DE4404896A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung um Analysieren angefärbter Partikel, bei dem automatisch eine Klassifizierung von Proben, wie Urin oder Blut, von Lebewesen und eine Konzentrationsmessung und eine Klassifizierung von in diesen Proben enthaltenen Partikeln ausgeführt wird.
Bisher ist eine Farbmessung von Proben von Lebewesen und eine Mes­ sung von in den Proben enthaltenen Partikeln durch ein exaktes, manuel­ les Verfahren ausgefährt worden, welches die Schritte des Trennens durch Zentrifugieren einer Probe von einem Lebewesen, des Eintauchens eines abgelagerten Sediments auf einen Objektträger und, wenn notwen­ dig, des Anfärbens der Probe, des Zubereitens eines Musters und des visuellen Beobachtens des Musters durch einen Inspektionsingenieur oder einen Bediener unter Verwendung eines Mikroskops aufweist.
Abgesehen von einem solchen Verfahren des manuellen Messens von Partikeln ist in JP-B-3-52573 eine "Partikelanalyse-Vorrichtung und ein -verfahren" als eine Alternative offenbart worden, welche die Messung von Blutzellenformen automatisieren kann. Die offenbarte Partikelanaly­ sevorrichtung und das zugehörige Verfahren sind eingerichtet, um eine Flüssigkeit, die suspendierte Blutzellenpartikel enthält, durch eine Fluß­ zelle fließen zu lassen, optisch ein Bild der Partikel aufzunehmen und dann das aufgenommene Bild zu analysieren. Im speziellen wird eine Probe, die Partikel enthält, veranlaßt, durch einen Durchgang, der einen Bildaufzeichnungsbereich aufweist, zu fließen, ein Standbild der Probe wird in diesem Bereich aufgenommen, und das Standbild wird einer Bildanalyse unterworfen.
Wenn eine Konzentration von Partikeln, die in Proben von Lebewesen enthalten sind, hoch ist, z. B. wenn nicht-kristallines Salin (Salz), Schleim, rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen etc. in einer Urinprobe bei einer hohen Konzentration enthalten sind, erscheinen zahlreiche Sedi­ mentkomponenten in einem resultierenden Standbild. Mit dem offenbar­ ten Stand der Technik kann die Bildanalyse daher nicht erfolgreich durchgeführt werden, trotzdem eine extrem lange Zeitperiode für die Analyse verbraucht wird, was somit zu einer Reduzierung einer Meßeffi­ zienz führt.
Außerdem wurde der Stand der Technik durch die Möglichkeit begleitet, daß, wenn angefärbte Partikel der Bildanalyse unterworfen werden, die Partikelbildinformation einen Fehler wegen der Eigenfarbe des Urins vor dem Anfärben enthalten kann. Daher kann, wenn der offenbarte Stand der Technik auf die Bildanalyse für angefärbte Partikel angewendet wird, die Analyse nicht mit hoher Genauigkeit gemacht werden.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel bereitzustellen, wobei Proben erfaßt werden können, die nicht präzise vor dem Beginn der Bildanalyse analysiert werden können. Das Verfahren und die Vorrich­ tung zum Analysieren angefärbter Partikel kann die Proben anfärben, die präzise analysiert werden, wobei die angefärbten Proben zu einem Bild­ analyseprozeß transferiert werden.
Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel bereitzustellen, wobei die Proben erfaßt werden können, die nicht präzise vor dem Beginn der Bildanalyse analysiert werden können. Das Verfahren und die Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel kann die Proben anfärben, die präzise analysiert werden, wobei die angefärbten Proben zu einem Bildanalyseprozeß transferiert werden, wobei der Einfluß der Eigenfarbe von Urin vor dem Anfärben beschränkt wird, wobei das Bild mit hoher Genauigkeit analysiert wird.
Um die obigen Ziele zu erreichen, sind das Verfahren und die Vor­ richtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung wie folgt aufgebaut.
Das Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vor­ liegenden Erfindung weist die Schritte auf: Senden eines Lichts mit einer Vielzahl von Wellenlängen durch eine Testprobe vor dem Anfärben und Erfassen des übertragenen Lichts; Berechnen von Analyse-geeignet/­ ungeeignet-Entscheidungsdaten, beinhaltend zumindest eine Trübheit der Probe auf der Grundlage des übertragenen Lichts; Vergleichen der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten mit einem vorbestimmten Entscheidungsbezugswert und Bestimmen, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist; Anfärben der Probe und Aufzeichnen eines Bildes der Probe, nur wenn bestimmt worden ist, daß die Probe für eine Analyse geeignet ist; und Klassifizieren von Partikeln und Berechnen der Konzen­ tration auf der Basis des Bildes der Probe.
Das obige Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel weist vorzugs­ weise den Schritt des Anzeigens der Seriennummer einer Probe, die nicht für eine Analyse geeignet ist, und eines Hinweises auf, der über die Ungeeignetheit der Analyse auf einer Anzeigeeinrichtung informiert, wenn bestimmt ist, daß die Probe für eine Analyse ungeeignet ist.
In dem obigen Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel ist vor­ zugsweise der vorbestimmte Entscheidungsbezugswert, der mit den Analy­ se-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten verglichen werden soll, in einer Speichereinrichtung gespeichert und veränderbar.
Das obige Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel weist vorzugs­ weise auch den Schritt des Vergleichens von Farbinformation der Probe auf der Grundlage des übertragenen Lichts nachfolgend zum Schritt des Vergleichens der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten mit einem vorbestimmten Entscheidungsbezugswert auf. Der Schritt des Klassifizierens der Partikel und des Berechnens der Konzentration kom­ pensiert die Farbinformation des Bildes der Probe auf der Grundlage der Farbinformation, die in den Schritten des Berechnens der Farbinforma­ tion der Probe, des Klassifizierens der Partikel, des Berechnens der Konzentration der Partikel basierend auf dem kompensierten Bild berech­ net ist.
Das obige Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel weist vorzugs­ weise auch den Schritt des Anzeigens der Analyse-geeignet/ungeeignet- Entscheidungsdaten auf einer Anzeigeeinrichtung mit der klassifizierten Sorte bzw. mit dem klassifizierten Gegenstand und der berechneten Konzentration der Partikel auf.
In dem obigen Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel wird in dem Schritt des Berechnens der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entschei­ dungsdaten vorzugsweise das Absorptionsvermögen der Probe auf der Grundlage des übertragenen Lichts, wobei die Trübheit, die Okkultblut­ menge und der Bilirubingehalt der Probe als die Analyse-geeignet/ ungeeignet-Entscheidungsdaten basierend auf dem berechneten Absorp­ tionsvermögen, berechnet werden.
Die Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vor­ liegenden Erfindung weist auf: eine Lichtquelle zum Aussenden eines Lichts bei einer Vielzahl von Wellenlängen auf eine Testprobe; eine Lichterfassungseinrichtung zum Empfangen des durch die Probe getrete­ nen Lichts und zum Erfassen von Probeninformation aus dem erfaßten Licht; eine Flußzelle, durch die die Probe geleitet wird; eine Flüssigkeits­ zuführeinrichtung zum Anfärben der Probe und zum Einführen der Probe, um durch die Flußzelle zu treten; eine Bildaufzeichnungseinrich­ tung zum Aufzeichnen eines Bildes der Probe in der Flußzelle; eine Datenanalyseeinrichtung zum Berechnen von Analyse-geeignet/ungeeignet- Entscheidungsdaten für die Probe basierend auf der Probeninformation von der Lichterfassungseinrichtung und zum Klassifizieren der Partikel und zum Berechnen der Konzentration basierend auf dem Bild der Probe von der Bildaufzeichnungseinrichtung; eine Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen, ob die Probe einer Analyse zugänglich ist oder nicht, und zwar auf der Grundlage der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entschei­ dungsdaten, die durch die Datenanalyseeinrichtung berechnet sind; und eine Steuereinrichtung zum Steuern des Betriebs der Flüssigkeitszuführ­ einrichtung, so daß nur die Probe, die durch die Bestimmungseinrichtung bestimmt wurde, eine Analyse zu ermöglichen, angefärbt und durch die Flußzelle geleitet wird.
In dem obigen Verfahren und der Vorrichtung zum Analysieren angefärb­ ter Partikel zeigen die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten vorzugsweise eine Trübheit, eine Okkultblutmenge und einen Bilirubinge­ halt an.
Vorzugsweise weist die obige Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel weiterhin eine Anzeigeeinrichtung auf. Wenn durch die Bestim­ mungseinrichtung bestimmt worden ist, daß die Probe einer Analyse nicht zugänglich ist, steuert die Steuereinrichtung die Anzeigeeinrichtung, um die Seriennummer der Probe anzuzeigen, die einer Analyse unzugänglich ist, sowie einen Hinweis, der über die Ungeeignetheit für die Analyse informiert.
Die obige Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel weist vor­ zugsweise auch eine Speichereinrichtung zum Speichern eines Entschei­ dungsbezugswertes auf, der verwendet wird zum Bestimmen, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist oder nicht. Die Bestimmungseinrichtung vergleicht den in der Speichereinrichtung gespeicherten Entscheidungs­ bezugswert mit den durch die Datenanalyseeinrichtung berechneten Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten und bestimmt, ob die Probe zur Analyse geeignet ist oder nicht.
In der obigen Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel ist der in der Speichereinrichtung gespeicherte Entscheidungsbezugswert änderbar.
In der obigen Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel berech­ net die Datenanalyseeinrichtung vorzugsweise Farbinformation der Probe auf der Grundlage der Probeninformation von der Lichterfassungsein­ richtung, wobei Farbinformation des Bildes der Probe basierend auf der berechneten Farbinformation kompensiert wird, Partikel klassifiziert werden und die Konzentration der Partikel basierend auf dem kompen­ sierten Bild berechnet wird.
Vorzugsweise weist die obige Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel weiterhin eine Anzeigeeinrichtung auf. Die Steuereinrichtung steuert die Anzeigeeinrichtung, um die Analyse-geeignet/ungeeignet-Ent­ scheidungsdaten mit der klassifizierten Sorte bzw. mit dem klassifizierten Gegenstand und der berechneten Konzentration der Partikel anzuzeigen.
In der obigen Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel berech­ net die Datenanalyseeinrichtung vorzugsweise das Absorptionsvermögen der Probe auf der Grundlage der Probeninformation von der Lichterfas­ sungseinrichtung, berechnet die Trübheit, die Okkultblutmenge und den Bilirubingehalt der Probe als die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entschei­ dungsdaten basierend auf dem berechneten Absorptionsvermögen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegen­ den Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeich­ nung zeigen:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Gesamtansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zum Analysie­ ren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine schematische, perspektivische Ansicht eines Hauptteils in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel;
Fig. 3 eine schematische, perspektivische Ansicht einer in Fig. 2 gezeigten Vorverarbeitungsvorrichtung (oder einer Ab­ sorptionsvermögen-Meßeinheit);
Fig. 4 ein funktionales Blockdiagramm eines Steuersystems in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel;
Fig. 5 ein funktionales Blockdiagramm eines Steuersystems in einem zweiten Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6A, 6B und 6C Flußdiagramme, die den Betrieb eines ersten Ausführungs­ beispiels eines Verfahren zum Analysieren angefärbter Parti­ kel gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen; und
Fig. 7A, 7B und 7C Flußdiagramme, die den Betrieb eines zweiten Ausführungs­ beispiels eines Verfahrens zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen.
Fig. 1 ist eine schematische, perspektivische Gesamtansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, wobei der Fall gezeigt ist, wo die Erfindung auf einen Analysator zum Analysieren eines Sedi­ ments in einer Urinprobe angewandt ist.
Bezugnehmend auf Fig. 1 sind eine Gruppe optischer Meßvorrichtungen 80, eine CPU 37, eine Anzeige 38 und eine Tastatur 65 auf einem Tisch 94 angeordnet, wohingegen eine Steuervorrichtung 31, ein Abfallbehälter 81, ein Spülbehälter 82, ein Anfärblösungsbehälter 83 und ein Reini­ gungsbehälter 84 unter dem Tisch 94 angeordnet sind. Die Gruppe optischer Meßvorrichtungen 80 liegt in Fortsetzung zu einer Vorverarbei­ tungsvorrichtung (oder einer Absorptionsvermögen-Meßeinheit) 87.
Die Steuervorrichtung 31 ist in einem Gestell installiert, das unterhalb des Tisches 94 angeordnet ist und zur leichteren Wartung nach außen herausgezogen werden kann. Der Abfallbehälter 81, der Spülbehälter 82, der Anfärblösungsbehälter 83 und der Reinigungsmittelbehälter 84 sind so angeordnet, daß sie herausgezogen werden können und von der Vorderseite der Vorrichtung oder des Tisches 94 zum leichteren Ersetzen abgenommen werden können. Die Vorverarbeitungsvorrichtung 87 ist mit einer Abdeckung 85 abgedeckt und weist eine Probenscheibe 86 auf, die aus der Vorrichtung 87 durch Öffnen der Abdeckung 85 entnommen werden kann. Über dem Tisch 94 ist genug Raum, um einem Bediener zu ermöglichen, die Probenscheibe 86 abzulegen und das Aufstellen der Probe auf dem Tisch durchzuführen.
Die Anzeige 38 zeigt Betriebsbedingungen der Vorrichtungen und Ergeb­ nisse der Analyse an. Damit kann der Bediener notwendige Schritte unternehmen, wobei die Betriebsbedingungen der Vorrichtung und die Ergebnisse der Analyse, die auf der Anzeige 38 angezeigt werden, bestä­ tigt werden.
Fig. 2 ist eine schematische, perspektivische Ansicht der optischen Meß­ vorrichtungsgruppe 80 und der Vorverarbeitungsvorrichtung 87 in der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung. Ein Drehteller 150 ist auf der Vorver­ arbeitungsvorrichtung 87 installiert, und die Probenscheibe 86 ist lösbar auf dem Drehteller 150 angeordnet. Eine Anzahl von Teströhren-Ein­ schublöchern 89 ist in der Probenscheibe 86 gebildet. Probenbehälter 60 werden jeweils in die Teströhren-Einschublöcher 89 eingefügt. Unter der Probenscheibe 86 sind ein Absorptionsfähigkeitssensor 90 zum Erfassen einer Vielzahl von Absorptionsspektren bei vorbestimmten monochromati­ schen Wellenlängen im sichtbaren Bereich des von einer weißen Licht­ quelle 102 ausgestrahlten Lichts und ein Strichcode-Leser 91 bereitge­ stellt. Eine Probenpipette 59, eine Flußzellenpipette 61 und Rührwerke 57a, 57b sind um und nahe der Probenscheibe 86 auf eine vertikal bewegbare und drehbare Weise angeordnet. Innerhalb des Radius eines Kreises, entlang dessen sich die Probenpipette 59 dreht, sind die Proben­ scheibe 86, ein Reinigungsanschluß 64a und Reaktionsbehälter bzw. Anschlüsse 63a, 63b angeordnet. Innerhalb des Radius eines Kreises, entlang dessen sich die Flußzellenpipette 61 dreht, sind eine Flußzelle 1, ein Reinigungsanschluß 64b und die Reaktionsbehälter bzw. Anschlüsse 63a, 63b angeordnet. Ein Pulslicht-Bestrahler 75 und ein Festkörper- Laserstrahl-Bestrahler 76 sind so angeordnet, daß beide emittierten Lichtstrahlen in Richtung auf die Flußzelle 1 abgestrahlt werden. Ein Mikroskop 13 ist an einer Position entgegengesetzt zum Pulslicht-Bestrahler 75 bezüglich der Flußzelle 1 angeordnet. Die Flußzelle 1, das Mikroskop 13, der Pulslicht-Bestrahler 75 und der Laserstrahl-Bestrahler 76 sind jeweils mit einem Mechanismus zum feinen sich selbst Verschie­ ben versehen, so daß die gegenseitige positionsmäßige Beziehung geeignet eingestellt werden kann. Weiterhin gehört zu der optischen Meßvor­ richtungsgruppe 80 ein Magnetventil 92, ein Flüssigkeitseinspeiser bzw. eine Pumpe 93 und eine Steuertafel 95. Zusätzlich ist eine CCD-Kame­ ra 15 in der Nähe des Mikroskops 13 angeordnet.
Fig. 3 ist eine schematische, perspektivische Ansicht der in Fig. 2 gezeig­ ten Vorverarbeitungsvorrichtung und Fig. 4 ist ein funktionales Blockdia­ gramm eines Steuersystems in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbei­ spiel.
Bezugnehmend auf Fig. 3 und 4 werden die Probenbehälter 60, die Proben enthalten, in den Teströhren-Einschublöchern 89 der Proben­ scheibe 86 angeordnet, welche dann auf den Drehteller 150 gesetzt wird. Ein Blatt mit einer bestimmten Strichcode-Darstellung bzw. Strichcode- Beschriftung wird vorher an jeden Probenbehälter 60 geklebt. Durch Starten des Betriebs der Vorrichtung nach Einsetzen der Probenscheibe 86 wird der Drehteller 150 gedreht, und somit wird auch die Proben­ scheibe 86 gedreht. Während der Drehung liest der Strichcode-Leser 91 den Strichcode jedes Probenbehälters 60 zum Identifizieren des Vorhan­ denseins oder des Nichtvorhandenseins der Sorte bzw. des Gegenstands und der Seriennummer des Probenbehälters. Signale, die für die identifi­ zierten Ergebnisse anzeigend sind, werden von dem Strichcode-Leser 91 an einen Datenanalysator 71 zum Analysieren der Signale geliefert. Die durch den Datenanalysator 71 analysierten Ergebnisse werden an eine Entscheidungseinheit 200 geliefert zum Entscheiden, ob nachfolgende Schritte der Messung fortgeführt werden sollen oder nicht. Wenn irgend­ ein Strichcode nicht identifiziert werden kann, wird bestimmt, daß kein Probenbehälter in dem fraglichen Teströhren-Einschubloch vorhanden ist. Die Probe in dem Probenbehälter 60, dessen Vorhandensein durch die Entscheidungseinheit 200 bestätigt worden ist, wird dann durch das Rührwerk 57a gerührt.
Danach wird für die gerührte Probe in dem Probenbehälter 60 das Absorptionsvermögen der Probe bei einer Vielzahl von Wellenlängen durch den Absorptionsvermögen-Sensor 90 erfaßt, während die Probe in einer suspendierten Bedingung gehalten wird, d. h., bevor sich Sediment­ komponenten nicht abgelagert haben bzw. bevor diese nicht angefärbt worden sind. Signale, die für die erfaßten Ergebnisse anzeigend sind, werden von dem Absorptionsvermögen-Sensor 90 an den Datenanalysator 71 geliefert. Basierend auf den gelieferten Signalen berechnet der Datenanalysator 71 den Gehalt oder die Größe verschiedener Komponen­ ten oder Parameter. Während das Absorptionsvermögen unter Verwen­ dung eines weißen Lichts in diesem Ausführungsbeispiel erfaßt wird, können auch monochromatische Lichtstrahlen mit unterschiedlichen Wellenlängen abhängig von den Eigenschaften des Absorptionsvermögen- Sensors 90 oder von Meßposten von zu messenden Partikeln verwendet werden.
Der Grund, daß das Absorptionsvermögen bei einer Vielzahl von Wellen­ längen für jede Probe erfaßt werden soll, ist, weil verschiedene Kom­ ponenten, die die Messung beeinflussen, ein variierendes Absorptionsver­ mögen für unterschiedliche Proben zeigen. In diesem Ausführungsbeispiel wird eine Komponente in jeder zu prüfenden Probe durch eine Zweiwel­ lenlängen-Photometrie erfaßt, so daß zwei Wellenlängen als Wellenlängen eingestellt werden, die zum Erfassen des Absorptionsvermögens der Komponente oder eines Parameters zum Prüfen der Probe angepaßt sind. Dann wird basierend auf dem bei diesen zwei Wellenlängen erhaltenen Absorptionsvermögen der Gehalt der Komponente, die in der Probe enthalten ist und die Messung beeinflußt, erfaßt. Es wird nun angenom­ men, daß die Probe Urin ist und die zu erfassenden Parameter eine Trüb­ heit, eine Okktultblutmenge und ein Bilirubingehalt sind, das ein Ab­ sorptionsvermögen in dem langen Wellenlängenbereich des sichtbaren Wellenlängenbereichs die Trübheit darstellt, ein Absorptionsvermögen in dem mittleren Wellenlängenbereich die Trübheit und die Okkultblutmen­ ge darstellt, und ein Absorptionsvermögen in dem kurzen Wellenlängen­ bereich alle drei Komponenten darstellt, d. h. die Trübheit, die Okkult­ blutmenge und den Bilirubingehalt.
Eine Trübheit X wird durch den Datenanalysator 71 von der Differenz des Absorptionsvermögens zwischen geeigneten zwei Wellenlängen (z. B. 660 nm und 700 nm) in dem langen Wellenlängenbereich unter Ver­ wendung der folgenden Gleichung (1) abgeleitet:
wobei A |660-700| die Differenz des Absorptionsvermögens der Probe zwischen 660 nm und 700 nm ist und T|660-700| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptionsvermögens pro Trübheitseinheit darstellt.
Dann wird eine Okkultblutmenge Y durch den Datenanalysator 71 aus der Differenz des Absorptionsvermögens zwischen zwei geeigneten Wel­ lenlängen (z. B. 570 nm und 600 nm) in dem mittleren Wellenlängenbe­ reich unter Verwendung der folgenden Gleichung (2) abgeleitet:
wobei A |570-600| die Differenz des Absorptionsvermögens der Probe zwischen 570 nm und 600 nm ist, T|570-600| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptionsvermögens pro Trübheitseinheit darstellt, und H|570-600| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptions­ vermögens pro Okkultblutmengeneinheit darstellt.
Weiterhin wird ein Bilirubingehalt Z durch den Datenanalysator 71 aus der Differenz des Absorptionsvermögens zwischen geeigneten zwei Wel­ lenlängen (z. B. 480 nm und 505 nm) in dem kurzen Wellenlängenbereich unter Verwendung der folgenden Gleichung (3) abgeleitet:
wobei A|480-505| die Differenz des Absorptionsvermögens der Probe zwischen 480 nm und 505 nm ist, T|480-505| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptionsvermögens pro Trübheitseinheit darstellt, H|480-505| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptionsver­ mögens pro Okkultblutmengeneinheit darstellt, und B|480-505| eine Konstante ist, die die Differenz des Absorptionsvermögens pro Bilirubin­ gehalteinheit darstellt.
In der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung wird keine Analyse ausgeführt, wenn irgendeiner der obigen drei Parameter zu groß ist. Der Grund hierfür ist folgender. Bei der Probe mit einem übermäßigen Wert der Trübheit X erscheinen zahlreiche Sedimentkomponenten in einem resul­ tierenden Standbild, wobei somit die Zeit, die für die Bildanalyse erfor­ derlich ist, in extremer Weise um ein großes Ausmaß verlängert wird, und die optisch zu messenden Objekte überlappen einander, wobei somit der unter Messung befindliche Bereich dreidimensional gemacht wird und es schwierig gemacht wird, eine präzise Analyse zu bewirken. Bei der Probe mit übermäßigen Werten der Okkultblutmenge Y und des Biliru­ bingehalts Z ist die Farbe so tief, daß es sehr schwierig ist, Partikel und Sediment auf dem Standbild zu unterscheiden bzw. zu klassifizieren.
Ob die Bildanalysemessung fortlaufend ausgeführt werden soll oder nicht, wird durch die Entscheidungseinheit 200 auf der Grundlage der Analyse. geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten bestimmt, d. h., der Trübheit X, der Okkultblutmenge Y und des Bilirubingehalts Z, die durch den Datenanalysator 71 berechnet sind. Im speziellen bestimmt die Ent­ scheidungseinheit 200, ob die berechnete Trübheit X, die Okkultblutmen­ ge Y und der Bilirubingehalt Z größer als die jeweiligen Entscheidungs­ bezugswerte sind oder nicht, die durch den Bediener über die Tastatur 65 vorher eingegeben sind und in einem Bezugswertspeicher 72 gespei­ chert sind, d. h., die Referenztrübheit Xr, die Referenz-Okkultblutmenge Yr und der Referenz-Bilirubingehalt Zr. Man bemerke, daß die in dem Speicher 72 gespeicherten Entscheidungsbezugswerte jeweils änderbar sind. Die Probe, von der bestimmt worden ist, daß sie für eine Messung nicht geeignet ist, wird als eine Probe beurteilt, die keine präzisen gemessenen Werte mit der Bildanalyse liefern kann. Dann werden in der Vorrich­ tung dieses Ausführungsbeispiels die Seriennummer dieser Probe und ein Hinweis, der über die Ungeeignetheit der Analyse informiert, auf der Anzeige 38 angezeigt. Mit anderen Worten, wenn die Entscheidungsein­ heit 200 bestimmt, daß die Probe ungeeignet zum Analysieren ist, wer­ den Signale, die die Ungeeignetheit der Analyse und die Seriennummer der Probe darstellen, von der Entscheidungseinheit 200 an die Steuervor­ richtung 31 geliefert. Gemäß den gelieferten Signalen steuert die Steuer­ vorrichtung 31 die Anzeige 38, um die Seriennummer der Probe und einen Hinweis anzuzeigen, der darüber informiert, daß die Probe un­ geeignet zum Analysieren ist, wie oben beschrieben.
Bei der Probe, die zum Fortsetzen der Analyse geeignet ist, berechnet der Datenanalysator 71 den Rotkompensationswert Δr (Absorptionsver­ mögen nahe 620 nm), den Grünkompensationswert Δg (Absorptionsver­ mögen nahe 520 nm) und den Blaukompensationswert Δb (Absorptions­ vermögen nahe 430 nm), wobei diese Werte in einem Speicher innerhalb des Datenanalysators 71 gespeichert werden.
Die Probe, von der durch die Entscheidungseinheit 200 bestimmt ist, für die nachfolgende Messung geeignet zu sein, wird dann durch das Rühr­ werk 57b gerührt. Jedesmal, wenn das Rührwerk 57b die Probe in einem Probenbehälter 60 rührt, wird sein entferntes Ende in einen Reinigungsanschluß 64c gebracht, um gereinigt zu werden.
Nachdem gerührt wurde, wird ein Teil der Probe durch die Probenpipet­ te 59 entnommen bzw. pipettiert. Die entnommene Probe wird selektiv zu einem der Reaktionsbehälter bzw. Anschlüsse 63a und 63b geliefert, und eine Anfärblösung wird auch durch die Pumpe 93 von dem Anfärb­ lösungsbehälter 83 zu dem entsprechenden Reaktionsbehälter bzw. An­ schluß 63a oder 63b geliefert. Die Probe und die Anfärblösung werden unter Rühren in dem Reaktionsbehälter 63a oder 63b miteinander ge­ mischt, so daß die Probe vollständig angefärbt ist. Man bemerke, daß die Probe und die Anfärblösung in der umgekehrten Reihenfolge der obigen Schritte geliefert werden können, oder daß sie gleichzeitig gelie­ fert werden können. In diesem Ausführungsbeispiel wird eine Probe in dem Reaktionsbehälter 63a z. B. gerührt, und die nächste Probe wird in dem Reaktionsbehälter 63b gerührt. Mit solch einer Anordnung wird zum Zeitpunkt, da die Flußzellenpipette 81 angesaugt hat und eine Probe in den Reaktionsbehälter bzw. Anschluß 63a geliefert hat und dann gereinigt worden ist, die nächste Probe bereits vollständig in dem Reaktionsbehälter 63b gerührt. Indem so die Reaktionsbehälter bzw. Anschlüsse 63a und 63b in abwechselnder Weise verwendet werden, kann die Pipette 61 eine Vielzahl Proben ohne Unterbrechungen ansaugen und ausliefern, wobei ermöglicht wird, daß die Analyse in einer fortlaufenden Weise ausgeführt wird.
Als ein alternatives Verfahren kann die Probe von einer zweiten Proben­ stufe 58 geliefert werden. In diesem Fall wird ohne Verwendung der Probenscheibe 86 die Probe in einen Probenbehälter 60b gelegt, der auf die zweite Probenstufe 58 gesetzt wird. Die Probenpipette 59 saugt die Probe direkt aus dem Probenbehälter 60b und liefert sie selektiv an den Reaktionsbehälter bzw. Anschluß 63a oder 63b.
Nach Rühren einer Mischung aus der Probe und der Anfärblösung für eine vorbestimmte Zeitperiode wird die angefärbte Probe in dem Reak­ tionsbehälter bzw. Anschluß 63a oder 63b durch die Flußzellenpipette 61 angesaugt. Dem Saugen folgend wird der Reaktionsbehälter bzw. An­ schluß 63a oder 63b mit einem Reinigungsmittel gespült, und die ver­ bleibende Lösung wird in den Abfallbehälter 81 entleert.
Nachfolgend wird die Flußzellenpipette 61 zu einer Position gerade über der Flußzelle 1 gedreht, und ihr entferntes Ende wird in einen oberen Teil der Flußzelle 1 eingefügt. Das eindringende, entfernte Ende der Pipette 61 ist in Größe und Form so konstruiert, daß es gut in eine Einschuböffnung der Flußzelle 1 paßt. Danach beginnt die Pumpe 93 ein Spülmittel zu der Flußzelle 1 von dem Spülmittelbehälter 82 zu liefern.
Die Probe und das Spülmittel werden durch die Pumpe 93 bei einer konstanten Geschwindigkeit injiziert. Nach Abwarten einer ausreichenden Zeitperiode, bis der Fluß in der Flußzelle 1 stetig wird, wird die ange­ färbte Probe nach Erreichen einer vorbestimmten Flußgeschwindigkeit geliefert, wobei dadurch die Bildanalysemessung begonnen wird.
Ein Laserstrahl, der durch eine Festkörper-Laserstrahlquelle 19 erzeugt ist, tritt in einen Partikeldetektor 35 durch die Flußzelle 1 und das Mikroskop 13 ein. Der Partikeldetektor 35 erfaßt gemäß dem darauf einfallenden Laserstrahl, daß Partikel an einem Bildaufzeichnungsbereich der Flußzelle 1 vorbeilaufen. Sobald erfaßt wird, daß Partikel an dem Partikelerfassungsbereich vorbeilaufen, liefert der Partikeldetektor 35 ein Erfassungssignal an einen Bildprozessor 320 und eine Pulslichtquelle 21. Die Pulslichtquelle 21 erzeugt ein Pulslicht nach Empfang des Erfassungs­ signals von dem Partikeldetektor 35. Das Pulslicht tritt in die CCD- Kamera 15 durch die Flußzelle 1, das Mikroskop 13 und eine der Linsen 14 zum Photographieren oder zum Aufzeichnen der Partikel in dem Bildaufzeichnungsbereich der Flußzelle 1 ein.
Das durch die CCD-Kamera 15 aufgezeichnete Bild wird an den Bild­ prozessor 320 geliefert und, nachdem es einer Bildverarbeitung unter­ worfen ist, an einen Bildspeicher 370 geliefert. Der Bildprozessor 320 entnimmt dem ihm gelieferten Bild Merkmalsparameter und liefert sie an den Datenanalysator 71. Der Datenanalysator 71 subtrahiert den Rot­ kompensationswert Δr, den Grünkompensationswert Δg und den Blaukom­ pensationswert Δb, die alle vorher wie oben erklärt berechnet sind, von der Farbinformation (für rot R, grün G und blau B), die von den Bilddaten erhalten ist, wodurch die Farbkompensation ausgeführt wird. Auf der Grundlage der farbkompensierten Merkmalsparameter klassifiziert der Datenanalysator 71 Partikel und berechnet die Sorte bzw. den Gegenstand und die Konzentration der Partikel.
Dann zeigt der Datenanalysator 71 die resultierende Sorte bzw. den resultierenden Gegenstand und die Konzentration der Partikel auf der Anzeige 38 an.
Mit der Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie oben be­ schrieben, werden die Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und der Bilirubingehalt Z auf der Grundlage der Messung des Probenabsorptions­ vermögens berechnet, welche vor dem Beginn der Bildanalyse gemacht worden ist, zum Bestimmen, ob die Bildanalyse möglich ist oder nicht. Nur die Probe, von der eine Bildanalyse möglich ist, wird dann zu dem Bildanalyseprozeß transferiert. Folglich ist es möglich, einen solchen Fall zu vermeiden, daß die Probe schließlich nicht analysiert werden kann, trotz daß eine lange Zeit für die Bildanalyse verbraucht wird, und somit wird die Meßeffizienz erhöht.
Weiterhin wird mit der Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung eine Farbinformation einer Probe vor dem Anfärben der Probe erfaßt, und Merkmalsparameter von Partikeln der angefärbten Probe werden mit der Farbinformation, die vor dem Anfärben erfaßt ist, gefolgt von der Bild­ analyse kompensiert. Demgemäß wird der Einfluß des Urins vor dem Anfärben derart eingeschränkt, daß die Bildanalyse mit hoher Genau­ igkeit ausgeführt werden kann.
Auch werden gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wenn eine Probe durch die Flußzellenpipette 61 von der Vorverarbeitungsvorrichtung 87 zu der Flußzelle 1 bewegt wird, die zwei Reaktionsbehälter bzw. Anschlüsse 63a und 63b abwechselnd verwendet. Zum Zeitpunkt der Reinigung ist die Flußzellenpipette 61 am Ende angekommen, und die Probe in einem der Reaktionsbehälter 63a und 63b ist bereits vollständig gerührt. Folglich kann die Flußzellenpipette 61 einsaugen und eine Vielzahl von Proben ohne Unterbrechungen ausliefern, wobei ermöglicht wird, daß die Analyse auf eine fortlaufende Weise ausgeführt wird mit dem Ergebnis einer noch höheren Meßeffizienz.
Zusätzlich kann das oben beschriebene Ausführungsbeispiel derart abge­ ändert werden, daß der Datenanalysator 71 als erstes eine Grobklassifi­ zierung von Proben ausführt und dann eine Feinklassifizierung nur jener Proben ausführt, die als unnormal als Ergebnis der Grobklassifizierung bestimmt worden sind.
Fig. 5 ist ein funktionales Blockdiagramm eines zweiten Ausführungsbei­ spiels der Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung.
Bezugnehmend auf Fig. 5 ist ein Probenbehälter 160 ein Urinsammelbe­ cher zur Verwendung in einer gewöhnlichen Urinanalyse. Eine Urin­ probe ist in dem Probenbehälter 160 enthalten.
Die Probe in dem Behälter 160 wird durch eine Probendüse 100 einge­ saugt und wird in eine Flußzelle 101 zur Messung eines Absorptionsver­ mögens eingeführt. Während die Probe durch die Absorptionsvermögen- Meßflußzelle 101 tritt, wird ein weißes Licht von einer Lichtquelle 102 ausgestrahlt, um in die Absorptionsvermögen-Meßflußzelle 101 einzutreten. Das Licht, das durch die Flußzelle 102 übertragen wird, wird in seine spektralen Komponenten durch ein Lichtdispersionselement 103 getrennt, und ein Absorptionsvermögen der Probe bei einer Vielzahl von Wellen­ längen wird durch einen Vielfachwellenlängen-Detektor 104 gemessen. Auf der Grundlage des gemessenen Absorptionsvermögens bei der Viel­ zahl von Wellenlängen berechnet der Datenanalysator 71 die Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und den Bilirubingehalt Z als Probeninformation ähnlich zum obigen ersten Ausführungsbeispiel. Dann vergleicht die Entscheidungseinheit 200 die berechnete Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und den Bilirubingehalt Z mit den jeweiligen in dem Speicher 72 gespeicherten Bezugswerten. Wenn der Vergleich ergibt, daß irgendeines der Trübheit x, der Okkultblutmenge Y und des Bilirubingehalts Z größer als der Bezugswert ist, wird bestimmt, daß die fragliche Probe ungeeignet zum Analysieren ist. Somit wird die Messung gestoppt, zum Bildanalyseprozeß überzugehen.
Die Probe, von der bestimmt worden ist, daß sie für eine Bildanalyse geeignet ist, wird mit einer Anfärblösung unter Rühren in dem Anfärblö­ sungsbehälter 83 gemischt und dann an die Flußzelle 1 geliefert. Der nachfolgende Betrieb ist ähnlich zu jenem in dem ersten Ausführungsbei­ spiel und wird somit hier nicht beschrieben werden.
Wie oben beschrieben kann die Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfin­ dung einen Vorteil zusätzlich zu den ähnlichen Vorteilen gewährleisten, die mit dem ersten Ausführungsbeispiel erhalten werden können.
In der Vorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vor­ liegenden Erfindung wird ein Probenabsorptionsvermögen durch Einsaugen einer Probe aus dem Probenbehälter 160 und durch Übergeben der Probe an die Absorptionsvermögen-Meßflußzelle 101 gemessen. Demge­ mäß muß der Probenbehälter 160 nicht ein Behälter mit einer bestimm­ ten Form sein. Das bedeutet, daß die Vorrichtung für eine Notanalyse angepaßt werden kann, welche besonders bei der Messung von Proben von Lebewesen erforderlich gemacht wird, ohne die Probe an einen bestimmten Probenbehälter zu transferieren. Demzufolge können ange­ färbte Partikel in effizienterer Weise analysiert werden.
Fig. 6A, 6B und 6C sind Flußdiagramme, die den Betrieb eines ersten Ausführungsbeispiels eines Verfahrens zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen.
In Schritt 201 von Fig. 6A werden jeweilige Bezugswerte zur Entschei­ dung der Trübheit X, der Okkultblutmenge Y und des Bilirubingehalts Z durch den Bediener über die Tastatur 65 eingegeben und in dem Bezugswertspeicher 72 gespeichert. Dann werden in Schritt 202 Test­ proben auf die Vorverarbeitungsvorrichtung 87 gesetzt. Im nächsten Schritt 203 werden die Sorte bzw. der Gegenstand, die Seriennummer etc. jeder der Proben durch den Strichcode-Leser oder ähnliches gelesen. In Schritt 204 wird die Probe gerührt, und in Schritt 205 wird ein Absorptionsvermögen der Probe gemessen.
Nachfolgend werden in Schritt 206 die Trübheit, die Okkultblutmenge und der Bilirubingehalt, die aus dem gemessenen Absorptionsvermögen berechnet sind, mit den Entscheidungsbezugswerten verglichen, die in dem Bezugswertspeicher 72 gespeichert sind. Wenn danach die Trübheit X nicht größer als der Bezugswert in Schritt 207 ist, geht der Prozeß zu Schritt 208. Wenn die Okkultblutmenge Y nicht größer als der Bezugs­ wert in Schritt 208 ist, dann geht der Prozeß zu Schritt 209. Wenn der Bilirubingehalt Z nicht größer als der Bezugswert in Schritt 209 ist, dann wird bestimmt, daß die Probe für eine Bildanalyse geeignet ist, und der Prozeß geht zu Schritt 210.
Wenn irgendeines der Trübheit X, der Okkultblutmenge Y und des Bilirubingehalts Z größer als der entsprechende Bezugswert in einem der Schritte 207, 208 und 209 ist, dann geht der Prozeß zu Schritt 230 in Schritt in Fig. 6C. In Schritt 230 werden die Seriennummer der fragli­ chen Probe und ein Hinweis, der darüber informiert, daß die Probe schwierig zu analysieren ist, auf einem CRT angezeigt oder durch einen Drucker ausgedruckt.
In Schritt 210 wird die Probe, die für eine Bildanalyse geeignet ist, gerührt, und in Schritt 211 in Fig. 6B wird ein Teil der gerührten Probe pipettiert. Die Probe wird weiter in Schritt 212 gerührt. Im nächsten Schritt 213 wird eine Farbinformation der Probe vor dem Anfärben berechnet. Speziell werden der Rotkompensationswert Δr (Absorptions­ vermögen nahe 620 nm), der Grünkompensationswert Δg (Absorptionsver­ mögen nahe 520 nm) und der Blaukompensationswert Δb (Absorptions­ vermögen nahe 430 nm) berechnet und gespeichert.
Danach wird in Schritt 214 die Probe angefärbt. In Schritt 215 wird ein schwach vergrößerndes optisches System eingestellt, und in Schritt 216 werden Partikel in der Probe erfaßt. In dem in Fig. 4 gezeigten Aus­ führungsbeispiel wird z. B. die schwach vergrößernde Linse der Linsen 14 in den Lichtweg gebracht, der von der Pulslichtquelle 21 ausgestrahlt wird. Dann wird die Probe eingeführt, um durch die Flußzelle 1 zu treten, und die Partikel werden durch den Partikeldetektor erfaßt, und Abbilder der Partikel werden durch die CCD-Kamera 15 oder ähnliches aufgezeichnet.
Als nächstes werden in Schritt 217 Merkmalsparameter von dem erfaßten Bild bzw. Abbild oder von dem Bild der Partikel abgeleitet bzw. her­ ausgearbeitet. In Schritt 218 werden der Rotkompensationswert Δr; der Grünkompensationswert Δg und der Blaukompensationswert Δb, die alle zuvor vor dem Anfärben berechnet sind, von der Farbinformation in den abgeleiteten bzw. herausgearbeiteten Merkmalsparametern subtrahiert, wodurch eine Farbkompensation ausgeführt wird. Weiterhin wird in Schritt 219 die Klassifizierung der Partikel etc. auf der Grundlage der Bilddaten identifiziert, nachdem sie einer Farbkompensation unterworfen sind.
Der Prozeß geht zu Schritt 220 zum Bestimmen, ob die Messung der Probe abgeschlossen ist oder nicht. Wenn sie nicht abgeschlossen ist, dann kehrt er zu Schritt 216 zurück. Wenn die Messung in Schritt 220 abgeschlossen ist, dann geht er zu Schritt 221 zum Bestimmen, ob die Probe unnormal ist oder nicht, und zwar als ein Ergebnis der Analyse unter Verwendung des schwach vergrößernden optischen Systems. Wenn die Probe in Schritt 221 unnormal ist, dann geht der Prozeß zu Schritt 222 in Fig. 6C. In dem Schritt 222 wird ein stark vergrößerndes opti­ sches System eingestellt. In dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel wird z. B. eine stark vergrößernde Linse der Linsen 14 in den Lichtweg gebracht, der von der Pulslichtquelle 21 ausgestrahlt wird. Dann wird die Probe eingeführt, um durch die Flußzelle 1 zu treten, und die Partikel werden durch den Partikeldetektor erfaßt und Abbilder der Partikel werden durch die CCD-Kamera 15 oder ähnliches in Schritt 223 aufgezeichnet.
Als nächstes werden in Schritt 224 Merkmalsparameter von dem erfaßten Bild oder dem Bild der Partikel abgeleitet bzw. herausgearbeitet. In Schritt 225 werden der Rotkompensationswert Δr, der Grünkompensa­ tionswert Δg und der Blaukompensationswert Δb, die alle vorher vor dem Anfärben berechnet sind, von der Farbinformation in den abgeleiteten herausgearbeiteten Merkinalsparametern subtrahiert, wodurch eine Farb­ kompensation ausgeführt wird. Weiterhin wird in Schritt 226 die Klassi­ fizierung der Partikel etc. auf der Grundlage der Bilddaten identifiziert, nachdem es der Farbkompensation unterworfen wurde.
Der Prozeß geht zu Schritt 227 zum Bestimmen, ob die Messung der Probe abgeschlossen ist oder nicht. Wenn sie nicht abgeschlossen ist, kehrt er zu Schritt 223 zurück. Wenn die Messung in Schritt 227 abgeschlossen ist, dann geht er zu Schritt 228 zum Ausführen einer Kompensation von gleichzeitig durchtretenden Partikeln. Mit anderen Worten, wenn viele Partikel durch den Bilderfassungsbereich der Fluß­ zelle 1 treten, passiert es oft, daß eine Vielzahl von Partikeln während der Bildverarbeitung gleichzeitig durch den Bereich treten. In einem solchen Fall führt es trotz, daß eine Vielzahl von Partikeln tatsächlich existiert, zur der falschen Partikelzählung, daß nur ein Partikel vorhanden ist. Demzufolge wird die berechnete Konzentration von Partikeln unrich­ tig. Angesichts des Obigen wird die Anzahl der Partikel, die gleichzeitig hindurchtreten, zuvor statistisch kompensiert und wird zu der tatsächli­ chen Anzahl der Partikel zur Kompensation addiert.
Nachfolgend wird in Schritt 229 die Konzentration der Partikel berechnet. In Schritt 230 werden die Ergebnisse, wie die berechnete Konzentration und die identifizierte Klassifizierung der Partikel, an den CRT oder an den Drucker ausgegeben, wodurch der Prozeß beendet wird.
Mit dem Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie oben be­ schrieben, wird vor dem Beginn der Bildanalyse bestimmt, ob die Probe für eine Bildanalyse geeignet ist oder nicht, und der Bildanalyseprozeß wird nur an der Probe ausgeführt, die für eine Bildanalyse geeignet ist. Folglich ist das Analyseverfahren so realisiert, daß es einen solchen Fall vermeiden kann, daß die Probe schließlich nicht analysiert werden kann, trotz daß eine lange Zeit für die Bildanalyse verbraucht wird, und somit kann die Meßeffizienz verbessert werden.
Weiterhin wird mit dem Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung eine Farbinformation einer angefärbten Probe auf der Grundlage einer Farb­ information der Probe, die vor dem Anfärben erhalten ist, kompensiert. Folglich wird der Einfluß der Farbe, die die Partikel vor dem Anfärben hatten, so beschränkt, um ein Analyseverfahren zu realisieren, das eine Analyse mit hoher Genauigkeit ausführen kann.
Fig. 7A, 7B und 7C sind Flußdiagramme, die den Betrieb eines zweiten Ausführungsbeispiels des Verfahrens zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen. Das in den Fig. 7A, 7B und 7C gezeigte zweite Ausführungsbeispiel ist unterschiedlich von dem in den Fig. 6A, 6B und 6C gezeigten ersten Ausführungsbeispiel darin, daß das in den Fig. 7A, 7B und 7C gezeigte Ausführungsbeispiel einen Schritt 210A zwischen den Schritten 209 und 210 und einen Schritt 230A anstelle von Schritt 230 nach Schritt 229 enthält. Die anderen Schritte sind die gleichen wie jene in dem in Fig. 6A, 6B und 6C gezeigten Ausführungsbeispiel. Daher wird das in den Fig. 7A, 7B und 7C gezeig­ te Ausführungsbeispiel unten nur bezüglich der Schritte beschrieben werden, die nicht in den in den Fig. 6A, 6B und 6C gezeigten Aus­ führungsbeispielen enthalten sind.
In Schritt 210A, wird die Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und der Bilirubingehalt Z, alle berechnet in Schritt 205, in einem Speicher (nicht gezeigt) gespeichert. Die gespeicherte Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und der Bilirubingehalt Z werden dann in Schritt 230A an dem CRT oder einem Drucker zusammen mit der Konzentration der Probe, der Klassifizierung der Partikel etc. ausgegeben. Das Anzeigen der tatsächli­ chen Werte der Trübheit X, der Okkultblutmenge Y und des Bilirubinge­ halts Z der Probe hilft dem Bediener, die Zuverlässigkeit der Konzen­ tration der Probe und der Klassifizierung der Partikel, die sich aus der Analyse ergaben, abzuschätzen.
Mit dem Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie oben be­ schrieben, ist es möglich, nicht nur ähnliche Vorteile wie jene zu präsen­ tieren, die mit dem in den Fig. 6A, 6B und 6C gezeigten ersten Aus­ führungsbeispiel erhalten werden können, sondern auch den Bediener in die Lage zu versetzen, die Zuverlässigkeit der analysierten Ergebnisse, wie die Konzentration der Probe und die Klassifizierung der Partikel abzuschätzen, indem die Trübheit X, die Okkultblutmenge Y und der Bilirubingehalt Z der Probe, alle gemessen vor dem Anfärben, zusammen mit der Konzentration der Probe und der Klassifizierung der Partikel, die sich aus der Analyse ergaben, angezeigt werden.

Claims (15)

1. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel, zum Anfärben einer Testprobe, die suspendierte Partikel enthält, Aufzeichnen eines Bildes der angefärbten Probe und Klassifizieren der Partikel und Berechnen der Konzentration aus dem aufgezeichneten Bild der Probe, wobei das Verfahren die Schritte aufweist:
Senden eines Lichts mit einer Vielzahl von Wellenlängen durch eine Testprobe vor dem Anfärben und Erfassen des übertragenen Lichts; Berechnen von Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten, die zumindest eine Trübheit der Probe enthalten, auf der Grundlage des übertragenen Lichts;
Vergleichen der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten mit einem vorbestimmten Entscheidungsbezugswert und Bestimmen, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist oder nicht;
Anfärben der Probe und Aufzeichnen eines Bildes der Probe, nur wenn bestimmt worden ist, daß die Probe für eine Analyse geeignet ist; und
Klassifizieren der Partikel und Berechnen der Konzentration auf der Grundlage des Bildes der Probe.
2. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten Daten sind, die eine Trübheit, eine Okkultblutmenge und einen Bilirubinge­ halt anzeigen.
3. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei das Verfahren weiterhin den Schritt des Anzeigens der Serien­ nummer einer Probe, die für eine Analyse ungeeignet ist, und eines Hinweises, der über die Ungeeignetheit der Analyse informiert, auf einer Anzeigeeinrichtung aufweist, wenn von der Probe bestimmt ist, daß eine Analyse davon nicht möglich ist.
4. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei der vorbestimmte Entscheidungsbezugswert, der mit den Analy­ se geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten verglichen werden soll, in einer Speichereinrichtung gespeichert und änderbar ist.
5. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei das Verfahren weiterhin den Schritt des Berechnens einer Farbinformation der Probe auf der Grundlage des übertragenen Lichts aufweist, und zwar nachfolgend zum Schritt des Vergleichens der Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten mit einem vor­ bestimmten Entscheidungsbezugswert, wobei der Schritt des Klassifi­ zierens der Pegel und des Berechnens der Konzentration eine Farbinformation des Bildes der Probe auf der Grundlage der Farb­ information kompensiert, die in dem Schritt des Berechnens von Farbinformation von der Probe, des Klassifizierens der Partikel, des Berechnens der Konzentration der Partikel auf der Grundlage des kompensierten Bildes berechnet ist.
6. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei das Verfahren weiterhin den Schritt des Anzeigens der Analy­ se-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten auf einer Anzeigeeinrich­ tung mit der klassifizierten Sorte und der berechneten Konzentration der Partikel aufweist.
7. Verfahren zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Berechnens von Analyse-geeignet/ungeeignet- Entscheidungsdaten ein Absorptionsvermögen der Probe auf der Grundlage des übertragenen Lichts berechnet, wobei die Trübheit, die Okkultblutmenge und der Bilirubingehalt der Probe als die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten auf der Grundlage des berechneten Absorptionsvermögens berechnet werden.
8. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel, zum Anfärben einer Testprobe, die suspendierte Partikel enthält, Klassifizieren der Partikel in der angefärbten Probe und Berechnen der Konzentration der Partikel, wobei die Vorrichtung aufweist:
eine Lichtquelle zum Aussenden eines Lichts mit einer Vielzahl von Wellenlängen auf eine Testprobe;
eine Lichterfassungseinrichtung zum Empfangen des Lichts, das durch die Probe tritt, und zum Erfassen einer Probeninformation aus dem erfaßten Licht;
eine Flußzeile, durch die die Probe geleitet wird;
eine Flüssigkeitseinspeiseeinrichtung zum Anfärben der Probe und zum Einführen der Probe, um durch die Flußzelle zu treten;
eine Bildaufzeichnungseinrichtung zum Aufzeichnen eines Bildes der Probe in der Flußzelle;
eine Datenanalysiereinrichtung zum Berechnen von Analyse-geeignet/ ungeeignet-Entscheidungsdaten für die Probe auf der Grundlage der Probeninformation von der Lichterfassungseinrichtung und zum Klas­ sifizieren der Partikel und zum Berechnen der Konzentration auf der Grundlage des Bildes der Probe von der Bildaufzeichnungseinrich­ tung;
eine Bestimmunungseinrichtung zum Bestimmen, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist oder nicht, auf der Grundlage der Analyse­ geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten, die durch die Datenanalysier­ einrichtung berechnet sind; und
seine Steuereinrichtung zum Steuern des Betriebs der Flüssigkeitseinspeiseeinrichtung, so daß nur die Probe, von der bestimmt ist, daß sie für eine Analyse geeignet ist, durch die Bestimmungseinrichtung angefärbt wird und durch die Flußzelle geleitet wird.
9. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten Daten sind, die eine Trübheit, eine Okkultblutmenge und einen Bilirubinge­ halt anzeigen.
10. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Vorrichtung weiterhin eine Anzeigeeinrichtung aufweist, wobei, wenn durch die Bestimmungseinrichtung bestimmt worden ist, daß die Probe für eine Analyse ungeeignet ist, die Steuereinrichtung die Anzeigeeinrichtung steuert, um die Seriennummer der Probe, die für eine Analyse ungeeignet ist, und einen Hinweis, der über die Ungeeignetheit der Analyse informiert, anzuzeigen.
11. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Vorrichtung weiterhin eine Speichereinrichtung zum Spei­ chern eines Entscheidungsbezugswertes aufweist, der verwendet wird zum Bestimmen, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist oder nicht, wobei die Bestimmungseinrichtung den in der Speichereinrich­ tung gespeicherten Entscheidungsbezugswert mit den Analyse-ge­ eignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten vergleicht, die durch die Daten­ analysiereinrichtung berechnet sind, und bestimmt, ob die Probe für eine Analyse geeignet ist oder nicht.
12. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 11, wobei der in der Speichereinrichtung gespeicherte Entscheidungs­ bezugswert änderbar ist.
13. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Datenanalysiereinrichtung eine Farbinformation der Probe auf der Grundlage der Probeninformation von der Lichterfassungsein­ richtung berechnet, eine Farbinformation des Bildes der Probe auf der Grundlage der berechneten Farbinformation kompensiert und Partikel klassifiziert und die Konzentration der Partikel auf der Grundlage des kompensierten Bildes berechnet.
14. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Vorrichtung weiterhin eine Anzeigeeinrichtung aufweist, wobei die Steuereinrichtung die Anzeigeeinrichtung steuert, um die Analyse-geeignet/ungeeignet-Entscheidungsdaten zusammen mit der klassifizierten Sorte und der berechneten Konzentration der Partikel anzuzeigen.
15. Vorrichtung zum Analysieren angefärbter Partikel nach Anspruch 8, wobei die Datenanalysiereinrichtung ein Absorptionsvermögen der Probe auf der Grundlage der Probeninformation von der Lichterfas­ sungseinheit berechnet und die Trübheit, die Okkultblutmenge und den Bilirubingehalt der Probe als die Analyse-geeignet/ungeeignet- Entscheidungsdaten auf der Grundlage des berechneten Absorptions­ vermögens berechnet.
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