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Die
Erfindung betrifft Fotografie und Kameras und insbesondere Kameras
mit Hochfrequenz-Identifikationstranspondern.
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Seit
vielen Jahren werden Filmeinheiten und Kameras zu Identifikationszwecken
und zum Transport von Informationen über die Filmeinheit oder die Kamera
mit Kodierungen versehen. „Kodierung" ist hier sehr weit
gefasst als Merkmal physikalischer Medien für die Übertragung eines oder mehrerer
Informationsbits an eine Maschine zu verstehen. Der Begriff „Kodierung" schließt alphanumerischen
Text und andere Unterscheidungsmerkmale ein. So haben beispielsweise
Filmkassetten des Typs 135 (35 mm) auf der Außenseite des Filmkanisters
einen von elektrisch leitenden und nichtleitenden Teilflächen gebildeten "DX"-Kode. Dieser Film
verfügt
außerdem über optische
Strichkodes in Form latenter Bilder an den Seitenrändern des
Filmstreifens. Advanced Photo SystemTM Filmkassetten
haben magnetische Kodierungen auf dem Film und können optische Kodierungen zur
Bezeichnung von Druckformaten aufweisen. Weitere Kodierungen verschiedenster
Art sind vorgeschlagen worden.
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Viele
dieser Kodierungen haben jedoch den Nachteil, dass sie, wenn sie
einmal geschrieben worden sind, nicht mehr entfernt werden können. So
lassen sich zum Beispiel elektrisch leitende Teilflächen und
latente Bilder nicht löschen.
Andere Kodierungen, wie zum Beispiel magnetische Kodierungen, können problemlos überschrieben
werden, erfordern jedoch zum Auslesen und Beschreiben des Mediums einen
Zugriff auf das Medium mit geringem Abstand. So erfordern magnetische
Kodierungen beispielsweise einen mit geringem Abstand positionierten
Magnetkopf. Latente Bilder müssen
fotografisch bearbeitet werden. Sichtbare Kodes müssen so
positioniert werden, dass sie mindestens für Maschinenlesezwecke lesbar
sind und nicht ohne weiteres überschrieben
werden können.
US-A-4 806 958, David Momot und Ensley E. Townsend, offenbart eine
Mikrofilmkassette mit einem optischen Sender und Empfänger zum
Kommunizieren mit ähnlich
konfigurierten Ausrüstungen.
Die Kassette weist eine Schaltung auf, die Informationen in einen
elektronischen Speicher schreibt und aus diesem ausliest. Die Kassette
muss sich zum Lesen und Schreiben registerhaltig in einer geeigneten
Vorrichtung befinden.
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Hochfrequenz-Identifikationstransponder sind
weit verbreitet und in den verschiedensten Formen erhältlich.
Diese Vorrichtungen weisen einen nichtflüchtigen Speicher, wie zum Beispiel
ein im Transponder integriertes EEPROM(Electrically Erasable Programmable
Read-Only Memory)-Halbleiterelement
auf. In dem nichtflüchtigen
Speicher sind kodierte Daten gespeichert. Eingelegte Transponder
sind Identifikationstransponder, die eine im Wesentlichen flache
Form aufweisen. Die Antenne für
einen eingelegten Transponder wird als leitende Spur auf einen nichtleitenden
Träger
aufgedampft. Die Antenne hat die Form einer flachen Spule oder dergleichen.
Anschlussleitungen für
die Antenne werden ebenfalls aufgedampft, erforderlichenfalls mit Zwischenschichten.
Speicher- und gegebenenfalls Steuerungsfunktionen übernimmt
ein Chip, der auf dem Träger
befestigt und über
die Anschlussleitungen wirksam mit der Antenne verbunden ist. Eingelegte
Transponder sind als Schichten von Identifikationsanhängern und
-etiketts verwendet worden, um Kodierungen bereitzustellen, auf
die mit Abstand zugegriffen werden kann.
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Für die Implementierung
dieser Hochfrequenz-Identifikationstechnik gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Einige Ausführungsformen
werden in einem vom Institute of Electrical and Electronic engineers
(IEEE), New Jersey USA im Februar 1999 veröffentlichten Artikel mit dem
Titel "An overview
of back scattered radio frequency identification systems" beschrieben. Der
Artikel beschreibt sehr ausführlich
Leistungsmerkmale eines Basis-Station-Lesemoduls zum Lesen von Hochfrequenz-Identifikationsanhängern und
Leistungsmerkmale der Transponderantenne nach dem Prinzip passiver
Anhänger für die Erfassung
durch Rückstrahlung übermittelter Signale.
Die Verarbeitung wird ebenfalls kurz beschrieben. Weitere Implementierungen
werden in einem als Teil des beim IEEE Radio Frequency Integrated
Circuits Symposium 1997 vorgelegten Materials veröffentlichten
Artikel von John R. Tuttle mit dem Titel "Traditional and emerging technologies
and applications in the radio frequency identification (RFID) industry" beschrieben.
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Hochfrequenz-Transponder
sind für
den Einsatz in den verschiedensten kommerziellen Anwendungen beschrieben
worden. Verschiedene Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten für die Hochfrequenz-Identifikationstechnik
sind in dem oben genannten Artikel von Tutle beschrieben worden,
u.a.: Lossteuerung, Waffenleitsysteme, Fälschungssicherung, Bestandskontrolle,
Prozesssteuerung, als Fluggast-Gepäckabschnitte verwendete berührungslos oder
fern erfasste Chip-Karten und dergleichen. Ähnliche Anwendungen werden
in einem 1996 von der Institution of Electrical Engineers, London,
Großbritannien,
veröffentlichten
Artikel von M. M. Ollivier mit dem Titel "RFID – A practical solution for
problems you didn't
even know you had" beschrieben.
Der Artikel beschreibt die verschiedensten Verwendungsmöglichkeiten
für Hochfrequenz-Transponder
einschließlich
Zugriff auf Autodiebstahlsicherungen als Gebäudekontrolle und Sicherheit
als intelligente Vermögensverwaltung
und Logistikmanagement. Sowohl die Hochfrequenz-Identifikationstechnik
als auch Hochfrequenz-Identifikationsanwendungen werden in einem
im Juli 1997 in einer Fachzeitschrift mit dem Titel RF-Design veröffentlichten
Artikel von Earnest Worthman mit dem Titel "The technology and applications behind
auto ID" beschrieben.
Zu den dort beschriebenen Hauptanwendungen dieser Technik gehört der Einsatz
von Hochfrequenz-Identifikation für Verfolgungszwecke.
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Es
ist auch schon versucht worden, kamerabezogene Daten mit Hilfe drahtloser
Datenübertragungsmöglichkeiten
bereitzustellen. Solche Kameras verwenden für diesen Zweck jedoch keine
Transponder. Stattdessen stellen solche Kameras typischerweise elektronische
Steuerschaltungen, wie zum Beispiel Mikroprozessoren, die für den Datenaustausch
mit externen Vorrichtungen mit Transceivern zusammenwirken, bereit.
Siehe zum Beispiel
JP
09 211792 A ,
JP 10
173833 und das gemeinsam abgetretene US-Patent No. 5 917
542. Damit diese Vorrichtungen Signale von externen Vorrichtungen
empfangen und Antworten generieren können, müssen jedoch sowohl der Transceiver
als auch die getrennten Steuerschaltungen aktiviert werden und betriebsbereit
sein. Hinzu kommt, dass diese Systeme zwar große Möglichkeiten für den Datenaustausch
bieten, der dort beschriebene Transceiver jedoch auf Signale nicht
automatisch antworten kann und der Datenaustausch mit dem Transceiver
daher völlig
von der einwandfreien Funktion von Strukturen außerhalb des Transceivers abhängig ist.
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Es
wäre somit
wünschenswert,
eine verbesserte Kamera mit einem Hochfrequenz-Identifikationstransponder
zu schaffen, auf den zum Schreiben und Lesen mit Abstand zugegriffen
werden kann.
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Die
Erfindung wird von den Ansprüchen
abgegrenzt. Die Erfindung schafft im weitesten Sinne eine Kamera
mit einem Gehäuse
und einer im Gehäuse
gelagerten Bilderfassungseinheit und ist dadurch gekennzeichnet,
dass in dem Gehäuse
mindestens ein Hochfrequenz-Identifikationstransponder befestigt
ist, wobei der Transponder von dem Gehäuse nicht abgeschirmt wird
und eine Kodierung mit kamerabezogenen Daten, bildbezogenen Daten,
als getrennt gespeicherte Informationen nützliche Daten oder beim Fotofinishing
verwendbare Daten übertragen
kann. Der Transponder kann ein eingelegter Transponder sein.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, dass sie eine verbesserte Kamera mit
einem Hochfrequenz-Identifikationstransponder
schafft, auf den zum Schreiben und Lesen mit Abstand zugegriffen
werden kann.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
der Kamera. Die Positionen einer Filmkassette und eines eingelegten Transponders
sind gestrichelt eingezeichnet.
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2 eine
schematische Ansicht, welche die Verwendung des Transponders in
der in 1 dargestellten Kamera in einer Ausführungsform
des bilderzeugenden Systems veranschaulicht.
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3 eine
halbschematische perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
eingelegten Transponders.
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4 eine
halbschematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform
der Kamera. Einige der alternativen Anordnungsmöglichkeiten für einen
eingelegten Transponder sind gestrichelt eingezeichnet.
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5 eine
halbschematische perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten
Kamera nach Modifizierung durch Hinzufügen einer Verpackung.
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6 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
der Kamera mit dem eingelegten Transponder aus 3 und
einer ersten Ausführungsform
einer Filmeinheit, die einen eingelegten Transponder enthält.
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7 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
der Kamera mit dem eingelegten Transponder aus 3 und
einer zweiten Ausführungsform
einer Filmeinheit, die einen eingelegten Transponder enthält.
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8 eine
halbschematische perspektivische Ansicht der Filmeinheit aus 6.
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9 eine
halbschematische perspektivische Ansicht der Filmeinheit aus 7,
jedoch nach dem Fotofinishing einschließlich Entwicklung des Filmstreifens.
Der entwickelte Filmstreifen ist hier zum Teil ausgespult dargestellt,
um die sichtbaren erfassten Bilder zu zeigen.
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10 eine
halbschematische perspektivische Ansicht der Filmeinheit aus 9 nach
Modifizierung durch Hinzufügen
einer Verpackung.
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11 eine
teilweise im Schnitt dargestellte halbschematische perspektivische
Ansicht einer dritten Ausführungsform
der Filmeinheit. Die Lage des oberen Spulenflansches ist gestrichelt
eingezeichnet.
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12 eine
teilweise im Schnitt dargestellte halbschematische perspektivische
Ansicht einer vierten Ausführungsform
der Filmeinheit. Die Positionen des oberen Spulenflansches und des
eingelegten Transponders sind gestrichelt eingezeichnet.
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13 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform der Filmeinheit.
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14 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer sechsten Ausführungsform
der Filmeinheit. Die Positionen des oberen Spulenflansches und des
eingelegten Transponders sind gestrichelt eingezeichnet.
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15 eine
halbschematische perspektivische Ansicht einer siebten Ausführungsform
der Filmeinheit.
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16 eine
schematische Ansicht, welche die Verwendung des Transponders in
der Filmeinheit aus 9 in einer Ausführungsform
des bilderzeugenden Systems veranschaulicht.
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In 1–4 weist
eine Kamera 10 ein Gehäuse 12 mit
einer in einer Hülle 16 angeordneten Bilderfassungseinheit 14 auf.
Im Einsatz ist eine Filmeinheit oder Bilderfassungseinheit 18 in
dem Gehäuse 12 in
Wirkverbindung mit der Bilderfassungseinheit 14 angeordnet.
Der Einfachheit halber wird die Kamera 10 hier generell
als Filmeinheit 18 mit fotografischem Film erörtert, wobei
der Begriff „Bilderfassungseinheit 18 oder
Filmeinheit 18" jedoch
umfassend definiert ist und eine Kamera 10 mit einer Filmeinheit 18,
die mit einem elektronischen oder magnetischen oder optischen Speicher
oder dergleichen Informationen in digitaler Form speichert, einschließt.
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Das
Gehäuse 12 enthält außerdem einen Hochfrequenz-Identifikationstransponder 20.
Mit „Hochfrequenz-Identifikationstransponder" ist hier eine beliebige
Klasse kompakter Funk-Sende-Empfangsgeräte gemeint,
die von einem umgebenden Hochfrequenzfeld (Linienmuster 22 in 2)
mit Energie versorgt werden. Auf den Transponder 20 wird durch
Modulieren des Feldes 22 mit einem entsprechenden Kommunikationssignal
zugegriffen. Der Transponder 20 antwortet (Pfeil 24 in 2)
auf das Kommunikationssignal mit einem Antwortsignal oder einer
Veränderung
im Transponder oder sowohl einem Antwortsignal als auch einer Veränderung
im Transponder. Der Inhalt des Kommunikationssignals und der Antwort
des Transponders 20 werden durch die von dem Transponder
bereitgestellten Speicher- und Steuerungs funktionen sowie durch
die für
die Übertragung
verfügbare
Zugriffszeit und Bandbreite begrenzt. Innerhalb dieser Grenzen können Transponder ähnlich ausgelesen
und beschrieben werden wie andere zum Speichern und Auslesen digitaler
Informationen verwendete digitale Speichervorrichtungen. So können zum
Beispiel mehrere getrennt zugreifbare Speichereinheiten bereitgestellt
werden. Der Zugriff kann unbegrenzt sein oder durch Verwendung eines
oder mehrerer Zugriffskodes für
den Transponder als Ganzes oder unterschiedlicher Kodes für jede Einheit
begrenzt werden. Lese- und Schreibfunktionen können gemeinsam bereitgestellt werden.
Stattdessen kann der Zugriff jedoch auch auf irgendeine Weise differenziert
werden. Der Einfachheit halber wird die Antwort des Transponders
auf ein Kommunikationssignal hier generell als Übertragung einer vorher im
Transponder programmierten Kodierung beschrieben. Diese Beschreibungen
sollen jedoch den Umfang möglicher
Antworten des Tranponders nicht begrenzen. Begrenzt wird die Kodierung (werden
die Kodierungen) im Transponder durch praktische Erwägungen hinsichtlich
der Randbedingungen des Speichers im Transponder, der Bandbreite
und der Zugriffszeit. Innerhalb dieser Randbedingungen kann sich
die Kodierung ändern.
Die Kodierung kann zum Beispiel aus unkomprimierten oder komprimierten
Daten oder einem Hinweis auf Ferndaten oder einer entsprechenden
Kombination bestehen. Entsprechend können sich auch Umfang und Inhalt
des Kommunikationssignals ändern.
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Eine
Kommunikationseinheit oder ein Transceiver 26 generiert
das Kommunikationssignal 22 und liest die Kodierung. Geeignete
Kommunikationseinheiten 26 sind dem Fachmann bekannt. Die
Kommunikationseinheit 26 kann als Teil eines Kioskes oder
einer anderen festen Struktur bereitgestellt werden oder als Handgerät ausgebildet
sein. Die Kommunikationseinheit 26 wird hier generell als
getrennte, diskrete Vorrichtung außerhalb des Kameragehäuses 12 beschrieben.
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Wie
aus 6 ersichtlich, kann eine Kommunikationseinheit 26 jedoch
auch gemeinsam mit dem Transponder in einem Gehäuse angeordnet werden. Die
Bauelemente können
so konfiguriert werden, wie dies erforderlich ist, um die Kommunikationseinheit
in Wirkverbindung mit dem Transponder zu bringen. Ein Kameragehäuse 12 kann
zum Beispiel so vergrößert werden,
dass eine Kommunikationseinheit 26 darin Platz hat, und
ein Transponder kann in dem Gehäuse 12 in
Wirkverbindung mit der Kommunikationseinheit 26 positioniert
werden. Ein wesentlicher Vorteil einer internen Kommunikationseinheit 26 besteht
darin, dass auf den Transponder im Einsatz zugegriffen werden kann,
um Informationen zu den einzelnen erfassten Bildern aufzuzeichnen.
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Die
Kommunikationseinheit 26 kann ohne direkten Kontakt oder
sehr große
Nähe zu
dem Transponder auf den Transponder 20 zugreifen. Daher kann
der Transponder 20 in einem Bereich des Kameragehäuses 12 angeordnet
werden, der einen unmittelbaren Kontakt oder eine geringe Beabstandung ausschließt. Für Kameras 10 mit
fotografischem Film bedeutet dies, dass der Transponder 20 in
einer lichtdichten Filmkapsel 19 angeordnet werden kann,
die den Film hält.
Auf den Transponder kann dann immer noch zugegriffen werden, obwohl
dieser ebenso wie der Film gegen einfallendes Licht geschützt ist.
Der Transponder 20 bleibt im Einsatz in der Kamera 10 und
beeinträchtigt
nicht die Verwendung der Bilderfassungseinheit 14.
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In
einem in 2 dargestellten Bilderzeugungssystem 29 überträgt der Transponder 20 in
der Kamera 10 als Antwort auf ein Hochfrequenz-Konununikationssignal 22 von
der Kommunikationseinheit 26 ein Kodierungssignal 24 kamerabezogener
Informationen. Von der Bilderfassungseinheit 14 erfasste Bildinformationen
werden über
geeignete Übertragungseinrichtungen
an eine Bilderzeugungsvorrichtung 31 übertragen. (In 2 werden
die Bildinformationen durch ein kleines Bild einer Filmeinheit mit der
Bezugsziffer 33 und die Übertragungseinrichtungen durch
einen Pfeil 35 dargestellt). Die Kodierung oder von der
Kodierung abgeleitete Hilfsinformation (Pfeil 37) wird
von der Kommunikationseinheit 26 als Antwort auf das Kodierungssignal 24 auf
einem Übertragungsweg 39 an
die Bilderzeugungsvorrichtung 31 übertragen. Die Bilderzeugungsvorrichtung 31 liefert
dann als Antwort auf die Bildinformationen und die Hilfsinformation
eine Ausgabe (nicht dargestellt).
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Der
Begriff „Bilderzeugungsvorrichtung" ist hier sehr weit
gefasst und bezeichnet Einheiten oder Einrichtungssysteme jeder
Art, die Bilder verarbeiten, modifizieren, speichern, drucken oder
anzeigen und eine Ausgabe in Abhängigkeit
von empfangener Hilfsinformation ändern können. „Bilderzeugungsvorrichtungen" sind auch digitale
und herkömmliche
Fotofinishinganlagen in allen Formen unter Einschluss von Entwicklungseinrichtungen,
Scannern, Maschinenkodelesern und Druckern.
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Die Übertragungseinrichtungen ändern sich mit
der Bilderzeugungsvorrichtung. Wenn die Bilderzeugungsvorrichtung
aus auf Film erfassten latenten Bildern gedruckte Bilder erzeugt,
können
die Übertragungseinrichtungen
beispielsweise den physischen Transports des Films mit den latenten
Bildern übernehmen.
Wenn die Bilderzeugungsvorrichtung dagegen aus in einer digitalen
Filmeinheit aufgezeichneten digitalen Daten digital gespeicherte
Bilder erzeugt, können
die Übertragungseinrichtungen
für den
Transport von Signalen mit digitalen Bildinformationen eingesetzt
werden. Zahlreiche Variationen sind möglich. So können digitale Bilder beispielsweise
durch den Versand physikalischer Speichermedien übertragen werden. Fotografische
oder andere physische Bilder können
digitalisiert und elektronisch oder mittels anderer Signalübertragungseinrichtungen übertragen
werden. Einrichtungen können
auch kombiniert und die erfassten Bilder in der Form geändert, modifiziert,
editiert, kombiniert oder auf andere Weise in beliebiger Kombination
verarbeitet werden.
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Die
Hilfsinformation kann ebenfalls die verschiedensten Formen annehmen.
So kann die Hilfsinformation beispielsweise aus Einstellparametern für eine Fotofinishingvorrichtung,
einer Produktauswahl oder der Auswahl von Produktmerkmalen, einer Modifikation
erfasster Bilder, Informationen für den Einschluss in ein oder
mit einem Fotofinishingerzeugnis oder einem Abruf optionaler Dienste
oder deren Modifikation bestehen. In den vom Speicher gesetzten
Grenzen kann die Hilfsinformation dieselbe Kodierung bereitstellen
wie der Transponder. Alternativ können Begrenzungen des Speichers
im Transponder durch die Verwendung kleiner Kodierungen umgangen
werden, die auf größere, getrennt
gespeicherte Informationseinheiten in lokalen oder abgesetzten Nachschlagtabellen
oder Datenbanken oder dergleichen verweisen. Eine Kodierung könnte zum Beispiel
eine URL-Adresse (Universal Resource Locator) für den Zugriff auf eine Internet-Website
enthalten oder darauf verweisen.
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In
einem im Folgenden beschriebenen spezifischen Beispiel kann ein
Transponder 20 mit einer Kodierung beschrieben werden,
die Angaben über den
Eigentümer
und Fotofinishingpräferenzen
enthält
oder auf eine abgesetzte Speichereinheit mit solchen Angaben verweist.
Bilder werden dann als latente Bilder auf Film in der Kamera erfasst.
Die Kamera und der Film werden anschließend zu einer Kommunikationseinheit 26 gebracht,
die Bestandteil eines Kioskes oder einer anderen Filmeingabestation ist,
wo der Film zur Bearbeitung vorgelegt wird. Nach Zugriff auf den
Transponder 20 überträgt die Kommunikationseinheit
die entspre chende Hilfsinformation an eine Bilderzeugungsvorrichtung
in Form einer Fotofinishingeinheit. Der Kiosk oder die andere Vorrichtung
kann die Kodierung digital oder auf andere Weise übertragen
und die Fotofinishingaktivitäten
in Abhängigkeit
von der Information modifizieren. Die Bilder werden entsprechend
den Präferenzen
verarbeitet und entsprechend den Angaben über den Eigentümer zugestellt.
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Wenn
irgend möglich,
sollte der Transponder 20 eine unitäre Struktur mit allen erforderlichen
Antennen sein. Innerhalb der von der Kamera 10 gesetzten
räumlichen
Randbedingungen kann der Transponder 20 beliebig konfiguriert
werden. Vorzugsweise sollte der Transponder 20 jedoch ein
eingelegter Transponder 20a sein. Mit „eingelegter Transponder 20a" ist hier ein Hochfrequenz-Identifikationstransponder
mit einer biegsamen Trägerfolie 28 gemeint,
auf der eine ebene Antenne 30 und ein Chip 32 gelagert
sind. Steckverbinder 34 verbinden den Chip 32 und
die Antenne 30. Nach Bedarf werden eine oder mehrere Isolierschichten
oder -abdeckungen (nicht getrennt dargestellt) vorgesehen. Die Dicke
eines eingelegten Transponders 20a beträgt weniger als das Zwanzigfache
der kleinsten Abmessung des Chips 32 und vorzugsweise weniger
als das Zehnfache der kleinsten Abmessung des Chips 32 und
weniger als die größte Abmessung
des Chips 32 und am besten weniger als das Dreifache der
kleinsten Abmessung des Chips 32. Der eingelegte Transponder 20a kann
in den von der Haftung des Chips 32, der Steckverbinder
und der Antenne 30 an der Trägerfolie 28 gesetzten
Grenzen in einer oder mehreren Richtungen gebogen werden.
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Bei
einer zur Zeit bevorzugten Ausführungsform
besteht die Trägerfolie 28 aus
elektrisch isolierendem Kunststoff und die Antenne 30 aus
einer auf die Trägerfolie 28 aufgedampften
Schicht leitenden Materials. Eingelegte Transponder 20a dieser
Art werden von Texas Instruments Incorporated, in Dallas, Texas,
als Tag-itTM Inlays angeboten. In einem spezifischen
Beispiel eines solchen eingelegten Transponders 20a hat
die Antenne 30 in ihren größeren Abmessungen annähernd die
Form einer rechteckigen Spule mit den Maßen 45 mm × 45 mm. Die Spule hat 10 Windungen
und misst in Querrichtung etwa 11 mm von der inneren zur äußeren Windung. Die
Steckverbinder 34 und die erforderliche Isolierung werden
ebenfalls als Schichten aufgedampft. Der Chip 32 ist klein,
in den größeren Abmessungen etwa
1 mm × 1
mm, und an der Trägerfolie 28 in
Wirkkontakt mit den Steckverbindern 34 gebondet. Der eingelegte
Transponder 20a kann um einen Halbmesser von 15 oder 30
mm gebogen werden, je nachdem, ob sich der Chip 32 auf
der Außenseite oder
der Innenseite der Krümmung
befindet.
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Die
Bilderfassungseinheit 14 besteht aus herkömmlichen
Kamerabauelementen, wie zum Beispiel einem Objektiv 36 mit
einem oder mehreren Linsenelementen 38, einem Verschluss 40 und
einem Filmtransport (in 4 durch ein Rechteck 42 dargestellt).
Die Bilderfassungseinheit 14 kann auch ein Blitzgerät 44 mit
einer Lampeneinheit 46 und einer mit einer Blitzröhre (nicht
dargestellt) in der Lampeneinheit 46 elektrisch verbundenen
Leiterplatte 48 aufweisen. Die Bilderfassungseinheit 14 ist
mit Bedienelementen 50, wie zum Beispiel einer Verschlussauslösung, einem
Blitzgerätladeknopf,
einem Zähler
und einem Sucher, versehen, die sich auf der Oberfläche der
Hülle 16 befinden,
damit sie für
den Benutzer beim Fotografieren zugänglich sind. Die Bilderfassungseinheit 14 kann
auch ein oder mehrere weitere herkömmliche Kamerabauelemente (in 4 durch den
Kasten 52 symbolisiert) enthalten, wie zum Beispiel einen
Zeitgeber, eine Kontrollanzeige, eine Rückdatierung und dergleichen.
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Die
Hülle 16 umfasst
die Konstruktionselemente der Kamera 10. Die verschiedenen
Teile der Bilderfassungseinheit 14 sind in der Hülle 16 angeordnet
und können
an einem oder mehreren Elementen der Hülle 16 starr befestigt
oder durch Hüllenteile in
ihrer Lage festgehalten werden. Bei den in der Zeichnung dargestellten
Kameras 10 weist die Hülle 16 vordere
und hintere Abdeckungen 54, 56 und einen in den
Abdeckungen 54, 56 eingeschlossenen Rahmen 58 auf.
Der Rahmen 58 verfügt über eine erste
Filmkammer 60, eine zweite Filmkammer 62, eine
Belichtungskammer 64 zwischen den Filmkammern 60, 62 und
ein Leitblech 66, das Licht von dem Objektiv 36 in
die Belichtungskammer 64 lenkt.
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Die
dargestellten Kameras 10 sind nur einmal verwendbare Kameras.
Bei diesen Kameras wird ein Filmstreifen 68 während der
Herstellung aus einer Haltevorrichtung 70 der Filmeinheit 18 gespult,
um eine Filmrolle 72 zu bilden. Im Einsatz wird der Filmstreifen 68 zum
Fotografieren von dem Filmtransport 52 Bild für Bild durch
die Belichtungskammer 64 und zurück in die Haltevorrichtung 70 bewegt.
Merkmale der Filmeinheit 18 und filmbezogener Mechanismen sind
nicht kritisch. Die Filmeinheit 18 kann zum Beispiel eine
einkammerige Haltevorrichtung oder Patrone 70 aufweisen,
wie dies bei Filmeinheiten des Typs 135 (35 mm) und Advanced Photo
System Filmeinheiten der Fall ist. Die Filmeinheit 18 kann
aber auch eine zweikammerige Haltevorrichtung 70 aufweisen,
wie dies bei Filmeinheiten des Typs 110 der Fall ist. Die Filmeinheit 18 kann
eine Haltevorrichtung 70 aufweisen, die nur aus einer Spule
besteht. Ein Beispiel dafür
sind Filmeinheiten des Typs 120. Die Filmeinheit 18 kann
in der Kamera 10 vorgespult sein oder Nachspulen erfordern.
Der Filmstreifen 68 kann im Einsatz von einer Spule zu
einer anderen oder von einer Filmrolle zu einer Spule oder ganz
ohne Spulen von einer Filmrolle zu einer anderen bewegt werden. Die
Haltevorrichtung 70 kann, wie in der Zeichnung dargestellt,
aus einem Kanister mit einer darin angebrachten Spule oder auch
aus einem Kanister ohne Spule bestehen.
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Wie
in 5 gezeigt, kann die Kamera 10 mit einer
Verpackung 73 versehen werden, die das Gehäuse 12 so
umschließt,
wie dies für
Verpackungen, mit denen Produkte vor Verkauf an einen Endabnehmer
versehen werden, üblich
ist. Die Verpackung 73 ist entnehmbar und wird vor Gebrauch
der Kamera 10 entfernt. Bei einer Kamera 10 für eine einmalige
Verwendung ist die Verpackung 73 wasserdicht, um den Filmstreifen
in der Kamera 10 gegen Feuchtigkeit zu schützen. Die
Verpackung kann die verschiedensten Formen annehmen. In 5 hat
die Verpackung 73 die Form eines wasserdichten inneren
Beutels 73a aus Kunststoff oder Alu-Folie in Kombination mit einem nicht
wasserdichten äußeren Hängekasten 73b.
Die Verpackung 73 kann einen überzähligen Transponder 74 als
Sicherheitsvorrichtung oder für
Bestandskontrollen oder dergleichen aufweisen. Der überzählige Transponder 74 ist
von dem Transponder 20 im Kameragehäuse 12 unabhängig und
Bestandteil der Verpackung 73, nicht des Kameragehäuses 12.
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Wie
aus 3–5 ersichtlich,
kann der Transponder 20 mit dem Gehäuse 12 der Kamera 10 verbunden
werden. Zum Schutz gegen Informationsverlust sollte der Transponder 20,
wenn irgend möglich,
so befestigt werden, dass er ohne Zerlegung der Kamera 10 oder
Beschädigung
der Kamera 10 nicht von dem Gehäuse 12 getrennt werden
kann. Der Transponder 20 kann an der Hülle 16 oder der Bilderfassungseinheit 14 befestigt
und außerhalb
oder innerhalb des Gehäuses 12 angeordnet
werden. Der Transponder 20 kann mit Befestigungselementen
an dem Gehäuse 12 befestigt
werden, eine Befestigung mit einer Klebeschicht oder durch Quellschweißen oder
dergleichen wird jedoch generell bevorzugt. Der Transponder 20 wird
so positioniert, dass er durch das Gehäuse 12 nicht abgeschirmt
ist. Mit anderen Worten, das Gehäuse 12 blockiert
nicht die Übertragung
entsprechender Hochfrequenzsignale an den Transponder 20 und
von diesem. Nach Möglichkeit sollte
der Transponder 20 in allen Richtungen ungeschirmt sein.
Eine Abschirmung, welche die Signalübertragung auf eine oder mehrere
Richtungen begrenzt, kann jedoch vorgesehen werden, wenn dies gewünscht wird.
Was die Abschirmung betrifft, wird eine Ausführung der Hülle 16 aus Kunststoff
oder einem anderen für
Hochfrequenzsignale durchlässigen Material
bevorzugt.
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Der
Transponder 20 kann an den verschiedensten Orten in dem
Gehäuse 12 positioniert
werden. Dies gilt insbesondere für
eingelegte Transponder 20, da diese Transponder dünn sind
und gebogen werden können.
Einige alternative Anordnungen für einen
eingelegten Transponder 20a sind in 4 gestrichelt
eingezeichnet und mit Bezugsziffern bezeichnet, die mit „76" beginnen. Der eingelegte Transponder 20a kann
bei 76a befestigt werden (an der Außenseite der vorderen Abdeckung 54),
bei 76b (an der Außenseite
der hinteren Abdeckung 56), bei 76c (an der Innenseite
der vorderen Abdeckung 54) oder bei 76d (an der
Außenseite
der vorderen Abdeckung 54 und der hinteren Abdeckung 56,
sodass er die Fuge zwischen den beiden Abdeckungen 54, 56 überlappt).
Der eingelegte Transponder 20a kann auch bei 76e befestigt
werden (in einer Ausnehmung auf der Innenseite der hinteren Abdeckung 56 oder
in einer ähnlichen
Ausnehmung in einem anderen Teil). Der eingelegte Transponder 20a kann
ferner bei 76f befestigt werden (an einem haftenden Etikett 78). Zum
Schutz gegen Beschädigung
oder unpassende Entnahme wird der eingelegte Transponder 20a vorzugsweise
innerhalb des Gehäuses 12 der
Kamera 10 angeordnet. Wie oben erwähnt, kann der eingelegte Transponder 20a an
einer Innenfläche
einer Abdeckung befestigt werden. Der eingelegte Transponder 20a kann
auch an dem Rahmen 58 befestigt werden. 4 zeigt
Beispiele von Orten möglicher
Befestigung am Rahmen 58, nämlich 76g (Außenfläche einer
Filmkammer 60, 62), 76h (Innenfläche einer Filmkammer 60, 62), 76i (Innenfläche des
Leitblechs 66) und 76j (Außenfläche des Leitblechs 66).
Wie aus 4 ersichtlich, kann der eingelegte
Transponder 20a auf einer ebenen Fläche oder einer gekrümmten Fläche angebracht
werden und verschiedene Teile der Kamera 10 überbrücken. Der
eingelegte Transponder 20a kann an einem oder mehreren Bauelementen
der Bilderfassungseinheit 14 befestigt werden. 4 zeigt
einen Ort 76k für
die Befestigung eines eingelegten Transponders 20a an der
Leiterplatte 48 des Blitzgeräts 44. Der eingelegte
Transponder 20a kann teilweise an einem Bauelement oder
Teil befestigt und teilweise ungestützt sein. Es besteht jedoch
auch die Möglichkeit,
auf eine Befestigung ganz zu verzichten und den Transponder einfach
nur wie bei 76m und 76n gezeigt, im Kameragehäuse 12 zu
fixieren.
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Wie
in 6–7 gezeigt,
kann die Kamera 10 einen Transponder 20 aufweisen,
der von der Filmeinheit 18 in dem Kameragehäuse 12 gehalten wird.
Der Transponder 20 in der Filmeinheit 18 wird weder
von der Filmeinheit 18 noch von dem Gehäuse 12 abgeschirmt.
Eine Ausführungsform
des in 16 dargestellten Systems 29 unterscheidet
sich von dem vorher beschriebenen System 29 nur dadurch,
dass die Kamera 10 durch die Filmeinheit 18 ersetzt
wurde. Die Filmeinheit 18 kann ebenfalls nach der Bearbeitung
an den Benutzer zurückgeschickt werden,
beispielsweise durch Rückgabe
des entwickelten Filmstreifens 68a in dem Filmkanister 86,
wie dies bei Advanced Photo System Film der Fall ist. Der Transponder
kann dann von dem Benutzer und/oder beim nachfolgenden Fotofinishing
wiederverwendet werden. Die Kamera oder die Filmeinheit kann auch
mit mehreren Transpondern versehen werden, wenn dies für mehrere
Fotofinishingerzeugnisse notwendig ist. Informationen können dabei nach
Bedarf von einem Transponder zu einem anderen übertragen werden. Wie die Kamera 10 aus 2,
kann die Filmeinheit 18 entsprechend der hier beschriebenen
Offenbarung verändert
werden, wenn dies gewünscht
wird.
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Wie
in 7 gezeigt, kann die Kamera 10 auch einen
ersten Transponder 20' aufweisen,
der von der Filmeinheit 18 gehalten wird, und einen zweiten
Transponder 20'' der von dem Gehäuse 12 unabhängig von
der Filmeinheit 18 gehalten wird. Diese Lösung hat
den Vorteil, dass Kodierungen für
das erfasste Bild, wie zum Beispiel das Bildformat, leichter mit
den Bildern und Kodierungen für
das Kameragehäuse 12,
wie zum Beispiel die Recyclinghäufigkeit einer
nur einmal verwendbaren Kamera 10, mit dem recycelten Teil
des Kameragehäuses 12 gesichert werden
können.
Mit den beiden Transpondern 20', 20'' können dieselben
Kodierungen oder unterschiedliche Kodierungen gespeichert werden.
Die beiden Transponder 20 können gemeinsam auf denselben
Hochfrequenzen zugreifbar sein, sind aber vorzugsweise unabhängig voneinander
zugreifbar. Die Kamera 10 kann auch mehrere von der Filmeinheit 18 getrennte
Transponder 20 (nicht dargestellt) aufweisen, für aktuelle
Ausführungsformen
ist dies jedoch überflüssig und
wird nicht bevorzugt.
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Wie
aus 6–15 ersichtlich,
wird für einen
von einer Filmeinheit 18 gehaltenen Transponder 20 zur
Zeit ein eingelegter Transponder bevorzugt, weil ein eingelegter
Transponder ohne weiteres mit den räumlichen Randbedingungen einer
Filmeinheit 18 kompatibel ist. Ein eingelegter Transponder 20 kann
an dem Film oder an einer Haltevorrichtung 70 der Filmeinheit 18 befestigt
werden. Der Transponder 20 kann wie vorher für das Kameragehäuse 12 beschrieben
geklebt oder auf andere Weise an der Filmeinheit 18 befestigt
oder in dieser angeordnet werden. Die Filmeinheit 18 ist
als Patrone dargestellt, in der als Haltevorrichtung 70 ein
Kanister mit einer darin angeordneten Spule dient und der Filmstreifen an
der Spule befestigt und um diese gewickelt wird, wobei die Ausführung der
Filmeinheit 18 jedoch nicht auf eine bestimmte Konfiguration
begrenzt ist. Die Filmeinheit 18 kann zum Beispiel, wie
bei einer Kassette des Typs 135 (35 mm) oder einer Advanced Photo
SystemTM Kassette, nur eine Filmkammer aufweisen
oder, wie bei einer Kassette des Typs 110, zwei Filmkammern oder
einen auf eine nackte Spule gewickelten Film, wie dies bei Filmen
des Typs 120 und des Typs 220 der Fall ist, oder aus einem ungespulten
Filmstreifen bestehen.
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Die
Haltevorrichtung 70 kann den Transponder 20 außer in einer
Richtung oder in einer begrenzten Anzahl von Richtungen oder in
bestimmten Zuständen,
wie zum Beispiel das Öffnen
einer Zugangsklappe oder eine Verlängerung des Transponders nach
außen,
gegen Hochfrequenzübertragung
durch die Kommunikationseinheit 26 schützen. Vorzugsweise sollte der
Transponder 20 jedoch dauernd und in jeder Richtung zugreifbar
sein.
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Der
Transponder 20 kann an der lichtblockierenden Außenfläche 80 einer
Filmeinheit 18, wie zum Beispiel der Außenfläche einer lichtdichten Haltevorrichtung 70,
oder einwärts
von der Fläche 80 in
einem Filmbereich 81 befestigt werden, der gegen einfallendes
Licht geschützt
ist. Im letzteren Fall ist der Transponder gegen einfallendes Licht
in der gleichen Weise abgeschirmt wie der Film. In beiden Fällen kann ohne
direkten Kontakt oder geringe Beabstandung der Kommunikationseinheit 26 auf
den Transponder 20 zugegriffen werden. Auf den Transponder 20 kann somit
auch zugegriffen werden, wenn ein direkter Kontakt oder ein geringer
Abstand zur Filmeinheit ungeeignet wären, wie zum Beispiel im Einsatz,
wenn der Film aus einer lichtdichten Haltevorrichtung 70 in einer
Kamera gespult wird.
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Bei
Befestigung am Film wird der eingelegte Transponder 20a vorzugsweise
an einem Filmstreifenende (vorderes oder hinteres Ende) 82 befestigt. Der
eingelegte Transponder 20a kann von dem Filmstreifen abgeschnitten
und beim Filmfinishing getrennt behandelt oder denselben Fotofinishingprozessen
unterzogen werden wie der Rest des Filmstreifens. In letzterem Fall
müssen
Material und Konfiguration des Filmstreifens eine nicht tolerierbare Kontaminierung
von Fotofinishinglösungen
ausschließen.
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Der
Transponder 20 kann an der Haltevorrichtung 70 auch
an einer Außen-
oder Innenfläche befestigt
werden. 9 zeigt einen mit der Außenfläche einer
Seitenwand 84 eines Kanisters 86 verbundenen eingelegten
Transponder 20a. In 11 und 12 sind
eingelegte Transponder 20a mit den Außen- und Innenflächen des
Kerns 88 einer Spule 90 verbunden. 15 zeigt
einen Transponder 20, der mit der Außenfläche einer Stirnwand 92 eines
Kanisters 86 verbunden ist.
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Ein
an dem Film oder der Haltevorrichtung 70 befestigter Transponder 20 kann
dauerhaft mit Kleber oder dergleichen oder entnehmbar befestigt werden.
Ob eine dauerhafte oder eine entnehmbare Befestigung wünschenswert
ist, hängt
von der Anordnung des Transponders 20 und den vorgesehenen
Fotofinishingverfahren ab. Ein entnehmbarer Transponder 20 hat
den Vorteil, dass er beim Fotofinishing von einem ausgesonderten
Teil, wie zum Beispiel dem Kanister einer Filmeinheit des Typs 135, auf
ein Fotofinishingerzeugnis, wie zum Beispiel einen Indexausdruck,
umgesetzt werden kann. Ein dauerhaft befestigter Transponder 20 schließt die Gefahr
einer ungewollten Entnahme aus, erfordert jedoch die Beibehaltung
einer Stützkonstruktion,
beispielsweise eines Original-Filmstreifens oder -Kanisters.
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Wie
in 10 gezeigt, kann die Filmeinheit 18 eine
Verpackung 73 aufweisen, die den Film und gegebenenfalls
die Haltevorrichtung 70 so umschließt, wie dies bei Verpackungen,
mit denen Produkte vor Verkauf an einen Endabnehmer versehen werden, üblich ist.
Die Verpackung 73 ist entnehmbar und wird vor Gebrauch
entfernt. Zum Schutz des Films wird die Verpackung 73 zum
Schutz gegen Feuchtigkeit vorzugsweise wasserdicht ausgeführt. Die
Verpackung kann die verschiedensten Formen annehmen. 10 zeigt
eine Verpackung 73 in der Form eines wasserdichten inneren
Behälters 73a in Kombination
mit einem nicht wasserdichten äußeren Hängekasten 73b.
Die Verpackung 73 kann als Sicherheitsvorrichtung oder für Bestandskontrollen oder
dergleichen einen überzähligen Transponder 74 aufweisen.
Der überzählige Transponder 74 ist
von dem Transponder 20 in der Filmeinheit 18 unabhängig und
Bestandteil der Verpackung 73, nicht der Filmeinheit 18.
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Wie
in 13–15 gezeigt,
kann die Filmeinheit 18 mehr als einen Transponder 20 aufwiesen.
So können
beispielsweise zwei Transponder 20 verwendet werden, um
dieselben Kodierungen redundant zu speichern oder die Zuordnung
getrennter Kanister 86 zu den entsprechenden Filmstreifen 68 beim
Fotofinishing zu erleichtern. Mehrere Transponder 20 können auch
dazu verwendet werden, mehr Speicherkapazität bereitzustellen, als dies
mit nur einem Transponder 20 möglich wäre. In diesem Fall würde jeder
der Vielzahl von Transpondern 20 andere Kodierungen speichern.
Die beiden Transponder 20 können gemeinsam auf denselben
Hochfrequenzen zugreifbar sein, sind aber vorzugsweise unabhängig voneinander
zugreifbar. Die Kamera 10 kann auch einen oder mehrere
Transponder 20 in dem Gehäuse 12 aufweisen,
die von den von der Filmeinheit 18 gehaltenen Transpondern 20 unabhängig sind.