DE4408948A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Überprüfung von Gebinden - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Überprüfung von GebindenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überprüfung von
Gebinden, insbesondere von Fässern wie Kegs, sowie eine
Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
In der Getränkeindustrie werden wie in vielen anderen In
dustriezweigen Gebinde eingesetzt, die üblicherweise als
Fässer, in der Getränkeindustrie, insbesondere wenn die
Ventile eingeschraubt sind, als Kegs bezeichnet werden. Die
Fässer bestehen üblicherweise aus rostfreiem Stahl oder aus
Kombinationen von rostfreiem Stahl mit anderen Werkstoffen,
wie z. B. Polyurethan oder Gummi, insbesondere im Bereich der
Faßkragen oder -enden. Die Fässer sind Mehrweggebinde, die
nach Entleerung beim Kunden zur Reinigung und erneuten
Befüllung in das Abfüllwerk zurückgebracht werden. Aufgrund
ihres robusten Aufbaus können die Fässer in einer Vielzahl
von Umläufen zwischen dem Abfüllwerk und den Benutzern
verwendet werden. Mit zunehmendem Alter der Gebinde und
Anzahl der Umläufe treten jedoch immer häufiger deformierte
und beschädigte Fässer auf, die Störungen in den Reinigungs-
und Abfüllanlagen verursachen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine
Vorrichtung vorzuschlagen, die es ermöglichen, derartige
Beschädigungen der Fässer festzustellen und beschädigte
Gebinde vor Beginn des Reinigungs- und Füllvorgangs aus der
Produktionslinie der Abfüllanlage auszuschleusen.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung im wesentlichen dadurch
gelöst, daß mit wenigstens einer Kamera ein Bild eines zu
überprüfenden Abschnitts des Fasses, insbesondere einer
Bodenfläche des Fasses mit einem Faßkragen, aufgenommen wird,
daß die Bilddaten erfaßt und an eine Datenverarbeitungsein
richtung weitergeleitet werden, und daß die Daten in der
Datenverarbeitungseinrichtung ausgewertet werden. Die Nutzung
eines Bildverarbeitungssystems zur Überprüfung der Fässer
erlaubt eine weitgehend automatische Kontrolle. Wird bei der
Auswertung in der Datenverarbeitungseinrichtung festgestellt,
daß die Bilddaten des untersuchten Fasses außerhalb festge
legter Toleranzbereiche liegen, kann durch entsprechende
Steuerung der Abfüllanlage das deformierte Faß aus der
Produktionslinie ausgeschleust und einem Reparaturbereich
zugeführt werden, ohne daß es zu Störungen der Abfüllanlage
kommt.
Da die häufigste Beschädigung der Fässer in Form von Defor
mierungen des Faßkragens, bspw. beim Absetzen des Fasses,
erfolgt, ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen, daß an mehreren, vorzugsweise gleich
mäßig über den Umfang des Fasses verteilten Stellen des von
der Kamera aufgenommenen Bildes der Außen- bzw. Innendurch
messer des Faßkragens ermittelt wird, so daß radiale Verfor
mungen festgestellt werden können. Durch die Durchmesserer
mittlung jedes untersuchten Fasses kann die Analyse der
Deformierung des Faßkragens unabhängig von dem Faßtyp automa
tisch erfolgen. Damit ist eine Verarbeitung aller Faßdurch
messer ohne Kalibrierung möglich.
Eine ausreichend genaue Aussage über die Form des Faßkragens
läßt sich erfindungsgemäß dadurch ermitteln, daß der Außen
und/oder Innendurchmesser des Faßkragens an jeweils 8 Stellen
ermittelt wird.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, daß
aus den ermittelten Daten des Außen- bzw. Innendurchmessers
des Faßkragens ein Mittelwert, der sogenannte Außen- bzw.
Innenbestkreis, gebildet wird. Die ermittelten Bestkreise
können als Ausgangspunkt für die Analyse der Deformierungen
des Faßkragens verwendet werden.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung werden die Abweichungen des
ermittelten maximalen und minimalen Außendurchmessers von dem
Außenbestkreis des Faßkragens festgestellt. Auch hierbei ist
die Analyse für verschiedenste Faßtypen möglich, da jeweils
der für das individuelle Faß gebildete Bestkreis herangezogen
wird.
Auf gleiche Weise werden erfindungsgemäß die ermittelten
Innendurchmesser des Faßkragens mit dem Innenbestkreis
verglichen.
Da es auch vorkommen kann, daß Fässer zurückgeliefert werden,
die nicht in der Abfüllanlage verarbeitbar sind oder von der
Brauerei nicht vertrieben werden, ist bei einer Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, daß der ermittelte Außen- bzw.
Innenbestkreis des Faßkragens mit in einer Datenbank gespei
cherten Werten üblicher Fässer verglichen wird. Damit ist es
möglich, Fremdfässer automatisch aus der Abfüllanlage auszu
schleusen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
wird in dem von der Kamera aufgenommenen Bild die Anzahl der
Pixel ermittelt, die außerhalb des Außenbestkreises und
innerhalb des Innenbestkreises liegen sowie die Anzahl der
zwischen Außen- und Innenbestkreis liegenden Pixel. Durch
Analyse der ermittelten Pixelzahlen läßt sich eine eventuelle
Deformierung des Faßkragens ermitteln.
Um auch die Fälle zu erfassen, bei denen eine einzelne Stelle
des Faßkragens axial eingedrückt ist, wird erfindungsgemäß
vorgeschlagen, das Faß auszusondern, wenn in einem Umfangs
bereich des Faßkragens keine Pixel ermittelt werden.
Die axiale Deformation des Faßkragens kann aber auch in einem
Schiefdrücken des Faßkragens bestehen. Erfindungsgemäß ist
daher vorgesehen, daß der Abstand verschiedener Umfangsberei
che des Faßkragens zu einer Referenzebene ermittelt wird, die
vorzugsweise horizontal liegt. Dadurch läßt sich eine eventu
elle Schiefstellung des Faßkragens ermitteln.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Abstandsmessung mittels eines
Lasermeßgerätes oder mit Ultraschall. Es kann jedoch auch
vorgesehen sein, daß die Abstandsmessung mit zwei Kameras
durchgeführt wird und der Abstand durch Auswertung der
Lichtreflexe, bspw. durch Stereometrie, ermittelt wird.
Es kommt auch vor, daß die von der Kamera überprüfte Seite
des Fasses keine Deformationen aufweist, daß aber eine
Deformation der gegenüberliegenden Seite des Fasses eine
Schiefstellung des Fasses bewirkt. Bei einer Auswertung des
von der nichtdeformierten Seite aufgenommenen Bildes würde
sich in einem solchen Fall statt der eigentlich vorliegenden
Kreisform des Faßkragens eine Ellipse ergeben. Auch die
Abstandsmessung würde eine Deformation des Faßkragens an
zeigen, obwohl auf dieser Faßseite tatsächlich keine Deforma
tion vorliegt. Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, daß
auf der Bodenfläche des Fasses Referenzpunkte aufgenommen
werden und daß der Abstand der Referenzpunkte von der Refe
renzebene ermittelt wird.
Vorzugsweise werden dabei vier um jeweils 90° zueinander
versetzte Referenzpunkte auf der Faßbodenfläche aufgenommen.
Da die Faßbodenfläche durch den Faßkragen geschützt ist,
treten an ihr üblicherweise keine Deformationen auf, so daß
sie als Basis zur Berechnung einer eventuellen Schiefstellung
des Fasses genutzt werden kann. Bei der erfindungsgemäßen
Lösung ist vorgesehen, daß der Abstand der einzelnen Refe
renzpunkte auf der Faßbodenfläche von der Referenzebene
zueinander in Beziehung gesetzt wird, daß die Relativlage des
Faßbodens zur Horizontalen ermittelt wird, und daß bei einer
ermittelten Schiefstellung des Fasses das von der Kamera
aufgenommene Bild des Faßkragens um die Faßneigung korrigiert
wird. Nach einer derartigen Korrektur kann überprüft werden,
ob der untersuchte Faßkragen tatsächlich deformiert ist oder
eine eventuelle Fehlermeldung lediglich auf eine Schief
stellung des Fasses zurückzuführen ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß von der
Ober- und/oder der Unterseite des Fasses ein Bild aufgenommen
und ausgewertet wird, und daß das Faß ausgesondert wird, wenn
die ermittelten Daten der Ober- und/oder Unterseite des
Fasses außerhalb bestimmter Toleranzbereiche liegen.
Die Fässer werden durch ein Faßventil gereinigt und befüllt,
das als Fitting bezeichnet wird und insbesondere bei Kegs in
einer Muffe eingeschraubt wird. Wird die Muffe beim Transport
beschädigt, kann dies zu einer Schrägstellung des Ventils im
Faß führen, so daß keine ausreichende Reinigung, Befüllung
oder Entleerung möglich ist. Um bei der Überprüfung des
Fasses auch derartige Deformationen erfassen zu können, wird
bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorge
schlagen, daß der Abstand der Oberfläche eines Fittings von
der Faßbodenfläche an wenigstens zwei einander vorzugsweise
gegenüberliegende Referenzpunkten der Fittingoberfläche
ermittelt wird, und daß das Faß ausgesondert wird, wenn die
Abstände der wenigstens zwei Referenzpunkte auf der Fitting
oberfläche von der Faßbodenfläche um mehr als einen festge
legten Toleranzwert voneinander abweichen. Wie oben beschrie
ben wird die Faßbodenfläche üblicherweise nicht deformiert,
so daß bei einem unterschiedlichen Abstand der Referenzpunkte
der Fittingoberfläche zu der Faßbodenfläche von einer Schief
stellung des Fittings ausgegangen werden kann.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des oben
beschriebenen Verfahrens weist bspw. wenigstens eine Kamera
zur Aufnahme von Bildern von zu überprüfenden Abschnitten der
Fässer, insbesondere der Bodenfläche des Fasses mit dem
Faßkragen, und eine Datenverarbeitungseinrichtung auf, in der
die Bilddaten ausgewertet werden.
Die Kamera kann dabei erfindungsgemäß eine CCD-Zeilenkamera
oder eine Videokamera sein.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die
Datenverarbeitungseinrichtung einen Speicher zur Speicherung
der ermittelten Daten und einen Speicher für die Daten
bekannter Faßtypen auf.
In Weiterbildung der Erfindung ist eine Meßeinrichtung für
die Ermittlung des Abstandes einzelner Abschnitte des Fasses
von einer Referenzebene vorgesehen, mit der eventuelle
Schiefstellungen des Faßkragens ermittelbar sind.
Die Meßeinrichtung ist zweckmäßigerweise ein optisches
Lasermeßgerät oder ein Ultraschallgerät.
Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform der Erfin
dung ist vor und nach einer Wendemaschine für das Faß jeweils
eine Kamera angeordnet, die Bilder von der Ober- bzw. der
Unterseite des Fasses aufnimmt. Da eine solche Wendemaschine
üblicherweise am Anfang einer Abfüllanlage angeordnet ist,
kann unter Ausnutzung der bestehenden Strukturen eine früh
zeitige Fehlererkennung ermöglicht werden.
In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist ein Zwischen
speicher für die Daten des von der vor der Wendemaschine
angeordneten Kamera aufgenommenen Bildes vorgesehen, so daß
die Bilddaten beider Kameras gemeinsam ausgewertet werden
können.
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen und der Zeichnung. Dabei bilden alle
beschriebenen und/oder dargestellten Merkmale für sich oder
in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder
deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines zu unter
suchenden Fasses mit einer darüber angeordne
ten Kamera,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines aufgenom
menen Bildes mit eingezeichneten Bestkreisen,
Fig. 3 eine ähnliche Darstellung wie in Fig. 2 mit
angedeuteten Pixeln,
Fig. 4 ein Faß mit einer axialen Eindellung an einer
Stelle,
Fig. 5 das sich bei einem in Fig. 4 dargestellten
Faß ergebende Pixelbild,
Fig. 6 eine schematische Darstellung der Abstands
messung des Faßkragens von einer Referenz
ebene,
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht der Meßein
richtung,
Fig. 8 ein schiefstehendes Faß,
Fig. 9 ein Faß mit schiefsitzendem Fitting, und
Fig. 10 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer
Wendemaschine.
Das in Fig. 1 dargestellte Faß 1 ist ein Mehrweggebinde, das
nach Entleeren beim Kunden zum Reinigen und erneuten Befüllen
in die Abfüllanlage zurückgebracht wurde. Um zu vermeiden,
daß Deformierungen an dem Faß 1 den Reinigungs- und/oder
Füllvorgang stören und zu Unterbrechungen des Produktions
prozesses führen, wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
überprüft, ob das Faß 1 deformiert ist. Wird eine Deformation
festgestellt, so wird das Faß 1 aus dem Produktionsfluß
ausgeschleust und einem Reparaturbereich zugeführt.
Mit einer vorzugsweise über einem Transportband 2 für das Faß
1 angeordneten Kamera 3 wird ein Bild von einer Bodenfläche
4 und einem dazugehörigen Faßkragen 5 des Fasses 1 aufgenom
men. Die Bilddaten werden an eine nicht dargestellte Daten
verarbeitungseinrichtung weitergeleitet und dort ausgewertet.
In Fig. 2 ist das von der Kamera 3 aufgenommene Bild schema
tisch dargestellt. Der Faßkragen 5 ist über seinen Umfang
unregelmäßig deformiert und weicht von der ursprünglichen
Kreisform eines neuen Fasses ab. In dem aufgenommenen Bild
werden an acht, in Fig. 2 durch Pfeile angedeuteten Stellen
die Außen- und Innendurchmesser des Faßkragens 5 ermittelt.
Aus den erhaltenen Werten wird in der Datenverarbeitungsein
richtung ein Mittelwert gebildet, der in einen Außenbestkreis
6 und einen Innenbestkreis 7 umgesetzt wird. Die Bestkreise
6, 7 sind in der Zeichnung gestrichelt dargestellt. Bei der
Darstellung in Fig. 2 steht der Faßkragen 5 in Teilbereichen
über den Außenbestkreis 6 bzw. den Innenbestkreis 7 vor.
Nun werden für jeden gemessenen Außen- und Innendurchmesser
des Faßkragens 5 die maximalen und minimalen Abweichungen von
dem Außenbestkreis 6 und dem Innenbestkreis 7 ermittelt.
Ergibt sich, daß die Abweichungen außerhalb eines festgeleg
ten Toleranzbereiches liegen, so ist das Faß 1 so stark
deformiert, daß eine ordnungsgemäße Reinigung oder Füllung
nicht mehr gewährleistet ist. Das deformierte Faß 1 wird
ausgesondert und einem Reparaturbereich zugeführt.
In der Datenverarbeitungseinrichtung ist ein Speicher vor
gesehen, der die Außen- und Innendurchmesser der Faßkragen
des bekannten Faßbestandes enthält. Diese Daten werden nun
mit dem für das Faß 1 ermittelten Außenbestkreis 6 und
Innenbestkreis 7 verglichen. Stellt sich heraus, daß die
Daten des Fasses 1 um mehr als einen festgelegten Toleranz
bereich von den im Speicher der Datenverarbeitungseinrichtung
enthaltenen Daten abweichen, so handelt es sich bei dem Faß
1 um ein Fremdfaß, daß für die Abfüllanlage nicht geeignet
ist oder von der Brauerei üblicherweise nicht vertrieben
wird. In einem solchen Fall wird das Faß 1 ausgesondert.
Bei einem etwas anderem Verfahren zur Auswertung des von der
Kamera 3 aufgenommenen Bildes werden, wie in Fig. 3 darge
stellt, Pixel 8 der Abbildung des Faßkragens 5 ermittelt.
Dabei wird sowohl die Anzahl der Pixel 8 ermittelt, die
außerhalb des Außenbestkreises 6 und innerhalb des Innenbest
kreises 7 liegen als auch die Anzahl der zwischen dem Außen
bestkreis 6 und dem Innenbestkreis 7 liegenden Pixel. Sollte
das Verhältnis der innerhalb und außerhalb der Bestkreise 6,
7 liegenden Pixel 8 einen festgelegten Toleranzbereich
verlassen, so wird das Faß 1 ausgesondert und dem Reparatur
bereich zugeführt.
Durch die oben beschriebenen Verfahren werden im wesentlichen
Faßkragendeformationen in radialer Richtung erfaßt. Es ist
aber auch möglich, daß der Faßkragen 5 in Axialrichtung
deformiert ist. Ein derart deformiertes Faß 1 ist in Fig. 4
schematisch dargestellt. Eine axiale Eindellung 9 ist durch
Analyse der Außen- und Innendurchmesser des Faßkragens 5
nicht feststellbar, da sich diese bei einer rein axialen
Verformung nicht ändern. Bei der Ermittlung der Pixel 8 in
der Ebene des Faßkragens 5 ergibt sich jedoch im Bereich der
Eindellung 9 eine Lücke 10, wie in Fig. 5 dargestellt. Wird
bei der Analyse des von der Kamera 3 aufgenommenen Bildes
eine derartige Lücke 10 festgestellt, so wird das Faß 1
ausgesondert.
Ist, wie in Fig. 6 dargestellt, der gesamte Faßkragen 5
schief eingedrückt, so läßt sich die Deformation nur durch
eine Abstandsmessung des Faßkragens 5 von einer horizontalen
Referenzebene 11 feststellen. Die Abstandsmessung erfolgt
über Meßeinrichtungen 12, die über dem Faß 1 angeordnet sind
und den Abstand zwischen dem Faßkragen 5 und der Referenz
ebene 11 erfassen. Die Meßeinrichtungen 12 können optische
Lasermeßgeräte oder Ultraschallgeräte sein. Auch ist es
möglich, zwei Kameras vorzusehen, mit denen die Lichtreflexe,
ggf. mittels Stereometrie, ausgewertet werden. Da die Meßein
richtungen 12 im wesentlichen punktförmig arbeiten, ist eine
Vielzahl von Meßeinrichtungen 12 quer zu dem Transportband 2
des Fasses 1 angeordnet. Über eine Lichtschranke 13 wird der
Beginn der Messung ausgelöst. Die Meßzellen 12 speichern die
gemessenen Werte während des Durchlaufs des Fasses 1 und
übermitteln die Werte an die Datenverarbeitungseinrichtung.
Wird eine Schiefstellung des Faßkragens 5 ermittelt, so wird
das Faß 1 ausgesondert.
Ist die der Kamera 3 zugeordnete Seite des Fasses 1 nicht
deformiert, dafür aber die gegenüberliegende Seite des
Fasses, so steht ggf. das komplette Faß 1 schief. Ein derart
deformiertes Faß 1 ist in Fig. 8 dargestellt. In einem
solchen Fall wird sowohl bei der Abstandsmessung mit den
Meßeinrichtungen 12 als auch bei der Analyse der Durchmesser
des Faßkragens 5 eine Fehlermeldung erfolgen, da die Meßein
richtungen 12 einerseits feststellen werden, daß der Faß
kragen 5 nicht horizontal steht und andererseits die Kamera
3 ein ellipsenförmiges Bild des Faßkragens 5 aufnehmen wird,
das mit den dann ermittelten Bestkreisen 6, 7 nicht überein
stimmt. Für einen solchen Fall wird vorgeschlagen, daß vier,
um jeweils 90° zueinander versetzte Referenzpunkte 14 auf der
Bodenfläche 4 des Fasses 1 aufgenommen werden (vgl. Fig. 2
und 3) und der Abstand der Referenzpunkte 14 von der horizon
tal liegenden Referenzebene 11 bestimmt wird. Da die Boden
fläche 4 des Fasses 1 durch den Faßkragen 5 vor Deformierun
gen geschützt ist, ist bei einem normalen Faß 1 davon auszu
gehen, daß die Bodenfläche 4 horizontal liegt. Wird bei der
Abstandsmessung der Referenzpunkte 14 auf der Bodenfläche 4
festgestellt, daß die einzelnen Referenzpunkte 14 unter
schiedliche Abstände zu der Referenzebene 11 aufweisen, so
kann rechnerisch die Neigung der Bodenfläche 4 und damit des
Fasses 1 ermittelt werden. Die so ermittelte Neigung des
Fasses 1 wird als Korrekturfaktor bei der Abstandsmessung der
Meßeinrichtungen 12 sowie der Ermittlung der Bestkreise 6, 7
eingearbeitet. Dadurch kann die Schiefstellung des Fasses 1
kompensiert werden. Erst nach dieser Kompensation wird die
Auswertung der Durchmesser in Bezug auf die Bestkreise 6, 7
durchgeführt, so daß Fehlmessungen und ungerechtfertigte
Aussonderungen des Fasses 1 vermieden werden.
Das Faß 1 wird über ein Faßventil oder Fitting 15 gereinigt
und befüllt. Das Fitting 15 ist bspw. über eine Muffe 16 in
der Bodenfläche 4 des Fasses 1 eingeschraubt. Beim Transport
des Fasses 1 kann die Muffe 16 deformiert werden, was zu
einer Schiefstellung des Fittings 15 führt. In einem solchen
Fall ist eine ordnungsgemäße Reinigung, Befüllung oder
Entleerung nicht zu gewährleisten, so daß das Faß 1 auszu
sondern ist. Ein Faß 1 mit einer derart deformierten Muffe 16
und schiefstehendem Fitting 15 ist in Fig. 9 dargestellt. Um
die Schiefstellung des Fittings 15 ermitteln zu können,
werden wenigstens zwei, einander vorzugsweise gegenüberlie
gende Referenzpunkte 17 (vgl. Fig. 2 und 3) auf der Ober
fläche des Fittings 15 aufgenommen und ihr Abstand zu der
Bodenfläche 4 des Fasses 1 ermittelt. Ergibt sich für die
beiden Referenzpunkte 17 ein unterschiedlicher Abstandswert
zu der möglicherweise geneigten Bodenfläche 4 des Fasses 1,
so wird das Faß 1 ausgesondert.
Da eine Überprüfung des Fasses 1 sowohl auf seiner Unterseite
als auch seiner Oberseite erfolgen sollte, ist bei einer
erfindungsgemäßen, in Fig. 10 schematisch dargestellten
Vorrichtung vorgesehen, daß eine Kamera 3 sowohl vor als auch
hinter einer Wendemaschine 18 der Abfüllanlage angeordnet
ist. Eine solche Wendemaschine 18 ist in den Abfüllanlagen
ohnehin vorhanden, da die Fässer 1 üblicherweise mit dem
Fitting 15 nach oben auf Paletten in die Abfüllbetriebe
zurückgebracht werden. Dort werden sie entpalettiert und mit
Fitting 15 nach oben auf dem Transportband 2 in eine Behand
lungsanlage gebracht. Da der Reinigungs- und/oder Füllvorgang
üblicherweise bei nach unten gekehrtem Fitting 15 durchge
führt wird, werden die Fässer 1 in der Wendemaschine 18
gewendet und mit Fitting 15 nach unten auf das Transportband
2 gesetzt. Durch Anordnung je einer Kamera 3 vor und nach der
Wendemaschine 18 kann somit ohne zusätzlichen Aufwand sowohl
die Unter- als auch die Oberseite des Fasses 1 untersucht
werden. Die Datenverarbeitungseinrichtung kann einen Zwi
schenspeicher für die Daten des von der vor der Wendemaschine
18 angeordneten Kamera 3 aufgenommenen Bildes aufweisen, so
daß die Daten der Ober- und Unterseite des Fasses 1 gemeinsam
ausgewertet werden können. Wird bei der Ober- oder Unterseite
des Fasses 1 eine Deformation des Faßkragens 5 und/oder des
Fittings 15 festgestellt, so wird dies von der Datenverarbei
tungseinrichtung an die Anlagensteuerung gemeldet und das Faß
1 über einen hinter der Wendemaschine 18 vorgesehenen in der
Zeichnung nicht dargestellten Ausstoßer aus dem Produk
tionsfluß der Anlage ausgesondert und einem Reparaturbereich
zugeführt. Da gleich zu Beginn der Abfüllanlage sowohl die
Ober- als auch die Unterseite des Fasses 1 untersucht wird,
ist lediglich ein Ausstoßer erforderlich. Gleichzeitig ist
sichergestellt, daß vor Beginn des Reinigungs- oder Füll
prozesses alle deformierten Fässer ausgesondert werden, so
daß hierdurch keine Störungen des Produktionsflusses hervor
gerufen werden.
Neben den oben beschriebenen Anwendung zur Analyse von
Faßdeformationen kann die Kamera 3 auch zur Überprüfung
weiterer Faßeigenschaften verwendet werden. So läßt sich mit
der Kamera 3 feststellen, ob das Faß 1 ein Etikett oder dgl.
mit Informationen bspw. über das Mindesthaltbarkeitsdatum der
in dem Faß 1 enthaltenen Getränkeflüssigkeit aufweist. Fehlt
ein solches Etikett, so wird das Faß 1 ausgesondert. Außerdem
lassen sich mit der Kamera 3 ggf. eine Leckage des Fittings
15 oder beliebige andere, optisch erfaßbare Informationen
ermitteln.
Bezugszeichenliste
1 Faß
2 Transportband
3 Kamera
4 Bodenfläche
5 Faßkragen
6 Außenbestkreis
7 Innenbestkreis
8 Pixel
9 Eindellung
10 Lücke
11 Referenzebene
12 Meßeinrichtungen
13 Lichtschranke
14 Referenzpunkte
15 Fitting
16 Muffe
17 Referenzpunkte
18 Wendemaschine
2 Transportband
3 Kamera
4 Bodenfläche
5 Faßkragen
6 Außenbestkreis
7 Innenbestkreis
8 Pixel
9 Eindellung
10 Lücke
11 Referenzebene
12 Meßeinrichtungen
13 Lichtschranke
14 Referenzpunkte
15 Fitting
16 Muffe
17 Referenzpunkte
18 Wendemaschine
Claims (28)
1. Verfahren zur Überprüfung von Gebinden, insbesondere von
Fässern wie Kegs, dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens
einer Kamera (3) ein Bild eines zu überprüfenden Abschnitts
des Fasses (1), insbesondere einer Bodenfläche (4) mit einem
Faßkragen (5), aufgenommen wird, daß die Bilddaten erfaßt und
an eine Datenverarbeitungseinrichtung weitergeleitet werden,
und daß die Daten in der Datenverarbeitungseinrichtung
ausgewertet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an mehreren, vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang des
Fasses (1) verteilten Stellen des von der Kamera (3) aufge
nommenen Bildes der Außendurchmesser des Faßkragens (5)
ermittelt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß an mehreren, vorzugsweise gleichmäßig über den
Umfang des Fasses (1) verteilten Stellen des von der Kamera
(3) aufgenommenen Bildes der Innendurchmesser des Faßkragens
(5) ermittelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, daß der Außen- und/oder Innendurchmesser des Faßkragens
(5) an jeweils 8 Stellen ermittelt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß aus den ermittelten Daten des Außen- bzw.
Innendurchmessers des Faßkragens (5) ein Mittelwert, der
sogenannte Außenbestkreis (6) bzw. Innenbestkreis (7),
gebildet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abweichungen des ermittelten maximalen und minimalen
Außendurchmessers von dem Außenbestkreis (6) des Faßkragens
(5) festgestellt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Abweichungen des ermittelten maximalen und
minimalen Innendurchmessers von dem Innenbestkreis (7) des
Faßkragens (5) festgestellt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der ermittelte Außenbestkreis (6) bzw.
Innenbestkreis (7) des Faßkragens (5) mit in einer Datenbank
gespeicherten Werten üblicher Fässer verglichen werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem von der Kamera (3) aufgenommenen
Bild die Anzahl der Pixel (8) ermittelt wird, die außerhalb
des Außenbestkreises (6) und innerhalb des Innenbestkreises
(7) liegen, und daß die Anzahl der zwischen dem Außenbest
kreis (6) und dem Innenbestkreis (7) liegenden Pixel (8)
ermittelt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Faß (1) ausgesondert wird, wenn in einem Umfangsbereich
des Faßkragens (5) keine Pixel (8) ermittelt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand verschiedener Umfangsbereiche
des Faßkragens (5) zu einer Referenzebene (11) ermittelt
wird, die vorzugsweise horizontal liegt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandsmessung mittels eines optischen Lasermeßgerätes
erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandsmessung mit Ultraschall erfolgt.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandsmessung mit 2 Kameras durchgeführt wird und der
Abstand durch die Auswertung der Lichtreflexe, bspw. durch
Stereometrie, ermittelt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Bodenfläche (4) des Fasses (1)
Referenzpunkte (14) aufgenommen werden, und daß der Abstand
der Referenzpunkte (14) von der Referenzebene (11) ermittelt
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
4, vorzugsweise um jeweils 90° zueinander versetzte Referenz
punkte (14) auf der Faßbodenfläche (4) aufgenommen werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich
net, daß der Abstand der einzelnen Referenzpunkte (14) auf
der Faßbodenfläche (4) von der Referenzebene (11) zueinander
in Beziehung gesetzt wird, daß die Relativlage der Faßboden
fläche (4) zur Horizontalen ermittelt wird, und daß bei einer
ermittelten Schiefstellung des Fasses (1) das von der Kamera (3)
aufgenommene Bild des Faßkragens (5) um die Faßneigung
korrigiert wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß von der Ober- und/oder der Unterseite des
Fasses (1) ein Bild aufgenommen und ausgewertet wird, und daß
das Faß (1) ausgesondert wird, wenn die ermittelten Daten der
Ober- und/oder Unterseite des Fasses (1) außerhalb bestimmter
Toleranzbereiche liegen.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand der Oberfläche eines Fittings
(15) von der Faßbodenfläche (4) an wenigstens zwei, einander
vorzugsweise gegenüberliegenden Punkten der Fittingoberfläche
ermittelt wird, und daß das Faß (1) ausgesondert wird, wenn
die Abstände der wenigstens zwei Punkte der Fittingoberfläche
von der Faßbodenfläche (4) um mehr als einen festgelegten
Toleranzwert voneinander abweichen.
20. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch wenigstens eine
Kamera (3) zur Aufnahme von Bildern von zu überprüfenden
Abschnitten der Fässer (1), insbesondere der Bodenfläche (4)
des Fasses (1) mit dem Faßkragen (5), und einer Datenver
arbeitungseinrichtung, in der die Bilddaten ausgewertet
werden.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kamera (3) eine CCD-Zeilenkamera ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kamera (3) eine Videokamera ist.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datenverarbeitungseinrichtung einen
Speicher zur Speicherung der ermittelten Daten und/oder einen
Speicher für die Daten bekannter Faßtypen aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, gekenn
zeichnet durch eine Meßeinrichtung (12) für die Ermittlung
des Abstandes einzelner Abschnitte des Fasses (1) von einer
Referenzebene (11).
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (12) ein optisches Lasermeßgerät ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (12) ein Ultraschallgerät ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß vor und nach einer Wendemaschine (18) für
das Faß (1) jeweils eine Kamera (3) angeordnet ist, die
Bilder von der Ober- bzw. der Unterseite des Fasses (1)
aufnimmt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch einen
Zwischenspeicher für die Daten des von der vor der Wende
maschine (18) angeordneten Kamera (3) aufgenommenen Bildes.
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