DE60035570T2 - System zur Fernladung von digitalen Inhaltsdaten mittels Netzwerken - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Downloaden von digitalem Inhalt, in dem digitaler Inhalt wie Musikdateien, Videodateien, Titel von Spielesoftware usw. durch Netze zu einer Vielzahl von Verbrauchern downgeloaded werden.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Auf einem aktuellen Geschäftsfeld, das ein Kommunikationsnetz verwendet, hat sich das Interesse der Menschen von "technologie-orientiert" zu "dienstleistungs-orientiert" geändert. Insbesondere wird die Asynchronübermittlung (ATM) von den Menschen als eine Technik betrachtet, welche die die Übertragungsgüte bezeichnende Dienstgüte (QOS) garantiert. In einem ATM-Netz mit der entsprechenden Netzverwaltungsleistung können verschiedene Arten von Verkehr wie etwa das Internet-Protokoll (IP), die Rahmenübertragung und die Sprache gleichzeitig verarbeitet werden, und die Dienstgüte für den digitalen Inhalt kann ohne weiteres garantiert werden. Daher erwartet man, daß das ATM-Netz ein starkes Werkzeug für die Übermittlung von digitalen Inhalten ist.
  • Wenn ferner Netzmanagingfunktionen von ATM-Netzen verfügbar sind, kann ein Netze verwendender Geschäftsbetrieb ohne weiteres verschiedene QOS-Klassen wie variablem Bitrate-Betrieb (VBR), Nicht-Echtzeit-Dienstklassen usw. nutzen, was heißt, daß der Geschäftsbetrieb "dienstgüte-orientiert" anstelle von "technologie-orientiert" ist. Um beispielsweise einen Technologiedienst für Verbraucher zu bieten, kann eine hocheffiziente QOS-Klasse anstelle einer einfachen Klasse mit konstanter Bitrate (CBR) verwendet werden. Die Technologie der Netzverwaltung wird nicht nur für das Management von Hardware wie etwa Routern, Umschaltern usw. verwendet, sondern auch als eine Möglichkeit zum "Dienstemanagement" genutzt.
  • Dieses strikte Dienstemanagement ist praktikabel, weil das ATM-Netz eine Hochleistungs-QOS- bzw. -Dienstgütemanagement-Fähigkeit hat. In den ATM-Netzen können Parameter wie eine Übertragungsbitrate (die auf diesem technischen Gebiet auch als "Bandbreite" bezeichnet wird), eine Verzögerungsdauer, eine Verzögerungsänderung, eine Burstgröße, ein Zellintervall und eine Zellverwerfungsrate und somit die virtuelle Verbindung (VC) mit QOS-Garantie präzise etabliert werden.
  • Im ATM-Forum sind Dienstgüte- bzw. QOS-Charakteristiken jeder virtuellen Verbindung klassifiziert, und es sind vier Dienstklassen definiert. Diese sind BR-Klasse, Echtzeit-VBR-Klasse, Nicht-Echtzeit-VBR-Klasse und die Klasse verfügbare Bitrate/unbestimmte Bitrate (ABR/UBR).
  • Wie oben beschrieben wird, kann dadurch, daß in ATM-Netzen vier Dienstklassen vorgesehen sind, auch beim Auftreten einer Blockierung in einer der vier Dienstklassen der Einfluß der Blockierung auf die übrigen Klassen verhindert werden. Auch wenn beispielsweise die Blockierung des Datenverkehrs in einer ATM-Schaltung auftritt, kann Sprach- oder Videoverkehr, der zur CBR-Klasse gehört, stabil übertragen werden.
  • Ferner wurde das Berechnen des Digitalinhalt-Downloadens zu jedem Verbraucher, der ATM-Netze nutzt, untersucht. Zur Aufrechterhaltung eines Wettbewerbsvorteils in öffentlichen Netzdiensten ist eine Festgebühr für das Downloaden von digitalem Inhalt nicht geeignet, aber eine Politik des Festlegens einer Gebühr in Abhängigkeit von einer Art des Digitalinhalts oder einer Downloadgüte des Digitalinhalts ist erwünscht. In vielen vorgeschlagenen Gebührenmechanismen ist es beispielsweise möglich, daß eine Gebühr für einen CBR-Dienst höher als die für einen UBR-Dienst vom bestmöglichen Typ ist. Ferner wird vorgeschlagen, daß eine Gebühr für den digitalen Inhalt von einer Zeitzone gewählt werden kann oder daß eine Gebühr für den digitalen Inhalt proportional zu einer Bandbreite oder einer Dienstzeitzone bestimmt wird, die zum Downloaden genutzt wird.
  • Bei diesen Vorschlägen wird ein Verbraucher, der digitalen Inhalt herunterlädt, in Abhängigkeit nicht nur von Arten des digitalen Inhalts wie etwa Musikdateien, Videodateien eines Kinofilms oder einer Landkarte und Spielesoftware-Titeln, sondern auch von der Güte oder Dauer des Downloadens von digitalem Inhalt belastet. Daher ist ein Berechnungs- bzw. Belastungsmechanismus in Abhängigkeit davon möglich, wie Netze genutzt werden.
  • In dem Digitalinhalt-Downloadsystem unter Verwendung des herkömmlichen optischen Zugangsnetzes kann zwar der Verbraucher den digitalen Inhalt selbst spezifizieren, aber er kann keine Güte bei der Übertragung des digitalen Inhalts durch eine Teilnehmerlei tung bezeichnen, sondern der Digitalinhalt-Einzelhändler kann die Übertragungsgüte des digitalen Inhalts bezeichnen.
  • In Fällen, in denen der Verbraucher digitalen Inhalt erwirbt, hat der Verbraucher ferner Zugang zu einem Digitalinhalt-Einzelhändler, der den digitalen Inhalt besitzt, um ein Datenvolumen des digitalen Inhalts von dem Digitalinhalt-Einzelhändler zu erhalten, und der Verbraucher teilt einem Netzbetreiber das Datenvolumen des digitalen Inhalts mit, um sich einen Kanal einer Teilnehmerleitung zu sichern, dann erfolgt erneuter Zugang des Verbrauchers zu dem Digitalinhalt-Einzelhändler, um diesen über den Kanal der Teilnehmerleitung zu informieren, und der Digitalinhalt-Einzelhändler lädt den digitalen Inhalt durch den Kanal der Teilnehmerleitung zum Verbraucher herunter. Es besteht also das Problem, daß der Vorgang zum Erwerb des digitalen Inhalts kompliziert und umständlich ist.
  • WO-A-9858474 beschreibt ein System zum Erhalt von Güteverbindungen in Kommunikationsnetzen. Wenn ein Verbraucher eine Verbindung mit einem Server anfordert, gibt er auch die gewünschte Güte für die Verbindung an, die von einem Güteverbindungsserver verwendet wird, um Ressourcen in dem Netz zu reservieren.
  • In Fällen, in denen der Verbraucher digitalen Inhalt, der mit einer Übertragung hoher Güte downgeloaded wird, wobei der digitale Inhalt nur für kurze Zeit downgeloaded wird, von einem Digitalinhalt-Einzelhändler über ein Netz eines Netzbetreibers erwirbt, muß ferner der Verbraucher nicht nur eine Gebühr für den digitalen Inhalt an den Digitalinhalt-Einzelhändler bezahlen, sondern der Verbraucher muß auch eine Gebühr für die Übertragung hoher Güte an den Netzbetreiber bezahlen. Somit gibt es das weitere Problem, daß der Vorgang zur Bezahlung der Gebühren kompliziert und umständlich ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Berücksichtigung der Nachteile des herkömmlichen Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes ein System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes anzugeben, bei dem ein Verbraucher, der digitalen Inhalt über ein Netz downloaden möchte, den digitalen Inhalt auf einfache Weise mit einer gewünschten Übertragungsbedingung des digitalen Inhalts empfängt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein System zum Downloaden von digitalem Inhalt nach Anspruch 1 gelöst.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Schema, das die Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 2 ist ein Schema, das die Konfiguration zeigt von Fernnetzen, Zugangsnetzen, die Verbraucher mit den Fernnetzen verbinden, und Zugangsnetzen, die Digitalinhalt-Einzelhändler mit den Fernnetzen verbinden, gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ist ein Schema eines im Besitz eines Verbrauchers befindlichen Endgeräts gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 4 ist Blockbild eines im Besitz eines Digitalinhalt-Einzelhändlers befindlichen Servers;
  • 5 ist ein Flußdiagramm eines Ablaufs, der in dem Digitalinhalt-Downloadsystem unter Verwendung des Netzes gemäß der ersten Ausführungsform ausgeführt wird;
  • 6 ist ein Diagramm, das die Datenübertragung und den Datenempfang zeigt, die erfolgreich zwischen einer Kreditgesellschaft, einem Digitalinhalt-Einzelhändler, Fernnetzen und einem Verbraucher entsprechend dem in 5 gezeigten Ablauf durchgeführt werden;
  • 7 ist ein Schema, das ein Beispiel eines Bilds eines Gattungsmenüs zeigt;
  • 8 ist ein Schema, das ein Beispiel eines Bilds eines Inhaltsmenüs von Science Fiction zeigt;
  • 9 ist ein Schema, das ein Beispiel eines Bilds eines Übertragungsbedingungsmenüs zeigt, das zur Spezifizierung einer Übertragungsbedingung für den Digitalinhalt "counterattack of cosmic monster" verwendet wird;
  • 10 ist ein Schema eines Beispiels eines Authentifizierungsbilds, das einem Verbraucher als Authentifizierungsanforderung übermittelt wird;
  • 11 ist ein Schema, das einen Ablauf für eine Bandbreitenreservierung zeigt;
  • 12 ist ein Schema, das einen Ablauf zeigt, der durchgeführt wird, wenn der Kreditgesellschaft die Authentifizierung des Verbrauchers nicht gelingt;
  • 13 ist ein Schema, das einen Ablauf zeigt, der durchgeführt wird, wenn das Downloaden eines gewünschten digitalen Inhalts nicht gelingt;
  • 14 ist ein Schema, das die Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 15 ist ein Flußdiagramm eines Ablaufs, der in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der zweiten Ausführungsform ausgeführt wird;
  • 16 ist ein Schema der Datenübertragung und des Datenempfangs, die mit Erfolg zwischen einer Kreditgesellschaft, einem Digitalinhalt-Einzelhändler, Fernnetzen und einem Verbraucher entsprechend dem in 15 gezeigten Ablauf durchgeführt werden;
  • 17 ist ein Schema eines Ablaufs, der dann durchgeführt wird, wenn eine Übertragungszeitperiode von digitalem Inhalt eine zulässige Datenübertragungszeitperiode überschreitet;
  • 18 zeigt die Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der dritten Ausführungsform;
  • 19 ist ein Flußdiagramm eines Ablaufs, der in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der dritten Ausführungsform ausgeführt wird;
  • 20 ist ein Schema, das Datenübertragung und Datenempfang zeigt, die mit Erfolg zwischen einer Bank, einem Digitalinhalt-Einzelhändler, Fernnetzen und einem Verbraucher gemäß dem in 19 gezeigten Ablauf durchgeführt werden;
  • 21 zeigt einen Ablauf, der durchgeführt wird, wenn das Downloaden eines gewünschten digitalen Inhalts nicht gelingt;
  • 22 ist ein Flußdiagramm eines Ablaufs, der in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird;
  • 23 ist ein Schema der Datenübertragung und des Datenempfangs, die erfolgreich zwischen einer Bank, einem Digitalinhalt-Einzelhändler, Fernnetzen und einem Verbraucher entsprechend dem in 22 gezeigten Ablauf ausgeführt werden;
  • 24 ist ein Schema eines Ablaufs, der dann ausgeführt wird, wenn die Datenübertragung eines gewünschten digitalen Inhalts nicht gelingt;
  • 25 ist ein Schema der ersten Hälfte eines anderen Ablaufs, der dann durchgeführt wird, wenn die Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts nicht gelingt; und
  • 26 ist ein Schema der zweiten Hälfte des Ablaufs, dessen erste Hälfte in 25 gezeigt ist.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • AUSFÜHRUNGSFORM 1
  • 1 ist ein Schema der Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 bezeichnet jedes der Bezugszeichen 1a, 1b und 1c einen Verbraucher, der digitalen Inhalt erwirbt, und die Bezugszeichen 11a, 11b und 11c bezeichnen eine Vielzahl von Endgeräten, die jeweils im Besitz eines der Verbraucher 1a, 1b und 1c sind. Jedes Endgerät stellt einen Personalcomputer mit normaler Internetfunktion oder dergleichen dar. Die Bezugszeichen 3a und 3b bezeichnen eine Vielzahl von Digitalinhalt-Einzelhändlern zur Bereitstellung von digitalem Inhalt wie etwa Musikdateien, Videodateien, Spiele- bzw. -software-Titeln usw. für die Verbraucher 1a, 1b und 1c, und die Bezugszeichen 31a und 31b bezeichnen eine Vielzahl von Servern im Besitz der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a und 3b. Die Bezugszeichen 21a, 21b und 21c bezeichnen eine Vielzahl von Fernnetzen, die seriell zwischen der Gruppe von Verbrauchern 1a, 1b und 1c und der Gruppe von Digitalinhalt-Einzelhändlern 3a und 3b angeordnet sind, die Bezugszeichen 2a, 2b und 2c bezeichnen eine Vielzahl von Netzbetreibern, die jeweils eines der Fernnetze 21a, 21b und 21c verwalten, und Bezugszeichen 4 bezeichnet eine Kreditgesellschaft zur Durchführung der Authentifizierung der Verbraucher 1a, 1b und 1c und zur Buchführung bzw. Abrechnung hinsichtlich der Lieferung des zu jedem Verbraucher heruntergeladenen digitalen Inhalts.
  • 2 zeigt die Konfiguration der Fernnetze 21a, 21b und 21c, der Zugangsnetze, welche die Verbraucher mit den Fernnetzen verbinden, und der Zugangsnetze, welche die Digitalinhalt-Einzelhändler mit den Fernnetzen verbinden, entsprechend der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 2 bezeichnen die Bezugszeichen 1a und 1b die Verbraucher, die digitalen Inhalt erwerben, die Bezugszeichen 11a und 11b bezeichnen die Endgeräte, die jeweils im Besitz eines der Verbraucher 1a und 1b sind, die Bezugszeichen 3a und 3b bezeichnen die Digitalinhalt-Einzelhändler, die den digitalen Inhalt an die Verbraucher 1a und 1b liefern, ein Bezugszeichen 211 bezeichnet ein Internetprotokoll-Netz bzw. IP-Netz, das ein Internetprotokoll bzw. IP verwendet, und ein Bezugszeichen 212 bezeichnet ein Asynchronübertragungs-Netz bzw. ATM-Netz, das eine Asynchronübertragung bzw. ATM verwendet. Die Fernnetze 21a, 21b und 21c haben das IP-Netz 211 und das ATM-Netz 212. Ferner bezeichnen die Bezugszeichen 12a, 12b, 12c und 12d eine Vielzahl von Digitaldiensteinheiten (DSU), die Anschlüsse von Teilnehmerleitungen bezeichnen, Bezugszeichen 24a, 24b, 24c und 24d bezeichnen eine Vielzahl von optischen Leitungsanschlüssen bzw. OLT, die in Büros der Netzbetreiber 2a und 2c angeordnet und mit dem IP-Netz 211 und dem ATM-Netz 212 der Fernnetze 21a, 21b und 21c (oder dem IP-Netz 211 und dem ATM-Netz 212) verbunden sind, um optische Teilnehmerleitungen anzuschließen, ein Bezugszeichen 22 bezeichnet einen Ressourcenreservierungs-Server, der in jedem der Fernnetze 21a, 21b und 21c angeordnet ist, um Bandbreiten (oder Übertragungsraten) von Datenelementen zu managen, die durch die Teilnehmerleitungen und die Fernnetze 21a, 21b und 21c übertragen werden, Bezugszeichen 25a, 25b, 25c und 25d bezeichnen eine Vielzahl von Netzübergangsknoten, durch die von Zugangsnetzen übertragene Information an das IP-Netz 211 und das ATM-Netz 212 der Fernnetze 21a, 21b und 21c gesendet wird, und die Bezugszeichen 26a, 26b und 26c bezeichnen eine Vielzahl von Kernknoten, in denen an das IP-Netz 211 und das ATM-Netz 212 der Fernnetze 21a, 21b und 21c übertragene Informationen mit Hochgeschwindigkeit verteilt werden.
  • Die Zugangsnetze, welche die optischen Netzeinheiten (ONU) der Verbraucher 1a und 1b mit den optischen Leitungsanschlüssen bzw. OLT 24c und 24d verbinden, bestehen aus optischen Zugangsnetzen der PON-Systeme, in denen die Asynchronübertragung bzw. ATM verwendet wird. Das heißt, eine Vielzahl von Verbrauchern sind mit einem optischen Leitungsanschluß OLT in jedem optischen Zugangsnetz des PON-Systems verbunden. Außerdem sind Digitalinhalt-Einzelhändler 3a und 3b mit optischen Leitungsanschlüssen bzw. OLT durch die Zugangsnetze in Eins-zu-eins-Beziehung verbunden.
  • Da die Zugangsnetze der Verbraucher 1a und 1b aus dem passiven optischen Netz- bzw. PON-System gebildet sind, funktionieren die Zugangsnetze als optische Hochgeschwindigkeitsnetze, die mit geringen Kosten aufgebaut sind. Bei diesem PON-System wird eine Information vom Rundsendetyp von den optischen Leitungsanschlüssen OLT 24c und 24d der Fernnetzseite zu den Verbrauchern 1a und 1b als Abwärtsübertragung durch die Lichtleiterleitungen übertragen. Dagegen werden Informationselemente, die Anforderungen von den Verbrauchern 1a und 1b bezeichnen, von den Verbrauchern 1a und 1b zu den optischen Leitungsanschlüssen OLT 24c und 24d durch die Lichtleiterleitungen als Aufwärtsübertragung gesendet, während gleichzeitig jedem der Informationselemente ein Zeitschlitz zugeordnet wird, um eine Kollision der Informationselemente miteinander zu verhindern.
  • 3 ist ein Blockbild des im Besitz des Verbrauchers 1a befindlichen Endgeräts 11a. Das Endgerät 11a repräsentiert die Endgeräte 11a, 11b und 11c, die den Verbrauchern 1a, 1b und 1c gehören.
  • Bezugszeichen 12 bezeichnet die Digitaldiensteinheit bzw. DSU, welche die Teilnehmerleitung mit dem Endgerät 11a verbindet. Bezugszeichen 111 bezeichnet eine Mediaspeichereinheit mit großer Datenkapazität zum Speichern von digitalem Inhalt wie Musikdateien, Videodateien, Spielesoftware-Titeln usw. auf solche Weise, daß sie optisch oder magnetisch schreibbar und lesbar sind. Bezugszeichen 112 bezeichnet eine Zentraleinheit bzw. CPU zur Steuerung des Betriebs des Endgeräts 11a, Bezugszeichen 113 bezeichnet einen Speicher zur Speicherung von Daten, die zum Betrieb der CPU 112 erforderlich sind, Bezugszeichen 115 bezeichnet eine Entschlüsselungsschaltung zum Entschlüsseln von verschlüsseltem digitalem Inhalt, Bezugszeichen 116 bezeichnet eine Netzschnittstelle, über die in der Digitaldiensteinheit bzw. DSU 12c empfangene Information in dem Endgerät 11a empfangen und Information von dem Endgerät 11a zu der Digitaldiensteinheit 12c übertragen wird, und Bezugszeichen 117 bezeichnet einen Bus des Endgeräts 11a.
  • Das Endgerät 11a mit einer Spielesteuerfunktion einer Spielkonsole Gac ist mit einer Tastatur K/B, einer Maus Mo und einem Heimfernsehgerät TV verbunden, das als Display dient, um den digitalen Inhalt anzuzeigen. Ferner ist die Digitaldiensteinheit bzw. DSU 12c mit einer Zweiwege-FTTH-Teilnehmerleitung verbunden, die aus einem Lichtleiter gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Zweiwege-FTTH-Teilnehmerleitung nur vorgesehen, um die Digitaldiensteinheit bzw. DSU 12c mit den Fernnetzen 21a, 21b und 21c zu verbinden. Es ist jedoch möglich, daß die Teilnehmerleitung aus einem Koaxialkabel besteht. Ferner ist es möglich, daß eine normalerweise verwendete Telefonleitung vorgesehen ist, um dem Verbraucher 1a die Kommunikation mit den Netzbetreibern 2a, 2b und 2c der Fernnetze 21a, 21b und 21c oder den Digitalinhalt-Einzelhändlern 3a und 3b zu ermöglichen.
  • 4 ist ein Blockbild des Servers 31a, der dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gehört. Der Server 31a repräsentiert die Server 31a und 31b, die den Digitalinhalt-Einzelhändlern 3a und 3b gehören.
  • In 4 bezeichnet Bezugszeichen 311 eine Mediaspeichereinheit mit großer Datenkapazität zum Speichern von digitalem Inhalt als Dienstleistungen, Bezugszeichen 312 bezeichnet eine Zentraleinheit bzw. CPU zur Steuerung des Servers 31a, Bezugszeichen 313 bezeichnet einen Speicher zum Speichern von Daten, die für den Betrieb der CPU 312 zu verwenden sind, Bezugszeichen 314 bezeichnet eine Mitgliederdatenbank zur Speicherung von Mitgliedsnummern, die dazu dienen, die eingetragenen Mitglieder zu erkennen, Bezugszeichen 315 bezeichnet eine Verschlüsselungsschaltung zum Verschlüsseln von digitalem Inhalt zum Download an eingetragene Mitglieder, Bezugszeichen 316 bezeichnet eine Netzschnittstelle, Bezugszeichen 317 bezeichnet einen Bus des Servers 31a, und Bezugszeichen 12a bezeichnet die Digitaldiensteinheit DSU zum Verbinden der Netzschnittstelle 316 mit einer Teilnehmerleitung OPFC des Lichtleiters.
  • Ferner ist der Server 31a mit einer Vielzahl von peripheren Geräten verbunden wie etwa einer Tastatur K/B, einer Maus Mo, einer Display-Kathodenstrahlröhre und einer Vielzahl von Heimfernsehgeräten TV zur Überwachung des downzuloadenden digitalen Inhalts. Außerdem ist ein Telefon TEL angeordnet, um eine Anforderung von einem eingetragenen Mitglied (oder einem Verbraucher) zu empfangen oder mit den Netzbetreibern 2a, 2b und 2c der Fernnetze 21a, 21b und 21c und den Verbrauchern 1a, 1b und 1c zu kommunizieren.
  • Als nächstes wird der Betrieb des Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes beschrieben.
  • 5 ist ein Flußdiagramm und zeigt einen Ablauf, der in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der ersten Ausführungsform durchgeführt wird. 6 zeigt die Datenübertragung und den -empfang, die erfolgreich zwischen der Kreditgesellschaft 4, dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, der Gruppe von Fernnetzen 21a, 21b und 21c sowie dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a entsprechend dem in 5 gezeigten Verfahren durchgeführt werden. Nachstehend wird unter Bezugnahme auf die 5 bis 13 der Verfahrensablauf beschrieben, bis der Verbraucher 1a, der das Downloaden von digitalem Inhalt wünscht, den digitalen Inhalt empfängt.
  • Wenn in einem Schritt ST11 von 5 das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a mit dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c verbunden wird, wird ein Gattungsmenü von digitalem Inhalt von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet, so daß auf dem Fernsehgerät TV das Gattungsmenü angezeigt wird. Das Schema von 7 zeigt ein Beispiel eines Bilds des auf dem Fernsehgerät TV angezeigten Gattungsmenüs.
  • In einem Schritt ST12 bezeichnet der Verbraucher 1a eine gewünschte Gattung, z. B. "science fiction", aus den Gattungen des in 7 gezeigten Gattungsmenüs, und die gewünschte Gattung wird an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet. Daher wird ein Inhaltsmenü der gewünschten Gattung "science fiction", die vom Verbraucher 1a bezeichnet wurde, von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 31 zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet. Das Schema von 8 zeigt ein Beispiel eines Bilds des Inhaltsmenüs von "science fiction", das auf dem Fernsehgerät TV angezeigt wird.
  • In Schritt ST13 werden digitale Inhalte des in 8 gezeigten Inhaltsmenüs der gewünschten Gattung "science fiction" auf dem Fernsehgerät TV angezeigt, der Verbraucher 1a bezeichnet einen gewünschten digitalen Inhalt, z. B. "counterattack of cosmic monster", aus dem digitalen Inhalt, der in dem Inhaltsmenü von "science fiction" aufgelistet ist, und der Verbraucher 1a sendet Information, die den gewünschten digitalen Inhalt "counterattack of cosmic monster" bezeichnet, an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a. Daher wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a ein Übertragungsbedingungsmenü des gewünschten digitalen Inhalts "counterattack of cosmic monster" an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet.
  • Das Schema von 9 zeigt ein Beispiel eines Bilds eines Übertragungsbedingungsmenüs, das dazu dient, eine Übertragungsbedingung für den digitalen Inhalt "counterattack of cosmic monster" zu bezeichnen.
  • Wie 9 zeigt, sind in dem Übertragungsbedingungsmenü eine Übertragungsbedingung vom Bandbreitengarantie-Typ, bei der eine kurze Übertragungszeitdauer garantiert wird, und eine Übertragungsbedingung vom Bandbreiten-Nicht-Garantie-Typ vorbereitet. Dabei bezeichnet die CBR-Klasse eine Bandbreitenzuweisungsmethode, wobei jeder virtuellen Schaltung (VC) eine vorgegebene Bandbreite (oder eine Übertragungsrate) mit einer Zeitbedingung (oder einer Datenbedingung) zugewiesen wird. Die ABR-Klasse bezeichnet eine Bandbreitenzuweisungsmethode, bei der die jeder virtuellen Schaltung (VC) zugewiesene Übertragungsbandbreite dynamisch eingestellt wird entsprechend einer Bandbreite, die in den Teilnehmerleitungen der Fernnetzwerke 21a, 21b und 21c oder eines Puffers verblieben ist. Die UBR-Klasse bezeichnet eine Bandbreitenzuweisungsmethode, bei der die Bandbreite (oder die Übertragungsrate), die jeder virtuellen Schaltung (VC) zugewiesen wird, nicht spezifiziert werden kann, so daß in der UBR-Klasse eine Burst-Übertragung unter Verwendung einer in den Teilnehmerleitungen der Fernnetze 21a, 21b und 21c oder einem Puffer verbliebenen Bandbreite ausgeführt wird.
  • Wie oben beschrieben wird, entspricht jede Übertragungsbedingung des Übertragungsbedingungsmenüs einer Kommunikationsgüte jedes digitalen Inhalts, der durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c übertragen wird, und die Kommunikationsgüte wird entsprechend den Übertragungsbedingungen (z. B. entsprechend einer Datenübertragungsrate (oder einer Bandbreite), einer Verzögerungszeit, einer Verzögerungsänderung, einer Burstgröße, einem Zellenraster, einer Zellenverwerfungsrate usw.) der Digitalinhaltsübertragung durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c bestimmt. Die Gebühr für das Downloaden eines digitalen Inhalts steigt mit zunehmender Übertragungsgüte des digitalen Inhalts. Beispielsweise sind die Gebühren für die Datenübertragung mit den Übertragungsbedingungen vom Bandbreitengarantie-Typ höher als die Gebühren für die Datenübertragung mit den Übertragungsbedingungen vom Bandbreiten-Nicht-Garantie-Typ, und eine Gebühr für die Datenübertragung mit den Übertragungsbedingungen vom Bandbreitengarantie-Typ und vom Bandbreiten-Nicht-Garantie-Typ wird mit einer Verkürzung der Datenübertragungs-Zeitdauer höher.
  • Ferner kann als die Übertragungsbedingung eine von Zeitbedingungen angegeben werden wie etwa eine dringende Übertragungsbedingung, eine Übertragungsbedingung mit Datums- und Zeitangabe, eine Übertragungsbedingung mit Datumsangabe usw.
  • In einem Schritt ST14 bezeichnet der Verbraucher 1a eine gewünschte Übertragungsbedingung, die aus den Übertragungsbedingungen des in 9 gezeigten Übertragungsbedingungsmenüs ausgewählt ist, und der Verbraucher 1a sendet die gewünschte Übertragungsbedingung an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a. Daher wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Authentifizierungsanforderung zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet. Das Schema von 10 zeigt ein Beispiel eines Authentifizierungsbilds, das als Authentifizierungsanforderung an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet wird.
  • In einem Schritt ST15 spezifiziert der Verbraucher 1a persönliche Informationen wie eine Mitgliedsnummer und Zahlungsinformation wie etwa eine Zahlungsweise, wobei er das Authentifizierungsbild von 10, das als Authentifizierungsanforderung gesendet wurde, nutzt, um sich in den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 31 einzuloggen; die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a angegeben wurden, werden an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, und eine Authentifizierungsanforderung für die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Kreditgesellschaft 4 gesendet, um bei der Kreditgesellschaft 4 anzufragen, ob die vom Verbraucher 1a angegebene persönliche Information und Zahlungsinformation korrekt ist.
  • In einem Schritt ST16 wird von der Kreditgesellschaft 4 entschieden, ob die persönlichen Information und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a angegeben wurden, korrekt sind. Wenn die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation des Verbrauchers 1 korrekt sind, sendet die Kreditgesellschaft 4 eine Anthentifizierungsabschluß-Mitteilung an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a.
  • Wenn die von der Kreditgesellschaft 4 gesendete Authentifizierungsabschluß-Mitteilung in einem Schritt ST17 im Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a empfangen wird, sendet der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Anforderung für eine Bandbreitenreservierung der Teilnehmerleitungen der Fernnetze 31a, 21b und 21c an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c, um den gewünschten digitalen Inhalt unter der gewünschten Übertragungsbedingung, die vom Verbraucher 1a angegeben wurde, zum Verbraucher 1a downzuloaden.
  • Das Schema von 11 zeigt ein Verfahren zur Bandbreitenreservierung. In 11 bezeichnen die Bezugszeichen 22a, 22b und 22c eine Vielzahl von Ressourcenreservierungs-Servern der Fernnetze 21a, 21b und 21c, die seriell angeordnet sind. Wenn, wie 11 zeigt, der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a bei den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 22c anfragt, ob die Bandbreitenreservierung der Teilnehmerleitungen der Fernnetze 21a, 21b und 21c mit einer Datenlibertragungsrate (oder einer Bandbreite) von 100 Mb/s für 10 min am 6. April 2000 ab 22:00 möglich ist, wird an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a von den Fernnetzen 21a, 21b und 21c die Meldung gesendet, daß die Bandbreitenreservierung in den Ressourcenreservierungs-Servern 22a und 22b möglich, aber die Bandbreitenreservierung in dem Ressourcenreservierungs-Server 22c unmöglich ist. Daher wird in einem Schritt S23 von 5 eine Meldung, daß die Bandbreitenreservierung nicht möglich ist, von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a fragt beim Verbraucher 1a an, ob der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt zu einem anderen Inhalt ändert oder nicht.
  • Wenn der Verbraucher den gewünschten digitalen Inhalt nicht ändert, spezifiziert der Verbraucher 1a in Schritt ST14 eine andere gewünschte Übertragungsbedingung, die Authentifizierung des Verbrauchers 1a wird in den Schritten ST15 und ST16 bestätigt. Wie 11 zeigt, fragt danach in Schritt S17 der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a wiederum bei den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 22c an, ob die Band breitenreservierung der Teilnehmerleitungen der Fernnetze 21a, 21b und 21c mit einer Datenübertragungsrate von 50 Mb/s für 20 min am 6. April 2000 ab 22:00 möglich ist.
  • Danach wird in Schritt ST18 die Bandbreitenservierung in den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 22c akzeptiert, die Bandbreitenreservierung wird erfolgreich abgeschlossen, und eine Bandbreitenreservierungsabschlußmeldung wird von den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 2c zu dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet.
  • In einem Schritt ST19 sendet der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Übertragungsstartmeldung an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a, der gewünschte digitale Inhalt wird in der Verschlüsselungsschaltung 315 des Servers 31a von 4 verschlüsselt, und verschlüsselte Daten des gewünschten digitalen Inhalts werden zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a durch die Netzschnittstelle 316, die Digitaldiensteinheiten (DSI) 12a und die Fernnetze 21c, 21b und 21a downgeloaded. In Fällen, in denen nicht sämtliche Elemente der verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a downgeloaded werden, wie 6 zeigt, wird von dem Endgerät 11a an den Server 31a eine Übertragungswiederholungsanforderung gesendet, so daß Elemente von verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts, die noch nicht downgeloaded sind, vom Server 31a zu dem Endgerät 1a des Verbrauchers 1a übermittelt werden.
  • Beim Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts in Schritt ST19 wird bevorzugt, daß der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a vor der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts durch die Netze 21c, 21b und 21a eine Anfrage an den Verbraucher 1a sendet, um den Verbraucher aufzufordern zu prüfen, ob die Kapazität der Mediaspeichereinheit 111 des Verbrauchers 1a ausreicht, um den gewünschten digitalen Inhalt zu speichern. Wenn von dem Endgerät 11a eine Antwort dahingehend empfangen wird, daß die Datenkapazität der Mediaspeichereinheit 111 des Verbrauchers 1a ausreicht, um den gewünschten digitalen Inhalt zu speichern, weil der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a bestätigt, daß der Verbraucher 1a die Kapazität zum Empfang des gewünschten digitalen Inhalts hat, wird mit dem Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts zum Verbraucher 1a begonnen. Außerdem wird bevorzugt, daß der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a andere Kapazitäten des Endgeräts 11a prüft und beurteilt, ob das Endgerät 11a den gewünschten digitalen Inhalt empfangen kann.
  • Danach werden in einem Schritt ST20 in 5 die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts in der Entschlüsselungsschaltung 115 für verschlüsselte Daten des Endgeräts 11a entschlüsselt, und der entschlüsselte gewünschte digitale Inhalt wird in der Mediaspeichereinheit 111 gespeichert. Danach wird in der CPU 112 geprüft, ob der gewünschte digitale Inhalt korrekt zu dem Endgerät 11a downgeloaded wurde. Wenn der gewünschte digitale Inhalt nicht korrekt downgeloaded wurde, beurteilt der Verbraucher 1a in Schritt ST23, ob der gewünschte digitale Inhalt zu einem anderen Inhalt geändert wurde oder nicht. Wenn der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt zu einem anderen Inhalt ndern möchte, werden die Schritte ST12 bis ST20 wiederholt. In Fällen dagegen, in denen der Verbraucher den gewünschten digitalen Inhalt nicht ändern möchte, werden die Schritte ST14 bis ST20 wiederholt.
  • Wenn in Schritt ST20 der gewünschte digitale Inhalt erfolgreich downgeloaded worden ist, wird von dem Endgerät 11a zum Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Empfangsabschlußmeldung übermittelt, und eine Übertragungsabschlußmeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 22c der Fernnetze 21c, 21b und 21a übermittelt.
  • In Schritt ST21 wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 31 eine Abrechnungsanforderung auf der Basis der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts zum Verbraucher 1a an die Kreditgesellschaft 4 gesendet, eine Abrechnung der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts wird in der Kreditgesellschaft 4 durchgeführt, eine Abrechnungsabschlußmeldung wird von der Kreditgesellschaft 4 zum Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a übermittelt, und die Abrechnungsabschlußmeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 31 an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet. Da von dem Verbraucher 1a eine der Übertragungsbedingungen vom Bandbreiten-Garantie-Typ als die gewünschte Übertragungsbedingung gewählt wurde, wird danach von der Kreditgesellschaft 4 an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a eine Digitalinhalt-Rechnung übertragen, in der eine Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und eine der gewünschten Digitalinhalt-Übertragungsbedingung entsprechende Gebühr für die Übertragung hoher Güte aufgeführt sind, der Verbraucher bezahlt die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Kreditgesellschaft 4 unter Verwendung des Endgeräts 11a, um ein Konto bei dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a auszugleichen, und die Kreditgesellschaft sendet die Zahlung des Verbrauchers 1a, die der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und der Gebühr für die Übertragung hoher Güte entspricht, an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a.
  • In Schritt ST22 zahlt der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c. Diese Gebühr für die Übertragung hoher Güte unterscheidet sich von einer Leitungszugangsgebühr zur Verwendung der Teilnehmerleitungen der Fernnetze 21a, 21b und 21c, und die Leitungszugangsgebühr für die Nutzung der Teilnehmerleitungen wird von dem Verbraucher 1a an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c bezahlt.
  • Das Schema von 12 zeigt einen Ablauf, der in Fällen durchgeführt wird, in denen die Kreditgesellschaft 6 bei der Authentifizierung des Verbrauchers 1a in Schritt ST16 keinen Erfolg hat.
  • Wenn von der Kreditgesellschaft 4 beurteilt wird, daß die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformationen des Verbrauchers 1a nicht korrekt sind, wenn die Kreditgesellschaft 4 die Authentifizierung des Verbrauchers 1a in Schritt ST16 ausführt, wird von der Kreditgesellschaft 4 eine Authentifizierungs-Mißerfolgsmeldung an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, und der Authentifizierungsmißerfolg und eine Aufforderung zur Authentifizierung werden von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet. Danach sendet der Verbraucher 1a erneut persönliche Informationen und Zahlungsinformationen an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, und der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a fragt erneut bei der Kreditgesellschaft 4 an, ob die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformationen, die erneut vom Verbraucher 1a gesendet wurden, richtig sind. Wenn von der Kreditgesellschaft 4 beurteilt wird, daß die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformationen des Verbrauches 1a richtig sind, sendet die Kreditgesellschaft 4 die Authentifizierungsabschluß-Meldung an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und Schritt ST17 wird ausgeführt. Wenn dagegen die Kreditgesellschaft 4 erneut beurteilt, daß die vom Verbraucher 1a übermittelten persönlichen Informationen und Zahlungsinformationen nicht richtig sind, wird die Authentifizierungs-Mißerfolgsmeldung erneut von der Kreditgesellschaft 4 zum Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a übermittelt, und die Authentifizierungs-Mißerfolgsmeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a übermittelt.
  • 13 zeigt ein Verfahren, das dann durchgeführt wird, wenn das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts erfolglos ist.
  • Wenn die Leerkapazität der Mediaspeichereinheit 111 des Endgeräts 11a zu klein ist, um den gewünschten digitalen Inhalt zu speichern, und die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändles 3a zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a in Schritt ST19 übertragen werden, kann das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts nicht empfangen. In diesem Fall wird von dem Endgerät 11a des Verbrauchers 11a eine Empfang-unmöglich-Meldung an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, eine Übertragungsendemeldung wird von dem Server 31a an die Netze 21c, 21b und 21a gesendet, und eine Empfang-unvollständig-Meldung wird von dem Server 31a an das Endgerät 11a gesendet. Somit kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a bestätigen, daß der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt nicht empfangen kann.
  • Da also bei der ersten Ausführungsform der Verbraucher 1a jede der zeitlichen Bedingungen, bestehend aus der dringenden Übertragungsbedingung, der Übertragungsbedingung mit festgelegter Datums- und Zeitangabe, der Übertragungsbedingung mit festgelegter Datumsangabe usw., als Teil einer Digitalinhalt-Übertragungsbedingung wählen kann, kann der dringend zu übertragende Digitalinhalt zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a unter der dringenden Übertragungsbedingung downgeloaded werden, der Digitalinhalt, der zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Zeit übertragen werden soll, kann zum Endgerät des Verbrauches 1a mit der Übertragungsbedingung eines bestimmten Datums und einer bestimmten Zeit downgeloaded werden, oder der digitale Inhalt, der an einem bestimmten Datum übertragen werden soll, kann zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a mit der Übertragungsbedingung des bestimmten Datums downgeloaded werden. Da also die Fernnetze 21a, 21b und 21c von dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a im voraus mit der Digitalinhalt-Übertragungsbedingung einschließlich der vom Verbraucher 1a spezifizierten zeitlichen Bedingung reserviert werden, kann der gewünschte digitale Inhalt zuverlässig unter der zeitlichen Bedingung zum Verbraucher 1a downgeloaded werden. Somit kann das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c ohne Berücksichtigung einer zeitlichen Bedingung auch dann vermieden werden, wenn eines der Fernnetze 21a, 21b und 21c mit der Übertragung eines hohen Datenvolumens belastet ist.
  • Ferner kann die Übertragungsgebühr, die der Digitalinhalt-Übertragungsbedingung entspricht, entsprechend der Kommunikationsgüte in Abhängigkeit von der Digitalinhalt-Übertragungsbedingung (z. B. einer Datenübertragungsrate (oder einer Bandbreite), einer Verzögerungszeit, einer Verzögerungsänderung, einer Burstgröße, einer Zellverwerfungsrate usw.) in den Fernnetzen 21a, 21b und 21c vorgegeben werden.
  • Bei der ersten Ausführungsform kann außerdem der Verbraucher 1a dann, wenn er den gewünschten digitalen Inhalt von dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a durch die Fernnetze 21a, 21b und 22c erwirbt, das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts mit einer Übertragungsbedingung hoher Güte spezifizieren. Auch in diesem Fall zieht die Kreditgesellschaft 4 die Zahlung des Verbrauchers 1a entsprechend der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und der Gebühr für die Übertragung hoher Güte in einer Summe ein, die Kreditgesellschaft 4 zahlt die Gebühr an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a zahlt die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c. Daher ist es nicht erforderlich, daß der Verbraucher 1a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte direkt an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c bezahlt, so daß die Bezahlung durch den Verbraucher 1a auf effiziente Weise erfolgen kann.
  • Da ferner bei der ersten Ausführungsform der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a den gewünschten digitalen Inhalt zum Verbraucher 1a überträgt, nachdem die Kreditgesellschaft 4 den Verbraucher 1a erfolgreich authentifiziert hat, kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für den gewünschten Digitalinhalt selber zuverlässig vom Verbraucher 1a einziehen.
  • Da außerdem bei der ersten Ausführungsform der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a das Mißlingen der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts bestätigen kann, braucht der Verbraucher 1a das Mißlingen der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts nicht zu beweisen.
  • Da ferner die Daten des digitalen Inhalts in dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a verschlüsselt und durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c downgeloaded werden, kann die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß ein anderer als der Verbraucher 1a unberechtigterweise und illegal den Digitalinhalt erhalten kann.
  • Bei der ersten Ausführungsform werden Informationen, die den vom Verbraucher 1a gewünschten digitalen Inhalt bezeichnen, Informationen, welche die Übertragungsbedingung für den digitalen Inhalt bezeichnen, die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformationen durch die Teilnehmerleitungen FTTH übermittelt. Es ist aber möglich, daß die vorstehenden Informationselemente durch Vermittler der in den 3 und 4 gezeigten Telefone TEL und eine Telefonleitung übermittelt werden. In diesem Fall ist es möglich, daß der digitale Inhalt zum Verbraucher 1a entsprechend einer Reservierung downgeloaded wird, die in den Netzbetreibern akzeptiert wird.
  • Ferner sind bei der ersten Ausführungsform die Endgeräte 11a, 11b und 11c der Verbraucher 1a, 1b und 1c mit dem Fernnetz 21a durch die Teilnehmerleitungen FTTH verbunden. Es ist jedoch möglich, daß anstelle der Teilnehmerleitungen FTTH Koaxialkabel oder Funkteilnehmerleitungen verwendet werden, welche das gleiche oder ein besseres Leistungsvermögen als die Koaxialkabel haben.
  • AUSFÜHRUNGSFORM 2
  • Das Schema von 14 zeigt die Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 14 bezeichnen die Bezugszeichen 23a, 23b und 23c eine Vielzahl von Zeitgebern, die in den Fernnetzen 21a, 21b und 21c eins zu eins angeordnet sind, um eine Übertragungszeitdauer ab dem Senden einer Übertragungsbeginnmeldung bis zum Senden einer Übertragungsabschlußmeldung zu messen. Die übrige Konfiguration in 14 ist die gleiche wie diejenige von 1 der ersten Ausführungsform.
  • Als nächstes wird der Betrieb des Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt gemäß der zweiten Ausführungsform beschrieben.
  • Das Flußdiagramm von 15 zeigt einen Ablauf, der in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes ausgeführt wird. 16 zeigt die Datenübertragung und den Datenempfang, die entsprechend dem Ablauf von 15 zwischen der Kreditgesellschaft 4, dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, der Gruppe von Fernnetzen 21a, 21b und 21c und dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a mit Erfolg ausgeführt werden.
  • Die Schritte ST11 bis ST18 von 15 werden auf die gleiche Weise wie die Schritte der ersten Ausführungsform nach 5 ausgeführt.
  • Wenn in Schritt ST19 eine Übertragungsbeginnmeldung vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet wird, wird zusätzlich zu der in Schritt ST19 von 5 der ersten Ausführungsform ausgeführten Operation eine Zeitmeßoperation der Zeitgeber 23c, 23b und 23a gestartet, die in den Fernnetzen 21c, 21b und 21a angeordnet sind. Somit bezeichnen die Zeitgeber 23c, 23b und 23a eine Übertragungszeitdauer von digitalem Inhalt, der von dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a zum Verbraucher 1a downgeloaded wird.
  • Danach wird in einem Schritt ST20 die Operation von Schritt ST20 von 5 wie bei der ersten Ausführungsform ausgeführt. Wenn ferner eine Übertragungsabschlußmeldung vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu den Fernnetzen 21c, 21b und 21a gesendet wird, werden die Zeitgeber 23c, 23b und 23a rückgesetzt. Danach werden die Schritte ST21 und ST22 von 15 auf die gleiche Weise wie in 5 der ersten Ausführungsform ausgeführt.
  • Das Schema von 17 zeigt ein Verfahren, das dann durchgeführt wird, wenn die Übertragungszeitdauer des digitalen Inhalts eine zulässige Datenübertragungszeitdauer überschreitet.
  • Wenn von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a in Schritt ST19 von 15 die Übertragungsbeginnmeldung zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet wird, wird mit der Zeitmeßoperation der Zeitgeber 23c, 23b und 23a, die in den Fernnetzen 21c, 21b und 21a angeordnet sind, begonnen. Danach werden die Daten des gewünschten digitalen Inhalts in Schritt ST19 zum Verbraucher 1a übertragen, und die Daten des gewünschten digitalen Inhalts, die noch nicht empfangen wurden, werden in Abhängigkeit von einer Wiederholungsanforderung durch den Verbraucher 1a zu diesem übertragen. In Fällen, in denen die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts, die in Abhängigkeit von der Wiederholungsanforderung durch den Verbraucher 1a ausgeführt wird, wiederholt wird, überschreitet die Übertragungszeitdauer, die von den Zeitgebern 23c, 23b und 23a angezeigt wird, eine zulässige Datenübertragungszeitdauer, die in den Zeitgebern 23c, 23b und 23a vorher eingestellt wurde, so daß die Fernnetze 21c, 21b und 21a eine Zeitüberschreitung bei der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts feststellen.
  • Danach wird in einem Schritt ST31 eine Zeitüberschreitungsmeldung von den Fernnetzen 21c, 21b und 21a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, und die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zwangsbeendet, und der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a sendet eine Übertragungs-Mißerfolgsmeldung an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a.
  • Wenn daher bei der zweiten Ausführungsform in Fällen, in denen die Übertragungszeitdauer des gewünschten digitalen Inhalts, der von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a downgeloaded werden soll, die in den Zeitgebern 23c, 23b und 23a im voraus eingestellte zulässige Datenübertragungszeitdauer überschritten wird, wird die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zwangsbeendet. Somit kann die Bandbreite der Fernnetze 21c, 21b und 21a wirkungsvoll genutzt werden.
  • Bei der zweiten Ausführungsform kann ferner in Fällen, in denen der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt durch die Fernnetze 21c, 21b und 21a erwirbt, der Verbraucher 1a das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts mit einer Übertragungsbedingung hoher Güte spezifizieren. In diesem Fall zieht die Kreditgesellschaft 4 ebenfalls in einer Gesamtsumme die Zahlung des Verbrauchers 1a, die der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber entspricht, und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte ein, die Kreditgesellschaft 4 zahlt die Gebühren an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a zahlt die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c. Es ist somit nicht erforderlich, daß der Verbraucher 1a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte direkt an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c bezahlt, so daß die Bezahlung durch den Verbraucher 1a auf die gleiche Weise wie bei der ersten Ausführungsform effizient durchgeführt werden kann.
  • Da ferner bei der zweiten Ausführungsform der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a den gewünschten digitalen Inhalt zum Verbraucher 11a übermittelt, nachdem die Authentifizierung des Verbrauchers 1a abgeschlossen ist, kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber vom Verbraucher 1a zuverlässig einziehen, und zwar auf die gleiche Weise wie bei der ersten Ausführungsform.
  • Da bei der zweiten Ausführungsform außerdem der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a einen Mißerfolg der Übermittlung des gewünschten digitalen Inhalts bestätigen kann, ist es ebenso wie bei der ersten Ausführungsform nicht erforderlich, daß der Verbraucher 1a den Mißerfolg der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts beweist.
  • Da bei der zweiten Ausführungsform außerdem die Daten des digitalen Inhalts im Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a verschlüsselt und durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c downgeloaded werden, kann ebenso wie bei der ersten Ausführungsform die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß ein vom Verbraucher 1a verschiedener Anwender unberechtigterweise und illegal den digitalen Inhalt erhalten kann.
  • AUSFÜHRUNGSFORM 3
  • Das Schema von 18 zeigt die Konfiguration des Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 18 bezeichnet ein Bezugszeichen 5 eine Bank zur Durchführung der Authentifizierung der Verbraucher 1a, 1b und 1c und zur Durchführung der Abrechnung in bezug auf die Bereitstellung von zu jedem Verbraucher heruntergeladenem digitalem Inhalt. Die Verbraucher 1a, 1b und 1c haben jeweils ein Konto bei der Bank 5. Die übrige Ausbildung in 18 ist gleich derjenigen von 1 der ersten Ausführungsform.
  • Nachstehend wird ein Betrieb des Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt gemäß der dritten Ausführungsform beschrieben.
  • Das Ablaufdiagramm von 19 zeigt ein Verfahren, das in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der dritten Ausführungsform ausgeführt wird. Das Schema von 20 zeigt die Datenübertragung und den Datenempfang, die zwischen der Bank 5, dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, der Gruppe von Fernnetzen 21a, 21b und 21c sowie dem Endgerät des Verbrauchers 1a entsprechend dem in 19 gezeigten Verfahren erfolgreich durchgeführt werden.
  • In einem Schritt ST40 in 19 überweist der Verbraucher 1a Geld auf sein Konto bei der Bank 5.
  • Nachdem der Verbraucher 1a das Geld an die Bank 5 überwiesen hat, werden die Schritte ST41 bis ST44 von 19 auf die gleiche Weise wie die in 5 der ersten Ausführungsform gezeigten Schritte ST11 bis ST14 ausgeführt.
  • In einem Schritt ST45 spezifiziert danach der Verbraucher persönliche Informationen wie etwa eine Mitgliedsnummer und Zahlungsinformationen wie etwa einen Zahlungsmodus, während gleichzeitig das Authentifizierungsbild von 10 verwendet wird, das als die Authentifizierungsanforderung gesendet wurde, um sich in den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a einzuloggen, die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a bezeichnet wurden, werden an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, und eine Authentifizierungsanforderung für die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Bank 5 gesendet, um bei dieser anzufragen, ob die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a angegeben wurden, richtig sind.
  • In einem Schritt ST46 wird in der Bank 5 beurteilt, ob die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a angegeben wurden, richtig sind. Wenn die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation des Verbrauchers 1a richtig sind, wird von der Bank 5 eine Authentifizierungsabschluß-Meldung an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gesendet.
  • Danach werden die Schritte ST47 bis ST50 von 19 auf die gleiche Weise wie die in 5 der ersten Ausführungsform gezeigten Schritte ST17 bis ST20 ausgeführt.
  • Wenn der gewünschte digitale Inhalt in Schritt ST50 erfolgreich downgeloaded wird, wird von dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 31 eine Empfangsabschlußmeldung gesendet, und eine Übertragungsabschlußmeldung wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Ressourcenreservierungs-Server 22a, 22b und 22c der Fernnetze 21a, 21b und 21c gesendet.
  • In Schritt ST51 wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Abrechnungsanforderung für die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts zum Verbraucher 1a an die Bank 5 gesendet, die Bank führt eine Abrechnung für die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts durch, die Bank 5 sendet eine Abrechnungsabschlußmeldung an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, und die Abrechnung sabschlußmeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet. Danach zieht die Bank 5 eine gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selbst und eine Gebühr für die Übertragung hoher Güte entsprechend der gewünschten Digitalinhalt-Übertragungsbedingung vom Konto des Verbrauchers 11a ein, und die Bank 5 sendet die vom Konto des Verbrauchers 1a eingezogenen Gebühren an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a.
  • In einem Schritt ST52 bezahlt der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c. Diese Gebühr für die Übertragung hoher Güte ist von einer Leitungszugangsgebühr für die Nutzung der Teilnehmerleitungen der Fernnetze 21a, 21b und 21c verschieden, und die Leitungszugangsgebühr für die Nutzung der Teilnehmerleitungen wird vom Verbraucher 1a an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c bezahlt.
  • Das Schema von 21 zeigt ein Verfahren, das in Fällen durchgeführt wird, in denen ein Mißerfolg beim Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts auftritt.
  • Wenn eine Leerkapazität der Mediaspeichereinheit 111 des Endgeräts 11a zu gering ist, um den gewünschten digitalen Inhalt zu speichern, kann das Endgerät 11a des Verbrauches 1a, wenn die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a in Schritt ST49 übertragen werden, die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts nicht empfangen. In diesem Fall wird von dem Endgerät 11a des Verbrauches 1a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Empfang-nicht-möglich-Meldung gesendet, eine Übertragungsabschlußmeldung wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Netze 21c, 21b und 21a gesendet, und eine Empfang-unvollständig-Meldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an das Endgerät 11a gesendet. Somit kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a bestätigen, daß der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt nicht empfangen hat.
  • Wenn also bei der dritten Ausführungsform der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt von dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c erworben hat, kann der Verbraucher 1a das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts mit einer Übertragungsbedingung hoher Güte spezifizieren. Auch in diesem Fall zieht die Bank 5 die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte in einer Summe ein, die Bank 5 bezahlt die Gebühren an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a zahlt die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c der Fernnetze 21a, 21b und 21c. Es ist also nicht erforderlich, daß der Verbraucher 1a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c direkt bezahlt, so daß die Zahlung durch den Verbraucher 1a effizient durchgeführt werden kann.
  • Da ferner bei der dritten Ausführungsform der Verbraucher 1a vorher Geld auf sein Konto überweist und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a den gewünschten digitalen Inhalt an den Verbraucher 1a übermittelt, nachdem die Bank 5 den Verbraucher 1a erfolgreich authentifiziert hat, kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für den gewünschten Digitalinhalt selber zuverlässig vom Verbraucher 1a einziehen.
  • Da ferner bei der dritten Ausführungsform der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a den Mißerfolg der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts bestätigen kann, ist es ebenso wie bei der ersten Ausführungsform nicht notwendig, daß der Verbraucher 1a den Mißerfolg der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts beweist.
  • Da bei der dritten Ausführungsform außerdem die Daten des digitalen Inhalts im Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a verschlüsselt und durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c downgeloaded werden, kann ebenso wie bei der ersten Ausführungsform die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß ein vom Verbraucher 1a verschiedener Anwender unberechtigterweise und illegal den digitalen Inhalt erhalten kann.
  • Wenn ferner bei der dritten Ausführungsform dann, wenn die Zeitgeber 23a, 23b und 23c in den Fernnetzen 21a, 21b und 21c angeordnet sind und wenn die Übertragungsdauer des gewünschten digitalen Inhalts, der vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11 des Verbrauchers 1a downzuloaden ist, die in den Zeitgebern 23c, 23b und 23a eingestellte Datenübertragungszeit überschreitet, wird die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zwangsbeendet. Daher kann die Bandbreite der Fernnetze 21c, 21b und 21a auf die gleiche Weise wie bei der zweiten Ausführungsform effizient genutzt werden.
  • AUSFÜHRUNGSFORM 4
  • Die Konfiguration eines Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß einer vierten Ausführungsform ist gleich wie die in 18 gezeigte Konfiguration der dritten Ausführungsform.
  • Es folgt eine Beschreibung des Betriebs des Systems zum Downloaden von digitalem Inhalt gemäß der vierten Ausführungsform.
  • Das Ablaufdiagramm von 11 zeigt ein Verfahren, das in dem System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird. Das Schema von 23 zeigt die Datenübertragung und den Datenempfang, die zwischen der Bank 5, dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a, der Gruppe von Fernnetzen 21a, 21b und 21c und dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a entsprechend dem in 22 gezeigten Verfahren erfolgreich durchgeführt werden.
  • Die Schritte ST40 bis ST48 von 22 werden auf die gleiche Weise wie die in 19 der dritten Ausführungsform gezeigten Schritte ST40 bis ST48 ausgeführt.
  • Danach wird dann, wenn der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a die Bandbreitenreservierungs-Abschlußmeldung von den Fernnetzen 21a, 21b und 21c in Schritt ST48 empfängt, nachdem die Bandbreitenreservierung in den Ressourcenreservierungs-Servern 22a, 22b und 22c der Fernnetze 21a, 21b und 21c akzeptiert wurde, in einem Schritt ST61 eine Zahlungsanforderung von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Bank 5 gesendet, und die Bank 5 zieht die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte vom Konto des Verbrauchers 1a ein und zahlt die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a. Danach sendet die Bank 5 eine Überweisungsabschlußmeldung an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a sendet als Antwort auf die Überweisungsabschlußmeldung eine Zahlungsabschlußmeldung an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a.
  • In einem Schritt ST49 sendet der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Übertragungsstartmeldung, der eine Übertragungsnummer beigefügt ist, an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a, Daten des gewünschten digitalen Inhalts werden in der Ver schlüsselungsschaltung 315 des Servers 31a gemäß 4 verschlüsselt, und verschlüsselte Daten des gewünschten digitalen Inhalts werden zum Endgerät 11a des Verbrauches 1a durch die Fernnetze 21c, 21b und 21a downgeloaded. Die der Übertragungsstartmeldung beigefügte Übertragungsnummer dient dazu, die Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts zu managen für den Fall, daß die Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts erfolglos beendet wird.
  • In einem Schritt ST50 werden die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts in der Entschlüsselungsschaltung 115 für verschlüsselte Daten des Endgeräts 11a entschlüsselt, und der entschlüsselte gewünschte digitale Inhalt wird in der Mediaspeichereinheit 111 gespeichert. Danach wird in der CPU 112 geprüft, ob der gewünschte digitale Inhalt korrekt zum Endgerät 11a downgeloaded wurde. Wenn der gewünschte digitale Inhalt nicht korrekt downgeloaded wurde, erfolgt Rücksprung des Prozesses zu Schritt ST42, und die Schritte ST42 bis ST50 werden erneut ausgeführt.
  • In den Fällen, in denen der gewünschte digitale Inhalt in Schritt ST50 mit Erfolg downgeloaded wurde, wird vom Endgerät 11a des Verbrauchers 1a eine Übertragungsabschlußmeldung an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet, und eine Übertragungsabschlußmeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Ressourcenreservierungs-Server 22a, 22b und 22c der Fernnetze 21a, 21b und 21c gesendet.
  • In Schritt ST52 bezahlt der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c.
  • Das Schema von 24 zeigt einen Ablauf, der in Fällen ausgeführt wird, in denen ein Mißerfolg der Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts auftritt.
  • Wenn der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt in Schritt ST49 nicht empfängt, wird von dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Empfang-unmöglich-Meldung gesendet, eine Übertragungsendemeldung wird vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Ressourcenreservierungs-Server 22a, 22b und 22c der Netze 21a, 21b und 21c gesendet, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a zahlt die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Bank 5 zurück. Danach wird von der Bank 5 an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a eine Rückzahlung sabschlußmeldung gesendet, und Information über die unvollständige Übertragung und eine Rückzahlungsmeldung werden vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet.
  • Der Figurensatz 25 und 26 ist ein Schema eines anderen Prozesses, der in Fällen ausgeführt wird, in denen ein Mißerfolg bei der Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts eintritt.
  • Wenn in der CPU 112 des Endgeräts 11a in Schritt ST50 beurteilt wird, daß das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a die verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts nicht empfängt, erhält der Verbraucher 1a einen zweiten gewünschten Inhalt mit einer anderen vom Verbraucher 1a angegebenen Übertragungsbedingung, während gleichzeitig eine Gebühr für den zweiten gewünschten Inhalt selber und eine Gebühr für die Übertragung mit hoher Güte mit den Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt, die von der Bank 5 bereits bezahlt wurden, verrechnet werden.
  • Wenn dabei gemäß 25 eine Empfang-unmöglich-Meldung von dem Endgerät 11a des Verbrauchers 1a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a gesendet wird, wird eine Übertragungsendemeldung von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a an die Ressourcenreservierungs-Server 22a, 22b und 22c der Netze 21a, 21b und 21c gesendet, und vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a werden an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a eine Übertragungs-Nichtabschlußmeldung und eine Meldung gesendet, die den Verbraucher 1a auffordert, eine Übertragungswiederholungs-Anforderung für einen anderen digitalen Inhalt an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a unter derselben Übertragungsnummer zu senden.
  • Wie 26 zeigt, wird danach vom Verbraucher 1a eine zweite Gattung spezifiziert, die von derjenigen mit dem gewünschten digitalen Inhalt, der den Übertragungs-Mißerfolg betrifft, verschieden ist, und wird in Schritt ST42 an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gesendet, ein zweiter gewünschter Inhalt der zweiten Gattung wird vom Verbraucher 1a spezifiziert und in Schritt ST43 an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gesendet, und in Schritt ST44 wird eine zweite Übertragungsbedingung für den zweiten gewünschten Inhalt vom Verbraucher 1a spezifiziert und an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gesendet. Wenn danach eine Authentifizierungsanforderung vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a im Endgerät 11a des Verbrauchers 1a empfangen wird, werden die persön lichen Informationen wie der Name des Mitglieds, die Zahlungsinformation wie etwa eine Zahlungsweise und die vorher bei der Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts verwendete Übertragungsnummer vom Endgerät 11a des Verbrauchers 1a an den Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a in Schritt ST45 gesendet. Da also die vorher bei der Datenübertragung des gewünschten digitalen Inhalts verwendete Übertragungsnummer zusammen mit der persönlichen Information und der Zahlungsinformation des Verbrauchers 1a von diesem an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a gesendet wird, erkennt der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, daß der Verbraucher 1a den zweiten gewünschten Inhalt mit der zweiten Übertragungsbedingung anstelle des Empfangs des gewünschten digitalen Inhalts erhalten möchte, während gleichzeitig eine Gebühr für den zweiten gewünschten Inhalt selber und eine Gebühr für die Übertragung mit hoher Güte entsprechend der zweiten gewünschten Übertragungsbedingung mit den von der Bank 5 bereits bezahlten Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt verrechnet werden soll.
  • Wenn danach in Schritt ST46 von der Bank 5 beurteilt wird, daß die persönlichen Informationen und die Zahlungsinformation, die vom Verbraucher 1a angegeben wurden, korrekt sind, wird von dem Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a in Schritt ST47 an die Ressourcenreservierungs-Server 22a, 22b und 22a der Fernnetze 21c, 21b und 21a eine Bandbreitenreservierungs-Anforderung gesendet. In Fällen, in denen eine von den Ressourcenreservierungs-Servern 22c, 22b und 22a gesendete Bandbreitenreservierungs-Abschlußmeldung im Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a in Schritt ST48 empfangen wird, entfällt die Ausführung des Schritts ST61 für den zweiten gewünschten Inhalt, weil der Verbraucher 1a eine Gebühr für den zweiten gewünschten Inhalt selber und eine Gebühr für die Übertragung mit hoher Güte unter der zweiten gewünschten Übertragungsbedingung mit den bereits in Schritt ST61 von der Bank 5 bezahlten Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt verrechnet, und der Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a sendet eine Übertragungsstartmeldung, der eine neue Übertragungsnummer beigefügt ist, an das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a. Danach wird der Prozeß auf die gleiche Weise wie in 23 ausgeführt.
  • Selbst wenn also, wie die 25 und 26 zeigen, das Endgerät 11a des Verbrauchers 1a den gewünschten digitalen Inhalt in Schritt ST49 nicht empfängt, wird der von dem gewünschten digitalen Inhalt verschiedene zweite gewünschte Inhalt von dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a als Antwort auf die Anforderung durch den Verbraucher 1a zum Ver braucher 1a heruntergeladen. Da in diesem Fall die dem gewünschten digitalen Inhalt entsprechende Übertragungsnummer und die dem zweiten gewünschten Inhalt entsprechende neue Übertragungsnummer vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zum Endgerät 11a des Verbrauchers 1a gesendet werden, kann der Verbraucher 1a bestätigen, daß die Gebühren für den zweiten gewünschten Inhalt, die durch die neue Übertragungsnummer bezeichnet sind, von den Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt, die durch die Übertragungsnummer bezeichnet sind, gedeckt sind.
  • In Fällen, in denen die Gebühren für den zweiten gewünschten Inhalt von den Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt verschieden sind, gleicht die Bank 5 die Differenz über das Konto mit dem Digitalinhalt-Einzelhändler 3a aus.
  • Da also bei der vierten Ausführungsform der Verbraucher 1a Geld auf sein Konto bei der Bank 5 überweist und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a den gewünschten digitalen Inhalt zum Verbraucher 1a überträgt, nachdem die Authentifizierung des Verbrauchers 1a von der Bank 5 durchgeführt wurde und die Zahlung der Gebühren für den gewünschten digitalen Inhalt von der Bank 5 an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a erfolgt ist, kann der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber zuverlässiger vom Verbraucher 1a einziehen.
  • Auch wenn ferner der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt vom Digitalinhalt-Einzelhändler 3a nicht empfangen kann, kann die Bezahlung der Gebühren für den vom Verbraucher 1a empfangenen zweiten gewünschten digitalen Inhalt vereinfacht werden, weil der Verbraucher 1a den zweiten gewünschten digitalen Inhalt vom Digitalinhalt-Einzelhändler 3a empfangen kann und dabei die Gebühr für den zweiten gewünschten Inhalt selber und eine Gebühr für die Übertragung mit hoher Güte für den zweiten gewünschten Inhalt mit den Gebühren verrechnet werden können, die von der Bank 5 bereits an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a für den gewünschten digitalen Inhalt bezahlt wurden.
  • Bei der vierten Ausführungsform kann der Verbraucher 1a ferner in Fällen, in denen der Verbraucher 1a den gewünschten digitalen Inhalt vom Digitalinhalt-Einzelhändler 3a durch die Fernnetze 21aq, 21b und 21c erwirbt, das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts unter der Bedingung einer hohen Übertragungsgüte spezifizieren. Auch in diesem Fall zieht die Bank in einer Summe die Zahlung des Verbrauchers 1a entsprechend der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt selber und der Gebühr für die Übertragung hoher Güte ein, die Bank 5 bezahlt die Gebühren an den Digitalinhalt-Einzelhändler 3a, und der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a bezahlt die Gebühr für die Übertragung hoher Güte an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c. Es ist somit nicht notwendig, daß der Verbraucher 1a die Gebühr für die Übertragung hoher Güte direkt an die Netzbetreiber 2a, 2b und 2c bezahlt, so daß die Bezahlung durch den Verbraucher 1a auf die gleiche Weise wie bei der vierten Ausführungsform effizient abgewickelt werden kann.
  • Da ferner bei der vierten Ausführungsform der Digitalinhalt-Einzelhändler 3a einen Mißerfolg der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts bestätigen kann, braucht der Verbraucher 1a den Mißerfolg der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts ebenso wie bei der ersten Ausführungsform nicht zu beweisen.
  • Da außerdem bei der vierten Ausführungsform die Daten des digitalen Inhalts im Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a verschlüsselt und durch die Fernnetze 21a, 21b und 21c downgeloaded werden, kann ebenso wie bei der ersten Ausführungsform die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß ein vom Verbraucher 1a verschiedener Anwender unberechtigterweise und illegal den digitalen Inhalt erhalten kann.
  • Wenn ferner bei der vierten Ausführungsform dann, wenn die Zeitgeber 23a, 23b und 23c in den Fernnetzen 21a, 21b und 21c angeordnet sind und wenn die Übertragungsdauer des gewünschten digitalen Inhalts, der vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zu dem Endgerät 11 des Verbrauchers 1a downzuloaden ist, die in den Zeitgebern 23c, 23b und 23a eingestellte Datenübertragungszeit überschreitet, wird die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts vom Server 31a des Digitalinhalt-Einzelhändlers 3a zwangsbeendet. Daher kann die Bandbreite der Fernnetze 21c, 21b und 21a auf die gleiche Weise wie bei der zweiten Ausführungsform effizient genutzt werden.

Claims (28)

  1. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes, in dem digitaler Inhalt downgeloaded wird, wobei das System folgendes aufweist: einen Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c), der dazu angepasst ist, sowohl Information, die einen von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gewählten gewünschten digitalen Inhalt bezeichnet, als auch eine von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gewählte gewünschte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt an eine Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b), die den gewünschten digitalen Inhalt besitzt, durch ein Netz (21a, 21b, 21c) zu senden; wobei die Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, das Netz (21â, 21b, 21c), das von einem Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) gemanagt wird, in Übereinstimmung mit der von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gesendeten gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt zu reservieren; wobei die Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, den durch die Information bezeichneten gewünschten digitalen Inhalt mit der von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt zu dem Verbraucher (1a, 1b, 1c) durch das Netz (21a, 21b, 21c), das von der Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b) reserviert wurde, downzuloaden; dadurch gekennzeichnet, daß die Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, von einem Verbrauchercomputer-Konto eine Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt einzuziehen, in der eine Übertragungsgebühr enthalten ist, die der gewünschten Übertragungsbedingung für den digitalen Inhalt entspricht; und daß die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, die Übertragungsgebühr mittels einer elektronischen Überweisung an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) zu senden.
  2. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gewählte gewünschte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt eine Übertragungszeitbedingung wie etwa eine dringende Übertragungsbedingung, eine ein Datum und eine Zeit bezeichnende Übertragungsbedingung oder eine ein Datum bezeichnende Übertragungsbedingung ist.
  3. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei das Netz (21a, 21b, 21c) aus einer Vielzahl von Netzen besteht, die von einer Vielzahl von Netzbetreibern (2a, 2b, 2c) gemanagt werden, und die vom Verbraucher (1a, 1b, 1c) gewählte gewünschte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt einer Übermittlungsgüte jedes der Netze (21a, 21b, 21c) entspricht.
  4. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 3, wobei die Übermittlungsgüte jedes Netzes (21a, 21b, 21c) bestimmt ist durch eine Datenübertragungsrate und/oder eine Verzögerungszeit und/oder eine Verzögerungsänderung und/oder einer Burstgröße und/oder einem Zellenintervall und/oder eine Zellenverwurfrate.
  5. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 3, wobei eine Bandbreite des Netzes (21a, 21b, 21c) mit einer zeitlichen Bedingung in der Netzreservierung in Abhängigkeit von der gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt reserviert wird.
  6. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die von dem Verbraucher (1a, 1b, 1c) gewählte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt eine Übertragungsbedingung vom Typ mit Bandbreitengarantie, bei der eine Übertragungsdauer garantiert ist, oder eine Übertragungsbedingung vom Typ ohne Bandbreitengarantie ist, bei der eine Übertragungsdauer nicht garantiert ist, und wobei die Übertragungsgebühr mit einer Verkürzung der Übertragungsdauer höher wird.
  7. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, den gewünschten digitalen Inhalt downzuloaden, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, das Netz (21a, 21b, 21c) dahingehend zu durchsuchen, ob der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) eine Kapazität wie etwa eine Speicherkapazität zum Empfang des gewünschten digitalen Inhalts hat, bevor der gewünschte digitale Inhalt mit der gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt zu dem Verbraucher (1a, 1b, 1c) downgeloaded wird.
  8. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, den gewünschten digitalen Inhalt downzuloaden, wobei: der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) über eine Teilnehmerleitung angeschlossen ist, die aus einer Telefonleitung, einem Lichtleiterkabel, einem Koaxialkabel oder einer Funkübertragungsleitung besteht.
  9. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, den gewünschten digitalen Inhalt downzuloaden, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, an den Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) eine Übertragungsbeginnmeldung zu senden, bevor der gewünschte digitale Inhalt downgeloaded wird; der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, eine Übertragungsdauer bei der Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts zu managen, bis die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) eine Übertragung-vollständig-Meldung an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) sendet; der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, eine Zeitablaufmeldung an die Di gitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) in Fällen zu senden, in denen die Übertragungsdauer einen vorgegebenen Wert überschreitet; und die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, die Beendigung des Downloadens des gewünschten digitalen Inhalts in Fällen zu erzwingen, in denen die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) die Zeitablaufmeldung von dem Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) empfängt.
  10. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Verschlüsseln des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Downloaden von verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist; und der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zum Entschlüsseln der verschlüsselten Daten des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist, um den gewünschten digitalen Inhalt zu erhalten.
  11. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c), zum Senden sowohl der Information als auch der gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt angepasst ist, wobei: der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zum Senden von persönlicher Information und Zahlungsinformation des Verbrauchers (1a, 1b, 1c) an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (31, 3b) angepasst ist; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, bei einer Kreditdatenbank (4) anzufragen, ob die von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) ge sendete persönliche Information und die Zahlungsinformation richtig sind; die Kreditdatenbank (4) zur Durchführung der Berechtigungsprüfung des Verbrauchercomputers (1a, 1b, 1c) in Abhängigkeit von der persönlichen Information und der Zahlungsinformation angepasst ist; und die Kreditdatenbank (4) dazu angepasst ist, in Fällen, in denen die persönliche Information und die Zahlungsinformation richtig sind, eine Berechtigungsmeldung an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zu senden.
  12. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b), zum Einziehen einer Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt angepasst ist, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Senden einer der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt entsprechenden Abrechnungsmitteilung an eine Kreditdatenbank (4) angepasst ist; die Kreditdatenbank (4) dazu angepasst ist, in Abhängigkeit von der Abrechnungsmitteilung eine Rechnung, die der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt entspricht, an den Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zu senden; der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) dazu angepasst ist, in Abhängigkeit von der Rechnung das Bezahlen der Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt an die Kreditdatenbank zu bezahlen (4); und die Kreditdatenbank (4) zur Bezahlung der von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) bezahlten Gebühr an die Digitalinhalt-Einzelhändlereinrichtung (3a, 3b) angepasst ist.
  13. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b), zum Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist, wobei: der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) dazu angepasst ist, in Fällen, in denen der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) den gewünschten digitalen Inhalt nicht empfängt, eine Empfang-unmöglich-Meldung an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zu senden; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Senden einer Übertragungsbeendigungs-Meldung an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) angepasst ist; und die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Senden einer Übertragung-nicht-vollständig-Meldung an den Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) angepasst ist.
  14. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei der gewünschte digitale Inhalt eine Musikdatei, eine Videodatei oder ein Gamesoftware-Titel ist.
  15. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 1, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Downloaden des durch die Information zum Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) bezeichneten gewünschten digitalen Inhalts durch das Netz (21a, 21b, 21c) angepasst ist, dies entsprechend der durch den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) mitgeteilten Netzreservierung ausführt; wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Einziehen einer Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt, in der eine der Übertragungsbedingung für den gewünschten digitalen Inhalt entsprechende Übertragungsgebühr enthalten ist, von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) angepasst ist, nachdem das Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts zu dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) abgeschlossen ist.
  16. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 15, wobei die den gewünschten digitalen Inhalt und die gewünschte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt bezeichnenden Informationen von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zu der Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) durch das Netz (21a, 21b, 21c) oder eine Telefonleitung gesendet werden.
  17. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 15, wobei der gewünschte digitale Inhalt eine Musikdatei, eine Videodatei oder ein Gamesoftware-Titel ist.
  18. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach den Ansprüchen 1 bis 17, das ferner folgendes aufweist: einen Netzbetreiber (2a, 2b, 2c), der dazu angepasst ist, ein Netz (21a, 21b, 21c) zu managen und eine Reservierung des Netzes (21a, 21b, 21c) in Abhängigkeit von einer Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt anzunehmen, die von einer Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) gesendet wird; wobei der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) über die Netzreservierung zu informieren; wobei der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, einen bestimmten digitalen Inhalt, der von der Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zu einem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) übertragen wird, über das reservierte Netz (21a, 21b, 21c) in Abhängigkeit von der Netzreservierung downzuloaden; und der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, von der Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) eine Übertragungsgebühr zu empfangen, die der Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt entspricht.
  19. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 18, wobei die Übertragungsgebühr eine Gebühr ist, die einer Übermittlungsgüte eines Downloaddienstes des speziellen digitalen Inhalts entspricht, und wobei der Verbraucher (1a, 1b, 1c) eine Netzzugangsgebühr, die von der Übertragungsgebühr verschieden ist, direkt an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) bezahlt.
  20. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 18, wobei der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c), zum Downloaden des speziellen digitalen Inhalts angepasst ist, wobei: der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) dazu angepasst ist, eine Übertragungszeitdauer für digitalen Inhalt ab einer Übertragungsstartnachricht, die von der Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) gesendet wird, bis zu einer Übertragungsabschlussnachricht zu managen, die von der Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) gesendet wird; und der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) zum Senden einer Zeitablaufnachricht an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) in Fällen angepasst ist, in denen die Übertragungszeitdauer für digitalen Inhalt einen vorgegebenen Wert überschreitet, um die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zu veranlassen, das Downloaden des speziellen digitalen Inhalts zwangszubeenden.
  21. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 18, wobei der spezielle digitale Inhalt eine Musikdatei, eine Videodatei oder ein Gamesoftware-Titel ist.
  22. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach den Ansprüchen 15 bis 21, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) außerdem dazu angepasst ist, persönliche Informationen und Zahlungsinformationen eines Verbrauchers (1a, 1b, 1c) von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zu empfangen; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, eine Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt von einer Bank (5) in Übereinstimmung mit einer Berechtigungsprüfung des Verbrauchercomputers (1a, 1b, 1c) einzuziehen, die von der Datenbank der Bank (5) entsprechend der persönlichen Information und der Zahlungsinformation des Verbrauchercomputers (1a, 1b, 1c) durchgeführt wird.
  23. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 22, wobei die Informationen, die den gewünschten digitalen Inhalt, die gewünschte Übertragungsbedingung für den digitalen Inhalt und die persönliche Information und die Zahlungsinformation des Verbrauchercomputers (1a, 1b, 1c) bezeichnen, von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) durch das Netz (21a, 21b, 21c) oder eine Telefonleitung an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) gesendet werden.
  24. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 22, wobei der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) dazu angepasst ist, Geld auf sein Konto bei der Bank (5) einzuzahlen, bevor die Informationen, die den gewünschten digitalen Inhalt, die gewünschte Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt und die persönliche Information und die Zahlungsinformation des Verbrauchers (1a, 1b, 1c) bezeichnen, von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) an die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) gesendet werden, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Einziehen einer Gebühr angepasst ist, wobei: die Bank (5), dazu angepasst ist, die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt einschließlich der Übertragungsgebühr, die der gewünschten Übertragungsbedingung für den digitalen Inhalt entspricht, vom Konto des Verbrauchers (1a, 1b, 1c) auszubezahlen.
  25. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 22, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, eine Gebühr einzuziehen, bevor die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) das Downloaden des durch die Information bezeichneten digitalen Inhalts zu dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) ausführt.
  26. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 25, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, in bestimmten Fällen eine Empfang-nicht-möglich-Meldung von dem Verbraucher (1a, 1b, 1c) zu empfangen, wenn der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) den gewünschten digitalen Inhalt nicht empfängt; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, als Antwort auf die Empfang-nicht-möglich-Meldung eine Übertragungsbeendigungsmeldung an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) zu senden, um zu veranlassen, daß der Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts beendet; und die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, als Reaktion auf die Empfang-nicht-möglich-Meldung die Gebühr für den gewünschten digitalen Inhalt einschließlich der Übertragungsgebühr, die der gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt entspricht, an die Datenbank der Bank (5) zurückzuzahlen.
  27. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 25, wobei die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) zum Downloaden des gewünschten digitalen Inhalts angepasst ist, wobei: die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, eine Empfang-nicht-möglich-Meldung vom Verbraucher (1a, 1b, 1c) in Fällen zu empfangen, in denen der Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) den gewünschten digitalen Inhalt nicht empfangen kann; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, als Reaktion auf die Empfang-nicht-möglich-Meldung an den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) eine Übertragungsbeendigungsmeldung zu senden, um den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) zu veranlassen, die Übertragung des gewünschten digitalen Inhalts zu beenden; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) zweite Informationen zu empfangen, die einen zweiten gewünschten digitalen Inhalt und eine zweite Übertragungsbedingung für einen zweiten gewünschten digitalen Inhalt bezeichnen; die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, das von dem Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) gemanagte Netz (21a, 21b, 21c) in Übereinstimmung mit der von dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) gesendeten zweiten gewünschten Übertragungsbedingung für digitalen Inhalt zu reservieren; und die Digitalinhalt-Einzelhandelseinrichtung (3a, 3b) dazu angepasst ist, den durch die zweite Information bezeichneten gewünschten zweiten digitalen Inhalt zu dem Verbrauchercomputer (1a, 1b, 1c) durch das Netz (21a, 21b, 21c) in Übereinstimmung mit der durch den Netzbetreiber (2a, 2b, 2c) mitgeteilten Netzreservierung downzuloaden.
  28. System zum Downloaden von digitalem Inhalt unter Verwendung eines Netzes nach Anspruch 22, wobei der gewünschte digitale Inhalt eine Musikdatei, eine Videodatei oder ein Gamesoftware-Titel ist.
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