DE60035320T2 - Kommunikationssystem und Verfahren, Kommunikationsgerät und Verfahren - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Informationskommunikationssystem und dessen Verfahren sowie auf eine Informationskommunikationsvorrichtung und deren Verfahren, welche zur Übertragung mehrerer Datenabschnitte von einer Einrichtung verwendet werden, um Daten in einer anderen Einrichtung zu speichern.
  • Als eine herkömmliche Vorrichtung wurde der sogenannte CD-Wechsler entwickelt, um eine Anzahl von CDs (Compact Discs) unterzubringen und die CDs automatisch wiederzugeben. Bei einem derartigen CD-Wechsler sind mehrere zehn bis mehrere hundert CDs in einem einzigen Gehäuse untergebracht, und eine CD, welche durch einen vorher festgelegten Betrieb ausgewählt wird, wird automatisch wiedergegeben. Der Betrieb, die CDs wiederzugeben, kann für jede ausgewählte CD ausgeführt werden. Als Alternative werden mehrere CDs ausgewählt, und der Betrieb zum Wiedergeben der CDs kann für jede der CDs ausgeführt werden oder zufallsmäßig für Musikstücke, welche auf den CDs aufgezeichnet sind, ausgeführt werden. Allgemein ist ein CD-Wechsler in einem Raum permanent installiert.
  • Als tragbare Audiodaten-Wiedergabevorrichtung ist dagegen eine Vorrichtung, bei der eine optische Platte oder eine magneto-optische Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm genutzt wird, in den vergangenen Jahren populär geworden. Die tragbare Audiodaten-Wiedergabevorrichtung setzt ein analoges Audiosignal in ein Digitalsignal um, komprimiert das Digitalsignal unter Anwendung eines Kompressionsverfahrens, welches als ATRAC (Adaptive Transform Acoustic Coding: Warenzeichen) bekannt ist, und speichert das komprimierte Signal auf einer magneto-optischen Platte. Die tragbare Audiodaten-Wiedergabevorrichtung bietet den Vorteil, dass die Tonqualität durch den Arbeitsablauf nicht verschlechtert wird, um das analoge Audiosignal in das Digitalsignal umzusetzen, das Digitalsignal zu komprimieren und das komprimierte Signal zu speichern. Es gibt außerdem einen weiteren Verdienst eines zufallsmäßigen Wiedergabebetriebs aufgrund der Tatsache, dass eine Platte als Aufzeichnungsmedium verwendet wird.
  • Beim oben beschriebenen CD-Wechsler benötigt es jedoch Zeit, um eine CD durch eine andere zu ersetzen, sogar während eines automatischen Wiedergabebetriebs. Es ist somit schwierig, einen fortlaufenden Wiedergabebetrieb zu realisieren. Zusätzlich hat ein CD-Wechsler zum Unterbringen von 100 bis 200 CDs eine große und schwere Kammer, was sehr unbequem ist, wenn der CD-Wechsler getragen oder installiert wird.
  • Außerdem ist bei der tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung, die oben beschrieben wurde, wenn Audiodaten auf einer magneto-optischen Platte aufgezeichnet sind, der Wiedergabebetrieb auf den Bereich der Platte beschränkt. Das heißt, dass ein zufälliger oder allgemeiner Wiedergabebetrieb nicht über mehrere magneto-optische Platten ausgeführt werden kann. Es ist somit notwendig, eine magneto-optische Platte durch eine andere einzeln zu ersetzen, um einen zufälligen Wiedergabebetrieb von mehreren magneto-optischen Platten durchzuführen, oder einen Betrieb, um spezielle Musikstücke wiederzugeben. Als Ergebnis muss der Benutzer immer mehrere magneto-optische Platten oder optische Platten bei der tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung hernehmen.
  • Um diese Probleme zu lösen, wurde beispielsweise ein Musikserver vorgeschlagen, der mit einem Aufzeichnungsmedium ausgestattet ist, beispielsweise mit einer Festplatte, welche eine relativ kleine Größe hat, jedoch eine große Aufzeichnungskapazität, um als CD-Wechsler, der oben beschrieben wurde, zu dienen. In einem Musikserver werden Audiodaten von einer CD gelesen, komprimiert und durch Annehmen eines vorher festgelegten Verfahrens codiert und dann auf der Festplatte aufgezeichnet und gespeichert. Unter Verwendung einer Festplatte mit einer Aufzeichnungskapazität von 6 GB können Musikdaten von ungefähr 1000 Musikstücken aufgezeichnet werden. Außerdem sind im Gegensatz zum CD-Wechsler Zeit und Mühe, eine CD durch einen andere zu ersetzen, bei einem Musikserver nicht erforderlich. Als Ergebnis bietet der Musikserver den Vorteil eines einfachen fortlaufenden Wiedergabebetriebs. Weitere Vorteile umfassen die Tatsache, dass Daten von zahlreichen Musikstücken in einer Einheit einer Festplatte aufgezeichnet werden können, und die Tatsache, dass die Kammer bezüglich der Baugröße klein ausgeführt werden kann.
  • Außerdem wurde die Verwendung einer Festplatte oder eines Halbleiterspeichers als Aufzeichnungs- oder Speichermedium bei der oben beschriebenen tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung vorgeschlagen. Der oben beschriebene Musikserver kann mit der tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung verbunden werden, so dass Audiodaten, welche im Musikserver gespeichert sind, zur tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung übertragen (umgespeichert) werden können, um somit auf dem Aufzeichnungsmedium der Vorrichtung aufgezeichnet oder gespeichert zu werden. Es sei angenommen, dass die Aufzeichnungs- oder Speicherkapazität des Aufzeichnungsmediums 200 MB beträgt. In diesem Fall ist es für den Benutzer nicht weiter notwendig, mehrere magneto-optische Platten oder optische Platten zu tragen. Natürlich ist es ebenfalls nicht notwendig, eine magneto-optische Platte oder eine optische Platte durch eine andere zu ersetzen.
  • Nebenbei bemerkt ist ein Musikserver in der Lage, eine große Menge an Musikdaten wie oben beschrieben zu speichern. Wenn somit Musikdaten vom Musikserver zur tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung übertragen werden, wobei dessen Musikstücke ausgewählt werden, welche stückweise übertragen (umgespeichert) werden, wird sich eine Schwierigkeit einer mühsamen Arbeit ergeben, um den gleichen Betrieb mehrere Male zu wiederholen.
  • Um dieses Problem zu lösen, hat man sich ein Datenübertragungsverfahren (Datenumspeicherungsverfahren) ausgedacht, wodurch eine Liste an ausgewählten Musikstücken von den Musikdaten, welche im Musikserver gespeichert sind, gebildet wird, und die ausgewählten Musikdaten auf der Liste in einem Stapelbetrieb übertragen werden. Bei diesem Verfahren erhebt sich jedoch ein weiteres Problem, dass es im Bereich des Möglichen liegt, dass eine Verwirrung aufgrund eines nichtklaren Zwecks auftritt, ob eine Liste, welche durch den Benutzer gebildet wird, verwendet wird, um zahlreiche Musikstückdaten, welche im Musikserver gespeichert sind, zu organisieren, oder verwendet wird, um Musikstücke von Musikdaten in einem Stapelbetrieb zu übertragen.
  • Die EP 0 803 873 offenbart ein System zum Auswählen von Stücken audio-visueller Information zur Anzeige; dieses besitzt eine Festplatte, welche komprimierte audio-visuelle Information speichert und ein weiteres Speichermedium, zu dem ausgewählte Stücke an audio-visueller Information übertragen (umgespeichert) werden können. Die Information wird gemäß einer Editierentscheidungsliste übertragen, welche gebildet wird, die Stücke an audio-visueller Information auszuwählen. Dieser Stand der Technik spiegelt sich durch die Oberbegriffe der Patentansprüche 1, 12 und 23 wider.
  • Es ist folglich eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Informationskommunikationssystem und dessen Verfahren bereitzustellen, sowie eine Informationskommunikationsvorrichtung und deren Verfahren, welche in der Lage sind, Musikdaten von einem Audioserver zu einer tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung einfach zu übertragen.
  • Um die oben beschriebenen Probleme zu lösen, wird gemäß einem ersten Merkmal der vorliegenden Erfindung ein Kommunikationssystem bereitgestellt, welches eine erste Vorrichtung aufweist, welche ein erstes Speichermedium hat, und eine zweite Vorrichtung zum Übertragen von Daten zur ersten Vorrichtung,
    wobei die zweite Vorrichtung aufweist:
    ein zweites Speichermedium zum Speichern von Verwaltungsinformation von Daten, welche zum ersten Speichermedium zu übertragen sind;
    eine Kommunikationseinrichtung zum Kommunizieren von Daten mit der ersten Vorrichtung; und
    eine Editiereinrichtung, welche in der Lage ist, die Verwaltungsinformation zu editieren;
    dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vorrichtung eine Ermittlungseinrichtung aufweist, die in der Lage ist, zu ermitteln, ob die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist; und
    eine Steuereinrichtung zum Bilden einer Steuerung, um Daten, welche in dem zweiten Speichermedium gespeichert sind, zum ersten Speichermedium über die Kommunikationseinrichtung auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen, welche durch die Editiereinrichtung editiert wurde, wenn die Ermittlungseinrichtung ermittelt, dass die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist.
  • Außerdem wird gemäß einem zweiten Merkmal der vorliegenden Erfindung eine Kommunikationsvorrichtung zum Übertragen von Daten zu einer anderen Vorrichtung bereitgestellt, welche ein erstes Speichermedium hat, welche aufweist:
    ein zweites Speichermedium zum Speichern von Verwaltungsinformation von Daten, welche im ersten Speichermedium gespeichert sind;
    eine Kommunikationseinrichtung zum Kommunizieren von Daten mit der anderen Vorrichtung; und
    eine Editiereinrichtung, welche in der Lage ist, die Verwaltungsinformation zu editieren;
    gekennzeichnet durch eine Ermittlungseinrichtung, welche in der Lage ist, zu ermitteln, ob die andere Vorrichtung auf der Kommunikationsvorrichtung befestigt ist; und
    eine Steuereinrichtung, um eine Steuerung zu machen, um Daten, welche im zweiten Speichermedium gespeichert sind, zum ersten Speichermedium über die Kommunikationseinrichtung auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen, welche durch die Editiereinrichtung editiert wurde, wenn die Ermittlungseinrichtung ermittelt, dass die andere Vorrichtung auf der Kommunikationsvorrichtung befestigt ist.
  • Weiter wird gemäß einem dritten Merkmal der vorliegenden Erfindung ein Kommunikationsverfahren bereitgestellt zum Kommunizieren zwischen einer ersten Vorrichtung, welche ein erstes Speichermedium hat, und einer zweiten Vorrichtung zum Übertragen von Daten zur ersten Vorrichtung, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
    Editieren von Verwaltungsinformation von Daten, welche zu der ersten Vorrichtung zu übertragen sind, auf dem zweiten Speichermedium der zweiten Vorrichtung unabhängig von der Tatsache, ob oder nicht Kommunikation zwischen der ersten Vorrichtung und der zweiten Vorrichtung eingerichtet ist;
    gekennzeichnet durch Ermitteln, ob die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist, und
    Übertragen, wenn Kommunikation zwischen der ersten Vorrichtung und der zweiten Vorrichtung eingerichtet ist, von Daten, welche im zweiten Speichermedium gespeichert sind, zum ersten Speichermedium auf Basis der editierten Verwaltungsinformation, wenn ermittelt wird, dass die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist.
  • Die Erfindung wird nun als Beispiel mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 ein Diagramm ist, welches einen Musikserver, der durch die vorliegende Erfindung bereitgestellt wird, und ein System, welches den Musikserver verwendet, in einer einfachen und klaren Weise zeigt;
  • 2 ein Blockdiagramm ist, welches einen typischen Aufbau des Musikservers zeigt;
  • 3 ein Diagramm ist, welches einen Fluss eines Signals über eine Reihe von Prozessen von einem Betrieb, um Musikdaten von einem CD-ROM-Laufwerk zu einem Betrieb, um die Daten auf einer Festplatte aufzuzeichnen, in einer einfachen und klaren Weise zeigt;
  • 4 ein Diagramm ist, welches einen Fluss eines Signals über eine Reihe von Prozessen von einem Betrieb, um komprimierte Musikdaten von der Festplatte zu lesen, zu einem Betrieb, um Datenabschluss-Wiedergabeverarbeitung an einem Anschluss auszugeben, in einer einfachen und klaren Weise zeigt;
  • 5 ein Blockdiagramm ist, welches einen typischen Aufbau einer tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung zeigt;
  • 6 ein Blockdiagramm ist, welches einen weiteren typischen Aufbau einer tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung zeigt;
  • 7 ein Flussdiagramm zeigt, welches eine typische Verarbeitung zeigt, welche durch einen Musikserver ausgeführt wird, um Musikdaten, welche von einer CD gelesen werden, auf einer Festplatte aufzuzeichnen;
  • 8A ein Flussdiagramm zeigt, welches typische Verarbeitungen des Musikservers zur Verarbeitung darstellt, um Musikdaten, welche von einer CD gelesen werden, auf einer Festplatte mit hoher Geschwindigkeit aufzuzeichnen;
  • 8B ein weiteres Flussdiagramm zeigt, welches typische Prozesse eines Internet-Servers zur Verarbeitung zeigt, um Musikdaten, welche von einer CD gelesen werden, auf einer Festplatte mit hoher Geschwindigkeit aufzuzeichnen;
  • 9 ein Flussdiagramm zeigt, welches eine typische Verarbeitung darstellt, um Musikdaten gemäß der vorliegenden Erfindung zu verschieben;
  • 10 ein Diagramm ist, welches einen typischen Editierbildschirm, um eine Übertragungsliste zu editieren, in einer einfachen und klaren Weise zeigt;
  • 11 ein Diagramm ist, welches eine typische externe Ansicht des Musikservers in einer einfachen und klaren Weise zeigt;
  • 12A ein Diagramm ist, welches ein typisches Verwaltungsverfahren als Konzept zeigt, um eine Liste von Programmen auf der Programmdatei zu steuern;
  • 12B ein Diagramm ist, welches ein typisches Verwaltungsverfahren zum Steuern einer Liste von Programmen auf einem Speicher als Konzept zeigt; und
  • 13 ein Flussdiagramm zeigt, welches typische Verarbeitung darstellt, um eine Übertragungsliste zu editieren und um Musikdaten, welche auf der editierten Übertragungsliste katalogisiert sind, zu übertragen.
  • Anschließend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf Diagramme erläutert. 1 ist ein Diagramm, welches einen Musikserver, der durch die vorliegende Erfindung bereitgestellt wird, und ein System, bei dem Musikserver verwendet wird, in einer einfachen und klaren Weise zeigt. Wie in der Figur gezeigt ist, weist der Musikserver 50 einen Serverhauptkörper 51 sowie Lautsprechereinheiten 52L und 52R auf. Der Hauptserverkörper 51 ist mit einer Anzeigeeinheit 53 versehen, welche typischerweise durch ein LCD-Feld (Flüssigkristallanzeige-Feld) realisiert wird, und einer CD-Einführungseinheit 54, um eine CD 55 in den Serverhauptkörper 51 einzuführen.
  • Der Serverhauptkörper 51 hat eine Betätigungseinheit, welche mehrere Betätigungstasten aufweist, die durch den Benutzer betätigt werden, um Funktionen des Serverhauptkörpers 51 auszuüben. Es sei angemerkt, dass die Betätigungseinheit selbst in 1 nicht gezeigt ist. Der Serverhauptkörper 51 kann auch mit einer Signalempfangseinheit versehen sein, um typischerweise ein Infrarotsignal von einer Fernsteuerung zu empfangen, welche betätigt wird, um Funktionen des Serverhauptkörpers 51 von der Ferne aus auszuführen. Wie später beschrieben wird, besitzt der Serverhauptkörper 51 außerdem eine Steuerung, um eine Vielzahl von Arbeitsabläufen zu steuern, indem ein vorher festgelegtes Programm ausgeführt wird, welches üblicherweise in einem ROM vorher gespeichert ist.
  • Der Benutzer befestigt eine CD 55 auf dem Serverhauptkörper 51 über die CD-Einführungseinheit 54 und betätigt einen vorher festgelegten Schalter auf der Betätigungseinheit, der in der Figur nicht gezeigt ist, um Musikdaten von der CD 55 wiederzugeben. Ein Wiedergabesignal, welches von der CD 55 reproduziert wird, wird an die Lautsprechereinheiten 52L und 52R ausgegeben, um es dem Benutzer zu ermöglichen, sich an den Musikdaten zu erfreuen, welche auf der CD 55 gespeichert sind. Wenn die CD 55 Textdaten aufweist, beispielsweise den Namen eines Musikstücks, können die Textdaten auf der Anzeigeeinheit 53 als Namen der Musikstücke oder dgl. angezeigt werden.
  • Der Musikserver 55 besitzt ein inneres Aufzeichnungsmedium mit einer großen Kapazität, beispielsweise eine Festplatte. Durch Betätigen eines vorher festgelegten Schalters auf der Betätigungseinheit, welche in der Figur nicht gezeigt ist, ist es möglich, Wiedergabedaten, welche von der CD 55 reproduziert werden, welche auf dem Serverhauptkörper 51 über die CD-Einführungseinheit befestigt ist, auf dem Aufzeichnungsmedium, beispielsweise einer Festplatte, aufzuzeichnen. In diesem Zeitpunkt ist es möglich, ein Standardgeschwindigkeits-Aufzeichnungsverfahren oder ein Hochgeschwindigkeits-Aufzeichnungsverfahren auszuwählen. Mit dem Standardgeschwindigkeits-Aufzeichnungsverfahren werden die Wiedergabedaten von der CD 55 auf dem Aufzeichnungsmedium mit einer Übertragungsgeschwindigkeit aufgezeichnet, die gleich der Standardwiedergabegeschwindigkeit der CD 55 ist. Dagegen werden mit dem Hochgeschwindigkeits-Aufzeichnungsverfahren die Wiedergabedaten von der CD 55 auf dem Aufzeichnungsmedium mit einer Übertragungsgeschwindigkeit aufgezeichnet, welche höher ist als die Standardwiedergabegeschwindigkeit der CD 55. Mit dem Hochgeschwindigkeits-Aufzeichnungsverfahren werden die Wiedergabedaten, welche von einer ausgewählten CD 55 reproduziert werden, oder Wiedergabedaten eines ausgewählten Musikstücks, welches von der CD 55 reproduziert wird, von der CD 55 auf dem Aufzeichnungsmedium mit einer Übertragungsgeschwindigkeit aufgezeichnet, die höher ist als die Standardwiedergabegeschwindigkeit der CD 55, mit einer Gebühr, welche durch einen Rechnungsstellungsprozess gemäß einer vorher festgelegten Prozedur bestimmt wird.
  • Im Musikserver 50 werden die Musikdaten, welche von der CD 55 wiedergegeben werden, einem Kompressionscodierprozess gemäß einem vorher festgelegten Verfahren unterworfen, beispielsweise dem ATRAC-Verfahren, welches früher beschrieben wurde, um komprimierte Musikdaten zu erzeugen, welche dann auf dem Aufzeichnungsmedium, beispielsweise einer Festplatte, aufgezeichnet werden. Im Fall einer Festplatte mit einer Speicherkapazität von beispielsweise 6 GB können ungefähr 1000 Musikstücke gespeichert oder aufgezeichnet werden. Eine Namensliste der aufgezeichneten oder gespeicherten Musikstücke wird üblicherweise auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt Der Benutzer ist dann in der Lage, irgendein beliebiges Musikstück wiederzugeben, welches von der Liste ausgewählt wird, welche auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt wird, um die Namen der Musikstücke zu zeigen, welche auf der Festplatte aufgezeichnet oder gespeichert sind. Da auf die Festplatte zufallsmäßig zugegriffen werden kann, eine große Menge an Musikdaten, die gespeichert und aufgezeichnet sind, in beliebiger Reihenfolge gelesen werden und fortlaufend durch den Musikserver 50 wiedergegeben werden.
  • Es gibt eine Vielzahl verwendbarer Kompressionscodierverfahren. Bei dieser Ausführungsform wird ein Verfahren angewandt, welches als ATRAC2-Verfahren (Adaptive Transform Acoustic Coding 2) bezeichnet wird, welches in der US-PS 5 717 821 offenbart ist. Dieses Verfahren ist ein Kompressionscodierverfahren, welches aus einer Erweiterung des ATRAC-Verfahrens resultiert, welches bei der oben beschriebenen tragbaren Audiodaten-Wiedergabevorrichtung angenommen, d.h. eingeführt wird. Dieses Verfahren zum Komprimieren und Codieren von Daten macht von Verwendung der Frequenzabhängigkeit einer minimalen hörbaren Grenze sowie eines Maskierungseffekts auf Basis des Hörsinns Gebrauch und nutzt einen Umsetzungscodierprozess in Verbindung mit einem Entropycodierprozess. Mit diesem ATRAC2-Verfahren können Codier- und Decodierprozesse mit einer hohen Geschwindigkeit ausgeführt werden, während eine hohe Tonqualität beibehalten wird, indem Hardware mit einer relativ kleinen Größe verwendet wird. Es sei jedoch angemerkt, dass Kompressionscodierverfahren, die von ATRAC2 abweichen, angenommen werden können, beispielsweise ATRAC3, MPEG2ACC (Advanced Audio Code), MP3 (MPEG1 Audio Layer 3), TwinVQ (Transform-Domain weighted Interleave Vector Quantization) oder MSAudio (WMA: Windows Media Audio).
  • Der Musikserver 50 kann mit einem externen System über üblicherweise eine öffentliche Telefonleitung verbunden werden, welche als Kommunikationsleitung 61 dient, welche in 1 gezeigt ist. Ein Beispiel des externen Systems ist ein Internet-Server 60, der ein Server ist, der mit dem Internet verbunden ist. Durch Verbinden des Musikserver 50 mit dem Internet-Server 60 unter Verwendung der Kommunikationsleitung 61 können verschiedene Arte an Information vom Internet erworben werden. Der Internet-Server 60 besitzt eine Datenbank, um Daten zu speichern, beispielsweise Information in Bezug auf Titel von Musik-CDs, die auf dem Markt verfügbar sind. Ein einmaliger Schlüssel zum Ausüben eines Zugriffs auf die Datenbank ist dem Benutzer zugeteilt. Um einen Zugriff auf die Datenbank zu machen, nutzt der Benutzer den einmaligen Schlüssel. Auf diese Weise ist der Benutzer in der Lage, Daten in Bezug auf eine Musik-CD zu erlangen, beispielsweise Information in Bezug auf den Titel der CD.
  • Der Internet-Server 60 führt außerdem einen Rechnungsstellungsprozess durch, um eine Gebühr für einen Dienst zu berechnen, welche dem Benutzer des Musikservers 50 vorgelegt wird. Wenn Musikdaten, welche von der CD 55 wiedergegeben werden, auf dem Aufzeichnungsmedium mit einer hohen Übertragungsgeschwindigkeit wie oben beschrieben aufgezeichnet werden, informiert der Musikserver 50 den Internet-Server 60, dass ein derartiger Aufzeichnungsbetrieb mit einer hohen Übertragungsgeschwindigkeit ausgeführt wird. Der Internet-Server 60 führt dann eine Verarbeitung aus, um eine Aufzeichnungsgebühr, mit der der Benutzer belastet wird, zu berechnen, wobei zugelassen wird, dass eine CD ausgewählt wird, oder ein Musikstück von einer CD ausgewählt wird, und Musikdaten von der ausgewählten CD aufgezeichnet werden oder das ausgewählte Musikstück von der CD mit einer hohen Übertragungsgeschwindigkeit aufgezeichnet wird.
  • Wie oben beschrieben wird die Verarbeitung, eine Aufzeichnungsgebühr zu berechnen, durch den Internet-Server 60 ausgeführt, der eine Menge an Information in Bezug auf CDs hat. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass der Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht auf dieses Schema begrenzt ist. Beispielsweise kann die Verarbeitung, eine Aufzeichnungsgebühr zu berechnen, auch durch einen anderen Server ausgeführt werden, der auch mit dem Internet verbunden ist. Als weitere Alternative kann die Verarbeitung, eine Aufzeichnungsgebühr zu berechnen, auch über ein Spezialzwecknetzwerk ausgeführt werden, welches vom Internet abweicht.
  • Eine tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 hat ein Aufzeichnungsmedium, welches durch eine Festplatte oder einen Flash-Speicher, beispielsweise einen Halbleiterspeicher, einen Magnetspeicher und einen optischen Speicher realisiert wird. Die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 kann auch mit einer anderen Art an Speichermedium oder einer anderen Art an Aufzeichnungsmedium bereitgestellt werden, vorausgesetzt, dass das Medium in der Lage ist, mit der Geschwindigkeit Schritt zu halten, um Musik wiederzugeben. Durch Verbinden der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 mit dem Musikserver 50 unter Verwendung einer Verbindungsleitung 71 können Musikdaten, welche auf dem Musikserver 50 aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 übertragen werden, um auf einem Speichemedium aufgezeichnet zu werden, welches in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird. In diesem Fall werden, obwohl die Musikdaten, welche zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 übertragen werden, auf dem Speichermedium verbleiben, beispielsweise einer Festplatte oder einem Flash-Speicher im Musikserver 50, die Musikdaten in einen Zustand gebracht, wo sie nicht reproduzierbar sind. Das Speichermedium, welches in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, hat eine typische Kapazität von ungefähr 200 MB, welches erlaubt, dass mehrer 10 Musikstücke gespeichert oder aufgezeichnet werden können. Es sei angemerkt, dass eine Speichereinrichtung oder ein Aufzeichnungsmedium, welches durch einen Halbleiterspeicher realisiert wird, beispielsweise einen Flash-Speicher, und ein Aufzeichnungsmedium, welches durch ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium realisiert wird, beispielsweise eine Festplatte, als Speichermedium bezeichnet werden, welches ein allgemeiner Name für diese Speicher- und Aufzeichnungsmedien ist.
  • Gemäß dem oben erwähnten Übertragungsverfahren, welches durch die Erfindung angenommen wird, werden übertragene Musikdaten auf einem Speichermedium aufgezeichnet, welches in einem Bestimmungsort der Übertragung verwendet wird und verbleiben im Speichermedium einer Quelle der Übertragung, wobei sie jedoch in einen nichtreproduzierbaren Zustand versetzt sind. Dieser Übertragungsbetrieb wird als Verschieben bezeichnet. Durch Verschieben von Musikdaten auf diese Weise kann verhindert werden, dass ein Kopierbetrieb von Musikdaten ohne Begrenzung ausgeführt wird.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform ist der Musikserver 50 mit der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 über die Verbindungsleitung 71 verbunden. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass dieser Aufbau typisch ist. Als Alternative wird der Musikserver 50 mit einer Befestigungseinheit versehen, welche zu einer anderen Befestigungseinheit passt, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird. Gemäß dieser Alternative kann die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 so befestigt sein, dass Daten zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 ausgetauscht werden können. Zusätzlich zu elektrischen Verbindungen kann der Musikserver 50 mit einer Schnittstelleneinheit versehen sein, die zu einer anderen Schnittstelleneinheit passt, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird. Die Schnittstelleneinheiten sind konform mit üblicherweise einem IrDA-Standard (Infrared Data Association), der zulässt, dass Daten zwischen den Schnittstelleneinheiten wie ein Infrarotsignal ausgetauscht werden können. Als Ergebnis können Musikdaten zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 als Infrarotsignal ausgetauscht werden.
  • Der Musikserver 50 kann außerdem mit einer vorher festgelegten Schnittstelle versehen sein, um Information mit einer Vielzahl von Medien auszutauschen. Es sei angenommen, dass der Musikserver 50 mit einer Schnittstelle für eine PC-Karte 80 versehen ist. In diesem Fall können Musikdaten, welche mittels der PC-Karte 80 verteilt werden, zum Musikserver 50 übertragen werden, oder Daten können zwischen einem Personalcomputer und dem Musikserver 50 ausgetauscht werden. Der Musikserver 50 kann mit einer seriellen digitalen Schnittstelle versehen sein, welche durch ein optisches Kabel realisiert wird, welches zulässt, dass Musikdaten miteinander mit einer anderen Musikdaten-Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung ausgetauscht werden, beispielsweise einem Plattenrekorder 81, um typischerweise eine kleine magneto-optische Platte zu handhaben, welche einen Durchmesser von 64 mm hat. Bei dieser Ausführungsform ist eine Plattenkassette 82 zum Unterbringen der kleinen magneto-optischen Platte auf dem Plattenrekorder 81 befestigt. Musikdaten, welche von der magneto-optischen Platte wiedergegeben werden, welche in der Plattenkassette 82 untergebracht ist, werden zur Musikserver 50 geliefert. Aus dem gleichen Grund kann der Musikserver 50 mit einer Schnittstelle versehen sein, beispielsweise einer IEEE 1394-Schnittstelle zur Verbindung mit einer Setup-Box 83 für CATV (Kabelfernsehen) oder Satellitenrundfunk.
  • Eine PC-Karte hat Konformität mit standardisierten Karten-Ein-/Ausgabegeräten für Personalcomputer. Die Standardisierung ist gemeinsam durch PCMCIA (Personal Memory Card International Association) der USA und JEIDA (Japanese Electronic Industry Development Association) von Japan festgelegt. Der IEEE 1394-Standard ist ein Schnittstellenstandard, der durch das Institute of Elctrical and Elctronic Engineers der USA eingeführt ist.
  • Der Musikserver 50 kann mit einem WWW-Browser als eingebettete Anwendung versehen sein. Durch Verbinden des Musikservers 50, der mit einem WWW versehen ist, mit dem Internet-Server 60 unter Verwendung der Kommunikationsleitung 61 kann das Internet auf eine Vielzahl von Inhalt durchsucht werden, der üblicherweise in HTML (Hypertext Markup Language) beschrieben ist, und jeder Inhalt kann dann auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt werden.
  • Mit dem oben beschriebenen Aufbau ist der Benutzer in der Lage, Musikdaten, welche im Musikserver 50 gespeichert oder aufgezeichnet sind, oder Musikdaten von der CD 55, welche auf dem Musikserver 50 befestigt ist, über die CD-Einführungseinheit 54 wiederzugeben und den reproduzierten Musikdaten über die Lautsprechereinheiten 52L und 52R zuzuhören.
  • Durch eine Kommunikation zwischen dem Musikserver 50 und dem Internet-Server 60 kann der Musikserver 50 automatisch Information, beispielsweise den Titel einer CD 55, welche auf dem Musikserver 50 über die CD-Einführungseinheit 54 befestigt ist, vom Internet-Server 60 über die Kommunikationsleitung 61 erwerben. Information, beispielsweise ein CD-Titel, der vom Internet-Server 60 erworben wird, wird im Musikserver 50 gesichert, und die gesicherte Information wird auf der Anzeigeeinheit 53, welche im Musikserver 50 verwendet wird, wenn notwendig angezeigt.
  • Konkret ausgedrückt überträgt der Musikserver 50 zunächst Information einmalig für den Benutzer, beispielsweise ID-Benutzerdaten des Musikservers 50 zum Internet-Server 60. Die Information einmalig für den Benutzer wird anschließend als Benutzerinformation bezeichnet. Der Internet-Server 60 führt eine Berechtigung und Berechnung auf Basis der Benutzerinformation durch, welche vom Musikserver 50 empfangen wird. Der Internet-Server 60 empfängt außerdem Medieninformation einer CD, welche durch den Benutzer gewünscht wird, oder einer CD, die gerade wiedergegeben wird, vom Musikserver 50. Der Internet-Server 60 durchsucht dann eine Datenbank auf Zusatzinformation in Verbindung mit den Musikdaten, welche durch die Medieninformation angezeigt werden. Die Zusatzinformation umfasst den Titel eines Lieds, den Namen eines Interpreten, einen Liederkomponisten, einen Librettoschreiber, ein Libretto und das Bild einer Schaltplattenhülle. Danach überträgt der Internet-Server 60 eine vorher festgelegte Information bezüglich der CD, welche durch den Benutzer gewünscht wurde.
  • Ein Beispiel der Medieninformation, welche zum Internet-Server 60 übertragen wird, ist eine TOC (Inhaltstabelle) der CD 55. Der Internet-Server 60 weist eine Datenbank auf, welche auf Zusatzinformation in Verbindung mit Musikdaten, welche durch die TOC angezeigt wird, durchsucht wird. Als Alternative kann das Internet auch auf einem WWW Server durchsucht werden, um Zusatzinformation durch den Internet-Server 60 zu bekommen.
  • Der Internet-Server 60 durchsucht die Datenbank auf Zusatzinformation in Verbindung mit den Musikdaten, welche durch die TOC angezeigt wird, welche vom Musikserver 50 empfangen wird und als Medieninformation verwendet wird. Beispielsweise durchsucht der Internet-Server 60 die Datenbank hinsichtlich einer Wiedergabezeitdauer jedes Musikstücks, welches in der TOC enthalten ist und auf der CD 55 aufgezeichnet ist.
  • Der Internet-Server 60 überträgt dann die Zusatzinformation, welche als Ergebnis des Suchbetriebs erlangt wird, zum Musikserver 50. Der Musikserver 50 zeigt die Zusatzinformation, welche vom Internet-Server 60 erlangt wird, auf der Anzeigeeinheit 53 an. Die Zusatzinformation wird außerdem durch eine CPU 8, welche später beschrieben wird, auf üblicherweise der Festplatte gemeinsam mit der TOC-Information der CD 55 gespeichert. Es sei angemerkt, dass die Zusatzinformation außerdem durch den Internet-Server 60 als Daten übertragen werden kann, die in eine HTML-Datei eingebettet sind und durch WWW-Browser-Software angezeigt wird, welche im Musikserver 50 eingebettet ist.
  • Wenn die Zusatzinformation einen anderen beschriebenen URL (Uniform Resource Locator) im Internet aufweist, ist der Musikserver 50 in der Lage, auf eine Homepage im Internet, welche durch den anderen URL angezeigt ist, zuzugreifen.
  • Zusätzlich können, wobei Daten zwischen dem Internet-Server 60 und dem Musikserver 50 mitgeteilt werden, Musikdaten, welche auf der CD 55 aufgezeichnet sind, welche auf dem Musikserver 50 über die CD-Einführungseinheit 54 befestigt ist, auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden, welches im Musikserver 50 verwendet wird, mit einer Geschwindigkeit, welche höher ist als die Standardwiedergabegeschwindigkeit, welche für die CD 55 vorgeschrieben ist, so dass üblicherweise Musikdaten eines Stücks der CD 55 in ungefähr 2 Minuten durch den Musikserver 50 aufgezeichnet werden können. Wenn keine Kommunikation zwischen dem Internet-Server 60 und dem Musikserver 50 eingerichtet ist, werden dagegen die Musikdaten auf dem Aufzeichnungsmedium, welches im Musikserver 50 verwendet wird, mit einer einfachen Geschwindigkeit aufgezeichnet, d.h., einer Geschwindigkeit gleich der Standardwiedergabegeschwindigkeit, welche für die CD 55 durch den Musikserver 50 vorgeschrieben ist.
  • Durch Verbinden des Musikservers 50 mit der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 unter Verwendung einer Verbindungsleitung 71 können Musikdaten, welche im Musikserver 50 gespeichert oder aufgezeichnet sind, übertragen werden, oder streng ausgedrückt zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 71 verschoben werden. Die verschobenen Daten können dann durch die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wiedergegeben werden, sogar wenn der Musikserver 50 von der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 über die Verbindungsleitung 71 getrennt ist. Üblicherweise ist der Benutzer in der Lage, den Musikdaten zuzuhören, welche durch die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wiedergegeben werden, indem ein Kopfhörer 72 verwendet wird. Wie früher beschrieben können die Musikdaten, die übertragen werden, oder streng ausgedrückt zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben werden, nicht länger im Musikserver 50 wiedergegeben werden.
  • 2 ist ein Blockdiagramm, welches einen typischen Aufbau des Musikservers, 50 zeigt. An der ersten Stelle umfasst der Musikserver 50 einen RAM 5, einen ROM 6, einen Flash-Speicher 7 und eine CPU 8, die miteinander über einen lokalen Bus verbunden sind, wie dies bei einem üblichen Personalcomputer der Fall ist. Die CPU 8 ist außerdem mit einem Bus 40 verbunden. Die CPU 8 funktioniert als Steuerung, welche alle Arbeitsabläufe des Musikservers 50 steuert.
  • Der ROM 6 wird verwendet, um vorher ein Programm zu speichern, um den Betrieb des Musikservers 50 zu steuern. Das Programm wird durch die CPU 8 ausgeführt, um eine Verarbeitung entsprechend einer Betätigung durchzuführen, welche auf einer Eingabebetätigungseinheit 1 ausgeführt wird, was später beschrieben wird. Ein Task-Bereich und ein Datenbereich, welche bei der Ausführung des Programms erforderlich sind, sind vorübergehend im RAM 5 und im Flash-Speicher 7 gespeichert. Der ROM 6 wird außerdem dazu verwendet, einen Programmlader zu speichern, um das Programm vom ROM 6 in den Flash-Speicher 7 zu laden.
  • Die Eingabebetätigungseinheit 1 umfasst üblicherweise mehrere Druck- und Dreh-Betätigungstasten und Schalter, wobei jede durch eine Betätigung jeder dieser Tastenbetätigungstasten ausgelöst wird. Als Alternative kann die Eingabebetätigungseinheit 1 auch durch eine Dreh-Druck-Taste, die als Jog-Dial bekannt ist, oder als Berührungsfeld auf der LCD realisiert wird. Natürlich kann die Eingabebetätigungseinheit 1 einen Schaltmechanismus annehmen, der auf einen Druckbetrieb reagiert. Ein Signal, welches eine Betätigung zeigt, welches auf der Eingabebetätigungseinheit 1 ausgeführt wird, wird über den Bus 40 zur CPU 8 geliefert. Die CPU 8 erzeugt ein Steuersignal, um den Betrieb des Musikservers 50 auf Basis des Signals zu steuern, welches von der Eingabebetätigungseinheit 1 empfangen wird. Der Musikserver 50 arbeitet gemäß dem Steuersignal, welches durch die CPU 8 erzeugt wird.
  • Eine Infrarotschnittstellen (IrDA I/F)-Ansteuerung 3 und/oder eine USB-Ansteuerung (Universal Serial Bus) 4 sind mit dem Bus 40 verbunden. Eine Tastatur 2 ist so aufgebaut, um in der Lage zu sein, mit der IrDA I/F-Ansteuerung 3 und der USB-Ansteuerung 4 zu kommunizieren oder kann mit der IrDA I/F-Ansteuerung 3 und der US-Ansteuerung 4 verbunden sein. Unter Verwendung der Tastatur 2 kann der Benutzer mit Leichtigkeit Information eingeben, beispielsweise den Titel von aufgezeichneten Musikdaten und den Namen eines Künstlers. Es ist außerdem möglich, eine Konfiguration anzunehmen, wo Daten über die IrDA I/F-Ansteuerung 3 oder die USB-Ansteuerung 4 übertragen werden. Es sei angemerkt, dass auf die IrDA I/F-Ansteuerung 3 und die USB-Ansteuerung 4 verzichtet werden könnten.
  • Eine CD-ROM-Ansteuerung 9 ist mit dem Bus 40 verbunden. Eine CD 55, welche in die CD-Einführungseinheit 54 wie oben beschrieben eingeführt ist, ist auf der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt. Die CD-ROM-Ansteuerung 9 liest Musikdaten von der eingesetzten CD 55 mit einer vorgeschriebenen Standardwiedergabegeschwindigkeit. Die CD-ROM-Ansteuerung 9 ist außerdem in der Lage, Musikdaten von der CD 55 mit einer Geschwindigkeit zu lesen, welche höher ist als die vorgeschriebene Standardwiedergabegeschwindigkeit, beispielsweise mit der 16-fachen oder 32-fachen Geschwindigkeit als die vorgeschriebene Standardwiedergabegeschwindigkeit.
  • Es sei angemerkt, dass die CD-ROM-Ansteuerung nicht auf das oben beschriebene Beispiel beschränkt ist. Beispielsweise kann die CD-ROM-Ansteuerung 9 bei einem anderen plattenförmigen Aufzeichnungsmedium zum Aufzeichnen von Musikdaten angenommen werden. Beispiele anderer plattenförmiger Aufzeichnungsmedien sind eine magneto-optische Platte und eine DVD (universell verwendbare digitale Platte). Eine Ansteuerung für eine Speicherkarte kann ebenfalls verwendet werden. Außerdem sind Daten, welche durch die CD-ROM-Ansteuerung 9 gelesen werden, nicht auf Musikdaten beschränkt. Es ist auch möglich, dass die CD-ROM-Ansteuerung 9 Information liest, beispielsweise Bilddaten, Textdaten und Programmdaten.
  • Eine Festplattenansteuerung 10, die anschließend als eine HDD abgekürzt wird, ist ebenfalls mit dem Bus 40 verbunden. Musikdaten, welche durch die CD-ROM-Ansteuerung 9 ausgelesen werden, werden in der HDD 10 aufgezeichnet. Bevor diese in der HDD 10 aufgezeichnet werden, werden die Musikdaten einer Vorverarbeitung unterworfen. Ausführlich ausgedrückt werden die Musikdaten, welche durch die CD-ROM-Ansteuerung 9 gelesen werden, über den Bus 40 und einen Audio-DRAM 11 zu einem Kompressionscodierer 12 geliefert.
  • Der Kompressionscodierer 12 führt eine Verarbeitung durch, um Musikdaten zu komprimieren und zu codieren, wobei das Kompressionsverfahren angenommen wird, welches in der oben beschriebenen US-PS 5 717 821 offenbart ist. Es sollte angemerkt sein, dass die Musikdaten durch den Kompressionscodierer 12 mit einer von zwei Geschwindigkeiten komprimiert werden können, nämlich einer niedrigen Geschwindigkeit und einer hohen Geschwindigkeit, von denen eine gemäß der Steuerung, welche durch die CPU 8 ausgeführt wird, ausgewählt wird. Die niedrige Kompressionsgeschwindigkeit entspricht der Standardwiedergabegeschwindigkeit, welche für die CD 55 in der CD-ROM-Ansteuerung 9 vorgeschrieben ist. Üblicherweise wird die Kompressionsgeschwindigkeit von der niedrigen Geschwindigkeit auf die höhere Geschwindigkeit und umgekehrt gemäß der Wiedergabegeschwindigkeit der CD 55 in der CD-ROM-Ansteuerung 9 umgeschaltet. Der Kompressionscodierer 12 realisiert einen Codieralgorithmus gemäß der Kompressionsgeschwindigkeit.
  • Es sei angemerkt, dass das Verfahren, welches durch den Kompressionscodierer 12 angenommen wird, die Kompressionsgeschwindigkeit zu ändern, nicht auf das oben beschriebene Verfahren beschränkt ist. Beispielsweise kann die Kompressionsgeschwindigkeit auch geändert werden, indem die Taktfrequenz des Kompressionscodierers 12 umgeschaltet wird. Als Alternative werden die beiden Kompressionsgeschwindigkeiten durch zwei unterschiedliche Teile an Hardware realisiert. Als weitere Alternative werden die Musikdaten durch den Kompressionscodierer 12 mit der niedrigen Verarbeitungsgeschwindigkeit komprimiert, indem die Hochgeschwindigkeitskompression ausgedünnt wird.
  • Die Musikdaten, welche den Kompressionscodierprozess im Kompressionscodierer 12 beenden, werden über den DRAM 11 zur HDD 10 geliefert, um in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet zu werden.
  • Wie oben beschrieben werden die Musikdaten, welche den Kompressionscodierprozess im Kompressionscodierer 12 beenden, zur HDD 10 geliefert, um darin gespeichert oder aufgezeichnet zu werden. Es sollte angemerkt sein, dass die Musikdaten, welche durch die CD-ROM-Ansteuerung 9 gelesen werden, außerdem unmittelbar zur HDD 10 geliefert werden können, um auf einer Festplatte der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet zu werden.
  • Bei dieser Ausführungsform wird ein Audiosignal, welches über ein Mikrophon geliefert, welches mit einem Anschluss 13 verbunden ist, über einen Verstärker 14, oder ein Audiosignal, welches über einen Leitungseingangsanschluss 15 zugeführt wird, über einen A/D-Umsetzer 16 zum Kompressionscodierer 12 geliefert. Das Audiosignal, welches durch den Kompressionscodierer 12 komprimiert und codiert wurde, kann in der HDD 10 aufgezeichnet werden. Zusätzlich wird ein optisches Digitalsignal von einem optischen digitalen Eingangsanschluss 17 ebenfalls zum Kompressionscodierer 12 über einen IEC-958 (International Electrotechnical Commission 958)-Codierer 18 geliefert. Das optische Digitalsignal, welches ebenfalls ein Audiosignal ist, wird durch den Kompressionscodierer 12 komprimiert und codiert. Das komprimierte und codierte Audiosignal können auf der Festplatte der HDD 10 aufgezeichnet werden.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform nimmt der Kompressionscodierer 12 einen Codieralgorithmus wie den an, der in der US-PS 5 717 821 offenbart ist. Es sei jedoch angemerkt, dass der Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht auf diese Ausführungsform beschränkt ist. Das heißt, der Kompressionscodierer 12 kann einen anderen Algorithmus annehmen, solange der Algorithmus ein Codieralgorithmus zum Komprimieren von Information ist. Der Kompressionscodierer 12 kann anders als den oben erwähnten Algorithmus PASC (Precision Adaptive Subband Coding), RealAudio (Warenzeichen) oder LiquidAudio (Warenzeichen) annehmen.
  • Ein Modem 20 ist ebenfalls mit dem Bus 40 verbunden. Das Modem 20 ist mit einem externen Netzwerk 19 verbunden, beispielsweise einer öffentlichen Telefonleitung, einem CATV, einem Satellitenkommunikations-Netzwerk oder über drahtlose Kommunikation. Der Musikserver 50 ist in der Lage, Kommunikation über das externe Netzwerk 19 mittels des Modems 20 einzurichten.
  • Der Musikserver 50, der üblicherweise mit dem Internet über das externe Netzwerk 19 verbunden ist, ist in der Lage, mit dem Internet-Server 60 an einer fernen Stelle zu kommunizieren. Der Musikserver 50 überträgt verschiedene Arten an Information zum Internet-Server 60. Die Information umfasst ein Anforderungssignal, Medieninformation, ID-Benutzerdaten, Benutzerinformation und Rechnungsstellungsinformation für den Benutzer. Die Medieninformation sind Daten bezogen auf die CD 55, die auf der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt ist. Die ID-Benutzerdaten und die Benutzerinformation sind vorher dem Musikserver 50 zugeteilt.
  • Wie oben beschrieben werden verschiedene Arten von Daten einschließlich der Medieninformation und der Benutzerinformation zum Internet-Server 60 übertragen. Auf Basis der Benutzerinformation, beispielsweise der ID-Benutzerdaten, welche vom Musikserver 50 empfangen werden, führt der Internet-Server 60 eine Berechtigung des Benutzers und eine Rechnungsstellungsverarbeitung für den Benutzer aus. Der Internet-Server 60 durchsucht außerdem eine Datenbank auf Zusatzinformation für Musikdaten, die durch die Medieninformation angezeigt werden, welche vom Musikserver 50 empfangen wird. Die Zusatzinformation wird dann zum Musikserver 50 übertragen.
  • Wie oben beschrieben wird die Zusatzinformation in Verbindung mit Musikdaten zum Musikserver 50 übertragen. Es sei hier jedoch angemerkt, dass Musikdaten selbst ebenfalls unmittelbar vom externen Netzwerk 19 zum Musikserver 50 geliefert werden könnten. Anders ausgedrückt ist der Benutzer in der Lage, Musikdaten vom Internet-Server 60 auf den Musikserver 50 herunterzuladen. Das heißt, die Musikdaten werden zum Musikserver 50 als Antwort auf die Medieninformation übertragen. Beispielsweise kann eine Bonusspur (Bonus-Track) einer vorher festgelegten CD 55 an Benutzer verteilt werden.
  • Bei einem Wiedergabebetrieb werden die Musikdaten, welche durch den Kompressionscodierer 12 komprimiert und codiert wurden und dann in der HDD 10 aufgezeichnet und gespeichert werden, von der HDD 10 gelesen und über den Bus 40 zu einem Kompressionsdecoder 21 geliefert. Der Kompressionsdecoder 21 decodiert und dekomprimiert die komprimierten Musikdaten, welche von der HDD 10 gelesen werden. Die decodierten und dekomprimierten Musikdaten werden dann zu einem D/A-Umsetzer 22 geliefert, bevor sie über einen Verstärker 23 zu einem Anschluss 24 geliefert werden. Die Daten werden dann zu den Lautsprechereinheiten 52L und 52R vom Anschluss 24 als Musik geliefert, welche als Ergebnis des Wiedergabebetriebs erlangt wird. Es sei angemerkt, dass im Fall eines Stereosystems, welches in 2 nicht gezeigt ist, es zwei Wege vom D/A-Umsetzer 22 zum Anschluss 24 über den Verstärker 23 gibt. Natürlich sind zwei Anschlüsse 24 beim Stereosystem vorgesehen.
  • Der Kompressionsdecoder 21 nimmt einen Decodieralgorithmus an, der als ein Gegenstück des Codieralgorithmus dient, der im Kompressionscodierer 12 angenommen wurde. Der Kompressionscodierer 12 und die Kompressionsdecoder 21 können ebenfalls anstelle von Hardware durch Software realisiert werden, welche durch die CPU 8 realisiert wird.
  • Ein Flüssigkristall-Anzeigefeld 26, welches abgekürzt wird als LCD-Feld, welches als Anzeigeeinheit 53 dient, ist über eine LCD-Ansteuerschaltung 25 mit dem Bus 40 verbunden. Die CPU 8 liefert außerdem ein Wiedergabesteuersignal über den Bus 40 zur LCD-Ansteuerschaltung 25. Die LCD-Ansteuerschaltung 25 steuert das LCD-Feld 26 gemäß dem Wiedergabestereosignal an, welches von der CPU 8 empfangen wird, um zu veranlassen, dass eine vorher festgelegte Anzeige auf der Anzeigeeinheit 53 erscheint.
  • Beispielsweise wird ein Betriebsmenü des Musikservers 50 auf dem LCD-Anzeigefeld 26 angezeigt. Als weiteres Beispiel kann eine Liste von Titeln der komprimierten Musikdaten, welche in der HDD 10 aufgezeichnet und gespeichert sind, ebenfalls auf dem LCD-Feld 26 angezeigt werden. Die Liste von Titeln, welche auf dem LCD-Feld 26 angezeigt wird, basiert auf Daten, welche in der HDD 10 gespeichert sind. Diese gespeicherten Daten basieren auf Daten, welche als Ergebnis des Decodierens von Zusatzinformation erlangt werden, welche vom Internet-Server 60 empfangen wird. Zusätzlich kann ein Ordner und das Bild einer Schallplattenhülle in Verbindung mit den ausgewählten komprimierten Musikdaten ebenfalls auf dem LCD-Feld 26 angezeigt werden. Der angezeigte Ordner und das Bild der Schallplattenhülle basieren auf der Zusatzinformation, die vom Internet-Server 60 empfangen wird.
  • Der Benutzer betätigt die Tastatur 2 oder eine Zeigereinrichtung der Eingabebetätigungseinheit 1 auf Basis eines Bildschirms, der auf dem LCD-Feld 26 angezeigt wird. Die CPU 8 steuert die Verarbeitung, um Musikdaten, die durch einen Betrieb angefordert werden, der durch den Benutzer auf der Tastatur 2 oder der Zeigereinrichtung der Eingabebetätigungseinheit 1 ausgefürt wird, wiederzugeben. Die Steuerung eines Betriebs, um ausgewählte Musikdaten zu löschen, und eines Betriebs, ausgewählte Musikdaten zu einer externen Vorrichtung zu kopieren oder zu verschieben, kann ebenfalls auf Basis eines Bildschirms basieren, der auf dem LCD-Feld 26 angezeigt wird. Beispielsweise kann die Eingabebetätigungseinheit 1 durch ein Berührungsfeld realisiert werden, welches auf dem LCD-Feld 26 vorgesehen ist. In diesem Fall ist durch Berühren des Berührungsfelds gemäß einem Bildschirm, der auf dem LCD-Feld 26 angezeigt wird, der Benutzer in der Lage, den Musikserver 50 zu betätigen. Auf diese Weise ist der Benutzer in der Lage, Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, unter Verwendung des LCD-Felds 26 als eine Schnittstelle zu handhaben und zu steuern.
  • Bei der ersten Ausführungsform wird ein PC-Kartenschlitz 31 und eine IEEE 1394-Schnittstelle 28 jeweils als eine Schnittstelle zwischen dem Musikserver 50 und einer externen allgemeinen Informationsvorrichtung verwendet. Die IEEE 1394-Schnittstelle 28 ist über eine IEEE 1394-Ansteuerung 29 mit dem Bus 40 verbunden. Dagegen ist der PC-Kartenschlitz 31 über eine PC-Kartenansteuerung 30 mit dem Bus 40 verbunden.
  • Die IEEE 1394-Schnittstelle erlaubt, dass Daten zwischen dem Musikserver 50 und üblicherweise einem Personalcomputer ausgetauscht werden können. Zusätzlich erlaubt die IEEE 1394-Schnittstelle 28, dass Musikdaten von einer Quelle, beispielsweise einen Satelliten-Rundfunk-IRD (integrierter Empfänger/Decoder), einer kleinen optischen Platte und einer kleinen magneto-optischen Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm, einer DVD (universell verwendbare digitale Platte) (Warenzeichen)) oder einem digitalen Videoband zugeführt werden können. Eine PC-Karte, welche auf dem PC-Kartenschlitz 31 befestigt ist, dient als eine von einer Vielzahl peripherer Erweiterungen, beispielsweise für eine externe Speichereinrichtung, weitere Medien Steuerungen, ein Modem, einen Anschlussadapter und eine Empfangsplatine.
  • Eine Schnittstelle 34 erlaubt, dass Musikdaten zwischen dem Musikserver 50 und einer anderen kompatiblen Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung austauschbar sind. Die andere Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung kann eine portable Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtungen 70, wie in 1 gezeigt ist, oder ein Musikserver 50 sein.
  • Die Schnittstelle 34 ist über eine Schnittstellenansteuerung 33 mit dem Bus 40 verbunden. Die andere kompatible Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung umfasst eine Schnittstelle als Gegenstück zur Schnittstelle 34. Durch elektrisches Verbinden der Schnittstelle 34 mit der Schnittstelle 35 unter Verwendung einer vorher bestimmten Verbindungsleitung 71 ist der Musikserver 50 beispielsweise in der Lage, Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert sind, zur anderen Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung zu übertragen.
  • 3 ist ein Diagramm, welches einen Fluss eines Signals über eine Reihe von Prozessen von einer Betätigung, um Musikdaten von der CD-ROM-Ansteuerung 9 zu lesen, zu einer Betätigung, um Daten auf der HDD 10 aufzuzeichnen, in einer einfachen und deutlichen Weise zeigt. Die Musikdaten, welche von der CD-ROM-Ansteuerung 9 gelesen werden, werden einmal im DRAM 11 gespeichert, der als Pufferspeicher verwendet wird. Die Musikdaten werden dann zurück aus dem DRAM 11 mit einem vorher festgelegten zeitlichen Ablauf gelesen und über den Bus 40 zum Kompressionscodierer 12 geliefert. Wie oben beschrieben komprimiert der Kompressionscodierer 12 die Musikdaten mit einer vorher bestimmten Kompressionsgeschwindigkeit, welche der Wiedergabegeschwindigkeit der CD-ROM-Ansteuerung 9 entspricht. Die durch den Kompressionscodierer 12 komprimierten und codierten Musikdaten werden wiederum vorübergehend im DRAM 11 gespeichert, der als Pufferspeicher verwendet wird. Die Musikdaten werden dann zurück vom DRAM 11 mit einem vorher bestimmten zeitlichen Ablauf gelesen und über den Bus 40 zur HDD 10 geliefert, wo sie auf der Festplatte der HDD 10 gespeichert werden. In diesem Zeitpunkt wird die Information auf der CD 55, welche einem Wiedergabebetrieb in der CD-ROM-Ansteuerung unterliegt, zum Internet-Server 60 übertragen. Als Antwort auf die Information überträgt der Internet-Server 60 Zusatzinformation für die CD 55, die ebenfalls auf der Festplatte der HDD 10 aufgezeichnet wird. Die CPU 8 und die anderen Komponenten steuern die Zusatzinformation und die komprimierten Musikdaten, welche als Ergebnis der Kompression der Musikdaten erlangt werden, welche aus der CD 55 wie oben beschrieben gelesen werden.
  • 4 ist ein Diagramm, welches den Fluss eines Signals über eine Reihe von Prozessen von einem Betrieb zum Lesen komprimierter Musikdaten von der HDD 10 zu einem Betrieb zur Ausgabe von Daten, welche die Wiedergabeverarbeitung beenden, zu einem Anschluss 24 in einer einfachen und deutlichen Weise zeigt. Die komprimierten Musikdaten, welche von der HDD 10 gelesen werden, werden einmal im DRAM 11 gespeichert, der als Pufferspeicher verwendet wird. Die komprimierten Musikdaten werden dann zurück vom DRAM 11 mit einem vorher festgelegten zeitlichen Ablauf gelesen und zum Kompressionsdecoder 21 über den Bus 40 geliefert. Wie oben beschrieben decodiert und dekomprimiert der Kompressionsdecoder 21 die komprimierten Musikdaten, um die Musikdaten zu reproduzieren, wobei die Musikdaten zu einem D/A-Umsetzer 22 geliefert werden. Der D/A-Umsetzer 22 setzt die Musikdaten in ein analoges Audiosignal um, welches durch einen Verstärker 23 verstärkt wird und am Anschluss 24 als Wiedergabeausgangssignal ausgegeben wird. Wenn ein Lautsprecher mit dem Anschluss 24 verbunden ist, ist der Benutzer in der Lage, sich an Musik zu erfreuen, welche durch den Lautsprecher wiedergegeben wird. In diesem Zeitpunkt wird die Zusatzinformation, welche gemeinsam mit den komprimierten Musikdaten von der HDD 10 gelesen wird, und andere Komponenten, um auf der Anzeigeeinheit 53 als ein Musikname und dgl. angezeigt zu werden, durch die CPU 8 decodiert.
  • 5 ist ein Blockdiagramm, welches einen typischen Aufbau der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zeigt. Wie in der Figur gezeigt ist, hat die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 allgemein einen Aufbau, der ähnlich dem des Musikservers 50 ist, der in 2 gezeigt ist. Die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wird normalerweise durch den Benutzer getragen und als eigenständige Einrichtung verwendet, wobei die Schnittstelle 35 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 von der Schnittstelle 34 getrennt wird, welche im Musikserver 50 verwendet wird.
  • An erster Stelle umfasst die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 einen RAM 103, einen ROM 104 und eine CPU 105, welche miteinander über einen lokalen Bus verbunden sind, wie im Fall eines üblichen Personalcomputers. Natürlich kann ein Flash-Speicher ebenfalls wie bei dem Aufbau des Musikservers 50, der oben beschrieben ist, vorgesehen sein. Die CPU 105 ist außerdem mit einem Bus 130 verbunden. Die CPU 105 funktioniert als Steuerung, welche alle Arbeitsabläufe der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 steuert.
  • Der ROM 104 wird verwendet, um vorher ein Programm zu speichern, um den Betrieb der Musikvorrichtung 70 zu steuern. Das Programm wird ausgeführt, um eine Verarbeitung entsprechend einer Betätigung auszuführen, welche auf einer Eingabebetätigungseinheit 102 ausgeführt wird, die später beschrieben wird. Ein Aufgabenbereich und ein Datenbereich, welche bei der Ausführung des Programms erforderlich sind, sind temporär im RAM 103 gesichert.
  • Die Eingabebetätigungseinheit 102 umfasst üblicherweise mehrere Druck- und Drehbetätigungstasten und Schalter, die jeweils durch eine Betätigung irgendeiner dieser Betätigungstasten aktiviert werden. Als Alternative kann die Eingabebetätigungseinheit 102 auch durch eine Dreh-Druck-Taste, die als Jog Dial bekannt ist, oder ein Berührungsfeld auf der LCD realisiert werden. Natürlich kann die Eingabebetätigungseinheit 102 einen mechanischen Schaltmechanismus annehmen, der auf einen Druckbetrieb reagiert. Ein Signal, welches einen Betrieb zeigt, der auf der Eingabebetätigungseinheit 102 ausgeführt wird, wird über den Bus 130 zur CPU 105 geliefert. Die CPU 105 erzeugt ein Steuersignal, um den Betrieb der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf Basis des Signals zu steuern, welches von der Eingabebetätigungseinheit 102 empfangen wird. Das Signal wird durch die Eingabebetätigungseinheit 102 erzeugt, um eine Betätigung zu zeigen, welche auf einer Betätigungstaste der Eingabebetätigungseinheit 102 ausgeführt wird. Der Betrieb der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wird gemäß dem Steuersignal, welches durch die CPU 105 erzeugt wird, geschaltet und gesteuert.
  • Musikdaten, welche von der HDD 10 des Musikservers 50 gelesen werden, um zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 als Antwort auf eine Anforderung übertragen zu werden, werden zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 über die Schnittstelle 35, die Verbindungsleitung, welche die Schnittstelle 35 mit der Schnittstelle 34 verbindet, und die Schnittstelle 34 übertragen oder geliefert. Im gleichen Zeitpunkt wird die Zusatzinformation in Verbindung mit den Musikdaten, von denen gewünscht wurde, übertragen zu werden, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gemeinsam mit den Musikdaten übertragen. Wenn der Musikserver 50 mit einer Befestigungseinheit versehen ist, welche zu einer anderen Befestigungseinheit passt, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, kann die Schnittstelle 35 unmittelbar mit der Schnittstelle 34 verbunden werden, so dass Daten zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 ausgetauscht werden können. Als Alternative kann der Musikserver 50 mit einer Schnittstelleneinheit versehen sein, welche zu einer anderen Schnittstelleneinheit passt, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird. Wenn die Schnittstelleneinheiten üblicherweise mit einem IrDA-System konform sind, welches erlaubt, dass Daten zwischen den Schnittstelleneinheiten mittels eines Infrarotsignals ausgetauscht werden, können Musikdaten zwischen den Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 über ein Infrarotsignal ausgetauscht werden.
  • Die Musikdaten, welche durch den Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 geliefert werden, werden zu einer Schnittstellenansteuerung 101 über den Bus 130 zu einer HDD 106 übertragen, welche als Musikdaten-Aufzeichnungsmedium in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 dient, um somit auf einer Festplatte in der HDD 106 aufgezeichnet zu werden.
  • Es sei angemerkt, dass das Musikdaten-Aufzeichnungsmedium in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht auf die HDD 106 begrenzt ist. Beispielsweise kann auch ein Flash-Speicher verwendet werden. Natürlich kann beispielsweise ein anderes Aufzeichnungsmedium, beispielsweise eine magneto-optische Platte, als Musikdaten-Aufzeichnungsmedium in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet werden, vorausgesetzt, dass das Aufzeichnungsmedium in der Lage ist, mit der Geschwindigkeit mit zu halten, um die Musikdaten wiederzugeben. Wenn ein Aufzeichnungsmedium mit einer Speicherkapazität von beispielsweise 200 MB als Musikdaten-Aufzeichnungsmedium in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, wird das Aufzeichnungsmedium in der Lage sein, mehrere 10 Musikstücke aufzuzeichnen. Die Festplatte der HDD 106, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, wird zum Speichern von Musikdaten und Zusatzinformation in Verbindung mit den Musikdaten verwendet, welche vom Musikserver 50 empfangen werden.
  • In diesem Beispiel sind die Musikdaten, welche vom Musikserver 50 empfangen werden und in der HDD 106 aufgezeichnet werden, komprimierte Musikdaten, die schon einen Kompressions-/Codierprozess im Musikserver 50 abgeschlossen haben. Es sei angemerkt, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 jedoch nicht auf diese Ausführungsform beschränkt ist. Das heißt, dass Musikdaten, bei denen kein Kompressions-/Codierprozess abgeschlossen wurde, ebenfalls auf der Festplatte der HDD 106 aufgezeichnet werden können. Beispielsweise können Musikdaten, welche von der CD 55 gelesen werden, die auf der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt ist, die im Musikserver 50 verwendet wird, über eine Schnittstellenansteuerung 101 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 geliefert werden. Es gilt anzumerken, dass, wenn die Musikdaten zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 unmittelbar geliefert werden, die Anzahl von Stücken von Musikdaten, die aufgezeichnet werden können, jedoch beträchtlich begrenzt ist.
  • Als Vorverarbeitung vor einem Betrieb, um Musikdaten auf der Festplatte der HDD 106 aufzuzeichnen, werden die Musikdaten, die zugeführt werden, vorübergehend in einem Audio-DRAM 107 gespeichert, der mit dem Bus 130 verbunden ist. Die Musikdaten werden dann zurück vom DRAM 107 gelesen und über den Bus 130 zu einem Kompressionscodierer 108 geliefert. Der Kompressionscodierer 108 führt einen Kompressionscodierprozess in Bezug auf die Musikdaten durch, wobei ein Codieralgorithmus angenommen wird, der äquivalent dem Codieralgorithmus ist, der durch den Kompressionscodierer 112 angenommen wird, der im Musikserver 50 verwendet wird. Die komprimierten Musikdaten, welche dem Kompressionscodierprozess im Kompressionscodierer 108 abschließen, werden wiederum zum DRAM 107 geliefert, um darin einmal mehr gespeichert zu werden. Schließlich werden die komprimierten Musikdaten vom DRAM 107 gelesen und auf der Festplatte der HDD 106 aufgezeichnet.
  • Wie oben beschrieben kann eine Anforderung getätigt werden, die komprimierten Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert sind, welche im Musikserver 50 verwendet wird, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben. Nachdem die komprimierten Musikdaten zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 bei einer derartigen Anforderung übertragen oder umgespeichert wurden, verbleiben die komprimierten Musikdaten in der HDD 10 als Daten, die nicht gelesen werden können oder von der HDD 10 wiedergegeben werden können. Die komprimierten Musikdaten, welche zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben werden, können jedoch zurück zum Aufzeichnungsmedium kehren, welches als Verschiebequelle dient, d.h., die HDD 10, welche im Musikserver 50 verwendet wird. Die komprimierten Musikdaten, die zurück zur Verschiebequelle gebracht werden, können durch den Musikserver 50 wiedergegeben werden. Wenn die komprimierten Musikdaten zurück zum Musikserver 50 gebracht werden, werden die komprimierten Musikdaten von der Festplatte der HDD 106 gelöscht, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, welche als Verschiebungsbestimmungsort dient. Das heißt, dass die komprimierten Musikdaten, welche zum Musikserver 50 zurückgebracht werden, von einem Aufzeichnungsmedium des Verschiebungsbestimmungsorts gelöscht werden.
  • Bei dieser Ausführungsform wird ein Audiosignal, welches durch ein Mikrophon geliefert wird, welches mit einem Anschluss 109 verbunden ist, über einen Verstärker 110, oder ein Audiosignal, welches von einem Leitungseingangsanschluss 111 zugeführt wird, zum Kompressionscodierer 108 über einen A/D-Umsetzer 112 geliefert. Das Audiosignal, welches durch den A/D-Umsetzer 112 ausgegeben wird und durch den Kompressionscodierer 108 komprimiert und codiert wurde, kann in der HDD 106 aufgezeichnet werden. Zusätzlich wird ein optisches Digitalsignal von einem optischen digitalen Eingangsanschluss 113 ebenfalls über eine IEC-958-Codierer 114 zum Kompressionscodierer 108 geliefert. Das optische Digitalsignal, welches ebenfalls ein Audiosignal ist, wird durch den Kompressionscodierer 108 komprimiert und codiert. Das komprimierte und codierte Audiosignal kann auf der Festplatte der HDD 106 aufgezeichnet werden. Wenn die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 eine tragbare Aufzeichnungsvorrichtung nur für die Wiedergabe ist, um lediglich Musikdaten wiederzugeben, können alle Aufzeichnungskomponenten, beispielsweise der A/D-Umsetzer 112 und der Kompressionscodierer 108 entfernt werden.
  • Bei einem Wiedergabebetrieb werden die komprimierten Musikdaten von der HDD 106 gelesen und über den Bus 130 zu einem Kompressionsdecoder 115 geliefert. Der Kompressionsdecoder 115 decodiert und dekomprimiert die komprimierten Musikdaten, welche von der HDD 106 gelesen werden. Die decodierten und dekomprimierten Musikdaten werden dann zu einem D/A-Umsetzer 116 geliefert, bevor sie über einen Verstärker 117 zu einem Anschluss 118 geliefert werden. Durch Anbringen eines Kopfhörers 72 am Anschluss 118 ist der Benutzer in der Lage, sich an der wiedergegebenen Musik zu erfreuen. Es sollte angemerkt sein, dass im Fall eines Stereosystems, welches in 5 nicht gezeigt ist, zwei Wege vom D/A-Umsetzer 116 zum Anschluss 118 über den Verstärker 117 für den linken bzw. rechten Kanal vorgesehen sind. Natürlich sind zwei Anschlüsse 118 im Stereosystem für den linken bzw. rechten Kanal vorgesehen.
  • Ein LCD-Feld 120 ist über eine LCD-Ansteuerschaltung 119 mit dem Bus 130 verbunden. Die CPU 105 liefert ein Wiedergabesteuersignal über den Bus 130 zur LCD-Ansteuerschaltung 119. Die LCD-Ansteuerschaltung 119 steuert das LCD-Feld 120 gemäß dem Wiedergabesteuersignal an, welches von der CPU 105 empfangen wird, um zu veranlassen, dass eine vorher festgelegte Anzeige auf dem LCD-Feld 120 erscheint. Beispielsweise wird ein Betriebsmenü der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem LCD-Feld 120 angezeigt. Als ein weiteres Beispiel kann eine Liste von Titeln komprimierter Musikdaten, welche in der HDD 106 aufgezeichnet und gespeichert sind, ebenfalls auf dem LCD-Feld 120 angezeigt werden. Außerdem kann ein Ordner oder das Bild einer Schallplattenhülle in Verbindung mit ausgewählten wiedergegebenen komprimierten Musikdaten ebenfalls auf dem LCD-Feld 120 angezeigt werden. Der angezeigte Ordner und das Bild der Schallplattenhülle basieren auf der Zusatzinformation, welche in der HDD 106 gespeichert sind.
  • Der Benutzer betätigt eine Zeigereinrichtung der Eingabebetätigungseinheit 102 auf Basis eines Bildschirms, der auf dem LCD-Feld 120 angezeigt wird. Die Steuerung eines Betriebs, um ein Stück komprimierter Musikdaten unter denen auszuwählen, welche auf der HDD 106 gespeichert sind, und eines Betriebs, ausgewählte Musikdaten zu löschen oder die ausgewählten Musikdaten zu einer anderen Vorrichtung zu kopieren oder zu verschieben, kann ebenfalls auf Basis eines Bildschirms sein, der auf dem LCD-Feld 120 angezeigt wird. Beispielsweise kann die Eingabebetätigungseinheit 102 ein Berührungsfeld aufweisen. In diesem Fall ist durch Berühren des Berührungsfelds gemäß einem Bildschirm, der auf dem LCD-Feld 120 angezeigt wird, der Benutzer in der Lage, einen Eingabebetrieb für die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 einzugeben. Auf diese Weise ist der Benutzer in der Lage, komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 106 gespeichert sind, zu handhaben sowie die Verarbeitung dieser Arbeitsabläufe zu steuern, um komprimierte Musikdaten, welche auf der HDD 106 gespeichert sind, wiederzugeben, und komprimierte Musikdaten in der HDD 106 unter Verwendung des LCD-Felds 120 als Schnittstelle aufzuzeichnen.
  • Es sollte angemerkt sein, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 durch eine Batterie betrieben wird, welche in 5 nicht gezeigt ist. Das heißt, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 mit einer Spannungsversorgungseinheit versehen ist, bei der eine übliche Sekundärbatterie oder eine Trockenbatterie als Spannungsversorgungsquelle verwendet wird und mit einer elektrischen Ladeeinheit versehen ist. Wenn die Befestigungseinheit der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 unmittelbar mit der Befestigungseinheit des Musikservers 50 oder mit den Verbindungsleitungen verbunden ist, lädt die elektrische Ladeeinheit die Sekundärbatterie elektrisch, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, mit elektrischer Leistung, welche vom Musikserver 50 während einer Übertragung der Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 empfangen wird. Es erübrigt sich auszuführen, dass die Sekundärbatterie, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, auch durch eine externe elektrische Ladeeinheit elektrisch geladen werden kann. Es sei angemerkt, dass als Spannungsversorgung, um als eine Spannungsversorgungsquelle der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu dienen, auch lediglich eine von der Trockenzelle und der ladbaren Sekundärbatterie verwendet werden kann oder bereitgestellt werden kann.
  • 6 ist ein Diagramm, welches einen weiteren typischen Aufbau der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zeigt. Es sei angemerkt, dass bei dem in 6 gezeigten Aufbau Teile, die identisch mit denen sind, welche bei dem in 5 gezeigten Aufbau verwendet werden, mit den gleichen Bezugszeichen wie vorher bezeichnet sind, und eine ausführliche Erläuterung dieser Teile nicht wiederholt wird. Die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70, welche in 6 gezeigt ist, ist in Bezug auf den Aufbau, der in 5 gezeigt ist, dahingehend verschieden, dass gegenüber der ersteren eine Schaltschaltung 200 zwischen der HDD (oder dem Flash-Speicher) 106a und dem Bus 130 vorgesehen ist. Einer der Auswahlanschlüsse 200a der Schaltschaltung 200 ist mit dem Bus 130 verbunden, während der andere Auswahlanschluss 200b mit der Schnittstelle 35 verbunden ist. Die Schaltschaltung 200 isoliert die HDD 106a vom Bus 130.
  • Wenn die komprimierten Musikdaten vom Musikserver 50 empfangen werden, wird die Schaltschaltung 200 auf den Auswahlanschluss 200b eingestellt, d.h., der Auswahlanschluss 200b wird ausgewählt. Wenn der Auswahlanschluss 200b ausgewählt wird, ist die HDD 106a unmittelbar mit dem Bus 40, der im Musikserver 50 verwendet wird, über die Schnittstelle 35 und die Schnittstelle 34 verbunden. In diesem Zusammenhang erscheint die HDD 106a gegenüber der CPU 8, welche im Musikserver 50 verwendet wird, als ob die HDD 106a ein lokales Aufzeichnungsmedium im Musikserver 50 wäre. Somit ist die CPU 8, welche im Musikserver 50 verwendet wird, in der Lage, die HDD 106a unmittelbar zu steuern. Als Ergebnis können komprimierte Musikdaten zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 leicht unter der Steuerung der CPU 8 verschoben und umgespeichert werden.
  • Anschließend wird der Betrieb der Informationskommunikation, welche den oben beschriebenen Aufbau hat, erläutert. Zunächst werden Funktionen, welche durch den Musikserver 50 als eigenständige Vorrichtung ausgeführt wird, beschrieben. 7 zeigt ein Flussdiagramm, welches eine typische Verarbeitung zeigt, welche durch den Musikserver 50 ausgeführt wird, um Musikdaten, welche von der CD 55 gelesen werden, welche in der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt ist, auf einer Festplatte der HDD 10 aufzuzeichnen.
  • Wie in der Figur gezeigt ist, beginnt das Flussdiagramm mit einem Schritt S10, bei dem der Musikserver 50 einen Zustand eingibt, um auf eine Anforderung zu warten, die gemacht wird, um Musikdaten, welche von der CD 55 gelesen werden, welche in der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt ist, auf einer Festplatte der HDD 10 aufzuzeichnen. Wenn der Benutzer eine derartige Anforderung tätigt, beispielsweise durch Betätigen der Eingabebetätigungseinheit 1, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S11, um eine Beurteilung zu bilden, ob der Benutzer eine Anforderung nach Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung oder auf Einfachgeschwindigkeitsaufzeichnung getätigt hat. Wenn der Benutzer eine Anforderung im Schritt S10 getätigt hat, gibt der Benutzer üblicherweise auch ein Aufzeichnungsverfahren an. Genauer ausgedrückt gibt der Benutzer auch an, ob die Anforderung eine Anforderung nach einer Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung oder einer Einfachgeschwindigkeitsaufzeichnung ist. Die Einfachgeschwindigkeitsaufzeichnung ist ein Betrieb, Musikdaten von der CD 55 zu lesen und die Daten auf der Festplatte der HDD 10 mit einer Standardgeschwindigkeit aufzuzeichnen, welche für die CD 55 vorgeschrieben ist. Dagegen ist das Hochgeschwindigkeitsaufzeichnen ein Betrieb, die Musikdaten von der CD 55 zu lesen und die Daten auf der Festplatte der HDD 10 mit einer Geschwindigkeit von zumindest der zweifachen der Standardgeschwindigkeit aufzeichnen, welche für die CD 55 vorgeschrieben ist.
  • Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche im Schritt S11 gebildet wird, zeigt, dass das Hochgeschwindigkeitsaufzeichnen angegeben wurde, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S12, bei dem ein Rechnungsstellungssystem des Internet-Servers 60 oder des Musikservers 50 aktiviert wird. Die Verarbeitung, welche durch das Berechnungssystem des Internet-Servers 60 oder des Musikservers 50 ausgeführt wird, wird später ausführlich beschrieben. In jedem Fall wird ein Rechnungsstellungsprozess für den Musikserver 50 ausgeführt, und, wenn die gewünschte Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung von Musikdaten vom Internet-Server 60 oder anderen Quellen zugelassen wird, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S13, bei dem die Hochgeschwindigkeits-Kompressionsverarbeitung im Kompressionscodierer 12 aktiviert wird. Der Fluss der Verarbeitung läuft dann weiter zu einem Schritt S15.
  • Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche im Schritt S11 gebildet wird, zeigt, dass das einfache Geschwindigkeitsaufzeichnen spezifiziert wird, läuft andererseits der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S14, bei dem ein Niedriggeschwindigkeits- Kompressionsprozess im Kompressionscodierer 12 aktiviert wird. Der Fluss der Verarbeitung läuft dann weiter zum Schritt S15.
  • Im Schritt S15 wird die CD-ROM-Ansteuerung 9 mit einer vorher festgelegten Geschwindigkeit angesteuert und Musikdaten werden von der CD 55, welche in der CD-ROM-Ansteuerung 9 befestigt ist, gemäß der Steuerung, welche durch die CPU 8 ausgeführt wird, gelesen. Die Musikdaten, welche von der CD 55 gelesen werden, werden einem Kompressionscodierprozess im Kompressionscodierer 12 unterworfen, bevor sie zur HDD 10 übertragen werden, um auf ihrer Festplatte aufgezeichnet zu werden.
  • Wenn herausgefunden wird, dass die Umspeicherung der Musikdaten, welche von der CD 55 zur HDD 10 übertragen werden, im Schritt S16 beendet ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S17, bei dem eine Umspeicherung von Daten von der CD-ROM-Ansteuerung 9 zur HDD 10 verboten ist. Im nächsten Schritt S18 wird die Kompressionsverarbeitung im Kompressionscodierer 12 angehalten.
  • 8A und 8B zeigen ein Flussdiagramm, welches typische Rechnungsstellungsprozesse des Berechnungssystems zeigt, welche im Schritt S12 des in 7 gezeigten Flussdiagramms ausgeführt werden. Der Rechnungsstellungsprozess wird ausgeführt, wenn Daten zwischen dem Musikserver 50 und dem Internet-Server 60 übertragen werden. 8A zeigt ein Flussdiagramm, welches ein Teil eines Rechnungsstellungsprozesses des Rechnungsstellungssystems für den Musikserver 50 zeigt, und 8B zeigt ein Flussdiagramm, welches Teil eines Rechnungsstellungsprozesses des Rechnungsstellungssystems für den Internet-Server 60 zeigt.
  • Wie in 8A gezeigt ist, beginnt das Flussdiagramm mit einem Schritt S20, wenn der Rechnungsstellungsprozess begonnen wird. In diesem Schritt wird Kommunikation eingerichtet, indem ein vorher festgelegtes Protokoll zwischen dem Musikserver 50 und dem Internet-Server 60 eingeführt wird. Der Fluss der Verarbeitung läuft dann weiter zu einem Schritt S21, um eine Beurteilung zu bilden, um eine Verbindung zwischen dem Musikserver 50 und dem Internet-Server 60 eingerichtet wurde und Kommunikationen zwischen dem Musikserver 50 und dem Internetserver 60 möglich sind. Wenn eine Verbindung eingerichtet wurde, um Kommunikation zuzulassen, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S22.
  • Im Schritt S22 wird die TOC-Information der CD 55, welche in der CD-ROM-Ansteuerung 9 des Musikservers 50 befestigt ist, mit der Benutzer-ID, welche dem Musikserver 50 entspricht, an den Internet-Server 60 ausgegeben. Die CD 55 ist eine CD, von der Daten von der HDD 10 des Musikservers 50 umzuspeichern sind und auf der Festplatte der HDD 10 aufzuzeichnen sind. Der Musikserver 50 überträgt auch Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungsinformation, die zeigt, dass eine Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung ausgeführt wird, an den Internet-Server 60 gemeinsam mit der TOC-Information.
  • Dagegen beginnt das in 8B gezeigte Flussdiagramm mit einem Schritt S30, bei der Internet-Server 60 einen Wartezustand auf die Benutzer-ID und die Hochgeschwindigkeitsinformation und die TOC-Information eingibt, damit diese vom Musikserver 50 ankommen. Wenn der Internet-Server 60 die Benutzer-ID, die Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungsinformation und die TOC-Information empfängt, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S31, bei dem der Internet-Server 60 die seine Datenbank auf Information durchsucht, welche durch die TOC-Information angezeigt wird. Die Information, welche durch die TOC-Information angezeigt wird, kann auch von einer externen Datenbank erlangt werden. Die Information, welche durch die TOC-Information angezeigt wird, wird zum Identifizieren der CD 55 verwendet.
  • Im nächsten Schritt S32 wird der Rechnungsstellungsprozess ausgeführt. Ausführlich ausgedrückt wird eine Aufzeichnungsgebühr von der Information berechnet, beispielsweise der Anzahl von Musikstücken, welche der Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung unterliegen. Die Gebühr kann dann von einem Bankkonto eingezogen werden, welches durch den Benutzer angegeben wird, unter Verwendung der Kreditkartennummer des Benutzers, welche der Benutzer ID-entspricht, welche vorher katalogisiert wurde. Das Gebührenberechnungsverfahren ist auf ein solches Verfahren beschränkt. Ein anderes Verfahren, um eine Aufzeichnungsgebühr für den Benutzer zu berechnen, wenn der Rechnungsstellungsprozess auf Seiten des Musikservers 50 durchgeführt wird, ist vorstellbar. Beispielsweise kann der Musikserver 50 mit einer Funktion versehen sein, um eine vorher bezahlte Karte zu lesen. In diesem Fall wird die berechnete Aufzeichnungsgebühr zum Musikserver 50 übertragen, der die Gebühr von der vorbezahlten Karte einzieht. Die Aufzeichnungsgebühr kann auch in Abhängigkeit vom Inhalt der CD 55 unter der Steuerung des Internet-Servers 60 geändert werden, welcher von der TOC-Information identifiziert werden kann. Es ist außerdem möglich, einen Betrieb, um Musikdaten, welche von der CD 55 aufgezeichnet werden, auf die Festplatte der HDD 10 aufzuzeichnen, zu verbieten.
  • Im nächsten Schritt S33 wird die Rechnungsstellungsinformation zum Musikserver 50 übertragen. Danach läuft der Rechnungsstellungsprozess weiter zu einem Schritt S23 des in 8A gezeigten Flussdiagramms, bei dem der Musikserver 50 die Substanz der Rechnungsstellungsinformation prüft, welche vom Internet-Server 60 empfangen wird. In der Zwischenzeit verifiziert im Schritt S34 des Flussdiagramms, welches in 8B gezeigt ist, der Internet-Server 60, ob die Rechnungsstellungsinformation durch den Musikserver 50 empfangen wurde oder nicht, wie folgt. Üblicherweise, nachdem der Musikserver 50 bestätigt, dass die Rechnungsstellungsinformation, welche vom Internet-Server 60 empfangen wird, korrekt ohne Fehler empfangen wurde, überträgt der Musikserver 50 Daten, welche die Bestätigung zeigen, zum Internet-Server 60.
  • Wenn der Musikserver 50 den Empfang der Rechnungsstellungsinformation im Schritt S23 des Flussdiagramms bestätigt, welches in 8A gezeigt ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S24, bei dem die Rechnungsstellungsinformation und weitere Daten auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt werden. Im nächsten Schritt S25 werden Musikdaten durch die CD-ROM-Ansteuerung 9 von der CD 55 mit einer hohen Geschwindigkeit gelesen und dann einem Kompressionsprozess im Kompressionscodierer 12 auch einer hohen Kompressionsgeschwindigkeit unterworfen. Die komprimierten Musikdaten, welche durch den Kompressionscodierer 12 ausgegeben werden, werden dann zur HDD 10 geliefert, um auf der Festplatte der HDD 10 gespeichert zu werden. Der Schritt S25 entspricht dem Schritt S15 des in 7 gezeigten Flussdiagramms.
  • Übrigens ist bei dieser Ausführungsform ein koordinierter Betrieb zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 möglich. Wenn Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben werden, wird beispielsweise ein koordinierter Betrieb zwischen zwei Einrichtungen ausgeführt. 9 zeigt ein Flussdiagramm, welches diesen Verschiebebetrieb zeigt.
  • Wie in der Figur gezeigt ist, beginnt das Flussdiagramm mit einem Schritt S40, um eine Beurteilung mit der CPU 8 zu machen, ob oder nicht der Musikserver 50 und die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 miteinander über die Schnittstellen 34 und 35 verbunden sind. Die Verbindung zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 kann beispielsweise durch die CPU 8 ermittelt werden, welche ein vorher festgelegtes Signal zwischen den Schnittstellen 34 und 35 austauscht. Zusätzlich zu einem Austausch eines Signals zwischen den Schnittstellen 34 und 35 durch die CPU 8 ist ein Schaltmechanismus auf der Verbindungsstelle zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 vorgesehen, welcher als mechanischer Ermittlungsmechanismus für die CPU 8 dient, der die Verbindung zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 ermittelt bzw. erfasst.
  • Wenn die Verbindung zwischen dem Musikserver 50 und der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 im Schritt S40 verifiziert ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S41, um eine Beurteilung mit der CPU 8 zu bilden, ob oder nicht es eine Anforderung nach einem Betrieb gibt, Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben. Üblicherweise wird eine Liste von Stücken an Information, beispielsweise hauptsächlich Titel von Stücken von Musikdaten, welche auf der HDD 10 gespeichert sind, auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt. Dem Benutzer wird gestattet, eine Anforderung nach einem Betrieb zu tätigen, um Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, indem der Titel eines spezifischen Stücks von Musikdaten unter denjenigen auf der Liste spezifiziert wird, welche auf der Anzeigeeinheit 53 erscheinen. Ein Titel kann durch den Benutzer durch beispielsweise Betätigen einer Zeigereinrichtung auf der Eingabebetätigungseinheit 1 spezifiziert werden. Die Anforderung nach einer Betätigung, die spezifizierten Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, wird dann durch den Benutzer über die Eingabebetätigungseinheit 1 eingegeben.
  • Es sind Verfahren denkbar, eine Anforderung nach einem Betrieb über die Eingabebetätigungseinheit 1 einzugeben, um komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben. Gemäß einem der Verfahren wird eine Taste zum Betätigen einer Anforderung nach einem Betrieb, um komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt, und der Benutzer spezifiziert diese Taste unter Verwendung der Zeigereinrichtung der Eingabebetätigungseinheit 1. Gemäß einem anderen Verfahren wird ein Icon auf der Anzeigeeinheit 53 für jedes Stück komprimierter Musikdaten angezeigt, und der Benutzer verschiebt in einem sogenannten Ziehbetrieb das Icon eines Stücks komprimierter Musikdaten, die zu umzuspeichern sind, zu einem Icon des Verschiebungsbestimmungsorts, der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70, was auch auf der Anzeigeeinheit 53 angezeigt wird. In diesem Fall ist der Bestimmungsort des Verschiebebetriebs die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70. Natürlich kann auch eine Anforderung nach einem Betrieb, um komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, auch durch Betätigen eines Betätigungsschalters ausgeführt werden, der auf der Eingabebetätigungseinheit 1 vorgesehen ist. Die CPU 8 beurteilt unter Ermittlung der oben erwähnten Eingabebetätigung, ob die Anforderung nach Verschiebung getätigt wurde oder nicht.
  • Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche im Schritt S41 gebildet wurde, zeigt, dass eine Anforderung nach einem Betrieb, komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert oder aufgezeichnet sind, zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, getätigt wurde, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S42, bei dem üblicherweise die CPU 8, welche im Musikserver 50 verwendet wird, die Dateigröße der komprimierten Musikdaten, die zu verschieben sind, prüft, d.h., die Datenmenge. Im nächsten Schritt S43 prüft die CPU 105, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, welche mit der CPU 8 kommunizieren kann, die Größe eines freien Bereichs in der HDD 106, und üblicherweise vergleicht die CPU 8, welche im Musikserver 50 verwendet wird, die Größe des freien Bereichs mit der Dateigröße der zu verschiebenden komprimierten Musikdaten, was im Schritt S42 geprüft wurde. Die CPU 8 führt eine Beurteilung durch, ob die komprimierten Musikdaten, die zu verschieben sind, im freien Bereich in der HDD 106 im Schritt S43 aufgezeichnet werden können oder nicht. Die Bildung der Beurteilung basiert auf dem Ergebnis des Vergleichs, der im Schritt S43 ausgeführt wurde. Wenn das Ergebnis der Beurteilung zeigt, dass die komprimierten Musikdaten, die zu verschieben sind, auf dem freien Bereich in der HDD 106 aufgezeichnet werden können, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S45, bei dem der Betrieb, die komprimierten Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, begonnen wird.
  • Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche mit der CPU 8 gebildet wird, im Schritt S43 zeigt, dass die Größe des freien Bereichs in der HDD 106, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, nicht ausreichend ist, läuft andererseits der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S44. Im Schritt S44 löscht die CPU 105, welche in der Vorrichtung 70 verwendet wird, einige komprimierte Musikdaten, welche in der HDD 106 aufgezeichnet wurden, automatisch oder gemäß einer Prozedur oder einem Verfahren, welches später beschrieben wird, so dass die komprimierten Musikdaten, die zu verschieben sind, in der HDD 106 aufgezeichnet werden können. Der Fluss der Verarbeitung geht dann weiter zum Schritt S45.
  • Im Schritt S44 werden die komprimierten Musikdaten von der HDD 106 automatisch unter der Steuerung, die durch die CPU 105 ausgeführt wird, auf Basis eines vorher bestimmten Parameters der komprimierten Musikdaten, die schon in der HDD 106 aufgezeichnet wurden, gelöscht. Beispielsweise wird in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 die Anzahl von Wiedergabebetriebsausübungen für jedes Stück komprimierter Musikdaten gezählt, die in der HDD 106 aufgezeichnet sind. Stücke komprimierter Musikdaten können dann von der HDD 106 gelöscht werden, wobei mit einem begonnen wird, welches die kleinste Anzahl von Wiedergabebetriebsausübungen hat. Stücke komprimierter Musikdaten können außerdem von der HDD 106 gelöscht werden, wobei mit dem begonnen wird, welches zumindest ein neues Aufzeichnungsdatum hat, wobei ein Aufzeichnungsdatum ein Datum ist, bei dem ein Stück komprimierter Musikdaten in der HDD 106 aufgezeichnet ist.
  • Wenn Stücke komprimierter Musikdaten von der HDD 106 automatisch im Schritt S44 gelöscht werden, liegt es ziemlich im Bereich des möglichen, dass ein Stück komprimierter Musikdaten von Wichtigkeit für den Benutzer von der HDD 106 gelöscht wird. Um zu verhindern, dass ein Stück komprimierter Musikdaten von Wichtigkeit für den Benutzer gelöscht wird, wird eine Warnungsnachricht auf der Anzeigeeinheit 53, welche im Musikserver 50 verwendet wird, oder auf dem LCD-Feld 120 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 angezeigt. Die Warnnachricht kann den Benutzer informieren, dass ein Betrieb zum Löschen eines Stücks komprimierter Musikdaten automatisch von der HDD 106 ausgeführt werden wird oder kann eine Liste von Stücken komprimierter Musikdaten sein, die zu löschen sind. In diesem Fall wird ein Stück komprimierter Musikdaten lediglich dann gelöscht, wenn das Löschen durch den Benutzer gebilligt wird. Als weitere Alternative wählt der Benutzer selbst ein Stück komprimierter Musikdaten von denjenigen auf einer Liste aus, welche auf der Anzeigeeinheit 53, welche im Musikserver 50 verwendet wird, oder auf dem Anzeigefeld 120 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 angezeigt wird.
  • Wenn der Fluss der Verarbeitung den Schritt S43 oder S44 verlässt, kann ein Stück komprimierter Musikdaten, die von der HDD 10, welche im Musikserver 50 verwendet wird, zur HDD 106 zu verschieben ist, in der HDD 106 aufgezeichnet werden. Im nächsten Schritt wird die Übertragung oder die Umspeicherung der komprimierten Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 begonnen. Das heißt, die komprimierten Musikdaten, welche von der HDD 10 gelesen werden, werden über den Bus 40 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 geliefert. In der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 werden die komprimierten Musikdaten, welche über die Schnittstelle 34 vom Musikserver 50 empfangen werden, über die Schnittstelle 35 in der HDD 106 aufgezeichnet.
  • Die komprimierten Musikdaten, welche zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 übertragen werden, verbleiben ebenfalls in der HDD 10, welche im Musikserver 50 verwendet wird, wie dies vor der Umspeicherung war. Bei dieser Ausführungsform wird jedoch ein Betrieb, die komprimierten Musikdaten wiederzugeben, welche in der HDD 10 verbleiben, jedoch schon zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 übertragen oder verschoben wurden, im Schritt S46 verboten. Üblicherweise wird ein Wiedergabeverbotsflag bei Beendigung der Umspeicherung der komprimierten Musikdaten auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gesetzt, um anzuzeigen, dass ein Betrieb, die komprimierten Musikdaten von der HDD 10 wiederzugeben, verboten ist. Das heißt, dass das Wiedergabeverbotsflag verhindert, dass die CPU, welche im Musikserver 50 verwendet wird, die komprimierten Musikdaten wiedergibt, welche in der HDD 10 verbleiben, die jedoch schon zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 übertragen oder verschoben sind. Das Wiedergabeverbotsflag zeigt außerdem, dass die komprimierten Musikdaten, welche in der HDD 10 aufgezeichnet sind, virtuell vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gewandert sind. Somit, sogar wenn mehrere Stücke komprimierter Musikdaten in sowohl dem Musikserver 50 als auch in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 existieren, kann nur eines von diesen wiedergegeben werden. Als Ergebnis kann ein Betrieb, illegal Musikdaten zu kopieren, verhindert werden.
  • Der Fluss der Verarbeitung läuft dann zu einem Schritt S47, um eine Beurteilung zu bilden, ob eine Anforderung, ein nächstes Stück von Musikdaten zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, getätigt wurde oder nicht. Wenn eine Anforderung getätigt wurde, ein nächstes Stück an Musikdaten zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, läuft der Fluss der Verarbeitung zurück zum Schritt S42. Wenn keine Anforderung, ein nächstes Stück an Musikdaten zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben, getätigt wird, wird dagegen die Verarbeitung, eine Reihe von Musikstücken zu verschieben, beendet.
  • Wie oben beschrieben wird in den Schritten S42 bis S46 des in 9 gezeigten Flussdiagramms lediglich ein Stück von mehreren Stücken komprimierter Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert sind, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass die Art, komprimierte Musikdaten zu verschieben, nicht auf das beschränkt ist, was oben beschrieben wurde. Beispielsweise können mehrere Stücke komprimierter Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert wurden, ebenfalls vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 simultan im gleichen Zeitpunkt in einem Stapelbetrieb verschoben werden.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform werden die komprimierten Musikdaten, welche physikalisch in der HDD 10 des Musikservers 50 gelassen werden, der als Verschiebequelle dient, jedoch virtuell zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben wurden, lediglich in einen Wiedergabeverbotsstatus im Schritt S46 versetzt. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass die Art und Weise, die komprimierten Musikdaten zu handhaben, welche zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben sind, nicht auf das beschränkt sind, was oben beschrieben wurde. Beispielsweise können die komprimierten Musikdaten, welche zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben wurden, von der HDD 10 gelöscht werden. Das heißt, dass die komprimierten Musikdaten selbst von der HDD 10 physikalisch gelöscht werden können.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform werden die komprimierten Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben. Es gilt jedoch anzumerken, dass die komprimierten Musikdaten ebenfalls in der entgegengesetzten Richtung verschoben werden können, indem eine Verarbeitung ähnlich der Verarbeitung durchgeführt wird, welche durch das Flussdiagramm dargestellt wird, welches in 9 gezeigt ist. Das heißt, dass die komprimierten Musikdaten, welche in der HDD 106 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 aufgezeichnet sind, zur HDD 10 verschoben werden können, welche im Musikserver 50 verwendet wird.
  • Wenn ein Stück komprimierter Musikdaten, welche vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben werden, zurück von der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zum Musikserver 50 verschoben wird, wird das Wiedergabeverbotsflag des Stücks komprimierter Musikdaten in der HDD 10, welche im Musikserver 50 verwendet wird, zurückgesetzt. Durch Zurücksetzen des Wiedergabeverbotsflags kann das Stück komprimierter Musikdaten, welches die Quelle der ursprünglichen Verschiebung war, wiederum im Musikserver 50 wiedergegeben werden. Die komprimierten Musikdaten, welche in der HDD 106 vorhanden waren, welche in der Vorrichtung 70 verwendet wird, jedoch zurück zum Musikserver 50 verschoben werden, werden von der HDD 106 gelöscht. Als Alternative kann anstelle eines Löschens der komprimierten Musikdaten selbst die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 ebenfalls die Verwaltungsinformation der komprimierten Musikdaten von der Verwaltungstabelle löschen.
  • Mit dieser Ausführungsform ist der Benutzer in der Lage, eine Liste von Programmen zu bilden. Eine Liste von Programmen ist eine Liste von Musikstücken, die geeignet von denjenigen ausgewählt werden, welche in der HDD 10 aufgezeichnet wurden, welche im Musikserver 50 verwendet wird. Der Musikserver 50 zeigt einen Editierbildschirm auf der Anzeigeeinheit 53 an. Der Editierbildschirm wird zum Bilden und zum Editieren einer Liste von Programmen verwendet. Das heißt, dass der Benutzer in der Lage ist, eine existierende Liste von Programmen zu editieren und eine neue Liste von Programmen unter Verwendung des Editierbildschirms zu bilden. Der Benutzer ist in der Lage, Stücke an Musikdaten zu steuern, welche in der HDD 10 des Musikservers 50 aufgezeichnet sind, wobei eine Liste von Programmen verwendet wird. Eine Liste von Programmen, welche auf diese Weise erzeugt wird, ist in einer vorher festgelegten Speichereinrichtung gespeichert, beispielsweise der HDD 10. Der Musikserver 50 kann mehrere Programmlisten haben.
  • Der Benutzer ist in der Lage, mehrere Lieblingsstücke von Musikdaten, welche in der HDD 10 des Musikservers 50 aufgezeichnet sind, als eine Kollektion, auf einer Liste von Programmen auszuwählen, und die Lieblings-Musikdatenstücke wiederzugeben, um sich daran wie bei einem CD-Album zu erfreuen. Zusätzlich können mehrere Stücke von Musikdaten, welche auf eine Liste von Programmen gesetzt sind, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 in einem Stapelbetrieb verschoben werden.
  • Die vorliegende Erfindung liefert auch eine eigens dafür bestimmte Editiereinrichtung, um eine Liste von Programmen zu editieren, die verwendet wird, wenn mehrere Stücke an Musikdaten in einem Stapelbetrieb verschoben werden. Die folgende Beschreibung erläutert eine Liste von Programmen zur Verwendung bei einem Stapelbetrieb, um Musikdaten zu verschieben, und Verarbeitung, um eine derartige Liste von Programmen zu erzeugen und zu editieren.
  • Es sollte angemerkt sein, dass in der folgenden Beschreibung eine Liste von Stücken von Musikdaten, welche in der HDD 10 des Musikservers 50 gespeichert sind, als eine Vorratsliste bezeichnet wird, und eine Liste von Stücken von Musikdaten, welche vom Musikserver 50 in die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 umgespeichert werden sollen, als eine Umspeicherliste bekannt ist. Die Vorratsliste und die Umspeicherliste sind eine Art einer Programmliste, wie oben beschrieben.
  • 10 ist ein Diagramm, welches einen typischen Editierbildschirm zum Editieren einer Umspeicherungsliste zeigt. Auf dem Editierbildschirm werden eine Umspeicherliste und eine Vorratsliste als Beispiele angezeigt. Genauer ausgedrückt erscheint ein Umspeicherlisten-Editierbildschirm 310 auf der Anzeigeeinheit 53, wie in 10 gezeigt ist. Der Editierbildschirm 310 umfasst Listenbereiche 300 und 301, welche jeweils als ein Fenster angezeigt werden. Im Listenbereich 300 wird eine Vorratsliste angezeigt. Die Vorratsliste ist eine Liste von Stücken an Musikdaten, welche im Musikserver 50 gespeichert sind. Im Listenbereich 301 wird dagegen eine Umspeicherungsliste, die zu editieren ist, angezeigt. Die Umspeicherungsliste ist eine Liste von Stücken von Musikdaten, welche vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu verschieben sind. Was tatsächlich auf den Umspeicherungs- und Vorratslisten zu setzen ist, sind die Titel von Musikdaten.
  • Dreiecksförmige Tasten 302 und 303, welche in Richtungen entgegengesetzt zueinander orientiert sind, sind Tasten, um die Umspeicherungsliste zu editieren, welche im Listenbereich 301 angezeigt wird. Genauer ausgedrückt wird die Taste 302 dazu verwendet, ein Stück an Musikdaten, welche unter denen auf der Vorratsliste ausgewählt werden, welche im Listenbereich 300 angezeigt wird, der Umspeicherungsliste hinzuzufügen, welche im Listenbereich 301 erscheint. Dagegen wird die Taste 303 verwendet, ein Stück an Musikdaten, welche unter denjenigen auf der Umspeicherungsliste ausgewählt werden, welche im Listenbereich 301 angezeigt werden, von der Umspeicherungsliste zu löschen.
  • Wie oben beschrieben kann der Musikserver 50 mehrere Programmlisten haben, entsprechend jedem Teil der Vorrichtung 70. Somit können mehrere Umspeicherungslisten existieren. Der Editierbildschirm 310, der in 10 gezeigt ist, zeigt drei Umspeicherungslisten als Beispiel an. In diesem Fall werden Tabs 304A, 304B und 304C auf dem Kopf des Listenbereichs 301 für drei Umspeicherungslisten entsprechend angezeigt. Im Listenbereich 301 wird eine Umspeicherungsliste eines ausgewählten Tabs 304A, 304B oder 304C angezeigt. Es ist schwierig, eine ID der Vorrichtung 70, was später beschrieben wird, an einer vorher festgelegten Position im Listenbereich 301 anzuzeigen. Es sollte angemerkt sein, dass eine derartige ID in der Figur nicht gezeigt ist.
  • Eine Vielzahl von Arbeitsabläufen kann in Bezug auf die Eingabebetätigungseinheit 1, welche in 2 gezeigt ist, für den Editierbildschirm 310 ausgeführt werden. Die Anzeigeeinheit 53 wird Information entsprechend einem Betrieb anzeigen, der bezüglich der Eingabebetätigungseinheit 1 auf dem Editierbildschirm 310 ausgeführt wird. Während auf den Editierbildschirm 310 auf die Anzeigeeinheit 53 geschaut wird, betätigt der Benutzer üblicherweise eine Vielzahl von Schaltern, beispielsweise eine Wähltaste oder eine Druckbetätigungstaste, welche in der Eingabebetätigungseinheit 1 vorgesehen ist, um eine Stelle auf dem Editierbildschirm 310 zu spezifizieren und um einen Befehl einzugeben. Signale, welche eine Vielzahl von Arbeitsabläufen zeigen, welche auf der Eingabebetätigungseinheit 1 ausgeführt werden, werden über den Bus 40 zur CPU 8 geliefert.
  • Wie oben beschrieben ist die Eingabebetätigungseinheit 1 unmittelbar auf dem Serverhauptkörper 51 vorgesehen, der in 23 gezeigt ist. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass das Informationskommunikationssystem nicht auf einen solchen Aufbau beschränkt ist. Beispielsweise kann eine externe Eingabebetätigungseinheit 1' vorgesehen sein, wobei diese mit dem Serverhauptkörper 51 über einen Draht verbunden wird, wie dies der Fall ist bei einer Ausführungsform, welche in 11 gezeigt ist. Ausführlich ausgedrückt ist die Eingabebetätigungseinheit 1' mit dem Bus 40 des Serverhauptkörpers 51 entweder unmittelbar oder indirekt über eine vorher festgelegte Schnittstelle verbunden. Die Eingabebetätigungseinheit 1' umfasst mehrere Betätigungsglieder, um eine Umspeicherungsliste zu editieren, welche auf dem Editierbildschirm 310 angezeigt wird, und eine Umspeicherungstaste, um eine Anforderung nach einer Umspeicherung von Stücken von Musikdaten, welche auf einer Umspeicherungsliste sind, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu tätigen.
  • Zusätzlich hat bei der in 11 gezeigten Ausführungsform der Serverhauptkörper 51 eine Befestigungseinheit 311, um eine tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu befestigen. Auf der Befestigungseinheit 311 ist eine Schnittstelle 34 vorgesehen. Durch Befestigen der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf der Befestigungseinheit 311 ist die Schnittstelle 35, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, elektrisch mit der Schnittstelle 34 verbunden, so dass eine Kommunikation zwischen der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 und dem Musikserver 50 eingerichtet werden kann. Dadurch können Musikdaten vom Musikserver 50 auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 umgespeichert werden.
  • 12A und 12B sind Diagramme, welche als Konzept ein typisches Verwaltungsverfahren zeigen, um eine Liste von Programmen zu steuern. Programmlisten sind in einer Programmdatei gespeichert. Eine Programmdatei wird üblicherweise in einem vorher festgelegten Bereich der HDD 10 gespeichert, welche im Musikserver 50 verwendet wird. Der Bereich wird verwendet, um alle Programmlisten des Musikservers 50 zu speichern. Eine Programmdatei hat als Konzept den einen Aufbau, der in 12A gezeigt ist. Wie in der Figur zeigt ist, werden Programmlisten in einer Programmdatei voneinander dadurch unterschieden, dass jeder Programmliste eine ID zugeordnet wird.
  • Dagegen hat die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 ebenfalls eine einmalige ID, um die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 individuell voneinander zu unterscheiden. Bei der in 5 gezeigten Ausführungsform wird beispielsweise diese ID vorher im ROM 104 gespeichert. Jede Programmlisten-ID in der Programmdatei, welche im Musikserver 50 gespeichert ist, ist typischerweise mit der ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verknüpft, so dass es möglich ist, eine Liste von Programmen zu erzeugen, welche lediglich bei einer spezifischen tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 anwendbar ist. In diesem Fall ist die ID einer Programmliste die gleiche wie die ID, welche der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 in Verbindung mit der Programmliste zugeordnet ist.
  • Bei der in 12 gezeigten Ausführungsform wird eine Programmlisten-ID 300 einer Liste von Programmen zugeteilt, die mit einer bestimmten tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verknüpft ist. Mit dieser ID-Zuteilung können Stücke von Musikdaten auf der Liste von Programmen, welche die Listen-ID von 300 hat, lediglich zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 700 mit der gleichen Vorrichtungs-ID wie die Listen-ID verschoben werden.
  • Aus dem gleichen Grund ist es unter Verwendung einer anderen Programmlisten-ID, beispielsweise einer ID 301 möglich, eine Liste von Programmen zu definieren, welche mit einer tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verknüpft ist, welche die gleiche Vorrichtungs-ID wie die Programmlisten-ID hat. Auf diese Weise kann der Musikserver 50 mit mehreren Programmlisten versehen sein, die jeweils mit einer tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verknüpft sind, und können voneinander unterschieden werden, wobei eine ID jeder der Programmlisten zugeteilt wird.
  • Außerdem kann eine ID, welche einer Liste von Programmen zugeteilt ist, verwendet werden, um die Art der Programmliste zu identifizieren.
  • Bei der Verarbeitung, um eine Liste von Programmen unter Verwendung des Editierbildschirms 310 zu editieren, wird die Liste von Programmen, die zu editieren sind, durch Spezifizieren einer ID angezeigt, welche der Liste zugeordnet ist, und die spezifizierte Liste wird von der Programmdatei gelesen. Die Liste von Programmen, welche von der Programmdatei gelesen wird, wird in einem vorher festgelegten Bereich von typischerweise dem RAM 5 gemeinsam mit der Programmlisten-ID gespeichert, wie in 12B gezeigt ist. Die CPU 8 steuert einen Betrieb, um Stücke von Musikdaten auf der Liste von Programmen, welche im RAM 5 gespeichert sind, im Listenbereich 301 des Editierbildschirms 310 als eine Umspeicherungsliste anzuzeigen. Der Benutzer editiert dann die Umspeicherungsliste, welche auf dem Editierbildschirm 310 angezeigt wird. Genauer ausgedrückt fügt beispielsweise der Benutzer ein Stück an Musikdaten der Umspeicherungsliste hinzu oder löscht eines aus der Liste. Die Liste von Programmen, welche im RAM 5 gespeichert sind, wird gemäß den Ergebnissen des Editierbetriebs aktualisiert.
  • Dann werden die Musikdaten vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gemäß der editierten Liste der Programme übertragen. Somit kann die Arbeit, die Liste von Programmen zu editieren, auf die bei der Umspeicherung von Musikdaten bezuggenommen wird, ohne Rücksicht darauf durchgeführt werden, ob die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 befestigt ist oder damit verbunden ist.
  • 13 zeigt ein Flussdiagramm, welches eine typische Verarbeitung zeigt, um eine Umspeicherungsliste zu editieren und um Musikdaten, welche in der editierten Umspeicherungsliste katalogisiert sind, umzuspeichern. Wie in der Figur gezeigt ist, beginnt das Flussdiagramm mit einem Schritt S50, bei dem die Arbeit, die Umspeicherungsliste zu editieren, begonnen wird. Üblicherweise hat die Eingabebetätigungseinheit 1' eine Listeneditiertaste, die betätigt wird, um den Musikserver 50 aufzufordern, Arbeit auszuführen, um eine Umspeicherungsliste zu editieren. Wenn diese Listeneditiertaste durch den Benutzer betätigt wird, wird die HDD 10 auf ein Listenverwaltungsmodul durchsucht.
  • Das Listenverwaltungsmodul ist in einem vorher festgelegten Bereich am Anfang der Programmdatei vorgesehen und wird verwendet, um Information auf Programmlisten aufzuzeichnen. Die CPU 8 liest die Information vom Listenverwaltungsmodul, um eine vorher festgelegte Adresse der Umspeicherungslistendaten in der HDD 10 erwerben. Die Umspeicherungsliste, welche bei der erworbenen Adresse gespeichert ist, wird dann durch CPU 8 erlangt. Nachfolgend werden die Anzeigedaten auf Basis der Umspeicherungsliste, welche durch die CPU 8 erlangt wird, erzeugt. Die CPU 8 liefert dann die Anzeigedaten zum LCD-Feld 26, welches in der Anzeigeeinheit 53 verwendet wird, über die LCD-Ansteuerung 25, um auf dem LCD-Feld 26 angezeigt zu werden.
  • Auf diese Weise wird der Editierbildschirm, der in 10 gezeigt ist, der oben beschrieben wurde, auf der Anzeigeeinheit 53 mit der Umspeicherungsliste angezeigt, welche in einem Zustand versetzt ist, um editierbar zu sein. Die ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70, welche als Empfänger von Musikdaten dient, die umgespeichert werden sollen, wird eingegeben. Diese ID wird durch Spezifizieren einer gewünschten der Tabs 304A bis 304C des Editierbildschirms 310 eingegeben, der in 10 gezeigt ist. In einem nachstehend beschriebenen Beispiel wird eine Liste von Programmen mit einer ID 300 ausgewählt.
  • Im nächsten Schritt S51 wird die Programmdatei, welche in der HDD 10 gespeichert ist, auf eine Liste von Programmen mit einer ID 300 durch die CPU 8 durchsucht. Der Fluss der Verarbeitung läuft dann weiter zu einem Schritt S52, um eine Beurteilung zu bilden, ob die Programmdatei, welche eine solche Liste von Programmen aufweist, enthalten ist oder. Wenn die Programmdatei eine solche Liste von Programmen nicht aufweist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S53, bei dem eine neue Liste von Programmen mit einer ID 300 in der Programmdatei gebildet wird, welche in der HDD 10 gespeichert ist. Nachdem eine neue Liste von Programmen gebildet ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S54. Wenn die Programmliste eine solche Liste von Programmen aufweist, läuft dagegen der Fluss der Verarbeitung unmittelbar weiter zum Schritt S54. Bei dieser Ausführungsform wird, wenn die Programmdatei eine solche Liste von Programmen nicht aufweist, eine neue Liste von Programmen in der Programmdatei gebildet, welche in der HDD 10 gespeichert ist. Es ist jedoch auch möglich, folgende Konstruktion anzunehmen, so dass, wenn die Programmliste entsprechend der zugeführten ID der Vorrichtung 70, welche umgespeichert werden kann, vorher in der HDD 10 des Musikservers 50 gebildet wird, wenn die Programmliste nicht in der Programmdatei wie oben beschrieben enthalten ist, die Umspeicherung der Daten verboten sein kann, wenn die CPU 8 eine Beurteilung tätigt, dass die Umspeicherung der Daten zur Vorrichtung 70 entsprechend der zugeführten ID nicht zugelassen ist.
  • Im Schritt S54 wird eine Liste von Programmen mit einer ID 300 geöffnet. Ausführlicher ausgedrückt wird die Liste von Programmen mit einer ID 300 mit der CPU 8 von der Programmdatei gelesen, welche in der HDD 10 gespeichert ist, wie in 12 gezeigt ist. Die Liste von Programmen, welche von der Programmdatei gelesen wird, wird im RAM 5 gespeichert, um später durch die CPU 8 gelesen zu werden. Nach dem Lesen der Liste der Programme steuert die CPU 8 einen Betrieb, um den Editierbildschirm 310, der in 10 gezeigt ist, auf der Anzeigeeinheit 53 anzuzeigen, um es dem Benutzer zu erlauben, die Umspeicherungsliste zu editieren.
  • Dann wird im Listenbereich 301 des Editierbildschirms 310 die Liste von Programmen, welche im Schritt S54 geöffnet wurde, im Listenbereich 301 angezeigt. Wenn die Liste von Programmen neu gebildet wurde, d.h., wenn die Liste von Programmen keine Daten enthält, ist die Umspeicherungsliste, welche im Listenbereich 301 angezeigt wird, leer. Im Listenbereich 300 wird dagegen eine Tabelle von Stücken von Musikdaten, welche in der HDD 10 gespeichert sind, angezeigt. Wie früher beschrieben wird diese Tabelle als Vorratsliste bezeichnet. Es sei angemerkt, dass anstelle des Anzeigens einer derartigen Vorratsliste es auch möglich ist, eine Liste von lediglich Stücken von Musikdaten anzuzeigen, welche als Ergebnis einer Betätigung erlangt werden, um alle Stücke von Musikdaten, welche in HDD 10 gespeichert sind, zu durchsuchen, um eine zu finden, um einen vorher festgelegten Zustand zu erfüllen.
  • Wie oben beschrieben betätigt der Benutzer geeignet die Tasten 302 und 303, um Musikdaten vom Listenbereich 300 auf den Listenbereich 301 und umgekehrt umzuspeichern. Auf diese Weise können Stücke von Musikdaten der Umspeicherungsliste hinzugefügt werden oder davon gelöscht werden, welche im Listenbereich 301 angezeigt wird. Oder der Benutzer kann die Musikdaten unter Verwendung des Mauszeigers und dgl. auswählen und eine Anforderung nach Hinzufügung oder Löschen der Stücke von Musikdaten durch einen sogenannten Ziehbetrieb unter Verwendung des Mauszeigers zwischen dem Listenbereich 300 und dem Listenbereich 301 machen.
  • Wenn der Benutzer die Arbeit beendet, die Umspeicherungsliste zu editieren, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S56, um eine Anforderung nach einer Umspeicherung von Musikdaten, welche auf der Umspeicherungsliste katalogisiert sind, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu tätigen. Die Eingabebetätigungseinheit 1' weist üblicherweise eine Umspeichertaste auf, um den Musikserver 50 aufzufordern, Stücke von Musikdaten, welche auf der Umspeicherungsliste gesetzt sind, umzuspeichern. Der Benutzer betätigt die Umspeicherungstaste, um eine Anforderung nach Umspeicherung von Stücken von Musikdaten zu tätigen, welche auf die Umspeicherungsliste gesetzt sind.
  • Der Fluss der Verarbeitung läuft dann weiter zu einem Schritt S57, um eine Beurteilung zu bilden, ob die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 real auf dem Musikserver 50 befestigt ist oder nicht. Wenn die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht auf dem Musikserver 50 befestigt ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S58, bei dem eine Warnung ausgegeben wird, um zuzeigen, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht auf dem Musikserver 50 befestigt ist. Der Fluss der Verarbeitung geht dann zurück zum Schritt S57, um die Stücke der Verarbeitung in den Schritten S57 und S58 zu wiederholen, bis die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 befestigt ist. Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche im Schritt S57 gebildet wird, bestätigt, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 befestigt ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S59.
  • Es sollte angemerkt sein, dass es eine Vielzahl vorstellbarer Verfahren gibt, um eine Beurteilung zu bilden, ob die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 in Wirklichkeit auf dem Musikserver 50 befestigt ist oder nicht. Ein typisches Verfahren wird nachstehend erläutert. Beispielsweise ist die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 mit einem Mikroschalter versehen, der als Hardware-Ermittlungseinrichtung dient, um die Tatsache zu ermitteln, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 befestigt ist. Wenn die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 befestigt ist, ermittelt die Ermittlungseinrichtung die Tatsache, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50 befestigt ist, wodurch veranlasst wird, dass ein vorher festgelegter Stift (Pin) der Schnittstelle 35, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, beispielsweise der dritte Stift, in einen "H"-Zustand versetzt wird.
  • Ein Stift der Schnittstelle 34, welcher im Musikserver 50 verwendet wird, der als Gegenstück zu dem vorher festgelegten Stift der Schnittstelle 35 dient, ist mit einem Unterbrechungsstift der CPU 8 verbunden. Wenn der vorher festgelegte Stift der Schnittstelle 35 in einen "H"-Zustand versetzt ist, wird die CPU 8 unterbrochen. Die Unterbrechung setzt ein vorher festgelegtes Bit eines Registers, welches in der CPU 8 verwendet wird, ebenfalls in einen "H"-Zustand. Im Schritt S57 ermittelt die CPU 8 den Bit-Wert des Registers, um eine Beurteilung zu bilden, ob die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 real auf dem Musikserver 50 befestigt ist oder nicht. Ein "H"-Zustand des Register-Bits zeigt, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 real auf dem Musikserver 50 befestigt ist.
  • Es sei nun wiederum das Flussdiagramm, welches in 13 gezeigt ist, betrachtet. Wenn das Ergebnis der Beurteilung, welche im Schritt S57 gebildet wird, zeigt, dass die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 real auf dem Musikserver 50 befestigt ist, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S59. Im Schritt S59 wird die ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70, welche auf dem Musikserver 50 befestigt ist, geprüft, um eine Beurteilung zu bilden, ob die ID zur ID 300 passt oder nicht, welche im Schritt S50 zugeführt wird oder die ID dem Listenbereich 301 entspricht. Die ID, welche in diesem Schritt geprüft wird, wird typischerweise durch die CPU 8, welche im Musikserver 50 verwendet wird, vom ROM 104 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 über die Schnittstellen 34 und 35 gelesen.
  • Wenn die ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht zur ID passt, welche im Schritt S50 zugeführt wird, läuft der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S58, um eine Warnung auszugeben, die zeigt, dass die ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht zur ID passt, welche im Schritt S50 zugeführt wird. Wenn die ID der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zur ID passt, welche im Schritt S50 zugeführt wird, läuft dagegen der Fluss der Verarbeitung weiter zu einem Schritt S60.
  • Im Schritt S60 werden Musikdaten, welche auf die Umspeicherungsliste gesetzt sind, welche im Schritt S55 editiert wurde, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben. In diesem Zeitpunkt kann die Umspeicherungsliste, welche die verschobenen Musikdaten zeigt, ebenfalls von dem Musikserver 50 auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gemeinsam mit den Musikdaten umgespeichert werden.
  • Wie oben beschrieben kann eine Umspeicherungsliste, die für jede tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 einmalig ist, gebildet werden. Eine Umspeicherung von Musikdaten auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 basiert auf der Umspeicherungsliste, welche für die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 einmalig ist. Eine Umspeicherungsliste wird im Musikserver 50 gehalten. Dies ist nicht eher als die Ermittlung der Befestigung der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 auf dem Musikserver 50, dass Musikdaten, welche auf die Umspeicherungsliste gesetzt sind, auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 umgespeichert werden. Somit kann eine Umspeicherungsliste editiert werden, sogar, dann, wenn die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 nicht auf den Musikserver 50 befestigt ist.
  • Es sei ein Fall betrachtet, bei dem Musikdaten, welche vorher vom Musikserver 50 verschoben werden, noch in der HDD 106 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind. Wie oben beschrieben werden bei dieser Ausführungsform Musikdaten, welche vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verschoben werden, in einen Status versetzt, um im Musikserver 50 nicht reproduzierbar zu sein, bis die Musikdaten von der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zurück zum Musikserver 50 gebracht werden.
  • Es sei angenommen, dass Musikdaten, welche in der HDD 106 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind, durch Musikdaten überschrieben werden, welche vom Musikserver 50 neu empfangen werden, oder Musikdaten, welche vorher in der HDD 106 der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 unabsichtlich bei einem Betrieb gelöscht werden, um Musikdaten, welche neu vom Musikserver 50 empfangen werden, auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu speichern. In diesem Fall können die überschriebenen oder gelöschten Musikdaten, welche ursprünglich vom Musikserver 50 übertragen wurden, nicht länger im Musikserver 50 und in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wiedergegeben werden.
  • Bei einer Umspeicherung von Musikdaten, welche auf eine Umspeicherungsliste gesetzt sind, vom Musikserver 50 zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 erlangt der Musikserver 50 eine Liste von Musikdaten, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind, und die CPU 8 vergleicht beispielsweise die Liste mit der Umspeicherungsliste. Wenn das Ergebnis des Vergleichs zeigt, dass ein Stück der Musikdaten, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind, gegenüber Stücken von Musikdaten auf der Umspeicherungsliste verschieden ist, wird das Stück der Musikdaten, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind, durch die CPU 8 geprüft, um herauszufinden, ob dieses Stück der Musikdaten, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert sind, zum Musikserver 50 zurückgebracht wurde, indem das Wiedergabeverbotsflag der Daten in der Programmdatei geprüft wird. Wenn das Stück der Musikdaten, welches in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 gespeichert ist, nicht zum Musikserver 50 zurückgebracht ist, gibt die CPU 8 einen Befehl an die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 aus, um das Stück von Daten von der HDD 106, welches in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, an die HDD 10 des Musikservers 50 zurückzugeben. Die CPU 5 wird gesteuert, um die Daten von der HDD 106 zur HDD 10 gemäß der Anforderung von der CPU 8 umzuspeichern. Beispielsweise werden unter der Steuerung der CPU 5 die Verwaltungsdaten der in Frage stehenden Daten der HDD 106 gelöscht, und im gleichen Zeitpunkt werden die Daten selbst durch Freigeben – mit der CPU – des Wiedergabeverbotsflags der Daten gespeichert.
  • Es sollte angemerkt sein, dass, wenn es ein Stück an Musikdaten gibt, welches gemeinsam der Liste in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 und der Umspeicherungsliste im Musikserver 50 ist, die Umspeicherung des gemeinsamen Stücks der Musikdaten ausgelassen werden kann, so dass die Zeit, die benötigt wird, die Verarbeitung auszuführen, kürzer wird.
  • Die CPU 8 des Musikservers 50 ist in der Lage, die Liste in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 zu erlangen, wobei eine Instruktion an die CPU 105 ausgegeben wird, welche in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 verwendet wird, wobei eine Instruktion an die CPU 105 über die Schnittstellen 34 und 35 ausgegeben wird, um die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 aufzufordern, die Liste zu übertragen. Gemäß dieser Instruktion bildet die CPU 105 eine Liste von Musikdaten, welche in der HDD 106 gespeichert ist, und liefert die erzeugte Liste zur CPU 8 des Musikservers 50 über die Schnittstellen 34 und 35. Anstelle eines Vergleichs der Umspeicherungsliste mit der Liste in der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 wird eine erzeugte Übertragungsliste durch den Musikserver 50 gesichert, und, wenn eine neue Umspeicherungsliste gebildet wird, wird die neu erzeugte Umspeicherungsliste mit der gesicherten Umspeicherungsliste verglichen.
  • Wie oben beschrieben dient die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 als ein Bestimmungsort einer Umspeicherung von Musikdaten vom Musikserver 50. Es sollte angemerkt sein, dass der Umspeicherungsbestimmungsort nicht auf die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung 70 beschränkt ist. Beispielsweise kann eine optische Platte oder eine magneto-optische Platte, welche einen Durchmesser von ungefähr 64 mm hat, ebenfalls als Umspeicherungsbestimmungsort verwendet werden. Üblicherweise ist der Musikserver 50 mit einer Ansteuereinheit versehen, die in der Lage ist, Daten in und/oder von einer optischen Platte oder einer magneto-optischen Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm aufzuzeichnen und/oder wiederzugeben, welche als Umspeicherungsbestimmungsort dient. Stücke von Musikdaten, welche auf die optischen Platte oder die magneto-optische Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm umzuspeichern sind, können vorher ausgewählt werden, sogar, wenn die optische Platte oder die magneto-optische Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm auf der Ansteuereinheit noch nicht befestigt ist. Wenn eine optische Platte oder eine magneto-optische Platte mit einem Durchmesser von ungefähr 64 mm als Umspeicherbestimmungsort verwendet wird, kann auf das ID-Prüfen, welches oben beschrieben werden wurde, verzichtet werden.
  • Bei der obigen Beschreibung wurde das ATRAC-Verfahren als Kompressionscodierverfahren angenommen, um einem Kompressionscodierprozess bezüglich der Musikdaten auszuführen, welche auf der HDD 10, der HDD 106 oder der HDD 106a aufgezeichnet sind. Es sollte jedoch angemerkt sein, dass das Kompressionscodierverfahren nicht auf das ATRAC-Verfahren beschränkt ist. Beispielsweise kann ebenfalls ein Kompressionscodierverfahren, welches als MPEG Audio Layer III (Moving Picture Experts Groups Audio Layer III) oder einfach als MP3 bekannt ist, bei der vorliegenden Erfindung angewandt werden.
  • Wie oben beschrieben wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Wirkung einer Fähigkeit gezeigt, um katalogisierte Musikdaten auf einer Umspeicherliste von einem Musikserver zu einer tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung stapelweise umzuspeichern.
  • Die Umspeicherliste wird jedoch im Musikserver gehalten, und dies gilt nicht eher als die Ermittlung der Befestigung der tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung auf dem Musikserver, dass die katalogisierten Musikdaten auf einer Umspeicherliste vom Musikserver zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung umgespeichert werden. Aus diesem Grund zeigt sich auch eine Wirkung einer Fähigkeit, die Umspeicherliste zu editieren, sogar wenn die tragbare Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung nicht auf dem Musikserver befestigt ist.
  • Da außerdem die Umspeicherliste unter Verwendung eines Editierbildschirms editiert wird, zeigt sich auch eine Wirkung einer Beseitigung einer Verwirrung aufgrund der Tatsache, dass die vorhandene Liste zum Zwecke der Editierung nicht länger bekannt ist.
  • Da außerdem eine Programmliste, die bei der Verschiebung von Musikdaten vom Musikserver zur tragbaren Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung verwendet wird, eine Umspeicherungsliste sein muss, zeigt sich außerdem eine Wirkung, dass beispielsweise vermieden wird, dass einer Programmliste, die gebildet wird, um zu organisieren, dass Stücke von Musikdaten, welche im Musikserver gespeichert sind, unabsichtlich beim Umspeichern von Stücken von Musikdaten bei einem Stapelbetrieb aufgrund von Sorglosigkeit verwendet wird.

Claims (23)

  1. Kommunikationssystem, welches eine erste Vorrichtung (70) aufweist, welche ein erstes Speichermedium (106) hat, und eine zweite Vorrichtung (50) zum Übertragen von Daten zur ersten Vorrichtung, wobei die zweite Vorrichtung (50) aufweist: ein zweites Speichermedium (10) zum Speichern von Verwaltungsinformation von Daten, welche zum ersten Speichermedium zu übertragen sind; eine Kommunikationseinrichtung (71) zum Kommunizieren von Daten mit der ersten Vorrichtung (70); und eine Editiereinrichtung, welche in der Lage ist, die Verwaltungsinformation zu editieren; dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Vorrichtung eine Ermittlungseinrichtung aufweist, die in der Lage ist, zu ermitteln, ob die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist; und eine Steuereinrichtung (8) zum Bilden einer Steuerung, um Daten, welche in dem zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen, welche durch die Editiereinrichtung editiert wurde, wenn die Ermittlungseinrichtung ermittelt, dass die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist.
  2. Kommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei die Editiereinrichtung in der Lage ist, Verwaltungsinformation zu editieren, sogar wenn Kommunikation nicht zwischen der ersten Vorrichtung (70) und der zweiten Vorrichtung (50) eingerichtet ist.
  3. Kommunikationssystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die zweite Vorrichtung (50) außerdem aufweist: eine Anzeigeeinrichtung (53), welche ein erstes Fenster (301) hat, um Datenidentifikationsinformation auf Basis von Verwaltungsinformation von Daten anzuzeigen, welche zum ersten Speichermedium (106) zu übertragen sind, und ein zweites Fenster (300), um Datenidentifikationsinformation auf Basis von Verwaltungsinformation von Daten anzuzeigen, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind.
  4. Kommunikationssystem nach Anspruch 3, wobei die zweite Vorrichtung außerdem aufweist: eine Instruktionseinrichtung (302, 303) zum Auswählen von Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, und zum Bilden einer Instruktion, um Identifikationsinformation, welche die erste Vorrichtung (70) zeigt, zu den ausgewählten Daten zu übertragen; und wobei die Editiereinrichtung die ausgewählten Daten auf Basis der gegebenen Identifikationsinformation editiert.
  5. Kommunikationssystem nach Anspruch 4, wobei das erste Fenster (301) der Identifikationsinformation entspricht, welche die erste Vorrichtung (70) zeigt; die Instruktionseinrichtung (302, 303) eine Instruktion bildet, um die Identifikationsinformation zu den ausgewählten Daten zu übertragen, indem eine Instruktion ausgeführt wird, um die ausgewählten Daten zum ersten Fenster (301) zu übertragen; und die Editiereinrichtung die zweite Speichereinrichtung (10) so steuert, dass das zweite Speichermedium die Identifikationsinformation entsprechend den ausgewählten Daten speichert, wobei die Identifikationsinformation auf dem ersten Fenster (301) angezeigt wird.
  6. Kommunikationssystem nach Anspruch 5, wobei die zweite Vorrichtung außerdem aufweist: eine Speichereinrichtung (11), die in der Lage ist, Daten vorübergehend zu speichern; und wobei die Editiereinrichtung die Speichereinrichtung (11) so steuert, dass die Speichereinrichtung die ausgewählten Daten und die Identifikationsinformation entsprechend den ausgewählten Daten auf Basis der Instruktion durch die Instruktionseinrichtung (302, 303) speichert.
  7. Kommunikationssystem nach Anspruch 5, wobei die Anzeigeeinrichtung (53) die Identifikationsinformation entsprechend den ausgewählten Daten auf dem ersten Fenster (301) auf Basis der Instruktion durch die Instruktionseinrichtung (302, 303) anzeigt.
  8. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Steuereinrichtung (8) die zweite Vorrichtung (50) so steuert, dass die zweite Vorrichtung Identifikationsinformation der ersten Vorrichtung (70) über die Kommunikationseinrichtung (71) empfängt; und die Steuereinrichtung (8) eine Steuerung macht, um Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Identifikationsinformation, welche durch die zweite Vorrichtung (50) empfangen wurde, zu übertragen.
  9. Kommunikationssystem nach Anspruch 8, wobei das zweite Speichermedium (10) Identifikationsinformation mehrerer Vorrichtungen speichert; und wenn die Identifikationsinformation der mehreren Vorrichtungen, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert ist, Identifikationsinformation enthält, welche vom ersten Speichermedium (106) empfangen wurde, die Steuereinrichtung eine Steuerung macht, um Übertragung von Daten, welche im zweiten Speichermedium gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) zuzulassen.
  10. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zweite Vorrichtung außerdem aufweist: eine Übertragungsinstruktionseinrichtung zum Abgeben einer Übertragungsinstruktion an die Steuereinrichtung (8), so dass die Steuereinrichtung eine Steuerung macht, um Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen.
  11. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zweite Vorrichtung außerdem aufweist: eine Vergleichseinrichtung (8) zum Vergleichen von Verwaltungsinformation von Daten, welche im ersten Speichermedium (106) gespeichert sind, mit Verwaltungsinformation, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert ist und welches für Daten vorgesehen ist, welche im ersten Speichermedium zu speichern sind; und wobei die Steuereinrichtung eine Steuerung macht, um Daten von der zweiten Vorrichtung (50) zur ersten Vorrichtung (70) auf Basis des Vergleichsergebnisses zu übertragen.
  12. Kommunikationsvorrichtung zum Übertragen von Daten zu einer anderen Vorrichtung (70), welche ein erstes Speichermedium (106) hat, welche aufweist: ein zweites Speichermedium (10) zum Speichern von Verwaltungsinformation von Daten, welche im ersten Speichermedium gespeichert sind; eine Kommunikationseinrichtung (71) zum Kommunizieren von Daten mit der anderen Vorrichtung; und eine Editiereinrichtung, welche in der Lage ist, die Verwaltungsinformation zu editieren; gekennzeichnet durch eine Ermittlungseinrichtung, welche in der Lage ist, zu ermitteln, ob die andere Vorrichtung auf der Kommunikationsvorrichtung befestigt ist; und eine Steuereinrichtung (8), um eine Steuerung zu machen, um Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen, welche durch die Editiereinrichtung editiert wurde, wenn die Ermittlungseinrichtung ermittelt, dass die andere Vorrichtung auf der Kommunikationsvorrichtung befestigt ist.
  13. Kommunikationssystem nach Anspruch 12, wobei die Editiereinrichtung in der Lage ist, Verwaltungsinformation zu editieren, sogar wenn Kommunikation zwischen der Kommunikationsvorrichtung und der weiteren Vorrichtung (70) nicht eingerichtet ist.
  14. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, welche außerdem aufweist: eine Anzeigeeinrichtung (53), welche ein erstes Fenster (301) aufweist, um Datenidentifikationsinformation auf Basis von Verwaltungsinformation von Daten anzuzeigen, welche zum ersten Speichermedium (106) zu übertragen sind, und ein zweites Fenster (302), um Datenidentifikationsinformation auf Basis von Verwaltungsinformation von Daten anzuzeigen, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind.
  15. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 14, welche außerdem aufweist: eine Instruktionseinrichtung (302, 303) zum Auswählen von Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, und um eine Instruktion zu bilden, um Identifikationsinformation, welche die andere Vorrichtung zeigt, an die ausgewählten Daten abzugeben; wobei die Editiereinrichtung die ausgewählten Daten auf Basis der abgegebenen Identifikationsinformation editiert.
  16. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 15, wobei das erste Fenster (301) der Identifikationsinformation entspricht, welche die andere Vorrichtung (70) zeigt; die Instruktionseinrichtung (302, 303) eine Instruktion macht, um die Identifikationsinformation zu den ausgewählten Daten abzugeben, indem eine Instruktion gemacht wird, um die ausgewählten Daten zum ersten Fenster (301) zu übertragen; und die Editiereinrichtung das zweite Speichermedium (10) so steuert, dass das zweite Speichermedium die Identifikationsinformation speichert, welche den ausgewählten Daten entspricht, wobei die Identifikationsinformation auf dem ersten Fenster (301) angezeigt wird.
  17. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 16, welche außerdem aufweist: eine Speichereinrichtung (11), welche in der Lage ist, Daten vorübergehend zu speichern; wobei die Editiereinrichtung die Speichereinrichtung (11) so steuert, dass die Speichereinrichtung die ausgewählten Daten und die Identifikationsinformation entsprechend den ausgewählten Daten auf Basis der Instruktion durch die Instruktionseinrichtung (302, 303) speichert.
  18. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, wobei die Anzeigeeinrichtung (53) die Identifikationsinformation, welche den ausgewählten Daten entspricht, auf dem ersten Fenster (301) auf Basis der Instruktion durch die Instruktionseinrichtung (302, 303) anzeigt.
  19. Kommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, wobei die Steuereinrichtung (8) die Kommunikationsvorrichtung so steuert, dass die Kommunikationsvorrichtung die Identifikationsinformation der anderen Vorrichtung (70) über die Kommunikationseinrichtung (71) empfängt; und die Steuereinrichtung (8) eine Steuerung macht, um Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum anderen Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Identifikationsinformation, welche durch die Kommunikationsvorrichtung empfangen wurde, zu übertragen.
  20. Kommunikationsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei das zweite Speichermedium (10) die Identifikationsinformation mehrerer Vorrichtungen speichert; und wenn die Identifikationsinformation der mehreren Vorrichtungen, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert ist, Identifikationsinformation enthält, welche vom ersten Speichermedium (106) empfangen wird, die Steuereinrichtung eine Steuerung macht, um die Übertragung von Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) zu erlauben.
  21. Kommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, welche außerdem aufweist: eine Übertragungsinstruktionseinrichtung zum Abgeben einer Übertragungsinstruktion an die Steuereinrichtung, so dass die Steuereinrichtung (8) eine Steuerung macht, um Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) über die Kommunikationseinrichtung (71) auf Basis der Verwaltungsinformation zu übertragen.
  22. Kommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, welche außerdem aufweist: eine Vergleichseinrichtung (8) zum Vergleichen von Verwaltungsinformation von Daten, welche im ersten Speichermedium (106) gespeichert sind, mit Verwaltungsinformation, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert ist und welche für Daten vorgesehen ist, die im ersten Speichermedium zu speichern sind; wobei die Steuereinrichtung eine Steuerung macht, um Daten von der Kommunikationsvorrichtung zur zweiten Vorrichtung (70) auf Basis des Vergleichsergebnisses zu übertragen.
  23. Kommunikationsverfahren zum Kommunizieren zwischen einer ersten Vorrichtung, welche ein erstes Speichermedium (106) hat, und einer zweiten Vorrichtung (50) zum Übertragen von Daten zur ersten Vorrichtung (70), wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Editieren von Verwaltungsinformation von Daten, welche zu der ersten Vorrichtung (70) zu übertragen sind, auf dem zweiten Speichermedium (10) der zweiten Vorrichtung (50) unabhängig von der Tatsache, ob oder ob nicht Kommunikation zwischen der ersten Vorrichtung und der zweiten Vorrichtung eingerichtet ist; gekennzeichnet durch Ermitteln, ob die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist, und Übertragen, wenn Kommunikation zwischen der ersten Vorrichtung (70) und der zweiten Vorrichtung (50) eingerichtet ist, von Daten, welche im zweiten Speichermedium (10) gespeichert sind, zum ersten Speichermedium (106) auf Basis der editierten Verwaltungsinformation, wenn ermittelt wird, dass die erste Vorrichtung auf der zweiten Vorrichtung befestigt ist.
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