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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Plattenkassette,
die ein plattenförmiges
Aufzeichnungsmedium aufnimmt, und insbesondere auf eine Plattenkassette,
die ermöglicht,
dass ein plattenförmiges
Aufzeichnungsmedium durch eine Plattenaufnahme zum Halten des Aufzeichnungsmediums
darin gehalten und davon entfernt werden kann.
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Mit
der weit verbreiteten Verwendung von plattenförmigen Aufzeichnungsmedien
(nachfolgend einfach als "Platten" bezeichnet) zum
Aufzeichnen verschiedener Typen von Informationen sind nun Plattenkassetten
zum Aufnehmen solcher Platten darin in der Entwicklung. Eine Plattenkassette
nimmt eine Platte in einem drehbaren Zustand auf, und eine solche
Plattenaufnahmekassette ist in einer Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung
zur Verwendung befestigt. Solche Plattenkassetten werden in zwei
Typen klassifiziert: ein Typ, der das Aufnehmen/Entfernen einer
Platte (Typ mit entnehmbarer Platte) ermöglicht, und einer, der nicht
das Aufnehmen/Entfernen einer Platte ermöglicht.
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Eine
Plattenkassette vom Typ mit entfernbarer Kassette ist in der
japanischen, offengelegten Patentveröffentlichung
No. 11-86487 offenbart. Diese herkömmliche Plattenkassette umfasst
ein Gehäuse, das
eine Platte drehbar aufnimmt, und einen Deckel zum Offnen/Schließen einer
Platteneinsetzöffnung des
Gehäuses.
Der Deckel ist mit einem Plattentrageelement versehen, das sich
elastisch in der Ebene parallel zu der Plattenoberfläche zum
Tragen der Platte deformiert. Wenn einmal der Deckel in dem Gehäuse befestigt
ist, deformiert sich das Plattentrageelement elastisch, um eine
Drehung der Platte zu ermöglichen.
Ein Einsetzen und Entfernen der Platte in das und aus dem Gehäuse werden
durch einen Bediener, der den Deckel ergreift, vorgenommen.
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Die
vorstehend beschriebene herkömmliche Plattenkassette
besitzt die folgenden Probleme.
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Wenn
der Bediener den Deckel ergreift, um ihn aus dem Gehäuse zu ziehen,
ist es wahrscheinlich, dass er die Platte ergreift, was möglicherweise einen
Fingerabdruck und dergleichen auf der Platte belässt. Wenn die Platte kontaminiert
ist, wird die Zuverlässigkeit
einer Aufzeichnung/Wiedergabe verringert.
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Das
Plattentrageelement wird elastisch deformiert so lange gehalten,
wie der Deckel in dem Gehäuse
befestigt ist. Deshalb kann, wenn der Deckel in dem Gehäuse befestigt
für eine
ausgedehnte Zeitdauer gehalten wird, eine Spannungsfreisetzung des
Plattentrageelements auftreten, was zu einer Verringerung der Plattenhaltefähigkeit
des Plattentrageelements führt.
Mit der verringerten Plattenhaltefähigkeit kann die Platte herausgleiten,
wenn der Deckel aus dem Gehäuse
gezogen wird. Um dieses Problem zu vermeiden, muss das Plattentrageelement
aus einem Material hergestellt werden, das eine niedrige Spannungsfreisetzung
besitzt, wie beispielsweise Phosphorbronze. Dies führt zu einem
Fehlen einer integralen Formung des Plattentrageelements mit dem
Deckelgehäuse
unter Verwendung zum Beispiel eines Polymermaterials, und erhöht demzufolge die
Kosten des Plattentrageelements.
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Das
Dokument
EP 0 838 819
A offenbart die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs
1.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Plattenkassette, die eine gute
Funktionsfähigkeit
zeigt, wenn eine Plattenaufnahme aus einem Gehäuse herausgezogen oder darin
hineingedrückt
wird, und die die Möglichkeit
einer Berührung
der Platte mit den Fingern verringert.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Plattenkassette der vorliegenden Erfindung umfasst die Merkmale
des Anspruchs 1. Der obere und der untere Bereich des Gehäuses umfassen
Einschnitte, um den Griff freizugeben, wenn sich die Plattenaufnahme
in dem Gehäuse
befindet. Der Griff greift in die Einschnitte ein, um zu verhindern, dass
sich das Gehäuse
nach außen
deformiert, wenn die Plattenaufnahme in das Gehäuse eingesetzt ist.
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Zumindest
umfassen entweder der Griff der Plattenaufnahme oder die Einschnitte
des Gehäuses vorzugsweise
Einrichtungen, um das Gehäuse
dagegen zu blockieren, dass es sich in eine Richtung vertikal zu
einem oberen Abschnitt oder einem unteren Abschnitt des Griffs bewegt.
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Der
Griff der Plattenaufnahme besitzt vorzugsweise einen konkaven Abschnitt,
um mindestens einen Vorsprung aufzunehmen, der an dem Einschnitt
des Gehäuses
gebildet ist.
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Der
Einschnitt des Gehäuses
besitzt vorzugsweise einen konkaven Abschnitt, um mindestens einen
Vorsprung aufzunehmen, der an dem Griff der Plattenaufnahme gebildet
ist.
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Der
obere Abschnitt des Griffs der Plattenaufnahme kann in der Form
gegenüber
dem unteren Abschnitt des Griffs unterschiedlich sein.
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Vorzugsweise
befindet sich der obere Abschnitt des Griffs der Plattenaufnahme
in einer Linie zu dem oberen Abschnitt des Gehäuses, und der untere Abschnitt
des Griffs befindet sich in einer Linie zu dem unteren Bereich des
Gehäuses.
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Der
Unterschied in der Form zwischen dem oberen Abschnitt und dem unteren
Abschnitt des Griffs kann visuell erkennbar sein.
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Vorzugsweise
umfasst die Plattenaufnahme: einen Körper, der die Öffnung des
Gehäuses
dann blockiert, wenn die Plattenaufnahme in das Gehäuse eingesetzt
ist; und zwei Arme, die sich von dem Körper aus erstrecken, und wobei
der Griff an dem Körper
der Plattenaufnahme gebildet ist.
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Der
Griff kann dicker als der andere Teil der Plattenaufnahme sein.
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Vorzugsweise
sind die Formen des oberen Abschnitts und des unteren Abschnitts
des Griffs so, dass eine gegenseitige Beeinflussung zwischen dem Griff
und den Einschnitten des Gehäuses
dann minimiert werden kann, wenn die Plattenaufnahme in das Gehäuse eingesetzt
ist.
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Der
Griff der Plattenaufnahme kann Flächen haben, die teilweise zu
einer oberen Fläche
und einer unteren Fläche
des Aufzeichnungsmediums hinweisen.
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Die
Plattenkassette kann weiterhin Verriegelungseinrichtungen umfassen,
um die Plattenaufnahme an dem Gehäuse an einer Position zu befestigen, wo
die Plattenaufnahme die Öffnung
des Gehäuses blockiert.
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Vorzugsweise
umfasst die Verriegelungseinrichtung einen Anschlagbereich, der
an dem Seitenabschnitt des Gehäuses
gebildet ist, und einen Verriegelungsabschnitt, der an einer Seitenfläche der Plattenaufnahme
gebildet ist, und wenn die Plattenaufnahme in das Gehäuse eingesetzt
ist, greift der Verriegelungsabschnitt der Plattenaufnahme in den Anschlagbereich
des Gehäuses
an der Position ein, wo die Plattenaufnahme die Öffnung des Gehäuses blockiert.
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Vorzugsweise
umfasst der Anschlagbereich des Gehäuses eine Einsetzanschlagwand,
um die Bewegung des Verriegelungsabschnitts zu begrenzen, um zu
verhindern, dass die Plattenaufnahme zu tief in das Gehäuse eindringt;
und eine Ausweichanschlagwand, um die Bewegung des Verriegelungsabschnitts
zu begrenzen, um zu verhindern, dass die Plattenaufnahme von dem
Gehäuse
entweicht.
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Vorzugsweise
ist der Verriegelungsabschnitt an einer Seitenfläche mindestens eines fingerförmigen,
flexiblen Elements gebildet, das sich von der Seitenfläche der
Plattenaufnahme aus erstreckt und sich in einer Ebene im Wesentlichen
parallel zu dem oberen und dem unteren Abschnitt der Plattenaufnahme
biegt, und der Verriegelungsabschnitt wird zu einer Position, die
frei von der Begrenzung der Ausweichanschlagwand des Gehäuses ist,
durch Deformieren des flexiblen Elements bewegt, um so zuzulassen,
dass sich die Plattenaufnahme bewegt.
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Vorzugsweise
ist ein Vorsprung an einem Teil der Seitenabschnitte des Gehäuses so
gebildet, um mit einem Teil des Verriegelungsabschnitts dann zusammenzustoßen, wenn
die Plattenaufnahme in das Gehäuse
mit der Oberseite nach unten eingesetzt ist.
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Vorzugsweise
sind Plattenträger
an den Armen der Plattenaufnahme gebildet, um die Bewegung des Aufzeichnungsmediums
in einer Richtung vertikal zu der oberen und der unteren Fläche des Aufzeichnungsmediums
zu begrenzen.
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Vorzugsweise
sind Führungsteile
an oberen Enden der Arme der Plattenaufnahme zum Führen des
Aufzeichnungsmediums zusammen mit den Plattenträgern, die an Positionen gebildet
sind, die sich am nächsten
zu den oberen Enden befinden, gebildet, und die Führungsteile
begrenzen die Bewegung des Aufzeichnungsmediums in einer Richtung
vertikal zu der oberen und der unteren Fläche des Aufzeichnungsmediums
und erleichtern ein Einsetzen des Aufzeichnungsmediums in die Plattenaufnahme.
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Der
Griff kann Identifikationseinrichtungen umfassen, um eine obere
Fläche
und eine untere Fläche
der Plattenaufnahme voneinander zu unterscheiden.
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Die
Identifikationseinrichtungen können
eine Form haben, die durch eine Berührung eines Fingers erkennbar
ist.
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Die
Plattenkassette einer anderen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst: eine Plattenaufnahme, um ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium
zu halten; und ein Gehäuse,
das einen Gehäuseabschnitt
zum Aufnehmen der Plattenaufnahme und des Aufzeichnungsmediums definiert. Das
Gehäuse
umfasst einen oberen Abschnitt, einen unteren Abschnitt und Seitenabschnitte,
die das Gehäuse
umgeben, wobei das Gehäuse
ermöglicht, dass
die Plattenaufnahme in dem Gehäuseabschnitt über eine Öffnung,
die durch die Seitenabschnitte gebildet sind, eingesetzt und davon
entfernt werden kann. Das Gehäuse
umfasst weiterhin ein oberes Gehäuse
und ein unteres Gehäuse.
Entweder das obere oder das untere Gehäuse besitzt einen ersten Vorsprung,
um eine Einsetzbewegung der Plattenaufnahme anzuhalten. Das andere
des oberen und des unteren Gehäuses
besitzt einen zweiten Vorsprung, um eine Entnahmebewegung der Plattenaufnahme
anzuhalten. Die Plattenaufnahme umfasst: mindestens ein fingerförmiges,
flexibles Element, das sich von einer Seitenfläche der Plattenaufnahme aus
erstreckt und sich in einer Ebene im Wesentlichen parallel zu einer
oberen Fläche
und einer unteren Fläche
der Plattenaufnahme biegt. Die Plattenaufnahme umfasst weiterhin
ein Verriegelungselement, das in den ersten Vorsprung und den zweiten Vorsprung
des Gehäuses
eingreift. Das Verriegelungselement ist auf einer Seitenfläche des
flexiblen Elements gebildet und wird zu einer Position bewegt, die
frei von der Begrenzung des zweiten Vorsprungs des Gehäuses, durch
Deformieren des flexiblen Elements, ist, um so zuzulassen, dass
sich die Plattenaufnahme bewegt.
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Die
Plattenkassette einer noch anderen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst: eine Plattenaufnahme, um ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium
zu halten; und ein Gehäuse,
um die Plattenaufnahme und das Aufzeichnungsmedium aufzunehmen,
wobei das Gehäuse
eine Öffnung
besitzt. Die Plattenaufnahme umfasst mindestens ein fingerförmiges,
flexibles Element, das sich von einer Seitenfläche der Plattenaufnahme aus
erstreckt und sich in einer Ebene im Wesentlichen parallel zu dem oberen
und dem unteren Abschnitt der Plattenaufnahme biegt. Das Gehäuse umfasst
ein Element, um in das flexible Element einzugreifen, um die Plattenaufnahme
zu sichern; und Einrichtungen, um eine einfache Berührung eines
menschlichen Fingers auf dem flexiblen Element zu verhindern, um
die Plattenaufnahme davor zu schützen,
dass sie einfach freigegeben wird. Ein Teil der Plattenaufnahme
blockiert, wenn die Plattenaufnahme einmal in dem Gehäuse untergebracht
ist, die Öffnung
des Gehäuses.
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KURZE BESCHREIBUNG DER VERSCHIEDENEN ANSICHTEN
DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorstehende Zusammenfassung ebenso wie die nachfolgende detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
werden besser verständlich
werden, wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen gelesen werden.
Zum Zwecke der Darstellung der Erfindung sind in den Zeichnungen
Ausführungsformen
dargestellt, die derzeit bevorzugt sind. Es sollte allerdings verständlich werden,
dass die Erfindung nicht auf die präzisen Anordnungen und Gegenstände, die
dargestellt sind, beschränkt
ist. In den Zeichnungen:
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1 zeigt
eine schematische, perspektivische Ansicht einer Plattenkassette
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die die Plattenkassette der 1 darstellt,
in der eine Plattenaufnahme auf halbem Weg eingesetzt ist;
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3 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht, die den Aufbau der Plattenkassette
der 1 darstellt;
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines unteren Gehäuses der Plattenkassette der 1;
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5 zeigt
eine obere Draufsicht auf die innere Fläche des unteren Gehäuses der
Plattenkassette der 1;
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6 zeigt
eine Bodendraufsicht auf die innere Oberfläche eines oberen Gehäuses der
Plattenkassette der 1;
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Plattenaufnahme der Plattenkassette
der 1;
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Platte, die in der Plattenaufnahme
der 7 angeordnet ist;
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9 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Platte, die in die Plattenaufnahme
der 7 eingesetzt wird;
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10 zeigt
eine Draufsicht der Plattenaufnahme der 7;
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11 zeigt
eine bodenseitige Draufsicht der Plattenaufnahme der 7;
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12 zeigt
eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht,
die Anschlagvertiefungen, gebildet an der Plattenaufnahme der 7,
darstellt;
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13 zeigt
eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht,
die Anschlaglaschen, gebildet an einem Gehäusekörper der Plattenkassette der 1, darstellt;
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14 zeigt
eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht,
die die Anschlagvertiefungen der Plattenaufnahme, in die Anschlaglaschen
des Gehäusekörpers eingreifend,
darstellt;
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15 zeigt
eine teilweise aufgeschnittene, perspektivische Ansicht, die die
Anschlagvertiefungen der Plattenaufnahme, in die Anschlagösen des Gehäusekörpers eingreifend,
darstellt;
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16 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Plattenkassette der 1,
wobei die Plattenaufnahme halb eingesetzt ist;
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17 zeigt
eine perspektivische Ansicht, teilweise aufgebrochen, der Plattenkassette
der 1, wobei die Plattenaufnahme vollständig eingesetzt
und verriegelt ist;
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18 zeigt
eine perspektivische Ansicht, teilweise aufgebrochen, der Plattenkassette
der 1, wobei die Plattenaufnahme mit der Oberseite nach
unten eingesetzt ist;
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19 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Plattenkassette einer anderen
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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20 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht, die den Aufbau der Plattenkassette
der 19 darstellt;
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21 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines unteren Gehäuses der Plattenkassette der 19;
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22 zeigt
eine Oberseitendraufsicht auf die Innenseite des unteren Gehäuses der
Plattenkassette der 19;
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23 zeigt
eine bodenseitige Draufsicht der Innenseite eines oberen Gehäuses der
Plattenkassette der 19;
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24 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Plattenaufnahme der Plattenkassette
der 19;
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25 zeigt
eine vergrößerte, perspektivische
Ansicht eines flexiblen Fingers der Plattenaufnahme der Plattenkassette
der 19;
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26 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die eine Modifikation der Plattenaufnahme
der 24 darstellt;
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27 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Plattenkassette einer noch anderen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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28 zeigt
eine vergrößerte, perspektivische
Ansicht einer Ecke eines oberen Gehäuses der Plattenkassette der 27;
und
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29 zeigt
eine vergrößerte, perspektivische
Ansicht einer Ecke eines unteren Gehäuses der Plattenkassette der 27.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der Plattenkassette der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme
auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Zuerst
wird, unter Bezugnahme auf die 1 bis 3,
eine Plattenkassette 100 einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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Die
Plattenkassette 100 dieser Ausführungsform umfasst einen Gehäusekörper 10,
der dazu geeignet ist, eine Platte 1 aufzunehmen, und eine
Plattenaufnahme 30, die dazu geeignet ist, die Platte 1 zu halten,
wenn die Platte 1 über
eine Einsetzöffnung des
Gehäusekörpers 10 eingeladen
oder entladen wird. Eine Verschlusseinrichtung 2 ist gleitend
an dem Gehäusekörper 10 zum Öffnen/Schließen von Zugangsöffnungen
eines oberen und unteren Teils des Gehäusekörpers 10 befestigt. 1 stellt
die Plattenaufnahme 30 so dar, dass die Platte 1 darin vollständig in
den Gehäusekörper 10 eingesetzt
platziert ist. 2 stellt die Plattenaufnahme 30 so
dar, dass die Platte 1 auf halbem Weg in den Gehäusekörper 10 hinein
platziert und darin eingesetzt ist.
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Wenn
einmal die Plattenkassette 100 mit dem vorstehenden Aufbau
in einer Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung (nicht dargestellt)
befestigt ist, wird die Verschlusseinrichtung 2 zu einer offenen
Stellung geführt,
um zu ermöglichen,
dass ein Kopf (nicht dargestellt) ein Lesen, Aufzeichnen, Wiedergeben
und/oder Löschen
von Informationen von/zu der Platte 1, aufgenommen in der
Plattenkassette 100, ausführt.
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Die
Platte 1 ist ein plattenförmiges Aufzeichnungsmedium,
das ein Loch in der Mitte besitzt, wie in 3 dargestellt
ist, und eine Aufzeichnungsschicht (nicht dargestellt) zum Aufzeichnen
von Informationen besitzt. Irgendein Typ einer Platte kann für die Plattenkassette 100 verwendet
werden, einschließlich,
allerdings nicht darauf beschränkt,
einer optischen Platte vom Phasenänderungs-Typ und einer Magnetplatte.
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Die
Platte 1 kann direkt in den Gehäusekörper 10 eingesetzt
werden. Vorzugsweise wird allerdings die Platte 1 zuerst
in die Plattenaufnahme 30, dargestellt in der Mitte der 3,
platziert, und dann wird die Plattenaufnahme 30, die die
Platte 1 hält,
in den Gehäusekörper 10 eingesetzt.
Die Platzierung der Platte 1 in der Plattenaufnahme 30 wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
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Wie
in 2 dargestellt ist, wird die Plattenaufnahme 30 in
einen Plattengehäusebereich
des Gehäusekörpers 10 über die
Einsetzöffnung
(lang gestreckte Öffnung
mit einer großen
Breite und einer kleinen Höhe)
eingesetzt und davon entfernt. Die Plattenaufnahme 30 ist
mit einem Griff 35 versehen, der so geformt und dimensioniert
ist, um ein einfaches Ergreifen mit den Fingern (zum Beispiel mit
dem Daumen und dem Zeigefinger) zu ermöglichen. Durch Ergreifen des
Griffs 35 der Plattenaufnahme 30 kann ein Benutzer
die Platte 1 in dem Gehäusekörper 10 ohne
Berühren
der Platte 1 einsetzen.
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Der
Gehäusekörper 10 ist
im Wesentlichen aus einem oberen Gehäuse 10a und einem
unteren Gehäuse 10b aufgebaut,
wie dies in 3 dargestellt ist. Das obere
Gehäuse 10a und
das untere Gehäuse 10b besitzen
jeweilige Zugriffsöffnungen,
die so geformt sind, um einen Teil der Ober- und Unterseite der
Platte 1 freizugeben, ebenso wie das Mittenloch davon.
Die Zugriffsöffnungen
werden geöffnet/geschlossen,
wenn die Verschlusseinrichtung 2 gleitet. Die Verschlusseinrichtung 2 ist
an dem Gehäusekörper 10 über einem
Endbereich des Gehäusekörpers 10 so
befestigt, um entlang der Endfläche gleitbar
zu sein. So, wie es hier verwendet wird, wird der Endbereich des
Gehäusekörpers 10,
wo die Verschlusseinrichtung 2 befestigt ist, als der "vordere Endbereich" bezeichnet, wogegen
der gegenüberliegende
Endbereich des Gehäusekörpers 10 als
der "hintere Endbereich" bezeichnet wird.
Die anderen zwei Endbereiche des Gehäusekörpers 10 werden hier
als die "Seitenendbereiche" bezeichnet.
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Ausschnitte 18 sind
an den hinteren Endbereichen des oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b gebildet,
wie dies in 3 dargestellt ist. Die Form
und die Position der Ausschnitte 18 sind so ausgelegt,
dass der Griff 35 der Plattenaufnahme 30 freigelegt
wird, wenn die Plattenaufnahme 30 in dem Gehäusekörper 10 befestigt
wird. Mit dieser Konfiguration kann der Griff 35 der Plattenaufnahme 30 mit einem
Finger und einem Daumen sogar dann ergriffen werden, wenn die Plattenaufnahme 30 in
dem Gehäusekörper 10 (1)
befestigt ist. Als Folge kann der Vorgang des Einsetzens und Entfernens
der Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 hinein und
davon heraus leicht durch Ergreifen des Griffs 35 mit einem
Finger und einem Daumen vorgenommen werden.
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In
der Plattenkassette 10 dieser Ausführungsform wird der Griff 35 davor
bewahrt, dass er mit den Umfängen
der Ausschnitte 18 des Gehäusekörpers 10 überlappt,
um zu verhin dern, dass sich die Ränder der Ausschnitte 18 nach
außen
deformieren, wenn die Plattenaufnahme 30 mit Kraft in den
Gehäusekörper 10 hinein
gedrückt
wird. Mindestens entweder der Griff 35 der Plattenaufnahme 30 oder die
Ausschnitte 18 des Gehäusekörpers 10 besitzen eine
Gehäusedeformationsschutzstruktur
zum Schützen
des Gehäusekörpers 10 gegen
ein Bewegen in der Richtung vertikal zu der oberen oder unteren
Fläche
des Griffs 35. Diese Struktur wird nachfolgend im Detail
beschrieben. Ohne eine solche Deformationsschutzstruktur könnte, wenn
die Plattenaufnahme 30 mit Kraft in den Gehäusekörper 10 eingesetzt
wird, die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 zu tief eintreten,
was bewirkt, dass der Griff 35 die Ränder der Ausschnitte 18 des
Gehäusekörpers 10 unterlegt,
um dadurch Stufen zwischen den Rändern
der Ausschnitte 18 und den Oberflächen des Griffs 35 zu
bilden.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 bis 6 wird die
Struktur des Gehäusekörpers 10 in
weiterem Detail beschrieben.
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Der
Gehäusekörper 10 ist
durch Verbinden miteinander des oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b durch
Ultraschallverbindung, oder dergleichen, gebildet. Das obere und
das untere Gehäuse 10a und 10b besitzen ähnliche
Formen und Größen und
sind vorzugsweise durch Spritzgießen von Harz oder einem anderen
Polymermaterial, wie beispielsweise Polycarbonat, hergestellt.
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Wie
in den 4 und 5 dargestellt ist, umfasst das
untere Gehäuse 10b eine
Hauptwand 11 aus einer dünnen Platte (Dicke: ungefähr 0,8 mm), die
zu der Bodenfläche
der Platte 1 hinweist, und Seitenwände 12 (Dicke: ungefähr 1,0 mm),
die sich von den Seitenkanten der Hauptwand 11 in der Richtung senkrecht
zu der Hauptwand 11 erstrecken. Ein Teil der Hauptwand 11 bildet
eine gekrümmte
Rippe, um zu einem Teil des Umfangs der Platte 1 hinzuweisen, wenn
die Platte 1 in ihrer Position platziert ist. Nahe beiden
Enden der Rippe sind passende Wände 17 zum
Aufnehmen der oberen Enden von Armen 32 (7)
der Plattenaufnahme 30 gebildet, wenn die Plattenaufnahme 30 in
den Gehäusekörper 10 eingesetzt
wird. Die passenden Wände 17 passen
zu den oberen Enden der Arme 32, um die Positionen der Arme 32 der
Plattenaufnahme 30 zu sichern.
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Der
Ausschnitt 18 ist in der Mitte des hinteren Endbereichs
des unteren Gehäuses 10b zum
Aufnehmen des Griffs 35 der Plattenaufnahme 30 gebildet.
Anschlaglaschen 19 sind an dem Ausschnitt 18 zum
Eingreifen in die Vertiefungen 37 (10), gebildet
an dem Griff 35, gebildet.
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Wie
am deutlichsten anhand der 5 dargestellt
ist, umfasst jede Seitenwand 12 einen Anschlagbereich 16,
der eine Einsetzanschlagwand 16b besitzt, die zu einem
Gehäusebereich 13 vorsteht.
Die Einsetzanschlagwand 16b stößt gegen eine Einsetzbegrenzungswand 41b einer
Verriegelung 41 der Plattenaufnahme 30, dargestellt
in 7, an, wenn die Plattenaufnahme 30 in
den Gehäusekörper 10 eingesetzt
wird. Die Aufgabe der Einsetzbegrenzungswand 41b wird nachfolgend
beschrieben.
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Wie
in den 4 und 5 dargestellt ist, ist eine
Zugangsöffnung 15 des
unteren Gehäuses 10b ein
relativ großer
Ausschnitt, der in dem vorderen Endbereich der Hauptwand 11 gebildet
ist, die sich von der Mitte des vorderen Endes des unteren Gehäuses 10b aus
erstreckt. Durch die Zugangsöffnung 15 tritt
ein Kopf in die Innenseite des Gehäusekörpers 10 zum Ausführen eines
Lesevorgangs, einer Aufzeichnung, einer Wiedergabe und eines Löschens von
Informationen der Platte 1 ein. Ein Plattenmotor zum Drehen
der Platte 1 tritt auch in die Innenseite des Gehäusekörpers 10 durch
die Zugangsöffnung 15 ein.
Die Zugangsöffnung 15 ist
normalerweise mit der Verschlusseinrichtung 2 abgedeckt,
um die Innenseite des Gehäusekörpers 10 gegen
das Eindringen von Staub und dergleichen zu schützen.
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Wie
die 6 zeigt, besitzt das obere Gehäuse 10a eine Struktur ähnlich zu
derjenigen des unteren Gehäuses 10b.
Das obere und das unter Gehäuse 10a und 10b sind
miteinander so kombiniert, um den Gehäusekörper 10 zu bilden,
und zwar in der folgenden Art und Weise. Die Seitenwände 12 und die
Rippe des oberen Gehäuses 10a und
diejenigen des unteren Gehäuses 10b sind
zueinander ausgerichtet und aneinander gebondet, so dass die zwei Hauptwände 11 zueinander
mit einem vorbestimmten Raum dazwischen hinweisen. Auf diese Art
und Weise wird der Gehäusebereich 13 für das drehbare Aufnehmen
der Platte 1 durch die Hauptwände 11, die Seitenwände 12 und
die Rippen definiert.
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Eine
Einsetzöffnung 14,
um ein Einsetzen/Entnehmen der Plattenaufnahme 30 zu ermöglichen,
ist an dem hinteren Ende des Gehäusekörpers 10 gebildet
und kommuniziert mit dem Gehäusebereich 13.
Wie in 1 dargestellt ist, wird die Einsetzöffnung 14 mit
der Plattenaufnahme 30 blockiert, wenn einmal die Plattenaufnahme 30 vollständig in den
Gehäusekörper 10 eingesetzt
worden ist. Die Plattenaufnahme 30 dient demzufolge als
ein Deckel oder ein Abdeckelement zum Abdecken der Einsetzöffnung 14 des
Gehäusekörpers 10.
Es sollte angemerkt werden, dass der Gehäusekörper 10 so konfiguriert
ist, um obere Enden eines Paars von flexiblen Fingern 40 (7)
der Plattenaufnahme 30 freizulegen, wenn die Plattenaufnahme 30 voltständig in
den Gehäusekörper 10 hinein
eingesetzt ist. Deshalb bilden beide Ecken des hinteren Endbereichs
sowohl des oberen als auch des unteren Gehäuses 10a und 10b Eckenausschnitte 120,
wie in den 5 und 6 dargestellt
ist, zum Aufnehmen der flexiblen Finger 40.
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Wie 6 zeigt,
umfassen beide Seitenwände 12 des
oberen Gehäuses 10a auch
einen Anschlagbereich 16, der in die Verriegelung 41 (7) der
Plattenaufnahme 30 eingreift. In dieser Ausführungsform
ist allerdings die Form des Anschlagbereichs 16 des oberen
Gehäuses 10a zu
derjenigen des unteren Gehäuses 10b unterschiedlich.
Genauer gesagt umfasst, während
der Anschlagbereich 16 des unteren Gehäuses 10b die Einsetzanschlagwand 16b umfasst,
der Anschlagbereich 16 des oberen Gehäuses 10a eine Ausweichanschlagwand 16a. Funktionen
der Ausweichanschlagwand 16a und der Einsetzanschlagwand 16b werden
nachfolgend beschrieben.
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Ein
Ausrichtungsloch 20 ist durch sowohl das obere als auch
das untere Gehäuse 10a und 10b zum
Ausrichten der Plattenkassette 100 in Bezug auf einen Plattenantrieb
gebildet, wenn die Plattenkassette 100 in dem Plattenantrieb
(nicht dargestellt) befestigt ist. Das Ausrichtungsloch 20 nimmt
einen Ausrichtungsstift (nicht dargestellt) in dem Plattenantrieb auf,
um dadurch die Position der Plattenkassette 100 zu bestimmen.
Ein Plattenentfernungsidentifizierungsloch 21 ist auch
durch sowohl das obere als auch das untere Gehäuse 10a und 10b gebildet.
Das Plattenentfernungsidentifizierungsloch 21 nimmt einen
Plattenentfernungsidentifizierer 43 (7)
der Plattenaufnahme 30 auf. Die Funktion des Lochs 21 wird
nachfolgend beschrieben werden.
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Als
nächstes
wird der Aufbau der Plattenaufnahme 30 im Detail unter
Bezugnahme auf die 7 bis 11 beschrieben
werden.
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Wie 7 zeigt,
umfasst die Plattenaufnahme 30 einen Körper 31 und Arme 32,
die sich von dem Körper 31 aus
erstrecken. Der Körper 31 und
die Arme 32 sind integral durch Gießen eines Harzes oder eines
anderen Polymermaterials, wie beispielsweise Kunststoff, gebildet.
Eine Umfangswand 33 erstreckt sich entlang der inneren
Umfänge
des Körpers 31 und
der Arme 32 der Plattenaufnahme 30 und besitzt
eine Krümmung
entsprechend zu dem äußeren Umfang
der Platte 1. Die Umfangswand 33 umgibt deshalb
teilweise den äußeren Umfang
der Platte 1, wenn die Platte 1 in ihrer Position
platziert ist, wie in 8 dargestellt ist.
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Die
Plattenaufnahme 30 umfasst eine Mehrzahl von Plattenträgern 34.
Die Plattenträger 34 umfassen:
einen ersten Plattenträger 34a,
der von der Mitte des Körpers 31 in
derselben Richtung wie diejenige vorsteht, in der sich die Arme 32 erstrecken; und
zweite Plattenträger 34b,
die von jedem der Arme 32 in der Richtung senkrecht zu
der Umfangswand 33 vorstehen. Die Plattenträger 34 sind
so ausgelegt, um die Oberseitenfläche und die Bodenfläche der
Platte 1 zu tragen, wenn die Platte 1 in ihrer
Position platziert ist. Sie sind deshalb an Positionen entsprechend
den jeweiligen Oberflächen
der Platte 1 so angeordnet, um die Platte 1 sandwichartig
dazwischen aufzunehmen. Es sollte angemerkt werden, dass der Raum
T1 (Abstand gemessen in der Dickenrichtung)
zwischen dem oberen und dem unteren Vorsprung der Plattenträger 34 mindestens
geringfügig
größer als
die Dicke T0 der Platte 1 ist.
Die Plattenträger 34 werden
deshalb davor bewahrt, dass sie beide Flächen der Platte 1 gleichzeitig
drücken.
Zum Beispiel wird, wenn die Dicke T0 der
Platte 1 den Wert 1,2 mm hat, der Raum T1 auf
3,1 mm eingestellt werden. Auf diese Art und Weise ist, mit einem
Spalt zwischen der Platte 1 und den Plattenträgern 34,
die Platte 1 drehbar, wenn sie in der Plattenaufnahme 30 platziert
ist. Wie in 8 dargestellt ist, steht, wenn die
Platte 1 in ihrer Position in der Plattenaufnahme 30,
getragen im Wesentlichen parallel, platziert ist, die Bodenfläche der
Platte 1 in Kontakt mit den unteren Vorsprüngen der
Plattenträger 34,
allerdings ist die obere Fläche
der Platte 1 von einem Kontakt mit den oberen Vorsprüngen der
Plattenträger 34 frei.
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Das
Einsetzen der Platte 1 in die Plattenaufnahme 30 wird
unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
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Zuerst
wird die Platte 1 so positioniert, um gegen die distalen
Enden der Arme 32 der Plattenaufnahme 30 anzustoßen, und
wird zwischen den zweiten Plattenträgern 34b und den Führungsteilen 42 eingesetzt.
Die Führungsteile 42 sind
angrenzend an die zweiten Plat tenträger 34b nahe den distalen Enden
der Arme 32 angeordnet, wobei sie sich von der Umfangswand 33 an
der Kante davon vertikal gegenüberliegend
der Kante, von der sich die zweiten Plattenträger 34b erstrecken,
in der Richtung senkrecht zu der Umfangswand 33 zu der
Mitte der Platte 1 hin erstrecken.
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Wenn
die Platte 1 weiter zu dem Körper 31 der Plattenaufnahme 30 hin
gedrückt
wird, werden die Arme 32 temporär elastisch nach außen deformiert,
um die Platte 1 aufzunehmen. Während des Einsetzens führen die
Führungsteile 42 und
die zweiten Plattenträger 34b die
Platte 1, um das Einsetzen der Platte 1 in die
Plattenaufnahme 30 zu erleichtern. Wenn einmal die Platte 1 in
ihrer Position in die Plattenaufnahme 30 eingesetzt worden
ist, nehmen die Arme 32 wieder deren ursprüngliche
Formen an und blockieren demzufolge die Platte 1 gegen
ein Bewegen in der Aufwärtsrichtung,
gesehen aus der Ansicht der 9.
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Wenn
die Platte 1 von der Plattenaufnahme 30 entfernt
werden soll, muss der umgekehrte Vorgang vorgenommen werden. Insbesondere
werden, während
die Platte 1 nach außen
von der Plattenaufnahme 30 gezogen wird, die Arme 32 nach
außen durch
den Umfang der Platte 1 gedrückt, um so graduell erweitert
zu werden, bis der Abstand zwischen den oberen Enden der Arme 32 gleich
zu oder größer als
der Durchmesser der Platte 1 ist.
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Als
nächstes
wird die Struktur des Griffs 35 der Plattenaufnahme 30 beschrieben.
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Wie
die 12 zeigt, besitzt der Griff 35 einen
oberen Bereich und einen unteren Bereich, die sich lateral von dem
hinteren Endbereich der Plattenaufnahme 30 erstrecken,
wodurch eine Struktur ungefähr
C-förmig
im Querschnitt gebildet wird. Wenn die Platte 1 in ihrer
Position in der Plattenaufnahme 30 platziert wird, wird
ein Teil des Umfangs der Platte 1 sandwichartig zwischen
dem oberen und dem unteren Abschnitt des Griffs 35 aufgenommen.
Der Griff 35 dient deshalb als der erste Plattenträger 34a.
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Wie
die 10 und die 11 zeigen,
besitzt der Griff 35 nach innen konische Seiten, wie durch
das Bezugszeichen 36 angegeben ist. Die Ausschnitte 18 des
Gehäusekörpers 10 besitzen auch
eine konische Form entsprechend zu dem konischen Verlauf des Griffs 35,
wie in 5 und in 6 dargestellt
ist. Dies erleichtert einen glatten Eingriff zwischen dem Griff 35 und
den Ausschnitten 18, ohne eine unerwünschte Wechselwirkung miteinander,
wenn die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 eingesetzt
wird, zu verursachen. Genauer gesagt treten, zu Beginn des Eingriffs,
die schmaleren, oberen Endflächen
des Griffs 35 in den breiteren Teil der Ausschnitte 18 des
Gehäusekörpers 10 ein, was
einen ausreichenden, räumlichen
Freiraum dazwischen ergibt.
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Wie
wiederum die 12, 13 und 14 zeigen,
sind die Anschlagvertiefungen 37 auf den oberen Endflächen des
Griffs 35 gebildet, d.h. dem ersten Plattenträger 34a,
um mit den Laschen 19 des Gehäusekörpers 10 einzugreifen.
Die Anschlagvertiefungen 37 und die Anschlaglaschen 19 bilden
eine Deformationsschutzeinrichtung zum Schützen der Hauptwände 11 des
Gehäusekörpers 10 gegen
ein Deformieren nach außen.
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Wie
aus 10 und 11 ersichtlich
ist, besitzen der obere und der untere Abschnitt des Griffs 35 dieser
Ausführungsform
eine unterschiedliche Form und Größe zueinander. Der obere Abschnitt
des Griffs 35 liegt in einer Form eines größeren Trapezoiden
vor, der, zum Beispiel, eine Oberseite von 20 mm, eine Bodenseite
von 22 mm und eine Höhe
von 8 mm besitzt. Der untere Abschnitt des Griffs 35 liegt
in einer Form eines größeren Trapezoiden
vor, der, zum Beispiel, eine Oberseite von 30 mm, eine Bodenseite
von 32 mm und eine Höhe
von 8 mm besitzt. Wie in 5 und in 6 dargestellt ist,
sind die Ausschnitte 18 des oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b so
geformt, um den Formen des oberen und des unteren Abschnitts des Griffs 35 zu
entsprechen. Dies verhindert, dass die Plattenaufnahme 30 in
den Gehäusekörper 10 mit der
Oberseite nach unten eingesetzt wird. Dies bedeutet, dass dann,
wenn die Plattenaufnahme 30 mit der Oberseite nach unten
eingesetzt wird, die obere Endfläche
des Griffs 35 mit den Eingangsecken des Ausschnitts 18 kollidieren,
was die Plattenaufnahme 30 kollidiert, um weiter in den
Gehäusekörper 10 einzutreten.
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Demzufolge
dient, in dieser Ausführungsform,
bei der der obere und der untere Bereich unterschiedliche Formen
haben, der Griff 35 selbst als eine "Schutzeinrichtung für ein Fehleinsetzen".
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In
dieser Ausführungsform
wird eine nicht geeignete Kombination zwischen dem oberen und dem
unteren Abschnitt des Griffs 35 und den Ausschnitten 18 des
oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b visuell
erkannt werden, da der obere und der untere Abschnitt des Griffs 35 deutlich
in Form und Größe voneinander
unterscheidbar sind. Insbe sondere ist die laterale Größe des oberen
Abschnitts des Griffs 35 kleiner ausgelegt als der untere Bereich
davon um 5 mm oder mehr. Deshalb kann der Benutzer, der die Plattenaufnahme 30 ergreift, die
Plattenaufnahme 30 in das Gehäuse 10 mit einer korrekten
Orientierung ohne Schwierigkeit einsetzen. In dieser Ausführungsform
sind Identifizierungseinrichtungen, erkennbar durch eine Berührung mit
dem Finger, auf den Oberflächen
des Griffs 35 gebildet. Insbesondere sind Vertiefungen 38 auf
den Oberflächen
des Griffs 35 gebildet und in der Mitte jeder Vertiefung 38 ist
eine konvexe Identifizierungsmarkierung 39 gebildet, die
durch die Berührung
mit einem Finger erkennbar ist. Der obere Abschnitt des Griffs 35 umfasst
eine Vertiefung 38 mit einer einzelnen Identifizierungsmarkierung 39 und
der untere Bereich der Griffe 35 umfasst eine Vertiefung 38 mit
zwei Identifizierungsmarkierungen 39. Deshalb kann, nur mit
der Berührung
eines Fingers an den Identifizierungsmarkierungen 39, erkannt
werden, ob es die Seite A oder die Seite B der Plattenkassette 100 ist. Die
Identifizierungsmarkierung 39 in dieser Ausführungsform
ist von einer konvexen Form. Irgendeine andere Form kann auch für die Identifizierungsmarkierung 39 verwendet
werden, so lange wie sie durch die Berührung mit einem Finger erkennbar
ist. Zum Beispiel kann sie von einer konkaven Form sein.
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Unter
Bezugnahme auf die 10 bis 15 wird
eine spezielle Struktur (Deformationsschutzeinrichtung), vorgesehen
für einen
Eingriff zwischen dem Griff 35 und dem Gehäusekörper 10,
beschrieben.
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Wie
am besten in 10 und 11 dargestellt
ist, sind zwei konkave Bereiche (d.h. die Anschlagvertiefungen 37)
an jeder vorderen Endfläche des
Griffs 35 zum Aufnehmen der zwei Anschlaglaschen 19 gebildet,
die sich von dem Ausschnitt 18, dargestellt in den 5 und 6,
erstrecken.
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Wie
in 12 dargestellt ist, ist jede der Anschlagvertiefungen 37 ein
konkaver Bereich, der sich lateral zu dem hinteren Endbereich des
Griffs 35 erstreckt. Wie in 13 dargestellt
ist, steht jede der Anschlaglaschen 19 des Gehäusekörpers 10 lateral von
den Ausschnitten 18 des Gehäusekörpers 10 vor. 14 stellt
die Plattenaufnahme 30 vollständig in den Gehäusekörper 10 eingesetzt
dar. Wie anhand von 14 ersichtlich ist, besitzen
die Anschlaglaschen 19 eine Form und Größe, die in die Anschlagvertiefungen 37 eingrei fen. 15 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die die Anschlaglaschen 19 und die
Anschlagvertiefungen 37, wie sie ineinander eingreifen,
darstellt.
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Die
obere Fläche
des Griffs 35 der Plattenaufnahme 30, d.h. der
erste Plattenträger 34a,
ist im Wesentlichen in einer Linie zu der oberen Fläche des Gehäusekörpers 10 ausgerichtet,
wie in 14 dargestellt ist. In ähnlicher
Weise ist die Bodenfläche des
ersten Plattenträgers 34a im
Wesentlichen in einer Linie zu der Bodenfläche des Gehäusekörpers 10 ausgerichtet.
Mit anderen Worten ist die Dicke des Griffs 35 (der erste
Plattenträger 34a)
im Wesentlichen dieselbe wie diejenige des Gehäusekörpers 10, keine wesentliche
Stufe aufweisend, die zwischen der oberen Fläche des ersten Plattenträgers 34a und der
oberen Fläche
des Gehäusekörpers 10,
oder zwischen der Bodenfläche
des ersten Plattenträgers 34a und
der Bodenfläche
des Gehäusekörpers 10,
gebildet ist.
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Der
vorstehende Aufbau verhindert effektiv, dass die Ränder der
Ausschnitte 18 den Griff 35 der Plattenaufnahme 30 überlappen
und sich nach außen
gerade dann deformieren, wenn die Plattenaufnahme 30 mit
Kraft in den Gehäusekörper 10 eingedrückt wird.
Dies vermeidet deshalb zuverlässig
ein Auftreten des Problems, dass die Plattenaufnahme 30 zu
tief in den Gehäusekörper 10 eintritt,
und als Folge werden große
Stufen zwischen den Umfängen der
Ausschnitte 18 und den Oberflächen des Griffs 35 gebildet.
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In
dieser Ausführungsform
besitzt der Gehäusekörper 10 die
Anschlaglaschen 19, während die
Plattenaufnahme 30 die Anschlagvertiefung 37 besitzt.
Dieser Aufbau kann umgekehrt werden. Das bedeutet, dass der Gehäusekörper 10 Anschlagvertiefungen
haben kann und die Plattenaufnahme 30 Anschlaglaschen haben
kann. Ansonsten kann der Gehäusekörper 10 eine
Anschlagvertiefung und eine Anschlaglasche haben, und die Plattenaufnahme 30 kann
eine entsprechende Anschlaglasche und eine entsprechende Anschlagvertiefung
haben.
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Wie
wiederum 7 zeigt, ist ein Paar von flexiblen
Fingern 40 auf den Seitenflächen des Körpers 31 der Plattenaufnahme 30 gebildet.
Das Paar der flexiblen Finger 40 ist das Spiegelbild zueinander. Nachfolgend
wird deshalb nur ein flexibler Finger 40 zur Vereinfachung
beschrieben.
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Der
flexible Finger 40 erstreckt sich von der Seitenfläche der
Plattenaufnahme 30 zu dem hinteren Ende davon und ist so
ausgelegt, um eine Form zu haben, die sich in der Ebene im Wesentlichen
parallel zu der oberen und unteren Fläche der Plattenaufnahme 30 biegen
kann. Ein Spalt ist zwischen dem distalen Bereich des flexiblen
Fingers 40 und der Plattenaufnahme 30 sichergestellt,
um zu ermöglichen,
dass sich der flexible Finger lateral biegt (d.h. zu der Plattenaufnahme 30 hin
und von dieser weg). Wenn eine laterale Kraft auf den flexiblen
Finger 40 durch Ergreifen der oberen Enden des Paars der
flexiblen Finger 40 mit einer Hand aufgebracht wird, biegt
sich der flexible Finger 40 in der Richtung, was den Spalt
bzw. Zwischenraum zwischen dem oberen Ende des flexiblen Fingers 40 und
der Plattenaufnahme 30 verringert. Unter Freigabe der Kraft,
aufgebracht auf den flexiblen Finger 40, nimmt der flexible Finger 40 wieder
seine Ursprungsposition durch seine elastische Kraft an.
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Die
Verriegelung 41 einer konvexen Form ist auf der äußeren Seitenfläche des
flexiblen Fingers 40 zum Eingreifen mit den Anschlagbereichen 16 des Gehäusekörpers 10 gebildet.
Die Verriegelung 41 umfasst: eine Ausweichbegrenzungswand 41a zum Begrenzen
der Ausweichbewegung der Plattenaufnahme 30 von dem Gehäuse 10;
und die Einsetzbegrenzungswand 41b zum Begrenzen der Einsetzbewegung
der Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 hinein.
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Die
Einsetzbegrenzungswand 41b ist an der Position gebildet,
die ermöglicht,
dass die Wand gegen die Einsetzanschlagwand 16b des Anschlagbereichs 16 des
unteren Gehäuses 10b anstößt, um das
Einsetzen der Plattenaufnahme 30 zu begrenzen. Die Ausweichbegrenzungswand 41a ist
an der Position gebildet, die ermöglicht, dass die Wand gegen
die Ausweichanschlagwand 16a des Anschlagbereichs 16 des
oberen Gehäuses 10a zum
Begrenzen des Ausweichens der Plattenaufnahme 30 anstößt.
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Unter
Deformieren des flexiblen Fingers 40 zu der Plattenaufnahme 30 hin
bewegt sich die Verriegelung 41 zu der Position, an der
sie nicht durch einen Vorsprung, umfassend die Ausweichbegrenzungswand 16a,
begrenzt ist.
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Wie 16 zeigt,
wird, wenn die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 hinein
gedrückt wird,
eine Schräge
der Verriegelung 41 zuerst durch den Vorsprung (Ende 12a der
Breitenwand 12) des Gehäusekörpers 10 gedrückt, was
den flexiblen Finger 40 de formiert, bevor die Einsetzbegrenzungswand 41b der
Verriegelung 41 gegen die Einsetzanschlagwand 16b des
Anschlagbereichs 16 des unteren Gehäuses 10b anstößt. Wenn
einmal die Schräge
der Verriegelung 41 den Vorsprung des Gehäusekörpers 10 überläuft, nimmt
der flexible Finger 40 elastisch wieder seine Ursprungsposition
an. An diesem Punkt nimmt, wie in 17 dargestellt
ist, ein Vorsprung, umfassend die Ausweichbegrenzungswand 41a der
Verriegelung 41, den Anschlagbereich 16 des oberen
Gehäuses 10a auf.
Auf diese Art und Weise wird die Verriegelung 41 der Plattenaufnahme 30 sandwichartig
durch die Ausweichanschlagwand 16a und die Einsetzanschlagwand 16b aufgenommen,
so dass die Plattenaufnahme 30 fest an ihrer Stelle gesichert
wird. Genauer gesagt steht die Ausweichbegrenzungswand 41a der
Verriegelung 41 nahezu in Kontakt mit der Ausweichanschlagwand 16a des
Gehäusekörpers 10 und
die Einsetzbegrenzungswand 41b der Verriegelung 41 steht
nahezu in Kontakt mit der Einsetzanschlagwand 16b des Gehäusekörpers 10.
Als Folge wird die Vorwärts-
und Rückwärtsbewegung
der Verriegelung 41 durch die Ausweichanschlagwand 16a und
die Einsetzanschlagwand 16b des Gehäusekörpers 10 blockiert.
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Um
die Verriegelung zwischen den Anschlagbereichen 16 des
Gehäusekörpers 10 und
den Verriegelungen 41 freizugeben, kann das Paar der flexiblen
Finger 40 nach innen zu der Plattenaufnahme 30 hin
gedrückt
werden. Der Abstand zwischen dem Paar der flexiblen Finger 40,
das bedeutet die laterale Länge
des hinteren Endes des Gehäusekörpers 10,
beträgt
ungefähr
50 bis 130 mm (z.B. 90 mm), was innerhalb des Bereichs liegt, der
ermöglicht,
dass das Paar der flexiblen Finger 40 ergriffen und nach
innen mit einer Hand gedrückt
wird. Wenn die flexiblen Finger 40 lateral gebogen werden,
um den Spalt zwischen dem oberen Ende der flexiblen Finger 40 und
der Plattenaufnahme 30 zu verringern, ziehen sich die Ausweichbegrenzungswände 41a der Verriegelungen 41 zu
der Position zurück,
an der sie nicht mit den Ausweichanschlagwänden 16a kollidieren.
Auf diese Art und Weise kann die Plattenaufnahme 30 von
dem Gehäusekörper 10 entfernt
werden.
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Die 18 stellt
einen Versuch dar, die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 mit
der Oberseite nach unten einzusetzen. Wenn versucht wird, die Plattenaufnahme 30 mit
der Oberseite nach unten einzusetzen, kollidiert die Einsetzbegrenzungswand 41b der
Verriegelung 41 mit dem Ende 12a der Seitenwand 12 des
oberen Gehäuses 10a, wodurch
ein weiteres Einsetzen verhindert wird.
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Wenn
die Einsetzbegrenzungswand 41b der Verriegelung 41 mit
dem Ende 12a des Gehäusekörpers 10 kollidiert,
kollidiert auch der Griff 35 mit den Rändern des Ausschnitts 18,
wodurch ein weiteres Einsetzen verhindert wird. In dieser Ausführungsform wird
die Position der Einsetzbegrenzungswand 41b so eingestellt,
dass die Kollision zwischen der Einsetzbegrenzungswand 41b und
dem Ende 12a der Seitenwand 12 des oberen Gehäuses 10a simultan mit
der Kollision zwischen dem Griff 35 und den Rändern des
Ausschnitts 18 auftritt, um so weiterhin ein Fehleinsetzen
der Plattenaufnahme 30 zu verhindern.
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Nachfolgend
wird die Montage der Plattenkassette beschrieben. Zuerst wird, wie
in 9 dargestellt ist, die Platte 1 zwischen
den Führungsteilen 42 und
den zweiten Plattenträgern 34b,
gebildet angrenzend an die Führungsteile 42,
eingesetzt. Die Platte 1 fährt entlang der Arme 32 fort,
während
sie durch die Führungsteile 42 und
die zweiten Plattenträger 34b geführt wird.
Wenn die Platte 1 in die Plattenträger 34 fortschreitet,
werden die Arme 32 nach außen durch den äußeren Rand
der Platte 1 deformiert. Die zwei Arme 32 werden
nach außen
deformiert, um stufenweise erweitert zu werden, bis der Abstand
zwischen den distalen Enden der Arme 32 so groß wie der
Durchmesser der Platte 1 ist. Wenn einmal die Platte 1 in
ihrer Position platziert ist, nehmen die Arme 32 deren
Ursprungspositionen an, in denen die Arme 32 frei von einer
elastischen Deformation sind, und demzufolge existiert ein Spalt
zwischen dem Rand der Platte 1 und der Umfangswand 33.
Allerdings gleitet die Platte 1 nicht aus der Plattenaufnahme 30 heraus,
da sie durch die Plattenträger 34 getragen
wird. Als nächstes
wird die Plattenaufnahme 30 zu dem unteren Gehäuse 10b ausgerichtet
und dann an dem unteren Gehäuse 10b befestigt.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Anschlaglaschen 19 des unteren
Gehäuses 10b und
die Anschlagvertiefungen 37 der Plattenaufnahme 30 noch nicht
miteinander in Eingriff gebracht. Die Anschlaglaschen 19 des
unteren Gehäuses 10b werden
deshalb nach unten durch die Wände
der Anschlagvertiefungen 37 der Plattenaufnahme 30 gedrückt, was dazu
führt,
dass der Teil der Hauptwand 11 in dem Umfang des Ausschnitts 18 des
unteren Gehäuses 10b nach
unten gebogen wird.
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Das
sich ergebende, untere Gehäuse 10b wird
zu dem oberen Gehäuse 10a ausgerichtet
und dann mit dem oberen Gehäuse 10a verbunden.
Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Anschlaglaschen 19 des
oberen Gehäuses 10a und
die Anschlagvertiefungen 37 der Plattenaufnahme 30 nicht
miteinander in Eingriff gebracht. Die Anschlaglaschen 19 des obe ren
Gehäuses 10b werden
deshalb nach oben durch die Wände
der Anschlagvertiefungen 37 der Plattenaufnahme 30 gedrückt, was
dazu führt,
dass der Teil des Hauptgehäuses 11 in
dem Rand des Ausschnitts 18 des oberen Gehäuses 10a nach
oben gebogen wird.
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Das
obere und das untere Gehäuse 10a und 10b werden
dann mit Ultraschall oder dergleichen aneinander gebondet. Das Verbinden
des oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b wird
durch Pressen des oberen und des unteren Gehäuses gegeneinander mit einer
externen Kraft vorgenommen. Mit diesem Drücken wird daher das Biegen
der Hauptwände 11 des
Gehäusekörpers 10 vermieden.
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Genauer
gesagt stoßen
zuerst die Ecken 37a der Anschlagvertiefungen 37,
dargestellt in 12, gegen die Schrägen 19a der
Anschlaglaschen 19, dargestellt in 13, an.
Durch das Pressbonden zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuse 10a und 10b werden
die Schrägen 19a so
gedrückt,
um über
die Ecken 37a zu führen,
wodurch die Anschlaglaschen 19 und die Anschlagvertiefungen 37 ineinander
eingreifen, wie in 14 dargestellt ist, wobei die
Anschlaglaschen 19 sandwichartig durch die Anschlagvertiefungen 37 aufgenommen werden,
um zu verhindern, dass sich der Gehäusekörper 10 nach außen deformiert.
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Nachdem
der Gehäusekörper 10 so
montiert worden ist, wie dies vorstehend beschrieben ist, wird die
Verschlusseinrichtung 2 gleitend in einer Position von
dem vorderen Endbereich des Gehäusekörpers 10 platziert.
Auf diese Art und Weise ist die Montage der Plattenkassette 110 abgeschlossen.
Die Platte 1 ist drehbar in der so montierten Plattenkassette 110 aufgenommen.
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Wenn
die Plattenkassette 100 in einen Plattenantrieb, kompatibel
mit der Plattenkassette 100, gedrückt wird, wird die Verschlusseinrichtung 2 gleitend
geöffnet,
um die Zugangsöffnungen 15 freizugeben.
Wenn einmal die Plattenkassette 100 in einer vorbestimmten
Position in dem Plattenlaufwerk montiert ist, tritt ein Plattenmotor
(nicht dargestellt) in das Mittenloch der Platte 1 in der
Plattenkassette 100 ein. Auch tritt ein Kopf über die
Zugangsöffnung 15 ein, um
ein Aufzeichnen, Wiedergeben und Löschen von Informationen der
freigelegten Oberfläche
der Platte 1 zu ermöglichen.
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Ein
Entfernen der Plattenaufnahme 30, platziert in der Plattenkassette 100,
wird beschrieben. Zuerst bricht der Benutzer den Plattenenffernungsidentifizierer 43 auf,
wie dies am deutlichsten in 7 dargestellt
ist. In der Plattenkassette 100, montiert so, wie dies
vorstehend beschrieben ist, passt der Plattenentfernungsidentifizierer 43 zu
den Plattenentfernungsidentifizierungslöchern 21 des Gehäusekörpers. Der
Plattenentfernungsidentifizierer 43 kann in diesem Zustand
durch Einsetzen eines festen, feinen Stifts in die Plattenentfernungsidentifizierungslöcher 21 aufgebrochen
werden. Wenn einmal der Identifizierer 43 aufgebrochen
ist, ist die Plattenaufnahme 30 bereit, aus dem Gehäusekörper 10 entfernt
zu werden.
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Danach
drückt
der Benutzer das Paar der flexiblen Finger 40 an beiden
Seiten der Plattenaufnahme 30 mit einer Hand nach innen,
um elastisch die flexiblen Finger 40 zu deformieren. Dies
gibt die Verriegelung zwischen den Verriegelungen 41 auf
den flexiblen Fingern 40 und den Anschlagbereichen 16 des
Gehäusekörpers 10 frei,
um dadurch die Plattenaufnahme 30 für ein Entfernen aus dem Gehäusekörper 10 freizugeben.
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Nachdem
die Plattenaufnahme 30 leicht nach außen gezogen ist, ergreift der
Benutzer den Griff 35 mit den Fingern und zieht ihn nach
vorne, um vollständig
die Plattenaufnahme 30 von dem Gehäusekörper 10 zu entfernen.
Gleichzeitig wird die Platte 1 zusammen mit der Umfangswand 33 der
Plattenaufnahme 30 gedrückt,
um so zusammen mit der Plattenaufnahme 30 entfernt zu werden.
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Nachdem
die Plattenaufnahme 30 vollständig von dem Gehäusekörper 10 entfernt
ist, wird die Platte 1 davor geschützt, dass sie von der Plattenaufnahme 30 heruntergleitet,
da die Plattenträger 34 die obere
und untere Fläche
der Platte 1 tragen. Während
eines Entfernens ist die Möglichkeit,
dass ein Finger die Platte 1 berührt, wenn der Benutzer den Griff 35 ergreift,
gering, da der Griff 35 dicker als der Körper 31 der
Plattenaufnahme 30 ist.
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Ein
erneutes Einsetzen der Plattenaufnahme 30, die einmal von
dem Gehäusekörper 10 entfernt worden
ist, in den Gehäusekörper 10 hinein,
wird beschrieben.
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Die
distalen Enden der Arme 32 der Plattenaufnahme 30 werden
in die Einsatzöffnung 14 eingesetzt.
Wenn die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 hinein gedrückt wird,
schlägt
die Ausweichbegrenzungswand 41a der Verriegelung 41 jeder
Seite zuerst gegen das Ende 12a der Seitenwand 12 des
oberen Gehäuses 10a an,
so dass der flexible Finger 40 nach innen deformiert wird,
was ermöglicht,
dass die Verriegelung 41 über das Ende 12a läuft. Die
Plattenaufnahme 30 wird weiter in den Gehäusekörper 10 bis
zu der Position hinein gedrückt, wo
die Einsetzbegrenzungswand 41b der Verriegelung 41 gegen
die Einsetzanschlagwand 16b des Anschlagbereichs 16 anstößt. An dieser
Position wird die elastische Deformation des flexiblen Fingers 40 freigegeben
und die Ausweichbegrenzungswand 41a der Verriegelung 41 stößt gegen
die Ausweichanschlagwand 16a des Anschlagbereichs 16 an.
Im Wesentlichen gleichzeitig greifen die Anschlaglaschen 19 und
die Anschlagvertiefungen 37 ineinander ein. Demzufolge
wird eine Deformation des Gehäusekörpers 10,
wie beispielsweise ein Wellen, verhindert, und die Plattenaufnahme 30 wird
in dem Gehäusekörper 10 gesichert.
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Als
nächstes
wird ein Einsetzen mit der Oberseite nach unten der Plattenaufnahme 30 in
den Gehäusekörper 10 beschrieben.
Die Anschlagenden der Arme 32 der Plattenaufnahme 30 werden
in die Einsetzöffnung 14 eingesetzt.
Wenn die Plattenaufnahme 30 in den Gehäusekörper 10 hinein gedrückt wird,
kollidiert das vordere Ende des Griffs 35 mit den Eintrittsecken
des Ausschnitts 18, wodurch ein weiteres Einsetzen blockiert
wird. Im Wesentlichen gleichzeitig kollidiert die Einsetzbegrenzungswand 41b der Verriegelung 41 an
jeder Seite mit dem Ende 12a der Seitenwand 12 des
Gehäusekörpers 10,
um das Blockieren eines weiteren Einsetzens sicherzustellen. Der
Benutzer kann visuell die falsche Kombination zwischen dem oberen
und dem unteren Abschnitt des Griffs 35 und der Ausschnitte 18 des
oberen und des unteren Gehäuses 10a und 10b erkennen.
Mit diesem Aufbau wird sichergestellt, dass die Plattenaufnahme 30 nur
in der korrekten Orientierung einsetzbar ist.
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Wie
vorstehend beschrieben ist, ist in dieser Ausführungsform der Griff 35 auf
der Plattenaufnahme 30 vorgesehen. Dies erleichtert das
Ergreifen der Plattenaufnahme 30 mit den Fingern und verbessert demzufolge
die Bedienbarkeit der Plattenaufnahme 30, wenn die Plattenaufnahme 30 in
den Gehäusekörper 10 hinein
eingesetzt und davon entfernt wird. Der Griff 35 ist dicker
als der Körper 31 der
Plattenaufnahme 30. Dies verringert die Möglichkeit,
dass ein Finger die Platte 1 berührt, wenn die Plattenaufnahme 30 mit
den Fingern ergriffen wird.
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Die
Bildung des Griffs 35 verbessert auch die Steifigkeit der
Plattenaufnahme 30, und demzufolge kann die Größe des Mittenbereichs
des Körpers 31 verringert
werden. Dies trägt
stark zu einer Größenverringerung
der Plattenkassette 100 bei.
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In
dieser Ausführungsform
wird die Platte 1 mit dem ersten Plattenträger 34a,
der sich von der Mitte des Körpers 31 der
Plattenaufnahme 30 aus erstreckt, und den zweiten Plattenträgern 34b,
die sich von jedem der Arme 32 aus erstrecken, getragen. Dies
ermöglicht,
dass ein Spalt bzw. Zwischenraum zwischen dem Rand der Platte 1 und
der Umfangswand der Plattenaufnahme 30 gebildet wird, wenn die
Platte 1 in ihrer Position eingesetzt wird. Mit anderen
Worten sind die Arme 32 frei von einer Spannung parallel
zu der Plattenebene von der Platte 1, platziert in ihrer
Position. Es ist deshalb möglich,
die Platte 1 innerhalb des Gehäusekörpers 10 zu drehen, ohne
dass es notwendig ist, die Arme 32 nach außen zu drücken, um
den Raum zwischen den Armen 32 zu erweitern, wenn die Plattenaufnahme 30 mit
der Platte 1 platziert darauf vollständig in den Gehäusekörper 10 eingesetzt
worden ist. Da die Plattenaufnahme 30 nicht die elastische
Deformation der Arme 32 nutzt, um die Platte 1 zu
halten, ist die vorliegende Ausführungsform
frei von dem herkömmlichen
Problem, dass die Kraft der Arme 32, die die Platte 1 halten,
aufgrund der Spannungsfreisetzung der Arme 32 mit der Zeit
geschwächt
wird. Deshalb wird die Platte 1 davor bewahrt, dass sie
von der Plattenaufnahme 30 herausgleitet, wenn die Plattenaufnahme 30 von dem
Gehäusekörper 10 entfernt
wird, nachdem sie in dem Gehäusekörper 10 für eine lange
Zeit gehalten ist. Dies verbessert die Zuverlässigkeit der Plattenaufnahme 30.
Zusätzlich
ist, ohne die Notwendigkeit die Spannungsfreisetzung der Arme 32 zu
berücksichtigen,
eine integrale Ausbildung der Arme 32 mit der Plattenaufnahme 30 durch
ein plastisches Formen möglich.
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Nachfolgend
wird eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die relevanten Zeichnungen
beschrieben, die spezifische Merkmale der vorliegenden Erfindung
darstellen.
-
Wie
die 19 und 20 zeigen,
ist eine Plattenkassette 200 zu der Plattenkassette 100,
die vorstehend beschrieben ist, dahingehend unterschiedlich, dass
die flexiblen Finger 40 so aufgebaut sind, dass die oberen
Enden davon weniger wahrscheinlich mit Fingern gedrückt werden.
Wie anhand der 19 und 20 ersichtlich
ist, besitzt die Plattenkasset te 200 viele gemeinsame Bauelemente
mit der Plattenkassette 100, und demzufolge werden nur die
unterschiedlichen Bauelemente nachfolgend beschrieben werden.
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Wie
in den 21 und 22 dargestellt
ist, besitzt das untere Gehäuse 10b der
Plattenkassette 200 Eckenausschnitte 120 an beiden
Ecken des hinteren Endbereichs davon, wie in dem Fall der Plattenkassette 100.
Allerdings besitzt, wie in 23 dargestellt
ist, das obere Gehäuse 10a der
Plattenkassette 200 keine solchen Eckenausschnitte. Als
Folge deckt, während
das untere Gehäuse 10b ermöglicht, dass
die oberen Enden der flexiblen Finger 40 der Plattenaufnahme 30 teilweise
freigelegt werden, das obere Gehäuse 10a vollständig die
oberen Flächen der
flexiblen Finger 40 ab, wenn die Plattenaufnahme 30 in
ihrer Position platziert ist, wie dies in 19 dargestellt
ist. In dieser Ausführungsform
verhindert, da das obere Gehäuse 10a vollständig die
obere Fläche
jedes flexiblen Fingers 40 abdeckt, es die Betätigung der
flexiblen Finger 40. Das bedeutet, dass, aufgrund der Abdeckung
des oberen Gehäuses 10a, die
flexiblen Finger 40 davor bewahrt werden, dass sie versehentlich
nach innen durch eine versehentliche Berührung eines Fingers auf der
Außenseitenfläche der
flexiblen Finger 40 gedrückt werden. Als Folge wird
die Möglichkeit
einer fehlerhaften Freigabe der Verriegelungsanordnung wesentlich
verringert.
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Wie 24 zeigt,
ist die obere Fläche
des flexiblen Fingers 40, zu dem oberen Gehäuse 10a hinweisend,
flach. Deshalb ist es möglich,
den Spalt zwischen der oberen Fläche
des flexiblen Fingers 40 und der Bodenfläche des
oberen Gehäuses 10a zu minimieren.
Die Bodenfläche
des oberen Endes (ein Knopf 138) des flexiblen Fingers 40 umfasst
einen flachen Bereich und einen Vorsprung 139 (25), der
nach unten von dem Niveau des flachen Bereichs vorsteht.
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25 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die den flexiblen Finger 40 der
Plattenaufnahme 30 darstellt, der mit der Oberseite nach
unten gegenüber der
Position, dargestellt in 24, gedreht
ist. Wie in 25 dargestellt ist, ist die äußere Seite
des Knopfs 138 länger
um ungefähr
1,00 mm durch Bildung des Vorsprungs 139 gemacht, um so
den Fingerberührungsbereich
des Knopfs 138 zu vergrößern. Mit
dem vorstehenden Aufbau behindern, wenn die Plattenaufnahme 30 in
ihrer Position in dem Gehäusekörper 10 platziert
ist, wie in 19 dargestellt ist, wobei das
obere Gehäuse 10a vollständig die
oberen Oberflächen
der flexiblen Finger 40 abdecken, die Ecken des oberen
Gehäuses 10a die Betätigung der
flexiblen Finger 40. Dies verringert die Möglichkeit
eines versehentlichen Deformierens der flexiblen Finger 40.
Wenn versucht wird, die Plattenaufnahme 30 von dem Gehäusekörper 10 durch
unbeabsichtigtes Drücken
der flexiblen Finger 40 mit den Fingern zu entfernen, wird
ein Zugang zu den flexiblen Fingern 40 über die Eckenausschnitte 120 des
unteren Gehäuses 10b vorgenommen,
um die flexiblen Finger 40 nach innen zu drücken und
so die Verriegelung zu lösen.
Die Vorsprünge 139 erleichtern
das Drücken
der flexiblen Finger 40 mit Fingern. Die Höhe jedes
Vorsprungs 139 ist so eingestellt, dass das obere Ende davon
im Wesentlichen in einer Linie zu der Bodenfläche des unteren Gehäuses 10b liegt.
Der Vorsprung 139 sollte vorzugsweise nicht von der Bodenfläche des
unteren Gehäuses 10b vorstehen.
Falls er vorsteht, wird das Einsetzen der Plattenkassette 200 in
die Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung schwierig werden.
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Die
Position und die Größe des Vorsprungs 139 sind
vorzugsweise so ausgelegt, dass der Vorsprung 139 mit dem
Umfang des Eckenausschnitts 120 des unteren Gehäuses 10b kollidiert,
wenn der flexible Finger 40 übermäßig während des Lösens der Verriegelung durch
Biegen des flexiblen Fingers 40 gebogen wird. In einer
bevorzugten Ausführungsform
ist der Spalt zwischen dem flexiblen Finger 40 und dem
Körper 31 der
Plattenaufnahme 30, um zu ermöglichen, dass sich der flexible
Finger 40 biegt, bis zu 1,5 bis 2,0 mm klein. Mit einem
solchen kleinen Spalt wird die Biegung des flexiblen Fingers 40 durch die
Seitenfläche
des Körpers 31 der
Plattenaufnahme 30 begrenzt. Allerdings kann dort, wo der
Spalt so ausgelegt ist, dass er aus einem bestimmten Grund größer ist,
ein übermäßiges Biegen
des flexiblen Fingers 40 durch die Kollision des Vorsprungs 139 mit dem
Gehäusekörper 10 begrenzt
werden.
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Demzufolge
werden, durch Ausbilden des Vorsprungs 139 an dem Knopf 138 des
flexiblen Fingers 40, verschiedene Effekte erzielt.
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Andere
Aufbauten können
auch vorgenommen werden, um zu verhindern, dass der flexible Finger 40 einfach
durch den Benutzer mit einem Finger berührt wird, und um zu verhindern,
dass die Verriegelung der Plattenaufnahme 30 leicht gelöst wird. Zum
Beispiel können
die Eckenausschnitte 120 für das obere Gehäuse 10a und
die Vorsprünge 139 so ausgebildet
werden, um nach oben vorzustehen. Die zwei Vorsprünge 139 müssen nicht
notwendigerweise in derselben Richtung vorstehen, sondern können, wie
in 26 dar gestellt ist, in entgegengesetzten Richtungen
von der Plattenaufnahme 30 vorstehen. In dem letzteren
Fall wird ein Eckenausschnitt 120 an einer Ecke des oberen
Gehäuses 10a gebildet
und der andere Eckenausschnitt 120 wird an der gegenüberliegenden
Ecke des unteren Gehäuses 10b gebildet.
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In
dieser Ausführungsform
sind die flexiblen Finger 40 so aufgebaut, dass sie nicht
leicht mit Fingern gedrückt
werden können,
wenn der Benutzer beide Ecken des hinteren Endbereichs des Gehäusekörpers 10 mit
einer Hand ergreift. Mit diesem Aufbau wird die Verriegelung zwischen
der Plattenaufnahme 30 und dem Gehäusekörper 10 nicht versehentlich
gelöst
werden. In einigen Situationen kann der Benutzer beide Ecken des
hinteren Endbereichs des Gehäusekörpers 10 bei
dem Versuch ergreifen, die Plattenkassette 200 aus dem
Plattenlaufwerk zu entfernen. Es ist möglich, dass nur die Plattenaufnahme 30 entfernt
werden kann, während
der Gehäusekörper 10 dahinter
in dem Plattenlaufwerk verbleibt. Als Folge kann die Platte 1 unbeabsichtigt
freigelegt werden. Dies wird durch Anwenden des vorstehenden Aufbaus
verhindert. Dieser Aufbau ist auch effektiv beim Verhindern, dass
ein unbeabsichtigtes Herausgleiten der Plattenaufnahme 30 von
dem Gehäusekörper 10 während des
Tragens des Gehäusekörpers 10,
was zu einem Freigeben der Platte 1 führt, auftritt.
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Eine
Modifikation der Plattenkassette 200 der vorliegenden Erfindung
wird unter Bezugnahme auf die 27 bis 29 beschrieben.
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Eine
Plattenkassette 250, dargestellt in 27, ist
von der Plattenkassette 200 in der Form der Ecken des hinteren
Endbereichs des oberen Gehäuses 10a unterschiedlich. 28 zeigt
eine vergrößerte, perspektivische
Ansicht einer Ecke des hinteren Endbereichs des oberen Gehäuses 10a,
und 29 zeigt eine vergrößerte, perspektivische Ansicht
einer Ecke des hinteren Endbereichs des unteren Gehäuses 10b.
Wie anhand dieser Figuren ersichtlich ist, umfasst das obere Gehäuse 10a der Plattenkassette 250 einen
Bereich 50, der einen Umriss entsprechend zu demjenigen
des Knopfs 138 des flexiblen Fingers 40 besitzt.
Der Knopf 138 des flexiblen Fingers 40 ist etwas
breiter als der verbleibende Bereich davon und besitzt eine gekrümmte Außenseitenfläche so,
um leicht durch eine Fingerspitze gedrückt zu werden.
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Das
untere Gehäuse 10b der
Plattenkassette 250 umfasst den Eckenausschnitt 120 an
jeder Ecke, wie in 29 dargestellt ist. Das obere
Gehäuse 10a besitzt
den Bereich 50, der vollständig die obere Oberfläche des
Knopfs 138 des flexiblen Fingers 40 abdeckt, und
besitzt einen Umriss entsprechend demjenigen des Knopfs 138,
wie vorstehend beschrieben ist. Dementsprechend ist ein kleiner Ausschnitt
an jeder Seitenfläche
des oberen Gehäuses 10a gebildet.
Als Folge wird, wenn die Plattenaufnahme 30 in Position
in dem Gehäusekörper 10 platziert
ist, ein konkaver Bereich 52, der als ein Schlitz wirkt,
der sich in der Dickenrichtung erstreckt, an jeder Seitenfläche der
Plattenkassette 250 gebildet. Dieser Schlitz 52 ist
vergleichbar näher
zu dem hinteren Endbereich des Gehäusekörpers 10 angeordnet.
Der Schlitz 52 spielt deshalb eine wichtige Rolle wie folgt,
wenn der Gehäusekörper 10 in
die Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung eingesetzt werden soll.
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Wenn
der Gehäusekörper 10 in
die Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung mit dem vorderen Endbereich
zuerst eintretend eingesetzt werden soll, erfasst ein automatischer
Lademechanismus der Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung einen konkaven
Bereich 54, der nahe dem vorderen Endbereich des Gehäusekörpers 10 angeordnet
ist, zum Ausführen
eines automatischen Ladevorgangs, der erforderlich ist. Falls der
Gehäusekörper 10 falsch
in die Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung mit dem hinteren Endbereich
zuerst eintretend eingesetzt ist, erfasst der automatische Lademechanismus
den Schlitz 52, angeordnet nahe dem hinteren Endbereich
des Gehäusekörpers 10,
und arbeitet so, um ein weiteres Einsetzen des Gehäusekörpers 10 zu blockieren.
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In
dieser Ausführungsform
ist, anstelle des Ausbildens eines speziellen Schlitzes für einen Schutz
gegen ein fehlerhaftes Einsetzen, der Bereich, der als der Schlitz
dient, durch Verwendung des Eckenausschnitts 120 des unteren
Gehäuses 10b und
des kleinen Ausschnitts, gebildet an dem oberen Gehäuse 10a,
vorgesehen.
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Obwohl
es nicht zur Vereinfachung dargestellt ist, sind in den Plattenkassetten 200 und 250 die Anschlaglaschen 19 an
dem Gehäusekörper 10 ausgebildet
und die entsprechenden oberen Vertiefungen 37 sind an der
Plattenaufnahme 30 gebildet. Eine Plattenkassette, die
alle Merkmale besitzt, die durch die Plattenkassetten 100, 200 und 250 geliefert werden,
die vorstehend beschrieben sind, ist am bevorzugtesten.
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Demzufolge
ist, in der Plattenkassette der vorliegenden Erfindung, der Griff
in der Mitte der Plattenaufnahme gebildet. Dies verbessert den Vorgang eines
Einsetzens/Entfernens der Plattenaufnahme in/von dem Gehäusekörper und
verringert auch die Möglichkeit
einer Berührung
eines Fingers an der Plattenoberfläche. Die Ausbildung des Griffs
verbessert die Steifigkeit des Plattenaufnahmekörpers und demzufolge kann die
Größe des Mittenbereichs
des Plattenaufnahmekörpers
verringert werden. Dies trägt
zu einer Verringerung der Größe des Gehäusekörpers bei.
Der Griff greift fest in den Gehäusekörper ein.
Dies verhindert, dass die Plattenaufnahme in den Gehäusekörper zu
tief eintritt, um dadurch zu bewirken, dass der Gehäusekörper mit
dem Griff überlappt.
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In
einer anderen Plattenkassette der vorliegenden Erfindung wird die
Plattenaufnahme davor geschützt,
dass sie mit der Oberseite nach unten in den Gehäusekörper eingesetzt wird.
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In
einer noch anderen Plattenkassette der vorliegenden Erfindung sind
die Ecken des hinteren Endbereichs des Gehäusekörpers so aufgebaut, dass die
flexiblen Finger nicht leicht gedrückt werden, wenn der Benutzer
beide Ecken des hinteren Endbereichs des Gehäusekörpers ergreift. Dies verhindert das
Auftreten eines versehentlichen Lösens der Verriegelung zwischen
der Plattenaufnahme und dem Gehäusekörper. Als
Folge wird die Plattenaufnahme davor geschützt, dass sie unbeabsichtigt
von dem Gehäusekörper entfernt
wird, was zu dem Freigeben der Platte führt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden die Arme der Plattenaufnahme nicht elastisch während der
Zeit deformiert, während
der die Plattenaufnahme in dem Gehäusekörper befestigt ist. Deshalb schreitet
eine Spannungsfreisetzung der Anne nicht über die Zeit gerade dann fort,
wenn die Plattenaufnahme in dem Gehäusekörper befestigt gehalten wird.
Dies ermöglicht,
dass die Arme integral mit dem Plattenaufnahmekörper mit einem Material ausgebildet
werden, wie beispielsweise einem Polymermaterial, und verringert
demzufolge die Kosten der Plattenaufnahme.
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Während die
vorliegende Erfindung in einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben worden ist,
wird für
Fachleute auf dem betreffenden Fachgebiet ersichtlich werden, dass
die offenbarte Erfindung auf zahlreiche Arten und Weisen modifiziert
werden kann und viele Ausführungsformen,
andere als diejenigen, die spezifisch angegeben und vorstehend beschrieben
sind, annehmen kann. Dementsprechend ist vorgesehen, alle Modifikationen
der Erfindung abzudecken, die innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung
fallen, wie er durch die beigefügten
Ansprüche
definiert ist.