DE60004138T2 - Datenträger mit zumindest zwei decodierungsstufen - Google Patents

Datenträger mit zumindest zwei decodierungsstufen Download PDF

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DE60004138T2
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    • G06K19/073Special arrangements for circuits, e.g. for protecting identification code in memory

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Datenträger mit Empfangsmitteln zum Empfangen eines modulierten Trägersignals, das ein gemäß einem Codierverfahren codiertes Datensignal enthält, und mit Demodulationsmitteln zum Demodulieren des empfangenen modulierten Trägersignals und zum Abgeben des darin enthaltenen codierten Datensignals und mit Decodiermitteln zum Decodieren des codierten Datensignals und zum Abgeben von Daten und mit Datenverarbeitungsmitteln zum Verarbeiten der von den Decodiermitteln abgegebenen Daten.
  • Ein Datenträger der im ersten Absatz angegebenen Art ist aus dem Dokument EP 0 669 591 A2 bekannt und wird durch einen sogenannten Transponder gebildet. Von einer Sendestation können an den Datenträger zu übertragende Daten gemäß einem Pulsweiten-Codierverfahren als codiertes Datensignal codiert werden und kann ein Trägersignal mit dem codierten Datensignal gemäß einer Amplitudenmodulation moduliert werden. Gemäß dem Pulsweiten-Codierverfahren wird ein Datenbit "0" der zu übertragenden Daten mit einer geringeren Anzahl an Trägersignalschwingungen und ein Datenbit "1" der zu übertragenden Daten mit einer größeren Anzahl an Trägersignalschwingungen codiert. Die Trägersignalschwingungen jedes Datenbits sind durch eine jeweilige Austastlücke in dem codierten Datensignal voneinander getrennt.
  • Der bekannte Datenträger weist Empfangsmittel auf, die durch eine Antennenspule gebildet sind. Ein von der Sendestation abgegebenes moduliertes Trägersignal kann von den Empfangsmitteln empfangen werden.
  • Der Datenträger weist weiterhin Demodulationsmittel zum Demodulieren des empfangenen modulierten Trägersignals gemäß einer Amplitudendemodulation und zum Abgeben des in dem modulierten Trägersignal enthaltenen codierten Datensignals auf.
  • Decodiermittel des bekannten Datenträgers ermitteln durch Zählen der zwischen zwei Austastlücken des codierten Datensignals enthaltenen Trägersignalschwingungen, ob ein Datenbit "0" oder ein Datenbit "1" in dem codierten Datensignal enthalten ist und decodieren hierbei das codierte Datensignal. Von den Decodiermitteln ermittelte Da tenbits werden als empfangene Daten an Verarbeitungsmittel des Datenträgers zw weiteren Verarbeitung der empfangenen Daten abgegeben. Die Verarbeitungsmittel sind hierbei durch eine Steuereinheit, einen digitalen Komparator und einen Speicher gebildet.
  • Bei dem bekannten Datenträger hat sich als Nachteil erwiesen, daß von dem Datenträger nur solche empfangenen codierten Datensignale decodierbar sind, die gemäß dem Pulsweiten-Codierverfahren codiert wurden. Hierdurch sind in empfangenen codierten Datensignalen enthaltene Daten, die in einer Sendestation gemäß einem anderen Codierverfahren codiert wurden, von den Decodiermitteln des bekannten Datenträgers nicht decodierbar, weshalb solche Daten mit dem Datenträger nicht verarbeitet werden können.
  • Als besonderer Nachteil hat sich weiterhin erwiesen, daß die Decodiermittel des bekannten Datenträgers derart ausgebildet sind, daß sie jedes empfangene codierte Datensignal gemäß dem Pulsweiten-Codierverfahren decodieren und daher von den Decodiermitteln falsche Daten abgegeben werden, wenn ein empfangenes codiertes Datensignal gemäß einem anderen als dem Pulsweiten-Codierverfahren codiert wurde. Solche falschen Daten können ein dramatisches Fehlverhalten des bekannten Datenträgers nach sich ziehen, was beispielsweise zur Folge haben kann, daß einer zum Eintritt in eine Sicherheitszone nicht berechtigten Person die Eingangstüren zu dieser Sicherheitszone geöffnet werden.
  • Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die vorstehend angeführten Schwierigkeiten zu beseitigen und einen verbesserten Datenträger der im ersten Absatz angeführten Art zu schaffen. Diese Aufgabe wird bei einem Datenträger der im ersten Absatz angeführten Art dadurch gelöst, daß die Decodiermittel zumindest eine erste Decodierstufe und eine zweite Decodierstufe aufweisen, wobei die erste Decodierstufe zum Decodieren eines gemäß einem ersten Codierverfahren codierten Datensignals und die zweite Decodierstufe zum Decodieren eines gemäß einem zweiten Codierverfahren codierten Datensignals ausgebildet ist.
  • Dies bietet den Vorteil, daß der Datenträger zum Decodieren von in einem empfangenen codierten Datensignal enthaltenen Daten ausgebildet ist, die gemäß dem ersten oder dem zweiten Codierverfahren codiert wurden. Bekannte Codierverfahren sind beispielsweise durch ein Manchester-Codierverfahren, ein Pulsweiten-Codierverfahren, ein Miller-Codierverfahren, ein Return-To-Zero-Codierverfahren, ein Frequenzumtastungs-Codierverfahren (Frequency Shift Keying, FSK) oder ein Phasenumtastungs-Codierverfahren (Phase Shift Keying, PSK) gebildet.
  • Hierdurch wird insbesondere der Vorteil erhalten, daß ein Datenträger zur Verwendung in unterschiedlichen Anwendungsgebieten, wie beispielsweise bei Zutrittskontrollsystemen oder Mautsystemen, geeignet ist, bei denen unterschiedliche Codierverfahren üblich oder sogar standardisiert sein können. In diesem Zusammenhang sei auf einen bekannten „Approximity Standard" (ISO 14 443) verwiesen, gemäß dem bei einer Konununikation mit einem Datenträger des Typ A ein Miller-Codierverfahren und bei einer Kommunikation mit einem Datenträger des Typ B ein No-Return-To-Zero-Codierverfahren verwendet wird.
  • Bei einem Datenträger nach Anspruch 1 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 2 vorzusehen. Dies bietet den Vorteil, daß eine Entscheiderstufe des Datenträgers entscheidet, welche der von den zumindest zwei Decodierstufen abgegebenen Daten für eine weitere Verarbeitung mit den Verarbeitungsmitteln verwendet werden sollen. Hierdurch wird vermieden, daß ein von einer Sendestation gemäß einem ersten Codierverfahren codiertes Datensignal in einer der Decodierstufen des Datenträgers gemäß einem zweiten Codierverfahren decodiert wird und von dieser Decodierstufe abgegebene falsche Daten in den Verarbeitungsmitteln verarbeitet werden.
  • Bei einer Datenträgereinrichtung nach Anspruch 2 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 3 vorzusehen. Dies bietet den Vorteil, daß die Entscheiderstufe beispielsweise anhand von in den Decodierstufen ermittelten Fehlenateninformationen der von den Decodierstufen abgegebenen Daten entscheiden kann, welche von einer Decodierstufe abgegebenen Daten die niedrigste Fehlerrate aufweisen, wobei die Fehlenateninformationen aus einer in den codierten Datensignalen enthaltenen Redundanzinformation ermittelt werden können und eine Entscheidungsunterstützungsinformation bilden. Die Decodierstufe, von der die Daten mit der niedrigsten Fehlerrate abgegeben werden, bildet hierbei die zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals geeignete Decodierstufe.
  • Bei einer Datenträgereinrichtung nach Anspruch 2 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 4 vorzusehen. Dies bietet den Vorteil, daß dem Datenträger von einer Sendestation eine in dem modulierten Trägersignal enthaltene Decodierstufen-Befehlsinformation zugeführt werden kann, mit der die Decodierstufe des Datenträgers gekennzeichnet werden kann, die für die Decodierung eines in dem modulierten Trägersignal von der Sendestation nach der Decodierstufen-Befehlsinformation gesendeten codierten Datensignals ausgebildet ist. Somit kann eine mit dem Datenträger kommunizie rende Sendestation die jeweils zum Decodieren des von der Sendeanstalt in dem modulierten Trägersignal enthaltenen codierten Datensignals geeignete Decodierstufe vorgeben.
  • Bei einer Datenträgereinrichtung nach Anspruch 1 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 5 vorzusehen. Hierdurch wird der Vorteil erhalten, daß von dem Datenträger empfangene Daten, die vor einer Entscheidung empfangen wurden, welche Decodierstufe zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals geeignet ist, nicht verloren gehen.
  • Bei einer Datenträgereinrichtung nach Anspruch 2 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 6 vorzusehen. Hierdurch werden von der Entscheiderstufe am Beginn jeder Kommunikation mit einer Sendestation, von der noch nicht bekannt ist, welches Codierverfahren zur Codierung der zu übertragenden Daten verwendet wird, die Daten der ersten Decodierstufe an die Verarbeitungsmittel abgegeben, die ein empfangenes codiertes Datensignal gemäß einem vorzugsweise von Sendestationen verwendeten Codierverfahren decodieren. Dies bietet bei Datenträgern ohne Speicherstufe den Vorteil, daß die meisten von dem Datenträger empfangenen Daten, die vor einer Entscheidung empfangen wurden, welche Decodierstufe zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals geeignet ist, nicht verloren gehen.
  • Bei einer Datenträgereinrichtung nach Anspruch 1 hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Maßnahmen nach Anspruch 7 vorzusehen. Dies bietet den Vorteil, daß der Datenträger auch zum Senden eines in einem modulierten Trägersignal enthaltenen codierten Datensignals ausgebildet ist, das Daten enthält, die entsprechend einem von zumindest zwei unterschiedlichen Codierverfahren codiert wurden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben, auf die die Erfindung aber nicht beschränkt ist.
  • 1 zeigt schematisch ein Blockschaltbild einer Smart Card, gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, die zum kontaktfreien Austausch von Daten mit einer Basisstation ausgebildet ist, wobei die Smart Card zwei Decodierstufen zum Decodieren empfangener gemäß einem Return-To-Zero-Codierverfahren oder einem Miller-Codierverfahren codierter Datensignale aufweist.
  • 2 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß einem Manchester-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 3 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß einem Pulsweiten-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 4 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß dem Miller-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 5 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 6 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß einem Frequenzumtastungs-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 7 zeigt einen Signalverlauf eines gemäß einem Phasenumtastungs-Codierverfahren codierten Datensignals, das in einem von der Smart Card empfangenen modulierten Trägersignal enthalten sein kann.
  • 8 zeigt einen Signalverlauf eines von der Smart Card empfangbaren modulierten Trägersignals, in dem ein gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren codiertes Datensignal enthalten ist.
  • 9 zeigt einen Signalverlauf des in dem in 8 gezeigten modulierten Trägersignal enthaltenen codierten Datensignals, das den beiden Decodierstufen der Smart Card zugeführt wird, welche beiden Decodierstufen hierauf in 9 dargestellte erste und zweite Daten abgeben.
  • 10 zeigt schematisch ein Blockschaltbild einer Smart Card, gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, die zum kontaktfreien Austausch von Daten mit einer Basisstation ausgebildet ist, wobei ein von der Smart Card in einem modulierten Trägersignal empfangenes codiertes Datensignal vor einer Decodierung mit den zwei Decodierstufen in einer Speicherstufe zwischengespeichert wird.
  • 1 zeigt schematisch ein Blockschaltbild einer Smart Card 1, die einen Datenträger gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung bildet und die zum kontaktfreien Austausch von Daten mit einer Basisstation 2 ausgebildet ist. Die Basisstation 2 bildet einen Fahrgeldautomaten, der ein in der Smart Card 1 als Guthabendaten gespeichertes Guthaben des Benutzers der Smart Card 1 um einen Geldbetrag von 9 Euro reduzieren soll. Hierfw weist die Basisstation 2 Datenverarbeitungsmittel 3 auf, in denen den Geldbetrag von 9 Euro repräsentierende Abbuchungsdaten AD als Bitfolge "1001" gespeichert sind.
  • Die Datenverarbeitungsmittel 3 sind weiterhin zum Erzeugen einer Redundanzinformation RD ausgebildet, anhand der in der Smart Card 1 Fehler in empfangenen Abbuchungsdaten AD erkannt werden können, die bei der Übertragung der Abbuchungsdaten AD von der Basisstation 2 an die Smart Card 1 aufgetreten sind. Die Datenverarbeitungsmittel 3 sind zum Erzeugen der Redundanzinformation RD durch Ermitteln einer Quersumme der Bitfolge "1001" der Abbuchungsdaten AD ausgebildet. Hierbei werden Redundanzdaten RD als Redundanzinformation ermittelt, die bei der Bitfolge "1001" der Abbuchungsdaten AD den Wert " 2" aufweisen und der Bitfolge "10" entsprechen.
  • An die Smart Card 1 zu übertragende Übertragungsdaten ÜD werden von den Datenverarbeitungsmitteln 3 durch ein Aneinanderreihen der Bitfolgen der Abbuchungsdaten AD und der Redundanzdaten RD gebildet. Die Übertragungsdaten ÜD werden bei einer Bitfolge "1001" der Abbuchungsdaten AD und bei einer Bitfolge "10" der Redundanzdaten RD durch die Bitfolge "100110" gebildet. Die beschriebene Ermittlung von Übertragungsdaten ÜD ist bei bekannten Smart Card allgemein üblich, wobei Abbuchungsdaten AD dann beispielsweise durch eine Bitfolge von 64 Bit und Redundanzdaten RD durch eine Bitfolge von 16 Bit gebildet sein können.
  • In 2, 3, 4, 5, 6 und 7 sind Signalverläufe codierter Datensignale DS 1 dargestellt, in denen die Bitfolge "100110" der Übertragungsdaten ÜD gemäß sechs unterschiedlichen bekannten Codierverfahren codiert wurde. Hierbei wurde zum Erhalt des in 2 dargestellten Signalverlaufs des codierten Datensignals DS 1(MA) ein Manchester-Codierverfahren, zum Erhalt des in 3 dargestellten Signalverlaufs des codierten Datensignals DS 1(PW) ein Pulsweiten-Codierverfahren, zum Erhalt des in 4 dargestellten Signalverlaufs des codierten Datensignals DS1(MI) ein Miller-Codierverfahren, zum Erhalt des in 5 dargestellten Signalverlaufs des codierten Datensignals DS1(RTZ) ein Return-To-Zero-Codierverfahren, zum Erhalt des in 6 dargestellten Signalverlaufs des codierten Datensignals DS1(FSK) ein Frequenzumtastungs-Codierverfahren (Frequency Shift Keying, FSK) und zum Erhalt des in 7 dargestellten Signalverlaufs des codierten Da tensignals DS1(PSK) ein Phasenumtastungs-Codierverfahren (Phase Shift Keying, PSK) verwendet. Dem Fachmann wird eine Vielzahl weiterer Codierverfahren bekannt sein.
  • Die Datenverarbeitungsmittel 3 der Basisstation 2 weisen weiterhin Codiermittel zum Codieren von Bitfolgen von Übertragungsdaten ÜD – wie beispielsweise der Bitfolge "100110" – gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren auf. Die Codiermitteln der Datenverarbeitungsmittel 3 sind imstande, den in 5 dargestellten Signalverlauf des codierten Datensignals DS1(RTZ) der Bitfolge „100110" abzugeben.
  • Die Datenverarbeitungsmittel 3 der Basisstation 2 weisen weiterhin Modulationsmittel zum Modulieren eines von den Codiermitteln der Datenverarbeitungsmittel 3 abgegebenen codierten Datensignals DS1(RTZ) gemäß einer Amplitudenmodulation auf. Hierbei wird ein Trägersignal TS mit einer Trägerfrequenz von 13,56 MHz und einer Periodendauer T(TS) mit einem von den Codiermitteln abgegebenen codierten Datensignal DS1(RTZ) moduliert, wobei der Modulationsgrad mit 100% festgelegt ist.
  • In 8 ist ein von den Modulationsmitteln abgebbares moduliertes Trägersignal MTS dargestellt, das während Zeitabschnitten TA, in denen das in dem modulierten Trägersignal MTS enthaltene codierte Datensignal DS 1(RTZ) einen hohen Amplitudenwert aufweist, durch das Trägersignal TS gebildet wird. Während weiterer Zeitabschnitte TB, in denen das in dem modulierten Trägersignal MTS enthaltene codierte Datensignal DS 1(RTZ) einen niedrigen Amplitudenwert aufweist, sind in dem modulierten Trägersignal MTS keine Trägersignalschwingungen des Trägersignals TS enthalten.
  • Die Basisstation 2 weist weiterhin Sende- und Empfangsmittel 4 auf, an die ein in den Datenverarbeitungsmitteln 3 erzeugtes moduliertes Trägersignal MTS abgegeben werden kann. Die Sende- und Empfangsmittel 4 sind zum Senden eines von den Datenverarbeitungsmitteln 3 an sie abgegebenen modulierten Trägersignals MTS in einem elektromagnetischen Wechselfeld ausgebildet. Die Sende- und Empfangsmittel 4 sind weiterhin zum Empfangen eines in einem elektromagnetischen Wechselfeld enthaltenen modulierten Trägersignals MTS und zum Abgeben eines empfangenen modulierten Trägersignals MTS an die Datenverarbeitungsmittel 4 zur weiteren Verarbeitung von in dem modulierten Trägersignal MTS enthaltenen Daten ausgebildet.
  • Die Smart Card 1 weist Sende- und Empfangsmittel 5 auf, die in einer Sendebetriebsart der Smart Card 1 zum Senden und in einer Empfangsbetriebsart der Smart Card 1 zum Empfangen eines modulierten Trägersignals MTS ausgebildet sind, das ein gemäß einem Codierverfahren codiertes Datensignal DS 1 enthält. Ein von den Sende- und Empfangsmitteln 5 empfangenes moduliertes Trägersignal MTS kann an einem Anschluß 6 der Sende- und Empfangsmittel 5 abgegeben werden.
  • Eine Energieversorgungsstufe 7 der Smart Card 1 ist an den Anschluß 6 der Sende- und Empfangsmittel 5 angeschlossen. Der Energieversorgungsstufe 7 kann ein empfangenes moduliertes Trägersignal MTS zugeführt werden. Die Energieversorgungsstufe 7 ist durch das Gleichrichten eines ihr zugeführten modulierten Trägersignals MTS zum Erzeugen einer Betriebsspannung ausgebildet. Eine von der Energieversorgungsstufe 7 erzeugte Betriebsspannung kann (auf in 1 nicht dargestellte Weise) an weitere Stufen der Smart Card 1 abgegeben werden.
  • Eine Taktableitstufe 8 der Smart Card 1 ist ebenfalls an den Anschluß 6 der Sende- und Empfangsmittel 5 angeschlossen. Der Taktableitstufe 8 kann ein empfangenes moduliertes Trägersignal MTS zugeführt werden. Die Taktableitstufe 8 ist zum Ableiten des Taktes eines empfangenen modulierten Trägersignals TS und zum Abgeben eines abgeleiteten Trägersignals TS ausgebildet.
  • Die Smart Card 1 weist Demodulationsmittel 9 zum Demodulieren eines empfangenen modulierten Trägersignals MTS und zum Abgeben eines in dem modulierten Trägersignal MTS enthaltenen codierten Datensignals DS1 auf. Die Demodulationsmittel 9 sind an den Anschluß 6 der Sende- und Empfangsmittel s angeschlossen und zum Demodulieren eines empfangenen modulierten Trägersignals MTS gemäß einer Amplitudendemodulation ausgebildet. Hierfür kann ein von der Taktableitstufe 8 abgeleitetes Trägersignal TS an die Demodulationsmittel 9 abgegeben werden. Ein in einem empfangenen modulierten Trägersignal MTS enthaltenes codiertes Datensignal DS 1 kann von den Demodulationsmitteln 9 abgegeben werden.
  • Die Smart Card 1 weist Decodiermittel 10 auf, die zum Decodieren eines von den Demodulationsmitteln 9 abgegebenen codierten Datensignals DS 1 und zum Abgeben von in dem codierten Datensignal DS1 enthaltenen Daten D ausgebildet sind.
  • Die Smart Card 1 weist weiterhin Datenverarbeitungsmittel 11 auf, die zum Verarbeiten der von den Decodiermitteln 10 abgegebenen Daten ausgebildet sind. Die Datenverarbeitungsmittel 11 weisen hierfür einen in 1 nicht dargestellten Mikroprozessor und in 1 nicht dargestellte Speichermittel auf. In den Speichermitteln der Datenverarbeitungsmittel 11 sind vorstehend erwähnte Guthabendaten des dem Benutzer der Smart Card 1 gutgeschriebenen Geldbetrages gespeichert. Den Datenverarbeitungsmitteln 11 kann zur Verarbeitung von Daten das von der Taktableitstufe 8 abgeleitete Trägersignal TS zugefiihrt werden.
  • Die Decodiermittel 10 der Smart Card 1 weisen nunmehr eine erste Decodierstufe 12 und eine zweite Decodierstufe 13 auf, wobei die erste Decodierstufe 12 zum Decodieren eines gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren codierten Datensignals DS1(RTZ) und die zweite Decodierstufe 13 zum Decodieren eines gemäß dem Miller-Codierverfahren codierten Datensignals DS1(MI) ausgebildet ist.
  • Hierdurch wird der Vorteil erhalten, daß die Decodiermittel 10 der Smart Card 1 zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals DS1 ausgebildet sind, das in der Basisstation 2 gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren oder in einer weiteren Basisstation gemäß dem Miller-Codierverfahren codiert worden ist. Hierdurch kann die Smart Card 1 in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten, wie beispielsweise Zutrittskontrollsystemen oder Mautsystemen, verwendet werden, bei denen das Return-To-Zero-Codierverfahren oder das Miller-Codierverfahren üblich beziehungsweise sogar standardisiert ist. Somit ist es vorteilhafterweise möglich, Datenträger vom Typ A und vom Typ B gemäß einem „Approxinüty Standard" (ISO 14 443) in der Smart Card 1 zu realisieren.
  • Der ersten Decodierstufe 12 und der zweiten Decodierstufe 13 kann ein von den Demodulationsmitteln 9 abgegebenes codiertes Datensignal DS 1 zugeführt werden, das die von der Basisstation 2 an die Smart Card 1 zu übertragenden Übertragungsdaten ÜD enthält. Die erste Decodierstufe 12 ist nach abgeschlossenem Decodiervorgang in der ersten Decodierstufe 12 zum Abgeben erster Daten Dl ausgebildet. Die zweite Decodierstufe 13 ist nach abgeschlossenem Decodiervorgang in der zweiten Decodierstufe 13 zum Abgeben zweiter Daten D2 ausgebildet.
  • Es sei bemerkt, daß es mehrere Einflußfaktoren bei einer Übertragung von Übertragungsdaten ÜD von einer Basisstation an die Smart Card 1 gibt, die bewirken können, daß von den Decodiermitteln 10 der Smart Card 1 abgegebene Daten nicht mit den von der Basisstation übertragenen Übertragungsdaten ÜD übereinstimmen. Ein Einflußfaktor ist gegeben, wenn die Codiermittel einer Basisstation die Übertragungsdaten ÜD gemäß einem Codierverfahren codieren und die Decodiermittel 10 der Smart Card 1 das empfangene codierte Datensignal DS1 gemäß einem anderen Codierverfahren decodieren. Ein weiterer Einflußfaktor ist gegeben, wenn dem modulierten Trägersignal MTS bei der Übertragung in dem elektromagnetischen Wechselfeld ein Rauschsignal überlagert wird, das bei der De modulation mit den Demodulationsmitteln 9 und/oder bei der Decodierung mit den Decodiermitteln 10 zu Fehlern in den von den Decodiermitteln 10 abgegebenen Daten führt.
  • Die erste Decodierstufe 12 wertet die in den ersten Daten D1 enthaltenen Redundanzdaten RD aus, um zu prüfen, ob die empfangenen ersten Daten D1 mit den von der Basisstation 2 übertragenen Übertragungsdaten ÜD übereinstimmen. Das Auswerten der in den ersten Daten D1 enthaltenen Redundanzdaten RD erfolgt hierbei entsprechend dem Erzeugen der Redundanzdaten RD in der Basisstation 2. Hierfür berechnet die erste Decodierstufe 12 die Quersumme der in den ersten Daten D 1 enthaltenen den Abbuchungsdaten AD entsprechenden Bitfolge. Das Ergebnis dieser Berechnung wird mit den in den ersten Daten D1 enthaltenen Redundanzdaten RD verglichen.
  • Wenn dieser Vergleich eine Übereinstimmung ergibt, dann ist davon auszugehen, daß die von der ersten Decodierstufe 12 ermittelten ersten Daten D 1 mit den von der Basisstation 2 an die Smart Card 1 übertragenen Übertragungsdaten ÜD übereinstimmen. In diesem Fall kann eine positive erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 von den ersten Decodiermitteln 12 abgegeben werden. Eine Entscheidungsunterstützungsinformation EUI unterstützt einen Entscheidungsvorgang, bei dem entschieden wird, ob die Decodiermittel 10 die ersten Daten D1 oder die zweiten Daten D2 zur weiteren Verarbeitung an die Datenverarbeitungsmittel 11 abgeben sollen.
  • Wenn dagegen bei dem vorstehend angeführten Vergleich keine Übereinstimmung festgestellt wird, dann ist davon auszugehen, daß die von der ersten Decodierstufe 12 ermittelten ersten Daten D1 nicht mit den von der Basisstation 2 an die Smart Card 1 übertragenen Übertragungsdaten ÜD übereinstimmen. In diesem Fall geben die ersten Decodiermittel 12 eine negative erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 ab.
  • Die zweite Decodierstufe 13 kann eine zweite Entscheidungsunterstützungsinformation EUI2 abgeben, die in gleicher Weise ermittelt wird wie die erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1, wobei allerdings in den zweiten Daten D2 enthaltene Abbuchungsdaten AD und Redundanzdaten RD ausgewertet werden.
  • Die Decodiermittel 10 der Smart Card 1 weisen eine Entscheiderstufe 14 auf, die zum Entscheiden ausgebildet ist, welche der Decodierstufen 12 oder 13 zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist. Hierfür kann die von der ersten Decodierstufe 12 ermittelte erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 und die von der zweiten Decodierstufe 13 ermittelte zweite Entscheidungsunterstützungsinformation EUI2 an die Entscheiderstufe 14 abgegeben werden.
  • Die Entscheiderstufe 14 ist ausgebildet, um durch Auswerten der ihr zugeführten Entscheidungsunterstützungsinformationen EUI1 und EUI2 zu entscheiden, welche der Decodierstufen 12 oder 13 zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist. Hierbei entscheidet die Entscheiderstufe 14, daß die erste Decodierstufe 12 zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist, wenn an sie eine positive erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 abgegeben wird. Entsprechend entscheidet die Entscheiderstufe 14, daß die zweite Decodierstufe 13 zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals DS1 geeignet ist, wenn an sie eine positive zweite Entscheidungsunterstützungsinformation EUI2 abgegeben wird. Sollten sowohl von der ersten Decodierstufe 12 als auch von der zweiten Decodierstufe 13 positive Entscheidungsunterstützungsinformationen EUI1 und EUI2 oder negative Entscheidungsunterstützungsinformationen EUI1 und EUI2 abgegeben werden, dann ist die Entscheiderstufe 14 zum Durchführen weiterer Untersuchungen ausgebildet, um zu entscheiden, welche der Decodierstufen 12 oder 13 zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist. Beispielsweise kann in so einem Fall von der Smart Card 1 eine Aufforderungsinformation an die Basisstation 2 übertragen werden, worauf die Basisstation 2 die zuvor übertragenen Übertragungsdaten ÜD erneut sendet.
  • Die Entscheiderstufe 14 kann eine Entscheidungsinformation EI an die Datenverarbeitungsmittel 11 abgeben, die die Decodierstufe 12 oder 13 kennzeichnet, die zum Decodieren des empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist. Die Datenverarbeitungsmittel 11 sind entsprechend der an sie abgegebenen Entscheidungsinformation EI zum Verarbeiten der ersten Daten D1 oder der zweiten Daten D2 ausgebildet.
  • Die Decodiermittel 10 der Smart Card 1 weisen weiterhin eine Speicherstufe 15 auf, in der von der ersten Decodierstufe 12 abgegebene erste Daten D1 und von der zweiten Decodierstufe 13 abgegebene zweite Daten D2 gespeichert werden können. Die Datenverarbeitungsmittel 11 sind mit der Speicherstufe 15 verbunden, um ein Auslesen erster Daten D1 oder zweiter Daten D2 nach dem Auftreten einer Entscheidungsinformation EI aus der Entscheiderstufe 14 zu ermöglichen.
  • Das Vorsehen der Speicherstufe 15 in der Smart Card 1 bietet den Vorteil, daß von den Decodierstufen 12 und 13 abgegebene Daten D1 und D2 vorerst zwischengespeichert werden und nach einem Eintreffen einer Entscheidungsinformation EI aus der Entscheiderstufe 14 von den Datenverarbeitungsmitteln 11 aus der Speicherstufe 15 ausge lesen werden können sind. Somit gehen auch vor dem Eintreffen einer Entscheidungsinformation EI empfangene und decodierte Daten D1 und D2 nicht verloren.
  • Im Folgenden wird anhand eines ersten Beispiels die Arbeitsweise der Smart Card 1 beim Empfang eines modulierten Trägersignals MTS detailliert erläutert. Entsprechend diesem ersten Beispiel wird von der Basisstation 2 das in 8 dargestellte modulierte Trägersignal MTS gesendet, das das in 5 dargestellte gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren codierte Datensignal DS1(RTZ) mit der Bitfolge „100110" der Übertragungsdaten ÜD enthält.
  • Das modulierte Trägersignal MTS wird von den Sende- und Empfangsmitteln 5 empfangen und an die Demodulationsmittel 9 abgegeben. In den Demodulationsmitteln 9 wird eine Amplitudendemodulation des in 8 dargestellten modulierten Trägersignals MTS durchgeführt.
  • In 9 ist ein Signalverlauf des von den Demodulationsmitteln 9 abgegebenen codierten Datensignals DS1 dargestellt. Da der Smart Card 1 zu diesem Zeitpunkt keine Informationen vorliegen, mit welchem Codierverfahren das von den Demodulationsmitteln 9 abgegebene codierte Datensignal DS1 codiert wurde, wird das codierte Datensignal DS1 an die erste Decodierstufe 12 und die zweite Decodierstufe 13 abgegeben.
  • In der ersten Decodierstufe 12 wird das an sie abgegebene codierte Datensignal DS1 gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren decodiert und die in 9 dargestellte Bitfolge „100110" als erste Daten D1 ermittelt. Die ersten Daten D1 werden zur Speicherung an die Speicherstufe 15 abgegeben.
  • Die ersten Decodiermittel 12 ermitteln nun aus den ersten Daten D1 die Bitfolge „1001", die aufgrund ihrer Position in der Bitfolge „100110" der ersten Daten D1 der Bitfolge der Abbuchungsdaten AD entspricht. Um zu prüfen, ob diese Abbuchungsdaten AD mit den von der Basisstation 2 übermittelten Abbuchungsdaten AD übereinstimmen, berechnen die ersten Decodiermittel 12 die Quersumme der Bitfolge „1001" mit dem Wert „ 2". Dieser Wert „ 2", die Quersumme der in den ersten Daten D1 enthaltenen Abbuchungsdaten AD, wird dann mit den in den ersten Daten D1 enthaltenen Referenzdaten RD mit der Bitfolge „10" verglichen, die ebenfalls den Wert „ 2" aufweisen. Da der Wert der Quersumme der Abbuchungsdaten AD mit dem Wert der Referenzdaten RD der ersten Daten D1 übereinstimmt, gibt die erste Decodierstufe 12 eine positive erste Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 an die Entscheiderstufe 14 ab.
  • In der zweiten Decodierstufe 13 wird das an sie abgegebene codierte Datensignal DS 1 gemäß dem Miller-Codierverfahren decodiert. Da gemäß dem Miller-Codierverfahren bei zwei in einer Bitfolge aufeinanderfolgenden Bit „0" ein – wie in 4 dargestellter – Zeitabschnitt TB erwartet wird, bei dem der Signalverlauf des codierten Datensignals DS 1(MI) einen niedrigen Amplitudenwert aufweist, kann die zweite Decodierstufe 13 das dritte Bit nicht decodieren, weshalb ein „?" in der in 9 dargestellten Bitfolge „10? 110" der zweiten Daten D2 eingetragen ist. Die zweiten Daten D2 werden zur Speicherung an die Speicherstufe 15 abgegeben.
  • Die zweiten Decodiermittel 12 ermitteln nun aus den zweiten Daten D2 die Bitfolge „10?1 ", die aufgrund ihrer Position in der Bitfolge „10?110" der zweiten Daten D2 der Bitfolge der Abbuchungsdaten AD entspricht. Da ein Bit der Abbuchungsdaten AD nicht zuverlässig decodiert werden konnte, geben die zweiten Decodiermittel 13 eine negative zweite Entscheidungsunterstützungsinformation EUI2 an die Entscheiderstufe 14 ab.
  • Die Entscheiderstufe 14 gibt dann aufgrund der ihr vorliegenden positiven ersten Entscheidungsunterstützungsinformation EUI1 und der negativen zweiten Entscheidungsunterstützungsinformation EiΠ2 eine die erste Decodierstufe 12 kennzeichnende Entscheidungsinformation EI an die Datenverarbeitungsmittel 11 ab. _ Die Datenverarbeitungsmittel 11 lesen hierauf die in der Speicherstufe 15 gespeicherten ersten Daten D1 aus und ermitteln die in den ersten Daten D1 enthaltenen Abbuchungsdaten AD mit der Bitfolge „1001", die dem Wert „9" entsprechen. Die Datenverarbeitungsmittel 11 subtrahieren hierauf den Wert „9" der Abbuchungsdaten AD von den in den Datenverarbeitungsmitteln 11 gespeicherten Guthabendaten und speichern den berechneten Wert als Guthabendaten erneut in den Datenverarbeitungsmitteln 11, so daß der Fahrpreis von „9" Euro von dem Guthaben des Benutzers der Smart Card 1 abgebucht worden ist.
  • Hierdurch wird der Vorteil erhalten, daß von der Basisstation 2 gemäß dem Return-To-Zero-Codierverfahren codierte Übertragungsdaten ÜD sowie auch von einer weiteren Basisstation gemäß dem Miller-Codierverfahren codierte Übertragungsdaten ÜD mit den Decodiermitteln 10 der Smart Card 1 decodiert und somit von der Smart Card 1 verarbeitet werden können. Die Smart Card 1 ist daher in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten einsetzbar.
  • Anhand eines zweiten Beispiels soll jetzt die Arbeitsweise der Smart Card 1 beim Empfang eines modulierten Trägersignals MTS erläutert werden. Die Smart Card 1 ist auch zum Empfangen eines modulierten Trägersignals MTS ausgebildet, in dem ein eine Decodierstufen-Befehlsinformation BI aufweisendes codiertes Datensignal DS1 enthalten ist. Eine Decodierstufen-Befehlsinformation BI kann hierbei durch eine spezielle Bitfolge – wie beispielsweise „1111" – der Abbuchungsdaten AD gebildet sein. Diese Abbuchungsdaten AD mit der Bitfolge „1111" können entsprechend dem vorstehend erläuterten ersten Beispiel von der Basisstation 2 an die Smart Card 1 übertragen werden und werden letztendlich von den Datenverarbeitungsmitteln 11 zur weiteren Verarbeitung der Abbuchungsdaten AD aus der Speicherstufe 15 ausgelesen.
  • Die Datenverarbeitungsmittel 11 sind ausgebildet, um beim Auftreten der Bitfolge „1111" als Abbuchungsdaten AD eine Decodierstufen-Befehlsinformation BI an die Entscheiderstufe 14 abzugeben. Die Entscheiderstufe 14 ist ausgebildet, um durch Auswerten der ihr zugeführten Decodierstufen-Befehlsinformation BI zu entscheiden, welche der Decodierstufen 12 oder 13 zum Decodieren eines codierten Datensignals DS 1 vorgesehen ist, das nachfolgend empfangen werden kann. Eine entsprechende Entscheidungsinformation EI kann von der Entscheiderstufe 14 an die Datenverarbeitungsmittel 11 abgegeben werden.
  • Dies bietet den Vorteil, daß der Smart Card 1 von der Basisstation 2 eine in dem modulierten Trägersignal MTS enthaltene Decodierstufen-Befehlsinformation BI zugeführt werden kann, mit der die Decodierstufe 12 oder 13 gekennzeichnet werden kann, die zur Decodierung eines in dem modulierten Trägersignal MTS von der Basisstation 2 nach dem Übertragen der Decodierstufen-Befehlsinformation BI übertragenen codierten Datensignals DS 1 vorgesehen ist. Somit ist von der Basisstation 2 der Smart Card 1 die Decodierstufe 12 oder 13 der Smart Card 1 vorgebbar, die zum Decodieren des codierten Datensignals DS 1 geeignet sein wird.
  • Die Smart Card 1 weist Codiermittel 16 zum Abgeben eines codierten Datensignals DS2 auf, die eine erste Codierstufe 17 und eine zweite Codierstufe 18 enthalten. Von den Datenverarbeitungsmitteln 11 können in der Sendebetriebsart der Smart Card 1 an die Basisstation 2 zu übertragende dritte Daten D3 an die erste Codierstufe 17 oder an die zweite Codierstufe 18 abgegeben werden. Die erste Codierstufe 17 ist zum Codieren von an sie abgegebenen dritten Daten D3 gemäß dem Frequenzumtastungs-Codierverfahren und zum Abgeben eines codierten Datensignals DS2 ausgebildet. Die zweite Codierstufe 18 ist zum Codieren von an sie abgegebenen dritten Daten D3 gemäß dem Phasenumtastungs- Codierverfahren und zum Abgeben eines die dritten Daten D3 enthaltenden codierten Datensignals DS2 ausgebildet.
  • Die Smart Card 1 weist weiterhin Modulationsmittel 19 auf, die zum Modulieren des von den Codiermitteln 16 abgegebenen codierten Datensignals DS2 und zum Abgeben eines modulierten Trägersignals MTS ausgebildet sind. Die Modulationsmittel 19 sind hierbei zum Modulieren des an sie abgegebenen codierten Datensignals DS2 gemäß einer Belastungsmodulation ausgebildet, die seit langem bekannt ist.
  • Ein von den Modulationsmitteln 19 abgegebenes moduliertes Trägersignal MTS kann dem Anschluß 6 der Sende- und Empfangsmittel 5 der Smart Card 1 zugeführt und an die Basisstation 2 oder eine weitere in 1 nicht dargestellte Basisstation gesendet werden.
  • Dies bietet den Vorteil, daß die Smart Card 1 auch zum Senden eines in einem modulierten Trägersignal MTS enthaltenen codierten Datensignals DS2 ausgebildet ist, daß dritte Daten D3 enthält, die entsprechend dem Frequenzumtastungs-Codierverfahren oder dem Phasenumtastungs-Codierverfahren codiert wurden. Hierdurch ist die Smart Card 1 in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten verwendbar, bei denen ein Kommunizieren mit einer Basisstation unter Verwendung nur einer der erwähnten Codes möglich ist.
  • 10 zeigt schematisch ein Blockschaltbild einer Basisstation 2 und einer Smart Card 1, die einen Datenträger gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung bildet. Die Smart Card 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung entspricht der Smart Card 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei Stufen von Decodiermitteln 20 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel den Stufen der Decodiermittel 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechen. Die Decodiermittel 20 weisen jedoch eine Speicherstufe 15 auf, in der ein empfangenes codiertes Datensignal DS 1 vor der Decodierung durch die erste Decodierstufe 12 und die zweite Decodierstufe 13 gespeichert werden kann.
  • Hierdurch wird der Vorteil erhalten, daß von der Smart Card 1 empfangene Daten, die vor einer Entscheidung empfangen wurden, welche Decodierstufe 12 oder 13 zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals DS 1 geeignet ist, nicht verlorengehen.
  • Es sei bemerkt, daß ein erfindungsgemäßer Datenträger nicht notwendigerweise mit Speichermitteln zum Speichern eines empfangenen codierten Datensignals oder zum Speichern von den Decodierstufen abgegebener Daten versehen zu sein braucht. Bei einem solchen Datenträger hat es sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, dass, bevor die Entscheiderstufe entscheiden kann, welche der Decodierstufen zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals DS1 geeignet ist, von der ersten Decodierstufe abgegebene Daten D1 zur weiteren Verarbeitung an die Datenverarbeitungsmittel abgegeben werden.
  • Wenn hierbei die erste Decodierstufe zum Decodieren eines codierten Datensignals gemäß einem üblicherweise zum Codieren von Übertragungsdaten ÜD durch eine Basisstation verwendeten Codierverfahren ausgebildet ist, dann werden vor dem Eintreffen einer Entscheidungsinformation EI aus der Entscheiderstufe empfangene Daten eines codierten Datensignals DS1 meistens bereits richtig decodiert, was einen großen Vorteil darstellt.
  • Es sei bemerkt, daß Decodiermittel eines erfindungsgemäßen Datenträgers auch drei, fünf, zehn oder noch mehr Decodierstufen aufweisen können, die ein empfangenes codiertes Datensignal je entsprechend einem anderen Codierverfahren decodieren. Dies bietet den Vorteil, daß entsprechend einer Vielzahl unterschiedlicher Codes codierte Datensignale in dem Datenträger decodiert und in den codierten Datensignalen enthaltene Daten verarbeitet werden können.
  • Weiterhin sei bemerkt, daß Codiermittel eines erfindungsgemäßen Datenträgers auch drei, fünf, zehn oder noch mehr Codierstufen aufweisen können, um an eine Basisstation zu übertragende dritte Daten gemäß einer Vielzahl unterschiedlicher Codierverfahren zu codieren. Die jeweils verwendete Codierstufe kann hierbei von den Datenverarbeitungsmitteln des erfindungsgemäßen Datenträgers oder aber auch von der mit dem Datenträger kommunizierenden Basisstation durch Übertragen einer Codierstufen-Befehlsinformation festgelegt werden.
  • Es sei bemerkt, daß Demodulationsmittel eines erfindungsgemäßen Datenträgers auch mehrere Demodulationsstufen aufweisen können, die zum Demodulieren modulierter Trägersignale ausgebildet sind, die gemäß Amplitudenmodulationen mit unterschiedlichen Modulationsgraden moduliert wurden. Dies bietet den Vorteil, daß auch amplitudenmodulierte Trägersignale mit Modulationsgraden von beispielsweise 10%, 20%, 5.0% oder 70% demoduliert werden können.
  • Es sei auch bemerkt, daß von einer Decodierstufe eine negative Entscheidungsunterstützungsinformation EUI beispielsweise auch dann abgegeben werden kann, wenn die Fehlerrate der in der Decodierstufe ermittelten Daten eine bestimmte Schwellenfehlerrate übersteigt.
  • Außerdem sei bemerkt, daß das Vorsehen von zumindest zwei Decodierstufen auch in einem Datenträger vorteilhaft ist, der zum Demodulieren eines empfangenen modulierten Trägersignals ausgebildet ist, das gemäß einer Frequenzmodulation oder einer Phasenmodulation moduliert wurde.
  • Schließlich sei bemerkt, dass, wenn ein wie in 7 dargestelltes, gemäß dem Phasenumtastungs-Codierverfahren codiertes Datensignal DS 1(PSK) von einer Decodierstufe decodiert würde, die codierte Datensignale DS 1 gemäß dem Frequenzumtastungs-Codierverfahren decodiert, für sämtliche Bits der Übertragungsdaten Bits „1" oder Bits „0" ausgegeben würden. Für diesen Fall ist die Entscheiderstufe ausgebildet, durch das Prüfen der in den Übertragungsdaten enthaltenen Referenzdaten zu entscheiden, welche der Decodierstufen zum Decodieren des codierten Datensignals geeignet ist.

Claims (7)

  1. Datenträger (1) mit Empfangsmitteln (5) zum Empfangen eines modulierten Trägersignals (MTS), das ein gemäß einem Codierverfahren (MA, PW, MI, RTZ, FSK, PSK) codiertes Datensignal (DS1) enthält, und mit Demodulationsmitteln (9) zum Demodulieren des empfangenen modulierten Trägersignals (MTS) und zum Abgeben des darin enthaltenen codierten Datensignals (DS1) und mit Decodiermitteln (10, 20) zum Decodieren des codierten Datensignals (DS1) und zum Abgeben von Daten (D1, D2) und mit Datenverarbeitungsmitteln (11) zum Verarbeiten der von den Decodiermitteln (10, 20) abgegebenen Daten (D1, D2), dadurch gekennzeichnet, daß die Decodiermittel (10, 20) zumindest eine erste Decodierstufe (12) und eine zweite Decodierstufe (13) aufweisen, wobei die erste Decodierstufe (12) zum Decodieren eines gemäß einem ersten Codierverfahren (RTZ) codierten Datensignals (DS1) und die zweite Decodierstufe (13) zum Decodieren eines gemäß einem zweiten Codierverfahren (MI) codierten Datensignals (DS1) ausgebildet ist.
  2. Datenträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodiermittel (10, 20) eine Entscheiderstufe (14) aufweisen, die zum Entscheiden ausgebildet ist, welche der Decodierstufen (12, 13) zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals (DS1) geeignet ist.
  3. Datenträger (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Entscheiderstufe (14) Entscheidungsunterstützungsinformationen (EUI1, EUI2) von zumindest einer der zumindest zwei Decodierstufen (12, 13) empfangen kann und daß die Entscheiderstufe (14) durch Auswerten der ihr zugeführten Entscheidungsunterstützungsinformationen (EUI1, EUI2) zum Entscheiden ausgebildet ist, welche der Decodierstufen (12, 13) zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals (DS1) geeignet ist.
  4. Datenträger (1) nach Anspruch 2, dadwch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) zum Empfangen eines modulierten Trägersignals (MTS) ausgebildet ist, in dem ein eine Decodierstufen-Befehlsinformation (BI) aufweisendes codiertes Datensignal (DS1) enthalten ist, und daß die Entscheiderstufe (14) dwch Auswerten der ihr zugeführten Decodierstufen-Befehlsinformation (BI) ausgebildet ist zu entscheiden, welche der Decodierstufen (12, 13) zum Decodieren eines codierten Datensignals (DS1) vorgesehen ist, das nachfolgend empfangen werden kann.
  5. Datenträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodiermittel (10, 20) eine Speicherstufe (15) aufweisen, in der ein empfangenes codiertes Datensignal (DS1) vor der Decodierung durch eine der zumindest zwei Decodierstufen (12, 13) gespeichert werden kann oder in der von zumindest einer der zumindest zwei Decodierstufen (12, 13) nach der Decodierung durch diese Decodierstufe (12, 13) abgegebene Daten (D1, D2) gespeichert werden können.
  6. Datenträger (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass, bevor von der Entscheiderstufe (14) entschieden werden kann, welche der Decodierstufen (12, 13) zum Decodieren eines empfangenen codierten Datensignals (DS1) geeignet ist, von der ersten Decodierstufe (12) abgegebene Daten (D1) zw weiteren Verarbeitung an die Datenverarbeitungsmittel (11) abgegeben werden können.
  7. Datenträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) Codiermittel (16) zum Abgeben eines codierten Datensignals (DS2) aufweist, welche Codiermittel zumindest eine erste Codierstufe (17) und eine zweite Codierstufe (18) enthalten, wobei die erste Codierstufe (17) zum Codieren von Daten (D3) gemäß einem dritten Codierverfahren (FSK) und die zweite Codierstufe (18) zum Codieren von Daten (D3) gemäß einem vierten Codierverfahren (PSK) ausgebildet ist, daß der Datenträger (1) Modulationsmittel (19) aufweist, die zwn Modulieren des von den Codiermitteln (16) abgegebenen codierten Datensignals (DS2) und zum Abgeben eines modulierten Trägersignals (MTS) ausgebildet sind, und daß der Datenträger (1) weiterhin Sendemittel (5) aufweist, die zum Senden des modulierten Trägersignals (MTS) ausgebildet sind.
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