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Gebiet der
Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf das Freigeben einer Ausrüstungsfunktionalität in Abhängigkeit
von der Erfüllung
vorbestimmter Bedingungen, einschließlich einer Ortsbedingung.
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Hintergrund
der Erfindung
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Kommunikationsinfrastrukturen, die
geeignet für
mobile Benutzer (insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich Zellularfunkinfrastrukturen)
sind, werden verstärkt
eingeführt.
Während
die Hauptmotivation das Mobilfernsprechen war, hat der Wunsch, mobile,
datenbasierte Dienste über
diese Infrastrukturen zu implementieren, zu der schnellen Entwicklung
von Trägerdiensten
mit Datenfähigkeit über derartige
Infrastrukturen geführt.
Dies hat die Möglichkeit
eröffnet,
daß viele
internetbasierte Dienste für
mobile Benutzer verfügbar
sind.
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Beispielhaft zeigt 1 eine Form einer bekannten Kommunikationsinfrastruktur
für mobile
Benutzer, die sowohl Fernsprech- als auch Datenträgerdienste
liefert. Bei diesem Beispiel kommuniziert eine mobile Entität 20,
die mit einem Funkteilsystem 22 und einem Telefonteilsystem 23 versehen
ist, mit der festen Infrastruktur eines GSM-PLMN (PLMN = Public
Land Mobile Network = öffentliches
Mobilfunknetz) 10, um grundlegende Sprach-Fernsprechdienste
bereitzustellen. Zusätzlich
umfaßt
die mobile Entität 20 ein
Datenhandhabungsteilsystem 25, das über eine Datenschnittstelle 24 mit
dem Funkteilsystem 22 für
das Senden und Empfangen von Daten über einen Trägerdienst
mit Datenfähigkeit,
der durch das PLMN bereitgestellt wird, zusammenarbeitet; der Trägerdienst
mit Datenfähigkeit
ermöglicht
es der mobilen Entität
20,
mit einem Dienstsystem 40 zu kommunizieren, das mit dem öffentlichen
Internet 39 verbunden ist. Das Datenhandhabungsteilsystem 25 unterstützt eine
Betriebsumgebung 26, in der Anwendungen laufen, wobei die
Betriebsumgebung einen geeigneten Kommunikationsstapel umfaßt.
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Insbesondere weist die feste Infrastruktur 10 des
GSM-PLMN eines oder mehrere Basisstationsteilsysteme (BSS; BSS =
Base Station Substation) 11 und ein Netz- und Schaltteilsystem
NSS (NSS = Network and Switching Subsystem) 12 auf. Jedes
BSS 11 weist eine Basisstationssteuerung (BSC; BSC = Base
Station Controller) 14 auf, die mehrere Basis-Sende/Empfangsgerätstationen
(BTS; BTS = Base Transceiver Station) 13 steuert, wobei
jede derselben einer jeweiligen „Zelle" des Funknetzes zugeordnet ist. Wenn
das Funkteilsystem 22 der mobilen Entität 20 aktiv ist, kommuniziert
dasselbe über
eine Funkverbindung mit der BTS 13 der Zelle, in der sich die
mobile Entität
gegenwärtig
befindet. Bezüglich des
NSS 12 weist dasselbe eines oder mehrere Mobilschaltstellen
(MSC; MSC = Mobile Switching Center) 15 gemeinsam mit anderen
Elementen auf, wie z. B. Besucherortsregistern 32 und einem
Heimatortsregister 31.
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Wenn die mobile Entität 20 verwendet
wird, um einen normalen Telefonanruf durchzuführen, wird eine Verkehrsschaltung
zum Tragen digitalisierter Sprache durch das relevante BSS 11 zu
dem NSS 12 eingerichtet, das dann verantwortlich für ein Leiten des
Anrufs zu dem Zieltelefon ist (ob nun in dem gleichen PLMN oder
in einem anderen Netz).
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Bezüglich einer Datenübertragung
zu/von der mobilen Entität 20 sind
bei dem vorliegenden Beispiel drei unterschiedliche Trägerdienste
mit Datenfähigkeit
dargestellt, obwohl andere Möglichkeiten existieren.
Ein erster Trägerdienst
mit Datenfähigkeit ist
in der Form eines Leitungsvermittlungsdaten-Dienstes (CSD-Dienstes;
CSD = Circuit Switched Data) verfügbar. In diesem Fall wird eine
Voll-Verkehrsschaltung zum Tragen von Daten verwendet und die MSC 32 leitet
die Schaltung zu einer Interworking- bzw. Zusammenarbeit-Funktion IWF 34,
deren genaue Natur davon abhängt,
was mit der anderen Seite der IWF verbunden ist. So könnte die
IWF konfiguriert sein, um einen direkten Zugang zu dem öffentlichen
Internet 39 zu liefern (d. h. eine Funktionalität zu liefern,
die einem IAP (IAP = Internet Access Provider = Internetzugriffsanbieter) ähnelt. Alternativ
könnte
die IWF einfach ein Modem sein, das mit einem PSTN verbunden ist;
in diesem Fall kann ein Internetzugang durch eine Verbindung über das PSTN
zu einem Standard-IAP erzielt werden.
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Ein zweiter Trägerdienst mit Datenfähigkeit mit
niedriger Bandbreite ist durch die Verwendung des Kurznachrichtendienstes
(Short Message Service) verfügbar,
der Daten, die in Signalisierungskanalschlitzen getragen werden,
an eine SMS-Einheit 33 leitet, die angeordnet sein kann,
um eine Verbindbarkeit mit dem öffentlichen
Internet 39 bereitzustellen.
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Ein dritter Trägerdienst mit Datenfähigkeit wird
in der Form eines GPRS (GPRS = General Packet Radio Service = Allgemeinpaketfunkdienst)
bereitgestellt, der es ermöglicht,
daß IP-
(oder X.25-) Paketdaten von dem Datenhandhabungssystem der mobilen
Entität 20 über die
Datenschnittstelle 24, das Funkteilsystem 21 und
das relevante BSS 11 an ein GPRS-Netz 17 des PLMN 10 (und
umgekehrt) geleitet werden können.
Das GPRS-Netz 17 umfaßt
einen SGSN (SGSN = Serving GPRS Support Node = Dienst-GPRS-Unterstützungsknoten) 18,
der schnittstellenmäßig die
BSC 14 mit dem Netz 17 verbindet, und einen GGSN
(GGSN = Gateway GPRS Support Node = Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten) 19, der
das Netz 17 schnittstellenmäßig mit einem externen Netz
verbindet (bei diesem Beispiel dem öffentlichen Internet 39).
Volle Details des GPRS sind in der GSM 03.60-Spezifizierung der
ETSI (Europäisches Telekommunikationsstandardinstitut)
zu finden. Unter Verwendung des GPRS kann die mobile Entität 20 Paketdaten über das
BSS 11 und das GPRS-Netz 17 mit Entitäten, die
mit dem öffentlichen
Internet 39 verbunden sind, austauschen.
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Die Datenverbindung zwischen dem
PLMN 10 und dem Internet 39 ist im allgemeinen
durch eine Firewall 35 mit einer Proxy- und/oder Gateway-Funktionalität.
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Andere Trägerdienste mit Datenfähigkeit
als diejenigen, die oben beschrieben sind, können bereitgestellt werden,
wobei die beschriebenen Dienste einfach Beispiele dessen, was möglich ist,
sind.
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In 1 ist
ein Dienstsystem 40 gezeigt, das mit dem Internet 40 verbunden
ist, wobei dieses Dienstsystem für
das/die BS/Anwendung 26, das/die in der mobilen Entität läuft, durch
die Verwendung eines der oben beschriebenen Trägerdienste mit Datenfähigkeit
zugänglich
ist. Die Trägerdienste
mit Datenfähigkeit
könnten
gleichermaßen
einen Zugriff auf ein Dienstsystem liefern, das sich innerhalb des
Bereichs des PLMN-Operators befindet oder mit einem anderen öffentlichen
oder privaten Datennetz verbunden ist.
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Bezüglich der BS/Anwendungssoftware 26, die
in dem Datenhandhabungsteilsystem 25 der mobilen Entität 20 läuft, könnte dies
z. B. eine WAP-Anwendung sein, die auf einem WAP-Stapel läuft, wobei „WAP" der Drahtlosanwendungsprotokollstandard
ist. Details des WAP sind z. B. in dem Buch „Official Wireless Application
Protocol", Wireless
Application Protocol Forum, Ltd., veröffentlicht 1999 durch Wiley
Computer Publishing, zu finden. Wenn die BS/Anwendungssoftware WAP-fähig ist,
dient die Firewall im allgemeinen auch als ein WAP-Proxy und -Gateway.
Natürlich
kann das/die BS/Anwendung 26 eine weitere Funktionalität (z. B.
E-Mail-Client) anstelle
von oder zusätzlich
zu der WAP-Funktionalität aufweisen.
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Die mobile Entität 20 kann viele unterschiedliche
Formen annehmen. Sie könnte
z. B. zwei separate Einheiten sein, wie z. B. ein Mobiltelefon (mit Elementen 22–24)
und ein mobiler PC (Datenhandhabungssystem 25), die durch
eine geeignete Verbindung gekoppelt sind (Wireline-, Infrarotoder
sogar Nahbereichsfunksystem, wie z. B. Bluetooth). Alternativ könnte die
mobile Entität 20 eine
einzelne Einheit sein, wie z. B. ein Mobiltelefon mit WAP-Funktionalität. Natürlich kann
die Telefonfunktionalität 24, wenn
nur ein Daten-Senden/Empfang benötigt
wird (und keine Sprache), weggelassen werden; ein Beispiel hiervon
ist ein PDA mit eingebauter GSM-Funktionalität mit Datenfähigkeit,
während
ein weiteres Beispiel eine Digitalkamera (das Datenhandhabungssystem)
ebenso mit eingebauter GSM-Funktionalität mit Datenfähigkeit
ist, die das Hochladen von Digitalbildern von der Kamera an einen
Speicherserver ermöglicht.
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Während
die obige Beschreibung Bezug nehmend auf ein PLMN basierend auf
einer GSM-Technologie erfolgt ist, ist es ersichtlich, daß viele
andere Zellularfunktechnologien existieren und üblicherweise den gleichen Typ
von Funktionalität
liefern, wie für
das GSM-PLMN 10 beschrieben ist.
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In jüngster Zeit zeigte sich großes Interesse an „ortsbasierten", „ortsabhängigen" oder „ortsbewußten" Diensten für mobile
Benutzer, wobei dies Dienste sind, die den gegenwärtigen Ort
des Benutzers (oder einer anderen mobilen Partei) berücksichtigen.
Die grundlegendste Form dieses Dienstes ist der Notfallortsdienst,
durch den ein Benutzer in Schwierigkeiten einen Notknopf auf seinem
Mobiltelefon drücken
kann, um eine Notfallhilfeanforderungsnachricht mit seinen angefügten Ortsdaten
zu senden. Ein weiterer bekannter ortsbasierter Dienst ist die Bereitstellung
von Verkehrs- und Routenführungsinformationen
an Kraftfahrzeugfahrer basierend auf ihrer gegenwärtigen Position.
Ein weiterer bekannter Dienst ist ein „Gelbe-Seiten"-Dienst, bei dem
ein Benutzer etwas über
Einrichtungen (Läden, Restaurants,
Theater usw.), die bezüglich
seines gegenwärtigen
Orts lokal sind, herausfinden kann. Der Ausdruck „ortsbewußte Dienste" wird hierin verwendet,
um sich allgemein auf diese und ähnliche
Dienste zu beziehen, bei denen eine Ortsabhängigkeit existiert.
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Ortsbewußte Dienste benötigen alle
einen Benutzerort als einen Eingabeparameter. Eine Anzahl von Verfahren
zum Bestimmen des Ortes eines mobilen Benutzers, der durch eine
zugeordnete mobile Ausrüstung
dargestellt wird, existieren bereits. Beispielhafte Ortsbestimmungsverfahren
werden nun Bezug nehmend auf die 2–5 beschrieben. Wie ersichtlich
ist, führen
einige dieser Verfahren dazu, daß der Benutzer seinen Ort kennt,
wodurch es ermöglicht
wird, daß er
denselben an einen ortsbewußten
Dienst überträgt, an dessen
Empfang er interessiert ist, während
andere der Verfahren dazu führen,
daß der
Ort des Benutzers einer Netzentität bekannt wird, von der derselbe
direkt an einen ortsbewußten
Dienst geliefert werden kann (im allgemeinen nur mit der Zustimmung
des betreffenden Benutzers). Es wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche Verfahren
zu denjenigen, die in den 2–5 dargestellt sind, existieren.
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Die 2–5 stellen zusätzlich zu
einer Ortsbestimmung auch dar, wie die mobile Entität einen ortsbewußten Dienst,
der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird, anfordert.
Bei den vorliegenden Beispielen ist die Anforderung dargestellt,
um über ein
Zellularmobilnetz (PLMN 10) an das Dienstsystem 40 geleitet
zu werden. Das PLMN ähnelt
z. B. dem, das in 1 dargestellt
ist, wobei die Dienstanforderung unter Verwendung eines Trägerdienstes mit
Datenfähigkeit
des PLMN gemacht wird. Das Dienstsystem 40 kann ein Teil
des PLMN selbst sein oder kann mit demselben durch ein Datennetz,
wie z. B. das öffentliche
Internet, verbunden sein. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß eine andere
Infrastruktur als ein Zellularnetz alternativ zum Stellen der Dienstanforderung
verwendet werden kann.
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Das Ortsbestimmungsverfahren, das
in 2 dargestellt ist,
verwendet ein Trägheitspositionierungssystem 50,
das in der mobilen Entität 20A vorgesehen
ist, wobei dieses System 50 die Verschiebung der mobilen
Entität
aus einer anfänglichen Referenzposition
bestimmt. Wenn die mobile Entität 20A einen
ortsbewußten
Dienst aufrufen möchte,
leitet dieselbe ihre gegenwärtige
Position gemeinsam mit der Dienstanforderung 51 an das
entsprechende Dienstsystem 40. Dieser Ansatz vermeidet
den Bedarf nach einer Infrastruktur, um einen externen Referenzrahmen
bereitzustellen; Kosten-, Größen- und Langzeitgenauigkeitsbelange
machen jedoch gegenwärtig
derartige Systeme zum Einbau in Massenhandvorrichtungen unattraktiv.
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3 zeigt
zwei unterschiedliche Ortsbestimmungssysteme, die beide die Verwendung
lokaler Funkstellen mit fester Position beinhalten, die hier als
Infrarot-Funkstellen IRD gezeigt sind, obwohl andere Technologien,
wie z. B. Nahbereichsfunksysteme (insbesondere „Bluetooth"-Systeme) gleichermaßen verwendet werden könnten. Die
rechte Hälfte von 3 zeigt eine Anzahl unabhängiger Funkstellen 55,
die kontinuierlich ihre einzelnen Orte übertragen. Eine mobile Entität 20B ist
angeordnet, um die Übertragungen
von einer Funkstelle aufzugreifen, wenn dieselbe ausreichend nahe
ist, wodurch dessen Position zu der Genauigkeit seines Empfangsbereichs
eingerichtet wird. Diese Ortsdaten können dann an eine Anforderung 59,
die durch die mobile Entität 20B durchgeführt wird,
an einen ortsbewußten
Dienst, der von dem Dienstsystem 40 verfügbar ist,
angehängt
werden. Eine Variation dieser Anordnung besteht darin, daß die Funkstellen 55 Informationen übertragen,
die, während
sie keine direkten Ortsdaten sind, verwendet werden können, um
derartige Daten nachzuschlagen (z. B. können die Daten der Internet-Homepage-URL
eines Speichers sein, der die betreffende Funkstelle 55 häust, wobei
diese Homepage den Speicherort angibt – oder zumindest eine Identität, wodurch
ein Nachschlagen eines Orts in einem Verzeichnisdienst ermöglicht wird).
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In der linken Hälfte in 3 sind die IRB-Funkstellen 54 alle
mit einem Netz verbunden, das mit einem Ortsserver 57 verbunden
ist. Die Funkstellen 54 übertragen ein Präsenzsignal,
wobei, wenn eine mobile Entität 20C ausreichend
nahe an einer Funkstelle ist, um das Präsenzsignal aufzugreifen, dieselbe
durch ein Senden ihrer Identität
an die Funkstelle anspricht. (So können bei diesem Ausführungsbeispiel
sowohl die Funkstellen 54 als auch die mobile Entität 20C IR-Signale sowohl empfangen
als auch senden, wohingegen Funkstellen 55 IR-Signale nur
senden und die mobile Entität 20B dieselben
nur empfängt).
Daraufhin, daß eine
Funkstelle 54 die Identität einer mobilen Entität empfängt, sendet
dasselbe eine Nachricht über
ein Netz 56 an den Ortsserver 57, wobei diese
Nachricht die Identität
der mobilen Entität 20C mit
dem Ort der relevanten Funkstelle 54 verbindet. Nun darf,
wenn die mobile Entität einen
ortsbewußten
Dienst aufrufen möchte,
der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird, da dieselbe
ihren Ort nicht kennt, sie ihre Identität nicht in die Dienstanforderung 58 einschließen und
sich darauf verlassen, daß das
Dienstsystem 40 den gegenwärtigen Ort der mobilen Entität in dem
Ortsserver 57 nachschlägt.
Da Ortsdaten persönlich
und möglicherweise
sehr empfindlich sind, liefert der Ortsserver 57 im allgemeinen
nur Ortsdaten an das Dienstsystem 40, nachdem letzteres
einen Autorisierungstoken erzeugt hat, der durch die mobile Entität 20B in
der Anforderung 58 geliefert wird. Es ist zu erkennen,
daß, während das
Dienstsystem 40 als Handhabungsdienstanforderungen von
beiden Typen mobiler Entität 20B und 20C dargestellt
ist, separate Systeme 40 für jeden Mobilgerättyp vorgesehen
sein können (dies
trifft auch auf die Dienstsysteme, die in den 4 und 5 dargestellt
sind, zu).
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4 stellt
mehrere Formen eines GPS-Ortsbestimmungssystems dar. Auf der linken Seite
in 4 ist eine mobile
Entität 20D mit
einem Standard-GPS-Modul vorgesehen und ist in der Lage, den Ort
der Entität 20D zu
bestimmen, indem Signale von Satelliten 60 aufgegriffen
werden. Die Entität
20D kann
dann diesen Ort liefern, wenn in einer Anforderung 21 ein
ortsbewußter
Dienst von dem Dienstsystem 40 angefordert wird.
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Die rechte Seite von 4 stellt bezüglich der mobilen Entität 20E zwei
Weisen dar, auf die eine Unterstützung
an die Entität
beim Herleiten eines Ortes von GPS-Satelliten bereitgestellt werden
kann. Erstens kann das PLMN 10 mit festen GPS-Empfängern 62 versehen
sein, die jeweils kontinuierlich die Satelliten 60 verfolgen,
die von dem Empfänger
sichtbar sind, und Informationen bezüglich dessen, wo nach diesen
Satelliten zu suchen ist, sowie geschätzte Signalankunftszeiten in
Nachrichten 63 an lokale mobile Entitäten 20E leiten; dies
ermöglicht
es, daß die
mobilen Entitäten 20E eine
Erfassungszeit für
die Satelliten wesentlich reduzieren und eine Meßgenauigkeit erhöhen (siehe „Geolocation
Technology Pinpoints Wireless 911 calls within 15 Feet", 1. Juli 99, Lucent
Technologies, Bell Labs). Zweitens kann als alternative Verbesserung
die Verarbeitungslast auf die mobile Entität 20E reduziert werden
und ein codiertes Zittern unter Verwendung der Dienste der Netzentität 64 entfernt
werden (in dem PLMN 10 oder durch dasselbe zugänglich).
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Sobald die mobile Einheit 20E ihren
Ort bestimmt hat, kann dieselbe diese Informationen in einer Anforderung 65 weiterleiten,
wenn ein ortsbewußter
Dienst, der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird,
aufgerufen wird.
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5 stellt
zwei allgemeine Ansätze
einer Ortsbestimmung aus Signalen, die in einer Zellularfunkinfrastruktur
vorhanden sind, dar. Erstens ist anzumerken, daß im allgemeinen sowohl die
mobile Entität
als auch das Netz die Identität
der Zelle kennen, in der sich die mobile Entität gegenwärtig befindet, wobei diese
Informationen als Teil des normalen Betriebs des Systems bereitgestellt
werden. (Obwohl in einem System, wie z. B. GMS, das Netz auch nur
den gegenwärtigen
Ort an eine Auflösung
einer Sammlung von Zellen speichern kann, die als ein „Ortsbereich" bekannt ist, ist
die tatsächliche
gegenwärtige Zell-ID
im allgemeinen aus einem Überwachen
der Signale, die zwischen der BSC 14 und der mobilen Entität ausgetauscht
werden, herleitbar). Über
die gegenwärtige
Basis-Zell-ID hinaus ist es möglich, eine
genauere Position durch ein Messen von Zeitgebungs- und/oder Richtungsparametern
zwischen der mobilen Entität
und mehreren BTS 13 zu erhalten, wobei diese Messungen
entweder in dem Netz oder der mobilen Entität durchgeführt werden (siehe z. B. internationale
Anmeldungen WO 99/04582, die verschiedene Techniken zum Bewirken
einer Ortsbestimmung in dem Mobilgerät beschreibt, und WO 99/55114,
die eine Ortsbestimmung durch das Mobilnetz ansprechend auf Anforderungen
beschreibt, die durch ortsbewußte
Anwendungen an ein Mobilortszentrum – Server – des Mobilnetzes gestellt
werden).
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Die linke Hälfte von 5 stellt den Fall dar, daß eine Ortsbestimmung
in der mobilen Entität 20F z.
B. dadurch durchgeführt
wird, daß beobachtete Zeitunterschieds-Messungen (OTD-Messungen; OTD
= Observed Time Difference) bezüglich
Signalen von BTS 13 durchgeführt und ein Ort unter Verwendung
einer Kenntnis von BTS-Orten berechnet wird. Die Ortsdaten werden
nachfolgend an eine Dienstanforderung 66, die bezüglich eines
ortsbewußten
Dienstes an das Dienstsystem 40 gesendet wird, angehängt. Die
Berechnungslast auf die mobile Entität 20F könnte reduziert
und der Bedarf, daß das mobile
Teil BTS-Orte kennt, vermieden werden, indem man eine Netzentität einen
Teil der Arbeit erledigen läßt. Die
rechte Hälfte
von 5 stellt den Fall dar,
daß eine
Ortsbestimmung in dem Netz z. B. durch ein Durchführen von
Zeitgebungsfortgangsmessungen für
drei BTS 13 und ein Verwenden dieser Messungen, um einen
Ort herzuleiten (wobei diese Herleitung üblicherweise in einer Einheit
durchgeführt
wird, die der BSC 14 zugeordnet ist), durchgeführt wird.
Die resultierenden Ortsdaten werden an einen Ortsserver 67 geleitet,
von dem dieselben für autorisierte
Dienste verfügbar
gemacht werden können.
Wie für
die mobile Entität 20C wie
in 3 sendet die mobile
Entität 20G aus 5, wenn dieselbe einen ortsbewußten Dienst
aufrufen möchte,
der auf dem Dienstsystem 50 verfügbar ist, eine Anforderung 69 einschließlich eines
Autorisierungstokens und ihrer ID (möglicherweise in dem Token eingebettet)
an das Dienstsystem 40; das Dienstsystem verwendet dann
den Autorisierungstoken, um den gegenwärtigen Ort der mobilen Entität 20G aus
dem Ortsserver 67 zu erhalten.
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Bei den obigen Beispielen, bei denen
die mobile Entität
verantwortlich für
eine Bestimmung des Ortes ist, wird dies im allgemeinen nur zu der
Zeit durchgeführt,
zu der der ortsbewußte
Dienst angefordert wird. Wenn eine Ortsbestimmung durch die Infrastruktur
durchgeführt
wird, kann dies praktisch für Systeme
sein, die nur eine eingegrenzte Anzahl von Benutzern (wie z. B.
das System, das in der linken Hälfte
von 2 dargestellt ist,
bei dem eine Anzahl von Infrarotfunkstellen 54 eine im
allgemeinen ziemlich eingeschränkte
Anzahl abdeckt) abdecken, damit eine Ortsdatensammlung jedesmal
durchgeführt wird,
wenn eine mobile Entität
durch ein IRB neu erfaßt
wird, wobei diese Daten an den Ortsserver 57 geleitet werden,
wo diese zur Verwendung, wenn sie benötigt werden, zwischengespeichert
werden. Für Systeme,
die jedoch große
Bereiche mit einer potentiell großen Anzahl mobiler Entitäten abdecken,
wie z. B. das System aus 5,
ist es wirksamer, eine Ortsbestimmung so und dann zu bewirken, wenn
ein wahrgenommener Bedarf danach besteht; so kann eine Ortsbestimmung
durch den Ortsserver 67 ansprechend auf die Dienstanforderung 68 von
der mobilen Entität 20G ausgelöst werden
oder die mobile Entität
kann unmittelbar vor dem Stellen der Anforderung 68 die
BSC 14 direkt auslösen,
um eine Ortsbestimmung zu bewirken und das Ergebnis zu dem Ortsserver 67 zu
führen.
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Weiter Bezug nehmend auf die Ortsserver 57, 67 können, während eine
Zugriffsautorisierung durch ortsbewußte Dienste beschrieben wurde,
um durch Autorisierungstoken statt zufinden, die durch die betreffenden
mobilen Entitäten
geliefert werden, andere Autorisierungstechniken verwendet werden. Insbesondere
kann ein ortsbewußter
Dienst zuvor mit dem Ortsserver bezüglich bestimmter mobiler Entitäten autorisiert
werden; in diesem Fall muß jede Anforderung
von dem Dienst nach Ortsdaten nur feststellen, daß die Anforderung
von einem Dienst kommt, der bezüglich
der mobilen Entität
autorisiert ist, für
die die Ortsdaten angefordert werden.
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Wie bereits angezeigt wurde, stellen
die 2–5 nur einige Beispiele dessen
dar, wie eine Ortsbestimmung erzielt werden kann, wobei es viele andere
mögliche
Kombinationen einer verwendeten Technologie und dessen gibt, wo
in dem System die Ortsbestimmungsmessungen gemacht werden und der
Ort berechnet, gespeichert und verwendet wird. So kann sich der
ortsbewußte
Dienst in der mobilen Entität,
deren Ort von Interesse ist, in einem vernetzten Dienstsystem 40 (wie
dargestellt) oder sogar in einer weiteren mobilen Entität befinden.
Ferner kann, während
bei den Beispielen der 2–5 ein Aufrufen des ortsbewußten Dienstes
durch die mobile Entität geschah,
deren Ort von Interesse ist, die Natur des ortsbewußten Dienstes
derart sein, daß er
durch eine andere Partei aufgerufen wird (potentiell einschließlich des
PLMN selbst). In diesem Fall ist, es sei denn, die aufrufende Partei
kennt bereits den Ort der mobilen Entität und kann diese Informationen
an den ortsbewußten
Dienst weiterleiten (was z. B. die Situation sein kann, bei der
das PLMN den Dienst aufruft), es der ortsbewußte Dienst, der für ein Erhalten
der erforderlichen Ortsdaten verantwortlich ist, und zwar entweder
durch ein Senden einer Anforderung an die mobile Entität selbst
oder durch ein Anfordern der Daten von einem Ortsserver. Es sei
denn, der Ortsserver weist bereits die benötigten Informationen in einem
Cachespeicher auf, fährt
der Server fort, um die Daten entweder durch ein Abfragen der mobilen Entität oder durch
ein Auslösen
von Infrastrukturelementen, um das Mobilgerät zu lokalisieren, zu erhalten.
Wenn z. B. ein ortsbewußter
Dienst, der auf dem Dienstsystem 40 in 5 läuft,
den Ort des Mobilgeräts 20G finden
muß, könnte derselbe
angeordnet sein, um dies durch ein Anfordern dieser Informationen
von dem Ortsserver 67 zu tun, der wiederum die Ortsdaten
von der relevanten BSC anfordert, wobei letztere dann die notwendige
Bestimmung unter Verwendung von Messungen von BTS 13 durchführt.
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Obwohl in dem Vorangegangenen die
Bereitstellung von Ortsdaten durch die Mobilfunkinfrastruktur zu
der mobilen Entität
als ein Dienst behandelt wurde, der über einen Trägerkanal
mit Datenfähigkeit bewirkt
wird, ist zu erwarten, daß,
da Ortsdaten als ein grundlegendes Element von Mobilfunkinfrastrukturdiensten
betrachtet werden, eine Bereitstellung in den relevanten Mobilfunkstandards
für Ortsdaten
gemacht wird, die über
einen Signalisierungskanal an die mobile Entität geleitet werden sollen.
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Es ist bekannt, die Operation einer
Ausrüstung,
wie z. B. von Motorfahrzeugen, auf bestimmte Lokalitäten einzuschränken, indem
der Ort der Ausrüstung
mit vorbestimmten autorisierten Orten oder Lokalitäten verglichen
wird. So offenbart z. B. die GB-A-2 305 285 eine Sicherheitsanordnung
für ein Fahrzeug,
bei dem die Position des Fahrzeugs durch ein GPS-System bestimmt
und mit vordefinierten Zonen verglichen wird, in denen sich das
Fahrzeug bewegen darf. Wenn das Fahrzeug außerhalb seiner erlaubten Zonen
ist, wird das Fahrzeug bewegungsunfähig gemacht, wenn es das nächste Mal
in einem sicheren Zustand hierfür
ist.
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Die WO-A-94 26567 offenbart außerdem ein Fahrzeug-Antidiebstahlsystem,
das nur eine Bewegung des Fahrzeugs erlaubt, wenn der Benutzer ein autorisierter
Benutzer ist, wie durch einen elektronischen Schlüssel, wie
z. B. eine Magnetkarte, angezeigt wird, und das Fahrzeug an einem
autorisierten Ort ist.
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Die US-A-5 532 690 offenbart außerdem eine
Vorrichtung zum Überwachen
und Begrenzen des Wegs eines Bodenfahrzeugs. Ein Abstellschaltmechanismus
ist zum Deaktivieren des Bodenfahrzeugs, wenn die gegenwärtige Bodenposition
des Bodenfahrzeugs außerhalb
des begrenzten Bereichs eines erlaubten Betriebs ist, vorgesehen.
Die US-A-6 067 007 beschreibt ein Fahrzeugsicherheitssystem, das
eine passive Operatoridentifizierungsvorrichtung, wie z. B. einen
Schlüssel,
der mit einem Transponder versehen ist, umfaßt, wobei diese Vorrichtung daraufhin,
daß der
Schlüssel
in einen Blockierschalter des Fahrzeugs eingefügt wird, wirksam ist, um einen
Code an das Fahrzeugsicherheitssystem zu übertragen. Wenn dieser Code
nicht mit einem gespeicherten Code übereinstimmt, der einen autorisierten
Benutzer anzeigt, wird ein Alarmsignal, das den Ort des Fahrzeugs
umfaßt,
an eine Überwachungsstation übertragen
und das Fahrzeug wird deaktiviert.
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Die US-A-5 922 073 beschreibt eine
Vorrichtung, die mit einer Zugriffserlaubniseinheit zum Steuern
eines Zugriffs auf Datenobjekte, die für die Vorrichtung verfügbar sind,
versehen ist. Jedes Datenobjekt weist Attributdaten auf, die sowohl
ein Paßwort,
das zum Zugriff auf die Daten benötigt wird, als auch den oder
die Orte definieren, auf die ein Zugriff erlaubt ist. Wenn ein Benutzer
eine Eingangseinheit der Vorrichtung betreibt, um auf ein Datenobjekt
zuzugreifen, verleiht die Zugriffserlaubniseinheit nur einen Zugriff
auf das Objekt von Interesse, wenn der Benutzer das ordnungsgemäße Paßwort eingegeben hat
und die Vorrichtung an einem autorisierten Ort verwendet.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, ein verbessertes Sicherheitsverfahren für einen Ausrüstungsbetrieb
durch ein Verwenden von Ortsdaten zu schaffen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Gemäß einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung wird ein Steuerungsverfahren zum Freigeben einer bestimmten
Funktionalität
eines Ausrüstungsgegenstandes
daraufhin, daß ein
Satz von Bedingungen erfüllt
ist, bereitgestellt, wobei dieser Satz von Bedingungen sowohl eine
Ortsbedingung als auch eine Personenbedingung umfaßt, wobei
das Verfahren folgende Schritte beinhaltet:
- a)
automatisches Prüfen
der Ortsbedingung durch:
- i) Erhalten von Gegenwärtiger-Ort-Daten,
die den gegenwärtigen
Ort der Ausrüstung
darstellen; und
- ii) Vergleichen der Gegenwärtiger-Ort-Daten
mit gespeicherten Autorisierter-Ort-Daten, die einen vorbestimmten
autorisierten Ort oder eine Lokalität für eine Operation der Funktionalität der Ausrüstung darstellen;
- b) automatisches Prüfen
der Personenbedingung; dadurch gekennzeichnet, daß Schritt
b) ein Prüfen
der Präsenz
mindestens einer Person, die auf die gespeicherten Autorisierte-Personen-Daten paßt, die
eine spezifizierte Person oder Personen oder eine spezifizierte
Klasse von Personen identifizieren, nahe der Ausrüstung oder
an dem autorisierten Ort oder der Lokalität, einschließlich an Orten,
die keine Ausrüstungsbetriebspositionen sind,
beinhaltet.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der
vorliegenden Erfindung wird eine Anordnung zum Freigeben einer bestimmten
Funktionalität
eines Ausrüstungsgegenstandes
daraufhin, daß ein
Satz von Bedingungen erfüllt
ist, bereitgestellt, wobei dieser Satz von Bedingungen sowohl eine
Ortsbedingung als auch eine Personenbedingung umfaßt, wobei
die Anordnung folgende Merkmale aufweist:
- – eine erste
Bedingungsprüfeinrichtung
zum automatischen Prüfen
der Ortsbedingung, wobei die erste Bedingungsprüfeinrichtung folgende Merkmale
aufweist:
- – einen
Ortsdatenspeicher zum Speichern von Autorisierter-Ort-Daten, die
einen vorbestimmten autorisierten Ort oder eine Lokalität für eine Operation
der Funktionalität
der Ausrüstung
darstellen,
- – eine
Gegenwärtiger-Ort-Einrichtung
zum Erhalten von Gegenwärtiger-Ort-Daten,
die den gegenwärtigen
Ort der Ausrüstung
darstellen; und
- – eine
Ortsvergleichseinrichtung zum Vergleichen der Gegenwärtiger-Ort-Daten
mit den gespeicherten Autorisierter-Ort-Daten;
- – eine
zweite Bedingungsprüfeinrichtung
zum automatischen Prüfen
der Personenbedingung, wobei die zweite Bedingungsprüfeinrichtung
einen Speicher für
Autorisierte-Personen-Daten umfaßt, die eine spezifizierte
Person oder Personen oder eine spezifische Klasse von Personen identifizieren;
und
- – eine
Freigabeeinrichtung, die angeordnet ist, um eine Freigabe der bestimmten
Funktionalität
der Ausrüstung
daraufhin zu bewirken, daß sowohl die
erste als auch die zweite Bedingungsprüfeinrichtung jeweils anzeigt,
daß die
durch dieselbe ausgeführte
Bedingungsprüfung
erfüllt
ist;
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Bedingungsprüfeinrichtung
angeordnet ist, um mindestens die Präsenz einer Person, die auf
die gespeicherten Autorisierte-Personen-Daten paßt, nahe der Ausrüstung oder
an dem autorisierten Ort oder der Lokalität, einschließlich Orten,
die keine Ausrüstungsbetriebspositionen
sind, zu prüfen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Ein Verfahren, Ausrüstung und
ein Dienstsystem, die alle die vorliegende Erfindung ausführen, zur
bedingungsbasierten Ausrüstungssteuerung
werden nun mittels nichteinschränkenden
Beispiels Bezug nehmend auf die beigefügten schematischen Zeichnungen
beschrieben:
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1 ist
ein Diagramm einer bekannten Kommunikationsinfrastruktur, die zum Übertragen von
Sprache und Daten zu/von einer mobilen Entität verwendbar ist;
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2 ist
ein Diagramm, das einen bekannten Ansatz zur Bestimmung des Ortes
einer mobilen Entität
darstellt, wobei dieser Ansatz ein Versehen der Entität mit einem
Trägheitspositionierungssystem beinhaltet;
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3 ist
ein Diagramm, das einen weiteren bekannten Ansatz zur Bestimmung
des Ortes einer mobilen Entität
darstellt, wobei dieser Ansatz auf einer Nähe der mobilen Entität zu lokalen
Funkstellen mit fester Position basiert;
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4 ist
ein Diagramm, das einen weiteren bekannten Ansatz zur Bestimmung
des Ortes einer mobilen Entität
darstellt, wobei dieser Ansatz die Verwendung von GPS-Satelliten
beinhaltet;
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5 ist
ein Diagramm, das noch einen weiteren Ansatz zur Bestimmung des
Ortes einer mobilen Entität
darstellt, wobei dieser Ansatz auf der Verwendung von Signalen basiert,
die in einem Zellularmobilfunkkommunikationssystem vorhanden sind;
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6 ist
ein Diagramm, das ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
darstellt; und
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7 ist
ein Diagramm, das ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
darstellt.
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Bester Modus
zum Ausführen
der Erfindung
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In bestimmten Situationen ist es
wünschenswert,
die Betriebsfähigkeiten
eines bewegbaren Ausrüstungsgegenstandes
auf bestimmte Orte einzuschränken – um z.
B. einen Diebstahl zu verhindern, wäre es nützlich, einen Betrieb eines
mechanischen Baggers auf den Ort einzuschränken, an dem derselbe legitim
verwendet wurde. Sicherheitsbetrachtungen können jedoch auch zu einer Anforderung
führen,
daß die
Ausrüstung
nur betrieben werden darf, wenn eine bestimmte Person oder eine
Klasse von Personen (wie z. B. ein Vorarbeiter) vor Ort oder in der
Nähe ist.
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Wie unten beschrieben wird, liefern
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung Arten zum Testen dessen, daß die Ausrüstung an
einem autorisierten Arbeitsort ist (die „Orts"-Bedingung), und daß bestimmte Personen (Klasse
oder einzelne Menschen) vorhanden sind (die „Personen"-Bedingung), wobei
die Ausrüstung
nur freigegeben wird, wenn beide Bedingungen erfüllt sind.
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Die Anforderung des autorisierten
Ortes wird durch ein Herleiten des Ortes der betreffenden Ausrüstung und
ein Vergleichen desselben mit vorbestimmten Autorisierter-Ort-Daten, die spezifizieren, wo
die Ausrüstung
zur Verwendung autorisiert ist, getestet. Gegenwärtiger-Ort-Daten über die
Ausrüstung können durch
die Ausrüstung
selbst oder durch eine Kommunikationsinfrastruktur (z. B. Zellularfunknetz), mit
der die Ausrüstung
kommuniziert, hergeleitet werden. Bezüglich der Autorisierter-Ort-Daten
können
dieselben:
- – in der Ausrüstung gehalten
werden (und potentiell unter einer Paßwortsteuerung modifizierbar sein);
- – an
einem entfernten Server gehalten werden, auf den sich die Ausrüstung beziehen
muß; wobei in
diesem Fall eine Referenz, die identifiziert, welche Autorisierter-Ort-Daten
relevant sind, zu dem Server geleitet werden muß (diese Referenz könnte die
Ausrüstung
oder einen bestimmten Benutzer identifizieren). Die identifizierende
Referenz kann aus der Ausrüstung
selbst oder aus der Kommunikationsinfrastruktur, wenn dieselbe letzterer
bekannt ist, bereitgestellt werden.
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Der Vergleich des gegenwärtigen Ortes
der Ausrüstung
und der Autorisierter-Ort-Daten kann an der Ausrüstung selbst oder an einem
entfernten Autorisierungsserver bewirkt werden; in diesem letzteren
Fall gibt der Server einen Autorisierungscode nur dann zurück, wenn
der Ausrüstungsort
den Autorisierter-Ort-Daten entspricht (und abhängig von anderen Bedingungen,
deren Erfüllung
durch das entfernte System getestet wird).
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Bezüglich der Anforderung, daß eine bestimmte
Person oder Klasse von Personen an oder nahe der Ausrüstung sein
muß (jedoch
nicht notwendigerweise die Ausrüstung
betreiben muß),
können Daten,
die derartige autorisierte Personen betreffen, entweder in der Ausrüstung oder
an einem entfernteren Dienstsystem gespeichert sein, und zwar auf
im wesentlichen die gleiche Weise wie für die Autorisierter-Ort-Daten. Das Testen
der Präsenz
einer autorisierten Person bei oder nahe der Ausrüstung kann entweder
durch ein Erhalten von Ortsinformationen über autorisierte Personen und
ein Vergleichen derselben mit dem gegenwärtigen oder autorisierten Ort der
Ausrüstung
(dies kann entweder an der Ausrüstung
oder an einem entfernten Dienstsystem vorgenommen werden, dem die
notwendigen Ortsinformationen geliefert sind) oder durch eine Prüfung von Personen
in der Nähe
der Ausrüstung
bewirkt werden. Während
im allgemeinen nur eine spezifizierte Person bei oder nahe der Ausrüstung sein
muß, damit
die Personenbedingung erfüllt
ist, ist es möglich, daß zwei oder
mehr derartige Personen gleichzeitig vorhanden sein müssen.
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Unter Betrachtung des ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung, das in 6 gezeigt
ist, werden bei diesem Ausführungsbeispiel
sowohl die Autorisierter-Ort-Daten als auch die Autorisierte-Personen-Daten
in der betreffenden Ausrüstung 70 gespeichert
(z. B. einem mechanischen Bagger) und die Orts- und die Personenprüfung werden
beide an der Ausrüstung
selbst ausgeführt.
Beispielhaft ist der autorisierte Ort definiert, um innerhalb eines
Radius von 1 km eines spezifizierten Punktes zu sein, und die autorisierten
Personen sind durch die Identitäten
spezifischer Personen definiert.
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Die mobile Ausrüstung 70 weist eine
Funktionalität 71 (wie
z. B. ein Maschinenverwaltungssystem) auf, das durch die Präsenz eines
Freigabesignals auf einer Leitung 72, damit dieselbe funktioniert, freigegeben
werden muß.
Autorisierte Orts- und Personendaten werden in die Ausrüstung über eine
Benutzerschnittstelle 73 unter einer Paßwortsteuerung eingestellt
und in einem Speicher 74 gespeichert; wenn die Mobilausrüstung mit
einer entfernten Kommunikationseinrichtung versehen ist, wie z.
B. Mobilfunk, können
die Autorisierter-Ort- und die Personendaten angeordnet sein, um
entfernt aktualisiert zu werden.
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Der gegenwärtige Ort der Ausrüstung 70 wird über ein
GPS-System 75 erhalten.
Die Gegenwärtiger-Ort-Daten
und die Autorisierter-Ort-Daten werden einer Vergleichseinheit 76 zugeführt, die
sicherstellt, ob sich die Ausrüstung
an einem autorisierten Ort befindet; falls dies der Fall ist, erzeugt
die Einheit 76 ein Freigabeausgangssignal, das dieselbe an
eine logische UND-Funktion 78 leitet.
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Ein Personenprüfteilsystem 79 umfaßt ein Nah-Sende-/Empfangsgerät (wie z.
B. ein Bluetooth-Sende-/Empfangsgerät), durch das dasselbe mit
komplementären
Sende-/Empfangsgeräten 50 kommunizieren
kann, die durch Personen 77 in der Umgebung der Ausrüstung getragen
werden. Diese Sende-/Empfangsgeräte 50 sind
angeordnet, um die Identität
der Person, zu der dieselben gehören,
zurückzugeben,
wenn dieselben geeignet durch das Teilsystem 79 abgefragt
werden. Auf diese Weise kann das Teilsystem sicherstellen, wer nahe
ist, und kann die Identitäten
derartiger Personen mit der Liste autorisierter Personen, die in
dem Speicher 74 gehalten wird, vergleichen. Wenn es eine Übereinstimmung
gibt, erzeugt das Teilsystem 79 ein Freigabeausgangssignal,
das dasselbe an die UND-Funktion 78 leitet.
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Wenn die UND-Funktion 78 Freigabesignale an
beiden Eingängen
empfängt,
erzeugt dieselbe ein FREIGABE-Ausgangssignal zur Freigabe eines
Betriebs der Funktionalität 71.
Auf diese Weise wird ein Betrieb der Ausrüstung auf den Ort (Lokalität), der durch
die eingegebenen Autorisierter-Ort-Daten definiert ist, und auf nur die
Zeit, zu der eine autorisierte Person vorhanden ist, eingeschränkt. Die
Prüfungen nach
einem autorisierten Ort und autorisierten Personen werden vorzugsweise
in regelmäßigen Zeiträumen durchgeführt, wie
z. B. jede Minute (so wird das Ausgangssignal der UND-Funktion zwischengespeichert
und für
einen entsprechenden Zeitraum gehalten).
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Wenn die Ausrüstung zu einem neuen Arbeitsplatz über den
zuvor autorisierten Ort hinaus bewegt wird, ist alles, was benötigt wird,
daß ein
neuer autorisierter Ort in den Speicher 74 eingegeben wird, ein Überschreiben
der vorherigen Daten; es wäre auch
möglich,
einen Satz autorisierter Orte einzusetzen und dann einen gegenwärtig wirksamen
aus der Liste auszuwählen.
Es kann auch notwendig sein oder nicht, die Autorisierte-Personen-Informationen gleichzeitig
zu aktualisieren.
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Wenn die mobile Ausrüstung ein
Fahrzeug oder eine andere potentiell gefährliche Ausrüstung ist,
ist es im allgemeinen klug, für
einen kontrollierten Leistungsrückgang
zu sorgen, sollte sich die Ausrüstung
von dem autorisierten Ort weg oder von einer autorisierten Person
wegbewegen. Es ist ebenso klug, eine Aufhebung bzw. Override, wie
z. B. eine paßwortbasierte
Aufhebung vorzusehen, wobei die Eingabe des Paßworts sicherstellt, daß das Freigabesignal
kontinuierlich online vorhanden ist 72.
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Es ist zu erkennen, daß andere
Formen einer Ortsentdeckungseinrichtung für das Ausführungsbeispiel aus 6 verwendet werden könnten, und
tatsächlich
werden bei dem Ausführungsbeispiel
aus 7, das sich ebenso
auf einen mobilen Ausrüstungsgegenstand 70 bezieht,
wie z. B. einen mechanischen Bagger, Gegenwärtiger-Ort-Informationen über die
Ausrüstung
durch einen Ortsserver 67 eines PLMN 10 erhalten,
wobei die Ausrüstung 70 mit
einer Zellularfunkvorrichtung 20 versehen ist. Ähnlich kann die
Prüfung
autorisierter Personen durch ein Vergleichen des Ortes derartiger
Personen mit dem Ort der Ausrüstung
anstatt durch ein Verwenden des beschriebenen Näheprüfverfahrens bewirkt werden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel aus 7 werden die Orts- und die
Personenprüfung
an einem entfernten Dienstsystem bewirkt, das auch die Autorisierter-Ort-
und Personendaten speichert. Die Funktionsweise des Ausführungsbeispiels
ist wie folgt. Die mobile Ausrüstung 70 sendet
ihre Identität
ID über
einen Trägerdienst
mit Datenfähigkeit
des PLMN und Internet 39 an ein entferntes Dienstsystem
(Autorisierungsserver 40). Ein Steuerungsprozeß 41 an
dem Autorisierungsserver 40 empfängt die ID und führt zuerst
eine Ortsprüfung
durch folgende Schritte durch:
- – Erhalten
des gegenwärtigen
Ortes der mobilen Ausrüstung
von dem Ortsserver 67 des PLMN 10,
- – Erhalten
des autorisierten Ortes für
die mobile Ausrüstung
durch ein Abfragen einer Ausrüstungsdatenbank 42 unter
Verwendung der Ausrüstungs-ID.
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Der gegenwärtige und der autorisierte
Ort werden dann verglichen (siehe Block 43), wobei, falls dies
ein positives Ergebnis erzeugt, ein Ortsübereinstimmungssignal an den
Steuerungsprozeß 41 geleitet
wird, der dann mit einem Prüfen
fortfährt,
ob die personenbezogene Bedingung erfüllt ist.
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Als der Prozeß 41 die Datenbank 42 nach Autorisierter-Ort-Daten für die mobile
Ausrüstung 70 abfragte,
hat derselbe auch Daten über
die erforderliche Klasse von Personen wiedergewonnen, die an der
Ausrüstung
oder in ihrer Umgebung sein müssen (in
diesem Fall z. B. ein Vorarbeiter 77). Ein Personenprüfprozeß 44 verwendet
nun diese Daten, um spezifische Angestellte der geeigneten Klasse
durch Bezugnahme auf eine Datenbank 45 zu identifizieren,
die Klasse/Angestellten-Informationen enthält. Eine Ortsprüfung wird
dann für
die in Frage kommenden Angestellten durch eine Anfrage an den Ortsserver 67 ausgeführt (Angestellte
von Interesse, wie z. B. der Vorarbeiter 77, sind mit Mobiltelefonen 20 ausgestattet).
Die zurückgegebenen
Ortsinformationen werden dann mit dem gegenwärtigen Ort der mobilen Ausrüstung oder
dem autorisierten Ort letzterer verglichen.
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Wenn angenommen wird, daß ausreichend genaue
Ortsinformationen verfügbar
sind, ist es möglich,
es selektiv erforderlich zu machen (wie in der entsprechenden Ausrüstungsaufzeichnung
der Datenbank 42 identifiziert ist), daß die spezifizierte Klasse
von Angestellten an der mobilen Ausrüstung oder lediglich in ihrer
Umgebung ist.
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Wenn sowohl die Orts- als auch die
Personenprüfung
bestanden ist, gibt der Steuerungsprozeß einen Freigabecode an die
mobile Ausrüstung 70 zurück, um deren
Betrieb frei zugeben. Dieser Code kann spezifisch für die Ausrüstung sein
und kann gemäß einer
Funktion zeitabhängig
sein, die der Ausrüstung
und dem Autorisierungsserver 40 bekannt ist. Ausrüstungsspezifische
Autorisierungscodedetails werden an dem Server 40 in der
entsprechenden Ausrüstungsaufzeichnung
in der Datenbank 42 gehalten und werden durch den Autorisierungsprozeß 46 verwendet,
um den entsprechenden Freigabecode zum Zurücksenden über den Trägerdienst mit Datenfähigkeit
des PLMN 10 an die Ausrüstung 70 zu
erzeugen.
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Die mobile Ausrüstung ist angeordnet, um in periodischen
Abständen
eine erneute Freigabe von dem Autorisierungsserver 40 zu
erfordern.
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Es ist zu erkennen, daß angesichts
der Vielzahl von Arten, auf die Ortsinformationen und Autorisierter-Ort-
und Personendaten hergeleitet werden können, viele unterschiedliche
Ausführungsbeispiele möglich sind.
Wenn z. B. die Präsenz
einer autorisierten Person durch das oben Bezug nehmend auf 6 beschriebene Näheverfahren
geprüft
wird, kann es dennoch bequem sein, ein entferntes Dienstsystem zu
verwenden, um eine Ausrüstungsidentität in die
Identitäten
autorisierter Personen zu übersetzen,
wobei diese letzteren Identitäten
an die Ausrüstung
zurückgegeben
werden, um es zu ermöglichen, daß dieselbe
prüft,
ob autorisierte Personen in der Nähe sind.
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Es ist zu erkennen, daß die erwünschte Ebene
an Sicherheit die Details einer bestimmten Implementierung bestimmt
(insbesondere müssen
verschiedene Authentifizierungstechniken unter Umständen verwendet
werden, um zu vermeiden, daß Ortsinformationen
verfälscht
werden).
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Die Ausrüstung, die der Autorisierter-Ort- und
Personenprüfung
unterzogen wird, muß keine tragbare
oder mobile Ausrüstung
sein, obwohl dies normalerweise der Fall ist.
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Während
bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen
die Ortsdaten bezüglich
absoluter Ortsdaten ausgedrückt
wurden, ist es ebenso möglich,
relative Ortsdaten (wie effektiv bezüglich der erforderlichen Nähe des Vorarbeiters 77 bei
dem Ausführungsbeispiel
aus 7 der Fall ist),
sowie auch semantische Ortsdaten (z. B. könnten die autorisierten Orte
als das gesamte Gelände
eines bestimmten Unternehmens spezifiziert sein, wobei es in diesem Fall
eine Übersetzung
dieser semantischen Ortsdaten in reale Orte durch z. B. eine Datenbank
geben müßte, die
die absoluten Orte des gegenwärtigen Geländes des
Unternehmens spezifiziert) zu verwenden.
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Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel aus 7 geschah die Kommunikation
mit dem Autorisierungsserver 40 über eine Zellularfunkverbindung.
Es wäre
natürlich
auch möglich,
eine verdrahtete Verbindung (wie z. B. ein LAN, das mit dem Internet
verbunden ist) zu verwenden, wobei der gegenwärtige Ort der betroffenen Vorrichtung
durch eine geeignete Weise erhalten würde.
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Wenn ein Stück Ausrüstung mehrere Funktionseinheiten
aufweist, wäre
es möglich,
unterschiedliche Funktionen der Ausrüstung ortsmäßig zu unterschiedlichen Ausmaßen einzuschränken.
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Es wird darauf verwiesen, daß die vorliegende
Erfindung nicht auf die Besonderheiten der mobilen Entität und der
Kommunikationsstruktur und der Ortsentdeckungseinrichtung, die in
den 6 und 7 gezeigt sind, eingeschränkt ist,
und daß oben
Bezug nehmend auf die 1–5 erläuterte Verallgemeinerungen
bezüglich
dieser Elemente gleichermaßen auf
den Betriebskontext der beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung
zutreffen. Ferner könnte,
während
das Dienstsystem 40 in 7 gezeigt
ist, um mit dem öffentlichen
Internet verbunden zu sein, dasselbe auch mit einem GPRS-Netz 17 des
PLMN 10 oder einem anderen festen Daten netz verbunden sein,
das direkt oder indirekt schnittstellenmäßig mit dem Netz 17 oder
dem Netz 39 verbunden ist.