-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Waschen einer Vorrichtung
zur Bildung von Halbleiterfilmen auf Siliziumbasis, z. B. einer
Vorrichtung zur Herstellung von Solarzellen.
-
Ein
Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements weist die
Schritte des Bildens einer p-Halbleiterschicht, einer i-Halbleiterschicht
und einer n-Halbleiterschicht in einer Filmbildungsvorrichtung auf.
-
Bei
der Herstellung einer Solarbatteriezelle, die ein Halbleiterbauelement
ist, werden eine p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht und n-Halbleiterschicht
nacheinander auf der Oberfläche
z. B. eines Glassubstrats übereinander
gebildet. Diese p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht und n-Halbleiterschicht
werden so gebildet, daß sie
sich in der Dicke voneinander unterscheiden. Allgemein wird die p-Halbleiterschicht
dünn gebildet,
um die effektive Lichtmenge zu erhöhen. Ferner wird die i-Halbleiterschicht
dick gebildet, um den Umwandlungswirkungsgrad zu steigern. Zum Beispiel
wird vielfach die p-Halbleiterschicht in einer Dicke von etwa 70 Å gebildet,
die i-Halbleiterschicht wird in einer Dicke von etwa 3000 Å gebildet,
und die n-Halbleiterschicht wird in einer Dicke von etwa 150 Å gebildet.
-
Die
p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht und n-Halbleiterschicht
werden jeweils durch ein CVD-Verfahren gebildet. Die Filmbildung
durch das CVD-Verfahren erfolgt in einer Filmbildungskammer. Hierbei
in der Technik bekannt, eine p-Halbleiterschicht,
i-Halbleiterschicht und n-Halbleiter schicht in einer einzelnen Filmbildungskammer
nacheinander zu bilden. Bei diesem Verfahren wird aber die Prozeßzeit lang,
was zu geringer Produktivität
führt.
-
Um
diese Schwierigkeit zu überwinden,
werden exklusive Filmbildungskammern zur aufeinanderfolgenden Bildung
der p-Halbleiterschicht,
i-Halbleiterschicht und n-Halbleiterschicht verwendet. Zu beachten
ist in diesem Zusammenhang, daß die
erforderliche Zeit zur Bildung der i-Halbleiterschicht, die die
größte Dicke
hat, erheblich länger
als die erforderliche Zeit zur Bildung der p- oder n-Halbleiterschicht
ist. Zwangsläufig
kommt es bei den Filmbildungskammern zur Bildung der p- und n-Halbleiterschichten
zu Zeitverlust, was geringe Produktivität nach sich zieht.
-
Andererseits
werden die p-, i- und n-Halbleiterschicht allgemein bei unterschiedlichen
Temperaturen gebildet. Zum Beispiel wird die p-Halbleiterschicht,
die als Fensterschicht auf der Lichteinfallsseite wirkt, bei einer
niedrigeren Temperatur als die zur Bildung der i-Halbleiterschicht
gebildet, um den Bandabstand zu verbreitern und Beschädigung der Elektrode
zu unterdrücken,
die unter der p-Halbleiterschicht angeordnet ist. Ferner wird die
i-Halbleiterschicht aus Sicht der Photostabilität bei einer höheren Temperatur
als die zur Bildung der p-Halbleiterschicht gebildet.
-
Die
EP-A-0932207 offenbart
eine Vorrichtung zur Herstellung eines photovoltaischen Bauelements
und ein Verfahren zum Waschen der Vorrichtung.
-
Bei
Bildung der p-, i- und n-Halbleiterschicht in exklusiven Filmbildungskammern,
die in Reihe angeordnet sind, wird jede Filmbildungskammer auf eine
zur Bildung der gewünschten
Halbleiterschicht geeignete Temperatur eingestellt. Zum Beispiel
wird die Filmbildungskammer zur Bildung der p-Halbleiterschicht
auf etwa 160 °C
eingestellt. Außerdem
werden die Kammern zur Bildung der i- und n-Halbleiterschicht jeweils
auf etwa 200 °C
eingestellt.
-
Zur
Produktivitätsverbesserung
beim Bilden von Halbleiterschichten auf einem Substrat auf diese Weise
muß eine
Temperatursteuerung durchgeführt werden,
damit die Temperatur des in jede der Filmbildungskammern transportierten
Substrat in kurzer Zeit auf eine Filmbildungstemperatur in der Kammer eingestellt
werden kann. Wurde z. B. eine p-Halbleiterschicht auf einem Substrat
gebildet, dessen Temperatur auf 160 °C gesteuert wurde, ist es notwendig, die
Substrattemperatur zur Bildung einer i-Halbleiterschicht auf der
p-Halbleiterschicht im nächsten Schritt
auf etwa 200 °C
anzuheben.
-
Aber
auch wenn das Substrat in die auf eine vorbestimmte Temperatur gesteuerte
Filmbildungskammer transportiert wird, braucht das Substrat Zeit, um
von 160 °C
auf eine gewünschte
Temperatur von 200 °C
erwärmt
zu werden, wodurch die Prozeßzeit zur
Bildung einer Halbleiterschicht auf dem Substrat lang wird. Auch
wenn dagegen die Substrattemperatur in einer kurzen Prozeßzeit eingestellt
wird, ist es schwierig, die Substrattemperatur in der kurzen Zeit auf
eine vorbestimmte Temperatur einzustellen. Sind zudem die Filmbildungskammern
auf unterschiedliche Temperaturen in Übereinstimmung mit den Temperaturen
der in diesen Kammern gebildeten Halbleiterschichten eingestellt,
ist die thermische Beanspruchung erhöht, die das in die Filmbildungskammer
mit unterschiedlicher Temperatur transportierte Substrat erfährt. Daraus
folgt, daß das
Substrat und die auf dem Substrat gebildete Halbleiterschicht möglicherweise
beeinträchtigt
werden.
-
Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren
zum Waschen einer Vorrichtung zur Bildung von Halbleiterfilmen bereitzustellen.
-
Als
Aufgabe liegt der Erfindung zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements bereitzustellen, das das aufeinanderfolgende Bilden
einer p-Halbleiterschicht, einer i-Halbleiterschicht und einer n-Halbleiterschicht
auf einer Substratoberfläche
in exklusiven Filmbildungskammern ermöglicht, während Zeitverlust im Betrieb
jeder der Filmbildungskammern vermieden wird.
-
Eine
weitere Aufgabe ist, eine Vorrichtung zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
bereitzustellen, die das aufeinanderfolgende Bilden einer p-Halbleiterschicht,
einer i-Halbleiterschicht und einer n-Halbleiterschicht auf einer
Substratoberfläche in
exklusiven Filmbildungskammern ermöglicht, während Zeitverlust im Betrieb
jeder der Filmbildungskammern vermieden wird.
-
Eine
weitere Aufgabe ist, ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
bereitzustellen, das das aufeinanderfolgende Bilden einer p-Halbleiterschicht,
einer i-Halbleiterschicht und einer n-Halbleiterschicht auf einer
Substratoberfläche in
kurzer Zeit in exklusiven Filmbildungskammern ermöglicht,
während
eine thermische Beanspruchung des Substrats und der auf der Substratoberfläche gebildeten
Halbleiterschichten unterdrückt
wird.
-
Als
weitere Aufgabe liegt der Erfindung zugrunde, eine Vorrichtung zur
Herstellung eines Halbleiterbauelements bereitzustellen, die das
aufeinanderfolgende Bilden einer p-Halbleiterschicht, einer i-Halbleiterschicht
und einer n-Halbleiterschicht
auf einer Substratoberfläche
in kurzer Zeit in exklusiven Filmbildungskammern ermöglicht,
während
eine thermische Beanspruchung des Substrats und der auf der Substratoberfläche gebildeten
Halbleiterschichten unterdrückt
wird.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen der Ansprüche gelöst.
-
Gemäß einem
ersten exemplarischen Aspekt wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements bereitgestellt, bei dem ein Substrat nacheinander
in eine erste Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
von einem ersten Leitfähigkeitstyp,
mehrere zweite Filmbildungskammern zur Bildung einer i-Halbleiterschicht
und eine dritte Film bildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
von einem zweiten Leitfähigkeitstyp
transportiert wird, wobei die erste, die zweiten und die dritte Filmbildungskammer
zur aufeinanderfolgenden Bildung einer Halbleiterschicht vom ersten
Leitfähigkeitstyp,
einer i-Halbleiterschicht und einer Halbleiterschicht vom zweiten
Leitfähigkeitstyp
in dieser ersten, diesen zweiten bzw. dieser dritten Filmbildungskammer
auf der Oberfläche
des Substrats in Reihe angeordnet sind, wobei das Verfahren den
Schritt des gleichzeitigen Transportierens der Substrate, die in
der ersten, den zweiten und der dritten Filmbildungskammer angeordnet
sind und jeweils eine darauf gebildete Halbleiterschicht haben,
in benachbarte Kammern auf der nachgelagerten Seite aufweist.
-
Gemäß einem
zweiten exemplarischen Aspekt wird eine Vorrichtung zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements bereitgestellt, die aufweist: einen
Filmbildungskammerkörper
mit einer ersten Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
von einem ersten Leitfähigkeitstyp,
einer zweiten Filmbildungskammer zur Bildung einer i-Halbleiterschicht
und einer dritten Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
von einem zweiten Leitfähigkeitstyp,
die in Reihe angeordnet sind; öffnungsfähige Einrichtungen
zum Öffnen/Schließen von
in Trennwänden
gebildeten Verbindungsöffnungen,
wobei jede Trennwand zum Trennen zweier benachbarter Filmbildungskammern dient;
eine Steuereinrichtung zum gleichzeitigen Antreiben aller öffnungsfähigen Einrichtungen,
um das Öffnen/Schließen der
in jeder der Trennwände
hergestellten Verbindungsöffnung
zu steuern; und eine Transporteinrichtung zum gleichzeitigen in
nachgelagerter Richtung erfolgenden Transportieren der Substrate
mit einer Halbleiterschicht vom ersten Leitfähigkeitstyp, einer i-Halbleiterschicht
und einer Halbleiterschicht vom zweiten Leitfähigkeitstyp, die darauf in
der ersten, zweiten bzw. dritten Filmbildungskammer gebildet werden.
-
Deutlicher
wird die Erfindung aus der nachfolgenden näheren Beschreibung anhand der
beigefügten
Zeichnungen.
-
1 ist
eine Vorderansicht des Gesamtaufbaus einer Vorrichtung zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements gemäß einem
ersten Beispiel;
-
2 ist
eine Seitenquerschnittansicht durch den Gesamtaufbau einer Vorrichtung
zur Herstellung eines Halbleiterbauelements gemäß dem ersten Beispiel;
-
3 ist
eine Querschnittansicht durch einen Halbleiterfilm, der durch die
Halbleiterherstellungsvorrichtung gemäß 1 gebildet
ist;
-
4 ist
ein Diagramm der zeitlichen Veränderungen
der Temperaturen des Substrats und des Halters gemäß dem ersten
Beispiel;
-
5 ist
eine Vorderansicht einer Abwandlung der Vorrichtung zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements gemäß dem ersten
Beispiel;
-
6,
die eine Vorrichtung zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
schematisch zeigt, dient zur Beschreibung eines zweiten Beispiels;
-
7 zeigt
exemplarisch eine Plasma-CVD-Vorrichtung;
-
8A und 8B,
die gemeinsam eine Plasma-CVD-Vorrichtung zeigen, dienen zur Beschreibung
einer Ausführungsform
der Erfindung; und
-
9A bis 9C zeigen
gemeinsam eine Waschanlage, die in der Ausführungsform der Erfindung verwendet
wird.
-
Das
erste und zweite Beispiel sind dadurch gekennzeichnet, daß eine erste
Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht von einem
ersten Leitfähigkeitstyp,
mehrere zweite Filmbildungskammern zur jeweiligen Bildung einer
i-Halbleiterschicht und
eine dritte Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
von einem zweiten Leitfähigkeitstyp in
Reihe angeordnet sind und daß die
Substrate mit den darauf in der ersten, den zweiten und der dritten Film bildungskammer
gebildeten Halbleiterschichten in die benachbarten Filmbildungskammern
auf der nachgelagerten Seite gleichzeitig transportiert werden.
-
Im
ersten und zweiten Beispiel sind mehrere zweite Filmbildungskammern
angeordnet, da es länger
dauert, eine i-Halbleiterschicht in der zweiten Filmbildungskammer
zu bilden. Aufgrund der Anordnung mehrerer zweiter Filmbildungskammern
können
die Substrate mit darauf in der ersten, den zweiten bzw. der dritten
Filmbildungskammer gebildeten Halbleiterschichten in die benachbarten
Filmbildungskammern auf der nachgelagerten Seite gleichzeitig transportiert
werden, um die Betriebswartezeit wegfallen zu lassen und so die
Produktivität
zu verbessern.
-
Im
ersten und zweiten Beispiel kann der Druck in der jeweiligen ersten
und dritten Filmbildungskammer zur Bildung der p- und n-Halbleiterschicht
niedriger als in der zweiten Filmbildungskammer zur Bildung der
i-Halbleiterschicht sein. Da der Druck in der zweiten Filmbildungskammer
zur Bildung der i-Halbleiterschicht höher eingestellt ist, werden
die zur Bildung der p- und n-Halbleiterschicht verwendeten Verunreinigungen
am Eintreten in die zweite Filmbildungskammer gehindert, wenn die Substrate
in die benachbarten Filmbildungskammer auf der nachgelagerten Seite
gleichzeitig transportiert werden.
-
Zudem
kann die Temperatur in der ersten Filmbildungskammer im wesentlichen
gleich der in den zweiten Filmbildungskammern eingestellt sein. In
diesem Fall kann die Substrattemperatur im Schritt des Bildens der
Hableiterschicht vom ersten Leitfähigkeitstyp in der ersten Filmbildungskammer
niedriger als die im Schritt des Bildens der i-Halbleiterschicht
in der zweiten Filmbildungskammer aufgrund der Zeitverzögerung zur
Temperaturerhöhung
durch Erwärmung
eingestellt sein.
-
In
diesem Fall wird die Substrattemperatur von der Temperatur zur Bildung
der p-Halbleiterschicht auf die Temperatur zur Bildung der i-Halbleiterschicht
allmählich
angehoben, auch wenn die Temperatur mehrerer Filmbildungskammern
im wesentlichen gleich eingestellt ist. Dadurch kann die i-Halbleiterschicht
bei einer höheren
Temperatur als die zur Bildung der p-Halbleiterschicht gebildet
werden. Da zudem die Substrattemperatur während der Bildung der p-Halbleiterschicht
allmählich
angehoben wird, kann die erforderliche Zeit zum Erwärmen des
Substrats auf die zur Bildung der i-Halbleiterschicht geeignete Temperatur
verkürzt
werden.
-
Hierbei
wird die Temperatur der Filmbildungskammern zur Bildung der p-Halbleiterschicht und
i-Halbleiterschicht auf 170 bis 230 °C eingestellt, um die p-Halbleiterschicht
aufgrund der o. g. Zeitverzögerung
bei 150 bis 190 °C
zu bilden. Ferner kann die Dicke der p-Halbleiterschicht auf 50
bis 200 Å eingestellt
werden. Möglich
ist weiterhin, die Filmbildungskammer zur Bildung der n-Halbleiterschicht nicht
zu erwärmen.
Weiterhin kann die Temperatursteuerung durch einen Halter durchgeführt werden, der
das Substrat hält
und nacheinander durch mehrere miteinander verbundene Filmbildungskammern transportiert
wird, wobei der Halter aus einem Material mit vorbestimmter Wärmekapazität gebildet
ist.
-
Verschiedene
Beispiele und Ausführungsformen
der Erfindung werden nunmehr anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Insbesondere ist 1 eine senkrechte Teilquerschnittansicht,
die den Gesamtaufbau einer Vorrichtung zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
gemäß einem
ersten Beispiel zeigt, und 2 ist eine
Seitenquerschnittansicht durch die Vorrichtung gemäß 1.
Darstellungsgemäß weist
die Herstellungsvorrichtung einen Vorrichtungskörper 1 auf, der eine
längliche
Kastenform hat. Der Innenraum des Vorrichtungskörpers 1 ist durch
Trennwände 2 in
mehrere Kammern aufgeteilt.
-
Genauer
gesagt ist der Vorrichtungskörper 1 durch
die Trennwände 2 in
eine Heizkammer 3, eine erste Filmbildungskammer 4,
mehrere zweite Filmbildungskammern 5, eine dritte Filmbildungskammer 6 und
eine Entnahmekammer 7 in dieser Reihenfolge im Blick von
einem Endabschnitt in Längsrichtung des
Vorrichtungskörpers 1 aufgeteilt.
Etwa zwei bis sechs zweite Filmbildungskammern 5 sind angeordnet,
wenngleich in diesem Beispiel fünf
zweite Filmbildungskammern 5 angeordnet sind. Im übrigen sind drei
zweite Filmbildungskammern in 1 und 2 weggelassen.
-
Gemäß 2 ist
ein Paar rechtwinklige Verbindungsöffnungen 8 mit gleicher
Größe in jeder
der Trennwände 2,
die den Innenraum des Vorrichtungskörpers 1 in die Kammern 3 bis 7 aufteilen,
und den beiden Seitenwänden
in Längsrichtung
des Vorrichtungskörpers 1 gebildet.
Jede Verbindungsöffnung 8 wird
durch einen öffnungsfähigen Schieber 9 hermetisch
verschlossen. Jeder Schieber 9 wird durch eine Antriebsquelle 10 angetrieben,
um die Verbindungsöffnung 8 zu öffnen oder
zu schließen,
und der Antrieb der Antriebsquelle 10 wird durch eine Steuervorrichtung 11 gesteuert.
Ein Linearmotor oder Luftzylinder kann als Antriebsquelle 10 verwendet
werden.
-
In
diesem Beispiel wird ein Antriebssignal von der Steuervorrichtung 11 den
Antriebsquelle 10 gleichzeitig zugeführt, damit die Schieber 9 die
Verbindungsöffnungen 8 zeitgleich
schließen
können.
-
Eine
Heizung 12 ist im Mittelabschnitt in Breitenrichtung jeder
der Kammern 3 bis 5 aufrecht angeordnet, wenngleich
die Heizung 12 jeweils nicht in der dritten Filmbildungskammer 6 und
der Entnahmekammer 7 angeordnet ist. Diese Heizungen 12 dienen
zum Erwärmen
der Heizkammer 3, ersten Filmbildungskammer 4 und
zweiten Filmbildungskammern 5 bei Empfang eines Steuersignals,
das von der Steuervorrichtung 11 zugeführt wird.
-
Ein
Paar Halter 14, die jeweils ein Substrat 13 auf
einer Oberfläche
halten, wird durch die Verbindungsöffnungen 8 der Heizkammer 3 so
transportiert, daß die
andere Oberfläche
jedes der Halter, auf der kein Substrat 13 angeordnet ist,
zur Heizung 12 weisend positioniert ist. Der Halter 14 ist
aus einem Material mit vorbestimmter Wärmekapazität hergestellt, z. B. einem
Metall.
-
Wie
die Heizung 12 ist auch der Halter 14 aufrecht
angeordnet und wird aus der Heizkammer 3 nacheinander zur
Entnahmekammer 7 z. B. durch einen Transportroboter (nicht
gezeigt) transportiert, der in jeder der Kammern 3 bis 7 als
Transporteinrichtung angeordnet ist. Im übrigen ist möglich, anstelle
des Roboters einen Förderer
als Transporteinrichtung in jeder der Kammern 3 bis 7 anzuordnen,
damit der Förderer
den Halter 14 zu den Kammern auf der nachgelagerten Seite
in Transportrichtung transportieren kann.
-
Der
Transport des Halters 14 in die Heizkammer 3,
der Transport des Halters 14 aus der Entnahmekammer 7 und
der Transport des Halters 14 in die benachbarten Kammern 4 bis 7 auf
der nachgelagerten Seite werden synchron zu der Zeit durchgeführt, zu
der die durch die Schieber 9 geschlossenen Verbindungsöffnungen 8 geöffnet werden.
Anders gesagt werden die Substrate 13 mit den darauf in
den Kammern 4 bis 7 angewendeten Behandlungen,
die später
zu beschreiben sind, zusammen mit den Haltern 14 nacheinander
zeitgleich in die Kammern transportiert, die auf der nachgelagerten
Seite angeordnet sind.
-
Das
Substrat 13 ist eine Glasplatte, die z. B. zur Bildung
einer Solarbatteriezelle verwendet wird. Gemäß 3 ist ein
transparenter Elektrodenfilm 15 auf einer Oberfläche des
Substrats 13 vorab gebildet. Wie später beschrieben, werden eine
p-Halbleiterschicht 16, i-Halbleiterschicht 17 und
n-Halbleiterschicht 18, die jeweils aus einer amorphen
Sili ziumschicht bestehen, nacheinander auf der transparenten Elektrodenschicht 15 gebildet.
-
Die
transparente Elektrodenschicht 15 besteht aus SnO2. Wird die transparente Elektrodenschicht 15 bei
hoher Temperatur bei Verwendung von SnO2 gebildet,
ist es unwahrscheinlich, daß SnO2 reduziert wird, auch wenn SnO2 mit
einem Wasserstoffatome enthaltenden reduzierenden Plasma in Kontakt
gebracht wird. Außerdem
ist die gebildete Metallmenge verringert. Daraus folgt, daß die Halbleiterschichten
an Verunreinigung gehindert werden, weshalb sich die Beeinträchtigung
der Kennwerte stark unterdrücken
läßt.
-
In
der ersten bis dritten Filmbildungskammern 4 bis 6 ist
jeweils ein Paar Hochfrequenzelektroden 21 so angeordnet,
daß sie
zu dem durch den Halter 14 gehaltenen Substrat 13 weisen.
Hochfrequenzleistung wird von der Steuervorrichtung 11 jeder
der Hochfrequenzelektroden 21 zugeführt.
-
Gemäß 1 ist
ein erstes Zufuhrrohr 22 mit der ersten Filmbildungskammer 4 verbunden.
Ein erstes Rohmaterialgas, das zur Bildung der p-Halbleiterschicht 16 dient,
wird durch das erste Zufuhrrohr 22 in die erste Filmbildungskammer 4 geführt. Ebenso
ist ein zweites Zufuhrrohr 23 zum Zuführen eines Rohmaterialgases,
das zur Bildung der i-Halbleiterschicht 17 dient, mit jeder
der zweiten Filmbildungskammern 5 verbunden. Ferner ist
ein drittes Zufuhrrohr 24 zum Zuführen eines Rohmaterialgases,
das zur Bildung der n-Halbleiterschicht 18 dient, mit der dritten
Filmbildungskammer 6 verbunden.
-
Als
Rohmaterialgas kommt z. B. SiH4 zum Einsatz.
Das der ersten Filmbildungskammer 4 zugeführte Rohmaterialgas
ist z. B. mit BH3 gemischt, das als Verunreinigung
verwendet wird, und das der dritten Filmbildungskammer 6 zugeführte Rohmaterialgas
ist z. B. mit PH3 als Verunreinigung gemischt.
In einigen Fällen
wird das Rohmaterialgas durch mehrere Zufuhrrohre in jede der Filmbildungskammern geführt.
-
Ferner
ist eine Vakuumpumpe 25 mit der jeweiligen ersten Filmbildungskammer 4 und
dritten Filmbildungskammer 6 verbunden, um den jeweiligen
Innendruck in dieser ersten und dritten Filmbildungskammer 4 und 6 zu
reduzieren. Im übrigen
werden die zweiten Filmbildungskammern 5 jeweils bei atmosphärischem
Druck verwendet, wodurch keine Vakuumpumpe mit diesen zweiten Filmbildungskammern 5 verbunden
zu sein braucht.
-
Der
jeweilige Innendruck in der ersten Filmbildungskammer 4 und
dritten Filmbildungskammer 6 wird auf einen vorbestimmten
Wert reduziert, wonach die Rohmaterialgase in diese erste Filmbildungskammer 4,
zweiten Filmbildungskammern 5 und dritte Filmbildungskammer 6 geführt werden.
Bei Zufuhr von Hochfrequenzleistung in diesem Zustand zu den Hochfrequenzelektroden 21 wird
das in jeder der Filmbildungskammern 4 bis 6 geführte Rohmaterialgas
angeregt, ein Plasma zu bilden. Dadurch werden die p-Halbleiterschicht 16,
i-Halbleiterschicht 17 und n-Halbleiterschicht 18 auf
dem Substrat 13 in diesen Filmbildungskammern 4, 5 bzw. 6 gebildet.
-
Die
Herstellungsvorrichtung für
ein Halbleiterbauelement mit dem zuvor beschriebenen Aufbau wird
zur Bildung von Halbleiterschichten (amorphen Siliziumschichten)
auf dem Substrat 13 auf die im folgenden dargestellte Weise
genutzt.
-
Im
ersten Schritt werden die in der Heizkammer 3, der ersten
Filmbildungskammer 4 und den zweiten Filmbildungskammern 5 angeordneten
Heizungen 12 eingeschaltet, um diese Kammern 3, 4 und 5 auf
die gleiche Temperatur zu erwärmen.
Genauer gesagt muß zur
Bildung der Halbleiterschichten auf dem Substrat 13 die
i-Halbleiterschicht 17 bei einer höheren Temperatur als die zur
Bildung der p-Halbleiterschicht 16 gebildet werden, um
die Leistung zu verbessern. Daher wird die Temperatur in den Filmbildungskammern 3, 4, 5 auf
170 °C bis
230 °C,
vorzugsweise etwa 200 °C
eingestellt, was zur Bildung der i-Halbleiterschicht 17 geeignet
ist.
-
Nach
Reduzierung des Innendrucks der ersten und dritten Filmbildungskammer 4 und 6 auf
einen vorbestimmten Wert wird ein zur Bildung von Halbleiterschichten
verwendetes Rohmaterialgas in jede dieser Filmbildungskammern 4 und 6 geführt. Andererseits
wird das Rohmaterialgas in jede der zweiten Filmbildungskammern 5 eingeleitet,
ohne deren Innendruck zu reduzieren.
-
Nach
Einleitung der Rohmaterialgase in die Filmbildungskammern wird der
Betrieb der Vorrichtung durch Betätigen der Steuervorrichtung 11 gestartet,
um die Schieber 9 so anzutreiben, daß die Verbindungsöffnungen 8 in
jeder der Kammern 3 bis 7 geöffnet werden können. Gleichzeitig
wird der das Substrat 13 haltende Halter 14 in
die Heizkammer 3 eingebracht. Ist der Halter 14 in
diesem Stadium in jeder der ersten bis dritten Filmbildungskammer 4 bis 6 und
der Entnahmekammer 7 vorhanden, werden die Halter 14 nacheinander
in die benachbarten Kammern auf der nachgelagerten Seite transportiert.
Zudem wird der Halter 14 in der Entnahmekammer 7 aus
der Entnahmekammer 7 entnommen. Die folgende Beschreibung
betrifft den Fall, in dem ein einzelner Halter 14 nacheinander
in die Kammern auf der nachgelagerten Seite transportiert wird.
-
Der
Halter 14 wird zu jeder vorbestimmten Zeit intermittierend
transportiert. Genauer gesagt wird nach einer vorbestimmten Zeit
nach Einbringen des Halters 14 in die Heizkammer 3 der
Halter 14 in die anschließende erste Filmbildungskammer 4 transportiert.
In diesem Stadium wird Hochfrequenzleistung den Hochfrequenzelektroden 21 in
der ersten Filmbildungskammer 4 zugeführt, um das Rohmaterial in
der ersten Filmbildungskammer 4 anzuregen und somit ein
Plasma zu erzeugen. Als Ergebnis wird eine p-Halbleiterschicht 16 auf
dem Substrat 13 gebildet, das durch den in die erste Filmbildungskammer 4 transportierten
Halter 14 gehalten wird.
-
Nach
einer vorbestimmten Zeitspanne wird der Halter 14 in der
ersten Filmbildungskammer 4 in eine von mehreren zweiten
Filmbildungskammern 5 transportiert, d. h. die zweite Filmbildungskammer 5 auf
der vorgelagerten Seite. In der speziellen zweiten Filmbildungskammer 5 wird
eine i-Halbleiterschicht 17 auf der p-Halbleiterschicht 16 gebildet,
die auf dem Substrat 13 zuerst gebildet wurde. Die Bildung der
i-Halbleiterschicht
erfolgt in den mehreren zweiten Filmbildungskammern 5 wiederholt.
Dadurch wird die abschließende
i-Halbleiterschicht 17 ausreichend dicker
als die p-Halbleiterschicht 16.
-
Nach
Bildung der i-Halbleiterschicht 17 in vorbestimmter Dicke
in den mehreren zweiten Filmbildungskammern 5 wird der
das Substrat 13 haltende Halter 14 in die dritte
Filmbildungskammer 6 transportiert. In der dritten Filmbildungskammer 6 wird eine
n-Halbleiterschicht 18 auf der i-Halbleiterschicht 17 auf
dem Substrat 13 gebildet. Ferner wird nach Bildung der
n-Halbleiterschicht 18 der das Substrat 13 haltende
Halter 14 über
die Entnahmekammer 7 nach außen entnommen, um zum anschließenden Verfahren überführt zu werden.
-
Zu
beachten ist, daß beim
Transport des ersten Halters 14 aus der Heizkammer 3 in
die erste Filmbildungskammer 4 der anschließende Halter 14 in
die Heizkammer 3 transportiert wird. Daraus folgt, daß die erforderlichen
Behandlungen gleichzeitig in allen Kammern 3 bis 7 durchgeführt werden.
Außerdem
werden die Halter 14 gleichzeitig aus allen Kammern 3 bis 7 in
die benachbarten Kammern auf der nachgelagerten Seite transportiert. 1 und 2 zeigen,
daß der
Halter 14 in jeder der Kammern 3 bis 7 positioniert
ist.
-
4 ist
ein Diagramm, das die zeitlichen Temperaturänderungen des Substrats 13 und
des Halters 14 zeigt und das Verfahren abdeckt, das mit dem
Einbringen des das Substrat 13 haltenden Halters 14 in
die Heizkammer 3 beginnt und mit der Abgabe des Halters 14 aus
der Entnahmekammer 7 endet. Eine durchgezogene Kurve W
im Diagramm stellt die Temperaturänderung des Substrats 13 dar. Ferner
repräsentiert
eine mit einer gestrichelten Linie gezeigte weitere Kurve H die
Temperaturänderung des
Halters 14.
-
Wie
zuvor beschrieben, ist die Heizung 12 in der Heizkammer 3 so
angeordnet, daß sie
zu der Oberfläche
des Halters 14 weist, auf der kein Substrat 13 abgestützt ist.
Natürlich
ist die Temperaturanstiegsgeschwindigkeit des Halters 14 höher als
die des Substrats 13, wenn der das Substrat 13 haltende Halter 14 in
die Heizkammer 3 eingeführt
wird, was aus dem Diagramm von 4 deutlich
wird. Andererseits ist die Verweilzeit des Halters 14 in
der Heizkammer 3 auf einen vorbestimmten Wert eingestellt, d.
h. eine Zeit, die nicht lang genug ist, um den Halter auf etwa 200 °C zu erwärmen, was
die Einstelltemperatur der Heizkammer 3 ist. Als Ergebnis
werden der Halter 14 und das Substrat 13 in die
erste Filmbildungskammer 4 z. B. bei 140 °C bis 150 °C transportiert,
was unter 200 °C
liegt, die für
die Heizkammer 3 eingestellt sind.
-
Die
Temperatur der ersten Filmbildungskammer 4 ist auf 200 °C eingestellt.
Beim Transport des Halters 14 und des Substrats 13 in
die erste Filmbildungskammer 4 werden daher die Temperaturen
des Halters 14 und des Substrats 13 in der ersten
Filmbildungskammer 4 allmählich erhöht, vergleicht man sie mit
den Temperaturen, bei denen der Halter 14 und das Substrat 13 aus
der Heizkammer 3 transportiert werden. Während des
Vorgangs zur Temperaturerhöhung
wird die p-Halbleiterschicht 16 auf der Oberfläche des
Substrats 13 in der ersten Filmbildungskammer 4 gebildet.
-
In
diesem Beispiel wird die p-Halbleiterschicht 16 in dem
Zustand gebildet, in dem das Substrat 13 auf etwa 160 °C erwärmt ist.
Die Temperatur des Substrats 13 in der ersten Filmbildungskammer 4 richtet
sich nach der Zeitspanne zwischen Einbringen des Substrats 13 in
die Heizkammer 3 und Bilden der p-Halbleiterschicht in
der ersten Filmbildungskam mer 4 und nach der Wärmekapazität des Halters 14,
d. h. nach dem Material und der Dicke des Halters 14. Auch
wenn die Temperatur in der Heizkammer 3 und der ersten
Filmbildungskammer 4 auf 200 °C eingestellt ist, ermöglicht daher
die Wärmekapazität des Halters 14,
das Substrat 13 in die erste Filmbildungskammer mit etwa
160 °C einzubringen,
was ausreichend niedriger als 200 °C ist. Als Ergebnis kann die p-Halbleiterschicht 16 bei
etwa 160 °C
gebildet werden, was ausreichend niedriger als die in der ersten Filmbildungskammer 4 eingestellte
Temperatur ist.
-
Allgemein
wird die p-Halbleiterschicht 16 in einer Dicke von 50 bis
200 Å gebildet.
In diesem Beispiel wird die p-Halbleiterschicht 16 in
einer Dicke von etwa 70 Å gebildet.
Bei ausreichend dünner
Bildung der p-Halbleiterschicht 16 kann die effektive Lichtmenge
erhöht
werden. Im übrigen
kann die Dicke der p-Halbleiterschicht 16 durch Steuern
der Filmbildungszeit gesteuert werden.
-
Bis
zum Transport des Substrats 13 aus der ersten Filmbildungskammer 4 in
die benachbarte zweite Filmbildungskammer 5 ist der Halter 14 ausreichend
erwärmt,
um die in der zweiten Filmbildungskammer 5 eingestellte
Temperatur von 200 °C zu
erreichen. Natürlich
wird auch das durch den Halter 14 gehaltene Substrat 13 auf
200 °C erwärmt, was im
wesentlichen gleich der in der zweiten Filmbildungskammer 5 eingestellten
Temperatur ist.
-
Eine
i-Halbleiterschicht 17 wird in den mehreren zweiten Filmbildungskammern 5 nacheinander auf
dem Substrat 13 gebildet. In diesem Beispiel gehören fünf zweite
Filmbildungskammern 5 zur Vorrichtung zur Herstellung des
Halbleiterbauelements. Da die i-Halbleiterschicht 17 in
den fünf
zweiten Filmbildungskammern 5 gebildet wird, kann die Dicke
der i-Halbleiterschicht 17 erheblich
größer als
die der p-Halbleiterschicht 16 werden, so daß die Dicke
der i-Halbleiterschicht 17 z. B. 700 Å erreicht.
-
Danach
wird das Substrat 13 mit der darauf gebildeten i-Halbleiterschicht 17 in
die dritte Filmbildungskammer 6 transportiert, um eine
n-Halbleiterschicht 18 auf der i-Halbleiterschicht 17 zu
bilden. In der dritten Filmbildungskammer 6 ist keine Heizung angeordnet.
Daher wird das auf 200 °C
in den zweiten Filmbildungskammern 5 erwärmte Substrat 13 während der
Bildung der n-Halbleiterschicht 18 allmählich abgekühlt.
-
Zu
beachten ist, daß der
Halter 14 eine Wärmespeicherwirkung
mit dem Ergebnis erzeugt, daß das
Substrat 13 am schnellen Abkühlen gehindert ist. Zudem ist
zu beachten, daß die
n-Halbleiterschicht 18 in einer Dicke von etwa 150 Å gebildet
wird.
-
Das
Substrat 13 mit der darauf in der dritten Filmbildungskammer 6 gebildeten
n-Halbleiterschicht 18 wird in die Entnahmekammer 7 transportiert
und in der Entnahmekammer 7 stehen gelassen, bis das Substrat 13 auf
Temperaturen abgekühlt
ist, bei denen das Substrat 13 gehandhabt werden kann.
-
Während der
Bildung der n-Halbleiterschicht 18 in der dritten Filmbildungskammer 6 wird
das Substrat 13 nicht durch eine Heizung erwärmt. Natürlich wird
das in die dritte Filmbildungskammer 6 transportierte Substrat 13 allmählich abgekühlt. Außerdem wird
das Substrat 13 mit der darauf gebildeten n-Halbleiterschicht 18 in
der Entnahmekammer 7 für eine
vorbestimmte Zeitspanne gehalten. Dadurch ist das Substrat 13 beim
Entnehmen aus der Entnahmekammer 7 auf eine Temperatur
abgekühlt,
bei der das Substrat 13 ausreichend gehandhabt werden kann. Anders
gesagt kann das aus der Entnahmekammer 7 entnommene Substrat 13 sofort
gehandhabt werden.
-
Beim
Transportieren der Halter 14 in den Kammern 3 bis 7 in
benachbarte Kammern auf der nachgelagerten Seite oder aus der Entnahmekammer 7 nach
außen
werden alle Schieber 9 gleichzeitig durch die Antriebsquellen 10 angetrieben,
um die Verbindungsöffnungen 8 der
Kammern 3 bis 7 zu öffnen. Danach werden die Halter 14 in
den Kammern 3 bis 7 gleichzeitig durch die Verbindungsöffnungen 8 in
die benachbarten Kammern auf der nachgelagerten Seite oder nach
außen
durch eine Transporteinrichtung transportiert, z. B. Roboter (nicht
gezeigt).
-
Da
fünf zweite
Filmbildungskammern 5 zur Bildung der i-Halbleiterschicht 17 angeordnet
sind, wird die i-Halbleiterschicht 17 in diesen fünf zweiten Filmbildungskammern 5 wiederholt
gebildet. Daher kann die i-Halbleiterschicht 17 dicker
als die p-Halbleiterschicht 16 oder n-Halbleiterschicht 18 gebildet werden,
auch wenn alle Halter 14 in den Kammern 3 bis 7 gleichzeitig
in nachgelagerter Richtung bewegt werden. Zusätzlich werden die p-, i- und
n-Halbleiterschicht in gewünschten
Dicken auf dem durch den Halter 14 in den Filmbildungskammern 4, 5 und 6 gehaltenen
Substrat 13 gebildet, da mehrere zweite Filmbildungskammern 5 angeordnet
sind.
-
Zu
beachten ist, daß auch
bei dickerer Bildung der i-Halbleiterschicht 17 als
der p-Halbleiterschicht 16 oder n-Halbleiterschicht 18 diese
Halbleiterschichten in den Filmbildungskammern 4, 5 und 6 kontinuierlich
gebildet werden können,
ohne daß es zu
einer Betriebswartezeit kommt. Dadurch kann die Prozeßzeit verkürzt werden,
die mit dem Einbringen des Substrats 13 in die erste Filmbildungskammer 4 beginnt
und mit dem Transport des Substrats 13 aus der dritten
Filmbildungskammer 6 endet, um die Produktivität zu steigern.
-
Der
Innendruck in der ersten Filmbildungskammer 4 und dritten
Filmbildungskammer 6 ist durch die Vakuumpumpe 25 jeweils
reduziert, um diesen Innendruck niedriger in den zweiten Filmbildungskammern 5 zu
machen. Auch wenn die zweiten Filmbildungskammern mit der ersten
Filmbildungskammer 4 und mit der dritten Filmbildungskammer 6 beim
gleichzeitigen Transportieren der Halter 14 in den Kammern 3 bis 7 kommunizieren
können,
werden daher die Verunreinigungen enthaltenden Rohmaterialgase,
die der ersten Filmbildungskammer 4 und dritten Filmbildungskammer 6 zugeführt werden, daran
gehindert, in die zweiten Filmbildungskammern 5 mit einem
höheren
Innendruck zu strömen. Daraus
folgt, daß sich
mit Sicherheit verhindern läßt, daß die Verunreinigungen
in die i-Halbleiterschicht 17 eingemischt werden, die in
der zweiten Filmbildungskammer 5 gebildet wird.
-
Die
Vorrichtungen sind nicht auf die zuvor beschriebenen Beispiele beschränkt und
können
auf verschiedene Weise abgewandelt sein. Beispielsweise ist im zuvor
beschriebenen Beispiel eine Entnahmekammer 7 der dritten
Filmbildungskammer 6 nachgelagert. Freilich ist nicht unbedingt
notwendig, eine solche Entnahmekammer anzuordnen. Zudem ist es möglich, eine
Heizung in der dritten Filmbildungskammer 6 anzuordnen,
um die Temperatur in der dritten Filmbildungskammer auf einen Wert
zu steuern, der gleich dem in der ersten und den zweiten Filmbildungskammern
ist. In diesem Fall kann die Temperatur der dritten Filmbildungskammer 6 auf 200 °C eingestellt
sein, was gleich der in der ersten und den zweiten Filmbildungskammern 4 und 5 ist, oder
auf einen Wert etwas unter 200 °C.
-
Im
zuvor beschriebenen Beispiel werden eine p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht
und n-Halbleiterschicht in dieser Reihenfolge auf einem transparenten
Substrat gebildet. Möglich
ist aber auch die Bildung einer n-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht
und p-Halbleiterschicht in dieser Reihenfolge. Ferner können die
Halbleiterschichten eine Tandemstruktur mit mehreren Laminatstrukturen
haben, die jeweils aus einer p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht
und n-Halbleiterschicht
bestehen.
-
Außerdem ist
die Anzahl zweiter Filmbildungskammern zur Bildung einer i-Halbleiterschicht nicht
auf zwei bis sechs beschränkt.
Anders gesagt ist es möglich,
sieben oder mehr zweite Filmbildungskammern zu verwenden. Wichtig
ist, daß die
Anzahl zweiter Filmbildungskammern so festgelegt ist, daß die der
letzten zweiten Filmbildungskammer entnommene i-Halblei terschicht
eine gewünschte
Dicke bei gleichzeitigem Transport der Halter in allen Kammern haben
kann.
-
Im
zuvor beschriebenen Beispiel weist die Vorrichtung zur Herstellung
eines Halbleiterbauelements eine einzelne erste Filmbildungskammer
und eine einzelne dritte Filmbildungskammer auf. Jedoch ist natürlich möglich, mehrere
erste Filmbildungskammern und mehrere dritte Filmbildungskammern in
Abhängigkeit
von der gewünschten
Dicke der p-Halbleiterschicht und n-Halbleiterschicht zu verwenden.
-
Im
zuvor beschriebenen Beispiel ist die Vakuumpumpe 25 nur
mit der ersten Filmbildungskammer 4 und dritten Filmbildungskammer 6 verbunden, was 1 zeigt.
Alternativ kann die Vakuumpumpe 25 mit jeder der Kammern
gemäß 5 verbunden sein,
um den Innendruck jeder der Kammern zu reduzieren.
-
Wie
zuvor beschrieben, sind mehrere zweite Filmbildungskammern zur Bildung
einer i-Halbleiterschicht in großer Dicke angeordnet, und alle
Substrate, die in der Heizkammer, den Filmbildungskammern und der
Entnahmekammer gehalten werden, werden gleichzeitig in benachbarte
Kammern auf der nachgelagerten Seite transportiert. Als Ergebnis
kann eine Betriebswartezeit entfallen, um die Produktivität zu verbessern.
-
Zu
beachten ist ferner, daß der
Druck in der Filmbildungskammer zur jeweiligen Bildung der p-Halbleiterschicht
und n-Halbleiterschicht niedriger als in der zweiten Filmbildungskammer
zur Bildung der i-Halbleiterschicht eingestellt ist. Daraus folgt, daß auch bei
gleichzeitigem Transport der in allen Kammern gehaltenen Substrate
in benachbarte Kammern auf der nachgelagerten Seite zur Produktivitätsverbesserung
verhindert werden kann, daß die zur
Bildung der p- und n-Halbleiterschicht
verwendeten Verunreinigungen in die Kammer zur Bildung der i-Halbleiterschicht
eintreten.
-
Ferner
können
in diesem Beispiel die erste Filmbildungskammer 4 und die
zweiten Filmbildungskammern 5 im wesentlichen auf die gleiche
Temperatur eingestellt sein, obwohl die Substrattemperatur, bei
der die i-Halbleiterschicht in der zweiten Filmbildungskammer 5 gebildet
wird, höher
als die ist, bei der die p-Halbleiterschicht in der ersten Filmbildungskammer 4 gebildet
wird. Zu beachten ist, daß die p-Halbleiterschicht
und die i-Halbleiterschicht jeweils gebildet werden, wenn die Substrattemperatur
im Schritt des Bildens der Halbleiterschicht auf den gewünschten
Wert angehoben ist, was auf die Zeitverzögerung der Temperaturerhöhung zurückzuführen ist.
Daraus folgt, daß es
möglich
ist, die erforderliche Wartezeit zum Erwärmen des Substrats auf die
gewünschte
Temperatur zu beseitigen, um die Prozeßzeit zu verkürzen und
so die Produktivität
zu verbessern. Da zudem die erste und die zweiten Filmbildungskammern
auf die gleiche Temperatur eingestellt sind, läßt sich die auf das Substrat
wirkende thermische Beanspruchung abbauen, was die Teilchenerzeugung
verringert.
-
Wie
bereits beschrieben, wird die p-Halbleiterschicht bei einer niedrigeren
Temperatur als die zur Bildung der i-Halbleiterschicht gebildet, wodurch der
Bandabstand der p-Halbleiterschicht
verbreitert werden kann, um Beschädigung der unteren Elektrode
zu unterdrücken
und die Photostabilität
der i-Halbleiterschicht zu verbessern.
-
Da
zudem die p-Halbleiterschicht in einer vorbestimmten Dicke gebildet
wird, kann die p-Halbleiterschicht bei einer geeigneten Temperatur
gebildet werden. Außerdem
läßt sich
die effektive Lichtmenge erhöhen.
-
Zu
beachten ist, daß die
dritte Filmbildungskammer zur Bildung einer n-Halbleiterschicht
nicht erwärmt
wird, was dazu führt,
daß die
erforderliche Zeit zum Abkühlen
des Substrats nach Bildung der n-Halbleiterschicht verkürzt sein
kann, was verbesserte Produktivität ergibt.
-
Im
folgenden wird ein zweites Beispiel beschrieben. In einer in mehrere
Kammern aufgeteilten Inline-Filmbildungsvorrichtung gemäß 1 wird das
Substrat allgemein auf etwa 200 °C
durch eine Heizung erwärmt,
die in der Filmbildungskammer zur Bildung einer Halbleiterschicht
auf dem Substrat angeordnet ist. Indes dauert die Erwärmung im
Vakuum lange, was zu hohen Herstellungskosten führt. Da ferner das Substrat
nacheinander bewegt wird, ist es sehr schwierig, die Substrattemperatur
in der Filmbildungskammer zu überwachen.
-
Zusätzlich wird
Wärme in
dem das Substrat abstützenden
Halter während
der wiederholten Verwendung des Halters gespeichert. Außerdem wird das
Substrat durch die Umgebungstemperatur beeinflußt. Angesichts dessen wird
die Temperatur des in einer Beladekammer angeordneten Substrats
nicht konstant gehalten, was es erschwert, die Temperatur des in
der Filmbildungskammer angeordneten Substrats konstant zu halten.
-
Zur Überwindung
dieses Problems betrifft das zweite Beispiel ein Verfahren zur Herstellung
eines photoelektrischen Umwandlungsbauelements mit dem Schritt des
aufeinanderfolgenden Transportierens des das Substrat abstützenden
Halters in mehrere in einer Inline-Konfiguration angeordnete Filmbildungskammern
zur Bildung einer Halbleiterschicht auf der Oberfläche des
Substrats in jeder der Filmbildungskammern, wobei die Temperatur
des auf dem Halter gestützten
Substrats, das in die erste Filmbildungskammer eingebracht wird,
bei atmosphärischen
Druck konstant gesteuert wird.
-
Im
zweiten Beispiel ist es möglich,
die Temperatur des Substrats, das in die erste Filmbildungskammer
eingebracht wird, und die Temperatur des Substrats, das der letzten
Filmbildungskammer entnommen wird, zu überwachen. Möglich ist
auch, die Temperaturen in mehreren Filmbildungskammern gemäß der überwachten
Temperatur des Substrats zu steuern, das in die erste Filmbildungskammer
eingebracht wird. Im übrigen
kann die Substrattemperatur durch Anordnen eines Thermometers am
Halter überwacht
werden.
-
Steuern
läßt sich
die Temperatur des am Halter abgestützten Substrats, das in die
erste Filmbildungskammer ein gebracht wird, durch Blasen von Warmluft
gegen das Substrat, durch Besprühen
des Substrats mit Hochdruckdampf oder durch Bestrahlen des Substrats
mit Infrarotstrahlen. Unter diesen Verfahren ist am stärksten erwünscht, das
Verfahren zum Blasen von Warmluft gegen das Substrat zu verwenden,
da das spezielle Verfahren leicht durchzuführen ist, billig ist, und die
erforderliche Temperaturanhebung in kurzer Zeit ermöglicht.
Erwünscht
ist, gereinigte Reinluft als Warmluft zu verwenden.
-
Da
eine Halbleiterschicht in der ersten Filmbildungskammer bei 160 °C bis 240 °C gebildet
wird, ist erwünscht,
daß die
Temperatur des auf dem Halter abgestützten Substrats, das in die
erste Filmbildungskammer eingebracht wird, unter dem o. g. Temperaturbereich
und nahe daran liegt. Genauer gesagt ist erwünscht, daß die spezielle Temperatur
so gesteuert wird, daß sie
100 °C übersteigt,
z. B. auf 100 °C
bis 150 °C.
-
Im
zweiten Beispiel mit dem zuvor beschriebenen Aufbau wird die Temperatur
des auf dem Halter abgestützten
Substrats, das in die erste Filmbildungskammer eingebracht wird,
bei atmosphärischem
Druck konstant gesteuert, was ermöglicht, die Substrattemperatur
in den Filmbildungskammern in kurzer Zeit leicht und billig zu steuern.
-
6 zeigt
schematisch eine Inline-CVD-Filmbildungsvorrichtung gemäß dem zweiten
Beispiel. Die Vorrichtung gemäß 1 und 2 kommt
eigentlich im zweiten Beispiel zum Einsatz. Insbesondere wird eine
i-Halbleiterschicht in mehreren Filmbildungskammern gebildet, und
mehrere Substrate werden gleichzeitig in die benachbarten Filmbildungskammern
auf der nachgelagerten Seite transportiert. Der Kürze halber
wird aber das zweite Beispiel anhand von 6 beschrieben,
die den Fall abdeckt, in dem ein einzelnes Substrat nacheinander durch
mehrere Filmbildungskammern transportiert wird.
-
Gemäß 6 sind
eine Filmbildungskammer 31 zur Bildung einer p-Halbleiterschicht,
eine Filmbildungskammer 32 zur Bildung einer i-Halbleiterschicht
und eine Filmbildungskammer 33 zur Bildung. einer n-Halbleiterschicht
in Reihe angeordnet. Außerdem
ist eine Beladekammer 34 der Filmbildungskammer 31 vorgelagert,
und eine Entladekammer 35 ist der Filmbildungskammer 33 nachgelagert.
-
Ein
Halter 37, der ein Substrat 36 hält, auf dem
Halbleiterschichten zu bilden sind, wird durch ein Halterumlaufsystem 38 durch
die Beladekammer 34, die Filmbildungskammern 31, 32, 33 und
die Entladekammer 35 transportiert, um wiederholt verwendet
zu werden, was die Zeichnung deutlich macht.
-
In
der Beladekammer 34 wird Warmluft durch eine Blasdüse 39 gegen
das auf dem Halter 37 abgestützte Substrat 36 mit
dem Ergebnis geblasen, daß das
Substrat 36 auf eine vorbestimmte Temperatur erwärmt wird.
Allgemein wird das Substrat 36 auf 100 °C bis 150 °C in der Beladekammer 34 erwärmt. Natürlich werden
die Temperatur und Blaszeit der Warmluft gesteuert, damit das Substrat 36 auf
eine gewünschte
Temperatur erwärmt
werden kann. Notwendig ist die Durchführung der Temperatursteuerung
angesichts der Temperatur des Halters selbst und der Umgebungstemperatur.
Ferner wird auch die Temperatur des der letzten Filmbildungskammer 33 entnommenen
Halters bei Durchführung
der Temperatursteuerung berücksichtigt.
-
In
der Beladekammer 34 wird atmosphärischer Druck aufrechterhalten.
Daher kann die Temperatur des Substrats in der Beladekammer 34 durch Warmluftblasen
in kurzer Zeit leicht auf einen gewünschten Wert angehoben werden.
-
Das
auf die gewünschte
Temperatur erwärmte
Substrat 36 wird nacheinander in die Filmbildungskammer 31,
Filmbildungskammer 32 und Filmbildungskammer 33 zur
Bildung einer p-Halbleiterschicht, i-Halbleiterschicht bzw. n-Halbleiterschicht auf
dem Substrat 36 transportiert. In jeder der Filmbildungskammern
wird die Halbleiterschicht auf dem Substrat 36 gebildet,
das durch eine Heizung auf 200 °C
erwärmt
ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß das Substrat 36 auf
eine vorbestimmte Temperatur erwärmt
wird, die in einen Bereich zwischen 100 °C und 150 °C fällt, bevor das Substrat 36 in
die Filmbildungskammer 31 zur Bildung einer p-Halbleiterschicht
transportiert wird. Daher kann die Temperaturerhöhung auf 200 °C in sehr
kurzer Zeit genau erreicht werden.
-
Wie
zuvor beschrieben, ist ein Thermometer am Halter 37 angeordnet,
und die Temperatur des Halters 37 wird überwacht, wenn der Halter 37 in
die erste Filmbildungskammer 31 eingebracht und der letzten
Filmbildungskammer 33 entnommen wird. Die Temperatur der
in jeder der Filmbildungskammern angeordneten Heizung wird auf der
Grundlage der überwachten
Temperatur gesteuert.
-
Im übrigen ist
es möglich,
mindestens eine Zwischenkammer zwischen benachbarten Filmbildungskammern
gemäß 6 anzuordnen,
d. h. zwischen der Filmbildungskammer 31 und Filmbildungskammer 32 und/oder
zwischen der Filmbildungskammer 32 und Filmbildungskammer 33.
Möglich
ist auch, mehrere Filmbildungskammern zur Bildung der gleichen Art
von Halbleiterschicht angesichts der Unterschiede der gewünschten
Dicke und der Filmbildungszeit zwischen den auf demselben Substrat
gebildeten Halbleiterschichten zu verwenden.
-
Eine
amorphe p-Halbleiterschicht, eine amorphe i-Halbleiterschicht und
eine amorphe n-Halbleiterschicht wurden nacheinander auf einem Substrat,
auf dem vorab eine SnO2-Glasschicht gebildet war, mit Hilfe
einer CVD-Filmbildungsvorrichtung gebildet, in der mehrere Filmbildungskammern vom
Parallelplattenkondensator-Koppeltyp mit Glimmentladungszersetzung
in einer Inline-Konfiguration angeordnet waren.
-
Im
ersten Schritt wurde das Substrat 36 mit einer darauf vorab
gebildeten SnO2-Glasschicht auf dem Halter 37 in
der Beladekammer 34 angeordnet. Danach wurde die Substrattemperatur
durch 300-sekündiges
Warmluftblasen bei 200 °C
bei atmosphärischem
Druck gegen das Substrat 36 durch die Warmluftdü se 39 auf
120 °C angehoben. Überwacht
wurde die Substrattemperatur durch das am Halter 37 angeordnete
Thermometer.
-
Anschließend wurde
der das Substrat 36 abstützende Halter 37 in
die Filmbildungskammer 31 zur Bildung einer p-Halbleiterschicht
transportiert, und das Substrat 36 wurde in der Filmbildungskammer 31 durch
eine auf 180 °C
eingestellte Heizung erwärmt.
Unter dieser Bedingung wurden 300 sccm (Standard-Kubikzentimeter)
SiH4, 700 sccm CH3,
5 sccm B2H6 und
1000 sccm H2 in die erste Filmbildungskammer 31 eingeleitet,
um eine amorphe p-Halbleiterschicht in einer Dicke von 10 nm bei
einem Reaktionsdruck von 1 Torr und einer HF-Leistung von 30 mW/cm2 zu bilden.
-
Im
nächsten
Schritt wurde das Restgas in der Filmbildungskammer 31 ausgetrieben,
gefolgt vom Transport des das Substrat 36 abstützenden Halters 37 in
die benachbarte Filmbildungskammer 32 zur Bildung einer
i-Halbleiterschicht. Die Filmbildungskammer 32 wurde bei
reduziertem Druck mit der auf 200 °C eingestellten Heizungstemperatur
erwärmt,
gefolgt von Einleitung von 500 sccm SiH4 in die
Filmbildungskammer 32, um eine i-Halbleiterschicht in einer
Dicke von 300 nm bei einem Reaktionsdruck von 0,3 Torr und einer
HF-Leistung von 50 mW/cm2 zu bilden.
-
Ferner
wurde das Restgas in der Filmbildungskammer 32 ausgetrieben,
gefolgt vom Transport des das Substrat 36 abstützenden
Halters 37 in die benachbarte Filmbildungskammer 33 zur
Bildung einer n-Halbleiterschicht. Die Filmbildungskammer 33 wurde
bei reduziertem Druck mit der auf 200 °C eingestellten Heizungstemperatur
erwärmt,
gefolgt von Einleitung von 200 sccm SiH4,
5 sccm PH3 und 4000 sccm H2 in
die Filmbildungskammer 33, um eine n-Halbleiterschicht
in einer Dicke von 20 nm bei einem Reaktionsdruck von 1 Torr und
einer HF-Leistung
von 100 mW/cm2 zu bilden.
-
Auf
diese Weise wurde ein amorpher Halbleiterfilm mit einer Dreischichtstruktur
und einem pin-Übergang
auf dem Glassubstrat 36 mit einer darauf vorab gebildeten
SnO2-Schicht
gebildet.
-
Nach
Bildung des amorphen Halbleiterfilms wurde das Substrat 36 in
der Entladekammer 35 vom Halter abgenommen und zum anschließenden Verfahren
transportiert. Andererseits wurde der Halter 37 von der
Entladekammer 35 zurück
in die Beladekammer 34 weiter transportiert.
-
Im
zuvor beschriebenen Filmbildungsverfahren wird das Substrat 36 durch
Warmluft auf eine vorbestimmte Temperatur erwärmt, bevor das Substrat 36 in
die Filmbildungskammer 31 zur Bildung der p-Halbleiterschicht
eingebracht wird. Die Temperatur wird durch das am Halter 37 angeordnete
Thermometer überwacht,
und die Temperatur der Heizung in der Filmbildungskammer 31 zur
Bildung der p-Halbleiterschicht wird gemäß der überwachten Temperatur eingestellt.
Daher wird das Substrat 36 in der Filmbildungskammer 31 auf
die zur Bildung der p-Halbleiterschicht erforderliche Temperatur
in kurzer Zeit genau erwärmt.
Natürlich
läßt sich
die Temperatur des Substrats 36 in der Filmbildungskammer 31 leicht
steuern.
-
Wie
zuvor beschrieben, wird im zweiten Beispiel die Temperatur des durch
den Halter gehaltenen Substrats, das in die erste Filmbildungskammer eingebracht
wird, auf einen gewünschten
Wert bei atmosphärischem
Druck gesteuert. Daraus folgt, daß die Temperatur des Substrats
in der Filmbildungskammer in kurzer Zeit und mit geringen Kosten
leicht gesteuert werden kann.
-
Eine
Ausführungsform
der Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Waschen
einer Vorrichtung zur Bildung von Halbleiterfilmen auf Siliziumbasis,
z. B. einer Plasma-CVD-Vorrichtung. Insbesondere betrifft die Ausführungsform
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Waschen der Innenteile einer
Filmbildungsvorrichtung zur Massenfertigung, z. B. einer Inline-Plasma-CVD-Vorrichtung, und
zum Waschen der Böden,
auf denen Substrate angeordnet sind.
-
In
einer Vorrichtung zur Bildung von Halbleiterfilmen auf Siliziumbasis,
z. B. einer Plasma-CVD-Vorrichtung, wird ein Substrat 43 auf
einem Boden 42 angeordnet und in eine Filmbildungskammer
transportiert, was z. B. 7 zeigt. In diesem Zustand wird
ein Halbleitergas wie beispielsweise ein Silangas aus einem Gaseinleitungssystem 46 durch eine
Sprühplatte 41 in
die Reaktionskammer eingeleitet. Gleichzeitig wird Hochfrequenzleistung,
die von einer HF-Leistungsquelle 45 erzeugt wird und eine
Frequenz von z. B. 13,56 MHz hat, zwischen einer Kathode 44 und
einer Anode (Boden) 42 angelegt, um das Halbleitergas zu
zersetzen und dadurch einen Halbleiterdünnfilm auf Siliziumbasis auf
der Substratoberfläche
zu bilden. In diesem Fall wird der Halbleiterdünnfilm auf dem Substrat 43 gebildet. Gleichzeitig
ist es möglich,
daß sich
ein Halbleiterdünnfilm
auf dem Boden 42 und auf der Sprühplatte 41 bildet.
Möglich
ist auch, daß sich
ein siliziumhaltiges Pulver durch lokale Entladung bildet.
-
Der
so gebildete Film auf Siliziumbasis beeinflußt nicht den Halbleiterdünnfilm,
der auf dem Substrat im Anfangsstadium der Filmbildung gebildet wird.
Der betreffende Film auf Siliziumbasis wächst aber dick an, wenn das
Filmbildungsverfahren vielfach wiederholt wird. Schließlich löst sich
der Film auf Siliziumbasis von der Innenfläche der Vorrichtung ab und
bildet Staub, der während
der Halbleiterfilmbildung herabfällt.
Dadurch kommt es zu solchen Fehlern wie Nadellöchern. Eine solche Erscheinung
stellt ein Problem dar, das nicht nur in einer Plasma-CVD-Vorrichtung,
sondern auch in einer Sputtervorrichtung oder einer thermischen
CVD-Vorrichtung auftritt.
-
Zum
Entfernen eines solchen Films auf Siliziumbasis baute man in der
Vergangenheit gewöhnlich die
Teile in der Vorrichtung, an denen ein solcher Film haftet, und
den Boden aus der Vorrichtung aus. Die ausgebauten Teile und der
Boden werden zu einer anderen Stelle bewegt, und der unerwünschte Film auf
Siliziumbasis wird durch eine solche Behandlung wie ein Abstrahlverfahren
mit Glaskügelchen
(Blasverfahren mit Glasteilchen), ein Naßputzverfahren oder Waschen
mit einer Säure
entfernt. Abschließend
werden diese Teile und der Boden wieder eingebaut. Technisch bekannt
ist auch das Entfernen des Films auf Siliziumbasis durch das Verfahren
zum Einleiten eines Ätzgases
in die Vorrichtung oder eine weitere Stelle zum Erzeugen eines Plasmas.
-
Beim
zuvor beschriebenen herkömmlichen Verfahren
zur Entfernung des Films auf Siliziumbasis ist es mit Sicherheit
möglich,
den Film relativ leicht zu entfernen, der dick angewachsen ist.
Allerdings wird beim Abstrahlverfahren mit Glaskügelchen und beim Naßputzverfahren
mechanischer Druck auf die Oberflächen der Teile der Vorrichtung
und den Boden mit dem Ergebnis ausgeübt, daß diese Teile leicht verformt
werden. Beim Waschverfahren mit Hilfe einer Säure, ist es ferner möglich, einen
SiO2-Film und SiNx-Film
zu entfernen. Schwierig ist aber, einen a-Si-Film und Poly-Si-Film
zu entfernen. Besonders bei einer großen Plasma-CVD-Vorrichtung
erschwert die Verformung des Bodens, das Substrat wie gewünscht genau
zu positionieren. Außerdem
hat durch die Verformung der auf dem Substrat gebildete Film keine
gleichmäßige Dicke über den
gesamten Bereich. Angesichts dessen wurde es notwendig, der Verformung
des Bodens ausreichend Beachtung zu schenken.
-
Andererseits
ist muß bei
Gebrauch eines Ätzgases
ein stark korrodierendes Gas wie NF3 oder ClF3 zur Erhöhung
der Abtragsgeschwindigkeit des Films auf Siliziumbasis verwendet
werden. Theoretisch muß man
das Ätzgas
in gleicher Menge wie die Reaktionsgasmenge verwenden. Dazu kommt,
daß der
Preis des Ätzgases
gleich oder höher
als der des Halbleitergases liegt, was zu hohen Materialkosten führt. Zu
beachten ist außerdem,
daß eine
Pumpe verwendet werden muß,
die gegen das korrodierende Gas oder das Reaktionsprodukt im Abgassystem der
Filmbildungsvorrichtung beständig
ist, was hohe Vorrichtungskosten nach sich zieht.
-
Ferner
sollte dem entfernten Flüssigkeitsabfall
sowie den Anforderungen der Anlage zum Entfernen dieser Gase Aufmerksamkeit
gelten, da der entfernte Flüssigkeitsabfall
ein industrielles Abfallmaterial auf Fluorbasis darstellt, was ein
schwerwiegendes Umweltproblem aufwirft. Durch dieses Umweltproblem
haben Betriebe einen sehr schlechten Ruf, die solche Artikel wie
eine Solarbatterie herstellen, die zur Lösung von Umweltproblemen eigentlich
effektiv sind. Daraus ergibt sich, daß es für diese Betriebe schwierig
ist, diese Mittel ohne weiteres zu nutzen.
-
Die
Ausführungsform
der Erfindung betrifft ein Waschverfahren und eine Waschvorrichtung
zur Waschdurchführung
auf solche Weise, daß Kraft
zum Verformen der Bodenoberfläche
nicht auf den Boden ausgeübt
wird, sowie zum rationellen Waschen einer Halbleiterfilmbildungsvorrichtung
mit geringen Kosten, ohne eine spezielle Anlage zu benötigen.
-
Insbesondere
sind in der Ausführungsform der
Erfindung die Innenteile der Filmbildungsvorrichtung und der Abschnitt
des Bodens, an denen ein Halbleitermaterial angelagert ist, aus
abnehmbaren Teilen gebildet. Zudem werden mehrere der abnehmbaren
Teile durch ein Werkzeug (ab)gestützt, und das Werkzeug sowie
die abnehmbaren Teile werden gleichzeitig in ein alkalisches Ätzmittel
getaucht. Nach Ätzabschluß werden
dieses Werkzeug und die abgestützten
Teile mit einem wäßrigen Detergens gewaschen,
gefolgt von Trocknen des gewaschenen Werkzeugs und der abnehmbaren
Teile. Als alkalisches Detergens kommt ein alkalisches Detergens zum
Einsatz, das Ätznatron
und/oder ein Tensid enthält.
Weiterhin wird Leitungswasser oder Reinwasser als Waschwasser verwendet.
-
Die
Vorrichtung zur Umsetzung des zuvor beschriebenen Verfahrens, die
die o. g. Probleme überwinden
soll, verfügt über ein
Transportsystem zum Transportieren eines Werkzeugs, das mehrere abnehmbare
Innenteile der Filmbildungskammer und jene Abschnitte des Bodens
(ab)stützt,
an denen ein Halbleitermaterial angelagert ist, eine alkalische Ätzmittel-Taucheinrichtung,
in die das Werkzeug und die daran abgestützten Teile gleichzeitig getaucht
werden können,
eine wäßrige Wascheinrichtung,
in die das Werkzeug und die daran abgestützten Teile nach dem Ätzschritt
gleichzeitig gegeben werden, und eine Trockeneinrichtung.
-
Im
folgenden wird die Funktion der Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
-
Ist
ein Dünnfilm
an Teilen innerhalb der Vorrichtung, z. B. einer Sprühplatte
und einer Anlagerung verhindernden Platte oder an einem Boden, so stark
angelagert, daß er
zu entfernen ist, wird der Boden, von dem das Substrat entfernt
wurde, auf einen Wagen transportiert, der in der Umgebung der Halbleiterfilmbildungsvorrichtung
angeordnet ist. In einer großen
Halbleiterfilmbildungsvorrichtung, z. B. einer Vorrichtung zur Massenfertigung,
wird der Transport mit Hilfe einer Transporteinrichtung durchgeführt, z. B.
eines an der Filmbildungsvorrichtung angebrachten Krans oder Roboters.
-
Eine
große
Anzahl von Sprühplatten,
Anlagerung verhindernden Platten, Böden und Trägern werden in einer großen Halbleiterfilmbildungsvorrichtung
verwendet. Sind einige dieser Böden
auf den Wagen überführt, wird
der Wagen in eine Position nahe der Waschvorrichtung bewegt. Ein
Mechanismus zum Halten mehrerer Waschgutmaterialien ist in einem
oberen Abschnitt des Wagens angeordnet. Der das Waschgut haltende
Mechanismus wird vom Wagen abgenommen, um durch den Transportmechanismus
der Waschvorrichtung zu einem alkalischen Ätzmittelbehälter transportiert und darin
eingetaucht zu werden.
-
Nach Ätzabschluß wird das
Waschgut in einen Spülbehälter transportiert,
um z. B. mit Wasser gespült
zu werden. Mehrere Spülbehälter kommen zum
Einsatz, um den Spülvorgang
nacheinander so durchzuführen,
daß das
Waschgut zunächst
in einen Spülbehälter gegeben
wird, der Leitungswasser mit niedriger Reinheit enthält, und
dann in einen Spülbehälter zum
Aufbringen von Leitungswasser mit hohem Druck auf das Waschgut.
Ferner wird das Waschgut in Spülbehälter gegeben,
die Ionenaustauscherwasser bzw. Reinwasser enthalten. Nach Spülabschluß werden
die gewaschenen Teile in einem Warmwind getrocknet. Ferner werden
nach Trockenabschluß der
Haltemechanismus und die auf dem Haltemechanismus gehaltenen gewaschenen
Teile wieder auf den Wagen transportiert und in der Umgebung der
Halbleiterfilmbildungsvorrichtung wieder zusammengebaut.
-
Möglich ist,
eine hohe Betriebsgeschwindigkeit der Halbleiterfilmbildungsvorrichtung
zu wahren, wenn ein Ersatzteil für
das Teil vorbereitet und auf dem Wagen positioniert ist, an dem
ein Film auf Siliziumbasis angelagert ist, wenngleich der Ersatzteileinsatz
von der Ätzreaktionsgeschwindigkeit
abhängt.
Hierbei kann das Waschen mit einem relativ gewöhnlichen Ätzmittel ohne Verwendung eines
teuren Gases durchgeführt
werden, um die Waschkosten zu senken. Zu beachten ist auch, daß das Waschgut
durch ein Hubsystem auf den Wagen transportiert wird. Außerdem wird
die Halteeinrichtung des Wagens, die die Innenteile der Vorrichtung
hält, z.
B. die Anlagerung verhindernde Platte oder den Boden, durch die
Waschbehälter,
Spülbehälter und
die Trockenkammer transportiert. Daraus folgt, daß keine Verformungskraft
auf die gewaschenen Teile ausgeübt
wird. Zusätzlich
läßt sich
der Waschwirkungsgrad verbessern.
-
Die
Ausführungsform
der Erfindung wird nun anhand von 8A bis 9C näher beschrieben. Die
folgende Beschreibung betrifft eine Vorrichtung, um eine spezifische
bildliche Darstellung zu erleichtern. Jedoch ist der technische
Schutzumfang der Ausführungsform
nicht durch die Beschreibung eingeschränkt. Natürlich ist der technische Gedanke
der Ausführungsform
auf ähnliche
Vorrichtungen o. ä. anwendbar.
-
[Boden]
-
Der
in der Ausführungsform
der Erfindung verwendete Boden 42 ist in 8A exemplarisch
gezeigt. In dieser Vorrichtung ist ein Boden 42 zur Filmbildung
auf einem Träger 48 angeordnet.
Der Boden 42 kann vom Träger 48 durch Lösen von
vier Schrauben 49 abgenommen werden. Zudem sind zwei Aufhängelöcher 50 zum
Transportieren auf den Wagen in einem oberen Abschnitt jedes der
beiden Böden 42 gebildet.
Hubwerkzeuge werden in diese Aufhängelöcher 50 einsetzt,
und die Böden 42 werden
durch einen Kran oder Roboter zum Aufhängeabschnitt des Wagens transportiert,
um auf den Wagen überführt zu werden.
Mehrere Böden 42 werden
auf dem Wagen angeordnet.
-
Ein
Merkmal der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform ist, daß die Anlagerung
verhindernden Platten 51 an einem oberen und unteren Abschnitt
der Sprühplatte 41 gemäß 8B angeordnet
sind, um zu verhindern, daß sich
ein Film auf dem Abschnitt des Trägers 48 bildet. In
diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß ein Mechanismus zur reibungslosen
Transportdurchführung
im Träger 48 vorhanden
ist, weshalb ein Problem auftritt, daß Flüssigkeit in feine Abschnitte
eindringt, z. B. während
der Ätzbehandlung.
Außerdem
sollen die Anlagerung verhindernden Platten 51 die Anzahl
von Teilen im Waschabschnitt weitgehend verringern. Im übrigen sind
der Träger 48 und
der Boden 42 jeweils aus einem alkalibeständigen Material
hergestellt. Genauer gesagt ist erwünscht, Edelstahl, Kohlenstoff,
ein mit einem Keramikmaterial beschichtetes Metall usw. zur Bildung
des Trägers 48 und
des Bodens 42 zu verwenden.
-
Möglich ist
eine geeignete Gestaltung des Bodens 42 und des Wagens 52 im
Zusammenhang mit der Erfindung, soweit der Filmbildungsbereich auf den
Boden 42 beschränkt
und der Boden 42 alkalibeständig ist. Zum Beispiel kann
ein Wagen, in dem Böden
in einem Gestell untergebracht sind, bei einer CVD-Vorrichtung der Art
verwendet werden, bei der das Substrat während der Filmbildung waagerecht gehalten
wird. Bei einer CVD-Vorrichtung der Art, bei der die Substrate senkrecht
gehalten werden, so daß die
Böden an
einem Karren hängen,
der auf einer in der CVD-Vorrichtung angeordneten Oberschiene fährt, reicht
es ferner aus, einen Wagen mit einer großen Anzahl von hängerartigen
Werkzeugen vorzubereiten, die zum ausschließlichen Anhängen der Böden angeordnet sind.
-
[Sprühplatte,
Anlagerung verhindernde Platte]
-
Die
Sprühplatte 41 und
die Anlagerung verhindernde Platte 51 sind wie der Boden 42 ebenfalls so
aufgebaut, daß sie
abnehmbar sind. Außerdem wird
ein großes
Teil, z. B. die Sprühplatte 41,
an einem Werkzeug wie der Boden 42 angehängt, um
auf den Wagen 52 transportiert zu werden. Andererseits werden
andere kleine Teile in einem aus Metallmaschenmaterial hergestellten
Korb untergebracht.
-
In
den Vorrichtungen, die in den letzten Jahren verwendet werden, sind
die Teile mit Ausnahme der Sprühplatte 41 und
der Anlagerung verhindernden Platte 51 so aufgebaut, daß sich kein
Film auf Siliziumbasis an diesen Teilen anlagert, damit die Wartung
der Vorrichtung leicht erfolgen kann. Auch die Vorrichtung der Erfindung
ist auf diese Weise gestaltet.
-
[Wagen]
-
Erwünscht ist,
daß der
Wagen 52 so aufgebaut ist, daß der Abschnitt zum Halten
des Bodens 42 vom Wagenkörper abnehmbar ist. Ein Haken 54 zum
Aufhängen
des gesamten Waschguts ist im Halteabschnitt angeordnet. Da der
spezielle Abschnitt in einen Behälter
der Waschvorrichtung gegeben wird, kommt ein Edelstahl- oder Metallrahmen
zum Einsatz, der mit einer alkalibeständigen Plattierung bedeckt
oder mit Harz beschichtet ist. Andererseits ist der Wagen so gestaltet,
daß er
eine ausreichende mechanische Festigkeit wahrt.
-
[Waschbehälter]
-
9A bis 9C zeigen
exemplarisch Waschbehälter,
die in dieser Ausführungsform
verwendet werden. In diesem Beispiel sind ein Alkaliwaschbehälter 62,
ein erster Spülbehälter 63,
ein Wasserwaschbehälter 64 unter
Nutzung einer Hochdruck-Wasserdusche und ein zweiter Spülbehälter 65 nacheinander
angeordnet. Außerdem
ist ein Kran 21 oder eine Roboteranlage zum Bewegen des
oberen Halteabschnitts des Wagens über einem oberen Abschnitt
des Behälters
angeordnet.
-
Ein
stark alkalisches Detergens oder eine wäßrige Ätznatron- oder Ätzkalilösung wird
im Alkaliwaschbehälter
verwendet. Bei Gebrauch einer wäßrigen Ätznatronlösung (NaOH)
wird die Ätznatronkonzentration
der Lösung
auf 3 bis 10 Gew.-%
gesteuert. Technisch ist bekannt, daß die Ätzgeschwindigkeit im wesentlichen
proportional zur Ätznatronkonzentration
steigt, wenn die Ätznatronkonzentration
in einen Bereich zwischen 0 und 3 Gew.-% fällt. Übersteigt die Ätznatronkonzentration
5 Gew.-%, steigt die Ätzgeschwindigkeit
langsam mit einer im wesentlichen konstanten Rate und erreicht eine
maximale Ätzgeschwindigkeit
bei etwa 35 Gew.-% Ätznatronkonzentration.
Ferner sinkt die Ätzgeschwindigkeit
in der Tendenz, wenn die Ätznatronkonzentration
40 Gew.-% übersteigt.
Da die Ätzgeschwindigkeit
nicht maßgeblich
zunimmt, wenn die Ätznatronkonzentration
3 Gew.-% übersteigt,
reicht es in der Praxis aus, die Ätznatronkonzentration auf 3
Gew.-% einzustellen. Da aber das Ätzmittel wiederholt zum Einsatz
kommt, wird die Ätznatronkonzentration
so eingestellt, daß sie
höchstens
5 Gew.-% oder höchstens
10 Gew.-% beträgt.
Zu beachten ist, daß bei über 10 Gew.-% Ätznatronkonzentration
die Festkomponente im Ätzmittel
im Winter gefriert, was die Überwachung
des Ätzmittels
erschwert. Ferner kann die Zeit für den Spülvorgang verkürzt werden,
wenn die Ätznatronkonzentration
auf einen niedrigen Wert eingestellt ist.
-
Gibt
man einen Dünnfilm
aus Silizium oder amorphem Silizium in einen Alkaliwaschbehälter, kommt
es zu einer heftigen Reaktion in der Anfangsperiode, die eine große Menge
von Wasserstoff- und Ätznatronnebel
erzeugt. Daher erfolgt ein Austrieb am Waschbehälter, indem z. B. ein Sauggebläse an einem
oberen Abschnitt des Behälters
angeordnet wird. Außerdem
wird Wärme
stark erzeugt, so daß die
Flüssigkeitstemperatur
von etwa 25 °C
vor dem Ätzen
auf über
40 °C steigt.
Allerdings läuft
die Reaktion danach so ab, daß die
Flüssigkeitstemperatur langsam
sinkt. Zur Förderung
der Reaktion ist eine Heizung 66 im Behälter angeordnet. Da die Reaktion im
Aktivierungsverfahren durchgeführt
wird, das durch das Arrheniusdiagramm bezogen auf die Flüssigkeitstemperatur
dargestellt werden kann, läßt sich die
Reaktionsgeschwindigkeit durch Anheben der Temperatur auf etwa 80°C merklich
erhöhen.
In diesem Stadium erreicht die Reaktionsgeschwindigkeit 3 μm/min. Bei
weiterer Temperaturerhöhung
kann es zu einem Problem kommen, daß das Ätzmittel in der Umgebung der
Heizung 66 siedet.
-
Neben
der Temperaturerhöhung
der Flüssigkeit
ist eine Maßnahme,
die es dem Ätzmittel
ermöglicht,
in die Innenteile der Vorrichtung einzudringen, z. B. den Boden,
die Elektrode und die Anlagerung verhindernde Platte, ebenfalls
zur Erhöhung
der Reaktionsgeschwindigkeit wirksam. Erreichen läßt sich
das Eindringen durch Zugabe eines stark alkalischen Tensids zum Ätzmittel.
Bei leichtem Reißen
des an den Teilen innerhalb der Vorrichtung angelagerten Films auf
Siliziumbasis dringt das Ätzmittel
in die Grenzfläche
zwischen dem Film auf Siliziumbasis und den Teilen durch die Risse
aufgrund der Kapillarwirkung ein. Dadurch beginnt das Ätzen an
der Grenzfläche,
bevor sich das Ätzen
auf der Oberfläche
fortsetzt. Daher wird der Film auf Siliziumbasis schließlich von
den Teilen abgelöst.
Daraus folgt, daß die
Bearbeitung in erheblich kürzerer
Zeit als der durch A/B berechneten Zeit beendet werden kann, wobei
A die Dicke des Films auf Siliziumbasis und B die Ätzgeschwindigkeit
darstellen.
-
Man
geht davon aus, daß die
Bildungsgeschwindigkeit einer polykristallinen Silizium- oder amorphen
Siliziumhalbleiterschicht 0,1 Å bis
100 Å/s (0,0006
bis 0,6 μm/min)
beträgt
und daß der
Bereich der Bildungsgeschwindigkeit, der die Forderungen an die
Kennwerte der gebildeten Schicht und die Wirtschaftlichkeit erfüllt, 1 bis
40 Å/s
(0,006 bis 0,24 μm/min)
beträgt.
Da die Ätzgeschwindigkeit
in dieser Ausführungsform
3 μm/min
beträgt,
erreicht die Ausführungsform
der Erfindung eine ausreichend wirtschaftliche Ätzgeschwindigkeit.
-
Nach
Abschluß der Ätzbehandlung
wird der Spülvorgang
zum Entfernen des Ätzmittels
durchgeführt.
In dieser Ausführungsform
werden nach Grobentfernung des Restätzmittels auf den Waschgutteilen
die Waschgutteile in den ersten Spülbehälter 63 überführt, bevor
die Oberflächen
der Waschgutteile getrocknet sind. In dieser Ausführungsform
werden die Alkalikomponenten mit einer Wasserströmung rationell entfernt. Da
die wäßrige Spüllösung in
diesem Schritt zum Neutralisieren des Alkalis dient, wird die Spüllösung für den Spülvorgang
wiederholt verwendet.
-
Im
nächsten
Schritt werden die Waschgutteile in den Wasserwaschbehälter 64 transportiert,
der eine Hochdruck-Wasserdusche zur vollständigen Alkalientfernung nutzt.
Außerdem
werden Siliziumschuppen, die auf den Waschgutteilen geringfügig verbleiben,
durch die Hochdruckdusche entfernt. Besonders effektiv ist die Hochdruck-Wasserdusche, wenn
eine Festkomponente, die das Verstopfen der Sprühplatte verursacht, auf den
Waschgutteilen verbleibt.
-
Im
zweiten Spülbehälter 65,
der in der letzten Stufe angeordnet ist, werden Flecken auf der
Oberfläche
durch Wasserströmung
und eine wäßrige Spüllösung entfernt,
die kontinuierlich ersetzt wird. Gleichzeitig werden Verunreinigungen der
in der vorherigen Spülstufe
verwendeten Spüllösung durch
die frische Spüllösung ausgetauscht,
um das Waschen zu beenden.
-
Erwünscht ist,
Wasser als Spülflüssigkeit
jeweils im ersten und zweiten Spülbehälter zu
verwenden. Vorzugsweise sollte hochreines Wasser zum Einsatz kommen.
-
Danach
werden die Waschgutteile mit dem unteren Abschnitt des Wagens kombiniert
und in einen großen
Heißlufttrockner
zusammen mit dem Werkzeug zum trocknen transportiert, woran sich
die Abkühlung
der getrockneten Teile und anschließende Lagerung der behandelten
Teile in einem Ersatzteillager oder die erneute Montage der behandelten
Teile am Hauptkörper
anschließt.
-
Zur
effektiven Nutzung der Erfindung ist der Ersatzteileinsatz überaus wirksam.
Insbesondere werden nach Wartungsbeginn der Vorrichtung das Ersatzteil
sofort montiert, nachdem das Teil vom Hauptkörper des Wagens mit den daran
angeordneten Ersatzteilen abgenommen werden. Möglich ist eine Minimierung
des Zeitverlusts der Vorrichtung, sofern das System zum Einsatz
kommt, bei dem das Waschen der abgenommenen Teile im Waschschritt beginnt.
Zudem kann der Waschschritt in etwa 8 Stunden beendet werden, d.
h. der Summe aus 330 Minuten (5,5 Stunden) Ätzzeit und 2 Stunden für die Spül- und Trockenvorgänge, auch
wenn der Film auf Siliziumbasis in großer Dicke von z. B. 1 mm angelagert
ist. Möglich
ist, das Bodenwaschen durch geeignete Vorrichtungsgestaltung zu
automatisieren. Außerdem
ist möglich,
das Waschen der anderen Teile mit Ausnahme des Abnehmens der Teile
vom Hauptkörper
der Halbleiterherstellungsvorrichtung und der Montage der Teile
zu automatisieren.
-
Durch
Forschungsarbeiten im Rahmen der Erfindung wurde geklärt, daß der technische
Gedanke der Erfindung zum Gebrauch in einer Plasma-CVD-Vorrichtung
zur Bildung eines amorphen Siliziumdünnfilms oder polykristallinen
Siliziumdünn films
wirksam ist. Andererseits wurde auch klargestellt, daß die Ätzgeschwindigkeit
bei einem kohlenstoffhaltigen Film, z. B. einem a-SiC:H-Film, niedrig ist.
In einem solchen Fall kommt im Rahmen der Erfindung das System zum
Einsatz, bei dem ein amorpher Siliziumdünnfilm oder ein polykristalliner
Siliziumdünnfilm,
der leicht geätzt
werden kann, zuerst in einer Dicke von mindestens 0,5 μm gebildet
wird, wonach ein solcher Film wie ein a-SiC:H-Film durch Anordnen
der gewaschenen Teile an der Vorrichtung gebildet wird, wenngleich
die Reaktionsgeschwindigkeit bei Verwendung von Ätzkali höher als bei Verwendung von Ätznatron
ist.
-
In
diesem Fall läßt sich
der darunterliegende Siliziumfilm zu einem frühen Zeitpunkt problemlos wegätzen, wenn
der Flüssigkeit
ein Tensid zugegeben wird, wodurch das Problem gelöst werden
kann, daß die Ätzgeschwindigkeit
der Teile in einer speziellen Kammer übermäßig gering ist, wenn das Waschen
in einer Vorrichtung zur Bildung unterschiedlicher Arten von Filmen
wie einer Inline-Vorrichtung gleichzeitig durchgeführt wird.
-
Ferner
kommt in der Erfindung eine chemische Reaktion zur Anwendung. Ist
die Vorrichtung als System effektiv gestaltet, kommt es zu keiner
physikalischen Beanspruchung, weshalb solche Teile wie der Boden überhaupt
nicht verformt werden.
-
Ätznatron, Ätzkali und
ein Tensid (alkalisches Detergens), die in der Erfindung verwendet werden,
sind sehr verbreitet und im Vergleich zum Ätzgas billig. Zudem werden
Polyvinylchlorid oder Edelstahl, die ausgezeichnet korrosionsbeständig sind,
zur Herstellung der Vorrichtung verwendet. Diese Materialien sind
gang und gäbe
und nicht kostspielig wie eine Vakuumvorrichtung.
-
[Entsorgung von Flüssigkeitsabfall]
-
Notwendig
ist die Entfernung von Schadstoffen aus der Ätzlösung und aus der Flüssigkeit
im ersten Spülbehälter, be vor
der Flüssigkeitsabfall
entsorgt wird. Die Produkte der Reaktion zwischen Silizium und einer Ätznatronlösung enthalten
grundsätzlich
Silizium-, Sauerstoff-, Wasserstoff- und Natriumverbindungen (hauptsächlich Natriumsilikat).
Werden diese Reaktionsprodukte mit Salzsäure neutralisiert, bilden sich
eine wäßrige Lösung aus
Kochsalz und einer Siliziumverbindung (SiO2),
die relativ unschädlich
sind. Daher kommt es zu keinem Problem, auch wenn der Flüssigkeitsabfall
nach außen
abgegeben wird. In dieser Hinsicht ist die Erfindung unter Umweltschutzaspekten
vorteilhaft.
-
Wie
zuvor beschrieben, erfolgt gemäß der Ausführungsform
der Erfindung das Waschen einer Vorrichtung zur Bildung eines Halbleiterfilms
auf Siliziumbasis, z. B. einer Plasma-CVD-Vorrichtung, mit Hilfe eines Wagens,
in dem nur die Teile der Vorrichtung mit einem daran angelagerten
Film auf Siliziumbasis getrennt und angeordnet werden, und ferner mit
Hilfe von Ätz-,
Wasch- und Trockenanlagen, in denen die speziellen teile und der
diese Teile haltende Wagen aufgenommen werden. Zudem werden Ätznatron, Ätzkali und
ein Tensid (alkalisches Detergens) als Ätzmittel verwendet. Der besondere
Aufbau der Ausführungsform
ermöglicht,
die verschiedenen Filme auf Siliziumbasis, die am Boden angelagert
sind, ohne Verformung des Bodens zu entfernen. Außerdem kann
der Waschvorgang vereinfacht werden. Zu beachten ist, daß das Abfallmaterial
des Ätzens
im wesentlichen aus einer wäßrigen Lösung aus Kochsalz
und Silizium besteht und daher umweltverträglich ist.