für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die Sendezeitinformation an den Empfangs
vorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Sendezeitin
formation entzerrt die Empfangsvorrichtung das Programm über
die Decodierungsdaten zur angegebenen Sendezeit.
Fig. 19 und 20 repräsentieren jeweils eine Ausführungsform,
in der öffentliche Programmnummern, wie in den Fig. 5 und 6,
verwendet werden.
Bei der Ausführungsform der Fig. 19 sendet der Kunde einen
Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen
dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung
der Datenkommunikationsvorrichtung.
Die Sendestation sendet die Programmnummer an das Gebührener
hebungszentrum vor Senden des Programms.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten und
die Programmnummer des beantragten Programms an die Datenkom
munikationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangene Pro
grammnummer und die Decodierungsdaten an den Empfangsvorrich
tung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der Programmnummer
überwacht die Empfangsvorrichtung die Programmnummer des emp
fangenen Programms und entzerrt das Programm über die empfan
genen Decodierungsdaten dann, wenn die Programmnummer des be
antragten Programms detektiert wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 20 sendet der Kunde einen
Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Pro
grammnummer über die öffentliche Telefonleitung unter Verwen
dung der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des be
antragten Programms an die Datenkommunikationsvorrichtung
über die öffentliche Telefonleitung und erhebt auch eine Ge
bühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die Programmnummer
und die empfangenen Decodierungsdaten an den Empfangsvorrich
tung.
Nach Empfang der Programmnummer überwacht die Empfangsvor
richtung die Programmnummer des empfangenen Programms und
entzerrt das Programm über die empfangenen Decodierungsdaten,
wenn die Programmnummer des beantragten Programms detektiert
wird.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 21 und 22 wird eine
nichtöffentliche Programmnummer, wie in den Ausführungsformen
der Fig. 7 und 8, verwendet. Bei diesen Ausführungsformen
wird die nichtöffentliche Programmnummer codiert und vom Sen
der an das Gebührenerhebungszentrum vor Sendung des Programms
gesendet.
Bei der Ausführungsform der Fig. 21 sendet der Kunde einen
Antrag an das Gebührenerhebungszentrum unter Angabe der Sen
dezeit über die öffentliche Telefonleitung unter Verwendung
der Datenkommunikationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet Decodierungsdaten des be
antragten Programms und eine codierte Programmnummer an die
Datenkommunikationsvorrichtung über die öffentliche Telefon
leitung und erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die codierte Programmnummer an den Emp
fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro
grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf
fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent
zerrt das Programm durch die empfangenen Decodierungsdaten
dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Pro
gramms mit der nichtöffentlichen Programmnummer überein
stimmt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 22 wird die codierte Pro
grammnummer mit einer temporären Programmnummer, wie bei der
Ausführungsform der Fig. 8, geliefert, und der Sender sendet
die temporäre Programmnummer zum Gebührenerhebungszentrum vor
Sendung des Programms.
Der Kunde sendet einen Antrag an das Gebührenerhebungszentrum
unter Angabe einer temporären Programmnummer über die öffent
liche Telefonleitung unter Verwendung der Datenkommuni
kationsvorrichtung.
Das Gebührenerhebungszentrum sendet die Decodierungsdaten des
beantragten Programms und eine codierte Programmnummer ent
sprechend der temporären Programmnummer an die Datenkommuni
kationsvorrichtung über die öffentliche Telefonleitung und
erhebt auch eine Gebühr für das Programm.
Die Datenkommunikationsvorrichtung sendet die empfangenen De
codierungsdaten und die codierte Programmnummer an den Emp
fangsvorrichtung.
Nach Empfang der Decodierungsdaten und der codierten Pro
grammnummer überwacht die Empfangsvorrichtung die nichtöf
fentliche Programmnummer des empfangenen Programms und ent
zerrt das Programm durch die empfangenen Decodierungsdaten
dann, wenn die codierte Programmnummer des beantragten Pro
gramms mit der nichtöffentlichen Programmnummer überein
stimmt.
Zur Herstellung Verzerrungscodes wird die in der japanischen
Patentanmeldung 4-1 64 380 beschriebene Methode eingesetzt, die
von den Erfindern dieser Anmeldung erfunden und durch den
Kunde dieser Anmeldung eingereicht wurde, wobei diese einge
setzt werden kann, um die Sicherheit des Verzerrungscodes
sicherzustellen.
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen sind die auf die
Zeit bezogenen Daten auf "Stunden" begrenzt. Wie bereits er
läutert, kann aber auch Zeitinformation über Monat, Tage und
Stunden gemeinsam mit dem Programm in Pay-Satellitenfernseh
sendern gesendet werden.
Unter Verwendung obiger Zeitinformationen ist es möglich, ein
Pay-Per-View für Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten zu
erreichen.
In Fig. 1 wird ein Display-Telefon als Datenkommunikations
vorrichtung 43 eingesetzt, wobei die Datenkommunikationsvor
richtung ein Telefon aufweisen kann, das dazu befähigt ist,
Datenkommunikation zu betreiben, wie Tastentelefone, trag
bare Telefone usw. oder eine Vorrichtung, wie Personal Compu
ter, Wortprozessoren, gekoppelt mit einem Modem.
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen wurde die Be
schreibung des Gebührenerhebungszentrums für Fernsehsender
gegeben, während das vorliegende System auch aufandere
Informationsübermittlungsvorrichtungen angewendet werden
kann, die eine Gebührenerhebung pro Programm benötigen, bei
spielsweise Sende- und Kommunikationsvorrichtungen, die Sa
telliten verwenden, wie Audiosender oder Datensender, Daten
kommunikation usw. oder verschiedene Sende- und
Kommunikationseinrichtungen, die terrestrische Wellen, wie
Audiosender oder Datensender oder Datenkommunikation, verwen
den, wie FM-Multiplexsender.
Auch im Falle des Datensendens, wobei sekundäre Verwendung
eines Senderprogramms auf Zahlungsbasis angeboten wird, kann
die Gebühr leicht ohne Fehler abgebucht werden, falls das er
findungsgemäße System angewendet wird.
Bei Beantragung des Programmempfangs ist es möglich, ein Pro
grammcodesystem, wie es zur Zeit für Videobandaufnahmen ver
wendet wird, einzusetzen.
Durch das Verfahren, den Programmcode im Sender-Programm, wie
in den oben angegebenen Ausführungsformen angegeben, einzu
schließen, ist es möglich, nicht nur das verzerrte Pay-Pro
gramm zu sehen, sondern auch zuverlässiger Videobandaufnahmen
und Fernsehempfang eines freien Programms sicherzustellen,
wenn der Programmcode auf der Empfängerseite überwacht und
die Videobandaufnahme oder der Fernsehempfang durch den Pro
grammcode gesteuert wird.
Im Vorangehenden wurde ein Gebührenerhebungszentrum für jedes
Sendeprogramm, d. h. ein Pay-Sendesystem zur Aktualisierung
des Pay-Per-Programm beschrieben.
Claims (39)
1. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer
Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sendestation ein Sender-Programm sendet,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode für un verzerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag sendet, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
die Sendestation ein Sender-Programm sendet,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode für un verzerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag sendet, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
2. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer
Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer mit dem Sender-Programm übermittelt,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum Emp fang eines Pay-Programms entsprechend dem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer mit dem Sender-Programm übermittelt,
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum Emp fang eines Pay-Programms entsprechend dem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Pay-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscodes entzerrt.
3. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, die eine
Sendestation und ein Gebührenerhebungszentrum aufweist, da
durch gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine nichtöffentliche Programmnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum unver zerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscode entzerrt.
die Sendestation eine nichtöffentliche Programmnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Erlaubniscode zum unver zerrten Empfang eines Pay-Programms entsprechend einem über die öffentliche Telefonleitung bearbeiteten Antrag sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Erlaubniscode nach Empfang des Erlaubniscode entzerrt.
4. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sender-Programm unverzerrt ist.
5. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sender-Programm nach einem festen
Verzerrungsmuster verzerrt ist.
6. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 1-3
und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodierungsdaten
als Erlaubniscode gesendet werden.
7. Senderanlage nach Anspruch 1 bis 3 und 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine codierte
Programmnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
8. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 5 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm nach
einem aus einer Vielzahl von Verzerrungsmustern
ausgewählten Verzerrungsmuster verzerrt ist.
9. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Decodierungsdaten als Erlaubniscode
gesendet werden.
10. Senderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Decodierungsdatennummer als
Erlaubniscode gesendet wird.
11. Senderanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine Programmnummer
als Erlaubniscode gesendet werden.
12. Senderanlage nach Anspruch 2, 3 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Decodierungsdaten und eine codierte Pro
grammnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
13. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche l
bis 3 und 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-
Programm durch ein beliebiges Verzerrungsmuster verzerrt
ist.
14. Senderanlage nach Anspruch 1 bis 3 und 5 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine
codierte Programmnummer als Erlaubniscode gesendet werden.
15. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Empfangsantrag unter Angabe
der Sendezeit gestellt wird.
16. Senderanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 2
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Empfangsantrag
unter Angabe einer temporären Programmnummer gesendet wird.
17. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer
Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sendestation ein Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonlei tung bearbeitet wird, sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung nach Empfang des Sender-Programms dieses entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des letzteren verteilt.
die Sendestation ein Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonlei tung bearbeitet wird, sendet und auch die Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung nach Empfang des Sender-Programms dieses entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des letzteren verteilt.
18. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Codierungsdaten als Verteilungserlaubniscode
gesendet werden.
19. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Decodierungsdaten-Nummer als Verteilungserlaubnis
code gesendet wird.
20. Senderanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verteilungsantrag unter Angabe der Sendezeit
gestellt wird.
21. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis, mit einer
Sendestation mit einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer gemeinsam mit einem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird, übersendet; und
daß eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
die Sendestation eine öffentliche Programmnummer gemeinsam mit einem Sender-Programm sendet;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung, der über die öffentliche Telefonleitung bearbeitet wird, übersendet; und
daß eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
22. Senderanlage nach Anspruch 17 oder 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Decodierungsdaten-Nummer als
Verteilungserlaubniscode gesendet ist.
23. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß Decodierungsdaten und eine Programmnummer als Vertei
lungserlaubniscode gesendet werden.
24. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Decodierungsdaten-Nummer und eine Programmnummer
als Verteilungserlaubniscode gesendet werden.
25. Senderanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß Decodierungsdaten und eine Programmnummer als Vertei
lungserlaubniscode gesendet werden.
26. Sender-Anlage nach Anspruch 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verteilungsantrag unter Angabe der
Sendezeit bearbeitet wird.
27. Senderanlage nach Anspruch 21 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verteilungsantrag durch Angabe
einer Programmnummer bearbeitet wird.
28. Senderanlage für Sendungen auf Zahlungsbasis mit einer
Sendestation und einem Gebührenerhebungszentrum, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sendestation eines Programms eine nichtöffentliche Pro grammnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm übermittelt;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung über die öffentliche Telefonleitung übermittelt und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
die Sendestation eines Programms eine nichtöffentliche Pro grammnummer gemeinsam mit dem Sender-Programm übermittelt;
das Gebührenerhebungszentrum einen Verteilungserlaubniscode zur Verteilung eines Pay-Programms entsprechend einem Antrag auf Verteilung über die öffentliche Telefonleitung übermittelt und auch eine Gebühr für das Pay-Programm erhebt; und
eine Empfangsvorrichtung das empfangene Sender-Programm entsprechend dem Verteilungserlaubniscode nach Empfang des Verteilungserlaubniscodes verteilt.
29. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Sender-Programm unverzerrt ist.
30. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Sender-Programm mit einem festen Ver
zerrungsmuster verzerrt ist.
31. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27, dadurch ge
kennzeichnet, daß Decodierungsdaten als
Verteilungserlaubniscode übersendet werden.
32. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27 oder 30, da
durch gekennzeichnet, daß Decodierungsdaten und eine
codierte Programmnummer als Verteilungserlaubniscode
gesendet werden.
33. Senderanlage nach Anspruch 17, 21 oder 27 oder 30, da
durch gekennzeichnet, daß ein Sender-Programm mit einem aus
mehreren Verzerrungsmustern ausgewählten Verzerrungsmuster
verzerrt wird.
34. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß Decodierungsdaten als Verteilungserlaubniscode gesendet
werden.
35. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Decodierungsdaten-Nummer als Verteilungserlaubnis
code gesendet wird.
36. Senderanlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß Decodierungsdaten und eine codierte Programmnummer als
Verteilungserlaubniscode gesendet wird.
37. Senderanlage nach einem der Ansprüche 17 bis 27 und 29
bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Sender-Programm
durch ein beliebiges Verzerrungsmuster verzerrt ist.
38. Senderanlage nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Verteilungsantrag unter Angabe der Sendezeit
bearbeitet wird.
39. Senderanlage nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Verteilungsantrag unter Angabe einer temporären
Programmnummer bearbeitet wird.
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