DE4425439A1 - Teststreifenauswertegerät mit einer Transporteinheit für Teststreifen - Google Patents

Teststreifenauswertegerät mit einer Transporteinheit für Teststreifen

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Description

Die Erfindung betrifft ein Teststreifenauswertegerät mit einer Transportein­ heit, von der die Teststreifen senkrecht zu ihrer Längsrichtung mit einem Rechen über eine Teststreifenauflage zu einer Meßposition und über diese hinaus in einen Entsorgungsbereich transportiert werden, wobei der Rechen durch einen Kulissenantrieb gesteuert wird, der eine Höhenkulisse, einen Füh­ rungsarm und einen Antriebsmotor besitzt, wobei der Antriebsmotor die Basis des Führungsarmes in einer Raumrichtung bewegt und die Bewegung des Kopfes des Führungsarmes über einen Führungsbolzen, der in die Höhen­ kulisse eingreift, so umgelenkt wird, daß der an dem Kopf des Führungsarmes befestigte Rechen eine Bewegung ausführt, die aus mindestens 2 Raumrichtungen zusammengesetzt ist.
Eine photometrische Auswertung von Teststreifen wird im Bereich der klinischen Analyse vor allem für Urin, Blut und Serum durchgeführt. Ge­ bräuchliche Teststreifen besitzen eine Mehrzahl von Testfeldern zur Be­ stimmung verschiedener Bestandteile der Probe. Die Teststreifen werden üb­ licherweise in die Probeflüssigkeit eingetaucht, gegebenenfalls ein Überschuß von Probeflüssigkeit abgestreift und daraufhin in ein Auswertegerät gegeben. Die Reaktion der Probenbestandteile führt zu einer farblichen Veränderung der Testfelder, die in der Regel photometrisch, insbesondere reflektometrisch aus­ gewertet wird. Bezuglich Benutzerfreundlichkeit und Auswertegenauigkeit werden an Teststreifenauswertegeräte hohe Anforderungen gestellt. Die Posi­ tionierung der Testfelder unter dem Meßkopf ist entscheidend für die Ge­ nauigkeit der Auswertung. Insbesondere die Einhaltung eines definierten Ab­ standes zwischen Meßkopf und Testfeldoberfläche ist wichtig für die Ge­ nauigkeit der Auswertung.
Im Stand der Technik ist aus der Patentanmeldung EP-A-0 431 455 ein Test­ streifenauswertegerät bekannt, mit dem der Transport und die Positionierung von Teststreifen möglich ist. Mit der in dieser Patentanmeldung beschriebenen Apparatur wird der schrittweise Transport von Teststreifen über eine syn­ chronisierte Bewegung von Mitnehmerelementen und Teststreifenauflage er­ reicht. Für die Bewegung der Mitnehmerelemente und der Teststreifenauflage ist jeweils ein separater Motor vorgesehen. Die beschriebene Vorrichtung ist außerdem zur simultanen Auswertung einer Vielzahl von Teststreifen vorge­ sehen, so daß ihre Verwendung zur Auswertung einzelner Teststreifen für den Benutzer wenig vorteilhaft ist. Da das Gerät zur Auswertung einer Vielzahl von Teststreifen ausgelegt ist, ist es mit dementsprechend höheren Produk­ tionskosten verbunden.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein Teststreifenauswertegerät zur Verfügung zu stellen, das zur Auswertung einzelner oder einer geringen Zahl von Teststreifen geeignet ist und sowohl einen hohen Bedienkomfort als auch eine hohe Meßgenauigkeit bietet. Insbesondere war es Aufgabe der Erfindung, eine Transporteinheit für ein Teststreifenauswertegerät zur Verfügung zu stellen, die mit einem einfachen Antrieb die Funktionen Transport und Posi­ tionierung erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch ein Teststreifenauswertegerät mit einer Transport­ einheit gelöst, bei der die Teststreifen senkrecht zu ihrer Längsrichtung mit einem Rechen über eine Teststreifenauflage zu einer Meßposition und über diese hinaus in einen Entsorgungsbereich transportiert werden, wobei der Rechen durch einen Kulissenantrieb gesteuert wird, der eine Höhenkulisse, einen Führungsarm und einen Antriebsmotor besitzt, wobei der Antriebsmotor die Basis des Führungsarmes in einer Raumrichtung bewegt und die Bewe­ gung des Kopfes des Führungsarmes über einen Führungsbolzen, der in die Höhenkulisse eingreift, so umgelenkt wird, daß der an dem Kopf des Füh­ rungsarmes befestigte Rechen eine Bewegung ausführt, die aus mindestens 2 Raumrichtungen zusammengesetzt ist.
Das vorliegende Teststreifenauswertegerät erleichtert dem Benutzer die Aus­ wertung geringer Mengen von Teststreifen auch dadurch, daß der Transport der Teststreifen in die Meßpositionen nicht manuell durchgeführt werden muß, sondern durch eine Transporteinheit vorgenommen wird. Die Transporteinheit besitzt mehrere miteinander kooperierende Elemente. Das Element der Transporteinheit, das direkt mit Testelementen in Kontakt tritt, ist ein Rechen. Der erfindungsgemäße Rechen besitzt die Gestalt einer dünnen Platte mit einer Länge von einigen Zentimetern, einer Breite von wenigen Zentimetern und der Dicke von einigen Millimetern. In den Rechen sind Meßöffnungen integriert, durch die die Testfelder von unter dem Rechen befindlichen Testelementen zugänglich sind. Der Rechen besitzt weiterhin Führungselemente, die eine Führung des Teststreifens über die Teststreifenauflage und eine Ausrichtung der Teststreifen bewirken. Mögliche Führungselemente sind beispielsweise Stege oder Haken, die an der Unterseite des Rechens angebracht sind.
Der Rechen ist an dem Kopf eines Führungsarmes befestigt, an dem sich weiterhin ein Führungsbolzen befindet.
Der Kopf des Führungsarmes ist über ein Verbindungselement flexibel mit der Basis des Führungsarmes verbunden. Das Verbindungselement ermöglicht eine Bewegung des Kopfes senkrecht zur Teststreifenauflage. Bevorzugt dient als Verbindungselement eine Doppelblattfeder. Gegen eine Einzelblattfeder be­ sitzt diese den Vorteil, daß eine Verdrehung des Kopfes des Führungsarmes verhindert wird. Vorteilhaft können Kopf und Basis sowie Doppelblattfeder integral gefertigt sein.
Die Basis des Führungsarmes wird über eine Antriebsvorrichtung in einer Raumrichtung bewegt. Für diese eindimensionale Bewegung sind im Stand der Technik eine Vielzahl von Antriebsvorrichtungen bekannt. Als erfindungsge­ mäß besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn sich die Basis des Führungsarmes auf einem Reiter befindet, der auf einer Führungsschiene läuft.
Die Bewegung des Reiters auf der Führungsschiene kann beispielsweise durch eine an den Reiter angelenkte Zahnstange erfolgen. Aufgrund der speziellen Anforderungen an die Transporteinheit bezüglich der Positioniergenauigkeit hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn an dem Reiter eine Schlitzplatte be­ festigt ist, in die Exzenterbolzen eines Antriebsmotores eingreifen.
Diese Art des Antrieb es besitzt ausgezeichnete Positionen, bei denen eine relativ große Winkeländerung der Motorachse nur zu einer sehr geringen Be­ wegung der Schlitzplatte und damit des Führungsarmes führt. Die ausge­ zeichneten Positionen können demnach mit sehr hoher Genauigkeit angefahren werden, auch wenn der Antriebsmotor eine relativ große Stellungenauigkeit besitzt. Dies führt zu einer Kosteneinsparung für den Antriebsmotor.
Während der Führungsarm durch den Antriebsmotor bewegt wird, greift ein am Kopf des Führungsarmes befestigter Führungsbolzen in die Höhenkulisse ein. Die Höhenkulisse gibt in Abhängigkeit von der lateralen Position des Füh­ rungsarmes die vertikale Position des Kopfes des Führungsarmes vor. Die Höhenkulisse besitzt eine Nut, in welcher der Führungsbolzen läuft. Die Nut besitzt bevorzugt einen geschlossenen Verlauf, so daß bei einer lateralen Be­ wegung des Führungsarmes von einer vorgegebenen Anfangs- zu einer vorge­ gebenen Endposition und zurück die Nut einmal vollständig durchlaufen wird. Durch die geschlossene Bahn der Führungsnut können aufeinanderfolgende zyklische Bewegungsabläufe des Führungsarmes und insbesondere seines Kopfes erzeugt werden. Aufgrund der Verbindung von Basis und Kopf des Führungsarmes mit einer Blattfeder ist eine besonders einfache Gestaltung der Höhenkulisse möglich. Die Federspannung kann dazu dienen, dem Kopf des Führungsarmes in seiner vertikalen Bewegungsrichtung eine definierte Be­ wegungsrichtung zu geben.
Eine mögliche Ausführungsform der Höhenkulisse besteht aus einem im wesentlichen rechteckigen Kunststoffblock, in den eine Nut eingefräst ist. Die Nut besitzt eine im wesentlichen ovale Gestalt, wobei die längeren Teilstücke des Ovals einer großen lateralen und einer geringen vertikalen Bewegung des Führungsbolzens zugeordnet sind und die kürzeren, gebogenen Teilstücke eine starke vertikale Bewegung des Führungsbolzens hervorrufen. Läuft der Füh­ rungsbolzen in der beschriebenen Nut, so wird eine eindimensionale Be­ wegung des Bolzens teilweise in eine zweite Bewegungsrichtung umgesetzt. Bei der beschriebenen Apparatur dient die Führungsnut also dazu, eine laterale Bewegung des Bolzens zum Teil in eine vertikale Bewegung umzusetzen. Durch diesen Mechanismus kann damit ein separater Antrieb für die zweite Bewegungsrichtung eingespart werden.
Eine in das Gerät eingebaute Höhenkulisse besitzt bevorzugt mehrere Plateaus parallel zur lateralen Bewegungsrichtung des Führungsarmes. Diese Plateaus sind verschiedenen vertikalen Positionen des Führungsarmkopfes zugeordnet. Somit können die verschiedenen Plateaus dazu dienen, bei bestimmten Stellungen des Führungsarmes
  • - den Rechen so weit von der Teststreifenauflage zu entfernen, daß keine Berührung mit einem Teststreifen auf der Teststreifenauflage erfolgt,
  • - den Rechen in einer Höhe über die Teststreifenauflage zu führen, in der er Teststreifen mitnimmt und in die Meßposition transportiert,
  • - den Rechen auf den Teststreifen anzudrücken, so daß eine zur Messung geeignete Positionierung vorliegt.
Die Höhenkulisse kann weiterhin eine Arretierungsposition aufweisen, in die der Führungsbolzen geschoben wird, wenn das Gerät transportiert werden soll oder für längere Zeit nicht benutzt wird.
Zur Erfindung gehört weiterhin ein Verfahren zur Auswertung von Test­ streifen in einem Teststreifenauswertegerät mit den Schritten
  • - Ablage eines Teststreifens auf einer Teststreifenauflage,
  • - Transport des Teststreifens mit einem Rechen in Richtung auf eine Meß­ position,
  • - Halterung des Teststreifens in der Meßposition,
  • - Photometrische Auswertung des Teststreifens,
  • - Transport des Teststreifens in einen Entsorgungsbereich,
das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Rechen an einem Führungsarm be­ festigt ist, dessen Bewegung über eine Höhenkulisse gesteuert wird, und der durch einen Motor angetrieben wird.
Die Erfindung umfaßt weiterhin ein Verfahren zur Auswertung von Test­ streifen in einem Teststreifenauswertegerät mit den Schritten
  • - Ablage eines Teststreifens auf einer Teststreifenauflage,
  • - Transport des Teststreifens mit einem Rechen in Richtung auf eine Meß­ position,
  • - Halterung des Teststreifens in der Meßposition,
  • - Photometrische Auswertung des Teststreifens,
  • - Transport des Teststreifens in einen Entsorgungsbereich
dadurch gekennzeichnet, daß
der Rechen an einem Führungsarm befestigt ist, dessen Bewegung über eine Höhenkulisse gesteuert wird und der Führungsarm durch einen Motor ange­ trieben wird.
Zur Durchführung des genannten Verfahrens kann die beschriebene Test­ streifenauswertevorrichtung herangezogen werden.
Der Auswertung eines Teststreifens geht in der Regel ein Inkontaktbringen des Teststreifens mit einer Probeflüssigkeit voraus. Hierzu kann der Teststreifen entweder manuell oder z. B. durch einen Roboterarm in die Probeflüssigkeit eingetaucht werden. Es ist auch möglich, daß die Probeflüssigkeit z. B. mit einer Pipette auf die Testfelder des Teststreifens aufgebracht wird. Nach dem Inkontaktbringen mit Probeflüssigkeit kann überschüssige Probeflüssigkeit durch Abstreifen des Teststreifens entfernt werden. Die Zuführung eines wie beschrieben präparierten Teststreifens zu einer Teststreifenauswertevorrich­ tung kann manuell oder durch eine Vorrichtung, z. B. einen Greifarm, erfol­ gen. Erfindungsgemäß wird der Teststreifen auf einer Teststreifenauflage ab­ gelegt. Bei vielen Teststreifen tritt zeitabhängig eine probeninduzierte Verän­ derung der Testfelder auf. In vielen Fällen wird daher der Teststreifen vor seiner Auswertung auf der Teststreifenauflage inkubiert. Es ist auch möglich, den Teststreifen zur Inkubation mit dem Rechen an einen anderen Ort auf der Teststreifenauflage zu transportieren. Auf diese Weise können mehrere Test­ streifen parallel bearbeitet werden, so daß sich der Durchsatz des Auswerte­ gerätes erhöht.
Zur Messung wird der Teststreifen mit dem Rechen über die Teststreifenauf­ lage in die Meßposition geschoben. Der Transport des Teststreifens erfolgt da­ bei bevorzugt quer zur Längsachse des Teststreifens. Zur Erklärung, wie der Transport des Teststreifens durch die Höhenkulisse gesteuert wird, sei an dieser Stelle auf die Fig. 1 und 2 und die zugehörigen Beschreibungstexte verwiesen.
In der Meßposition wird der Teststreifen durch den Rechen gehaltert, d. h. seine laterale und vertikale Position wird durch die Führungselemente des Rechens genau eingestellt. Die photometrische Auswertung des Teststreifens erfolgt bevorzugt dadurch, daß sich ein Meßkopf über die Oberseite des Rechens bewegt. Der Meßkopf drückt dabei auf die Anordnung aus Rechen, Teststreifen und Teststreifenauflage, so daß die vertikale Position des Test­ streifens exakt definiert ist. Nachdem der Meßkopf die einzelnen Testfelder des Teststreifens abgefahren hat, wird er von dem Rechen entfernt. Der nun­ mehr freigegebene Rechen befördert den Teststreifen in einen Entsorgungsbe­ reich. Es ist erfindungsgemäß auch möglich, daß der Teststreifen nach einer ersten Messung in eine zweite Meßposition transportiert und dort ausgemessen wird. Durch eine zwei- oder mehrfache Ausmessung des Teststreifens kann der zeitliche Verlauf der Nachweisreaktion bestimmt werden.
Ein für die Auswertung geeigneter Meßkopf besitzt eine Strahlungsquelle, mit welcher die Testfelder des Teststreifens bestrahlt werden und einen Strah­ lungsdetektor, der von den Testfeldern reflektierte Strahlung detektiert. Als Strahlungsquellen sind beispielsweise Leuchtdioden geeignet. Strahlungsde­ tektoren können in der Praxis z. B. durch Photodioden oder photovoltenische Elemente realisiert werden. Der Aufbau von Meßköpfen ist aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt.
Die zur Ausweitung verwendete Strahlung befindet sich in der Regel im sicht­ baren Bereich. Eine Verwendung von infraroter oder ultravioletter Strahlung ist jedoch auch möglich.
Die Auswertevorrichtung und insbesondere die Steuerung des Rechen über die Höhenkulisse wird anhand der folgenden Figuren näher erläutert.
Fig. 1 Führungsarm des Auswertegerätes,
Fig. 2 Höhenkulisse,
Fig. 3 Aufsicht auf ein Teststreifenauswertegerät,
Fig. 4 Seitenansicht eines Teststreifenauswertegerätes,
Fig. 5 Ansicht des Rechens von der Unterseite.
Fig. 1 zeigt den Führungsarm (8) eines Teststreifenauswertegerätes (1). Der Führungsarm (8) besitzt einen Reiter (23), der auf einer Führungsschiene (24) läuft. Durch einen Motor, der in die Schlitze (19) der Schlitzplatte (18) ein­ greift, wird der gesamte Führungsarm (8) auf der Führungsschiene (24) in einer Raumrichtung bewegt. Schlitzplatte (19) und die Basis (10) des Füh­ rungsarmes sind starr mit dem Reiter (23) verbunden. Die Basis (10) des Füh­ rungsarmes ist über eine Doppelblattfeder (12) mit dem Kopf (11) des Füh­ rungsarmes flexibel verbunden, so daß sich der Kopf (11) des Führungsarmes in den durch die Blattfeder vorgegebenen Grenzen senkrecht zur Bewegungs­ richtung des Führungsarmes (8) bewegen kann. An dem Kopf (11) des Füh­ rungsarmes befindet sich ein Führungsbolzen (9), der in die Höhenkulisse eingreift. Am Kopf (11) ist ebenfalls der Rechen (4) über eine Steckverbin­ dung befestigt. Der Rechen besitzt Meßöffnungen (16), durch welche die Testfelder eines unter dem Rechen (4) liegenden Teststreifens zugänglich sind.
Fig. 2 zeigt eine Höhenkulisse (7), die ein Höhenprofil (22) mit drei zuein­ ander parallelen Ebenen (13, 14, 15) besitzt. Wird der Führungsarm (8) auf der Führungsschiene (24) bewegt, so läuft der Führungsbolzen (9) in der Nut (25).
Ein Auswertezyklus wird anhand von Fig. 2 exemplarisch beschrieben:
Bei einer Inbetriebnahme befindet sich der Führungsbolzen (9) in der Regel in der Arretierungsposition (26). Dies entspricht einer Position des Rechens (4) ohne Kontakt mit der Teststreifenauflage. Der Führungsarm wird nun in Rich­ tung auf die Meßposition bewegt, wobei sich der Führungsbolzen auf das Höhenprofil (22) zubewegt und durch die Schräge (27) auf die Fläche (14) ab­ gelenkt wird. Bewegt sich der Führungsbolzen auf der Fläche (14), so befin­ den sich Teststreifenauflage und Rechen in einem Abstand, in dem die Füh­ rungselemente des Rechens den Teststreifen mitführen können. Wird der Füh­ rungsbolzen weiterhin in Pfeilrichtung bewegt, so gelangt er über eine Krüm­ mung auf die Ebene (15). Bei Bewegung auf dieser Ebene befinden sich Rechen und Teststreifenauflage in Kontakt, d. h. der zwischen Rechen und Teststreifenauflage befindliche Teststreifen wird auf die Teststreifenauflage gedrückt. Dementsprechend ist einem Bereich der Fläche (15) die Meßposition zugeordnet. Nach erfolgter Messung wird der Führungsarm und damit auch der Führungsbolzen weiter in Pfeilrichtung bewegt und gelangt in eine Um­ kehrposition (28). Durch die Federwirkung der Doppelblattfeder (12) wird der Kopf des Führungsarmes und damit der Führungsbolzen nach oben, d. h. gegen die Umlenkschiene (29), bewegt. Der Umkehrpunkt (28) fällt ebenfalls mit einer Umkehrung der Bewegungsrichtung des Führungsarmes auf der Füh­ rungsschiene zusammen. Der Führungsbolzen wird nunmehr über eine zweite Schräge (30) auf die Ebene (13) bewegt. Die Ebene (13) entspricht einem relativ großen Abstand von Rechen und Teststreifenauflage, bei der ein auf der Teststreifenauflage befindlicher Teststreifen nicht durch die Führungselemente des Rechens berührt wird. Auf der Ebene (13) findet eine Rückführung des Rechens zur Aufnahmeposition für einen neuen Teststreifen statt. Befindet sich der Führungsbolzen in Höhe der zweiten Umkehrposition (31), so wird der Kopf des Führungsarmes durch die Federwirkung der Doppelblattfeder in die Höhe der Arretierungsposition (26) gedrängt. Ein neuer Bewegungszyklus kann ausgehend von dieser Position erfolgen.
Ein Vorteil der beschriebenen Ausführungsform ist es, daß die Bewegungs­ bahn des Führungsbolzens (9) in der Höhenkulisse (7) geschlossen ist, da so ein zyklischer Ablauf von aufeinanderfolgenden Auswertezyklen möglich ist.
Die relativ einfache Führung des Rechens über die Höhenkulisse ergibt sich unter anderem dadurch, daß an den Umkehrpositionen eine eindeutige Be­ wegungsrichtung des Führungsbolzens durch die Federspannung der Doppel­ blattfeder (12) gegeben ist. Auf den Ebenen (13, 14, 15) wirkt die Federwir­ kung so, daß sie den Führungsbolzen (9) gegen das Höhenprofil (22) drückt. Die Schrägen (27, 30) und auch die Krümmung zwischen den Ebenen (14, 15) dienen zur Spannung der Feder. Auf Höhe der Arretierungsposition (26) be­ findet sich die Feder etwa in ihrer Ruheposition.
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf ein Teststreifenauswertegerät (1). Der Rechen (4) befindet sich in der Darstellung in der Arretierungsposition (26). Der Teststreifen (3) mit seinen Testfeldern (17) befindet sich auf der Test­ streifenauflage. Aus der Zeichnung ist ebenfalls zu erkennen, daß die Test­ streifenauflage (5) ebene Flächen jedoch auch Querstreben und Nuten auf­ weist. Bei einem Transport des Teststreifens über die Teststreifenauflage senkt sich der Rechen so tief über die Teststreifenauflage, daß die Führungselemente des Rechen in die Nuten auf der Teststreifenauflage eingreifen. Auf diese Weise ist ein einfacher und beschädigungsfreier Transport der Teststreifen möglich.
Fig. 3 zeigt gestrichelt die Position des Rechen (4) und der Transporteinheit (2) in der Meßposition. Im Anschluß an die Meßposition ist ebenfalls der Ent­ sorgungsbereich (6) zu erkennen.
Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht eines Teststreifenauswertegerätes (1). Insbe­ sondere ist der Antrieb des Führungsarmes über die Schlitzplatte (18) zu er­ kennen. Der Antriebsmotor (20) besitzt eine Drehscheibe, auf der zwei Ex­ zenterbolzen (21) angebracht sind. Die Exzenterbolzen (21) greifen in die Schlitze (19) der Schlitzplatte (18) ein. In der dargestellten Position entspricht einer relativ großen Motordrehung einer relativ kleine Bewegung der Schlitz­ platte (19) und damit des Führungsarmes. Je mehr sich der Motor jedoch in eine um 90° gedrehte Stellung bewegt, desto größer wird das Verhältnis zwischen Verschiebung der Schlitzplatte und Drehwinkel des Motors.
Durch geeignete Anordnung der relativen Position von Motor und Schlitzplatte bzw. des Abstandes der Exzenterbolzen (21) werden ausgewählte Positionen definiert, die aufgrund des beschriebenen Übertragungsverhältnisses von Drehwinkel auf Linearbewegung mit großer Genauigkeit positioniert werden können. Eine ausgewählte Position ist insbesondere die Meßposition.
Fig. 5 zeigt eine Ansicht des Rechens (4) von der Unterseite. Zu erkennen sind in dieser Figur die Meßöffnungen (16) und insbesondere die Führungs­ elemente (32). Wird ein Testelement vom Rechen (4) auf der Teststreifenauf­ lage mitgeführt, so befindet es sich quer vor den Führungselementen 32), so daß die Testfelder des Testelementes den Meßöffnungen (16) gegenüberliegen. Liegt ein Teststreifen zunächst schräg auf der Teststreifenauflage, so wird er bei der Mitnahme durch den Rechen an die Führungselemente (32) gedrängt, so daß der Teststreifen eine definierte Orientierung zu den Meßöffnungen (16) einnimmt.
Bezugszeichenliste
(1) Teststreifenauswertegerät
(2) Transporteinheit
(3) Teststreifen
(4) Rechen
(5) Teststreifenauflage
(6) Entsorgungsbereich
(7) Höhenkulisse
(8) Führungsarm
(9) Führungsbolzen
(10) Basis des Führungsarmes
(11) Kopf des Führungsarmes
(12) Doppelblattfeder
(13) erste Ebene
(14) zweite Ebene
(15) dritte Ebene
(16) Meßöffnungen
(17) Testfelder
(18) Schlitzplatte
(19) Schlitze
(20) Antriebsmotor
(21) Exzenterbolzen
(22) Höhenprofil
(23) Reiter
(24) Führungsschiene
(25) Nut
(26) Arretierungsposition
(27) Schräge
(28) Umkehrposition
(29) Umlenkschiene
(30) zweite Schräge
(31) zweite Umkehrposition
(32) Führungselemente

Claims (13)

1. Teststreifenauswertegerät (1) mit einer Transporteinheit (2), von der die Teststreifen (3) senkrecht zu ihrer Längsrichtung mit einem Rechen (4) über eine Teststreifenauflage (5) zu einer Meßposition und über diese hinaus in einen Entsorgungsbereich (6) transportiert werden,
wobei der Rechen (4) durch einen Kulissenantrieb gesteuert wird, der
  • - eine Höhenkulisse (7),
  • - einen Führungsarm (8) und
  • - einen Antriebsmotor (20)
besitzt, wobei
der Antriebsmotor (20) die Basis (10) des Führungsarmes (8) in einer Raumrichtung bewegt und die Bewegung des Kopfes (11) des Führungs­ armes (8) über einen Führungsbolzen (9), der in die Höhenkulisse (7) eingreift, so umgelenkt wird, daß der an dem Kopf (11) des Führungs­ armes befestigte Rechen (4) eine Bewegung ausführt, die aus mindestens zwei Raumrichtungen zusammengesetzt ist.
2. Teststreifenauswertegerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (11) des Führungsarmes über eine Blattfeder (12) mit der Basis (10) des Führungsarmes verbunden ist.
3. Teststreifenauswertegerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenkulisse (7) drei verschiedene Führungsebenen (13, 14, 15) aufweist, wobei
die erste Führungsebene (13) einen Abstand zwischen Rechen (4) und Teststreifenauflage (5) definiert, bei dem ein Teststreifen auf der Test­ streifenauflage nicht durch den Rechen berührt wird,
die zweite Führungsebene (14) einen Abstand definiert, bei dem ein Teststreifen auf der Teststreifenauflage durch den Rechen (4) mittels der Führungselemente (32) transportiert wird und
die dritte Führungsebene (15) einen Abstand definiert, bei dem ein Test­ element in der Meßposition durch den Rechen auf der Teststreifenauflage gehaltert wird.
4. Teststreifenauswertegerät gemäß einem der Ansprüche 1 oder 3, bei dem die durch die Höhenkulisse (7) definierte Bewegungsbahn des Rechens (4) geschlossen ist.
5. Teststreifenauswertegerät gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (11) des Führungsarmes über den Führungsbolzen (9) in der genannten ersten Führungsebene (13) eine Kraft (5) auf das Höhen­ profil (22) in Richtung auf die Teststreifenauflage (5) ausübt und in der genannten dritten Führungsebene (15) eine von der Teststreifenauflage weggerichtete Kraft auf das Höhenprofil ausübt.
6. Teststreifenauswertegerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechen (4) Führungselemente (32) zum Transport von Test­ streifen auf der Teststreifenauflage (5) und Meßöffnungen (16) zur Aus­ wertung von Testfeldern (17) der Teststreifen (3) besitzt.
7. Teststreifenauswertegerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Basis (10) des Führungsarmes eine Schlitzplatte (18) befestigt ist, in deren Schlitze (19) Exzenterbolzen (21) des Antriebsmotors (20) eingreifen.
8. Verfahren zur Auswertung von Teststreifen in einem Teststreifenaus­ wertegerät mit den Schritten
  • - Ablage eines Teststreifens auf der Teststreifenauflage,
  • - Transport des Teststreifens mit einem Rechen (4) in Richtung auf eine Meßposition,
  • - Halterung des Teststreifens in der Meßposition,
  • - Photometrische Auswertung des Teststreifens,
  • - Transport des Teststreifens in einen Entsorgungsbereich (6)
dadurch gekennzeichnet, daß
der Rechen (4) an einem Führungsarm (8) befestigt ist, dessen Bewegung über eine Höhenkulisse (7) gesteuert wird und der durch einen Motor (20) angetrieben wird.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, bei dem die Basis (10) des Führungsarmes durch den Motor (20) in einer Raumrichtung bewegt wird und durch die Höhenkulisse (7) eine Umlenkung in eine Bewegung des Kopfes (11) des Führungsarmes in mindestens zwei Raumrichtungen erfolgt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Ablage eines Teststreifens auf der Teststreifenablage eine Inkubation er­ folgt, bevor der Teststreifen zur Meßposition transportiert wird.
11. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur photo­ metrischen Ausweitung des Teststreifens ein Meßkopf über den Rechen (4) bewegt wird, der die Testfelder (17) des Teststreifens (3) durch die Meßöffnungen (16) des Rechens (4) bestrahlt und von den Testfeldern reflektierte Strahlung detektiert.
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