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Hintergrund der Erfindungen
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1. Gebiet der Erfindungen
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Die
Erfindungen betreffen im Allgemeinen medizinische Einrichtungen,
die ein oder mehrere diagnostische oder therapeutische Element(e)
in Kontakt mit Körpergewebe
halten, und insbesondere medizinische Einrichtungen, die ein oder
mehrere diagnostische oder therapeutische Element(e) in Kontakt mit
Körperöffnungen
oder dem solche Öffnungen
umgebenden Gewebe halten.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Es
ist gibt viele Fälle,
in denen diagnostische und therapeutische Elemente in den Körper eingeführt werden
müssen.
Ein Fall betrifft die Behandlung von Herzzuständen, wie beispielsweise Herzvorhofflimmern
und Herzvorhofflattern, welche zu einem unangenehmen, unregelmäßigen Herzschlag
führen, was
Arrhythmie genannt wird.
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Ein
normaler Sinusrhythmus des Herzens beginnt bei dem Sinuatrialknoten
(oder „SA-Knoten"), der einen elektrischen
Impuls erzeugt. Der Impuls breitet sich normalerweise gleichmäßig über den rechten
Herzvorhof sowie das Herzvorhofseptum hinweg zum Atrioventrikularknoten
(oder „AV-Knoten") hin aus. Diese
Ausbreitung bewirkt, dass der Herzvorhof in geordneter Weise kontrahiert
zum Transportieren von Blut aus dem Herzvorhof in die Herzkammern
hinein und zum Bereitstellen einer zeitlich bestimmten Stimulation
der Herzkammern. Der AV-Knoten reguliert die Ausbreitungsverzögerung zum
Atrioventrikularbündel
(oder „HIS"-Bündel) hin.
Diese Koordination der elektrischen Aktivität des Herzens bewirkt eine
Herzvorhofsystole während
einer Herzkammerdiastole. Dies wiederum verbessert die mechanische
Funktion des Herzens. Ein Herzvorhofflimmern tritt auf, wenn anatomische
Hindernisse im Herzen die normalerweise gleichmäßige Ausbreitung von elektrischen
Impulsen im Herzvorhof unterbrechen. Diese anatomischen Hindernisse
(„Leitungsblöcke" genannt) können bewirken,
dass die elektrischen Impulse in mehrere kreisförmige, kleine Wellen degenerieren,
die um die Hindernisse herum zirkulieren. Diese kleinen Wellen,
die „kreisende
Erregungen" genannt
werden, unterbrechen die normalerweise gleichmäßige Aktivierung des linken
und des rechten Herzvorhofs.
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Infolge
eines Verlustes von atrioventrikulärer Synchronie leiden die Personen,
die unter Herzvorhofflimmern und Herzvorhofflattern leiden, ebenfalls unter
den Folgen einer beeinträchtigten
Hämodynamik
und eines Verlustes von Herzeffizienz. Infolge eines Verlustes von
effektiver Kontraktion und infolge atrialer Stase haben sie ferner
ein größeres Risiko
für ein
Schlaganfall und andere thromboembolische Komplikationen.
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Ein
chirurgisches Verfahren zum Behandeln von Herzvorhofflimmern mittels
Unterbrechens der Pfade für
kreisende Erregungen ist die so genannte „Maze-Operation", welche auf einem
vorgeschriebenen Muster von Einschnitten basiert zum anatomischen
Erzeugen eines verschlungenen Pfades oder Labyrinthes für eine elektrische
Ausbreitung innerhalb des linken und des rechten Herzvorhofs. Die Einschnitte
lenken die elektrischen Impulse vom SA-Knoten aus entlang einer
definierten Route durch alle Bereiche von beiden Herzvorhöfen hindurch, was
eine für
eine normale Herzvorhof-Transportfunktion
erforderliche, gleichmäßige Kontraktion
bewirkt. Die Einschnitte lenken schließlich zum Aktivieren der Herzkammern
die Impulse zum AV-Knoten hin, was eine normale, atrioventrikuläre Synchronie
wiederherstellt. Die Einschnitte werden ferner so sorgfältig platziert,
dass sie die Leitungswege der häufigsten, kreisenden
Erregungen unterbrechen. Die Maze-Operation wurde als sehr effektiv
beim Heilen von Herzvorhofflimmern befunden. Jedoch ist die Maze-Operation technisch
schwierig durchzuführen.
Sie erfordert ferner eine Operation am offenen Herzen und ist sehr
teuer.
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Es
wurden auch Maze-ähnliche
Operationen entwickelt, die Katheter verwenden, welche Läsionen an
der Herzinnenhaut (die Läsionen
sind 1 bis 15 cm in der Länge
und variieren in der Form) formen können zum effektiven Erzeugen
eines Labyrinthes für eine
elektrische Leitung in einem vorbestimmten Pfad. Das Ausbilden dieser
Läsionen
mittels Weichgewebe-Koagulation (auch als „Ablation" bezeichnet) kann die gleichen therapeutischen
Vorteile bereitstellen wie die komplexen Einschnittmuster, die die
chirurgische Maze-Operation derzeit bereitstellt, jedoch ohne eine
invasive Operation am offenen Herzen.
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Zum
Erzeugen von Läsionen
verwendete Katheter weisen üblicherweise
einen relativ langen und relativ flexiblen Körperabschnitt auf, der eine Weichgewebe-Koagulationselektrode
an seinen distalen Ende und/oder eine Anzahl von mit Abstand voneinander
angeordneten Gewebe-Koagulationselektroden
in der Nähe
des distalen Endes aufweist. Der Teil des Katheterkörperabschnitts,
der in den Patienten eingeführt
wird, ist üblicherweise
von 23 bis 55 Zoll (58,4 bis 139,7 cm) in der Länge, und es kann ein anderer
8 bis 15 Zoll (20,3 bis 38,1 cm), einschließlich eines Handgriffs, außerhalb
des Patienten vorhanden sein. Die Länge und die Flexibilität des Katheterkörpers ermöglichen
es, dass der Katheter in eine Hauptvene oder eine Arterie (üblicherweise die
Oberschenkelarterie) eingeführt
wird, in das Innere des Herzens geführt wird und dann derart manipuliert
wird, dass die Koagulationselektrode das abzutragende Gewebe kontaktiert.
Fluoroskopische Bildgebung wird verwendet, um den Arzt mit einer
visuellen Anzeige der Position des Katheters zu versorgen.
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In
einigen Fällen
ist das proximale Ende des Katheterkörpers mit einem Handgriff verbunden,
der Lenksteuereinrichtungen aufweist. Exemplarische Katheter dieser
Art sind in dem US-Patent Nr. 5,582,609 offenbart. In anderen Fällen wird
der Katheterkörper
in den Patienten durch eine Hülse
hindurch eingeführt
und ist der distale Abschnitt des Katheters in eine Schleife gebogen,
die sich von der Hülse
aus nach außen
erstreckt. Dies kann durch drehbares Befestigen des distalen Endes
des Katheters an dem distalen Ende der Hülse erreicht werden, wie es
in dem US-Patent Nr. 6,071,279 dargestellt ist. Die Schleife wird
ausgebildet, während
der Katheter in die distale Richtung geschoben wird. Die Schleife kann
auch ausgebildet werden, indem an dem distalen Ende des Katheters
ein Ziehseil befestigt wird, das sich durch die Hülse hindurch
zurückerstreckt, wie
es in dem US-Patent Nr. 5,910,129 dargestellt ist. Schleifenkatheter
sind vorteilhaft, da sie dazu tendieren, sich an unterschiedliche
Gewebekonturen und Geometrien anzupassen, und einen engen Kontakt zwischen
den mit Abstand voneinander angeordneten Gewebe-Koagulationselektroden
(oder anderen diagnostischen oder therapeutischen Elementen) und
dem Gewebe bereitstellen.
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Eine
Läsion,
die sich mit herkömmlichen
Vorrichtungen als schwierig auszubilden erwiesen hat, ist die umfängliche
Läsion,
die zum Isolieren der Pulmonalvene und zum Heilen ektopischen Herzvorhofflimmerns
verwendet wird. Läsionen,
die die Pulmonalvene isolieren, können in der Pulmonalvene selbst oder
in dem die Pulmonalvene umgebenden Gewebe ausgebildet werden. Herkömmliche,
steuerbare Katheter und Schleifenkatheter haben sich als alles andere
als effektiv in Bezug auf das Ausbilden solcher umfänglichen
Läsionen erwiesen.
Insbesondere ist es schwierig, eine effektive, umfängliche
Läsion
auszubilden mittels Formens eines Musters von Läsionen mit relativ kleinem
Durchmesser. Es ist ferner schwierig, ein so ausreichendes Niveau
von Gewebekontakt zu erzielen, das ausreicht, um mit herkömmlichen,
steuerbaren Kathetern und Schleifenkathetern eine heilende Läsion zu
erzeugen.
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Demgemäß haben
die Erfinder hierin festgestellt, dass allgemein ein Bedarf existiert
für Strukturen,
die verwendet werden können
zum Erzeugen umfänglicher
Läsionen
in oder um Körperöffnungen herum
und im Rahmen der Behandlung von Herzvorhofflimmern in der oder
um die Pulmonalvene herum. Die Erfinder hierin haben ferner festgestellt,
dass ein Bedarf existiert für
eine Vorrichtung mit einer Schleifenstruktur, die ein Niveau von
Gewebekontakt erzielt, das ausreichend ist zum Erzeugen heilender Läsionen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Demgemäß ist das
allgemeine Ziel der vorliegenden Erfindungen, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die für
praktische Zwecke die zuvor genannten Probleme vermeidet. Insbesondere
ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindungen, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die zum Erzeugen umfänglicher
Läsionen
in oder um die Pulmonalvene und andere Körperöffnungen in einer effizienteren
Weise als herkömmliche Vorrichtungen
verwendet werden kann. Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindungen
ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine Schleifenstruktur aufweist,
die ein höheres
Niveau von Gewebekontakt erzielt.
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Um
einige dieser und andere Ziele zu erreichen, stellt die Erfindung
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bereit. Die Schleifenstruktur
kann beispielsweise benachbart zu der Pulmonalvene angeordnet werden,
und die Drückstruktur
kann dazu verwendet werden, die Schleifstruktur gegen das Gewebe
zu drücken.
Die Erfindung beseitigt dadurch die Gewebekontaktprobleme, die mit üblichen,
steuerbaren Kathetern und Schleifenkathetern zusammenhängen, und
ermöglicht
es, dass heilende Läsionen
schnell und effizient ausgebildet werden.
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Eine
therapeutische Einrichtung, wie beispielsweise eine Sonde mit einer
ein Wirkelement haltenden Schleifenstruktur, kann durch das Sondenlumen
hindurch zu dem interessierenden Gewebebereich vorgeschoben werden.
Die expandierbare Drückstruktur
kann dann dazu verwendet werden, die therapeutische Einrichtung
so gegen das Gewebe zu drücken,
dass ein zufriedenstellendes Niveau von Gewebekontakt erzielt wird.
Auch hier beseitigt die Erfindung dadurch die Gewebekontaktprobleme, die
mit üblichen,
steuerbaren Kathetern und Schleifenkathetern zusammenhängen, und
ermöglicht
es, dass heilende Läsionen
schnell und effizient ausgebildet werden.
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Weiterbildungen
der Erfindung sind in abhängigen
Ansprüchen
beschrieben.
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Die
oben beschriebenen und viele andere Merkmale und zugehörige Vorteile
der vorliegenden Erfindungen werden ersichtlich, wenn die Erfindungen
durch Bezugnahme auf die folgende, detaillierte Beschreibung, wenn
sie in Verbindung mit den beigefügten
Figuren betrachtet wird, besser verstanden werden.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Es
wird eine detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindungen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren vorgenommen.
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1 ist
eine Seitenansicht einer Vorrichtung mit einer Sonde, die eine Schleifenstruktur
aufweist, und einer Sonde, die eine expandierbare Drückstruktur
aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine teilweise geschnittene Seitenansicht der in 1 dargestellten
Vorrichtung, die in einer Hülse
angeordnet ist.
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3A ist
eine perspektivische Ansicht einer eine Schleifenstruktur aufweisenden
Sonde gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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3B ist
eine Schnittansicht, gesehen entlang einer Linie 3B-3B in 3A.
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3C ist
eine Endansicht der in 3A dargestellten Schleifenstruktur.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen, eine Schleifenstruktur
aufweisenden Sonde gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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5A ist
eine Seitenansicht von noch einer anderen, eine Schleifenstruktur
aufweisenden Sonde gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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5B ist
eine Endansicht der in 5A dargestellten Sonde.
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5C ist
eine Schnittansicht von einem Abschnitt der in 5A dargestellten
Sonde.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht von noch einer anderen, eine Schleifenstruktur
aufweisenden Sonde gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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7 ist
eine Seitenansicht von einer Sonde, die eine korbförmige, expandierbare
Drückstruktur
aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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8 ist
eine Seitenansicht einer anderen Sonde, die eine korbförmige, expandierbare
Drückstruktur
aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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9 ist
eine Seitenansicht von noch einer anderen Sonde, die eine korbförmige, expandierbare Drückstruktur
aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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10A ist eine Seitenansicht von einer Sonde, die
eine expandierbare Drückstruktur
vom aufblasbaren Typ aufweist, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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10B ist eine Teilseitenansicht einer anderen Sonde,
die eine expandierbare Drückstruktur vom
aufblasbaren Typ aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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11 ist
eine Schnittansicht eines Katheterkörpers, gesehen entlang einer
Linie 11-11 in 10A.
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12A ist eine Seitenansicht von einer Vorrichtung
mit einer Sonde, die eine Schleifenstruktur aufweist, und noch einer
anderen Sonde, die eine expandierbare Drückstruktur vom aufblasbaren
Typ aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform einer
vorliegenden Erfindung.
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12B ist eine geschnittene Istansicht eines Katheterkörpers, gesehen
entlang einer Linie 12B-12B in 12A.
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13 ist
eine perspektivische Ansicht von einer anderen Sonde, die eine expandierbare
Drückstruktur
vom aufblasbaren Typ aufweist, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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14 ist
eine Schnittansicht, gesehen entlang einer Linie 14-14 in 13.
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15 ist
eine perspektivische Ansicht der in 13 dargestellten
Sonde, die in Kombination mit einer eine Schleifenstruktur aufweisenden
Sonde verwendet ist.
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16 ist
eine perspektivische Ansicht einer Hülse, die eine expandierbare
Drückstruktur
in einem Unexpandiert-Zustand
aufweist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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17 ist
eine perspektivische Ansicht der in
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16 dargestellten
Hülse,
bei der sich die expandierbare Drückstruktur in einen Expandiert-Zustand
befindet und die in Kombination mit einer eine Schleifenstruktur
aufweisenden Sonde verwendet ist.
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18 ist
eine perspektivische Teilansicht von einer Hülse, die eine expandierbare
Drückstruktur
vom aufblasbaren Typ aufweist, die sich in einen Unexpandiert-Zustand
befindet, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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19 ist
eine perspektivische Teilansicht der in 18 dargestellten
Hülse,
wobei sich die Drückstruktur
in einem Expandiert-Zustand befindet.
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20 ist
eine Seitenansicht der in 19 dargestellten
Hülse.
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21 ist
eine Schnittansicht, gesehen entlang einer Linie 21-21 in 18.
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22 ist
eine perspektivische Teilansicht von noch einer anderen Hülse, die
eine expandierbare Drückstruktur
vom aufblasbaren Typ aufweist, die sich in einen Unexpandiert-Zustand befindet,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung.
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23 ist
eine perspektivische Teilansicht der in 22 dargestellten
Hülse,
wobei sich die Drückstruktur
in einem Expandiert-Zustand befindet.
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24 ist
eine Seitenansicht der in 18 dargestellten
Hülse,
wobei ein Handgriff daran angebracht ist.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Das
Folgende ist eine detaillierte Beschreibung der besten, derzeit
bekannten Art und Weisen zum Ausführen der Erfindungen. Diese
Beschreibung ist nicht in einem beschränkenden Sinne zu sehen, sondern
wird lediglich für
den Zweck des Erläuterns
der allgemeinen Prinzipien der Erfindungen vorgenommen.
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Die
detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen ist wie folgt
gegliedert:
- I. Einleitung
- II. Vorrichtung mit Schleifenstrukturen aufweisenden Sonden
und expandierbare Drückstrukturen aufweisenden
Sonden
- III. Schleifenstrukturen
- IV. Korbförmige,
expandierbare Drückstrukturen
- V. Expandierbare Drückstruktur
vom aufblasbaren Typ
- VI. Hülsen
mit expandierbaren Drückstrukturen
- VII. Elektroden, Temperaturerfassung und Leistungssteuerung
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Die
Abschnittsüberschriften
und die Gesamtgliederung der vorliegenden, detaillierten Beschreibung
sind nur zweckdienlich und sind nicht dazu bestimmt, die vorliegenden
Erfindungen zu beschränken.
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I. Einleitung
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Die
vorliegende Erfindung dient zur Verwendung in dem Gefäßsystem.
Die Erfindung hierin findet beispielsweise Anwendung bei der Diagnose
und der Behandlung von Arrhythmiezuständen im Herzen.
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In
Bezug auf die Behandlung von Zuständen im Herzen sind die vorliegenden
Erfindungen so gestaltet, dass sie engen Gewebekontakt mit Zielsubstraten
erzeugen, die mit diversen Arrhythmien zusammenhängen, nämlich Herzvorhofflimmern, Herzvorhofflattern
und ventrikulärer
Tachykardie. Beispielsweise kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
welche Diagnose- und/oder Weichgewebe-Koagulationselektroden aufweisen
kann, verwendet werden zum Erzeugen von Läsionen in der und um die Pulmonalvene
herum zum Behandeln von ektopischem Herzvorhofflimmern.
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Die
Erfindungen sind ferner anpassbar zur Verwendung mit anderen Sonden
als katheterbasierten Sonden. Beispielsweise können die hierin offenbarten
Erfindungen in Handheld-Operationseinrichtungen
(oder „Operationssonden") verwirklicht sein. Während eines
chirurgischen Eingriffs, wie beispielsweise einer Operation am offenen
Herzen, kann das distale Ende einer Operationssonde von einem Arzt direkt
in Kontakt mit dem Zielgewebebereich platziert werden. Hier kann
Zugang erlangt werden durch eine Thorakotomie, eine mediane Sternotomie
oder eine Thorakostomie. Exemplarische Operationssonden sind in
dem US-Patent Nr. 6,071,281 offenbart.
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Erfindungsgemäße Operationssonden
weisen bevorzugt einen Handgriff, einen relativ kurzen Schaft und
eine der distalen Anordnungen auf, die nachstehend im Zusammenhang
mit dem Katheter beschrieben werden. Bevorzugt ist die Länge des Schaftes
etwa 4 Zoll bis etwa 18 Zoll (10,2 bis 45,7 cm). Dies ist relativ
kurz im Vergleich zu dem Abschnitt eines Katheterkörpers, der
in den Patienten eingeführt
wird (normalerweise von 23 bis 55 Zoll (58,4 bis 139,7 cm) in der
Länge),
und zu dem zusätzlichen
Körperabschnitt,
der außerhalb
des Patienten verbleibt. Der Schaft ist ferner relativ steif. Mit anderen
Worten ist der Schaft entweder starr, verformbar oder ein wenig
flexibel. Ein starrer Schaft kann nicht gebogen werden. Ein verformbarer
Schaft ist ein Schaft, der ohne zurückzuspringen, wenn er freigegeben
wird, von dem Arzt leicht auf eine gewünschte Form gebogen werden kann,
so dass er während
des chirurgischen Eingriffs in dieser Form bleiben wird. Daher muss
die Steifigkeit eines verformbaren Schaftes gering genug sein, um
es zu ermöglichen,
dass der Schaft gebogen wird, jedoch groß genug sein, um einem Biegen
zu widerstehen, wenn auf den Schaft die mit einem chirurgischen
Eingriff zusammenhängenden
Kräfte
aufgebracht werden. Ein etwas flexibler Schaft wird sich biegen
und zurückspringen,
wenn er freigegeben wird. Jedoch muss die zum Biegen des Schaftes
erforderliche Kraft beträchtlich
sein.
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II. Vorrichtung mit Schleifenstrukturen
aufweisenden Sonden und expandierbare Drückstrukturen aufweisenden Sonden
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wie
beispielsweise in 1 dargestellt, weist eine Vorrichtung 10 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung eine Sonde 12 mit einer Schleifstruktur 14 und
eine Sonde 16 mit einer expandierbaren Drückstruktur 18 auf.
Die exemplarische Schleifenstruktur 14, welche am distalen
Ende eines Katheterkörpers 20 gehalten
ist, hält
eines oder mehrere diagnostische oder therapeutische Elemente (gemeinsam
als „Wirkelemente" bezeichnet), wie
beispielsweise eine Mehrzahl von mit Abstand voneinander angeordneten
Elektroden 22. Die exemplarische, expandierbare Drückstruktur 18,
welche in der Nähe
des distalen Endes eines Katheterkörpers 24 gehalten
ist, ist eine Korbstruktur, die eine Mehrzahl von flexiblen Rippen 26 aufweist. Der
Abschnitt des Katheterkörpers 24,
der sich distal der Drückstruktur 18 befindet,
bildet einen Anker 28.
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Die
expandierbare Drückstruktur 18 kann verwendet
werden zum Drücken
der Schleifenstruktur 14 gegen einen Gewebebereich, wie
beispielsweise den Pulmonalvenenbereich, um das gewünschte Niveau
an Kontakt zwischen den Elektroden 22 und dem Gewebe zu
erreichen. Genauer gesagt kann die Drückstruktur 18 von
der in 1 dargestellten Position aus distal vorangetrieben
werden, so dass die Rippen 26 mit der Schleifenstruktur 14 in Eingriff
gelangen und die Schleifenstruktur gegen das Gewebe drücken. Der
Anker 28 wird bevorzugt durch die Schleifenstruktur 14 hindurchpassieren, um
die Drückstruktur 18 relativ
zu der Schleifenstruktur zu zentrieren. Der Anker wird ferner die
Drückstruktur 18 und
die Schleifenstruktur 14 relativ zu der Pulmonalvene oder
einer anderen Körperöffnung zentrieren,
was es leichter macht, die vorliegende Vorrichtung zu positionieren,
als übliche
Schleifen haltende Einrichtungen.
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Die
Sonden 12 und 16 können separat zu dem interessierenden,
anatomischen Bereich, wie beispielsweise dem linken Herzvorhof,
hingeführt werden
und dann in der beispielsweise in den 1 und 12A dargestellten Weise relativ zueinander positioniert
werden. Eine transseptale Technik kann verwendet werden zum Führen zweier
separater Sonden durch zwei separate Hülsen (beachte 12A) von dem rechten Herzvorhof aus, durch die Fossa
Ovalis hindurch und in den linken Herzvorhof hinein. Für jede der
Sonden kann eine Punktion durchgeführt werden. Alternativ kann
in Anbetracht der Elastizität
des membranartigen Abschnitts des Herzvorhofseptums eine einzige
Punktion durchgeführt
werden. Sobald eine der Sonden durch die Punktion hindurch eingeführt wurde,
kann die andere Sonde zwischen der eingeführten Sonde und dem Umfang
der Punktion in den linken Herzvorhof hineingezwängt werden. Transseptale Techniken
sind insbesondere nützlich
in Kombination mit Sonden, die expandierbare Drückstrukturen vom aufblasbaren Typ
aufweisen, wie beispielsweise jene, die in den 10A–14 dargestellt
sind.
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Wenn
geeignet, besteht ein anderes Verfahren darin, die Sonden 12 und 16,
vor einem Einführen der
Vorrichtung 10 in eine gemeinsame Hülse 30, in der in 2 dargestellten
Weise anzuordnen. Solch eine Voranordnung der Sonden 12 und 16 wird
darin resultieren, dass der Anker 28 schon durch die Schleifenstruktur 14 hindurchgezogen
ist, wenn die Vorrichtung 10 das distale Ende der Hülse 30 verlässt, wodurch
die Notwendigkeit beseitigt ist, den Anker in dem interessierenden,
anatomischen Bereich durch die Schleifenstruktur hindurchzufädeln.
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Um
die Reibung während
der Bewegung der Sonden 12 von 16 zu reduzieren,
sollte die exemplarische Hülse 30 glatt
sein. Der proximale Abschnitt der Hülse 30 ist bevorzugt
ein Pebax®-und-rostfreier-Stahl-umflochten-Verbundwerkstoff,
und der distale Abschnitt ist ein flexibleres Material, wie beispielsweise
unumflochtenes Pebax®. Eine Einführhülse, wie
beispielsweise jene, die in Kombination mit üblichen Korbkathetern verwendet
wird, kann verwendet werden beim Einführen der Sonden 12 und 16 in
die Hülse 30.
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Eine
große
Vielzahl von Sonden, Schleifenstrukturen, Drückstrukturen, Wirkelementen
und Kombinationen davon können
in die Vorrichtung 10 integriert sein. Zusätzliche
Details bezüglich
der oben beschriebenen und anderer Sonden, Schleifenstrukturen,
Drückstrukturen
und Wirkelemente sind in den folgenden Abschnitten der Patentschrift
bereitgestellt. Die Vorrichtung 10 kann alle Kombinationen der
Sonden, Schleifenstrukturen, Drückstrukturen und
Wirkelemente aufweisen.
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III. Schleifenstrukturen
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Eine
Anzahl von exemplarischen Kathetersonden und Schleifenstrukturen
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 3A–6 beschrieben.
Jede kann in Kombination mit einer eine Drückstruktur aufweisenden Sonde,
wie jener, die nachstehend unter Bezugnahme auf die 7–15 beschrieben wird,
in der in den 1, 2 und 12A beschriebenen Weise verwendet werden. Die
Schleifenstrukturen können
ferner in Kombination mit einer eine Drückstruktur aufweisenden Hülse, wie
jener, die nachstehend unter Bezugnahme auf die 16–24 beschrieben
wird, in der in 17 dargestellten Weise verwendet
werden.
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Wie
beispielsweise in den 3A–3C dargestellt,
ist die Sonde 12 bevorzugt eine Kathetersonde, die einen
hohlen, flexiblen Katheterkörper 20 aufweist,
der von zwei rohrförmigen
Teilen oder Elementen gebildet ist. Das proximale Element 32 ist
relativ lang und ist an einem Handgriff 33 angebracht, wohingegen
das distale Element 34, welches relativ kurz ist, die Mehrzahl
von mit Abstand voneinander angeordneten Elektroden 22 oder
andere Wirkelemente hält.
Das proximale Element 32 ist normalerweise aus einem biokompatiblen,
thermoplastischen Material geformt, wie beispielsweise einem Pebax®-Material
(Polyether-Block-Amid)-und-rostfreier-Stahl-umflochten-Verbundwerkstoff,
welcher gute Momentenübertragungseigenschaften
hat, und bei einigen Implementierungen kann in dem proximalen Element
ferner eine längliche
Führungsspule
(nicht gezeigt) vorgesehen sein. Das distale Element 34 ist normalerweise
von einem weicheren, flexibleren, biokompatiblen, thermoplastischen
Material geformt, wie beispielsweise unumflochtenen Pebax®-Material, Polyethylen
oder Polyurethan. Das proximale und das distale Element sind bevorzugt
entweder mittels einer überlappenden
Warmverbindung miteinander verbunden oder Ende an Ende über eine
Hülse in
einer was als eine „Stoßverbindung" bezeichnet wird miteinander
klebeverbunden.
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Der
distale Abschnitt des proximalen Elementes 32 weist einen
vorgeformten Krümmungsabschnitt
(oder Bogenabschnitt) 36 auf. Obwohl andere Krümmungen
verwendet sein können,
ist der Krümmungsabschnitt 36 bei
der dargestellten Ausführungsform
ein 90-Grad-abwärts(in
der dargestellten Ausrichtung)-Bogen mit einem Radius von etwa 0,5 Zoll
(1,3 cm). Dies resultiert in einer Schleifenstruktur 14,
die nicht auf gleicher Ebene mit dem Rest des Katheters ist.
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Die
vorbestimmte Krümmung
kann auf eine Vielzahl von Weisen erzielt werden. Bevorzugt wird der
Krümmungsabschnitt 36 durch
die Verwendung eines Warmformverfahrens (100°C für 1 Stunde) voreingestellt.
Die voreingestellte Krümmung
kann auch erzielt werden durch die Verwendung eines vorgeformten
Federelementes (nicht gezeigt), das aus Nitinol® oder
17-7-rostfreiem-Stahl
geformt ist, angeordnet und verankert in dem proximalen Element 32, wo
das proximale und das distale Element 32 und 34 miteinander
verbunden sind. Solch ein Federelement würde im Querschnitt bevorzugt
rechteckig sein und einen Nennradius von etwa 0,5 Zoll (1,3 cm)
aufweisen.
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Die
exemplarische Kathetersonde 12, die in den 3A–3C dargestellt
ist, weist ferner ein Ziehseil 38 auf, das fest in den
distalen Bereich des distalen Elementes 34 montiert ist,
bevorzugt in der in dem US-Patent Nr. 5,910,129 dargestellten Weise. Das
exemplarische Ziehseil 38 ist ein flexibles, inertes Kabel,
das aus Strängen
von Metalldrahtmaterial geformt ist, wie beispielsweise Nitinol® oder 17-7-rostfreiem-Stahl,
das im Durchmesser etwa 0,012 Zoll bis etwa 0,025 Zoll (0,03 bis
0,06 cm) beträgt.
Alternativ kann das Ziehseil 38 aus einem flexiblen, inerten,
verdrillten oder gegossenen Kunststoffmaterial geformt sein. Das
Ziehseil 38 ist ferner bevorzugt im Querschnitt rund, obwohl
andere Querschnittkonfigurationen verwendet werden können. Das
Ziehseil 38 erstreckt sich durch eine in dem proximalen
Element 32 ausgebildete Öffnung 40 hindurch
in den Katheterkörper 20 hinein
und erstreckt sich zum proximalen Ende des Katheterkörpers hin, wo
es mit einer Schiebeeinrichtung 35 an dem Handgriff 33 verbunden
ist. Das Aufbringen von Zugspannung auf das Ziehseil 38 zieht
das distale Element 34 in die in 3A dargestellte
Schleife.
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Statt
mit der in 3A dargestellten Ziehseil-Anordnung kann eine
Schleife durch die Verwendung eines Kernseils (nicht gezeigt) erzeugt
werden, das in dem distalen Element 34 angeordnet ist und das
in eine Schleifenkonfiguration heißkonfiguriert ist. Das Kernseil
ist bei Körpertemperatur
relativ flexibel und wird, wenn es sich in der Hülse 30 befindet, eine
geradlinige Form annehmen. Das Kernseil (und das distale Element 34)
können
in eine Schleifenform gebracht werden mittels Erwärmens des
Kernseils durch beispielsweise Widerstandserhitzen. Zu diesem Zweck
sind elektrische Zuleitungen mit den Enden des Kernseils verbunden.
Ein geeignetes Material für
das Kernseil ist eine Formgedächtnislegierung, wie
beispielsweise Nitinol® vom Aktuatortyp, das
eine Übergangstemperatur
(normalerweise zwischen etwa 55°C
und 70°C) über der
Körpertemperatur
aufweist.
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Die
Abmessungen der Sonde 12 können so variiert werden, dass
sie zu der beabsichtigten Anwendung passen. Bei einer Sonde, die
zur Verwendung in Pulmonalvenen-Anwendungen bestimmt ist, wird der
Durchmesser des Katheterkörpers
zwischen etwa 1 mm und etwa 3 mm sein und wird der Durchmesser der
Schleifenstruktur 14 zwischen etwa 1 cm und etwa 4 cm sein.
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Eine
andere exemplarische Kathetersonde mit einer Schleifenstruktur gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung ist in 4 dargestellt.
Die Sonde, welche allgemein mit dem Bezugszeichen 42 repräsentiert
ist, ist im Wesentlichen gleich zu der in 3A dargestellten
Sonde und gemeinsame Strukturelemente sind durch gemeinsame Bezugszeichen
repräsentiert.
Die Sonde 42 weist einen Katheterkörper 20 auf, der ein
relativ langes, proximales Element 32, das mit einem Handgriff
(nicht gezeigt) verbunden ist, und ein relatives kurzes, flexibles,
distales Element 34 aufweist, das die Mehrzahl von mit
Abstand voneinander angeordneten Elektroden 22 oder andere
Wirkelemente hält. Die
Kathetersonde weist ferner ein Ziehseil 38 auf, das fest
in den distalen Bereich des distalen Elementes 34 montiert
ist. Hier jedoch weist die Sonde 42 eine Hülse 44 auf,
und das Ziehseil 38 erstreckt sich in die Hülse hinein.
Das proximale Ende des Ziehseils 38 erstreckt sich vom
proximalen Ende der Hülse 44 aus
nach außen
und ist an einer Ziehseil-Handhabe 46 befestigt. Gleichermaßen ist
das proximale Ende der Hülse 44 mit
einer erhöhten
Greiffläche 48 versehen.
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Die
exemplarische Hülse 44 ist
bevorzugt aus einem Material geformt, das eine größere, inhärente Steifigkeit
als der Katheterkörper 20 aufweist. Bevorzugt
ist das Hülsenmaterial
relativ dünn
(etwa 0,013 Zoll (0,03 cm)) und glatt. Ein Beispiel für ein geeignetes
Material ist Polytetrafluorethylen (PTFE), bevorzugt mit einer glatten
Beschichtung. Zusätzliche
Steifigkeit kann verliehen werden, indem die Hülse 44 mit umflochtenen
PEBAX®-Material
ausgekleidet wird.
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Die
die Hülse 44 aufweisende
Kathetersonde 42 wird bevorzugt mit einer Sonde, die eine
expandierbare Drückstruktur
aufweist, in der beispielsweise in 2 dargestellten
Weise durch die Hülse 30 hindurch
in einen Patienten eingeführt.
Natürlich können die
beiden Sonden auch separat eingeführt werden. In jedem Fall kann
eine Schleifenstruktur 50 erzeugt werden durch Stationärhalten
der Ziehseil-Handhabe 46 und Vorwärtsschieben des Katheterkörpers 20 durch
die Hülse 44 (Pfeil 52)
hindurch. Sobald die Schleifenstruktur 50 ausgebildet wurde, kann
der Arzt das Ziehseil 38 ziehen (Pfeil 54), um dessen über das
distale Ende der Hülse 44 hinaus freiliegende
Länge zu
verringern. Zusätzliche
Anpassungen der Schleifenstruktur 50 können dann durchgeführt werden
durch Vorwärtsschieben
oder Zurückziehen
des Katheterkörpers 20 relativ
zu der Hülse 44.
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Zusätzliche
Informationen bezüglich
der in 4 dargestellten, exemplarischen Sonde sind in dem
zuvor genannten US-Patent Nr. 5,910,129 enthalten. Bei einer alternativen
Ausführungsform
wird das Ziehseil 38 an dem distalen Ende der Hülse 44 befestigt
sein. Hier wird die Schleifenstruktur entfaltet und angepasst durch
einfaches Vorwärtsschieben und
Zurückziehen
des Katheterkörpers 20 relativ
zu der Hülse.
Solch eine Sonde ist ebenfalls in dem US-Patent Nr. 5,910,129 beschrieben.
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Wie
beispielsweise in den 5A–5C dargestellt,
weist eine exemplarische Sonde 56 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung einen Katheterkörper 58 und eine zusammenfaltbare
Schleifenstruktur 60 auf, die eine Mehrzahl von mit Abstand
voneinander angeordneten Elektroden 22 oder andere Wirkelemente hält. Das
proximale Ende des Katheterkörpers 58 ist an
einem Handgriff (nicht gezeigt) befestigt. Die Schleifenstruktur 60 weist
einen ringförmigen
Rohrkörper 62 auf,
der eine geschlossene Schleife und eine innere, schleifenförmige Mittenabstützung (nicht gezeigt)
definiert. Der ringförmige
Rohrkörper 62 kann
aus einen biokompatiblen Polymermaterial, wie beispielsweise Pebax® oder
Nylon®,
geformt sein. Die Mittenabstützung
ist bevorzugt aus mehrdrähtigem Nitinol® geformt,
das von einem gecrimpten Kanülenrohr
zusammengehalten wird. Die mehrdrähtige Nitinol®-Struktur
ist mit einem Rohr ummantelt, das aus Pebax® oder
einem anderen, geeigneten Material geformt ist, und die Ränder des
Rohrs sind mittels eines Klebstoffs mit der mehrdrähtigen Nitinol®-Struktur verbunden.
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Die
Schleifenstruktur 60 ist an dem distalen Ende des Katheterkörpers 58 von
einer Halteanordnung 57 gehalten, die es ermöglicht,
dass die Schleifenstruktur relativ zu dem Katheterkörper schwenkt. Insbesondere
auf 5C bezugnehmend weist die Halteanordnung 57 ein
erstes Rohrelement 59 mit einer Öffnung 61 und ein
zweites Rohrelement 63 auf, das mit dem ersten Rohrelement
derart verbunden ist, dass das Lumen des zweiten Rohrelements zu der Öffnung fluchtet.
Die Schleifenstruktur 60 verläuft durch das erste Rohrelement 59 hindurch.
Ein drittes Rohrelement 65 ist an dem ersten Rohrelement 59 befestigt
und erstreckt sich über
dessen proximales Ende hinaus. Die Rohrelemente 59, 63 und 65 sind bevorzugt
Nitinol®-
oder Rostfreier-Stahl-Kanülenrohre,
die miteinander verlötet
sind. Das dritte Rohrelement ist in den Katheterkörper 58 eingesetzt
und dann daran mittels eines Klebstoffs, Schweißungen oder anderer, geeigneter
Einrichtungen befestigt.
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Der
ringförmige
Rohrkörper 62 weist
eine Öffnung 64 auf,
durch welche hindurch Stromleiterdrähte (nicht gezeigt) für die Elektroden 22 und
Temperatursensoren (nachstehend unter Bezugnahme auf die 3B und 3C diskutiert)
an der Schleifenstruktur 60 von dem Lumen des Katheterkörpers 58 aus
in die Schleifenstruktur verlaufen. Die Stromleiterdrähte, welche
in einer flexiblen Isolationsstruktur aufgenommen sein können, verlaufen
zwischen der Mittenabstützung
und der Innenfläche
des ringförmigen
Rohrkörpers 62.
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Die
exemplarische Sonde 56 kann gemeinsam mit einer Sonde,
die eine expandierbare Drückstruktur
aufweist, in der beispielsweise in 2 dargestellten
Weise durch die Hülse 30 hindurch
in einen Patienten eingeführt
werden. In jenen Fällen,
in denen die Sonden separat einzuführen sind, kann eine Hülse 66 vorgesehen
sein, die ausreichend steif ist, so dass sie die Schleifenstruktur
zusammenfaltet.
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Eine
andere exemplarische Sonde gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung ist in 6 dargestellt
und allgemein durch das Bezugszeichen 68 repräsentiert.
Auch hier hält
eine Schleifenstruktur 60, die einen ringförmigen Rohrkörper 62,
der aus einem biokompatiblen Polymermaterial, wie beispielsweise
Pebax® oder
Nylon®, geformt
ist, und eine innere, schleifenförmige
Mittenabstützung
(nicht gezeigt) aufweist, eine Mehrzahl von Elektroden 22 oder
andere Wirkelemente. Die Schleifenstruktur 60 ist an einem
Katheterkörper 70 gehalten,
der einen proximalen Abschnitt, der an einem Handgriff (nicht gezeigt)
befestigt ist, und einen vorgeformten, gekrümmten, distalen Abschnitt 72 mit einer
u-förmigen
Biegung aufweist. Die Schleifenstruktur 60 ist mittels
einer Halteanordnung 57 an dem distalen Ende des gekrümmten, distalen
Abschnitts 72 befestigt und ist derart angeordnet, dass sie
in einer Ebene liegt, die senkrecht (oder nahezu senkrecht) zu der
Längsachse
des Katheterkörpers 70 ist.
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IV. Korbförmige, expandierbare
Drückstrukturen
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Eine
Anzahl von exemplarischen, korbförmigen,
expandierbaren Drückstrukturen
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 1, 2 und 7–9 beschrieben.
Jede kann in der in den 1, 2 und 12A beschriebenen Weise in Kombination mit Schleifenstrukturen
aufweisenden Sonden verwendet werden, wie beispielsweise jenen,
die oben unter Bezugnahme auf die 3A–6 beschrieben
sind. Ein Vorteil der korbförmigen,
expandierbaren Drückstrukturen
besteht darin, dass sie nicht den Fluss von Fluid durch eine Öffnung (wie
beispielsweise Blut durch die Pulmonalvene hindurch) versperren
werden, wenn die Drückstruktur
die Schleifenstruktur gegen das Gewebe in der oder um die Öffnung herum
drückt.
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Die
expandierbare Drückstruktur 18 an
der exemplarischen Sonde 16, die in den 1 und 2 dargestellt
ist, ist eine Korbstruktur, die eine Mehrzahl von flexiblen Rippen 26 aufweist.
Die Rippen 26 sind aus einem elastischen, biologisch inerten Material,
wie beispielsweise Nitinol®-Metall, rostfreiem Stahl oder Silikonkautschuk,
geformt. Basiselemente 74 und 76 befestigen die
Rippen an dem Katheterkörper 24 in
einem elastischen, vorgespannten, radial expandierten Zustand. Die
Rippen 26 werden sich in die in 2 dargestellte
Form verformen, wenn die Korbstruktur 18 in die Hülse 30 eingeführt wird.
Der Katheterkörper 24 ist
bevorzugt aus einem biokompatiblen, thermoplastischen Material geformt, wie
beispielsweise einem Pebax®-und-rostfreier-Stahl-umflochten-Verbundwerkstoff.
Das proximale Ende des Katheterkörpers
kann an einem Handgriff (nicht gezeigt) befestigt sein. Die Korbstruktur 18 ist
im Wesentlichen gleich zu jener des Constellation®-Vermessungskorbes,
der von EP Technologies, Inc. hergestellt wird, obwohl ihm die zu
Vermessungskörben
gehörenden
Elektroden und Signalleitungen fehlen.
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Die
exemplarische, korbförmige
Drückstruktur 18,
die in den 1 und 2 dargestellt
ist, ist in der Form ein Ellipsoid. Andere Formen können auch
vorgesehen sein. Beispielsweise weist die in 7 dargestellte,
exemplarische Sonde 78 eine Korbstruktur 80 auf,
die von Rippen 82 geformt ist, die eine geringfügig anders
vorgespannte Form als jene aufweisen, die in 1 dargestellt
sind. Die Mittelabschnitte der Rippen 82 sind relativ flach
und die Längsenden
sind in die proximale und in die distale Richtung gebogen. Dies
gibt der Korbstruktur 80 eine Form, die einem Sphäroid ähnelt. Eine
andere exemplarische Sonde, welche allgemein durch das Bezugszeichen 84 repräsentiert
ist, ist in 8 dargestellt. Hier weist der
Korb 86 eine Mehrzahl von Rippen 88 auf, die derart
geformt sind, dass der Korb einen konischen Abschnitt 90 und
einen Aufweitungsabschnitt 92 aufweist. Solch eine Konfiguration
ist insbesondere nützlich
zum Zentrieren der Schleifenstruktur und zum Aufrechterhalten von
Gewebekontakt. Die in 9 dargestellte, exemplarische
Sonde 94 weist eine Korbstruktur 96 mit noch einer
anderen Form auf. Die Rippen 98 bei der Korbstruktur 96 sind derart
geformt, dass die Korbstruktur eine distal weisende Trichterform
aufweist. Diese Konfiguration ist nützlich zum Gewährleisten
von Gewebekontakt. Es ist zu bemerken, dass die dargestellten und
beschriebenen Formen lediglich Beispiele für bevorzugte Formen sind und
dass jede geeignete Form verwendet sein kann.
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Jede
der in den 1, 2 und 7–9 dargestellten,
exemplarischen Korbstrukturen weist vier Rippen auf, die symmetrisch
mit Abstand um die Längsachse
der Sonden herum angeordnet sind. Nichtsdestotrotz kann die Anzahl
von Rippen angepasst werden, und die Rippen können asymmetrisch angeordnet
sein, wie es Anwendungen erfordern.
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Der
Maximaldurchmesser (oder die Breite in einem nicht kreisrunden Querschnitt)
der korbförmigen
Drückstrukturen
sollte geringfügig
größer als
der der Schleifenstruktur sein, mit welcher sie verwendet werden.
Bei beispielsweise einer Pulmonalvenen-Anwendung sollte der Maximaldurchmesser
zwischen etwa 1,5 cm und etwa 4,5 cm sein.
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Die
in den 1, 2 und 7–9 dargestellten,
exemplarischen Sonden weisen Anker 28 auf, die die Drückstrukturen
relativ zu den damit verwendeten Schleifenstrukturen zentrieren
und die ferner die Drückstrukturen
und die Schleifenstrukturen relativ zu der Pulmonalvene oder einer
anderen Körperöffnung zentrieren.
Die Anker 28 können
ferner dazu verwendet sein, diagnostische und/oder therapeutische
Einrichtungen zu halten. Wie beispielsweise in 7 dargestellt,
kann der Anker 28 dazu verwendet sein, einen relativ kleinen
Vermessungskorb 100 zu halten, der beispielsweise die Pulmonalvene
nach einer Koagulationsprozedur vermessen kann, um zu bestimmen,
ob eine heilende Läsion
ausgebildet wurde. Dies beseitigt die Notwendigkeit dafür, die zum
Erzeugen der Läsion
verwendete Einrichtung, wie beispielsweise eine Schleifenstruktur,
zu entfernen, so dass eine Diagnoseeinrichtung geeignet positioniert
werden kann. Die Länge des
Ankers 28 wird gemäß der beabsichtigten
Anwendung variieren. Bei beispielsweise einer Pulmonalvenen-Anwendung
wird der Anker 28 etwa 2 cm bis etwa 5 cm in der Länge sein.
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Obwohl
andere Konfigurationen vorgesehen sein können, weist der in 7 dargestellte,
exemplarische Korb 100 vier Rippen 102 auf, und
jede Rippe hält
ein Paar von Elektroden 104. Obwohl ein wenig kleiner (etwa
30 mm im Durchmesser), würde solch
ein Korb dem Constellation®-Vermessungskorb ähneln, der von EP Technologies,
Inc. hergestellt wird. Wie beispielsweise in 8 dargestellt,
kann stattdessen eine Einzelelektrode 106 (oder ein bipolares
Elektrodenpaar) zum Vermessen und für andere, diagnostische oder
therapeutische Zwecke von den Ankern 28 gehalten sein.
Die Elektrode(n) 106 ist für fluoroskopische Bildgebungszwecke
bevorzugt strahlenundurchlässig.
Die Elektroden 104 und 106 sind mit separaten
Stromleiterdrähten
(nicht gezeigt) gekoppelt, die sich in üblicher Weise durch ein Lumen
hindurch zum proximalen Ende des Katheterkörpers hin erstrecken.
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Ein üblicher
Katheterhandgriff 108 (7) kann
in Verbindung mit jeder der exemplarischen Sonden verwendet sein,
die korbförmige,
expandierbare Drückstrukturen
halten. In jenen Fällen,
in denen die Sonde eine diagnostische oder eine therapeutische Einrichtung
aufweist, können
deren Stromleiterdrähte
an eine Leiterplatte in dem Handgriff angeschlossen sein, die über eine
Anschlussbuchse 110 mit einem geeignetem, elektrischen
Verbinder zusammengepasst werden kann.
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V. Expandierbare Drückstrukturen
vom aufblasbaren Typ
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Eine
Anzahl von exemplarischen, expandierbaren Drückstrukturen vom aufblasbaren
Typ werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 10A–14 beschrieben.
Jede kann in der nachstehend unter Bezugnahme auf 12B beschriebenen Weise in Kombination mit Schleifenstrukturen
aufweisenden Sonden verwendet werden, wie jenen, die oben unter
Bezugnahme auf die 3A–6 beschrieben
wurden.
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Wie
beispielsweise in den 10A und 11 dargestellt,
weist eine exemplarische Sonde 112 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung einen flexiblen Katheterkörper 114 auf,
der aus einem biokompatiblen, thermoplastischen Material geformt
sein kann, wie beispielsweise umflochtenem oder unumflochtenem Pebax® (Polyether-Block-Amid),
Polyethylen oder Polyurethan. Das proximale Ende des Katheterkörpers 114 ist
an einem Handgriff 116 befestigt. Eine expandierbare Drückstruktur 118 vom
aufblasbaren (und ablassbaren) Typ ist in der Nähe von dessen distalen Ende
mit dem Katheterkörper 114 verbunden
und um diesen herum angeordnet. Die aufblasbare Drückstruktur 118 kann
mit einer isotonischen Salzlösung oder
anderen, biokompatiblen Fluiden aufgeblasen werden. Das Fluid wird
dem Katheterkörper 114 durch
einen Infusions/Ventilations-Anschluss 120 hindurch
unter Druck zugeführt.
Das unter Druck stehende Fluid bewegt sich durch ein Fluidlumen 122 in dem
Katheterkörper 114 und
eine in der aufblasbaren Drückstruktur
angeordnete Öffnung 124 hindurch
in die und aus der aufblasbaren Drückstruktur 118. Um die
aufblasbare Drückstruktur 118 in
der in 10A dargestellten Expandiert-Ausrichtung
zu halten, wird der Druck aufrechterhalten. Der Druck sollte relativ gering
(weniger als 5 Psi) sein und wird gemäß dem gewünschten Befüllniveau, der Festigkeit der
verwendeten Materialien und dem gewünschten Grad an Flexibilität variieren.
Das Fluid kann aus der aufblasbaren Drückstruktur 118 entfernt
werden, indem an den Infusions/Ventilations-Anschluss 120 eine Saugkraft
angelegt wird.
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Für Anwendungen,
die mit dem Erzeugen von Läsionen
in der oder um die Pulmonalvene herum zusammenhängen, ist die exemplarische,
aufblasbare Drückstruktur 118 bevorzugt
etwa 3 cm bis etwa 5 cm von der distalen Spitze des Katheterkörpers 114 angeordnet
und ist der Durchmesser (oder die Breite in einem nicht kreisrunden
Querschnitt) zwischen etwa 2,3 mm und 5 mm im Zusammengefallen-Zustand
und zwischen etwa 1,5 cm und etwa 4,5 cm im Aufgeblasen-Zustand.
Geeignete Materialien für
die aufblasbare Drückstruktur 118 umfassen relativ
elastische, biokompatible Materialien, die der während einer Koagulationsprozedur
von den Elektroden an einer Schleifenstruktur erzeugten Wärme widerstehen
können.
Geeignete Materialien umfassen Silikon, Pebax®, C-Flex® und
Latex®.
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Sonden
mit expandierbaren Drückstrukturen vom
aufblasbaren Typ werden bevorzugt, obwohl nicht notwendigerweise,
durch eine Hülse
hindurch zu dem Zielbereich hin vorgeschoben. Wie beispielsweise
in den 12A und 12B dargestellt,
kann eine Sonde 112'' derart eingerichtet
sein, dass sie über
einen Führungsdraht 121 sowie
durch eine Hülse 123 hindurch
vorgeschoben werden kann. Hier wird der Katheterkörper 114' ein zentrales
Führungsdraht-Lumen 126 und
ein versetztes Fluidlumen 122' aufweisen. Das zentrale Führungsdraht-Lumen 126, welches
in jede der in dieser Anmeldung offenbarten, expandierbaren Drückstrukturen
integriert sein kann, weist eine Vielzahl anderer Verwendungen auf.
Beispielsweise kann auch eine Steuereinrichtung, wie beispielsweise
ein Stylet oder ein steuerbarer Katheter, in das Führungsdraht-Lumen 126 eingeführt sein und
verwendet werden, um die Sonde zu der Pulmonalvene oder einem anderen
Zielgewebebereich hinzusteuern. Ferner kann ein Vermessungskatheter durch
das Führungsdraht-Lumen 126 hindurch
eingeführt
werden. Das zentrale Führungsdraht-Lumen 126 kann
verwendet werden zum Injizieren von Kontrastmaterial in einen Zielgewebebereich,
wie beispielsweise die Pulmonalvene, so dass während einer Fluoroskopie ein
Konturbild des Bereichs sichtbar gemacht werden kann.
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Ganz
wie die exemplarischen Sonden mit korbförmigen Drückstrukturen, die in den 1, 2 und 7–9 dargestellt
sind, weisen die exemplarischen Sonden, die in den 10A–12B dargestellt sind, einen Anker 128 auf,
der distal der aufblasbaren Drückstruktur 118 angeordnet
ist. Der Anker 128 kann verwendet werden zum Zentrieren
der Drückstruktur
relativ zu den damit verwendeten Schleifenstrukturen und zum Zentrieren der
Drückstruktur
und der Schleifenstrukturen relativ zu der Pulmonalvene oder einer
anderen Körperöffnung.
Der Anker 128 kann ferner verwendet werden zum Halten von
diagnostischen und/oder therapeutischen Einrichtungen, wie beispielsweise
dem relativ kleinen Vermessungskorb 100 (Sonde 112 in 10A), einer Einzelelektrode 106 (Sonde 112' in 10B) oder einem Paar von Elektroden 106 (Sonde 112'' in 12A),
welche vor und nach Koagulationsprozeduren verwendet werden können. Hier wird
der Katheterkörper 114 mit
einem Leitungslumen 125 für Stromleiterdrähte 127 und
dem Handgriff 116 versehen sein, welcher in 10A dargestellt ist und welcher mit einer Leiterplatte
und einer Anschlussbuchse 129 versehen sein wird.
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Wie
beispielsweise in 12A dargestellt, kann die aufblasbare
Drückstruktur 118 dazu
verwendet werden, die Schleifenstruktur 14 und die Elektroden 22 gegen
das Ostium einer Pulmonalvene zu drücken. Die aufblasbare Drückstruktur 118 wird
sich an die Schleifenstruktur 14 anpassen und sich um diese
herum verformen, wenn die Schleifenstruktur gegen das Gewebe gedrückt wird,
wodurch die Elektroden 22 thermisch und elektrisch von
dem zirkulierenden Blut isoliert werden. Dies reduziert die Anforderungen
bezüglich
eines Konvektionskühlens und
der Systemleistung, da die Wärmemenge,
die von dem Gewebe und den Elektroden 22 in das Blut fliest,
wie auch der Betrag an Leistung, der direkt in das Blut gegeben
wird, reduziert sind. Beim In-vitro-Testen war beispielsweise die
temperaturgesteuerte Leistung, die erforderlich ist zum Koagulieren von
Gewebe mit einer salzgefüllten,
aufblasbaren, über
die Elektroden gepressten Latex®-Drückstruktur,
etwa 1/3 der Leistung, die erforderlich ist zum Koagulieren von
Gewebe ohne die aufblasbare Drückstruktur.
Die Verwendung der aufblasbaren Drückstruktur 118 erhöht ferner
die Genauigkeit von Spitzen-Gewebetemperatur-Messungen.
Die Differenz zwischen der heißesten
Gewebetemperatur und den an den Elektroden erfassten Temperaturen
ist reduziert, da die Temperaturgradienten in der Nähe der Elektroden
reduziert sind.
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Die
exemplarische, aufblasbare Drückstruktur 118 weist
eine im Wesentlichen sphärische
Form auf. Andere Formen können
auch vorgesehen sein. Wie beispielsweise in den 13–15 dargestellt,
weist eine Sonde 130 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung eine kleeblattförmige, aufblasbare Drückstruktur 132 mit
vier sich radial erstreckenden Elementen 134 auf, die an
einer zylindrischen Basis 136 befestigt sind. Jedes der
sich radial erstreckenden Elemente weist einen Einlass 138 auf.
Die zylindrische Basis 136 hält die Drückstruktur 132 an
einem Katheterkörper 140, der
ein zentrales Fluidlumen 142 und vier Öffnungen 144 aufweist,
die zu den Einlässen 138 fluchten.
Der Katheterkörper 140 weist
ferner einen Anker 146 auf, der distal der Drückstruktur 132 angeordnet
ist.
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Die
Kleeblattform ermöglicht
es, dass die Sonde 130 in der in 15 dargestellten
Weise relativ zu einer Sonde angeordnet wird, die eine Schleifenstruktur
hält, wie
beispielsweise der Sonde 12, die oben unter Bezugnahme
auf 3A beschrieben wurde. Dies resultiert in einer
Gesamtvorrichtung (d.h. einer, die eine Sonde mit einer Schleifenstruktur und
eine Sonde mit einer Drückstruktur
aufweist), die kompakter ist als diejenige, die mit der aufblasbaren Drückstruktur
erzielt wird, die in 10A dargestellt ist. Die Kleeblattform
ist ferner dahingehend vorteilhaft, dass die Drückstruktur nicht den Fluss
eines Fluids durch eine Öffnung
(wie beispielsweise Blut durch die Pulmonalvene hindurch) versperren
wird, wenn die Drückstruktur
die Schleifenstruktur gegen das Gewebe in der oder um die Öffnung herum drückt.
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Noch
andere Formen, wie beispielsweise eine Tränenform, eine Zylinderform
oder ein gestrecktes Umdrehungsellipsoid, können ebenfalls vorgesehen sein,
wenn Anwendungen es erfordern. Es ist zu bemerken, dass die dargestellten
und beschriebenen Formen lediglich Beispiele für bevorzugte Formen sind und
dass jede geeignete Form verwendet sein kann.
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VI. Hülsen mit expandierbaren Drückstrukturen
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Wie
im Obigen unter Bezugnahme auf 2 diskutiert,
können
Schleifenstrukturen aufweisende Sonden durch eine Hülse hindurch
zu einem Zielgewebebereich hin vorgeschoben werden. Eine expandierbare
Struktur kann dann dazu verwendet werden, die Schleifenstruktur
in Kontakt mit dem Gewebe zu drücken.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung ist die expandierbare Drückstruktur
im Gegensatz dazu, dass sie an eine separate Sonde montiert ist,
die sich durch die Hülse
hindurch bewegt, ein Teil der Hülse
selbst.
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Wie
beispielsweise in den 16 und 17 dargestellt,
weist eine Hülse 148 gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung einen Hauptkörperabschnitt 150,
der sich zum proximalen Ende der Hülse hin erstreckt und der den
körperlichen
Hauptteil dieser in Anspruch nimmt, sowie einen expandierbaren Abschnitt 152 auf.
Der expandierbare Abschnitt 152 ist mit einer Mehrzahl von
Schlitzen 154 ausgebildet, die den expandierbaren Abschnitt
in eine Mehrzahl von Armen 156 unterteilen, die die Drückstruktur
formen. Solch eine Drückstruktur
wird den Fluss eines Fluids durch eine Öffnung (wie beispielsweise
Blut durch die Pulmonalvene hindurch) hindurch nicht versperren,
wenn die Drückstruktur
die Schleifenstruktur gegen das Gewebe in der oder um die Öffnung herum
drückt.
Die exemplarische Hülse 148 weist
ferner einen Anker 158 auf.
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Der
expandierbare Abschnitt 152 der exemplarischen Hülse 148 kann
durch Bewegen des Hauptkörperabschnitts 150 und
des Ankers 158 relativ zueinander zwischen den in 16 dargestellten Zusammengefallen-Zustand
und den in 17 dargestellten Expandiert-Zustand
getrieben werden. Beispielsweise kann der Anker 158 in
Position gehalten werden, während
der Hauptkörperabschnitt 150 in
die distale Richtung bewegt wird, oder kann alternativ der Anker
in die proximale Richtung bewegt werden, während der Hauptkörperabschnitt
in Position gehalten wird (wie gezeigt).
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Ein
innerer Rohrkörper 160,
welcher mit dem Anker 158 verbunden ist, ermöglicht es
dem Arzt, den Anker entweder in Position zu halten oder diesen in
die proximale Richtung zu bewegen. Der distale Abschnitt des inneren
Rohrkörpers 160 ist
durch die Verwendung eines Klebers oder anderer, geeigneter Verbindungstechniken
an dem Anker 158 befestigt. In dem inneren Rohrkörper 160 sind
keine Schlitze ausgebildet. Alternativ kann der innere Rohrkörper 160 gegen
einen Ankerring, der in den Anker 158 eingebettet ist,
und ein Ziehseil oder ein Stylet ausgetauscht sein, das mit dem
Ankerring verbunden ist und das sich zu dem proximalen Ende des
Hauptkörperabschnitts 150 hin
erstreckt. Das Stylet sollte steif genug sein, so dass es dem Arzt
ermöglicht
ist, den Anker 158 in die distale Richtung zu drücken.
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Sobald
der expandierbare Abschnitt 152 in den Expandiert-Zustand
gebracht wurde, der in 17 dargestellt ist, kann er
dazu verwendet werden, eine eine Elektrode haltende Schleifenstruktur, wie
beispielsweise die Schleifenstruktur 60 an der exemplarischen
Sonde 68, in Kontakt mit Gewebe zu drücken.
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Die
exemplarische Hülse 148 ist
bevorzugt aus einem glatten Rohrkörper geformt, der aus einem Pebax®-und-rostfreier-Stahl-umflochten-Verbundwerkstoff
oder unumflochtenen Pebax® besteht. Der innere Rohrkörper 160 kann
aus gleichen Materialien geformt sein. Die Arme 156 können, wenn
Anwendungen es erfordern, Verstärkungsstrukturen,
wie beispielsweise aus Nitinol® und/oder anderen, elastischen
Materialien geformte Rippen, aufweisen. Die Arme 156 können ferner
eine Rillung aufweisen, bevorzugt in der Nähe ihrer Mittelpunkte, um ein
passendes Biegen zu gewährleisten.
Der Durchmesser der Hülse
und des expandierbaren Abschnitts 152 wird gemäß der Anwendung
variieren. Bei beispielsweise Pulmonalvenen-Anwendungen ist die
Hülse bevorzugt
zwischen etwa 3,3 mm und etwa 6,2 mm im Außendurchmesser und weist einen
Innendurchmesser von zwischen etwa 2,6 mm und etwa 5,5 mm auf. Der
Expandiert-Durchmesser des expandierbaren Abschnitts 152 sollte
zwischen etwa 1,5 cm und etwa 4,5 cm sein.
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Nun
den 18–21 zugewandt
ist eine Hülse 162 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
einer vorliegenden Erfindung mit einer aufblasbaren Drückstruktur 164 versehen,
die nahe dem distalen Ende eines Rohrkörpers 166 montiert
ist. Der Rohrkörper 166 weist
ein zentrales Lumen 168 zum Hindurchführen einer Sonde, die eine
Schleifenstruktur oder eine andere Einrichtung hält, ein Fluidlumen 170 und
einen distalen Abschnitt auf, der einen Anker 172 definiert.
Fluid, wie beispielsweise Wasser, eine isotonische Salzlösung oder
andere biokompatible Fluide, wird unter Druck dem Fluidlumen 170 zugeführt und
tritt durch eine Öffnung 174 hindurch,
die in der aufblasbaren Drückstruktur
angeordnet ist, in die aufblasbare Drückstruktur 164 ein.
Um die aufblasbare Drückstruktur 164 in
der Expandiert-Ausrichtung, die in den 19 und 20 dargestellt
ist, zu halten, wird der Druck aufrechterhalten. Der Druck sollte
relativ gering sein (weniger als 5 Psi) und wird gemäß dem gewünschten
Befüllniveau,
der Festigkeit der verwendeten Materialien und dem gewünschten
Grad an Flexibilität
variieren. Das Fluid kann aus der aufblasbaren Drückstruktur 164 entfernt
werden, indem an das Fluidlumen 170 eine Saugkraft angelegt
wird.
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Die
aufblasbare Drückstruktur 164 ist
an Verbindungsbereichen 176 und 178, die einwärts des proximalen
und des distalen Endes der Drückstruktur angeordnet
sind, an dem Rohrkörper 166 befestigt. Infolgedessen
weist die exemplarische, aufblasbare Drückstruktur 164 eine
im Wesentlichen elliptisch-ringförmige
Form auf. Alternativ und wie beispielsweise in den 22 und 23 dargestellt
ist eine Sonde 180 gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
mit einer aufblasbaren Drückstruktur 182 versehen,
die einen trichterförmig
nach außen
auf geweiteten Mittelabschnitt und ein proximales und ein distales
Ende aufweist, welche mittels Verbindungsbereichen 176 und 178 an
dem Rohrkörper 166 befestigt
sind. Andere Formen, wie beispielsweise eine sphärische Form, eine Tränenform,
eine Zylinderform, eine Kleeblattform oder ein gestreckter Umdrehungsellipsoid,
können
ebenfalls verwendet sein.
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Der
Rohrkörper 166 kann
aus einem biokompatiblen, thermoplastischen Material, wie beispielsweise
umflochtenem oder unumflochtenem Pebax® (Polyether-Block-Amid),
Polyethylen oder Polyurethan, geformt sein und ist bevorzugt etwa
3,3 mm bis etwa 6,2 mm im Durchmesser. Die aufblasbaren Drückstrukturen 164 und 182 können aus
relativ elastischen, biokompatiblen Materialien, wie beispielsweise
Silikon oder C-Flex®, geformt sein, die der während einer
Koagulationsprozedur von den Elektroden an einer Schleifenstruktur
erzeugten Wärme widerstehen
können.
Die aufblasbaren Drückstrukturen 164 und 182 sind
ferner bevorzugt etwa 3 cm bis etwa 5 cm von der distalen Spitze
des Rohrkörpers 166 angeordnet.
Ihr Durchmesser (oder die Breite in einem nicht kreisrunden Querschnitt)
ist zwischen etwa 2,3 mm und etwa 5 mm im Zusammengefallen-Zustand
und zwischen etwa 15 mm und etwa 45 mm im Aufgeblasen-Zustand.
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Wie
beispielsweise in 24 dargestellt, können die
in den 18–23 dargestellten,
exemplarischen Hülsen
in Verbindung mit einem Handgriff 184 verwendet werden,
der einen Infusions/Ventilations-Anschluss 186 aufweist,
der mit dem Fluidlumen 170 wirkverbunden ist. Der Handgriff 184 weist ferner
einen Sondenanschluss 188 und ein Lumen 190 auf,
die zu dem zentralen Lumen 168 in dem Rohrkörper 166 fluchten.
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VII. Elektroden, Temperaturerfassung
und Leistungssteuerung
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Bei
jeder der in den 3A–6 dargestellten,
exemplarischen Schleifenstrukturen sind die Wirkelemente eine Mehrzahl
von mit Abstand voneinander angeordneten Elektroden 22.
Ferner ist, obwohl Elektroden und Temperatursensoren nachstehend
zusammen mit der in den 3A–3C dargestellten,
exemplarischen Sonde diskutiert werden, die Diskussion auf alle
hierin offenbarten Schleifenstrukturen anwendbar.
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Die
mit Abstand voneinander angeordneten Elektroden 22 weisen
bevorzugt die Form von gewickelten, spiralförmigen Spulen auf. Die Spulen
sind aus elektrisch leitfähigem
Material, wie einer Kupferlegierung, Platin oder rostfreiem Stahl,
oder Zusammensetzungen hergestellt, wie beispielsweise gezogen-gefülltem Rohrmaterial
(zum Beispiel einem Kupferkern mit einem Platinmantel). Das elektrisch leitfähige Material
der Spulen kann ferner mit Platin-Iridium oder Gold ummantelt sein,
um dessen Leiteigenschaften und Biokompatibilität zu verbessern. Eine bevorzugte
Spulenelektrode ist in dem US-Patent
Nr. 5,797,905 offenbart. Die Elektroden 22 sind elektrisch
mit separaten Leitungen 192 (3B) gekoppelt,
um Koagulationsenergie zu ihnen hinzuleiten. Die Leitungen verlaufen
in üblicher
Weise durch ein sich durch den Katheterkörper 20 erstreckendes Lumen
hindurch zu einer Leiterplatte in dem Handgriff 33 hin,
wo sie elektrisch mit einem Verbinder gekoppelt sind, der in einer
Anschlussbuchse 194 an dem Handgriff aufgenommen ist. Der
Verbinder schließt
eine HF-Koagulationsenergie-Quelle an.
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Als
eine Alternative können
die Elektroden die Form von massiven Ringen aus leitfähigem Material,
wie Platin, aufweisen oder können
ein leitfähiges Material
aufweisen, wie Platin-Iridium oder Gold, das unter Verwendung üblicher
Beschichtungstechniken oder eines ionenstrahlunterstützten Aufdampf(IBAD)-Prozesses
auf die Einrichtung beschichtet wird. Für eine bessere Haftung kann
eine Grundschicht aus Nickel oder Titan aufgebracht sein. Die Elektroden
können
auch die Form von spiralförmigen
Bändern
aufweisen. Die Elektroden können auch
mit einer leitfähigen
Tintenmischung ausgebildet sein, die auf einen nicht leitfähigen Rohrkörper tampongedruckt
ist. Eine bevorzugte, leitfähige
Tintenmischung ist eine silberbasierte, flexible, haftende, leitfähige Tinte
(Polyurethan-Bindemittel), jedoch können auch andere metallbasierte,
haftende, leitfähige
Tinten, wie beispielsweise platinbasierte, goldbasierte, kupferbasierte
usw., verwendet werden, um Elektroden auszubilden. Solche Tinten
sind flexibler als epoxidbasierte Tinten.
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Die
flexiblen Elektroden 22 sind bevorzugt etwa 4 mm bis etwa
20 mm in der Länge.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
sind die Elektroden 12,5 mm in der Länge mit 1 mm bis 3 mm Zwischenraum, was
in dem Erzeugen von kontinuierlichen Läsionsmustern in Gewebe resultiert,
wenn Koagulationsenergie gleichzeitig zu benachbarten Elektroden
zugeführt
wird. Für
starre Elektroden kann die Länge
der jeweiligen Elektrode von etwa 2 mm bis etwa 10 mm variieren.
Ein Verwenden mehrerer starrer Elektroden, die jeweils länger als
etwa 10 mm sind, wirkt sich negativ auf die Gesamtflexibilität der Einrichtung aus,
wohingegen Elektroden mit Längen
von weniger als etwa 2 mm nicht konsistent die gewünschten, kontinuierlichen
Läsionsmuster
ausbilden.
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Der
Abschnitt der Elektroden, der nicht dafür vorgesehen ist, Gewebe zu
kontaktieren (und dem Blutvorrat ausgesetzt ist), kann mittels einer
Vielzahl von Techniken mit einem Material abgedeckt werden, das
bevorzugt elektrisch und thermisch isolierend ist. Dies verhindert
die Übertragung
von Koagulationsenergie direkt in den Blutvorrat hinein und leitet
die Energie direkt in Richtung zu dem und in das Gewebe. Es verhindert
ferner eine wärmebedingte
Beschädigung
der Drückstrukturen.
Beispielsweise kann eine Schicht von UV-Kleber (oder einem anderen Kleber) auf
vorausgewählte
Abschnitte der Elektroden gestrichen sein, um die Abschnitte der
Elektroden zu isolieren, die nicht dafür bestimmt sind, Gewebe zu
kontaktieren. Es können
auch Abscheidungstechniken durchgeführt werden, um eine leitfähige Fläche nur auf
jenen Abschnitten der Vorrichtung anzuordnen, die dafür bestimmt
sind, Gewebe zu kontaktieren. Alternativ kann eine Beschichtung
ausgebildet werden, indem die Elektroden in PTFE-Material getaucht
werden.
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Die
Elektroden können
in einem Unipolar-Modus betrieben werden, in dem die von den Elektroden
ausgegebene Weichgewebe-Koagulationsenergie durch eine indifferente
Pflasterelektrode (nicht gezeigt) hindurch zurückgeführt wird, die extern an der
Haut des Patienten angebracht ist. Alternativ können die Elektroden in einem
Bipolar-Modus betrieben werden, in dem von einer oder mehreren Elektroden
ausgegebene Energie durch andere Elektroden hindurch zurückgeführt wird.
Der Betrag an Leistung, der zum Koagulieren von Gewebe erforderlich
ist, schwankt von 5 bis 150 W.
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Wie
beispielsweise in 3C dargestellt, kann eine Mehrzahl
von Temperatursensoren 196, wie beispielsweise Thermoelementen
oder Thermistoren, an, unter, angrenzend an die Längs-Endränder von
oder inmitten der Elektroden 22 angeordnet sein. Bevorzugt
sind die Temperatursensoren 196 an den Längsrändern der
Elektroden 22 auf der distal weisenden Seite der Schleifenstruktur 14 angeordnet. Bei
einigen Ausführungsformen
kann ferner ein Referenz-Thermoelement vorgesehen sein. Für Temperatursteuerungszwecke
werden Signale von den Temperatursensoren über Leitungen 198 (3A),
die ebenfalls mit der zuvor genannten Leiterplatte in dem Handgriff
gekoppelt sind, an die Koagulationsenergiequelle übertragen.
Geeignete Temperatursensoren und Steuervorrichtungen, welche basierend
auf einer erfassten Temperatur die Leistung zu den Elektroden steuern,
sind in den US-Patent Nrn. 5,456,682; 5,582,609 und 5,755,715 offenbart.
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Die
Temperatursensoren 196 sind bevorzugt in einem linearen
Kanal 200 angeordnet, der in dem distalen Element 34 ausgebildet
ist. Der lineare Kanal 200 gewährleistet, dass die Temperatursensoren 196 direkt
dem Gewebe zugewandt sein werden und in linearer Weise angeordnet
sind. Die dargestellte Anordnung resultiert in genaueren Temperaturlesungen,
was wiederum in einer besseren Temperatursteuerung resultiert. Als
solche wird die tatsächliche Gewebetemperatur
genauer der von dem Arzt an der Leistungssteuervorrichtung eingestellten
Temperatur entsprechen, wodurch dem Arzt eine bessere Steuerung
des Läsionserzeugungsprozesses
bereitgestellt ist und die Wahrscheinlichkeit reduziert ist, dass
embolische Materialien ausgebildet werden. Solch ein Kanal kann
in Verbindung mit irgendeiner der hierin offenbarten, Elektroden
(oder ein anderes Wirkelement) haltenden Strukturen vorgesehen sein.
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Schließlich können die
Elektroden 22 und die Temperatursensoren 196 eine
poröse
Materialbeschichtung aufweisen, welche durch ein elektrisiertes,
ionisches Medium hindurch Koagulationsenergie überträgt. Beispielsweise können, wie
in dem US-Patent Nr. 5,991,650 offenbart, die Elektroden und die Temperatursensoren
beschichtet sein mit Regeneratzellulose, Hydrogel oder Kunststoff
mit elektrisch leitfähigen
Komponenten. In Bezug auf Regeneratzellulose wirkt die Beschichtung
als eine mechanische Barriere zwischen den Operationsvorrichtungskomponenten,
wie beispielsweise Elektroden, was ein Eindringen von Blutzellen, Infektionserregern,
wie beispielsweise Viren und Bakterien, und großer biologischer Moleküle, wie
beispielsweise Proteinen, verhindert, wohingegen elektrischer Kontakt
zu dem menschlichen Körper
bereitgestellt wird. Die Regeneratzellulose-Beschichtung wirkt ferner
als eine biokompatible Barriere zwischen den Vorrichtungskomponenten
und dem menschlichen Körper,
wodurch die Komponenten nun aus Materialien hergestellt sein können, die
etwas toxisch sind (wie beispielsweise Silber oder Kupfer).
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Obwohl
die vorliegenden Erfindungen im Obigen in Bezug auf die bevorzugten
Ausführungsformen
beschrieben wurden, würden
einem Fachmann schnell zahlreiche Modifikationen und/oder Hinzufügungen zu
den oben beschriebenen, bevorzugten Ausführungsformen ersichtlich werden.
Der Umfang der vorliegenden Erfindung wird lediglich durch die nachstehend
dargelegten Ansprüche
beschränkt.