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GEBIET DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft ein System zum Erhöhen der Sicherheit von Schusswaffen
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Da
sich die Gesellschaft immer weiter von einer ländlichen, landwirtschaftlichen
und jagenden Bevölkerung
zu Stadtbewohnern und städtischen
Bevölkerungszentren
verändert
hat, ist die Besorgnis um die Sicherheit von Schusswaffen immer
größer geworden.
Besondere Bedenken bestehen bei Fällen der missbräuchlichen
Verwendung von Schusswaffen durch unberechtigte Personen, die zu
schrecklichen Ergebnissen führen.
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Schusswaffen
haben sich herkömmlich
als nützlich
erwiesen, wenn sie in geeigneter Weise für den Schutz gegen mögliche Verbrecher
gegen das Eigentum, die Wohnungen, die Familie und die Person von
gesetzestreuen Einwohnern betrachtet und verwendet wurden ("More Guns, Less Crime" – Professor John R. Lott, Jr.,
1996, University of Chicago). Es besteht jedoch trotzdem die Gefahr,
dass unberechtigte Personen oder Kinder einen Zugriff auf Schusswaffen
erlangen können.
Es hat des Weiteren Fälle
gegeben, bei denen Einwohnern und Polizisten Schusswaffen von Eindringlingen,
Verdächtigen
und Kriminellen abgenommen wurden, die dann die Schusswaffe gegen
den rechtmäßigen Besitzer
verwendeten. Daher besteht die Notwendigkeit, derartige Fälle des
zufälligen
oder beabsichtigten Zugriffs durch unberechtigte Personen oder Kinder
zu reduzieren, und es besteht die Notwendigkeit Fälle zu reduzieren,
bei denen Personen und Polizisten Schusswaffen abgenommen werden,
um diese Personen und Polizisten anzugreifen.
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Als
eine der Schutzmaßnahmen
unserer Freiheit gewährt
die Verfassung der Vereinigten Staaten jedem rechtmäßigen Einwohner
das Recht, Waffen zu tragen. Es besteht deswegen die Notwendigkeit,
dass freie Menschen Schusswaffen besitzen, während gleichzeitig die Sicherheit
gefördert
werden muss durch Aufklärung
und durch das Angebot der Wahl von Merkmalen zur zusätzlichen
Erhöhung
der Sicherheit für
jene, die daraus einen Nutzen ziehen können.
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Es
gibt viele Sicherheitsvorrichtungen für Schusswaffen, eine Vorrichtung,
die die persönliche Zuordnung
einer Schusswaffe in geeigneter Weise schafft, ist jedoch vor der
vorliegenden Erfindung nicht entwickelt worden. Es wurden z. B.
Sicherheitsvorrichtungen, die mechanische Schlüssel verwenden, entwickelt,
bei Schlüsseln
ist es jedoch erforderlich, diese im Auge zu behalten und vor der
Benutzung der Schusswaffe einzusetzen. Bei Gefahr oder Panik kann
die Tätigkeit
zum Einsetzen des Schlüssels
vor einer Betätigung
zu Schwierigkeiten sowie zur Unfähigkeit,
die Schusswaffe in einem Notfall zum Schutz zu verwenden, führen. Die
Schusswaffe kann, nachdem sie mit dem Schlüssel aktiviert wurde, dem rechtmäßigen Besitzer
abgenommen werden und anschließend
verwendet werden, solange der Schlüssel eingesetzt bleibt. Dies
richtet sich nicht gegen viele der Befürchtungen in Bezug darauf,
dass Schusswaffen zum Schutz verwendet oder dem rechtmäßigen Benutzer
entwendet werden.
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Ein
weiterer Sicherheitsmechanismus, der bisher vorgeschlagen wurde,
erfordert eine mechanische Manipulation, um zu bewirken, dass bestimmte Schieber
und Hebel in eine geeignete Stellung bewegt werden, um ein Abfeuern
zu ermöglichen.
Obwohl die Forderung, dass der Besitzer bestimmte komplexe Bewegungen
lernen und verwenden muss, ein Minimum an zusätzlicher Sicherheit schafft,
beeinträchtigt
sie trotzdem die sofortige Benutzung zu Verteidigungszwecken. Nachdem
die Bewegungen allgemein bekannt geworden sind, kann außerdem jeder,
der diese Kenntnisse besitzt, die Schusswaffe verwenden. Darüber hinaus
besteht weiterhin die Gefahr einer zufälligen "erfolgreichen" Manipulation der Vorrichtung durch
ein Kind.
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Magnetisch
betätigte
Schalter oder magnetisch bewegbare Gleitmechanismen zum Blockieren des
Abfeuermechanismus sind außerdem
vorgeschlagen worden. Vorrichtungen, die keine Unterscheidung in
Bezug auf die Stärke
des erforderlichen Magnets ausführen,
können
jedoch durch jeden, der einen Magnet besitzt, aktiviert werden.
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Magnetisch
aktivierte Schalter, die einen speziell ausgewählten Bereich der Magnetstärke haben,
sind außerdem
vorgeschlagen worden. Derartige Vorrichtungen ermöglichen,
dass nur eine Person, die den Magnet mit der geeigneten Stärke an einem Fingerring
aufweist, die Schusswaffe betätigen
kann. Es hat sich herausgestellt, dass derartige Vorrichtungen für eine begrenzte
Anzahl von ausgewählten Feldstärkebereichen
nützlich
sind und somit geeignet sind, um zwischen Personen, die keinen Magnet
besitzen, und einem einzelnen Benutzer, der einen magnetischen Ring
mit der geeigneten Stärke
besitzt, zu unterscheiden. Diese Vorrichtungen wirken rasch in Notsituationen
der Verwendung zur Verteidigung, die weisen jedoch trotzdem einige
Nachteile in Bezug auf die begrenzte Anzahl von auswählbar unterscheidbaren
Stärkebereichen
für Magnete
auf.
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Vorrichtungen
zur Identifikation von Hand- oder Fingerabdrücken sind vorgeschlagen worden, bei
denen der Griff der Schusswaffe Sensoren aufweist, die mit einem
Mikroprozessor verbunden sind, um unterscheidbare Abdrücke eines
berechtigten Benutzers zu erfassen. Die Leistungsanforderungen sind
jedoch beträchtlich
und neigen dazu, die praktische Verwendung zu verhindern. Außerdem machen die
Komplexität,
die Zuverlässigkeit
und der hoch entwickelte Stand der computergestützten Identifikation von Hand-
und Fingerabdrücken
diese vorgeschlagene Lösung
sehr teuer und für
eine weit verbreitete Anwendung unpraktisch. Fingerabdruckidentifizierungen
schlagen wahrscheinlich fehl, wenn der Griff durch Regen, Kondensation
oder andere Flüssigkeiten
nass ist oder wenn die Hände
nass, schweißnass,
schmutzig, ölig
oder auf andere Weise verschmutzt sind oder wenn Handschuhe getragen werden.
Einige oder alle diese Faktoren könnten vorliegen, wenn die Anwendung
der Schusswaffe durch einen Polizisten, den rechtmäßigen Besitzer
oder eine andere in geeigneter Weise berechtigte Person zulässig ist.
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Eine
Personenidentifikation eines berechtigten Benutzers durch eine Funkübertragung
eines codierten Signals von einem Benutzer an einen Sender/Empfänger ist
außerdem
vorgeschlagen worden. Eine derartige Vorrichtung erfordert jedoch
sowohl eine ausreichende Leistungsversorgung, die in der Schusswaffe
angebracht ist, um den Sender/Empfänger und den Sicherheitsmechanismus
zu betreiben, als auch eine ausreichende Leistung, die durch die
Benutzerversorgung bereitgestellt wird, um den Transponder oder
Sender, der vom berechtigten Benutzer getragen wird, zu betreiben.
Darüber
hinaus erfordern eine Funkübertragung
und ein Funkempfang im Allgemeinen eine Antenne, die eine Länge einer
Viertelwellenlänge
aufweist. Deswegen kann der Transponder für Frequenzen, die niedriger
als der Gigahertzbereich sind, recht groß sein. Gegenwärtig ist diese
vorgeschlagene Lösung
unpraktisch und wurde für
kommerzielle Anwendungen nicht erfolgreich realisiert. Einige der
Probleme beinhalten, dass die eingebaute Leistungsversorgung ständig belastet wird,
während
auf den Empfang der Übertragung
eines berechtigten Funksignals gewartet wird. Außerdem muss der Sender/Transponder,
der vom berechtigten Benutzer getragen wird, eine ausreichende Leistungsversorgung
aufweisen. Die Gefahr ist groß, dass
die Batterieleistung einer aufbewahrten Schusswaffe erschöpft ist
und dadurch die Verwendung der Schusswaffe durch den berechtigten
Benutzer zu unpassenden Zeitpunkten verhindert wird. Niemand möchte nach
Batterien suchen und diese ersetzen, wenn ein Einbrecher in sein
Wohnhaus eindringt. Ferner kann der persönliche Sender/Transponder größer als
ein gewöhnlicher
Ring sein, um eine geeignete Antennengröße aufzunehmen oder um eine
geeignete Leistung für
eine ununterbrochene Verfügbarkeit
für den
Gebrauch der Schusswaffe bereitzustellen. Eine Funkübertragung
ist außerdem typischerweise
für Empfangsabstände von
mehr als einigen Fuß geeignet,
die im Allgemeinen für
eine eng begrenzte Verwendung einer Schusswaffe gegen den berechtigten
Benutzer ausreichend sind. Dies ist für Situationen nicht annehmbar,
bei denen einem Polizisten in einem Handgemenge mit einem Verdächtigen
die Schusswaffe abgenommen wurde. Außerdem sind herkömmliche
Hochfrequenzsignale anfällig
auf viele Typen äußerer Störungen.
Diese enthalten z. B. Hochspannungsrauschen, andere Funkübertragungen,
große
Transformatoren, bestimmte elektronische Ausrüstungen und sogar Beleuchtungseinrichtungen.
Es ist sogar vermutet worden, dass Sonnenstrahlen die Öffnung von
funkgesteuerten Garagentoren oder anderen funkgesteuerten Ausrüstungen
bewirkt haben.
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Eine
weitere Vorrichtung, die im US-Patent Nr. 5.564.211 gezeigt ist,
erzeugt ein gerichtetes Funksignal, wobei der berechtigte Benutzer
einen Sender besitzt und die Schusswaffe einen Empfänger aufweist.
Der Empfänger
ist so beschaffen, dass er die Schusswaffe immer dann deaktiviert,
wenn das gerichtete Funksignal angibt, dass die Schusswaffe auf
die Person gerichtet ist, die den berechtigten Funksender besitzt.
Eine derartige Vorrichtung ist für bestimmte
Zwecke sehr nützlich,
da sie so beschaffen ist, dass sie die Gefahr verringert, dass eine Schusswaffe
gegen einen rechtmäßig berechtigten Benutzer
verwendet wird. Diese Vorrichtungen haben wiederum sowohl für den Empfänger als
auch für den
Sender bedeutende Leistungsanforderungen, so dass sie einige der
Nachteile wie bei einigen der anderen funkcodierten Vorrichtungen
des Standes der Technik aufweisen.
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Schusswaffensicherheitsvorrichtungen
mit Spracherkennung und Sprachaktivierung sind ebenfalls vorgeschlagen
worden. Probleme entstehen bei der richtigen Programmierung der
Spracherkennungssignale oder anderer Sprachbefehls-Aktivierungssignale,
da diese Signale nicht durch andere dupliziert werden können. Die
Komplexität
der Computerisierung unter Verwendung von Mikrochips und/oder Software,
die für
eine Spracherkennung erforderlich sind, stellt des Weiteren eine
Herausforderung für
die gegenwärtig
verfügbare
Technologie dar und ist immer noch sehr kostenintensiv. Die Lösung ist
trotzdem nicht praktisch. Die Leistungsanforderungen sind immer
noch problematisch. Außerdem führt die
Notwendigkeit, in bestimmten Situationen, insbesondere bei einer
Verfolgungs- und Polizeitätigkeit,
eine Schusswaffe ohne zu sprechen oder ohne ein anderes hörbares Signal
still zu aktivieren, dazu, diesen Vorschlag abzulehnen.
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Ein
Elektromagnet-Blockierungsmechanismus ist unter den vorgeschlagenen
Sicherheitsvorrichtungen populär
geworden, seit er erstmalig in den US-Patenten Nr. 5.016.376 und
5.123.193 vorgeschlagen wurde. Sicherheitsvorrichtungen zur Verwendung
beim elektronischen Abfeuern von Schusswaffen sind als eine Alternative
zu mechanischen oder elektromechanischen Blockierungs- oder Abfeuermechanismen
von Schusswaffen vorgeschlagen worden. Derartige alternative Vorrichtungen könnten einige
Forderungen zum mechanischen oder physischen Blockieren des Abzugs
oder von Abfeuermechanismen, die für die meisten vorgeschlagenen
Schusswaffensicherheitsvorrichtungen empfohlen wurden, vermeiden.
Die vorgeschlagenen alternativen elektronischen Abfeuervorrichtungen
sind komplex und die Technologie zum elektronischen Abfeuern steht
noch nicht als kommerziell realisierbares Produkt zu Verfügung. Darüber hinaus
erfordert das elektronische Abfeuern weiterhin ein Personenerkennungssystem,
das bei einer adäquaten
Leistung ausreichend selektiv und ausreichend zuverlässig ist, und
bisher nicht ausreichend behandelt wurde.
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Das
US-Patent Nr. 5.704.153 offenbart ein System zum Erhöhen der
Sicherheit von Schusswaffen mit einem Anhänger, der mit einem Transponder versehen
ist, der zusammen mit einem elektronischen Modul wirkt, das einen
Elektromagneten steuert, der den Abzug der Schusswaffe blockieren
oder freigeben kann. Der Ring ist ein aktiver Transponder mit eingebauter
Leistungsquelle. Die Elektronik der Schusswaffe sendet ein Signal
aus, das vom Ring empfangen wird. Der Ring sendet seinerseits sein
eigenes codiertes Signal an die Schuss waffe zurück. Dieses US-Dokument wird
als eine Grundlage für den
Oberbegriff des unabhängigen
Anspruchs 1 verwendet.
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Das
Dokument WO 98/04880 A offenbart einen Mechanismus zum Blockieren
von Schusswaffen, der durch einen Transponder aktiviert wird, der
in einer Armbanduhr vorgesehen ist, die durch einen berechtigten
Schusswaffenbenutzer getragen wird. Obwohl diese Referenz die Idee
offenbart, Leistung an einen ansonsten nicht mit Leistung versorgten
Anhänger
zu übertragen,
sendet der Anhänger
ein separates Signal an die Elektronik der Schusswaffe zurück.
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Das
Dokument WO 00/16030 A offenbart ein System zum Erhöhen der
Sicherheit von Schusswaffen, bei dem aktive Kennzeichen bevorzugt
werden. Es offenbart nicht die Idee zum Übertragen des Codes zurück zur Schusswaffe
durch "umgekehrtes
Modulieren" eines
Leistungssignals.
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Das
Dokument
EP 0 991 026
A offenbart ein System zur Kontrolle der Berechtigung,
bei dem ein Transponder in einer Einrichtung, z. B. in einer Armbanduhr
vorgesehen ist, die durch eine berechtigte Person getragen wird,
und ein Empfänger
in einer Schusswaffe vorgesehen ist. Der Anhänger überträgt ein Schwachstromsignal durch
die Hand des Benutzers in die Schusswaffe. Ein Elektrodenpaar im
Griff der Schusswaffe wirkt als eine Schnittstelle zwischen dem
Benutzer und der Schusswaffe. Die Erkennungsdaten werden somit nicht
als ein elektromagnetisches Leistungssignal mit einer vorgegebenen regelmäßigen Frequenz
durch kapazitive Kopplung übertragen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Daher
wurde ein Bedarf an einem System zur Sicherheit von Schusswaffen
erkannt, das nur durch eine berechtigte Person zuverlässig freigegeben
wird. Es besteht ein Bedarf an einer Vorrichtung, die eine Aktivierung
in enger Nähe
schafft durch eine herkömmlich
kleine Personenerkennungsvorrichtung, die vorzugsweise ein Anhänger ist,
der unauffällig
an einer Stelle der Person gehalten, mitgeführt oder getragen wird, die
sich beim Gebaruch einer Schusswaffe in großer Nähe zu dieser befindet, wie etwa
ein unauffälliges
Schmuckstück
oder ein Fingerring. Es ist erwünscht,
dass der Erkennungsanhänger
derart ist, dass er ununterbrochen für Zwecke der Polizeitätigkeit
und zum Sportschießen,
Jagen und Personenschutz getragen werden kann. Es sollte möglich sein,
mit dem Anhänger
zu schlafen, so dass der nächtliche
Wohnungsschutz eine praktische Option darstellt. Der Mechanismus
zum Erhöhen
der Sicherheit sollte automatisch und zuverlässig arbeiten, ohne andere
vorhandene manuell betätigte
Sicherheitsmechanismen, die an den meisten Schusswaffen bereits
vorhanden sind, zu stören.
Das System sollte eine große
Anzahl von unterschiedlichen Personenerkennungscodes bereitstellen.
Die Vorrichtung sollte bei der Herstellung programmierbar sein und
vorzugsweise bei der Herstellung in der Weise programmiert werden,
dass dann, wenn die Erkennungsvorrichtung verloren geht oder gestohlen
wird, die Schusswaffe für
eine Verwendung mit einer Ersatzerkennungsvorrichtung und einem
Ersatzanhänger
neu programmiert werden kann, so dass die Schusswaffe nicht durch
eine andere Person, die im Besitz des zuvor verloren gegangenen
oder gestohlenen Erkennungsanhängers
ist, betätigt
werden kann. Die Vorrichtung sollte vorteilhaft nicht durch Personen
programmiert werden können.
Nicht sanktionierte Benutzer und Kinder sollten das System nicht
neu programmieren können,
um sich zu berechtigten Benutzern zu machen. Die benötigte Vorrichtung
zum Erhöhen
der Sicherheit sollte außerdem eine
zuverlässige
Leistungsquelle bereitstellen, die mit oder in der Schusswaffe tragbar
mitgeführt
werden kann, so dass die Erkennungsvorrichtung oder der Erkennungsanhänger keine
eigene getrennte Leistungsversorgung benötigt und deswegen klein und
bequem zu tragen hergestellt werden kann und vorzugsweise ständig getragen
werden kann.
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Die
tragbare Leistungsversorgung sollte den Benutzer zuverlässig warnen,
wenn die Leistung gering ist, sollte jedoch zuverlässig weiterarbeiten,
bis die Warnung beachtet wird und die Leistungsversorgung aufgefrischt
wird.
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Der
Mechanismus, der verwendet wird, um ein Abfeuern zu verhindern und
wahlweise freizugeben, sollte auf Trägheitskräfte infolge von schnellen Bewegungen
der Schusswaffe unempfindlich sein, um die Zuverlässigkeit
des Systems zum Erhöhen der
Sicherheit zu verbessern.
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Die
vorhergehenden und weitere Aufgaben und Vorteile wurden in dem System
zum Erhöhen
der Sicherheit von Schusswaffen sowie in der Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung realisiert und bereitgestellt. Die Erfindung schafft eine
Verhinderungseinrichtung zum Verhindern des Abfeuerns einer Schusswaffe,
ohne dass eine Leistung bereitgestellt wird. Sie ist mit einer zuverlässigen trag baren
Batterieleistungsversorgung versehen. Ein Näherungs-"Einschalter" verbindet die Leistungsversorgung mit
einer Abfrageschaltung, wenn sich eine Personenerkennungsvorrichtung
in enger Nähe
zur Abfrageschaltung befindet. Die Abfrageschaltung prüft elektronisch
die direkte Umgebung nach einem Erkennungscode einer berechtigten
Person, der in der Personenerkennungsvorrichtung gespeichert ist.
Die Personenerkennungsvorrichtung ist in einem kleinen Personenanhänger befestigt,
der durch den berechtigten Benutzer mitgeführt oder getragen wird, wobei der
Anhänger
vorzugsweise ein Fingerring oder eine anderes kleines Schmuckstück ist,
das automatisch nahe an die Schusswaffe gebracht wird, wenn diese verwendet
werden soll. Die Personenerkennungsvorrichtung umfasst vorzugsweise
ein passives Kennzeichen, das mit einem Personenidentifizierungscode
programmiert ist. Das passive Kennzeichen empfängt vorteilhaft Leistung, die
von der Schusswaffe in Form einer elektromagnetischen Welle oder eines
Leistungssignals gesendet wird. Das passive Kennzeichen empfängt das
Leistungssignal von der Schusswaffe in Form von elektromagnetischer
Energie und wird hierdurch aktiviert. Bei Aktivierung liefert das
passive Kennzeichen ein codiertes Rückkehrsignal, das dem Personenidentifizierungscode
entspricht. Das codierte Signal wird in der Schusswaffe von einer
Leseschaltung gelesen. Wenn der Code, der durch das Identifizierungskennzeichen
geliefert wird, mit einem in der Leseschaltung gespeicherten vorprogrammierten
Code übereinstimmt,
reagiert die Leseschaltung, um den Verhinderungsmechanismus zurückzuziehen,
so dass eine Betätigung
des Abzugs und ein Abfeuern der Schusswaffe freigegeben werden.
Wenn die Schusswaffe auf diese Weise freigegeben ist, kann sich
der berechtigte Benutzer entscheiden, den Abzug zu ziehen und die
Schusswaffe zu entladen.
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Es
wird somit ein System zum Erhöhen
der Sicherheit von Schusswaffen geschaffen, das wenigstens eine
Verhinderungseinrichtung, die vorzugsweise ein Verhinderungsmagnet
ist, umfasst, die in der Schusswaffe funktional angeschlossen ist.
Die Verhinderungseinrichtung hat eine Blockierungsstellung, um ein
Abfeuern zu verhindern, und eine Abfeuerungsstellung, um ein Abfeuern
zuzulassen. Eine elektrische Aktivierungsschaltung ist mit der Verhinderungseinrichtung
funktional verbunden, um die Verhinderungseinrichtung zwischen der
Blockierungsstellung und der Abfeuerungsstellung zu bewegen. Eine
tragbare Leistungsversorgung wird in der Schusswaffe gehalten und
ist mit der elektrischen Aktivierungsschaltung gekoppelt, um elektrische
Leistung bereitzustellen. Ein Leistungssignalsender ist in der Schusswaffe
angebracht und mit der tragbaren Leistungsversorgung gekoppelt,
um ein elektromagnetisches Leistungssignal zu senden. Ein passives Kennzeichen
ist in einem kleinen Anhänger,
wie etwa ein kleines Schmuckstück,
und vorzugsweise in einem Fingerring angebracht. Das passive Identifizierungskennzeichen
spricht auf das elektromagnetische Leistungssignal an, das von der
Schusswaffe gesendet wird, und wird beim Empfangen von Leistung
hiervon erregt. Beim Empfangen von Leistung aus dem Leistungssignal
aktiviert das passive Kennzeichen ein Rückkehrsignal, das einen Personenidentifizierungscode
trägt,
der in die Mikroschaltungsanordnung des passiven Kennzeichens vorprogrammiert
wurde. Eine Leseschaltung ist in der Schusswaffe vorgesehen, die
auf das Personenidentifizierungssignal anspricht, um die elektrische
Aktivierungsschaltung lediglich beim Erfassen eines Personenidentifizierungscodes,
der mit einem in dem Lesespeicher gespeicherten berechtigten Code übereinstimmt,
zu aktivieren. Wenn der übereinstimmende
Code erfasst wird, wird Leistung von der tragbaren Leistungsversorgung
durch die Aktivierungsschaltung zu der Verhinderungseinrichtung
geschaltet, wodurch deren Bewegung aus der Verhinderungsstellung
in die nicht blockierte Stellung bewirkt wird. Wenn der Abfeuerungsmechanismus
nicht blockiert ist und angenommen wird, dass jede weitere mechanische
Sicherheitseinrichtung ausgeschaltet ist, kann die Schusswaffe durch
den berechtigten Benutzer abgefeuert werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung enthält der Leistungssignalsender
eine elektrische Stromoszillatorschaltung, die mit einer ein Magnetfeld
erzeugenden Senderspule verbunden ist. Die ein Magnetfeld erzeugende
Spule umfasst vorzugsweise einen elektromagnetischen Kern mit einer
geringen Hysteresecharakteristik. Der Kern ist mit einer kleinen
Spule aus leitfähigem
Draht umwickelt. In einer bevorzugten Ausführungsform wirkt diese Leistungssignal-Senderspule wie eine
Primärspule
eines Transformators. Ein oszillierendes Magnetfeld wird erzeugt,
indem ein oszillierender elektrischer Strom oder ein elektrischer
Wechselstrom durch die Spule geleitet wird. Das Magnetfeld oszilliert,
wobei es die Polarität
mit der gleichen Frequenz wie der oszillierende Strom ändert, und
erzeugt dadurch ein Leistungssignal, das durch den Elektromagneten
gesendet wird. Eine Oszillationsfrequenz, die niedriger ist als
die von typischen Hochfrequenzübertragungen, wobei
eine Frequenz im kHz- und MHz-Bereich und darüber hinaus bevorzugt und eine
Frequenz von etwa 125 kHz stärker
bevorzugt ist, wird gemäß einem
Aspekt der Erfindung verwendet. Das passive Kennzeichen enthält gleichfalls
eine elektromagnetische Spule, die einen kleinen Kern und eine kleine Spule
aus einem leitenden Draht, der um diesen gewickelt ist, umfasst.
In der Ausführungsform,
bei der der Leistungssender wie eine Primärtransformatorspule wirkt,
wirkt die in dem Kennzeichen befindliche Spule wie eine Sekundärtransformatorspule.
Die Spule in dem Kennzeichen empfängt die elektromagnetische
Energie, wenn sie sich sehr nahe an der Leistungssenderspule in
der Schusswaffe befindet. In der beschriebenen Ausführungsform
wirken der Leistungssender und das Kennzeichen gemeinsam wie ein
schwach gekoppelter Transformator. Eine enge Nähe ist erforderlich für eine adäquate Leistungsübertragung
an das Kennzeichen. Die Leistung wird in geeigneter Weise im Kennzeichen
empfangen, um eine entfernte Leistungsquelle für die Kennzeichenschaltungsanordnung
bereitzustellen. Das Leistungssignal wird außerdem vorzugsweise dividiert
und als Taktimpuls für
die Schaltung zum Erzeugen eines codierten Signals in der Kennzeicheneinheit
verwendet, das zurück
an eine Leseschaltung gesendet wird, die das codierte Signal liest
und decodiert, um festzustellen, ob der Code der eines berechtigten
Benutzers ist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
der Personenidentifizierungscode in dem passiven Kennzeichen vorprogrammiert
und die Kennzeichenschaltung schließt die Kennzeichenspule gemäß einem
vorprogrammierten Code in der Schaltung periodisch kurz (d. h. führt einen
teilweisen Kurzschluss herbei). Die elektromagnetische Leistungsübertragung
zwischen der Senderspule und der Kennzeichenspule wirkt wie ein
schwach gekoppelter Transformator, so dass das periodische Kurzschließen der
Kennzeichenspule die Spannung des elektrischen Stroms, der durch
die Leistungssenderspule des Senders fließt, periodisch und gleichzeitig
(d. h. mit Lichtgeschwindigkeit) ändert. Dadurch wird das Leistungssignal
unter Verwendung eines Phänomens
der Signalrückstreuung
ein Trägersignal.
Die Änderung
der Spannung über
der Primärspule,
die durch das Kurzschließen
der Sekundärspule
in dem Identifizierungskennzeichen bewirkt wird, entspricht dem
im Kennzeichen gespeicherten Personenidentifizierungscode. Die Änderungen
der Spannung werden durch eine Leseschaltung "gelesen", die mit der Leistungssenderspule verbunden
ist, wobei sie als eine Spitzenspannungs-Detektionsschaltung verwendet
wird. Die Spannungsänderungen
werden in einen digitalen Code umgesetzt, der dann mit einem Code
verglichen wird, der in den Speicher in der Leseschaltung programmiert
oder auf andere Weise darin gespeichert ist. Wenn der Code, der
durch das Kennzeichen erzeugt und in dem Leistungssendersignal zurück zur Leseeinrichtung
befördert
wird, dem im Voraus aufgezeichneten Code in der Speicherschaltung
der Leseeinrichtung entspricht, wirkt die Aktivierungsschaltung
in der Weise wirksam, dass sie die Verhinderungseinrichtung mit
der Leistungsversorgung verbindet, wodurch die Blockierung des Abfeuerungsmechanismus
aufgehoben wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird die Leistungssenderschaltung "eingeschaltet", um ein Leistungssendersignal
nur dann auszusenden, wenn ein Schalter im Griff oder Schaft der
Schusswaffe betätigt
wird. Der "Einschalter" des Leistungssignalsenders
wird vorzugsweise nur dann aktiviert, wenn sich der Anhänger, in
dem das passive Kennzeichen getragen wird, sehr nahe an der Schusswaffe
befindet. Dies schont die Energieversorgung in der tragbaren Leistungsversorgung,
indem nur dann Strom verbraucht wird, wenn sich das passive Kennzeichen
nahe an der Schusswaffe befindet.
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Ein
zusätzliches
Merkmal zum Einsparen von Leistung besteht darin, dass dann, wenn
die Leseschaltung die Identifizierung eines Codes eines berechtigten
Benutzers liest und diesen bestätigt,
die Verhinderungseinrichtung betätigt
wird, um den Abfeuermechanismus freizugeben, wobei die Leistungssenderschaltung
das Senden des Leistungssignals unterbricht. Die Abfrageschaltung
sucht nicht mehr nach dem passiven Kennzeichen und dem darin programmierten
berechtigten Code. Die Verhinderungseinrichtung wird einfach in
der freigegebenen Abfeuerungsstellung gehalten, solange der "Einschalter" eingeschaltet ist.
Wenn die Schusswaffe fallengelassen wird, dem berechtigten Benutzer
abgerungen oder von diesem auf andere Weise freigegeben wird, kehrt
die Verhinderungseinrichtung in ihre normale Stellung zum Verhindern
des Abfeuerns zurück.
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Gemäß einer
weiteren alternativen Ausführungsform
der Erfindung wird die Leistungssenderschaltung periodisch "eingeschaltet", um ein Leistungssendersignal
zu senden, um zu bestimmen, ob sich ein passives Kennzeichen sehr
nahe am Griff oder Schaft der Schusswaffe befindet. Die Leistung der
Freigabeschaltungsanordnung wird vorzugsweise aktiviert, wenn sich
der Anhänger,
in dem das passive Kennzeichen mitgeführt wird, sehr nahe an der Schusswaffe
befindet. Dies schont die Energieversorgung in der tragbaren Leistungsversorgung,
indem Strom sparsam und periodisch verwendet wird, um die Umgebung abzufragen
und ansonsten nur dann, wenn sich das passive Kennzeichen nahe an der
Schusswaffe befindet.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist der Mechanismus der Verhinderungseinrichtung
in der Weise hergestellt, dass er einer Trägheitskraft widersteht, die
eine Relativbewegung der inneren Teile des Mechanismus der Verhinderungseinrichtung
bewirken und infolge von raschen Änderungen der Bewegungsrichtung
der Schusswaffe den Abfeuermechanismus unbeabsichtigt freigeben könnte. Ein
Paar von in Winkelrichtung orientierten Elektromagneten werden als
Verhinderungseinrichtung verwendet, um den Abfeuermechanismus zu blockieren.
Ein erster Elektromagnet ist vorteilhaft für eine axiale Hin- und Herbewegung
eines Blockierstabs in einer axialen Richtung positioniert, um den Abfeuermechanismus
zu blockieren oder freizugeben, und ein zweiter Elektromagnet ist
für eine
axiale Hin- und Herbewegung eines zweiten Blockierstabs in einer
weiteren axialen Richtung positioniert, wobei die zweite axiale
Richtung unter einem Winkel zum ersten Elektromagneten und an einer
Stelle verläuft, um
eine Bewegung des ersten Blockierstabs des ersten Elektromagneten
zu verhindern. Beide Elektromagnete müssen aus ihren normalen Blockierstellungen
betätigt
werden, um dem Benutzer das Abfeuern der Schusswaffe zu ermöglichen.
Die Winkelbeziehung verhindert, dass eine unbeabsichtigte schnelle Änderung
der Bewegungsrichtung der Schusswaffe den Blockierstab des Elektromagneten
der Verhinderungseinrichtung durch eine Trägheitskraft bewegt, um die
Blockierung des Abfeuermechanismus aufzuheben. Diese Anordnung verringert
die Möglichkeiten der
Betätigung,
die durch eine Trägheitsbewegung innerer
Teile des Mechanismus der Verhinderungseinrichtung bewirkt wird,
wie etwa durch Anschlagen, Anstoßen oder Schütteln der
Schusswaffe in der axialen Richtung des Elektromagneten. Der zweite Elektromagnet
ist mit einer Winkelbeziehung zum ersten Elektromagneten positioniert,
so dass eine Trägheitsbewegung
des Blockierstabs jedes Elektromagnets der Verhinderungseinrichtung
in einer axialen Richtung nicht gleichzeitig eine Trägheitsbewegung
des Blockierstabs des anderen Elektromagneten zur Folge hat. Eine
Winkelbeziehung von näherungsweise
einem rechten Winkel (etwa 90 Grad) ist für diesen Zweck vorteilhaft.
Ein Großteil
des Vorteils könnte
trotzdem bei anderen Winkeln erreicht werden, wenn der in der Schusswaffe
zur Verfügung
stehende Raum eine andere Winkelbeziehung erfordern würde. Die
Wahrscheinlichkeit, dass eine Schusswaffe mit einer ausreichend
raschen Beschleunigung in der genauen Richtung lediglich eines einzigen Elektromag neten
schnell ruckartig bewegt wird (d. h. eine axial ausgerichtete ruckartige
Bewegung mit einer ausreichenden Kraft, um einen federbelasteten Blockierstab
eines federbelasteten Elektromagneten in eine nicht blockierte Stellung
zu bewegen) und dass der Benutzer gleichzeitig den Abzug zieht,
ist gering. Diese einmalige Doppelwinkelanordnung des Elektromagneten
der Verhinderungseinrichtung verhindert trotzdem alle noch so geringen
Möglichkeiten eines
unbeabsichtigten Unglücksfalls
infolge einer Fehlbedienung der Schusswaffe.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält die tragbare Leistungsversorgung
eine Primärbatterie
mit einer vorgegebenen Nennspannung und eine Sicherungsbatterie
mit der gleichen vorgegebenen Nennspannung. Eine Sicherungsschaltung
ist geschaltet, um zu erfassen, wenn die Spannung in der Primärbatterie
unter einen vorgegebenen minimalen Spannungspegel absinkt. Beim
Erfassen dieser minimalen Spannung verbindet die Sicherungsschaltung
die Sicherungsbatterie mit dem Sicherheitssystem. Die Sicherungsbatterie
wird vorzugsweise an Stelle der Primärbatterie und nicht zusätzlich zu
dieser geschaltet. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn die Sicherheitsbatterie
in den Stromkreis geschaltet wurde, so dass ein Batteriewechsel
ausgeführt
werden kann. Der Benachrichtigungsmechanismus kann z. B. ein akustisches
periodische Summersignal sein. Das Zeitintervall zwischen Summertönen könnte etwa
eine Minute bis fünf
Minuten betragen. Das Signal dauert vorteilhaft so lange an, wie
die Sicherungsbatterie angeschaltet ist, so dass der Benutzer ständig gewarnt
wird, die Primärbatterie
zu ersetzen. Das System zum Erhöhen
der Sicherheit wird weiter unter Verwendung der Leistung der Sicherungsbatterie
betrieben. Der Benutzer kann dadurch Situationen der Unmöglichkeit der
Verwendung des Schusswaffe infolge einer schwachen Batterie vermeiden.
Die Primärbatterie kann
vorteilhaft zwei Batterien umfassen, die parallel geschaltet sind,
um eine maximale Leistung der Primärbatterie und eine verlängerte Batterielebensdauer
zu gewährleisten.
Außerdem
werden vorzugsweise Lithiumbatterien wegen ihrer Charakteristiken
der verlängerten
Lebensdauer verwendet.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Leistungssparschaltung vorgesehen,
durch die die Leistung an den Mechanismus des Elektromagneten der
Verhinderungseinrichtung nach einer festgelegten Zeitperiode, nachdem
der Elektromagnet anfänglich
in eine Gebrauchsstellung der Schusswaffe oder eine nicht blockierte
Stellung aktiviert wurde, verringert wird.
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Elektromagnete
benötigen
einen kleineren Strom, um den betätigten Stab in der betätigten Stellung
zu halten, als der Strom, der für
eine anfängliche Betätigung erforderlich
ist. Deswegen wird beim Tragen der Schusswaffe während einer längeren Periode
im "eingeschalteten" oder verwendungsbereiten Zustand,
wobei der Abfeuermechanismus nicht blockiert ist, Leistung nicht
mit der gleichen Rate verbraucht wie dann, wenn der Elektromagnet
anfänglich
aktiviert wird. In einer bevorzugten Ausführungsform gibt diese Leistungssparschaltung
periodisch kurze Stöße eines
großen
Stroms aus, wobei zwischen den Stößen ein minimaler Haltestrom
bereitgestellt wird. Dadurch wird dann, wenn sich der Elektromagnet
unbeabsichtigt in die Verhinderungsstellung bewegt, während er
mit dem geringeren Strom versorgt wird, um lediglich seine Stellung
aufrechtzuerhalten, der periodische Impuls mit großem Strom den
Elektromagnet ohne Neuinitialisierung des gesamten Systems in die
nicht blockierte Stellung zurückführen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung liefert die Leistungssenderschaltung
ein elektromagnetisches Leistungssignal in Form eines oszillierenden
Magnetfelds mit einer vorgegebenen niedrigen Frequenz. Ein System,
das Komponenten verwendet, die für
eine Verwendung bei 125 kHz entworfen wurden, hat sich als nützlich herausgestellt.
Das magnetische Kennzeichen der Personenidentifizierungsvorrichtung überlagert
dem Leistungssendersignal ein Rückstreusignal.
Das Rückstreusignal
stellt eine analoge Version des Personen-ID-Codes dar. Es hat sich vorteilhaft
herausgestellt, dass ein Codierungssystem mit Frequenzumtastung
(FSK) nützlich
ist und ein codiertes Rückkehrsignal,
das den Personen-ID-Code repräsentiert,
zuverlässig
liefert. Das System mit FSK-Codierung ist sehr zuverlässig und
ist widerstandsfähig gegenüber kleineren
Schwankungen und Feldunterbrechungen. In dem FSK-System wird die
Kennzeichenspule periodisch kurzgeschlossen (durch einen Transistor über die
Spulenanschlüsse
teilweise kurzgeschlossen) und anschließend unterbrochen (d. h. in
Leerlauf geschaltet) bei Frequenzen, die niedriger sind als die
Frequenz des Leistungssignals von der Senderprimärspule. Die Sekundärspule ist
z. B. nicht kurzgeschlossen und wird dann für eine erste Anzahl von Zyklen
des Primärleistungssignals
kurzgeschlossen, um die Binärzahl "0" darzustellen. Dann wird die Sekundärspule unterbrochen
und anschließend
für eine
zweite Anzahl von Zyklen kurzgeschlossen, um die Binärzahl "1" darzustellen. In einem speziellen Beispiel
entsprechen acht unterbrochene Zyklen und acht kurzgeschlossene
Zyklen der Zahl null und zehn unterbrochene Zyklen und zehn kurzgeschlossene Zyklen
entsprechen der Zahl eins in einem Binärcodesystem. Somit entsprechen
acht vollständige Spannungszyklen
des Leistungssendersignals, denen acht kurzgeschlossene Zyklen bei
einer niedrigeren Spannung (ein Abfall von 60 dB kann zuverlässig erfasst
werden) folgen, der Zahl null und zehn vollständige Spannungszyklen, den
zehn kurzgeschlossene Zyklen folgen, entsprechen der Zahl eins.
Die Folge von Nullen und Einsen stellen den Personenidentifizierungscode
dar. Die Anzahl von Bits des Speichers bestimmt die Anzahl der möglichen
unterschiedlichen Identifizierungscodes. Deswegen wird ein Binärcode dem
Leistungssendersignal überlagert,
wobei das Leistungssignal gemäß dem Phänomen der
Rückstreuung
als ein Trägersignal
für das codierte
Rückkehrsignal
in Übereinstimmung
mit dem in das passive Kennzeichen programmierten Code wirkt. Die
Verwendung des Systems mit Frequenzumtastung gewährleistet eine zuverlässige Datenübertragung,
da es gegen "Rausch"-Störungen von
Quellen elektromagnetischer Felder resistent ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung bilden Mikrochips einen Teil des magnetischen Kennzeichens.
Kostengünstige
Mikrochips, die kleiner als einige Quadratzentimeter sind, stehen
mit vielen Bits an programmierbaren Speicherinformationen zur Verfügung. Ein
Mikrochip, der eine Kapazität
von 96 Informationsbits hat, ist z. B. ausreichend klein, dass er
an oder in einen Fingerring passt. Die 96 Informationsbits können in
einer großen
Anzahl von aufzeichnungsfähigen
Personencodes nacheinander angeordnet werden. Der Code und die Leseeinrichtung
können
z. B. in der Weise beschaffen sein, dass einige der verfügbaren Bits
die Startposition zum zyklischen Schalten durch den Code in geeigneter
Reihenfolge signalisieren. Jedes Signal zum Kurzschließen der
Kennzeichenspule kann aus vier Bits aufgebaut sein, wobei eines
dieser Bits Paritätsinformationen
befördert
und drei Bits die Abfolge des Kurzschließens befördern können, d. h. acht Zyklen oder zehn
Zyklen. Die Folge aus 96 Bits kann deswegen etwa 822 unterschiedliche
mögliche
ID-Codes repräsentieren,
die in einer berechtigten Benutzeridentifikationsvorrichtung einzeln
vorprogrammiert oder gespeichert sein können.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist die Codeleserschaltung in der
Schusswaffensicherheitsvorrichtung programmierbar. Um das System
zu programmieren, wird es eingeschaltet, um ein Leistungssignal
zu senden. Ein Programmierkennzeichen, auf dem das geheime Programmiercode
im Voraus aufgezeichnet wurde und das vorzugsweise lediglich in
der Fertigungseinrich tung gewartet und gesichert wird, wird in der
Nähe der
Leseeinrichtung angeordnet, so dass die Leseeinrichtung den speziellen
Programmiercode liest. Die Leseeinrichtung aller Systeme ist so
im Voraus programmiert, dass sie den speziellen Programmiercode
erkennt und auf den Code anspricht, indem sie die Leseeinrichtung
in eine besondere Programmierbetriebsart versetzt. Bevor die Leseeinrichtung
ausgeschaltet wird, wird ein mit einer Personen-ID codierter Ring, der
den Personenidentifizierungscode aufweist, der zur Verwendung berechtigt
werden soll, in der Nähe der
Leseeinrichtung angeordnet. In der Programmierbetriebsart zeichnet
die Leseeinrichtung den Code des Rings als berechtigten Code auf.
Wenn die Programmierung beendet ist, wird der Ring, der ein passives
Kennzeichen mit diesem berechtigten programmierten Code trägt, die
Schusswaffe aus der Verhinderungsstellung in die nicht blockierte
Abfeuerstellung aktivieren. Die Schusswaffe kann vorprogrammiert
sein, vorzugsweise lediglich in der Fertigungsanlage, in der das
geheime Programmierkennzeichen gesichert wird, um einen anderen
Code unter Verwendung des gleichen Mechanismus zu berechtigen. Der
erste Code könnte überschrieben
und ihm dadurch die Berechtigung entzogen werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung hat die Codeleseschaltung eine Schaltungsanordnung
zum Aufzeichnen mehrerer Codes, wenn sie in der Programmierbetriebsart
ist, so dass für
die gleiche Schusswaffe mehr als ein Personenidentifikationscode
berechtigt werden könnte.
Beim Verlust eines der berechtigten codierten Kennzeichen könnte die
Schusswaffe neu programmiert werden, um die Berechtigung des verlorenen
Codes zu beseitigen, wodurch die Sicherheit des Schusswaffensystems aufrechterhalten
wird.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine schematische Seitenschnittansicht des Griffs oder des Schafts
einer Schusswaffe und eines Personenanhängers, die eine Vorrichtung und
ein System zum erhöhen
der Sicherheit gemäß der Verwendung
umfassen, wobei des Weiteren ein Benutzer, der für die Verwendung der Schusswaffe positioniert
ist, in Phantomlinien dargestellt ist;
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2 ist
eine schematische Vorderansicht mit einem teilweise Ausschnitt des
Griffs oder des Schafts einer Schusswaffe, die eine Anordnung von internen
Komponenten einer Sicherheitsvorrichtung und eines Sicherheitssystems
mit passivem Kennzeichen gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schematisch darstellt;
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3 ist
eine schematische Darstellung elektrischer, elektromechanischer
und elektromagnetischer Komponenten einer Sicherheitsvorrichtung und
eines Sicherheitssystems mit passivem Kennzeichen gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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4 ist
eine Montageansicht einer Ausführungsform
eines Personenanhängers
mit passivem Kennzeichen und insbesondere eines Fingerrings, die
ein passives Kennzeichen zeigt, das in den Personenanhänger gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung eingebaut ist;
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5 ist
eine schematischer elektrischer Schaltplan einer elektrischen Aktivierungsschaltung, die
eine Primärleistungssenderspule,
eine Sekundärleistungssenderspule
und einen Verhinderungsmechanismus gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung
enthält;
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6 ist
ein schematischer Ablaufplan einer Leseschaltung gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
ein schematischer Ablaufplan der Logik der Batteriesicherungsschaltung
gemäß einem Aspekt
der vorliegenden Erfindung;
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8 ist
eine schematische graphische Darstellung des elektrischen Stroms
in einer Aktivierungsschaltung (in durchgehenden Linien dargestellt)
und des elektrischen Stroms, der an einen Verhinderungsmechanismus
geliefert wird (in gestrichelten Linien dargestellt);
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9 ist
eine schematische Darstellung einer schwach gekoppelten Primärleistungssenderspule
und einer Sekundärspule
des passiven Kennzeichens, wobei die Flusslinien der magnetischen Kopplung
zwischen ihnen als Phantomlinien dargestellt sind; und
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10 ist
eine schematische graphische Darstellung eines Abschnitts eines
magnetischen Leistungssignals von der Primärspule, wobei ein codiertes
Identifizierungssignal durch zeitgesteuertes teilweises Kurzschließen der
Sekundärspule
gemäß einem
im Voraus aufgezeichneten codierten Identifizierungssignal der Primärspule überlagert
ist.
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GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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1 stellt
eine Sicherheitsvorrichtung und ein System 10 schematisch
dar, die in einer Schusswaffe 20 angebracht sind, die in
einem Querschnitt einer teilweisen Seitenansicht dargestellt ist,
die eine Person 12 (in Phantomlinien dargestellt) zeigt,
wobei die Hand 14 der Person (ebenfalls in Phantomlinien dargestellt)
am Griff oder Schaft 22 der Schusswaffe anliegt. Die Hand 14 der
Person ist in einer normalen Griffstellung dargestellt, um einen
Abzug 26 zum Betätigen
eines Abfeuermechanismus 24 zu ziehen. Der Abfeuermechanismus 24 kann
z. B. einen Abzug 26 enthalten, der beim Ziehen mit einem
Abzugfinger 16 durch einen bewussten Kraftaufwand der Person 12 geschwenkt
wird. Das Ziehen des Abzugs 26 hebt gleichzeitig einen
Sicherungshebel 28 an und bewegt eine Hammerfreigabeeinrichtung 30 nach
vorn, um einen federbelasteten Hammer 32 zu lösen. Bei
der Freigabe dreht sich der federbelastete Hammer 32 schnell,
um gegen einen Schlagbolzen 34 zu schlagen. In der dargestellten
Ausführungsform
wird eine Sicherheitsbrücke 36 in
einem vertikalen Schlitz für eine
Bewegung durch den Sicherungshebel 28 gleitfähig gehalten,
der beim Ziehen des Abzugs nach oben schwenkt. Eine mechanische
Sicherheitseinrichtung 38 ist außerdem vorgesehen, die zwischen der
Abfeuerstellung und einer Sicherheitsstellung gleiten kann. Wenn
die mechanische Sicherheitseinrichtung 38 in der dargestellten
Ausführungsform
in eine hintere Stellung gleitet, gelangt sie an der Sicherungsbrücke 36 in
Eingriff und blockiert die Bewegung des Sicherungshebels 28,
wobei die Verhinderung der Bewegung des Sicherungshebels 28 die
Bewegung des Abzugs anhält
und dadurch ein Freigeben des Hammers 32 verhindert. Nur
dann, wenn die mechanische Sicherheitseinrichtung 38 in
eine vordere Stellung (in gestrichelten Linien dargestellt) gleitet,
kann sich die Hammerfreigabeeinrichtung 30 nach vorn bewegen,
um den Hammer 32 freizugeben.
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Der
in 1 dargestellte Abfeuermechanismus ist eine Anordnung
in Übereinstimmung
mit der Konstruktion einiger vorhandener Schusswaffen und ist lediglich
ein Beispiel eines Schusswaffen-Abfeuermechanismus, für den die
Erfindung nützlich
ist. Die meisten Abfeuermechanismen für Schusswaffen enthalten einen
Abzug, ähnlich
dem Abzug 26, der einen Hammer freigibt, ähnlich dem
Hammer 32, um zu bewirken, dass ein Schlagbolzen, ähnlich dem
Bolzen 34, gegen eine geladenen Munition schlägt, wodurch eine
Ladung gezündet
wird, so dass ein Projektil aus der Schusswaffe ausgestoßen wird.
Die geladene Munition ist typischerweise eine Patrone mit einer Schießpulverladung
und einem Projektil oder mehreren Projektilen wie in einer Schrotflintenhülse. Zentralfeuerpatronen
oder Randfeuerpatronen (nicht gezeigt) sind typische Arten von Munition.
Einige neu vorgeschlagene Schusswaffen enthalten eine elektrische
oder Laserzündung
eines Treibmittels in einer Patrone, um zu bewirken, dass sich ein
Projektil rasch bewegt und aus dem Lauf der Schusswaffe ausgestoßen wird.
Bestimmte Prinzipien der vorliegenden Erfindung können nützlich sein,
um die Sicherheit zu erhöhen
und ein unberechtigtes Abfeuern sowohl bei mechanischen, durch einen
Hammer aktivierten Schusswaffen als auch bei neu vorgeschlagenen
elektrisch oder durch Laser aktivierten Schusswaffen zu reduzieren,
wie im Folgenden genauer erläutert
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, die in 1 dargestellt ist,
ist ein Verhinderungsmechanismus 40 in dem Griff oder Schaft 22 der
Schusswaffe befestigt. Der in 1 gezeigte
Verhinderungsmechanismus 40 weist einen ersten Blockierstab 42 mit
einer ersten Stellung 44 oder einer Verhinderungsstellung 44 (in
durchgehenden Linien dargestellt) auf, in der das Abfeuern des Abfeuermechanismus 24 verhindert
ist. In der dargestellten Ausführungsform
umfasst der Verhinderungsmechanismus 40 einen ersten Elektromagnet 50 mit
einem ersten Blockierstab 42, der längs einer ersten axialen Richtung 52 elektromagnetisch bewegt
werden kann. Der Verhinderungsmechanismus 40 ist mit einer
elektrischen Aktivierungsschaltung 60 verbunden, durch
die der Blockierstab 42 betätigt werden kann, um sich von
einer ersten Verhinderungsstellung 44 in eine zweite nicht
blockierte Stellung oder eine Freigabestellung 48 zu bewegen. In
der dargestellten Ausführungsform
ist der Blockierstab 42 mit einer Vorbelastungsvorrichtung 46,
die in 1 als eine Feder 46 schematisch dargestellt
ist, vorbelastet. Dadurch wird der erste Blockierstab 42 des
Verhinderungsmechanismus 40 in einer ersten Verhinderungsstellung
gehalten, so dass ein Ziehen am Abzug 26 nicht bewirkt,
dass die Schusswaffe entladen wird; eine Bewegung des Abzugs ist
verhindert. Der Abfeuermechanismus wird wirksam gesperrt, selbst
wenn die mechanische Sicherheitseinrichtung 38 möglicherweise
in die Stellung "ausgeschaltete" Sicherung bewegt
wurde.
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Eine
elektrische Aktivierungsschaltung 60 ist durch eine Leitung 62 mit
der Verhinderungseinrichtung 40 verbunden. Einer der wesentlichen
Aspekte der Erfindung besteht darin, dass die Verhinderungseinrichtung 40 nur
bei Identifikation eines berechtigten Benutzers 12 in die
nicht blockierte Stellung bewegt wird. Der berechtigte Benutzer 12 trägt oder führt auf
andere Weise einen Identifikationsanhänger 70 mit, wie etwa
ein Fingerring 70, der eine passive Kennzeicheneinheit 72 aufweist,
die durch den Benutzer an der Schusswaffe an einer geeigneten nahe gelegenen
Stelle, wie etwa der Griff 22 der Schusswaffe 20,
angeordnet wird, so dass eine Abfrageschaltung 74, die
mit der Aktivierungsschaltung gekoppelt ist, die direkte Umgebung
nach einem berechtigten Code in der Personenidentifizierungsvorrichtung 70 prüfen kann.
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Einzigartig
und vorteilhaft hält
die Personenidentifizierungsvorrichtung 70 gemäß der vorliegenden
Erfindung eine passive Kennzeicheneinheit 72, die keine
eigene eingebaute Leistungsversorgung benötigt. Die passive Kennzeicheneinheit 72 empfängt statt
dessen Leistung von einem Leistungssignalsender 76, der
durch den elektrischen Leiter 78 mit einer Leistungssignal-Erzeugungsschaltung 80 gekoppelt,
die in der Abfrageschaltung enthalten sein kann oder die in der
in 1 dargestellten Weise vorhanden sein kann oder
die eine getrennte Schaltung sein kann, die mit der Abfrageschaltung 74 gekoppelt sein
kann. Die Abfrageschaltung 74 mit ihrer Leistungssignal-Erzeugungsschaltung 80,
die wenigstens einen Leistungssignalsender 76 aufweist,
kann ferner einen oder mehrere zusätzliche Leistungssignalsender 76 enthalten,
so dass das Leistungssignal eine ausreichende Leistung empfangen
kann, entweder von einem Signal vom Leistungssender 76 oder einem
Signal vom Leistungssender 82, wobei beide Leistungssignale
identisch sind, da beide durch die gleiche Leistungssignal-Erzeugungsschaltung 80 geliefert
werden. Wie im Folgenden genauer erläutert wird, empfängt das
passive Kennzeichen 72 die von der Schusswaffe gesendete
Leistung in Form einer elektromagnetischen Welle, die ein Leistungssignal oder
beide Leistungssignale umfasst. Beim Empfangen der Leistung wird
das passive Kennzeichen 72 durch das Leistungssignal aktiviert
und liefert bei der Aktivierung ein codiertes Rückkehrsignal, das einem vorprogrammierten
Personenidentifikationscode entspricht, der für das passive Kennzeichen eindeutig ist,
an die Identifikationsvorrichtung, in der die passive Kennzeicheneinheit
befestigt ist. Des Rückkehrsignal,
das dem Personenidentifikationscode entspricht, wird durch eine
Leseschaltung 90 gelesen, die Teil der in der Schusswaffe
angebrachten Abfrageschaltung 80 ist. Wenn der Code des
codierten Rückkehrsignals,
das durch die Identifikationsvorrichtung geliefert wird, mit einem
vorprogrammierten Code, der in der Leseschaltung 90 gespeichert
ist, übereinstimmt,
wirkt die Leseschaltung 90 in der Weise, um zu bewirken,
dass sich die Verhinderungseinrichtung 40 in ihre zweite
nicht blockierte Stellung bewegt, so dass die Betätigung des
Abzugs und das Abfeuern der Schusswaffe zugelassen sind. Es wird angemerkt,
dass dann, wenn die bereits vorhandene mechanische Sicherungseinrichtung 38 in
einer Stellung der "eingeschalteten" Sicherung bleibt,
das Abfeuern nicht zugelassen wird, selbst wenn die Abfrageschaltung
in der Nähe
der Schusswaffe ein passives Kennzeichen mit berechtigtem Code erfasst.
Dadurch setzt das erfindungsgemäße Sicherheitssystem
die vorhandene Sicherungseinrichtung 38 nicht außer Kraft,
sondern verbessert die vorhandene Sicherungseinrichtung 38.
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Beim
Abfragen der Umgebung, einschließlich Senden eines Leistungssignals,
des passiven Kennzeichens, das durch das Leistungssignal aktiviert
wird, ein codiertes Identifikationssignal zurückzusenden, beim Lesen des
codierten Identifikationssignals und Vergleich mit einem vorprogrammierten gespeicherten
Code signalisiert die Leseschaltung 90 der elektrischen
Aktivierungsschaltung 60, an einem schematisch dargestellten
Schalter 92 Leistung von einer Leistungsversorgung 94 entlang
dem Leiter 96 durch den Aktivierungsleiter 62 und
zu der Verhinderungseinrichtung 40 zu schalten, um dadurch
zu bewirken, dass sich die Verhinderungseinrichtung 40 aus
ihrer normalen Verhinderungsstellung 44 in die kraftbetätigte nicht
blockierte Stellung 48 bewegt. Die eingebaute Leistungsversorgung 94 kann
wenigstens eine elektrische Speicherbatterie 98 umfassen. In
der bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Leistungsversorgung 94 eine erste Batterie 98,
eine zweite Batterie 100 und eine dritte Sicherungsbatterie 102.
Batterien mit großen
Energiespeicherungskapazitäten,
wie etwa Lithium-Mangandioxid, die im Allgemeinen als "Lithium"-Batterien bezeichnet
werden, haben sich als vorteilhaft für die Zwecke der Erfindung
gegenüber
gegenwärtig
bekannten Batterien erwiesen, die nicht so lange halten, die während Nichtgebrauch
Energie verlieren können
oder die eine periodische Nachladung erfordern sowie Unannehmlichkeiten
in Verbindung mit dem Nachladen bereiten. Weitere Typen von Batterien,
die gegenwärtig
bekannt sind oder später
entwickelt werden, könnten
trotzdem im Umfang und gemäß weiteren
Aspekten der Erfindung verwendet werden. Die erste und die zweite
Batterie 98 und 100 bilden eine Primärleistungsquelle 94.
Die Primärleistungsquelle 94 und
die Sicherungsbatterie 102 sind miteinander und mit dem
Sicherheitssystem 10 sowie mit einer Sicherungsleistungsschaltung 104 gekoppelt.
Die Sicherungsbatterieschaltung wirkt, um die Eingangsspannung von
den Primärbatterien
zu prüfen,
und wenn die Spannung in der Primärleistungsversorgung 94, d.
h. in den Batterien 98 und 100 unter eine vorgegebene
minimale Spannung in einem Spannungsbereich fällt, der eine zuverlässige Aktivierung
der Verhinderungseinrichtung gewährleistet,
verbindet die Sicherungsschaltung mit der Sicherungsbatterie, um Leistung
an das Sicherheitssystem 10 zu senden. Die Primärleistungsquelle 94 wird
vorzugsweise gleichzeitig oder kurz darauf getrennt, um zu vermeiden,
dass Primärbatterien
mit niedriger Spannung Leistung aus der Sicherungsbatterie verbrauchen. Diese
Schaltungen können
auf getrennten Leiterplatten, wie etwa getrennte gedruckte Leiterplatten,
die in 1 schematisch dargestellt sind, gebildet sein oder
sie können
auf der gleichen Leiterplatte wie die elektrische Aktivierungsschaltung 60 und
weitere Schaltungen gebildet sein, wie in 2 unten
schematisch dargestellt ist, die trotzdem an dieser Stelle gemäß getrennt
identifizierbaren Merkmalen beschrieben werden.
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Um
weitere Energie einzusparen, wird eine Energiesparschaltung 106 (siehe 3)
verwendet, um den Leistungsbetrag, der durch die Verhinderungseinrichtung 40 verbraucht
wird, um die Verhinderungseinrichtung in der nicht blockierten Stellung zu
halten, zu reduzieren. Diese Schaltung kann ebenfalls auf einer
getrennten Leiterplatte oder auf einer Leiterplatte 60 gemeinsam
mit einer oder mehreren anderen Komponenten einteilig gebildet sein.
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Ein
vorteilhaftes Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin,
dass die Abfrage nach der berechtigten Benutzeridentifizierungsvorrichtung 70 lediglich
in einem kleinen Bereich nahe an der Schusswaffe erfolgt. Dieses
Merkmal ist mit der Abfrageschaltung 74 und wenigstens
einem Leistungssignalsender 76, der ein elektromagnetisches
Leistungssignal mit begrenzter Reichweite liefert, realisiert. Außerdem kann
ein Näherungssystemschalter 112,
wie etwa ein magnetisch betätigter
Schalter oder ein einfacher manuell umgelegter Schalter, zum Aktivieren
des Systems nur für
den Fall vorgesehen sein, dass sich der Benutzer in der Nähe aufhält oder
die Schusswaffe hält.
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Außerdem ist
in den 1 und 2 ein Sichtfenster 122 gezeigt,
durch das der Verhinderungsmechanismus 40, der entweder
verhindert oder nicht blockiert ist, von dem einzelnen Benutzer 12 beobachtet
werden kann. Das Fenster 122 kann ein dauerhafter durchsichtiger
Kunststoffstopfen sein, durch den der Verhinderungsmechanismus gegen Manipulation
von außen
abgedichtet ist, während
zugelassen ist, dass der Benutzer die Stellung des Blockierstabs 42 beobachtet.
Es hat sich herausgestellt, dass dann, wenn der Verhinderungsmechanismus 40 einen
elektromechanischen Elektromagneten 50 umfasst, die Aktivierung
des Elektromagneten 50 in eine nicht blockierte Stellung
außerdem
ein akustisches Klicken erzeugt, das die Aktivierung der Schusswaffe in
eine freigegebene oder abfeuerbereite Stellung angibt. Der Benutzer
kann sich optisch davon überzeugen,
dass sich der Verhinderungsmechanismus 40 in eine freigegebene
Stellung bewegt hat, und kann sich dann entscheiden, auf ein vorgesehenes Ziel
zu zielen und zu feuern.
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Ein
einmaliges Merkmal ist gemäß einem weiteren
Aspekt der vorliegenden Erfindung eine gegen Trägheitskräfte resistente Verhinderungseinrichtung 124 als
Teil des Verhinderungsmechanismus 40. Die gegen Trägheitskräfte resistente
Verhinderungseinrichtung 124, die in der in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsform
gezeigt ist, umfasst einen zweiten Blockierstab 54, der
durch einen zweiten Elektromagnet 56 längs einer Achse 58 aktiviert
wird. Der zweite Elektromagnet 56 der Verhinderungseinrichtung
hält den
zweiten Blockierstab 54 betätigbar, der für eine Bewegung
zwischen einer sicheren Blockierstellung positioniert ist, in der
der Stab 54 die Bewegung des Stabs 42 blockiert.
Die Bewegungsachse 58 verläuft unter einem Winkel zur Bewegungsachse 52 des
Stabs 42, so dass eine heftige Trägheitsbewegung des Stabs 42 längs seiner Achse 52 keine
Trägheitsbewegung
des Stabs 54 längs
seiner Achse 58 bewirkt. Beim Abfragen der Umgebung und
Finden eines berechtigten Codes, der den Verhinderungsmechanismus 40 aktiviert, werden
beide Elektromagneten 50 und 56 betätigt, so dass
sich der Blockierstab 54 aus dem Weg des Blockierstabs 42 bewegt
und der Sicherungshebel 28 nicht mehr blockiert ist. In
der unwahrscheinlichen, jedoch trotzdem theoretisch möglichen
Situation, in der der Blockierstab 42 durch Trägheitskräfte, die
in der Richtung der Achse 52 wirken, ruckartig bewegt oder
auf andere Weise längs
seiner Achse 52 bewegt wird, würde die gleiche Richtungsänderung
in der Bewegung ebenfalls nicht bewirken, dass der Stab 54 längs seiner
Achse 58 bewegt wird. Derartige Trägheitskräfte oder eine derartige Trägheitsbewegung könnten theoretisch durch
eine rasche Änderung
in der Bewegungsrichtung der Schusswaffe und den Widerstand der
Masse des Stabs 42 gegen die Änderung der Bewegungsrichtung
hervorgerufen werden, falls eine Wirkung in Ausrichtung auf die
Achse 52 und in der Richtung gegen die Feder 46 erfolgt.
Eine derartige Bewegung würde
nicht gleichzeitig einen Winkel zur Achse 52 und insbesondere
keinen Winkel, der näherungsweise
einen rechten Winkel zur Achse 52 bildet, zur Folge haben.
Dadurch sichert der Stab 54 den Stab 42 gegen
eine unbeabsichtigte, jedoch theoretisch mögliche Bewegung des ersten Blockierstabs 42 in
eine nicht blockierte Stellung ohne das Vorhandensein einer Identifizierungsvorrichtung 70 mit
dem berechtigten Identifizierungscode. Außerdem können in einer derartige Trägheitssicherheitsvorrichtung 124 der
zweite Elektromagnet 56 und sein zweiter Blockierstab 54 kleiner
sein und etwas schneller wirken als der erste Elektromagnet 50 und
sein erster Blockierstab 42. Dadurch reagiert bei einer
Aktivierung des Verhinderungsmechanismus 40 der zweite
Elektromagnet 56 zuerst, um den zweiten Blockierstab 54 aus
dem Weg des ersten Blockierstabs 42 zu bewegen. Diese Betätigung des zweiten
Blockierstabs 54 ist zeitlich so gesteuert, dass sie lediglich
einen Bruchteil einer Sekunde und möglicherweise nur einige wenige
Millisekunden vor der Bewegung des zweiten Blockierstabs 42 erfolgt. Gleichgroße Elektromagnete
könnten
mit einer geeigneten geringfügig
verzögerten
Zeitablaufschaltung verwendet werden, um die gleichen Ergebnisse zu
erreichen, die gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung durch das Auswählen eines kleineren Sicherheitselektromagneten 56 in
Bezug auf den Verhinderungselektromagneten 50 vorteilhaft
erreicht werden.
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3 ist
eine schematische Darstellung elektrischer, elektromechanischer
und elektromagnetischer Komponenten einer Sicherheitsvorrichtung mit
passivem Kennzeichen und eines Systems gemäß der vorliegenden Erfindung.
Wenn ein Benutzer den Systemschalter 112 betätigt, wird
dieser geschlossen, um Leistung über
den Schalterkreis 120 zu schalten, wodurch die Schaltungsanordnung
elektrischer Komponenten, die in dem Schaltungsblock 126 schematisch
enthalten ist, aktiviert wird. Im Einzelnen wird Leistung von der
Leistungsquelle 94 zur Abfrageschaltung 74 und
außerdem
durch eine Sicherungsleistungsschaltung 104 geschaltet.
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Wie
oben erläutert
wurde, vergleicht die Sicherungsbatterieschaltung 104 die
Spannung in den Primärbatterien 98 und 100 und
wenn die Spannung unter eine vorgegebene Spannung in einem Spannungsbereich,
in dem der Verhinde rungsmechanismus 40 weiterhin zuverlässig arbeitet,
fällt,
wird die Sicherungsbatterie 102 durch die Sicherungsbatterieschaltung 104 automatisch
angeschaltet, um Leistung an die Abfrageschaltung 74 zu
liefern. Eine Alarmierungsschaltung 108 ist außerdem vorgesehen, durch
die ein periodisch wiederholtes, vom Menschen wahrnehmbares Alarmsignal,
das vorzugsweise ein akustisches Warnsignal ist, wie etwa ein Summerton,
der nach jeweils einer bis fünf
Minuten erfolgt, den Benutzer alarmiert, die Primärbatterien 98 und 100 aufzuladen
oder zu ersetzen, während
die Sicherungsbatterie 102 weiterhin eine adäquate elektrische
Leistung mit einer Spannung liefert, die in dem vorgegebenen Spannungsbereich
liegt, in dem der Verhinderungsmechanismus zuverlässig arbeitet.
In der bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Sicherungsschaltung 104 eine Komparatorschaltung, durch
die die Spannung in der Primärleistungsquelle 94 mit
der Spannung in der Sicherungsbatterie 102 verglichen wird.
Immer dann, wenn die Sicherungsbatterie angeschaltet ist, ist die
Primärquelle 94 von der
Schaltung getrennt und die Alarmierungsschaltung 108 erzeugt
das Alarmierungssignal, das vorzugsweise ein periodisches "Summen" mit regelmäßigen Intervallen
ist, bis die Primärbatterien
wieder durch die Sicherungsbatterieschaltung 104 mit dem Sicherheitserhöhungssystem
verbunden werden. Es ist ermittelt worden, dass 9-Volt-Lithium-Mangandioxid-Batterien als Primärbatterien 98 und 100 sowie als
Sekundärsicherungsbatterie 102 gut
arbeiten. In der dargestellten Ausführungsform arbeitet außerdem ein
Elektromagnet, der nominell für
eine 9-Volt-Betätigung
ausgelegt ist, wenigstens in einem Bereich von etwa zehn Volt bis
etwa sechs Volt sicher und zuverlässig. Die von der Primärbatterie
ausgegebene Spannung reicht von ihrer maximalen Ausgangsspannung
von etwa neun Volt abwärts,
wenn Leistung über
eine lange Periode der Schusswaffenbenutzung verbraucht wird. Die
minimale Spannung, bei der die Sicherungsbatterie in Eingriff gelangt,
ist mit etwa sieben Volt gewählt
(d. h. innerhalb des zuverlässigen
Bereichs für
den Verhinderungsmechanismus), um einen zuverlässigen Betrieb in Systemen
zu ermöglichen,
bevor und nachdem die Sicherungsschaltung die Batterien umschaltet.
Es ist ferner ermittelt worden, dass sich die Primärbatterien nach
einer Trennungsperiode in einem bestimmten Umfang selbstständig regenerieren
können.
Wenn sie sich auf eine Spannung über
etwa sieben Volt selbstständig
regenerieren, wird die Sicherungsbatterie durch die Sicherungsschaltung 104 vom
System getrennt und die Primärbatterien
werden wieder mit dem System verbunden. Mit dieser Sicherungsbatterie
und der Sicherungsbatterieschaltung ist festgestellt worden, dass
dann, nachdem das Warnsignal "schwa che
Batterie" erstmalig
auftritt, das Warnsummen für
eine Zeitperiode fortgesetzt wird und aufhört, nachdem sich die Primärbatterien
regeneriert haben, wodurch die Belästigung durch ein ständiges Summen
teilweise vermieden wird. Der Benutzer ist trotzdem gewarnt worden,
die Batterien zu ersetzen, und nach einer kurzen Periode der zusätzlichen
Nutzung wird er daran erinnert, die Primärbatterien zu ersetzen. Die
zusätzliche
Nutzung verringert die Spannung in den Primärbatterien und die Primärbatterien werden
durch die Sicherungsschaltung wieder automatisch getrennt, die Sicherungsbatterie
wird erneut angeschaltet und das Warnsignal wird erneut ausgelöst.
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Wenn
eine ausreichende Leistung an die Abfrageschaltung 74 geliefert
wird, da der Näherungsschalter 112 geschlossen
wurde, wird die Leistungssignal-Erzeugungsschaltung 80 eine
sinusförmige niedrige
Frequenz an einen Leistungssignalsender 76 bereitstellen.
Wie im Folgenden genauer erläutert wird,
umfasst der Leistungssignalsender 76 in der gezeigten Ausführungsform
eine Magnetspule mit einer Spule 128, die aus Transformatordraht
hergestellt ist, der um einen Magnetkern 130 gewickelt
ist, der aus einem Material 77 mit geringer Hysterese,
das vorzugsweise durch Fair-Rite-Corporation, Wallkill, New York
gefertigt wird, oder einem anderen magnetischen Material mit geringen
Hysteresecharakteristiken hergestellt ist.
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Das
oszillierende elektrische Signal in der Leitung 78 bewirkt
ein sich umkehrendes Magnetfeld 132. Der Anstieg, das Zusammenbrechen
und die Umkehrung des Magnetfelds 132 erfolgen mit einer Rate
und einem Betrag, die der sinusförmigen
Spannung im Leiter 78 entsprechen. Deswegen erzeugt in einer
bevorzugten Ausführungsform
ein sinusförmiges
elektrisches Signal im Leiter 78, das eine Frequenz von
etwa 125 kHz hat, in ähnlicher
Weise ein Magnetfeld 132, das mit einer festen Frequenz
von 125 kHz auf einen maximalen Pegel ansteigt und sich umkehrt
und durch null auf die gleiche Intensität mit umgekehrter Polarität ansteigt.
Das Feld 132 breitet sich durch und in die umgebende Nähe aus.
Die Personenidentifizierungsvorrichtung 70 mit einem in der
dargestellten Ausführungsform
daran angebrachten passiven Kennzeichen 72 umfasst eine
sekundäre
magnetische Empfangsspule 134, die eine Spule 136 aus
Transformatordraht und einen Magnetkern 138 umfasst. Die
enge Nähe
zwischen dem Sender 76 und dem passiven Kennzeichen 72 erzeugt
effektiv einen schwach gekoppelten Transformator, durch den Leistung
von der Primärspule 128 in
der Sekundärspule 136 induziert
wird. Dadurch wird ein Leis tungssignal empfangen und die passive
Kennzeichenschaltungsanordnung 140 des passiven Kennzeichens 72 wird
angeregt. Nachdem sie angeregt wurde, besitzt die Schaltung 140 einen
eingebetteten Code und die Schaltung 140 wirkt, nachdem
sie angeregt wurde, um ein Signal von ihrer Spule 136 an die
Primärspule 128 zurückzuführen. Das
zurückgeführte analoge
elektrische Signal wird dann durch die Schaltung 78 gesendet,
unter Verwendung von Operationsverstärkern in ein digitales Codesignal
umgesetzt und in der Leseschaltung 80 gelesen, um festzustellen,
ob es mit einem im Voraus aufgezeichneten berechtigten Code, der
in einem Register- oder Speicherbereich 142 der Schaltung 80 gespeichert ist, übereinstimmt.
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Bei
Aktivierung des Näherungsschalters 112 und
beim Vorhandensein eines berechtigten Codes nahe an der Schusswaffe
beträgt
die Zeit zum Aktivieren der Verhinderungseinrichtung 40 und
dadurch zum bewussten Abfeuern durch den berechtigten Benutzer weniger
als eine Sekunde. Die Abfrageübertragung
eines Leistungssignals, die Aktivierung des passiven Kennzeichens,
das Senden eines Rückkehrsignals
und die Aktivierung des Verhinderungsmechanismus 40 erfolgen
alle innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde. Der Ablaufplan der
Abfrage von 6 stellt den Vorgang schematisch
dar. Gemäß dem Vorgang
kommt die passive Identifizierungseinrichtung 70 im Schrittblock 143 der
Schusswaffe 20 nahe. Wie im Schrittblock 144 angegeben
ist, wird dann, wenn der Schalter 112 geschlossen wird,
Leistung an die elektronische Schaltung 126 geliefert. Gemäß dem Schrittblock 146 sendet
die Abfrageschaltung ein Leistungssignal. Wenn eine codierte Vorrichtung
vorhanden ist, wie im Frageblock 148 angegeben ist, wird
das Leistungssignal durch das passive Kennzeichen empfangen, das
ein codiertes Signal an die Leseschaltung 80 zurückführt. Wenn
kein Signal an die Leseeinrichtung zurückgeführt wird, wird das Abfragesignal
einfach weiterhin immer wieder erneut ausgesendet, solange der Schalter
geschlossen bleibt, wie durch die Rückkehrschleife 150 angegeben
ist. Wenn ein codiertes Signal zurückgeführt wird, wird der Zweig 152 des
Ablaufplans verfolgt und der Code wird in dem Schrittblock 154 mit dem
Code in dem Speicher 142 der Leseeinrichtung 80 verglichen.
Wenn die Codes nicht gleich sind, geben der Frageblock 156 und
der Ablaufweg 158 an, dass das Leistungssignal fortgesetzt
werden soll, solange der Schalter 112 geschlossen ist.
Wenn der Code des Rückkehrsignals
gleich dem gespeicherten Code ist, wie am Ablaufweg 160 angegeben
ist, sendet die Leseeinrichtung 80 erneut ein Signal, wie
bei 162 angegeben ist, um sowohl das Vorhandensein eines
Codes zu bestätigen als
auch den Code mit dem berechtigten Code zu vergleichen. Dadurch
wird in den Schritten 164, 166 und 168 der
Abfragevorgang, der oben unter Bezugnahme auf die Schritte und Fragen 146, 148, 154 und 156 beschrieben
wurden, wiederholt, und nur dann, wenn bestätigt wird, dass der berechtigte
Code gleich dem gespeicherten Code ist, wird das System den Abzug
freigeben, indem die Leistung bereitgestellt wird, um die Blockierung
der Verhinderungseinrichtung 40 aufzuheben. Der Abzug ist
dann freigegeben, bis der Schalter 112 nicht mehr umgeschaltet
ist. Der gesamte Vorgang, der in 6 dargestellt
ist, dauert weniger als etwa eine Drittelsekunde, so dass die Anordnung
eines Rings 68 mit einem passiven Kennzeichen 72,
in dem der berechtigte Code eingebettet ist, nahe an der Schusswaffe
nahe sofort die Schusswaffe in einer viel kürzeren Zeit freigibt als es
normalerweise dauert, wenn eine Person den Abzug bewusst durchzieht.
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4 enthält eine
schematische perspektivische Ansicht einer Personenidentifizierungsvorrichtung 70 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. In dieser Ausführungsform
ist ein Fingerring 68 eine Aufnahme 133, die an
dem Ring 68 vorgesehen ist, um das passive magnetische
Kennzeichen 72, das die Spule 136, die Magnetspule 138,
und die Schaltung 140 des passiven Kennzeichens enthält, zu halten.
Das passive Kennzeichen 72, die Spule 136 und
die Schaltungsanordnung 140 können insgesamt in einem nichtmetallischen
und vorzugsweise haltbaren Polymerornament 135 eingeschlossen sein,
das das passive Kennzeichen 72 vorzugsweise in einem feuchtigkeitsdichten
Gehäuse
sicher umschließt
und starr hält.
Gemäß der Ausführungsform, die
in 4 dargestellt ist, bei der das passive Kennzeichen
eine Magnetspule 136 und einen Magnetkern 138 umfasst,
sind in einmaliger Weise Seitenöffnungen 137 und 139 vorgesehen
für eine
Ausrichtung auf die Pole der Spule 136 und des Kerns 138. Dies
ermöglicht,
dass das Magnetfeld des Leistungssignals von dem gespeisten Sender 76 (und
von der Spule 128) durch das passive Kennzeichen 72 (und seiner
Spule 136) empfangen wird, ohne dass eine metallische Blockierung
durch irgendeinen Abschnitt des Personenanhängerrings 68 auftritt.
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Die
genaue schematische Darstellung elektrischer Komponenten von 5 stellt
zusätzliche Einzelheiten
dar und stellt insbesondere in Bezug auf den Leistungssender und
die Leseschaltung 80 sowohl einen ersten Leistungssender 76 als
auch eine Antenne 128 dar. Wie oben beschrieben wurde,
ist die Antenne 128 vorzugsweise eine Spule und ein Magnetkern. 5 stellt
außer dem
einen zweiten Leistungssignalsender 82 mit einer zweiten
Leistungssender- und Signalempfangsantenne oder Spule 174 dar.
In der bevorzugten Ausführungsform
senden die beiden Spulen 128 und 174 ein Leistungssignal
gleichzeitig an voneinander beabstandeten Positionen aus dem Inneren
des Griffs 22 der Schusswaffe 20. Es ist festgestellt
worden, dass bei einem normalen Griff einer Schusswaffe, der einen
Querschnitt von etwa drei bis fünf
Zoll besitzt, ein Signalsender, der an Positionen mit einem Abstand
von etwa einem bis etwa zwei Zoll mittig angeordnet ist, eine gute
Leistungssignalabdeckung des Griffbereichs schafft. Jede Senderspule 128 und 174 kann mit
Leistungssendersignalen, die ausreichend stark sind, in Abständen von
etwa drei bis sechs Zoll versorgt werden, damit sich eine gute Nahbereichs-Leistungsübertragung
und Rückstreuungssignal-Empfangsmöglichkeit
für ein
passives Kennzeichen ergeben, das so entworfen ist, dass es in einem
Fingerring enthalten ist.
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Da
die Übertragungsstrecke,
bei der eine adäquate
Leistung an ein passives Kennzeichen bereitgestellt wird, klein
ist, wird die Verhinderungseinrichtung außerdem vorteilhaft nur dann
aus ihrer Verhinderungsstellung bewegt, wenn sich das passive Kennzeichen
nahe an der Schusswaffe befindet. Dieses Merkmal kann in einer Ausführungsform,
bei der ein Näherungsschalter 112 verwendet
wird, als redundant betrachtet werden. Jedoch in einer Ausführungsform,
bei der der Näherungsschalter 112 nicht verwendet
wird, wie etwa z. B. in einer Ausführungsform, bei der eine Zeitgeberschaltung 176 den
Leistungssignalgenerator 176 und den Sender periodisch anregt,
um ein Abfragesignal in regelmäßig beabstandeten
Zeitintervallen zu senden, wird der Verhinderungsmechanismus trotzdem
nur dann in eine Abfeuerstellung aktiviert, wenn sich das passive
Kennzeichen nahe an der Schusswaffe befindet. In einer derartigen
alternativen Ausführungsform
wird die funktionale Nähe
durch die effektive Leistungssignalübertragung und den Rückstreuungs-Empfangsabstand
bestimmt. Dieser Abstand ist wiederum in erwünschter Weise klein, wobei
er für
eine zusätzliche Sicherheit
des berechtigten Benutzers vorzugsweise kleiner als etwa ein Fuß ist. Dadurch
könnte
beispielhaft eine Zeitgeberschaltung 176 an Stelle des
Näherungsschalters 112 verwendet
werden, um die Abfrageschaltung 74 periodisch zu aktivieren.
Da eine kurze Signalfolge der gesendeten Leistung für eine kurze
Periode von wenigen Millisekunden ausreichen würde, um ein passives Kennzeichen
zum Senden eines Rückkehrsignals
zu aktivieren, könnten
periodische Abfrageleistungssendersignale in regelmäßigen periodischen Intervallen
von jeweils weniger als einigen Sekunden erzeugt werden, ohne dass
die Leistungsquelle rasch erschöpft
wird. Deswegen bestehen bei der Verwendung eines Näherungsschalters 112 bestimmte
Vorteile dadurch, dass eine enge Nähe erforderlich ist und des
Weiteren eine ausgezeichnete Energieeinsparung erreicht wird. Trotzdem können weitere
Aspekte und Vorteile der Erfindung nützlich sein wie bei einer Zeitgeberschaltung 176 ohne
den Näherungsschalter 112,
indem z. B. eine Zeitgeberschaltung 176 für eine periodische
Abtastung als eine Alternative für
einen Näherungsschalter verwendet
wird.
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7 zeigt
einen schematischen Logikplan für
die Sicherungsbatterieschaltung 104, die außerdem in
den 3 u 5 gezeigt ist. Die logischen Schritte
des Betriebs der Sicherungsschaltung 104 enthalten die Überwachung
der Batterie bei 178. Eine Abfrage erfolgt bei 180,
um festzustellen, ob die Spannung der Primärbatterie 94 unter
eine vorgegebene Spannung, wie etwa sieben Volt fällt. Wenn
sie nicht unter sieben Volt gefallen ist, wird der Logikweg 182 "nein" verfolgt, um die Überwachung
der Batterie bei 178 fortzusetzen. Wenn die Spannung in
der Hauptbatterie unter die vorgegebene Spannung gefallen ist, wird
der Weg 184 "ja" verfolgt und die Schaltung 104 wirkt
im Schritt 186, um zur Sicherungsbatterie 102 umzuschalten.
Wenn sie zur Sicherungsbatterie 102 umschaltet, ertönt außerdem eine
Warnsignal 108. Der Warnton wird periodisch wiederholt,
wie z. B. im Schritt 188 nach jeweils fünf Minuten. Die Schaltung 102 setzt
die Überwachung der
Primärbatterie
bei 178 fort und wenn die Hauptbatterie 94 weiterhin
unter sieben Volt liegt, bleibt die Leistung für das System bei 186 zur
Sicherungsbatterie umgeschaltet und der Warnton ertönt weiterhin nach
jeweils fünf
Minuten. Wenn z. B. eine Alkalibatterie oder eine Lithiumbatterie
verwendet wird, wird ein offener Stromkreis an den positiven und
negativen Anschlüssen
der Batterie auf Grund eines natürlichen
chemischen Phänomens
zur Folge haben, dass sich die Batterie selbst wiederauflädt. Deswegen
können
sich die Primärbatterien
nach einer Periode der Nichtbenutzung, wobei während dieser Periode das Alarmsignal
nach jeweils fünf
Minuten unter Verwendung der Sicherungsbatterie signalisiert wird, selbstständig auf
die vorgegebene minimale Spannung aufladen. Wenn im Schritt 180 abgefragt
wird, ob die Hauptbatterie 94 unter sieben Volt liegt,
wird eine Angabe "nein" empfangen, die anzeigt,
dass die Batterie 94 über
dem Minimalwert liegt. Die Schaltung 102 schaltet dann
zur Hauptbatterie 94 um, wobei der Alarmton ab diesem Zeitpunkt
bis zu Zeitpunkt, an dem die Hauptbatterie wird unter die Minimalspannung
abfällt,
nicht mehr ertönt.
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8 zeigt
eine schematische Darstellung des elektrischen Stroms, der von dem
Sicherheitssystem mit magnetischem Kennzeichen gemäß der vorliegenden
Erfindung verbraucht wird. Der durch die elektronische Schaltung 126 zu
periodischen Zeitpunkten verbrauchte Strom in Milliampere (mA) ist
in 8 als Funktion der Zeit (t) nicht maßstabsgerecht
dargestellt. Die durchgehende Linie ist für die elektronische Schaltung 126 und
die gestrichelte Linie ist für
die Verhinderungseinrichtung 40. Zum Zeitpunkt null betätigt ein
Benutzer am Punkt 191 den Näherungsschalter 112.
Zum Zeitpunkt eins verbraucht die Abfrageschaltung 74 Strom,
um zu bewirken, dass ein Leistungssignal durch den Signalgenerator 76 erzeugt
wird und von der Leistungssenderspule 128 gesendet wird.
Zum Zeitpunkt drei erkennt die Leseschaltung 80 einen Code
und bestätigt
ihn als einen berechtigten Code, der dem im Speicher der Leseeinrichtung 80 gespeicherten
Code entspricht. Zum Zeitpunkt vier wird am Punkt 190 elektrische
Leistung an den Verhinderungsmechanismus 40 geliefert und
in der dargestellten Ausführungsform wird
die Leistung an Elektromagnete 50 und 56 geliefert.
Der von den Elektromagneten 50 und 56 verbrauchte
Strom ist beginnend am Zeitpunkt vier, Punkt 192 mit einer
gestrichelten Linie gezeigt. Es kann erkannt werden, dass zum Zeitpunkt
fünf, Punkt 194 der
Strom zu den Elektromagneten durch die Verwendung der Leistungssparschaltung 180 auf
einen Haltepegelstrom von weniger als etwa 200 mA abfällt. Nach
einer kurzen Periode mit niedrigem Strom wird ein Impuls mit hohem
Strom zum Zeitpunkt sechs, Punkt 196 bei Steuerung durch
die Leistungssparschaltung 180 für eine kurze Zeitdauer geliefert,
bis zum Zeitpunkt sieben, Punkt 198 ein weiteres Intervall
mit niedrigem Strom bis zum Zeitpunkt acht, Punkt 200,
bereitgestellt wird, wenn dann ein weiterer Impuls mit hohem Strom
für eine
kürzere Zeitperiode
geliefert wird, bis dann am Zeitpunkt neun, Punkt 202 eine
weitere Periode mit niedrigem Strom bereitgestellt wird. Der kurze
Impuls mit hohem Strom, dem die Periode mit niedrigem Haltestrom
folgt, setzt sich wiederholt fort, solange sich die Personenidentifikationsvorrichtung 70 mit
dem richtigen berechtigen Code nahe an der Schusswaffe befindet.
Die verbrauchte Leistung ist ohne den Anteil der aktivierten Schaltung
null und zum Zeitpunkt null, wenn die Personenidentifikationsvorrichtung 70 ausreichend
nahe ist, um die Abfrageschaltung 74 zu aktivieren, wird
ein geringer Strom von etwa 20 Milliampere von der Abfrageschaltung 74 verbraucht,
bis zum Zeitpunkt eins ein Leistungssignal für eine kurze Zeitperiode gesendet
wird, die ausreichend lang ist, damit das passive Kennzeichen 72 aktiviert werden kann
und ein Rückkehrsignal
sendet. Beim Empfang des Rückkehrsignals
verbraucht die Schaltung einen kleinen Strombetrag, der kleiner
als etwa 200 Milliampere ist, zum Erkennen des Codes und Bestätigen des
richtigen Codes für
eine Neusendung eines Leistungssignals, um ein weiteres codiertes
Rückkehrsignal
zu empfangen, um dadurch den richtigen Code in dem passiven Kennzeichen 70 zu
bestätigen. Wenn
der Code bestätigt
ist, verbraucht die Abfrageschaltung einen weiteren Strombetrag,
der kleiner als etwa 200 Milliampere ist, zum Umschalten der Leistung
für den
Verhinderungsmechanismus 40. Wenn die Verhinderungseinrichtung 40 eingeschaltet
ist, kann der durch die Elektromagnete 50 und 56 verbrauchte
Strom 400 bis 1000 Milliampere betragen. Das System liefert einen
hohen Strom für
eine kurze Dauer von weniger als etwa eine Sekunde, um den Verhinderungsmechanismus
vollständig
in eine nicht blockierte Stellung zu aktivieren, einschließlich der Bewegung
der Elektromagnete 50 und 56. Wenn die Verhinderungsstäbe in den
Elektromagneten bewegt wurden, ist der Leistungsbetrag, der erforderlich
ist, um die Verhinderungsstäbe
gegen die Vorbelastungsfeder 46 in nicht blockierten Stellungen
zu halten, bedeutend kleiner. Es wird bewirkt, dass die Leistung
zum Zeitpunkt fünf,
Punkt 194 auf der Zeitliniendarstellung eindeutig abfällt. Dadurch
ist der Betrag der verbrauchten Leistung bedeutend reduziert und
könnte
unter normalen Umständen
weiter reduziert sein, um Leistung bei einem Stromverbrauch von
lediglich 200 Milliampere zu sparen. Es ist festgestellt worden,
dass dann, wenn die geringere Halteleistung verbraucht wird, eine
unbeabsichtigte ruckartige Bewegung der Schusswaffe in bestimmten Situationen
bewirken kann, dass sich einer der Verhinderungsstäbe von seiner
gehaltenen nicht blockierten Stellung in eine blockierte Stellung
bewegt. In diesen Fällen
könnte
der Haltestrom von etwa 200 Milliampere nicht ausreichend sein,
um die Verhinderungseinrichtung wieder in ihre nicht blockierte
Stellung zu aktivieren. Die Energiesparschaltung 106 ist gemäß einem
Aspekt der Erfindung vorteilhaft so entworfen, dass sie periodisch
einen energiereichen Impuls liefert, der am Zeitpunkt sechs, Punkt 196 und am
Zeitpunkt 8, Punkt 200 schematisch dargestellt ist. Der
Impuls hat eine kurze Dauer und periodische kurze energiereiche
Impulse werden anschließend geliefert.
Es wird angemerkt, dass die Zeitintervalle null, eins, zwei, drei,
vier, fünf,
sechs, sieben, acht und neun nicht repräsentativ für irgendeine feste Zeiteinheit
und nicht maßstabsgerecht
sind. In einer Ausführungsform
der Erfindung kann die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt null und
dem Zeitpunkt vier in 8 einige Millisekunden betragen.
Die Zeitskala in 8, nachdem die Elektromagnete
akti viert wurden, hat Einheiten von Sekunden oder Zehntelsekunden.
Die Zeitdauer der Leistung für
einen Elektromagnet bei dem hohen Strom zwischen t4 und t5 kann etwa
eine Sekunde lang sein. Die Zeitdauer zwischen dem Haltestrom zwischen
den Intervallen t5 und t6 und den Intervallen t7 und t8 kann etwa
eine halbe Sekunde betragen und die Impulse zu erneuten Anregung
zwischen den Zeitpunkten t6 und t7 sowie zwischen t8 und t9 und
später
können
etwa eine Zehntelsekunde betragen.
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9 stellt
schematisch eine Schusswaffensicherheitsvorrichtung und ein System
zum Umwandeln einer vorhandenen Schusswaffe dar. Die Vorrichtung
und das System enthalten einen Elektromagnet 50 zum Blockieren
und Aufheben der Blockierung des Abzugs, ein elektronisches Schaltungsmodul 126,
einen Leistungssignalsender 76 und ein passives Kennzeichen 72.
Das gesendete Signal ist durch gekrümmte Linien 132 schematisch
dargestellt, um die elektromagnetische Impulswelle zu repräsentieren.
Das Signal 132 wird vorzugsweise mit einer festen Frequenz
geliefert, die aus einem Bereich kleiner als etwa 20 MHz ausgewählt ist.
Diese Bereich liegt unterhalb dem Bereich, der typischerweise als
Hochfrequenzbereich bekannt ist, und liegt unten in dem Bereich,
der noch typischer als eine magnetische Frequenz gekennzeichnet
ist. Es hat sich als günstig
erwiesen, eine feste Frequenz von 125 kHz oder 13,6 MHz auszuwählen, um
den Vorteil von vorhandenen elektromagnetischen Kennzeichenschaltungsanordnungen
zu nutzen, die von Herstellern derartiger Vorrichtungen, wie z.
B. von Microchip Technologies, Inc. zur Verfügung stehen. Das elektronische
Schaltungsmodul 126 leitet eine oszillierende Spannung
durch die Spule 128. Eine Spannung z. B. mit einem Spitzenwert
von 200 Volt bei einem Strom von etwa 500 bis 600 Milliampere, die
in einer Sinuswelle mit einer Frequenz von 25 kHz schwingt, funktioniert
gut. Da die Spannung durch die Spule 128 zyklisch ist,
kehrt sich der magnetische Feldimpuls 132 mit der gleichen
zyklischen Frequenz um. Die Spule 128 wirkt als eine Primärspule eines Transformators
und die Spule 135 des Kennzeichens 72 wirkt als
eine Sekundärspule.
Das codierte Signal, das zu der Leseeinrichtung 80 zurückgeführt wird, wird
durch die eingebettete Schaltung 140 aufgenommen, die einen
teilweisen Nebenschluss oder Kurzschluss, vorzugsweise einen Transistor 204 aktiviert,
der als ein Nebenschlussschalter 204 schematisch dargestellt
ist, durch den eine Last an der Sekundärspule 136 angebracht
wird. Der Nebenschluss verbraucht induktive Leistung und bewirkt eine
entsprechende Verringerung der Leistung in der Primärsenderspule 128,
wodurch die Spitzenspan nung über
der Spule 128 für
eine Zeitperiode abfällt, die
der Zeit entspricht, in der der Nebenschluss 204 durch
die Schaltung 140 aktiviert ist. Deswegen ist das Kennzeichen 72 gemäß einer
Theorie, die als elektromagnetische Rückstreuung bekannt ist, so entworfen,
dass sie ein codiertes Signal sendet, das auf dem gleichen gesendeten
Leistungssignal 132 zur Leseeinrichtung 80 zurückgeführt wird.
Das Leistungssignal 132 wird ein Trägersignal für die Rücksendung vom Kennzeichen 72 in Übereinstimmung mit
dem in die Schaltung 140 eingebetteten Personenidentifizierungscode.
Derartige passive Kennzeichen sind gemäß der vorliegenden Erfindung
speziell entworfen worden für
einen Betrieb in dem kombinierten Schusswaffensicherheitssystem.
Die Senderspule 128 und die Empfängerspule 136 sind
mit einer geeigneten Induktivität
entworfen und mit einer geeigneten Kapazität versehen zum "Abstimmen" der Übertragung,
des Empfangs und der Rückkehrsignalübertragung über Rückstreuung.
Obwohl passive Kennzeichen, die durch zeitlich veränderliche
elektromagnetische Wellen angeregt werden, gelegentlich als Hochfrequenz-Identifikationssysteme
bezeichnet werden, verwendet das System gemäß der bevorzugten Ausführungsform
keine Hochfrequenz, sondern eher eine viel niedrigere elektromagnetische Frequenz.
In einem normalen Funkempfangssystem wird gemäß früheren Erkenntnissen eine viel
höhere "Hochfrequenz" für verschiedene
Zwecke verwendet. Eine Funkempfangsantenne würde z. B. so entworfen sein,
dass sie eine Länge
besitzt, die ein Vielfaches oder ein gerader Bruchteil der Signalwellenlänge und
wenigstens ein Viertel der Wellenlänge des Funksignals ist, so
dass eine geeignete Resonanzabstimmung an der Empfangsantenne ausgeführt werden
kann. Deswegen würde
ein Funkempfang eines Signals mit einer Frequenz von 125 kHz eine
Antenne erfordern, die etwa 1900 Fuß lang ist, d. h. die länger als
eine Viertelmeile und somit viel länger ist als jede Antenne,
die praktisch in einem Fingerring oder einem anderen Personenanhänger mit
annehmbarer Größe angeordnet
werden könnte.
Deswegen sind die vorgeschlagenen Funksender und Sender/Empfänger für Schusswaffen-Personenidentifikationsvorrichtungen
im Allgemeinen mit viel höheren
Frequenzen im hohen Megahertzbereich von mehr als 500 MHz und im
Gigahertzbereich vorgeschlagen worden. Derartige Vorrichtungen enthalten typischerweise
außerdem
Leistungsversorgungen sowohl in der Schusswaffe als auch im Personenidentifikationssignalwandler
oder Sender/Empfänger, der
durch oder an der Person des Benutzers getragen wird. Diese Hochfrequenz-Identifikationssysteme
für Schusswaffen
verwenden typischerweise Vorrichtungen zum Tragen des Funksignalwandlers,
die größer als
herkömmlich
getragene Personen anhänger
und viel größer als
ein Fingerring sind. Wie oben erläutert wurde, besitzen Funkvorrichtungen
außerdem
einen Bereich von wenigstens mehreren Fuß, so dass eine Schusswaffe
trotzdem gegen den berechtigten Benutzer verwendet werden könnte, der
sich ausreichend nahe an dem Verbrecher befindet, so dass er durch
seine eigene Schusswaffe verletzt werden würde.
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Das
System des passiven Kennzeichens enthält grundsätzlich eine Abfrageeinrichtung,
einen Leistungssender, eine Schaltung des passiven Kennzeichens
zum Empfangen von Energie von der Abfrageeinrichtung, eine Sekundärspulenantenne
zum Rückführen eines
codierten Signals, eine Leseschaltung mit einem programmierbaren
Speicher zum Speichern des berechtigten Codes und eine Aktivierungsschaltung,
um das System in geeigneter Weise einzuschalten, um die Blockierung
des Abfeuermechanismus aufzuheben. Das Kennzeichen 72 umfasst
eine Antennenspule und einen Siliciumchip, der die Basismodulations-Schaltungsanordnung
und einen nichtflüchtigen
Speicher enthält.
Das Kennzeichen wird erregt durch die zeitlich veränderliche
elektromagnetische Leistungssignalwelle, die durch die Senderspule
der Leseeinrichtung gesendet wird. Die elektromagnetische Leistungsschaltung
liefert keine Leistung an die Basismodulationsschaltung des Siliciumchips,
sondern wirkt als ein Trägersignal.
Wenn sich das elektromagnetische Feld durch die Sekundärantennenspule
des Kennzeichens bewegt, wird eine Wechselspannung an der Spule
erzeugt. Diese Spannung wird in der Schaltung 140 in geeigneter Weise
gleichgerichtet, um Leistung an das Kennzeichen zu liefern. Die
Informationen, die im nichtflüchtigen
Speicher des Kennzeichens gespeichert sind, werden unter Verwendung
eines Phänomens,
das als Rückstreuung
bekannt ist, zurück
zur Senderspule und zur Leseschaltung gesendet. Durch erfassen des
Rückstreusignals
empfängt
die Leseschaltung die im Kennzeichen gespeicherten Informationen,
so dass das Kennzeichen gemäß dem vorprogrammierten
Code, der in seinem nichtflüchtigen
Speicher gespeichert ist, vollständig
identifiziert werden kann. Die Leseeinrichtung umfasst typischerweise
eine Einheit auf der Grundlage einer Mikrosteuereinheit mit einer
gewickelten Senderspule, eine Spitzenwert-Detektorschaltung, Komparatoren und
Firmware, die entworfen sind, um Energie zum Kennzeichen zu senden
und durch Erfassen der Rückstreumodulation
Informationen vom Kennzeichen zu lesen. Das Kennzeichen ist eine
Magnetfrequenz-Identifikationsvorrichtung, die einen Siliciumspeicherchip enthält, gewöhnlich mit
einer eingebauten Gleichrichterbrücke und anderen Eingangssignalempfangsvorrichtungen,
eine gewickelte oder gedruckte Sekundärantennen spule und bei den
niedrigen Frequenzen, die vorgeschlagen wurden, einen Abstimmkondensator,
der die Induktivität
der Senderspule in geeigneter Weise an die Induktivität der Empfangsspule anpasst.
Das gesendete Leistungssignal ist in Form einer elektromagnetischen
Signalwelle, die durch die Senderschaltung erzeugt wird, um Energie
an das Kennzeichen zu senden, und eine Leseschaltung empfängt Daten
vom Kennzeichen. Es ist typisch, dass in der Technologie passiver
Kennzeichen Frequenzen von 125 kHz oder 13,56 MHz verwendet werden.
In der vorliegenden Ausführungsform
ist die Frequenz 125 kHz bevorzugt. Echte Hochfrequenzen, die über dem
Kilohertz- und Megahertzbereich liegen, können für Hochfrequenz-Identifikationskennzeichen
verwendet werden, die Übertragungsverfahren
sind jedoch etwas anders. Daher muss z. B. bei Frequenzen, die höher als
etwa 500 MHz sind, oder bei Frequenzen im Gigahertzbereich eine
echte Hochfrequenzverbindung verwendet werden, die das Abstimmen
der Sender/Empfänger-Antenne
auf ein Vielfaches oder einen Bruchteil, der nicht kleiner als ein
Viertel ist, der Wellenlänge
des Hochfrequenzsignals erfordert. Bestimmte Aspekte der Erfindung
können
vorteilhaft bei derartigen Hochfrequenzvorrichtungen verwendet werden.
Die Batteriesicherung und die Sicherungsbatterieschaltung, der gegen
Trägheitskräfte resistente
Verhinderungsmechanismus und die Leistungssparschaltung lösen z. B.
Probleme, die an anderer Stelle auftreten. Trotzdem sind die Vorteile
der Verwendung von elektromagnetischen Signalen mit Frequenzen von
etwa 125 kHz und 13,56 MHz und die vorteilhafte Verwendung einer
elektromagnetischen Kopplung des Transformatortyps in dem System
und der Vorrichtung zum Erhöhen
der Sicherheit von Schusswaffen eine bedeutende Entwicklung.
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Der
Ausdruck "Rückstreumodulation" bezeichnet periodische
Schwankungen in der Amplitude des Leistungssendersignals. Sie wirkt
außerdem als
Rückkehrträgersignal,
um Daten vom Kennzeichen zurück
zur Leseeinrichtung zu senden. Dieses System mag jenen ungewöhnlich erscheinen,
die versuchen, typische Hochfrequenz- oder Mikrowellensystem-Sender/Empfänger anzuwenden.
In dem System gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung gibt es lediglich einen Sender, der in der
Schusswaffe getragen wird. Das passive Kennzeichen, das in der Personenidentifikationsvorrichtung
angebracht ist, ist kein Sender oder Transponder, da es keine eigene
Leistungsversorgung besitzt und kein separates Signal erzeugt, wobei
jedoch die bidirektionale Kommunikation durch das Phänomen der
Rückstreuung
erfolgt. Das elektromagnetische Feld, das durch die Kennzeichenleseeinrichtung
und den Energiesender erzeugt wird, hat den Zweck, eine Leistung
in dem Kennzeichen zu induzieren, die ausreichend ist, das Kennzeichen
zu erregen; es dient außerdem
als eine Quelle eines synchronisierten Takts für das Kennzeichen und wirkt als
ein Träger
für Rückkehrdaten
vom Kennzeichen. Die passiven Kennzeichen sind die elektromagnetischen
Vorrichtungen gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die keine Batterie oder Leistungsquelle
besitzen. Sie leiten ihre gesamte Leistung für den Betrieb über elektromagnetische
Induktion aus dem Leistungssignal ab, das durch den Leistungssignalgenerator
in der Leseeinrichtung erzeugt wird. Die Induktion erfolgt im Nahbereich.
Wie oben erläutert
wurde, ist durch die Anmelder festgestellt worden, dass ein Nahbereichsbetrieb für den Zweck
eines Vorrichtung und eines Systems zur Sicherheit von Gewehren
vorteilhaft ist. Die Schaltung 140 des passiven Kennzeichens
besitzt außerdem
eine Teilerschaltung, die die feste Frequenz des Leistungssignals
für die
zeitliche Steuerung der Bitrate der Informationsübertragung von Rückkehrdaten
verwendet. Es ist festgestellt worden, dass ein eingebauter Oszillator
und der für
ihn erforderliche Platz dann nicht vorteilhaft sind, wenn die kleine
Größe des Rings
zum Erfolg der Erfindung beträgt.
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Die
oben beschriebene Rückstreumodulation
wird mit einer Modulationserfassungsschaltung in der Leseschaltung 80 realisiert,
durch die Unterschiede in der Spitzenspannung des Leistungssignals
erfasst und in codierte Informationen umgesetzt werden. Das Leistungssignal
ist eine Sinuswelle mit einer vorgegebenen Amplitude. Dieses Signal
wird überwacht,
um zu bestimmen, ob Änderungen
an der Spannung über
der Senderspule erfasst werden. Die Erfassung von Modulationen zeigen
an, dass ein lesbares Identifikationskennzeichen vorhanden sein kann.
Wenn das Kennzeichen vorhanden ist und eine Rückstreumodulation erzeugt,
ist das eine Anzahl dafür,
dass das Kennzeichen eine zum Betrieb ausreichende Energie empfangen
hat. Nachdem die Schaltung den Betrieb aufgenommen hat, verwendet sie
die Frequenz des Leistungssendersignals als einen Takt, um die Übertragung
von Daten in Form des periodischen Kurzschließens zu beginnen, indem ein Transistor
ein- und ausgeschaltet wird. Der Transistor ist über die Anschlüsse der
Sekundärspule
in der Kennzeicheneinheit geschaltet. Dadurch werden Daten in der
Kennzeicheneinheit angeregt und mit einer gewünschten Rate übertragen,
indem die Amplitude der Spannung an der Leistungssenderspule geändert wird.
Durch Überwachen
der Modulation setzt die Leseschaltung unter Verwendung einer Kombination
von Operationsverstärkern
die Modulation in digitale Informationen um, d. h. analoge Daten
werden in Informationsbits oder einen Binärcode umgesetzt. Der Binärcode wird
mit dem gespeicherten berechtigten Benutzercode verglichen und wenn
er übereinstimmt,
wird Leistung an die Elektromagnete gesendet, um die Blockierung
des Abfeuermechanismus der Schusswaffe aufzuheben. Die Daten sind
in Form von Einsen und Nullen codiert. Die codierten Informationen
könnten
unter Verwendung einer Direktmodulation zurück übertragen werden, wobei eine
große Amplitude
eine Eins und eine niedrige Amplitude eine Null angeben. Direktmodulationssysteme
sind auf Störungen
anfällig
und obwohl sie den Vorteil einer schnellen Datenrate haben, ist
die Genauigkeit eines Codes für
die vorliegende Erfindung wichtig. Bei der vorliegenden Erfindung
ist festgestellt worden, vorzugsweise eine Datenmodulation mit Frequenzumtastung
(FSK) zu verwenden, bei der die Daten in Form von Nullen und Einsen übertragen
werden, wobei die Null durch eine Modulationsfrequenz angegeben
wird und die Eins durch eine andere Frequenz oder eine verschobene
Modulationsfrequenz angegeben wird. Deswegen könnten z. B. die 125 kHz-Zyklen
für vier
Zyklen kurzgeschlossen und für
vier Zyklen unterbrochen sein, wobei eine Gesamtzahl von acht Zyklen
eine binäre
Null angibt. Das 125 kHz-Signal könnte dann kurzgeschlossen werden,
wobei fünf
Zyklen kurzgeschlossen und fünf
Zyklen unterbrochen werden, so dass eine Gesamtzahl von zehn Zyklen
eine binäre
Eins angibt. Somit repräsentiert ein
moduliertes Rückkehrsignal,
das eine Frequenz von 125 kHz dividiert durch acht aufweist, eine
Null und eine Frequenz von 125 kHz dividiert durch zehn bedeutet
eine Eins.
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10 stellt
schematisch eine Folge von Einsen und Nullen dar, die gemäß der FSK-Modulation,
die in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, über Rückstreuung
einem Leistungssendersignal überlagert
sind. FSK ist vorteilhaft zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung,
da die Anzahl der Kombinationen von Einsen und Nullen, d. h. die
Gesamtzahl von Informationsbits, die in einem sehr kleinen Mikrochip
gespeichert sind, leicht 96 Bits sein könnte. Selbst bei Verwendung
von vier Informationsbits für
jede Zahl in einem Personenidentifikationscode und bei zusätzlicher
Verwendung eines Startbits und eines Paritätsbits, können die 96 Bits leicht 822 mögliche
Kombinationen von Zahlen für
den separaten Personenidentifikationscode, der im passiven Kennzeichen
gespeichert ist, repräsentieren.
Bei der Übertragung
von 96 Informationsbits, sogar bei einer reduzierten Frequenz von
125/10, d. h. bei 12,5 kHz, werden trotzdem die gesamten 96 Bits
der gespeicherten Informationen in lediglich einem Bruchteil einer
Sekunde zurückgeführt. Die Übertragung von
Daten ist genau und gegenüber
Störungen
resistent. Die Zeitverzögerung
von einem Bruchteil einer Sekunde zwischen dem Zeitpunkt, wenn der
Ring mit der Schusswaffe in Kontakt gebracht wird, und der Betätigung des
Verhinderungsmechanismus in eine nicht blockierte Stellung ist klein
oder hat keine Konsequenzen für
den Benutzer der Schusswaffe. Es dauert viel länger, den Abzug zu drücken, selbst wenn
die Schusswaffe bereits angelegt wurde und gezielt wird, wobei hiervon
das Anlegen der Schusswaffe bei normalen Umständen beträchtlich länger als mehrere Sekunden dauert.