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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein implantierbare medizinische Vorrichtungen
und insbesondere implantierbare medizinische Vorrichtungen zur Anpassung
eines Körperlumens.
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Hintergrund der Erfindung
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Verschiedene
implantierbare Vorrichtungen, wie aufblasbare bzw. ausdehnbare medizinische
Vorrichtungen, sind bekannt, wobei die ausdehnbaren medizinischen
Vorrichtungen in das Gewebe eines Menschen implantiert werden, um
Harninkontinenz zu behandeln. Diese Vorrichtungen beruhten typischerweise
auf dem Einengen bzw. Einschnüren
der Urethra des Patienten, um die Kontinenz aufrechtzuerhalten.
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US-A-4
773 393 von Haber u.a. ist ein Versuch zum Bereitstellen einer solchen
vorgeschlagenen Vorrichtung. US-A-4 773 393 betrifft eine subkutan
implantierbare Urogenitalprothese, die eine ausdehnbare, aufblasbare
Gewebeausdehnungsmembran bereitstellt, die im proximalen Urethragewebe
zu lokalisieren ist, um diesen Geweben Volumen hinzuzufügen, um
Harninkontinenz durch lokalisierte Erhöhung des Gewebevolumens zu überwinden.
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US-A-4
802 479 von Haber u.a. ist ein Versuch zum Bereitstellen eines Instruments
zum Abgeben und Überführen von
Material zu einer aufblasbaren Membran einer Urogenitalprothese
innerhalb der Gewebe eines Patienten, um eine Harninkontinenz zu überwinden.
US-A-4 832 680 von Haber u.a. betrifft eine Vorrichtung zum subkutanen
Implantieren einer Urogenitalprothese mit einer ausdehnbaren Einschließungsmembran
zum Festhalten eines Fluids oder teilchenförmiger Materie, das oder die
von einer externen Quelle eingebracht worden ist.
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US-A-5
304 123 von Atala u.a. betrifft einen in ein endoskopisches Instrument
aufgenommenen abnehmbaren Membrankatheter zur Implantation in den
Suburethrabereich eines Patienten. Weiterhin ist in US-A-5 411 475
von Atala u.a. ein direkt sichtbar machendes Verfahren zum Entfalten
einer abnehmbaren Membran an einer Zielstelle in vivo erörtert. US-A-5
830 228 von Knapp u.a. betrifft ein Verfahren und ein System zum
Entfalten eines abnehmbaren Ballons an einer Zielstelle in vivo.
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Sobald
sie aufgeblasen wurden, halten diese Vorrichtungen den Druck auf
die Urethra des Patienten in einem Versuch aufrecht, bei Inkontinenz
zu helfen. Diese Vorrichtungen werden jedoch bei der Implantation
leicht zu sehr oder zu wenig aufgeblasen, was zu unerwünschten
nachoperativen Ergebnissen führt.
Falls die Vorrichtungen beispielsweise übermäßig aufgeblasen werden, kann
dies dazu führen,
dass die Urethra zu sehr eingeengt wird, und der Patient unterliegt
einem Retentionsrisiko, wobei es sich um einen Zustand handelt,
in dem der Patient kein Urin abgeben kann. Ein solcher Zustand könnte zu
einer Nierenschädigung
führen,
wodurch eine größere korrektive
Operation oder zumindest eine Verwendung einer Selbstkatheterisierung
erforderlich werden würde,
um die Blase auf einer regelmäßigen Grundlage zu
entleeren, was zu einer Erhöhung
des Risikos einer Harnwegsinfektion führen würde.
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Weiterhin
besteht, sobald diese Vorrichtungen in den Patienten implantiert
worden sind, das einzige Mittel zu ihrer Entfernung im Fall eines
nachoperativen Problems oder einer Vorrichtungsfehlfunktion in einer
größeren Operation.
Weiterhin werden die Vorrichtungen nicht in den Geweben des Patienten
festgehalten, so dass die Möglichkeit
besteht, dass die Vorrichtungen entlang dem bei ihrer Einführung erzeugten
Durchgang zurückwandern,
wobei es sich um ein Problem handelt, das bei Vorrichtungen aus
dem Stand der Technik bemerkt wurde. Demgemäß besteht ein wichtiger medizinischer
Bedarf an einer verbesserten. implantierbaren Vorrichtung zur Behandlung
der Harninkontinenz.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung sieht eine implantierbare Vorrichtung zur
Verwendung beim Einengen eines Körperlumens
vor. Das Körperlumen
kann eine Urethra sein, wobei die implantierbare Vorrichtung verwendet
wird, um die Urethra anzupassen, um dem Patienten bei einer Harninkontinenz
zu helfen. Die implantierbare medizinische Vorrichtung hat den Vorteil,
dass sie sowohl während
der Implantation als auch nachoperativ justierbar ist. Diese nachoperative Justierbarkeit
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung ermöglicht es
einem Arzt, den Druckbetrag zu regeln, der auf die Urethra ausgeübt wird,
um die Kontinenz des Patienten zu gewährleisten und iatrogene Wirkungen
zu minimieren.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung gemäß der Erfindung weist eine
implantierbare Vorrichtung auf, die ein justierbares Element und
einen röhrenförmigen länglichen
Körper
aufweist. Das justierbare Element weist eine durchgehende Wand mit einer
eine Kammer definierenden Innenfläche auf. Der röhrenförmige längliche
Körper
weist eine Umfangsfläche,
ein proximales Ende und ein distales Ende auf, wobei die Umfangsfläche mit
dem justierbaren Element verbunden und gegen dieses gedichtet ist.
Der röhrenförmige längliche
Körper
weist weiter mindestens einen ersten inneren Durchgang auf, der
sich in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper
von einer ersten Öffnung
am proximalen Ende zu einer zweiten Öffnung, die in Strömungskommunikation
mit der Kammer der implantierbaren Vorrichtung steht, erstreckt.
Dies ermöglicht
das justierbare Ausdehnen oder Zusammenziehen des justierbaren Elements
durch Einbringen eines fließfähigen Materials
durch die erste Öffnung.
Die implantierbare Vorrichtungsanordnung weist auch eine Scheide
auf, welche eine Wand mit einer Innenfläche aufweist, die einen Kanal
definiert, durch den zumindest ein Abschnitt der implantierbaren
Vorrichtung hindurchtreten kann.
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Die
implantierbare Vorrichtung kann in Körpergewebe eingeführt werden,
indem die Vorrichtung durch die Scheide geführt wird. Die Scheide wird
zuerst in das Gewebe des Patienten eingeführt, und die implantierbare
Vorrichtung wird dann durch den Kanal der Scheide bewegt. Die implantierbare
Vorrichtung kann durch die Verwendung einer Stößelstange durch die Scheide
bewegt werden, wobei die Stößelstange
in den ersten inneren Durchgang eingeführt wird. Wenn die Stößelstange
in den ersten inneren Durchgang eingeführt wird, kommt sie in Kontakt
mit einem geschlossenen Ende distal sowohl zur ersten Öffnung als
auch zur zweiten Öffnung
des ersten inneren Durchgangs. Es kann dann eine Kraft auf die Stößelstange
ausgeübt
werden, um die implantierbare Vorrichtung zumindest teilweise durch
den Kanal der Scheide zu bewegen.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform weist
der röhrenförmige längliche
Körper
einen zweiten inneren Durchgang auf, der sich in Längsrichtung entlang
mindestens einem Abschnitt des röhrenförmigen länglichen
Körpers
von einem Einlass zu einem geschlossenen Ende erstreckt. Der zweite
innere Durchgang weist einen ausreichenden Durchmesser auf, um die
Stößelstange
aufzunehmen, die das geschlossene Ende berührt, um das Ausüben von Kraft
auf die Stößelstange
zu ermöglichen
und die implantierbare Vorrichtung dadurch zumindest teilweise durch
den Kanal der Scheide zu bewegen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
die implantierbare Vorrichtungsanordnung weiter eine Hülse mit
einem Längsschlitz
aufweisen, wobei zumindest ein Abschnitt der implantierbaren Vorrichtung
in dem durch die Hülse
definierten Volumen untergebracht ist. Die Hülse und die implantierbare Vorrichtung
können
durch die Scheide geführt
werden, um das justierbare Element über das distale Ende der Scheide
vorzuschieben. Das justierbare Element wird dann ausgedehnt, so
dass Kontakt mit dem Gewebe hergestellt wird. Die Scheide kann aus dem
Körper
herausgezogen werden, woraufhin die Hülse dann entweder um einen
Abschnitt der implantierbaren Vorrichtung geführt wird oder sich ein Abschnitt
der implantierbaren Vorrichtung verformt, um zu ermöglichen,
dass die implantierbare Vorrichtung durch die Hülse hindurchtritt. Alternativ
kann die Hülse
aus dem Körper
herausgezogen werden, woraufhin die Scheide um einen Abschnitt der
implantierbaren Vorrichtung geführt
wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die implantierbare Vorrichtung ein hinteres Anschlusselement auf,
das mit dem proximalen Ende des röhrenförmigen längli chen Körpers verbunden ist. Gemäß einer
Ausführungsform
ist das hintere Anschlusselement abnehmbar am röhrenförmigen länglichen Körper angebracht. Das hintere
Anschlusselement weist einen Hohlraum auf, der in Strömungskommunikation
mit der ersten Öffnung
des ersten inneren Durchgangs steht. Dies ermöglicht es, dass ein Fluidvolumen
durch das hintere Anschlusselement geführt wird, um die Größe des justierbaren
Elements entweder zu erhöhen
oder zu verringern. Gemäß einer
Ausführungsform
weist das hintere Anschlusselement eine elastische Trennwand auf,
um eine Nadel aufzunehmen, durch die fließfähiges Material hindurchtreten
kann, um das justierbare Element zu erweitern oder zusammenzuziehen.
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Die
Scheide des vorliegenden Erfindungsgegenstands weist auch einen
ersten Abschnitt und mindestens einen zweiten Abschnitt auf, wobei
der zweite Abschnitt eine geringere Stärke aufweist als der erste
Abschnitt. Der zweite Abschnitt erstreckt sich in Längsrichtung
entlang der Wand, um zu ermöglichen,
dass die Wand der Scheide aufgetrennt wird. Gemäß einer Ausführungsform
weist der zweite Abschnitt der Wand Kerben auf, die sich in Längsrichtung
entlang der Wand erstrecken und welche einen Schwächungsbereich
erzeugen, über
den die Scheide aufgetrennt werden kann. Gemäß einer weiteren Ausführungsform
kann die Wand der Scheide zwei Kerben aufweisen, die sich in Längsrichtung
entlang der Wand erstrecken, um zu ermöglichen, dass die Scheide in
zwei Stücke
aufgetrennt wird. Alternativ kann die Scheide einen Einschnitt durch
die Wand aufweisen, der sich in Längsrichtung entlang der Wand
erstreckt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die implantierbare Vorrichtung weiter eine zum Durchdringen von
Gewebe geeignete Spitze auf. Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Spitze am distalen Ende des röhrenförmigen länglichen Körpers positioniert oder ausgebildet.
Alternativ bildet das distale Ende der Stößelstange die Spitze, wobei
die Spitze am distalen Ende des röhrenförmigen länglichen Körpers freiliegt, wenn das distale
Ende der Stößelstange
durch ein Auslassende im zweiten inneren Durchgang hindurchtritt.
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Schließlich betrifft
ein wichtiges Merkmal der implantierbaren Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
das justierbare Element oder die Membran, die zur anschließenden Justierung
des Volumens durch das hintere Anschlusselement, das sich unter
der Haut des Patienten fern vom justierbaren Element befindet, zugänglich ist.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die
bequeme nachoperative Justierbarkeit sowohl des Drucks als auch
der Größe des justierbaren
Elements in vivo.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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1 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands, wobei eine Scheide in einer
Schnittansicht dargestellt ist, um eine implantierbare Vorrichtung
zu offenbaren,
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2 ist
eine schematische Schnittansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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3 ist
eine schematische Schnittansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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4A ist
eine schematische Ansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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4B ist
eine schematische Ansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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5 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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6A ist
eine schematische Schnittansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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6B ist
eine schematische Endansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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7A ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands, _
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7B ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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7C ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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8A ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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8B ist eine schematische Ansicht einer Scheide
gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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9 ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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10 ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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11 ist
eine schematische Ansicht einer Scheide gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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12A ist eine schematische Schnittansicht der implantierbaren
Vorrichtungsanordnung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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12B ist eine schematische Schnittansicht der implantierbaren
Vorrichtungsanordnung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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13 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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14 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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15 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung
gemäß einer Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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16A ist eine schematische Ansicht einer implantierbaren
Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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16B ist eine schematische Ansicht einer implantierbaren
Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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16C ist eine schematische Ansicht einer implantierbaren
Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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16D ist eine schematische Ansicht einer implantierbaren
Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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17 zeigt
ein Verfahren gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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18 zeigt
ein Verfahren gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands,
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19 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands, und
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20 ist
eine schematische Ansicht einer implantierbaren Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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In
der folgenden detaillierten Beschreibung wird auf die anliegende
Zeichnung Bezug genommen, die Teil dieser Beschreibung ist und in
der beispielhaft spezifische Ausführungsformen dargestellt sind,
in denen die Erfindung verwirklicht werden kann.
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Der
vorliegende Erfindungsgegenstand beschreibt Ausführungsformen einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung
und/oder einer implantierbaren Vorrichtung zum Beschränken eines
Körperlumens.
Gemäß einer
Ausführungsform
dient der vorliegende Erfindungsgegenstand der Behandlung der Harninkontinenz
durch Implantieren mindestens einer der implantierbaren Vorrichtungen
neben der Urethra. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform dient
der vorliegende Erfindungsgegenstand der Behandlung des Harnröhrenrückflusses
eines Patienten durch Implantieren von mindestens einer implantierbaren
Vorrichtung neben einem oder beiden Uretern. Zusätzlich ist der vorliegende
Erfindungsgegenstand bei der Behandlung der Harn-Stressinkontinenz,
die sich bei Männern
nach einer radikalen Prostatektomie ergibt, eines Speiseröhrenrückflusses,
einer Fäkalinkontinenz
oder einer Gefäßverengung
verwendbar.
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Implantierbare
Vorrichtungen, die zur Behandlung einer Harninkontinenz ausgelegt
sind, werden typischerweise als Urogenitalprothesen bezeichnet.
Es wurden viele Entwürfe
für Urogenitalprothesen
vorgeschlagen. Bei einer solchen vorgeschlagenen Ausführungsform
weist die Urogenitalprothese eine implantierbare Vorrichtung auf,
die ein hinteres Anschlusselement beinhaltet, das mit einem röhrenförmigen länglichen
Körper
und einem justierbaren Element gekoppelt ist, wobei das justierbare
Element eine Kammer aufweist, die dafür ausgelegt ist, eine gemessene
Zufuhr eines durch das hintere Anschlusselement eingeführten fließfähigen Materials zu
empfangen, um die Prothese aufzublasen. Eine solche Beschreibung
einer Urogenitalprothese ist auch in US-A-5 964 806 mit dem Titel "ADJUSTABLE IMPLANTABLE
GENITOURINARY DEVICE",
eingereicht am 12. September 1997 von Burton u.a., und in WO 98/56311
bereitgestellt.
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Bei
der Behandlung der Harninkontinenz wird die Prothese innerhalb des
Körpers
zu einem Ort überführt, der
typischerweise innerhalb des Periurethralgewebes und neben der Urethra
liegt, um zu ermöglichen,
dass ein Patient die Harninkontinenz überwindet, indem sowohl das
lokalisierte Gewebevolumen als auch der passive okklusive Druck
auf die Urethraschleimhaut erhöht
werden. Die implantierbare Vorrichtung des vorliegenden Erfindungsgegenstands
ist zum Lösen
dieser Aufgabe nützlich,
während
die implantierbare Vorrichtungsanordnung des vorliegenden Erfindungsgegenstands
bei der Überführung der
implantierbaren Vorrichtung zu einem gewünschten Ort innerhalb des Körpers des
Patienten nützlich
ist.
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In 1 ist
eine Ausführungsform
einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 100 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Gemäß einer Ausführungsform
dient die implantierbare Vorrichtungsanordnung der Überführung einer
implantierbaren Vorrichtung 110 zur steuerbaren Anpassung
oder Einengung eines Körperlumens
in einen Körper.
Gemäß einer
Ausführungsform
dient die implantierbare Vorrichtung 110 der Behandlung
des Harnröhrenrückflusses
eines Patienten durch Implantieren von mindestens einer implantierbaren
Vorrichtung 110 neben einem oder beiden Uretern. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
dient die implantierbare Vorrichtung 110 dem Behandeln
der Harninkontinenz durch Implantieren von mindestens einer implantierbaren
Vorrichtung 110 neben der Urethra.
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In 1 ist
dargestellt, dass die implantierbare Vorrichtung 110 ein
justierbares Element 120 und einen röhrenförmigen länglichen Körper 130 aufweist.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist das justierbare Element 120 eine durchgehende Wand,
einschließlich
einer eine Kammer definierenden Innenfläche, auf. Der röhrenförmige längliche
Körper 130 weist
eine Umfangsfläche 140,
ein proximales Ende 150 und ein distales Ende 160 auf,
wobei die Umfangsfläche 140 mit
dem justierbaren Element 120 verbunden und gegen dieses
gedichtet ist. Die implantierbare Vorrichtung 110 ist,
wie dargestellt, innerhalb einer Scheide 170 positioniert,
wobei die Scheide 170 eine Wand 180 mit einer
Innenfläche 184 aufweist,
welche einen Kanal 188 definiert, durch den zumindest ein
Abschnitt der implantierbaren Vorrichtung 110 hindurchtreten
kann. In der in 1 dargestellten Ausführungsform
ist eine Schnittansicht der Scheide 170 dargestellt, so
dass die implantierbare Vorrichtung 110 gezeigt ist, die
zumindest teilweise innerhalb des Kanals 188 positioniert
ist.
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In 2 ist
eine schematische Schnittansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung 200 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Eine implantierbare
Vorrichtung 202 weist wie dargestellt ein justierbares
Element 204 und einen röhrenförmigen länglichen
Körper 206 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform weist
das justierbare Element 204 eine durchgehende Wand 208,
einschließlich
einer eine Kammer 212 definierenden Innenfläche 210,
auf. Der röhrenförmige längliche
Körper 206 weist
eine Umfangsfläche 214,
ein proximales Ende 216 und ein distales Ende 218 auf.
Das justierbare Element 204 weist mindestens eine Öffnung durch
die durchgehende Wand 208 auf, mit der die Umfangsfläche 214 verbunden
ist und die gegen das justierbare Element 204 gedichtet
ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind ein erster Abschnitt 220 und ein zweiter Abschnitt 222 der Innenfläche 210 des
justierbaren Elements 204 und die Umfangsfläche 214 unter
Verwendung eines chemischen oder polymeren Klebstoffs, wie Silikon,
gedichtet. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
die Umfangsfläche 214 unter
Verwendung von Ultraschall-Schweißtechniken, die auf dem Fachgebiet bekannt
sind, gegen den ersten Abschnitt 220 und den zweiten Abschnitt 222 gedichtet.
Das Endergebnis des Verbindens des ersten Abschnitts 220 und des
zweiten Abschnitts 222 der Innenfläche 210 des justierbaren
Elements 204 mit der Umfangsfläche 214 des röhrenförmigen länglichen
Körpers 206 besteht
darin, dass eine fluiddichte Bindung oder Dichtung zwischen der
Innenfläche 210 des
justierbaren Elements 204 und der Umfangsfläche 214 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 206 erzeugt
wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der röhrenförmige längliche
Körper 206 mindestens
einen ersten inneren Durchgang 230 auf, der sich von einer
ersten Öffnung 232 am
proximalen Ende 216 zu einer zweiten Öffnung 234 in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper 206 erstreckt.
Gemäß einer
Ausführungsform
steht die zweite Öffnung 234 in
Strömungskommunikation
mit der Kammer 212 der implantierbaren Vorrichtung, um
das justierbare Element 204 durch über die erste Öffnung 232 eingebrachtes
fließfähi ges Material
justierbar zu erweitern oder zusammenzuziehen. Gemäß einer
Ausführungsform
ermöglicht
die fluiddichte Bindung am ersten Abschnitt 220 und am
zweiten Abschnitt 222, dass die Kammer 212 den
vom fließfähigen Material bereitgestellten
Druck aufrechterhält,
so dass die Größe des justierbaren
Elements 204 geändert
werden kann.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist das justierbare Element 204 aus einem biokompatiblen,
steif elastomeren Polymer oder einer Polymermischung aus Polyurethan,
Silikon oder dergleichen aufgebaut. Gemäß dieser Ausführungsform
dehnt sich die Wand 208, wenn sich das justierbare Element 204 zu
einer gewünschten
Größe ausdehnt
oder zusammenzieht. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
besteht die durchgehende Wand 208 aus einem biokompatiblen
nicht elastischen Polymer oder einer Polymermischung von Polyethylen,
Polyethylenterephthalat (PET), Polyurethan, Polystyren mit einem
hohen Modul, Polyesteretherketon (PEEK), oder anderen bekannten
nicht elastischen Polymeren. Gemäß dieser Ausführungsform
dehnt sich die durchgehende Wand 208 des justierbaren Elements 204 zu
einer vorgegebenen Form aus. Das justierbare Element 204 ist
mit einer Vielzahl von Formen versehen. Gemäß einer Ausführungsform
definiert die Außenfläche der durchgehenden
Wand 208 im Allgemeinen eine sphärische Form. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
definiert die Außenfläche der
durchgehenden Wand 208 im Allgemeinen einen länglichen
Körper
mit halbsphärischen
Endabschnitten.
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Gemäß einer
Ausführungsform
hat die durchgehende Wand 208 des justierbaren Elements 204 beim
Ausblasen auf das Betriebsvolumen eine Länge und einen Durchmesser,
wobei der Betrag der Länge
und des Durchmessers in einem Bereich von einem halben (0,5) Zentimeter
bis fünf
(5) Zentimetern gewählt
ist, wobei die Länge
und der Durchmesser unabhängig
gewählt
werden. Alternativ kann das justierbare Element 204 eine
Länge und
einen Durchmesser aufweisen, die gleich sind (Länge = Durchmesser), so dass
das justierbare Element mit einer im Wesentlichen sphärischen
Form versehen wird. Gemäß einer
Ausführungsform
hat das justierbare Element 204 eine sphärische Form
mit einer Länge und
einem Durchmesser von bis zu drei (3) Zentimetern. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
hat das justierbare Element 204 eine sphärische Form mit
einer Länge
und einem Durchmesser von bis zu eineinhalb (1,5) Zentimetern.
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Andere
Konfigurationen der Länge
und des Durchmessers sind möglich,
um justierbare Elemente 204 mit unterschiedlichen Formen
zu erhalten. Beispielsweise kann das justierbare Element einen elliptischen
oder nierenförmigen
Querschnitt aufweisen, um das zumindest teilweise Umgeben des Körperlumens
mit dem justierbaren Element zu erleichtern, wobei das justierbare
Element in Bezug auf das Urethralumen konkav ist. Die für das justierbare
Element erörterten
Abmessungen gelten für
alle Ausführungsformen
des vorliegenden Erfindungsgegenstands.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der erste innere Durchgang 230 ein geschlossenes
Ende 240 auf, wobei das geschlossene Ende 240 distal
sowohl zur ersten Öffnung 232 als
auch zur zweiten Öffnung 234 positioniert
ist. Das geschlossene Ende 240 weist eine ausreichende
Stärke
und Härte
auf, um ein distales Ende 242 einer Stößelstange 244 aufzunehmen,
wobei das geschlossene Ende 240 eine an einem proximalen
Ende 246 der Stößelstange 244 ausgeübte Kraft
auf die implantierbare Vorrichtung 202 überträgt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der erste innere Durchgang 230 einen ausreichenden Durchmesser
auf, um die Stößelstange 244 aufzunehmen,
die das geschlossene Ende 240 berührt, um zu ermöglichen,
dass die auf die Stößelstange 244 ausgeübte Kraft
die implantierte Vorrichtung 202 zumindest teilweise durch
einen Kanal 250 einer Scheide 254 bewegt. Gemäß einer
Ausführungsform
ist die implantierbare Vorrichtung 202 innerhalb der Scheide 254 positioniert,
wobei die Scheide 254 eine Wand 256 mit einer
Innenfläche 260 aufweist,
die den Kanal 250 definiert, durch den zumindest ein Abschnitt
der implantierbaren Vorrichtung 202 hindurchtreten kann.
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Gemäß einer
Ausführungsform
hat die Stößelstange 244 zwischen
einem ersten und einem zweiten Ende eine Länge in einem Bereich von zehn (10)
bis vierzig (40) Zentimetern und einen Durchmesser zwischen 0,05
und 0,16 Zentimetern, wobei der Durchmesser der Stößelstange
vom Konstruktionsmaterial der Stange abhängt. Gemäß einer Ausführungsform
besteht die Stößelstange
aus Edelstahl. Alternativ besteht die Stößelstange aus einem Kunststoff.
Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform
besteht die Stößelstange
aus einem Material mit einer Streckgrenze von mehr als 12000 psi
(82736 kPa).
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform ist
ein detektierbarer Marker in die implantierbare Vorrichtung 202 eingebettet.
Beispielsweise befindet sich der detektierbare Marker 270 am
distalen Ende 218 (beispielsweise der Spitze) des röhrenförmigen länglichen
Körpers 206.
Alternativ könnte
sich der detektierbare Marker in der durchgehenden Wand 208 des
justierbaren Elements 204 befinden. Der detektierbare Marker 270 ermöglicht es,
dass das justierbare Element 204 lokalisiert wird und dass
seine Form unter Verwendung einer Anzahl von Sichtbarmachungstechniken,
bei denen elektromagnetische Energie zum Lokalisieren von Objekten
innerhalb des Körpers
verwendet wird, innerhalb der Gewebe eines Patienten sichtbar gemacht
wird. Gemäß einer Ausführungsform
besteht der detektierbare Marker 270 aus Tantal, und die
zum Sichtbarmachen des justierbaren Elements 204 verwendeten
Sichtbarmachungstechniken sind Röntgen-
oder Fluoroskopietechniken, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform
könnte
die Scheide auch einen detektierbaren Marker aufweisen, wobei der
Marker in die Wand der Scheide oder an dieser aufgenommen werden
könnte.
Alternativ könnte
die ganze Scheide so aufgebaut werden, dass sie strahlungsundurchlässig ist.
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In 3 ist
eine schematische Schnittansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 300 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Die implantierbare
Vorrichtungsanordnung 300 weist wie dargestellt eine implantierbare
Vorrichtung 302 auf. Die implantierbare Vorrichtung 302 weist
ein justierbares Element 304 und einen röhrenförmigen länglichen Körper 306 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist das justierbare Element 304 eine durchgehende Wand 308 mit
einer eine Kammer 312 definierenden Innenfläche 310 auf.
Der röhrenförmige längliche Körper 306 weist
eine Umfangsfläche 314,
ein proximales Ende 316 und ein distales Ende 318 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Umfangsfläche 314 mit
dem justierbaren Element 304 verbunden und gegen dieses
gedichtet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind ein erster Abschnitt 320 und ein zweiter Abschnitt 322 der Innenfläche 310 des
justierbaren Elements 304 chemisch mit der Umfangsfläche 314 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 verbunden.
Alternativ sind der erste Abschnitt 320 und/oder der zweite
Abschnitt 322 der Innenfläche 310 des justierbaren
Elements 304 mechanisch und/oder thermisch mit der Umfangsfläche 314 des
röhrenförmigen länglichen Körpers 306 verschweißt. Das
Endergebnis des Verbindens des ersten Abschnitts 320 und
des zweiten Abschnitts 322 der Innenfläche 310 des justierbaren Elements 304 mit
der Umfangsfläche 314 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 besteht
darin, dass eine fluiddichte Bindung oder Dichtung zwischen der Innenfläche 310 des
justierbaren Elements 304 und der Umfangsfläche 314 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 erzeugt
wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der röhrenförmige längliche
Körper 306 einen
ersten inneren Durchgang 330 und einen zweiten inneren Durchgang 332 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform erstreckt
sich der erste innere Durchgang 330 in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper 306 von
einer ersten Öffnung 334 am
proximalen Ende 316 zu einer zweiten Öffnung 336. Gemäß einer
Ausführungsform
steht die zweite Öffnung 336 in Strömungskommunikation
mit der Kammer 312 der implantierbaren Vorrichtung, um
das justierbare Element 304 durch über die erste Öffnung 334 eingebrachtes
fließfähiges Material
justierbar auszudehnen oder zusammenzuziehen. Gemäß einer
Ausführungsform
ermöglicht
es die fluiddichte Bindung am ersten Abschnitt 320 und
am zweiten Abschnitt 322, dass die Kammer 312 das
vom fließfähigen Material bereitgestellte
Volumen aufrechterhält,
so dass die Größe des justierbaren
Elements 304 geändert
werden kann. Gemäß einer
Ausführungsform
weist der erste innere Durchgang 330 ein geschlossenes
Ende 342 auf, wobei das geschlossene Ende 342 distal
sowohl zur ersten Öffnung 334 als
auch zur zweiten Öffnung 336 positioniert
ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
erstreckt sich der zweite innere Durchgang 332 in Längsrichtung entlang
mindestens einem Abschnitt des röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 von
einem Einlass 344 zu einem geschlossenen Ende 346.
Gemäß einer Ausführungsform
weist der zweite innere Durchgang 332 einen ausreichenden
Durchmesser auf, um eine Stößelstange 350 aufzunehmen,
welche das geschlossene Ende 346 berührt, um zu ermöglichen, dass
eine auf die Stößelstange 350 ausgeübte Kraft die
implantierte Vorrichtung 302 zumindest teilweise durch
einen Kanal 354 einer Scheide 358 bewegt. Gemäß einer
Ausführungsform
weist das geschlossene Ende 346 eine ausreichende Stärke und
Härte auf,
um ein distales Ende 352 der Stößelstange 350 aufzunehmen,
wobei das geschlossene Ende 346 die auf ein proximales
Ende 354 der Stößelstange 350 ausgeübte Kraft
auf die implantierbare Vorrichtung 302 überträgt. Gemäß einer Ausführungsform bewegt
die auf die Stößelstange 350 ausgeübte Kraft die
implantierte Vorrichtung 302 zumindest teilweise durch
den Kanal 354 der Scheide 358. Gemäß einer Ausführungsform
ist die implantierbare Vorrichtung 302 wie dargestellt
innerhalb der Scheide 358 positioniert, wobei die Scheide 358 eine
Wand 360 mit einer Innenfläche 362 aufweist,
die den Kanal 354 definiert, durch den zumindest ein Abschnitt
der implantierbaren Vorrichtung 302 hindurchtreten kann.
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Gemäß einer
Ausführungsform
bildet der zweite innere Durchgang 332 einen Abschnitt
des röhrenförmigen länglichen
Körpers
und erstreckt sich vom Einlass am proximalen Ende 316 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 zum
geschlossenen Ende 346, das sich am distalen Ende 318 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 oder
proximal zu diesem befindet. Alternativ erstreckt sich der zweite innere
Durchgang 332 in Längsrichtung
innerhalb des röhrenförmigen länglichen
Körpers 306 nur über einen
Abschnitt der Gesamtlänge
des röhrenförmigen länglichen
Körpers 306,
wie in 3 dargestellt ist.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform ist
ein detektierbarer Marker in die implantierbare Vorrichtung 302 eingebettet.
Beispielsweise befindet sich der detektierbare Marker 370 am
distalen Ende 318 (beispielsweise der Spitze) des röhrenförmigen länglichen
Körpers 306.
Alternativ könnte
sich der detektierbare Marker in der durchgehenden Wand 308 des
justierbaren Elements 304 befinden. Der detektierbare Marker 370 ermöglicht das
Lokalisieren des justierbaren Elements 304 und das Sichtbarmachen seiner
Form innerhalb der Gewebe eines Patienten unter Verwendung einer
Anzahl von Sichtbarmachungstechniken, bei denen elektromagnetische
Energie zum Lokalisieren von Objekten innerhalb des Körpers eingesetzt
wird. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht der detektierbare Marker 370 aus Tantal, und die
zum Sichtbarmachen des justierbaren Elements 304 verwendeten
Sichtbarmachungstechniken sind Röntgen-
oder Fluoroskopietechniken, welche auf dem Fachgebiet bekannt sind.
Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform könnte die
Scheide auch einen detektierbaren Marker aufweisen, wobei der Marker
in die Wand der Scheide aufgenommen sein könnte oder sich an dieser befinden
könnte. Alternativ
könnte
die ganze Scheide strahlungsundurchlässig aufgebaut sein.
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In 4A ist
eine Schemazeichnung einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 400 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Die implantierbare
Vorrichtungsanordnung 400 weist eine Scheide 404 auf,
wobei die Scheide 404 einen länglichen Körper 408 mit einer
Wand 412 aufweist. Die Wand 412 weist eine Innenfläche 416 auf,
welche einen Kanal 420 definiert. Innerhalb des Kanals 420 befindet
sich eine Hülse 424.
Die Hülse 424 weist
eine Wand 430 mit einer Außenfläche 434 und einer
Innenfläche 438 auf. Gemäß einer
Ausführungsform
definieren die Außenfläche 434 und
die Innenfläche 438 einen
Bogen oder einen Teilzylinder oder einen gekrümmten Abschnitt der Wand 430.
Gemäß einer
Ausführungsform
hat der Bogen der Wand 430 eine erste Abmessung in der
Art eines Krümmungsradius
in Bezug auf die Außenfläche 434 der
Wand 430, wodurch ermöglicht wird,
dass die Hülse 424 innerhalb
des Kanals 420 der Scheide 404 positioniert wird.
Zusätzlich
weist die erste Abmessung der Hülse
eine Größe auf,
die es ermöglicht,
dass die Hülse 424 in
Längsrichtung
innerhalb des Kanals 420 der Scheide 404 bewegt wird,
wie durch einen Pfeil 440 dargestellt ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist die Hülse 424 einen
Kanal 444 zwischen einer ersten Kante 446 und
einer zweiten Kante 448 an der Wand 430 der Hülse 424 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
verlaufen die erste Kante 446 und die zweite Kante 448 des
Kanals 444 parallel zueinander und erstrecken sich in Längsrichtung
entlang der Hülse 424.
Alternativ konvergieren oder divergieren die erste Kante 446 und
die zweite Kante 448 des Kanals 444 in Längsrichtung
entlang der Hülse 424,
oder sie konvergieren und divergieren entlang dieser. Die Innenfläche 438 der
Hülse 424 weist
eine zweite Abmessung auf, die kleiner ist als die erste Abmessung der
Außenfläche, wobei
es die zweite Abmessung ermöglicht,
dass ein Volumen 460 definiert wird. Gemäß einer
Ausführungsform
ist die zweite Abmessung ein Radius für die Innenfläche des
durch die Wand 430 definierten Bogens. Das Volumen 460 weist
eine ausreichende Größe auf um
zu ermöglichen,
dass der röhrenförmige längliche
Körper
und das justierbare Element der implantierbaren Vorrichtung 462 in
das durch die Innenfläche 438 der
Hülse 424 definierte
Volumen 460 passen. Gemäß einer Ausführungsform
ist die implantierbare Vorrichtung 462 von dem zuvor beschriebenen
Typ.
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Die
implantierbare Vorrichtung 462 wird in dem durch die Hülse 424 definierten
Volumen 460 angeordnet, und die Hülse 424 und die implantierbare
Vorrichtung 462 werden dann in den Kanal 420 der Scheide 404 eingeführt. Sobald
sie sich innerhalb der Scheide 404 befinden, werden die
implantierbare Vorrichtung 462 und die Hülse 424 durch Ausüben von
Kraft entweder auf die Hülse 424 oder
auf die implantierbare Vorrichtung 462 durch die Scheide 404 vorbewegt.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird die auf die Hülse 424 ausgeübte Kraft
durch Schieben oder Ziehen an einem oder mehreren Punkten entlang
der Wand 430 der Hülse 424 bereitgestellt. Wenn
sie in der Hülse 424 und
der Scheide 404 positioniert ist, hat die implantierbare
Vorrichtung 462 einen ausreichenden Kontakt mit der Wand 430 der Hülse 424,
um zu verhindern, dass das justierbare Element 472 der
implantierbaren Vorrichtung 462 entlang der Wand 430 rutscht.
Mit anderen Worten sorgen die Abmessungen der Außenfläche des justierbaren Elements 472 und
der Innenfläche 438 der Hülse 424 für Reibungskräfte, die
ausreichen, um zu verhindern, dass sich die implantierbare Vorrichtung 462 in
Bezug auf die Hülse 424 bewegt,
wenn die Hülse
und die implantierbare Vorrichtung durch die Scheide bewegt werden.
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In 4B ist
eine alternative Ausführungsform
einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 473 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Die vorliegende implantierbare
Vorrichtungsanordnung 473 weist eine Scheide 474 auf,
wobei die Scheide 474 einen länglichen Körper 475 mit einer
Wand 476 aufweist. Die Wand 476 weist eine Innenfläche 477 auf,
die einen Kanal 478 definiert. Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 473 weist
weiter eine Hülse 479 auf. Die
Hülse 479 weist
eine Wand 480 mit einer Außenfläche 481 und einer
Innenfläche 482 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
definieren die Außenfläche 481 und
die Innenfläche 482 einen
Bogen oder einen Teilzylinder oder einen gekrümmten Abschnitt der Wand 480.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Bogen der Wand 480 einen Innendurchmesser in
Bezug auf die Innenfläche 482 der
Wand 480 auf, wodurch ermöglicht wird, dass die Hülse 479 um
die Umfangsfläche 483 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 484 der
implantierbaren Vorrichtung 462 positioniert wird. Die
Hülse 479 weist
auch ein proximales Ende 484 und ein distales Ende 485 auf,
wobei das distale Ende an einen Steg oder einen Grat angrenzt, der
an dem Punkt gebildet ist, an dem die Umfangsfläche 483 des röhrenförmigen länglichen
Körpers
mit dem justierbaren Element 472 verbunden und gegen dieses
gedichtet ist.
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Die
Hülse 479 ermöglicht,
dass die implantierbare Vorrichtung 462 durch eine auf
das distale Ende 485 der Hülse 479 ausgeübte Kraft
durch die Scheide 474 vorbewegt wird. Sobald das justierbare Element 472 über das
distale Ende der Scheide 474 vorbewegt worden ist, kann
das justierbare Element 472 ausgedehnt werden (wie dargestellt),
um die Position der implantierbaren Vorrichtung 462 im
Gewebe eines Patienten zu fixieren. Das justierbare Element 472 wird
durch das in den ersten inneren Durchgang 487 eingebrachte
Fluidvolumen ausgedehnt. Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Scheide 474, sobald sie ausgedehnt wurde, aus
dem Körper
herausgezogen. Die Hülse 479 wird
dann vom röhrenförmigen länglichen
Körper 484 abgezogen oder
von diesem weg geschoben, oder der röh renförmige längliche Körper 484 wird durch
den Schlitz 488 der Hülse 479 geführt. Alternativ
wird die Hülse,
sobald sie ausgedehnt wurde, entweder vom röhrenförmigen länglichen Körper 484 abgezogen
oder von diesem weg geschoben, oder der röhrenförmige längliche Körper 484 wird durch
den Schlitz 488 der Hülse 479 geführt. Die
Scheide 474 wird dann aus dem Körper herausgezogen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist die Hülse 479 einen
Innendurchmesser auf, der zwischen null (0) und fünf (5) Prozent
größer ist
als der Durchmesser des röhrenförmigen länglichen
Körpers 484.
Zusätzlich
weist die Scheide, wie in den vorliegenden Ausführungsformen beschrieben wurde,
einen Innendurchmesser auf, der im Bereich zwischen 1,27 und 3,81
Millimeter (oder 0,050 Zoll bis 0,150 Zoll) liegt. Gemäß einer
Ausführungsform
liegt der Außendurchmesser
der Scheide, wie in den vorliegenden Ausführungsformen beschrieben wurde,
im Bereich zwischen 0,171 Millimeter und 0,514 Millimeter (0,0675
Zoll bis 0,2025 Zoll), wobei der Außendurchmesser auf der Grundlage
des Typs des zum Herstellen der Scheide verwendeten Materials festgelegt
wird. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
kann der Außendurchmesser
der Scheide größer als
0,514 Millimeter sein, wobei der endgültige Außendurchmesser der Scheide
von dem verwendeten Material und von der gewünschten Steifigkeit der Scheide
abhängt.
Gemäß einer
Ausführungsform
besteht die Scheide aus Edelstahl. Alternativ besteht die Scheide
aus einem Polymer, einer Polymermischung und/oder einem Copolymer
oder einer Kombination davon. Beispielsweise kann die Scheide aus Polyurethan
oder PEEK bestehen.
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In 5 ist
eine schematische Schnittansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 500 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Wie zuvor beschrieben
wurde, weist die implantierbare Vorrichtungsanordnung 500 eine
implantierbare Vorrichtung 502 mit einem justierbaren Element 504 und
einem röhrenförmigen länglichen
Körper 506 auf,
wobei der röhrenförmige längliche
Körper 506 mindestens
einen ersten inneren Durchgang 510 aufweist, der sich in
Längsrichtung
von einer ersten Öffnung 512 am proximalen
Ende 516 zu einer zweiten Öffnung 520 im röhrenförmigen länglichen
Körper 506 erstreckt, wobei
die implantierbare Vorrichtung 502 innerhalb eines Kanals 524 einer
Scheide 526 positioniert dargestellt ist. Gemäß einer
Ausführungsform ähnelt die implantierbare
Vorrichtungsanordnung 500 der in 2 beschriebenen
implantierbaren Vorrichtungsanordnung.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 500 weist weiter ein
hinteres Anschlusselement 530 auf, wobei das hintere Anschlusselement 530 mit dem
proximalen Ende 516 des röhrenförmigen länglichen Körpers 506 gekoppelt
ist. Gemäß einer
Ausführungsform
ist das hintere Anschlusselement 530 mit dem proximalen
Ende 516 des länglichen
Körpers 506 unter
Verwendung chemischer Klebstoffe oder alternativ unter Verwendung
von Ultraschall-Schweißtechniken
verbunden, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
werden das hintere Anschlusselement 530 und das proximale
Ende 516 bei einem Polymerformungsprozess, beispielsweise
durch Spritzgießen,
gemeinsam gebildet, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
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Das
hintere Anschlusselement 530 weist einen Hohlraum 536 auf,
wobei der Hohlraum 536 in Strömungskommunikation mit der
ersten Öffnung 512 des
länglichen
Körpers 506 steht.
Gemäß einer Ausführungsform
weist das hintere Anschlusselement 530 auch eine elastische
Trennwand 540 auf, durch die Zugang zum Hohlraum 536 erhalten
wird, wobei die elastische Trennwand 540 nach wiederholten
Durchstechungen, beispielsweise mit einer Nadel, abdichtbar ist.
Gemäß einer
Ausführungsform wird
die elastische Trennwand 540 durch einen Klemmring 550,
der um das hintere Anschlusselement 530 herum angeordnet
ist, in dem hinteren Anschlusselement 530 gehalten. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht der Klemmring 550 aus einem biokompatiblen Material,
beispielsweise Titan. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht die elastische Trennwand 540 aus einem biokompatiblen
Material, beispielsweise Silikon oder Polyurethan. Das hintere Anschlusselement 530 hat
einen durch die Außenfläche 554 des
hinteren Anschlusselements 530 definierten Außendurchmesser,
wobei gemäß einer
Ausführungsform
der hintere Anschluss einen Außendurchmesser
von einem (1) Millimeter bis zehn (10) Millimeter, (1) Millimeter
bis sechs (6) Millimeter aufweist, wobei viereinhalb (4,5) Millimeter
ein möglicher Durchmesser
sind. Die für
das hintere Anschlusselement erörterten
Abmessungen gelten für
alle Ausführungsformen
des vorliegenden Erfindungsgegenstands.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weisen die Außenfläche des
hinteren Anschlusselements 530 und diejenige des justierbaren
Elements 504 eine Größe (beispielsweise
einen Durchmesser) auf, der kleiner ist als die innere Größe (beispielsweise
der Durchmesser) des Kanals 524, um zu ermöglichen, dass
die implantierbare Vorrichtung 502 in Längsrichtung durch den Kanal 524 der
Scheide 526 beweglich ist. Gemäß einer alternativen Ausführungsform
besteht das hintere Anschlusselement 530 aus mindestens
einem Material, das flexibel genug ist, um zu ermöglichen,
dass die Größe des hinteren
Anschlusselements 530 in seinem entspannten Zustand zu
einer Größe verringert
wird, die klein genug ist, damit die implantierbare Vorrichtung 502 in
Längsrichtung durch
den Kanal 524 der Scheide 526 bewegt werden kann.
Für die
vorliegenden Ausführungsformen hat
der röhrenförmige längliche
Körper 506 eine
ausreichende Steifigkeit, um zu ermöglichen, dass eine Kraft auf
das proximale Ende des röhrenförmigen länglichen
Körpers
ausgeübt
wird, um die implantierbare Vorrichtung zumindest teilweise durch
den Kanal der Scheide zu bewegen. Gemäß einer Ausführungsform
wird die Steifigkeit des röhrenförmigen länglichen
Körpers
auf der Grundlage des Typs des beim Herstellen des röhrenförmigen längli chen
Körpers
verwendeten Materials bestimmt. Alternativ können Stützelemente zum röhrenförmigen länglichen Körper hinzugefügt werden.
Beispielsweise kann eine Metallwendel in Längsrichtung innerhalb des röhrenförmigen länglichen
Körpers
angeordnet werden, um die Steifigkeit des röhrenförmigen länglichen Körpers zu erhöhen.
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Sobald
die implantierbare Vorrichtung 502 innerhalb eines Körpers positioniert
wurde, wird das justierbare Element 504 durch abnehmbares
Verbinden einer Quelle fließfähigen Materials
mit dem hinteren Anschlusselement 530 aufgeblasen. Gemäß einer
Ausführungsform
weist die Quelle fließfähigen Materials
eine Spritze mit einer nicht trichterbildenden Nadel auf, wobei
die Nadel durch die elastische Trennwand 540 eingeführt wird.
Eine gemessene Zufuhr eines Fluidvolumens kann in die implantierbare Vorrichtung
eingebracht werden, wobei sich das justierbare Element 504 infolge
eines in den Hohlraum 536 des hinteren Anschlusselements 530 von
der Quelle fließfähigen Materials
eingefügten
Volumens fließfähigen Materials
ausdehnt oder zusammenzieht. Das justierbare Element 504 wird
dann verwendet, um das Körperlumen
zumindest teilweise und justierbar zu beschränken. Fluide, die zum Einbringen
in die Prothese geeignet sind, sind sterile Salzlösungen,
Polymergele, wie beispielsweise Silikongele oder Hydrogele von Polyvinylpyrrolidon,
Polyethylenglykol oder Carboxymethylcellulose, hochviskose Flüssigkeiten,
wie beispielsweise Hyaluronsäure, Dextran,
Polyacrylsäure,
Polyvinylalkohol oder ein strahlungsundurchlässiges Fluid, sind jedoch nicht auf
diese beschränkt.
Sobald das justierbare Element 504 aufgeblasen worden ist,
wird die Nadel aus der Trennwand des hinteren Anschlusses 530 herausgezogen.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform wird
ein detektierbarer Marker 570 in die durchgehende Wand
des justierbaren Elements 504 eingebettet. Der detektierbare
Marker 570 ermöglicht
das Lokalisieren des justierbaren Elements 504 und das Sichtbarmachen
seiner Form innerhalb der Gewebe eines Patienten unter Verwendung
einer Anzahl von Sichtbarmachungstechniken, bei denen elektromagnetische
Energie zum Lokalisieren von Objekten innerhalb des Körpers verwendet
wird. Gemäß einer Ausführungsform
besteht der detektierbare Marker 570 aus Tantal und sind
die zum Sichtbarmachen des justierbaren Elements 504 verwendeten
Sichtbarmachungstechniken Röntgen-
oder Fluoroskopietechniken, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform ist
ein detektierbarer Marker in die implantierbare Vorrichtung 502 eingebettet.
Beispielsweise befindet sich der detektierbare Marker 570 am
distalen Ende 560 (beispielsweise der Spitze) des röhrenförmigen länglichen
Körpers 506.
Alternativ könnte
sich der detektierbare Marker in der durchgehenden Wand des justierbaren
Elements 504 befinden. Der detektierbare Marker 570 ermöglicht das
Lokalisieren des distalen Endes 560 oder des justierbaren
Elements 504 und das Sicht barmachen seiner Form innerhalb
der Gewebe eines Patienten unter Verwendung einer Anzahl von Sichtbarmachungstechniken,
bei denen elektromagnetische Energie zum Lokalisieren von Objekten
innerhalb des Körpers
verwendet wird. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht der detektierbare Marker 570 aus Tantal und sind
die zum Sichtbarmachen des distalen Endes 560 oder des
justierbaren Elements 504 verwendeten Sichtbarmachungstechniken
Röntgen-
oder Fluoroskopietechniken, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform
könnte
die Scheide auch einen detektierbaren Marker aufweisen, wobei der Marker
in oder an der Wand der Scheide aufgenommen sein könnte. Alternativ
könnte
die ganze Scheide strahlungsundurchlässig aufgebaut sein.
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6A zeigt
eine schematische Schnittansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 600 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands. Wie zuvor beschrieben wurde,
weist die implantierbare Vorrichtungsanordnung 600 eine
implantierbare Vorrichtung 602 mit einem justierbaren Element 604,
einem röhrenförmigen länglichen
Körper 606 und
einem am distalen Ende des röhrenförmigen länglichen
Körpers 606 eingebetteten
detektierbaren Marker 605 auf, wobei der röhrenförmige längliche
Körper 606 mindestens
einen ersten inneren Durchgang 610 aufweist, der sich in
Längsrichtung
von einer ersten Öffnung 612 am proximalen
Ende 616 zu einer zweiten Öffnung 620 im röhrenförmigen länglichen
Körper 606 erstreckt, wobei
die implantierbare Vorrichtung 602 wie dargestellt innerhalb
eines Kanals 624 einer Scheide 626 positioniert
ist. Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
ist das justierbare Element 604 wie dargestellt mit einem
niedrigeren Profil versehen als gemäß den anderen Ausführungsformen
der justierbaren Elemente. Gemäß einer
Ausführungsform
ist dieses niedrigere Profil darauf zurückzuführen, dass das justierbare
Element 604 vorgeformt ist. Gemäß einer Ausführungsform
können
die Wände
des justierbaren Elements 604 um den röhrenförmigen länglichen Körper gefaltet werden, um das
niedrigere Profil bereitzustellen, wenn sich innerhalb der Kammer
des justierbaren Elements 604 kein Fluidvolumen befindet.
Ein Beispiel des Faltens des justierbaren Elements 604 ist
in 6B dargestellt. Das Falten des justierbaren Elements 604 um
den röhrenförmigen länglichen
Körper
oder auf diesen kann auch mit beliebigen der in den Figuren dargestellten
Ausführungsformen
vorgenommen werden.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 600 weist weiter ein
hinteres Anschlusselement 630 auf, das lösbar mit
dem proximalen Ende 616 des röhrenförmigen länglichen Körpers 606 gekoppelt
ist. Gemäß einer
Ausführungsform
weist das hintere Anschlusselement 630 eine hintere Anschlusswand 632 mit
einer Innenfläche 634 und
einer Außenfläche 638 auf.
Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform weist
das hintere Anschlusselement 630 eine elastische Trennwand 636 auf.
Die Innenfläche 634 der hinteren
Anschluss wand 632 definiert einen Hohlraum 634 und
ein Lumen 640 des hinteren Anschlusses, wobei das Lumen 640 des
hinteren Anschlusses einen Lumenauslass 644 aufweist. Der
Lumenauslass 644 kann dann mit dem ersten inneren Durchgang 610 gekoppelt
werden, um eine Strömungskommunikation
zwischen dem Hohlraum 634 und der Kammer 650 des
justierbaren Elements 604 bereitzustellen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Außenfläche 638 der
hinteren Anschlusswand 632 dafür eingerichtet, mit der Innenfläche 646 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 606 gekoppelt
zu werden. Beispielsweise kann die Außenfläche 638 des hinteren
Anschlusselements 630 einen oder mehrere Widerhaken 660 aufweisen,
die dafür
eingerichtet sind, in die Seitenwand 662 des röhrenförmigen länglichen
Körpers 606 einzugreifen
oder sich in dieser festzusetzen, wenn das hintere Anschlusselement 630 in
den ersten inneren Durchgang 610 eingeführt wird. Alternativ kann die
Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630 einen oder mehrere Höcker aufweisen,
welche die Außenfläche 638 umgeben,
wobei der eine oder die mehreren Höcker einen Durchmesser aufweisen,
der im Allgemeinen größer ist
als der Rest der Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630. Sobald sie ineinander eingreifen,
erzeugen die Außenfläche 638 und
der erste innere Durchgang 610 einen fluiddichten Abschluss. Gemäß einer
Ausführungsform
ist ein Klemmelement um den röhrenförmigen länglichen
Körper 606 angeordnet,
um das hintere Anschlusselement 630 weiter am röhrenförmigen länglichen
Körper 606 zu
befestigen. Gemäß einer
Ausführungsform
ist das Klemmelement eine Naht, die um die Außenfläche des röhrenförmigen länglichen Körpers gebunden ist.
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Alternativ
kann die Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630 eine sich verengende konische
Form aufweisen, deren Durchmesser von einem ersten Punkt am distalen
Ende des Lumenauslasses 644 oder in der Nähe von diesem
zu einem zweiten Punkt proximal zum ersten Punkt entlang der Außenfläche 638 zunimmt.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Durchmesser der Außenfläche 638 am
ersten Punkt kleiner als der Durchmesser des ersten inneren Durchgangs 610 und
der Durchmesser der Außenfläche 638 am
zweiten Punkt größer als
der Durchmesser des ersten inneren Durchgangs. Der erste Punkt der
Außenfläche 638 wird dann
an der ersten Öffnung 612 in
den ersten inneren Durchgang 610 eingeführt und in Längsrichtung
in den ersten inneren Durchgang 610 bewegt, bis die Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630 an die Innenfläche des
ersten inneren Durchgangs 610 anliegt. Gemäß einer
Ausführungsform wird
das hintere Anschlusselement in den ersten inneren Durchgang 610 vorbewegt,
um einen fluiddichten Abschluss zwischen der Außenfläche 638 des hinteren
Anschlusselements 630 und dem ersten inneren Durchgang 610 zu
erzeugen.
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Alternativ
kann die Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630 einen Durchmesser aufweisen,
der größer oder
gleich dem Innendurchmesser des ersten inneren Durchgangs 610 ist. Wenn
das hintere Anschlusselement 630 in den ersten inneren
Durchgang 510 eingeführt
wird, greift die Außenfläche 638 des
hinteren Anschlusselements 630 in die Innenfläche des
ersten inneren Durchgangs 610 ein und wird an diese angesetzt.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird eine Naht um den röhrenförmigen länglichen
Körper 606 gebunden,
um das hintere Anschlusselement 630 weiter am röhrenförmigen länglichen
Körper 606 festzuhalten.
Alternativ kann die Innenfläche
des hinteren Anschlusselements 630 einen Durchmesser aufweisen,
der größer oder
gleich dem Außendurchmesser
des röhrenförmigen länglichen
Körpers 606 ist.
Die Innenfläche des
hinteren Anschlusselements 630 wird dann um die Außenfläche des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 606 gelegt,
um einen fluiddichten Abschluss zu bilden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
besteht der röhrenförmige längliche
Körper
aus mindestens einem Polymer, wobei das Polymer thermoplastische und/oder
wärmehärtbare Polymere
einschließen kann.
Beispiele von Polymeren, die zum Herstellen des röhrenförmigen länglichen
Körpers
geeignet sind, umfassen Silikon, Silikonelastomere, Polyurethan,
Polyethylen, PEEK und/oder PET. Gemäß einer Ausführungsform
wird der röhrenförmige längliche Körper aus
einem extrudierten Stück
Polymer mit einer Anzahl in den vorliegenden Figuren dargestellter Querschnitte
erzeugt. Alternativ wird der röhrenförmige längliche
Körper
durch Gießen
eines Polymers in eine Form gebildet, die die Flächen oder Grenzen des röhrenförmigen länglichen
Körpers
definiert.
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Zusätzlich hat
der röhrenförmige längliche Körper eine
Länge zwischen
dem proximalen Ende und dem distalen Ende in einem Bereich zwischen zwei
(2) Zentimetern und fünfzig
(50) Zentimetern, wobei gemäß einer
Ausführungsform
die Länge durch
die Größe der Person
und die Position innerhalb des Körpers,
an der sich die implantierbare Vorrichtung befindet, festgelegt
ist. Gemäß einer
Ausführungsform
kann die Länge
des röhrenförmigen länglichen
Körpers
auf eine geeignete Länge
eingestellt werden, sobald die implantierbare Vorrichtung innerhalb
des Körpers
positioniert worden ist. Das hintere Anschlusselement wird dann
mit dem länglichen
Körper
verbunden und subkutan positioniert.
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Ein
Grund dafür,
dass ein abnehmbar anbringbarer hinterer Anschluss bereitgestellt
ist, besteht darin, dass die Gesamtgröße (beispielsweise der Durchmesser)
der zum Einführen
der implantierbaren Vorrichtung verwendeten Scheide verringert werden
soll. Typischerweise hat das hintere Anschlusselement eine Größe (beispielsweise
eine oder mehrere Abmessungen in der Art eines Außendurchmessers),
die den Innendurchmesser der Scheide übersteigt. Abgesehen von anderen
möglichen
Problemen besteht eine Schwierigkeit darin, entweder die Scheide
um das hintere Anschlusselement zu erweitern oder ein hinte res Anschlusselement
bereitzustellen, das zu einer Größe komprimiert werden
kann, die es ermöglicht,
die implantierbare Vorrichtung durch die Scheide zu bewegen. Gemäß einer
Ausführungsform
wird dieses Problem durch die Verwendung der in einer der 1, 2, 3, 4 und 6 dargestellten
implantierbaren Vorrichtung gelöst,
wobei die implantierbare Vorrichtung, bei der nicht das hintere
Anschlusselement vorhanden ist, zuerst durch die Scheide geschoben
wird (1, 2, 3 und 6) oder unter Verwendung der Hülse 424 (4) überführt wird,
die Scheide um die implantierbare Vorrichtung entfernt wird und
das hintere Anschlusselement mit dem röhrenförmigen länglichen Körper verbunden wird, wie nachstehend
weiter beschrieben wird.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
eine implantierbare Vorrichtung bereitgestellt, bei der die Vorrichtung
ein hinteres Anschlusselement, einen röhrenförmigen länglichen Körper und ein justierbares Element
aufweist. Das distale Ende der implantierbaren Vorrichtung wird
dann innerhalb des Kanals der Scheide positioniert und in Längsrichtung innerhalb
der Scheide entweder durch die Verwendung einer in ein zweites inneres
Lumen eingeführten Stößelstange,
durch auf das distale Ende des röhrenförmigen länglichen
Körpers
ausgeübte
Kraft oder durch eine sich innerhalb der Scheide bewegende Hülse bewegt.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird, sobald die implantierbare Vorrichtung bis zu dem Punkt, an
dem das justierbare Element innerhalb des Körpers positioniert ist, durch
die Scheide bewegt wurde, das justierbare Element aufgeblasen, die
Hülse (falls
vorhanden) entfernt und die Scheide dann aus dem Körper herausgezogen.
Gemäß den Ausführungsformen,
bei denen ein hinteres Anschlusselement vorhanden ist, muss die
Scheide jedoch um das hintere Anschlusselement herumgeführt werden, um
die Scheide aus dem Körper
zu entfernen.
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In 7A ist
eine Ausführungsform
einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 700 dargestellt.
Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 700 weist eine
implantierbare Vorrichtung 704 und eine Scheide 708 auf.
Wie dargestellt, ist ein hinteres Anschlusselement 712 der
implantierbaren Vorrichtung 704 neben einer Kanalöffnung 716 der
Scheide 708 positioniert. Die Scheide 708 weist
weiter eine Wand 720 auf, wobei die Wand 720 mindestens
einen ersten Abschnitt 724 und einen zweiten Abschnitt 728 aufweist.
In 7A ist der zweite Abschnitt als ein erster Bereich
der Wand dargestellt, der sich in Längsrichtung entlang dem Körper der
Scheide 708 erstreckt, und ein zweiter Bereich bildet den
Rest der Wand. Gemäß einer
Ausführungsform
weist der zweite Abschnitt 728 der Wand eine geringere
Stärke auf
als der erste Abschnitt 724 der Wand. Dies ermöglicht es,
dass die Scheide 708 entlang dem zweiten Abschnitt 728 aufgetrennt
wird. Gemäß einer Ausführungsform
wird die Scheide 708 durch eine Kraft, die auf beiden Seiten
des zweiten Abschnitts 728 auf die Scheide 708 ausgeübt wird,
entlang dem zweiten Abschnitt 728 aufgetrennt.
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In 7B ist
eine Ausführungsform
der implantierbaren Vorrichtungsanordnung 700 dargestellt, wobei
die Scheide 708 entlang dem zweiten Abschnitt 728 aufgetrennt
wird. Wie 7B zeigt, wird die Scheide 708,
wenn sie entlang dem zweiten Abschnitt 728 aufgetrennt
wird, zu einer planareren Konfiguration geöffnet. Diese planare Konfiguration ermöglicht es
auch, dass die Scheide 708 um das hintere Anschlusselement 712 geführt wird.
Demgemäß beeinflusst
die Abmessung des hinteren Anschlusselements nicht mehr, ob die
implantierbare Vorrichtung 704 aus der Scheide 708 entfernt
werden kann.
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Die
in den 7A und 7B dargestellte Scheide 708 weist,
wie dargestellt, einen zweiten Abschnitt 728 auf. Es ist
auch eine Scheide mit zusätzlichen
zweiten Abschnitten möglich.
Beispielsweise ist dargestellt, dass die Scheide 708 in 7C zwei zweite
Abschnitte 728 aufweist, wobei jeder der zwei zweiten Abschnitte 728 auf
entgegengesetzten Seiten der Scheide 708 positioniert ist.
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In 8A ist
eine Ausführungsform
einer Scheide 800 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Die Scheide 800 weist
eine Wand 806 mit einer Innenfläche 812 und einer
Außenfläche 816 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform definiert
die Innenfläche 812 einen
Kanal 820, der von einer ersten Scheidenöffnung 824 zu
einer zweiten Scheidenöffnung 828 durch
die Scheide 800 verläuft
(mit verborgenen Linien dargestellt). Der Kanal 820 der
Scheide 800 hat eine Größe, die
geeignet ist, um mindestens einen Abschnitt einer implantierbaren Vorrichtung
aufzunehmen, und wodurch mindestens ein Abschnitt der implantierbaren
Vorrichtung hindurchtreten kann.
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Die
Scheide 800 weist auch Kerben oder eine Schwächungslinie
auf, welche von einem proximalen Ende 834 zu einem distalen
Ende 836 in Längsrichtung
entlang der Wand 806 verlaufen. Gemäß einer Ausführungsform
ist eine erste Kerbe 832 bereitgestellt, welche in Längsrichtung
entlang der Wand 806 verläuft. Gemäß einer Ausführungsform stellt
die erste Kerbe 832 den zweiten Abschnitt der Wand bereit,
der eine geringere Stärke
aufweist als der erste Abschnitt. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform
weist der zweite Abschnitt der Wand 806 infolge des Nichtvorhandenseins
oder der Verdünnung
des die Wand 806 bildenden Materials eine geringere Stärke auf.
Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
wird die Schwächungslinie
durch eine Anzahl dicht beabstandeter Perforationen erzeugt, wobei
sich die Perforationen durch die Wand 806 erstrecken. Gemäß einer
Ausführungsform
erstrecken sich die dicht beabstandeten Perforationen in Längsrichtung
entlang der Scheide, wodurch die Schwächungslinie erzeugt wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform
können
die Kerben der Wand 806 während der Herstellung der Scheide
erzeugt werden. Beispielsweise kann die Scheide durch Extrudie ren
eines Polymers (oder von einem oder mehreren Polymeren, einschließlich Copolymeren)
durch einen Stempel erzeugt werden, der einen oder mehrere Vorsprünge zum
Erzeugen der Kerbe aufweist. Alternativ könnten die Kerben eingebracht
werden, nachdem die Scheide entweder extrudiert oder gegossen wurde,
wobei die Kerben entweder durch Entfernen oder Verformen des Scheidenmaterials,
um den Bereich zu erzeugen, der eine geringere Stärke aufweist
als der Rest der Wand, hinzugefügt
werden. Wegen der geringeren Stärke
entlang dem ersten Abschnitt kann die Scheide 800 entlang
der ersten Kerbe 832 aufgespalten werden, wenn auf den
Bereich der ersten Kerbe 832 eine ausreichende Kraft ausgeübt wird,
um das Auftrennen der Wand zu bewirken. Zusätzlich kann ein Spannungskonzentrationspunkt
in Form eines Einschnitts oder eines Knicks an einer proximalen
Kante der Kerbe verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die Scheide
entlang der Schwächungslinie
oder dem Schwächungsweg
aufgespalten wird.
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In 8B ist eine zusätzliche Ausführungsform
der Scheide 800 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Bei der in 8B dargestellten
Ausführungsform
der Scheide 800 weist die Wand 806 zwei Kerben
auf, die sich in Längsrichtung
von einem proximalen Ende 834 zu einem distalen Ende 836 entlang
der Wand 806 erstrecken, um zu ermöglichen, dass die Scheide 800 in zwei
Stücke
aufgetrennt wird. In 8B schließen die
beiden Kerben die erste Kerbe 832 und eine zweite Kerbe 840 ein.
Gemäß einer
Ausführungsform
sind die erste Kerbe 832 und die zweite Kerbe 840 auf entgegengesetzten
Seiten der Scheide 800 angeordnet. Alternativ können sich
die erste Kerbe 832 und die zweite Kerbe 840 an
jeder beliebigen Position an der Wand 806 befinden.
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In 9 ist
eine alternative Ausführungsform einer
Scheide 900 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Die Scheide 900 weist eine
Wand 906 mit einer Innenfläche 912 und einer Außenfläche 916 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform definiert
die Innenfläche 912 einen
Kanal 920, der von einer ersten Scheidenöffnung 924 zu
einer zweiten Scheidenöffnung 928 durch
die Scheide 900 verläuft
(mit verborgenen Linien dargestellt). Der Kanal 920 der
Scheide 900 hat eine Größe, die
zum Aufnehmen von mindestens einem Abschnitt einer implantierbaren
Vorrichtung geeignet ist und durch die mindestens ein Abschnitt
der implantierbaren Vorrichtung hindurchtreten kann.
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Die
Scheide 900 weist auch eine erste Kante 930 und
eine zweite Kante 932 auf, wobei die erste Kante 930 und
die zweite Kante 932 dicht beabstandet sind und einen Schlitz 934 zwischen
den Kanten definieren. Der Schlitz 934 verläuft durch
die Wand 906 und erstreckt sich in Längsrichtung entlang der Wand 906 von
einem proximalen Ende 936 zu einem distalen Ende 938.
Gemäß einer
Ausführungsform stellt
der Schlitz 934 den zweiten Abschnitt der Wand 906 bereit,
der eine geringere Stärke
aufweist als der erste Abschnitt. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform
weist der zweite Abschnitt der Wand 906 infolge des durch
die Wand 906 ausgebildeten Schnitts eine geringere Stärke auf.
Gemäß einer Ausführungsform
kann das Erzeugen des Schlitzes in der Wand 906 während der
Herstellung der Scheide vorgenommen werden. Beispielsweise kann
die Scheide durch Extrudieren eines Polymers (oder von einem oder
mehreren Polymeren, einschließlich
Copolymeren) durch eine Form, die einen Vorsprung zum Erzeugen des
Schlitzes aufweist, erzeugt werden. Alternativ könnte der Schlitz erzeugt werden, nachdem
die Scheide entweder extrudiert oder gegossen wurde, wobei der Schlitz
durch Schneiden durch die Wand 906 entlang einem Weg, der
in Längsrichtung
der Scheide 900 verläuft,
hinzugefügt wird.
Durch den vorhandenen Schlitz 934 kann die Scheide an dem
Schlitz 934 aufgetrennt werden, so dass die Scheide um
die implantierbare Vorrichtung herumgeführt werden kann (nicht dargestellt).
Gemäß einer
Ausführungsform
besteht die Scheide aus einem elastischen Material, das biegsam
ausgebildet ist, um zu ermöglichen,
dass die implantierbare Vorrichtung durch den Schlitz in der Scheide
hindurchtritt.
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In 10 ist
eine zusätzliche
Ausführungsform
einer Scheide 1000 gemäß dem vorliegenden Erfindungsgegenstand
dargestellt. Die Scheide 1000 weist eine Wand 1006 mit
einer Innenfläche 1012 und einer
Außenfläche 1016 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
definiert die Innenfläche 1012 einen
Kanal 1020, der von einer ersten Scheidenöffnung 1024 zu einer
zweiten Scheidenöffnung 1028,
die der ersten Scheidenöffnung 1024 entgegengesetzt
ist, durch die Scheide 1000 verläuft. Der Kanal 1020 der
Scheide 1000 weist eine geeignete Größe und ein geeignetes Volumen
auf, um mindestens einen Abschnitt einer implantierbaren Vorrichtung
aufzunehmen, wobei dadurch mindestens ein Abschnitt der implantierbaren
Vorrichtung hindurchtreten kann.
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Die
Scheide 1000 weist auch eine erste Kante 1030 und
eine zweite Kante 1034 auf, die beabstandet sind, um einen
Schlitz 1038 in der Wand 1006 zu definieren. Gemäß einer
Ausführungsform gleicht
der Abstand zwischen der ersten Kante 1030 und der zweiten
Kante 1034 dem Außendurchmesser
des röhrenförmigen länglichen
Körpers
oder ist größer als
dieser. Alternativ ist der Abstand zwischen der ersten Kante 1030 und
der zweiten Kante 1034 kleiner als der Außendurchmesser
des röhrenförmigen länglichen
Körpers,
wobei der röhrenförmige längliche
Körper
aus einem elastischen Polymer besteht, das verformt werden kann,
um zu ermöglichen, dass
der röhrenförmige längliche
Körper
durch den Schlitz 1038 hindurchtritt.
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Alternativ
ist der Schlitz groß genug,
um das Hindurchtreten von mindestens einem von dem hinteren Anschluss,
dem röhrenförmigen länglichen Körper und/oder
dem justierbaren Element einer implantierbaren Vorrichtung durch
den Schlitz 1038 zu ermöglichen,
wobei alle Abschnitte der implantierbaren Vorrichtung verformbar
sind, um zu ermögli chen, dass
sie durch den Schlitz hindurchtreten. Gemäß einer Ausführungsform
weist die Wand 1006 eine ausreichende Steifigkeit auf,
um ihre Form beizubehalten, wenn sie in einen Körper eingeführt wird (wie nachstehend beschrieben
wird) und wenn eine implantierbare Vorrichtung in den Kanal eingebracht wird,
sie weist jedoch eine ausreichende Elastizität auf, um zu ermöglichen,
dass die Wand 1006 verformt wird, wenn die implantierbare
Vorrichtung durch den Schlitz 1038 geführt wird.
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In 11 ist
eine zusätzliche
Ausführungsform
der Scheide 1000 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Die Scheide 1000 weist
weiter eine Schicht 1100 über der Außenfläche 1016 auf. Gemäß einer
Ausführungsform überquert die
Schicht 1100 den Schlitz 1038 oder erstreckt sich über diesen,
um einen durchgehenden Kanal 1020 durch die Scheide 1000 zu
bilden. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht die Schicht 1100 aus einem Material, das eine geringere
Stärke
aufweist als die Wand 1006 der Scheide 1000. Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Schicht 1100 dafür eingerichtet, einen Riss
zu bilden und zumindest in Längsrichtung entlang
der Hauptachse der Scheide aufzureißen, wenn die implantierte
Vorrichtung während
der Einführung
durch den Schlitz 1038 geführt wird. Alternativ weist
die Schicht 1100 einen Einschnitt 1110 auf, der
durch die Schicht 1100 hindurchtritt, wobei der Einschnitt 1110 dafür eingerichtet
ist, das Hindurchtreten der implantierten Vorrichtung durch den
Schlitz und den Einschnitt während
der Einführung
zu ermöglichen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Schicht durch Eintauchen oder Gießen der Scheide 1000 in
einem Polymer in einem erweichten Zustand (entweder durch Wärme für ein thermoplastisches Polymer
oder in einem vernetzten Zustand für ein wärmehärtbares Polymer) gebildet,
wobei die Scheide 1000 mit einem entfernbaren Gießkern versehen ist,
welcher das Volumen des Kanals 1020 füllt und ermöglicht, dass die Schicht über dem
Schlitz 1038 gebildet wird. Gemäß einer Ausführungsform
besteht die Schicht 1100 aus Polyurethan, Teflon, Nylon,
Nylonelastomeren, PebaxTM, Polyethylen,
Silikon oder anderen flexiblen Polymeren oder Polymermischungen,
wie bekannt ist.
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12A zeigt eine Ausführungsform einer implantierbaren
Vorrichtungsanordnung 1200 gemäß dem vorliegenden Erfindungsgegenstand.
Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1200 weist eine implantierbare
Vorrichtung 1204 mit einem hinteren Anschlusselement 1208,
einem röhrenförmigen länglichen
Körper 1212 und
einem justierbaren Element 1216 auf. Die implantierbare
Vorrichtungsanordnung 1200 weist auch eine Scheide 1220 auf,
wobei gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
die Scheide 1220 einen Schlitz 1222 aufweist,
wie vorstehend beschrieben wurde.
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Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Wand 1226 der Scheide gebogen oder verformt, wie allgemein
bei 1230 dargestellt ist, um zu ermöglichen, dass die Bestandteile der
implantierbaren Vorrichtung 1204 durch den Schlitz 1222 hindurchtreten können, wenn
die Scheide 1220 um die implantierbare Vorrichtung 1204 herum
entfernt wird. Weil die Scheide 1220 gebogen wird, um zu
ermöglichen, dass
die implantierbare Vorrichtung 1204 durch den Schlitz 1222 hindurchtritt,
kann die Scheide auch im Allgemeinen in Richtung des hinteren Anschlusses 1208 gezogen
werden, der, wie später
in diesem Dokument besser verständlich
wird, beim Entfernen der Scheide 1220 von einem Ort im
Körper,
an dem eine implantierbare Vorrichtung erwünscht ist, wichtig ist.
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12B zeigt eine zusätzliche Ausführungsform
einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1234 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand. Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1234 weist
eine implantierbare Vorrichtung 1204 mit einem hinteren
Anschlusselement 1208, einem röhrenförmigen länglichen Körper 1212 und einem
justierbaren Element 1216 auf. Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1234 weist
auch eine Hülse 1236 auf,
wobei die Hülse 1236 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
einen Schlitz 1238 und eine Innenfläche 1240 aufweist.
Gemäß einer
Ausführungsform
definiert die Innenfläche 1240 einen
Aufnahmebereich 1244, der geformt und bemessen ist, um
mindestens einen Abschnitt des hinteren Anschlusselements 1208 aufzunehmen.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform ist
die implantierbare Vorrichtung 1204 mit dem justierbaren
Element 1216 in einem ausgedehnten Zustand dargestellt.
Gemäß einer
Ausführungsform wird
die implantierbare Vorrichtung 1204 durch eine auf das
proximale Ende 1246 der Hülse 1236 ausgeübte Kraft
mindestens teilweise durch eine Scheide (nicht dargestellt) bewegt.
Wie zuvor beschrieben wurde, grenzt das distale Ende 1248 der
Hülse 1236 an
den Steg oder die Leiste an, die an dem Punkt gebildet ist, an dem
der röhrenförmige längliche
Körper 1212 mit
dem justierbaren Element 1216 verbunden und gegen dieses
gedichtet ist. Sobald die implantierbare Vorrichtung 1204 in
dem Körper
positioniert worden ist, wird Fluid in das hintere Anschlusselement 1208 eingebracht,
um das justierbare Element 1216 aufzublasen. Sobald das
justierbare Element 1216 aufgeblasen wurde, wird die Scheide
entfernt (wie zuvor beschrieben wurde). Die Hülse 1236 wird dann um
die implantierbare Vorrichtung 1204 herum entfernt, indem
zuerst das hintere Anschlusselement 1208 aus dem Aufnahmebereich 1244 entfernt
wird und anschließend
der röhrenförmige längliche
Körper 1212 durch
den Schlitz 1238 der Hülse 1236 geführt wird.
Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
ist die Hülse 1236 steif
genug, so dass die Wand der Hülse 1236,
falls überhaupt,
sehr wenig gebogen wird, wenn der röhrenförmige längliche Körper 1212 verformt
wird, so dass er durch den Schlitz 1238 hindurchtreten
kann.
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13 zeigt
eine schematische Ansicht der implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1300 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands. Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1300 weist
wie dargestellt eine implantierbare Vorrichtung 1302 auf,
die ein justierbares Element 1304 und einen röhrenförmigen länglichen
Körper 1306 aufweist.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist das justierbare Element 1304 eine durchgehende Wand 1308 mit
einer Innenfläche 1310,
die eine Kammer 1316 definiert, auf. Der röhrenförmige längliche
Körper 1306 weist
eine Umfangsfläche 1320, ein
proximales Ende 1326 und ein distales Ende 1328 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Umfangsfläche 1320 mit
dem justierbaren Element 1304 verbunden und gegen dieses
gedichtet, wie zuvor beschrieben wurde.
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Der
röhrenförmige längliche
Körper 1320 weist
auch mindestens einen ersten inneren Durchgang 1330 auf,
der sich in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper 1320 von
einer ersten Öffnung 1332 am
proximalen Ende 1326 zu einer zweiten Öffnung 1334 erstreckt.
Gemäß einer
Ausführungsform
steht die zweite Öffnung 1334 in
Strömungskommunikation
mit der Kammer 1316 der implantierbaren Vorrichtung 1302,
um das justierbare Element 1304 durch über die erste Öffnung 1332 eingebrachtes
fließfähiges Material
justierbar auszudehnen oder zusammenzuziehen. Zusätzlich befindet sich
ein detektierbarer Marker 1333 am distalen Ende des röhrenförmigen länglichen
Körpers 1320 oder auf
diesem, um zu ermöglichen,
dass die Position der implantierbaren Vorrichtung 1300 innerhalb
der Gewebe eines Patienten lokalisiert wird. Alternativ wird der
detektierbare Marker in die durchgehende Wand des justierbaren Elements 1304 eingebettet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der erste innere Durchgang 1330 ein geschlossenes Ende 1340 auf,
wobei das geschlossene Ende 1340 distal sowohl zur ersten Öffnung 1332 als
auch zur zweiten Öffnung 1334 positioniert
ist. Das geschlossene Ende 1340 weist eine ausreichende
Stärke
und Härte
auf, um ein distales Ende 1342 einer Stößelstange 1344 aufzunehmen,
wobei das geschlossene Ende 1340 die auf ein proximales
Ende 1346 der Stößelstange 1344 ausgeübte Kraft
auf die implantierbare Vorrichtung 1300 überträgt. Gemäß einer
Ausführungsform
weist der erste innere Durchgang 1330 einen ausreichenden
Durchmesser auf, um die Stößelstange 1344 aufzunehmen,
welche das geschlossene Ende 1340 berührt, um das Ausüben einer
Kraft auf die Stößelstange 1344 zum
Bewegen der implantierten Vorrichtung 1302 zu ermöglichen.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 1300 weist weiter
eine Spitze 1350 auf. Gemäß einer Ausführungsform
bildet das distale Ende 1328 des röhrenförmigen Körpers 1320 die Spitze 1350.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Spitze 1350 zum Durchdringen des Gewebes eines
Patienten geeignet, wobei die Spitze 1350 mindestens ein
distales Ende 1354 aufweist, das angeschärft ist,
um die Fähigkeit
zum Einführen
der Spitze 1350 und der implantierbaren Vorrichtung 1302 in
das Gewebe eines Patienten bereitzustellen. Diese Konfiguration
der implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1300 ermöglicht,
dass die implantierbare Vorrichtung 1302 in das Gewebe
des Patienten überführt wird,
ohne dass eine Scheide erforderlich wäre. Die Spitze hat auch eine
konische Konfiguration, um zu ermöglichen, dass das Gewebe, das
von der implantierbaren Vorrichtung 1302 durchdrungen wird, über die
Spitze 1350 und den Körper
der implantierbaren Vorrichtung 1302 läuft. Gemäß einer zusätzlichen Ausführungsform
weist die Spitze 1350 weiter eine oder mehrere geschärfte Kanten
auf, welche sich vom distalen Ende 1354 der Spitze 1350 zu
einem proximalen Ende 1358 der Spitze 1350 erstrecken.
Gemäß einer zusätzlichen
Ausführungsform
ist das justierbare Element 1304 dafür eingerichtet, sich unter
dem Druck des Volumens des durch die erste Öffnung eingeführten fließfähigen Materials
auszudehnen, um die Spitze 1350 zumindest teilweise zu
umhüllen.
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Die
vorliegende Ausführungsform
zeigt ein Beispiel einer "sich
selbst aufweitenden" Vorrichtung, wobei
die implantierbare Vorrichtung verwendet wird, um ihren eigenen
Durchgangsweg im Körper
des Patienten zu erzeugen. Ein Vorteil der vorliegenden Ausführungsform
besteht darin, dass die Größe der für das Einführen der
implantierbaren Vorrichtung erzeugten Öffnung minimal gehalten wird,
weil nur ein Kanal erzeugt wird, der in etwa die Größe der implantierbaren
Vorrichtung aufweist. Weiterhin wird die chirurgische Prozedur beschleunigt,
weil vor der eigentlichen Überführung der
implantierbaren Vorrichtung weniger Gegenstände (beispielsweise ein Obturator, eine
Scheide usw.) eingeführt
werden müssen.
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Die
an der implantierbaren Vorrichtung 1302 verwendete Spitze 1350 kann
aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden. Gemäß einer
Ausführungsform
besteht die Spitze 1350 aus Hartkunststoff, wie Polyurethan
oder PET. Alternativ besteht die Spitze 1350 aus einem
biologisch abbaubaren oder biologisch absorbierbaren Material, wie
Polyglykolsäure
oder Polymilchsäure,
einem löslichen
Material, wie Stärke,
oder einem Material, das anfänglich hart
ist, jedoch weicher wird, nachdem es Feuchtigkeit ausgesetzt wurde,
wie einem Hydrogelmaterial. Gemäß dieser
Ausführungsform
ist die Spitze mit dem distalen Ende 1328 des röhrenförmigen länglichen
Körpers
verbunden. Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Verbindung mit einem Klebstoff für medizinische Zwecke, wie
Silikon, erreicht. Alternativ wird die Spitze 1350 auf
das distale Ende 1328 des röhrenförmigen länglichen Körpers 1320 gegossen, wobei
das distale Ende 1328 konfiguriert und geformt wurde, um
das Spitzenmaterial aufzunehmen, um die Spitze 1350 an
ihrem Ort zu befestigen.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 1300 weist weiter
ein hinteres Anschlusselement 1360 auf, das abnehmbar mit
dem proximalen Ende 1326 des röhrenförmigen länglichen Körpers 1320 gekoppelt
ist. Das hintere Anschlusselement 1360 ähnelt dem vorstehend beschriebenen
hinteren Anschlusselement und ist dafür eingerichtet, mit dem röhrenförmigen länglichen
Körper 1320 verbunden zu
werden, um einen fluiddichten Abschluss zwischen der Außenfläche des
hinteren Anschlusselements 1360 und der Innenfläche des
ersten inneren Durchgangs des röhrenförmigen länglichen
Körpers 1320 zu
erzeugen.
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In 14 ist
eine zusätzliche
Ausführungsform
einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1400 gemäß dem vorliegenden
Erfindungsgegenstand dargestellt. Die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1400 weist
wie dargestellt eine implantierbare Vorrichtung 1402 auf,
die ein justierbares Element 1404 und einen röhrenförmigen länglichen
Körper 1406 aufweist.
Der röhrenförmige längliche
Körper 1406 weist
eine Umfangsfläche 1420,
ein proximales Ende 1426 und ein distales Ende 1428 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Umfangsfläche 1420 mit
dem justierbaren Element 1404 verbunden und gegen dieses
gedichtet, wie vorstehend beschrieben wurde. Gemäß einer Ausführungsform
weist das justierbare Element 1404 eine durchgehende Wand 1408 mit
einer eine Kammer 1416 definierenden Innenfläche 1410 und
mindestens einem am distalen Ende 1428 des röhrenförmigen länglichen
Körpers 1406 positionierten
detektierbaren Marker 1411 auf. Alternativ kann der Marker 1411 in
die durchgehende Wand des justierbaren Elements 1404 eingebettet werden,
um das Lokalisieren der Position der implantierbaren Vorrichtung 1400 und
das Sichtbarmachen ihrer Form innerhalb der Gewebe eines Patienten
zu ermöglichen.
Detektierbare Marker können
auch in den röhrenförmigen länglichen
Körper 1406 eingebettet
werden.
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Der
röhrenförmige längliche
Körper 1406 weist
einen ersten inneren Durchgang 1430 und einen zweiten inneren
Durchgang 1432 auf. Gemäß einer
Ausführungsform
erstreckt sich der erste innere Durchgang 1430 in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper 1406 von
einer ersten Öffnung 1434 am
proximalen Ende 1426 zu einer zweiten Öffnung 1436. Die zweite Öffnung 1436 steht
in Strömungskommunikation
mit der Kammer 1416 der implantierbaren Vorrichtung, um
das justierbare Element 1404 durch über die erste Öffnung 1434 eingeleitetes
fließfähiges Material
justierbar auszudehnen oder zusammenzuziehen, wie vorstehend beschrieben
wurde.
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Der
zweite innere Durchgang 1432 erstreckt sich in Längsrichtung
entlang mindestens einem Abschnitt des röhrenförmigen länglichen Körpers 1406 von einem
Einlass 1444 zu einem Auslass 1446. Gemäß einer
Ausführungsform
weist der zweite innere Durchgang 1432 einen ausreichenden
Durchmesser auf, um eine Stößelstange 1450 aufzunehmen.
Die Stößelstange 1450 hat
ein proximales Ende 1454 und ein distales Ende 1458,
wobei das distale Ende 1458 der Stößelstange 1450 eine
Spitze 1460 aufweist, die einen scharfen Punkt hat. Gemäß einer Ausführungsform
erstreckt sich die scharfe Spitze 1460 der Stößelstange 1450 durch
den Auslass 1446 des zweiten inneren Durchgangs 1432,
um die anfängliche
Schneidspitze der implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1400 bereitzustellen.
Gemäß einer Ausführungsform
hat das distale Ende 1428 des röhrenförmigen länglichen Körpers 1420 eine sich
verengende konische Form, die von der Spitze 1460 ausgeht,
um zu ermöglichen,
dass das distale Ende 1428 eine zum Durchdringen von Gewebe
geeignete gleichmäßige konische
Form erzeugt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist zum Positionieren der Stößelstange 1450 innerhalb
des zweiten inneren Durchgangs 1432, wobei nur die Spitze 1460 aus
dem distalen Ende 1428 vorsteht, eine erste Schulter 1470 im
zweiten inneren Durchgang 1432 bereitgestellt, an die eine
entsprechende zweite Schulter 1474 an der Stößelstange 1450 anliegt.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die erste Schulter 1470 durch eine Änderung des Durchmessers des zweiten
inneren Durchgangs 1432 gebildet, wobei sich die Innenfläche 1478 des
zweiten inneren Durchgangs 1432 von einem ersten zu einem
zweiten Durchmesser, der kleiner als der erste Durchmesser ist, ändert. Die
zweite Schulter 1474 ist auch durch eine Änderung
des Durchmessers der Stößelstange 1450 gebildet,
wobei sich die Außenfläche der Stößelstange 1450 von
einem ersten zu einem zweiten Durchmesser ändert. Sobald die Stößelstange 1450 in
den zweiten Kanal eingeführt
wurde, wird sie vorbewegt, so dass die zweite Schulter 1474 an
die erste Schulter 1470 angrenzt und die Spitze 1460 aus
dem distalen Ende 1428 vorsteht. Die auf die Stößelstange 1450 angewendete
Kraft kann dann auf die implantierte Vorrichtung 1402 übertragen
werden, so dass sie in das Gewebe eines Patienten vorbewegt werden
kann.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 1400 weist weiter
ein hinteres Anschlusselement 1480 auf, das mit dem proximalen
Ende 1426 des röhrenförmigen länglichen
Körpers 1420 verbunden ist.
Gemäß einer
Ausführungsform ähnelt das
hintere Anschlusselement 1480 dem vorstehend beschriebenen
hinteren Anschlusselement und ist dafür eingerichtet, abnehmbar mit
dem röhrenförmigen länglichen
Körper 1420 gekoppelt
zu werden, um einen fluiddichten Abschluss zwischen der Außenfläche des hinteren
Anschlusselements 1480 und der Innenfläche des ersten inneren Durchgangs
des röhrenförmigen länglichen
Körpers 1420 zu
erzeugen.
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In 15 ist
eine schematische Schnittansicht einer implantierbaren Vorrichtungsanordnung 1500 gemäß einer
Ausführungsform
des vorliegenden Erfindungsgegenstands dargestellt. Wie vorstehend
beschrieben wurde, weist die implantierbare Vorrichtungsanordnung 1500 eine
implantierbare Vorrichtung 1502 mit einem justierbaren
Element 1504 und einem röhrenförmigen länglichen Körper 1506 auf, wobei
der röhrenförmige längliche
Körper 1506 mindestens
einen ersten inneren Durchgang 1510 aufweist, der sich
in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen
Körper 1506 von
einer ersten Öffnung 1512 am
proximalen Ende 1516 zu einer zweiten Öffnung 1520 erstreckt.
Die implantier bare Vorrichtungsanordnung 1500 weist auch
eine Spitze 1524 auf, wobei die Spitze 1524 ein
Ende aufweist, das zur Einführung
einer Spitze und einer Vorrichtung in Gewebe des Patienten geeignet
ist, wie vorstehend erörtert
wurde.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 1500 weist weiter
ein hinteres Anschlusselement 1530 auf, wobei das hintere
Anschlusselement 1530 mit dem proximalen Ende 1516 des
röhrenförmigen länglichen
Körpers 1506 gekoppelt
ist. Das hintere Anschlusselement 1530 weist einen Hohlraum 1532 auf,
der in Strömungskommunikation
mit der ersten Öffnung 1512 des
ersten inneren Durchgangs 1510 steht. Gemäß einer
Ausführungsform
weist das hintere Anschlusselement 1530 auch eine elastische Trennwand 1540 auf,
durch die Zugang zum Hohlraum 1532 erhalten wird. Gemäß einer
Ausführungsform
hat die elastische Trennwand 1540 eine Struktur, eine Größe und eine
Funktion, wie vorstehend beschrieben wurde. Wie in 15 dargestellt
ist, hat die elastische Trennwand 1540 eine kolbenförmige Konfiguration.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform hat
der röhrenförmige längliche
Körper 1506 eine ausreichende
Steifigkeit, um zu ermöglichen,
dass die auf das proximale Ende des röhrenförmigen länglichen Körpers 1506 ausgeübte Kraft
die implantierbare Vorrichtung 1502 durch weiches Gewebe
eines Patienten bewegt. Gemäß einer
Ausführungsform wird
die Steifigkeit des röhrenförmigen länglichen Körpers auf
der Grundlage des zur Herstellung des röhrenförmigen länglichen Körpers verwendeten Materialtyps
bestimmt. Alternativ können
Stützelemente zum
röhrenförmigen länglichen
Körper
hinzugefügt werden.
Beispielsweise wird eine Metallwendel 1550 in Längsrichtung
innerhalb des röhrenförmigen länglichen
Körpers
angeordnet, um seine Steifigkeit zu erhöhen. Gemäß einer Ausführungsform
ermöglicht es
die Metallwendel 1550, dass eine entlang der Längsachse
der implantierbaren Vorrichtung 1502 ausgeübte Kraft
auf die Spitze 1524 übertragen
wird.
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15 zeigt
auch eine Ausführungsform
des justierbaren Elements 1504 in einem aufgeblasenen Zustand.
Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform ist
das justierbare Element 1504 dafür eingerichtet, die Spitze 1524 teilweise
zu umhüllen.
Ein Grund für das
Umhüllen
der Spitze mit dem justierbaren Element 1504 besteht darin,
das Gewebe im Implantationsbereich vor der Spitze 1524 zu
schützen.
Das Beispiel in 15 ist nur ein Beispiel einer
vom justierbaren Element umhüllten
Spitze, und es kann eine andere Konfiguration zum Umhüllen der
Spitze erdacht werden, wobei die Spitze beispielsweise vollständig vom
justierbaren Element umhüllt
ist.
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In 16A ist eine zusätzliche Ausführungsform
einer implantierbaren medizinischen Vorrichtungsanordnung 1600 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Die implantierbare medizinische Vorrichtungsanordnung 1600 weist
eine Scheide 1604 mit einer Wand 1606 mit einer
Innenfläche 1612 und
einer Außenfläche 1616 auf.
Gemäß einer Ausführungsform
definiert die Innenfläche 1612 einen Kanal 1620,
der von einer ersten Scheidenöffnung 1624 zu
einer zweiten Scheidenöffnung 1628,
die der ersten Scheidenöffnung 1624 entgegengesetzt
ist, durch die Scheide 1604 verläuft. Der Kanal 1620 der Scheide 1604 weist
eine geeignete Größe und ein geeignetes
Volumen auf, um mindestens einen Abschnitt einer implantierbaren
Vorrichtung aufzunehmen, und wodurch mindestens ein Abschnitt der
implantierbaren Vorrichtung hindurchtreten kann. Die Scheide 1604 weist
auch eine erste Kante 1630 und eine zweite Kante 1634 auf,
welche beabstandet sind, um einen Schlitz 1638 in der Wand 1606 zu
definieren. Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Abstand zwischen der ersten Kante 1630 und der
zweiten Kante 1634 größer oder
gleich dem Außendurchmesser
des röhrenförmigen länglichen
Körpers.
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Die
implantierbare medizinische Vorrichtungsanordnung 1600 weist
weiter eine implantierbare medizinische Vorrichtung 1640 auf.
Wie vorstehend beschrieben wurde, weist die implantierbare Vorrichtung 1640 ein
justierbares Element 1644 und einen röhrenförmigen länglichen Körper 1648 auf, wobei
der röhrenförmige längliche
Körper 1648 mindestens
einen ersten inneren Durchgang aufweist, der in Längsrichtung
im röhrenförmigen länglichen Körper 1648 von
einer ersten Öffnung
am proximalen Ende 1650 zu einer zweiten Öffnung verläuft, wobei die
implantierbare Vorrichtung 1640 wie dargestellt innerhalb
des Kanals 1620 der Scheide 1604 positioniert
ist.
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Die
implantierbare Vorrichtungsanordnung 1640 weist weiter
ein hinteres Anschlusselement 1654 auf, wie vorstehend
beschrieben wurde, wobei das hintere Anschlusselement 1654 mit
dem proximalen Ende 1650 des röhrenförmigen länglichen Körpers 1648 gekoppelt
ist. Gemäß einer
Ausführungsform
ist das hintere Anschlusselement 1654 mit dem proximalen
Ende 1650 des länglichen
Körpers 1648 unter
Verwendung chemischer Klebstoffe oder alternativ unter Verwendung
von Ultraschall-Schweißtechniken
verbunden, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
werden das hintere Anschlusselement 1654 und das proximale
Ende 1650 bei einem Polymerformungsprozess, beispielsweise
durch Spritzgießen,
gemeinsam gebildet, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform ist
das justierbare Element 1644, wie dargestellt, in den Kanal 1620 der
Scheide 1604 gefaltet. Gemäß einer Ausführungsform
ist die Faltung des justierbaren Elements 1644 in 16B dargestellt, wobei das justierbare Element 1644 in
einem Zustand dargestellt ist, in dem die Wände des justierbaren Elements 1644 auf
sich selbst gefaltet sind, so dass drei oder mehr Abschnitte der
Wand nebeneinander vorhanden sind. Das Falten der Wände des
justierbaren Elements 1644 ermöglicht das Verringern der Größe des justierbaren
Elements 1644. Dies kann wiederum ermöglichen, dass die Größe der Scheide 1640 verringert
wird. Gemäß einer
zusätzlichen Ausführungsform
kann das Falten des justierbaren Elements auch das Entfalten der
implantierbaren Vorrichtung 1640 aus der Scheide 1604 unterstützen. Gemäß einer Ausführungsform
tritt ein erster Abschnitt 1670 (durch eine unterbrochene
Linie eingekreist dargestellt) des justierbaren Elements 1644 durch
den Schlitz 1638 aus (16C),
wenn das justierbare Element 1644 aufgeblasen wird. Wenn
das justierbare Element 1644 weiter aufgeblasen wird, nimmt
die Größe des ersten
Abschnitts 1670 zu, so dass sie diejenige des Schlitzes 1638 übersteigt.
Wenn weiteres Fluid in das justierbare Element 1644 eingebracht wird,
beginnen die Wände
des justierbaren Elements 1644 dieses vollständig durch
den Schlitz 1638 zu drängen
(16D). Sobald das justierbare Element 1644 durch
den Schlitz 1638 hindurchgetreten ist, kann die Scheide 1604 entfernt
werden.
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In 17 ist
ein Verfahren zum justierbaren Einengen eines Körperlumens dargestellt. Die
vorstehend erörterte
implantierbare Vorrichtung ist dafür eingerichtet, chirurgisch
neben einem Körperlumen in
Körpergewebe
eines Patienten implantiert zu werden, um das Körperlumen anzupassen. Bei 1700 wird
eine Scheide in Körpergewebe
eines Patienten eingeführt.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Scheide wie vorstehend beschrieben ausgebildet, wobei die
Scheide eingeführt
wird, indem zuerst ein Obturator oder ein Dilatator mit einem für das Durchdringen
von Gewebe geeigneten Ende durch den Kanal der Scheide geführt wird.
Sobald das Körperlumen
in der Art der Urethra lokalisiert wurde, wird ein kleiner Einschnitt
in die Haut eingebracht, und der Obturator wird verwendet, um die
Scheide in das Körpergewebe
an einem gewünschten
Ort neben der Urethra einzubringen. Diese Prozedur wird gewöhnlich unter
Lokalanästhesie
mit Sichtführung,
beispielsweise unter Fluoroskopie durch einen Arzt, ausgeführt. Der
Obturator weist eine ausreichende Stärke und Steifigkeit auf, um
das Einführen
der Scheide in das Gewebe des Patienten neben der Urethra und parallel
zu dieser zu ermöglichen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Scheide in der Nähe
des Meatus urinarius eingeführt und
durch das Periurethralgewebe neben der Urethra vorbewegt. Gemäß einer
Ausführungsform
ist an der Scheide ein Anschlag oder eine Markierung bereitgestellt,
um zu gewährleisten,
dass die Scheide geeignet in der richtigen Tiefe im Körpergewebe
des Patienten angeordnet wird. Gemäß einer weiteren Ausführungsform
ist der längliche
Körper
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung mit einer Vielzahl
von Längen
verfügbar,
um der anatomischen Struktur des Patienten Rechnung zu tragen und
dadurch das Anordnen des hinteren Anschlusselements in der Nähe der Haut
des Patienten zu erleichtern. Gemäß einer Ausführungsform
kann der röhrenförmige längliche
Körper
der implantierbaren Vorrichtung, sobald er in das Gewebe des Patienten
eingeführt
wurde, auf Länge
geschnitten werden, bevor das hintere Anschlusselement befestigt
wird.
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Wie
zuvor beschrieben wurde, weist die Scheide einen Kanal mit einer
Längsachse
und einer oder mehreren Abmessungen senkrecht zur Längsachse
auf. Ein Beispiel der einen oder mehreren Abmessungen beinhaltet
einen Durchmesser des Kanals, wobei der Kanal einen kreisförmigen Querschnitt
aufweist. Alternativ kann der Kanal einen elliptischen Querschnitt
aufweisen, wobei die Abmessungen dann eine Hauptachse und eine Nebenachse aufweisen,
welche die Ellipse definieren.
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Bei 1710 wird
eine implantierbare Vorrichtung zumindest teilweise durch den Kanal
der Scheide eingeführt.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist die implantierbare Vorrichtung ein justierbares Element, einen
röhrenförmigen länglichen
Körper
und ein hinteres Anschlusselement auf, wie zuvor beschrieben wurde.
Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
weist das hintere Anschlusselement weiter mindestens eine Abmessung
auf, die größer ist als
die eine oder die mehreren Abmessungen der Scheide. Beispiele von
diesen wurden in den Figuren und der Erörterung der 5 bis 12 des vorliegenden Erfindungsgegenstands
angegeben. Beispielsweise kann mindestens eine Abmessung, die größer ist
als die eine oder die mehreren Abmessungen der Scheide, den Durchmesser
der Außenfläche des
hinteren Anschlusselements und den Innendurchmesser der Scheide
einschließen.
In dieser Situation würde
die implantierbare Vorrichtung nicht durch den Kanal der Scheide
hindurchtreten, weil der Durchmesser des hinteren Anschlusselements
größer ist
als der Durchmesser der Scheide.
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Die
implantierbare medizinische Vorrichtung wird zumindest teilweise
durch den Kanal vorgeschoben oder bewegt, um das justierbare Element
distal zur Scheide und neben dem einzuengenden Körperlumen zu positionieren.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird das justierbare Element neben einer Urethra positioniert. Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform
können
zwei oder mehr der implantierbaren medizinischen Vorrichtungen innerhalb
des Körpergewebes
neben einer Urethra implantiert werden. Das justierbare Element
wird dann ausgedehnt oder aufgeblasen, um die implantierbare medizinische Vorrichtung
vor dem Entfernen der Scheide festzuhalten.
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Bei 1720 wird
die Scheide dann um das hintere Anschlusselement geführt, wenn
die Scheide aus dem Körpergewebe
entfernt wird. Gemäß einer Ausführungsform
wird dies durch Aufspalten der Scheide in ein oder mehrere Stücke erreicht,
wie zuvor beschrieben wurde. Eine Art zum Bereitstellen einer Scheide,
die aufgespalten wird, besteht darin, eine oder mehrere Kerben an
der Scheide zu bilden, wie zuvor beschrieben wurde. Die Kerben in
der Wand der Scheide stellen Schwächungslinien dar, wobei die
Scheide entlang dieser einen oder diesen mehreren Kerben auseinander
gezogen werden kann, um zu ermöglichen,
das die Scheide um das hintere Anschlusselement geführt wird,
wenn die Scheide aus dem Körpergewebe
entfernt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
die Scheide einen Einschnitt aufweisen, wie zuvor beschrieben wurde,
wobei die Scheide aus einem flexiblen Material besteht, um zu ermöglichen,
dass die Scheide um das hintere Anschlusselement geführt wird,
indem der längliche
Körper
der implantierbaren Vorrichtung durch den Einschnitt geführt wird, wenn
die Scheide aus dem Körpergewebe
entfernt wird. Alternativ kann die Scheide einen Schlitz aufweisen,
wie zuvor beschrieben wurde, wobei die Hülse aus einem Material mit
einer Steifigkeit besteht, wodurch es erforderlich ist, dass der
röhrenförmige längliche
Körper
der implantierbaren Vorrichtung verformt wird, wenn er durch den
Schlitz hindurchtritt, wenn die Scheide aus dem Körpergewebe
entfernt wird. Das hintere Anschlusselement wird dann subkutan positioniert.
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Nachdem
die implantierbare medizinische Vorrichtung implantiert wurde, so
dass sich das justierbare Element (in seinem zusammengezogenen Zustand)
in der gewünschten
Position neben der Urethra befindet, wird die Urethra bis zu einem
gewünschten
Grad eingeengt, indem die elastische Trennwand des hinteren Anschlusses
mit einer Nadel einer Spritze durchstochen wird und ein fließfähiges Material
durch den ersten inneren Durchgang in das justierbare Element eingespritzt
wird. Der Arzt kann den gewünschten
Einengungsgrad der Urethra durch solche Mittel, wie das Einbringen
eines Fluids durch die Urethra über
die Einengung hinaus und Messen des Staudrucks oder betrachtendes
Beurteilen des Anpassungsgrads des Urethralumens nach dem Aufblasen
des justierbaren Elements unter Verwendung von Zystoskopie bestimmen.
Das fließfähige Material kann
beispielsweise eine Salzlösung,
ein fließfähiges Gel
oder ein Teilchenbrei in einem flüssigen Träger sein. Es kann vorteilhaft
sein, das fließfähige Material strahlungsundurchlässig zu
machen, so dass der Grad der Membranerweiterung durch Röntgenstrahlen
betrachtet werden kann.
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In 18 ist
ein weiteres Verfahren zum justierbaren Einengen eines Körperlumens
dargestellt. Die implantierbare Vorrichtung, die zuvor erörtert wurde,
ist dafür
eingerichtet, chirurgisch in Körpergewebe
eines Patienten neben einem Körperlumen
implantiert zu werden, um das Körperlumen
anzupassen. Bei 1800 wird eine Scheide in Körpergewebe
eines Patienten eingeführt,
wie beispielsweise zuvor beschrieben wurde. Gemäß einer Ausführungsform weist
die Scheide einen ersten und einen zweiten Abschnitt auf, wobei
mindestens der erste Abschnitt der Scheide in das Körpergewebe
eingeführt
wird. Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Scheide mit einem Dilatator oder Obturator, der durch den
Kanal der Scheide eingeführt
wird, in das Körpergewebe eingebracht.
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In 19 ist
eine Ausführungsform
einer Scheide 1900 dargestellt, wobei die Scheide 1900 eine
Wand 1902 aufweist, die einen Kanal 1904 mit einer
Längsachse
definiert. Die Scheide 1900 weist weiter einen ersten Abschnitt 1906,
einen zweiten Abschnitt 1908 und einen Schlitz 1912,
der in Längsrichtung
entlang einer Wand verläuft,
auf. Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen der erste Abschnitt 1906 und der zweite Abschnitt 1908 den
Abschnitt der Scheide 1900, der den Schlitz 1912 aufweist.
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist ein Dilatator 1916 im Kanal 1904 der Scheide 1900 positioniert dargestellt.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Dilatator 1916 eine Spitze 1920 auf,
die zur Einführung
in Körpergewebe
geeignet ist. Die Spitze 1920 des Dilatators 1916 wird
am proximalen Ende 1922 des Kanals 1904 in diesen
eingeführt
und durch den Kanal 1904 geschoben oder bewegt, so dass
sich die Spitze 1920 vom distalen Ende 1924 der
Scheide 1900 erstreckt. Die Scheide 1900 und der
Dilatator 1916 werden dann in das Körpergewebe eingeführt.
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Wiederum
mit Bezug auf 18 sei bemerkt, dass die Scheide
mit dem ersten Abschnitt im Körpergewebe
und einem zweiten Abschnitt außerhalb
des Körpergewebes
bei 1810 positioniert wird. Gemäß einer Ausführungsform
weist der zweite Abschnitt der Scheide mindestens einen Abschnitt
des Schlitzes auf. Bei 1820 wird dann mindestens ein Abschnitt
der implantierbaren Vorrichtung durch den Kanal der Scheide in den
sich im Körpergewebe
befindenden ersten Abschnitt der Scheide bewegt. Gemäß einer
Ausführungsform
wird mindestens ein Abschnitt der implantierten Vorrichtung durch
den Schlitz an der zweiten Position positioniert oder hindurchgeführt.
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In 20 ist
eine Ausführungsform
einer innerhalb des Körpergewebes 2000 positionierten Scheide 1900 dargestellt.
Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Scheide in der Nähe
des Meatus urinarius eingeführt
und durch das Periurethralgewebe neben der Urethra 2010 vorgeschoben.
Gemäß einer
Ausführungsform
ist an der Scheide eine Einkerbung oder Markierung bereitgestellt,
um zu gewährleisten,
dass die Scheide geeignet in der richtigen Tiefe im Körpergewebe
des Patienten angeordnet wird. Gemäß einer Ausführungsform
wird die Scheide 1900 in das Körpergewebe eingeführt, so dass
sich der erste Abschnitt 1906 innerhalb des Körpergewebes
befindet und sich der zweite Abschnitt 1908 nicht innerhalb
des Körpergewebes
befindet. Eine implantierbare medizinische Vorrichtung 2020 wird
dann durch den Schlitz 1912 innerhalb des Kanals positioniert.
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Die
implantierbare medizinische Vorrichtung 2020 wird dann
durch den Kanal 1912 der Scheide 1900 vorgeschoben
oder bewegt. Gemäß einer
Ausführungsform
wird die implantierbare Vorrichtung durch den Kanal 1912 bewegt,
indem ein Stab mit einem distalen Ende in den Kanal 1904 der
Scheide 1900 eingeführt
wird, bis das distale Ende die implantierbare Vorrichtung 2020 berührt. Es
wird dann eine Kraft auf das distale Ende des Stabs ausgeübt, um die
implantierte Vorrichtung 2020 zumindest teilweise durch
den Kanal 1912 der Scheide zu bewegen. Alternativ könnte der
Dilatator verwendet werden, um die implantierbare Vorrichtung durch
den Kanal 1912 zu bewegen.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform wird
die Vorrichtung zum Bewegen der implantierbaren Vorrichtung 2020 zum
distalen Ende der Scheide gedrückt.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist die implantierbare Vorrichtung 2020 einen inneren Durchgang
in der Art eines zuvor beschriebenen zweiten inneren Durchgangs
auf, wobei der innere Durchgang eine erste Öffnung aufweist, in die eine Stößelstange
eingeführt
werden kann, bis sie ein geschlossenes Ende des inneren Durchgangs,
das distal zur ersten Öffnung
liegt, berührt.
Es wird dann eine Kraft auf die Stößelstange ausgeübt, um die
implantierte Vorrichtung zumindest teilweise durch den Kanal der
Scheide zu bewegen. Alternativ beinhaltet das Bewegen mindestens
eines Abschnitts einer implantierbaren Vorrichtung das Positionieren
einer Hülse,
wie zuvor beschrieben wurde, um mindestens einen Abschnitt der implantierbaren
Vorrichtung. Gemäß einer
Ausführungsform
wird die Hülse
um den röhrenförmigen länglichen
Körper
herum positioniert, wie zuvor beschrieben wurde. Es wird dann eine Kraft
auf die Hülse
ausgeübt,
um die implantierte Vorrichtung zumindest teilweise durch den Kanal
der Scheide zu bewegen. Alternativ weist der röhrenförmige längliche Körper 2025 ein Stützelement
in der Art einer innerhalb des röhrenförmigen länglichen Körpers angeordneten
Wendel auf, wie zuvor beschrieben wurde, und beinhaltet das Drücken der
implantierbaren Vorrichtung das Anwenden von Kraft durch das Stützelement,
um die implantierte Vorrichtung zumindest teilweise durch den Kanal
der Scheide zu bewegen und dabei das justierbare Element jenseits
des distalen Endes der Scheide zu positionieren. Gemäß einer
Ausführungsform
wird das justierbare Element 2030 der implantierbaren Vorrichtung 2020 durch
den Kanal bewegt, um das justierbare Element 2030 jenseits
des distalen Endes der Scheide 1900 zu positionieren. Ein
fließfähiges Material
kann dann in das justierbare Element eingebracht werden, um ein
Körperlumen
zu beschränken,
wie zuvor erörtert
wurde.
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Ein
Merkmal dieser Erfindung betrifft die postoperative Justierbarkeit
des justierbaren Elements. Diese Justierbarkeit lässt sich
erreichen, weil sich die elastische Trennwand fern vom justierbaren Element,
jedoch in der Nähe
der Haut des Patienten und unter dieser befindet. Das hintere Anschlusselement
und die elastische Trennwand werden beispielsweise durch manuelles
Tasten des Hautbereichs lokalisiert, und die Nadel der Spritze wird durch
die Haut und die Trennwand eingeführt, um Material zum justierbaren
Element hinzuzufügen oder
von diesem zu entfernen und dadurch die Einengung des Körperlumens
zu vergrößern oder
zu verkleinern.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
das hintere Anschlusselement eine Anzahl von Formen aufweisen, die
sich in dem Gewebe während des
Tastens durch einen Arzt leichter identifizieren lassen. Beispielsweise
kann das hintere Anschlusselement eine ovale Querschnittsform aufweisen.
Alternativ kann das hintere Anschlusselement eine quadratische Querschnittsform
aufweisen. Es sind auch andere Querschnittsformen vorstellbar, die
einen Arzt beim Lokalisieren des hinteren Anschlusselements unterstützen würden. Zusätzlich kann
die elastische Trennwand des hinteren Anschlusselements auf einem
Niveau positioniert werden, das höher (beispielsweise vorgewölbt oder
kolbenförmig)
oder niedriger als dasjenige der Wand des hinteren Anschlusselements,
die die elastische Trennwand umgibt, ist. Diese Konfiguration hilft
dem Arzt dabei, die elastische Trennwand schnell zu finden, während sie vom
Rest des hinteren Anschlusselements abgesetzt ist. Das hintere Anschlusselement
kann dann verwendet werden, um nachoperative Justierungen (beispielsweise
nach Tagen, Wochen, Monaten, Jahren) der Größe des justierbaren Elements
vorzunehmen.