-
Technischer Bereich
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Funkkommunikationssystem
mit einem Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten von einer
Sekundärstation
zu einer Primärstation.
Und weiterhin bezieht sie sich auf eine Primärstation und eine Sekundärstation
zur Verwendung in einem derartigen System und auf ein Verfahren
zum betreiben eines derartigen Systems. Während die vorliegende Beschreibung
ein System insbesondere in Bezug auf das sich aufzeichnende "Universal Mobile
Telecommunication System" (UMTS)
bezieht, dürfte
es einleuchten, dass die beschriebenen Techniken auch zur Anwendung
in anderen Mobilfunksystemen angewandt werden können. In dieser Beschreibung
bezieht sich der Term Kanal mit beliebigem Zugriff auf den logischen
Kanal, über
den Übertragungen
mit beliebigem Zugriff stattfinden, die typischerweise aus einer
Anzahl einzelner physikalischer Kanäle bestehen.
-
Stand der Technik
-
Ein
Kanal mit beliebigem Zugriff ist ein normales Element eines Funkkommunikationssystems,
wodurch es ermöglicht
wird, dass eine mobile Station (MS) kurze Nachrichten zu einer Basisstation
(BS) sendet. Anwendung umfasst Signalisierung zu der Basisstation,
wenn die MS eingeschaltet wird, das Senden eines Datenpakets zu
der Basisstation, wenn die MS nicht in einem Anruf begriffen ist,
und Beantragung der Basisstation zum Zuordnen eines Mittels für die MS
zur Verwendung.
-
In
einem System, in dem mobile Stationen oft eine Anforderung haben
um Datenpakete zu der Basisstation zu senden, wenn diese nicht wirklich
in einem Anruf begriffen sind, ist es vorteilhaft, einen Paketkanal mit
beliebigem Zugriff mit ähnlichen
Charakteristiken wie ein Standard Kanal mit beliebigem Zugriff zu
schaffen, aber gemeint für
die Übertragung
kleiner Pakete und Pakete mittlerer Größe von einer MS zu der Basisstation.
-
In
eine Ausführungsform
eines derartigen Schemas, das für
UMTS entwickelt worden ist, sind eine Anzahl Paketkanäle mit beliebigem
Zugriff für
eine MS verfügbar.
Ein Antrag zum Zugreifen auf einen Paketkanal, gesendet von der
MS, wird mit einer beliebig gewählten
Signatur codiert, die einem der Paketkanäle entspricht. Wenn der Kanal
zur Verwendung verfügbar
ist, ordnet die BS ihn der beantragenden MS zu.
-
Wegen
der beliebigen Wahl der Signatur ist es möglich, dass einer MS Zugriff
auf den selektierten Paketkanal verweigert wird, sogar wenn andere
geeignete Kanäle
zur Verwendung verfügbar
sind. Dieses Problem kann zu beträchtlichen Verzögerungen
für eine
MS führen,
sowie zu einer größerer Interferenz
und zu Verlust von Kapazität.
-
WO
98/18280 beschreibt ein Schema mit beliebigem Zugriff, wobei mobile
Stationen ein Signal mit beliebigem Zugriff senden, das eine beliebig
selektierte Signatur und eine beliebig selektierte Identität aufweist. Es
ist aber möglich,
dass zwei oder mehr mobile Stationen simultan übertragen, und zwar unter Verwendung einer
identischen Signatur und einer identischen Identität.
-
Beschreibung der Erfindung
-
Es
ist nun u. a. eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Zuordnung eines Kanals mit beliebigem Zugriff zu einer MS zu schaffen.
-
Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Funkkommunikationssystem
mit einem Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten von einer
Sekundärstation
zu einer Primärstation
geschaffen, wobei die Sekundärstation
Mittel aufweist zum Beantragen von Zugriff auf ein Kanalmittel mit
beliebigem Zugriff durch Übertragung
eines ersten codierten Signals mit einer ersten Signatur entsprechend
dem Mittel, zu der Primärstation,
und wobei die Primärstation
Mittel aufweist zum Übertragen
einer ersten Reaktion auf den Antrag, Mittel zum Selektieren eines
Kanals mit beliebigem Zugriff, auf den die Sekundärstation
zugreifen darf, und Mittel zum Übertragen
eines Kanalzuordnungssignals, das diesen Kanal identifiziert, zu
der Sekundärstation,
dadurch gekennzeichnet, dass
- – Sekundärstation
Mittel aufweist um in Reaktion auf den Empfang der ersten Reaktion
ein Streitigkeitsauflösungssignal
zu der Primärstation
zu übertragen,
das mit einer beliebig selektierten zweiten Signatur codiert ist,
und
- – die
Primärstation
weiterhin Mittel aufweist zum Übertragen
einer weiteren Reaktion auf das Streitigkeitsauflösungssignal,
und wobei die Mittel zum Übertragen
eines Kanalzuordnungssignals dazu vorgesehen sind, das Kanalzuordnungssignal
gleichzeitig mit wenigstens einer der Reaktionen zu übertragen.
-
Nach
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Primärstation
geschaffen zur Verwendung in einem Funkkommunikationssystem mit
einem Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten von einer
Sekundärstation
zu der Primärstation,
mit Mitteln zum Empfangen eines Antrags von der Sekundärstation
für Zugriff
auf ein Kanalmittel mit beliebigem Zugriff, wobei der Antrag die Übertragung
eines codierten Signals mit einer ersten Signatur umfasst, mit Mitteln
zum Übertragen
einer ersten Reaktion auf den Antrag, mit Mitteln zum Selektieren
eines Kanals mit beliebigem Zugriff, auf den die Sekundärstation
zugreifen darf, und mit Mitteln zum Übertragen eines Kanalzuordnungssignals,
das diesen Kanal identifiziert zu der Sekundärstation, gekennzeichnet durch:
- – Mittel
zum Empfangen eines codierten Streitigkeitsauflösungssignals mit einer beliebig
selektierten zweiten Signatur, das von der Sekundärstation übertragen
wird, und zwar in Reaktion auf die erste Reaktion,
- – Mittel
zum Übertragen
einer weiteren Reaktion auf das Streitigkeitsauflösungssignal
zu der Sekundärstation,
und
- – wobei
die Mittel zur Übertragung
des Kanalzuordnungssignals dazu vorgesehen sind, das Kanalzuordnungssignal
gleichzeitig mit wenigstens einer der Reaktionen zu übertragen.
-
Nach
einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Sekundärstation
geschaffen zur Verwendung in einem Funkkommunikationssystem mit
einem Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten zu einer
Primärstation,
mit Mitteln zum Beantragen von Zugriff auf einen Kanalmittel mit
beliebigem Zugriff durch Übertragung
eines ersten codierten Signals mit einer ersten Signatur entsprechend
dem Mittel zu der Primärstation,
mit Mitteln zum Empfangen einer ersten Reaktion auf das erste Signal
von der Primärstation, und
mit Mitteln um aus einem von einer Primärstation übertragenen Kanalzuordnungssignal
zu ermitteln, welcher Kanal zugeordnet worden ist, gekennzeichnet
durch
- – Mittel
zum in Reaktion auf die erste Reaktion Übertragen eines Streitigkeitsauflösungssignals,
das mit einer beliebig selektierten zweiten Signatur versehen ist,
zu der Primärstation,
- – Mittel
zum Empfangen einer weiteren Reaktion auf das Streitigkeitsauflösungssignal
von
- der Primärstation,
und
wobei die Mittel um zu ermitteln, welcher Kanal zugeordnet
worden ist, dazu vorgesehen sind, aus dem übertragenen Kanalzuordnungssignal
gleichzeitig mit wenigstens einer der Reaktionen eine Entscheidung zu
treffen.
-
Nach
einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
geschaffen zum Betreiben eines Funkkommunikationssystems mit einem
Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten von einer
Sekundärstation
zu einer Primärstation,
wobei das Verfahren umfasst, dass die Sekundärstation Zugriff auf ein Kanalmittel
mit beliebigem Zugriff beantragt durch Übertragung eines ersten Signals,
das mit einer ersten Signatur entsprechend dem Mittel codiert ist,
zu der Primärstation,
und dass die Primärstation
eine erste Reaktion auf das erste Signal überträgt, wobei ein Kanal mit beliebigem
Zugriff selektiert wird, auf den die Sekundärstation zugreifen darf, und
das Übertragen
eines Kanalzuordnungssignals zu der Sekundärstation, wobei dieses Signal
diesen Kanal identifiziert,
dadurch gekennzeichnet, dass
- – die
Sekundärstation
in Reaktion auf die erste Reaktion ein Streitigkeitsauflösungssignal,
das mit einer beliebig selektierten zweiten Signatur codiert ist,
der Primärstation
zugeführt
wird,
- – die
Primärstation
eine weitere Reaktion auf das Streitigkeitsauflösungssignal zu der Sekundärstation überträgt, und
wobei
das Kanalzuordnungssignal gleichzeitig mit wenigstens einer Reaktion
der Reaktionen übertragen wird.
-
Kurze Beschreibung der
Zeichnung
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden
näher beschrieben.
Es zeigen:
-
1 ein
Blockschaltbild eines Funkkommunikationssystems,
-
2 ein
Schema eines Basispaketkanals mit beliebigem Zugriff
-
3 eine Tabelle mit einem möglichen
Satz von 16 Präambelsignaturen,
-
4 ein
Schema eines verbesserten Paketkanals mit beliebigem Zugriff, und
-
5 ein
Flussdiagramm zur Erläuterung
eines Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung zur verbesserten
Zuordnung eines Paketkanals mit beliebigem Zugriff.
-
In
der Zeichnung sind für
entsprechende Elemente dieselben Bezugszeichen verwendet worden.
-
Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung
-
In 1 umfasst
ein Funkkommunikationssystem eine Primärstation (BS) 100 und
eine Anzahl Sekundärstationen
(MS) 110. Die BS 100 umfasst einen Mikrocontroller
(μC) 102,
Transceivermittel (Tx/Rx) 104, die mit Antennenmitteln 106 verbunden
sind, Leistungsregelmittel (PC) 107 zur Änderung
des übertragenen Leistungspegels,
und Verbindungsmittel 108 zur Verbindung mit dem PSTN oder
einem anderen geeigneten Netzwerk. Jede MS 110 umfasst
einen Mikrocontroller (μC) 112,
Transceivermittel (Tx/Rx) 114, die mit Antennenmitteln 116 verbunden
sind, und Leistungsregelmittel (PC) 118 zum Ändern des übertragenen
Leistungspegels. Kommunikation von BS 100 zu MS 110 erfolgt über einen
Downlink Kanal 122, während
Kommunikation von MS 110 zu BS 100 über einen
Uplink Kanal 124 erfolgt.
-
Ein
Basisschema für
einen Paketkanal mit beliebigem Zugriff, der in einem Frequenzduplexsystem
arbeitet, ist in 2 dargestellt, wobei der Uplink
Kanal 124 über
dem Downlink Kanal 122 gezeichnet ist. In einer Zugriffsphase überträgt die MS 110 zunächst eine
Präambel
(P) 202, codiert mit einer Signatur, die aus einem Satz
mit 16 möglichen
Signaturen beliebig gewählt
worden ist, mit einem niedrigen Leistungspegel in einem speziellen
Zugriffsschlitz.
-
Eine
Signatur ist ein Signal, gekennzeichnet durch seinen Verschlüsselungscode
und den Kanalisationscode, moduliert durch eine bestimmte Bitsequenz.
Ein zueinander orthogonaler Satz von Signaturen kann dadurch erhalten
werden, dass ein Satz zueinander orthogonaler Bitsequenzen für die Modulation
definiert wird. Ein Beispiel eines derartigen Satzes ist in 3 dargestellt, wobei der Satz 16 Signaturen
P0 bis P15 enthält. Jede
Signatur Pi umfasst 16 komplexe Symbole
S, die je A oder –A
sind, wobei A = 1 + i. Die Inverse jeder Signatur wird durch Vertauschung
von A und –A
erhalten. Die Signaturen und ihre Inversen sind alle zueinander
orthogonal.
-
Ein
anderer Satz von Signaturen kann durch Änderung des Verschlüsselungscodes
oder des Kanalisationscodes (d.h. des physikalischen Kanals), oder
durch Verwendung eines anderen zueinander orthogonalen Satzes mit
Bitsequenzen erhalten werden. Auf alternative Weise kann ein größerer Satz
mit Signaturen derart definiert werden, dass es geringe Kreuzkorrelationen
gibt, statt genau orthogonal. Obschon die vorliegende Beschreibung
sich auf Sätze
von 16 Signaturen bezieht, können
andere Implementierungen Sätze
mit anderen Anzahlen Signaturen verwendet werden.
-
In
dem Basisschema bestimmt die Wahl der Präambelsignatur zur Codierung
der Zugriffspräambel 202 den
von der MS beantragten physikalischen Kanal, wobei jede Präambelsignatur
einer begrenzten Anzahl Uplink und Downlink Kanäle entspricht. Wenn die BS 100 die
Präambel
einwandfrei empfängt
und decodiert, überträgt sie eine
Präambelbestätigung (A) 206.
In dem in 2 dargestellten Beispiel wird,
nachdem die erste Präambel 202 übertragen
worden ist, keine Bestätigung
in dem Schlitz 204 zurückgeschickt,
der demselben zugeordnet ist (der typischerweise 1 ms lang sein
kann). Die MS 110 überträgt dazu
eine andere Präambel 202 mit
einem höheren
Pegel. Auch hier wird in dem Schlitz 204 keine Bestätigung empfangen,
so dass die MS 110 eine andere Präambel 202 mit einer
noch höheren
Leistung überträgt. Diese
wird von der BS 100 empfangen und decodiert, die eine Bestätigung 206 überträgt und dadurch
die Zugriffsphase komplettiert.
-
Die
MS 110 wird darüber
informiert, dass die Präambel 202 empfangen
worden ist, die Bestätigung 206 kann
dabei positiv sein, um zu signalisieren, dass die beantragten Kanäle frei
sind, oder negativ, um zu signalisieren, dass die verwendet werden
und dass Zugriff auf die MS 110 abgelehnt wird. Eine negative
Bestätigung
(NACK) kann durch die BS 100 angegeben werden, wobei die
Phase der Signatur (gegenüber
einem bestimmten Bezugswert oder einem Pilotsignal) umgekehrt wird.
Auf alternative Art und Weise können
einige Signaturen, die von der BS 100 zur Bestätigung verwendet
werden, auch als eine NACK verwendet werden.
-
Die
BS 100 wird nur eine Bestätigung für jeden Zugriffsschlitz übertragen,
es wurden aber viele Präambeln 202 übertragen.
Eine Basis für
die Selektion könnte
sein, die Präambel 202,
die mit der höchsten
Leistung empfangen wurde, zu bestätigen. Wenn mehr als nur eine
Präambel 202 übertragen
wurde, aber wenn jede Präambel
mit einer anderen Signatur codiert wurde, wird jede MS 110 wissen,
ob ihre Präambel 202 einwandfrei
empfangen wurde. Es ist aber möglich,
dass mehr als nur eine MS 110 dieselbe Signatur selektierte, und
deswegen denkt, dass ihre Präambel 202 empfangen
worden ist. Wenn jede dieser mobilen Stationen 110 ihre
Daten zu übertragen
anfängt,
wird das Ergebnis ein Zusammenstoß sein, wobei keine der Daten
wahrscheinlich einwandfrei empfangen wird.
-
Zum
Reduzieren der Möglichkeit,
dass dies passiert, folgt eine Streitigkeitslösungsphase der Übertragung
einer Bestätigung 206,
die angab, dass die beantragten Kanäle frei waren. Jede MS 110 die
eine Präambel 202 übertrug,
die mit einer Signatur codiert ist, entsprechend der Bestätigung durch
die BS 100, überträgt nun eine
weitere Streitigkeitslösungspräambel (CP) 208.
Diese Präambel 208 wird
mit einer Signatur codiert, die beliebig aus einem anderen Satz
von 16 möglichen
Signaturen selektiert worden ist. Dieser Satz kann anders sein als
der Satz, der für
die Zugriffspräambel 202 verwendet
worden ist (entweder durch Änderung
des Satzes mit modulierenden Bitfolgen, des Verschlüsselungscodes
oder des Kanalisationscodes), oder auf alternative Weise kann der
Satz mit Signaturen zwischen Zugriffs- und Streitigkeitslösungsphasen
geteilt werden. Die BS 100 liefert dann eine Streitigkeitslösungsbestätigung (CA) 210,
entsprechend der selektierten Präambel 208,
beispielsweise, diejenige, die mit der höchsten Leistung empfangen wurde,
wobei diese Bestätigung 210 es
ermöglicht,
dass die MS 110 ihre Daten überträgt. Deswegen ist, wenn mehr
als nur eine MS 110 dieselbe Zugriffspräambel 202 selektiert
haben, die Möglichkeit,
dass dieselbe Streitigkeitslösungspräambel 208 auch
selektiert wurde. Nach dieser Streitigkeitslösungsphase beginnt die BS 100 mit
der Übertragung
eines physikalischen Steuerkanals (PCCH) 212, der Leistungsregelungsinformation
umfasst zum Instruieren der MS 110 zum Einstellen deren Übertragungsleistung,
falls erforderlich, und die MS 110 überträgt einen oder mehrere Datenpakete
(PKT) 214 über
den zugeordneten Paketkanal, was normalerweise über einen anderen physikalischen
Kanal geschieht als diejenigen, die für die Präambelübertragung verwendet werden.
Der PCCH 212 kann gleichzeitig mit der Übertragung der Daten 214 anfangen,
oder kann vorher anfangen, und zwar um eine Zeit früher, die
ausreicht, dass eine geschlossene Schleife Leistungsregelung durchgeführt wird,
bevor die Datenübertragung
stattfindet.
-
Ein
besonderes Problem mit dem oben beschriebenen Basisschema ist, dass
einer MS 110 den Zugriff auf einen Paketkanal entsprechend
der selektierten Präambelsignatur
verweigert wird, sogar obschon andere geeignete Kanäle verfügbar sein
können.
Dies macht es wahrscheinlich, dass eine MS 110 genügend Zeit
darauf verwendet, zu warten, bis ein Kanal verfügbar wird, insbesondere wenn
es viel Verkehr gibt.
-
In
einem System nach der vorliegenden Erfindung wird dieses Problem
dadurch gelindert, dass es ermöglicht
wird, dass die BS 100 eine Zuordnung eines Paketkanals
gleichzeitig mit der Übertragung
einer Zugriffsbestätigung 206 oder
einer Streitigkeits lösungsbestätigung 210 signalisiert.
Diese Signalisierung kann einen Teil der Bestätigung 206, 210 bilden
oder kann gleichzeitig, vorzugsweise, mit demselben Kanalisationscode übertragen
werden. Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, dargestellt in 4, überträgt die BS 100 auch
eine Paketkanalverfügbarkeitsnachricht
(AV) 402, damit eine MS 110 die Möglichkeit
erhält,
zu ermitteln, ob ihr angeforderter Kanal vor der Beantragung des
Zugriffs verfügbar
ist. Ein derartiges Verfahren ist in unserer ebenfalls eingereichten
UK Patentanmeldung 9921548.5 (unser Aktenzeichen PHB 34390) beschrieben
worden.
-
Weitere
Einzelheiten der vorliegenden Erfindung werden anhand der 5 näher erläutert, wobei
es sich um ein Flussdiagramm handelt, das ein Verfahren nach der
vorliegenden Erfindung zusammenfasst zur verbesserten Zuordnung
eines Paketkanals mit beliebigem Zugriff zu einer MS 110.
Das Verfahren startet bei dem Schritt 502 mit einer MS 110 mit
Daten zur Übertragung über einen
Paketkanal mit beliebigem Zugriff. Die MS 110 empfängt in dem
Schritt 504 die AV Nachricht 402, die Information über verfügbare Kanäle und Bitraten gibt.
Ein mögliches
Format für
diese Nachricht ist ein Drei-Bit-Wort, das einmal in jedem Frame
von 10ms gesendet wird, das eine höchste verfügbare Bitrate (in kbps) aus
dem Satz (0, 60, 120, 240, 480, 960, 1920) angibt. Eine besonders
bequeme Stelle für
diese Nachricht in einer UMTS Ausführungsform ist in einem sonst nicht
verwendeten Teil eines Kanals, beispielsweise einen Paging-Indikatorkanal
(PICH), der 12 nicht verwendete Bits je Frame aufweist (oder in
einem anderen physikalischen Kanal mit demselben Kanalisationscode wie
der PICH, wobei nur der Raum auf der linken Seite durch die nicht
verwendeten Bits in dem PICH belegt werden).
-
Die
MS 110 ermittelt in dem Schritt 506, ob die erforderliche
Bitrate verfügbar
ist. Wenn die verfügbare Bitrate
Null ist, oder die MS 110 ermittelt, ob die verfügbare Bitrate
nicht verfügbar
ist, startet der Prozess in dem Schritt 504 neu auf. Wenn
die verfügbare
Bitrate ausreicht, kann die MS 110 fortfahren. Bevor die
MS 110 fortfährt,
kann sie eine kurze beliebige Zurückdrehperiode warten, vorzugsweise
bis zu einem Frame, um die Wahrscheinlichkeit überflüssiger Zusammenstöße zu reduzieren,
wenn eine Anzahl MS 110 gleichzeitig ermitteln, dass dasselbe
Mittel frei ist.
-
Wenn
die MS 110 auf diese Weise verfährt, selektiert sie eine Bitrate
(die der maximal zur Zeit verfügbaren
Bitrate entspricht oder kleiner ist als diese) und stellt die Übertragungsleistung
auf einen minimalen Leistungspegel ein. Dieser Leistungspegel wird typischerweise
durch die MS 110 ermittelt, und zwar unter Verwendung einer
offenen Schleifenleistungsregelung, so dass eine MS 110 gegenüber einer
anderen MS 110 nicht im Nachteil ist, die näher bei
der BS 100 liegt. Die MS 110 überträgt danach in dem Schritt 508 eine
Zugriffspräambel 202,
codiert unter Verwendung einer Signatur, entsprechend der selektierten
Bitrate. Jede der verfügbaren
Signaturen wird mit einer einzigen Bitrate für den Paketkanal und einen
entsprechenden PCCH 212 abgebildet. Der Satz mit verfügbaren Signaturen
und Abbildungen zwischen Signaturen und Bitraten könnte beispielsweise
regelmäßig durch
die BS 100 übertragen
werden. Wenn mehr als nur eine Signatur verfügbar ist, die der erforderlichen
Bitrate entspricht, selektiert die MS 110 eine beliebig.
-
Die
MS 110 ermittelt nun in dem Schritt 510, ob sie
eine Bestätigung 206 von
der BS 100 empfangen hat. Sollte keine Bestätigung empfangen
worden sein, so steigert die MS 110 ihre Übertragungsleistung
in dem Schritt 512 und kehrt zu dem Schritt 508 zurück. Sollte
eine Bestätigung
empfangen worden sein, so ermittelt die MS 110 in dem Schritt 514,
ob die Bestätigung
positiv war, wobei in diesem Fall der Prozess fortfährt, oder negativ,
wobei in dem betreffenden Fall die MS 110 auf eine beliebige
Zurückdrehperiode
wartet und zu dem Schritt 504 zurückkehrt.
-
Daraufhin überträgt die MS 110 in
dem Schritt 516 eine Streitigkeitslösungspräambel 208, und zwar unter
Verwendung einer beliebig selektierten Signatur. Die BS 100 bestätigt höchsten eine
der Streitigkeitslösungspräambeln 208 und
gibt gleichzeitig den Kanalisationscode für den PCCH 212 und
den Verschlüsselungscode
für den
Uplinkpaketkanal an. Mit einer Wahl von 16 Signaturen und deren
Inversen ist es möglich, bis
zu 16 verschiedene Präambelsignaturen
mit einem einzigen Codewort zu bestätigen und gleichzeitig ein anderes
Codewort zu senden, das einen von bis zu 16 verschiedenen Kanalisationscodes
angibt. Um den Fall zu vermeiden, dass eine Signatur und ihre Inverse
gleichzeitig übertragen
werden muss, können
die Signaturen in zwei Sätze
aufgeteilt werden. Der erste Satz und die Inversen davon werden
für Bestätigungen 210 verwendet,
während
der zweite Satz und die Inversen für Kanalzuordnung verwendet
wird.
-
Zum
Schluss ermittelt die MS 110 in dem Schritt 518,
ob sie eine Streitigkeitslösungsbestätigung 210 von
der BS 110 empfangen hat. Sollte eine CA 210 empfangen
worden sein, so ist die MS 110 imstande, um in dem Schritt 520 die
Datenpakete 214 über
den zugeordneten Kanal zu übertragen,
wonach das Verfahren in dem Schritt 522 endet. Sollte keine
CA 210 empfangen worden sein, so wartet die MS 110 auf
eine beliebige Zu rückdrehperiode
und kehrt zu dem Schritt 504 zurück. In dem Fall ist es für die MS 110 wünschenswert,
dass sie ihre Übertragungsleistung
auf demselben Pegel hält
wie der für
die ursprüngliche
Präambel 202,
die von der BS 100 bestätigt
zu sein schien.
-
Das
oben beschriebene Verfahren nach der vorliegenden Erfindung hat
eine Anzahl Vorteile. Die Flexibilität des Systems wird verbessert,
da jede beliebige Kombination von Uplink Bitraten verwendet werden kann
(innerhalb der Fähigkeit
der BS 100 oder der Grenze der Mittel, die dem Paketkanal
zugeordnet worden sind). Um diese Flexibilität bei bekannten Systemen zu
erreichen ist eine oft stattfindende Aktualisierung von Übertragungsparametern
erforderlich. Das Senden der CA 210 gleichzeitig mit der
Kanalzuordnung minimiert die Verzögerung, während die Wahrscheinlichkeit,
dass die MS Zugriff auf einen Paketkanal erhalten kann, sogar wenn
viele der verfügbaren
Kanäle
in Gebrauch sind.
-
Wenn
nur ein begrenzter Satz von Signaturen zur Streitigkeitslösung verfügbar ist,
kann ein Mehrstufenprozess angewandt werden, der die Übertragung
von zwei oder mehr Streitigkeitslösungspräambeln 208 und entsprechenden
Bestätigungen 210 umfasst.
Die für
aufeinander folgende Präambeln 208 verwendeten Signaturen
können
aus demselben Satz oder aus weiteren Sätzen gewählt werden. Ein derartiger
Prozess ist in unserer ebenfalls eingereichten UK Patentanmeldung
9914926.2 (unser Aktenzeichen PHB 34352). In diesem Fall könnte die
Kanalzuordnungsinformation auch zwischen die Streitigkeitenlösungsphasen
(und möglicherweise
auch mit der Zugriffsbestätigung 206 geteilt)
verteilt werden. Auf alternative Weise könnte die Kanalzuordnungsinformation
in jeder Bestätigung 206, 210 wiederholt
werden.
-
Die
Paketkanalverfügbarkeitsnachricht 402 benutzt
nur 3 Bits je Frame, was eine sehr geringe Totalbelastung gegenüber der
Einsparung in der Downlink Signalisierung zu Zeiten mit hoher Belastung.
Eine Aktualisierungsrate der Größenordnung
von einmal je Frame ist ein angemessenes Kompromiss zwischen Downlink
Gesamtbelastung und Verzögerung,
da die gesamte Übertragungsverzögerung von
der Zeit überragt wird,
die gebraucht wird zum Übertragen
der Datenpakete 214, typischerweise einige Frames. Durch
Vermeidung davon, dass die MS 110 versucht zu übertragen,
es sei denn, dass sie eine Angabe hat, dass ein geeignetes Mittel
verfügbar
ist, wird Interferenz minimiert und die MS 110 spart Leistung.
Diese Modifikationen werden die gesamte Durchströmung des Paketkanals unter
Spitzenbelastungsumständen
steigern.
-
Stattdessen,
dass man eine Verfügbarkeitsnachricht 402 hat,
könnte
eine MS 110 Systemaktivitäten überwachen um zu ermitteln,
welche Paketkanäle
wahrscheinlich frei sein werden. Dies erfordert aber, dass die MS 110 eine
längere
Periode vor der Übertragung überwacht,
und es kann sein, dass die erhaltene Information nicht völlig zuverlässig ist.
Folglich wird, gegeben der geringen Gesamtbelastung, die Verfügbarkeitsnachricht 402 bevorzugt.
-
Wie
oben beschrieben, können
die Parameter, assoziiert mit dem physikalischen Kanal, der zur
Paktübertragung
verwendet wird (beispielsweise Bitrate, Verschlüsselungs- und Kanalisationscodes
für Uplink
und Downlink) durch Bezugnahme auf die in der Uplink übertragene
Präambelsignatur.
Als weitere Verbesserung können
diese Parameter auch teilweise (oder völlig) unter Bezugnahme des
für die
Präambelübertragung
verwendeten Zeitschlitzes bestimmt werden. Dazu könnte eine
Abbildung zwischen einem Satz mit Präambelsignaturen (und/oder Zeitschlitz)
und einem entsprechenden Satz mit physikalischen Kanälen definiert
werden, die zur Verwendung eines MS 110 durch das System
zugeordnet werden könnten.
Information, die eine derartige Abbildung (oder derartige Abbildungen)
beschreibt, könnte
von der BS 100 gesendet werden.
-
Die
nachfolgenden möglichen
Abbildungen lassen sich unterscheiden:
- a) eine
einzige Signatur → einen
einzigen physikalischen Kanal
- b) mehrere Signaturen → einen
einzigen physikalischen Kanal
- c) mehrere Signaturen → mehrere
physikalische Kanäle
- d) eine einzige Signatur → mehrere
physikalische Kanäle
-
In
den Fällen
a) und b) wird der physikalische Kanal einzigartig durch die Signatur
bestimmt, so dass keine Kanalzuordnungsnachricht erforderlich ist.
-
In
den Fällen
c) und d) ist eine Kanalzuordnungsnachricht erforderlich, und zwar
um anzugeben, welcher bestimmte physikalische Kanal von der MS verwendet
werden soll. In diesen fallen können
wir auch vereinfachende Beschränkungen
hinzufügen,
wie die Anforderung, dass die Bitraten für alle physikalischen Kanäle innerhalb
einer einzigen Abbildung gleich sind.
-
Eine
andere Erweiterung, die mehr Flexibilität in der Entwicklung schafft,
ist das Gestatten jeder beliebigen Kombination von Abbildungen zwischen
Signaturen und physikalischen Kanälen, die betreffenden Implementierungsbeschränkungen
ausgesetzt sind. So könnten
beispielsweise die nachfolgenden Abbildungen in einer einzigen Systemkonfiguration
definiert werden.
Signatur
1 | → Kanal 1,
Bitrate 480kbps |
Signatur
2 | → Kanal 2,
Bitrate 480kbps |
Signaturen
3 und 4 | → Kanal 3,
Bitrate 240kbps |
Signaturen
5 und 6 | → Kanäle 4, 5,
6 und 7, Bitrate 60kbps |
Signatur
7 | → Kanäle 8 und
9, Bitrate 120kbps |
-
Wie
oben beschrieben, ist eine Kanalzuordnungsnachricht nur dann erforderlich,
wenn die Selektion einer Signatur durch die MS 110 nicht
allein den physikalischen Kanal bestimmt. Es kann sein, dass es
nicht notwendig ist, die Abbildungen auf untereinander exklusive
Sätze von
Kanälen
zu beschränken.
Dan könnte auf
einen bestimmten physikalischen Kanal über mehr als nur eine Abbildung
zugegriffen werden. So könnte beispielsweise,
obschon es nicht unbedingt einen Vorteil dabei gibt, eine Abbildung
aus einer neuen Signatur 8 zu dem Kanal 6 hinzugefügt werden.
Als weitere Verfeinerung könnte
der gleiche Downlink Kanalisationscode verwendet werden um mehr
als eine Bitrate zu verwenden. Das heißt, die Uplink Bitrate und
der Downlink Kanalisationscode könnte
unabhängig
spezifiziert werden, und ein einziger Kanalisationscode könnte von mehr
als nur einem Kanal verwendet werden, nicht aber gleichzeitig.
-
Wenn
Zustands- oder Verfügbarkeitsinformation
gesendet wird, könnte
diese für
jede Abbildung angeben, ob einige der entsprechenden Kanäle verfügbar sind
(wozu 5 Bits für
5 Abbildungen in dem oben stehenden Beispiel erforderlich sind).
Eine Alternative wäre,
die Verfügbarkeit
jedes Kanals (9 Bits für
9 Kanäle)
zu senden. Eine andere Alternative wäre, die höchste verfügbare Bitrate anzugeben (3
Bits für
5 Bitraten).
-
Ebenso
wie die Anwendung in einem FDD System, wie oben beschrieben, könnte die
vorliegende Erfindung in anderen Typen eines Kommunikationssystems
angewandt werden. So könnte
sie beispielsweise in einem TDMA-System angewandt werden, unter
der Bedingung, dass die Uplink Übertragungen
in verschiedenen Zeitschlitzen gegenüber den Downlink Übertragungen
stattfinden.
-
Die
oben beschriebenen Ausführungsformen
beziehen sich auf Paketübertragung.
Dieselben Grundlagen können
auch auf ein System angewandt werden, bei dem Schaltungsanordnungen
zur Datenübertragung
vorgesehen sind.
-
In
der vorliegenden Beschreibung und in den Patentansprüchen schließt das Wort "ein" vor einem Element
das Vorhandensein einer Anzahl derartiger Elemente nicht aus. Weiterhin
schließt
das Wort "enthalten" das Vorhandensein
anderer Elemente oder Schritte als diejenigen, die genannt wurden,
nicht aus.
-
Industrielle
Anwendbarkeit
-
Die
vorliegende Erfindung ist auf ein Gebiet von Funkkommunikationssystemen,
beispielsweise UMTS, anwendbar.
-
5
- 502
- Start
- 504
- Zustand
auslesen
- 506
- Verfügbar ?
- 508
- Senden
- 512
- Leistung
erhöhen
- 516
- CP übertragen
- 520
- PKT übertragen
- 522
- Ende