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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft Zusammensetzungen
und Verfahren zur Codierung, Decodierung und Verwendung von Mikrokügelchen-Sensoranordnungen
unter Verwendung von Nanokristallen (auf dem Gebiet der Erfindung
auch als Quantenpunkte bezeichnet).
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es gibt mehrere Tests und Sensoren
zum Nachweis der Gegenwart und/oder der Konzentration von bestimmten
Substanzen in Fluiden und Gasen. Viele dieser basieren auf bestimmte
Ligand/Antiligand-Reaktionen als Nachweismethode. Das heißt, dass
Substanzpaare (d.h. die Bindungspaare oder Liganden/Antiliganden)
miteinander Verbindungen eingehen, aber kaum oder gar nicht an andere
Substanzen binden. Dies war Kernpunkt mehrerer Verfahren, welche
diese Bindungspaare nutzen, um Komplexe nachzuweisen. Im Allgemeinen
geschieht dies durch irgendeine Art der Markierung einer Komponente
des Komplexes unter Verwendung beispielsweise von Radioisotopen,
fluoreszierenden und anderen optisch aktiven Molekülen, Enzymen usw.,
sodass der gesamte Komplex nachweisbar wird.
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Besonders nützlich bei Sensoren dieser
Art sind Lumineszenz verwendende Nachweismethoden. In jüngster Zeit,
insbesondere im letzten Jahrzehnt, erfuhr die Verwendung von optischen
Fasern und optischen Fasersträngen
in Kombination mit lichtabsorbierenden Farbstoffen für chemisch-analytische
Bestimmungen eine sehr rasche Entwicklung. Die Verwendung von optischen
Fasern für
solche Zwecke und Verfahren wird von Milanovich et al., „Novel
Optical Fiber Techniques For Medical Application", Proceedings of the SPIE 28th Annual
International Symposium on Optics and Electro-Optics, Band 494 (1980);
Seitz, W.R., „Chemical
Sensors Based On Immobilized Indicators and Fiber Optics" in C.R.C. Critical
Reviews In Analytical Chemistry, Band 19, 135–173 (1988); Wolfbeis, O.S., „Fiber
Optical Fluorosensors in Analytical Chemistry" in Molecular Luminescence Spectroscopy,
Methods and Appli cations, S.G. Schulmau (Hrsg.), Wiley & Sons, New York (1988);
Angel, S.M., Spectroscopy 2 (4), 38 (1987); Walt et al., „Chemical
Sensors and Microinstrumentation", ACS
Symposium Series, Band 403, 252 (1989); und Wolfbeis, O.S., Fiber
Optic Chemical Sensors, Ed. CRC Press, Boca Raton, FL, z. Band (1991),
beschrieben.
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Bei der Verwendung einer optischen
Faser in einem In-vitro/in-vivo-Sensor werden ein oder mehrere lichtabsorbierende
Farbstoffe nahe dem distalen Ende angeordnet. Typischerweise wird
Licht aus einer geeigneten Quelle dazu verwendet, die Farbstoffe
durch das proximale Ende der Faser zu befeuchten. Das Licht breitet
sich entlang der optischen Faser der Länge nach aus, und ein Teil
des sich so fortgepflanzten Lichts verlässt das distale Ende und wird
von den Farbstoffen absorbiert. Die lichtabsorbierenden Farbstoffe
können immobilisiert
sein oder auch nicht, sie können
direkt an die optische Faser selbst gebunden sein oder nicht, sie können in
einer einen oder mehrere Analyten von Interesse enthaltenden Fluidprobe
suspendiert sein oder auch nicht, und sie können für eine darauf folgende Verwendung
für eine
zweite optische Bestimmung herangezogen werden oder auch nicht.
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Wurde das Licht vom Farbstoff absorbiert,
kommt ein Teil des Lichts, dessen Wellenlänge und Intensität variiert,
zurück
und wird entweder durch die gleichen Faser oder die gleiche(n) Sammelfaser(n)
zu einem Detektionssystem weitergeleitet, wo es beobachtet und gemessen
wird. Die Wechselwirkungen zwischen dem von der optischen Faser
transportierten Licht und den Eigenschaften des lichtabsorbierenden
Farbstoffs stellen eine optische Basis für qualitative und quantitative
Bestimmungen bereit.
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Viele der in jüngerer Zeit gemachten Verbesserungen
im Bereich der Verwendung von faseroptischen Sensoren für qualitative
und quantitative analytische Bestimmungen betreffen das erwünschte Anbringen und/oder
Immobilisieren der verschiedenen lichtabsorbierenden Farbstoffe
am distalen Ende der optischen Faser. Auf diese Weise wurden zahlreiche
verschiedene faseroptische chemische Sensoren und Verfahren für spezifische
analytische Bestimmungen und Anwendungen, wie z.B. pH- Messungen, Sauerstoffnachweis
und Kohlendioxidanalyse, entwickelt. Diese Entwicklungen sind in
den folgenden Publikationen beispielhaft dargestellt: Freeman et
al., Anal. Chem. 53, 98 (1983); Lippitsch et al., Anal. Chem. Acta.
205, 1 (1988), Wolfbeis et al., Anal. Chem. 60, 2028 (1988); Jordan
et al., Anal. Chem. 59, 437 (1987); Lubbers et al., Sens. Actuators (1983);
Munkholm et al., Talanta 35, 109 (1988); Munkholm et al., Anal.
Chem. 58, 1427 (1986); Seitz, W.R., Anal. Chem. 56, 16A–34A (1984);
Peterson et al., Anal. Chem. 52, 864 (1980); Saari et al., Anal.
Chem. 54, 821 (1982); Saari et al., Anal. Chem. 55, 667(1983); Zhujun
et al., Anal. Chem. Acta. 160, 47 (1984); Schwab et al., Anal. Chem.
56, 2199 (1984); Wolfbeis, O.S., „Fiber Optic Chemical Sensors", Ed. CRC Press,
Boca Raton, FL, z. Band (1991); und Pantano, P.; Walt, D.R., Anal.
Chem, 481A–487A,
Band 67 (1995).
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In jüngster Zeit wurden faseroptische
Sensoren hergestellt, welche die Verwendung von multiplen Farbstoffen
mit einem einzelnen, diskreten optischen Faserbündel erlauben. Die U.S.-Patente
Nr. 5.244.636 und Nr. 5.250.264 an Walt et al. offenbaren Systeme
zum Anbringen von multiplen, unterschiedlichen Farbstoffen am distalen
Ende des Bündels.
Die offenbarten Konfigurationen ermöglichen den einzelnen optischen Fasern
des Bündels
den optischen Zugang zu einzelnen Farbstoffen. So wird das Problem
der Dekonvolution der einzelnen Signale vom zurückkommenden Licht jedes Farbstoffes
beseitigt, welches auftritt, wenn die Signale von zwei oder mehreren
Farbstoffen, wobei ein jeder Farbstoff für einen anderen Analyten empfindlich ist,
kombiniert sind, und es gibt beträchtliche Überlappungen bei den Emissionsspektren
der Farbstoffe.
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U.S.S. Nr. 08/818.199 (Patent Nr.
6.023.540) und Nr. 09/151.877 beschreiben Anordnungszusammensetzungen,
welche Mikrokügelchen
oder Perlen auf der Oberfläche
eines Substrats, beispielsweise an einem Ende eines optischen Faserbündels, verwenden,
wobei jede einzelne Faser eine Perle mit optischer Signatur umfasst.
Da sich die Perlen zufällig
absetzen, bedarf es einer einzigartigen optischen Signatur, um die
Zusammensetzung zu „entschlüsseln", d.h. nachdem die
Zusammensetzung erstellt worden ist, kann eine Korrelation zwischen
einer bestimmten Stelle der An ordnung und der Perle oder dem bioaktiven
Mittel an eben dieser Stelle aufgezeigt werden. Dies bedeutet, dass
die Perlen zufällig
auf der Anordnung verteilt sein können, ein im Vergleich zu der
nach dem Stand der Technik bekannten In-situ-Synthese oder Tüpfelverfahren
schnelles und kostengünstiges
Verfahren. Ist die Anordnung erst mit Perlen beladen, kann die Anordnung
decodiert oder mit der gesamten oder partiellen Decodierung, die
nach der Untersuchung auftritt, verwendet werden, so wie unten noch
detaillierter erklärt
wird.
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All diese oben genannten Systeme
weisen unglücklicherweise
den Nachteil des Arbeitens mit herkömmlichen Nachweismarkern, typischerweise
mit organischen Farbstoffen wie z.B. Rhodamin, auf. Herkömmliche
Farbstoffmoleküle
verlangen den verwendeten optischen Systemen zwingende Voraussetzungen ab,
um diese Messungen durchzuführen;
ihr schmales Anregungsspektrum erschwert eine gleichzeitige Anregung
in den meisten Fällen,
während
ihr breites Emissionsspektrum mit einem langen Abfall bei roten
Wellenlängen
zu einer spektralen Überlagerung
zwischen den verschiedenen Detektionskanälen führt, was den mengenmäßigen Nachweis
der relativen Mengen verschiedener Sanden schwer macht.
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Deshalb ist es wünschenswert, Testkomponenten
und Verfahren bereitzustellen, welche nachweisbare Marker verwenden,
die spektral auflösbare
Energien emittieren und über
schmale, symmetrische Spektren verfügen und worin ganze Gruppen
von nachweisbaren Markern bei einer einzigen Wellenlänge angeregt
werden können.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Den oben genannten Zielen gemäß stellt
die vorliegende Erfindung Zusammensetzungen bereit, welche ein Substrat
mit einer diskrete Stellen umfassenden Oberfläche sowie eine Population von
Mikrokügelchen,
die auf den Stellen verteilt sind, umfassen. Zumindest eines dieser
Mikrokügelchen
umfasst einen Nanokristall. Der Nanokristall kann im Mikrokügelchen
eingebettet, beispielsweise unter Einsatz des Sol-Gel-Polymerisationsverfahrens,
oder an das Mikrokügelchen
gebunden sein. Gege benenfalls umfassen die Mikrokügelchen
bioaktive Mittel und/oder Identifikator-Bindungsliganden.
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Einem weiteren Aspekt zufolge umfasst
die Population der Mikrokügelchen
mindestens eine erste und eine zweite Subpopulation, welche ein
erstes bzw. ein zweites bioaktives Mittel umfassen, und eine erste
und zweite optische Signatur, die fähig ist, jedes bioaktive Mittel
zu identifizieren. Mindestens eine der optischen Signaturen umfasst
einen Nanokristall.
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In einem weiteren Aspekt stellt die
Erfindung Verfahren zur Herstellung von Zusammensetzungen bereit,
die das Bilden einer einzelne Stellen auf einem Substrat umfassenden
Oberfläche
sowie das Verteilen von Mikrokügelchen
auf einer Oberfläche,
sodass die einzelnen Stellen Mikrokügelchen enthalten, umfassen.
Die Mikrokügelchen
umfassen eine optische Signatur, und zumindest eine optische Signatur
umfasst zumindest einen Nanokristall.
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In einem zusätzlichen Aspekt stellt die
Erfindung ein Verfahren zum Nachweis der Gegenwart eines Zielanalyten
in einer Probe bereit, welches das Kontaktieren der Probe mit einer
Zusammensetzung umfasst. Die Zusammensetzung umfasst ein Substrat
mit einer Oberfläche,
welche diskrete Stellen und eine Population von Mikrokügelchen
umfasst, die zumindest eine erste und eine zweite Subpopulation,
umfassend ein bioaktives Mittel und eine optische Signatur, welche
zur Identifikation des bioaktiven Mittels fähig ist, umfasst. Die Mikrokügelchen
sind so auf der Oberfläche
verteilt, dass die diskreten Stellen Mikrokügelchen enthalten, und worin
zumindest eine der optischen Signaturen zumindest einen Nanokristall
umfasst. Dann wird die Gegenwart oder Abwesenheit des Zielanalyten
bestimmt.
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In einem weiteren Aspekt stellt die
Erfindung Verfahren zur Herstellung einer Zusammensetzung, welches
das Anhaften von Nanokristallen an porösem Siliciumdioxid sowie das
dichte Verschließen
der Poren des Siliciumdioxids unter Verwendung des Sol-Gel-Polymerisationsverfahrens
umfasst.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung ist eine
Verbesserung vorangegangener Arbeit, die ein auf Perlen basierendes
analytisches Chemiesystem umfasst, in dem Perlen, auch als Mikrokügelchen
bezeichnet, mit verschiedenen chemischen Funktionalitäten auf
einem eine gemusterte Oberfläche
von diskreten Stellen, die die einzelnen Mikrokügelchen binden können, umfassenden
Substrat verteilt sind. Im Allgemeinen werden die Perlen zufällig auf
dem Substrat verteilt, wodurch verschiedene Methodiken zur „Decodierung" der Anordnungen
verwendet werden können.
In einer Ausführungsform
werden einzigartige optische Signaturen, im Allgemeinen Fluoreszenz-Farbstoffe,
die zur Identifikation der chemischen Funktionalität einer
jeden Perle herangezogen werden können, in die Perlen inkorporiert.
Offenbarungen bezüglich
Anordnungen, insbesondere zusammengesetzter Anordnungen und optischer
Signaturen, sind unter anderem in U.S.S. Nr. 60/113.968, PCT US99/31022,
U.S.S. Nr. 09/256.943, U.S.S. Nr. 09/473.904 und U.S.S. Nr. 09/553.993
beschrieben. Die vorliegende Erfindung stellt zum ersten Mal eine
Verbesserung der vorangegangenen Arbeiten bereit, indem Nanokristalle
(auch als „Quantenpunkte" oder „Halbleitercluster" bezeichnet) in zumindest
einer Komponente der optischen Signaturen verwendet wird, was unten
noch näher
beschrieben wird.
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Im Vergleich zu organischen Farbstoffen,
wie z.B. Rhodamin, sind Nanokristalle zumindest 20-mal so hell,
zumindest 100-mal so stabil gegenüber Photobleichung und sind,
was die Spektrallinienbreite der Emission betrifft, etwa ein Drittel
so breit. Siehe beispielsweise Bruchez et al., Science, 281, 2013–2016 (1998); Chan
und Nie, Science, 281, 2016–2018
(1998); Bawnedi et al., Annu. Rev. Phys. Chem. 41, 477–496 (1990), sowie
darin angegebene Literaturverweise. Die Helligkeit, Stabilität und Schmalheit
der Emissionsbandbreite tragen zur Möglichkeit bei, eine relativ
große
Anzahl an unterschiedlichen Farben (d.h. Nanokristalle von unterschiedlicher
Größe), wie
unten näher
beschrieben wird, zu verwenden, während gleichzeitig die Fähigkeit, sie
untereinander aufzulösen
sowie verschiedene Mengen eines jeden Nano kristalls aufzulösen, aufrechterhalten
bleibt. Zusätzlich
ermöglicht
das breite Anregungsspektrum ein Anregen vieler verschiedener Nanokristalle
durch eine gemeinsame Lichtquelle.
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Die Verwendung von Anordnungen von
Mikrokügelchen
erlaubt die Synthese der Kandidat-Mittel (d.h. Verbindungen wie
Nucleinsäuren
und Antikörper)
losgelöst
von deren Lage auf der Anordnung, d.h. die Kandidat-Mittel können auf
den Perlen synthetisiert werden, und dann werden die Perlen auf
der gemusterten Oberfläche
zufällig
verteilt. Die zufällige
Platzierung der Perlen auf der Oberfläche bedeutet, dass die Anordnung „decodiert" werden muss, d.h.
nachdem die Anordnung erstellt worden ist, kann eine Korrelation
zwischen der Lage einer bestimmten Stelle auf der Anordnung und
der Perle oder dem Kandidat-Mittel auf dieser Stelle erstellt werden.
Dies bedeutet, dass die Perlen zufällig auf der Anordnung verteilt
werden, was ein im Vergleich zu der/den nach dem Stand der Technik
bekannten In-situ-Synthese oder Tüpfeltechniken schnelles und
kostengünstiges
Verfahren ist. Diese Verfahren werden allgemein in PCT US98/05025
und in U.S.S. Nr. 08/818.199 und Nr. 09/151.877 dargelegt. Die Verwendung
von Nanokristallen, so wie hierin beschrieben, verbessert die oben
beschriebenen Verfahren.
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Da die Lage der bioaktiven Mittel
im Allgemeinen zufällig
ist, bedarf es eines Codierungs-/Decodierungssystems, um das bioaktive
Mittel an jedem einzelnen Ort der Anordnung zu identifizieren. Dies
kann auf verschiedenste Weisen geschehen, wie weiter unten noch
beschrieben wird, und umfasst im Allgemeinen: a) die Verwendung
von optischen Signaturen, einschließlich Nanokristallen; b) die
Verwendung eines Decoder-Bindungsliganden (DBL), der im Allgemeinen
direkt markiert ist, der entweder an das bioaktive Mittel oder an
die an die Perlen angehafteten Identifikator-Bindungsliganden (IBLs)
anbindet; c) Positionsdecodierung, beispielsweise durch Abzielen
auf die Lage der Perlen (z.B. mittels Verwendung von photoaktivierbaren
oder lichtspaltbaren Gruppierungen, um das selektive Hinzufügen von
Perlen an bestimmte Orten zu erlauben), oder durch Verwenden entweder
von Subbündeln
oder eines selektives Beladens der Stellen, was in Folge noch detaillierter
beschrieben wird; d) selektive Decodierung, worin nur jene Perlen
decodiert werden, die an einen Zielanalyten binden; oder e) Kombinationen
dieser. Wie unten noch detaillierter beschrieben wird, kann es in
einigen Fällen
zu einer Decodierung für
alle Perlen kommen oder nur für
jene, die an ein bestimmtes Ziel binden. Gleichermaßen kann
dies sowohl vor oder nach dem Zusetzen des Zielanalyten geschehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
verwendet jeder bereitgestellte Test oder jede bereitgestellte Komponente
zumindest eine Komponente, die mindestens einen Nanokristall umfasst.
Die hierin beschriebenen Nanokristalle können auf zwei allgemeine Weisen
verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform werden Nanokristalle
als gesamte oder als Teil der optischen Signatur der Perlen verwendet;
das heißt, dass
die Perlen mit den Nanokristallen „codiert" werden. Alternativ dazu können die
Nanokristalle als Marker bei Tests eingesetzt werden; z.B. kann
eine Zielnucleinsäure
mit Nanokristallen markiert und zum Nachweis der Zielnucleinsäure verwendet
werden. Beide Systeme werden in Folge noch ausführlicher erklärt.
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Wurde die Identität (d.h. das tatsächliche
Mittel) und die Lage eines jeden Mikrokügelchen auf der Anordnung ermittelt,
wird die Anordnung gegenüber
Proben, die den Zielanalyten enthalten, ausgesetzt, was jedoch,
wie weiter unten beschrieben, sowohl vor als auch nach der Analyse
durchgeführt
werden kann. Die Zielanalyten binden sich an die an die bioaktiven
Mittel, was zu einem veränderten
optischen Signal einer bestimmten Perle führt. In einer weiteren, ebenfalls
in Folge noch ausführlicher
beschriebenen Ausführungsform umfasst
der Zielanalyt zumindest einen Nanokristall.
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In der vorliegenden Erfindung können zur „Decodierung" optische Signaturen,
Decoder-Bindungsliganden, die während
eines Decodierschritts zugesetzt werden, oder eine Kombination dieser
Verfahren verwendet werden. Die Decoder-Bindungsliganden binden
entweder an einen bestimmten, auf den Perlen befindlichen Identifikator-Bindungsliganden-Partner
oder an das bioaktive Mittel selbst, beispielsweise wenn die Perlen
einzelsträngige
Nucleinsäuren
als bioaktive Mittel umfassen. Die Decoder-Bindungsliganden sind entweder direkt
oder indirekt markiert, und die Decodierung erfolgt durch den Nachweis
der Gegenwart der Markierung. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Markierung zumindest einen Nanokristall. Durch die sequenzielle
Verwendung von Decoder-Bindungsliganden-Pools ist es möglich, die
Anzahl an erforderlichen Decodierungsschritten deutlich zu verringern.
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Demgemäß stellt die vorliegende Erfindung
Anordnungszusammensetzungen bereit, die zumindest ein erstes Substrat
mit einer einzelne Stellen umfassenden Oberfläche umfasst. Mit „Anordnung" ist hierin eine Vielzahl
an Kandidat-Mitteln im Format einer Anordnung gemeint; die Größe der Anordnung
hängt von
der Zusammensetzung und der letztendlichen Verwendung der Anordnung
ab. Es können
Anordnungen mit zwei bis zu vielen Millionen verschiedenen bioaktiven
Mitteln (d.h. verschiedenen Perlen) erstellt werden, wobei sehr große faseroptische
Anordnungen möglich
sind. Im Allgemeinen umfasst die Anordnung zwei bis eine Milliarde oder
mehr, wobei dies von der Größe der Perlen
und dem Substrat sowie von der letztendlichen Verwendung der Anordnung
abhängt,
und somit können
Anordnungen von sehr hoher Dichte, von hoher Dichte, von mäßiger Dichte,
von geringer Dichte und von sehr geringer Dichte erstellt werden.
Der bevorzugte Bereich für
Anordnungen von sehr hoher Dichte reicht von ca. 10.000.000 bis
ca. 2.000.000.000 (wobei alle Zahlen pro Quadratzentimeter zu verstehen
sind), bevorzugt von ca. 100.000.000 bis ca. 1.000.000.000. Anordnungen
von hoher Dichte reichen von ca. 100.000 bis ca. 10.000.000, wobei
ca. 1.000.000 bis ca. 5.000.000 besonders bevorzugt wird. Anordnungen
von mäßiger Dichte
reichen vorzugsweise von ca. 10.000 bis ca. 100.000, insbesondere
bevorzugt von ca. 20.000 bis ca. 50.000. Anordnungen von geringer
Dichte liegen im Allgemeinen unter 10.000, wobei ein Bereich von
ca. 1.000 bis ca. 5.000 bevorzugt wird. Anordnungen von sehr geringer Dichte
liegen unter 1.000, vorzugsweise in einem Bereich von ca. 10 bis
ca. 1.000, noch bevorzugter von ca. 100 bis ca. 500. In einigen
Ausführungsformen
ist das Format der Zusammensetzung gegebenenfalls keine Anordnung;
das heißt,
dass für
einige Ausführungsformen
auch Zusammensetzungen gebildet werden können, die ein einziges bioaktives
Mittel umfassen. Weiters können
bei einigen Anordnungen auch multiple Substrate, entweder von verschiedenen
oder von identischen Zusammensetzungen, verwendet werden. So können beispielsweise
große
Anordnungen eine Vielzahl kleinerer Substrate umfassen.
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Außerdem besteht ein Vorteil
der vorliegenden Erfindung darin, dass insbesondere durch die Verwendung
von faseroptischer Technologie Anordnungen von äußerst hoher Dichte erstellt
werden können.
Beispielsweise ist es durch die Möglichkeit der Verwendung von
Perlen von 200 um oder kleiner (wobei Perlen von 200 nm möglich sind)
und durch das Wissen um sehr kleine Fasern möglich, über 250.000 oder mehr (in manchen
Fällen
1 Million) verschiedene Fasern und Perlen in 1 mm2 großen Faserbündel zu
verfügen,
wodurch Dichten von mehr als 15.000.000 einzelnen Perlen und Fasern
(in einigen Fällen
wiederum sogar 25–50 Millionen)
pro 0,5 cm2 erhalten werden kann.
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Mit „Substrat" oder „Trägermaterial" oder anderen grammatikalisch gleichwertigen
Benennungen wird hierin ein Material bezeichnet, das so modifiziert
werden kann, dass es einzelne diskrete, für das Anlagern oder Anbinden
von Perlen geeignete Stellen enthält, und das für zumindest
ein Nachweisverfahren zugänglich
ist. Von den Fachleuten im Bereich der Erfindung wird es wohl geschätzt sein,
dass die Anzahl der möglichen
Substrate sehr groß ist.
Potentielle Substrate sind unter anderem Glas sowie modifiziertes
oder funktionalisiertes Glas, Kunststoffe (unter anderem Acryle,
Polystyrol und Copolymere von Styrol und anderen Materialien, Polypropylen,
Polyethylen, Polybutylen, Polyurethane, TeflonTM usw.),
Polysaccharide, Nylon oder Nitrocellulose, Harze, Silica oder auf
Silica basierende Materialien, unter anderem Silicium und modifiziertes
Silicium, Kohlenstoff, Metalle, anorganische Glase, Kunststoffe,
optische Faserbündel
sowie zahlreiche andere Polymere, was jedoch keine Einschränkung auf
diese bedeutet. Im Allgemeinen erlauben die Substrate eine optische
Detektion und sind selbst kaum fluoreszierend.
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Im Allgemeinen ist das Substrat flach
(planar), es können
aber auch, was die Fachleute im Bereich der Erfindung schätzen werden,
andere Substratkonfigurationen verwendet werden, beispielsweise
können
dreidimensionale Konfigurationen, z.B. durch Einbetten der Perlen
in einen porösen
Kunststoffblock, welcher einen Proben zugang zu den Perlen erlaubt,
und Verwenden eines konfokalen Mikroskops zur Detektion, verwendet
werden. Gleichermaßen
können
Perlen auf der Innenseite einer Röhre platziert werden, zur Durchführung einer
Durchflussprobenanalyse, um das Probenvolumen zu minimieren. Bevorzugte
Substrate umfassen optische Faserbündel, wie untenstehend erörtert, flache
planare Substrate wie Glas, Polystyrol und andere Kunststoffe und
Acryle.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat ein optisches Faserbündel oder eine Anordnung, so
wie es allgemein in U.S.S. Nr. 08/944.850 und Nr. 08/519.062, PCT
US98/05025 und PCT US98/09163 beschrieben ist. Bevorzugte Ausführungsformen
wenden vorgefertigte einheitliche faseroptische Anordnungen an.
Mit „vorgefertigten
einheitlichen faseroptischen Anordnungen" ist hierin eine Anordnung diskreter
einzelner faseroptischer Stränge
gemeint, die koaxial angeordnet und ihrer Länge nach miteinander verbunden
sind. Die Faserstränge
sind im Allgemeinen jeweils einzeln beschichtet. Allerdings unterscheidet
sich eine vorgefertigte einheitliche Anordnung von anderen faseroptischen
Formaten dahingehend, dass die Fasern nicht einzeln physikalisch
manipuliert werden können,
das heißt,
dass ein Strang üblicherweise
an keinem Punkt seiner Länge
physikalisch von einem anderen Faserstrang getrennt werden kann.
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Zumindest eine Oberfläche des
Substrats wurde so modifiziert, dass sie über diskrete, einzelne Stellen für das spätere Anbringen
von Mikrokügelchen
(oder, falls keine Mikrokügelchen
verwendet werden, für
das Anhaften von bioaktiven Mitteln) verfügen. Diese Stellen umfassen
gegebenenfalls physikalisch veränderte Stellen,
d.h. physikalische Konfigurationen, z.B. Mulden oder kleine Einbuchtungen
im Substrat, welche die Perlen zurückhalten können, sodass ein Mikrokügelchen
in der Mulde bleiben kann, oder die Verwendung anderer Kräfte (Druck-
oder magnetische Kräfte)
oder chemisch veränderte
oder aktive Stellen, wie z.B. chemisch funktionalisierte Stellen,
elektrostatisch veränderte
Stellen, hydrophob/hydrophil funktionalisierte Stellen, Klebstoffpunkte
usw.
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Die Stellen können ein Muster, d.h. ein regelmäßiges Bild
oder Konfiguration, bilden oder zufällig verteilt sein. In einer
bevorzugten Ausführungsform
wird ein regelmäßiges Muster
von Stellen verwendet, so dass die Stellen auf einer X-Y-Koordinatenebene
adressiert werden können.
In diesem Sinne beinhaltet „Muster" eine sich wiederholende
Elementarzelle, vorzugsweise eine solche, die eine hohe Perlendichte
auf dem Substrat erlaubt. Es sollte jedoch noch vermerkt werden,
dass diese Stellen keine diskrete Stellen sein können. Das heißt, dass
beispielsweise die Verwendung einer einheitlichen Oberfläche mit
adhäsiven
oder chemischen Funktionalitäten,
die das Anbringen der Perlen an jedem Ort erlauben, möglich ist.
Das heißt,
dass die Substratoberfläche
so modifiziert wird, dass die Mikrokügelchen an einzelnen Stellen
anhaften können,
unabhängig davon,
ob diese Stellen an andere Stellen angrenzen oder nicht. Die Substratoberfläche wird
daher so modifiziert, dass diskrete Stellen gebildet werden, die
nur über
eine angehaftete Perle verfügen
können,
oder alternativ dazu wird die Oberfläche modifiziert, und die Perlen
senken sich an irgendeinem Ort ab, landen aber letztendlich auf
diskreten Stellen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Oberfläche
des Substrats so modifiziert, dass sie Mulden aufweist, d.h. Einbuchtungen
in der Oberfläche
des Substrats. Dies kann, wie gemeinhin nach dem Stand der Technik
bekannt ist, unter Anwendung zahlreicher Techniken durchgeführt werden,
unter anderem, jedoch nicht eingeschränkt darauf, durch Photolithographie,
Stanz- und Formtechniken sowie Mikroätztechniken. Was Fachleute
auf dem Gebiet der Erfindung richtig einschätzen werden, ist, dass die
verwendete Technik von der Zusammensetzung und der Form des Substrats
abhängt.
Umfasst das erste Substrat sowohl die Testorte als auch einzelnen
Anordnungen, so wird in einer bevorzugten Ausführungsform eine Formungstechnik,
bei der die Perlenmulden auf dem Grund der Testmulden in einer Mikrotiterplatte
geformt werden, verwendet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden zur Bildung der Stellen auf der Oberfläche des Substrats physikalische
Veränderungen
vorgenommen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist, beispielsweise wenn
das zweite Substrat ein optisches Faserbündel ist, die Oberfläche des
Substrats ein Ende des Faserbündels,
so wie dies allgemein in 08/818.199 und in 09/151.877 beschrieben
ist, wobei beide hiermit ausdrücklich durch
Verweis aufgenommen sind. In dieser Ausführungsform werden die Mulden
an einem terminalen oder distalen Ende eines einzelne Fasern umfassenden
Faserbündels
gebildet. Bei dieser Ausführungsform
sind die Kerne der einzelnen Fasern geätzt, und zwar in Bezug auf
die Beschichtung, sodass die kleinen Mulden oder Einbuchtungen an
einem Ende der Fasern gebildet werden. Die benötigte Tiefe der Mulden hängt von
der Größe der den
Mulden zugeführten
Perlen ab.
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Im Allgemeinen sind bei dieser Ausführungsform
die Mikrokügelchen
in den Mulden nicht kovalent gebunden, obwohl die Mulden, wie allgemein
in Folge noch beschrieben wird, zusätzlich chemisch funktionalisiert sein
können,
und Vernetzer oder eine physikalische Barriere, z.B. eine Folie
oder Membran über
den Perlen, können
verwendet werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Substratoberfläche
so modifiziert, dass sie chemisch modifiziere Stellen enthält, die
zur kovalenten oder nichtkovalenten Bindung der Mikrokügelchen
der Erfindung an den diskreten Stellen oder Orten des Substrats
verwendet werden können. „Chemisch
modifizierte Stellen" bedeutet
in diesem Zusammenhang unter anderem, allerdings nicht darauf eingeschränkt, den
Zusatz eines Musters von chemischen funktionellen Gruppen, unter
anderem Aminogruppen, Carboxygruppen, Oxogruppen und Thiolgruppen,
die zur kovalenten Bindung der Mikrokügelchen verwendet werden können, welche
im Allgemeinen auch entsprechende reaktive funktionelle Gruppen
beinhalten; den Zusatz eines Musters aus Haftmitteln, das zur Anbindung
der Mikrokügelchen
verwendet werden kann (entweder durch vorhergehende chemische Funktionalisierung
für das
Zusetzen des Haftmittels oder durch direktes Zusetzen des Haftmittels); den
Zusatz eines Musters aus geladenen Gruppen (ähnlich der chemischen Funktionalitäten) für ein elektrostatisches
Binden der Mikrokügelchen,
d.h. falls die Mikrokügelchen
entgegengesetzt geladene Gruppen zu den Stellen umfassen; den Zusatz
eines Musters aus chemischen funktionellen Gruppen, welche die Stellen unterschiedlich
hydrophob oder hydrophil machen, so dass das Zusetzen ähnlich hydrophober
oder hydrophiler Mikrokügelchen
unter geeigneten Versuchsbedingungen zur auf Hydroaffinität basierenden
Anbindung der Mikrokügelchen
an die Stellen führt.
Beispielsweise lenkt die Verwendung hydrophober Stellen mit hydrophoben
Perlen in einem wässrigen
System die Perlen zur Anbindung bevorzugt auf die Stellen. Wie oben
erwähnt beinhaltet „Muster" in diesem Sinne
die Anwendung einer einheitlichen Oberflächenbehandlung, um ein Anbringen
der Perlen an diskreten Stellen zu ermöglichen sowie die zur Bildung
von diskreten Stellen führende Behandlung
der Oberfläche.
Wie die Fachleute auf dem Gebiet der Erfindung richtig einzuschätzen wissen, kann
dies auf verschiedenste Weisen durchgeführt werden.
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Die Zusammensetzungen der Erfindung
umfassen weiters eine Population von Mikrokügelchen. Unter „Population" ist hierin eine
Vielzahl an wie oben beschriebenen Perlen für Anordnungen zu verstehen.
Innerhalb der Population gibt es separate Subpopulationen, die aus
einer einzigen oder aus multiplen, identischen Mikrokügelchen
bestehen können.
Das bedeutet, dass bei einigen Ausführungsformen, wie in Folge
noch genauer beschrieben wird, die Anordnung nur eine einzige Perle
für jedes
bioaktive Mittel beinhalten kann; bevorzugte Ausführungsformen
verwenden eine Vielzahl von Perlen einer jeden Art.
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Mit „Mikrokügelchen" oder „Perlen" oder „Teilchen" oder äquivalenten Benennungen sind
hierin kleine diskrete Teilchen gemeint. Die Zusammensetzung der
Perlen variiert je nach Sorte des bioaktiven Mittels und des Syntheseverfahrens.
Geeignete Perlenzusammensetzungen sind unter anderem solche, die
bei der Synthese von Peptid, Nucleinsäure und organischen Gruppierungen
verwendet werden, unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Kunststoffe,
Keramik, Glas, Polystyrol, Methylstyrol, Acrylpolymere, paramagnetische Materialien,
Thoriumoxid-Sol, Graphitkohle, Titandioxid, Latex oder vernetzte
Dextrane wie z.B. Sepharose, Cellulose, Nylon, vernetzte Micellen
und Teflon; all diese können
verwendet werden. „Microsphere
Detection Guide" von
Bangs Laboratories, Fishers IN, ist ein hilfreicher Leitfaden.
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Die Perlen müssen nicht kugelförmig sein;
auch unregelmäßige Teilchen
können
verwendet werden. Zusätzlich
können
die Perlen porös
sein, was die für
die Bindung des bioaktiven Mittels oder des Markers zugängliche
Oberfläche
der Perle vergrößert. Die
Perlengröße beträgt von Nanometer-
bis Millimetergröße, d.h. von
100 nm bis 1 mm, wobei Perlen einer Größe von etwa 0,2 Mikrometer
bis etwa 200 Mikrometer bevorzugt sind, noch bevorzugter sind Perlen
von 0,5 bis ca. 5 Mikrometer, obwohl bei einigen Ausführungsformen
kleinere Perlen verwendet werden können.
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Es sollte festgehalten werden, dass
eine Schlüsselkomponente
der Erfindung in der Verwendung einer Substrat/Perlenpaarung besteht,
welche das Anbinden oder Anbringen der Perlen an diskreten Stellen
der Substratoberfläche
erlaubt, sodass sich die Perlen im Verlauf des Tests nicht bewegen.
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Jedes Mikrokügelchen umfasst ein bioaktives
Mittel, obwohl, was die Fachleute auf dem Gebiet der Erfindung richtig
einschätzen
werden, es gegebenenfalls einige Mikrokügelchen, die kein bioaktives
Mittel enthalten, geben kann, was vom Syntheseverfahren abhängig ist.
Unter „bioaktives
Kandidat-Mittel" oder „bioaktives
Mittel" oder „chemische
Funktionalität" oder „Bindungsligand" ist, so wie hierin
verwendet, ein beliebiges Molekül
zu verstehen, das (entweder kovalent oder nichtkovalent) an die
Mikrokügelchen
der Erfindung gebunden werden kann, z.B. ein Protein, ein Oligopeptid,
ein kleines organisches Molekül,
ein Koordinationskomplex, ein Polysaccharid, ein Polynucleotid usw.
Die Zusammensetzungen der Erfindung haben zwei Hauptverwendungsziele.
In einer bevorzugten Ausführungsform,
wie weiter unten noch näher
beschrieben wird, werden die Zusammensetzungen zum Nachweis eines
bestimmten Zielanalyten, z.B. der Gegenwart oder Abwesenheit einer
bestimmten Nucleotidsequenz oder eines bestimmten Proteins, wie
beispielsweise eines Enzyms, eines Antikörpers oder Antigens, verwendet.
In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform werden die Zusammensetzungen
zum Screening bioaktiver Mittel, z.B. von Kandidat-Medikamenten,
bezüglich
ihrer Bindung an einen bestimmten Zielanalyten verwendet.
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Bioaktive Mittel schließen zahlreiche
chemische Klassen ein, obwohl es sich normalerweise um organische
Moleküle,
vorzugsweise um kleine organische Verbindungen mit einem Molekulargewicht
von mehr als 100 und weniger als 2.500 Dalton, handelt.
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Bioaktive Mittel umfassen zur strukturellen
Wechselwirkung mit Proteinen, insbesondere zur Wasserstoffbrückenbindung,
benötigte
funktionelle Gruppen und umfassen typischerweise zumindest eine
Amino-, eine Carbonyl-, Hydroxy- oder Carboxygruppe, vorzugsweise
zumindest zwei der funktionellen chemischen Gruppen. Die bioaktiven
Mittel umfassen häufig
zyklischen Kohlenstoff oder heterozyklische Strukturen und/oder
aromatische oder polyaromatische Strukturen, welche mit einer oder
mehreren der obigen funktionellen Gruppen substituiert sind. Bioaktive
Mittel können
auch Biomoleküle,
unter anderem Peptide, Nucleinsäuren,
Saccharide, Fettsäuren,
Steroide, Purine, Pyrimidine sowie Derivate, strukturanaloge Substanzen oder
Kombinationen davon, sein. Besonders bevorzugt werden Nucleinsäuren und
Proteine.
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Bioaktive Mittel können aus
vielen verschiedenen Quellen, unter anderem aus Banken natürlicher
und synthetischer Verbindungen, erhalten werden. Es stehen zahlreiche
Methoden zur statistischen und gerichteten Synthese einer Vielzahl
von organischen Verbindungen und Biomolekülen, einschließlich der
Expression von statistischen Oligonucleotiden, bereit. Alternativ
dazu stehen Banken natürlicher
Verbindungen in Form von Bakterien-, Pilz-, Pflanzen- oder Tierextrakten
zur Verfügung
oder sind schnell erhalten. Hinzu kommt, dass natürlich oder
synthetisch hergestellte Banken und Verbindungen leicht durch herkömmliche
chemische, physikalische oder biochemische Mittel modifiziert werden
können.
Bekannte pharmakologische Mittel können gerichteten oder statistischen
chemischen Modifikationen, z.B. Acylierung, Alkylierung, Veresterung
und/oder Amidierung, zur Bildung strukturanaloger Substanzen unterzogen
werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel Proteine. Mit „Protein" sind hierin zumindest zwei kovalent
gebundene Aminosäuren,
umfassend Proteine, Polypeptide, Oligopeptide und Peptide, gemeint.
Das Protein kann aus natürlich
auftretenden Aminosäuren-
und Peptidbindungen oder synthetischen peptidomimetischen Strukturen
aufgebaut sein. „Aminosäure" oder „Peptidrest" bezeichnen somit
hierin sowohl natürlich
vorkommende als auch synthetische Aminosäuren. Beispielsweise werden
Homophenylalanin, Citrullin und Norleucin als Aminosäuren für die Zwecke
der Erfindung betrachtet. Die Seitenketten können sich sowohl in der (R)- als auch in der
(S)-Konfiguration befinden. In der bevorzugten Ausführungsform
befinden sich die Aminosäuren
in der (S)- oder L-Konfiguration. Werden nicht natürlich auftretende
Seitenketten verwendet, können
gegebenenfalls Nichtaminosäuren-Substituenten
verwendet werden, um beispielsweise In-vivuo-Abbau zu verhindern
oder zu verzögern.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel natürlich
vorkommende Proteine oder Fragmente natürlich vorkommender Proteine.
So können
beispielsweise Zellextrakte, die Proteine enthalten, oder statistische
oder gerichtete Verdaue proteinhaltiger Zeltextrakte verwendet werden.
Auf diese Weise können
Banken prokaryotischer und eukaryotischer Proteine zum Screening
in den hierin beschriebenen Systemen verwendet werden. Bei dieser
Ausführungsform
besonders bevorzugt sind Banken von bakteriellen und viralen Proteinen
sowie von Pilz- und Säugetierproteinen,
wobei Letztere bevorzugt werden und menschliche Proteine noch bevorzugter
sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel Peptide aus ca. 5 bis ca. 30 Aminosäuren, vorzugsweise
ca. 5 bis ca. 20, noch bevorzugter ca. 7 bis ca. 15. Die Peiltide
können
Verdaue natürlich vorkommender
Proteine, wie oben beschrieben, statistische Peiltide oder vorbestimmte
(„biased") statistische Peptide
sein. Mit „statistisch" und äquivalenten
Benennungen ist hierin gemeint, dass jede Nucleinsäure und jedes
Peptid aus im Wesentlichen statistischen Nucleotiden bzw. Aminosäuren besteht.
Da diese statistischen Peiltide (oder Nucleinsäuren, siehe unten) im Allgemeinen
synthetisch hergestellt werden, können sie ein beliebiges Nucleotid
bzw. eine beliebige Aminosäure
an jeder beliebigen Stelle einbauen. Das Syntheseverfahren kann
auf die Herstellung statistischer Proteine oder Nucleinsäuren ausgerichtet
sein, um die Bildung aller oder der meisten möglichen Kombinationen über die
Länge der
Sequenz zu erlauben, wodurch eine Bank statistischer bioaktiver
proteinartiger Mittel gebildet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird eine Bank bioaktiver Mittel verwendet. Die Bank sollte eine ausreichend
strukturell diverse Population von bioaktiven Mitteln bereitstellen,
um eine wahrscheinlichkeitstheoretisch ausreichende Bandbreite an
Bindungen an die Zielanalyten zu gewährleisten, Demgemäß muss eine Wechselwirkungsbank
so groß sein,
dass mindestens eines seiner Bestandteile eine Struktur aufweist,
die ihm eine Affinität
für den
Zielanalyten verleiht. Obwohl es schwierig ist, die benötigte absolute
Größe einer
Wechselwirkungsbank festzulegen, gibt die Natur durch die Immunantwort
einen Hinweis: eine Vielfalt von 107–108 unterschiedlichen Antikörpern stellt zumindest eine
Kombination mit ausreichender Affinität bereit, um mit den meisten
potentiellen Antigenen, mit denen ein Organismus zu tun hat, wechselzuwirken.
Veröffentlichte
In-vitro-Selektionsverfahren haben ebenfalls gezeigt, dass eine
Bankgröße von 107 bis 108 ausreicht,
um darin Strukturen mit einer Affinität zum Ziel zu finden. In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden zumindest 106, vorzugsweise mindestens
107, noch bevorzugter mindestens 108, insbesondere mindestens 109 verschiedene bioaktive
Mittel gleichzeitig durch die vorliegenden Verfahren analysiert.
Bevorzugte Verfahren maximieren Größe und Vielfalt der Bank.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Bank zur Gänze
statistisch, ohne Sequenzpräferenzen oder
Konstanten an irgendeiner Position. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Bank vorbestimmt („biased"). Das bedeutet,
dass einige Positionen entweder konstant gehalten werden oder aus
einer begrenzten Anzahl an Möglichkeiten
ausgewählt
sind. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind beispielsweise die Nucleotid- oder Aminosäurereste willkürlich aus
einer definierten Klasse, z.B. hydrophoben Aminosäuren, hydrophilen
Resten, sterisch vorbestimmten (kleinen oder großen) Resten, hinsichtlich der
Bildung von Cysteinen für
Vernetzung, von Prolinen für
SH-3-Domänen,
von Serinen, Threoninen, Tyrosinen oder Histidinen für Phosphorylierungsstellen
usw. oder für
Purine etc. ausgewählt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel Nucleinsäuren (im Allgemeinen hierin als „Nucleinsäuresonden" oder „Kandidat-Sonden" bezeichnet). Hierin
stehen „Nucleinsäure" oder „0ligonucleotid" oder grammatikalisch
gleichwertige Benennungen für
zumindest zwei kovalent aneinander gebundene Nucleotide. Eine Nucleinsäure der
vorliegenden Erfindung enthält
im Allgemeinen Phosphordiesterbindungen, obwohl in einigen Fällen, wie
unten noch beschrieben wird, Nuclein säureanaloga enthalten sind, die über alternierende
Rückgrate
verfügen,
umfassend beispielsweise Phosphoramid (Beaucage et al. Tetrahedron
49 (10), 1925 (1993), und darin enthaltene Verweise; Letsinger et
al., J. Org. Chem. 35, 3800 (1970); Sprinzl et al., Eur. J. Biochem.
81, 579 (1977); Letsinger et al., Nucl. Acids Res., 14, 3487 (1986);
Sawai et al., Chem. Lett. 805 (1984); Letsinger of al., J. Am. Chem.
Soc., 110, 4470 (1988); und Pauwels et al., Chemica Scripta 26,
141 (1986)), Thiophosphate (Mag et al., Nucleic Acids Res. 19, 1437
(1991); und U.S.-Patent Nr. 5.644.048), Dithiophosphate (Briu et
al., J. Am. Chem. Soc. 111, 2321 (1989)), O-Methylphosphoramiditbindungen (vgl.
Eckstein, Oligonucleotides and Analogues: A Practical Approach,
Oxford University Press) und Peptid-Nucleinsäurerückgrate und -bindungen (vgl.
Egholm, J. Am. Chem. Soc. 114, 1895 (1992); Meier et al., Chem.
Int. Ed. Engl. 31, 1008 (1992); Nielsen, Nature 365, 566 (1993);
Carlsson et al., Nature 380, 207 (1996), wobei alle hierin durch
Verweis aufgenommen sind). Andere analoge Nucleinsäuren umfassen
solche mit positiven Rückgraten
(Denpcy of al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 92, 6097 (1995)); nichtionischen
Rückgraten (U.S.-Patente
Nr. 5.386.023; 5.637.684; 5.602.240; 5.216.141; und 4.469.863; Kiedrowshi
et al., Angew. Chem. Intl. Ed. English 30, 423 (1991); Letsinger
et al., J. Am. Chem. Soc. 110, 4470 (1988); Letsinger et al., Nucleosides & Nucleotides 13,
1597 (1994); Kapitel 2 und 3, ASC Symposium Series 580, „Carbohydrate
Modifications in Antisense Research", Y.S. Sanghui und P. Dan Cook (Hrsg.);
Mesmaeker et al., Bioorganic & Medical
Chem. Lett. 4, 395 (1994); Jeffs et al., J. Biomolecular NMR 34,
17 (1994); Tetrahedron Lett. 37, 743 (1996)) und Nicht-Ribose-Rückgraten,
einschließlich
jener, die in den U.S.-Patenten Nr. 5.235.033 und Nr. 5.034.506
und in den Kapiteln 6 und 7, ASC Symposium Series 580, „Carbohydrate
Modifications in Antisense Research", Y.S. Sanghui und P. Dan Cook (Hrsg.),
beschrieben sind. Auch sind einen oder mehrere carbozyklische Zucker
enthaltende Nucleinsäuren
in der Definition von Nucleinsäuren
eingeschlossen (vgl. Jenkins et al., Chem Soc. Rev., S. 169–176 (1995)).
Einige Nucleinsäureanaloga
sind in Rawls, C&E
News, Seite 35, 2. Juni 1997, beschrieben. Diese Modifikationen
des Ribose-Phosphat-Rückgrats
können
durchgeführt
werden, um die Hinzufügung
von zusätzlichen
Gruppierungen, z.B. von Markern, zu erleichtern oder um die Stabilität und die
Halbwertszeit derartiger Mole küle
in physiologischen Umgebungen zu erhöhen; beispielsweise ist PNA besonders
bevorzugt. Zusätzlich
können
Gemische aus natürlich
auftretenden Nucleinsäuren
und -analoga hergestellt werden. Alternativ dazu können Gemische
aus verschiedenen Nucleinsäureanaloga
sowie Mischungen aus natürlich
auftretenden Nucleinsäuren
und -analoga hergestellt werden. Die Nucleinsäuren können, wie spezifiziert wurde,
einzel- oder doppelsträngig
sein oder Teile von doppelsträngigen
und einzelsträngigen
Sequenzen beinhalten. Die Nucleinsäure kann eine DNA sein, sowohl
eine genomische oder eine cDNA, eine RNA oder ein Hybrid sein, wobei
die Nucleinsäure
irgendeine Kombination von Desoxyribo- und Ribonucleotiden sowie
irgendeine Kombination von Basen, einschließlich Uracil, Adenin, Thymin,
Cytosin, Guanin, Inosin, Xanthin, Hypoxanthin, Isocytosin, Isoguanin,
und Basenanaloga, wie beispielsweise Nitropyrrol und Nitroindol
usw., enthält.
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Wie oben bereits allgemein für Proteine
beschrieben, können
bioaktive Nucleinsäure-Mittel
natürlich vorkommende
Nucleinsäuren,
statistische Nucleinsäuren
oder vorbestimmte („biased") statistische Nucleinsäuren sein.
Beispielsweise können
Verdaue prokaryotischer oder eukaryotischer Genome, so wie oben
für Proteine
beschrieben, verwendet werden.
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Im Allgemeinen sind die Sonden der
vorliegenden Erfindung so konzipiert, dass sie komplementär zu einer
Zielsequenz sind (entweder zur Zielanalytsequenz der Probe oder
zu anderen Sondensequenzen, wie hierin beschrieben wird), sodass
es zu einer Hybridisierung des Ziels und der Sonden der vorliegenden
Erfindung kommt. Diese Komplementarität muss nicht vollständig sein;
es kann eine beliebige Anzahl an Basenfehlpaarungen, die die Hybridisierung
zwischen der Zielsequenz und den einzelsträngigen Nucleinsäuren der vorliegenden
Erfindung beeinträchtigen.
Ist die Anzahl der Mutationen jedoch so groß, dass es zu keiner Hybridisierung,
auch nicht unter den am wenigsten stringenten Bedingungen einer
Hybridisierung, kommt, so ist die Sequenz keine komplementäre Zielsequenz.
Mit „im
Wesentlichen komplementär" ist demnach hierin
die ausreichende Komplementarität
der Sonden zu den Zielsequenzen, um unter ausgewählten Reaktionsbedingungen
eine Hybridisierung zu vollziehen, gemeint. Hoch stringente Bedingungen
sind auf dem Gebiet der Erfin dung bekannt; vgl. beispielsweise Maniatis
et al., Molecular Cloning: A Laboratory Manual, 2. Auflage (1989),
und Short Protocols in Molecular Biology, Ausubel et al. (Hrsg.),
wobei diese hierin durch Verweis aufgenommen sind. Stringente Bedingungen
sind sequenzabhängig
und sind, je nach Bedingung, unterschiedlich. Längere Sequenzen hybridisieren
besonders bei höheren
Temperaturen. Ein ausführlicher
Leitfaden für die
Hybridisierung von Nucleinsäuren
findet sich in Tijssen, Techniques in Biochemistry and Molecular
Biology – Hybridization
with Nucleic Acid Probes, „Overview
of principles of hybridization and the strategy of nucleic acid
assays" (1993).
Allgemein werden stringente Bedingungen so gewählt, dass sie bei 5–10°C unter dem thermischen
Schmelzpunkt (Tm) der betreffenden Sequenz
bei definierter Ionenstärke
und pH-Wert liegen. Tm ist jene Temperatur,
bei der (unter definierter Ionenstärke, pH-Wert und Nucleinsäurekonzentration)
50% der zum Ziel komplementären
Sonden mit der Zielsequenz im Gleichgewicht hybridisieren (da Zielsequenzen
im Überschuss
vorhandenen sind, sind bei Tm im Gleichgewicht
50% der Sonden besetzt). Stringente Bedingungen sind jene, bei denen
die Salzkonzentration bei unter ca. 1,0 M Natriumionen, typischerweise
von ca. 0,01 bis 1,0 M Natriumionenkonzentration (oder anderer Salze),
liegt, bei einem pH-Wert von 7,0 bis 8,3 und einer Temperatur von
mindestens ca. 30°C
für kurze
Sonden (d.h. 10 bis 50 Nucleotide) und mindestens ca. 60°C für lange
Sonden (d.h. mehr als 50 Nucleotide). Stringente Bedingungen können auch
durch Zusatz eines Destabilisators, z.B. Formamid, geschaffen werden.
In einer anderen Ausführungsform
werden weniger stringente Hybridisierungsbedingungen verwendet;
beispielsweise können
nach dem Stand der Technik bekannte mäßig oder niedrig stringente
Bedingungen angewendet werden; vgl. Maniatis und Aussubel (oben)
und Tijssen (oben).
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Die Bezeichnung „Zielsequenz" und grammatikalische
gleichwertige Ausdrücke
stehen hierin für
eine Nucleinsäuresequenz
auf einem Einzelstrang der Nucleinsäure. Die Zielsequenz kann ein
Abschnitt eines Gens, eine Regulationssequenz, eine genomische DNA,
eine cDNA, eine RNA, einschließlich
mRNA und rRNA, oder eine andere sein. Sie kann jede beliebige Länge aufweisen,
wobei es sich von selbst versteht, dass längere Sequenzen spezifischer
sind. Wie für
Fachleuten auf diesem Gebiet bekannt ist, kann die komplementäre Zielsequenz
zahlreiche Formen aufweisen.
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Beispielsweise kann sie in einer
größeren Nucleinsäuresequenz
beinhaltet sein, d.h. als Ganzes oder beispielsweise nur Abschnitte
eines Gens oder einer mRNA, ein Restriktionsfragment einer Plasmid-DNA
oder einer genomischen DNA, u.a. Wie unten noch genauer dargelegt
wird, werden die Sonden so gebildet, dass sie mit Ziel-sequenzen hybridisieren,
um die Gegenwart oder Abwesenheit der Zielsequenz in der Probe nachzuweisen.
Im Allgemeinen ist diese Bezeichnung für die Fachleute auf dem Gebiet
der Erfindung verständlich.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel organische chemische Gruppierungen, von
denen in der Literatur eine breite Palette zur Verfügung steht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst jede Perle eine einzige Art eines bioaktiven Mittels, wobei
jedoch vorzugsweise eine Vielzahl einzelner bioaktiver Mittel an
jede Perle gebunden wird. Auf ähnliche Weise
verwenden bevorzugte Ausführungsformen
auch mehr als ein ein einzigartiges bioaktives Mittel enthaltende
Mikrokügelchen:
das heißt,
dass es, durch die Verwendung von Subpopulationen der Mikrokügelchen, eine
im System eingebaute Redundanz gibt, wobei jedes Mikrokügelchen
der Subpopulation dasselbe bioaktive Mittel beinhaltet.
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Wie für Fachleute des Gebiets ersichtlich
ist, können
die bioaktiven Mittel entweder direkt auf den Perlen synthetisiert
oder zuerst hergestellt und nach der Synthese gebunden werden. In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden Linker verwendet, um die bioaktiven Mittel an die Perlen
zu binden, um sowohl eine gute Anbindung als auch ausreichend Flexibilität für eine gute
Wechselwirkung mit dem Zielmolekül
zu erreichen und um unerwünschte
Bindungsreaktionen zu vermeiden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die bioaktiven Mittel direkt auf den Perlen synthetisiert. Wie
auf dem Gebiet der Erfindung bekannt ist, werden derzeit viele Klassen
chemischer Verbindungen auf festen Trägern synthetisiert, z.B. Peptide,
organische Gruppierungen und Nucleinsäuren. Es ist relativ einfach, diese
derzeitigen Syntheseverfahren für
die Verwendung von Perlen anzupassen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die bioaktiven Mittel zuerst synthetisiert und dann kovalent
an die Perlen gebunden. Wie Fachleute auf dem Gebiet wissen, wird
dies abhängig
von der Zusammensetzung der bioaktiven Mittel und der Perlen durchgeführt. Die
Funktionalisierung von festen Trägeroberflächen, z.B.
von bestimmten Polymere mit chemisch reaktiven Gruppen, wie beispielsweise
Thiole, Amine, Carboxyle usw., ist allgemein auf dem Gebiet der
Erfindung bekannt. Demgemäß können „rohe" („blank") Mikrokügelchen
mit einer bestimmten, die Anbringung der gewünschten Funktionalität durch
den Benutzer erleichternden Oberflächenchemie verwendet werden.
Einige Beispiele für
diese Oberflächenchemie
von rohen Mikrokügelchen
umfassen Aminogruppen, einschließlich aliphatischer und aromatischer
Amine, Carbonsäuren, Aldehyde,
Amide, Chlormethylgruppen, Hydrazid- und Hydroxygruppen, Sulfonate
und Sulfate, sind jedoch nicht darauf eingeschränkt.
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Diese funktionellen Gruppen können zur
Hinzufügung
einer beliebigen Anzahl an Kandidat-Mitteln zu den Perlen herangezogen
werden, üblicherweise
unter Verwendung bekannter Chemien. Beispielsweise können kohlenwasserstoffhaltige
Kandidat-Mittel an einen aminofunktionalisierten Träger gebunden
werden; der Aldehyd des Kohlenwasserstoffs wird unter Verwendung
von Standardverfahren hergestellt, woraufhin der Aldehyd mit einer
Aminogruppe auf der Oberfläche
umgesetzt wird. In einer alternativen Ausführungsform kann ein Sulfhydryllinker
verwendet werden. Es gibt eine Reihe auf dem Gebiet der Erfindung
bekannte reaktive Sulfhydryllinker, beispielsweise SPDP, Maleinimide, α-Haloacetyle
und Pyridyldisulfide (vgl. z.B. den technischen Abschnitt über Vernetzer
im Katalog der Pierce Chemical Company von 1994, S. 155–200), die
zum Binden von cysteinhaltigen proteinartigen Mitteln an den Träger verwendet
werden können.
Alternativ dazu kann eine Aminogruppe auf dem Kandidat-Mittel zum
Binden an eine Aminogruppe auf der Oberfläche verwendet werden. So sind
beispielsweise auf dem Gebiet der Erfindung eine Vielzahl an stabilen
bifunktionellen Gruppen, einschließlich homobifunktioneller und
heterobifunktioneller Linker (vgl. Pierce-Katalog und Handbuch,
S. 155–200),
bekannt. In einer weiteren Ausführungsform
können
unter Verwendung wohl bekannter Linker (vgl.
-
Pierce-Katalog) Carboxygruppen (entweder
von der Oberfläche
oder vom Kandidat-Mittel)
derivatisiert werden. Beispielsweise aktivieren Carbodiimide Carboxygruppen
für den
Angriff durch gute Nucleophile, wie z.B. Amine (vgl. Tourchilin
et al., Critical Rev. Theapeutic Drug Carrier Systems 7(4), 275–308 (1991),
ausdrücklich
hierin aufgenommen). Proteinartige Kandidat-Mittel können ebenfalls
mittels anderer auf dem Gebiet der Erfindung bekannter Verfahren
gebunden werden, beispielsweise für das Binden von Antikörpern an
Polymere; vgl. Slinkin et al., Bioconi. Chem. 2, 342–348 (1991);
Torchilin et al., oben; Trubetskoy et al., Bioconi. Chem. 3, 323–327 (1992);
King et al., Cancer Res. 54, 6176–6185 (1994); und Wilbur et
al., Bioconjugate Chem. 5, 220–235
(1994), wobei alle hiermit ausdrücklich
durch Verweis aufgenommen sind. Es sollte sich von selbst verstehen,
dass die Kandidat-Mittel auf zahlreiche verschiedene, einschließlich der
oben aufgelisteten Weisen gebunden werden können. Wichtig ist, dass die
Bindungsmethode die Funktionalität
des Kandidat-Mittels nicht wesentlich verändert; das heißt das Kandidat-Mittel
sollte auf so flexible Weise gebunden werden, dass seine Wechselwirkung
mit dem Ziel gewährleistet
ist.
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Spezielle Verfahren zur Immobilisierung
von Enzymen auf Mikrokügelchen
sind nach dem Stand der Technik bekannt. In einem Fall werden Mikrokügelchen
mit einer NH2-Oberflächenchemie verwendet. Die Oberfläche wird
mittels einer 2,5% Glutaraldehyd in phosphatgepufferter Kochsalzlösung mit
einem pH-Wert von 6,9 (138 mM NaCl, 2,7 mM KCl) aktiviert. Das Ganze
wird auf einem Rührbett
ca. 2 Stunden lang bei Raumtemperatur gerührt. Die Mikrokügelchen
werden dann mit hochreinem Wasser plus 0,01%–0,02% Tween 20 (Tensid) und
daraufhin nochmals mit PBS mit einem ph-Wert von 7,7 plus 0,01 Tween
20 gespült.
Schließlich
wird das Enzym zur Lösung,
vorzugsweise nach Vorfiltrieren unter Verwendung eines 0,45-μm-Amicon-Micropure-Filters,
zugesetzt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Mikrokügelchen
zusätzlich
zum bioaktiven Mittel eine optische Signatur, die zur Identifikation
des gebundenen bioaktiven Mittels verwendet werden kann. Das bedeutet,
dass jede Subpopulation von Mikrokügelchen eine einzigartige optische
Signatur oder optische Markierung umfasst, die zur Identifikation
des einzigartigen bioaktiven Mittels dieser Subpopulation von Mikrokügelchen
verwendet werden kann; eine die einzigartige optische Signatur umfassende
Perle kann von an anderen Orten befindlichen Perlen mit anderen
optischen Signaturen unterschieden werden. Wie hierin beschrieben
hat jedes bioaktive Mittel eine zugehörige einzigartige optische
Signatur, sodass jede dieses bioaktive Mittel umfassende Perle auf
Grundlage der Signatur identifizierbar ist. Wie in Folge noch genauer
erklärt
wird, ist es möglich,
optische Signaturen innerhalb einer Anordnung wieder zu verwenden
oder zu vervielfältigen,
beispielsweise wenn eine andere Identifikationsebene verwendet wird,
z.B. wenn Perlen von unterschiedlicher Größe verwendet werden oder wenn
die Anordnung hintereinander mit unterschiedlichen Chargen von Perlen beladen
wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die optische Signatur üblicherweise
ein Gemisch aus Nanokristallen. Unter „Nanokristall", „Quantenpunkt" oder „Halbleitercluster" wird hierin ein
Lumineszenz aufweisendes Teilchen kleiner als 30 nm verstanden.
Es versteht sich jedoch, dass ein einziger Nanokristall als optische Signatur
dienen kann. Durch Variationen des Materials, der Größe und der
Konzentration des Nanokristalls können Matrizen einzigartiger
Markierungen gebildet werden. Dies kann durch Binden der Nanokristalle
an die Oberfläche
der Perlen oder, alternativ dazu, durch Einbetten der Nanokristalle
in der Perle geschehen, wie unten beschrieben wird.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
können
unterschiedliche Konzentrationen von Nanokristallen als unterschiedliche
Codes verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
kann das Codieren in einem Verhältnis
von zumindest zwei verschiedenen Nanokristallen vollzogen werden,
wobei sich die Nanokristalle in Bezug auf Größe und/oder Material unterscheiden
können,
obwohl auch weitere Codierungsdimensionen, beispielsweise die Größe der Perlen,
zusätzlich
verwendet werden können.
Außerdem
sind die Markierungen voneinander unterscheidbar; demnach können zwei
unterschiedliche Markierungen unterschiedliche Moleküle (d.h.
zwei verschiedene Größen oder
Materialien) oder, alternativ dazu, eine Markierung bei zwei oder
mehr unterschiedlichen Konzentrationen oder Intensitäten umfassen.
-
Demnach können auch Verhältnisse
unterschiedlicher Konzentrationen gebildet werden.
-
Die Fähigkeit eines bestimmten Nanokristallgemischs,
für verschiedene
chemische Funktionalitäten zu
codieren, ist von der Auflösung
der Verhältnis-Messung
abhängig.
Vorsichtig ausgedrückt
sollte jedes Nanokristallpaar die Fähigkeit zur Unterscheidung
von zumindest zwanzig unterschiedlichen Verhältnissen bereitstellen. Die
Anzahl einzigartiger Kombinationen zweier Nanokristalle aus einem
bestimmten Nanokristallsatz wird in Tabelle 1 aufgezeigt. Tabelle
1
Anzahl
der Nanokristalle des Satzes | mögliche Kombinationen |
3 | 3 |
4 | 6 |
5 | 10 |
6 | 15 |
-
Unter Verwendung von sechs Nanokristallen
und zwanzig verschiedenen Verhältnissen
für jedes
Nanokristallpaar können
also 300 separate chemische Funktionalitäten in einer gegebenen Population
von Mikrokügelchen
codiert werden. Durch Kombination von mehr als zwei Nanokristallen
wird die Palette an Codierungskombinationen zusätzlich erweitert. Weiters trägt die Konzentration
der Nanokristalle zu ihrer Intensität bei; somit ist Intensität eine weiterer
Weg zur Steigerung der Anzahl einzigartiger optischer Signaturen.
Zusätzlich
können,
wie auf dem Gebiet der Erfindung bekannt, zusätzliche „Stücke" des Kombinationssatzes zur Fehlerkorrektur
verwendet werden.
-
In einem weiteren Beispiel ergeben
4 sich in der Teilchengröße unterscheidende
Nanokristalle bei 10 unterscheidbaren Intensitätsebenen (d.h. unterschiedliche
Mengen an Nanokristallen im Gemisch) 104 oder 10.000
Codes.
-
Werden Kombinationen von Nanokristallen
verwendet, kombiniert eine bevorzugte Ausführungsform die Sätze, sodass
der Emissionsbereich des Zielsignals leer ist; statt einen Anstieg
der Absorption bei einer bestimmten Wellenlänge des Zielsignals aufgrund
der Gegenwart eines Codierungssignals zu detektieren, werden keine
mit der Zielsignalwellenlänge
emittierenden Nanokristalle verwendet. Dies erlaubt eine empfindlichere
Detektion.
-
Bei Nanokristallen verschieben sich
der Beginn der Extinktion und das Emissionsmaximum mit abnehmender
Größe zu höherer Energie.
Die Anregung folgt der Extinktion, was in einem abstimmbaren Fluorophor resultiert,
welches bei jeder Wellenlänge
kürzer
als das Emissionsmaximum wirksam angeregt werden kann und doch,
unabhängig
von der Anregungswellenlänge,
mit derselben Eigenschaft ein schmales, symmetrisches Spektrum emittiert.
Variationen des für
den Nanokristall verwendeten Materials und Variationen der Größe des Nanokristalls
erfordern einen Spektralbereich beim Emissionsmaximum von mindestens
400 nm bis 2 μm,
mit einer typischen Emissionsbreite von 20 bis 30 nm bei Raumtemperatur
(Halbwertsbreite (FWHM)) im sichtbaren Bereich des Spektrums und
großen
Extinktionskoeffizienten im sichtbaren und ultravioletten Bereich
(etwa 105 M–1 cm–1).
Schmalere Emissionsbreiten können
bei niedrigeren Temperaturen erhalten werden.
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Metallische und magnetische Nanokristalle
mit angemessener organischer Derivatisierung der Oberfläche wurden
bereits zuvor beschrieben. Vgl. z.B. Bruchez, oben, Chan und Nie,
oben, Miltenyi et al., Cytometry 11, 231 (1990); Lackle, Histochem.
Cell. Biol. 106, 9 (1996); Hermann et al., Histochem. Cell. Biol.
106, 31 (1996); Elghanlan et al., Science 277, 1078 (1997), Alivisatos
et al., Nature 382, 609 (1996); Mirkin et al., Nature 382, 607 (1996);
und Beverloo et al., Cytometry 11, 784 (1990). Bevorzugte Materialien
umfassen CdSe, InP, InAs, GaAs und CdS.
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Von den Materialwissenschaften und
der Elektronik übernommene
Konzepte der Herstellung von Bandlücken haben zur Entwicklung
von Kern-Schale-Nanokristallen geführt. Durch die Offenbarung
eines Kern-Nanokristall aus einem Material mit einer Schale aus
einem anderen Material mit einer größeren Bandlücke ist es möglich, die
Anregung wirksam auf den Kern zu beschränken, wobei nichtstrahlende
Relaxationswege beseitigt und photochemische Zersetzung verhindert
wird. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfassen demnach die Nanokristalle einen Kern und eine Schale. Beispielsweise
umfassen bevorzugte Ausführungsformen
einen CdSe-Kern und eine AnS- oder CdS-Schale. Weitere Beispiele
verwenden CdS/HgS/CdS, InAs/GaAs, GaAs/AlGaAs und CdSe/ZnS.
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Zusätzlich sind die Nanokristalle
in der bevorzugtesten Ausführungsform
zur verbesserten Löslichkeit der
Kristalle beschichtet. Die Beschichtung ist vorzugsweise aus Siliciumdioxid.
Darüber
hinaus können
die Nanokristalle Mercaptoessigsäure
zur Solubilisierung und zur kovalenten Proteinbindung umfassen.
Beim Umsetzen mit ZnS-verkappten
CdSe-Nanokristallen in Chloroform bindet sich die Mercaptogruppe
an ein Zn-Atom, und durch die polare Carbonsäuregruppe wird der Nanokristall
wasserlöslich.
Die freie Carboxygruppe steht auch zur Bindung an verschiedene Biomoleküle (z.B.
Proteine, Peptide und Nucleinsäuren)
durch Vernetzung mit reaktiven Aminogruppen zur Verfügung. Es
können
auch ähnliche
Resultate liefernde Reagenzien verwendet werden.
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In bevorzugten Ausführungsformen
trägt die
Größe der Nanokristalle
zumindest teilweise zur optischen Signatur bei, da die Größe des Nanokristalls
direkt proportional zur optischen Signatur eines einzelnen Nanokristalls
ist. Wie oben beschrieben können
auch eine Reihe weiterer Faktoren zur optischen Signatur beitragen,
was die Anzahl einzigartiger optischer Signatur erhöht, sodass
eine Vielzahl von Zielanalyten gleichzeitig ausfindig gemacht und
identifiziert werden können.
Die Nanokristalle können
so hergestellt werden, dass sie bestimmte Größenspezifikationen aufweisen,
oder sie können
so hergestellt werden, dass sie über
eine Größenverteilung
verfügen
und dann nach Größe sortiert
werden. Zum Sortieren der Nanokristalle stehen eine Vielzahl an
Standardtrennverfahren zur Verfügung,
einschließlich,
jedoch nicht ausschließlich,
Chromatographie, Größenfiltrierverfahren
und elektrophoretische Verfahren, wie unter anderem die Kapillarelektrophorese und
noch bevorzugter die Freiflusselektrophorese.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Nanokristalle kovalent an die Oberfläche der Perlen gebunden. Dies
kann, so wie allgemein für
das Binden der bioaktiven Mittel beschrieben, unter Verwendung funktioneller
Gruppen an der Oberfläche
der Perlen durchgeführt
werden. Wie für
Fachleute des Gebiets klar ersichtlich ist, wird das Anbinden zur
Minimierung der Wirkung auf den Nanokristall ausgeführt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Nanokristalle nichtkovalent, üblicherweise durch Einbetten
der Nanokristalle in die Perlenmatrix oder in die Poren der Perlen,
an die Perlen gebunden. Dies kann während der Synthese der Perlen
geschehen. Durch Inkorporieren von Markenmolekülen (einschließlich Nanokristallen,
kolloidalen Metallen, Teilchen von Nanometergröße usw.) in stabile poröse Materialien
und dem folgenden Einkapseln dieser werden äußerst stabile optisch aktive
Per-len zur Verwendung
in dieser Erfindung und in anderen Systemen hergestellt. Im Allgemeinen
umfasst dieser Aspekt der Erfindung das Einweichen des porösen Materials,
beispielsweise poröser
Kieselsäure,
in einer Lösung
aus Farbstoff und Monomer und/oder Vernetzen und das anschließende Abspülen der
Perlen zum Beseitigen etwaiger freier Farbstoffe oder Monomere auf
der Oberfläche
des porösen
Materials. Das in den Poren verbleibende Restmaterial wird daraufhin
polymerisiert, was eine nicht-diffusionsfähige Barriere schafft oder
in einigen Fällen
sogar zu einer kovalenten Immobilisierung des Farbstoffs in der
Pore führt.
Da die codierenden Moleküle,
einschließlich
der Nanokristalle, im Polymer verkapselt sind, kommen sie nicht
in direkten Kontakt zu organischen Lösungen, und die Wahrscheinlichkeit,
dass sie während
der folgenden Synthese oder Untersuchung herausgelöst werden, ist
geringer. Da die codierenden Moleküle physikalisch im Polymer
gefangen und in den Poren des Festkörpers immobilisiert sind, sind
die Farbstoffe räumlich
von etwaigen anderen Farbstoffen an der Teilchenoberfläche (z.B.
den Zielsignalfarbstoffen) getrennt, was den Austausch der Fluoreszenz-Energieübertragung
oder der Resonanzelektronenübertragung
verhindert. Weiters wird so die Möglichkeit physikalischer Wechselwirkungen,
einschließlich
einer Aggregation, verringert.
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Die eingebetteten Perlen können nicht
nur in der vorliegenden Erfindung, sondern auch bei Diagnosetests,
dem Markieren von Organellen und anderen zellbiologischen Anwendungen,
bei Analyseverfahren, einschließlich
laserbasierender Durchflusszytometrie, Kapillarelektrophorese, Massenspektrometrie
und Spektroskopie (UV/VIS, nahes IR, FTIR usw.), verwendet werden.
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Da dieses Verfahren nicht auf der
Verwendung reaktiver Gruppen auf dem Farbstoff zur Bindung basiert,
können
zusätzlich
Farbstoffe, die nicht leicht durch solche Gruppen derivatisiert
werden, verwendet werden.
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In einem bevorzugten Einkapselungverfahren
wird die Sol-Gel-Polymerisation angewendet; vgl. Corriu et al.,
Angew. Chem. Int. Ed. Engl. 35, 1420–1436 (1996), und zitierte
Literaturstellen.
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In einer Ausführungsform werden die Nanokristalle
dem bioaktiven Mittel und nicht den Perlen zugeführt, obwohl dies im Allgemeinen
nicht bevorzugt wird.
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Bei einem Beispiel für die Bildung
einer Perle wird eine Aliqoute von Ausgangsmikrokügelchen
vakuumfiltriert, sodass ein trockener Filterkuchen erhalten wird.
In einer Ausführung
werden Mikrokügelchen-Copolymere
von Methylstyrol (87%) und Divinylbenzol (13%) mit einem Durchmesser
von 3,1 Mikrometern (μm) verwendet.
Der trockene Kuchen wird dass auseinander gebrochen, und eine Nanokristalllösung wird
zugesetzt, um optische Signaturen der Mikrokügelchen mit den gewünschten
chemischen Oberflächenfunktionalitäten betreffenden
Informationen zu codieren. Die Nanokristalle können kovalent an die Oberfläche der
Mikrokügelchen
gebunden sein, oder die Mikrokügelchen
werden in eine, vorzugsweise ein Verhältnis von mindestens zwei in
einem organischen Lösungsmittel
gelösten
Nanokristallen umfassende Nanokristalllösung gelegt, welche ein Anschwellen
der Mikrokügelchen
bewirkt, z.B. Dimethylformamid (DMF). Die Dauer des Einweichens
der Mikrokügelchen
in der Nanokristalllösung
bestimmt deren Intensität
und die Breite des Verhältnisbereichs.
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Es versteht sich, dass die Nanokristalle
gemeinsam mit herkömmlichen
Fluorophoren, beispielsweise organischen Farbstoffen, verwendet
werden können.
Eine optische Signatur kann demnach einen Nanokristall auf einer
Perle (oder Ziel) und einen organischen Farbstoff auf einer anderen
Perle (oder Ziel) umfassen, oder die optische Signatur kann sowohl
einen Nanokristall als auch einen organischen Farbstoff auf ein
und derselben Perle oder demselben Ziel umfassen.
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Bei einigen Ausführungsformen können die
Mikrokügelchen
zusätzlich
Identifikator-Bindungsliganden zur
Verwendung in bestimmten Decodierungssystemen umfassen. Unter „Identifikator-Bindungsliganden" oder „IBLs" ist hierin eine
Verbindung zu verstehen, die spezifisch einen entsprechenden Decoder-Bindungsliganden
(DBL) zur Erleichterung der Feststellung der Identität des an
die Perle gebundenen bioaktiven Mittels binden. Das bedeutet, dass
der IBL und der entsprechende DBL ein Bindungspartnerpaar bilden.
Mit „spezifisch binden" ist hierin gemeint,
dass der IBL den DBL mit ausreichender Spezifität bindet, um zwischen dem entsprechenden
DBL und anderen DBLs (d.h. DBLs für andere IBLs) sowie anderen
Komponenten oder Verunreinigungen des Systems zu unterscheiden.
Die Bindung sollte ausreichend sein, um unter den Bedingungen des
Decodierungsschritts, einschließlich
der Waschschritte zum Entfernen nichtspezifischer Bindungen, aufrechterhalten
zu bleiben. In einigen Ausführungsformen,
beispielsweise wenn die IBLs und die entsprechenden DBLs Proteine
oder Nucleinsäuren
sind, liegen die Dissoziationskonstanten des IBL zu seinem entsprechenden
DBL unter ca. 10–4–10–6 M–1,
wobei unter ca. 10–5 bis 10–9 M–1 bevorzugt
wird und unter ca. 10–7 bis 10–9 M–1 noch
bevorzugter ist.
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IBL-DBL-Bindungspaare sind bekannt
oder können
mittels bekannter Verfahren einfach gefunden werden. Ist beispielsweise
der IBL ein Protein, so schließen
die DBLs Proteine (insbesondere Antikörper oder Fragmente dieser
(Fabs usw.)) oder kleine Moleküle
ein, oder umgekehrt (der IBL ist ein Antikörper und der DBL ein Protein).
Metallion-Metallion-Liganden oder Chelatbildnerpaare sind ebenfalls
nützlich.
Antigen-Antikörper-Paare,
Enzyme und Substrate oder Inhibitoren, andere Protein-Protein-wechselwirkende
Paare, Rezeptorliganden, komplementäre Nucleinsäuren sowie Kohlenhydrate und
deren Bindungspartner sind ebenfalls geeignete Bindungspartner.
Nucleinsäure-Nucleinsäure-bindende
Proteinpaare sind ebenfalls von Nutzen. Ähnlich können auch, wie in den U.S.-Patenten
5.270.163, 5.475.096, 5.567.588, 5.595.877, 5.637.459, 5.683.867,
5.705.337 und ähnlichen
Patenten allgemein beschrieben ist, Nucleinsäure-„Aptomere" zur Bindung an praktisch jedes Ziel
entwickelt werden; so ein Aptomer-Ziel-Paar kann als IBL-DBL-Paar
verwendet werden. Umfassende Literatur bezüglich der Entwicklung von Bindungspaaren
auf der Basis von kombinatorischen chemischen Verfahren ist verfügbar.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
kann der DBL an einer Perle, d.h. an eine „Decoder-Perle", die eine zumindest
einen Nanokristall umfassende Markierung tragen kann, gebunden sein.
Wie in Folge noch ausführlicher
beschrieben, können
die IBL-DBL-Systeme in Kombination mit anderen Codierungs- und Decodierungssystemen
verwendet werden. In jedem Fall verwenden der Test oder die Komponenten
zumindest einen Nanokristall. Deshalb müssen die IBL-DBL-Bindungspaare
nicht notwendigerweise in jedem der Fälle einen Nanokristall umfassen.
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In einer Ausführungsform ist der IBL ein
Molekül,
dessen Farb- oder Lumineszenzeigenschaften sich in Gegenwart eines
selektiv bindenden DBL verändern.
Beispielsweise kann der IBL ein Fluoreszenz-pH-Indikator sein, dessen
Emissionsintensiät
sich mit dem pH-Wert verändert.
So kann auch der IBL ein Fluoreszenz-Ionenindikator sein, dessen
Emissionseigenschaften sich mit der Ionenkonzentration verändern.
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In einer Ausführungsform umfasst der IBL
oder der DBL zumindest einen Nanokristall, dessen optische Signatur
sich beim Binden an den DBL verändert.
In einer Ausführungsform
umfassen der IBL und der DBL mindestens je einen Nanokristall, wobei
sich das Signal als Resultat der Wechselwirkung verändert.
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Alternativ dazu ist der IBL ein Molekül, dessen
Farb- oder Lumineszenzeigenschaften sich in Gegenwart diverser Lösungsmittel
verändern.
Beispielsweise kann der IBL ein fluoreszierendes Molekül, z.B.
ein Ethidiumsalz, sein, dessen Fluoreszenzintensität in hydrophoben
Umgebungen zunimmt. Gleichermaßen kann
der IBL auch ein Fluoresceinderivat sein, dessen Farbe sich zwischen
wässrigen
und nichtpolaren Lösungsmitteln
verändert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das IBL-DBL-Paar im Wesentlichen komplementäre einzelsträngige Nucleinsäuren. In
dieser Ausführungsform
können
die Bindungsliganden als „Identifikator-Sonden" und „Decoder-Sonden" bezeichnet werden. Üblicherweise
weisen die Identifikator- und Decoder-Sonden eine Länge von
ca. 4 bis ca. 1.000, vorzugsweise von ca. 6 bis ca. 100, noch bevorzugter
von ca. 8 bis ca. 40, Basenpaaren auf. Wichtig ist, dass die Sonden
lang genug sind, um spezifisch zu sein, d.h. um unterschiedliche
IBL-DBL-Paaren zu unterscheiden, und kurz genug, um a) eine Dissoziation,
falls nötig,
unter geeigneten Versuchsbedingungen und b) eine effiziente Hybridisierung
zuzulassen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
binden, wie in Folge noch näher
beschrieben wird, die IBLs nicht an die DBLs. Die IBLs werden als
Identifikator-Gruppierungen („IGs") verwendet, die
direkt identifiziert werden, beispielsweise mittels Massenspektroskopie.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
enthalten die Mikrokügelchen
keine optische Signatur. Wie in U.S.S. Nr. 08/818.199 und Nr. 09/151–877 dargelegt,
umfasste bei früheren
Arbeiten jede Subpopulation von Mikrokügelchen eine zur Identifikation
des einzigartigen bioaktiven Mittels dieser Subpopulation von Mikrokügelchen
dienende einzigartige optische Signatur oder optische Markierung;
das bedeutete, dass zur Decodierung die optischen Eigenschaften
der Perlen verwendet werden, sodass eine die einzigartige optische
Signatur umfassende Perle von anderen, an anderen Orten befindlichen
Perlen mit anderen optischen Signaturen unterschieden werden kann.
Bei früheren
Arbeiten wurde also jedem bioaktiven Mittel eine einzigartige optische Signatur
zugeteilt, sodass jedes dieses bioaktive Mittel umfassende Mikrokügelchen
auf Grundlage der Signatur identifizierbar war. Diese optischen
Signaturen umfassten Farbstoffe, üblicherweise Chromophore und
Fluorophore, die in den Perlen eingeschlossen oder an die Perlen
selbst gebunden waren. Zur Vielfalt der optischen Signaturen wurden
verschiedene Fluorochrome, verschiedene Mischungsver hältnisse
von Fluorochromen und verschiedene Konzentrationen (Intensitäten) von
Fluorochromen verwendet.
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Die vorliegende Erfindung basiert
daher nicht einzig auf der Verwendung optischer Eigenschaften zur Decodierung
der Anordnungen. Wie den Fachleuten auf dem Gebiet bekannt ist,
ist es jedoch bei einigen Ausführungsformen
möglich,
optische Signaturen gemeinsam mit dem bisherigen System als zusätzliche
Codierungsmethode zu verwenden. Wie unten noch genauer beschrieben
wird, kann die Größe einer
Anordnung auf wirksame Weise unter Verwendung eines einzigen Satzes
an Decoder-Gruppierungen, der auf verschiedene Weisen, eine davon
ist die Verwendung optischer Signaturen auf einigen Perlen, eingesetzt
wird, gesteigert werden. So erlaubt beispielsweise die Verwendung
eines „Satzes" an Decoder-Molekülen und
die Verwendung zweier Perlenpopulationen, eine mit und eine ohne
optische Signatur, die tatsächliche
Verdoppelung der Anordnungsgröße. Ähnlich steigert
auch die Verwendung multipler optischer Signaturen die mögliche Größe der Anordnung.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst jede Subpopulation von Perlen eine Vielzahl an unterschiedlichen
IBLs. Durch die Verwendung einer Vielzahl unterschiedlicher IBLs
zur Codierung eines jeden bioaktiven Mittels wird die Anzahl der
möglichen
einzigartigen Codes deutlich gesteigert. Durch die Verwendung eines
einzigartigen IBL pro bioaktivem Mittel entspricht die Größe der Anordnung
der Anzahl an einzigartigen IBLs (unter der Voraussetzung, dass
keine „Wiederverwendung" auftritt, wie unten
beschrieben wird). Wird jedoch eine Vielzahl an unterschiedlichen
IBLs pro Perle, n, verwendet, kann die Größe n der Anordnung auf 2" gesteigert werden,
wenn die Gegenwart oder Abwesenheit eines jeden IBLs als Indikator
herangezogen wird. Beispielsweise schafft die Zuteilung von 10 IBLs
pro Perle einen 10-Bit binären
Code, wobei jedes Bit mit „1" (IBL anwesend) oder „0" (IBL abwesend) bezeichnet
werden kann. Ein 10-Bit binärer
Code verfügt über 210 mögliche
Varianten. Allerdings kann, wie in Folge noch näher dargelegt wird, die Größe der Anordnung
durch Einbindung weiterer Parameter, beispielsweise Konzentration
oder Intensität,
weiter gesteigert werden; so steigert sich beispielsweise die Anordnungsgröße unter
Verwendung zweier unterschiedlicher IBL-Konzentrationen auf 3". Demnach wird in dieser
Ausführungsform
jedem einzelnen bioaktiven Mittel in der Anordnung eine IBL-Kombination
zugeteilt, die den Perlen vor Zusatz des bioaktiven Mittels, nach
oder während
der Synthese des bioaktiven Mittels zugeführt werden kann, d.h. das gleichzeitige
Zusetzen der IBLs und der Komponenten des bioaktiven Mittels.
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Alternativ dazu kann, wenn das bioaktive
Mittel ein Polymer verschiedener Reste ist, d.h. wenn das bioaktive
Mittel ein Protein oder eine Nucleinsäure ist, die Kombination unterschiedlicher
IBLs zur Aufklärung der
Sequenz des Proteins oder Nucleinsäure verwendet werden.
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Beispielsweise kann durch die Verwendung
zweier unterschiedlicher IBLs (IBL1 und IBL2) die erste Position
einer Nucleinsäure
aufgeklärt
werden: Beispielsweise kann Adenosin durch die Gegenwart von IBL1 und
IBL2 dargestellt werden; Thymidin kann durch die Gegenwart von IBL1
und die Abwesenheit von IBL2 dargestellt werden, Cytosin kann durch
die Gegenwart von IBL2 und die Abwesenheit von IBL1 dargestellt
werden, und Guanosin kann durch die Abwesenheit beider dargestellt
werden. Die zweite Position der Nucleinsäure kann auf ähnliche
Weise, unter Verwendung von IBL3 und IBL4, bestimmt werden; somit
ergibt die Gegenwart von IBL1, IBL2, IBL3 und IBL4 eine Sequenz
AA; IBL1, IBL2 und IBL3 zeigen die Sequenz AT; IBL1, IBL3 und IBL4
ergeben die Sequenz TA usw. Für
die dritte Position werden IBL5 und IBL6 verwendet usw. Auf diese
Weise kann die Verwendung von 20 verschiedenen Identifikatoren einen
einzigartigen Code für
jedes mögliche
10-mer erbringen.
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Für
Proteine ist das System sehr ähnlich,
jedoch bedarf es einer größeren Anzahl
an unterschiedlichen IBLs zur Identifikation jeder Position, abhängig von
der erlaubten Diversität
an jeder Position. Ist beispielsweise jede Aminosäure an jeder
Position erlaubt, werden fünf
verschiedene IBLs für
jede Position benötigt.
Werden jedoch, wie oben beschrieben, statistische Peptide als bioaktive
Mittel verwendet, kann gegebenenfalls das System vorbestimmt werden;
nicht alle Aminosäuren
können
an allen Positionen vorhanden sein, und einige Positionen können von
vornherein festgelegt sein; demgemäß wäre es möglich, vier verschiedene IBLs
für jede
Aminosäure
zu verwenden.
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Auf diese Weise wird eine Art „Strichcode" für jede Sequenz
erstellt; die Gegenwart oder Abwesenheit jedes bestimmten IBLs erlaubt
die Identifikation eines jeden bioaktiven Mittels.
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Zusätzlich erlaubt die Verwendung
von unterschiedlichen Konzentrationen oder Dichten von IBLs eine „Wiederverwendung" der Arten. Weist
beispielsweise die ein erstes Mittel umfassende Perle eine 1X-Konzentration
von IBL und eine zweite ein zweites Mittel umfassende Perle eine
10X-Konzentration an IBL auf, erlaubt die Verwendung sättigender
Konzentrationen des entsprechenden markierten DBLs dem Anwender,
die Perlen zu unterscheiden.
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Wurden die in einigen Fällen Kandidat-Mittel
und einzigartige Markierungen umfassenden Mikrokügelchen hergestellt, werden
sie einem Substrat zugeführt
und bilden eine Anordnung. Im Allgemeinen werden die Verfahren zur
Bildung der Anordnungen und zum Decodieren dieser ausgeführt, um
die Anzahl unterschiedlicher Kandidat-Mittel, die einzigartig codierbar sind,
zu maximieren. Die Zusammensetzungen der Erfindung können auf
zahlreiche Weisen erhalten werden. Üblicherweise werden die Anordnungen
durch Zusetzen einer die Perlen umfassenden Lösung oder Aufschlämmung zu
einer die Stellen zum Anbinden der Perlen umfassenden Oberfläche erhalten.
Dies kann in verschiedenen Puffern, einschließlich wässriger und organischer Lösungsmittel,
und Gemischen durchgeführt
werden. Das Lösungsmittel
kann verdampfen und der Perlenüberschuss
entfernt werden.
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Es sollte festgehalten werden, dass
nicht alle Stellen einer Anordnung eine Perle umfassen müssen; das
heißt,
es kann einige leere Stellen auf der Substratoberfläche geben.
Auch können
einige Stellen mehr als eine Perle umfassen, obwohl dies im Allgemeinen
nicht bevorzugt wird.
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In einigen Ausführungsformen, beispielsweise
bei Durchführung
einer chemischen Bindung, ist es möglich, die Perlen auf nichtzufällige oder
geordnete Weise anzubringen. Beispielsweise können bei der Verwendung von
photoaktivierbaren Linkern oder photoaktivierbaren Klebern oder
Masken ausgewählte
Stellen auf der Anordnung nacheinander für die Anbindung vorbereitet
werden, sodass die definierten Perlenpopulationen dort abgelagert
werden.
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Die Anordnungen der vorliegenden
Erfindung sind so konzipiert, dass die Identität des Kandidat-Mittel in die
Anordnung eingebaut ist, sodass die zufällige Ablagerung der Perlen
in den Fasermulden „decodiert" werden kann, was
die Identifizierung des Kandidat-Mittels an jedem Ort erlaubt. Dies
kann auf zahlreiche Weisen entweder vor, während oder nach der Verwendung
der Anordnung zum Detektieren von Zielmolekülen geschehen.
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Nach Herstellung der Anordnung wird
diese „decodiert", um die Lage eines
oder mehrerer bioaktiver Mittel, d.h. jeder Subpopulation von Perlen,
auf der Substratoberfläche
zu ermitteln.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein selektives Decodierungssystem verwendet. In diesem Fall
werden ausschließlich
die eine Veränderung
im Signal, resultierend aus der Bindung eines Zielanalyten, aufweisenden
Mikrokügelchen
decodiert. Dies wird vor allem dann durchgeführt, wenn die Anzahl der „Treffer", d.h. die Anzahl
der zu decodierenden Stellen, im Allgemeinen gering ist. Das bedeutet,
dass die Anordnung zuerst unter Versuchsbedingungen in Abwesenheit
der Zielanalyten gescannt wird. Die die Zielanalyten enthaltende
Probe wird zugesetzt, woraufhin nur jene Orte, die ein verändertes
optisches Signal aufweisen, decodiert werden. Beispielsweise werden
die Perlen an den positiven oder den negativen Signalpositionen
entweder selektiv markiert oder von der Anordnung abgelöst (beispielsweise
durch die Verwendung von lichtspaltbaren Linkern) und anschließend in
einem Fluoreszenz-aktivierten Zellsortierer (FACS) sortiert oder
angereichert. Das heißt,
dass entweder alle negativen Perlen freigesetzt werden, woraufhin
die positiven Perlen entweder freigesetzt oder in situ analysiert
werden, oder aber es werden alle Positiven freigesetzt und analysiert. Alternativ
dazu können
die Markierungen halogenierte aromatische Verbindungen umfassen,
und die Detektion der Markierung wird beispielsweise mittels Gaschromatographie,
chemischen Markierungen, isotopischen Markierungen und/oder massenspektraler
Markierung durchgeführt.
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Wie Fachleute auf dem Gebiet der
Erfindung wissen, kann dies auch in Systemen geschehen, in denen
die Anordnung nicht decodiert ist, d.h. eine Korrelation zwischen
Perlenzusammensetzung und Ort muss nicht immer gegeben sein. In
dieser Ausführungsform
wird die Anordnung mit Perlen beladen und der Test durchgeführt. Die „positiven", d.h. die eine Veränderung
im optischen Signal aufweisenden Perlen, wie in Folge noch genauer
beschrieben wird, werden dann „markiert", um sie von den „negativen" Perlen zu unterscheiden oder
zu trennen. Dies kann auf verschiedenste Weisen vollzogen werden,
vorzugsweise unter Einsatz von faseroptischen Anordnungen. In einer
bevorzugten Ausführungsform
umfasst jede Perle einen Nanokristall. Bei einer nichtselektiven
Freisetzung aller Perlen mit darauf folgender Sortierung, beispielsweise
mittels eines Fluoreszenz-aktivierten Zellsortierers (FACS), können demzufolge
die nicht-fluoreszenzaktiven Perlen von den fluoreszierenden negativen
Perlen getrennt werden. Alternativ dazu sind, wenn Licht auf die
negativen Fasern geworfen wird, alle Negativen nicht-fluoreszierend
und alle Positiven fluoreszierend, woraufhin das Sortieren fortgesetzt
werden kann. Die Charakterisierung der gebundenen bioaktiven Mittel
kann direkt, beispielsweise unter Einsatz der Massenspektroskopie,
durchgeführt
werden.
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Alternativ dazu kann die Identifikation
durch die Verwendung von Identifikator-Gruppierungen („IGs") vollzogen werden,
die den IBLs zwar ähnlich
sind, jedoch nicht notwendigerweise an DBLs binden. Anstatt die Struktur
des bioaktiven Mittels direkt zu aufzuklären, kann hier die Zusammensetzung
der IGs als Identifikator dienen. Beispielsweise kann eine bestimmte
IG-Kombination zur Codierung der Perle herangezogen und zur Identifikation
des Mittels auf der Perle bei der Freisetzung von der Perle und
der darauf folgenden Analyse, z.B. mittels eines Gaschromatographen
oder eines Massenspektroskops, verwendet werden.
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In einer alternativen bevorzugten
Ausführungsform
beinhalten die Bindungsstellen der Perlen (z.B. die Mulden) ein
photopolymeruisierbares Reagens, oder das photopolymerisierbare
Mittel wird der bestehenden Anordnung zugeführt. Nach der Testuntersuchung
wird Licht entweder auf die „positiven" oder auf die „negativen" Fasern geworfen,
um diese Populationen zu unterscheiden. Resultat der Bestrahlung
ist die Polymerisation und Festhaltung oder Anbindung entweder aller
positiver oder aller negativer Perlen an den Stellen, während die
andere Perlenpopulation von der Anordnung freigesetzt werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Lage eines jeden bioaktiven Mittels unter Verwendung von
Decoder-Bindungsliganden (DBLs) bestimmt. Wie oben beschrieben sind
DBLs Bindungsliganden, die entweder an Identifikator-Bindungsliganden,
falls vorhanden, oder an die bioaktiven Mittel selbst binden, vorzugsweise
wenn das bioaktive Mittel eine Nucleinsäure oder ein Protein ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
bindet sich, wie oben beschrieben, der DBL an den IBL.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die bioaktiven Mittel einzelsträngige Nucleinsäuren, und der
DBL ist eine im Wesentlichen komplementäre einzelsträngige Nucleinsäure, hier
als Decoder-Sonde bezeichnet, die an das bioaktive Mittel bindet
(hybridisiert). Es wird eine Decoder-Sonde hergestellt, die im Wesentlichen
komplementär
zu jeder Kandidat-Sonde ist, und zur Decodierung der Anordnung verwendet.
In dieser Ausführungsform
sollten die Kandidat-Sonden und die Decoder-Sonden lang genug sein
(und der Decodierungsschritt unter angemessenen Bedingungen durchgeführt werden),
um Spezifität
zu erlauben, d.h. jede Kandidat-Sonde bindet an die entsprechende
Decoder-Sonde mit einer zur Unterscheidung einer jeden Kandidat-Sonde
ausreichenden Spezifität.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die DBLs entweder direkt oder indirekt markiert. Mit „markiert" ist hierin eine
Verbindung mit zumindest einem gebunde nen Element, Isotop oder chemischen
Verbindung gemeint, um den Nachweis der Verbindung zu erlauben.
Allgemein gibt es drei Klassen von Markierungen: a) isotopische
Markierungen, die radioaktiv oder schwere Isotope sein können; b)
magnetische, elektrische, thermische Markierungen; und c) farbige
oder lumineszierende Markierungen; obwohl Markierungen auch Enzyme
oder Teilchen, z.B. magnetische Teilchen, einschließen. Bevorzugte
Markierungen sind unter anderem Lumineszenz-Markierungen. In den meisten bevorzugten
Ausführungsformen
umfasst die Markierung zumindest einen Nanokristall. In einer bevorzugten
Ausführungsform
wird der DBL direkt markiert, das heißt der DBL umfasst eine Markierung.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der DBL indirekt
markiert, das heißt,
ein an den DBL bindender Marken-Bindungsligand (MBL) wird verwendet.
In dieser Ausführungsform
kann das Marken-Bindungsligand-DBL-Paar wie oben für IBL-DBL-Paare
beschrieben werden.
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Demgemäß wird die Identifikation der
Lage der einzelnen Perlen (oder Subpopulationen von Perlen) mittels
eines oder mehreren Decodierungsschritten, umfassend die Bindung
zwischen dem markierten DBL und entweder dem IBL oder dem bioaktiven
Mittel (d.h. Hybridisierung zwischen Kandidat-Sonde und Decoder-Sonde,
wenn das bioaktive Mittel eine Nucleinsäure ist), durchgeführt. Nach
der Decodierung können
die DBLs entfernt und die Anordnung verwendet werden; unter einigen
Umständen,
beispielsweise wenn der DBL an einen IBL und nicht an ein bioaktives
Mittel bindet, ist die Entfernung des DBL nicht erforderlich (obwohl
es unter bestimmten Umständen
wünschenswert
wäre).
Zudem kann, wie hierin beschrieben, die Decodierung entweder vor
der Verwendung der Anordnung in einer Untersuchung, während der
Untersuchung oder nach der Untersuchung durchgeführt werden.
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In einer Ausführungsform wird ein einziger
Decodierungsschritt durchgeführt.
In dieser Ausführungsform
ist jeder DBL mit einer einzigartigen Markierung versehen, sodass
die Anzahl einzigartiger Markierungen gleich oder größer als
die Anzahl der bioaktiven Mittel ist (obwohl in einigen Fällen, wie
hierin beschrieben, einzigartige Markierungen „wieder verwendet" werden können; auf ähnliche
Weise können
auch kleiner Varianten der Kandidat-Sonden denselben Decoder haben,
sofern die Varianten noch in einer anderen Dimension, z.B. in der
Perlengröße oder
Markierung, codiert sind). Für
jedes bioaktive Mittel oder für
jeden IBL wird ein DBL hergestellt, welcher spezifisch an dieses
oder diesen bindet und eine einzigartige Markierung, z.B. ein oder
mehrere Fluorochrome, enthält.
Somit ist die Identität
eines jeden DBL, sowohl seine Zusammensetzung (d.h. im Falle von
Nucleinsäuren
die Sequenz) als auch seine Markierung, bekannt. Daraufhin kann
durch Hinzufügen
der DBLs zur bioaktive Mittel umfassenden Anordnung unter eine Komplexbildung
(als Hybridisierungskomplexe bezeichnet, wenn die Komponenten Nucleinsäuren sind)
zwischen den DBLs und den bioaktiven Mitteln bzw. den IBLs zulassenden
Bedingungen die Lage eines jeden DBL aufgeklärt werden. Dies erlaubt die
Identifikation der Lage eines jeden bioaktiven Mittels; die zufällige Anordnung
wurde decodiert. Wenn nötig
können
die DBLs daraufhin entfernt werden und die Zielprobe angewendet
werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Anzahl der einzigartigen Markierungen geringer als die Anzahl
der einzigartigen bioaktiven Mittel, wodurch eine Abfolge von Decodierungsschritten
vollzogen wird. Um die Erörterung
zu vereinfachen, wird diese Ausführungsform
für Nucleinsäuren erklärt, obwohl
auch andere Arten von bioaktiven Mitteln und DBLs nützlich sind.
In dieser Ausführungsform
werden die Decoder-Sonden in
n Sätze
zur Decodierung eingeteilt. Die Anzahl der Sätze entspricht der Anzahl der
einzigartigen Markierungen. Jede Decoder-Sonde wird in n unterschiedlichen
Reaktionen mit n bestimmten Markierungen markiert. Alle Decoder-Sonden
teilen dieselben n Markierungen. Die Decoder-Sonden werden so gepoolt,
dass jeder Pool nur eine der n Markierungsversionen eines jeden
Decoders enthält,
und in allen Pools haben zwei Decoder-Sonden niemals dieselbe Sequenz
an Markierungen. Damit dies erfüllt
wird, wird die hierfür
benötigte
Anzahl an Pools durch die Anzahl der Decoder-Sonden und n bestimmt.
Die Hybridisierung eines jeden Pools an die Anordnung generiert
an jeder Adresse ein Signal. Die aufeinander folgende Hybridisierung
eines jeden Pools schafft einen einzigartigen, sequenzspezifischen
Code für
jede Kandidat-Sonde. Dieser identifiziert die Kandidat-Sonde an
jeder Adresse der Anordnung. Werden beispielsweise vier Markierungen
verwendet, so können
4 X n aufeinander folgende Hybridisierungen idealerweise 4n Sequenzen unterscheiden, ob wohl in manchen
Fällen
mehr Schritte erforderlich sein können. Nach der Hybridisierung
eins jeden Pools werden die Hybride denaturiert und die Decoder-Sonden
entfernt, sodass die Sonden für
die nächste
Hybridisierung einzelsträngig
gemacht werden (obwohl es auch möglich
ist, begrenzte Mengen des Ziels zu hybridisieren, sodass die zur
Verfügung
stehende Sonde nicht gesättigt
ist. Die aufeinander folgenden Hybridisierungen können durchgeführt und
durch Subtrahieren der bereits bestehenden Signale der vorigen Hybridisierung
und analysiert werden).
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Das Beispiel dient der Illustration.
Angenommen werden eine Anordnung von 16 Nucleinsäuresonden (Nummer 1–16) und
vier einzigartige Marker (z.B. vier verschiedene Nanokristalle;
Macker A-D). Die Decoder-Sonden 1–16 sind so gemacht, dass sie
den Sonden auf den Perlen entsprechen. Der erste Schritt besteht in
der Markierung der Decoder-Sonden 1–4 mit Marken A, der Decoder-Sonden
5–8 mit
Macker B, der Decoder-Sonden 9–12
mit Marken C und der Decoder-Sonden 13–16 mit Macker D. Die Sonden
werden gemischt, und der Pool wird mit der die Perlen und die daran
gebundenen Kandidat-Sonden umfassenden Anordnung kontaktiert. Die
Lage einer jeden Markierung (und somit eines jeden Decoder- und
Kandidat-Sonden-Paars) wird daraufhin ermittelt. Der erste Satz
an Decoder-Sonden wird dann entfernt. Ein zweiter Satz wird hinzugefügt, wobei
diesmal die Decoder-Sonden 1, 5, 9 und 13 mit Marker A, die Decoder-Sonden
2, 6, 10 und 14 mit Marker B, die Decoder-Sonden 3, 7, 11 und 15
mit Marken C und die Decoder-Sonden 4, 8, 12 und 16 mit Macker D
markiert werden. Demzufolge enthalten jene Perlen, die die Markierung
A bei beiden Decodierungsschritten aufwiesen, Kandidat-Sonde 1;
Markierung A beim ersten Decodierungsschritt und Markierung B beim zweiten
Decodierungsschritt bedeutet das Beinhalten von Kandidat-Sonde 2;
Markierung A beim ersten Decodierungsschritt und Markierung C beim
zweiten Decodierungsschritt bedeutet das Beinhalten von Kandidat-Sonde
3; usw. In einer Ausführungsform
werden die Sonden in situ markiert; das bedeutet, sie müssen nicht
vor der Decodierungsreaktion markiert werden. In dieser Ausführungsform
ist die zugeführte
Decoder-Sonde kürzer
als die Kandidat-Sonde, was zu einem 5'-„Überhang" bei der decodierenden
Sonde führt. Das
Hinzufügen
von markierten ddNTPs (ein jedes mit einzigartiger Markierung) und
von Polymerase erlaubt das Hinzufügen der Marken auf sequenzspezifische
Weise, was zur Schaffung sequenzspezifischer Muster von Signalen
führt.
Gleichermaßen
dazu könrten
auch weitere Modifikationen, unter anderem Ligation usw., vorgenommen
werden.
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Zusätzlich ist es möglich, da
die Größe der Anordnung
durch die Anzahl der einzigartigen Decoder-Bindungsliganden bestimmt
wird, einen Satz einzigartiger DBLs „wieder zu verwenden", um eine größerer Anzahl
an Teststellen zuzulassen. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen;
beispielsweise durch die Verwendung einiger optische Signaturen
umfassenden Subpopulationen. Ähnlich
auch die Verwendung eines Positions-Codierungssystems in der Anordnung;
verschiedene Subbündel
können
den DBL-Satz wieder verwenden. Auf ähnliche Weise verwendet eine
Ausführungsform
die Perlengröße als Codierungsmodalität, was die
Wiederverwendung eines Satzes einzigartiger DBLs für jede Perlengröße ermöglicht.
Alternativ dazu kann auch eine aufeinander folgende partielle Beladung
der Anordnung mit Perlen die Wiederverwendung von DBLs erlauben.
Auch kann ein „Code-Sharing" (das Verwenden eines
gemeinsamen Codes) auftreten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die DBLs durch das Vorhandensein von einigen optische Signaturen
umfassenden Perlen-Subpopulationen wieder verwendet werden. In einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die optische Signatur im Allgemeinen ein zumindest einen Nanokristall
umfassendes Gemisch. Durch Variieren der Zusammensetzung des Gemischs
(d.h. des Verhältnisses
eines Nanokristalls zu einem anderen), der Teilchengröße und der
Konzentration des Nanokristalls (was zu unterschiedlichen Signalintensitäten führt) können, wie
oben beschrieben, Matrizen einzigartiger optischer Signaturen generiert
werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein räumliches
oder postionsbezogenes Codierungssystem ausgeführt. In dieser Ausführungsform
werden Subbündel
oder Subanordnungen (d.h. Teile der Gesamtanordnung) verwendet.
Analog zum Telefonsystem entspricht jede Subanordnung einer „Ortsvorwahl", die über die
selben Markierungen (d.h. Telefonnummern) wie andere Subanordnungen
verfügen
können,
die aber durch die örtliche
Lage der Subanordnung auseinander gehalten wer den können. So
können
also dieselben einzigartigen Markierungen von Bündel zu Bündel erneut verwendet werden.
Die Verwendung von 50 einzigartigen Markierungen mit 100 verschiedenen
Subanordnungen kann somit eine Anordnung von 5000 verschiedenen
bioaktiven Mitteln bilden. In dieser Ausführungsform ist die Fähigkeit
zur Unterscheidung eins Bündels von
einem anderem von Bedeutung; allgemein wird dies entweder händisch oder
mittels Markerperlen, d.h. für jede
Subanordnung einzigartige Markierungen umfassende Perlen, getan.
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In weiteren Ausführungsformen können zusätzliche
Codierungsparameter verwendet werden, z.B. die Größe der Mikrokügelchen.
Beispielsweise kann die Verwendung von Perlen unterschiedlicher
Größe die Wiederverwendung
von DBL-Sätzen
erlauben; das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, Mikrokügelchen
unterschiedlicher Größe zur Erweiterung
der Codierungsdimensionen der Mikrokügelchen zu verwenden. Faseroptische
Anordnungen können
so gefertigt werden, dass sie Pixel mit unterschiedlichen Faserdurchmessern
oder -querschnitten beinhalten; alternativ dazu können zwei
oder mehrere faseroptische Bündel,
wobei ein jedes unterschiedliche Querschnitte der einzelnen Fasern
aufweist, zu einem größeren Bündel zusammengefügt werden;
oder es können
faseroptische Bündel
mit dieselbe Querschnittsgröße aufweisenden
Fasern verwendet werden, sofern sich die Größe der Perlen unterscheidet.
Bei unterschiedlichen Durchmessern können die größten Mulden mit den größten Mikrokügelchen
und dann schrittweise die kleiner werdenden Mulden mit kleineren
Mikrokügelchen
gefüllt
werden, bis alle Mulden aller Größen gefüllt sind.
Auf diese Weise könnte
dasselbe Nanokristallverhältnis
zur Codierung von Mikrokügelchen
unterschiedlicher Größe verwendet
werden, wodurch die Anzahl in der Anordnung vorhandener unterschiedlicher
Oligonucleotidsequenzen oder chemischen Funktionalitäten erhöht wird.
Obwohl hier für
faseroptische Substrate dargelegt, können diese und andere hierin
beschriebene Verfahren mit anderen Substraten und anderen Bindungsweisen
angewendet werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Codierung und die Decodierung durch aufeinander folgendes
Beladen der Anordnung mit Mikrokügelchen
durchgeführt.
Wie oben für
die räumliche
Codierung beschrieben wurde, können
die opti schen Signaturen in dieser Ausführungsform „wieder verwendet" werden. In dieser
Ausführungsform
ist die Bank der Mikrokügelchen,
von denen jedes ein unterschiedliches bioaktives Mittel umfasst
(oder Subpopulationen, von denen jede ein unterschiedliches bioaktives
Mittel umfasst), in eine Vielzahl von Subbanken aufgeteilt; beispielsweise
werden, abhängig
von der Größe der gewünschten
Anordnung und der Anzahl an einzigartigen Markierungen, 10, je ca.
10% der Gesamtbank umfassende Subbanken gebildet, wobei jede Subbank
in etwa dieselben einzigartigen Markierungen umfasst. Dann wird
die erste Subbank zu dem die Mulden umfassenden faseroptischen Bündel hinzugefügt und die
Lage eines jeden bioaktiven Mittels, üblicherweise unter Einsatz
eines DBLs, bestimmt. Daraufhin wird die zweite Bank hinzugefügt, und die
Lage eines jeden bioaktiven Mittels wird erneut ermittelt. In diesem
Fall umfasst das Signal das Signal des „ersten" DBL und des „zweiten" DBL; durch Vergleichen der zwei Matrizen
kann die Lage einer jeden Perle in jeder Subbank ermittelt werden.
Das aufeinander folgende Hinzufügen
der dritten, vierten usw. Subbank erlaubt gleichermaßen ein
Füllen
der Anordnung.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die Codes auf verschieden Weisen „gemeinsam verwendet" werden (Code-Sharing).
In einer ersten Ausführungsform
kann ein einziger Code (d.h. IBL-DBL-Paar) zwei oder mehr Mittel
zugeteilt werden, sofern sich die Zielanalyten bezüglich ihrer
Bindungsstärke
ausreichend unterscheiden. Beispielsweise können bei einer Untersuchung
zur mRNA-Quantifizierung verwendete Nucleinsäuresonden den selben Code benutzen,
sofern sich die Bereiche ihrer Hybridisierungssignalintensitäten nicht überschneiden.
Dies kann dann geschehen, wenn eine der Zielsequenzen immer mit
einer höheren Konzentration
als die andere gegenwärtig
ist. Alternativ dazu können
die Sequenzen ständig
mit ähnlicher Konzentration
präsent
sein, sich jedoch bezüglich
ihrer Hybridisierungseffizienz unterscheiden.
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Alternativ dazu kann ein und derselbe
Code mehreren Mitteln zugeteilt werden, sofern diese Mittel funktionell
gleichwertig sind. Wird beispielsweise ein Satz an Oligonucleotidsonden
zum Zweck des Detektierens der Gegenwart eines bestimmten Gens entwickelt,
sind die Sonden, auch wenn sie sich in ihrer Sequenz unterschei den
können,
funktionell gleichwertig. Gleichermaßen, wenn Klassen von Analyten
erwünscht
sind, können
alle Sonden für
unterschiedliche Mitglieder einer Klasse, z.B. Kinasen oder G-Protein-gekoppelte
Rezeptoren, einen gemeinsamen Code verwenden. Auf ähnliche
Weise kann eine derartige Anordnung zur Detektion von Homologen
bekannter Gene verwendet werden. In dieser Ausführungsform ist jedes Gen durch
einen heterologen Sondensatz, der an unterschiedliche Bereiche des
Gens hybridisiert (und demzufolge sich bezüglich der Sequenz unterscheidet),
repräsentiert.
Der Sondensatz verwendet einen gemeinsamen Code. In Gegenwart eines
Homologs kann es an einige, jedoch nicht an alle, Sonden hybridisieren.
Das Ausmaß der Homologie
kann, so wie auch die durchschnittliche Hybridisierungsintensität, durch
den Anteil der hybridisierenden Sonden aufgezeigt werden. Gleichermaßen können mehrere
Antikörper
gegen ein und dasselbe Protein alle einen gemeinsamen Code teilen.
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In jeder der zahlreichen oben beschriebenen
Ausführungsformen
kann das Mikrokügelchensystem
am distalen Ende des optischen Faserbündels unter Einsatz zahlreicher
kompatibler Verfahren angebracht werden. Die Mikrokügelchen
befinden sich nahe dem Ende des Bündels. So wird gewährleistet,
dass das zurückgeworfene
Licht in jeder optischen Faser in erster Linie von einem einzigen
Mikrokügelchen
stammt. Dieses Charakteristikum ist nötig, um die Abfrage der optischen
Signatur der einzelnen Mikrokügelchen
zur Identifikation von die Funktionalität des Mikrokügelchen
involvierenden Reaktionen zu ermöglichen
sowie um die in diesen Mikrokügelchen
enthaltenen Nanokristallverhältnisse
zu decodieren. Die Anhaftungs- oder Anbringungsverfahren dürfen die
Mikrokügelchen
jedoch nicht vom Analyten isolieren.
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Vorzugsweise übermittelt jede optische Faser
eines Bündels
Licht von einer einzigen in ihrer Mulde befindlichen Perle. Durch
Abbilden des Bündelendes
auf eine CCD-Anordnung
werden folglich die optischen Signaturen der Mikrokügelchen
individuell abfragbar.
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Als Beispiel enthält, um Mikromulden auszubilden
und Mikrokügelchen
in die Mulden zu platzieren, eine 1 mm hexagonal gepackte Abbildungsfaser
ca. 20.600 einzelne optische Fasern mit einem Kerndurchmesser von
ca. 3,7 μm
(Teile-Nr. ET26 von Galileo Fibers). Typischerweise sind die Kerne
einer jeden Faser von hexagonaler Form, als Ergebnis der Ausgangsform;
d.h. beim Ziehen verändert
sich die Form der Faser üblicherweise
nicht. In einigen Fällen
kann die Form jedoch auch rund sein.
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Weiters werden in diesem Beispiel
sowohl das proximale als auch das distale Ende des Faserbündels sukzessive
auf 12 μm,
9 μm, 3 μm, 1 μm und 0,3 μm Läppfilmen
poliert. Daraufhin können
die Enden mittels eines Rasterkraftmikroskops auf Kratzer untersucht
werden. Eine Lösung
aus 0,2 Gramm NH4F (Ammoniumfluorid) mit
600 μl destilliertem
H2O und 100 μl NF (Fluorwasserstoffsäure), 50%
Stammlösung,
kann verwendet werden. Das distale Ende wird in dieser Lösung für eine bestimmte
Zeit, vorzugsweise etwa von 30 bis 600 Sekunden, noch bevorzugter
für 80
Sekunden, geätzt.
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Nach dem Entfernen aus der Lösung wird
das Bündelende
zur Verhinderung weiterer Ätzungen
sofort in entionisiertes Wasser getaucht. Danach wird die Faser
mit laufendem Leitungswasser abgespült. Bei dieser Stufe wird vorzugsweise
eine einige Minuten dauernde Beschallung zur Entfernung von etwaigen
Salzprodukten der Reaktion durchgeführt. Danach wird die Faser
luftgetrocknet.
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Das vorangegangene Verfahren bildet
durch anisotropisches Ätzen
der Faserkerne, vorzugsweise in Bezug auf die Beschichtung für jede Faser
des Bündels,
Mulden. Die Mulden weisen in etwa den Durchschnitt der Kerne, 3,7 μm, auf. Dieser
Durchmesser wird in diesem Beispiel etwas größer als der Durchmesser der Mikrokügelchen,
3,1 μm,
gewählt.
Es kommt zu einer gezielten Ätzung,
weil das reine Siliciumdioxid der Kerne in Gegenwart von Fluorwasserstoffsäure schneller ätzt als
die Beschichtungen.
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Danach werden die Mikrokügelchen
gemäß verschiedener
Verfahren in den Mulden platziert. Das Platzieren der Mikrokügelchen
kann durch Tropfen einer Lösung,
die die gewünschten
zufällig
gemischten Subpopulationen der Mikrokügelchen enthält, auf
das distale Ende, Beschallung des Bündels zur Ablagerung der Mikrokügelchen
in den Mulden und Abdampfen des Lösungsmittels der Mikrokügelchen
vollzogen werden. Alternativ dazu können die Subpopulationen hintereinander
zum Bündelende
zugeführt
werden. Unter Verwendung einer verdünnten Lösung aus sulfoniertem Nafion,
welche auf das Ende getropft wird, können die Mikrokügelchen
in den Mulden fixiert werden. Nach der Verdampfung des Lösungsmittels
wurde ein dünner
Nafion-Film über
den Mikrokügelchen
gebildet, welcher diese an Ort und Stelle hält. Dieser Ansatz ist zum Fixieren von
FITC-Funktionalität
tragenden Mikrokügelchen
für die
pH-Wert-Anzeige kompatibel. Die resultierende Anordnung von angebrachten
Mikrokügelchen
behält
ihre pH-Empfindlichkeit aufgrund der Permeabilität des sulfonierten Nafions
für Wasserstoffione
bei. Dieser Ansatz kann jedoch nicht generell angewendet werden,
da Nafion für
die meisten wasserlöslichen
Substanzen impermeabel ist. Eine ähnliche Herangehensweise kann mit
verschiedenen Polymeren durchgeführt
werden. Beispielsweise können
Lösungen
von Polyethylenglykol, Polyacrylamid oder Polyhydroxymethylmethacrylat
(PolyHEMA) anstelle von Nafion verwendet werden, welche die erforderliche
Permeabilität
für wässrige Substanzen
bereitstellt.
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Ein anderes Verfahren zur Anbringung
benutzt das Schwellen der Mikrokügelchen
zum Festhalten eines jeden Mikrokügelchen in seiner entsprechenden
Mikromulde. Bei diesem Ansatz werden die Mikrokügelchen zuerst durch Beschallung
der in einem nichtschwellenden Lösungsmittel
suspendierten Mikrokügelchen in
Gegenwart der Mikromuldenanordnung am distalen Ende auf die Mikromulden
verteilt. Nach Platzierung in den Mikromulden werden die Mikrokügelchen
einem wässrigen
Puffer ausgesetzt, in dem sie anschwellen und so physikalisch festgehalten
werden, so wie Muffins, die in ihren Förmchen aufgehen.
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Eine der herkömmlichen Mikrokügelchenformationen
ist Tentagel, ein Styrol-Polyethylenglykol-Copolymer. Diese Mikrokügelchen
schwellen in nichtpolaren Lösungen,
z.B. in Hexan, nicht an, werden sie jedoch einem stärker polaren
oder wässrigem
Medium ausgesetzt, so schwellen sie um etwa 20–40% ihres Volumens an.
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Diese Herangehensweise ist deshalb
höchst
wünschenswert,
da sie die Diffusions- oder
Permeabilitätseigenschaften
der Mikrokügelchen
selbst nicht signifikant beeinträchtigt.
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In den meisten Umgebungen ist es
gegebenenfalls unnötig,
chemische oder mechanische Methoden zur Fixierung der Mikrokügelchen
zu verwenden. In einer bevorzugten Ausführungsform, insbesondere bei
der Verwendung von Mulden, können
die Perlen mittels eines Beschallungsschritts in den Mulden platziert
werden.
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Einmal hergestellt finden die Zusammensetzungen
der Erfindung Verwendung in zahlreichen Anwendungen. In einer bevorzugten
Ausführungsform
werden die Zusammensetzungen zum Sondieren einer Probenlösung zur
Feststellung der Gegenwart oder Abwesenheit eines Zielanalyten,
einschließlich
der mengenmäßigen Quantifizierung
des vorhandenen Zielanalyten, verwendet. Unter „Zielanalyt" oder „Analyt" und grammatikalischen
gleichwertigen Bezeichnungen ist hierin ein Atom, Molekül, Ion,
Molekülion,
eine Verbindung oder ein Teilchen zu verstehen, welches entweder
detektiert oder auf Bindungspartner hin untersucht werden soll.
Wie für
Fachleute im Bereich der Erfindung klar ersichtlich ist, kann eine
große
Anzahl von Analyten in der vorliegenden Erfindung verwendet werden;
praktisch kann jeder Analyt verwendet werden, der an ein bioaktives
Mittel bindet oder für
den ein Bindungspartner (d.h. Kandidat-Medikament) gesucht wird.
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Geeignete Analyte sind unter anderem
organische und anorganische Moleküle, einschließlich Biomolekülen. Wird
die Detektion eines Zielanalyten durchgeführt, umfassen geeignete Zielanalyten
unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, einen Umweltschadstoff
(einschließlich
Pestiziden, Insektiziden, Toxinen usw.); eine Chemikalie (einschließlich Lösungsmitteln,
Polymeren, organischen Materialien usw.); therapeutische Moleküle (einschließlich therapeutischen
Medikamenten und Drogen, Antibiotika usw.); Biomoleküle (einschließlich Hormonen,
Cytokinen, Proteinen, Nucleinsäuren,
Lipiden, Kohlenhydraten, Zellmembranantigenen und Rezeptoren (neurale,
hormonelle, Nährstoff-
und Zelloberflächenrezeptoren)
oder deren Liganden usw.); ganze Zellen (einschließlich prokaryotischen
(z.B. pathogene Bakterien) und euka ryotischen Zellen, einschließlich Tumorzellen
von Säugern);
Viren (einschließlich
Retroviren, Herpesviren, Adenoviren, Lentiviren usw.); und Sporen;
usw. Besonders bevorzugte Analyten sind Nucleinsäuren und Proteine.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Zielanalyt ein Protein. Wie den Fachleuten auf dem Gebiet
bekannt ist, gibt es eine Vielzahl möglicher proteinartiger Zielanalyten,
die unter Einsatz der vorliegenden Erfindung detektiert oder auf
Bindungspartner untersucht werden können. Geeignete Proteinzielanalyten
sind unter anderem, aber nicht ausschließlich, (1) Immunoglobine; (2)
Enzyme (und andere Proteine); (3) Hormone und Zytokine (von denen
viele als Liganden für
Zellrezeptoren) dienen; und (4) andere Proteine.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Zielanalyt eine Nucleinsäure.
Diese Tests finden in einer Vielzahl von Anwendungen Verwendung.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Sonden für
genetische Diagnose verwendet. Beispielsweise können Sonden unter Verwendung
der hierin offenbarten Verfahren hergestellt werden, um Zielsequenzen,
beispielsweise das Gen für
nichtpolypösen
Dickdarmkrebs, das BRCA1-Brustkrebsgen, P53, das ein mit zahlreichen
Krebsarten in Verbindung gebrachtes Gen ist, das Apo-E4-Gen, das
ein Indikator für
eine höheres
Alzheimerrisiko ist, was ein einfaches präsymptomatisches Screening von
Patienten ermöglicht,
Mutationen im Mukoviszidose-Gen, in den Cytochromen P450 oder einem
der anderen auf dem Gebiet der Erfindung bekannten zu detektieren.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform
wir die virale oder bakterielle Detektion unter Verwendung von Komplexen
der Erfindung durchgeführt.
In dieser Ausführungsform
sind die Sonden so konzipiert, dass sie Zielsequenzen einer Reihe
von Bakterien und Viren detektieren. Beispielsweise basieren derzeitige
Blutuntersuchungsverfahren auf der Detektion von Anti-HIV-Antikörpern. Die
hierin offenbarten Verfahren erlauben ein direktes Screening klinischer
Proben zur Detektion von HIV-Nucleinsäuresequenzen, insbesondere
von hochkonservierten HIV-Sequenzen. Weiters erlaubt dies eine direkte Überwachung
des zirkulierenden Virus in einem Patienten in einem verbesserten
Verfahren zur Evaluierung der Wirksamkeit von antiviralen Therapien. Ähnlich können auch
mit Leukämie
in Zusammenhang gebrachte Viren, HTLV-I und HTLV-II, auf diese Weise nachgewiesen
werden. Bakterielle Infektionen wie Tuberkulose, Chlamydien oder
andere sexuell übertragbare Krankheiten
können
ebenso detektiert werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Nucleinsäuren
der Erfindung als Sonden für
toxische Bakterien bei der Untersuchung von Wasser- und Nahrungsmittelproben
herangezogen. Beispielsweise können
Proben behandelt werden, um Bakterien zu lysieren, sodass diese
ihre Nucleinsäuren
freisetzen, und dann können
Sonden so konzipiert werden, dass sie Bakterienstämme, einschließlich, jedoch
nicht ausschließlich,
pathogener Stämme
wie z.B. Salmonella Campylobacter, Vibrio cholerae, Leishmania,
enterotoxischer Stämme
von E. coli und den Legionärskrankheitsbakterien,
erkennen. Ähnlich
können
auch Strategien zur biologischen Sanierung unter Verwendung der
Zusammensetzungen der Erfindung evaluiert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
werden die Sonden für
forensische Untersuchungen „genetischer Fingerabdrücke" bezüglich Übereinstimmungen
von vom Tatort stammender DNA mit Proben von Opfern und Verdächtigen
verwendet.
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In einer weiteren Ausführungsform
werden die Sonden in einer Anordnung zum Sequenzieren durch Hybridisierung
verwendet.
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Die vorliegende Erfindung findet
auch als Verfahren zur Detektion von Mutationen oder Fehlpaarungen bei
Zielnucleinsäuresequenzen
Verwendung. Beispielsweise wurde in jüngster Zeit der Analyse der
Beziehung zwischen genetischer Variabilität und Phänotypus unter Verwendung von
polymorphen DNA-Markern große Aufmerksamkeit
geschenkt. Bei vorangegangen Arbeiten wurden kurze Tandem-Wiederholungen
(STRs) als polymorphe Positionsmarken eingesetzt; der jüngste Fokus
liegt jedoch bei der Verwendung von Einzelnucleotid-Polymorphismen
(SNPs), die mit einer durchschnittlichen Häufigkeit von mehr als 1 pro
Kilobase in der menschlichen genomischen DNA auftreten. Einige SNPs,
insbesondere jene in und um Codierungssequenzen, sind wahrscheinlich
direkte Ursache von therapeutisch relevanten phänotypischen Varianten. Es gibt zahlreiche
wohl bekannte Polymorphismen, die klinisch bedeutsame Phänotypen
bewirken; beispielsweise werden ApoE2/3/4-Varianten mit verschiedenen
relativen Risiken für
Alzheimer und andere Krankheiten in Verbindung gebracht (vgl. Condor
et al., Science 261 (1993)). Multiplex-PCR-Amplifikation von SNP-Orten
mit darauf folgender Hybridisierung an Oligonucleotidanordnungen
stellte sich präzises
und verlässliches
Verfahren zur gleichzeitigen Genotypisierung von zumindest Hunderten
von SNPs heraus; vgl. Wang et al., Science 280, 1077 (1998); vgl.
auch Schäfer
et al., Nature Biotechnology 16, 33–39 (1998). Die Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung können
einfach die Anordnungen nach dem Stand der Technik ersetzen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Zusammensetzungen der Erfindung zum Screenen bioaktiver
Mittel verwendet, um ein Mittel ausfindig zu machen, welches an
ein Zielmolekül
bindet und dessen Funktion vorzugsweise modifiziert. Wie oben beschrieben
können
zahlreiche unterschiedliche Untersuchungsmethoden herangezogen werden,
wie Fachleuten auf dem Gebiet der Erfindung bekannt ist. Im Allgemeinen wird
der Zielanalyt, für
den ein Bindungspartner gewünscht
wird, markiert; das Binden des Zielanalyten mittels des bioaktiven
Mittels mündet
in der Übertragung
der Markierung auf die Perle, woraufhin die Detektion erfolgt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Bindung des bioaktiven Mittels und des Zielanalyten spezifisch;
das heißt
das bioaktive Mittel bindet spezifisch an den Zielanalyten. Unter „spezifisch
binden" wird hierin
verstanden, dass das Mittel mit einer Spezifität ausreichend für die Unterscheidung
des Analyten von anderen Komponenten oder Verunreinigungen der Testprobe
an den Analyten bindet. Wie für
Fachleute auf dem Gebiet ersichtlich ist, besteht jedoch die Möglichkeit,
Analyten unter Verwendung nicht sehr spezifischer Bindung zu detektieren;
beispielsweise können
die Systeme unterschiedliche Bindungsliganden verwenden, z.B. eine
Anordnung unterschiedlicher Liganden, und die Detektion eines jeden
bestimmten Analyten wird mittels seiner „Signatur" der Bindung an eine Gruppe von Bindungsliganden
durchge führt, ähnlich dem
Funktionieren von „künstlichen
Nasen". Dies ist
besonders beim Detektieren von chemischen Analyten von Nutzen. Die
Bindung sollte stark genug sein, um unter den Untersuchungsbedingungen
aufrecht zu bleiben, einschließlich
der Waschschritte zum Entfernen nichtspezifischer Bindungen, obwohl
in einigen Ausführungen
Waschschritte nicht wünschenswert
sind; d.h. beim Detektieren von Bindungspartnern mit niedriger Affinität. In einigen
Ausführungsformen,
beispielsweise bei der Detektion von bestimmten Biomolekülen, liegt
die Dissoziationskonstante des Analyten zum Bindungsligand bei unter
ca. 10–
4-10–
6 M–1,
vorzugsweise bei unter ca. 10–
5 bis
10–
9 M–1, noch bevorzugter
bei unter ca. 10–7 bis 10–
9 M–1.
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Üblicherweise
wird eine einen Zielanalyten umfassende Sonde (entweder zum Nachweis
des Zielanalyten oder zur Suche nach Bindungspartnern für den Zielanalyten)
einer Anordnung unter zur Bindung des Zielanalyten an zumindest
eines der bioaktiven Mittel geeigneten Bedingungen zugeführt; d.h.
unter im Allgemeinen physiologischen Bedingungen. Dann wird die
Gegenwart bzw. Abwesenheit des Zielanalyten nachgewiesen. Wie den
Fachleuten auf dem Gebiet der Erfindung klar ist, kann dies auf
verschiedene Weisen durchgeführt
werden, üblicherweise
mittels einer Veränderung
im optischen Signal. Diese Veränderung
kann via verschiedener Mechanismen auftreten. Einige Beispiele schließen die
Bindung des mit einem Nanokristall markierten Analyten an die Perle,
die Herstellung einer Nanokristallart auf oder nahe der Perle, die
Zerstörung
einer bestehenden Nanokristallspezies, eine Veränderung der optischen Signatur
nach der Wechselwirkung des Analyten mit dem Nanokristall auf der
Perle und jeden anderen optisch abfragbaren Vorgang ein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Veränderung
des optischen Signals Resultat der Bindung eines direkt oder indirekt
mit einer detektierbaren, vorzugsweise zumindest einen Nanokristall
umfassenden, Markierung versehenen Zielanalyten.
-
Ein hierin bereitgestelltes Beispiel
verwendet einen proteinartigen Zielanalyten, der entweder direkt
mit zumindest einem Nanokristall oder indirekt, beispielsweise mittels
eines markierten Antikörpers,
markiert ist. Auf ähnliche
Weise können
Nucleinsäuren
mit einem Nanokristall markiert sein, beispielsweise während der auf
dem Gebiet der Erfindung bekannten PCR-Amplifikation. Alternativ
dazu kann nach der Bindung der Zielsequenzen ein Hybridisierungsindikator
als Markierung eingesetzt werden. Hybridisierungsindikatoren binden vorzugsweise
an doppelsträngige
Nucleinsäure, üblicherweise
auf reversible Weise. Hybridisierungsindikatoren sind unter anderem
Interkalationsverbindungen und an kleine und/oder große Furche
bindende Gruppierungen. In einer bevorzugten Ausführungsform
können
Interkalationsverbindungen verwendet werden; da es im Allgemeinen
nur in Gegenwart einer doppelsträngigen
Nucleinsäure
zu einer Interkalation kommt, leuchtet die Markierung nur in der
Gegenwart einer Zielhybridisierung auf. So wird nach Bindung des
Zielanalyten an das bioaktive Mittel ein neues optisches Signal
an dieser Stelle generiert, das daraufhin detektiert werden kann.
-
In einer Ausführungsform umfasst die Perle
zwar keine Lumineszenz-Markierung, sehr wohl aber das Ziel, wodurch
die Veränderung
in der Detektion der zumindest einen Nanokristall umfassenden optischen
Signatur des Ziels besteht, wobei das Ziel an die Perle gebunden
ist. Für
weitere Beschreibungen für
die Bindung von Nanokristallen an Biomoleküle vergleiche beispielsweise
Bruchez, oben, und Chan und Nie, oben.
-
In einem Beispiel wird der Nanokristall
an das Mikrokügelchen,
das Ziel, den DBL oder das bioaktive Mittel über eine Avidin-Biotin-Wechselwirkung
gebunden. Biotin wird kovalent an die Nanokristalloberfläche gebunden,
und die biotinylierten Nanokristalle werden zur Markierung der Perle,
des Ziels usw. verwendet, welches in Phalloidin-Biotin und Streptavidin
inkubiert wurde. Andere auf dem Gebiet der Erfindung bekannte klassische
Ligand-Rezeptor-Bindungsmodelle können zur gewünschten
Bindung von Nanokristallen an Zusammensetzungen verwendet werden.
-
Alternativ dazu generiert in einigen
Fällen,
wie oben beschrieben, der Zielanalyt, z.B. ein Enzym, eine Spezies,
welche entweder direkt oder indirekt optisch detektierbar ist.
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Weiters kann in einigen Ausführungsformen
eine Veränderung
der optischen Signatur die Grundlage für das optische Signal sein.
Beispielsweise kann die Wechselwirkung zwischen einigen chemischen
Zielanalyten und einem Nanokristall auf der Perle die optische Signatur ändern und
somit ein unterschiedliches optisches Signal schaffen.
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Wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt
ist, kann in einigen Ausführungsformen
die Gegenwart bzw. Abwesenheit von Zielanalyten mittels Veränderungen
von anderen optischen oder nichtoptischen Signalen, einschließlich, jedoch
nicht ausschließlich,
der oberflächenverstärkten Raman-Spektroskopie,
der Oberflächen-Plasmonresonanz,
der Radioaktivität,
bestimmt werden.
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Die Untersuchungen können unter
verschiedensten Versuchsbedingungen durchgeführt werden, wie Fachleuten
auf dem Gebiet der Erfindung bekannt ist. Eine Vielzahl anderer
Reagenzien kann in die Screening-Untersuchungen eingebunden werden.
Diese schließen
Reagenzien wie Salze, neutrale Proteine, z.B. Albumin, Detergenzien
usw. ein, die zur Erleichterung der optimalen Protein-Protein-Bindung
und/oder zur Reduktion nichtspezifischer oder Hintergrund-Wechselwirkungen
eingesetzt werden können.
Auch die Effizienz der Untersuchung auf andere Weise steigernde
Reagenzien, wie Protease-Inhibitoren, Nuclease-Inhibitoren, antimikrobielle
Mittel usw., können
verwendet werden. Das Gemisch der Komponenten kann in jeder für die erforderliche
Bindung geeigneten Reihenfolge zugesetzt werden. Verschiedene Blockier-
und Waschschritte können,
wie nach dem Stand der Technik bekannt ist, durchgeführt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden zweifarbige kompetitive Hybridisierungsuntersuchungen durchgeführt. Diese
Untersuchungen können
auf herkömmlichen
Sandwichtests basieren. Die Perlen enthalten eine auf einer Seite
(entweder stromauf- oder stromabwärts) des SNP befindliche Einfangsequenz
zum Einfangen der Zielsequenz. Zwei SNP-Allel-spezifische Sonden,
eine jede mit einem unterschiedlichen Nanokristall markiert, werden
an die Zielsequenz hybridisiert. Der Genotypus kann von einem Verhältnis der
zwei Signale erhalten werden, wobei im All gemeinen die korrekte
Sequenz eine bessere Bindung aufweist. Dies hat den Vorteil, dass
die Zielsequenz selbst nicht markiert werden muss. Außerdem,
da die Sonden konkurrieren, kommt hinzu, dass die Bindungsbedingungen
nicht optimiert werden müssen.
Unter Bedingungen, bei denen eine fehlgepaarte Sonde stabil gebunden
würde,
kann eine richtig gepaarte Sonde sie immer noch verdrängen. Der
kompetitive Test sorgt demnach unter diesen Bedingungen für eine bessere
Unterscheidung. Da zahlreiche Untersuchungen parallel ausgeführt werden,
können
die Bedingungen nicht gleichzeitig für jede Sonde optimiert werden.
Deshalb kann ein kompetitives Testsystem als Kompensationshilfe
für die
nicht-optimalen Bedingungen für
die Fehlpaarungsunterscheidung herangezogen werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird eine Didesoxynucleotid-Kettenabbruchsequenzierung unter Verwendung
der Zusammensetzungen der Erfindung durchgeführt. In dieser Ausführungsform
wird eine DNA-Polymerase zur Ausweitung eines Primers unter Verwendung
von Fluoreszenz-markierten ddNTPs angewendet. Das 3'-Ende des Primers
befindet sich direkt neben der SNP-Stelle. Auf diese Weise ist die
Ausweitung der einzelnen Base komplementär zur Sequenz an der SNP-Stelle.
Unter Verwendung von vier verschiedenen Nanokristallen, einen für jede Base,
kann die SNP-Sequenz durch Vergleich der vier Basen-spezifischen
Signale abgeleitet werden. Dies kann auf verschiedene Weisen getan
werden. In einer ersten Ausführungsform
kann die Einfangsonde verlängert
werden; bei dieser Herangehensweise muss die Sonde entweder 5'–3' auf der Perle synthetisiert werden
oder am 5'-Ende
gebunden werden, um ein freies 3'-Ende
zur Polymeraseverlängerung
bereitzustellen. Alternativ dazu kann ein Sandwichtest durchgeführt werden;
in dieser Ausführungsform
wird das Ziel durch eine Sonde an der Perle eingefangen; woraufhin
ein Primen anelliert wird verlängert
wird. Wieder muss im letzten Fall die Zielsequenz nicht markiert
werden. Da Sandwichuntersuchungen zwei spezifische Wechselwirkungen
benötigen,
sorgt dies zusätzlich
für mehr
Stringenz, was insbesondere für
die Analyse komplexer Proben hilfreich ist.
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Zusätzlich ist es möglich, wenn
sowohl der Zielanalyt als auch der DBL an das Mittel binden, nichtmarkierte
Zielanalyte mittels kompetitiven Decodierens nachzuweisen.
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In einer Ausführungsform, bei der die Ziel
direkt oder indirekt markiert sind, umfasst die Markierung zumindest
einen Nanokristall.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Verfahren der Erfindung bei der Anordnungsqualitätskontrolle
hilfreich. Vor dieser Erfindung wurden keine Verfahren zur Bereitstellung
eines positiven Tests der Leistung einer jeden Sonde auf jeder Anordnung
beschrieben. Das Decodieren der Anordnung stellt nicht nur diesen
Test bereit, sondern tut dies unter Verwendung der während des
Decodierungsverfahrens selbst erhaltenen Daten. Es ist demnach keine
zusätzliche
Versuchsarbeit erforderlich. Die Erfindung bedarf einzig eines Satzes
von Datenanalysealgorithmen, die in einer Software kodiert werden
können.
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Das Verfahren zur Qualitätskontrolle
kann eine Vielzahl systematischer und zufälliger Probleme in einer Anordnung
identifizieren. Beispielsweise können
zufällige
Staubkörnchen
oder andere Verunreinigungen dazu führen, dass einige Sensoren
ein inkorrektes Signal abgeben – dies
kann während
des Decodierens detektiert werden. Auch kann die Auslassung eines
oder mehrerer Mittel in multiplen Anordnungen detektiert werden.
Ein Vorteil dieses Qualitätskontrollverfahrens
ist, dass es unmittelbar vor der eigentlichen Untersuchung durchgeführt werden
kann und einen echten Funktionstest für jeden einzelnen Sensor darstellt.
Somit können jegliche
Probleme, die möglicherweise
zwischen Anordnungszusammenbau und tatsächlicher Verwendung auftreten
könnten,
detektiert werden. Bei Anwendungen, die einen hohes Vertrauensniveau
voraussetzen und/oder bei denen die Möglichkeit eines Sensorfehlers
während
des Versuchsverfahrens beträchtlich
ist, können
Decodierung und Qualitätskontrolle
sowohl vor als auch nach der eigentlichen Probenanalyse durchgeführt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die Anordnungen zur Reagensqualitätskontrolle verwendet werden.
In vielen Fällen
werden biologische Makromoleküle
als Reagenzien verwendet und müssen einer
Qualitätskontrolle
unterzogen werden. Beispielsweise können große Sätze von Oligonucleotidsonden
als Reagenzien be reitgestellt werden. Typischerweise ist es schwierig,
eine Qualitätskontrolle
für eine
große
Anzahl unterschiedlicher biologischer Makromoleküle durchzuführen. Die hierin beschriebene
Vorgehensweise kann verwendet werden, um dies mittels Behandlung
der Reagenzien (als DBLs formuliert) als Variable anstelle der Anordnungen
durchzuführen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die hierin beschriebenen Vorgehensweisen bei der Anordnungskalibration
verwendet. Für
zahlreiche Anwendungen, z.B. der quantitativen Bestimmung von mRNA, ist
ein Signal wünschenswert,
das eine lineare Reaktion auf die Konzentration des Zielanalyten
ist, oder alternativ, falls nichtlinear, ist es wünschenswert,
eine Beziehung zwischen Konzentration und Signal zu bestimmen, sodass
die Konzentration des Zielanalyten geschätzt werden kann. Demgemäß stellt
die vorliegende Erfindung Verfahren zur Schaffung von Kalibrationskurven
parallel für
mehrere Perlen in einer Anordnung bereit. Die Kalibrationskurven
können
unter die Komplexität
der zu analysierenden Probe simulierenden Bedingungen geschaffen
werden. Jede Kurve kann unabhängig
von den anderen (z.B. für
einen unterschiedlichen Konzentrationsbereich), jedoch gleichzeitig
mit allen anderen Kurven für
die Anordnung erstellt werden. So wird in dieser Ausführungsform
also das sequentielle Decodierungsschema mit verschiedenen Konzentrationen,
die als Code-„Markierungen" verwendet werden,
und nicht mit verschiedenen Nanokristallen ausgeführt. So
kann das Signal als Reaktion auf die Konzentration für jede Perle
gemessen werden. Diese Kalibration kann kurz vor der Verwendung
der Anordnung durchgeführt
werden, sodass jede Sonde auf jeder Anordnung individuell nach Bedarf
kalibriert werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die Verfahren der Erfindung bei der Untersuchungsentwicklung herangezogen
werden. Beispielsweise erlauben die Verfahren die Identifizierung
von guten und schlechten Sonden; wie den Fachleuten auf dem Gebiet
bekannt ist, funktionieren einige Sonden aufgrund ihrer mangelhaften
Hybridisierung oder der Kreuzhybridisierung mit mehr als einer Sequenz
nicht sehr gut. Während
der Decodierung können
solche Probleme leicht detektiert werden. Die Fähigkeit zur schnellen Bewertung
der Sondenleistung liefert das Potential zur deutlichen Verringerung
von Zeit und Kosten der Entwicklung der Untersuchung.
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Ähnlich
sind, in einer bevorzugten Ausführungsform,
die Verfahren der Erfindung zur quantitativen Bestimmung bei der
Untersuchungsentwicklung von Nutzen. Eine große Herausforderung besteht
für zahlreiche Untersuchungen
in der Fähigkeit
zum Detektieren von Unterschieden der Analytkonzentration zwischen
Proben, zum Quantifizieren dieser Unterschiede und zum Messen der
absoluten Konzentration der Analyte, immer in Gegenwart eines komplexen
Gemischs von ähnlichen
Analyten. Ein Beispiel für
dieses Problem ist die Quantifizierung einer spezifischen mRNA in
Gegenwart einer vollständig
zellulären
mRNA. Ein Ansatz, der auf Basis der mRNA-Quantifizierung entwickelt
wurde, verwendet mehrere richtig- und mehrere fehlgepaarte Sondenpaare
(Lockhart et al. (1996)), hiermit zur Gänze durch Verweis hierin aufgenommen.
Während
dieser Ansatz zwar einfach ist, bedarf er einer relativ großen Anzahl
an Sonden. Bei diesem Ansatz wird eine quantitative Reaktion auf
die Konzentration durch Mitteln der Signale eines Satzes von unterschiedlichen
Sonden am Gen oder an der Sequenz von Interesse. Dies ist notwendig,
weil nur einige der Sonden quantitativ reagieren, und es ist möglich, diese
Sonden mit Gewissheit vorherzusagen. In Abwesenheit von anderen
Wissen ist nur die mittlere Reaktion einer angemessen gewählten Sammlung
von Sonden quantitativ. In der vorliegenden Erfindung jedoch kann
dies allgemein auf nucleinsäurebasierende
Untersuchungen und auf andere Untersuchungen angewendet werden.
Kurz gesagt geht es bei diesem Ansatz um die Identifizierung von
Sonden, die quantitativ auf in einer bestimmten Untersuchung reagieren,
anstatt sie mit anderen Sonden zu mitteln. Dies wird unter Verwendung
des oben angeführten
Anordnungskalibrationsschemas vollzogen, bei dem konzentrationsbasierte
Codes verwendet werden. Vorteile dieses Ansatzes sind unter anderem:
geringerer Bedarf an Sonden; die Genauigkeit der Messung ist von
der Anzahl der verwendeten Sonden weniger abhängig; und die Reaktion der
Sensoren ist mit einem hohen Maß an
Gewissheit bekannt, da jede einzelne der Sequenzen auf effiziente
Weise getestet werden kann. Es ist wichtig festzuhalten, dass die
eine gute Leistung bringenden Sonden empirisch ausgewählt werden,
was, insbesondere bei komplexen Sequenzgemischen, Schwierigkeiten
und Ungewissheiten bei der Vorhersage der Leistung der Sonden verhindert.
Im Gegensatz dazu wurden bei bisher beschriebenen Versuchen mit
geordneten Anordnungen eine relativ kleine Anzahl an Sequenzen mittels
Durchführung
von quantitativen Spiking-Versuchen geprüft, bei denen eine bekannte
mRNA dem Gemisch zugeführt
wurde.