DE60005505T2 - Verfahren und vorrichtung zum abfüllen eines füllguts in einen behälter - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters mit einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses. Die Erfindung findet insbesondere beim Befüllen von Blasen einer Blisterverpackung mit einer bestimmten Menge eines Medikaments Verwendung.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Verwendung von Blisterverpackungen, die Medikamente für Inhalationsvorrichtungen enthalten ist zum Beispiel bei der Bronchodilations-Therapie gut bekannt. Die Blisterverpackungen bestehen üblicherweise aus einer Grundschicht, in der Blasen ausgebildet sind. Die Blasen sind auf der Grundschicht angeordnet und können mit einem, mittels der Verwendung einer Inhalationsvorrichtung zu verabreichenden Medikaments befüllt sein. Eine Abdeckungsschicht wird angebracht, um die befüllten Blasen zu verschließen und die zwei Schichten werden zusammengeschmolzen, um eine Blisterverpackung zu bilden.
  • Es können jedoch Probleme auftreten, die mit dem Verfahren des Befüllens der Blasen mit einem Medikament in Verbindung stehen. Pulver, insbesondere der Medikamentenanteil des Pulvers kann dazu neigen, anstelle zu den Blasentaschen, zu der Grundschichtoberfläche hingezogen zu werden. Diese Anziehung des Medikaments zu der Grundschichtoberfläche kann zu einer ungenauen Befüllung der Blasen Eineinführen, einer Verschmutzung Eineinführen und möglicherweise Probleme der Haftung zwischen der Abdeckungsschicht und der Grundschicht verursachen. Derartige Befüllungsverfahren können ebenso einen großen Pulvervorrat erfordern, der möglicherweise zu einer Verschwendung des Medikaments führt. US-Patent Nr. 3,718,164 beschreibt eine Verfahren und eine Vorrichtung gemäß den Preambeln der Ansprüche 1 und 42. Die Vorrichtung weist ein Rollenrakel auf, anhand dessen Pulver entlang der oberen Zuführfläche einer Grundplatte gezogen wird.
  • Die Anmelderin hat nun festgestellt, dass das potentielle Problem der Pulveranhaftung durch Verwendung eines Befüllungsverfahrens, welches eine perforierte Platte verwendet, um die Grundschichtfläche während dem Befüllen zu bedecken, um zu verhindern, dass dieser Bereich mit Pulver bedeckt wird, überwunden werden kann. Die perforierte Platte wird während des Befüllens einfach mit den entsprechenden Bereichen des Blasenstreifens in Verbindung gebracht und am Ende des Verfahrens davon entfernt und kann in jedem Arbeitsgang wieder verwendet werden. Dieses Befüllungsverfahren zielt daher darauf ab, die Pulveranhaftung auf dem Blasenstreifen zu verhindern, anstatt sich auf die Verwendung von Verfahren mit zusätzlichen Reinigungsschritten zu stützen, um das Pulver, nachdem es sich angelagert hat, zu entfernen. Das Befüllungsverfahren kann auch verwendet werden, um andere Arten von Behältern, z.B. spritzgegossene Kunststofftaschen, Kapseln oder Schüttgutbehälter zu befüllen.
  • Die perforierte Platte wird auch verwendet, um die Wahrung der richtigen Pulverdosis, welche in den Blindhohlraum gefüllt wird, zu unterstützen. Bei einem Aspekt ermöglicht das Einstellen der Größe der Perforation das Befüllen verschiedener Dosen in die Blasen.
  • Ein weiteres Problem in Verbindung mit der Befüllung von Blisterverpackungen mit pulverförmigen Medikamenten besteht darin, dass das Pulver oftmals schlechte F1ießeigenschaften aufweist, und sich dadurch ein genaues Befüllen schwierig gestaltet. Die Anmelderin hat festgestellt, dass dieses Problem durch die Verwendung einer Einführvorrichtung, zum Beispiel einem Rakel überwunden werden kann, welches das Pulver in die Perforationen einführt. Das Rakel kann das Pulver mehrmals durchlaufen oder mehrere Rakel können verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die Befüllung genau ist.
  • Die Anmelderin hat auch festgestellt, dass das hierin beschriebene Verfahren und die Vorrichtung auch dazu verwendet werden kann, durch Aufbringen erhöhter Verdichtungskräfte auf das Pulver, Tabletten zu bilden. Die Verwendung dieses Verfahrens vermeidet viele der Vorverfahrensschritte (z.B. Granulation), die üblicherweise bei der Tablettenbildung durch Gefällezuführung auf das Pulver beteiligt sind.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters mit einer definierten Menge eines Erzeugnisses vorgeschlagen, welches umfasst:
    • a) Verschließen einer Perforation in einer perforierten Platte;
    • b) Einführen von Pulver in die abgeschlossene Perforation durch die Wirkung eines ersten Planierrakel, welches auf einem Streichweg relativ zu der perforierten Platte bewegbar ist; und
    • c) Übertragen der Inhalte der Perforation in den Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Planierrakel von der perforierten Platte beabstandet ist und einen nach vorne gerichteten spitzen Winkel zu dem Streichweg bildet.
  • Vorzugsweise wird das Verschließen durch die Verwendung einer Verschlussplatte erreicht.
  • Alternativ kann das Verschließen durch die Verwendung eines Verschlussstopfens erreicht werden, der in die Perforation eingeführt ist. Vorzugsweise ist der Verschlussstopfen innerhalb der Perforation bewegbar, um das Volumen der vergeschlossene Perforation einzustellen.
  • Alternativ kann das Verschließen durch Anordnen eines Behälters in Deckung mit der Perforation erreicht werden.
  • Vorzugsweise liegt der Durchmesser der verschlossenen Perforation zwischen 1,5 und 15 mm. Die Perforation kann eine Vielfalt an Formen aufweisen, wie quadratisch, rund, oval oder rechteckig.
  • Das Pulver ist durch die Wirkung eines ersten relativ zu der perforierten Platte bewegbaren Planierrakel einführbar. Vorzugsweise bewegt sich das erste Planierrakel auf einem linearen Streichweg. Befüllungssysteme des Stand der Technik verwenden oftmals entweder drehende Planierrakel oder -systeme oder ein statisches Rakel in einer rotierenden pulverbefüllten Wanne. Die lineare Bewegung des Planierrakel hat verschiedene Vorteile gegenüber einem rotierenden System. Zum Beispiel kann durch die Linearbewegung des Pulvers über das Pulverbett mittels des Planierrakel ein Pulverbett mit einer einheitlicheren Dichte als bei einem rotierenden System hergestellt werden. Die Linearbewegung des Pulvers eignet sich auch für ein Linearpack oder einen Linearstreifen und weniger Pulver kann erforderlich sein. Es kann auch eine geringere Pulververschwendung als bei einem rotierenden System eintreten. Das Planierrakel kann sich entweder über die Länge oder über die Breite der perforierten Platte bewegen.
  • Bei einem Aspekt steht das erste Planierrakel senkrecht zu dem linearen Streichweg.
  • Das erste Planierrakel bildet einen nach vorne gerichteten spitzen Winkel mit dem linearen Streichweg. Das heißt, der Winkel zwischen der Richtung des Streichwegs und dem Rakel ist weniger als 90°. Vorzugsweise beträgt der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 1 und 60°. Mehr bevorzugt beträgt der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 5 und 25°.
  • Alternativ bildet das erste Planierrakel mehrere nach vorne gerichtete spitze Winkel mit dem linearen Streichweg. Somit ist ein erstes Planierrakel typischerweise geknickt oder gekrümmt.
  • Optional weist das erste Planierrakel mehrere Bewegungen relativ zu der perforierten Platte auf. Die Anzahl der mehreren Bewegungen kann entsprechend den Fließeigenschaften des Pulvers verändert werden, um die Gewährleistung zu unterstützen, dass das Pulver eine gleichmäßige Dichte aufweist, resultierend in einer genaueren Dosierung. Ein Vorbeiführen eines Planierrakel über die perforierte Platte mehr als einmal kann unter gewissen Umständen ökonomischer sein als mehrere Rakel zu verwenden, obwohl die benötigte Dauer um die verschlossenen Perforationen zu befüllen, größer sein kann als wie wenn mehrere Rakel verwendet würden.
  • Vorzugsweise verbleibt nach der Bewegung des ersten Planierrakel eine dünne Pulverschicht auf der perforierten Platte. Vorzugsweise beträgt die Tiefe der dünnen Pulverschicht 3 bis 20 mm. Mehr bevorzugt beträgt die Tiefe der dünnen Pulverschicht 4 bis 8 mm.
  • Vorzugsweise ist das Pulver durch mindestens ein nachfolgendes Planierrakel einführbar. Vorzugsweise bewegt sich das mindestens eine nachfolgende Planierrakel entlang der perforierten Platte auf einem niedrigeren Niveau als dem des ersten Planierrakel. Dies gewährleistet, dass sich das mindestens eine nachfolgende Planierrakel durch die durch das erste Planierrakel zurückgebliebene Pulverschicht und nicht nur entlang der Oberfläche des Pulvers bewegen kann.
  • Vorzugsweise ist der Abstand zwischen dem Bewegungsniveau des ersten Planierrakel und des mindestens einen nachfolgenden Planierrakel 0 bis 12 mm. Mehr bevorzugt beträgt der Abstand zwischen dem Bewegungsniveau des ersten Planierrakel und des mindestens einen nachfolgenden Planierrakel 1 bis 3 mm. Ein zweites nachfolgendes Planierrakel würde sich entlang der perforierten Platte auf einem niedrigeren Niveau als dem eines ersten nachfolgenden Planierrakel bewegen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bildet die perforierte Platte den Rand einer Trommel. Bei einem Aspekt ist das Pulver durch Schwerkraft in die Perforationen der perforierten Platte einführbar, da sich die Trommel dreht.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst ein Entfernen von überschüssigem Pulver von der perforierten Platte im Anschluss an das einführen des Pulvers in die Perforation. Vorzugsweise wird das überschüssige Pulver durch die Wirkung eines Wischers entfernt. Der Wischer ist typischerweise ein aus rostfreiem Stahl gebildetes Rakel und bewegt sich in der näheren Umgebung der Oberfläche der perforierten Platte, um zu gewährleisten, dass überschüssiges Pulver nicht in den Blindhohlraum übertragen wird.
  • Vorzugsweise sind die Inhalte der Perforation durch die Wirkung eines Übertragungsstifts übertragbar. Der Stift wird in die Perforation eingeführt, wobei das Pulver hindurch in den Blindhohlraum übertragen wird.
  • Vorzugsweise ist das Einführen des Pulvers in die vergeschlossene Perforation und die Übertragung in den Blindhohlraum ein kontinuierlicher Schritt.
  • Alternativ umfasst die Übertragung der Inhalte der Perforation in den Behälter:
    • a) Wiederöffnen der Perforation;
    • b) Anordnen des Behälters in Deckung mit der Perforation; und c) Übertragen der Inhalte der Perforation in den Behälter.
  • Alternativ sind die Inhalte der Perforation durch die Wirkung eines Vakuumsystems übertragbar. Vorzugsweise umfasst das Vakuumsystem einen Vakuumkopf und mindestens einen Vakuumnapf.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst ein Komprimieren des Pulvers in der Perforation.
  • Vorzugsweise wird das Pulver in der verschlossenen Perforation auf ein Volumen von 70 bis 100 des ursprünglichen Pulvervolumens komprimiert. Alternativ wird das Pulver komprimiert, um eine Tablette zu bilden. Vorzugsweise ist das Pulver durch die Wirkung eines Komprimierstifts komprimierbar. Vorzugsweise sind der Übertragungsstift und der Komprimierstift einstückig. Mehr bevorzugt sind der Übertragungsstift und der Komprimierstift identisch.
  • Vorzugsweise ist der Behälter ein Blindhohlraum. Vorzugsweise wird der Blindhohlraum aus der Gruppe bestehend aus einer Blasentasche, einer spritzgegossenen Kunststofftasche, einer Kapsel und einem Schüttgutbehälter ausgewählt. Eine Blasentasche oder spritzgegossene Kunststofftasche kann einen Teil eines länglichen Streifens bilden, der in Inhalationsvorrichtungen verwendet wird.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst ein Anbringen eines Deckels auf dem Behälter, um die Inhalte darin zu schützen. Der Deckel kann mit dem Behälter versiegelt sein.
  • Vorzugsweise umfasst das Pulver ein Medikament. Vorzugsweise ist das Medikament aus der Gruppe bestehend aus Albuterol, Salmeterol, Fluticasonpropionat und Beklomethasondipropionat und Salzen oder Solvaten und jeder Mischung davon ausgewählt. Eine bevorzugte Verbindung umfasst Salmeterolxinafoat und Fluticasonpropionat. Optional können Arzneistoffträger wie Lactose oder andere Zucker zusammen mit dem Medikament vorhanden sein.
  • Die Erfindung schlägt auch eine Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters mit einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses vor, der umfasst:
    • a) eine perforierte Platte;
    • b) einen Verschluss zum reversiblen Verschließen einer Perforation in der perforierten Platte;
    • c) eine Einführvorrichtung zum Einführen von Pulver in die Perforation, welche Einführvorrichtung ein erstes Planierrakel umfasst, das auf einem Streichweg relativ zu der perforierten Platte bewegbar ist; und
    • d) eine Übertragungsvorrichtung zum Übertragen der Inhalte der Perforation in den Behälter,
    dadurch gekennzeichnet, dass das erste Planierrakel von der perforierten Platte beabstandet ist und einen nach vorne gerichteten spitzen Winkel mit dem Streichweg bildet.
  • Die perforierte Platte bildet die Basis für einen Pulvervorrat und kann Seitenwände aufweisen, um einen Behälter zu bilden, der zum Beinhalten des Pulvers geeignet ist.
  • Vorzugsweise umfasst der Führungsgerät Verschluss eine Verschlussplatte.
  • Vorzugsweise umfasst der Verschluss einen Verschlussstopfen, der in die Perforation eingeführt ist. Vorzugsweise ist der Verschlussstopfen innerhalb der Perforation bewegbar, um das Volumen der Perforation einzustellen.
  • Alternativ umfasst der Verschluss dass der Behälter in Deckung mit der Perforation angeordnet ist.
  • Vorzugsweise beträgt der Durchmesser der verschlossenen Perforation zwischen 1,5 und 15 mm. Die Perforation kann eine Vielfalt an Formen aufweisen, wie beispielsweise quadratisch, rund, oval oder rechteckig.
  • Die Einführvorrichtung umfasst ein erstes Planierrakel, das auf einem Streichweg relativ zu der perforierten Platte bewegbar ist. Vorzugsweise ist das erste Planierrakel auf einem linearen Streichweg über die perforierte Platte bewegbar. Vorzugsweise ist das erste Planierrakel derart angeordnet, dass ein Spalt zwischen 3 und 20 mm zwischen dem ersten Planierrakel und der perforierten Platte frei bleibt. Mehr bevorzugt ist das erste Planierrakel derart angeordnet, dass ein Spalt zwischen 4 und 8 mm zwischen dem ersten Planierrakel und der perforierten Platte frei bleibt.
  • Vorzugsweise umfasst die Einführvorrichtung mindestens ein nachfolgendes Planierrakel. Vorzugsweise ist das mindestens eine nachfolgende Planierrakel näher an der perforierten Platte angeordnet als das erste Planierrakel. Vorzugsweise ist das mindestens eine nachfolgende Planierrakel um 0 bis 12 mm näher an der perforierten Platte als das erste Planierrakel angeordnet. Mehr bevorzugt ist das mindestens eine nachfolgende Planierrakel um 1 bis 3 mm näher an der perforierten Platte als das erste Planierrakel angeordnet. Ein zweites nachfolgendes Planierrakel würde sich entlang der perforierten Platte auf einem niedrigeren Niveau als dem eines ersten nachfolgenden Planierrakel bewegen.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung bildet die perforierte Platte den Rand einer Trommel. Bei einem Aspekt wird das Pulver durch Schwerkraft in die Perforationen der perforierten Platte eingeführt, da sich die Trommel dreht.
  • Vorzugsweise umfasst die Übertragungsvorrichtung einen Übertragungsstift.
  • Alternativ umfasst die Übertragungsvorrichtung ein Vakuumsystem. Vorzugsweise umfasst das Vakuumsystem einen Vakuumkopf und eine Reihe an Vakuumnäpfen.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst eine Komprimiervorrichtung zum Komprimieren des Pulvers in der Perforation. Vorzugsweise umfasst die Komprimiervorrichtung einen Komprimierstift.
  • Vorzugsweise sind die Übertragungsvorrichtung und die Komprimiervorrichtung einstückig. Mehr bevorzugt sind die Übertragungsvorrichtung und die Komprimiervorrichtung identisch.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst Lagegenauigkeitsmittel um den Behälter mit der Perforation in Deckung zu bringen.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst einen Pulverentferner zum Entfernen überschüssigen Pulvers von der perforierten Platte im Anschluss an die Wirkung der Pulvereinführvorrichtung. Vorzugsweise umfasst der Pulverentferner einen Wischer. Der Wischer ist typischerweise ein aus rostfreiem Stahl gebildetes Rakel und bewegt sich in der näheren Umgebung der Oberfläche der perforierten Platte, um zu gewährleisten, dass überschüssiges Pulver nicht in den Blindhohlraum übertragen wird.
  • Vorzugsweise ist der Behälter ein Blindhohlraum. Vorzugsweise wird der Hohlraum aus der Gruppe bestehend aus einer Blasentasche, einer spritzgegossenen Kunststofftasche, einer Kapsel und einem Schüttgutbehälter ausgewählt. Eine Blasentasche oder eine spritzgegossene Kunststofftasche kann den Teil eines länglichen Streifens, der in Inhalationsvorrichtungen verwendet wird, bilden.
  • Ein zusätzlicher Bestandteil der Erfindung umfasst eine Deckelanbringvorrichtung zum Anbringen eines Deckels auf dem Behälter, um das Pulver darin zu schützen.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung ferner Pulver. Vorzugsweise umfasst das Pulver ein Medikament. Vorzugsweise wird das Medikament aus der Gruppe bestehend aus Albuterol, Salmeterol, Fluticasonpropionat und Beclomethasondipropionat und Salzen oder Solvaten und jeglicher Mischung davon ausgewählt. Eine bevorzugte Kombination umfasst Salmeterolxinafoat und Fluticasonpropionat.
  • Das Verfahren und die Vorrichtung hierin können verwendet werden, um eine Tablette oder ein komprimiertes Pulvererzeugnis zu erhalten.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1a, 1b und 1c die erste Stufe in einem Befüllungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen;
  • 2 die erste Stufe in einem alternativen Befüllungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 eine optionale nachfolgende Komprimierungsstufe des Befüllungsverfahrens der 1a, 1b, 1c und 2 zeigt;
  • 4 eine nachfolgende Übertragungsstufe des Befüllungsverfahrens der 1a, 1b, 1c und 2 zeigt;
  • 5 eine alternative nachfolgende Stufe auf die Komprimierungsstufe aus 3 des Befüllungsverfahrens aus 1a, 1b, 1c und 2 zeigt;
  • 6 eine Übertragungsstufe im Anschluss an die nachfolgende Stufe aus 5 zeigt;
  • 7a und 7b eine alternative Übertragungsstufe im Anschluss an die nachfolgende Stufe aus 5 zeigt;
  • 8a die erste Stufe eines alternativen Befüllungsverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 8b eine optionale nachfolgende Stufe des alternativen Befüllungsverfahrens aus 8a zeigt; und
  • 9 ein weiteres alternatives Befüllungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Genaue Beschreibung der Zeichnungen
  • Die 1a, 1b und 1c zeigen die ersten Stufen eines Befüllungsverfahrens. Eine perforierte Platte 10, die in Verbindung mit einer Verschlussplatte 20 steht, bildet verschlossene Perforationen 12a,12b. Auf der Verschlussplatte 20 entgegengesetzten Seite der perforierten Platte 10 ist ein Pulvervorrat 30. Das Pulver 30 umfasst eine geeignete Medikamentenmischung. Über dem Pulvervorrat sind Planierrakel 40, 42 und ein Wischerrakel 50 angeordnet. Die Planierrakel können erkennbar nachfolgende hintere Endabschnitte aufweisen.
  • Die Planierrakel 40, 42 sind in einem Winkel von ungefähr 45° zu der perforierten Platte 10 montiert dargestellt. Es sollte jedoch anerkannt werden, dass die Planierrakel 40, 42 in jedem Winkel innerhalb eines Bereichs montiert sein können, typischerweise (aber nicht ausschließlich) in einem spitzen Winkel und vorzugsweise zwischen 1 und 60° und können gemäß den Eigenschaften des Pulvers geändert werden, um die Pulverführung zu optimieren. Sind die Rakel in einem spitzen Winkel angewinkelt, üben sie eine komprimierende Kraft auf das Pulver aus, die ein Pulverbett mit einer einheitlicheren Dichte herstellt, als wenn senkrechte Rakel verwendet würden. Es ist jedoch auch möglich Rakel zu verwenden, die senkrecht zu dem linearen Weg angeordnet sind oder in einem stumpfen Winkel zu dem linearen Weg montiert sind. Es sollte anerkannt werden, dass gekrümmte oder geknickte Rakel alternativ verwendet werden können. Die hinteren Endabschnitte der Planierrakel 40, 42 sind nicht wesentlich für ihre Wirkung, obwohl sie auch gewinkelt sein können und eine weitere Komprimierungskraft auf das Pulver ausüben. Das Wischerrakel 50 ist in einem Winkel von ungefähr 90° zu der perforierten Platte 10 montiert dargestellt. Ein wirkungsvoller Betrieb des Wischers 50 kann jedoch auch innerhalb eines breiten Bereichs von Winkeln erreicht werden.
  • Das Pulver 30 wird durch die Wirkung der Planierrakel 40, 42 in die Perforationen 12a, 12b eingeführt, welche sich auf einem linearen Streichweg über den Pulvervorrat 30 bewegen, und dabei das Pulver 30 entlang der Länge oder Breite der perforierten Platte 10 bewegen. Das erste Planierrakel 40 bewegt sich durch den Pulvervorrat 30 und lässt dabei eine dünne Schicht überschüssigen Pulvers 32 zurück, die noch mit der perforierten Platte 10 in Verbindung steht. Das zweite Planierrakel 43 bewegt sich auf einem niedrigeren Niveau als dem des ersten Planierrakels 40 über die perforierte Platte 10 und dabei durch die dünne Schicht überschüssigen Pulvers 32 und führt das Pulver 30 in alle Räume der Perforationen 12a, 12b ein, die nicht durch die Wirkung des ersten Planierrakel 40 befüllt wurden. Zusätzliche Planierrakel können dem zweiten Planierrakel 42 folgen wenn erforderlich. Alternativ können die Planierrakel 40, 42 mehr als einmal durch den Pulvervorrat 30 geführt werden, wenn das Pulver schlechte Fließeigenschaften aufweist. Die Planierrakel 40, 42 können dann über den Pulvervorrat 30 zurückbewegt werden ohne die dünne Schicht überschüssigen Pulvers 32 zu zerstören oder alternativ umgekehrt werden, um für Bewegung in entgegengesetzter Richtung zur Verfügung zu stehen, so dass sie für die Verwendung des nächsten Befüllungszyklus zur Verfügung stehen. Ein Wischer 50, typischerweise ein aus rostfreiem Stahl gebildetes Rakel bewegt sich dann über den Pulvervorrat 30 in naherer Umgebung der Oberfläche der perforierten Platte 10 und entfernt dabei überschüssiges Pulver 32 von der Oberfläche der perforierten Platte 10.
  • 2 zeigt die erste Stufe in einem alternativen Befüllungsverfahren. Verschlussstopfen 180a, 180b sind in eine perforierte Platte 110 eingeführt, um die verschlossenen Perforationen 112a, 112b zu bilden. Das Volumen der verschlossenen Perforationen 112a, 112b kann durch Ändern der Einführtiefe der Verschlussstopfen 180a, 180b geändert werden. Auf der den Verschlussstopfen 180a, 180b entgegengesetzten Seite der perforierten Platte 110 ist ein Pulvervorrat 130. Das Pulver 130 umfasst eine geeignete Medikamentenmischung. Das Pulver 130 wird durch die Wirkung eines Planierrakel 140 in die Perforationen 112a, 112b eingeführt (wie in 1a, 1b dargestellt), welches sich auf einem linearen Weg entlang des Pulvervorrats 130 bewegt und das Pulver entlang der Länge der perforierten Platte 110 bewegt und dabei eine dünne Schicht überschüssigen Pulvers 132, das noch in Kontakt mit der perforierten Platte 110 steht, zurücklässt. Das dargestellte Planierrakel stellt ein Rakel mit einem längeren Endabschnitt dar, als das in den 1a, 1b und 1c dargestellte Rakel und dieser Endabschnitt ist um ungefähr 10° gegenüber dem linearen Weg abgewinkelt dargestellt. Es sollte dennoch anerkannt werden, dass jedes Rakel gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, um die durch die Verschlussstopfen verschlossenen Perforationen zu befüllen. Ein Wischer 150 folgt dem Planierrakel 140 (wie in 1c dargestellt) und bewegt sich entlang dem Pulvervorrat 130 in einer nahen Umgebung der Oberfläche der perforierten Platte 110 und entfernt dabei überschüssiges Pulver 132 von der Oberfläche der perforierten Platte 110.
  • 3 zeigt eine optionale nachfolgende Stufe zu den 1a, 1b, 1c und 2 bei der Komprimierstifte 270a, 270b in die verschlossenen Perforationen 212a, 212b eingeführt wurden, um das Pulver 230, das innerhalb der Perforationen 212a, 212b enthalten ist, zu komprimieren. Die Figur zeigt eine Verschlussplatte 220, die zum Verschließen der Perforationen, wie in 1a, 1b und 1c dient. Es sollte jedoch anerkannt werden, dass diese Stufe auch auf die Situation in der Verschlussstopfen zum Verschließen der Perforationen wie in 2 verwendet werden, anwendbar ist. Die Verschlussplatte 220 kann dann aus seiner Lage in Verbindung mit der perforierten Platte 210 entfernt werden oder die Verschlussstopfen können aus den verschlossenen Perforationen 212a, 212b entfernt werden. Das Pulver 230 weist im allgemeinen schlechte Fließeigenschaften auf und verbleibt daher in den Perforationen 212a, 212b.
  • 4 zeigt eine weitere Stufe zu den 1a, 1b, 1c, 2 und 3, bei der ein Blasenstreifen 360 bewegt wird, so dass er mit seinen Blasentaschen 362a, 362b in Deckung mit den Perforationen 312a, 312b angeordnet ist. Die körperlichen Abschnitte 314a, 314b der perforierten Platte 310 bedecken die die Taschen 364 umgebende Oberfläche. Die Übertragungsstifte 370a, 370b werden durch die perforierte Platte 310 eingeführt und das Pulver 330 wird in die Blasentaschen 362a, 362b übertragen. Der befüllte Blasenstreifen 360 wird dann abgesenkt und die Stifte 370a, 370b angehoben. Die Verschlussplatte 320 wird wieder auf der Unterseite der perforierten Platte 310 angeordnet, bildet die verschlossenen Perforationen 312a, 312b, welche in dem nächsten Zyklus mit Pulver 330 befüllt werden.
  • Es sollte anerkannt werden, dass das Pulver auch in andere Arten von Behältern übertragen werden kann, zum Beispiel einen spritzgegossenen Behälter, eine Kapsel oder andere Formen von Blindhohlräumen.
  • 5 zeigt eine alternative Stufe nachfolgenden den 1a, 1b, 1c und 2, bei der die Komprimierstifte 470a, 470b in die verschlossenen Perforationen 412a, 412b eingeführt werden, um das innerhalb der Perforationen 412a, 412b enthaltene Pulver 430 zu komprimieren. Die auf das Pulver 430 aufgebrachte Kraft reicht aus, um das Pulver 430 ausreichend zu komprimieren, um eine Tablette 435 zu bilden.
  • 6 zeigt eine Übertragungsstufe im Anschluss an 5, bei der die Verschlussplatte 520 (oder andere Verschlussverfahren, z.B.
  • Verschlussstopfen) aus ihrer Lage in Verbindung mit der perforierten Platte 510 entfernt ist und somit den Tabletten 533 erlaubt aus den Perforationen herauszufallen und in einem Schüttgutbehälter 560 aufgefangen zu werden. Die Übertragungsstifte 570a, 570b können verwendet werden, um zu helfen, die Tabletten 535 aus den Perforationen 512a, 512b zu drücken. Die Tabletten können dann vor dem Verpacken weiteren Verfahrensschritten unterzogen werden. Es sollte anerkannt werden, dass die Tabletten 535 in andere Arten von Behältern übertragen werden können, wie einem Blasenstreifen, wobei ein zusätzlicher Schritt folgt, um die Blasentaschen mit den Perforationen 512a, 512b in Deckung zu bringen.
  • Die 7a und 7b zeigen eine alternative Übertragungsstufe im Anschluss an 5, bei der die Tabletten 635 durch einen Vakuumkopf 690 in den Behälter übertragen werden. Die Verschlussstopfen 680a, 680b werden innerhalb der Perforationen 612a, 612b angehoben, um die Tabletten 635 im oberen Bereich der Perforationen 612a, 612b zu platzieren. Der Vakuumkopf 690 umfassend einer Reihe an Vakuumnäpfen 692, 694 wird dann in eine Position bewegt, so dass jeder Vakuumnapf 692, 694 mit einer Perforation 612a, 612b in Deckung gebracht ist. Die Vakuumnäpfe 692, 694 nehmen dann die Tabletten 635 auf und der Vakuumkopf 690 wird angehoben und von der perforierten Platte 610 wegbewegt und mit den Blasen 662a, 662b einer Blisterverpackung oder mit anderen geeigneten Behältern in Deckung gebracht. Die Tabletten 635 werden dann von den Vakuumnäpfen 692, 694 in die Blisterverpackung übertragen.
  • 8a zeigt die erste Stufe eines alternativen Befüllungsverfahrens. Eine perforierte Platte 710 ist angeordnet, so dass die Blasentaschen 762a, 762b eines Blasenstreifens 760 mit den Perforation 712a, 712b in der Platte 710 in Deckung gebracht sind. Die körperlichen Bereiche 714a, 714b der perforierten Platte 710 bedecken die Oberfläche, die die Taschen 764 des Blasenstreifens 760 umgibt. Auf der dem Blasenstreifen 760 entgegengesetzten Seite der perforierten Platte 710 ist ein Pulvervorrat 730. Das Pulver 730 ist aus einem Medikament und einem geeigneten Medikamententräger zusammengesetzt. Das Pulver 730 wird dann durch die Wirkung eines Planierrakel 740 in die Perforationen 712a, 712b eingeführt (wie in den 1a, 1b und 1c dargestellt). Das hier dargestellte Planierrakel 740 ist gekrümmt. Ein gerades oder geknicktes Rakel kann jedoch eingesetzt werden, um das Pulver in die Perforationen Einzuführen. Mehrere Rakel (nicht dargestellt) können verwendet werden, um das Befüllen der verschlossenen Perforationen 712a, 712b zu optimieren. Das Planierrakel 740 bewegt sich auf einem linearen Weg 730 über den Pulvervorrat und bewegt dabei das überschüssige Pulver 732 entlang der Länge der perforierten Platte 710 und lässt eine dünne Pulverschicht 732 zurück, die noch mit der perforierten Platte 710 in Kontakt steht. Ein Wischer 750, typischerweise ein aus rostfreiem Stahl gebildetes Rakel folgt dem Planierrakel 740 und bewegt sich in einer nahen Umgebung zu der Oberfläche der perforierten Platte 710 über den Pulvervorrat 730 und entfernt überschüssiges Pulver 732 von der Oberfläche der perforierten Platte 710.
  • 8b zeigt eine optionale nachfolgende Stufe, bei der Übertragungs- und Komprimierstifte 770a, 770 durch die perforierte Platte 710 eingeführt sind und dabei das Pulver 730 in die darunter liegenden Blasentaschen 762a, 762 forciert und das Pulver 730 komprimiert. Die Stifte 770a, 770 werden angehoben und der Blisterstreifen 760 bewegt sich weiter zu dem nächsten Abschnitt, der bereit steht um durch die Wirkung des Planierrakel 740 mit Pulver 730 befüllt zu werden.
  • 9 zeigt ein alternatives Befüllungsverfahren. Ein perforierte Platte 810 bildet den Rand einer Trommel 815. Das Pulver 830 ist innerhalb der Trommel 815 aufgenommen. Ein Blasenstreifen 860 ist angeordnet, so dass die Blasentaschen 862a, 862 mit den Perforationen 812a, 812 der Platte 810 in Deckung stehen. Die körperlichen Bereiche 814a, 814 der perforierten Platte 810 bedecken die Abdeckung der Oberfläche, die die Taschen 864 des Blasenstreifens 860 umgibt. Der Blasenstreifen 860 wird der Trommel durch Zugausrichtungswalzen 880, 882 zu und von der Trommel 815 abgeführt. Ein Versiegelungsstation 890 ist derart angeordnet, dass nachdem der Blasenstreifen 860 die Trommel 815 verlassen hat eine Abdeckfolie 895 mit dem Selbigen, versiegelt werden kann.
  • Der Blasenstreifen wird der Trommel durch Zugausrichtungswalzen 880 zugeführt, die den Blasenstreifen 860 derart ausrichten, dass sich die Blasenstreifen 862, 862b mit den Perforationen 812a, 812b der Platte 810 decken. Das Pulver 830 wird durch Schwerkraft während der Rotation der Trommel 815 in die verschlossenen Perforationen 812a, 812 und in die Blasentaschen 862a, 862b eingeführt. Ein Planierrakel (nicht dargestellt) kann auch verwendet werden, um das Pulver in die Perforationen 812a, 812 Einzuführen und ein Wischer (ebenfalls nicht dargestellt) kann manchmal verwendet werden, um überschüssiges Material von der Oberfläche der perforierten Platte 810 zu entfernen. Eine Abstreifplatte 885 entfernt den Blasenstreifen 860 von der Trommel 815 und der Streifen 860 wird über eine weitere Gruppe von Zugausrichtungswalzen 882 weitergeführt. Eine Abdeckungsfolie 895 wird über eine Walze an einer Versiegelungsstation 890 vorbeigeführt und die Abdeckungsfolie 895 wird mit dem befüllten Blasenstreifen 860 versiegelt.
  • Der Blasenstreifen kann durch Anbringen einer Deckelschicht und Bereitstellen von Versiegelungsmitteln versiegelt werden, so dass das Pulver in einem Medikamentenbehälter, der durch die Tasche und den länglichen Streifen definiert ist, beinhaltet ist. Geeignete Verfahren zum Versiegeln des Medikamententrägers umfassen die Verwendung von Klebemitteln, Klammern oder Prägungen und Schweißverfahren, ausgewählt aus Heißmetallschweißen, Hochfrequenzschweißen und Ultraschallschweißen. Derartige Versiegelungstechniken können verwendet werden, um eine geeignete Versiegelung entlang des Umfangs der Medikamententaschen zu bilden, die dazu geeignet ist, durch einen Patienten oder durch geeignete Abzugsentfernungsmechanismus in kontrollierte Art abgezogen zu werden, wenn in Verwendung.
  • Die Erfindung ist geeignet zum Befüllen von Blisterverpackungen oder anderen geeigneten Behältern mit pulverförmigen Medikamenten oder Tabletten, insbesondere für die Behandlung von Atembeschwerden. Zweckmäßige Medikamente können folglich aus zum Beispiel Analgetika, z.B. Kodein, Dihydromorphin, Ergotamin, Fentanyl oder Morphin; Anginavorbereitungen, z.B. Diltiazem; Antiallergika, z.B. Cromoglykat, Ketotifen oder Neduocromil; Antiinfektiosa, z.B. Cephalosporin, Penizillin, Streptomyzin, Sulfonamid, Tetracyklin, Zanamivir und Pentamidin, Antistaminika, z.B. Methapyrilen; Antiflugistika, z.B. Beclomethasondipropionat, Fluticasonproprionat, Flunisolid, Budesonid, Rofleponid, Mometasonfuroat, Ciclesonid oder Triamcinolon Acetonid; Antitusiva, z.B. Noscapin, Bronchouspasmolytika, z.B. Albuterol, Salmeterol, Ephedrin, Adrenalin, Feneterol, Formoterol, Isoprenalin, Metaproterenol, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pirbutrol, Reporterol, Rimiterol, Terbualin, Isoetarin, Tulobuterol oder 4-Hydroxy-7-[2-[[2-[[-3-(2-Phenyltoxy) Propyl]Sulfonyl]ethyl]amino]ethyl-2(3H)-Benzothiazolon; Diuretika, z.B. Amilorid, Anticholinergika, z.B. Ipratropium, Tiotropium, Atropin oder Oxitropium; Hormone, z.B. Kortison, Hydrokortison oder Prednisolon; Xanthines, z.B. Amimophylin, Cholintehophylinat, Lysintheophyhlinat oder Theophylin; therapeutische Proteine und Peptide, z.B. Insulin oder Glucagon; Vaccine, Diagnostika und Gentherapeutika, gewählt werden. Es ist einem Fachmann bewusst, dass je nach zweckmäßigkeit, die Medikamente in Form von Salzen (z.B. als Alkalimetall oder Aminsalze oder als Säurezusatzsalze) oder als Ester (z.B. Niedrigalkylester) oder als Solvate (z.B. Hydrate) verwendet werden können, um die Aktivität und/oder Stabilität der Medikamente zu optimieren und/oder um die Löslichkeit des Medikaments in dem Treibmittel zu minimieren.
  • Bevorzugte Medikamente werden aus Alupoterol, Salmeterol, Ipratropiumbromid, Fluticasonpropionat und Beclomethasondipropionat und Salzen oder Solvaten davon, z.B. dem Sulfat von Albuterol und dem Xinafoat aus Salmeterol ausgewählt.
  • Medikamente können auch in Kombinationen zugeführt werden. Bevorzugte Mischungen, die aus Kombinationen aus aktiven Bestandteilen bestehen, beinhalten Salbutamol (z.B. als die freie Base oder als Sulfatsalz) oder Salmeterol (z.B. als das Xinofoatsalz) in Verbindung mit einem entzündungshemmenden Steroid, wie einem Beclomethasonester (z.B. dem Dipropionat) oder einem Fluticasonester (z.B. dem Propionat). Ein speziell bevorzugte Kombination umfasst Salmeterolxianfoatsalz und Fluticasonpropionat.
  • Es kann anerkannt werden, dass jeder Abschnitt der Befüllungsvorrichtung, der mit dem Pulver in Kontakt kommt, mit Materialien wie Fluorpolymermaterialien beschichtet sein kann, die die Neigung des Medikaments daran anzuhaften verringern. Geeignete Fluoropolymere umfassen Polytetrafluorethylen (PTFE) und Fluoroethylenpropylen (FEP). Alle beweglichen Teile können ebenfalls aufgetragene Beschichtungen aufweisen, die ihre gewünschten Bewegungseigenschaften verbessern. Reibungsbeschichtungen können daher aufgebracht sein, um den Reibungskontakt zu erhöhen und Schmiermittel aufgebracht sein, um den Reibungskontakt zu vermindern, je nachdem wie erforderlich.

Claims (78)

  1. Verfahren zum Befüllen eines Behälters (360) mit einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses, umfassend: a) Verschließen einer Perforation in einer perforierten Platte (10); b) Einführen von Pulver (30) in die verschlossene Perforation (12a, 12b) durch die Wirkung eines ersten Planierrakel (40), das auf einem Streichweg relativ zu der perforierten Platte (10) bewegbar ist; und c) Übertragen der Inhalte der Perforation (12a, 12b) in den Behälter (360), dadurch gekennzeichnet, dass das erste Planierrakel (40) von der perforierten Platte (10) beabstandet ist und einen nach vorne gerichteten spitzen Winkel zu dem Streichweg bildet.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Verschließen durch die Verwendung einer Verschlussplatte (20) erreichbar ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Verschließen durch die Verwendung eines Verschlussstopfens (180a, 180b), welcher in die Perforation eingeführt wird, erreichbar ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei der Verschlussstopfen (180a, 180b) innerhalb der Perforation bewegbar ist, um das Volumen der verschlossenen Perforation (12a, 12b) einzustellen.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Verschließen durch Platzieren eines Behälters (360) in Deckung mit der Perforation erreichbar ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Durchmesser der verschlossenen Perforation (12a, 12b) zwischen 1,5 und 15 mm beträgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei sich das erste Planierrakel (40) entlang einem linearen Streichweg bewegt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 1 und 60° beträgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 5 und 25° beträgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das erste Planierrakel (40) mehrere nach vorne gerichtete spitze Winkel mit dem linearen Streichweg bildet.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das erste Planierrakel (40) in seiner Form gekrümmt ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das erste Planierrakel (40) in seiner Form geknickt ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das erste Planierrakel (40) einen flachen Endabschnitt aufweist.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, umfassend mehrere Bewegungen des ersten Planierrakel (40) relativ zu der perforierten Platte (10).
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei nach der Bewegung des ersten Planierrakel (40) eine dünne Pulverschicht (32) auf der perforierten Platte zurückbleibt.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei die Tiefe der dünnen Pulverschicht (32) 3 bis 20 mm beträgt.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Tiefe der dünnen Pulverschicht (32) 4 bis 8 mm beträgt.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 17, wobei das Pulver (30) ferner durch mindestens ein nachfolgendes Planierrakel (42) einführbar ist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei sich das mindestens eine nachfolgende Planierrakel (42) entlang der perforierten Platte (10) auf einem niedrigeren Niveau als dem des ersten Planierrakel (40) bewegt.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei der Abstand zwischen dem Bewegungsniveau des ersten Planierrakel (40) und dem des mindestens einen nachfolgenden Planierrakel (42) 0 bis 12 mm beträgt.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Abstand zwischen dem Bewegungsniveau des ersten Planierrakel (40) und dem des mindestens einen nachfolgenden Planierrakel (42) 1 bis 3 mm beträgt.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei die perforierte Platte den Rand einer Trommel (815) bildet.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei das Pulver durch Schwerkraft einführbar ist, da die Trommel (815) rotiert.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, zusätzlich umfassend einem Entfernen von überschüssigem Pulver von der perforierten Platte (10) im Anschluss an das Einführen des Pulvers in die Perforation.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, umfassend einem Entfernen des überschüssigen Pulvers durch die Wirkung eines Wischers (50).
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, wobei die Inhalte der Perforation durch die Wirkung eines Übertragungsstifts (370a, 370b) übertragbar sind.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die Einführung des Pulvers (30) in die vergeschlossene Perforation (12a, 12b) und die Übertragung in den Behälter (360) ein kontinuierlicher Schritt ist.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 27, wobei die Übertragung der Inhalte der Perforation in den Behälter (360) umfasst: a) Wiederöffnen der Perforation; b) Platzieren des Behälters (360) in Deckung mit der Perforation; und c) Übertragen der Inhalte der Perforation in den Behälter (360).
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, wobei die Inhalte der Perforation durch die Wirkung eines Vakuumsystems übertragbar sind.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, wobei das Vakuumsystem einen Vakuumkopf (690) und mindestens einen Vakuumnapf (692, 694) umfasst. '
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 30, zusätzlich umfassend ein Komprimieren des Pulvers (30) in der Perforation.
  32. Verfahren nach Anspruch 31, wobei das Pulver (30) in der verschlossenen Perforationen (12a, 12b) auf ein Volumen zwischen 70 und 100 des ursprünglichen Pulvervolumens komprimiert ist.
  33. Verfahren nach Anspruch 31, wobei das Pulver komprimiert ist, um eine Tablette zu bilden.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei das Pulver durch die Wirkung eines Komprimierstifts (270a, 270b) komprimierbar ist.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 oder 34, wobei der Übertragungsstift und der Komprimierstift (270a, 270b) einstückig ausgebildet sind.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 oder 34, wobei der Übertragungsstift und der Komprimierstift (270a, 270b) identisch sind.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 36, wobei der Behälter (360) ein Blindhohlraum (362a, 362b) ist.
  38. Verfahren nach Anspruch 37, wobei der Blindhohlraum (362a, 362b) aus der Gruppe bestehend aus einer Blasentasche, einer spritzgegossenen Kunststofftasche, einer Kapsel und einem Schüttgutbehälter ausgewählt ist.
  39. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 38, zusätzlich umfassend einem Anbringen eines Deckels auf den Behälter (360), um die Inhalte darin zu schützen.
  40. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 39, wobei das Pulver (30) ein Medikament umfasst.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, wobei das Medikament aus der Gruppe bestehend aus Abluterol, Salmeterol, Fluticasonpropionat und Becolmethasondipropionat und Salzen oder Solvaten und jeglicher Mischung davon ausgewählt ist.
  42. Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters (360) mit einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses, umfassend: a) eine perforierte Platte (10); b) einen Verschluss (20) zum reversiblen Verschließen einer Perforation in der perforierten Platte (10); c) eine Einführvorrichtung zum Einführen eines Pulvers (30) in die Perforation, welche Einführvorrichtung einen ersten Planierrakel (40) umfasst, das auf einem Streichweg relativ zu der perforierten Platte bewegbar ist; und d) eine Übertragungsvorrichtung zum Übertragen der Inhalte der Perforation in den Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Planierrakel (40) von der perforierten Platte (10) beabstandet ist und einen nach vorne gerichteten spitzen Winkel zu dem Streichweg bildet.
  43. Vorrichtung nach Anspruch 42, wobei der Verschluss eine Verschlussplatte (20) umfasst.
  44. Vorrichtung nach Anspruch 42, wobei der Verschluss einen Verschlussstopfen (180a, 180b), der in die Perforation eingeführt ist, umfasst.
  45. Vorrichtung nach Anspruch 44, wobei der Verschlussstopfen (180a, 180b) innerhalb der Perforation bewegbar ist, um das Volumen der Perforation einzustellen.
  46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 45, wobei der Durchmesser der verschlossenen Perforation zwischen 1,5 mm und 15 mm beträgt.
  47. Vorrichtung nach Anspruch 42, wobei der Verschluss den Behälter (360) umfasst, welcher in Deckung mit der Perforation angeordnet ist.
  48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 47, wobei das erste Planierrakel (40) auf einem linearen Streichweg über die perforierte Platte (10) bewegbar ist.
  49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 48, wobei der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 1 und 60° beträgt.
  50. Vorrichtung nach Anspruch 49, wobei der nach vorne gerichtete spitze Winkel zwischen 5 und 25° beträgt.
  51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 50, wobei das erste Planierrakel (40) mehrere nach vorne gerichtete spitze Winkel zu dem linearen Streichweg bildet.
  52. Vorrichtung nach Anspruch 51, wobei das erste Planierrakel (40) in seiner Form gekrümmt ist.
  53. Vorrichtung nach Anspruch 51, wobei das erste Planierrakel (40) in seiner Form geknickt ist.
  54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 50, wobei das erste Planierrakel (40) einen flachen Endabschnitt aufweist.
  55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 48 bis 54, wobei das erste Planierrakel (40) derart angeordnet ist, dass ein Spalt zwischen 3 und 20 mm zwischen dem ersten Planierrakel (40) und der perforierten Platte (10) frei bleibt.
  56. Vorrichtung nach Anspruch 55, wobei das erste Planierrakel (40) derart angeordnet ist, dass ein Spalt zwischen 4 und 8 mm zwischen dem ersten Planierrakel (40) und der perforierten Platte (10) frei bleibt.
  57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 48 bis 56, wobei die Einführvorrichtung zusätzlich mindestens ein nachfolgendes Planierrakel (42) umfasst.
  58. Vorrichtung nach Anspruch 57, wobei das mindestens eine nachfolgende Planierrakel (42) näher zu der perforierten Platte (10) als das erste Planierrakel (40) angeordnet ist.
  59. Vorrichtung nach Anspruch 58, wobei das mindestens eine nachfolgende Planierrakel (42) um 0 bis 12 mm näher an der perforierten Platte (10) als das erste Planierrakel (40) angeordnet ist.
  60. Vorrichtung nach Anspruch 59, wobei das mindestens eine nachfolgende Planierrakel (42) um 1 bis 3 mm näher an der perforierten Platte (10) als das erste Planierrakel (40) angeordnet ist.
  61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 60, wobei die perforierte Platte den Rand einer Trommel (815) bildet.
  62. Vorrichtung nach Anspruch 61, wobei das Pulver durch Schwerkraft in die verschlossenen Perforationen eingeführt wird, da die Trommel (815) rotiert.
  63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 62, wobei die Übertragungsvorrichtung einen Übertragungsstift (370a, 370b) umfasst.
  64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 62, wobei die Übertragungsvorrichtung ein Vakuumsystem umfasst.
  65. Vorrichtung nach Anspruch 64, wobei das Vakuumsystem einen Vakuumkopf (690) und mindestens einen Vakuumnapf (692, 694) umfasst.
  66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 65, zusätzlich umfassend einer Komprimiervorrichtung zum Komprimieren des Pulvers in der Perforation.
  67. Vorrichtung nach Anspruch 66, wobei die Komprimiervorrichtung einen Komprimierstift (270a, 270b) umfasst.
  68. Vorrichtung nach einem der beiden Ansprüche 63 oder 67, wobei die Übertragungsvorrichtung und die Komprimiervorrichtung einstückig ausgebildet sind.
  69. Vorrichtung nach einem der beiden Ansprüche 63 oder 67, wobei die Übertragungsvorrichtung und die Komprimiervorrichtung identisch sind.
  70. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 69, zusätzlich umfassend Lagegenauigkeitsmitteln zum Ausrichten des Behälters (360) in Deckung mit der Perforation.
  71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 70, zusätzlich umfassend einer Pulverentfernungsvorrichtung (50) zum Entfernen überschüssigen Pulvers von der perforierten Platte (10) im Anschluss an die Wirkung der Pulvereinführvorrichtung.
  72. Vorrichtung nach Anspruch 71, wobei die Pulverentfernungsvorrichtung einen Wischer (50) umfasst.
  73. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 72, wobei der Behälter (360) ein Blindhohlraum (362a, 362b) ist.
  74. Vorrichtung nach Anspruch 73, wobei der Blindhohlraum (362a, 362b) aus der Gruppe bestehend aus einer Blasentasche, einer spritzgegossenen Kunststofftasche, einer Kapsel und einem Schüttgutbehälter ausgewählt ist.
  75. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 74, zusätzlich umfassend eine Deckelanbringvorrichtung zum Anbringen eines Deckels auf den Behälter, um das Pulver darin zu schützen.
  76. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 75, ferner umfassend Pulver (30).
  77. Vorrichtung nach Anspruch 76, wobei das Pulver (30) ein Medikament umfasst.
  78. Vorrichtung nach Anspruch 77, wobei das Medikament aus der Gruppe bestehend aus Albuterol, Salmeterol, Fluticasonpropionat und Beclomethasondipropionat und Salzen oder Solvaten und jeglicher Mischung davon, ausgewählt ist.
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