DE60024883T2 - Absorbierendes produkt mit befestigungssystem - Google Patents

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DE60024883T2
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Solgun Drevik
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SCA Hygiene Products AB
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    • A61F13/82Garments, holders or supports not integral with absorbent pads with means for attaching to the body

Description

  • Die Erfindung betrifft ein absorbierendes Produkt wie beispielsweise eine Damenbinde, eine Slipeinlage oder einen Inkontinenzpad, mit einer Längsrichtung und einer Querrichtung und umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage, eine flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage und einen zwischen den zwei Oberflächenlagen angeordneten Absorptionskörper, wobei die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage im Gebrauch dazu gedacht ist, dem Körper einer Trägerin zugewandt zu sein und wobei das Produkt auch zwei Seitenkanten in seiner Längsrichtung, eine Vorderkante und eine Hinterkante und einen Vorderabschnitt und einen Hinterabschnitt aufweist, wobei das Produkt ferner Befestigungsanordnungen umfasst, die einen Bereich mit einer Klebemittelanbringungseinrichtung umfassen, die am Körper einer Trägerin anzubringen ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die Herstellung absorbierender Produkte wie beispielsweise Inkontinenzpads, Damenbinden, Slipeinlagen oder Ähnlichem ist seit langem bekannt. Derartig absorbierende Produkte werden im Schrittbereich einer Trägerin platziert und absorbieren ausgegebene Körperfluide. Damenbinden, Slipeinlagen und Inkontinenzpads für geringfügig inkontinente Personen sind üblicherweise relativ schmal und können in einer gewöhnlichen Unterhose aufgenommen werden. Damit das absorbierende Produkt im Gebrauch sicher in Stellung verbleibt, ist es üblich, das Produkt mit einer gewissen Befestigungsanordnung zu versehen, um das Produkt in der Unterhose zu befestigen. In diesem Zusammenhang ist die herkömmlichste Art einer Befestigungsanordnung Klebemittel, das verwendet wird, um das Produkt an der Unterhose anzubringen.
  • Ein Problem absorbierender Produkte, die mit Befestigungsanordnungen versehen sind, die an der Unterwäsche angebracht werden, besteht jedoch darin, dass das absorbierende Produkt im Gebrauch dazu neigt, sich zusammen mit der Unterhose zu bewegen. Das bedeutet, dass sich das Produkt seitlich bewegen kann oder dass Spalte zwischen dem Produkt und dem Körper der Trägerin auftreten. Dieser inadäquate Kontakt zwischen dem Körper der Trägerin und dem Produkt kann zu einem Flüssigkeitsausfluss an der Seite des Produkts führen oder dazu, dass Flüssigkeit auf der Oberfläche des Produkts über die Kanten des Produkts ausläuft. Darüber hinaus kann ein absorbierendes Produkt, das sich im Gebrauch in Bezug auf den Körper der Trägerin bewegt, Anlass zu einem unkomfortablen und unzuverlässigen Empfinden geben.
  • Um diese Probleme zu lösen, wurde vorgeschlagen, das absorbierende Produkt mit Klebeflächen zu versehen, die am Körper angebracht werden. Im Vergleich mit Produkten, die an der Unterhose angebracht sind, weist ein solches absorbierendes Produkt mehrere Vorteile auf. Zum Beispiel ist das absorbierende Produkt in Bezug auf den Körper während der gesamten Benutzungsdauer in der gleichen Position angeordnet. Als Folge ist es möglich, einen gesteuerten und gut definierten Zielbereich für das ausgegebene Körperfluid zu erreichen. Das bedeutet, dass dem absorbierenden Produkt eine Ausgestaltung gegeben werden kann, in der das absorbierende Material optimal genutzt wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Produkt im Gebrauch ruht und nicht lose ist und sich in Bezug auf den Körper der Trägerin nicht anderweitig bewegt, ist das am Körper angebrachte Produkt ausflusssicherer als ein Produkt, das in der Unterhose angebracht ist. Darüber hinaus kann das Produkt nahezu unbemerkt unter einer normalen Unterhose getragen werden und wenn dies gewünscht wird, kann das Produkt ohne Unterhose getragen werden.
  • Die Beschreibung der US 3,906,952 nennt eine Damenbinde mit sich verjüngenden Endabschnitten, die einstellbar mit zwei identischen selbstklebenden Stücken verbunden sind, die dazu gedacht sind, am Körper einer Trägerin angebracht zu werden. Die Damenbinde wird dadurch am Träger angelegt, dass die selbstklebenden Stücke genau über dem Genitalbereich und entsprechend über der Spalte zwischen den Gesäßbacken am Körper angebracht werden.
  • Ein Problem eines Produkts gemäß der US 3,906,952 besteht darin, dass es sich als eine Folge der Art, in der die selbstklebenden Stücke auf der Damenbinde angeordnet sind, als instabil zu tragen anfühlen kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Produkt an nur zwei Anbindungspunkten am Körper angebracht ist, besteht das Risiko, dass das Produkt instabil wird oder sich als Folge der Körperbewegungen der Trägerin auf die Seite dreht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die selbstklebenden Stücke vom Körper lösen, da sie derart auf der Damenbinde angeordnet sind, dass sie im Gebrauch der Damenbinde einer Punktlast ausgesetzt werden. Ein anderes Problem, das mit absorbierenden Produkten einhergeht, die mit Befestigungsanordnungen versehen sind, die am Körper angebracht werden, besteht darin, dass sie bei der Trägerin ein unangenehmes Gefühl verursachen können, da das Risiko besteht, dass sich eine Befestigungsanordnung in der Genitalbehaarung verfängt und dass die Befestigungsanordnungen an der Haut scheuern können.
  • Es ist daher ein absorbierendes Produkt, das am Körper angebracht ist, wünschenswert, bei dem die Befestigungsanordnungen derart ausgestaltet und auf dem Produkt angeordnet sind, dass die oben erwähnten Probleme nicht mehr auftreten.
  • Ein weiteres Problem absorbierender Produkte, die mit Befestigungsanordnungen versehen sind, welche am Körper angebracht werden, besteht darin, dass sich die Seitenkanten des Produkts im Gebrauch über den Flüssigkeitsaufnahmebereich legen können. Die Folge davon ist, dass die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage gegenüber der Trägerin freiliegt, was dazu führt, dass die Absorptionsfähigkeit des Produkts reduziert wird. Darüber hinaus führen nach innen geklappte Seitenkanten zu einem erhöhten Risiko des Kantenausflusses. Ferner besteht das Risiko, dass das Produkt durch die Muskeln im Schrittbereich und der Schenkel Kräften ausgesetzt wird, so dass es zusammengedrückt wird. Die Folge davon ist, dass das Risiko des Kantenausflusses zunimmt und sich das Produkt unangenehm anfühlen kann.
  • Es ist daher ein absorbierendes Produkt, das am Körper angebracht ist, wünschenswert, das derart ausgestaltet ist, dass es im Gebrauch nicht deformiert wird, z.B. zusammengedrückt wird oder sich seine Seitenkanten nach innen über den Flüssigkeitsaufnahmebereich legen.
  • Ein absorbierendes Produkt gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 ist aus der US-A-4,484,919 bekannt.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Mittels der vorliegenden Erfindung wurde ein absorbierendes Produkt geschaffen, das dazu gedacht ist, am Körper einer Trägerin angebracht zu werden und die oben erwähnten Probleme im Wesentlichen behebt.
  • Ein Produkt des eingangs erwähnten Typs, das gemäß der Erfindung erstellt wurde, ist hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt in seiner Form im Wesentlichen dreieckig ist, und dadurch, dass zwei Befestigungsanordnungen auf dem Vorderabschnitt des Produkts und eine Befestigungsanordnung auf dem Hinterabschnitt des Produkts angeordnet sind, wobei die Befestigungsanordnungen jeweils einen Teil umfassen, der sich in Form eines Streifens über den Umfang des Produkts hinaus erstreckt und den Bereich einer Klebemittel-Anbringungseinrichtung trägt.
  • Die Befestigungsanordnungen des Vorderabschnitts sind geeigneter Weise in den Bereichen angeordnet, in denen die Seitenkanten des Produkts mit der Vorderkante des Produkts zusammenlaufen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Befestigungsanordnungen derart angeordnet, dass sie als ein Fortsatz der Seitenkanten des Produkts angesehen werden können und sie weisen vorteilhafter Weise eine gekrümmte Form auf. Bei einer derartigen Ausführungsform erstrecken sich die Befestigungsanordnungen auf dem Vorderabschnitt des Produkts vom Rest des Produkts sowohl in Längsrichtung des Produkts als auch in seiner Querrichtung weg.
  • Die vorderen Befestigungsanordnungen sind an den Leisten der Trägerin angebracht. Die Befestigungsanordnung, die auf dem Hinterabschnitt angeordnet ist, ist am Körper einer Trägerin direkt über der Gesäßbackenspalte angebracht. Der Vorteil, gemäß der Erfindung zwei Befestigungsanordnungen auf dem Vorderabschnitt des Produkts und eine Befestigungsanordnung auf dem Hinterabschnitt des Produkts anzuordnen, besteht darin, dass das Produkt in Bezug auf den Träger aufgrund der Tatsache stabilisiert wird, dass das Produkt auseinandergezogen und gedehnt gehalten wird. Das Risiko, dass das Produkt instabil wird oder sich auf die Seite dreht, welches besteht, wenn nur zwei Befestigungsanordnungen an den kurzen Seiten des Produkts in Flucht der Längsmittellinie des Produkts angeordnet sind, wird somit reduziert.
  • Durch Anordnen der Befestigungsanordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung wird darüber hinaus die Kraft, die in einem sich in Bewegung befindenden Körper entwickelt wird, nicht dazu führen, dass die Befestigungsanordnungen einer Punktlast ausgesetzt werden, was bedeutet, dass das Risiko, dass das Produkt überdehnt wird oder sich sogar von der Trägerin löst, vollständig ausgeschlossen ist.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass das Risiko, dass sich die Befestigungsanordnungen, die auf dem Vorderabschnitt des Produkts angeordnet sind, in der Genitalbehaarung verfangen, klein ist, da diese eine gekrümmte Form aufweisen, die sich von der Mittellinie des Produkts weg erstreckt, was bedeutet, dass die Befestigungsanordnungen an den Leisten der Trägerin angebracht sind, die in den meisten Fällen haarlos sind.
  • Ein absorbierendes Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung weist geeigneter Weise Seitenkanten auf, die in Richtung zur Mittellinie, die sich in Längsrichtung des Produkts erstreckt, gekrümmt sind. Darüber hinaus weist das Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung ein Breitenverhältnis in Querrichtung zwischen dem Vorderabschnitt des Produkts und dem Hinterabschnitt des Produkts auf, das zwischen 2:1 und 4:1 liegt, wobei der Hinterabschnitt des Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung eine Breite aufweist, die 40 mm nicht überschreitet.
  • Ein weiterer Vorteil eines Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sich sagen lässt, dass es Eigenschaften ähnlich derer eines Strings aufweist, d.h. dass das Produkt eng am Körper sitzt und ruht. Dieser Vorteil wird bei der vorliegenden Erfindung durch die Tatsache erzielt, dass die Form des Produkts und der Befestigungsanordnungen, die auf dem Produkt angeordnet sind, im Wesentlichen der Kontur eines Strings folgen. Das Produkt ist somit auslaufsicher, was ein großer Vorteil ist, wenn das Produkt eine Binde für den Nachtgebrauch ist. Darüber hinaus ist ein Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung vollständig unauffällig und kann selbst unter sehr eng anliegender Kleidung unsichtbar getragen werden.
  • Ein Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung ist derart ausgestaltet, dass es im Gebrauch nicht zwischen den Schenkeln der Trägerin zusammengedrückt wird. Als eine Folge wird das Risiko eines Ausflusses über die Seitenkanten reduziert. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird darüber hinaus der zur Verfügung stehende Absorptionsbereich des Produkts nicht beeinträchtigt, da kein Risiko besteht, dass das Produkt zusammengedrückt wird oder dass sich die Seitenkanten des Produkts durch die Schenkel der Trägerin als Folge von Körperbewegungen der Trägerin nach innen über den Absorptionsbereich legen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Befestigungsanordnungen vollständig oder teilweise elastisch.
  • Dies zusammen mit der Tatsache, dass die Befestigungsanordnungen, die oft im Produkt angeordnet sind, separat auf dem Produkt angeordnet werden können oder vorragende Abschnitte einer oder beider Oberflächenlagen bilden, bedeutet dass es möglich ist, das Produkt an unterschiedliche Gebrauchssituationen anzupassen.
  • Die Oberflächenlagen eines Produkts des eingangs erwähnten Typs, das gemäß der Erfindung gestaltet wurde, müssen selbstverständlich nicht separate Materiallagen umfassen, sondern diese Lagen können integral mit dem Absorptionskörper ausgestattet sein. Zum Beispiel kann der Absorptionskörper aus einem Schaumstoff mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Haut auf einer seiner Oberflächen stehen. Entsprechend kann die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage eine integrierte Oberfläche des Absorptionskörpers sein.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beispielhaften Ausführungsformen, die in den begleitenden Zeichnungen dargestellt sind, genauer erläutert, in denen:
  • 1 eine Draufsicht einer Damenbinde gemäß der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, zeigt.
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung aus 1 zeigt,
  • 3 eine Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, gesehen von der Seite, die dazu gedacht ist, im Gebrauch der Damenbinde zur Trägerin zu weisen, zeigt,
  • 4a einen Schnitt entlang der Linie IV-IV durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung aus 3 zeigt,
  • 4b einen Schnitt entlang der Linie IV-IV durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung zeigt, wobei eine alternative Ausführungsform der Damenbinde aus 3 dargestellt ist,
  • 5 eine Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, zeigt,
  • 6 eine Damenbinde gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, zeigt, und
  • 7 eine Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, zeigt.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die 1 und 2 zeigen eine Damenbinde 101, die in ihrer Form im Wesentlichen dreieckig ist und eine Längsrichtung und eine Querrichtung aufweist. Die Damenbinde 101 umfasst eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102, die auf der Seite der Damenbinde 101 angeordnet ist, die im Gebrauch dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, eine flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103, die auf der Seite der Damenbinde 101 angeordnet ist, die im Gebrauch dazu gedacht ist, von der Trägerin wegzuweisen und einen Absorptionskörper 104, der zwischen den zwei Oberflächenlagen 102, 103 eingeschlossen ist. Die Damenbinde 101 kann eben oder profiliert sein und sie kann auch eine Formgebungseinrichtung (in den 1 und 2 nicht dargestellt) umfassen. Die Damenbinde 101 weist ferner zwei Seitenkanten 105, 106, zwei kurze Seiten, die die Vorderkante 107 und entsprechend die Hinterkante 108 der Damenbinde 101 bilden, einen Vorderabschnitt 109 und einen Hinterabschnitt 110, wobei der Hinterabschnitt 110 merklich schmäler ist als der Vorderabschnitt 109, auf. Die Damenbinde 101 weist ferner eine Mittellinie 111 auf, die sich in Längsrichtung erstreckt. Längsmittellinie 111 bedeutet eine Linie, die sich in Längsrichtung der Damenbinde 101 erstreckt und von den Seitenkanten 105, 106 der Damenbinde 101 gleich beabstandet ist. Die Seitenkanten 105, 106, die sich im Wesentlichen in Längsrichtung der Damenbinde 101 erstrecken, weisen eine Krümmung auf, die derart ausgestaltet ist, dass sich die Seitenkanten nach innen zur Längsmittellinie 101 der Damenbinde krümmen. Im Hinterabschnitt 110 laufen die Seitenkanten 105, 106 in einer abgerundeten Hinterkante 108 zusammen. Im Vorderabschnitt 109 laufen die Seitenkanten 105, 106 in einer im Wesentlichen gekrümmten Vorderkante 107 zusammen. Die Damenbinde weist ferner eine Mittellinie 112 auf, die sich in Querrichtung erstreckt. Quermittellinie 112 bedeutet eine Linie, die sich in Querrichtung der Damenbinde 101 erstreckt und die von den Kanten 107, 108 der Damenbinde 101 gleich beabstandet ist.
  • Damit sich die Damenbinde 101 im Gebrauch nicht so weit nach hinten erstreckt, dass sie deutlich sichtbar wird, wenn sie zusammen mit einem String oder unter eng sitzender Kleidung getragen wird, sollte der Hinterabschnitt 110 der Damenbinde 101 geeigneter Weise eine Länge zwischen 30 mm und 90 mm aufweisen. Der Vorderabschnitt 109 sollte geeigneter Weise eine Länge zwischen 60 und 170 mm aufweisen. Die gesamte Länge des Produkts beträgt geeigneter Weise 140 bis 160 mm und ist vorzugsweise nicht größer als 200 mm, so dass es auch in Strings mit perforierten Vorderteilen passt. Der Übergang zwischen dem Hinterabschnitt 110 und dem Vorderabschnitt 109 erfolgt selbstverständlich nicht an einer ausgeprägten Grenze. Darüber hinaus müssen der Hinterabschnitt 110 und der Vorderabschnitt 109 die Damenbinde 101 nicht notwendigerweise in zwei Teile gleicher Länge unterteilen.
  • Die Damenbinde 101 umfasst ferner drei Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c, die dazu gedacht sind, am Körper der Trägerin angebracht zu werden. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c bestehen aus drei Materialstreifen, die jeweils einen vorderen streifenförmigen Teil 114a, 114b, 114c und einen hinteren Teil 115a, 115b, 115c aufweisen. In diesem Zusammenhang bezeichnet Vorderteil 114a, 114b, 114c den Teil der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c, der sich vom Umfang der Damenbinde 101 und weg vom Rest der Damenbinde 101 erstreckt. Folglich bezeichnet Hinterteil 115a, 115b, 115c den Teil der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c, der auf der Damenbinde 101 angeordnet ist. Darüber hinaus weist die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c zwei kurze Seiten 116a, 116b, 116c; 117a, 117b, 117c und zwei lange Seiten 118a, 118b, 118c; 119a, 119b, 119c auf. Die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c umfasst einen Bereich einer Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c, die auf der Seite der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c angeordnet ist, die im Gebrauch dem Körper der Trägerin zugewandt sein wird. Die Anbringungseinrichtung kann aus einem Haftklebemittel oder einem anderen Mittel bestehen, das dem Fachmann bekannt ist. Der Bereich der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c ist auf dem Vorderteil 114a, 114b, 114c in einem Abstand von den Seiten 116a, 116b, 116c, 118a, 118b, 118c; 119a, 119b, 119c der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c angeordnet. Eine derartige Positionierung der Anbringungseinrichtung gestaltet es einfacher, die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c vom Körper zu lösen, da es auf diese Art und Weise möglich ist, einen Abschnitt zu greifen, der keine Anbringungseinrichtung aufweist. Die Größe des Bereichs der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c sollte derart ausgestaltet sein, dass eine adäquat sichere Befestigung erzielt wird, ohne übermäßigen Gebrauch der Anbringungseinrichtung. Es ist geeignet, wenn die Breite und Länge des Bereichs der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c 25 mm nicht überschreitet.
  • Zwei der Befestigungsanordnungen 113a, 113b sind auf dem Vorderabschnitt 109 der Damenbinde 101 angeordnet und zwar in dem Bereich, in dem die Seitenkanten 105, 106 auf die Vorderkante 107 treffen. Wie es aus 1 ersichtlich ist, weisen die Befestigungsanordnungen 113a, 113b eine im Wesentlichen gekrümmte Form auf. Auch ist aus dieser Figur ersichtlich, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b derart angeordnet sind, dass sie sich im Fortsatz der im Wesentlichen gekrümmten Seitenkanten 105, 106 und im Wesentlichen vom Rest der Damenbinde 101 weg erstrecken.
  • Die Befestigungsanordnung 113a, 113b sollte geeigneter Weise eine maximale Breite von 30 mm, vorzugsweise 10–20 mm, haben und ihr Vorderteil 114a, 114b sollte geeigneter Weise eine Länge von wenigstens 20 mm aufweisen.
  • Aufgrund der Tatsache, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b gekrümmt sind, ist das Risiko reduziert, dass diese während dem Befestigen am Körper im Bereich der Leisten verkrumpeln und aufgrund von Scheuern Unannehmlichkeiten verursachen. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist ferner das Risiko reduziert, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b im Gebrauch verkrumpeln.
  • Die Befestigungsanordnung 113c, die an der Hinterkante 108 der Damenbinde 101 angeordnet ist, erstreckt sich im imaginärem Fortsatz der Längsmittellinie 111 vom Rest der Damenbinde 101 weg (siehe 1). Die Befestigungsanordnung 113c ist von den Seitenkanten 105, 106 gleich beabstandet angeordnet. Wie es aus 1 ersichtlich ist, ist die Befestigungsanordnung 113c in ihrer Form rechteckig mit einer maximalen Breite von 30 mm, vorzugsweise 15–25 mm. Der Vorderteil 114c der Befestigungsanordnung 113c sollte geeigneter Weise eine Länge von wenigstens 50 mm aufweisen.
  • Um eine sichere und komfortable Befestigung der Binde 101 zu sichern, ist es vorteilhaft, wenn die Länge 1 aus 1 470±50 mm beträgt. Die Länge des vorderen streifenförmigen Teils 115a, 115b, 115c der Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c sollte daher gemäß der Länge des Produkts dimensioniert sein.
  • Es ist möglich, den Vorderteil 114c der Befestigungsanordnung 113c in einem Bereich, der die kurze Seite 116c umfasst, derart zu gestalten, dass sie in der Form z.B. eines umgekehrten gleichschenkligen Dreiecks oder Tropfens (nicht dargestellt) endet. In diesem Zusammenhang wird die kurze Seite 116c der Befestigungsanordnung 113c die Basis des Dreiecks oder das abgerundete Ende des Tropfens bilden. Die "spitzen" Enden des Dreiecks und des Tropfens werden derart abgeschnitten, dass die Breite des verbleibenden Teils der "Spitze" der Breite des verbleibenden Vorderteils 114c entspricht. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, die auf der Vorderkante 107 angeordnet sind, können selbstverständlich auf ähnliche Art und Weise ausgestaltet sein. Derartige Formen können geeignet sein, wenn aufgrund der Größe des Produkts ein größerer Anbringungsbereich erwünscht ist. Sie können auch geeignet sein, wenn die Damenbinde zusammen mit einem String verwendet wird, weil moderne Strings einen Tuchabschnitt aufweisen, der sich vom hinteren Band nach unten zur Gesäßbackenspalte verjüngt und direkt über der Gesäßbackenspalte die Form eines Riemens (Engl.: string) annimmt.
  • Um mit den (nicht dargestellten) Formen, wie sie oben beschrieben wurden, eine sichere Befestigung am Körper zu erzielen, können einer oder mehrere Bereiche der Anbringungseinrichtung auf geeignete Art und Weise angeordnet sein. Die Bereiche der Anbringungseinrichtung sollten jedoch in einem Abstand vom Umfang der Befestigungsanordnung auf ähnliche Art und Weise wie die in Verbindung mit 1 beschriebene angeordnet sein.
  • Es ist selbstverständlich auch aus rein ästhetischen Gründen möglich, das Ende des Vorderteils 114a, 114b, 114c als eine Blume oder Ähnliches auszugestalten.
  • Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c können aus einem Vliesstoff oder einem anderen textilen Material, das gestrickt, gewebt, geflochten oder gehäkelt sein kann, bestehen. Auch können Kunststoffe verwendet werden. Aus Gründen des Komforts sind letztere jedoch weniger bevorzugt. Es ist auch möglich, die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c derart zu gestalten, dass sie vollständig oder teilweise elastisch sind. In diesem Zusammenhang können elastische Einrichtungen wie z.B. Fäden oder Bänder entlang der gesamten Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c oder Teilen davon angeordnet werden. Alternativ können die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c vollständig oder teilweise aus einem elastischen Material, z.B. einem elastischen Vliesstoff, bestehen.
  • 2 zeigt einen Querschnitt durch die Damenbinde 101 und die Befestigungsanordnung 113c entlang der Linie II-II. Wie es aus 2 ersichtlich ist, weist die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 im Wesentlichen die gleiche Form auf wie der Absorptionskörper 104. Die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 ist ebenfalls gleich wie der Absorptionskörper 104 geformt. Die flüssigkeitsdurchlässige. Oberflächenlage 102, die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 und der Absorptionskörper 104 sind auf herkömmliche Art und Weise miteinander verbunden, z.B. durch eine Verbindung entlang der Kanten 105, 106, 107, 108 der Damenbinde, durch Kleben oder Schweißen unter Verwendung von Ultraschall.
  • Die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 ist von herkömmlicher Art und kann daher aus einem beliebigen flüssigkeitsdurchlässigen Material bestehen, das zu diesem Zweck geeignet ist. Beispiele derartiger Materialien sind verschiedenartige dünne Vliesstoffe, perforierte Kunststofffolien, Netzmaterial, flüssigkeitsdurchlässige Schaumstoffe oder Ähnliches. Die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 kann aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Materialien gebildet sein, die in unterschiedlichen Bereichen angeordnet sein können, um unterschiedliche Funktionen der Oberflächenlage bereitzustellen.
  • Die Flüssigkeit blockierende Oberflächenlage 103 besteht geeigneter Weise z.B. aus einer Kunststofffolie, einem hydrophoben Vliesstoff oder einem Vliesstoff, der mit Kunstharz oder einem anderen flüssigkeitsundurchlässigen Material beschichtet ist oder auch einem anderen Material, das zu diesem Zweck geeignet ist.
  • Der Absorptionskörper 104 kann sein, was als ein luftgelegter Zellulosekörper bekannt ist oder er kann aus einem beliebigen geeigneten Absorptionsmaterial gebildet sein. Superabsorbentien sind ein derartiges geeignetes Absorptionsmaterial, weil der zur Verfügung stehende Absorptionsraum klein ist und Superabsorbentien eine größere Absorptionsfähigkeit pro Flächeneinheit oder Masse aufweisen.
  • Andere geeignete Absorptionsmaterialien zur Verwendung in dem Absorptionskörper 104 sind z.B. Zellulose-Fluff-Faserstoff, absorbierende verbundene Faserlagen, Tissue-Lagen, absorbierender Schaumstoff oder Ähnliches. Der Absorptionskörper kann auch superabsorbierende Polymere enthalten, d.h. Polymere mit der Fähigkeit, mehrmals ihr Eigengewicht an Flüssigkeit zu absorbieren, während sie ein Flüssigkeit enthaltendes Gel bilden. Superabsorbentien liegen üblicherweise in Form von Partikeln, Flocken, Fasern, Granulaten oder Ähnlichem vor. Das superabsorbierende Material kann an sich oder zusammen mit einem anderen Absorptionsmaterial verwendet werden.
  • Aus 2 ist weiter ersichtlich, dass die Befestigungsanordnung 113c auf der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 auf der Seite angeordnet ist, die im Gebrauch von der Trägerin wegweisen wird. 2 zeigt auch, dass sich der Hinterteil 115c der Befestigungsanordnung 113c entlang der Mittellinie 111 in Richtung der Quermittellinie 112 der Damenbinde 101 erstreckt. Der Hinterteil 115c ist geeigneter Weise derart auf der Damenbinde 101 angeordnet, dass eine sichere Fixierung erzielt wird. Die Befestigungsanordnung 113c und die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 sind geeigneter Weise auf herkömmliche Art und Weise, z.B. durch Kleben, Nähen oder durch Schweißen unter Verwendung von Wärme oder Ultraschall miteinander verbunden. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b sind in einer entsprechenden Art und Weise an der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 befestigt.
  • Es ist auch möglich, die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c auf der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 zu befestigen, die im Gebrauch zur Trägerin weist. Stattdessen ist es selbstverständlich möglich, die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c an der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 zu fixieren. Dies ist jedoch als weniger vorteilhaft anzusehen, weil eine derartige Befestigung einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit der Damenbinde 101 haben würde. Sind die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c darüber hinaus auf der Seite der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 angebracht, die im Gebrauch zur Trägerin weist, besteht das Risiko, dass die Damenbinde 101 an der Haut der Trägerin scheuert, was zu einer Damenbinde 101 führen würde, die sich unkomfortabel zu tragen anfühlt. Eine Lösung der Probleme, die in dem Fall auftreten, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c an der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 angebracht sind, besteht darin, dass der Hinterteil 115a, 115b, 115c derart ausgestaltet wird, dass er sich nicht weiter in die Damenbinde hinein erstreckt als die Breite der Verbindung, die die Oberflächenlagen 102 und 103 und den Absorptionskörper 104 miteinander verbindet. Im Falle schmaler Verbindungen kann auch dies jedoch nicht als vorteilhafte Ausführungsform angesehen werden, weil die sichere Befestigung der Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c nicht immer garantiert werden kann.
  • 3 zeigt eine Damenbinde 301 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Figur zeigt diagrammartig eine Draufsicht der Damenbinde 301, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde 301 dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen. Auf ähnliche Art und Weise wie die Damenbinde 101, die in 1 und 2 beschrieben ist, umfasst die Damenbinde 301 einen Absorptionskörper 304, der zwischen einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302 und einer flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 303 eingeschlossen ist. Die Oberflächenlagen 302, 303 weisen im Wesentlichen die gleiche Form auf, haben jedoch eine geringfügig größere planare Erstreckung als der Absorptionskörper 304. Die Oberflächenlagen 302, 303 erstrecken sich daher eine gewisse Strecke über die Kanten des Absorptionskörpers 304 hinaus, an denen sie auf herkömmliche Art und Weise, z.B. durch Kleben, Nähen oder Schweißen unter Verwendung von Wärme oder Ultraschall, miteinander verbunden sind und Hüllenkanten 321, 322, 323, 324 bilden.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist in 4a dargestellt, die einen Schnitt durch die Damenbinde 301 und eine Befestigungsanordnung 313c entlang der Linie IV-IV zeigt. Die Befestigungsanordnung 313c, die auf dem Hinterabschnitt 310 der Damenbinde angeordnet ist, bildet einen vorspringenden Abschnitt der Hüllenkante 324, wobei der Abschnitt in einer imaginären Fortsetzung der Längsmittellinie 311 und von den Seitenkanten 305, 306 gleich beabstandet angeordnet ist. In diesem Zusammenhang geht die Hüllenkante 324 kontinuierlich in die Seiten 316c, 318c, 319c der Befestigungsanordnung 313c über (siehe 3). Auf eine ähnliche Art und Weise wie die Befestigungsanordnung 113c, die in Verbindung mit den 1 und 2 beschrieben wurde, umfasst die Befestigungsanordnung 313c einen Bereich der Anbringungseinrichtung 320c, der auf eine Art und Weise entsprechend der, wie sie in Verbindung mit den 1 und 2 beschrieben wurde, angeordnet ist.
  • Aus 3 ist ferner ersichtlich, dass zwei Befestigungsanordnungen 313a, 313b auf dem Vorderabschnitt 309 der Binde 301 angeordnet sind. In diesem Zusammenhang bilden die Befestigungsanordnungen 313a, 313b vorspringende Abschnitte der längslaufenden Hüllenkanten 321, 322 in dem Bereich zwischen den Hüllenkanten 321, 322 und der Hüllenkante 323. In diesem Zusammenhang gehen die Hüllenkanten 321, 322, 323 kontinuierlich in die Seiten 316a, 318a, 319a; 316a, 318b, 319b der Befestigungsanordnung 313a, 313b über. Wie es aus 3 ersichtlich ist, werden sich die Befestigungsanordnungen 313a, 313b im Fortsatz der im Wesentlichen gekrümmten Seitenkanten 305, 306 und im Wesentlichen von dem Rest der Damenbinde 301 weg erstrecken. Ein Bereich der Anbringungseinrichtung 320a, 320b ist auf eine Art entsprechend der wie sie im Zusammenhang mit den 1 und 2 beschrieben wurde, auf den Befestigungsanordnungen 313a, 313b angeordnet.
  • Eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung ist in 4b dargestellt, die einen Schnitt durch eine Damenbinde 301' und eine Befestigungsanordnung 313c' entlang der Linie IV'-IV' zeigt. Was die Damenbinde 301' von der in 4a beschriebenen unterscheidet, ist dass die Befestigungsanordnung 313c' einen vorspringenden Abschnitt nur der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302 bildet. Auf entsprechende Art und Weise bilden die Befestigungsanordnungen 313a', 313b' vorspringende Abschnitte nur der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302. Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen 320a', 320b', 320c' sind auf eine Art entsprechend der in Verbindung mit 4a beschriebenen auf den Befestigungsanordnungen 313a', 313b', 313c' angeordnet.
  • Die in 4b dargestellte Ausführungsform ist vorteilhafter als die in 4a dargestellte. Dies ist dadurch begründet, dass die Befestigungsanordnung 313c' in 4b keine flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage auf der Seite aufweisen muss, die im Gebrauch von der Trägerin wegweist. Das Risiko, das sich im Bereich, in dem die Befestigungsanordnung 313c' aufgebracht ist, Feuchtigkeit auf der Haut der Trägerin bildet und somit das Risiko, dass die Befestigungsanordnung 313c' an der Haut scheuert, ist reduziert. Daraus folgt, dass eine Ausführungsform, bei der die Befestigungsanordnungen vorspringende Abschnitte der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage (in der Figur nicht dargestellt) eine mögliche aber weniger bevorzugte Ausführungsform ist.
  • Bilden die Befestigungsanordnungen vorspringende Abschnitte einer Oberflächenlage, die aus einem Vliesstoff besteht, können die Befestigungsanordnungen eine gewisse Elastizität aufweisen. Dies kann dadurch bewirkt werden, dass die Fasern in der Oberflächenlage in der gleichen Richtung ausgerichtet werden, vorzugsweise in der Querrichtung des Produkts.
  • Die in den 3, 4a und 4b beschriebenen Ausführungsformen sind aus dem Gesichtspunkt der Prozesssteuerung vorteilhaft, weil die Befestigungsanordnungen aus dem gleichen Materialstück wie die Oberflächenlagen geschnitten werden. Andererseits bietet die in Bezug auf die 1 und 2 beschriebene Ausführungsform eine größere Freiheit im Sinne der Materialwahl für die verschiedenartigen Befestigungsanordnungen, weil sie separat an einer der Oberflächenlagen befestigt werden.
  • Eine andere mögliche Ausführungsform der Erfindung ist in 5 dargestellt. 5 zeigt diagrammartig eine Draufsicht einer Damenbinde 501 gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde 501 dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen. Die Damenbinde 501 kann z.B. von der Art sein, wie sie in 1 dargestellt ist. Was die Damenbinde 501 von der in 1 dargestellten unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 513a, 513b, die auf dem Vorderabschnitt 509 angeordnet sind, vorspringende Abschnitte wenigstens einer Oberflächenlage 502, 503 bilden und zwar auf ähnliche Art und Weise, wie es in Verbindung mit den 3, 4a und 4b beschrieben wurde. Darüber hinaus ist die Befestigungsanordnung 513c, die auf dem Hinterabschnitt 510 angeordnet ist und auf eine Art entsprechend der wie sie in Verbindung mit 1 beschrieben wurde, befestig ist, mit einer elastischen Einrichtung versehen. Durch Versehen der Befestigungsanordnung 513c mit einer elastischen Einrichtung wird eine flexiblere Anpassung an die Körperbewegungen erzielt. Die elastische Einrichtung kann aus Fäden oder Bändern bestehen. Alternativ kann ein elastischer Vliesstoff verwendet werden. Die elastische Einrichtung kann selbstverständlich derart angeordnet sein, dass die Befestigungsanordnung 513c nur teilweise elastisch ist (in der Figur nicht dargestellt). Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen 520a, 520b, 520c sind auf den Befestigungsanordnungen 513a, 513b, 513c auf eine Art und Weise entsprechend zu der, wie sie in Verbindung mit 4a beschrieben wurde, angeordnet.
  • 6 zeigt eine andere mögliche Ausführungsform der Erfindung. Die Figur zeigt diagrammartig eine Draufsicht einer Damenbinde 601 z.B. des Typs, wie sie in 1 dargestellt ist, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde 601 dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen. Was die Damenbinde 601 von der in 1 dargestellten unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 613a, 613b, 613c vorspringende Abschnitte eines separaten Stücks 625 bilden, das dazu gedacht ist, an der Damenbinde 601 befestigt zu werden. Das Stück 625 ist im Wesentlichen geformt wie der Buchstabe Y, wobei die Befestigungsanordnungen 613a, 613b, die auf dem Vorderabschnitt 609 angeordnet sind, die oberen Schenkel des Y bildet und die Befestigungsanordnung 613c, die auf dem Hinterabschnitt 610 angeordnet ist, den unteren Schenkel des Y bilden. Das Stück 625 ist vorzugsweise an der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 603 befestigt. 6 zeigt einen Fall, in dem das Stück 625 an der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 603 befestigt ist, die im Gebrauch von der Trägerin wegweist. Das Stück 625 und die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 603 sind auf herkömmliche Art und Weise miteinander verbunden, z.B. durch Verkleben, Vernähen oder Verschweißen unter Verwendung von Wärme oder Ultraschall. Es ist selbstverständlich auch möglich, das Stück 625 an der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 602 zu befestigen, aber dies ist als weniger vorteilhaft anzusehen, da dies einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit der Damenbinde 601 haben würde.
  • Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen 620a, 620b, 620c sind auf eine Art auf den Befestigungsanordnungen 613a, 613b, 613c entsprechend der wie sie in Bezug auf 1 beschrieben wurde, angeordnet.
  • 7 zeigt diagrammartig eine Draufsicht einer Damenbinde 701, gesehen von der Seite, die im Gebrauch dazu gedacht ist, der Trägerin zugewandt zu sein. Die Damenbinde 701, die in 7 dargestellt ist, kann z.B. von der Art sein, wie sie in 1 dargestellt ist. Was die Damenbinde 701 von der in 1 dargestellten unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 713a, 713b, die auf dem Vorderabschnitt 709 angeordnet sind, vorspringende Abschnitte eines streifenförmigen Stücks 726 bilden, das auf dem Vorderabschnitt 709 der Damenbinde 701 parallel zur Quermittellinie 712 angeordnet ist. Das streifenförmige Stück 726 kann gerade oder gekrümmte lange Seiten aufweisen. Das streifenförmige Stück 726 ist auf der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 703 angeordnet. In diesem Zusammenhang ist das streifenförmige Stück 726 derart angeordnet, dass sich die Befestigungsanordnungen 713a, 713b im Wesentlichen im Fortsatz der Längsseitenkanten 705, 706 vom Rest der Damenbinde 701 weg erstrecken werden. Dies wird aufgrund der Tatsache bewirkt, dass das streifenförmige Stück 726 beim Befestigen an der Oberflächenlage 703 im Bereich innerhalb der Seitenkanten 705, 706 gefaltet wird, so dass der Vorderteil 714a, 714b nach oben in Richtung der Vorderkante 707 gefaltet ist. Verglichen mit der Ausführungsform, wie sie in den 1 und 2 beschrieben wurde, führt die Ausführungsform in 7 zu einer vereinfachten Herstellung der Damenbinde 701 und reduziert ferner die Materialverschwendung im Falle einer Querproduktion der Damenbinde 701. Es ist selbstverständlich auch möglich, das streifenförmige Stück 726 an der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 702 zu befestigen, aber dies ist als weniger vorteilhaft anzusehen, weil dies einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit der Damenbinde 701 haben würde.
  • Die Befestigungsanordnung 713c, die auf dem Hinterabschnitt 710 angeordnet ist, ist auf eine Art und Weise entsprechend der wie sie in Verbindung mit 1 beschrieben wurde, befestigt. Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen 720a, 720b, 720c sind auf eine Art entsprechend der in Verbindung mit 1 beschriebenen auf den Befestigungsanordnungen 713a, 713b, 713c angeordnet.
  • Vor der Verwendung der in den Figuren dargestellten Damenbinden sind die Bereiche der Anbringungseinrichtungen geeigneter Weise auf herkömmliche Art und Weise geschützt, z.B. dadurch, dass sie durch eine Schutzschicht aus Papier oder Kunststoff bedeckt sind, die mit Silikon behandelt oder geprägt wurden, damit sie entfernbar sind, wenn die Damenbinden zu benutzen sind. Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen können selbstverständlich mit einem anderen geeigneten Schutz bedeckt sein, der leicht zu entfernen ist.
  • Die Erfindung ist nicht als auf die obigen Ausführungsformen begrenzt anzusehen. Diese sind lediglich dazu gedacht, die Erfindung zu beschreiben.
  • Es ist möglich, die Eigenschaften unterschiedlicher Ausführungsformen, insbesondere unterschiedliche Arten, die Befestigungsanordnungen auf dem Produkt anzuordnen, innerhalb des Umfangs der Erfindung miteinander zu kombinieren. Siehe z.B. 1, 3, 6 und 7. Darüber hinaus kann das Ende des vorderen streifenförmigen Teils der Befestigungsanordnung im Bereich der kurzen Seite selbstverständlich für jede der Befestigungsanordnungen unabhängig ausgestaltet sein. Vergleiche diesbezüglich die zuvor beschriebene dreieckige oder tropfenförmige Form. Es ist selbstverständlich auch möglich, die Befestigungsanordnungen einzeln auszugestalten, so dass eine, zwei oder alle drei vollständig oder teilweise elastisch oder unelastisch sind. Darüber hinaus weisen die Damenbinden in 1 und 3 eine unterschiedliche Ausgestaltung auf, um die Möglichkeit von Variationen innerhalb des Umfangs der Erfindung darzustellen. Innerhalb des Umfangs der Erfindung sind selbstverständlich andere Formen der Damenbinde möglich, vorausgesetzt, die Damenbinde weist einen sehr schmalen Hinterabschnitt und einen relativ breiten Vorderabschnitt auf.
  • Obwohl die Erfindung in Verbindung mit einer Damenbinde beschrieben wurde, ist es selbstverständlich auch möglich, die Erfindung auf eine Slipeinlage oder ein Inkontinenzpad zu übertragen.

Claims (17)

  1. Absorbierendes Produkt, wie beispielsweise eine Damenbinde, eine Slipeinlage oder ein Inkontinenzpad, mit einer Längsrichtung und einer Querrichtung und umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage (102), eine flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage (103) und einen Absorptionskörper (104), der zwischen den zwei Oberflächenlagen (102, 103) angeordnet ist, wobei die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage (102) dazu gedacht ist, im Gebrauch dem Körper einer Trägerin zugewandt zu sein, und wobei das Produkt auch zwei Seitenkanten (105, 106) in seiner Längsrichtung, eine Vorderkante (107), eine Hinterkante (108), einen Vorderabschnitt (109) und einen Hinterabschnitt (110) aufweist, wobei das Produkt auch Befestigungsanordnungen (113a, 113b, 113c) umfasst, die einen Bereich einer klebenden Anbringungseinrichtung (120a, 120b, 120c) umfassen, der an dem Körper einer Trägerin anzubringen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt in seiner planaren Erstreckung in seiner Form im Wesentlichen dreieckig ist, wobei der Vorderabschnitt (109) breiter ist als der Hinterabschnitt (110), und dadurch, dass zwei Befestigungsanordnungen (113a, 113b; 313a, 313b) auf dem Vorderabschnitt (109) des Produkts und eine Befestigungsanordnung (113c) auf dem Hinterabschnitt (110) des Produkts angeordnet ist, wobei die Befestigungsanordnungen (113a, 113b, 113c) jeweils einen Teil (114a, 114b, 1114c) umfassen, der sich in Form eines Streifens vom Umfang des Produkts erstreckt und den Bereich der klebenden Anbringungseinrichtung (120a, 120b, 120c) trägt.
  2. Absorbierendes Produkt nach Anspruch 1, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b) auf dem Vorderabschnitt (109) des Produkts in dem Bereich angeordnet sind, in dem die Seitenkanten (105, 106) mit der Vorderkante (107) des Produkts zusammenlaufen.
  3. Absorbierendes Produkt nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b) auf dem Vorderabschnitt (109) des Produkts als ein Fortsatz der Seitenkanten (105, 106) des Produkts angesehen werden können und eine Form aufweisen, die sich von einer Mittellinie (111), die sich in Längsrichtung des Produkts erstreckt, wekkrümmt.
  4. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem der vordere streifenförmige Teil (114a, 114b) der Befestigungsanordnungen (113a, 113b), die auf dem Vorderabschnitt (109) des Produkts angeordnet sind, eine Länge von wenigstens 20 mm aufweist.
  5. Absorbierendes Produkt nach Anspruch 1, bei dem die Befestigungsanordnung (113c) auf dem Hinterabschnitt (110) des Produkts auf der Hinterkante (108) des Produkts angeordnet ist und sich entlang einer imaginären Längsmittellinie (111) des Produkts vom Rest des Produkts weg erstreckt.
  6. Absorbierendes Produkt nach Anspruch 1 oder 5, bei dem die Befestigungsanordnung (113c) auf dem Hinterabschnitt (110) des Produkts in ihrer Form im Wesentlichen rechteckig ist.
  7. Absorbierendes Produkt nach einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, bei dem der vordere streifenförmige Teil (114c) der Befestigungsanordnung (113c), die auf dem Hinterabschnitt (110) des Produkts angeordnet ist, eine Länge von wenigstens 50 mm aufweist.
  8. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenkanten (105, 106) des Produkts in Richtung zur Mittellinie (111), die sich in Längsrichtung des Produkts erstreckt, gekrümmt sind.
  9. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem das Produkt ein Breitenverhältnis in Querrichtung zwischen dem Vorderabschnitt (109) des Produkts und dem Hinterabschnitt (110) des Produkts aufweist, das 2:1–4:1 beträgt, wobei der Hinterabschnitt (110) des Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung eine Breite aufweist, die 40 mm nicht überschreitet.
  10. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b, 113c; 513c; 613a, 613b, 613c; 713a, 713b, 713c) auf einer der Oberflächenlagen (102, 103; 502, 503; 602, 603; 702, 703) angeordnet sind.
  11. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem wenigstens eine der Befestigungsanordnungen (313a, 313b, 313c; 313a', 313b', 313c'; 513a, 513b) einen Abschnitt wenigstens einer Oberflächenlage (302, 303; 502, 503) umfasst.
  12. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Länge des Produkts 260 mm und vorzugsweise 200 mm nicht überschreitet.
  13. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b, 113c; 313a, 313b, 313c; 313a', 313b', 313c'; 513a, 513b, 513c; 613a, 613b, 613; 713a, 713b, 713c) eine Breite aufweisen, die 30 mm nicht überschreitet.
  14. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b; 313a, 313b; 313a', 313b'; 513a, 513b; 613a, 613b; 713a, 713b) auf dem Vorderabschnitt (109, 309, 509, 609, 709) und die Befestigungsanordnung (113c; 313c; 313c'; 513c; 613; 713c) auf dem Hinterabschnitt ((110, 310, 510, 610, 710) vorzugsweise eine Breite von 10–20 mm und entsprechend 15–25 mm aufweisen.
  15. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Befestigungsanordnungen (113a, 113b, 113c; 313a, 313b, 313c; 313a', 313b', 313c; 513a, 513b, 515c; 613a, 613b, 613c; 713a, 713b, 713c) aus Vliesstoff bestehen.
  16. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Befestigungsanordnungen (513c) vollständig oder teilweise elastisch sind.
  17. Absorbierendes Produkt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem der Bereich der Anbringungseinrichtung (120a, 120b, 120c) in einem Abstand von den Seiten (116a, 116b, 116c, 118a, 118b, 118c, 119a, 119b, 119c) der Befestigungsanordnung (113a, 113b, 113c) angeordnet ist.
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