DE4337726B4 - Musikabspieleinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

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Abstract

Musikabspieleinrichtung umfassend eine Eingabeeinheit, eine Anzeige und mindestens einen Lautsprecher,
die einen Musikspeicher aufweist, der über eine zur Übertragung von Toninformationen geeignete Datenfernübertragungsleitung mit einer Ausgabeeinheit verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass
– die Musikabspieleinrichtung für ein mit einer Antenne und einem Empfänger versehenes Kraftfahrzeug (60) und die Eingabeeinheit für die Bedienung des Empfängers vorgesehen sind,
– im Kraftfahrzeug (60) eine Zentraleinheit und die Ausgabeeinheit für die Ausgabe von Befehlen und Steuersignalen vorgesehen sind,
– ein außerhalb des Kraftfahrzeuges angeordneter Musikspeicher (10, 50) vorgesehen ist, der über eine Datenfernübertragungsleitung (16; 54) mit einem oder mehreren Sendern (18, 56) verbunden ist,
– wobei der Empfänger (24, 26, 28; 58, 62) des Kraftfahrzeuges (60) zum Empfang der von dem zumindest einen Sender (18, 56) gesendeten Daten vorgesehen ist und die Ausgabeeinheit des Kraftfahrzeuges (60) für die Kommunikation mit dem Musikspeicher (10, 50) und den Abruf von...

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Musikabspieleinrichtung, wie sie aus der WO92/01342 A1 bekannt ist.
  • Mit zunehmender Mobilität werden immer mehr Stunden im Kraftfahrzeug zugebracht. Entsprechend steigt auch die Anforderung an dessen Ausstattung, zum einen, um den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, und zum anderen, um die Zeit möglichst gut zu nutzen. Indessen wird stets angestrebt, die Kosten dabei möglichst niedrig zu halten.
  • Für das Hören von Musik gibt es inzwischen diverse Musikabspieleinrichtungen. Nach wie vor am weitesten verbreitet sind Autoradios, mittels denen in herkömmlicher Weise von Sendern gesendate Musikstücke empfangen und gehört werden. Um unabhängig von Senderprogrammen zu sein oder nach Wunsch ganz bestimmte Stücke hören zu können, sind viele Kraftfahrzeuge alternativ oder zusätzlich mit Kassettenabspielgeräten oder in letzter Zeit auch mit CD-Abspieleinheiten ausgestattet worden. Die Bedienung dieser Geräte bringt indessen das Wechseln von Kassetten oder CDs mit sich, was beim Fahren unerwünschte Störung, Mühe und Ablenkung bedeutet.
  • In der GB 2 185 361 A ist ein Terminal beschrieben, das für den professionellen Gebrauch zu Hause bestimmt ist und über eine Schnittstelle mit einer Übertragungsleitung per Kabel oder Satellit verbunden ist. Die für das Terminal bestimmten Informationen umfassen Musik, aber auch digitale, Telefax-, Teletext- und Videotext-Informationen. Das Terminal weist einen Speicher für die empfangenen Informationen, eine Zentraleinheit und eine Ausgabe- und Anzeigeeinheit auf. Die Verbindungen zu stationären Einrichtungen sind in Form von Kabeln bzw. Leitungen vorgesehen, diejenigen zu mobilen Einrichtungen wie Hand-Displays sind per Funk, z.B. Infrarot-Fernübertragung, realisiert. Das bekannte Terminal soll es ermöglichen, Daten zu Zeiten mit Niedrigtarifen zu übertragen und damit Übertragungskosten zu sparen.
  • Aus der eingangs genannten WO 92/01342 A1 ist ein münzbetätigter Musikautomat mit einer Münzeinheit, einer Anzeige, einer Eingabetastatur und mindestens einem Lautsprecher bekannt. Der Musikautomat ist über eine Datenfernübertragungsleitung mit einem zentralen Musikspeicher verbunden, wobei die Datenfernübertragungsleitung zur Übertragung von Toninformationen geeignet und vorzugsweise eine ISDN-Leitung ist. Der bekannte Musikautomat enthält somit selbst keine Abspieleinheit mit den entsprechenden zugehörigen weiteren Geräteeinheiten, sondern ist vielmehr an einen zentralen Musikspeicher angeschlossen und kann von diesem die gewünschte Information, d.h. die gewählten Musikstücke, abrufen. Hierdurch ist der apparative Aufwand des einzelnen Musikautomaten herabgesetzt und auch der Umfang der Bedienungs- und Wartungsarbeiten ist geringer. Eine Bevorratung und ein Austausch von Schallplatten an einzelnen Musikautomaten entfallen. Dies ist nur noch beim zentralen Musikspeicher erforderlich, wobei dieser eine weitaus größere Anzahl von Musikstücken als ein einzelner Musikautomat enthalten kann. Die Kapazität des zentralen Musikspeichers, der zweckmäßig als Datenbank ausgeführt ist, kann dabei entsprechend besser als die eines einzelnen Musikautomaten ausgenutzt werden.
  • Es ist in der WO92/01342 A1 ferner vorgeschlagen worden, ein solches Endgerät in einen herkömmlichen Schallplattenspieler, ein Tonbandgerät, einen Fernseher etc. zu integrieren, die auch in Privathaushalten aufgestellt sein können.
  • Weiterhin ist aus der DE 38 06 473 C2 ein Autotelefon bekannt, das über einen Adapter mit einem anderen Datenendgerät verbunden ist. Dadurch wird neben der reinen Sprachübertragung auch eine Übertragung von Text- oder Bilddaten möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Musikabspieleinrichtung für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die einfach bedienbar ist und zugleich das Abspielen von an einem festen Ort gespeicherten Musikstücken ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Musikabspieleinrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Musikabspieleinrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Musikabspieleinrichtung für ein mit einer Antenne und einem Empfänger versehenes Kraftfahrzeug umfasst somit eine Eingabeeinheit für die Bedienung des Empfängers, eine mit dem Empfänger verbundene Anzeige und mindestens einen Lautsprecher. Ferner ist im Kraftfahrzeug eine Zentraleinheit und eine Ausgabeeinheit für die Ausgabe von Befehlen und Steuersignalen vorgesehen. Ein Musikspeicher ist vorgesehen, der zweckmäßig mittels eines Modems über eine zur Übertragung von Toninformationen geeignete Datenfernübertragungsleitung mit einem oder mehreren Sendern verbunden ist. Der Empfänger des Kraftfahrzeuges ist dabei zum Empfang der von dem zumindest einen Sender gesendeten Daten und die Ausgabeeinheit des Kraftfahrzeuges ist für die Kommunikation mit dem Musikspeicher und den Abruf von Musikstücken vorgesehen.
  • Eine erfindungsgemäße Abspieleinrichtung enthält somit selbst keine Abspieleinheit mit den entsprechenden zugehörigen weiteren Geräteeinheiten, sondern vielmehr kann mittels der Musikabspieleinrichtung auf einen externen Musikspeicher zugegriffen und von diesem die gewünschte Information, d.h. die gewählten Musikstücke, abgerufen werden. Hierdurch ist der apparative Aufwand der einzelnen Musikabspieleinheit niedriger, denn es müssen nur beim externen Musikspeicher Musikstücke oder entsprechende Informationsträger bevorratet werden. Es kommt auch nicht mehr vor, daß ein Stück nicht angehört werden kann, nur weil die betreffende Kassette nicht mitgeführt wird.
  • Die erfindungsgemäße Lösung macht von den Möglichkeiten der inzwischen immer mehr, allerdings herkömmlich nur bei stationären Sendern und Empfängern eingesetzten Datenfernübertragung Gebrauch.
  • Vorzugsweise ist die Datenfernübertragungsleitung eine ISDN-Verbindung. Die Verwendung einer derartigen integrierten digitalen Datenübertragungstechnik gestattet hohe Übertragungsgeschwindigkeiten. Die hierbei eingesetzten Datenreduktionsverfahren (1-Bit-Reduktionsverfahren) ermöglichen es ferner, Musik mit hoher Tonqualität zu übertragen.
  • Die erfindungsgemäße Musikabspieleinrichtung kann vorteilhaft auf einen zentralen Musikspeicher zugreifen, der vorzugsweise eine Datenbank für Musikstücke ist. Diese kann entsprechend in eine Datenverarbeitungsanlage integriert sein.
  • Bei einem vorteilhaften und kostengünstigen Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Musikabspieleinrichtung ist der Musikspeicher eine Zentralablage zu Hause. Dies ermöglicht eine individuelle Anlage des Speichers und spart mögliche Abrufkosten von einer kommerziellen Datenbank.
  • Zweckmäßig umfaßt der Musikspeicher einen Speicher für häufig gespielte Musikstücke, die so direkt abgespielt werden können und auf die so rascher zugegriffen werden kann. Es können so auch verschiedene Hörer auf den Musikspeicher zugreifen, wobei kostpielige Datenübertragungszeit und Be legung der Datenfernübertragungsleitung möglichst klein gehalten werden kann.
  • Dies kann dadurch unterstützt werden, daß in der Musikabspieleinrichtung im Kraftfahrzeug ein Zwischenspeicher vorgesehen ist, in dem die Audiosignale gespeichert und von dem diese auf den Lautsprecher gegeben werden.
  • Als Speichereinrichtung sind vorteilhaft eine Diskettenstation mit Disketten und/oder eine Festplatte und/oder ein Cachespeicher und/oder ein CD-ROM und/oder MD vorgesehen.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Musikabspieleinrichtung umfaßt der Musikspeicher eine Abspieleinheit und optisch oder magnetisch abspielbare Informationsträger für Musikstücke. Es können jedoch als Speichermedium auch Magnetbandkassetten, Schallplatten etc. eingesetzt werden.
  • Die Musikabspieleinrichtung zeichnet sich vorteilhaft dadurch aus, daß die Abspieleinheit einen Wechsler zum Wechseln der Informationsträger aufweist. Auf diese Weise kann die Abspielfolge beschleunigt und eventuelle Pausen zwischen dem Abspielen verschiedener Informationsträger verkürzt werden.
  • Bei einem mit Autoradio ausgestatteten Kraftfahrzeug ist der Empfänger des Kraftfahrzeuges vorzugsweise der Radioapparat. Es wird so kein neues Teil benötigt, was Material- und Montagekosten einspart.
  • Ebenso wird zweckmäßig bei einem mit Autotelefon ausgestatteten Kraftfahrzeug als Empfänger im Kraftfahrzeug das Autotelefon verwendet.
  • Hat das Kraftfahrzeug sowohl Autoradio als auch Autotelefon, so wird vorteilhaft als Lautsprecher der Radiolautsprecher eingesetzt.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung weiter erläutert, wobei die Darstellung und Beschreibung als nicht einschränkend anzusehen sind, sondern vielmehr lediglich zu Erläuterungszwecken dienen. Auch sind dargestellte Elemente, ebenso wie auch in den Ansprüchen, nicht auf die jeweils dort vorhandenen Kombinationen beschränkt, sondern können auch in anderen Kombinationen miteinander verwendet werden.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 ein schematisches Blockdiagramm eines Systems mit einem zentralen Musikspeicher und Musikabspieleinrichtungen gemäß der Erfindung und
  • 2 eine schematische Darstellung des Aufbaus einer erfindungsgemäßen Musikabspieleinrichtung.
  • Das Blockdiagramm von 1 veranschaulicht ein System mit einer zentralen Einheit 2 und einer Vielzahl von Musikabspieleinrichtungen 4, die auf die zentrale Einheit 2 zugreifen können.
  • Die zentrale Einheit 2 umfaßt einen zentralen Speicher 10, der mit einem nicht dargestellten Rechner verbunden sein kann. Der zentrale Speicher 10 kann eine Magazinanordnung von Schallplatten mit Abspielgerät oder magnetische oder optische Platten mit gespeicherter Toninformation enthalten. Der zentrale Speicher 10 ist über eine Busleitung 12 mit einer Eingabe/Ausgabeeinheit 14 verbunden, die entsprechend der Auslegung und Ausgestaltung des zentralen Speichers mit einer Steuereinheit, einem Rechner etc. ausgestattet sein kann. An die Eingabe/Ausgabeeinheit 14 sind eine Vielzahl von Datenfernübertragungsleitungen 16 angeschlossen, bei denen es sich zum Beispiel um ISDN-Verbindungen handelt.
  • Die Datenfernübertragungsleitungen 16 sind jeweils oder auch gebündelt mit Sendern 18 verbunden, die die entsprechend umgeformten Musikdaten senden (vgl. Pfeile 20). Die entsprechenden Empfänger 24, 26, 28 (vgl. Pfeile 22), sind über Leitungen 30, 32, 34 mit Empfängereinrichtungen 36, 38, 40 verbunden, die in Kraftfahrzeugen vorgesehen sind.
  • Die Funktion des in 1 dargestellten Systems ist folgende. Wenn es erwünscht ist, mittels einer der Musikabspieleinrichtungen 36, 38, 40 ein bestimmtes Musikstück zu spielen, so wird über eine nicht dargestellte Bedienungseingabeeinheit der Musikabspieleinrichtung ein entsprechender Steuerbefehl gesendet (Pfeil 22). Die mit dem Sender 18 verbundene Empfängereinheit empfängt diese Befehle (vgl. Pfeil 20) und übermittelt diese über die Datenfernübertragungsleitungen 16 zur Eingabe/Ausgabeeinheit 14 des zentralen Speichers 10. Dort wird das betreffende Musikstück abgespielt oder von einem Datenträger abgerufen und in umgekehrter Richtung als Datensignale zu der betreffenden Musikabspieleinrichtung übertragen.
  • In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Musikabspieleinrichtung veranschaulicht. In diesem Fall ist der Musikspeicher eine Zentralablage zu Hause, wobei ein Personalcomputer 50 für den Zugriff auf den Musikspeicher und die Datenübermittlung vorgesehen ist. An den Personalcomputer 50 angeschlossen ist ein Modem 52, mittels dessen die Musikdaten über eine Datenfernübertragungsleitung in Form einer ISDN-Verbindung 54 zu einem Sender 56 übertragen werden. Die gesendeten Daten werden von dem Empfänger 58 eines Kraftfahrzeuges 60 empfangen, das mit Autotelefon 62 und einem Radioapparat 64 ausgestattet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Autotelefon 62 als Empfänger verwendet, und der Lautsprecher ist der Radiolautsprecher. Die Funktion dieses Ausführungsbeispiels entspricht im übrigen im wesentlichen der Funktion des anhand von 1 beschriebenen Ausführungsbeispiels.
  • Wie die obenstehende Beschreibung zeigt, sind zahlreiche Varianten und Modifikationen möglich. Wesentlich ist, daß durch die Erfindung zentral gespeicherte Musikstücke aus einem Kraftfahrzeug abgerufen und dort abgehört werden können, ohne daß seiner im Kraftfahrzeug befindlichen Abspieleinheit bedarf.

Claims (13)

  1. Musikabspieleinrichtung umfassend eine Eingabeeinheit, eine Anzeige und mindestens einen Lautsprecher, die einen Musikspeicher aufweist, der über eine zur Übertragung von Toninformationen geeignete Datenfernübertragungsleitung mit einer Ausgabeeinheit verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die Musikabspieleinrichtung für ein mit einer Antenne und einem Empfänger versehenes Kraftfahrzeug (60) und die Eingabeeinheit für die Bedienung des Empfängers vorgesehen sind, – im Kraftfahrzeug (60) eine Zentraleinheit und die Ausgabeeinheit für die Ausgabe von Befehlen und Steuersignalen vorgesehen sind, – ein außerhalb des Kraftfahrzeuges angeordneter Musikspeicher (10, 50) vorgesehen ist, der über eine Datenfernübertragungsleitung (16; 54) mit einem oder mehreren Sendern (18, 56) verbunden ist, – wobei der Empfänger (24, 26, 28; 58, 62) des Kraftfahrzeuges (60) zum Empfang der von dem zumindest einen Sender (18, 56) gesendeten Daten vorgesehen ist und die Ausgabeeinheit des Kraftfahrzeuges (60) für die Kommunikation mit dem Musikspeicher (10, 50) und den Abruf von Musikstücken vorgesehen ist.
  2. Musikabspieleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenfernübertragungsleitung (16; 54) wenigstens streckenweise eine ISDN-Verbindung ist.
  3. Musikabspieleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) über ein Modem (52) mit der Datenfernübertragungsleitung (54) verbunden ist.
  4. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) ein zentraler Speicher (10) ist.
  5. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) eine Datenbank für Musikstücke ist.
  6. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) eine Zentralablage (50) zu Hause ist.
  7. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) einen Speicher für häufig gespielte Musikstücke umfasst.
  8. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Musikspeicher (10, 50) eine Abspieleinheit und optisch oder magnetisch abspielbare Informationsträger für Musikstücke umfasst.
  9. Musikabspieleinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abspieleinheit einen Wechsler zum Wechseln der Informationsträger aufweist.
  10. Musikabspieleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, für ein mit Autotelefon ausgestattetes Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass als Empfänger im Kraftfahrzeug (60) das Autotelefon (58, 62) verwendet wird.
  11. Musikabspieleinrichtung nach Anspruch 10, für ein mit Autoradio und Autotelefon ausgestattetes Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass der Lautsprecher der Radiolautsprecher ist.
  12. Musikabspieleinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenspeicher im Kraftfahrzeug angeordnet ist und als Zwischenspeicher für empfangene und später auszugebende Musikstücke vorgesehen ist.
  13. Musikabspieleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass als Zwischenspeicher eine Diskettenstation mit Disketten und/oder eine Festplatte und/oder ein Cachespeicher und/oder ein CD-ROM und/oder MD vorgesehen sind.
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