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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für Datenübertragung.
Die Erfindung ist insbesondere für
Netze vom Typ X25 bestimmt.
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Diese
Netze enthalten Endgeräte,
die:
- – entweder
schalterintern sind,
- – oder
extern und durch Leitungen mit Schaltungen eines Schalters verbunden
sind.
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Schalter
des Typs X25 sind Ausrüstungen, die
im Wesentlichen eine Verwaltungsschaltung für Informationspakete PH (auf
Englisch Packet Handler) beinhalten. Diese unmittelbar an das Netz
angeschlossene PH-Schaltung ist im Stande, vorübergehend eine Verbindung zwischen
zwei Enden aufzubauen, den Transport von Informationspaketen zwischen
diesen beiden Enden zu gewährleisten,
insbesondere durch eine Flusskontrolle, und die Verbindung am Ende
der Übermittlung
abzubauen. Ein Dienst des Typs X25 kann somit schalterinternen oder
-externen Endgeräten
offen stehen.
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Für den temporären Aufbau
der Verbindung ermöglicht
eine Adresse eines Schalters oder eines Endgeräts, der/das angerufen wird,
die in einem Anrufpaket vorhanden ist, das von einem anrufenden Schalter
oder Endgerät
herkommt, dass das Anrufpaket bis zum angerufenen Empfängerschalter
oder -gerät
weitergeleitet wird. Dieses Anrufpaket enthält außerdem eine Angabe betreffend
den logischen Kanal, anhand derer eine Schaltung in dem anrufenden Schalter
oder Endgerät
identifiziert werden kann, um diesem die Annahme des Anrufs durch
den angerufenen Schalter oder das angerufene Endgerät zu übermitteln.
Diese Annahme enthält
wiederum eine Angabe betreffend den logischen Kanal, der mit diesem
angerufenen Schalter oder Endgerät
bei einem späteren
Datentransfer verwendet werden soll. Der Abbau der Verbindung kann
durch ein Auslösungspaket
oder durch eine Zeitüberwachung
ausgelöst werden.
Während
der Verbindung ist der Datenaustausch auf den beiden logischen Kanälen, die
eine bidirektionale Verbindung darstellen, ein Austausch im Paketmodus
wie zum Zeitpunkt des Aufbaus der Verbindung.
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Für die Übertragung
greifen die internen Endgeräte
auf die PH-Schaltung mittels eines Schnittstellenmoduls zu, das
eine Funktionsbibliothek einsetzt. Die Funktionen dieser Bibliothek
ermöglichen
den Endgeräten
den Aufbau der Verbindung, die Datenübertragung und den Abbau der
Verbindung zu verwalten. Dieses Schnittstellenmodul nimmt außerdem eine
Funktion Assemblierung und Auflösung
der zwischen den Endgeräten
ausgetauschten Informationsblöcke
in Pakete X25 wahr.
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Ein
Endgerät
fordert vom Schnittstellenmodul den Aufbau einer virtuellen Verbindung
(CV) vom Typ X25 mit einem Empfängerendgerät, das durch seine
Adresse bezeichnet wird, an. Das Schnittstellenmodul übersetzt
diese Anforderung in ein Anrufpaket X25, das an die PH-Schaltung
des anrufenden Schalters gesendet wird. Das Anrufpaket X25 wird bis
zur PH-Schaltung
des entfernten Schalters weitergeleitet, der Host des Empfängerendgeräts ist. Eine
im angerufenen Schalter erfolgende Analyse der durch das Anrufpaket
angerufenen Adresse ermöglicht
es zu bestimmen, ob der Empfänger
ein internes Endgerät
ist oder nicht. Gegebenenfalls wird das Anrufpaket beim Schnittstellenmodul
des Empfängerschalters
abgeliefert, das an das interne Empfängerendgerät ein Ereignis schickt, um
anzuzeigen, dass ein eingehender Anruf vorliegt.
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Die
Antwort an das Schnittstellenmodul des interne Empfängergeräts, das
den Anruf annimmt, wird in ein Anrufannahmepaket X25 umgewandelt, das
den Weg des Anrufpakets in entgegen gesetzter Richtung durchläuft. Das
anrufende Quell- und Urhebergerät
wird durch ein Ereignis über
den tatsächlichen
Aufbau der Verbindung informiert. Diese Verbindung wird zwischen
dem Schnittstellenmodul des anrufenden Schalters und dem Endgerät durch
eine spezielle logische Kanalnummer identifiziert. Das Quellgerät erstellt
dann eine Anforderung hinsichtlich der Übersendung eines Informationsblocks
an das Schnittstellenmodul, wobei die Nummer des logischen Kanals
erwähnt
wird. Dieser Informationsblock wird vom Schnittstellenmodul in Datenpakete
X25 fragmentiert, die anschließend
an die anrufende PH-Schaltung ausgeliefert werden. Beim Empfangen werden
die Datenpakete X25 durch das andere Schnittstellenmodul zu einem
Informationsblock reassembliert, der anschließend beim Empfängergerät abgeliefert
wird. Die Verbindung ist eine Duplexverbindung.
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In
einem Netz des Typs X25 können
die Schalter oder Router je nach geographischem oder zeitlichem
Bedarf unterschiedlich konfiguriert sein. So kann ein Schalter auf
einer Netzebene durch Übertragungskanäle mit bestimmten
benachbarten Schaltern in Verbindung gesetzt werden und mit anderen
nicht. Die Wartung eines solchen Netzes erfolgt natürlich durch
interne Endgeräte
oder Prozesse, die in jedem Schalter durchgeführt werden. In einigen Fällen (beispielsweise
Rundfunken von Leitwegtabellen, Meldungen betreffend Teilnehmeranwesenheit, Übertragung
von Information bezüglich Konfiguration
eines Schalters oder der Liste der damit zusammenhängenden
Teilnehmer) erfordert die Ausführung
eines Prozesses die Mitteilung an alle anderen Schalter des Netzes
darüber,
dass sich die Konfiguration dieses Schalters geändert hat, und/oder dass die
anderen Schalter entsprechend abgeändert werden müssen. Die
Leitweglenkung der entsprechenden Information erfolgt über ein
Kommunikationsterminal, das dieses Netz verwendet und das Protokoll
X25.
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An
alle Schalter zu übermittelnde
Informationen können
ebenfalls aus dem Eingriff eines Bedieners, einer physischen Person,
an einem externen Dienstterminal resultieren, das an einen Schalter
angeschlossen ist. Die zu übertragenden
Daten, die von den internen Endgeräten erzeugt werden, betreffen die
Verwaltung des Netzes. Bei einem schalterinternen automatischen
Prozess ist das Übertragungsgerät ein internes
Endgerät,
das das Schnittstellenmodul verwendet; bei einem externen Endgerät wird das Schnittstellenmodul
normalerweise nicht beansprucht.
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Ein
solcher Verwaltungsmodus bringt es mit sich, dass die Endgeräte so viele
Informationsblöcke senden
müssen
wie Endgeräte
vorhanden sind, an die eine Information zu richten ist. In einem
Netz des Typs X25 müssen
also (je nach den Möglichkeiten des
Schalters nacheinander oder gleichzeitig) so viele virtuelle Verbindungen
aufgebaut werden wie Endgeräte
vorhanden sind, an die diese Information gerichtet ist. Wenn diese
Informationen allen Schaltern gemeinsam sind, beispielsweise die Übertragung
einer allgemeinen Konfiguration im Falle eines internen Endgeräts, muss
der Informationsblock so oft auf dem Netz verschickt werden wie
zu informierende Endgeräte
vorhanden sind. Ein solcher Übertragungsmodus
ist natürlich
insofern Besorgnis erregend, als er das Netz völlig unnütz belegt.
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Außerdem ist
ein solches Verfahren für
das Schnittstellenmodul und die Urheber-PH-Schaltung nicht sehr interessant, da
diese veranlasst sind, zu viele Mittel für diese Übertragung einsetzen zu müssen, Mittel,
die sie im Übrigen
nicht zum bestmöglichen
Verwalten des Restes des Netzes verwenden können. Außerdem ist der Wiederholungscharakter dieser
an alle Schalter des Netzes zu übertragenden Informationsblöcke besonders
nachteilig, so dass ein nicht unwesentlicher Teil der Mittel dieses
Netzes der Aufrechterhaltung seiner eigenen Funktionsweise gewidmet
wird.
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Dokument
US 5.519.704 beschreibt
ein Verfahren zum Rundfunken eines Informationsblocks von einem
ersten Endgerät
an einen Komplex aus zweiten Empfängergeräten, wobei jedes zweite Endgerät mit einem
Schalter eines Netzes verbunden ist, darin bestehend, dass:
- – der
Datenblock vom ersten Endgerät
an ein Rundfunkmodul übertragen
wird, das in einem ersten Schalter enthalten ist, der unmittelbar
mit diesem ersten Endgerät
verbunden ist,
- – anschließend dieser
Datenblock von diesem Rundfunkmodul an Schalter übertragen wird, die an diesen
ersten Schalter angrenzend sind, und zu zweiten Empfängergeräten, die
direkt mit diesem ersten Schalter verbunden sind.
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Dieses
Verfahren wird bei verbindungslosorientierten Übertragungsnetzen beschrieben,
kann aber nicht unmittelbar auf verbindungsorientierte Netze übertragen
werden, wie es bei Netzen vom Typ X25 der Fall ist.
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Zweck
der Verbindung ist es, diesem Problem abzuhelfen, indem ein Rundfunkverfahren
angeboten wird, das in einem Netz vom Typ X25 verwendbar ist.
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Ein
erster Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Übertragung
von Daten, bei dem zum Rundfunken eines Informationsblocks von einem
ersten Endgerät
zu einem Komplex aus zweiten Empfängergeräten jedes zweite Endgerät mit einem Schalter
eines Netzes verbunden ist, darin bestehend, dass:
- – der
Datenblock vom ersten Endgerät
an ein Rundfunkmodul übertragen
wird, das in einem ersten Schalter enthalten ist, der unmittelbar
mit diesem ersten Endgerät
verbunden ist,
- – dieser
Informationsblock von diesem Rundfunkmodul an Schalter übertragen
wird, die an diesen ersten Schalter angrenzend sind, und zu zweiten Empfängergeräten, die
direkt mit diesem ersten Schalter verbunden sind,
- – und
dieser Informationsblock in den zweiten Empfängergeräten empfangen wird,
dadurch
gekennzeichnet, dass es zum Übertragen des
Informationsblocks vom ersten Endgerät an das Rundfunkmodul darin
besteht: - – ein
Paket Anrufanforderung vom ersten Endgerät zum Rundfunkmodul des ersten
Schalters zu senden, um den Aufbau einer virtuellen Verbindung vom
Typ X25 zwischen diesem ersten Endgerät und dem Rundfunkmodul des
ersten Schalters anzufordern, wobei eine Rundfunkanforderung in
einem der Felder dieses Pakets Anrufanforderung angeordnet wird;
- – und
den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, in den Datenpaketen
der virtuellen Verbindung vom Typ X25 anzuordnen, die zwischen diesem
ersten Endgerät
und dem Rundfunkmodul aufgebaut wurde als Antwort auf dieses Anrufanforderungspaket.
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Das
so gekennzeichnete Verfahren wird in Schaltern eingesetzt, die dann
vorzugsweise alle ein Rundfunkmodul enthalten. Ein Schalter wird
als an einen anderen Schalter angrenzend bezeichnet, wenn eine Verbindung
zwischen diesen beiden Schaltern ohne einen dritten Schalter als
Verbindungsglied aufgebaut werden kann. Ein Schalter überträgt an seine
angrenzenden Schalter alle Informationsblöcke, die er empfängt und
die an die Endgeräte
rundgefunkt werden sollen. Die rundzufunkenden Informationsblöcke werden
daran erkannt, dass sie an das Rundfunkmodul des Anrufschalters
adressiert sind. Die Adresse dieses Rundfunkmoduls stellt implizit
eine Rundfunkanforderung dar.
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Gemäß der Erfindung
baut ein internes oder externes Endgerät, das Rundfunkurheber ist,
eine einzige virtuelle Verbindung mit dem Rundfunkmodul des Schalters
auf, mit dem es in Zusammenhang steht, und übermittelt diesem ein einziges
Mal den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll. Im Unterschied
zu dem in den bekannten X25-Netzen eingesetzten Verfahren überträgt dieses
Rundfunkmodul dieses Schalters den Informationsblock dann an alle
Rundfunkmodule der Schalter des Netzes, welche Nachbarn dieses Schalters
sind. Daraus ergibt sich eine Übertragung
an alle Schalter. Nachgeschaltet kann jeder Netzschalter, der den
Informationsblock empfängt,
diesen an die Endgeräte
ausliefern, die mit ihm in Zusammenhang stehen.
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Diese
Rundfunktechnik, die so genannte Überschwemmungstechnik, kann
dadurch verbessert werden, dass ein Informationsblock, der rundgefunkt
werden soll, nur dann von einem Schalter zum nächsten geschickt wird, wenn
dieser andere Schalter ihn nicht bereits empfangen hat. Da ihm das
Endgerät
oder der Schalter bekannt ist, das/der die Information zwecks Rundfunken
an es übertragen
hat, überträgt ein Rundfunkmodul
den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, nicht an dieses übertragende
Endgerät
oder diesen übertragenden
Schalter, von dem es soeben diesen Block erhalten hat. Diese Kenntnis
wird durch Kennzeichnung des logischen Kanals gewährleistet, über den
der Rundfunkdienst angerufen wurde. Der Informationsblock gelangt
somit nur ein einziges Mal zu jedem Schalter, und insbesondere zirkuliert
er nicht in allen Netzmaschen. Dieses senkt also die globale Übertragungsgeschwindigkeit.
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Eine
Variante dieses Verfahrens wird dadurch gekennzeichnet, dass sie
zur Übertragung
eines Informationsblocks vom ersten Endgerät an das Rundfunkmodul darin
besteht:
- – ein
Anrufanforderungspaket vom ersten Endgerät an das Rundfunkmodul des
ersten Schalters zu senden, um den Aufbau einer virtuellen Verbindung
vom Typ X25 zwischen diesem ersten Endgerät und dem Rundfunkmodul des
ersten Schalters anzufordern, wobei eine Rundfunkanforderung in
einem der Felder dieses Anrufanforderungspakets angeordnet wird;
- – und
den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll in dem Feld Benutzerdaten
dieses Anrufanforderungspakets anzuordnen.
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Gegenstand
der Erfindung ist ebenfalls ein Rundfunkmodul für ein Netz, das Netzschalter
und mit diesen Schaltern verbundene Endgeräte enthält, wobei diese Schalter und
diese Endgeräte
in der Lage sind, untereinander Verbindungen des Typs X25 aufzubauen,
um Daten zu übertragen;
diese Schalter enthalten Rundfunkmodule, die Datenpakete empfangen,
die an alle Endgeräte
eines Komplexes Endgeräte
rundgefunkt werden sollen, und deren Funktion darin besteht, diese
Daten, die rundgefunkt werden sollen, an alle an sie angrenzenden
Schalter im Netz zu übertragen,
und an alle Endgeräte,
die mit ihnen jeweils direkt verbunden sind;
dadurch gekennzeichnet,
dass es folgendes enthält.
- – Mittel
zum Empfangen eines Anrufanforderungspaketes, gesendet von einem
ersten Endgerät
an dieses Rundfunkmodul, zum Erkennen einer Rundfunkanforderung
in einem der Felder dieses Anrufanforderungspaketes, und dann zum Aufbauen
einer virtuellen Verbindung vom Typ X25 zwischen diesem ersten Endgerät und dem Rundfunkmodul;
- – und
Mittel zum Speichern und anschließenden Rundfunken eines Informationsblocks,
der rundgefunkt werden soll und in den Datenpaketen der virtuellen
Verbindung vom Typ X25 angeordnet wurde, die zwischen diesem ersten
Endgerät
und dem Rundfunkmodul aufgebaut wurde.
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Gemäß einer
ersten Variante wird ein Rundfunkmodul dadurch gekennzeichnet, dass
es folgendes enthält:
- – Mittel
zum Empfangen eines Anrufanforderungspaketes, gesendet von einem
ersten Endgerät
an dieses Rundfunkmodul, zum Erkennen einer Rundfunkanforderung
in einem der Felder dieses Anrufanforderungspaketes,
- – und
Mittel zum Speichern und anschließenden Rundfunken eines Informationsblocks,
der rundgefunkt werden soll und in dem Feld Benutzerdaten dieses
Anrufanforderungspaketes angeordnet wurde.
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Gegenstand
der Erfindung ist ebenfalls ein Endgerät für ein Netz, das Netzschalter
enthält
und Endgeräte,
die mit diesen Schaltern verbunden sind, wobei diese Schalter und
diese Endgeräte
in der Lage sind, untereinander Verbindungen des Typs X25 aufzubauen,
um Daten zu übertragen,
Schalter Rundfunkmodule enthalten, die Daten empfangen, die an alle
Endgeräte
eines Komplexes Endgeräte rundgefunkt
werden sollen, und deren Funktion darin besteht, diese Daten, die
rundgefunkt werden sollen, an alle an sie angrenzenden Schalter
im Netz zu übertragen;
dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel enthält.
- – zum Senden
eines Anrufanforderungspaketes von diesem ersten Endgerät an das
Rundfunkmodul eines ersten Schalters, um den Aufbau einer virtuellen
Verbindung des Typs X25 zwischen diesem ersten Endgerät und dem
Rundfunkmodul des ersten Schalters anzufordern, wobei eine Rundfunkanforderung
in einem der Felder dieses Anrufanforderungspaketes angeordnet wird;
- – und
zum Anordnen des Informationsblocks, der rundgefunkt werden soll,
in den Datenpaketen der virtuellen Verbindung vom Typ X25, die dann
zwischen diesem ersten Endgerät
und dem Rundfunkmodul aufgebaut ist.
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Gemäß einer
Variante wird ein Endgerät
dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel enthält:
- – zum Senden
eines Anrufanforderungspaketes von diesem ersten Endgerät an das
Rundfunkmodul eines ersten Schalters, um den Aufbau einer virtuellen
Verbindung des Typs X25 zwischen diesem ersten Endgerät und dem
Rundfunkmodul des ersten Schalters anzufordern, wobei eine Rundfunkanforderung
in einem der Felder dieses Anrufanforderungspaketes angeordnet wird;
- – und
zum Anordnen des Informationsblocks, der rundgefunkt werden soll,
im Feld Benutzerdaten dieses Anrufanforderungspaketes.
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Die
Lektüre
der nachfolgenden Beschreibung und die Analyse der beigefügten Figuren
sorgen für
ein besseres Verständnis
der Erfindung. Diese Figuren werden lediglich zur Information und
keineswegs als die Erfindung einschränkend angegeben. Die Figuren
zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines Netzes vom Typ X25, das für die Durchführung des Verfahrens
gemäß der Erfindung
verwendbar ist;
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2a und 2b: Übertragungsmodi
der von den Endgeräten
gesendeten Informationsblöcke gemäß dem Stand
der Technik beziehungsweise gemäß dem Verfahren
aus der Erfindung;
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3:
eine schematische Darstellung eines Programms, das in jedem Schalter
des Netzes durchgeführt
wird.
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1 zeigt
ein Netz 1, das verwendbar ist für den Einsatz von Endgeräten des
Typs X25 im Rahmen des Verfahrens aus der Erfindung. Dieses Netz enthält einen
Komplex von Schaltern wie beispielsweise 2 bis 11.
Die Schalter sind untereinander durch Verbindungen verbunden, die
beispielsweise ein vermaschtes Netz bilden, wobei verschiedene Wege
für die
Verbindung eines Schalters mit einem anderen verwendet werden können. Die
Schaltungen dieser Schalter können
automatische Prozesse starten, die als interne Endgeräte bezeichnet
werden. In einem speziellen Schalter 2, der zum Beispiel
in einem Raum liegt, der von einem Netzverwalter eingenommen wird,
ein Bediener, der eine physische Person des Systems ist, kann überdies
ein externes Dienstgerät 12 angeordnet
sein, das über
einen Bus 13 mit dem Schalter 2 verbunden ist.
Weitere Endgeräte beispielsweise
vom gleichen Typ wie das Endgerät 12 können mit
den anderen Schaltern verbunden sein oder sie können eine andere Art von Ausrüstung enthalten.
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Der
Schalter 2 wird insgesamt dargestellt. Er enthält in der
Praxis Wechselschaltungen, Formatierungsschaltungen per Paketierung,
Speicherschaltungen, Synchronisierungsschaltungen und sonstige zum Übertragen
empfangener Informationsblöcke
an andere Schalter oder an andere Endgeräte. Ein internes Endgerät von Schalter 2 soll
die Wartung des Netzes 1 durchführen. Zu diesem Zweck enthält eine der
Ausrüstungen
von Schalter 2 ein Progamm 14 in einem Programmspeicher 15.
Das Programm 14 ist in der Lage, ein Betriebssystem 16 auszuführen und insbesondere
Anwendungen oder Endgeräte 17 zur Wartung
des Netzes 1. Diese Endgeräte 17 haben den Zweck,
die Konfiguration des Schalters 2 abzuändern und/oder entsprechende
Informationen an die anderen Schalter 3 bis 11 zu übertragen.
Der Schalter 2 enthält
hierfür
Schaltungen 18 des Typs PH für die Verwaltung von Informationspaketen.
Er enthält
ebenfalls in bekannter Art und Weise ein Schnittstellenmodul 19,
das zwischen einem internen Endgerät, welches durch ein Programm 17 dargestellt
und in Speicher 15 enthalten ist und der Schaltung 18 zwischengeschaltet
ist. Das externe Endgerät 12 wird
normalerweise über
den Bus 13 mit der Schaltung 18 verbunden.
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2a zeigt
schematisch gemäß dem Stand der
Technik einen Versand eines Informationsblocks an eine Vielzahl
von internen oder externen Endgeräten, die mit den Schaltern 2 bis 11 des
Netzes verbunden sind. Das Versenden jedes Informationsblocks beinhaltet
einen ersten Schritt Aufbau einer virtuellen Verbindung zwischen
dem anrufenden Endgerät
und einem Empfängergerät. Dieser
Aufbau erfolgt durch die Schnittstellenschaltung für die internen
Endgeräte
oder durch die externen Endgeräte selbst.
Das Senden des Informationsblocks erfolgt später im Verlauf eines zweiten Übertragungsschrittes.
Diese beiden Schritte müssen
für jede
verschiedene Übertragung
zwischen dem Urheberendgerät und
einem beliebigen der Empfängergeräte jeweils wiederholt
werden. Die allesamt identischen Informationsblöcke aus 2a verstopfen
also das Netz durch ihre Mehrfachübertragungen an die Endgeräte, für die sie
bestimmt sind. Bei den dargestellten Informationsblöcken handelt
es sich um diejenigen, die auf logischen Kanälen übertragen werden, die in den Schaltern
aufgebaut wurden, die mit dem Urheberendgerät und den Empfängergeräten verbunden sind. 2a zeigt
schematisch, dass zum Verbinden zweier Endgeräte die Verbindung eines Schalters
mit einem anderen Schalter zweimal genutzt wird. Genau wie bei der
Erfindung kann es sich im Übrigen
bei dieser Verbindung um eine Verbindung eines beliebigen Typs handeln,
und von einem beliebigen Netz unterstützt werden. Bleibt bestehen,
dass sie hier Mehrfachverkehr ausgesetzt ist.
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2b zeigt
schematisch die Änderung,
die durch das Verfahren aus der Erfindung eingebracht wurde. Für einen
rundzufunkenden Informationsblock fordert ein Urheberendgerät 12,
das bei diesem Beispiel extern ist, den Aufbau einer virtuellen
Verbindung vom Typ X25 an, indem es ein Anrufanforderungspaket an
das Rundfunkmodul 20 des Schalters 2 sendet, mit
dem es direkt verbunden ist. Man kann feststellen, dass diese virtuelle
Verbindung es nicht mit einem der Empfängergeräte des Informationsblocks,
der rundgefunkt werden soll, verbindet, sondern mit dem Rundfunkmodul 20 des
Schalters 2, mit dem dieses Urheberendgerät verbunden
ist.
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Das
Endgerät 12 überträgt dann
den rundzufunkenden Informationsblock über die virtuelle Verbindung,
die infolge dieser Anforderung vom Endgerät 12 aufgebaut wurde,
in Form einer Vielzahl von Datenpaketen, die dem Protokoll X25 entsprechen, falls
der Informationsblock zu umfangreich ist als dass er in einem einzigen
Datenpaket enthalten sein könnte.
Ein Bit (in jedem Paket vom Protokoll X25 vorgesehen) zeigt an,
ob es anschließend
noch ein Paket gibt oder zeigt an, ob es das letzte Paket ist, das
den Informationsblock darstellt. Die virtuelle Verbindung wird auf
Aufforderung des Urheberendgeräts 12 abgebaut,
wenn sie die Übertragung
des rundzufunkenden Informationsblocks beendet hat, oder in Ermangelung
durch die Wirkung eines Zeitschalters, der im Rundfunkmodul 20 sitzt.
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Gemäß dem Protokoll
X25 ist die Adresse des Rundfunkmoduls im Anrufpaket angeordnet.
Diese Adresse ist eine Gattungsadresse, die auch implizit eine Rundfunkanforderung
darstellt. Sie bedeutet in diesem Fall, dass die Information, die
später über die
Verbindung empfangen wird, die infolge der Anforderung, die dieses
Anrufpaket trägt,
aufgebaut wurde, eine Information ist, die rundgefunkt werden soll.
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Gemäß anderen
Ausführungsarten
kann die Rundfunkanforderung explizit durch ein Binärwort gebildet
werden, das als Rundfunkcode bezeichnet wird und in einem beliebigen
Feld des Anrufanforderungspakets angeordnet ist.
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Gemäß einer
Variante des Verfahrens gemäß der Erfindung,
die für
Informationsblöcke
von geringem Volumen verwendbar ist, wird ein Informationsblock,
der rundgefunkt werden soll, in dem Anrufanforderungspaket selbst
angeordnet. In diesem Fall ist es nicht wirklich nötig, eine
virtuelle Verbindung aufzubauen.
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Modul 20 ist
mit einem Speicher ausgerüstet, der
es erlaubt, einen solchen Informationsblock, der rundgefunkt werden
soll, zu speichern. A priori erfolgt kein unmittelbarer Rückaustausch
zwischen dem Urheberendgerät
und den Empfängergeräten. Dann funkt
das Rundfunkmodul 20 den gespeicherten Informationsblock
rund. So überträgt ein Rundfunkmodul
MD1 eines Ausgangsschalters einen Informationsblock, der rundgefunkt werden
soll, zu einem Rundfunkmodul MD2 eines Zielschalters, der direkt an
ihn angrenzend ist. Die Übertragung
zwischen den zwei Modulen MD1 und MD2 ist eine Verbindung vom Typ
X25, mit Aufbau einer virtuellen Verbindung zwischen den beiden
Modulen MD1 und MD2.
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Das
Modul MD2 speichert wiederum den Informationsblock, der rundgefunkt
werden soll. Es überträgt anschließend den
Informationsblock zum einen zu den Empfängergeräten Dest1 und Dest2, die mit
seinem Schalter verbunden sind. Das Rundfunkmodul MD2 übertragt
dann den Informationsblock an die anderen Schalter, die an ihn angrenzend sind,
und die nicht der Ausgangsschalter sind.
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Man
stellt also fest, dass die Verbindung zwischen dem Schalter des
Rundfunkmoduls MD1 und demjenigen des Rundfunkmoduls MD2 nur ein
einziges Mal benutzt wird, obwohl der Informationsblock an die zwei
Empfänger
Dest1 und Dest2 übertragen wird,
die mit dem Schalter des Moduls MD2 verbunden sind. Der Vorgang
des Aufbauens der virtuellen Verbindung vom Urheberendgerät zum Rundfunkmodul
MD1 erfolgt nur ein Mal. Hingegen öffnet jedes Rundfunkmodul MD2,
das den Informationsblock empfängt,
der rundgefunkt werden soll, so viele virtuelle Verbindungen wie
Endgeräte
vorhanden sind, die mit seinem Schalter verbunden sind.
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Wenn
das Urheberendgerät
ein internes Gerät
eines Schalters ist, endet das Editieren des Informationsblocks,
der rundgefunkt werden soll, mit dem Anrufen des Rundfunkmoduls
(als Ersatz für
das Schnittstellenmodul) und dieses Rundfunkmodul überträgt die Informationen,
die rundgefunkt werden sollen, wie oben stehend nach Aufbau der
virtuellen Verbindung.
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Das
Rundfunkmodul MD1 kann in jeden der Informationsblöcke, die
rundgefunkt werden sollen, eine laufende Nummer R einschließen. Eventuell kann
das Rundfunkmodul MD1 außerdem
die Kennung des Urheberendgeräts
einschließen,
falls ein oder mehrere interne oder externe Endgeräte, die
mit ein und demselben Schalter in Zusammenhang stehen, geeignet
wären,
Rundfunkvorgänge
wie das Endgerät 12 durchzuführen.
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Die
Urheberendgeräte
können
außerdem
in den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, einen Code
C, den so genannten Kategoriecode einschließen, der ein selektives Rundfunken
der Informationsblöcke
gestattet. Nur Endgeräte,
die dieser Kategorie C entsprechen, empfangen dann den Informationsblock,
der rundgefunkt werden soll. Die laufende Nummer R und der Kategoriecode
C können
im Anrufpaket angeordnet werden.
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3 zeigt
die Funktionsweise des Verfahrens der Erfindung im Detail. Programm 14, 1, enthält ein Unterprogramm 21 für das Rundfunken. Dieses
Unterprogramm 21 wird schematisch auf 3 dargestellt.
Dieses Rundfunk-Unterprogramm 21 enthält im Wesentlichen einen Test 22 zwecks Überprüfung, ob
die Adresse des Empfängers
eine DIFF-Adresse
des Rundfunkmoduls des Ausgangsschalters ist. Vorzugsweise ist diese
Adresse eine Gattungsadresse, wobei jedes Rundfunkmodul eines Schalters
ausgehend von einem beliebigen der angrenzenden Rundfunkmodule über diese
Adresse anrufbar ist, oder ein anderes über diese Adresse anrufen kann.
Wenn die Adresse verschieden lautet, beispielsweise ADR oder eine
andere, die anzeigt, dass der Informationsblock zu einem speziellen
Endgerät
geleitet werden soll, erfolgt die Übertragung anschließend normal.
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Wenn
hingegen die Adresse des Anrufpakets der DIFF-Adresse des Rundfunkmoduls
entspricht, führt
das Unterprogramm 21 zusätzlich zum Test 22 einen
Makrobefehl 23 durch, der das Rundfunkmodul 20 darstellt.
Zweck eines solchen Makrobefehls 23 ist zunächst zu
veranlassen, dass ein Empfängerschalter
(hier 2) an alle nachgelagerten angrenzenden Schalter einen
Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, überträgt, den dieser Empfängerschalter
gerade von einem vorgelagerten Schalter (oder einem Endgerät eines
externen Dienstes) empfangen hat. Der Schalter 2 überträgt beispielsweise
den Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, an Schalter 3,
Schalter 5, Schalter 7 und Schalter 10.
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In
der Praxis sind diese nachgelagerten angrenzenden Schalter physisch
mit aktivierten Eingängen
dieses vorgelagerten Schalters 2 verbunden. Weil diese
Information erfasst und eventuell in einem Speicher 24 zum
Zeitpunkt der Erstellung des Netzes gespeichert wurde, weiß der Schalter 2 also,
dass die Schalter 3, 5, 7 und 10 seine
angrenzenden Nachbarn sind. Der Speicher 24 enthält ebenfalls
die Liste der internen oder externen Endgeräte, die mit diesem Schalter
verbunden sind. Diese angeschlossenen Endgeräte können also von ihrem Anschlussschalter die
Information empfangen, die an sie rundgefunkt werden soll.
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Gemäß der Erfindung
führt also
jeder Schalter die Übertragung
des Informationsblocks durch, der an jeden einzelnen der angrenzenden
Schalter rundgefunkt werden soll, beispielsweise hier von Schalter 3 zu
Schalter 4. Ebenso wird Schalter 5 den rundzufunkenden
Informationsblock an Schalter 6 übertragen. Man kann feststellen,
dass Schalter 4 ebenfalls veranlasst sein könnte, den
selben rundzufunkenden Informationsblock an Schalter 6 zu übertragen.
Um eine solche Wiederholung zu vermeiden und vorzugsweise vor dem
Senden eines Informationsblocks an einen benachbarten Schalter kann
ein Schalter, beispielsweise der Schalter 4 seine Nachbarn,
hier den Schalter 6, fragen, ob dieser Schalter 6 bereits
den Informationsblock empfangen hat, den er selbst sich anschickt
an ihn zu übertragen.
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Hierfür signalisiert
der Schalter 4 dem Schalter 6, dass er die Absicht
hat, an diesen den Informationsblock mit Rang R oder dessen Identität codiert ist,
zu übersenden.
Dieses Signalisieren kann durch ein Anrufpaket erfolgen, das zum
einen die Gattungsadresse eines Rundfunkmoduls (DIFF) und zum anderen
den Rang R des rundzufunkenden Informationsblocks enthält. Da der
Schalter 5 bereits den Informationsblock mit Rang R an
den Schalter 6 übertragen
hat, kann der Schalter 6 dem Schalter 4 vorzugsweise
in einem Datenpaket antworten, dass der Empfang des Informationsblocks
mit Rang R bereits erfolgt ist. Das Antwort-Datenpaket ist in diesem
Fall ein Ablehnungspaket und die Übertragung dieses Informationsblocks
vom Rang R wird nicht vom Schalter 4 aus durchgeführt. Diese
Voranfrage ist natürlich sehr
kurz. Sie ähnelt
einer Signalisierungsverbindung und belegt die Verbindung zwischen
dem Schalter 4 und dem Schalter 6 nicht besonders.
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Außerdem überträgt das Rundfunkmodul den
Informationsblock, der rundgefunkt werden soll, an alle Endgeräte, unabhängig davon,
ob interne oder externe, die unmittelbar mit dem Schalter dieses Rundfunkmoduls
verbunden sind, das heißt,
die ohne Zwischenschaltung eines weiteren Schalters mit ihm verbunden
sind. Dieses Rundfunken erfolgt natürlich auch beim Ausgangsschalter
gegenüber den
anderen Endgeräten,
die mit diesem Ausgangsschalter verbunden sind.
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Das
Senden erfolgt nicht hin zu dem Schalter oder dem Endgerät, der/das
soeben den rundzufunkenden Informationsblock übertragen hat, denn diese Übertragung
erfolgte über
einen logischen Kanal, der es ermöglicht, das übertragende
Organ zu identifizieren und das, was es geschickt hat, nicht an
den Absender zurück
zu schicken.
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Bei
Bedarf bezeichnet das Anrufpaket oder ein Bereich im Informationsblock,
der rundgefunkt werden soll, die Endgeräte oder die Endgerätekategorien,
die den rundzufunkenden Informationsblock empfangen sollen. Hierfür kann das
Anrufpaket, das für
den Test 22 dient, die Information C für die Kategorie enthalten,
die das Rundfunkmodul des angrenzenden Empfängerschalters erfasst. Diese
Information hinsichtlich der Kategorie ist vorzugsweise eine Information über die
Kategorie des Urheberendgeräts
selbst. Dieses Rundfunkmodul überträgt dann diesen
rundzufunkenden Informationsblock an die Endgeräte, die mit ihm verbunden sind,
falls die Kategorie C auf sie zutrifft.
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Als
Variante kann die Kategorie von der Adresse eines Endgeräts gebildet
werden. Dadurch empfängt
nur das Empfängergerät den Informationsblock,
der angeblich rundgefunkt werden soll. Wenn man so verfährt, könnte man über das
Rundfunkmodul einen Informationsblock an ein einziges Endgerät senden.