DE60012016T2 - Kunststoffbehälter mit mehrschichtiger abdichtfolie - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft Behälter zum Aufbewahren von Artikeln, wie beispielsweise Systemklingen.
  • Systemklingen werden typischerweise in Dispensiervorrichtungen aus Kunststoff vertrieben, die eine Vielzahl von Systemklingen enthalten, die sich in den entsprechenden Abschnitten des Behälters befinden.
  • Wie bekannt ist, hat man auf dem Gebiet der Verpackung von Snacks und Gewürzmitteln einen rechteckig geformten Behälter aus Kunststoff in der Regel in Form einer offenen Schachtel mit einem peripheren Rand, der mit einer Plastikfolie abgedeckt ist, die um den Rand herum abdichtend schließt, und ein Aufreißband, das anschließend mit Hilfe eines schlitzenden Messers gebildet wird, das die eine Ecke des Randes in einer solchen Weise diagonal aufschneidet, dass das dreieckige Aufreißband an der Siegelfolie ohne wahrnehmbaren Abstand zwischen dem dreieckigen Band und dem angrenzenden Abschnitt des Randes haften bleibt. Beispielsweise sind derartige Verpackungen zum Verpacken von Snacks verwendet worden, die in den Vereinigten Staaten unter der Warenbezeichnung "Phileas Fogg" verfügbar sind. Derartige Verpackungen sind in den beigefügten 1 bis 2 mit der Kennzeichnung "Stand der Technik" dargestellt. Nach dem Verständnis der Anmelder wird der Kunststoffbehälter 100 aus einem für Lebensmittel verträglichen thermoplastischen Kunststoff mit einem Rand 102 geformt, der um 4 Seiten ausgebildet ist (der Rand hat an gegenüberliegenden Seiten in der Regel die gleiche Breite und jedoch an den angrenzenden Seiten geringfügig andere Seiten), der über eine um den Rand versiegelte Abdeckfolie 104 verfügt, wobei die Folie metallicfarben ist (vermutlich durch Vakuumabscheidung) auf der Unterseite und mit einem Produkthinweis auf der Außenseite versehen ist und wobei die Abreißlasche 106 an der Folie haften bleibt, wenn diese zurückgezogen wird. Die Anmelder haben festgestellt, dass, wenn die Kunststofffolie von dem Kunststoffbehälter zurückgezogen und jedoch nicht vollständig davon entfernt wird und dann losgelassen wird, die Folie von der in 2 gezeigten Position abfällt und die Öffnung blockiert und dadurch ihr die Faltung bewahrendes Merkmal vollständig einbüßt, "Faltung bewahren", um die Öffnung zugänglich zu lassen, wie dieser Begriff hierin nachfolgend diskutiert wird. Es ist jedoch bekannt, dass Lebensmittelverpackungsfolien aus Kunststoff über Feuchtigkeit- und Gassperreigenschaften verfügen, um das Produkt davor zu schützen, abgestanden oder altbacken zu werden.
  • In dem anerkannten Stand der Technik gibt es außerdem biegefähige Metallfolien, die zum Abdecken von Kunststoffbehältern für vorgeformte Butterportionen oder ähnliche Verpackungen für Gewürzmittel oder Konserven verwendet werden, wie sie in den Vereinigten Staaten unter dem Namen "Knotts Berry Farm Foods", Inc. (Placentia, California) verfügbar gewesen sind; wobei diese Behälter ebenfalls eine Ziehlasche an der Ecke aufwiesen, die durch Aufschlitzen eines Randabschnittes geschaffen wurde. Die mehrschichtige Deckelfolie ist wahrscheinlich eine dünne Metallfolie, die außenseitig mit Kunststoff beschichtet ist (mit aufgedruckter Schrift) und über eine untere Heißsiegel-Klebstofflage verfügt. Die Kunststoffbeschichtung vermittelt lediglich Feuchtigkeit- und Gassperreigenschaften. Die Folie dieser Behälter lässt sich zurückziehen, muss jedoch aus Metall gefertigt sein, um eine dauerhafte Verformung zu ermöglichen.
  • In dem anerkannten Stand der Technik ist ferner eine mit Polyester beschichtete Papierlage mit einer unteren Siegellage bekannt, wie beispielsweise ein Heißschmelzkleber, wie sie beispielsweise in der 6-Pack-Einzelportionierung für Joghurtbehälter verwendet wird, die in den Vereinigten Staaten wohl unter der Bezeichnung "Yoplait" verfügbar ist. Das Polyester unterstützt die Entfernung in einem Stück. Das Papier verfügt über eine gewisse minimale Fähigkeit, zurückgefaltet zu bleiben, jedoch fehlen ihm feuchtigkeitssperrende Eigenschaften, da es saugfähig ist.
  • Die EP-A-0 548 785 bezieht sich auf eine Verpackungskonstruktion für die Aufbewahrung und den Transport von Artikeln. Die Verpackung hat einen Deckel, um gegenüber Feuchtigkeit und Licht widerstandsfähig zu sein.
  • Die Erfindung ist allgemein gekennzeichnet durch eine versiegelte Verpackung für einen Artikel zum persönlichen Gebrauch. Die Verpackung umfasst einen Kunststoffbehälter, der einen Aufbewahrungsbereich abgrenzt, und hat eine abdichtend abschließende Oberfläche um den Zugriff zu dem Bereich. Die Verpackung umfasst außerdem eine mehrschichtige Kunststofffolie, die mit der abschließenden Oberfläche des Behälters versiegelt ist. Die Folie ist von der abschließenden Oberfläche in einem Stück abziehbar und verfügt über die Faltungbewahrenden Merkmale.
  • Das "Faltung-bewahrende Merkmal" ist ein Fachbegriff und wird in der gesamten vorliegenden Beschreibung verwendet, um die Fähigkeit zu bezeichnen, eine Faltung aufrecht zu erhalten. Die Lage eines Materials verfügt somit, wenn sie aus einer Ruhestellung in eine neue Stellung gebracht oder gebogen wird, über die Faltung-bewahrenden Merkmale, wenn sie in dieser neuen Stellung oder nahezu in dieser Stellung verbleibt, wenn die verschiebende Kraft weggenommen wird.
  • Die Faltung-bewahrenden Merkmale werden mindestens einer tragenden Lage in der mehrlagigen Folie vermittelt. Die tragende Lage ist strukturell von der Beschaffenheit her nichtmetallisch, und, obgleich in einigen Ausführungen eine solche Lage aus Gründen des ästhetischen Aussehens darauf einen dünnen Film von Metallpartikeln abgeschieden haben kann, beispielsweise durch Abscheidung aus der Dampfphase, ändert ein solcher visueller Film nicht die gesamt strukturelle Beschaffenheit der Lage und erzeugt nicht die angestrebten Faltungbewahrenden Merkmale. Eine solche Lage wird strukturell als nichtmetallisch bezeichnet.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine versiegelte Kunststoffverpackung für einen Artikel des persönlichen Gebrauchs gewährt, die einen Kunststoffbehälter aufweist, der einen Aufbewahrungsbereich abgrenzt und eine abdichtende Oberfläche um einen Zugriff zu dem Bereich hat, sowie eine mehrschichtige Folie, die auf dieser abdichtenden Oberfläche aufgeschweißt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrschichtige Folie eine Vielzahl von Kunststofflagen aufweist und dass mindestens eine dieser Lagen eine hochbelastbare, nichtmetallische Lage ist, die über ein die Faltung-bewahrendes Merkmal verfügt, wobei die Folie von der abdichtenden Oberfläche in einem Stück abziehbar ist.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Deckelmaterial gewährt, das eine hochbelastbare Kunststoff-Mehrschichtfolie für die Herstellung einer versiegelten Verpackung für einen Artikel des persönlichen Gebrauchs aufweist, der in einem Kunststoffbehälter aufgenommen werden kann, der einen Aufbewahrungsbereich abgrenzt und über eine abdichtende Oberfläche um einen Zugriff zu dem Bereich verfügt, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie eine papierfreie und von einer Metallfolie freie hochbelastbare Folie ist, in die eine obere Lage aus Polyethylenterephthalat (PET) einbezogen ist, eine zweite Lage aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und eine Trägerschicht aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE), wobei das Deckelmaterial von der abdichtenden Oberfläche in einem Stück abziehbar ist und über Faltung-bewahrende Merkmale verfügt.
  • In die Ausführungsformen der Erfindung können eine oder mehrere der folgenden Merkmale einbezogen sein. In speziellen Ausführungsformen ist in die Kunststoffschichten mindestens eine hochbelastbare Kunststofflage und eine weitere Lage einbezogen, die mit der abdichtenden Oberfläche durch Heißsiegeln, Ultraschallschweißen, Hochfrequenz(HF)-Schweißen oder unter Verwendung eines Haftklebstoffes in der Lage klebfähig ist. Die abdichtende Lage schließt bevorzugt Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) ein und Ethylen/Vinylacetat (EVA). Die mindestens eines hochbelastbare Lage schließt eine äußere Lage ein, einschließlich Polyethylenterephthalat (PET). Die Folie schließt ebenfalls eine hochbelastbare Lage ein, die Polyethylen hoher Dichte (HDPE) einschließt, wobei die HDPE-Lage sich bevorzugt unterhalb der PET-Lage befindet und noch mehr bevorzugt an der abdichtenden Lage angrenzt. Die Folie schließt eine weitere hochbelastbare Lage ein, die Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) einschließt, wobei die LDPE-Lage sich unterhalb der PET-Lage befindet und bevorzugt sandwichartig zwischen der PET-Lage und der HDPE-Lage einge schlossen ist, um die HDPE- und PET-Lagen miteinander zu verbinden. Die Folie schließt ebenfalls eine dünne Polyesterurethan-Lage zwischen der HDPE-Lage und der abdichtenden Lage ein, um die HDPE-Lage und die LDPE-EVA-Lage zu verbinden. Die Kunststofflagen stehen nicht im Widerspruch zu den EAS-Anforderungen an den elektronischen Artikelschutz. Die mehrschichtige Folie verfügt über Feuchtigkeitsperreigenschaften. Die mehrschichtige Folie verfügt über Eigenschaften der chemischen Beständigkeit. Die mehrschichtige Folie wird nicht abgebaut, wenn sie Wasser und Haushaltsreinigungsmitteln ausgesetzt ist und zeigt keine Schichtentrennung beim Abziehen. Die mehrschichtige Folie hat auf der Innenseite einer Lage einen Aufdruck. Der Behälter schließt Polypropylen ein. Die mehrschichtige Folie kann bei einem angestrebten Aussehen eine Metallisierung einschließen, wie beispielsweise durch Abscheidung aus der Dampfphase.
  • In Ausführungsformen der Erfindung können ein oder mehrere der folgenden Vorteile einbezogen sein. Die mehrschichtige Folie schützt Artikel, die in der Verpackung aufbewahrt werden, gegenüber Feuchtigkeit, Produkten der Rasurausführung, wie beispielsweise Seifen, Schäume und Gele, sowie Reinigungsmittel; sie verfügt über die angestrebten Faltung-bewahrenden Merkmale zur bequemen Produktentnahme, sie ist weniger kostspielig als die bekannten Metallfolien, sie reißt nicht beim Abziehen, sie ist bedruckbar und steht nicht im Widerspruch zu EAS-Systemen. Die Faltung-bewahrenden Merkmale erlauben ein Öffnen der Verpackung für den Gebrauch, ohne dass der Deckel vollständig von dem Behälter entfernt werden muss, was eine Entsorgung in einem Stück ermöglicht und eine gute Bewältigung von Abproduktströmen fördert sowie das Rückführen aller Kunststoffmaterialien in den Kreislauf.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden anhand der folgenden detaillierten Beschreibung der Ausführungsformen der Erfindung und anhand der Ansprüche offensichtlich.
  • 1 und 2 zeigen einen versiegelten Lebensmittelbehälter bekannter Ausführung;
  • 3 und 4 zeigen einen Griff, der mit einer Systemklinge verbunden wird, die in der versiegelten Packung enthalten ist, die geöffnet worden ist;
  • 5 zeigt die mehrlagige Struktur der abziehbaren Deckelfolie der Verpackung nach 3;
  • 6 zeigt eine geöffnete Deckelfolie der Verpackung nach 3, die in einem stabilen, ersten, exemplarischen zurückgezogenen Zustand bleibt; und
  • 7 zeigt eine geöffnete Deckelfolie der Verpackung nach 3, die in einem stabilen, zweiten, exemplarischen zurückgezogenen Zustand verbleibt.
  • Bezugnehmend auf 3 und 4 wird eine versiegelte Verpackung 10 in einem aufgezogenen Zustand gezeigt. In die Verpackung 10 einbezogen ist ein ausgeformter Kunststoffbehälter 12, Deckelfolie 14 und ein Artikel für den persönlichen Gebrauch. Der Artikel für den persönlichen Gebrauch ist vorzugsweise eine Rasier-Systemklinge 16, die im Inneren des Behälters 12 in einem Aufbewahrungsbereich 18 aufbewahrt wird. Diese Verpackung kann für einen Artikel des persönlichen Gebrauchs verwendet werden, wie beispielsweise eine Rasier-Systemklinge, einen Einweg-Rasierapparat, eine Zahnbürste, ein auswechselbarer Zahnbürstenkopf, eine Menge einer Zahnseide, einer Batterie oder einem ähnlichen Gebrauchsartikel, der beispielsweise über einen Verkaufsautomat vertrieben wird. Das verbindende Ende 110 eines Handgriffes 120 ist vorgerückt auf die verbindende Konstruktion 19 der Systemklinge 16 dargestellt. Der Behälter 12 hat eine abdichtende Oberfläche 20, die den Zugriff 22 zum Aufbewahrungsbereich 18 umgibt, und eine Abdeckfolie 14, die mit der abdichtenden Oberfläche 20 verschweißt ist. An einer Unterseite an zwei Ecken der Abdeckfolie 14 sind Kunststofflaschen 24 angebracht (es ist lediglich die eine in 3 bis 4 und 6 bis 7 gezeigt). Die Kunststofflaschen 24 sind zum Einleiten des Abziehens der Folie 14 nützlich.
  • Der Behälter 12 wird durch Pressformen aus Polypropylen hergestellt. Andere Materialien die für den Behälter 12 zur Anwendung gelangen können, schließen ein: Polystyrol (speziell kristallines Polystyrol, hochschlagzähes Polystyrol (HIPS) oder mittelschlagzähes Polystyrol (MIPS)), Polycarbonat, Acrylnitril/Butadien/Styrol (ABS), Nylon und SAN. Bei Verwendung anderer Materialien als Polypropylen wird der Fachmann auf dem Gebiet für die abdichtende Lage 118 (in 5 gezeigt und nachfolgend diskutiert) ein geeignetes Material für die abdichtende Lage auswählen. Nach dem Ausformen des Behälters wird die Systemklinge 16 in den Behälter 12 in einer gewünschten verbindenden Position mit der auf den Eingriff gerichteten, die Systemklinge verbindenden Struktur 19 geladen. Anschließend wird auf der oberen abdichtenden Oberfläche 20 und auf die Oberseiten der Kunststofflaschen 24 die Deckelfolie 14 durch Warmschweissen aufgeschweißt. Alternativ könnte ein Hochfrequenzsiegeln, ein Ultraschallschweißen oder ein Haftklebstoff zum Einsatz gelangen.
  • Die Deckelfolie 14 ist bedruckbar und kann Hinweise zum Öffnen und zur Verwendung einer Systemklinge tragen. Die Deckelfolie 14 ist aus einer mehrschichtigen Folie entsprechend der Darstellung in 5 (nicht maßstabsgerecht) gefertigt. Die mehrschichtige Folie umfasst eine obere 0,012 mm (0,48 mil, 48 gauge) dicke PET-Lage 112 (die rückseitig bedruckt ist), eine 0,013 mm (0,50 mil, 50 Gauge), alternativ bezeichnet als "7,5 Ib/ris") Polyethylen-Lage (bevorzugt LDPE) 114 darunter (die zur Lichtundurchlässigkeit bevorzugt weiß ist, jedoch auch alternativ transparent sein könnte), eine 0,029 mm (1,15 mil, 115 Gauge) dicke, orientierte Lage 116 aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) darunter, eine Polyester-Urethan-Klebstoffschicht 117 darunter und coextrudiertes, 0,32 mm (1,25 mil) dickes LDPE-EVA (28%) als untere abdichtende Lage 118 darunter, wobei der untere EVA-Teil davon mit dem Behälter 12 heißgesiegelt ist.
  • In der Folie 14, gewährt die HDPE-Lage und in einem geringeren Umfang die LDPE-Lage die Feuchtigkeitsperreigenschaften und die Faltung-bewahrenden Merkmale. Das PET vermittelt das Volumen und die Durchsichtigkeit und den Schutz für den Aufdruck auf dessen Unterseite. Das PET vermittelt außerdem den strukturellen Zusammenhalt für die mehrschichtige Folie, um so ein Reißen zu vermeiden und das Abziehen der mehrschichtigen Folie in einem Stück zu ermöglichen. Die Auswahl des PET erfolgt derart, dass es vorzugsweise einem beschleunigten Testregime eines Heißwasserbades von 38°C (100°F) für 24 Stunden ohne Abspaltung widersteht. Die Polyethylenlage (bevorzugte LDPE) wirkt als verbindende Lage, um die HDPE-Lage und die PET-Lage miteinander zu verbinden. Das PET wird zur Verwendung mit dem LDPE chemisch vorbehandelt, das als die verbindende Lage zwischen PET und HDPE heiß (etwa 316°C oder 600°F) aufgetragen wird. Die Polyethylenlage (bevorzugt LDPE) ist vorzugsweise lichtundurchlässig und im speziellen Fall weiß, um für den Aufdruck eine Hintergrundfarbe bereitzustellen und Lichtundurchlässigkeit zu gewähren, um zwischen den Regionen, die durch das Siegeln von der Wärme beeinträchtigt sind und den Regionen, die von der abdichtenden Oberfläche weiter entfernt sind ein ästhetisch gleichförmigeres Aussehen zu geben. Die Polyester/Urethan-Lage 117, die sehr dünn ist und weniger als 25 Mikrometer (1 mil) und bevorzugt lediglich etwa 2,5 Mikrometer (0,1 mil) beträgt, wirkt als eine verbindende Lage zur Verbindung der HDPE-Lage 116 und der abdichtenden Lage 118 aus LDPE-EVA. Das LDPE-EVA der Lage 118 ist besonders geeignet, um in Behälter 12 dem Polypropylen eine Abdichtung zu geben. Es wird davon ausgegangen, dass die Menge des EVA in der abdichtenden Lage 118 in Abhängigkeit vom Material des Behälters 12 variiert werden kann. Es wird ferner davon ausgegangen, dass, wenn ein HF- oder Ultraschallschweißen zur Anwendung gelangt, es möglich sein müßte, eine ausgesprochene untere abdichtende Lage 118 wegzulassen. Die abdichtende Lage 118 ist vorzugsweise nicht dicker als 32 Mikrometer (1,25 mil) oder ihr Volumen würde andernfalls die Faltung-bewahrende Fähigkeit der HDPE-Lage, zurückgezogen zu bleiben, übertreffen.
  • Die "Faltung-bewahrenden" Merkmale der mehrschichtigen Folie werden mit Hilfe der LDPE- und HDPE-Lagen und hauptsächlich mit Hilfe der HDPE-Lage vermittelt. Die Faltung-bewahrenden Merkmale sind von der Art, dass, wenn Deckelfolie 14 mit einem noch an dem Behälter 12 befindlichen Abschnitt aufgezogen wird und dann von der Hand des Benutzers freigegeben wird, die Folie 14 entsprechend der Darstellung in 3 bis 4 und 6 bis 7 nach dem Öffnen zurückgezogen oder zurückgebogen bleibt, um einen bequemen Zugriff zu der Systemklinge zu erlauben. In dem Fall von darin enthaltenen Artikeln, die von den Händen eines Benutzers gegriffen werden könnten, sind die Faltung-bewahrenden Merkmale derart beschaffen, dass es einen weitgehend ungehinderten Zugriff für einen Finger der Hand beim Zugriff des Artikels im Inneren gibt. Im Allgemeinen resultiert entsprechend der Darstellung in 6 eine ausreichende Faltung, wenn der Winkel zwischen dem entfernten Abschnitt und der abdichtenden Oberfläche 22 größer ist als 30° und am meisten bevorzugt größer als 45° (die mit gestrichelter Linie schematisch dargestellte Position). Aus einer anderen Sicht betrachtet, wie sie beispielsweise in 6 oder 7 dargestellt ist, resultiert eine ausreichende Faltung in dem zurückgezogenen Abschnitt der Deckelfolie, die hinter einer Position bleibt, um mindestens die Hälfte der Fläche des Zugriffes zu dem Behälter freizulegen und einen weitgehend unbeeinträchtigten Zugriff zu einem darin befindlichen Objekt zu erlauben. Vorzugsweise verbleibt entsprechend der Darstellung in 7 der entfernte Abschnitt der Deckelfolie in der Regel hinter einer Mittellinie durch die Mitte des Behälters zwischen den Seitenflächen. Speziell bleibt die Deckelfolie 14 ausreichend weit zurückgefalten, so dass der Handgriff beim Verbinden mit der Systemklinge im Wesentlichen zugänglich ist und die Systemklinge ohne weitere Behinderung entnommen werden kann.
  • Die Dampfsperreigenschaften werden durch die LDPE- und HDPE-Lagen und hauptsächlich durch die HDPE-Lage vermittelt. Die Dampfsperreigenschaft der Folie kann in Form der Wasserdampfdurchlässigkeit ("Moisture Vapor Transmission Rate", MVTR) angegeben werden. Vorzugsweise beträgt die MVTR weniger oder gleich etwa 0,16 Gramm Wasser pro 100 in.2 (645 cm2) pro 24 Stunden unter den Bedingungen von 37,8°C (100°F) und 90% relative Luftfeuchte.
  • Die Verwendung der HDPE-Lage zusammen mit der LDPE-Lage vermittelt vorteilhaft die gewünschte Kombination der Faltung-bewahrenden Merkmale und der Feuchtigkeitsperreigenschaften.
  • Darüber hinaus wird die Deckelfolie durch Verwendung der LDPE-Lage verbessert, die sandwichartig zwischen der äußeren PET-Lage und der HDPE-Lage eingeschlossen ist, um den zusätzlichen Vorteil des Schutzes der Unversehrtheit der Folie zu vermitteln, wie beispielsweise die Reißfestigkeit und der Zusammenhalt beim Bedrucken.
  • Der Aufbau der Kunststofffolie des Deckels 14 ist gegenüber dem einer Metallfolie bevorzugt, da er den EAS-Anforderungen genügt. In einem EAS- System werden kleine Anhänger (die üblicherweise ein Metall im Inneren enthalten) an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung deaktiviert, so dass kein Alarm ausgelöst wird, wenn ein zahlender Kunde das Geschäft verlässt. Wenn auf einer Verpackung eine Metallfolie verwendet wird, die eine Rasier-Systemklinge enthält, könnte die Kombination von Metallfolie und den Metallklingen in unmittelbarer Nähe das einwandfreie Funktionieren des EAS-Anhängers stören.
  • Die Deckelfolie 14 bewahrt ihren strukturellen Zusammenhalt und delaminiert nicht, reißt nicht bei ihrer Entfernung (d.h. sie ist in einem Stück abziehbar) und wird in Gegenwart von Wasser und Haushaltsreinigungsmitteln nicht abgebaut (die beispielsweise in einer Badewanne zur Anwendung gelangen könnten) oder durch Produkte der Rasurausführung, und schützt die darin aufbewahrten Artikel gegenüber Feuchtigkeit und Reinigungsmitteln, verfügt über die Faltungbewahrenden Merkmale zur leichten Entnahme des Produktes, ist kostengünstiger als bekannte Metallfolien, ist bedruckbar und greift nicht störend in EAS-Systeme ein. Die Faltung-bewahrenden Merkmale ermöglichen ein Öffnen der Verpackung bei Gebrauch, ohne dass der Deckel vollständig von dem Behälter abgelöst werden muss, was die Entnahme in einem Stück erleichtert und eine einwandfreie Bewältigung von Abproduktströmen unterstützt sowie das Rückführen aller Kunststoffmaterialien in den Kreislauf.
  • Andere Ausführungsformen der Erfindung liegen im Geltungsbereich der Ansprüche, wie beispielsweise eine metallisierte Kunststofflage, die z.B. mit Hilfe der Abscheidung aus der Dampfphase erzeugt wird, in geringen Mengen für ein gewünschtes ästhetisches Aussehen verwendet werden könnte, ohne EAS-Systeme zu stören.

Claims (46)

  1. Versiegelte Kunststoffverpackung für einen Artikel des persönlichen Gebrauchs, aufweisend einen Kunststoffbehälter, der einen Aufbewahrungsbereich abgrenzt und über eine abdichtende Oberfläche um einen Zugriff zu dem Bereich verfügt, sowie eine mehrschichtige Folie, die auf der abdichtenden Oberfläche aufgeschweißt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrschichtige Folie eine Vielzahl von Kunststofflagen aufweist und dass mindestens eine der Lagen eine hochbelastbare, nichtmetallische Lage ist, die über ein die Faltung-bewahrendes Merkmal verfügt, wobei die Folie von der abdichtenden Oberfläche in einem Stück abziehbar ist.
  2. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen eine weitere Lage einschließt, die mit der abdichtenden Oberfläche klebfähig ist.
  3. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 2, wobei die weitere Lage eine Ethylen/Vinylacetat-aufweisende, abdichtende Lage ist.
  4. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 2, wobei die weitere Lage eine Polyethylen niedriger Dichte aufweisende abdichtende Lage ist.
  5. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 2, wobei die weitere Lage eine Polyethylen niedriger Dichte und Ethylen/Vinylacetat-aufweisende abdichtende Lage ist.
  6. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen eine HDPE-aufweisende Lage und eine LDPE-aufweisende Lage aufweist.
  7. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen eine HDPE-aufweisende Lage aufweist.
  8. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 2, wobei die mindestens eine hochbelastbare Lage eine äußere, PET-aufweisende Lage aufweist und ferner eine innere, HDPE-aufweisende Lage unterhalb der äußeren Lage aufweist.
  9. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 8, wobei die mindestens eine hochbelastbare Lage ferner eine weitere, LDPE-aufweisende innere Lage aufweist.
  10. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 8, ferner aufweisend eine innere Lage, die zwischen der HDPE-aufweisenden Lage und der klebfähigen Lage Polyester/Urethan aufweist.
  11. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei eine der Lagen eine metallisierte Kunststofflage ist.
  12. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die an der abdichtenden Oberfläche angrenzende Lage mit der abdichtenden Oberfläche heißsiegelfähig ist.
  13. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die an der abdichtenden Oberfläche angrenzende Lage mit der abdichtenden Oberfläche durch HF-Schweißen klebfähig ist.
  14. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die an der abdichtenden Oberfläche angrenzende Lage einen Haftklebstoff aufweist.
  15. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie Eigenschaften einer Feuchtigkeitssperre hat.
  16. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie Eigenschaften der Chemikalienfestigkeit hat.
  17. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie während des Gebrauchs nicht delaminiert.
  18. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie bei Exponierung an Wasser und Haushaltsreinigungsmitteln nicht abgebaut wird.
  19. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie auf einer Innenseite dieser Lage einen Aufdruck trägt.
  20. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei in den Behälter Polypropylen einbezogen ist.
  21. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 2, wobei in den Behälter Polypropylen einbezogen ist sowie eine weitere Lage, die auch EVA aufweist.
  22. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass beim Zugreifen zu einem Artikel in dem Aufbewahrungsbereich für einen Finger der Hand ein weitgehend ungehinderter Zugriff besteht.
  23. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass der Winkel zwischen dem entfernten Abschnitt der Folie und der abdichtenden Oberfläche größer ist als 30°.
  24. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass der Winkel zwischen dem entfernten Abschnitt der Folie und der abdichtenden Oberfläche größer ist als 45°.
  25. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass der entfernte Teil der Folie hinter einer Position bleibt, um mindestens die Hälfte des Bereichs des Zugriffes zu dem Aufbewahrungsbereich freizulassen, um einen weitgehend ungehinderten Zugriff zu einem in diesem Bereich aufbewahrten Artikel zu ermöglichen.
  26. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei der Behälter über Seitenflächen verfügt und das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass der entfernte Abschnitt der Folie im Allgemeinen hinter einer Mittellinie durch den Behälter über die Hälfte zwischen den Seitenflächen bleibt.
  27. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Faltung-bewahrende Merkmal so beschaffen ist, dass der entfernte Abschnitt der Folie derart ausreichend zurückgefalten bleibt, dass der Griff eines Rasierapparats beim Verbinden mit einer Systemklinge in dem Aufbewahrungsbereich weitgehend ungehindert ist und die Systemklinge ohne wesentliche Behinderung entfernt werden kann.
  28. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 7, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen ferner eine Polyethylenterephthalat (PET) aufweisende Lage aufweist.
  29. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen über eine obere, Polyethylenterephthalat (PET) aufweisende Lage verfügt.
  30. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie frei von einer Metallfolie ist.
  31. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 30, wobei die Mehrschichtfolie, die frei von einer Metallfolie ist, papierfrei ist.
  32. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 30, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen eine Polyethylenterephthalat (PET) aufweisende Lage aufweist.
  33. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 31, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen eine Polyethylenterephthalat (PET) aufweisende Lage aufweist.
  34. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 32, wobei die Vielzahl von Kunststofflagen ferner eine HDPE-aufweisende Lage aufweist.
  35. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Mehrschichtfolie eine Dicke im Bereich zwischen etwa 0,0564 mm (2,13 mil) und etwa 0,111 mm (4,38 mil) hat.
  36. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrschichtfolie eine papierfreie und von einer Metallfolie freie Kunststoff-Mehrschichtfolie ist, in die eine oberste Skin-Lage einbezogen ist, die ein Polyethylenterephthalat (PET) (112) aufweist und eine Oberseite und eine Unterseite hat, eine erste Zwischenlage (114) mit einer koextensiv an der unteren Seite der obersten Skin-Lage haftenden Oberfläche und einer Trägerschicht 116, die Polyethylen hoher Dichte (HDPE) aufweist und eine obere Seite und eine untere Seite hat, wobei die obere Seite koextensiv an der ersten Zwischenschicht (114) haftet und unterhalb dieser angeordnet ist.
  37. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 36, wobei die erste Zwischenschicht ein Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) aufweist.
  38. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 36, wobei die Mehrschichtfolie ferner eine abdichtende Struktur aufweist, die unterhalb der HDPE-Trägerschicht angeordnet ist und mit der abdichtenden Oberfläche klebfähig ist und eine zweite Klebschicht (117) aufweist mit einer Oberfläche, die koextensiv an der unteren Seite der HDPE-Trägerschicht haftet, und einer untersten abdichtenden Lage (118), die mindestens ein Polymer enthält, das ausgewählt ist aus der Gruppe von Polymeren, bestehend aus (i) Polyethylen, (ii) Ethylen/Vinylacetat (EVA) und (iii) Polyethylen/EVA.
  39. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 38, wobei die zweite Klebschicht ein Urethan aufweist.
  40. Deckelmaterial, aufweisend eine hoch belastbare Kunststoff-Mehrschichtfolie für die Herstellung einer versiegelten Verpackung für einen Artikel des persönlichen Gebrauchs, der in einem Kunststoffbehälter aufgenommen werden kann, der einen Aufbewahrungsbereich abgrenzt und über eine abdichtende Oberfläche um einen Zugriff zu dem Bereich verfügt, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie eine papierfreie und von einer Metallfolie freie hoch belastbare Folie ist, in die eine obere Lage aus Polyethylenterephthalat (PET) einbezogen ist, eine zweite Lage aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und eine Trägerschicht aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE), wobei das Deckelmaterial von der abdichtenden Oberfläche in einem Stück abziehbar ist und über ein Faltung-bewahrendes Merkmal verfügt.
  41. Deckelmaterial nach Anspruch 40, wobei die obere Lage die äußerste ist und die zweite Lage sich zwischen der oberen Lage und der Trägerschicht befindet.
  42. Deckelmaterial nach Anspruch 40, ferner einschließend einen abdichtenden Bereich, der unterhalb der hoch belastbaren Kunststoff-Folie haftet, wobei der abdichtende Bereich mit der abdichtenden Oberfläche des Kunststoffbehälters heißsiegelbar ist und eine Klebschicht (117) aufweist mit einer koextensiv an einer unteren Seite der hoch belastbaren Kunststoff-Mehrschichtfolie haftenden Oberfläche und einer untersten abdichtenden Lage (118), die mindestens ein Polymer enthält, ausgewählt aus der Gruppe von Polymeren, bestehend aus (i) Polyethylen, (ii) Ethylen/Vinylacetat (EVA) und (iii) Polyethylen/EVA.
  43. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrschichtfolie frei von einer Metallfolie ist und dass mindestens eine der Lagen der Mehrschichtfolie eine HDPE-Lage mit einem Faltung-bewahrenden Merkmal ist.
  44. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 43, wobei eine weitere der Lagen Polyethylenterephthalat (PET) aufweist.
  45. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrschichtfolie frei von einer Metallfolie ist und das Faltung-bewahrende Merkmal der mindestens einen Schicht derart beschaffen ist, dass der abgezogene Abschnitt der Folie hinter einer Position bleibt, um mindestens die Hälfte der Fläche des Zugriffs zu dem Aufbewahrungsbereich freizulassen, um einen weitgehend ungehinderten Zugriff zu einem in diesem Bereich aufbewahrten Artikel zu ermöglichen.
  46. Versiegelte Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrschichtfolie frei von einer Metallfolie ist und dass der Behälter über Seitenflächen verfügt und dass das Faltung-bewahrende Merkmal der mindestens einen Lage derart beschaffen ist, dass der abgezogene Abschnitt der Folie in der Regel hinter einer Mittellinie durch die Behälterhälfte zwischen den Seitenflächen bleibt.
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