DE60005097T2 - Kombinationsbehälter - Google Patents

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    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
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    • B65D21/0209Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together one-upon-the-other in the upright or upside-down position
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J41/00Thermally-insulated vessels, e.g. flasks, jugs, jars
    • A47J41/0083Accessories
    • A47J41/0088Inserts; Devices attached to the stopper

Description

  • Die hier vorgestellte Erfindung bezieht sich auf einen Behälter, und zwar genauer gesagt auf einen Kombinationsbehälter, bei dem es sich um eine Kombination eines Hauptbehälters und eines inneren Behälters handelt, der im Hauptbehälter aufbewahrt wird.
  • Zum Zwecke der Aufbewahrung und Verbringung von Produkten sowie für andere Zwecke wurden viele unterschiedliche Behältertypen konzipiert, vermarktet und eingesetzt. Manche Behälter sind dergestalt konzipiert, dass sie auf bequeme Weise das Tragen eines Gegenstandes an andere Orte ermöglichen, während andere Behälter dergestalt konzipiert sind, dass sie auf bequeme Weise das Tragen verschiedener Gegenstände zusammen und gleichzeitig ermöglichen.
  • Behälter des letzteren Typs gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Eine Ausführung von Behälter wird im US-amerikanischen Patent Nr. 5 086 926 vorgestellt, das am 11. Februar 1992 Paige et al. erteilt wurde. Bei diesem Behälter, einem doppelten Thermogefäß, sind eine erste Thermogefäß-Baugruppe, eine Distanzstück-Baugruppe, eine zweite Thermogefäß-Baugruppe, eine Schalen-Baugruppe und eine Tassen-Baugruppe durch Verschraubung der einzelnen Teile miteinander vertikal zu einem Einzelstück kombiniert. Auch wenn dieser Stand der Technik den Zusammenbau einer Mehrzahl unterschiedlicher Behälter zu einem Einzelstück zeigt, so sind diese Behälter doch nur in einer Übereinander/Untereinander-Konfiguration aufeinandergesetzt, und mithin gibt dieser Stand der Technik keine Auskunft über eine Verringerung der Größe nach dem Zusammenbau.
  • Es ist außerdem allgemein bekannt, dass ein größerer Behälter verwendet wird, um einen oder mehrere kleinere Behälter darin aufzubewahren. Da jedoch der Deckel des kleineren Behälters nicht für den größeren Behälter verwendet werden kann, und da der Deckel des größeren Behälters nicht für den kleineren Behälter verwendet werden kann, benötigen sowohl der größere als auch jeder der kleineren Behälter ihren eigenen Deckel, um Inhalte in ihrem Inneren aufzubewahren.
  • Bei einem dem Stand der Technik entsprechenden Behälter in Übereinstimmung mit dem vorgreifenden Teil des Anspruchs Nr. 1, passen zwei innere Behälter, nämlich Thermogefäße, in einen im Wesentlichen hohlen zylindrischen Behälter mit zwei Öffnungen, wobei zumindest ein innerer Behälter eine Größe hat, um herausnehmbar durch eine der Öffnungen innen in den Hauptbehälter eingesetzt werden zu können (US-A-3 465 905). Für das Verschließen einer der Öffnungen des Hauptbehälters und der Öffnung zumindest eines inneren Behälters wird ein Schließteil bereitgestellt. Genauer gesagt, der Behälter besteht aus einem im Wesentlichen hohlen zylindrischen Hauptbehälter, dessen beide Enden mittels eines ersten bzw. eines zweiten Deckelteils geöffnet werden, die entfernbar auf beiden Enden des Hauptbehälters angebracht sind, um beide Enden des Hauptbehälters zu verschließen. Der erste und der zweite innere Behälter besitzt jeweils eine Öffnung und beide sind herausnehmbar in den Hauptbehälter eingesetzt. Die Öffnungen des ersten und des zweiten inneren Behälters werden jeweils mit einem ersten und zweiten Deckelteil verschlossen. – Zu jedem Schließteil gehört ein Bund mit einem Flanschabschnitt mit Außengewinde, welcher durch Gewindeeingriff von einem Abschnitt mit Innengewinde am äußeren Ende des zylindrischen Hauptbehälters aufgenommen wird. Der Bund läuft in einem Halsabschnitt mit verringertem Durchmesser aus, um sich der Formgebung eines Schulterabschnitts und eines Halsabschnitts jeder Thermosflasche anzupassen. Der Halsabschnitt mit verringertem Durchmesser des Bundes trägt ein Außengewinde, um eine Verschlusskappe mit einem Randabschnitt mit Innengewinde aufzunehmen. Die Verschlusskappe ist integral mit einem Stopfenabschnitt eines solchen Durchmessers geformt, dass sie abdichtend die Mundöffnung am Hals der Thernosflasche verstopft. Mithin besteht der Deckelteil aus zwei Elementen, nämlich dem Bund und der Verschlusskappe, die getrennt hergestellt und aufgebracht werden. – Wenn des Weiteren die Verschlusskappe des dem Stand der Technik entsprechenden Schließteils die Mundöffnung der inneren Thermosflasche nicht perfekt abdichtet, kann die Substanz, nämlich ein flüssiges Material in der Thermosflasche, aus dem Behälter austreten, wenn nicht eine zusätzliche Endkappe das Schließteil in abdichtender Weise abdeckt.
  • Mithin besteht die Hauptzielsetzung der hier vorgestellten Erfindung darin, einen Kombinationsbehälter bereitzustellen, der einen oder mehrere andere Behälter in sich aufbewahren kann.
  • Eine weitere Zielsetzung der hier vorgestellten Erfindung ist es, einen Kombinationsbehälter bereitzustellen, bei dem es sich um eine Kombination aus einem Hauptbehälter und inneren Behältern handelt, die im Hauptbehälter aufbewahrt werden, mit Deckeln, die für das Verschließen der Öffnungen des Hauptbehälters und der Öffnungen der inneren Behälter genutzt werden.
  • Es ist eine weitere Zielsetzung der hier vorgestellten Erfindung, einen Kombinationsbehälter bereitzustellen, der mit Hinweismarkierungen geformt ist, die beispielsweise anzeigen, in welcher Reihenfolge die Deckel bei Verwendung der Inhalte der inneren Behälter geöffnet werden.
  • Und es ist zudem eine weitere Zielsetzung der hier vorgestellten Erfindung, einen Kombinationsbehälter bereitzustellen, der einfach ist und ein gefälliges Aussehen hat.
  • Die oben genannten Zielsetzungen werden praktisch verwirklicht durch eine einzigartige Struktur für einen Kombinationsbehälter in Übereinstimmung mit der hier vorgestellten Erfindung entsprechend dem charakterisierenden Teil des Anspruchs 1.
  • In anderen Worten ist der Kombinationsbehälter in Übereinstimmung mit der hier vorgestellten Erfindung einfach, die Deckelmittel zur Abdeckung des Hauptbehälters sind mit Eingriffsmitteln ausgerüstet, um Eingriff mit dem inneren Behälter/den inneren Behältern herzustellen, so dass die Deckelmittel den inneren Behälter/die inneren Behälter abdecken und verschließen und auch den Hauptbehälter abdecken und in sicherer Weise verschließen.
  • Diese und andere Zielsetzungen und Merkmale der hier vorgestellten Erfindung werden offensichtlich durch die folgende Beschreibung, die zusammen mit den bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird, wobei:
    Zeichnung 1 den Hauptbehälter entsprechend einer Ausführungsform der hier vorgestellten Erfindung zeigt;
    Zeichnung 2 den ersten Deckel und den ersten inneren Behälter zeigt, der vom ersten Deckel abgedeckt wird;
    Zeichnung 3 den zweiten Deckel und den zweiten inneren Behälter zeigt, der vom zweiten Deckel abgedeckt wird;
    Zeichnung 4 eine perspektivische Explosionszeichnung zeigt, aus der die Art und Weise hervorgeht, in der der erste und der zweite innere Behälter, abgedeckt durch den ersten bzw. den zweiten Deckel, im Hauptbehälter aufbewahrt werden;
    Zeichnung 5 eine weitere Ausführungsform des ersten inneren Behälters zeigt, der mit einer Kappe verschlossen wird und dann am ersten Deckelteil angebracht wird, und
    Zeichnung 6 eine weitere Ausführungsform des zweiten inneren Behälters zeigt, der mit einer Kappe verschlossen wird und dann am zweiten Deckelteil angebracht wird.
  • Wie aus den Zeichnungen 1 mit 3 ersehen werden kann, besteht der Kombinationsbehälter in Übereinstimmung mit der hier vorgestellten Erfindung aus einem Hauptbehälter 10, einem ersten Deckel 20, einem zweiten Deckel 30, einem ersten inneren Behälter 40 und einem zweiten inneren Behälter 50.
  • Beim Hauptbehälter 10 der in Zeichnung 1 gezeigten Ausführungsform handelt es sich im Wesentlichen um einen hohlen Zylinder, dessen beide Enden 10a und l0b offen sind. Der Hauptbehälter 10 wird vorzugsweise aus einem metallischen Werkstoff hergestellt, vorzugsweise aus einem rostfreien metallischen Werkstoff, und ist mit einem Innengewinde 12 an der inneren Umfangsoberfläche nahe dem oberen Ende 10a und mit einem weiteren Innengewinde 14 an der inneren Umfangsoberfläche nahe dem unteren Ende l0b ausgerüstet.
  • Beim ersten Deckel 20, wie in Zeichnung 2 gezeigt, handelt es sich im Wesentlichen um eine Scheibe, die aus dem gleichen metallischen Werkstoff wie der Hauptbehälter 10 gefertigt ist. Der erste Deckel 20 besitzt einen Außendurchmesser, der gleich dem Außendurchmesser des Hauptbehälters 10 ist, und ist auf einer Seite, die zum Inneren des Hauptbehälters 10 weist, wenn auf den Hauptbehälter 10 aufgesetzt mit einem mittig angeordneten eingreifenden Überstand 22 ausgerüstet. Beim eingreifenden Überstand 22 handelt es sich um einen flachen Massivzylinder, der integralen Bestandteil des ersten Deckels 20 darstellt, mit einem Durchmesser, der gleich dem Innendurchmesser des oberen Endes 10a des Hauptbehälters 10 ist. Auf seiner Umfangsoberfläche ist der eingreifende Überstand 22 mit einem Außengewinde 22e geformt, so dass das Außengewinde 22e schraubend eingreifen kann in ein Innengewinde 12 des Hautbehälters 10. Der erste Deckel 20, genauer gesagt der eingreifende Überstand 22 desselben, ist mit einer Eingriffsausnehmung 22' in der Mitte ausgerüstet, und an der inneren Umfangsoberfläche der Eingriffsausnehmung 22' ist ein Innengewinde 22i geformt.
  • Wie aus Zeichnung 3 ersehen werden kann, handelt es sich beim zweiten Deckel 30 ebenfalls im Wesentlichen um eine Scheibe, die aus dem gleichen metallischen Werkstoff wie der Hauptbehälter 10 gefertigt ist. Der Außendurchmesser des zweiten Deckels 30 ist gleich dem Außendurchmesser des Hauptbehälters 10. Anders als der erste Deckel 20, ist der zweite Deckel 30 auf einer Seite, die zum Inneren des Hauptbehälters 10 weist, wenn auf den Hauptbehälter 10 aufgesetzt, mit einem kreisförmigen Rand 32 versehen. Beim kreisförmigen Rand 32 handelt es sich um einen integralen Bestandteil des zweiten Deckels 30, mit einem Durchmesser, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des unteren Endes l0b des Hauptbehälters 10. Der kreisförmige Rand 32 wird mit einem Außengewinde 32e auf seiner äußeren Umfangsoberfläche geformt, um schraubend in das Innengewinde 14 des Hauptbehälters 10 eingreifen zu können. Zudem wird der kreisförmige Rand 32 mit einem Innengewinde 32i an seiner inneren Umfangsoberfläche geformt.
  • Wie in Zeichnung 2 gezeigt, handelt es sich beim in der typischen Ausführungsform dargestellten ersten inneren Behälter 40 um eine längliche, aus Kunststoff hergestellte Flasche. Das untere Ende des Hauptabschnitts 42 des ersten inneren Behälters 40 ist geschlossen, und an dessen Hauptabschnitt 42 ist eine Tülle 44 geformt. Beim Hauptabschnitt 42 des ersten inneren Behälters 40 handelt es sich im Wesentlichen um einen Zylinder mit einem Durchmesser, der geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Hauptbehälters 10, so dass der Hauptabschnitt 42 gütlich ansitzend innen im Hauptbehälter 10 aufgenommen wird. Die Tülle 44 besitzt einen Außendurchmesser der geringfügig kleiner ist als der eingreifende Überstand 22' des ersten Deckels 20 und ist mit einem Außengewinde 44e geformt, so dass das Außengewinde 44e schraubend eingreifen kann in das Innengewinde 22i des ersten Deckels 20.
  • Wie in Zeichnung 3 gezeigt, handelt es sich beim in der typischen Ausführungsform dargestellten zweiten inneren Behälter 50 um einen Zylinder mit einer Öffnung an einem Ende und einem geschlossenen Boden am anderen Ende, mit einem im Wesentlichen gleichen konstanten Durchmesser von einem Ende zum anderen. Die äußere Umfangsoberfläche nahe der Öffnung des zweiten inneren Behälters 50 ist mit einem Außengewinde 50e ausgerüstet, so dass das Außengewinde 50e schraubend eingreifen kann in das Innengewinde 32i, welches am kreisförmigen Rand 32 des zweiten Deckels 30 geformt ist.
  • Angesichts der oben beschriebenen Struktur und gemäß Darstellung in Zeichnung 4 wird der erste innere Behälter 40, in den eine Substanz eingefüllt wird, beispielsweise ein Material flüssiger Form, abgedeckt und verschlossen mit dem ersten Deckel 20, indem schraubend das Innengewinde 22i des ersten Deckels 20 mit dem Außengewinde 44e, das an der Tülle 44 des ersten inneren Behälters 40 geformt ist, in Eingriff gebracht wird. Der dergestalt durch den ersten Deckel 20 verschlossene und an diesem befestigte erste innere Behälter 40 wird, wie aus Zeichnung 4 ersehen werden kann, durch das obere offene Ende 10a in den Hauptbehälter 10 eingesetzt, durch den gestrichelten Pfeil A angezeigt; dann wird der erste Deckel 20 gedreht, so dass das auf dem eingreifenden Überstand 22 auf dem ersten Deckel 20 geformte Außengewinde 22e schraubend mit dem auf der inneren Umfangsoberfläche des oberen Endes 10a des Hauptbehälters 10 geformten Innengewinde 12 in Eingriff gebracht wird. Mithin wird der am ersten inneren Behälter 40 angebrachte und diesen verschließende erste Deckel 20 sicher am Hauptbehälter 10 angebracht und verschließt auf sichere Weise das offene obere Ende 10a des Hauptbehälters 10.
  • Auf der anderen Seite wird der zweite innere Behälter 50, in den eine andere Substanz eingefüllt wird, beispielsweise ein Material fester Form, abgedeckt und verschlossen mit dem zweiten Deckel 30, indem schraubend das Innengewinde 32i des kreisförmigen Randes 32 des zweiten Deckels 50 mit dem Außengewinde 50e, das am zweiten inneren Behälters 50 geformt ist, in Eingriff gebracht wird. Der dergestalt durch den zweiten Deckel 30 verschlossene und an diesem befestigte zweite innere Behälter 50 wird, wie aus Zeichnung 4 ersehen werden kann, durch das untere offene Ende l0b in den Hauptbehälter 10 eingesetzt, durch den gestrichelten Pfeil B angezeigt; dann wird der zweite Deckel 30 gedreht, so dass das Außengewinde 32e des kreisförmigen Rands 32 des zweiten Deckels 30 schraubend mit dem auf der inneren Umfangsoberfläche des unteren Endes 10b des Hauptbehälters 10 geformten Innengewinde 14 in Eingriff gebracht wird. Mithin wird der am zweiten inneren Behälter 50 angebrachte und diesen verschließende zweite Deckel 30 sicher am Hauptbehälter 10 angebracht und verschließt auf sichere Weise das offene untere Ende l0b des Hauptbehälters 10.
  • Wie aus dem oben Gesagten ersehen werden kann, werden in Übereinstimmung mit der hier beschriebenen Erfindung die Deckel 20 bzw. 30 genutzt zum Verschließen der Öffnungen der inneren Behälter 40 und 50 ebenso wie zum Verschließen der offenen Enden 10a und 10b des Hauptbehälters 10, in welchem die inneren Behälter 40 und 50 aufbewahrt werden. Mithin benötigen die inneren Behälter keine spezifisch hierfür konzipierten Schließmitel oder Deckel, und auch der Hauptbehälter, der die inneren Behälter aufnimmt, bedarf keiner Schließmittel oder Deckel, die ausschließlich hierfür konzipiert sind. In anderen Worten, die Schließmittel oder Deckel in Übereinstimmung mit der hier beschriebenen Erfindung besitzen eine zweifache Funktion für das Verschließen sowohl der inneren Behälter als auch des Hauptbehälters, der die inneren Behälter in sich aufnimmt.
  • Sollen die Inhalte der inneren Behälter 40 bzw. 50 genutzt werden, werden der erste und der zweite Deckel 20 bzw. 30 vom Hauptbehälter 10 abgeschraubt, wodurch der erste und der zweite innere Behälter 40 bzw. 50 aus dem Hauptbehälter 10 genommen werden können. Daraufhin werden der erste und der zweite Deckel 20 bzw. 30 vom ersten und zweiten inneren Behälter 40 bzw. 50 abgeschraubt, was Zugang zum Inhalt jedes der Behälter 40 bzw. 50 gestattet.
  • Außerdem können der erste und der zweite Deckel 20 und 30 mit Markierungen an ihren äußeren Seiten geformt werden, wie in Zeichnung 4 gezeigt. Insbesondere ist in den ersten Deckel 20 ein einzelner Kreis 28 auf dessen äußerer Oberfläche 20a. eingraviert, und in den zweiten Deckel 30 ist ein doppelter Kreis (oder sind zwei Kreise) 38 auf dessen äußerer Oberfläche 30a eingraviert. Mit diesen Markierungen kann ein Benutzer auf einfache Weise erkennen, dass der erste Deckel 20 mit dem einzelnen Kreis 28 zuerst vom Hauptbehälter 10 abgenommen werden muss, und dass dann der zweite Deckel 30 mit dem doppelten Kreis 38 vom Hauptbehälter 10 abgenommen werden muss. Dies ist insbesondere dann bequem, wenn der von ersten Deckel 20 verschlossene erste Behälter 40 eine Substanz enthält, die zuerst verwendet wird, zum Beispiel beim Wachsen eines Autos einen vor dem Wachsen zu verwendenden Flüssigreiniger, und wenn beispielsweise der vom zweiten Deckel 30 verschlossene zweite Behälter 50 eine Substanz enthält, die als zweite verwendet wird, z. B. eine Wachspaste. Bei den Markierungen kann es sich anstelle des/der oben beschriebenen Kreises/Kreise um Zahlen, Buchstaben oder beliebige andere Abbildungen handeln, die Hinweise auf das Produkt geben, das im ersten und zweiten Behälter 40 und 50 enthalten ist.
  • In Abhängigkeit von den in den inneren Behältern aufbewahrten Inhalten, kann in den Hauptbehälter ein weiteres Material gegeben werden. Handelt es sich bei den in den inneren Behältern 40 und 50 aufbewahrten Inhalten beispielsweise um solche, die für das Wachsen von Autos genutzt werden, kann zwischen diesen inneren Behältern ein Reinigungstuch und/oder ein Schwamm aufbewahrt werden.
  • In der gezeigten typischen Ausführungsform sind der Hauptbehälter 10, der erste Deckel 20 und der zweite Deckel 30 aus Metall gefertigt und im zusanenengebauten Zustand ungefähr 5½ Zoll lang mit einem Durchmesser von 2¼ Zoll, so dass der Kombinationsbehälter als ein Ganzes ein bestimmtes Gewicht hat, beispielsweise ungefähr ein Pfund, und damit einem Benutzer (oder Verbraucher) ein gewichtiges Gefühl vermittelt, wenn dieser den Kombinationsbehälter in der Hand hält, was dem Benutzer ein Gefühl hoher Behälterqualität vermittelt. Stattdessen können der Hauptbehälter 10, der erste Deckel 20 und der zweite Deckel 30 aus Gummi oder Kunststoff gefertigt sein, wie beispielsweise harten Synthetikharzen, so dass die Deckel 20 und 30 entweder schraubend mit dem Hauptbehälter 10 in Eingriff gebracht werden, oder auf elastische Weise aufschnappend mit dem Hauptbehälter 10 in Eingriff gebracht werden, so dass der Kombinationsbehälter als ein Ganzes leichtgewichtig ist und sich leicht tragen lässt.
  • Außerdem ist in den oben beschriebenen Ausführungsformen der erste Deckel 20 mit dem eingreifenden Überstand 22 ausgerüstet, und am eingreifenden Überstand 22 ist ein Mittel (das Außengewinde 22e) für die Herstellung eines Eingriffs mit dem Hauptbehälter l0 und ein Mittel (das Innengewinde 22i) für die Herstellung eines Eingriffs mit dem ersten Behälter 40 vorgesehen; und der zweite Deckel 30 ist mit dem kreisförmigen Rand 32 ausgerüstet und am kreisförmigen Rand 32 ist ein Mittel (das Außengewinde 32e) für die Herstellung eines Eingriffs mit dem Hauptbehälter 10 und ein Mittel (das Innengewinde 32i) für die Herstellung eines Eingriffs mit dem zweiten Behälter 50 vorgesehen. Die Auslegung kann allerdings auch so erfolgen, dass sowohl der erste wie auch der zweite Deckel 20 und 30 mit eingreifenden Überständen 22 ausgerüstet sind, oder dass sowohl der erste wie auch der zweite Deckel 20 und 30 mit kreisförmigen Rändern 32 versehen sind, und die Behälter 40 und 50 sind mit entsprechenden Mitteln für die Herstellung eines Eingriffs ausgerüstet.
  • In der gezeigten Ausführungsform wird der erste innere Behälter 40 mit dem ersten Deckel 20 verschlossen. Wie jedoch in Zeichnung 5 gezeigt, kann der erste innere Behälter 40 seine eigene, aus einem elastischen Material hergestellte Kappe 40c haben, die mit Innengewinde schraubend oder durch Druck mit der Tülle 44 des Behälters 40 in Eingriff gebracht wird. Wird der erste innere Behälter 40 mit der Kappe 40c verschlossen, wird die Kappe 40c, an der der Behälter 40 angebracht ist, über Druck und außen angreifend mit der Eingriffsausnehmung 22' im ersten Deckel 20 in Eingriff gebracht, und dann wird der erste Deckel 20 mit daran befindlichem erstem Behälter 40 wie in Zeichnung 4 gezeigt in den Hauptbehälter 10 eingesetzt. In diesem Falle ist es nicht erforderlich. dass die Eingriffsausnehmung 22' mit dem Innengewinde 22i geformt wird, da die Kappe 40c auf elastische Weise eine haltbare Passung in der Eingriffsausnehmung 22' des ersten Deckels 20 haben kann. Das gleiche Prinzip lässt sich auch beim zweiten Deckel 30 und dem zweiten inneren Behälter 50 zur Anwendung bringen. Wie aus Zeichnung 6 ersehen werden kann, kann der zweite innere Behälter 50 seine eigene Kappe 50c haben, die innen angreifend den Eingriff mit Behälter 50 herstellen kann und dann außen angreifend mit dem zweiten Deckel 50 in Eingriff gebracht wird. Beide Behälter 40 und 50 besitzen nicht notwendigerweise Kappen 40c und 50c; und einer der beiden Behälter kann seine eigene Kappe haben, und der andere kann direkt durch entweder den ersten oder den zweiten Deckel 20 oder 30 verschlossen werden.
  • Die Formen des Hauptbehälters 10, des ersten Deckels 20 und des zweiten Deckels 30 sind nicht notwendigerweise kreisförmig, wie in den beigefügten Zeichnungen gezeigt, und sie können eine beliebige Formgebung haben, einschließlich einer im Querschnitt vieleckigen Form. Außerdem sind die Formen der inneren Behälter 40 und 50 nicht auf die oben beschriebenen und in den beigefügten Zeichnungen gezeigten begrenzt, und es kann eine beliebige Form verwendet werden, solange jeder der inneren Behälter 40 und 50 vollständig in den Hauptbehälter passt.
  • Außerdem wird die gezeigte Ausführungsform beschrieben für einen Kombinationsbehälter, der zwei innere Behälter in sich aufnimmt. Der Hauptbehälter 10 kann jedoch so konzipiert werden, dass eines seiner Enden geschlossen ist, so dass er nur eine Öffnung besitzt. Bei dieser Struktur wird entweder der erste Deckel 20 oder der zweite Deckel 30 dafür genutzt, einen einzelnen inneren Behälter beliebiger Form zu verschließen, und wird dann auf die Öffnung des Hauptbehälters 10 aufgesetzt, um den Hauptbehälter mit dem darin aufbewahrten einzelnen inneren Behälter zu verschließen.
  • Es sollte verstanden werden, dass die hier beschriebene Erfindung nicht auf die abgebildete und oben beschriebene Ausführungsform begrenzt ist. Verschiedenste Änderungen können hinsichtlich des Designs und der Anordnung der Elemente vorgenommen werden, ohne den Abdeckungsbereich der hier beschriebenen Erfindung zu verlassen.

Claims (14)

  1. Ein Kombinationsbehälter, bestehend aus: einem Hauptbehälter (10) mit zwei Öffnungen; einem Schließteil (20, 30) zum Verschließen von mindestens einer der besagten zwei Öffnungen des besagten Hauptbehälters (10); und zumindest einem inneren Behälter (40, 50) mit einer Öffnung, wobei besagter zumindest einer innerer Behälter (40, 50) eine solche Größe hat, dass er herausnehmbar innen in besagten Hauptbehälter (10) eingesetzt werden kann durch eine der besagten zwei Öffnungen und besagte Öffnung des besagten zumindest einen inneren Behälters (40, 50) durch besagtes Schließteil (20, 30) verschlossen wird, wobei besagtes Schließteil (20, 30) auf einer seiner Seiten mit einem Innengewinde (22i, 32i) versehen ist, charakterisiert dadurch, dass es sich bei besagtem Schließteil (20, 30) um ein einteiliges Schließteil handelt und dass besagtes Schließteil (20, 30) darauf ausgelegt ist, den geschlossenen inneren Behälter (40, 50) innerhalb des Raumes innen im besagten Hauptbehälter (10) zu halten, wenn jener durch besagtes Schließteil (20, 30) verschlossen ist, und dass ein Außengewinde (44e, 50e) an besagtem innerem Behälter (40, 50) geformt ist neben besagter Öffnung jenes besagten inneren Behälters (40, 50), so dass besagte Öffnung besagten inneren Behälters (40, 50) durch besagtes Schließteil (20, 30) verschlossen wird mittels Gewindeeingriff zwischen besagtem Innengewinde (22i, 32i) besagten Schließteils (20, 30) und dem Außengewinde (44e, 50e) besagten inneren Behälters (40, 50).
  2. Ein Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 1, bestehend aus: einem im Wesentlichen hohlen zylindrischen Hauptbehälter (10), dessen beide Enden offen sind; ersten und zweiten Abdeckteilen (20, 30), die entsprechend aufgebracht sind auf jedes der besagten zwei Enden besagten Hauptbehälters (10) auf entfembare Weise, um besagte beide Enden besagten Hauptbehälters (10) zu verschließen, und ersten und zweiten Behältern (40, 50), die jeweils eine Öffnung besitzen und auf entfernbare Weise in besagten Hauptbehälter (10) eingesetzt sind, wobei die besagte Öffnung jedes der besagten ersten und zweiten Behälter (40, 50) von jedem der besagten ersten und zweiten Abdeckteile (20, 30) verschlossen wird.
  3. Ein Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 1, bestehend aus: einem im Wesentlichen hohlen zylindrischen Hauptbehälter (10), der ein offenes erstes Ende und ein offenes zweites Ende besitzt, wobei jedes dieser besagten offenen ersten und zweiten Enden mit einem Innengewinde (12, 14) ausgerüstet ist, das an einer inneren Umfangsoberfläche derselben geformt ist; einem ersten Abdeckteil (20), entfernbar auf besagtes offenes erstes Ende besagten Hauptbehälters (10) aufgebracht, um besagtes offenes erstes Ende zu verschließen; einem zweiten Abdeckteil (30), entfernbar auf besagtes offenes zweites Ende besagten Hauptbehälters (10) aufgebracht, um besagtes offenes zweites Ende zu verschließen; einem ersten inneren Behälter (40) mit einer Öffnung, wobei besagter erster innerer Behälter (40) von einer Größe ist, um auf der Innenseite besagten Hauptbehälters (10) eingesetzt zu werden und besagte Öffnung des besagten ersten inneren Behälters (40) mit besagtem erstem Abdeckteil (20) verschlossen wird, und einem zweiten inneren Behälter (50) mit einer Öffnung, wobei besagter zweiter innerer Behälter (50) von einer Größe ist, um auf der Innenseite besagten Hauptbehälters (10) eingesetzt zu werden und besagte Öffnung des besagten zweiten inneren Behälters (50) mit besagtem zweitem Abdeckteil (30) verschlossen wird.
  4. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagtes erstes Abdeckteil (20) schraubend mit besagtem offenem erstem Ende besagten Hauptbehälters (10) in Eingriff gebracht wird mittels eines Außengewindes (22e), welches an besagtem erstem Abdeckteil (20) geformt ist und mittels eines Innengewindes (12), welches neben besagtem erstem Ende besagten Hauptbehälters (10) geformt ist.
  5. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagtes zweites Abdeckteil (30) schraubend mit besagtem offenem zweitem Ende besagten Hauptbehälters (10) in Eingriff gebracht wird mittels eines Außengewindes (32e), welches an besagtem zweitem Abdeckteil (32) geformt ist und mittels eines Innengewindes (14), welches neben besagtem zweitem Ende besagten Hauptbehälters (10) geformt ist.
  6. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagtes erstes Abdeckteil (20) mit einer mittigen Ausnehmung (22') an einer Seite desselben versehen ist, mit einem an einer Umfangsoberfläche hiervon geformten Innengewinde (22i), so dass besagte Öffnung besagten ersten inneren Behälters durch besagtes erstes Abdeckteil verschlossen wird vermittels Gewindeeingriff zwischen besagtem Innengewinde (22i) besagten ersten Abdeckteils (20) und einem Außengewinde (44e), das neben besagter Öffnung besagten ersten inneren Behälters (40) geformt ist.
  7. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagtes zweites Abdeckteil (30) mit einem kreisförmigen Rand (32) an einer Seite desselben versehen ist, mit einem an einer äußeren Umfangsoberfläche hiervon geformten Innengewinde (32i), so dass besagte Öffnung besagten zweiten inneren Behälters (50) durch besagtes zweites Abdeckteil (30) verschlossen wird vermittels Gewindeeingriff zwischen besagtem Innengewinde (32i) besagten zweiten Abdeckteils (30) und einem Außengewinde (32e), das neben besagter Öffnung besagten zweiten inneren Behälters geformt ist.
  8. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagter Hauptbehälter (10), besagter erster Deckel (20) und besagtes zweites Abdeckteil (30) aus einem synthetischen Harz geformt sind, so dass besagtes erstes Abdeckteil auf elastische Weise durch Aufschnappen mit besagtem Hauptbehälter (10) und mit besagtem erstem Behälter (40) zum Eingriff gebracht wird, und besagtes zweites Abdeckteil (30) auf elastische Weise durch Aufschnappen mit besagtem Hauptbehälter (10) und mit besagtem zweitem Behälter (50) zum Eingriff gebracht wird.
  9. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 2, bei dem besagte erste und zweite Abdeckteile (20, 30) mit Markierungen (28, 38) an einer äußeren Oberfläche ihrer selbst versehen sind, wobei besagte Markierungen (28, 38) Auskunft über die Reihenfolge des Abnehmens besagter erster und zweiter Abdeckteile (20, 30) von besagtem Hauptbehälter (10) geben.
  10. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagte erste und zweite Abdeckteile (20, 30) mit Markierungen (28, 38) an äußeren Oberflächen ihrer selbst versehen sind, wobei besagte Markierungen (28, 38) Auskunft über die Reihenfolge des Abnehmens besagter erster und zweiter Abdeckteile (20, 30) von besagtem Hauptbehälter (10) geben.
  11. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 2, bei dem besagte erste und zweite Abdeckteile (20, 30) mit Markierungen (28, 38) an einer äußeren Oberfläche ihrer selbst versehen sind, wobei besagte Markierungen (28, 38) Auskunft über die Inhalte besagter erster und zweiter Behälter (40, 50) geben.
  12. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem besagte erste und zweite Abdeckteile (20, 30) mit Markierungen (28, 38) an äußeren Oberflächen ihrer selbst versehen sind, wobei besagte Markierungen (28, 38) Auskunft über die Inhalte besagter erster und zweiter Behälter (40, 50) geben.
  13. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 2, bei dem zumindest einer besagter erster und zweiter Behälter (40, 50) mit einem Kappenteil (40c, 50c) versehen ist, welches besagte Öffnung besagten zumindest einen ersten und zweiten Behälters (40, 50) verschließt, wobei besagtes Kappenteil mit zumindest einem der besagten Abdeckteile (20, 30) in Eingriff bringbar ist.
  14. Der Kombinationsbehälter gemäß Anspruch 3, bei dem zumindest einer besagter erster und zweiter innerer Behälter (40, 50) mit einem Kappenteil (40c, 50c) versehen ist, welches besagte Öffnung besagten zumindest einen ersten und zweiten inneren Behälters (40, 50) verschließt, wobei besagtes Kappenteil (40c, 50c) mit zumindest einem der besagten Abdeckteile (20, 30) in Eingriff bringbar ist.
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