DE60019709T2 - Nadelschutzvorrichtung - Google Patents

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    • A61M5/3245Constructional features thereof, e.g. to improve manipulation or functioning
    • A61M2005/3247Means to impede repositioning of protection sleeve from needle covering to needle uncovering position
    • A61M2005/325Means obstructing the needle passage at distal end of a needle protection sleeve

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf medizinische Vorrichtungen und insbesondere auf eine Nadelschutzvorrichtung zum sicheren Abschließen einer Nadel auf einen Katheter.
  • Hintergrund
  • Intravaskuläre Vorrichtungen, wie Katheteranordnungen werden allgemein für ein Durchleiten von Fluiden zwischen einer Vorrichtung, wie einer Spritze oder einem Tropf, zu oder von Körperlumen, wie Venen oder Arterien, oder anderen internen Zielstellen verwendet. Eine derartige Anordnung umfaßt bzw. beinhaltet üblicherweise eine Nabe, ein Katheterrohr und eine Nadel. Ein Ösenring ist typischerweise in den Katheter eingesetzt. Das Katheterrohr gemeinsam mit dem Ösenring ist bzw. wird dann in eine Öffnung in der Nase der Nabe eingesetzt und wird an der Nabe durch ein Preßpassen des Ösenrings innerhalb der Nase der Nabe gesichert. Diese Naben- und Rohranordnung wird dann über eine scharfe Nadel montiert, welche wiederum an einer Kunststoffnabe festgelegt ist. Die scharfe Spitze der Nadel wird verwendet, um Körperlumen zu durchstechen, so daß ein Zutritt in das Körperlumen durch die Nadel und nachfolgend den Katheter erzielt werden kann. Sobald der Katheter und die Nadel innerhalb des Körperlumens bzw. -hohlraums angeordnet sind, wird die Nadel entfernt und verworfen bzw. entsorgt, während das Katheterrohr in dem Körperlumen verbleibt. Eine Spritze oder ein Rohr eines Tropfs wird dann an die Nabe festgelegt, so daß Fluiden durch die Nabe und den Katheter zwi schen dem Tropf oder der Spritze und dem Körperlumen hindurchgeführt werden können. Die Nabe ist typischerweise aus Materialien gefertigt bzw. hergestellt, welche eine ausreichende Steifigkeit zur Verfügung stellen, um sicher Tropfleitungen daran festzulegen, und das Katheterrohr ist üblicherweise aus einem Material gefertigt, welches flexibel und weich ist, um eine Körperverletzung zu minimieren.
  • Um zu verhindern, daß die verwendete geschärfte distale Spitze einer Nadel unabsichtlich die Haut eines Arbeiters im Gesundheitsdienst durchsticht, kann eine Abdeckung gemeinsam mit einem Innenschild verwendet werden, um die Nadel abzudecken. US-Patent Nr. 5,344,408, erteilt an Partika (Partika) stellt ein Beispiel einer Vorrichtung dar, die in der Technik verwendet wird. In Partika sichern Hebel und Zähne die Nadel derart, daß die Nadel nicht nach außen aus einem Gehäuse vorragt. Spezifischer ist ein Hebelarm mit einer Öffnung konfiguriert, um die Nadel aufzunehmen, und das distale Ende des Hebelarms kontaktiert die Innenoberfläche des Gehäuses. Jedoch ist diese Anordnung nicht stabil, da der Hebelarm nur einen Punkt der Anordnung kontaktiert. Die Anordnung kann gelöst werden, wenn eine Kraft auf das proximale Ende des Hebelarms aufgebracht bzw. angelegt wird. Es ist daher wünschenswert, eine Anordnung zu besitzen, welche die Stabilität der Nadel innerhalb eines Gehäuses erhöht, um eine Verlagerung der Anordnung zu verhindern.
  • Eine andere Nadelspitzenschutzvorrichtung ist in WO 99/08742 geoffenbart. Sie umfaßt die Merkmale des Oberbegriffes des angeschlossenen Anspruches 1. Ein Gehäuse für eine Federklemme ist durch die Katheternabe zur Verfügung gestellt. Nach einem Zurückziehen der Nadel von der Nabe sichert die Federklemme über der Nadelspitze und verläßt die Nabe auf der Nadelspitze, wodurch die Nadelspitze vor zufälligen bzw. unbeabsichtigten Nadelstichen geschützt wird.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zum Ausbilden einer Nadelsicherheitsvorrichtung, wie sie in Anspruch 11 definiert ist, und eine Nadelschutz- bzw. Nadelsicherheitsvorrichtung, wie sie in Anspruch 1 definiert ist, zur Verfügung, wobei die Nadelschutzvorrichtung eine Nadel, die ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, ein flexibles Glied, das ein proximales und ein distales Ende und eine Öffnung zum Aufnehmen der Nadel aufweist, und ein Gehäuse umfaßt. Das proximale und das distale Ende des flexiblen Glieds kontaktieren das Gehäuse an einem ersten Punkt, der nahe dem proximalen Ende des Gehäuses angeordnet ist, und an einem zweiten Punkt, der nahe dem distalen Ende des Gehäuses angeordnet ist. Zusätzliche Merkmale, Ausbildungen und Vorteile werden unter Berücksichtigung der Figuren und der detaillierten Beschreibung evident werden, die hier präsentiert wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die beiliegenden Zeichnungen sind aufgenommen, um ein besseres Verständnis der Erfindung zur Verfügung zu stellen, und sind in dieser Beschreibung enthalten und bilden ein Teil davon. Die Zeichnungen illustrieren Ausbildungen der Erfindung und dienen gemeinsam mit der Beschreibung dazu, um die Prinzipien der Erfindung zu erklären.
  • 1 ist eine Querschnittsansicht einer Ausbildung der Erfindung, wobei sich ein Glied in einer nicht verriegelten Position befindet.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht einer Ausbildung der Erfindung, wobei sich das Glied in einer verriegelten Position befindet.
  • 3 ist ein isometrische Ansicht einer Ausbildung der Erfindung, wobei sich ein Glied in einer verriegelten Position befindet.
  • 4 ist eine isometrische Ansicht einer Ausbildung der Erfindung, wobei sich ein Glied in einer verriegelten Position befindet.
  • 5 ist ein vergrößerte Schnittansicht eines Glieds, das in Übereinstimmung mit einer Ausbildung der vorliegenden Erfindung verwendet ist bzw. wird.
  • 6 ist ein isometrische Ansicht des Glieds von 1 in Übereinstimmung mit einer Ausbildung der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Sichern einer Nadelschutz- bzw. Nadelsicherheitsvorrichtungsanordnung ist geoffenbart. In der folgenden Beschreibung sind zahlreiche spezifische Details ausgeführt, um ein vollständigeres Verständnis der vorliegenden Erfindung zur Verfügung zu stellen. Es wird jedoch einem Fachmann offensichtlich sein, daß die vorliegende Erfindung ohne Anwendung dieser spezifischen Details ausgeführt werden kann. In anderen Fällen wurden gut bekannte Verfahren und Verfahrenstechniken nicht im Detail beschrieben, um eine unnotwendige Verwässerung bzw. Verdunkelung der vorliegenden Erfindung zu vermeiden.
  • 1 bis 4 zeigen eine Ausbildung der Erfindung. Die Anordnung 10 umfaßt bzw. beinhaltet ein Gehäuse 15, eine Nadel 45 und ein Glied 20. Das Gehäuse 15 hat ein proximales bzw. nahes Ende und ein distales bzw. entferntes Ende. Zusätzlich weist das Gehäuse 15 gegenüberliegende Seiten auf, welche mit dem proximalen und distalen Ende verbunden sind. Das Glied 20 besteht aus einem flexiblem Material, wie rostfreiem Stahl als Rohmaterial, welches es dem Glied 20 erlaubt, daß es durch eine Vielzahl von Verfahren gebogen wird, beinhaltend ein Verwenden eines Stempels zum Pressen auf das Glied 20, um einen Winkel an verschiedenen Punkten in dem Glied 20 auszubilden. Das Glied 20 hat wenigstens zwei Punkte, in welchen das Glied 20 abgewinkelt ist. Diese Winkel können von etwa 20° bis 90° reichen. Die abgewinkelten Punkte im Glied 20 sind bzw. werden durch einen ersten Kontaktpunkt 30 und einen zweiten Kontaktpunkt 40 repräsentiert bzw. dargestellt. Es wird erkannt bzw. geschätzt werden, daß, indem der erste Kontaktpunkt 30 und der zweite Kontaktpunkt 40 an unterschiedlichen Punkten der Innenoberfläche des Gehäuses 15 vorliegen, eine Ausbildung der Erfindung fähig ist, eine größere Stabilität zum sicheren Halten einer Nadel 45 an ihrem Platz vor, während und nach dem Einsetzen der Nadel 45 in einen Patienten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu dem ersten und zweiten Kontaktpunkt (30, 40) stellen ein dritter Kontaktpunkt 25 und ein vierter Kontaktpunkt 35 zwischen dem Glied 20 und dem Gehäuse 15 einen zusätzlichen Support bzw. eine zusätzliche Abstützung zum sicheren Halten der Nadel 45 an ihrem Platz zur Verfügung.
  • Das Glied 20 hat weiters eine Öffnung 42, um die Nadel 45 aufzunehmen. Obwohl es gezeigt ist, daß die Öffnung 42 im wesentlichen zentral in dem Glied 20 angeordnet ist, wird geschätzt werden, daß andere Konfigurationen auch verwendbar bzw. nützlich sind, um die Erfindung auszuführen. Beispielsweise kann das Glied 20 eine Mehrzahl von abgewinkelten Punkten besitzen, welche es dem Glied 20 ermöglichen, mehr als einen Ort zum Aufnehmen der Nadel 45 zu besitzen.
  • 1 und 3 illustrieren das Glied 20 in einer entriegelten bzw. nicht verriegelten Position, in welcher sich die Nadel 45 durch das Gehäuse 15 nach X1 erstreckt. Die Nadel 45 befindet sich während eines Einsetzens der Nadel 45 in den Patienten, und während sich die Nadel 45 in dem Patienten befindet, in der entriegelten Position. Das distale Ende und proximale Ende des Glieds 20 liegen gegen das Glied 20 an. Während das distale Ende des Glieds 20 benachbart dem Glied 20 ist, ist die Nadel 45 fähig, sich innerhalb der Öffnung 100 des Glieds 20 zu bewegen.
  • 2 illustriert eine Querschnittsansicht und 4 zeigt eine isometrische Ansicht der verriegelten Position bei X2 des Glieds 20. Sobald die Nadel 45 von dem Patienten und dem Katheter (nicht gezeigt) entfernt ist bzw. wird, kontaktiert das distale Ende des Glieds 20 das abgeschrägte Ende der Nadel 45, nachdem die Nadel 45 aus dem Katheter (nicht gezeigt) gleitet. Wenn das distale Ende des Glieds 20 die geneigte bzw. abgeschrägte Spitze der Nadel 45 kontaktiert, wird ein klickendes oder Einschnappgeräusch produziert. Dieses Geräusch zeigt dem Arbeiter im Gesundheitsdienst an, daß sich die Nadel 45 sicher an ihrem Platz innerhalb der Gehäuses 15 befindet und daß der Arbeiter im Gesundheitsdienst sicher vor einem zufälligen Stechen seiner oder ihrer Haut durch die verwendete Nadel ist.
  • 5 zeigt ein vergrößerte Schnittansicht eines Glieds, das in Übereinstimmung mit einer Ausbildung der Erfindung verwendet wird. 5 zeigt, daß eine Wand 150 eine Öffnung 100 ausbildet. Obwohl von der Öffnung 100 gezeigt ist, daß sie einen oberen Abschnitt, welcher im wesentlichen kreisförmig in der Form ist, und einen unteren Abschnitt aufweist, welcher im wesentlichen elliptisch in der Form ist, können andere Formen auch verwendet werden. Beispielsweise kann die Öffnung 100 kreisförmig, rechteckig, eiförmig oder von jeder anderen geeigneten Form zum sicheren Halten des Glieds 20 sein. Die Nadel 45 gleitet durch den großen bzw. breiten Abschnitt der Öffnung 100, während sich die Nadel 45 in der entriegelten Position befindet, die in 1 und 3 gezeigt ist.
  • Vorragend von der Wand 150 ist ein erster Arm 140 und ein zweiter Arm 125. Sich an dem distalen Ende des ersten Arms 140 erstreckend ist ein erster ausgenommener bzw. vertiefter Bereich 105, und sich von dem zweiten Arm 125 erstreckend, befindet sich ein zweiter ausgenommener Bereich 110. Diese ausgenommenen bzw. vertieften Bereiche können als Vertiefungen bzw. Einkerbungen bezeichnet werden und werden verwendet, um die Außenoberfläche der Nadel 45 zu kontaktieren oder alternativ die Innenoberfläche des Gehäuses 15 zu kontaktieren. Das Glied 20 ist allgemein größer in der Länge als das Gehäuse 15, um es einer Spannung zu ermöglichen, in dem Glied 20 vorzuliegen, wenn es gezwungen wird, mit den Innenabmessungen des Gehäuses 15 übereinzustimmen, was dadurch den Druck gegen das Gehäuse 15 erhöht.
  • 6 zeigt eine isometrische Ansicht des Glieds 20. Die Wand 150 bildet eine Öffnung 100. Der erste Arm 140 und der zweite Arm 125 sind an gegenüberliegenden Winkeln angeordnet gezeigt. Daher kann der erste Arm 140 in die proximale Richtung des Gehäuses 15 (nicht gezeigt) zeigen bzw. gerichtet sein und der zweite Arm 125 kann in die Richtung des distalen Endes des Gehäuses 15 (nicht gezeigt) zeigen. Der erste Winkel 120 und der zweite Winkel 130 des ersten und zweiten Arms haben allgemein einen Winkel von etwa innerhalb 10° voneinander, jedoch können auch unterschiedliche Winkel angenommen werden.
  • Distal gerichtete Kräfte, die auf das Glied 20 ausgeübt werden, werden eine anfängliche Gleitbewegung der gesamten Anordnung 10 (1) bewirken, ohne das Glied 20 von dem Gehäuse 15 zu trennen. Ein kontinuierliches bzw. fortgesetztes Ausüben der distal gerichteten axialen Kraft auf das Glied 20, nachdem das Glied 20 an seinem Platz mit der Nadel 45 verriegelt ist, werden keinen weiteren Vortrieb der Nadel 45 bewirken. Dementsprechend bietet die beanspruchte Erfindung einen Vorteil gegenüber dem Stand der Technik, da das Kraftausmaß, das erforderlich ist, um die Vorrichtung zu verlagern, so groß ist, daß die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit wahrscheinlich zerstört werden würde.
  • In der vorhergehenden detaillierten Beschreibung ist bzw. wird die Erfindung unter Bezugnahme auf spezifische Ausbildungen davon beschrieben. Es wird jedoch offensichtlich sein, daß verschiedene Modifikationen und Änderungen daran ausgeführt werden können, ohne von dem Rahmen der Erfindung abzuweichen, wie sie in den Ansprüchen ausgeführt ist. Die Beschreibung und die Zeichnungen sollen dementsprechend als in einem erläuternden statt einem einschränkenden Sinn betrachtet werden.

Claims (15)

  1. Nadelschutz- bzw. -sicherheitsvorrichtung, umfassend: eine Nadel (45), die ein proximales bzw. nahes Ende und ein distales bzw. entferntes Ende aufweist, ein Gehäuse (15), durch welches die Nadel hindurchtritt, wobei die Nadel (45) eine erste Position, in welcher sich das distale Ende der Nadel außerhalb des Gehäuses (15) erstreckt, und eine zweite Position aufweist, in welcher sich das distale Ende der Nadel innerhalb des Gehäuses (15) befindet, ein Glied (20) in dem Gehäuse (15) und das eine Öffnung (42, 100) aufweist, um die Nadel (45) aufzunehmen, wobei das Glied (20) das Gehäuse (15) an zwei gegenüberliegenden Seiten an einer Innenoberfläche des Gehäuses (15) kontaktiert, wobei das Glied (20) ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, die jeweils eine Außenoberfläche der Nadel (45) in der ersten Position der Nadel kontaktieren, wobei das distale Ende des Glieds (20) das distale Ende der Nadel (45) in der zweiten Position der Nadel blockiert, dadurch gekennzeichnet, daß: das proximate und das distale Ende des Glieds ausgenommene bzw. vertiefte Bereiche (105, 110) aufweisen, um die Außenoberfläche der Nadel in der ersten Position der Nadel (45) zu kontaktieren.
  2. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, weiters umfassend: Sicherungsmittel, um im wesentlichen das Glied am Bewegen von einer ersten Längsposition zu einer zweiten Längsposition zu hindern.
  3. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das distale Ende des Glieds (20) die Innenoberfläche des Gehäuses an einem Kontaktpunkt (30, 40) kontaktiert, der nahe dem distalen Ende des Gehäuses (15) angeordnet ist.
  4. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das proximale Ende des Glieds die Innenoberfläche des Gehäuses an einem Kontaktpunkt (35, 25) kontaktiert, der nahe einem proximalen Ende des Gehäuses (15) angeordnet ist.
  5. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, wobei das Glied an dem Kontaktpunkt etwa in dem Bereich von 20° bis 90° abgewinkelt ist.
  6. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Glied (20) eine im wesentlichen Z-Form aufweist.
  7. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Glied (20) gleitbar über der Nadel (45) angeordnet ist.
  8. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Glied (20) einen distalen Arm (140) und einen proximalen Arm (125) an dem entsprechenden distalen und proximalen Ende des Glieds aufweist, wobei die ausgenommenen Bereiche (105, 110) auf den Armen (105, 110) liegen.
  9. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Glied (20) flexibel ist.
  10. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öffnung (42) ein Loch (100) ist.
  11. Verfahren zum Ausbilden einer Nadelschutzvorrichtung, umfassend: Anordnen eines Glieds mit einem proximalen Ende, einem distalen Ende und einer Öffnung dazwischen in einem Gehäuse derart, daß das proximale und distale Ende des Glieds das Gehäuse an zwei gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses kontaktieren; Anordnen einer Nadel mit einem proximalen Ende und einer distalen Spitze durch die Öffnung des Glieds und durch das Gehäuse derart, daß sich die distale Spitze der Nadel nach außerhalb des Gehäuses erstreckt und eine Außenoberfläche der Nadel in Kontakt mit jedem des proximalen und distalen Endes des Glieds derart ist, daß, wenn die distale Spitze der Nadel in das Gehäuse gezogen wird, das distale Ende des Glieds die distale Spitze der Nadel blockiert, gekennzeichnet durch: einen ausgenommenen bzw. vertieften Bereich an jedem des proximalen und distalen Endes des Glieds, und wenn sich die distale Spitze der Nadel außerhalb des Gehäuses erstreckt, die Außenoberfläche der Nadel in Kontakt mit den ausgenommenen Bereichen ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Glied wenigstens einen Winkel etwa in dem Bereich von 20° bis 90° ausbildet.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, wobei das Glied gleitbar über der Nadel angeordnet wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei das flexible Glied eine im wesentlichen Z-Form aufweist.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei das Glied flexibel ist.
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