DE60028815T2 - Operationssaalsystem - Google Patents

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Richard H. Cincinnati Heimbrock
CharlesA. Batesville HOWELL
Scott D. Osgood MANLOVE
Howard Warsaw Indiana REED
Jonathan D. Dillsboro TURNER
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    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S362/00Illumination
    • Y10S362/804Surgical or dental spotlight

Description

  • Hintergrund und Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein deckenmontiertes System zum Einsatz in einem Operationssaal. Insbesondere hat die vorliegende Erfindung eine Einrichtung mit Gelenkarmen zum Gegenstand, die zur Aufnahme einer Operationslampe, einer Videokamera sowie von Videomonitoren dienen. Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Einrichtung, bei der die Gelenkarme innerhalb der Einrichtung untereinander an verschiedenen Stellen austauschbar und so konfiguriert sind, dass aus einer Vielzahl von Videogeräten ausgewählte Videobilder gezeigt werden können.
  • Videomonitore kommen in Operationssälen zur Betrachtung von Bildern wie zum Beispiel von mit lapyroskopischen und endoskopischen Kameras gemachten Aufnahmen zum Einsatz. Diese Monitore zeigen Bilder, die in eine solche Position gebracht werden, dass der Chirurg sie sich während eines chirurgischen Eingriffs anschauen kann. Diese Monitore sind in der Regel oben auf einem Rollwagen angeordnet, in dem sich die lapyroskopischen oder endoskopischen Geräte befinden. Dieser Wagen ist groß und sperrig und nimmt um den Operationstisch herum wertvollen Platz in Anspruch. Da der Monitor oben auf dem Wagen montiert ist, kann er nicht immer in eine Position gebracht werden, die zur Betrachtung der Bilder durch den Chirurgen als optimal anzusehen ist.
  • Bei vielen chirurgischen Eingriffen kommen zwei Monitore zum Einsatz, da sich ein Assistenzarzt auf der dem Chirurgen gegenüberliegenden Seite des Operationstisches befindet und den Monitor nicht sehen kann, der zur Betrachtung der Aufnahmen durch den Chirurgen eingerichtet ist. In diesen Fällen müssen zwei Monitore an verschiedenen Stellen um den Tisch herum angeordnet werden. Die Positionen der Monitore sind je nach Art des chirurgischen Eingriffs sowie der Positionen des Chirurgen und des Assistenzarztes verschieden. Die Benutzung von zwei Wagen mit darauf befindlichen Monitoren erfordert übermäßig viel Bodenfläche.
  • Mit der Entwicklung von Flachbildschirmen hat sich die Größe der Monitore drastisch verringert. Bei Flachbildschirmmonitoren und Monitoren mit Kathodenstrahlröhren vergleichbarer Bildgrößen ist die Stellfläche des Flachbildschirmmonitorgehäuses wesentlich kleiner als die des vergleichbaren Monitors mit Kathodenstrahlröhre. Ebenso macht das Gewicht des Flachbildschirmmonitors nur einen Bruchteil des Gewichts eines vergleichbaren Monitors mit Kathodenstrahlröhre aus.
  • Flachbildschirmmonitore sind zur Anordnung an einem an der Decke befestigten Arm kompatibel. Hierdurch ist die Trennung des Endoskopiegerätewagens vom Videomonitor möglich. Der Wagen kann also vom Tisch weg an anderen Stellen des Raumes positioniert werden und steht somit dem Chirurgen nicht mehr im Wege. Das Lapyroskopie- oder Endoskopiegerät wird in eine Wandsteckdose eingesteckt, die durch die Wand und durch die Tragarme nach unten bis zu den Videomonitoren festverdrahtet ist.
  • Inzwischen ist das Filmen und Aufzeichnen chirurgischer Eingriffe immer mehr zur Routine geworden. Die Operationssäle sind im allgemeinen jedoch nicht ausreichend ausgestattet, um diese chirurgischen Eingriffe aufzuzeichnen. Tatsächlich wird ein Chirurg zum Filmen eines Eingriffs die Dienste einer Fachfirma oder interner Abteilungen öfter in Anspruch nehmen müssen als dies nicht der Fall ist. Dies macht eine Vorausplanung notwendig und ist sehr teuer. Bisher diente das Filmen chirurgischer Eingriffe prinzipiell der Ausbildung und Schulung innerhalb des Krankenhauses. Heute jedoch ist die Notwendigkeit zum Filmen chirurgischer Eingriffe wesentlich größer geworden.
  • In Operationssälen werden Kameras als Mittel zur Vernetzung mit dem Rest der Welt eingesetzt. Die Kamera ist inzwischen zu dem Vehikel geworden, über das Chirurgen sich während der Durchführung von Eingriffen live untereinander beraten können. Bei bestimmten chirurgischen Eingriffen ist es durchaus üblich, dass sich Chirurgen aus verschiedenen Teilen der Welt während einer Operation untereinander beraten (eine solche Operation wird allgemein als ,Telechirurgie' bezeichnet). In Lehrkrankenhäusern werden vom klinischen Ausbildungspersonal Möglichkeiten zum interaktiven Filmen verlangt, die vom Unterrichtsraum aus ferngesteuert werden können. Derartige Eingriffe werden entweder zur späteren kritischen Besprechung aufgezeichnet oder einfach zu Ausbildungs- und Schulungszwecken auf ,Echtzeitbasis' angeschaut. Chirurgen zeichnen Operationen routinemäßig auf und editieren deren Inhalt zur späteren Präsentation im Rahmen einer Konferenz. Weitere Eingriffe werden zu Referenzzwecken aufgezeichnet für den Fall, dass der Ausgang der Operation in Frage gestellt werden sollte.
  • Die zunehmende Praxis der endoskopischen und lapyroskopischen Chirurgie hat dazu geführt, dass ausgeklügeltere Kamera- und Monitorsysteme erforderlich sind, bei denen ein Wechsel zwischen internen und externen Bildern möglich ist. Die Notwendigkeit, dies auf eine nahtlose und benutzerfreundliche Art und Weise zu tun, untermauert die Forderung nach einem neuen Entwicklungsstand der im Rahmen von Operationssaalsystemen angebotenen Kameras. Zu den bei diesen neuen Systemen geforderten Merkmalen gehört die Möglichkeit der Bedienung des Systems durch das Chirurgiepersonal.
  • FR 2559580 beschreibt eine Anordnung, bei welcher zwei Säulen über getrennte Armanordnungen mit einer Deckenhalterung verbunden sind. An den Säulen befinden sich Geräte, wie sie bei einem chirurgischen Eingriff benutzt werden.
  • In DE 29818108U ist eine Vorrichtung zur Befestigung einer Aufhängung an einer Tragkonstruktion und speziell an einer Decke beschrieben. Die Vorrichtung umfasst einen Flansch, der an der Tragkonstruktion montiert werden kann, ein mit einem ersten Ende des Flansches verbundenes Tragrohr und einen Arm, der dem ersten Ende gegenüberliegend mit dem zweiten Ende des Tragrohrs in Verbindung steht und auf einem Schwenklager angeordnet ist. Die Vorrichtung besitzt darüber hinaus ein Ankerelement, das zusätzlich zum Flansch und unabhängig von diesem an der Tragkonstruktion montiert werden kann, und ein bis zum Arm durch das Tragrohr reichendes Sicherungselement, das an einem Befestigungspunkt am Arm befestigt und mit dem Ankerelement verbunden ist.
  • Die Erfindung betrifft eine Operationssaaleinrichtung zum Befestigen an einer Halterung in einer Decke gemäß Patentanspruch 1.
  • Bevorzugt kann eine Operationskamera um den Patienten herum in verschiedene günstige Aufnahmepositionen gebracht werden, wobei sie sogar in der Lage sein sollte, seitlich und direkt von oben nach unten über der Mitte des Patienten Aufnahmen zu machen. Um diesen einzigartigen Anforderungen gerecht zu werden und Flexibilität zu gewährleisten, hat die vorliegende Erfindung bevorzugt ein Operationssaalsystem zum Gegenstand, bei dem eine Kamera an einer Tragarmkonstruktion befestigt ist, die von der gleichen Nabe ausgeht, auf der sich auch die Operationslampe befindet.
  • In der Regel hängt über dem Tisch in einem Operationsraum eine Operationslampe zum Beleuchten des Operationsfeldes. In vielen der Gesundheitsfürsorge dienenden Einrichtungen gibt es mehr als einen und oftmals mehrere Operationsräume, in denen Operationslampen installiert sind, um die Beleuchtung bei chirurgischen Eingriffen sicherzustellen. Die beschriebene Vorrichtung umfasst eine Vielzahl von Armen, die an der Nabe eines Operationssaalsystems so angebracht sind, dass eine Operationslampe, eine Kamera und/oder Videomonitore um den Operationstisch herum auf zweckmäßige Weise positioniert werden können. In der vorliegenden Beschreibung einschließlich der Patentansprüche bezieht sich der Begriff „Nabe" auf ein Element, das um eine Achse oder Welle dreht. Allgemein ist eine Welle an der Decke im Operationsraum nach unten verlaufend montiert. Die zweite Schwenkachse kann von der ersten Schwenkachse und der Drehachse abgesetzt sein. Das erste Gerät kann ein Monitor und das zweite Gerät eine Kamera sein.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann die Nabe in einen Lampennabenteil, einen Kameranabenteil und einen Monitornabenteil unterteilt sein, wobei jeder Teil unabhängig von den anderen Teilen mit dem Monitornabenteil einschließlich erster und zweiter Schwenkgelenke drehbar ist. Monitore können an beiden Schwenkgelenken der Monitornabe angebracht sein. Ein Operationslampenkopf ist mit dem Lampennabenteil durch einen Lampenarm verbunden, der seitlich vom Lampennabenteil wegführt, und eine Kamera steht mit dem Kameranabenteil durch einen Kameraarm in Verbindung, der vom Kameranabenteil aus zur Seite verläuft.
  • Die Einrichtung kann ebenfalls so ausgebildet werden, dass die Nabe einen Lampennabenteil und einen Monitornabenteil umfasst, wobei jeder Teil unabhängig vom jeweils anderen Teil drehbar ist, wobei in diesem Fall der Operationslampenkopf mit dem Lampennabenteil durch einen Lampenarm verbunden ist, der am Lampennabenteil angebracht ist und seitlich von diesem wegführt. Der Monitor ist mit der Monitornabe durch einen Monitorarm verbunden. Der Monitorarm umfasst einen gebogenen Armabschnitt, der mit dem Monitornabenteil verbunden ist und vom Monitornabenteil seitlich wegführt und dann nach unten zu einem abgelegenen Ende verläuft. Ein Verlängerungsarm ist an einem ersten Ende mit dem abgelegenen Ende des gebogenen Armabschnitts zum Drehen um eine zweite Drehachse drehbar verbunden. Ein seitlich verlaufender Arm ist an einem ersten Ende mit einem zweiten Ende des Verlängerungsarms verbunden. Ein oberer Abschnitt eines nach unten verlaufenden Arms ist mit dem ersten Ende mit dem seitlich verlaufenden Arm und mit dem zweiten Ende mit dem oberen Ende eines unteren Abschnitts des nach unten verlaufenden Arms verbunden. Der untere Abschnitt ist am oberen Ende mit dem zweiten Ende des oberen Abschnitts zum Drehen um eine dritte Drehachse drehbar verbunden. Der Monitor ist am unteren Abschnitt des unteren Endes montiert.
  • Nach einer noch anderen Ausführungsform besitzt der Gerätearm an seinem abgelegenen Ende eine mechanische Verbindung und einen elektrischen Anschluss. Der elektrische Anschluss ist zur Verbindung mit einem elektrischen Anschluss eines Gerätes vorgesehen. Jedes Gerät aus der Gruppe ist an einer mechanischen Verbindung angebracht, die an die mechanische Verbindung des Arms angekoppelt und von dieser gelöst werden kann, und mit einem elektrischen Anschluss versehen, der zur Verbindung mit dem elektrischen Anschluss des Arms und zum Lösen von demselben konfiguriert ist.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst die Operationssaaleinrichtung eine zur Befestigung an der Decke vorgesehene Nabenanordnung mit einer Vielzahl von Nabensegmenten, von denen mindestens eines um eine Hauptachse schwenkbar ist. Über eine Armanordnung ist ein Videogerät mit einem ersten Nabensegment zum Schwenken um eine Schwenkachse verbunden, die von der Hauptachse abgesetzt ist und parallel hierzu verläuft. Bei dem Videogerät kann es sich um eine Kamera oder einen Monitor handeln. Über eine zweite Armanordnung kann eine Operationslampe mit einem zweiten Nabensegment verbunden sein. Die Armanordnung kann aus einem oberen Arm, einer mit Gegengewicht versehenen Armanordnung, die mit dem mit dem ersten Nabensegment zum Schwenken um die Schwenkachse verbundenen oberen Arm in Verbindung steht, und einer unteren Armanordnung bestehen, die mit der mit Gegengewicht versehenen Armanordnung verbunden ist.
  • Nach einer noch weiteren Ausführungsform besitzt die Operationssaaleinrichtung eine Armanordnung mit einem ersten Arm, einer mit dem ersten Arm verbundenen mechanischen Verbindung und einem ersten elektrischen Anschluss neben der ersten mechanischen Verbindung. Eine Monitoranordnung zum mechanischen Anschluss an die erste mechanische Verbindung und zum elektrischen Anschluss an den ersten elektrischen Anschluss und eine Kameraanordnung zum mechanischen Anschluss an die erste mechanische Verbindung und zum elektrischen Anschluss an den ersten elektrischen Anschluss sind ebenfalls vorgesehen. Die Monitoranordnung und die Kameraanordnung können selektiv und jeweils unabhängig voneinander mit der Armanordnung verbunden oder von dieser getrennt werden.
  • Nach einer noch anderen Ausführungsform umfasst die Operationssaaleinrichtung eine zur Befestigung an einer Decke vorgesehene Nabenanordnung, einen zum Schwenken um die Nabenanordnung vorgesehenen Arm, ein zur Übernahme einer Kontrollfunktion bestimmtes Videogerät aus der am Arm angebrachten und aus einem Monitor und einer Kamera bestehenden Baugruppe und eine an das Videogerät elektrisch angeschlossene Videogerätesteuerung, wobei die Videogerätesteuerung zum Steuern der Kontrollfunktion dient.
  • Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Einrichtung ist das Videogerät ein Monitor zum Abspielen eines eingelegten Videos und die Videogerätesteuerung eine Videoeingangssteuerung mit einem ersten Kanaleingang mit einem Videoanschluss zur Befestigung an einem ersten Videoeingangsgerät zum Abspielen eines ersten Videoeingangs, mit einem zweiten Kanaleingang mit einem Videoanschluss zur Befestigung an einem zweiten Videoeingangsgerät zum Abspielen eines zweiten Videoeingangs und mit einem Kanalregler, der mit dem Monitor, dem ersten Kanaleingang und dem zweiten Kanaleingang verbunden ist. Der Kanalregler ist zum Wählen eines Videoeingangs zum Monitor bestimmt. Nach einer weiteren abgewandelten Ausführungsform kann der Monitor an einer Monitorhalterung mit einem Griff angebracht sein, an dem sich ein Bedienungsknopf befindet. Der Kanalregler ist mit dem Bedienungsknopf verbunden, um den Videoeingang zum Monitor in Abhängigkeit von der Betätigung des Bedienungsknopfes zu wählen.
  • Nach einer als Alternative anzusehenden abgewandelten Ausführungsform handelt es sich bei dem Videogerät um eine Kamera, die an einer Kamerahalterung mit einem Griff montiert ist, an dem sich ein Bedienungselement befindet. Die Kamera hat regelbare Funktionen einschließlich einer EIN/AUS-Funktion, automatische Zoommöglichkeiten und automatische Fokussierfähigkeiten. Die Videogerätesteuerung umfasst den Griff und das Bedienungselement. Die EIN/AUS-Funktion der Kamera wird durch Betätigung des Bedienungselements geregelt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind für den Fachmann aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung gezeigter Beispiele ersichtlich, welche die nach dem Stand der Technik besten Ausführungsformen darstellen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die detaillierte Beschreibung bezieht sich insbesondere auf die beigefügten Figuren; es zeigen:
  • 1 = eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Operationssaaleinrichtung, mit auf einer mittleren Nabe montierten ersten und zweiten Operationslampen, mit ersten und zweiten Monitoren, die mit an der zentralen Nabe angebrachten Tragarmen in Verbindung stehen, und mit einer Kamera, die mit einem an der zentralen Nabe befestigten Tragarm verbunden ist;
  • 2 = eine Seitenansicht zur Darstellung der Positionen aller an der zentralen Nabe befestigten Tragarme;
  • 3 = eine Perspektivansicht zur Darstellung der Bewegung einer höhenverstellbaren Monitorarmanordnung und der Kameraarmanordnung;
  • 4 = eine Perspektivansicht zur Darstellung der mit der zentralen Nabe eines Operationssaalsystems in einer festen Höhe verbundenen Monitorarmanordnung;
  • 5 = eine Explosionszeichnung eines Monitoranschlussnabenteils der zentralen Nabe gemäß den 1 und 4 mit Darstellung der Monitornabe einschließlich einer Hauptnabe und zweier radial verlaufender unterer Schwenkgelenke und zweier oberer Schwenkgelenke sowie mit Darstellung der von der Hauptnabe und den Schwenkgelenken aufgenommenen verschiedenen Einzelteile;
  • 6 = eine Schnittansicht entlang der Achse 6-6 nach 5 einer montierten Hauptnabe mit Schwenkgelenk;
  • 7 = eine Draufsicht auf die Monitoranschlussnabe nach 5 mit Darstellung eines vom unteren Schwenkgelenk aus nach oben verlaufenden bogenförmigen Anschlags;
  • 8 = eine Unteransicht des oberen Schwenkgelenks nach 5 mit Darstellung einer bogenförmigen Nut, die zur Aufnahme des bogenförmigen Anschlags nach 7 dient und mit diesem zusammenwirkt, um die Schwenkbewegung der Monitortragarme zu begrenzen;
  • 9 = eine Schnittansicht entlang der Achse 9-9 nach 1 mit Darstellung des bogenförmigen Anschlags, der sich von dem in der bogenförmigen Nut des oberen Schwenkgelenks (schnittbildlich dargestellt) aufgenommenen unteren Schwenkgelenk aus nach oben erstreckt, und mit Darstellung eines Schwenkarmabschnitts des oberen Schwenkgelenks, der von der Hauptnabe aus radial verläuft;
  • 10 = eine Schnittansicht ähnlich der 9 mit Darstellung des oberen Schwenkgelenks, das in einer ersten Richtung um 90° schwenkt, bis der Anschlag mit einem ersten Ende der bogenförmigen Nut in Eingriff gelangt ist, wobei diese Bewegung ausgeführt wird, ohne dass ein Drehen der Nabe um ihre Drehachse erfolgt;
  • 11 = eine Schnittansicht ähnlich der 10 mit Darstellung der Nabe, die in eine erste Richtung gedreht ist infolge einer in die erste Richtung auf das obere Schwenkgelenk ausgeübte zusätzliche Kraft, nachdem der bogenförmige Anschlag mit dem ersten Ende der bogenförmigen Nut in Eingriff gelangt ist;
  • 12 = eine Schnittansicht ähnlich der 9 mit Darstellung des oberen Schwenkgelenks, das in einer zweiten Richtung um 90° geschwenkt ist, bis der bogenförmige Anschlag mit einem zweiten Ende der bogenförmigen Nut in Eingriff gelangt ist;
  • 13 = eine Schnittansicht ähnlich der 12 mit Darstellung der Nabe, die in eine zweite Richtung gedreht ist infolge einer in die zweite Richtung auf das obere Schwenkgelenk ausgeübten zusätzlichen Kraft, nachdem der bogenförmige Anschlag mit dem zweiten Ende der bogenförmigen Nut in Eingriff gelangt ist;
  • 14 = eine Explosionszeichnung eines nach einem Merkmal der vorliegenden Erfindung mit Gegengewicht versehenen Arms;
  • 15 = eine Seitenansicht des mit Gegengewicht versehenen Arms nach 14 im zusammengebauten Zustand;
  • 16 = eine Perspektivansicht eines Operationssaalsystems mit zwei durch Lampenarmanordnungen zum Drehen um eine Nabe montierte Lampen und zwei Mehrzweckarmanordnungen zum Ausführen einer Schwenkbewegung um zum Drehen um die Nabe angeordnete Schwenkgelenke, wobei ein Mehrzweckarm mit einem darauf montierten Monitor dargestellt ist und wobei eine Kamera und ein Monitor zum Anschluss an den anderen Mehrzweckarm konfiguriert und neben dem anderen Mehrzweckarm der Einrichtung zu sehen sind;
  • 17 = eine Perspektivansicht eines Operationssaalsystems mit zwei durch Lampenanordnungen zum Drehen um eine Nabe montierte Lampen und zwei Mehrzweckaufnehmer zum Ausführen einer Schwenkbewegung um zum Drehen um die Nabe angeordnete Schwenkgelenke, wobei ein Mehrzweckaufnehmer einen an seinem abgelegenen Ende montierten Monitorarm umfasst und wobei der andere Mehrzweckaufnehmer einen Kameraarm aufweist, der von seinem abgelegenen Ende getrennt ist;
  • 18 = eine Schnittansicht eines Teils der zentralen Nabe des Operationssaalsystems nach 17 mit Darstellung einer oberen Spezialnabe, mit der ein Gerät wie zum Beispiel eine Operationslampe verbunden ist, und einer unteren Mehrzwecknabe ähnlich der Nabe gemäß den 5 und 6, die so konfiguriert ist, dass jedes obere Schwenkgelenk als Mehrzweckaufnehmer mit einem davon ausgehenden elektrischen Anschluss fungiert;
  • 19 = eine Seitenansicht mit weggebrochen gezeichneten Teilen eines Monitorarms zur Befestigung an den Mehrzweckaufnehmern nach 18;
  • 20 = eine zusätzliche Ansicht des im Kreis 20-20 gezeigten Teils des Monitorarms nach 19;
  • 21 = eine Draufsicht auf einen abgesetzt montierten Eingangsregler einer mit den Monitoren des Operationssaalsystems elektrisch verbundenen Wahlschalttafel mit Darstellung der Bedienungselemente für vier Eingangskanäle mit jeweils drei Anschlüssen, an welche Videogeräte angeschlossen werden können, um ein Videobild an die Monitore des Operationssaalsystems oder einen anderen mit einem Fernausgang verbundenen Monitor zu liefern, wobei jeder Eingangskanalregler mit einem Wahlschalter versehen ist, durch den ein aktiver Anschluss angewählt wird, und Anzeigelampen umfasst, um anzuzeigen, welcher der drei Anschlüsse aktiv ist;
  • 22 = eine Draufsicht auf eine abgesetzt montierte Ausgangstafel einer Wahlschalttafel mit Darstellung einer elektrisch mit dem Videoeingang des Primär- oder „A"-Monitors des Operationssaalsystems verbundenen Ausgangsuntertafel für den „A"-Monitor und einer Hilfsausgangsuntertafel, die direkt mit den Primäreingängen des Kanals 1 des Eingangsreglers verbunden ist, wobei jede Ausgangsuntertafel drei Anschlüsse umfasst, an welche Monitore oder andere Videogeräte angeschlossen werden können;
  • 23 = eine Draufsicht auf eine abgesetzt montierte Monitoreingangstafel der Wahlschalttafel zur Wahl des auf den Monitoren „A" und „B" des Operationssaalsystems zu zeigenden Kanals, wobei ein Aktivkanalwahlknopf für jeden Monitor vorgesehen ist, um die Anwahl eines aktiven Kanals zu ermöglichen dergestalt, dass der an diesem Kanal anliegende Videoeingang auf dem entsprechenden Monitor erscheint, und wobei den Kanälen Anzeigelampen zugeordnet sind, um den für jeden Monitor aktiven Kanal anzuzeigen;
  • 24 = eine schematische Darstellung der Wahlschalttafel und des Operationssaalsystems;
  • 25 = eine Draufsicht auf einen abgesetzt montierten Eingangsregler einer mit den Monitoren des Operationssaalsystems elektrisch verbundenen alternativen Wahlschalttafel mit Darstellung von Bedienungselementen für bestimmte Eingangskanäle für jeden Monitor mit jeweils drei gemeinsamen Anschlüssen, an welche Videogeräte angeschlossen werden können, um ein Videobild an die Monitore des Operationssaalsystems oder einen anderen mit einem Fernausgang verbundenen Monitor zu liefern, wobei jeder Eingangskanalregler mit einem Wahlschalter versehen ist, durch den ein aktiver Anschluss angewählt wird, und Anzeigelampen umfasst, um anzuzeigen, welcher der drei Anschlüsse aktiv ist;
  • 26 = eine Draufsicht auf eine abgesetzt montierte Ausgangstafel der alternativen Wahlschalttafel mit Darstellung einer elektrisch mit dem Videoeingang des Primär- oder „A"-Monitors des Operationssaalsystems verbundenen Ausgangsuntertafel für den „A"-Monitor und einer Hilfsausgangsuntertafel, die direkt mit den Eingängen des Eingangsreglers verbunden ist, wobei jede Ausgangsuntertafel drei Anschlüsse umfasst, an welche Monitore oder andere Videogeräte angeschlossen werden können;
  • 27 = eine Draufsicht auf eine abgesetzt montierte Kameraschalttafel zur Bedienung der Kamera eines Operationssaalsystems, wobei die Schalttafel mit der Kamera und der Kamerahalterung verbundene Knöpfe zur Regelung der Funktionen Nachführen/Schwenken, Fokussieren, Zoomen, Blendeneinstellung, Weißabgleich, Pause und EIN/AUS der Kamera und der Kamerahalterung umfasst;
  • 28 = eine Draufsicht auf eine drahtlose Kamerafernbedienung zur drahtlosen Steuerung der gleichen Kamerafunktionen wie die Kameraschalttafel nach 27; und
  • 29 = eine Draufsicht auf eine Fernschalttafel ähnlich der Tafel nach 27 zum Anschluss einer Kamera an ein Operationssaalsystem einschließlich eines Tonsystems, wobei die Schalttafel mit der Kamera und der Kamerahalterung verbundene Knöpfe zur Steuerung der Funktionen Nachführen/Schwenken, Fokussieren, Zoomen, Blendeneinstellung, Weißabgleich, Pause, Drucken, Audio und EIN/AUS der Kamera und der Kamerahalterung umfasst.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen sind verschiedene Ausführungsformen eines Operationssaalsystems 10 und Bedienungselemente für ein Operationssaalsystem dargestellt. Zu jeder dargestellten Ausführungsform des Operationssaalsystems gehört eine zentrale Nabe 12, die aus einer Vielzahl von Nabenteilen besteht. Ein als Anschlussnabe oder Monitornabe 46 oder als Anschlussnabe oder Mehrzwecknabe 646 bezeichnetes Nabenteil einer jeden dargestellten Ausführungsform ist zur Aufnahme von zwei Armen vorgesehen. Die Anschlussnabe 46 und 646 ist so konfiguriert, dass die Anordnung von zwei Armen an einem Operationssaalsystem bei einem geringeren vertikalen Platzbedarf erleichtert wird, als dieser im allgemeinen bei der Montage von zwei Armen bei Standardnabenausführungen benötigt wird. Diese Konfiguration gestattet die Anordnung von mehr Geräten an einer zentralen Nabe eines Operationssaalsystems bei nur minimalem Eindringen in den dem Operationspersonal oberhalb des dem Operationstisch zur Verfügung stehenden Freiraums. Die anderen Nabenteile sind in Standardausführung vorgesehen und von der Art, mit welchen Operationslampen, Kameras und/oder Monitore in der Regel an der zentralen Nabe eines Operationssaalsystems angebracht werden. Es gilt als vorausgesetzt, dass die zentrale Nabe 12 erfindungsgemäß eine Vielzahl von Anschlussnaben 46 und 646 umfassen kann. Auch wenn die Operationssaalsysteme als Konfigurationen mit einer bestimmten Anzahl von Operationslampen, Kameras und/oder Monitoren dargestellt sind, so gilt dennoch als vorausgesetzt, dass auch andere Ausführungsformen von Operationslampenköpfen, Monitoren und/oder Kameras in jedem der beschriebenen Operationssaalsysteme möglich sind, ohne dass der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
  • Die 1 bis 4 zeigen zwei Ausführungsformen eines Operationssaalsystems 10 mit zwei speziellen Lampenarmen, einem speziellen Kameraarm 90 und zwei speziellen Monitorarmanordnungen 48 und 180, die mit einer Nabe 12 verbunden sind. Zu beiden Ausführungsformen der Monitorarmanordnung 48 und 180 gehören ein gebogener oberer Arm mit einem horizontalen Arm 50 und einem vertikalen Arm 52 mit einem oberen Abschnitt 60 und einem unteren Abschnitt 62, ein mit dem unteren Abschnitt 62 des gebogenen Arms verbundener seitlich verlaufender Arm 66 und 188 und eine untere Anordnung oder Halterung 67 zur Verbindung des Monitors 42 und 44 mit dem seitlich verlaufenden Arm 66 und 188. Die beiden Ausführungsformen unterscheiden sich durch die Art von Arm, die für den seitlich verlaufenden Arm 66 und 188 benutzt wird, und die Art und Weise, in welcher der seitlich verlaufende Arm 66 und 188 mit dem gebogenen Arm und der unteren Anordnung 67 verbunden ist. Somit ist bei der Erörterung der ähnlichen Bauteile der beiden Ausführungsformen der Monitorarmanordnung 48 und 180 in Verbindung mit der verstellbaren und mit Gegengewicht versehenen Armanordnung 48 von der Voraussetzung auszugehen, dass die für eine feste Höhe vorgesehene Monitorarmanordnung 180 ähnlich gestaltet ist. Auf geringfügige Unterschiede zwischen den beiden Ausführungsformen wird hingewiesen. Jede Ausführungsform des seitlich verlaufenden Arms 66 und 188 wird jedoch getrennt behandelt.
  • Unter Bezugnahme nunmehr auf die Zeichnungen ist in den 1 bis 3 ein Operationssaalsystem 10 nach einem Aspekt der Erfindung dargestellt. Das Operationssaalsystem 10 umfasst eine zentrale Nabe 12, die in der an einer Decke 14 eines Raumes wie zum Beispiel eines Operationssaales befestigten Halterung 11 angebracht ist. Die Nabe 12 befindet sich über einem Operationstisch 16 oder einer sonstigen Patientenauflagefläche, wo der chirurgische Eingriff an dem daraufliegenden Patienten vorgenommen werden soll. Erste und zweite Operationslampen 18 und 20 sind schwenkbar mit ersten und zweiten Lampennaben oder Nabenteilen 22 bzw. 24 der Nabe 12 durch Lampenarme oder Tragarmanordnungen 28 verbunden. Somit sind die Operationslampen 18 und 20 um die Achse 26 der Nabe 12 drehbar.
  • Die Operationslampentragarme 28 umfassen horizontal verlaufende Abschnitte 30 und vertikal verlaufende Abschnitte 32. Zu den vertikal verlaufenden Armabschnitten 32 gehören obere und untere Abschnitte 34 und 36, so dass die vertikalen Abschnitte 32 um die Achse 38 drehbar sind. Ein mit Gegengewicht versehener Arm 40 ist zur Aufnahme der Operationslampen 18 und 20 schwenkbar mit dem vertikalen Armabschnitt 32 verbunden. Bei jeder der dargestellten Ausführungsformen eines Operationssaalsystems sind die Lampenköpfe, die Lampenarme und die Lampennaben in der zum Einsatz in Operationssaalsystemen üblichen Ausführung mit nur Lampenköpfen und Lampenarmen vorgesehen. Einzelheiten der Operationslampen 18 und 20 und der Operationslampentragarme 228 sind aus den US-Patenten 6 012 821 und 6 132 062 sowie den US-Patentanmeldungen 09/050 265, 09/050 529 und 089/050 534 ersichtlich.
  • Bei den in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen des Operationssaalsystems 10 sind spezielle Monitorarme 48 und 180 mit einer Monitornabe 46 verbunden, die Teil der zentralen Nabe 12 ist. Jede der beiden Monitorarmanordnungen 48 und 180 einer jeden Ausführungsform ist über ein oberes Schwenkgelenk 122 mit einem entsprechenden unteren Schwenkgelenk 54 verbunden, so dass jede Monitorarmanordnung 48 und 180 innerhalb eines Bereichs von etwa 180° um die ihr zugeordnete und durch ihr zugehöriges Schwenkgelenk 54 verlaufende Schwenkachse 56 und 58 schwenken kann. Aufgrund der Drehung der Monitornabe 46, mit der jede Monitorarmanordnung 48 und 180 in Verbindung steht, kann jeder Monitor 42 und 44 an jeder gewünschten Stelle um den Operationstisch herum positioniert werden. Jede Monitorarmanordnung 48 und 180 kann sich um ihre jeweilige Schwenkachse 56 und 58 bewegen, ohne dass ein Drehen der Monitornabe 46 um die Drehachse 26 erfolgt, bis das obere Schwenkgelenk 122, an dem die Armanordnung 48 und 180 befestigt ist, auf einen Anschlag trifft. Somit findet eine Bewegung einer Armanordnung zwischen der Begrenzung durch den ersten Anschlag und der Begrenzung durch den zweiten Anschlag um bis zu 180° statt, ohne dass eine Bewegung der mit der Anschlussnabe 46 verbundenen anderen Monitorarmanordnung erfolgt. Sobald eine Armanordnung in einer Richtung bewegt wird, bis das obere Schwenkgelenk 122, an dem sie befestigt ist, auf den Anschlag trifft, bewirkt eine zusätzliche Bewegung dieser Armanord nung in der gleichen Richtung ebenfalls ein Drehen der anderen Armanordnung, da sich die gesamte Anschlussnabe 46 dreht.
  • Der vertikale Arm 52 des gebogenen Arms einer jeden Monitorarmanordnung 48 und 180 verläuft vom horizontalen Arm 50 aus an einer von den vertikalen Abschnitten 32 der Lampenarme 28 radial innen gelegenen Stelle nach unten. Der obere Abschnitt 60 und der untere Abschnitt 62 des vertikalen Arms 52 sind über einen Schwenkmechanismus mit einer Schleifringanordnung verbunden, so dass der untere Abschnitt 62 um eine durch den oberen Abschnitt 60 verlaufende Drehachse drehen kann. Der mit dem Monitor 42 und 44 durch die untere Anordnung verbundene seitlich verlaufende Arm dreht ebenfalls um die durch den oberen Abschnitt 60 verlaufende Drehachse, so dass der Monitor näher an den vertikalen Arm herangeführt oder weiter von diesem entfernt positioniert werden kann.
  • Bei der für eine feste Höhe vorgesehenen Monitorarmanordnung 180 ist der seitlich verlaufende Arm 188 ein Teil eines einzelnen abgesetzten oder S-förmigen Abschnitts 182, der ebenfalls einen oberen Abschnitt 184 und einen unteren Armabschnitt 190 umfasst. Der obere Armabschnitt 184 tritt an die Stelle des unteren Abschnitts 62 des vertikalen Arms 52 der Armanordnung 48, so dass der obere Armabschnitt 184 schwenkbar mit dem oberen Abschnitt 60 des vertikalen Arms 52 verbunden ist. Der seitlich verlaufende oder horizontale Armabschnitt 188 der Armanordnung 180 ist ebenfalls starr mit der unteren Anordnung 67 verbunden. Der Einheitlichkeit der Beschreibung wegen sei festgestellt, dass der untere Armabschnitt 190, obwohl er baulich ein Teil des abgesetzten oder S-förmigen Abschnitts 182 ist, die Funktion eines Teils der unteren Anordnung 67 der Armanordnung 180 hat. Der seitlich verlaufende oder horizontale Arm 188 der für eine feste Höhe bestimmten Monitorarmanordnung 180 ist um etwa 14 Zoll (35,56 cm) abgesetzt, so dass der Monitor über das Kopf- oder Fußende des Tisches hinaus und sogar an dessen Seite positioniert werden kann.
  • Bei der höhenverstellbaren Monitorarmanordnung 48 ist der mit Gegengewicht versehene Arm 66 in der dargestellten Anordnung in einer Höhe von etwa 78 Zoll (1,98 m) über dem Boden am vertikalen Arm 52 angebracht. Dieser mit Gegengewicht versehene Arm 66 umfasst ein Parallelogrammglied, das den Monitor 42 und 44 in einer gleichbleibenden Ausrichtung relativ zum Boden hält, wenn er angehoben oder abgesenkt wird.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf beide Ausführungsformen der Monitorarmanordnung 48 und 180 erstreckt sich die untere Anordnung 67 von unterhalb des seitlich verlaufenden Arms 66 und 188 aus. Unterhalb des Anschlusspunktes des seitlich verlaufenden Arms 66 und 188 mit der unteren Anordnung 67 weist die untere Anordnung 67 einen weiteren Schwenkpunkt mit einem Schleifring auf, durch den der Monitor 42 und 44 gedreht werden kann, um den Monitor unter dem jeweils gewünschten Betrachtungswinkel zu positionieren. An diesem Arm befindet sich eine Konsole 86, 196, die am Monitor befestigt ist und die in Kippen des Monitors gestattet, um Blendwirkung zu verhindern und den Betrachtungswinkel zu verbessern. Ein steriler Griff 84, 194 ist an der Rückseite der zur Befestigung des Monitors bestimmten Konsole 86, 196 angebracht, um das Bewegen des Monitors in die gewünschte Position zu unterstützen. Alle Kabel für Videomonitor 42 und 44 sowie die Kamera 108 sind weitgehend in den Gelenkarmen 48 und 180, 90 eingeschlossen.
  • Wie des weiteren aus der 1 ersichtlich, sind die ersten und zweiten Monitore 42 und 44 mit der zentralen Nabe 12 verbunden. Als Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Monitoren 42 und 44 um die Modelle LC150M2 von Sharp oder SH46/H746 von Computer Dynamics Inc. Es versteht sich von selbst, dass jede geeignete Art von Monitoren vorgesehen werden kann. Die Monitore 42 und 44 sind mit der Anschlussnabe oder Monitornabe 46 über Tragarmanordnungen 48 verbunden. So umfasst eine als Beispiel dargestellte Monitortragarmanordnung 48 einen gebogenen Arm oder ein erstes Segment mit einem horizontalen Armabschnitt 50 und einem vertikalen Armabschnitt 52 für jeden Monitor 42 und 44. Die horizontalen Armabschnitte 50 sind mit unteren Schwenkgelenken 54 verbunden, die von einem Hauptnabenabschnitt 47 der Anschlussnabe 46 aus wegführen. Somit sind die horizontalen Armabschnitte 50 um die Schwenkachsen 56 und 58 schwenkbar, die von der Schwenk- oder Drehachse 26 der zentralen Nabe 12 abgesetzt sind.
  • Die als Beispiel dargestellten vertikalen Armabschnitte 52 der Monitorarmanordnungen 48 umfassen jeweils erste oder obere Abschnitte 60 und zweite oder untere Abschnitte 62. Der zweite vertikale Abschnitt oder Verlängerungsarm 62 ist relativ zum ersten vertikalen Abschnitt 60 um die Achse 64 drehbar. Bei der Monitorarmanordnung 48 ist der mit Gegengewicht versehene Arm 66 an seinem nahegelegenen Ende mit dem zweiten vertikalen Abschnitt 62 durch eine Schwenkverbindung 68 mit einer nach oben verlaufenden Montagewelle 346 schwenkbar verbunden. Der mit Gegengewicht versehene Arm 66 steht an seinem abgelegenen Ende um die Schwenkverbindung 72 schwenkbar mit einer unteren Anordnung 67 in Verbindung. Die Schwenkverbindung 72 umfasst eine nach unten verlaufende Montagewelle 358.
  • Bei der Monitorarmanordnung 48 gehören zur unteren Anordnung 67 ein horizontaler Arm 70, eine Nabe oder ein Arm 74, ein vertikaler Arm 76, ein Monitorhalterungsarm 78, eine Nabe 82, ein Griff 84 und eine Monitortragplatte 86. Der horizontale Arm 70 ist an seinem abgelegenen Ende mit der nach unten verlaufenden Montagewelle 358 der Schwenkverbindung 72 verbunden. Die Montagewelle 358 ist drehbar an einem unteren Armabschnitt oder einer Nabe 74 einer unteren Halterung 67 angebracht. Der vertikale Arm 76 steht mit dem horizontalen Armabschnitt 70 in Verbindung. Der Monitortragarm 78 ist mit einem ersten Ende 80 drehbar mit einer Nabe 82 des vertikalen Arms 76 verbunden. Der Griff 84 ist am Endabschnitt 80 angebracht. Ein zweites Ende 85 des Tragarms 78 ist mit einer Monitortragplatte 86 verbunden. Die Bewegung der Monitorarmanordnungen 48 ist im Nachstehenden mit Bezug auf die 3 ausführlich beschrieben.
  • Wie aus den 1 bis 4 ersichtlich, umfasst das Operationssaalsystem eine spezielle Kameranabe, an der eine Kamera durch einen Kameraarm angebracht ist. Die spezielle Kameranabe ist zur Bewegung um die nach unten verlaufende Welle des Operationssaalsystems ausgebildet. Die Nabe gestattet eine Drehung um 360°, so dass die Kamera ohne jede Behinderung in jede Position über dem Tisch bewegt werden kann. Erreicht wird dies durch die Verwendung einer Schleifringkonstruktion, über welche ein erstes auf der Welle befindliches Kabel an ein auf einem Arm, der die Kamera verbindet, befindliches zweites Kabel elektrisch anschließt. Der Schleifring, das erste Kabel und das zweite Kabel dienen der Übertragung von Videosignalen zwischen der Kamera und einem Monitor und der Stromzuführung von einer Stromversorgung zur Kamera.
  • Die Kamera weist einen sterilen Griff auf, der benutzt werden kann, um die Kamera um den Tisch herum in jede Position zu bringen. Mit diesem Griff lässt sich die Kamera mit Rückkopplung vom Monitor auf das Operationsfeld ausrichten. Bei einer dargestellten Ausführungsform von Bedienungs- oder Steuerungselementen für ein Operationssaalsystem wird eine (festverdrahtete oder drahtlose) Fernbedienung benutzt, um Feineinstellungen für Nachführen, Schwenken, Drehen und Zoom vorzunehmen. Eine Wandfernbedienung kann zur Bedienung der Kamera ebenfalls benutzt werden. Diese Bedienungs- oder Steuerungselemente können ebenfalls aus der Ferne wie zum Beispiel von einem Konferenzraum für Beobachter aus betätigt werden.
  • Demgemäß umfasst das Operationssaalsystem 10 des weiteren eine Kamerahalterungsarmanordnung 90 mit einem horizontalen Armabschnitt 92, der mit der Kameranabe 94 der zentralen Nabe 12 verbunden ist. Ein vertikaler Armabschnitt 96 steht mit dem horizontalen Armabschnitt 92 in Verbindung. Der vertikale Abschnitt 96 umfasst einen ersten oberen Abschnitt 98 und einen zweiten unteren Armabschnitt 100, der um die Achse 102 drehbar mit dem Armabschnitt 98 verbunden ist. Ein mit Gegengewicht versehener Arm 104 ist über eine Schwenkverbindung 106 am unteren vertikalen Abschnitt 100 angebracht. Eine Kamera 108 umfasst einen Kamerahalterungsarm 110, der durch die Nabe 114 drehbar auf der Welle 112 angeordnet ist. Die Welle 112 ist über die Schwenkverbindung 116 schwenkbar mit dem mit Gegengewicht versehenen Arm 104 verbunden. Bei der als Beispiel dargestellten Kamera 108 handelt es sich um ein Modell DXC970MD von Sony. Es gilt als vorausgesetzt, dass jede geeignete Kamera vorgesehen werden kann.
  • Die Kameraarmanordnung 90 ist mit dem Nabenabschnitt oder der Kameranabe 94 verbunden. Der Nabenabschnitt 94 ist um die Achse 26 drehbar, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 150 dargestellt ist. Der untere vertikale Armabschnitt 100 ist relativ zum oberen vertikalen Abschnitt 98 um die Achse 102 drehbar, wie dies der Doppelspitzenpfeil 152 zeigt. Der mit Gegengewicht versehene Arm 104 ist relativ zum vertikalen Armabschnitt j96 um die Schwenkachse 154 schwenkbar, wie dies der Doppelspitzenpfeil 156 veranschaulicht. Die Welle 112 ist um die Schwenkachse 158 schwenkbar mit dem anderen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms 104 verbunden. Darüber hinaus steht der Tragarm 110 über die Nabe 114 um die Achse 160 drehbar mit der Welle 112 in Verbindung, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 162 dargestellt ist. Der gezeigte Arm 110 umfasst einen starr mit der Nabe 114 verbundenen horizontalen Armabschnitt 164, einen vertikal verlaufenden Armabschnitt 166 und einen horizontal verlaufenden Verbindungsarm 168, der an der Kamera angebracht ist. Die Kamera 108 ist um die Achse 170 drehbar, wie dies der Doppelspitzenpfeil 172 zeigt. Der Griff 174 ist vorgesehen, um die Kamera 108 zu bewegen und zu steuern.
  • Elektrische Kabel verlaufen durch Armanordnungen 48 und 90 durch die Nabe 112 zu anderen Einrichtungen innerhalb des Krankenhauszimmers oder sind durch ein elektrisches Kommunikationsnetzwerk an einer abgelegenen Stelle angeschlossen. Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Kameraarmanordnung 90 der Monitorarmanordnung 48 sehr ähnlich, wobei sie sich klar von der Monitorarmanordnung 48 nur durch die Art von Nabe, mit welcher sie am nahegelegenen Ende verbunden ist, die hindurchgeführten elektrischen Kabel und die Art der mit dem abgelegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms verbundenen unteren Halterungsanordnung unterscheidet.
  • Abstand und relative Position der Armanordnungen 28, 48 und 90 sind aus der 2 ersichtlich. Die Arme sind radial nach innen verlaufend voneinander abgesetzt, so dass jeder Arm um die zentrale Nabe 12 um 360° drehen kann. Die Operationslampen 18 und 20 können somit relativ zum Operationstisch 16 in jede gewünschte Position gebracht werden. Außerdem lässt sich die Kamera 108 in gewünschte Stellungen bewegen, zu denen auch die Position direkt über dem oberen Teil des Operationstisches 16 gehört, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • 3 zeigt die Bewegung der Monitorarmanordnungen 48 und der Kameraarmanordnung 90 nach 1. Wie im Vorstehenden erwähnt, sind die horizontalen Abschnitte 50 der Monitorarmanordnungen 48 um Achsen 56 und 58 der unteren Schwenkgelenke 54 der Anschlussnabe 46 schwenkbar, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 120 veranschaulicht ist. Die an jedem horizontalen Armabschnitt 50 angebrachten unteren Schwenkgelenke 54 und oberen Schwenkgelenke 122 sind mit Anschlägen versehen. Zur Veranschaulichung sei angemerkt, dass die horizontalen Armabschnitte 50 relativ zum unteren Schwenkgelenk 54 um 180° schwenkbar sind. Sobald ein Anschlag am oberen Schwenkgelenk 122 mit einem Anschlag am unteren Schwenkgelenk 54 in Eingriff gelangt, führt die weitere Bewegung des Monitorarms 50 zum Drehen der gesamten Anschlussnabe 46, wie dies im Nachstehenden noch näher zu beschreiben sein wird. Nach Drehen des ersten Monitorarms um 180° bewirkt somit die weitere Drehung, dass sich der erste Monitorarm und der andere Monitorarm zusammen mit der Anschlussnabe 46 drehen.
  • Der untere vertikale Abschnitt 62 der Armanordnung ist relativ zum oberen vertikalen Abschnitt 60 drehbar, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 124 zum Beispiel in 3 zu sehen ist. Der mit Gegengewicht versehene Arm 66 ist um die Achse 126 schwenkbar, wie dies der Doppelspitzenpfeil 128 zeigt. Die Welle 130 ist um die Achse 132 schwenkbar mit der Schwenkverbindung 72 verbunden. Somit hat der Operateur die Möglichkeit, durch Bewegen des Griffs 84 in der durch den Doppelspitzenpfeil 134 gezeigten Weise den Monitor 42 um die Achse 132 zu schwenken. Die Nabe 74 ist an der Welle 130 um die Achse 136 drehbar, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 138 veranschaulicht ist. Der Halterungsarm 78 ist ebenfalls relativ zur Nabe 82 um die Achse 140 drehbar, wie dies der Doppelspitzenpfeil 142 zeigt.
  • Wie im Vorstehenden beschrieben und wie insbesondere in den 5 bis 7 dargestellt, umfasst die Anschlussnabe 46 einen Hauptnabenabschnitt 47 und zwei einander diametral gegenüberliegende untere Schwenkgelenke 54, die radial über die Außenfläche 400 des Hauptnabenabschnitts 47 hinaus verlaufen. Bei der gezeigten Ausführungsform ist die Außenfläche 400 des Hauptnabenabschnitts 47 eine konzentrisch um die Drehachse 26 verlaufende zylindrische Fläche. Der Hauptnabenabschnitt 47 ist mit einer Innenbohrung 404 ausgebildet. Die Innenbohrung 404 erstreckt sich konzentrisch um die Drehachse 26.
  • Bis auf einige deutliche Unterschiede ähnelt der Hauptnabenabschnitt 47 im wesentlichen einem Standardnabenteil für Operationslampen. Neben dem offensichtlichen Unterschied, dass anstelle eines einzelnen Tragarmverbinders als fester Bestandteil zwei einander diametral gegenüberliegende untere Schwenkgelenke 54 vorgesehen sind, umfasst der Hauptnabenabschnitt 47 anstelle von nur einem Loch zwei radial verlaufende Löcher 402 als Verbindung zwischen der Innenbohrung 404 und den unteren Schwenkgelenken 54. Das Hauptnabenteil 47 besitzt ebenfalls eine radial verlaufende Gegenbohrung 408 zur Aufnahme einer Bremseneinstellschraube 410.
  • Radiale Löcher 402 sind vorgesehen, um die Durchführung von Kabeln 406 mit Leitern für Stromversorgung, Erdung, Videosignale und Schirmerdung zu ermöglichen. Bei der gezeigten Ausführungsform umfassen die Kabel 406 vier Leiter, d.h. einen Erdleiter, einen stromführenden Leiter für eine Spannung von 12 V über dem Erdleiterpotenzial, ein abgeschirmtes Kabel zur Übertragung eines Videosignals C und ein abgeschirmtes Kabel für ein Videosignal Y. Verschiedene Videosignale C und Y können zu jedem verschiedenen Monitor übertragen werden.
  • Ein Paar Lageranordnungen 417 umfasst jeweils einen ersten konischen Laufring 418, einen zweiten konischen Laufring 422 und eine Vielzahl von dazwischen in Käfigen angeordneten Wälzelementen 420. Nahe der Oberseite 412 und der Unterseite 414 des Hauptnabenteils 47 weist die Innenbohrung 404 eine Gegenbohrung auf, um eine Schulter 416 zur Aufnahme des ersten konischen Laufrings 418 zu bilden, auf dem die Wälzelemente 420 laufen. Der zweite konische Laufring 422 ist mit einem Loch 424 versehen, durch welches ein Sicherungsstift 426 eingeführt wird, um den Laufring 422 an der Welle 430 zu befestigen. Die Welle 430 besitzt auf der Drehachse 26 diese in Längsrichtung verlaufende Symmetrieachse 431, die als konzentrisch zu der in Längsrichtung verlaufenden Symmetrieachse der Nabe 46 dargestellt ist. Die Wälzelemente 420 der Lager laufen auf sowohl dem an der Welle 430 befestigten konischen Laufring 422 als auch auf dem auf der Schulter 416 des Hauptnabenteils 47 aufgelagerten konischen Laufring 418, damit das Hauptnabenteil 47 um die Drehachse 26 drehen kann.
  • Die Leichtigkeit, mit welcher die Verbindungsnabe 46 um die Drehachse 26 dreht, kann vom Benutzer oder Montagetechniker durch Einstellung der Bremsanordnung 432 eingestellt werden. Die Bremsanordnung 432 umfasst einen Bremsbelag 434, die zylindrische Metallhülse 436 und die Bremseneinstellschraube 410. In der dargestellten Ausführung hat der Bremsbelag 434 die Form einer Rulon®-Büchse. (Rulon® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Dixon Corporation). Der Bremsbelag 434 wird in die zylindrische Metallbüchse 436 eingepresst, die mit einem Gewindeloch 438 versehen ist. Die Welle 430 verläuft durch den Bremsbelag 434. Die Bremseneinstellschraube 410 verläuft durch die Gegenbohrung 408 des Hauptnabenteils 47 und wird vom Gewindeloch 438 aufgenommen. Durch Anziehen und Lösen der Einstellschraube 410 wird die vom Bremsbelag 434 auf die Welle 430 ausgeübte Reibungskraft erhöht bzw. verringert. Bevorzugt werden diese Reibungskräfte so eingestellt, dass die Monitorarmanordnungen 48 über ihren vollen Bereich hinweg um die Schwenkachsen 56 und 58 schwenken können, ohne dass dies zu einer Drehung der Verbindungsnabe 46 um die Drehachse 26 führt. Sobald die Monitorarme 48 ihre Begrenzungen erreicht haben, führt die weitere Drehung des Monitorarms 48 zu einer Drehung der kompletten Verbindungsnabe 46 um die Drehachse 26.
  • Die Anschlussnabe 46 ist vorgesehen, um den Monitoren 42 und 44 Strom zuzuführen und Videosignale zu diesen zu übertragen. Um die Stromzufuhr und Signalübertragung zu den Monitoren 42 und 44 zu erleichtern, umfasst die Anschlussnabe 46 eine Schleifringanordnung 440. Die Schleifringanordnung 440 ist schematisch dargestellt, nachdem der tatsächliche Innenaufbau allgemein bekannt ist. Schleifringe 440 sind als handelsübliche Teile von Litton Systems, Inc., Blacksburg, Virginia, lieferbar und dem Fachmann bekannt. Die Schleifringanordnung 440 umfasst eine innere Kunststoffhülse 442, eine äußere Kunststoffhülse 444, zwei vieradrige Kabel 406 und ein sechsadriges Kabel 452. Die innere Kunststoffhülse 442 ist mit einer Nut 443 zur Aufnahme eines Keils 446 vorgesehen, der ebenfalls von der Nut 428 in der Außenseite 429 der Welle 430 zur Verbindung der inneren Hülse 442 mit der Welle 430 aufgenommen wird. Das sechsadrige Kabel 452 verläuft durch die Innenwelle 430. Die äußere Kunststoffhülse 444 ist mit einer Nut 445 zur Aufnahme eines Keils 448 vorgesehen, der ebenfalls von der Nut 450 in der Innenbohrung 404 der Anschlussnabe 46 zur Befestigung der äußeren Hülse 444 an der Anschlussnabe 46 aufgenommen wird.
  • Im Innern umfasst die Schleifringanordnung 440 sieben voneinander getrennt isolierte Schleifringsätze. Der erste Satz Schleifringe ist mit einem Erdleiter im sechsadrigen Kabel 452 und einem Erdleiter in jedem der vieradrigen Kabel 406 verbunden. Ein zweiter Satz Schleifringe ist an einen stromführenden Leiter für eine Spannung von 12 V über dem Erdpotential im sechsadrigen Kabel 452 und in beiden vieradrigen Kabeln 406 angeschlossen. Der dritte Satz Schleifringe ist mit einem abgeschirmten Leiter zur Übertragung des Videosignals C für den Monitor 42 im sechsadrigen Kabel 452 und in dem zum Monitor 42 führenden vieradrigen Kabel 406 verbunden. Ein vierter Satz Schleifringe ist an einen abgeschirmten Leiter zur Übertragung des Videosignals Y für den Monitor 42 im sechsadrigen Kabel 452 und in dem zum Monitor 42 führenden vieradrigen Kabel 406 angeschlossen. Ein fünfter Satz Schleifringe ist mit einem abgeschirmten Leiter zur Übertragung des Videosignals Y für den Monitor 44 im sechsadrigen Kabel 452 und in dem zum Monitor 44 führenden vieradrigen Kabel 406 verbunden. Ein sechster Satz Schleifringe ist an einen abgeschirmten Leiter zur Übertragung des Videosignals Y für den Monitor 44 im sechsadrigen Kabel 452 und in dem zum Monitor 44 führenden vieradrigen Kabel 406 angeschlossen. Ein siebter Satz Schleifringe ist mit den Abschirmungen für alle abgeschirmten Kabel im sechsadrigen Kabel 452 und im vieradrigen Kabel 406 verbunden, um die Erdung der Abschirmung für alle Videosignale sicherzustellen.
  • Bei den dargestellten Ausführungsformen sind die unteren Schwenkgelenke 54 zusammen mit dem Flansch 458 als fester Bestandteil des Hauptnabenteils 47 ausgebildet, um die Anschlussnabe 46 zu bilden. Jedes untere Schwenkgelenk 54 umfasst eine konvexe untere Wandung 460, eine zylindrische äußere Wandung 462 und eine flache obere Wandung 464. Ein bogenförmiger Anschlag 466 verläuft von der flachen oberen Wandung 464 aus nach oben. Jede zylindrische äußere Wandung 462 ist konzentrisch um eine jeweilige Schwenkachse 56 und 58 ausgebildet. Jeder bogenförmige Anschlag 466 verläuft von der flachen oberen Wandung 464 nach oben und unter einem Winkel von 15° radial um die flache obere Wandung 464, wie dies in 7 durch den von einer entsprechenden Schwenkachse 56 und 58 aus gemessenen Winkel 468 dargestellt ist.
  • Die flache obere Wandung 464 ist vom bogenförmigen Anschlag 466 aus nach innen verlaufend gefräst, um eine Schulter 470 zu bilden. Das untere Schwenkgelenk 54 ist ebenfalls so ausgebildet, dass es einen nach oben offenen und durch die zylindrischen inneren Wandungen 474 und den zylindrischen Ständer 476 gebildeten Innenraum 72 umfasst. Jeder zylindrische Ständer 476 verläuft konzentrisch um eine jeweilige Schwenkachse 56 und 58. Eine koaxial mit einer jeweiligen Schwenkachse 56 und 58 ausgebildete axiale Bohrung 478 verläuft durch den zylindrischen Ständer 476 und die konvexe untere Wandung 60.
  • Eine koaxial mit einer jeweiligen Schwenkachse 56 und 68 ausgerichtete große Gegenbohrung 480 ist in der konvexen unteren Wandung 460 ausgebildet. Die Gegenbohrung 480 wird durch die Seitenwandung 482 und die Wandung 484 gebildet. Zur Aufnahme der vom konvexen Körper 490 der Kappe 492 ausgehenden Schnappschenkel 488 ist eine radial verlaufende Nut 486 in der Seitenwandung 482 vorgesehen. Eine sechskantschraubenförmige Öffnung 494 ist in jeder Wandung 484 konzentrisch um die jeweilige Schwenkachse 56 und 58 ausgebildet, um den Kopf 496 einer Sechskantschraube 498 aufzunehmen und ein Drehen der Sechskantschraube 498 relativ zum unteren Schwenkgelenk 54 zu verhindern. Jede Sechskantschraube 498 fungiert als Gelenkstift und ist konzentrisch um eine jeweilige Schwenkachse 56 und 58 ausgebildet. Wie zum Beispiel aus 6 ersichtlich, verläuft der zylindrische Ständer 476 leicht nach oben über die flache obere Wandung 64 hinaus.
  • Wie beispielsweise in den 5, 6 und 8 bis 10 zu sehen, ist ein oberes Schwenkgelenk 122 schwenkbar mit jedem unteren Schwenkgelenk 54 verbunden. Das obere Schwenkgelenk 122 umfasst ein Gehäuse 500 und einen Armanschlussabschnitt 502. Zum Gehäuse 500 gehören eine konvexe obere Wandung 504, eine zylindrische Seitenwandung 506 und eine flache untere Wandung 508. Eine bogenförmige Nut 510 ist in der flachen unteren Wandung 508 ausgebildet und verläuft unter einem von einer entsprechenden Schwenkachse 54, 56 aus gemessenen Winkel 512 von etwa 195° um die flache untere Wandung herum, wie dies zum Beispiel in 8 dargestellt ist. Weitgehend innen von der bogenförmigen Nut 510 weist die flache untere Wandung 508 eine Gegenbohrung auf, um eine innere zylindrische Wandung 514 und eine Wandung 516 zu bilden. Eine mit Gegenbohrung versehene Öffnung 507 verläuft durch die zylindrische Seitenwandung 506 und die innere zylindrische Wandung 514. Ein zylindrischer Ständer 518 erstreckt sich von der Wandung 516 aus nach unten. Die innere zylindrische Wandung 514 und der zylindrische Ständer 518 sind konzentrisch um eine entsprechende Schwenkachse 56 und 58 angeordnet. Wie zum Beispiel aus 6 ersichtlich, hat die innere zylindrische Wandung 514 des oberen Schwenkgelenks 122 weitgehend den gleichen Durchmesser wie die zylindrische innere Wandung 574 des unteren Schwenkgelenks 54. Eine koaxial zu einer entsprechenden Schwenkachse 56 und 58 ausgebildete axiale Bohrung 520 verläuft durch den zylindrischen Ständer 518 und die konvexe obere Wandung 504.
  • Die konvexe obere Wandung 504 ist mit Bohrung versehen, um konzentrisch mit einer entsprechenden Schwenkachse 54 und 56 eine Schulter 522 auszubilden. Eine weitere größere, jedoch flachere Gegenbohrung geht von der konvexen oberen Wandung aus und wird von der Stufe 526 und der Seitenwandung 524 gebildet. In der Seitenwandung 524 ist ein Kanal 528 zur Aufnahme von Schnappschenkeln vorgesehen, die vom konvexen Körper 532 einer Kappe 534 ausgehen.
  • Der Armverbindungsabschnitt 502 umfasst einen konischen Abschnitt 536 von größerem Durchmesser, der entsprechend dem Verlauf von der zylindrischen Seitenwandung 506 des Gehäuses abnimmt, und einen zylindrischen Abschnitt 538 von kleinerem Durchmesser. Der Armverbindungsabschnitt 502 erstreckt sich vom Gehäuse 560 aus in radialer Richtung. Der zylindrische Abschnitt 538 von kleinem Durchmesser ist mit Gewindelöchern 540 versehen, um die Verbindung der Hülse des horizontalen Arms 50 auf dem Armverbindungsabschnitt 502 zu erleichtern. Eine Leiterbohrung 542 verläuft radial durch die innere zylindrische Wandung 514 des Gehäuses 500 und den Armverbindungsabschnitt 502.
  • Während der Montage des oberen Schwenkgelenks 122 auf dem unteren Schwenkgelenk 54 werden Lager 549 aus in Käfigen zwischen zwei Druckscheiben 551 angeordneten Wälzelementen 550 auf die Schulter 470 des unteren Schwenkgelenks 54 aufgesetzt.
  • Eine Sechskantschraube 498 wird durch die axiale Bohrung 478 eingeführt, bis sich der Kopf 496 in der Sechskantöffnung 494 befindet. Eine Bremsanordnung 552 mit einem Bremsbelag 554 in Form einer von einer zylindrischen Metallhülse 556 aufgenommenen Rulon®-Büchse und mit einer Einstellschraube 558 ist am Schaft der Sechskantschraube 498 befestigt. Ein vieradriges Kabel 406 ist durch die Öffnung 402 geführt und zweimal um den zylindrischen Ständer 476 geschlungen und verläuft dann weiter durch die Leiterbohrung 542 im oberen Schwenkgelenk 512. Das obere Schwenkgelenk 112 wird dann über die Sechskantschraube 498 geschoben, so dass die Sechskantschraube 498 durch die axiale Bohrung 520 verläuft. Die Einstellschraube 558 wird durch die mit Gegenbohrung versehene Öffnung 507 in der zylindrischen Seitenwandung 506 so eingeführt, dass ihre Gewinde von einem Gewindeloch 560 in der zylindrischen Metallhülse 556 aufgenommen werden. Der bogenförmige Anschlag 466 findet Aufnahme in der bogenförmigen Nut 510, und die flache untere Wandung 508 liegt auf der Druckscheibe 551 der Lager auf. Die in Käfigen angeordneten Nadelwälzelemente und zwei Druckscheiben bilden jeweils ein Drucklager 562, das so eingeführt wird, dass es zwischen der Schulter 522 und einer Druckscheibe 564 zu liegen kommt. Die Mutter 566 ist an der Schraube 498 befestigt.
  • Die Kappe 492 wird so in das untere Schwenkgelenk 54 eingeführt, dass die Schnappschenkel 488 in der Nut 486 Aufnahme finden. Die Kappe 534 ist so am oberen Schwenkgelenk 122 befestigt, dass die Schnappschenkel 530 im Kanal 528 zu liegen kommen. Schrauben 568 werden durch die Hülse des Arms und die Gewindelöcher 540 im Armverbindungsabschnitt 502 eingeführt, um den Monitorarm 48 mit der Anschlussnabe 46 zu verbinden. Die Bremsanordnung 552 wird durch Anziehen oder Lösen der Einstellschraube 558 eingestellt, um die vom Bremsbelag 554 auf die Sechskantmutter 498 ausgeübte Reibungskraft zu erhöhen oder zu verringern. Bevorzugt wird die Bremsanordnung 552 so eingestellt, dass das obere Schwenkgelenk 122 um die Schwenkachse 56 und 58 leichter schwenkt als dies beim Drehen der Anschlussnabe 46 um die Drehachse 26 der Fall ist.
  • Wie zum Beispiel aus den 9 bis 13 ersichtlich, schwenkt bei der dargestellten Ausführungsform jedes obere Schwenkgelenk 122 um eine entsprechende Schwenkachse 56 und 58 um ungefähr 180° zwischen einer ersten Begrenzung, bei welcher das erste Ende 570 der bogenförmigen Nut 510 mit der ersten Seite 5772 des bogenförmigen Anschlags 466 in Kontakt gelangt (in 10 gezeigt), und einer zweiten Begrenzungsstellung, in welcher das zweite Ende 574 der Nut 510 mit der zweiten Seite 576 des bogenförmigen Anschlags 466 in Kontakt kommt (in 12 dargestellt). Werden die Bremsanordnungen 552 und 432 auf eine bevorzugte Art und Weise eingestellt, wie dies zum Beispiel in den 9, 10 und 12 zu sehen ist, so führt das Schwenken eines am Armverbindungsabschnitt 502 befestigten Monitorarms 48 (in den 9 bis 13 nicht gezeigt) zwischen der ersten Begrenzungsposition und der zweiten Begrenzungsposition zu keiner Drehung der Anschlussnabe 46 um die Drehachse 26. Nachdem der Monitorarm 48 in eine Richtung bis zum Erreichen einer Begrenzungsposition, wie in den 10 und 12 zu sehen, gedreht worden ist, führt die weiteren Drehung des Monitorarms 548 in der gleichen Richtung zu einer Drehung der Anschlussnabe 46 um die Drehachse 26, wie dies zum Beispiel in den 11 und 13 dargestellt ist.
  • Die mit Gegengewicht versehenen Arme 66, 104 sind schwenkbare Arme, die eine Last tragen, die als Monitore 42 und 44 sowie Kamera 108 gezeigt ist. Die mit Gegengewicht versehenen Arme 66, 104 umfassen, wie bei typischen mit Gegengewicht versehenen Armen, Federmechanismen, die als Gegengewicht für die Last fungieren, die am dem Schwenkpunkt gegenüberliegenden Ende des Arms angeordnet ist. Ein bei mit Gegengewicht versehenen Armen erfahrungsgemäß auftretendes Problem besteht darin, dass nach Schwenken des mit Gegengewicht versehenen Arms in eine Stellung, in welcher sich die Last in der gewünschten Höhe befindet, das Gewicht der Last dazu führen kann, dass der Arm nach erfolgter Freigabe leicht nach unten schwenkt. Diese unerwünschte Bewegung ist in der Regel das Ergebnis eines unsachgemäßen Spannens des Federmechanismus. Mit Gegengewicht versehene Arme 66, 104 sind so konzipiert, dass diese unerwünschte Bewegung verringert wird. Im Nachstehenden beschrieben sei nunmehr der mit Gegengewicht versehene Arm 66, wobei als vorausgesetzt gilt, dass der mit Gegengewicht versehene Arm 104 ähnlich konstruiert ist.
  • Der mit Gegengewicht versehene Arm 66 umfasst eine erste Kunststoffgehäusehälfte 210, eine zweite Kunststoffgehäusehälfte 212 und eine Armanordnung 214. Die erste Gehäusehälfte 210 ist zum Umschließen der Armanordnung 214 mit der zweiten Gehäusehälfte 212 verbunden, um eine leicht zu reinigende Außenfläche zu schaffen und das die Mechanismen der Armanordnung 214 störende Eindringen von Schwebstoffen oder Fluiden zu verhindern. Die Unterbringung der Bauteile des mit Gegengewicht versehenen Arms 66 innerhalb eines anderen geeigneten Gehäuses einschließlich eines einteiligen Gehäuses aus Aluminiumguss fällt ebenfalls in den Rahmen der vorliegenden Beschreibung.
  • Die Armanordnung 214 umfasst eine Lastkonsole 216, eine stehende Konsole 218, einen ersten Gaszylinder 220, einen zweiten Gaszylinder 222, ein unteres C-förmiges Kastenelement 224, ein oberes C-förmiges Kastenelement 226, einen Gegenarm 228, eine Gegenarmkonsole 230, einen Gleitstift 232, eine Gegenarmkonsoleneinstellschraube 234 und eine Vielzahl von Gelenkstiften 236, 238, 240, 242, 244. Das Element 224 und das Element 224 sind schwenkbar mit der stehenden Konsole 216 und der Lastkonsole 218 verbunden und verlaufen zwischen diesen parallel zueinander. Der Gegenarm 228 ist schwenkbar an einem ersten Ende 246 mit der Gegenarmkonsole 230 montiert, die verschiebbar an der Lastkonsole 218 angeordnet ist. Der Gegenarm 228 ist an einem zweiten Ende 248 schwenkbar mit ersten Enden 250 von Gaszylindern 220 und 222 verbunden und verschiebbar am Element 224 angebracht. Die zweiten Enden 252 der Gaszylinder 222 und 220 sind durch einen Gelenkstift 242 schwenkbar an der stehenden Konsole 216 montiert.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst das untere Element 224 zwei Seitenwandungen 254 und 256, die von der unteren Wandung 258 aus senkrecht verlaufen. Das untere Element 224 kann auf verschiedene alternative Weisen ausgeführt sein wie zum Beispiel mit getrennten Seitenelementen, welche den Seitenwandungen 254 und 256 entsprechen, oder von einem rechteckigen Hohlraum ausgehen, der eine zwischen den Seitenwandungen 254 und 256 und parallel zur unteren Wandung 258 verlaufende obere Wandung umfassen würde. Das untere Element 224 hat eine Breite 278. An die Seitenwandungen 254 und 256 sind an einem ersten Ende 260 des unteren Elements 224 Montageösen 262 angeschweißt oder auf sonstige Weise befestigt. Die Montageösen 264 sind ebenfalls durch Schweißen oder auf sonstige Weise an den Seitenwandungen 254 und 256 an einem zweiten Ende 261 des unteren Elements 224 befestigt. Das erste Ende 260 und die Montageösen 262 bilden eine untere Öffnung 268, und das zweite Ende und die Montageösen 224 eine untere Öffnung 270. Die Seitenwandungen 254 und 256 des unteren Elements 224 sind mit einer Gleitnut 272 versehen, durch den der Gleitstift 232 verläuft, um den Gegenarm 228 mit einem Zwischenteil des unteren Elements 224 zu verbinden, wie dies zum Beispiel in den 14 und 15 zu sehen ist.
  • Die Montageösen 262 sind mit Montagelöchern 274 versehen, durch welche der Gelenkstift 238 eingeführt wird, um das untere Element 224 schwenkbar mit der stehenden Konsole 218 zu verbinden. Die Montageösen 264 besitzen Montagelöcher 276, durch welche der Gelenkstift 242 eingeführt wird, um das untere Element 224 schwenkbar an der Lastkonsole 216 zu montieren. Obwohl hierin beschrieben ist, dass das untere Element 224 getrennte Montageösen 252 und 264 aufweist, die durch Schweißen oder auf sonstige Weise daran befestigt sind, fällt die Ausführung der Montageösen 262 und 264 als fester Bestandteil des unteren Elements 224 ebenfalls in den Rahmen der Erfindung.
  • Das obere Element 226 umfasst Seitenwandungen 280 und 282 und die obere Wandung 284. Die Seitenwandungen 280 und 282 verlaufen von der oberen Wandung 284 aus nach oben. Das obere Element 226 kann auf verschiedene alternative Weisen ausgeführt sein wie zum Beispiel mit einem oder mehreren getrennten L-förmigen Element(en), wie dies mit gestrichelten Linien in der 14 gezeigt ist. Das obere Element 226 hat eine Breite 304, die größer als die Breite 278 des unteren Elements 224 ist und die Verbindung des unteren Elements 224 mit dem oberen Element 226 in der Weise erleichtert, dass die Seitenwandungen 280 und 282 entlang der Außenseite der Seitenwandungen 254 und 256 zur Ausbildung eines Gehäuses nach unten verlaufen. Am ersten Ende 286 sind abgesetzte Montageösen 288 an den Seitenwandungen 280 und 282 angeschweißt oder auf sonstige Weise befestigt. In gleicher Weise sind am zweiten Ende 292 ähnlich geformte abgesetzte Montageösen 290 an den Seitenwandungen 280 und 282 des oberen Elements 226 angeschweißt oder auf sonstige Weise befestigt. Die abgesetzten Montageösen 288 und das erste Ende 286 der oberen Wandung 284 bilden eine obere Öffnung 294 am ersten Ende 286. Am zweiten Ende bilden die abgesetzten Montageösen 290 und das zweite Ende 292 der oberen Wandung 284 eine obere Öffnung 296. Die Seitenwandungen 280 und 282 sind so ausgebildet, dass die in Längsrichtung verlaufende Ausnehmung 298 so positioniert ist, dass eine Bewegung des Nutstiftes 232 innerhalb der in Längsrichtung verlaufenden Gleitnut 272 möglich ist, wenn das untere Element 224 und das obere Element 226 nebeneinander zu liegen kommen.
  • Die versetzte Montageöse 288 ist mit Montagelöchern 300 versehen, durch welche der Gelenkstift 236 hindurchgeführt wird, um das erste Ende 286 des oberen Elements 226 schwenkbar mit der stehenden Konsole 218 zu verbinden. Ebenso weist die versetzte Montageöse 290 ein Montageloch 302 auf, durch welches der Gelenkstift 240 hindurchgeführt wird, um das zweite Ende 292 des oberen Elements 226 schwenkbar mit der Lastkonsole 216 zu verbinden. Obwohl das obere Element 226 und die versetzten Montageösen 288 und 290 hierin als getrennte Teile beschrieben sind, die durch Schweißen oder auf sonstige Weise miteinander verbunden werden, fällt die Ausführung des oberen Elements 226 und der versetzten Montageösen 288 und 290 als einteilige Konstruktion ebenfalls in den Rahmen der Erfindung.
  • Die untere Öffnung 268 und die obere Öffnung 294 an den ersten Enden 260 und 286 des unteren Elements 224 bzw. des oberen Elements 226 erleichtern die Schwenkbewegung der Armanordnung 214 um die Lastkonsole 216.
  • Die stehende Konsole 218 umfasst einen Hauptrahmen 306 und eine Montagewelle 346. Die Konsole 308 zur Einstellung des Gegengewichts ist im Hauptrahmen 306 untergebracht. Der Hauptrahmen 306 umfasst zwei nach oben verlaufende Ösen 310 und 312, zwei nach unten verlaufende Ösen 314 und 316 und ein Querelement 318. Das Querelement 318 verläuft zwischen oberen Ösen 310 und 312 und nach unten gerichtete Ösen 314 und 316 und dient zu deren Verbindung. Das Querelement 318 verläuft nur teilweise von der Rückseite des Hauptrahmens 306 in Richtung Vorderseite des Hauptrahmens 306, um eine Beeinträchtigung der Schwenkbewegung der Elemente 224 und 226 sowie des Gegenarms 228 zu verhindern. Die nach oben gerichteten Ösen 310 und 312 sind mit ersten Montagelöchern 322 versehen, durch welche ein Gelenkstift 236 hindurchgeführt wird, um das obere Element 226 mit der stehenden Konsole 218 zu verbinden. Die Ösen 310 und 312 weisen darüber hinaus zweite Montagelöcher 324 auf, durch welche ein Gelenkstift 238 hindurchgeführt wird, um das untere Element 224 schwenkbar an der stehenden Konsole 218 zu montieren. Die Montagewelle 346 ist zur Verbindung des mit Gegengewicht versehenen Arms 66 mit anderen Bauteilen der Armanordnung 48 an der Rückseite des Hauptrahmens 306 durch Schweißen oder auf sonstige Weise befestigt. Die nach unten gerichteten Ösen 314 und 316 sind mit Einstellnuten 326 versehen, durch welche der Gelenkstift 244 zur Verbindung des Gegenarms 228 mit der stehenden Konsole 218 hindurchgeführt wird.
  • Die Gegengewichteinstellkonsole 230 umfasst eine obere Wandung 328 und voneinander abgesetzte Ösen 332 und 334. Die obere Wandung 328 ist mit einem Einstellloch 330 ausgebildet. Die voneinander abgesetzten Ösen 332 und 334 verlaufen von gegenüberliegenden Seite der oberen Wandung 328 aus nach unten. Die obere Wandung 328 und die Ösen 332 und 334 bilden einen Kanal 336 zur Aufnahme des ersten Endes des Gegenarms 228. Die Gegengewichteinstellkonsole 230 ist zuwischen den Ösen 314 und 316 des Hauptrahmens 306 angeordnet. Die Ösen 332 und 334 sind mit Montagelöchern 338 versehen, durch welche ein Gelenkstift 244 zur schwenkbaren Verbindung des Gegenarms 228 mit der Gegengewichteinstellkonsole 230 und zur verschiebbaren Halterung der Gegengewichteinstellkonsole 230 und des Gegenarms 228 mit dem Hauptrahmen 306 hindurchgeführt wird.
  • Das Querelement 318 ist mit einem Gewindeloch 340 versehen, in dem die Gewinde der Konsolenstellschraube 234 aufgenommen werden. Der Schaft der Gegengewichtkonsoleneinstellschraube 224 erstreckt sich durch das Einstellloch 330 dergestalt, dass bei Anziehen der Gegengewichtkonsalenstellschraube 234 die Gegengewichteinstellkonsole 230 in Richtung des Pfeils 344 bewegt wird. Wird die Gegengewichtkonsolenstellschraube 234 gelöst, so wird das Gewicht von Monitor und Armanordnung 214 über den Gegenarm 228 übertragen, um die Gegengewichteinstellkonsole 230 nach unten zu drücken. Mittels dieser Bewegung kann ein Benutzer die von den Gaszylindern 220 und 222 ausgeübte Spannung auf einen optimalen Wert einstellen, um nach vertikaler Positionierung von Monitor oder Kamera unerwünschte Bewegungen auf ein Minimum zu beschränken.
  • Das zweite Ende 258 des Gegenarms 228 ist so ausgebildet, dass es ein Joch 352 umfasst. Die Ösen 354 des Jochs 352 sind mit Montagelöchern 356 versehen, durch welche ein Gleitstift 232 hindurchgeführt wird, um den Gegenarm 228 mit dem unteren Element 224 verschiebbar zu verbinden und den Gegenarm 228 schwenkbar am ersten Ende 250 der ersten und zweiten Gaszylinder 220 und 22 zu montieren.
  • Die Lastkonsole 216 umfasst eine Montagewelle 358 und einen Rahmen 360. Der Rahmen 360 umfasst Ösen 362 und 364 sowie ein Querelement 366. Die Montagewelle 358 ist am Rahmen 360 und den Ösen 362 und 364 durch Schweißen oder auf sonstige Weise befestigt. Die Ösen 362 und 364 umfassen Montagelöcher 368, durch welche ein Gelenkstift 242 zur Verbindung des zweiten Endes des unteren Elements 224 mit der Lastkonsole 216 hindurchgeführt wird, und Montagelöcher 370, durch welche ein Gelenkstift 240 zur schwenkbaren Verbindung des zweiten Endes des oberen Elements 226 mit der Lastkonsole 216 hindurchgeführt wird. Die zweiten Enden 252 der Gaszylinder 220 und 222 sind durch den Gelenkstift 242 mit der Lastkonsole 216 verbunden. Abstandshalter 372 aus Kunststoff sind am Gelenkstift 242 zwischen der Öse 364 und dem zweiten Ende 252 der Gasfeder 224, zwischen dem zweiten Ende 252 der Gasfeder 222 und dem zweiten Ende 252 der Gasfeder 220 und zwischen dem zweiten Ende 252 der Gasfeder 220 und der Öse 364 vorgesehen, um die Ausrichtung der Gasfedern 220 und 222 zu erhalten.
  • Der mit Gegengewicht versehene Arm 66 kann sich zwischen einer unteren Position (in 15 in gestrichelten Linien gezeigt), in welcher der Gleitstift 232 dem zweiten Ende 374 der Nut 272 am nächsten ist, und einer oberen Position (in 15 in durchgezogenen Linien dargestellt) bewegt werden, in welcher der Gleitstift 232 dem ersten Ende 376 der Nut 272 am nächsten liegt. Die Gaszylinder 220 und 222 wirken über Reibung zwischen den Montageösen 262 und 288 und der Lastkonsole 218 sowie den Montageösen 264 und 290 und der stehenden Konsole 216 zusammen, damit der mit Gegengewicht versehene Arm 66 in jeder Position zwischen der unteren und der oberen Begrenzung gestoppt und angehalten werden kann.
  • Eine nicht dargestellte Alternativ- oder Zusatzvorrichtung zur leichteren Vermeidung unerwünschter Bewegungen in dem mit Gegengewicht versehenen Arm 66 ist ein Bremsmechanismus, der von der Konstruktion und Arbeitsweise den Bremsmechanismen von Hauptnabe 47 und oberem Schwenkgelenk 122 ähnlich ist. Der Bremsmechanismus kann mit dem unteren Element 224 und mit entweder einem oder beiden Gelenkstiften 238 und 242 verbunden werden. Der Bremsmechanismus umfasst einen Bremsbelag in Form einer Rulon®-Büchse, die von einer zylindrischen Metallhülse aufgenommen wird, durch welche Gelenkstifte 238 bzw. 242 hindurchgehen, einen von einer der Seitenwandungen 254 und 256 des unteren Elements 224 nach innen verlaufenden Flansch und eine Stellschraube 384. In dem nach innen verlaufenden Flansch ist ein Loch vorgesehen, durch welche der Schaft der Stellschraube hindurchgeht, und in der zylindrischen Metallhülse ist ein Gewindeloch ausgebildet, von dem die Gewinde des Schafts der Stellschraube aufgenommen werden. Wird die Stellschraube angezogen und gelöst, so übt der Bremsbelag wechselnde Reibungskräfte auf die Gelenkstifte 242 und 238 aus. Diese Reibungskraft ist einstellbar, um jede unerwünschte Bewegung auszuschalten.
  • 4 zeigt eine für Montage in einer bestimmten Höhe vorgesehene Monitorarmanordnung 180. Die Elemente, die in 4 die gleichen Bezugsziffern tragen, wie diese zur Kennzeichnung eines entsprechenden Elements in den 1 bis 3 benutzt wurden, haben die gleiche oder eine ähnliche Funktion wie das entsprechende Element nach den 1 bis 3. Anstelle des unteren vertikalen Armabschnitts 182 und des mit Gegengewicht versehenen Arms 66 ist ein versetzter oder S-förmiger Abschnitt 182 mit einem oberen Abschnitt 184 vorgesehen, der um die Achse 64 drehbar mit dem Armabschnitt 60 verbunden ist, wie dies der Doppelspitzenpfeil 186 zeigt. Ein zentraler horizontaler Armabschnitt 188 verläuft zwischen dem oberen Armabschnitt 184 und einem unteren Armabschnitt 190. Über eine Halterung 192 ist der Armabschnitt 182 mit dem Monitor 42 verbunden. Ein Griff 194 befindet sich an einer Monitortragvorrichtung 196. Eine Welle 198 ist um die Achse 200 drehbar mit dem Armabschnitt 190 verbunden, wie dies durch den Doppelspitzenpfeil 202 dargestellt ist. Der Arm 198 ist ebenfalls so an der Halterung 196 angebracht, dass eine Schwenkbewegung um die Achse 204 möglich ist, wie dies der Doppelspitzenpfeil 206 zeigt.
  • In vielen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge gibt es eine Reihe von Operationsräumen, in denen das für die Gesundheitsfürsorge zuständige Personal möglicherweise Operationen ausführen und filmen möchte oder in denen Videobilder zur Erleichterung des jeweiligen chirurgischen Eingriffs von Nutzen sein könnten. Häufig sind nur einige dieser Operationsräume gleichzeitig belegt. Aber selbst im Fall einer kompletten Belegung brauchen alle gleichzeitig laufenden Operationen nicht auf Film aufgezeichnet zu werden oder sind in allen Fällen Monitore erforderlich, um dem Operateur Bilder an die Hand zu geben. Gelegentlich werden chirurgische Eingriffe vorgenommen, bei denen zwei Kameras und nur ein einziger Monitor oder nur drei Monitore und keine Kamera benötigt werden. Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Operationssaalsystem 10 daher entweder einen Mehrzweckarm 648 zur abnehmbaren Anordnung einer Kamera 108 und/oder eines Monitors 42 und 44 oder einen Mehrzweckaufnehmer 745 zur Aufnahme eines Kameraarms 790 oder eines Monitorarms 748.
  • Wie zum Beispiel aus den 16 und 17 ersichtlich, sind Ausführungen des Operationssaalsystems 10 vorgesehen, um die Umgestaltung des Operationssaalsystems dahingehend zu vereinfachen und zu erleichtern, dass Kameras 108 oder Monitore 42 und 44 der Anordnung hinzugefügt oder aus dieser entfernt werden. Bei einer dieser Ausführungsformen ist ein Mehrzweckarm 648 vorgesehen, der entweder eine Monitorhalterung 649 oder eine Kamerahalterung 647 aufnehmen kann. Nach einer zweiten Ausführungsform ist ein Mehrzweckaufnehmer 745 vorgesehen, auf dem entweder ein Monitorarm 748 oder ein Kameraarm 790 angeordnet werden kann. Der Mehrzweckarm 648 und der Mehrzweckaufnehmer 745 besitzen jeweils einen mechanischen Anschluss zur mechanischen Verbindung entweder einer Monitorhalterung 649 oder eines Monitorarms 748 oder einer Kamerahalterung 647 oder eines Kameraarms 790 mit dem Mehrzweckarm 648 oder dem Mehrzweckaufnehmer 745. Jeder Mehrzweckarm 648 und jeder Mehrzweckaufnehmer 745 umfasst darüber hinaus neben dem mechanischen Verbinder einen oder mehrere Standardvideoanschlüsse zum Anschluss an die mit einer Kamera 108 und/oder einen Monitor 42 und 44 verbundene Videoleitung.
  • Somit kann in einer der Gesundheitsfürsorge dienenden Einrichtung nach Installation eines erfindungsgemäßen Operationssaalsystems das vorhandene Operationssaalsystem in der Weise umgestaltet werden, dass so viele Monitore 42 und 44 und Kameras 108 oder Kombinationen aus Monitoren 42 und 44 und Kameras 108 vorgesehen werden wie die Einrichtung Mehrzweckarme 648 oder Mehrzweckaufnehmer 745 umfasst. Eingeschlossen in den Rahmen der vorliegenden Beschreibung ist eine solche Konfiguration der Mehrzweckarme 648 und Mehrzweckaufnehmer 745, dass andere Gerätehalterungen und Arme wie zum Beispiel Halterungen bzw. Arme für Operationslampenköpfe aufgenommen werden können.
  • Die 16 und 17 zeigen zwei alternative Ausführungsformen eines solchen Operationssaalsystems 10. Hierbei gilt jedoch als vorausgesetzt, dass zusätzliche nicht gezeigte Ausführungsformen mit einem oder einer Vielzahl von Mehrzweckarmen oder -aufnehmern oder Mehrzweckarme oder -aufnehmer zur Abnahme an verschiedenen Stellen in den Rahmen der vorliegenden Erfindung nach dem derzeitigen Stand der Technik fallen. In den Rahmen der Erfindung fällt die Bereitstellung einer Vielzahl ähnlich konfigurierter Operationssaalsysteme 10 innerhalb einer der Gesundheitsfürsorge dienenden Einrichtung, bei denen Monitore 42 und 44 und/oder Kameras 108 untereinander austauschbar sind.
  • 16 zeigt eine erste konfigurierbare Operationsleuchte mit einem Paar Operationslampenköpfe 18, 20, die mit einer zentralen Nabe 12 verbunden sind, und einem Paar Mehrzweckarme 648, die an Schwenkgelenken 54 an der Nabe 12 montiert sind. Die Operationslampentragarme 28 umfassen horizontal verlaufende Abschnitte 30 und vertikal verlaufende Abschnitte 32. Die vertikal verlaufenden Armabschnitte 32 weisen obere und untere Abschnitte 34 und 36 auf dergestalt, dass die vertikalen Abschnitte 32 um eine Achse 38 (in 1 gezeigt) drehbar sind. Ein mit Gegengewicht versehener Arm 40 ist schwenkbar mit dem vertikalen Armabschnitt 32 zur Aufnahme der Operationslampen 18 und 20 verbunden.
  • Die Monitore 42 und 44 und/oder Kamera sind mit der Mehrzwecknabe 646 durch Mehrzweckarmanordnungen 548 verbunden. Die Mehrzwecknabe 646 ist der Anschlussnabe 46 ähnlich, wobei identische oder ähnliche Bezugsziffern zur Bezeichnung gleicher oder ähnlicher Bauteile benutzt werden. Es gilt als vorausgesetzt, dass die vorstehende Beschreibung der Anschlussnabe 46 allgemein auch für die Mehrzwecknabe 646 gilt. Obwohl die in 18 als Querschnitt gezeigte Mehrzwecknabe 646 zur Verwendung nur mit Mehrzweckarmanordnung 548 und Mehrzweckaufnehmer 745 dargestellt ist, kann die Mehrzwecknabe 646 auch zur Verwendung in jedem der gezeigten Operationssaalsysteme angepasst werden. In gleicher Weise kann die Anschlussnabe 46 zur Verwendung mit jeder der gezeigten Ausführungsformen des Operationssaalsystems ausgebildet werden.
  • Die Mehrzwecknabe 646 umfasst eine Schleifringanordnung 645, die zur Befestigung am unteren Ende der Welle ausgebildet ist. Das Kabel 653 verläuft innen durch die Welle 430 und ist elektrisch an ein erstes Ende der Schleifringanordnung 645 angeschlossen. Zum Zwecke der Veranschaulichung umfasst das Kabel 653 achtundzwanzig Leiter für Stromführung, Erdung und Übertragung von Videosignalen zu oder von zwei getrennten Videogeräten. Zwei Kabel 607 sind elektrisch mit dem zweiten Ende der Schleifringanordnung 640 verbunden. Jedes Kabel 607 umfasst vierzehn Leiter für Stromführung, Erdung und Übertragung von Videosignalen zu oder von einem einzelnen Videogerät. Die Schleifringanordnung 645 umfasst 28 Satz Schleifringe für Stromübertragung, Erdung und die Übertragung von Videosignalen zwischen den Leitern des Kabels 653 und der Kabel 607. Die als Beispiel dargestellte Schleifringanordnung 645 ist im Handel von der Firma AirFlite unter der Teilenummer #100164-001 lieferbar.
  • Die Mehrzwecknabe 646 umfasst ein Paar einander gegenüberliegender und in Längsrichtung verlaufender Löcher 603, die im Hauptnabenteil 47 eingegossen oder ausgearbeitet sind. Jedes in Längsrichtung verlaufende Loch 603 überschneidet sich mit einem entsprechenden radial verlaufenden Loch 402, damit die vom zweiten Ende der Schleifringanordnung 645 ausgehenden Kabel 603 in das untere Schwenkgelenk 54 eingeführt und aus dem abgelegenen Ende der Leiterbohrung 652 des Armanschlussteils 502 des oberen Schwenkgelenks 122 herausgeführt werden können. Jedes Kabel 607 endet in einem elektrischen Anschluss 645 zur Befestigung an einem mit einem Videogerät verbundenen Armkabel.
  • Alle Mehrzweckarme 648 sind untereinander identisch und der Monitortragarmanordnung 48 sehr ähnlich. Sofern im Nachstehenden nicht ausdrücklich anders vermerkt, trifft daher die vorstehende Beschreibung der Monitortragarmanordnung 48 genau auf den Mehrzweckarm 648 zu, so dass von einer Wiederholung abgesehen wird. Bauteile des Mehrzweckarms 648, die entsprechenden Teilen der Monitortragarmanordnung 48 ähnlich sind, werden mit ähnlichen Bezugsziffern bezeichnet.
  • Zum Zwecke der Veranschaulichung umfasst eine Mehrzweckarmanordnung 648 einen gebogenen Arm oder ein erstes Segment mit einem horizontalen Armabschnitt 650 und einem vertikalen Armabschnitt 652. Die horizontalen Armabschnitte 650 sind mit unteren Schwenkgelenken 54 verbunden, die von einem Hauptnabenteil 47 der Anschlussnabe 646 wegführen. Demgemäß sind die horizontalen Armabschnitte 650 um die Schwenkachsen 56 und 58 (in 2 dargestellt) schwenkbar, die von der Schwenkachse 26 (in 1 zu sehen) der zentralen Nabe 12 abgesetzt sind.
  • Die vertikalen Armabschnitte 652 der Mehrzweckarmanordnungen 648 umfassen in der der Veranschaulichung dienenden Ausführung erste und zweite Abschnitte 660 und 662. Der zweite vertikale Abschnitt oder Verlängerungsarm 662 ist relativ zum ersten vertikalen Abschnitt 660 um die Achse 64 (in 1 gezeigt) drehbar. Die mit Gegengewicht versehenen Arme 666 sind durch eine Schwenkverbindung 668, die sich am nahegelegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms 666 befindet, schwenkbar mit dem zweiten vertikalen Abschnitt 662 verbunden. Eine zweite Schwenkverbindung 672 befindet sich am entlegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms 666.
  • Mehrzweckarme 648 umfassen eine Kupplung 651, die mit der Schwenkverbindung 672 am abgelegenen Ende eines mit Gegengewicht versehenen Armabschnitts 666 des Mehrzweckarms 648 in Verbindung steht. Ein Monitor 42 ist gezeigt, der über eine Monitorhalterung 649 mit dem ersten Mehrzweckarm 648 verbunden ist. Bei der gezeigten Ausführung sind eine Kamera mit einer Kamerahalterung 647 und ein zweiter Monitor 44 mit einer Monitorhalterung 649 vom zweiten Mehrzweckarm 648 getrennt. Die Kamerahalterung 647 und beide Monitorhalterungen 649 sind jeweils mit einer Hälfte einer mechanischen Schnelltrennkupplung 655 in bekannter Ausführung versehen, die zur Verbindung mit einer zweiten Hälfte einer mechanischen Schnelltrennkupplung 651 an der Schwenkverbindung 672 am abgelegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Armabschnitts 666 des Mehrzweckarms 648 konfiguriert ist.
  • Die Monitorhalterung 649 umfasst einen mit der Nabe 674 verbundenen horizontalen Arm 670. Die Nabe 674 ist an der ersten Hälfte des Verbinders 653 angebracht. Ein vertikaler Arm 676 steht mit dem horizontalen Armabschnitt 670 in Verbindung. Ein Monitorhalterungsarm 678 ist mit einem ersten Ende drehbar mit einer Nabe 682 des vertikalen Arms 676 verbunden. Ein Griff 84 befindet sich am ersten Ende des Monitorhalterungsarms 678. Zur Veranschaulichung ist ein doppelter Kipphebelschalter 606 am Griff 84 angeordnet. Ein zweites Ende des Halterungsarms 678 ist mit einer (nicht dargestellten) und am Monitor 42 und 44 montierten Monitortagplatte verbunden. Die vorstehende Beschreibung der Bewegung der Monitorhalterungsarmanordnung 48 gibt genau die Bewegung des Mehrzweckarms 648 wieder, wenn die Monitorhalterung 649 an diesem montiert ist, und wird daher an dieser Stelle nicht wiederholt. Kabel (nicht dargestellt) verlaufen durch die Monitorhalterung 649, um dem Monitor 42 und 44 Strom zuzuführen und zu ihm Videosignale zu übertragen.
  • Diese Kabel enden in einem elektrischen Verbindungsteil (nicht dargestellt), das sich neben der mechanischen Kupplung 653 befindet, um die Kabel der Monitorhalterung 649 an ein Verbindungsteil (nicht dargestellt) anzuschließen, das neben der mechanischen Kupplung 651 des Mehrzweckarms 648 angeordnet ist. Elektrische Verbindungsteile zur Erleichterung des Anschlusses von Videogeräten sind dem Fachmann allgemein gut bekannt und werden daher nicht weiter beschrieben.
  • Die Kamerahalterung 647 umfasst eine erste Hälfte einer mit der Nabe 714 verbundenen Schnelltrennkupplung 655. Die Kamerahalterung 647 weist einen Kamerahalterungsarm 710 auf, der durch die Nabe 714 drehbar mit der Kupplung 653 verbunden ist. Ein Gehäuse 711 für den Nachführ-/Schwenkmechanismus steht mit dem Halterungsarm 710 und der Kamera 108 in Verbindung. Im Gehäuse 711 untergebracht sind Motoren und Mechanismen, die eine fernbetätigte Nachführung und Schwenkbewegung der Kamera 108 gestatten. Zur Kamera 108 gehören innenliegende Mechanismen, Motoren und Steuerungselemente, um Fokussierung, Zoomen, Blendeneinstellung und Weißabgleich zu erleichtern. Von der Kameranabe 711 nach unten verlaufend ist ein Griff 713 mit einem EIN/AUS-Schalter 715 vorgesehen, der zum Ein- und Ausschalten der Kamera 108 elektrisch angeschlossen ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Griff 713 eine Längsachse 717. Der Griff 713 ist zum Schwenken um die Längsachse 717 an der Kameranabe 711 montiert. Durch die Schwenkbewegung des Griffs 713 um die Längsachse 717 wird ein mit dem Zoommechanismus der Kamera 108 verbundener Stellantrieb betätigt. Bevorzugt umfasst der Griff 713 ebenfalls ein (nicht dargestelltes) Betätigungselement wie zum Beispiel eine Taste zur Fokuseinstellung der Kamera 108. Die Ausführung des Griffs 713 als steriler Griff, mit dem vom Chirurgen oder von einer sonstigen zum Operationsteam gehörigen Person während eines Eingriffs die Kamera ein- und ausgeschaltet werden kann, fällt in den Rahmen der vorliegenden Erfindung. Es gilt als vorausgesetzt, dass jede geeignete Kamera 108 eingesetzt werden kann.
  • Zum Zwecke der Stromversorgung, der Nachführung, der Zoomeinstellung, der Schwenkbewegung, der Fokussierung, des Weißabgleichs und der Übertragung von Videosignalen zur und von der Kamera 108 verlaufen Kabel (nicht dargestellt) durch die Kamerahalterung 647. Diese Kabel enden in einem elektrischen Verbindungsteil (nicht dargestellt), das sich neben der mechanischen Kupplung 653 befindet, um die Kabel der Kamerahalterung 647 an ein Verbindungsteil (nicht dargestellt) anzuschließen, das sich neben der mechanischen Kupplung 651 des Mehrzweckarms 648 befindet.
  • Der Mehrzweckarm 648 ist mit radialen Löchern versehen, um die Durchführung von 32-adrigen Kabeln (nicht dargestellt) zu ermöglichen. Zwanzig dieser zweiunddreißig Leiter dienen der Stromversorgung, der Nachführung, der Zoomeinstellung, der Fokussierung, dem Weißabgleich, der Übertragung von Blendensignalen zur Kamera 108 sowie von Videosignalen von der Kamera 108, wenn die Kamerahalterung 647 am Mehrzweckarm 648 befestigt ist. Es gilt als vorausgesetzt, dass alle am Mehrzweckarm befestigten Kameras 108 keine Halterungen und Mechanismen besitzen, um die Fernbedienung der Nachführung, der Zoomeinstellung, der Schwenkbewegung, des Weißabgleichs und der Blendeneinstellung zu erleichtern. Die restlichen zwölf Leiter dienen der Stromzufuhr und der Übertragung von Videosignalen zu einem Monitor 42 und 44, wenn ein Monitor 42 und 44 am Mehrzweckarm 648 befestigt ist.
  • Es sollte als vorausgesetzt gelten, dass der Mehrzweckarm 648 innerhalb des mit Gegengewicht versehenen Armabschnitts 666 mit Standardbremsmechanismen ausgerüstet sein kann, um vor dem Entfernen der Kamerahalterung 647 oder der Monitorhalterung 649 und Auswechslung gegen eine andere Kamerahalterung 647 oder Monitorhalterung 649 den mit Gegengewicht versehenen Arm 666 in einer bestimmten Position zu verriegeln. Alternativ kann eine Schnelltrennkupplung 651 mit Mechanismen vorgesehen werden, die ein Abnehmen einer Kamerahalterung 647 oder einer Monitorhalterung 649 nur dann zulassen, wenn sich der mit Gegengewicht versehene Arm 66 in seiner obersten angehobenen Stellung befindet, wie dies in 16 dargestellt ist. Weitere Mechanismen und Methoden zum Befestigen und Lösen von Halterungen 647 und 649, die nach Entfernen einer Kamerahalterung 647 oder einer Monitorhalterung 649 eine schnelle Bewegung des mit Gegengewicht versehenen Arms 666 in seine oberste angehobene Stellung verhindern, fallen in den Rahmen der Erfindung nach dem Stand der Technik.
  • Es gilt als vorausgesetzt, dass die Monitorhalterung 649 und die Kamerahalterung 647 mit Ballast versehen sein können, damit das Gewicht der Kamerahalterung 647 oder der Monitorhalterung 649 auf einen bestimmten Wert eingestellt werden kann, für den der mit Gegengewicht versehene Arm 666 kalibriert ist. Die Ausrüstung des mit Gegengewicht versehenen Arms 66 mit Kalibrierungsmechanismen zum Einstellen des mit Gegengewicht versehenen Arms 666 zwecks Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Funktion, wenn der Arm Lasten unterschiedlicher Gewichte zu tragen hat, ist ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Erfindung nach dem derzeitigen Stand der Technik.
  • 17 zeigt ein zweites konfigurierbares Operationssaalsystem 10 mit einem Paar Operationslampenköpfe 18, 20, die mit einer zentralen Nabe 12 verbunden sind, und einem Paar Mehrzweckaufnehmer 745 (von denen in 17 nur einer zu sehen ist) zum Anschluss an einem Ende an einen Monitorarm 748 oder einen Kameraarm 790 und am anderen Ende an ein an der Nabe 12 befindliches Schwenkgelenk 54. Die Operationslampentragarme 28 umfassen horizontal verlaufende Abschnitte 30 und vertikal verlaufende Abschnitte 32. Die vertikal verlaufenden Armabschnitte 32 besitzen obere und untere Abschnitte 34 und 36 dergestalt, dass die vertikalen Abschnitte 32 um eine Achse 38 (in 1 dargestellt) drehbar sind. Ein mit Gegengewicht versehener Arm 40 ist schwenkbar mit dem Armabschnitt 32 zur Aufnahme der Operationslampen 18 und 20 verbunden.
  • Wie gezeigt, ist ein Monitor 42 über einen Monitorarm 748 am ersten Mehrzweckaufnehmer 745 montiert, wobei eine mit einem Kameraarm 790 verbundene Kamera 108 als vom zweiten Mehrzweckaufnehmer 745 getrennt dargestellt ist. Es gilt als vorausgesetzt, dass ein zweiter Monitorarm 748 mit dem zweiten Mehrzweckaufnehmer 745 verbunden sein könnte, um das Operationssaalsystem mit zwei Monitoren auszustatten. Auf ähnliche Weise könnte ein zweiter Kameraarm mit dem ersten Mehrzweckaufnehmer verbunden sein, um ein Operationssaalsystem mit zwei Kameras zu erhalten. Kameraarm 790 und Monitorarm 748 sind jeweils mit einer Hälfte einer mechanischen Kupplung 753 zur Verbindung mit einer zweiten Hälfte einer mechanischen Kupplung 751 am Mehrzweckaufnehmer 745 versehen. Bei der dargestellten Ausführungsform gleiten das nahegelegene Ende des Monitorarms 648 und der Kameraarm 790 über den Armverbindungsabschnitt 502 des oberen Schwenkgelenks 122, wobei sie zur mechanischen Befestigung mit dem letzteren verschraubt sind. Es fällt in den Rahmen der hierin beschriebenen Erfindung, den Armverbindungsabschnitt 502 des oberen Schwenkgelenks 122 mit einer Hälfte eines Anschlusses für eine mechanische Schnelltrennkupplung in Standardausführung zu versehen und an den nahegelegenen Enden von Monitorarm 748 und Kameraarm 790 die andere Hälfte einer mechanischen Schnelltrennverbindung in Standardausführung anzuordnen.
  • Der Monitorarm 748 ist der Monitortragarmanordnung 48 sehr ähnlich. Soweit also im Nachstehenden nicht anders vermerkt, trifft die vorstehende Beschreibung der Monitortragarmanordnung 48 genau auf den Monitorarm 748 zu, so dass hierauf nicht nochmals eingegangen wird. Bauteile des Monitorarms 748, die entsprechenden Bauteilen der Monitortragarmanordnung 48 ähnlich sind, sind mit ähnlichen Bezugsziffern bezeichnet.
  • Gemäß den 17, 19 und 20 ist ein Monitorarm 748 dargestellt. Zur Veranschaulichung umfasst der Monitorarm 748 einen gebogenen Arm oder ein erstes Segment mit einem horizontalen Armabschnitt 750 und einem vertikalen Armabschnitt 752. Der horizontale Armabschnitt 750 ist an seinem nahegelegenen Ende mit einer ersten Hälfte einer mechanischen Kupplung zur Verbindung mit einer zweiten Hälfte einer Kupplung 751 am entlegenen Ende des Mehrzweckaufnehmers 745 versehen. Wie vorstehend erwähnt, ist der Mehrzweckaufnehmer 745 an seinem nahegelegenen Ende mit unteren Schwenkgelenken 54 verbunden, die von einem Hauptnabenteil 47 der Anschlussnabe 46 wegführen. Demgemäß sind die horizontalen Armabschnitte 750 um Schwenkachsen 56 und 58 (in 1 dargestellt) schwenkbar, die von der Schwenkachse 26 (in 1 dargestellt) der zentralen Nabe 12 abgesetzt sind.
  • Bei der als Beispiel gezeigten Ausführung umfassen die vertikalen Armabschnitte 752 des Monitorarms 748 erste und zweite Abschnitte 760 und 762. Der zweite vertikale Abschnitt oder Verlängerungsarm 762 ist relativ zum ersten vertikalen Abschnitt 760 um die Achse 64 drehbar. Mit Gegengewicht versehene Arme 766 sind über eine Schwenkverbindung 768 am nahegelegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms 766 mit dem zweiten vertikalen Abschnitt 762 schwenkbar verbunden. Eine zweite Schwenkverbindung 772 befindet sich am abgelegenen Ende des mit Gegengewicht versehenen Arms 766.
  • Ein horizontaler Arm 770 ist über die Nabe 774 mit der zweiten Schwenkverbindung 772 des mit Gegengewicht versehenen Arms 766 verbunden. Ein vertikaler Arm 776 steht mit dem horizontalen Armabschnitt 770 in Verbindung. Ein Monitorhalterungsarm 778 ist mit einem ersten Ende mit einer Nabe 782 des vertikalen Arms 776 drehbar verbunden. Ein Griff 84 ist am ersten Ende des Monitorhalterungsarms 778 angebracht. Zum Zwecke der Veranschaulichung ist der Griff 84 mit einem doppelten Kippschalter 606 versehen. Ein zweites Ende des Halterungsarms 778 ist mit einer am Monitor 42 befestigten Monitortagplatte 786 verbunden.
  • Die vorstehende Beschreibung des Bewegungsablaufs der Monitorhalterungsarmanordnung 548 trifft genau auf die Bewegung des Monitorarms 748 und des Mehrzweckaufnehmers 745 zu, wenn der Monitorarm 748 mit diesem verbunden ist, so dass auf eine Wiederholung der Beschreibung verzichtet wird. Kabel verlaufen durch den Monitorarm 748 zur Stromversorgung und zur Übertragung von Videosignalen zum Monitor 42; zu diesen Kabeln gehören zum Beispiel Kabel 761, Kabel 763, Kabel 765, Kabel 767. Wie zu sehen, endet das Kabel 761 in einem elektrischen Verbinder 759 neben der mechanischen Kupplung 753 zum Anschluss an den Verbinder 643 des Kabels 607 neben der mechanischen Kupplung 751 des Mehrzweckaufnehmers 745. Das andere Ende des Kabels 761 ist an einem ersten Ende der Schleifringanordnung 769 reibschlüssig im unteren Arm 62 des vertikalen Arms 52 neben der Stelle montiert, an dem der untere Arm drehbar mit dem oberen Arm verbunden ist. Die dargestellten Schleifringanordnungen 769 und 771 sind von Litton Systems, Inc., Blacksburg, Virginia, unter der Teilenummer AC6319 lieferbar. Zu derartigen Schleifringanordnungen gehören vierzehn Satz Schleifringe, von denen über zwei Strom zugeführt und über zwölf Signale zwischen Kabeln auf gegenüberliegenden Seiten von drehenden Teilen übertragen werden können.
  • Das zweite Ende der Schleifringanordnung 769 ist mit einem ersten Ende des Kabels 763 verbunden, das durch den unteren Arm 762 und den mit Gegengewicht versehenen Arm 766 verläuft. Das zweite Ende des Kabels 763 ist an das erste Ende der Schleifringanordnung 771 angeschlossen. Die Schleifringanordnung 771 ist innerhalb der Nabe 774 neben der Stelle reibschlüssig montiert, an welcher die Nabe 774 mit der zweiten Schwenkverbindung 772 des mit Gegengewicht versehenen Arms 766 drehbar verbunden ist. Das zweite Ende der Schleifringanordnung 771 ist elektrisch an das erste Ende des Kabels 765 angeschlossen, das durch die Nabe 774, den horizontalen Arm 770, den vertikalen Arm 776 und die Nabe 772 verläuft. Das andere Ende des Kabels 765 ist über den Schalter 606 mit einem Ende des Kabels 767 verbunden. Das Kabel 767 verläuft durch den Monitorhalterungsarm 778 und endet in einer Vielzahl von Verbindern 773 zum Anschluss an einen Monitor.
  • Der Kameraarm 790 ist der Kamerahalterungsarmanordnung 90 ähnlich, so dass zur Kennzeichnung ähnlicher Bauteile ähnliche Bezugsziffern benutzt werden. Die Hauptunterschiede zwischen dem Kameraarm 790 und der Kamerahalterungsarmanordnung 90 besteht darin, dass die Kabel durch den Kameraarm 790 und die Kamerahalterungsarmanordnung 90 geführt sind und dass der Kameraarm 790 Kupplungen zur Anbringung am Mehrzweckaufnehmer 745 aufweist und nicht mit einer getrennten Kameranabe 94 verbunden ist, wie dies bei der Kamerahalterungsarmanordnung 90 der Fall ist. Der Kameraarm 790 umfasst ebenfalls ein Mechanismusgehäuse 811, in dem fernsteuerbare Nachführ-/Schwenkmotoren und Mechanismen untergebracht sind.
  • Der Kameraarm 790 umfasst einen horizontalen Armabschnitt 792 mit einem nahegelegenen Ende mit einer ersten Hälfte einer mechanischen Kupplung 753 passend zu einer zweiten Hälfte der mechanischen Kupplung 751 des Mehrzweckaufnehmers 745, die am Schwenkgelenk 54 der Nabe 646 der zentralen Nabe 12 angeordnet ist. Ein vertikaler Armabschnitt 796 ist mit dem abgelegenen Ende des horizontalen Armabschnitts 792 verbunden. Der vertikale Abschnitt 796 umfasst einen ersten oberen Abschnitt 798 und einen zweiten unteren Armabschnitt 800, der um die Achse 102 (in 1 dargestellt) am Armabschnitt 798 drehbar angebracht ist. Ein mit Gegengewicht versehener Arm 804 ist über eine Schwenkverbindung (nicht dargestellt) am unteren vertikalen Abschnitt 800 angebracht. Die Welle 812 ist durch die Schwenkverbindung 816 schwenkbar mit dem mit Gegengewicht versehenen Arm 804 verbunden.
  • Der Kamerahalterungsarm 810 ist durch die Nabe 814 drehbar an der Welle 812 montiert. Ein Gehäuse 811 für den Nachführ-/Schwenkmechanismus steht mit dem Halterungsarm 810 und der Kamera 108 in Verbindung. Im Gehäuse 811 untergebracht sind Motoren und Mechanismen, die eine fernbetätigte Nachführung und Schwenkbewegung der Kamera 108 gestatten. Zur Kamera 108 gehören innenliegende Mechanismen, Motoren und Steuerungselemente, um Fokussierung, Zoomen, Blendeneinstellung und Weißabgleich zu erleichtern. Vom Kameragehäuse 811 nach unten verlaufend ist ein Griff 813 mit einem EIN/AUS-Schalter 815 vorgesehen, der zum Ein- und Ausschalten der Kamera 108 elektrisch angeschlossen ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform hat der Griff 813 eine Längsachse 817. Der Griff 813 ist zum Schwenken um die Längsachse 817 an der Kameranabe 811 montiert. Durch die Schwenkbewegung des Griffs 813 um die Längsachse 817 wird ein mit dem Zoommechanismus der Kamera 108 verbundener Stellantrieb (nicht dargestellt) betätigt. Bevorzugt umfasst der Griff 813 ebenfalls ein (nicht dargestelltes) Betätigungselement wie zum Beispiel eine Taste zur Fokuseinstellung der Kamera 108. Die Ausführung des Griffs 813 als steriler Griff, mit dem vom Chirurgen oder von einer sonstigen zum Operationsteam gehörigen Person während eines Eingriffs die Kamera ein- und ausgeschaltet werden kann, fällt in den Rahmen der vorliegenden Erfindung. Es gilt als vorausgesetzt, dass jede geeignete Kamera 108 eingesetzt werden kann.
  • Zum Zwecke der Stromversorgung, der Nachführung, der Zoomeinstellung, der Schwenkbewegung, der Fokussierung, des Weißabgleichs und der Übertragung von Videosignalen zur und von der Kamera 108 verlaufen Kabel (nicht dargestellt) durch den Kameraarm 790. Diese Kabel enden in einem elektrischen Verbindungsteil (nicht dargestellt), das sich neben der mechanischen Kupplung 753 befindet, um die Kabel des Kameraarms 790 an ein Verbindungsteil (nicht dargestellt) anzuschließen, das sich neben der mechanischen Kupplung 751 des Mehrzweckaufnehmers 745 befindet. Schleifringe der in Verbindung mit dem Monitorarm 748 beschriebenen Art erleichtern das Drehen der Bauteile des Kameraarms 790 relativ zueinander.
  • Der Mehrzweckaufnehmer 745 ist mit radialen Löchern versehen, um die Durchführung von Kabeln zum Anschluss an Kabel innerhalb des Kameraarms zu ermöglichen. Besteht die Möglichkeit einer Fernbedienung der Kamera 108 und der Kamerahalterung 811, so ist ein solches Kabel eine vierzehnadrige Ausführung (nicht dargestellt). Diese Leiter dienen der Stromversorgung, der Nachführung, dem Schwenken, der Zoomeinstellung, der Fokussierung, dem Weißabgleich, der Übertragung von Blendensignalen zur Kamera 108 sowie von Videosignalen von der Kamera 108, wenn der Kameraarm 790 mit dem Mehrzweckaufnehmer 745 verbunden ist, und einer Signalanzeige, um anzuzeigen, ob das Kabel Signale für einen Monitor oder eine Kamera überträgt. Es gilt als vorausgesetzt, dass alle an Kameraarmen befestigten Kameras 108 keine Halterungen und Mechanismen besitzen, um die Fernbedienung der Nachführung, der Zoomeinstellung, der Schwenkbewegung, des Weißabgleichs und der Blendeneinstellung zu erleichtern.
  • Gemäß den 21 bis 26 sind zwei Ausführungsformen von Bedienungs- oder Steuergeräten für ein Operationssaalsystem dargestellt. Wie im Nachstehenden noch näher zu erläutern sein wird, ist ein Operationssaalsystem mit einem Videomonitor ausgestattet, der an einem von der Nabe des Operationssaalsystems aus verlaufenden Arm angeordnet ist. Der Monitor ist so eingerichtet, dass er von einer Vielzahl von Videoeingängen, die mit einer Vielzahl von Videogeräten verbunden sind, stammende Bilder zeigt. Zwischen der Vielzahl von Videoeingängen und dem Monitor ist zur Regelung des auf dem Monitor erscheinenden Bildes ein Bedienungs- oder Steuergerät angeschlossen. Das Bedienungs- oder Steuergerät kann Schalter umfassen, die von der Nabe des Operationssaalsystems entfernt angeordnet, aber dennoch mit diesem verbunden sind, und mit Schaltern ausgestattet sein, die am Monitorarm oder am Monitor angebracht sind, um den Videoeingang zu wählen, von dem das Bild geliefert wird, das auf dem Monitor erscheinen soll.

Claims (21)

  1. Operationssaaleinrichtung (10) zum Befestigen an einer Halterung in einer Decke, wobei die OP-Einrichtung ein Unterteil (12) umfasst, das an der Decke angebracht werden kann, wobei das Unterteil mindestens zwei Schwenkachsen (56, 58), ein erstes Gerät (18, 20, 42, 44, 108), ein zweites Gerät (18, 20, 42, 44, 108), einen ersten Gerätearm (28, 48, 90, 180, 648), der mit einem ersten Ende mit dem ersten Gerät und mit einem zureiten Ende mit dem Unterteil zum Bewegen um eine erste der mindestens zwei Schwenkachsen (56, 58) verbunden ist, und einen zweiten Gerätearm (28, 48, 90, 180, 648) aufweist, der mit einem ersten Ende mit dem zweiten Gerät und mit einem zweiten Ende mit dem Unterteil zum Bewegen um eine zweite der mindestens zwei Schwenkachsen in Verbindung steht, wobei die ersten und zweiten Geräte (18, 20, 42, 44, 108) jeweils aus der aus einer Operationslampe, einer Kamera und einem Monitor bestehenden Gruppe ausgewählt werden, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Unterteil um eine Nabe (12) handelt, die zum Drehen um eine Drehachse (26) montiert werden kann, dass die ersten und zweiten Gerätearme (28, 48, 68, 90, 188, 648) mit der Nabe (12) zum Bewegen ebenfalls um die Drehachse (26) in Verbindung stehen, dass die Schwenkachsen (56, 58) von der Drehachse (26) abgesetzt sind und die Schwenkachsen (56, 58) sowie die Drehachse (26) parallel zueinander verlaufen und dass die Einrichtung des weiteren eine Nabenbremse (432) aufweist ist, die selektiv eingestellt werden kann, um die Bewegung der Nabe (12) um die Drehachse (26) zu steuern.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei die zweite Schwenkachse (58) von der ersten Schwenkachse (56) und der Drehachse (26) seitlich abgesetzt ist.
  3. Einrichtung nach entweder Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die ersten und zweiten Schwenkachsen (56, 58) und die Drehachse (26) in derselben Ebene liegend verlaufen.
  4. Einrichtung nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Nabe ein seitlich nach außen abgesetztes Schwenkgelenk (54) umfasst, das die erste Schwenkachse bildet, und wobei das Schwenkgelenk mit einer Schwenkbremse (552) zum Steuern der Schwenkbewegung des ersten Gerätearms (68, 188, 648) relativ zur Nabe versehen ist.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, wobei die Nabenbremse (432) und die Schwenkbremse (5542) selektiv so einstellbar sind, dass der erste Gerätearm relativ zur Nabe schwenken kann, ohne dass eine Schwenkbewegung der Nabe (12) relativ zur Drehachse (26) erfolgt.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, wobei das Schwenkgelenk Anschläge (466) zum Begrenzen der Schwenkbewegung des ersten Gerätearms relativ zur Nabe umfasst und wobei die Nabenbremse (432) so einstellbar ist, dass die Nabe relativ zur Drehachse (26) erst dann eine Bewegung erfährt, wenn der erste Gerätearm gegen die Begrenzungsanschläge bewegt wird.
  7. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Nabe (12) erste und zweite Schwenkgelenke (54) umfasst, welche um die erste Schwenkachse (56) bzw. die zweite Schwenkachse (58) schwenken, wobei jedes Schwenkgelenk mit einer selektiv einstellbaren Schwenkgelenkbremse (552) zum Steuern der Bewegung der entsprechenden ersten und zweiten Gerätearme (48, 180, 648) an der Nabe versehen ist und wobei die Nabenbremse (432) und die Schwenkgelenkbremsen (552) so eingestellt werden können, dass die Gerätearme um ihre jeweiligen Schwenkgelenke schwenken können, ohne dass eine Bewegung der Nabe um die Drehachse erfolgt.
  8. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, wobei sich auf der Nabe allgemein einander gegenüberliegende Schwenkgelenke (54) befinden, welche die ersten und die zweiten Schwenkachsen (56, 68) bilden, wobei die Nabe und die Schwenkgelenke jeweils mit selektiv einstellbaren Bremsen (432, 552) zum Steuern des zur Bewegung um die jeweilige Achse erforderlichen Drehmoments versehen sind und wobei jedes Schwenkgelenk (552) Anschläge (466) zum Begrenzen der Bewegung des jeweiligen Gerätearms um seine Schwenkachse umfasst, so dass die Gerätearme innerhalb der Grenzen ihrer jeweiligen Anschläge um ihre Schwenkachsen bewegt werden können, ohne dass eine Bewegung der Nabe um die Drehachse erfolgt.
  9. Einrichtung nach entweder Anspruch 7 oder Anspruch 8, wobei die ersten und zweiten Schwenkachsen (56, 58) durch die Nabe (12) verlaufen.
  10. Einrichtung nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, wobei der erste Gerätearm (48, 180, 648) ein erstes Segment (66) und ein zweites Segment (74) umfasst, das mit dem ersten Segment schwenkbar um eine senkrecht zur ersten Schwenkachse verlaufende dritte Schwenkachse (74) verbunden ist.
  11. Einrichtung nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, wobei es sich beim ersten Gerät um einen Monitor (42), beim zweiten Gerät um eine Kamera (108), beim ersten Gerätearm um einen Monitorarm (48, 180, 648) und beim zweiten Gerätearm um einen Kameraarm (90) handelt.
  12. Einrichtung nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, mit des weiteren einem dritten Gerät (18, 20, 42, 44, 48), das aus der aus einer OP-Lampe, einer Kamera und einem Monitor bestehenden Gruppe ausgewählt wurde, und mit einem dritten Gerätearm (28, 48, 90, 180, 648), der mit einem ersten Ende mit dem dritten Gerät verbunden ist und an einem zweiten Ende zum Bewegen um die Drehachse mit der Nabe in Verbindung steht.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12 und dem abhängigen Anspruch 11, wobei es sich beim dritten Gerät um einen Monitor (42, 44) handelt.
  14. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11, mit des weiteren einer OP-Lampe (18, 20), die an einem Lampenarm (28) befestigt und zum Drehen um die Drehachse mit der Nabe verbunden ist.
  15. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Nabe einen Lampennabenteil (22), einen Kamera-Nabenteil (94) und einen Monitornabenteil (46, 646) umfasst, die jeweils unabhängig voneinander drehbar sind, wobei der Monitornabenteil so ausgebildet ist, dass er erste und zweite Schwenkgelenke (54) zum Schwenken um die erste Schwenkachse (56) bzw. die zweite Schwenkachse (58) aufweist, wobei es sich beim ersten Gerät um einen ersten Monitor (42) und beim zweiten Gerät um einen zweiten Monitor (44) handelt, wobei der erste Gerätearm ein mit dem ersten Schenkgelenk verbundener erster Monitorarm (48, 180, 648) und der zweite Gerätearm ein mit dem zweiten Schwenkgelenk verbundener zweiter Monitorarm (48, 180, 648) ist und wobei die Einrichtung des weiteren einen OP-Lampenkopf (18), der durch einen seitlich vom Lampennabenteil wegführenden Lampenarm (28) mit dem Lampennabenteil (22) verbunden ist, und eine Kamera (108) umfasst, welche durch einen seitlich vom Kameranabenteil wegführenden Kameraarm (90) mit dem Kameranabenteil in Verbindung steht.
  16. Einrichtung nach Anspruch 15, mit des weiteren einem zweiten OP-Lampenkopf (20) und einem zweiten Lampennabenteil (24), der zum Drehen um die Drehachse angeordnet ist, wobei der zweite OP-Lampenkopf mit dem zweiten Lampennabenteil durch einen vom zweiten Lampennabenteil seitlich wegführenden zweiten Lampenarm (28) verbunden ist.
  17. Einrichtung nach Anspruch 16, wobei die ersten und zweiten Monitorarme (48, 180, 648) um mindestens 180° um die erste bzw. die zweite Schwenkachse schwenken.
  18. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, wobei es sich bei den ersten und zweiten Geräten um Monitore (42, 48) handelt.
  19. Einrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 18, mit des weiteren einer an der Nabe angebrachten Schleifringanordnung (440), wobei ein erstes Kabel durch die Nabe und den ersten Monitorarm verläuft, um vom Schleifring zum ersten Monitor Strom, ein Videosignal C1 und ein Videosignal Y1 zu übertragen, wobei ein zweites Kabel durch die Nabe und den zweiten Monitorarm verläuft, um vom Schleifring zum zweiten Monitor Strom, ein Videosignal C2 und ein Videosignal Y2 zu übertragen, und wobei über ein drittes Kabel Strom sowie die Videosignale C1, Y1, C2 und Y2 zur Schleifringanordnung übertragen werden.
  20. Einrichtung nach Anspruch 19, wobei die Videosignale C1, Y1, C2 und Y2 über eine geschirmte Drahtverbindung übertragen werden, die an eine Schirmerde angeschlossen ist.
  21. Einrichtung nach Anspruch 20, wobei die Schleifringanordnung sieben Schleifringe zum Verteilen eines Erdpotentials, einer über dem Erdpotential liegenden Spannung, des Videosignals C1, des Videosignals Y1, des Videosignals C2, des Videosignals Y2 und eines Schirmerdepotentials umfasst.
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