DE60100394T2 - Dosiervorrichtung für Futter - Google Patents

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    • A01KANIMAL HUSBANDRY; CARE OF BIRDS, FISHES, INSECTS; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
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    • G01G13/22Means for automatically discharging weigh receptacles under control of the weighing mechanism by tilting or rotating the weigh receptacle

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Futterdosiervorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1. Ein solcher Futterbehälter kann durch eine Futterkrippe oder einen Futtertrog gebildet sein oder durch eine mit einem Sauger versehene Einheit, beispielsweise für Kälber.
  • Eine derartige Futterdosiervorrichtung ist aus der europäischen Patentanmeldung EP-A-0610171 bekannt. Mittels einer Steuereinheit wird die Schließvorrichtung dieser bekannten Futterdosiervorrichtung aktiv in der Position gehalten, in der sie die Futterkrippe oder den Futtertrog verschließt.
  • Eine der Aufgaben der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine alternative Futterdosiervorrichtung zur Abgabe von Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dosierten Portionen an ein Tier zu schaffen, die zum einen in konstruktiv einfacher, wirksamer und kostengünstiger Weise Tiere, die nicht zur Fütterung vorgesehen sind, davon abhält, ihre Köpfe in den Futterbehälter zu stecken, und zum andern zusätzliche Vorteile bietet.
  • Zu diesem Zweck ist gemäß der Erfindung eine Futterdosiervorrichtung der oben beschriebenen Art durch die Maßnahmen gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Die Futterdosiervorrichtung enthält vorzugsweise eine Tieridentifikationsvorrichtung, wobei die Rolle mit Hilfe von Daten von der Tieridentifikationsvorrichtung gesteuert wird.
  • Bei einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung wird eine kompakte Konstruktion dadurch erzielt, daß die Rolle nahe und unterhalb der Eintrittsöffnung angeordnet ist. Vorzugsweise ist ein Gehäuse nahe und unter der Eintrittsöffnung angebracht, wobei in dem Gehäuse die Rolle angeordnet ist.
  • Die Schließvorrichtung kann aus einem separaten Bauteil bestehen, ist aber vorzugsweise durch den Futterbehälter selbst gebildet, der beweglich ausgeführt ist. Dadurch wird die Anzahl von Bauteilen begrenzt, und die Futterdosiervorrichtung kann kostengünstig hergestellt werden.
  • Um zu verhindern, daß Futter und/oder Trinkflüssigkeit in bestimmten Positionen des Futterbehälters aus dem Futterbehälter herausfällt, umfaßt dieser einen Wandteil zum Auffangen von restlichem Futter und/oder Trinkflüssigkeit. Der Wandteil kann auch als Leitvorrichtung für Futter und/oder Trinkflüssigkeit dienen, die dem Futterbehälter von der Futterzuführvorrichtung zugeführt wird.
  • Eine stabile Konstruktion wird dadurch erzielt, daß der Futterbehälter über die Rolle an dem Gehäuse abgestützt ist.
  • Der Motor ist vorzugsweise in dem Gehäuse angeordnet, so daß eine kompakte Konstruktion erzielt wird. Das Ge häuse dient auch zum Schutz des Motors gegen Verunreinigung, Beschädigung und dergleichen.
  • Eine schnelle und exakte Identifikation von Tieren wird dadurch erzielt, daß die Tieridentifikationsvorrichtung in dem Gehäuse angeordnet ist, wobei die Tieridentifikationsvorrichtung dann auch gegen Verunreinigung, Beschädigung und dergleichen geschützt ist.
  • Die Futterdosiervorrichtung umfaßt vorzugsweise weitere Abschreckungsvorrichtungen zum Abschrecken eines Tieres, die einen Lautsprecher zum Erzeugen eines das Tier abschreckenden Tones enthalten. Es hat sich gezeigt, daß bestimmte Tiere auf bestimmte Töne höchst empfindlich reagieren, so daß ein Lautsprecher gut geeignet ist, um solche Tiere abzuschrecken. Außerdem kann ein solcher Lautsprecher dazu verwendet werden, beruhigende oder stimulierende Töne zu erzeugen, wenn ein Tier die Futterdosiervorrichtung richtig benutzt.
  • Alternativ oder zusätzlich können die weiteren Abschreckungsvorrichtungen Vorrichtungen zum Erzeugen eines das Tier abschreckenden Lichtes umfassen. Insbesondere wenn mehrere Futterdosiervorrichtungen nebeneinander angeordnet sind, ist die Verwendung von abschreckendem Licht wünschenswert, weil dieses Licht so ausgerichtet werden kann, daß seine Wirkung auf eine bestimmte Futterdosiervorrichtung begrenzt ist.
  • Die weiteren Abschreckungsvorrichtungen können eine Spannungsabgabevorrichtung zum Abgeben einer das Tier abschreckenden elektrischen Spannung enthalten. Ton und Licht haben sich als sehr wirksam zum Abschrecken unerwünschter Tiere erwiesen, haben aber den Nachteil, daß sie manchmal in einem größeren Abstand von der betreffenden Futterdosiervorrichtung wahrnehmbar sind. Tiere, die eine Futterdosiervorrichtung in unerwünschter Weise aufsuchen, treten oft in Kontakt mit der Futterdosiervorrichtung, normalerweise mit ihren Nasen. Durch Anschließen derjenigen Bauteile der Futterdosiervorrichtung, die regelmäßig von den Tieren berührt werden, an eine Spannungsabgabevurrichtung kann ein bestimmtes Tier sehr lokal abgeschreckt werden. Alternativ kann zum Abschrecken des Tieres ein Druckluftstrom verwendet werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung mit einer Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit versehen ist, wobei die Vorrichtung den Futterbehälter in einer schwenkenden bzw. einer drehenden Weise bewegt. Dadurch kann festgestellt werden, wieviel Futter und/oder Trinkflüssigkeit von einem bestimmten Tier verbraucht wird. Aufgrund dessen kann die von einem Tier verbrauchte Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit im Laufe der Zeit ermittelt werden und demzufolge der Gesundheitszustand eines Tieres davon abgeleitet werden; denn wenn ein Tier unerwartet eine geringere Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit aufnimmt, so kann dies ein Anzeichen dafür sein, daß das Tier krank ist. Außerdem ist es nicht wünschenswert, daß beim Zurücklassen einer bestimmten Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit durch ein Tier die Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit für das nächste Tier dem Futterbehälter zugeführt wird, ohne daß diese Restmengen berücksichtigt werden. Die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbe hälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit ist vorzugsweise mit der Futterzuführvorrichtung verbunden, um mit Hilfe von Daten sowohl von der Tieridentifikationsvorrichtung als auch von der Wiegevorrichtung dem Futterbehälter eine Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit zuzuführen.
  • Die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit kann einen Futterbehälter umfassen, der um einen Gelenkstift schwenkbar ist, wobei das Maß der Schwenkbarkeit durch das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit bestimmt wird, sowie eine Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten. Das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters hängt von der Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dem Futterbehälter ab. Je mehr Futter und/oder Trinkflüssigkeit, desto größter das Maß der Schwenkbarkeit. Die genaue Wechselbeziehung zwischen dem Maß an Schwenkbarkeit und der Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit kann vorher mit Hilfe von einfachen Einstellproben ermittelt werden.
  • Eine kompakte Konstruktion der Futterdosiervorrichtung wird dadurch erzielt, daß die Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht der in dem Futterbehälter befindlichen Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit abzuleiten, in der Tieridentifikationsvorrichtung angeordnet ist.
  • Wenn die Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht der in dem Futterbehälter befindlichen Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit abzuleiten, eine Meßrolle umfaßt, die mit dem Futterbehälter in Kontakt steht, kann aus dem Maß der Drehung der Rolle das Maß der Schwenkbarkeit und somit die Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dem Futterbehälter ermittelt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich umfaßt die Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht der in dem Futterbehälter befindlichen Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit abzuleiten, einen Belastungssensor, wobei der Futterbehälter auf dem Belastungssensor abgestützt ist. Der Belastungssensor ist vorzugsweise in der Tieridentifikationsvorrichtung angeordnet.
  • Um auch kleine Gewichtsunterschiede messen zu können, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung gemäß der Erfindung der Gelenkstift und der Belastungssensor bzw. die Meßrolle in geringem Abstand voneinander angeordnet.
  • Um zu verhindern, daß beispielsweise der Belastungssensor im unerwünschten Fall eines Defekts beschädigt wird, ist ein Sicherheitsstützbügel für den Futterbehälter vorgesehen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüs sigkeit einen beweglichen Futterbehälter umfaßt, einen Motor zum Bewegen des Futterbehälters, eine Vorrichtung, um die Größe des Drehmoments während der Bewegung zu messen und von der gemessenen Größe des Drehmoments das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten. Die Größe des durch die Bewegung des Futterbehälters erzeugten Drehmoments hängt ab von der Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dem Futterbehälter. Auch in diesem Fall kann die genaue Wechselbeziehung zwischen Drehmoment und Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit vorher mit Hilfe von einfachen Einstellproben ermittelt werden.
  • Eine kompakte Futterdosiervorrichtung wird dadurch erzielt, daß der Motor zum Bewegen des Futterbehälters und die Vorrichtung, um die Größe des Drehmoments während der Bewegung zu messen und von der gemessenen Größe des Drehmoments das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten, in der Tieridentifikationsvorrichtung angeordnet sind.
  • Eine mechanisch einfache, aber exakte Konstruktion wird dadurch erzielt, daß der Motor zum Bewegen des Futterbehälters eine Drehmomentrolle antreibt, wobei diese Drehmomentrolle in Kontakt mit dem Futterbehälter steht.
  • Gemäß der Erfindung können die Vorrichtungen zum Abschrecken eines unerwünschten Tieres und die Vorrichtung zum Messen der Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dem Futterbehälter in einer Vorrichtung kombiniert werden, so daß die Rolle zum Antreiben des Fut terbehälters als Schließvorrichtung und die zum Messen des Drehmoments verwendete Drehmomentrolle durch eine Rolle gebildet sind.
  • Um die Tieridentifikation exakt durchführen zu können und gleichzeitig eine kompakte Konstruktion zu erzielen, ist eine Futterdosiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Tieridentifikationsvorrichtung nahe und unter der Eintrittsöffnung angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung als Beispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung;
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung;
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung;
  • 4 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung und
  • 5 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Futterdosiervorrichtung 1. Die Futterdosiervorrichtung 1 gibt Futter und/oder Trinkflüssigkeit (im folgenden als Futter bezeichnet, womit Futter und/oder Trinkflüssigkeit ge meint ist) in dosierten Portionen an ein Tier aus und ist mit einem Futterbehälter 10, auch Futterkrippe oder Futtertrog genannt, zur Aufnahme von Futter versehen. Eine Eintrittsöffnung 11 macht den Futterbehälter 10 für ein Tier zugänglich, das beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich eine Kuh ist. Eine an sich bekannte Tieridentifikationsvorrichtung 12 erkennt ein bestimmtes Tier, das sich dem Futterbehälter 10 nähert und ihn benutzen möchte. Die Tieridentifikationsvorrichtung 12 ist vorzugsweise in der Futterdosiervorrichtung 1 angeordnet, kann alternativ aber auch in einem Abstand von dieser angeordnet sein. Eine Futterzuführvorrichtung 13 führt dem Futterbehälter 10 eine Menge an Futter zu, eventuell mit Hilfe von Daten von der Tieridentifikationsvorrichtung 12, wobei das Futter aus einem nicht dargestellten Futtervorrat z. B. über ein (nicht dargestelltes) Ventil und einen Schacht 14 in den Futterbehälter 10 gelangt.
  • Dadurch kann die Futterdosiervorrichtung 1 eine bestimmte Kuh erkennen, beispielsweise mit Hilfe eines an oder auf der Kuh angebrachten Transponders. Die Futterzuführvorrichtung 13 wird in an sich bekannter Weise durch eine Software gesteuert, die gewährleistet, daß die richtige Menge an Futter an die betreffende Kuh ausgegeben wird.
  • Die in 1 gezeigte erfindungsgemäße Futterdosiervorrichtung 1 ist mit einer (nicht dargestellten) Schließvorrichtung versehen. Eine solche Schließvorrichtung ist in 2 gezeigt. Die Futterdosiervorrichtung 1 kann zusätzlich mit auf einer Schließvorrichtung angebrachten Abschreckungsvorrichtungen 15, 16 versehen sein, um ein Tier abzuschrecken, das den Fut terbehälter zu einem unerwünschten Zeitpunkt aufsucht und ihn tatsächlich benutzen möchte. Die Abschreckungsvorrichtungen werden vorzugsweise mit Hilfe von Daten der Tieridentifikationsvorrichtung gesteuert. Dies bietet eine zusätzliche Möglichkeit, um Tiere, die nicht zur Fütterung vorgesehen sind, in einfacher, wirksamer und kostengünstiger Weise davon abzuhalten, ihre Köpfe in den Futterbehälter zu stecken.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform enthalten die weiteren Abschreckungsvorrichtungen einen Lautsprecher 16 zum Erzeugen eines das Tier abschreckenden Tones. Alternativ oder zusätzlich können die weiteren Abschreckungsvorrichtungen eine Lichtanlage 15 zum Aussenden eines das Tier abschreckenden Lichtes enthalten. Insbesondere wenn mehrere Futterdosiervorrichtungen nebeneinander angeordnet sind, kann die Verwendung von abschreckendem Licht wünschenswert sein, da dieses Licht derart ausgerichtet werden kann, daß seine Wirkung auf eine bestimmte Futterdosiervorrichtung begrenzt ist.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung eine Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung 2 gemäß der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist die Schließvorrichtung 25 durch ein separates behälterartiges Element gebildet, das um eine Achse 26 drehbar und über die Eintrittsöffnung 21 bewegbar ist. Wenn die Schließvorrichtung 25 über die Eintrittsöffnung 21 bewegt wird, kann der Inhalt des Futterbehälters 20 für ein bestimmtes Tier unzugänglich gemacht werden.
  • Ferner kann eine weitere Abschreckungsvorrichtung vorgesehen sein in Form einer Spannungsabgabevorrichtung 27, die eine das Tier abschreckende elektrische Spannung an die Schließvorrichtung 25 abgibt. Tiere, die sich in unerwünschter Weise der Futterdosiervorrichtung 2 nähern, treten oft in Kontakt mit der Futterdosiervorrichtung 2. Insbesondere berühren sie die Schließvorrichtung 25 mit ihren Nasen. Durch Anschließen genau dieser Bauteile der Futterdosiervorrichtung, die regelmäßig von den Tieren berührt werden, an die Spannungsabgabevorrichtung 27 ist es als zusätzliche Maßnahme möglich, ein bestimmtes Tier lokal sehr begrenzt abzuschrecken. Diese zweite Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung 2 gemäß der Erfindung umfaßt auch eine Futterzuführvorrichtung 23 und einen Schacht 24 für das Futter.
  • 3 zeigt in schematischer Darstellung eine dritte Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung 3 gemäß der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist die Schließvorrichtung durch den Futterbehälter 30 selbst gebildet, der beweglich ausgebildet ist. Bei der gezeigten Ausführungsform ist der Futterbehälter 30 um eine Achse 36 drehbar angeordnet. Um zu verhindern, daß in der Position, in der der Futterbehälter 30 die Eintrittsöffnung 31 verschließt, Futter aus dem Futterbehälter 30 herausfällt, umfaßt der Futterbehälter 30 einen Wandteil 35 zum Auffangen von restlichem Futter. Der Wandteil 35 kann auch als Futterleitvorrichtung für Futter dienen, das dem Futterbehälter 30 über den Schacht 34 von der Futterzuführvorrichtung 33 zugeführt wird.
  • Um außer einer einfachen, aber zuverlässigen Konstruktion auch eine kompakte Konstruktion zu erzielen, wird gemäß der Erfindung eine Rolle 29 bzw. 39 (oder 19) von einem Motor 28 bzw. 38 angetrieben, wobei die Rolle 19, 29, 39 die Schließvorrichtung 25 bzw. 30 berührt. Vorzugsweise ist der Futterbehälter 30 dabei über die Rolle 39 an der Tieridentifikationsvorrichtung 32 abgestützt.
  • Eine äußerst kompakte Konstruktion wird dadurch erzielt, daß der Motor 28, 38 und die Rolle 29, 39 in einem Gehäuse B, C angeordnet sind, das nahe und unter der Eintrittsöffnung angebracht ist. Vorzugsweise enthält das Gehäuse auch die jeweilige Tieridentifikationsvorrichtungen 22, 32.
  • Gemäß der Erfindung kann die Futterdosiervorrichtung mit einer Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters versehen sein, wobei die Vorrichtung den Futterbehälter in einer schwenkenden bzw. drehenden Weise bewegt. Mit Hilfe dieser Vorrichtung kann festgestellt werden, wieviel Futter von einem bestimmten Tier verbraucht wird, und gleichzeitig auch, ob sich restliches Futter in dem Futterbehälter befindet. Die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters ist vorzugsweise mit der Futterzuführvorrichtung verbunden, die mit Hilfe von Daten sowohl von der Tieridentifikationsvorrichtung als auch von der Wiegevorrichtung dem Futterbehälter eine Menge an Futter zuführt, so daß die von dem vorhergehenden Tier zurückgelassene Menge an Futter berücksichtigt werden kann.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter 10 befindlichen Futters einen Futterbehälter 10, der um einen Gelenkstift 17 schwenkbar ist. Das Maß der Schwenk barkeit wird von dem Gewicht des in dem Futterbehälter 10 befindlichen Futters bestimmt. Es ist eine Vorrichtung 18 vorgesehen, die das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters 10 ermittelt und davon das Gewicht des in dem Futterbehälter 10 befindlichen Futters ableitet. Die Vorrichtung 18 zum Ermitteln des Maßes der Schwenkbarkeit des Futterbehälters 10 umfaßt eine Meßrolle 19, die mit dem Futterbehälter in Kontakt steht. Durch das Maß der Drehung der Rolle 19 kann das Maß der Schwenkbarkeit und somit die Menge an Futter in dem Futterbehälter 10 ermittelt werden.
  • Dadurch, daß die Vorrichtung 18, 19 zum Ermitteln des Maßes der Schwenkbarkeit des Futterbehälters 10 in dem Gehäuse A angeordnet ist, in dem z. B. auch die Tieridentifikationsvorrichtung 12 angeordnet sein kann, wird eine kompakte Konstruktion der Futterdosiervorrichtung erzielt. Alternativ kann die Vorrichtung 18, 19 außerhalb des Gehäuses A angeordnet sein.
  • Wie in der Ausführungsform von 2 gezeigt, kann die Vorrichtung 201, die das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters 20 ermittelt und davon das Gewicht des in dem Futterbehälter 20 befindlichen Futters ableitet, alternativ oder zusätzlich einen Belastungssensor 202 umfassen. Bei der gezeigten Ausführungsform ist der Futterbehälter 20 über einen Stützarm 203 an dem Belastungssensor 202 abgestützt, wobei der Futterbehälter 20 um einen Gelenkstift 204 schwenkt. Der Belastungssensor 202 ist vorzugsweise in dem Gehäuse B angeordnet.
  • Bei den in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen können auch geringe Gewichtsunterschiede gemessen wer den, weil der Gelenkstift 17, 204 und die Meßrolle 19 bzw. der Belastungssensor 202 in geringem Abstand voneinander angeordnet sind.
  • Um zu verhindern, daß die Meßrolle, der Belastungssensor oder ähnliches im Falle eines unerwünschten Defekts beschädigt werden, z. B. wenn das Tier den Futtertrog gewaltsam nach unten drückt, kann bei beiden Ausführungsformen ein Sicherheitsstützbügel 101 (1) bzw. 205 (2) zum Abstützen des Futterbehälters 10; 20 vorgesehen sein.
  • Bei der in 3 gezeigten Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters einen beweglichen Futterbehälter 30. Der Futterbehälter 30 wird von dem Motor 38, von dem die Rolle 39 angetrieben wird, in einer hin- und hergehenden Weise bewegt. Infolge dieser Bewegung tritt ein Drehmoment auf, dessen Größe von einer Vorrichtung 301 zum Messen der Größe des Drehmoments ermittelt wird. Die Vorrichtung 301 leitet von dem ermittelten Drehmoment das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters ab. Die genaue Wechselbeziehung zwischen Drehmoment und Futtermenge kann zuvor mit Hilfe von einfachen Einstellproben ermittelt werden.
  • Die Ausführungsform gemäß 3 weist eine kompakte Konstruktion auf, weil der Motor 38 zum Bewegen des Futterbehälters 30 und die Vorrichtung 301 zum Messen der Größe des Drehmoments während der Bewegung und zum Ableiten des Gewichts des in dem Futterbehälter 30 befindlichen Futters von der gemessenen Größe des Drehmoments in dem Gehäuse C angeordnet sind.
  • Obwohl für die Rolle 39 eine separate Drehmomentrolle verwendet werden kann, dient die Rolle 39 vorzugsweise als Antrieb für die Schließvorrichtung, die in diesem Fall durch den Futterbehälter 30 selbst gebildet ist, sowie als Drehmomentrolle bzw. als Meßrolle. Natürlich kann das Drehmoment auch über den Motor gemessen werden.
  • Die vierte Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung 4 gemäß der vorliegenden Erfindung, die in 4 gezeigt ist, umfaßt Vorrichtungen zum Abschrecken eines Tieres, das den Futterbehälter 40 benutzen möchte, mit Hilfe von Daten von der Tieridentifikationsvorrichtung 42, sowie eine Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter 40 befindlichen Futters.
  • Die Schließvorrichtung 46, die um eine Achse 45 drehbar ist, wird von einer Rolle 47 in Drehung versetzt, die mit der Schließvorrichtung 46 in Kontakt treten kann. Die Rolle 47 wird von einem Motor 48 angetrieben, der mit Hilfe von Daten aus der Tieridentifikationsvorrichtung 42 gesteuert wird.
  • Bei dieser Ausführungsform ist die Wiegevorrichtung durch einen Futterbehälter 40 gebildet, der um eine Achse 49 drehbar ist. Der Futterbehälter 40 kann mit der Rolle 47 in Kontakt gebracht werden und wird durch richtiges Steuern des Motors 48, der die Rolle 47 antreibt, in eine hin- und hergehende Bewegung versetzt. Durch die Bewegung des Futterbehälters 40 wird ein Drehmoment erzeugt, das von der Drehmoment-Meßvorrichtung 401 gemessen werden kann.
  • Bei der in 4 gezeigten Situation steht die Rolle 47 in Kontakt mit dem Futterbehälter 40, und dieser kann in Bewegung gesetzt werden, um die Menge des in dem Futterbehälter 40 befindlichen Futters zu ermitteln. Nachdem ein Tier das Futter verzehrt hat, kann die Menge an zurückbleibendem Futter durch Messung des Drehmoments ermittelt werden. Dabei wird die Rolle 47 von dem Motor 48 derart gesteuert, daß der Futterbehälter 40 teilweise in der Eintrittsöffnung 41 angeordnet ist. Ein Mitnahmeelement 402 an dem Futterbehälter 40 nimmt die Schließvorrichtung 46 mit, bis diese in Kontakt mit der Rolle 47 kommt. Dann steuert die Rolle 47 die Schließvorrichtung 46 in der Weise, daß letztere die gesamte Eintrittsöffnung 41 abdeckt. Infolge des Umstandes, daß der Futterbehälter 40 nicht mehr mit der Rolle 47 in Kontakt steht, fällt der Futterbehälter 40 in die Ausgangsposition zurück, in der von der Futterzuführvorrichtung 43 über den Schacht 44 eventuell Futter zugeführt werden kann.
  • Die fünfte Ausführungsform einer Futterdosiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in 5 gezeigt ist, weicht von der in 4 gezeigten durch die Position des Gelenkstiftes 59 ab, um den sich der Futterbehälter 50 dreht. Der Gelenkstift 59 ist nahe der Rolle 56 zum Antreiben des Futterbehälters 50 und Messen des Drehmoments positioniert, um sehr kleine Unterschiede in der Menge des Futters zu messen. Es ist auch ein Anschlag 58 vorgesehen, um eine unnötige Bewegung des Futterbehälters 50 zu verhindern. Die Schließvorrichtung 55 zum Schließen der Eintrittsöffnung 51 schwenkt um die Achse 57.
  • Um die Tieridentifikation exakt durchführen zu können und gleichzeitig eine kompakte Konstruktion zu erzielen, ist eine Futterdosiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Tieridentifikationsvorrichtung in dem Gehäuse E angeordnet ist, das nahe und unterhalb der Eintrittsöffnung angeordnet ist. Obwohl die Erfindung auf der Basis einer Tieridentifikationsvorrichtung beschrieben ist, die eventuell mit einer Wiege- und/oder Abschreckungsvorrichtung versehen ist, die an den sogenannten stationären Teilen befestigt ist, besteht auch die Möglichkeit, die Tieridentifikationsvorrichtung und/oder die Wiegevorrichtung und/oder die weiteren Abschreckungsvorrichtungen (15, 16, 27) an dem (eventuell) beweglichen Futterbehälter anzuordnen.

Claims (26)

  1. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) zum Ausgeben von Futter und/oder Trinkflüssigkeit in dosierten Portionen an ein Tier, wobei die Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) mit einem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) zur Aufnahme von Futter und/oder Trinkflüssigkeit, einer Eintrittsöffnung (11, 21, 31, 41, 51) zu dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) und einer Futterzuführvorrichtung (13, 23, 33, 43) zum Zuführen einer Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit zu dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) versehen ist, wobei die Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) mit einer Schließvorrichtung (25, 30, 40, 46, 50, 55) versehen ist, die über die Eintrittsöffnung zu bewegen ist, um ein den Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) aufsuchendes Tier davon abzuhalten, Futter und/oder Trinkflüssigkeit aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schließvorrichtung (25, 30, 40, 46, 50, 55) um eine Achse (26, 36, 45, 57) dreht, wobei die Schließvorrichtung von einer Rolle (19, 29, 39, 47, 56) angetrieben ist, die mit der Schließvorrichtung in Kontakt steht, wobei die Rolle (19, 29, 39, 47, 56) von einem Motor (28, 38, 48) angetrieben wird.
  2. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung eine Tieridentifikationsvorrichtung (12) umfaßt, wobei die Rolle (19, 29, 39, 47, 56) mit Hilfe von Daten von der Tieridentifikationsvorrichtung (12) gesteuert wird.
  3. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (19, 29, 39, 47, 56) nahe und unterhalb der Eintrittsöffnung (11, 21, 31, 41, 51) angeordnet ist.
  4. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (A, B, C, D, E) nahe und unter der Eintrittsöffnung (11, 21, 31, 41, 51) angeordnet ist, wobei in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) die Rolle (19, 29, 39, 47, 56) angebracht ist.
  5. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Schließvorrichtung durch den Futterbehälter (30, 40, 50) gebildet ist, der beweglich ausgeführt ist.
  6. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Futterbehälter (30) einen Wandteil (35) zum Auffangen von restlichem Futter umfaßt.
  7. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Futterbehälter (30, 40, 50) über die Rolle (19, 29, 39, 47, 56) an dem Gehäuse (A, B, C, D, E) abgestützt ist.
  8. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet ist.
  9. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tieridentifikationsvorrichtung (12) in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet ist.
  10. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung weitere Abschreckungsvorrichtungen umfaßt, wobei die weiteren Vorrichtungen einen Lautsprecher (16) zum Erzeugen eines das Tier abschreckenden Tones enthalten.
  11. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung weitere Abschreckungsvorrichtungen umfaßt, wobei die weiteren Vorrichtungen eine Lichtanlage (15) zum Aussenden eines das Tier abschreckenden Lichtes enthalten.
  12. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung weitere Abschreckungsvorrichtungen umfaßt, wobei die weiteren Vorrichtungen eine Spannungsabgabevorrichtung (27) zum Abgeben einer das Tier abschreckenden elektrischen Spannung enthalten.
  13. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Abschreckungsvorrichtungen zum Abschrecken eines Tieres zumindest teilweise in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet sind.
  14. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Futterdosiervorrichtung mit einer Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit versehen ist, wobei die Vorrichtung den Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) in einer schwenkenden bzw. einer drehenden Weise bewegt.
  15. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit mit der Futterzuführvorrichtung (13, 23, 33, 43) verbunden ist, die mit Hilfe von Daten sowohl von der Tieridentifikationsvorrichtung (12, 22, 32, 42, 52) als auch von der Wägevorrichtung dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) eine Menge an Futter und/oder Trinkflüssigkeit zuführt.
  16. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit folgende Teile umfaßt: einen Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50), der um einen Gelenkstift (26, 36, 45, 57) schwenkbar ist, wobei das Maß der Schwenkbarkeit durch das Gewicht des in dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit bestimmt wird, eine Vorrichtung (18, 201), um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters (10, 20, 30, 40, 50) zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht des in dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten.
  17. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (18, 201), um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters (10, 20, 30, 40, 50) zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht des in dem Futterbehälter (10, 20, 30, 40, 50) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten, in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet ist.
  18. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten, eine Meßrolle (19, 29, 39, 47, 56) umfaßt, die mit dem Futterbehälter in Kontakt steht.
  19. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung, um das Maß der Schwenkbarkeit des Futterbehälters zu ermitteln und von dem ermittelten Maß das Gewicht des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten, durch einen Belastungssensor (202) gebildet ist, wobei der Futterbehälter auf dem Belastungssensor (202) abgestützt ist.
  20. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Belastungssensor (202) in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet ist.
  21. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 18 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gelenkstift (204, 59) und die Meßrolle (29, 56) bzw. der Belastungssensor (202) in geringem Abstand voneinander angeordnet sind.
  22. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sicherheitsstützbügel (101, 205, 58) für den Futterbehälter vorgesehen ist.
  23. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Wiegen des in dem Futterbehälter befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit folgende Teile umfaßt: einen beweglichen Futterbehälter (30), einen Motor (38) zum Bewegen des Futterbehälters (30), eine Vorrichtung (301), um die Größe des Drehmoments während der Bewegung zu messen und von der gemessenen Größe des Drehmoments das Gewicht des in dem Futterbehälter (30) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten.
  24. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (38) zum Bewegen des Futterbehälters (30) und die Vorrichtung (301), um die Größe des Drehmoments während der Bewegung zu messen und von der gemessenen Größe des Drehmoments das Gewicht des in dem Futterbehälter (30) befindlichen Futters und/oder der Trinkflüssigkeit abzuleiten, in dem Gehäuse (A, B, C, D, E) angeordnet sind.
  25. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (38) zum Bewegen des Futterbehälters (30) eine Drehmomentrolle (39) antreibt, wobei die Drehmomentrolle (39) in Kontakt mit dem Futterbehälter (30) steht.
  26. Futterdosiervorrichtung (1, 2, 3, 4, 5) nach den Ansprüchen 5 und 25 oder den Ansprüchen 5 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle zum Antreiben des Futterbehälters und die Drehmomentrolle bzw. die Meßrolle durch eine Rolle gebildet sind.
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