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Die
Erfindung betrifft generell Luftfedern und insbesondere ein Abstandsstück oder
Zwischenplatte für
den Kolben oder die Wulstplatte einer Luftfeder. Insbesondere betrifft
die Erfindung ein nicht metallisches Abstandsstück für den Kolben oder die Wulstplatte
einer Luftfeder, wobei das Abstandsstück einen Aufbau besitzt, der
Festigkeit in einer unterschiedlichen Anzahl von Befestigungsausgestaltungen
und ein Lochmuster schafft, das zu einer Vielzahl unterschiedlicher
Luftfederzusammenbauten passt.
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Die
Lehre der DE-A-296 16 257 beschreibt eine Kunststoffbefestigungsplatte
mit Vorsprüngen, die
einen ringförmigen
Körper
mit einer mittigen Nabe, einem Außenrand und einer Vielzahl
von Tragarmen besitzt, die sich zwischen Nabe und Rand erstrecken.
Die Funktion des Abstandsstücks
wird dort nicht erwähnt.
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Pneumatische
Zusammenbauten, wie z.B. Luftstellglieder und Luftfedern sind seit
vielen Jahren zu den unterschiedlichsten Zwecken verwendet worden.
Das Luftstellglied umfasst normalerweise eine flexible Gummihülse oder
Gummibalg, der einen Vorrat unter Druck stehenden Strömungsmittels
und eine Zufuhr zum Steigern oder Verringern des darin enthaltenden,
unter Druck stehenden Strömungsmittels
enthält.
Der flexible Balg ist aus einem flexiblen elastomeren Material gebildet,
das häufig
Verstärkungscords
enthält,
wo die Flexibilität
des Materials einer ersten Endkappe ermöglicht, sich mit Bezug zu einer
weiteren Endkappe axial zu bewegen, die innerhalb der Enden des
Balgs befestigt sind, während die
Menge an unter Druck stehendem Strömungsmittel verändert wird.
Wenn das Luftstellglied zwischen einem beweglichen oder betätigbaren
Objekt und typischerweise einem festliegenden Objekt positioniert wird,
bewegt sich das bewegbare Objekt in Korrelation zur Axialbewegung
der Endkappen.
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Was
pneumatische Federn anbelangt, die üblicherweise als Luftfedern
bezeichnet werden, ist der Aufbau mit einer flexiblen Gummihülse oder Gummibalg ähnlich,
der einen Vorrat an unter Druck stehendem Strömungsmittel enthält. Die
Luftfeder weicht darin ab, dass sie einen oder mehrere Kolben besitzt,
die mit Bezug zum flexiblen Balg bewegbar sind. Der Kolben bewirkt
die Kompression und Expansion des Strömungsmittels innerhalb des
Balges, während
sich der Balg ausdehnt bzw. zusammenzieht, wodurch Stoßbelastungen
absorbiert und/oder Vibrationen gedämpft werden. Der flexible Balg
ist aus einem flexiblen elastomeren Material geformt, das typischerweise
Verstärkungscords
umfasst. Der Aufbau dieses Balges erlaubt dem Kolben, dass er sich
axial mit Bezug zu einem anderen Kolben oder Endkappe bewegen kann,
der bzw. die am anderen Ende des Balges befestigt ist. Ein Anwendungszweck
für solche
Luftfedern liegt bei Kraftfahrzeugen vor, wo die Feder eine Dämpfung zwischen
den beweglichen Teilen des Kraftfahrzeugs vorsieht, hauptsächlich,
um Stoßbelastungen
zu absorbieren, die auf die Kraftfahrzeugachsen einwirken, wenn
das Rad auf einen Gegenstand in der Strasse auftritt oder in eine
Vertiefung hineinfällt.
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Ein
Problem mit Luftfedern liegt darin, dass sie in einer breiten unterschiedlichen
Vielzahl von Formen und Größen vorgesehen
werden müssen, um
den zahlreichen Aufhängungssystemkonfigurationen
zu passen, die im Stand der Technik bekannt sind. Als solcher ist
der Luftfederhersteller dazu gezwungen, jede Luftfederausgestaltung
in einer unterschiedlichen Vielzahl von Höhen und Durchmessern vorzusehen,
so dass jede Aufhängungsanwendung unter
die Designmöglichkeit
mindestens eines Luftfederzusammenbaus fällt. Es ist deshalb im Stand
der Technik wünschenswert,
Abstandsstücke
oder Zwischenplatten vorzusehen, die mit Luftfedern kombiniert werden
können,
um die Designmöglichkeiten des
Luftfederzusammenbaus zu erweitern. Abstandsstücke ermöglichen, dass die Designhöhe, Minimumhöhe, Maximumhöhe und der
Hub eines Luftfederzusammenbaus leicht modifiziert werden können. Die
Abstandsstücke
gestatten so dem Hersteller, dass die Gesamtzahl der Luftfederkonfigurationen
im Inventar und der Herstellungslinie verringert werden kann. Es
ist deshalb im Stand der Technik wünschenswert, ein verbessertes
Abstands stück
für eine
Luftfeder vorzusehen, die diese Funktionen ausführen kann.
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Vorbekannte
Abstandsstücke
sind aus einem Metall hergestellt worden, das typischerweise Aluminium
oder Stahl ist. Ein Problem bei der Herstellung von Abstandsstücken aus
Metall liegt in den Gesamtkosten, die mit dem Guss oder der Formgebung
des Metallabstandsstücks
zusammenhängen. Ein
weiteres Problem ist das Gewicht der Metallabstandsstücke. Ein
weiteres Problem liegt darin, dass die Abstandsstücke harten
Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, die zur Korrosion der Metallabstandsstücke führen. Es
ist deshalb wünschenswert
im Stand der Technik, ein leichtgewichtiges, nicht korrosives Abstandsstück vorzusehen.
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Ein
Problem im Stand der Technik bei der Herstellung von Abstandsstücken für Luftfederzusammenbauten
aus leichtgewichtigen, nicht korrosiven Materialien, wie z.B. Kunststoff,
liegt darin, dass die Abstandsstücke
während
des Gebrauchs bedeutenden Kräften
ausgesetzt sind. Die Abstandsstücke müssen also
mit einem Sicherheitsfaktor konstruiert werden, da sie in Kraftfahrzeugaufhängungen
eingesetzt werden. Ein besonderes Problem, dass sich auf die Festigkeit
der Abstandsstücke
bezieht, tritt bei den Halbträgerbefestigungsanordnungen
auf, wo das Abstandsstück
nicht insgesamt von einem Aufhängungsglied
gestützt
wird, wie es der Fall ist, wenn das Abstandsstück sich über die Kante eines Aufhängungsgliedes
hinaus erstreckt. Es ist deshalb wünschenswert im Stand der Technik,
ein nicht metallisches Abstandsstück vorzusehen, das stark genug ist,
den Betriebsumgebungsbedingungen einer Luftfeder zu widerstehen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Im
Hinblick auf das Vorstehende liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Abstandsstück oder Zwischenplatte für eine Luftfeder
bzw. einen Luftfederzusammenbau vorzusehen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Abstandsstück für eine Feder
vorzusehen, die aus einem nicht metallischen Material hergestellt wird,
wie z.B. faserverstärktem
Kunststoff.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Abstandsstück für einen
Federzusammenbau vorzusehen, der aus einem im wesentlichen nicht
korrosiven Material hergestellt ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder zu schaffen, die ein Lochmuster besitzt, das mit verschiedenartigen
Kolbenbefestigungsmustern zusammenwirkt, wie z.B. eine Einzentrumsbefestigung,
ein Zweipunkt-, ein Dreipunkt- oder ein Vierpunktbefestigungsmuster.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder zu schaffen, die eine Vielzahl struktureller Träger besitzt,
die eine Abstützung
liefern, während
die Menge an eingesetztem Material zur Bildung des Abstandsstückes minimiert
wird.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder zu schaffen, die eine kontinuierliche Flächenunterbrechung
besitzt, angrenzend an ihren Außendurchmesser,
die das Verziehen oder das Verbeulen minimiert, um den Kontakt zwischen
der Luftfeder und dem Kolben zu maximieren.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine Luftfeder
zu schaffen, die in einer vollständig
ausgestreckten oder Halbträgerbefestigungsanordnung
befestigt werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder zu schaffen, die Umfangsrippen besitzt, die an den Kanten
des Abstandsstückes
Tragfunktionen vorsehen, wenn das Abstandsstück in einer Halbträgerbefestigung
gelagert ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder vorzustehen, die mit zusätzlichen Abstandsstücken oder
Zwischenplatten gestapelt werden kann, um die wirksame Höhe des Abstandsstücks zu steigern.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein nicht metallisches
Abstandsstück
für eine
Luftfeder vorzusehen, die relativ leicht und preiswert herzustellen
ist.
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Diese
und weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden durch das
Abstandsstück
für eine Luftfeder
nach Anspruch 1 erzielt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung, die die beste Art und Weise aufzeigt, in der sich die
Patentinhaber die Anwendung der Prinzipien der Erfindung vorstellen,
wird in der folgenden Beschreibung dargestellt und in den Zeichnungen
aufgezeigt, wobei insbesondere und vorherrschend auf die anhängenden
Ansprüche
hingewiesen wird.
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Es
zeigt:
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1 eine
Seitenansicht einer Aufhängungsanordnung,
die an einem Rahmen an einem Kraftfahrzeug befestigt ist, das eine
Luftfeder besitzt, die mit dem erfindungsgemäßen Abstandsstück befestigt
ist;
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2 eine
Draufsicht auf das Abstandsstück,
entlang der Linie 2 - 2 der 1, wobei
Teile weg gebrochen sind;
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3 eine
Draufsicht von unten auf das Abstandsstück;
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4 einen
Schnitt entlang der Linie 4 - 4 der 2;
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5 eine
Ansicht ähnlich
zur 4, die eine einzige mittige Befestigungskonfiguration
zeigt;
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6 einen
vergrößerten Schnitt
entlang der Linie 6 - 6 der 3; und
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7 einen
vergrößerten Schnitt
entlang der Linie 7 - 7 der 3.
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Gleiche
Bezugszeichen beziehen sich in sämtlichen
Zeichnungen auf gleiche Teile.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Das
Abstandsstück
oder die Zwischenplatte der vorliegenden Erfindung ist generell
durch das Bezugszeichen 10 in den beiliegenden Zeichnungen angedeutet.
Das Abstandsstück 10 ist
aus einem nicht metallischen Material hergestellt. In der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das Abstandsstück 10 aus einem Kunststoff
hergestellt, und insbesondere aus einem faserverstärkten Kunststoff.
Die Herstellung des Abstandsstücks 10 aus
einem nicht metallischen Material, wie z.B. faserverstärktem Kunststoff,
ermöglicht,
dass das Abstandsstück 10 leichtgewichtig,
relativ preiswert und leicht herzustellen ist und im wesentlichen
gegenüber
korrosiven Materialien widerstandsfest ist, auf die das Abstandsstück 10 in
seiner normalen Arbeitsumgebung trifft. Der Aufbau des Abstandsstücks 10 stellt
ferner sicher, dass es stark genug ist, den Kräften zu widerstehen, die in
seiner Arbeitsumgebung auftreten.
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Ein
Beispiel der Arbeitsumgebung des Abstandsstücks 1Q wird in 1 gezeigt.
Diese Arbeitsumgebung ist ein Aufhängungszusammenbau 12,
der an einem Rahmen 14 eines Kraftfahrzeugs, wie z.B. einem
Lastzug befestigt ist. Der Aufhängungszusammenbau 12 kann
eine Verstrebung 16 und ein Aufhängungsteil 18 wie
z.B. einen hinteren Arm umfassen. Das Aufhängungsteil 18 ist
typischerweise an der Verstrebung 16 oder am Rahmenteil 14 beweglich
gelagert. Ein Achszusammenbau 20 wird am Aufhängungsteil 18 befestigt
und ist so in Bezug zum Rahmenteil 14 beweglich. Der Umriss
eines Rades 22 des Kraftfahrzeugs wird in 1 in
gestrichelten Linien gezeigt.
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Das
Aufhängungsteil 18 ist
ferner mit dem Rahmenteil 14 durch einen Luftfederzusammenbau 24 verbunden.
Der Luftfederzusammenbau 24 absorbiert diejenigen Kräfte, die
auf das Aufhängungsteil durch
das Rad 22 übertragen
werden, wenn das Rad 22 auf Unregelmäßigkeiten in der Straßenoberfläche 26 trifft.
In der in 1 gezeigten Ausführungsform ist
der Achszusammenbau 20 zwischen der Verstrebung 16 und
der Luftfeder 24 angeordnet. In den anderen Ausführungsformen
kann der Achszusammenbau 20 in abweichenden Positionen
angeordnet werden. In Übereinstimmung
mit einem der Ziele der vorliegenden Erfindung wird das Abstandsstück 10 eingesetzt,
um die Luftfeder 24 an der Aufhängung 18 zu befestigen,
um den korrekten Abstand der Feder zwischen dem Rahmen 14 und
dem hinteren Arm 18 zu schaffen.
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Die
Luftfeder 24 umfasst einen Balg 28, der sich zwischen
einem Kolben 30 und einer Wulstplatte 32 erstreckt.
Der Balg 28 formt einen ausgewählt abgedichteten Hohlraum,
der ein komprimierbares oder unter Druck stehendes Strömungsmittel
wie z.B. Luft aufnimmt. Es dürfte
deshalb den Fachleuten einleuchten, dass die Luftfeder 24 bedeutsame
Kräfte absorbiert,
die durch den Achszusammenbau 20 auf die Aufhängung 18 übertragen
werden. Es ist deshalb bedeutsam, dass das Abstandsstück 10 so
ausgestaltet und aufgebaut ist, dass es diesen Kräften in einer
unterschiedlichen Vielzahl von Befestigungsausgestaltungen und im
Gebrauch mit einer Vielzahl von Federzusammenbauten 24 widersteht.
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Nach
einem der Ziele der vorliegenden Erfindung ist das Abstandsstück so aufgebaut,
dass es bedeutenden Kräften
widersteht, denen es in seiner Arbeitsumgebung ausgesetzt ist. In
dieser Hinsicht umfasst das Abstandsstück 10 (2 und 3) eine
mittige Nabe 40, einen äußeren Rand 42 und eine
Vielzahl struktureller Arme 44, die den äußeren Rand 42 mit
der mittigen Nabe 40 verbinden. In der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die in den Zeichnungen gezeigt wird, ist jeder Tragarm 44 radial
in Bezug zur mittigen Nabe 40 und dem äußeren Rand 42 angeordnet.
In anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
die Tragarme 44 in anderen Anordnungen in Bezug zur mittigen Nabe 40 und
dem äußeren Rand 42 angeordnet
sein. Zum Beispiel kann jeder Tragarm 44 im wesentlichen senkrecht
zu den anderen Tragarmen 44 sein, wobei jeder Tragarm 44 im
wesentlichen tangential in Bezug zur mittigen Nabe 40 angeordnet
ist.
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Das
Abstandsstück 10 besitzt
eine im wesentlichen ebene obere Befestigungsfläche 46, die durch
das Zusammenwirken der obersten Fläche der mittigen Nabe 40,
dem Außenrand 42 und
jedem Tragarm 44 geformt wird. Für die übrige Beschreibung und die
Ansprüche
dieser Beschreibung, so bezieht sich die Richtung „oben" oder „oberste" auf die Seite des
Abstandsstücks 10,
die dazu gedacht ist, mit der Luftfeder 24 verbunden zu
werden, unabhängig
von der tatsächlichen
Orientierung des Abstandsstücks 10 in
Bezug zur Straßenfläche 26.
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Die
mittige Nabe 40 umfasst eine oberste Wand 50 und
ein Paar beabstandeter konzentrischer Nabenwände 52 und 54.
Jede Nabenwand 52 und 54 ist im wesentlichen senkrecht
zur obersten Wand 50 und integral damit ausgebildet. In
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besitzt jede Nabenwand 52 und 54 eine
Höhe, die
im wesentlichen der Höhe
des Körpers
des Abstandsstücks 10 gleicht.
Eine Vielzahl Speichenrippen 56 erstreckt sich zwischen
den Nabenwänden 52 und 54 und
liefert dem Abstandsstück 10 zusätzliche
Festigkeit. Jede Speichenrippe kann in Bezug zur mittigen Nabe 40 radial
angeordnet sein. Jede Speichenrippe 56 besitzt ferner eine
Höhe, die
im wesentlichen geringer ist als die Höhe des Körpers des Abstandsstücks 10.
Als solche erstreckt sich jede Speichenrippe 56 nicht über die
gesamte Länge
der Nabenwände 52 und 54.
In der bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist jede Speichenrippe 56 mit der
obersten Wand 50 verbunden und erstreckt sich so nicht
bis zur Bodenfläche
des Abstandsstücks 10.
In der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform des Abstandsstücks 10 sind
16 Speichenrippen 56 zwischen den Nabenwänden 52 und 54 positioniert,
um dem Abstandsstück 10 Starrheit
und Festigkeit zu verleihen. In anderen Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung können
eine unterschiedliche Anzahl von Speichenrippen 56 eingesetzt
werden, ohne dass die Konzepte der vorliegenden Erfindung verlassen
werden.
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Die
mittige Nabe 40 umfasst ferner ein mittiges Befestigungsloch 58,
das zentral innerhalb der mittigen Nabe 40 positioniert
ist. Ein Einsatzbereich 60 erstreckt sich um das mittige
Befestigungsloch 58.
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In Übereinstimmung
mit einer weiteren Aufgabe der vorliegenden Erfindung umfasst der äußere Rand 42 eine
ringförmige
Nut 62, die in einer im wesentlichen horizontalen obersten
Wand 64 des äußeren Randes 42 ausgebildet
ist. Der Außenrand 42 umfasst
ferner eine im wesentlichen senkrechte Seitenwand 66, die
den Außenumfang
des Abstandsstücks 10 bildet.
Wie aus den 6 und 7 ersichtlich,
ist die Nut 62 radial von der Seitenwand 66 eingesetzt.
In der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Nut 52 in einer Entfernung,
die im wesentlichen der Dicke der Seitenwand 66 gleicht,
eingesetzt. Die Nut 62 ist ferner geformt und ausgestaltet,
um eine im wesentlichen konstante Wanddicke am Übergang zwischen jedem Tragarm 44 und
dem Außenrand 42 aufrechtzuerhalten.
Die Nut 62 hält
ferner eine im wesentlichen konstante Wanddicke im Außenrand 42 aufrecht.
Die Nut 62 verhindert, dass das Abstandsstück 10 sich
verzieht oder verbeult und maximiert den Kontakt zwischen Kolben 18 und
Abstandsstück 10.
In den Ausführungsformen
der Erfindung, die faserverstärkten Kunststoff
einsetzt, fungiert die Nut 62 ferner dazu, die Fasern im
Außenrand 62 neu
auszurichten, um die Festigkeit des Abstandsstücks 10 zu erhöhen.
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Eine
Vielzahl von Tragrippen 68 ist ferner am Außenrand 42 (3)
ausgebildet. Jede Tragrippe 68 umfasst eine nach innen
ausgerichtete, gewinkelte Fläche 70,
die sich von einer oberen Wand 64 zur Bodenfläche des
Abstandsstücks 10 nach
unten erstreckt. Die Rippe 68 umfasst danach eine im wesentlichen
horizontale untere Fläche 72,
die die gewinkelte Fläche 70 mit
der Seitenwand 66 verbindet. In der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist ein Tragrippenpaar 68 zwischen
jedem Tragarmpaar 44 positioniert, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Die
Ausgestaltung des Außenrands 42 ist besonders
wichtig, wenn das Abstandsstück 10 in
einer Teiltragbefestigungskonfiguration befestigt ist, wie es in
den Zeichnungen gezeigt wird. Bei dieser Art von Ausgestaltung erstrecken
sich Teile des Abstandsstücks 10 nach
außen über das
Aufhängungsglied 18,
z.B. an den Seiten, wie es in 2 gezeigt ist,
und am Ende, wie es durch das Bezugszeichen 74 in den 2, 4 und 5 angedeutet
ist. Überhänge, wie
solche beim Bezugszeichen 74 erzeugen bekanntermaßen relativ
große
Belastungen und Spannungen sowie andere Kräfte im Abstandsstück 10.
Es ist deshalb eine wichtige Funktion des Außenrandes 42, diese
Kräfte
zu antizipieren und so aufgebaut zu sein, dass er solchen Kräften widersteht.
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Jeder
Tragarm 44 besitzt einen im wesentlichen T-förmigen Querschnitt,
wobei der Querschnitt einen im wesentlichen senkrechten Schenkel 80 und eine
im wesentlichen horizontal verlaufende obere Wand 82 besitzt.
Die oberen Wände 82 besitzen
eine solche Größe und sind
so gestaltet, dass sie Öffnungen 84 zwischen
jedem Tragarmpaar 44 vorsehen. Die Öffnungen 84 erlauben
es, dass weniger Material bei der Herstellung des Abstandsstücks 10 eingesetzt
werden kann.
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Jede
obere Wand 82 ist im wesentlichen eben zur oberen Wand 50 und
zur oberen Wand 64. Jeder senkrechte Schenkel 80 besitzt
im wesentlichen die gleiche Höhe
wie die Höhe
des Körpers
des Abstandsstücks 10.
Jeder senkrechte Schenkel 80 erstreckt sich vollständig zwischen
der äußeren Nabenwand 54 und
dem Außenrand 42.
In der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gibt es 8 Tragarme 44, die sich
radial von der mittigen Nabe 40 zum Außenrand 42 erstrecken.
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Der
Körper
des Abstandsstücks 10 umfasst ferner
vier Befestigungslöcher 90,
die gleichmäßig um das
Abstandsstück 10 beabstandet
sind. In der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist jedes Befestigungsloch 90 am
Treffpunkt von Tragarm 44 und Außenrand 42 so ausgebildet, dass
die zwei Elemente unter Ausbildung des Loches 90 zusammenwirken.
Jedes Befestigungsloch 90 grenzt so an den Außenumfang
des Abstandsstücks 10 an.
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4 zeigt
die Verwendung des Abstandsstücks 10 zur
Befestigung des Kolbens 30 unter Verwendung zumindest eines
Paares von Befestigungsschrauben 92, die schraubbar in
einem mit Gewinde versehenen Loch 91 aufgenommen werden,
das im Kolben 30 ausgebildet ist, wobei die Befestigungsschrauben
sich gleitend durch die Befestigungslöcher 90 erstrecken.
Der Kopie jeder Schraube 92 tritt mit dem Aufhängungsteil 18 in
Eingriff und klemmt das Abstandsstück 10 zwischen Kolben 30 und
Aufhängungsteil 18 fest.
Wie in den Zeichnungen gezeigt ist, ist es bevorzugt, dass der Außendurchmesser
des Abstandsstücks 10 im
wesentlichen dem Außendurchmesser
des unteren Endes des Kolbens 30 entspricht. In den Zeichnungen
ist es jedoch ebenfalls gezeigt, dass es nicht notwendig ist, dass
der gesamte Durchmesser des Abstandsstücks 10 durch das Aufhängungsteil 18 abgestützt wird,
da das Abstandsstück 10 stark
genug ist, den Kräften
zu widerstehen, die vom Aufhängungsteil 18 auf
die Luftfeder 24 übertragen
werden. Eine alternative Befestigungsausgestaltung ist in 5 mit
einem unterschiedlichen Kolben 94 gezeigt. Der Kolben ist
am Aufhängungsteil 18 durch
eine einzige Befestigungsschraube 96 befestigt, die durch
das mittige Befestigungsloch 58 in der mittigen Nabe 40 verläuft. Die Befestigungsschraube 96 steht
schraubbar mit einem mit Gewinde versehenen Loch 98 eines
Prellbocks 100 in Verbindung, der innerhalb der Luftfederanordnung 102 auf
der Klemmplatte 103 angeordnet ist.
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Demgemäß ist das
nicht metallische Abstandsstück
für eine
Luftfeder vereinfacht, bietet eine effektive, sichere, kos tengünstige und
effiziente Vorrichtung, welche alle aufgezählten Ziele erreicht, das Eliminieren
der mit vorbekannten Vorrichtungen erfahrenen Schwierigkeiten ermöglicht und
Probleme auf dem Fachgebiet löst
und dort neue Ergebnisse erzielt.
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In
der vorstehenden Beschreibung wurden zum Zwecke der Kürze, Klarheit
und des Verständnisses
bestimmte Ausdrücke
verwendet; es sollen daraus jedoch keine unnötigen Beschränkungen über die
durch den Stand der Technik gegebenen Erfordernisse hinaus geschlossen
werden, da solche Ausdrücke
zu beschreibenden Zwecken verwendet werden und in weitreichendem
Sinne verstanden werden sollen.
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Des
weiteren geschieht die Beschreibung und die Darstellung der Erfindung
im Wege von Beispielen, und der Umfang der Erfindung wird durch
die gezeigten oder beschriebenen, genauen Einzelheiten nicht beschränkt.
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Nachdem
nun die Merkmale und Entdeckungen der Erfindung, die Art und Weise,
wie das nicht metallische Abstandsstück für eine Luftfeder aufgebaut
ist und verwendet wird, die Eigenschaften der Konstruktion und die
vorteilhaften, neuen und nutzbringenden, erhaltenen Ergebnisse beschrieben
worden sind, werden die neuen und nutzbringenden Strukturen, Vorrichtungen,
Elemente, Anordnungen, Teile und Kombinationen in den nachfolgenden
Ansprüchen
angegeben.