DE60101143T2 - Verbesserung der schnittstellenbildung bei optischen übertragungsstrukturen - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verbesserungen der Schnittstellen-Ausbildung optischer Übertragungsstrukturen und insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Vorrichtung zur Ankopplung einer ersten optischen Übertragungsvorrichtung, beispielsweise einer optischen Faser, die in einem Verbundwerkstück, beispielsweise einer Flugzeugtafel eingebettet ist, an eine zweite optische Übertragungsvorrichtung, beispielsweise eine optische Faser, die außerhalb des Verbundkörpers liegt. Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung, die eine solche Ankopplung mit einer minimalen Anzahl von Schritten durchzuführen gestattet, wodurch die Ankopplungsprozedur vereinfacht wird.
  • Der Ausdruck „eingebettet in einem Verbundmaterialkörper" soll im Rahmen dieser Beschreibung bedeuten, daß an einem möglichen Verbindungspunkt der betreffende Gegenstand völlig von dem Verbundmaterialkörper umschlossen und unter der äußeren Oberfläche des Verbundmaterialkörpers nach der Herstellung liegt. Ein derart eingebetteter Gegenstand liegt nach der äußeren Oberfläche hin nicht frei und wird nur dadurch zugänglich, daß in das Innere des Verbundmaterialkörpers eingedrungen wird.
  • Der Ausdruck „Verbundmaterialkörper", wie er in der Beschreibung benutzt wird, soll irgendeine Trägerstruktur bezeichnen, die irgendeine Lichtübertragungseinrichtung tragen kann. Typische Verbundmaterialien sind Bedienungsfelder in Flugzeugen und zum Beispiel auch andere Trägerstrukturen aus Plastikmaterialien, Kohlenstoff-Fasern, Glas oder Metall und diese umfassen auch mehrlagige Strukturen.
  • Die Benutzung optischer Fasern und verbesserter Verbundwerkstoffe wird in der Flugzeugindustrie in zunehmendem Maß anstelle der früheren Systeme aus Leichtmetall und elektrischer Verdrahtung benutzt. Es gibt zahlreiche Vorteile, die durch die Benutzung optischer Fasern begründet sind, beispielsweise ein vermindertes Gewicht, die Ausschaltung elektromagnetischer Probleme, beispielsweise Störeinkopplungen und zufällige Signalstrahlungen. Außerdem ergeben sich geringere Materialkosten und es werden potentiell gefährliche Leitwegepfade eliminiert. Diese Vorteile sind natürlich erwünscht, aber die Benutzung optischer Systeme in einem Flugzeug hat eine eigene spezifische Charakteristik, die unterschiedlich ist von jener herkömmlicher Systeme, die bisher die neue Technik nur zögernd aufgenommen haben.
  • Faseroptiken, die in Verbundstrukturen eingebettet sind, können elegant verteilte und eingebettete Sensorfunktionen (zum Beispiel Beanspruchung, Temperatur) liefern, und sie können als eingebettete Kommunikationsverbindungen benutzt werden. Trotz der erwiesenen Funktionsfähigkeit derart eingebetteter optischer Fasern verbleiben Probleme hinsichtlich der besten Möglichkeit einer Schnittstellenbildung (das heißt das Eingeben und Abziehen von Licht) nach den eingebetteten optischen Fasern und aus diesen heraus. Eine in der US-A-5,299,273 beschriebene Möglichkeit benutzt einen relativ großen optischen Verbinder an einem geschichteten Verbundkörper, der eine optische Faser eingebettet hat. Der optische Verbinder wird durch Trimmen der Struktur um den Pfad der optischen Faser herum angebracht, wobei das Ende der Faser freiliegt, das mit der Oberfläche der Struktur fluchtet. Dann wird die optische Faser poliert und der Verbinder wird unter Benutzung von Mikropositionierungstechniken angebracht, um die Ausrichtung zwischen Verbinder und optischer Faser zu korrigieren.
  • Bei anderen gegenwärtig üblichen Lösungen läßt man empfindlich eingebettete Fasern aus der Strukturoberfläche oder einem Rand austreten (sogenannte „fliegende Leitungen") oder es werden Faser-Verbinder in einer Oberfläche des Verbundmaterials an den Enden oder Seiten von eingebetteten optischen Fasern angebracht, um danach eine Verbindung mit äußeren optischen Vorrichtungen oder anderen optischen Fasern vorzunehmen. Beispiele dieser letztgenannten Kopplungsart sind in der US-A-5,809,197 und in dem Dokument von S. Meller, J. Greene, C. Kozikowski, K. Murphy, R. Claus, „Polymer and Metal-Matrix Composite-Embedded Optical Fibres for Avionics Communications Links", SPIE Proceedings, Bd. 3042, S. 383–388, 1997 beschrieben.
  • Die Anordnung von „fliegenden Leitungen" ist problematisch insofern, als es hier potentielle Einzelpunkte von Fehlern gibt, die während der Benutzung des Verbundkörpers auftreten. Ferner sind diese Anordnungen leicht Beschädigungen ausgesetzt und die Fasern müssen während der Herstellung verlegt werden, was eine komplexe Handhabung, lange Zeit und hohe Kosten erfordert. Ebenso kann die Anordnung herkömmlich eingebetteter Verbindungen an der Verbundkörperoberfläche den Herstellungsprozeß erheblich komplizieren, insbesondere deshalb, weil diese eingebetteten Verbinder ziemlich sperrig sind und eine sorgfältigen Schutz erfordern. Außerdem kann der Kunststoff um dieser Verbinder herum anwachsen (auch bei fliegenden Leitungen), was zu einer Versprödung und Verunreinigungseffekten führen kann.
  • Allgemein gesagt leiden all diese Verfahren unter den Problemen einer potentiellen Beschädigung der optischen Fasern, die aus dem Verbundmaterial austreten und im Hinblick auf die eingebetteten Verbinder, die an der Oberfläche des Verbundmaterials vorhanden sind, wenn der Verbundmaterialkörper während seines Herstellungsverfahrens einer Endbearbeitung unterzogen werden muß. Diese Probleme haben sich als Hindernis für eine allgemeine Akzeptanz eingebetteter optischer Fasersysteme innerhalb der Flugzeugindustrie erwiesen.
  • Die UK-Patentanmeldung Nr. 9812109.8, die als GB-A-2,322,479 für die Advantest Corportion veröffentlicht wurde, beschreibt ein Verfahren zur Verbindung einer optischen Faser in einem optischen Mother Board, mit einer optischen Faser, die in einem optischen Tochter Board angeordnet ist. Die optische Faser in dem Mother Board endet unter einem 45° Winkel, der das Licht in die optische Faser des Tochter Boards reflektiert. Stattdessen kann die optische Faser in dem Mother Board mit einer aufrechten Stirnfläche enden, und ein prismatischer Spiegel kann benutzt werden, um das Licht in die optische Faser im Tochter Board zu reflektieren.
  • Es besteht eine Notwendigkeit die oben erwähnten Probleme zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren.
  • Es ist allgemein üblich, daß eingebettete optische Verbindungen an der Oberfläche des Verbundmaterials nicht freiliegen müssen, bevor der Herstellungsprozeß, beispielweise eine Trimmverarbeitung oder die Streckenführung, des Verbundkörpers beendet ist. Nachdem all diese Herstellungsprozesse vollendet sind, kann der eingebettete optische Verbinder lokalisiert werden und es kann ein Kanal in dem Verbundkörper ausgehoben werden. Auf diese Weise können die oben erwähnten Probleme teilweise verringert werden.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung weist diese einen Verbundkörper mit den folgenden Teilen auf: optische Übertragungsmittel, die in einem Träger eingebettet sind; eine hochqualitative optische Schnittstellenoberfläche innerhalb des Trägers, in Verbindung mit den optischen Übertragungsmitteln, wobei die optische Schnittstellenoberfläche ein Mittel bildet, um eine optische Verbindung nach den Übertragungsmitteln von einer Stelle außerhalb des Trägers herzustellen; wobei der Verbundmaterialkörper gekennzeichnet ist durch ein Mikrosubstrat, das innerhalb des Verbundkörpers eingebettet ist, und an dem optische Verarbeitungsmittel vorgesehen und mit den optischen Übertragungsmitteln verbunden sind, wobei die optischen Verarbeitungsmittel optisch mit den optischen Übertragungsmitteln verbunden sind, um Licht nach den optischen Übertragungsmitteln und von diesen zu verarbeiten, und um dadurch die optische Schnittstellenoberfläche zu bilden.
  • Die vorliegende Erfindung schafft die Möglichkeit, daß die optischen Übertragungsmittel innerhalb des Verbundmaterialkörpers verborgen und nicht zugänglich verbleiben, bis sie erforderlich sind, nämlich bis nach der Vollendung der Herstellung des Verbundkörpers. Dann kann der Zugriff zu den Übertragungsmitteln erforderlichenfalls wieder hergestellt werden. Dieses Konzept der vollständigen Einbettung und Wiedergewinnung nach der Herstellung erlaubt außerdem eine Redundanz in dem Verbundkörper einzubauen. Eingebettete Ersatzteile für optischen Übertragungsmittel und Schnittstellenoptiken könnten innerhalb des Verbundkörpers eingebettet werden, aber in der Struktur verborgen bleiben, bis sie benötigt werden, wenn beispielsweise eine bestehende optischen Übertragungsanordnung oder eine Schnittstelle beschädigt wird. Diese Verbindungen sind auch während der Herstellung des Verbundkörpers verborgen und erfordern keine äußere Bearbeitung, beispielsweise empfindlicher Leiter. Wenn ein neuer optischer Verbindungskanal oder eine Sensorfunktion erforderlich ist, dann kann die Stelle der gewählten Übertragungsmittel und die hochqualitative Schnittstellenoberfläche festgestellt werden und es kann ein geeigneter Kanal zur Schnittstelle geschaffen werden, die für den Zugriff geeignet ist. Demgemäß können zusätzliche Verbindungen und/oder Sensorfunktionen vorgesehen werden, ohne daß zusätzliche optische Übertragungsmittel außerhalb des Verbundkörpers vorgesehen werden müßten.
  • Die vorliegende Erfindung bringt auch Vorteile im Hinblick auf eine verringerte Komplexität in der Herstellung und bezüglich Zeit und Kosten. Die Gesamtzahl der Operationen, die erforderlich sind, um eine Verbindung herzustellen, können ebenfalls im Vergleich mit herkömmlichen Systemen vermindert werden. Außerdem kann die vorliegende Erfindung die Einführung eingebetteter optische Fasersysteme in die Flugzeugindustrie beschleunigen.
  • Es gibt bei einer optischen Kopplung immer gewisse Verluste und die optischen Verarbeitungsmittel können ein Signal an einer optischen Schnittstelle verstärken, um die Wirksamkeit der optischen Kopplung zu verbessern. Außerdem kann das Licht von den Übertragungsmitteln so manipuliert werden, daß das Abziehen aus dem Verbundkörper optimiert wird.
  • Die hoch-qualitative optische Schnittstellenoberfläche wird zu einer Zeit geschaffen, in der die ersten optischen Übertragungsmittel innerhalb des Verbundmaterials eingebettet sind. Der Ausdruck „hochqualitative optische Schnittstellenoberfläche", wie er in der Beschreibung benutzt wird, soll eine Oberfläche bezeichnen, die an eine andere optische Oberfläche angekoppelt werden kann, und eine annehmbare optische Schnittstelle bildet (mit einem annehmbaren Signalverlust), ohne daß es notwendig wäre, die Qualität verbessernde Maßnahmen, beispielsweise eine Polierung der Oberfläche, vorzunehmen. Dadurch, daß eine derart hochqualitative Oberfläche vorgesehen wird, kann die Verbindung mit den ersten optischen Übertragungsmitteln einfacher durchgeführt werden, da keine Notwendigkeit besteht, zusätzliche Verarbeitungsschritte, wie zum Beispiel ein Polieren, durchzuführen, um eine qualitativ annehmbare Schnittstelle zur Lichtübertragung zu schaffen.
  • Indem ein Mikrosubstrat vorgesehen wird, auf dem die optischen Verarbeitungsmittel vorgesehen und mit den optischen Übertragungsmitteln verbunden sind, wird eine sichere spannungslose Verbindung zwischen den optischen Verarbeitungsmitteln und den optischen Übertragungsmitteln gewährleistet. Außerdem kann die Orientierung der optischen Verarbeitungsmittel gesteuer werden, da das Mikrosubstrat leichter ausrichtbar ist als die optischen Verarbeitungsmittel selbst.
  • Die Ausrichtstruktur ist vorzugsweise auf dem Mikrosubstrat vorgesehen. Auf diese Weise braucht nur eine einzige Mikrostruktur vorbereitet werden, um mehrere Funktionen durchzuführen, ohne daß es notwendig wäre, andere spezialisierte Strukturen vorzusehen. Hierdurch werden die Kosten beträchtlich vermindert.
  • Zweckmäßigerweise besteht das Mikrosubstrat aus Silizium.
  • Vorzugsweise besitzt der Verbundmaterialkörper einen Kanal innerhalb des Trägers nach den eingebetteten optischen Übertragungsmitteln von einer äußeren Oberfläche des Trägers. Dieser Kanal wird vorzugsweise hergestellt nachdem das Herstellungsverfahren beendet ist, so daß die optischen Übertragungsmittel und die optisch hoch-qualitative Schnittstelle durch das Verarbeitungsverfahren nicht beschädigt werden.
  • Das Verbundmaterial kann weiter einen Schutzstopfen aufweisen, der in dem Kanal angeordnet ist, um diesen zu schließen. Der Schutzstopfen kann vor der Herstellung einer optischen Verbindung entfernt werden. Auf diese Weise wird die erste optischen Übertragungsvorrichtung zugänglich und kann vor Vollendung irgendeines Herstellungsprozesses des Verbundmaterialkörpers und der optischen Übertragungsmittel geschaffen werden, und die hochqualitative optische Schnittstelle kann durch die Anordnung des Stopfens geschützt werden.
  • Wenn der Kanal unter Benutzung eines Laser eingeformt wird, dann weist das Verbundmaterial weiter zweckmäßigerweise Mittel auf, die verhindern, daß das Licht, welches in der Laserstrahlung benutzt wird, optisch an die optischen Übertragungsmittel angekoppelt wird. Der Zweck dafür besteht darin, daß eine Beschädigung der optischen Übertragungsmittel verhindert werden soll, was durch die Wellenlänge der Laserstrahlung verursacht werden könnte.
  • Zu diesem Zweck sind die Mittel zur Verhinderung vorzugsweise so angeordnet, daß die Wellenlängen des bei der Laserstrahlung benutzten Lichtes und die Wellenlängen des in der optischen Übertragungsvorrichtung benutzten Lichtes unterschiedlich sind, und eine Übertragung des bei der Laserbearbeitung benutzten Lichtes in die optischen Übertragungsmittel verhindert wird. Dies ergibt eine Möglichkeit der Verhinderung einer optischen Einkopplung zwischen dem Laserlicht und den optischen Übertragungsmitteln, wobei vorteilhafterweise nur eine minimale Zahl von Komponenten erforderlich ist. Die beiden Wellenlängen können beispielsweise durch einen wellenlängenselektiven Spiegel oder einen Strahlteiler unterschieden werden. Nachdem die beiden Lichtwellenlängen unterschieden sind, ergibt sich eine zusätzliche Möglichkeit der Verhinderung der optischen Kopplung, indem die die Kopplung verhindernden Mittel derart angeordnet werden, daß das für die Laserbearbeitung erforderliche Licht wenigstens einem Strahlabsorber innerhalb des Verbundkörpers zugeführt wird.
  • Um die Lage der optischen Übertragungsmittel und ihre Schnittstelle festzustellen, kann das Verbundmaterial außerdem eingebettete nachweisbare Lokalisierungsmittel aufweisen, die vorgesehen sind, um die Stelle der hochqualitativen optischen Schnittstellenoberfläche innerhalb des Verbundmaterials anzuzeigen. Dies ist nützlich, wenn das Material des Verbundkörpers und der optischen Übertragungsmittel durch den Lokalisierungsprozeß nicht auf einfache Weise unterschieden werden kann.
  • Die Lokalisierungsmittel können eine eingebettete Positionsmarkierung innerhalb des Verbundmaterials aufweisen. Außerdem kann das Verbundmaterial eine Tiefenmarkierung ebenfalls eingebettet im Träger aufweisen, um anzuzeigen, wann der Kanal die richtige Tiefe erreicht hat. Dies ist insbesondere bei einer Laserbearbeitung nützlich, wo das Licht, das zum Abtragen benutzt wird, auch hinsichtlich der Reflexion überwacht werden kann, um zu bestimmen, wann eine reflektierende Markierung, die eine richtige Tiefe repräsentiert, erreicht worden ist.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt die Tiefenmarkierung die Positionsmarkierung und demgemäß wird die Anzahl zusätzlicher Komponenten in vorteilhafter Weise vermindert. Die Positionsmarkierung oder die Tiefenmarkierung kann einen Überzug aufweisen, der so ausgebildet ist, daß er später nach der Bildung des Kanals entfernt werden kann, um die optischen Übertragungsmittel zugänglich zu machen. Auf diese Weise kann die genaue Tiefe des Kanals mit hoher Genauigkeit eingestellt werden.
  • Die optischen Übertragungsmittel können einen thermisch expandierten optischen Faserkern an der optischen Schnittstellenoberfläche aufweisen. Hierdurch werden die Ausrichterfordernisse am Verbindungspunkt vermindert und dadurch der Verbindungsprozeß erleichtert.
  • Der Verbundmaterialkörper kann eine gerade Struktur aufweisen, die innerhalb des Trägers angeordnet ist, um eine Schnittstelle mit den optischen Übertragungsmitteln an der optischen Schnittstellen-Oberfläche auszurichten. Die Benutzung einer Ausrichtstruktur beschleunigt in vorteilhafter Weise den Verbindungsprozeß, da eine genaue Verbindung hergestellt werden kann, ohne eine unzweckmäßige Verzögerung, die möglicherweise durch Benutzung anderer Ausrichtverfahren verursacht werden könnte.
  • Beispielsweise können die optischen Verarbeitungsmittel Mittel aufweisen, um einen Lichtstrahl zu steuern. Insbesondere können diese Steuermittel aus einem Strahlteiler oder einem Mikro-Ablenkspiegel bestehen. Die Lichtstrahl-Kollimatormittel können eine Gradientenindexlinse oder eine Gradientenfaser aufweisen. All diese verschiedenen Mittel zur Verarbeitung des Lichtstrahls können vorteilhafterweise den Schnittstellen-Herstellungsprozeß bilden, um die Übertragungseigenschaften zu optimieren, unabhängig von der gewünschten Stelle des Eingangs bzw. des Ausgangs nach bzw. von dem Verbundmaterialkörper.
  • Die optischen Übertragungsmitteln bestehen vorzugsweise aus einer optischen Faser, weil dies eines der wirksamsten und zweckmäßigstens optischen Übertragungssysteme ist, die gegenwärtig verfügbar sind.
  • Das Verbundmaterial weist vorzugsweise mikrooptische Komponenten oder einen Aufbau von Komponenten auf, die vollständig mit der Faser während des Herstellungsverfahrens eingebettet werden. Das mikrooptische Paket kann auf einer Anzahl von Technologien beruhen. Es können GRIN-Linsen (Gradientenlinsen) oder Gradientenfasern in das eingebettete Fasersystem eingebracht (zum Beispiel eingespleißt) werden, um eine Strahl-Kollimation zu erzeugen (und eine Ausrichtung mit der anderen Hälfte der Schnittstelle zu erleichtern).
  • Es ist notwendig, die im Verbundkörper eingebettete Mikrooptik mit dem Bearbeitungslaser (oder ein anderes Verfahren) zu finden. Der Zielsitz kann jedoch auf einfache Weise vor der Verarbeitung durch eingebettete Strukturen (zum Beispiel eingebettete Überzüge) identifiziert werden, die durch Röntgenbestrahlung des Verbundkörpers sichtbar werden.
  • Der Verbundkörper kann optische TEC-Fasern enthalten, die möglicherweise mit der eingebetteten optischen Faser verspleißt sind oder am Ende der Systemfaser angeformt sind, um den Kern der eingebetteten Faser zu expandieren und die Ausrichterfordernisse am Verbindungspunkt zu verbessern.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht die Schaffung eines Verbundkörpers mit eingebetteten optischen Fasern und mikrooptischen Komponenten. Das Verbundmaterial kann auf verschiedene Weise hergestellt werden, um den fertigen Verbundkörper zu erzeugen. Dann wird durch Röntgenstrahlabbildung des Verbundkörpers die Stelle der optischen Fasern und der mikrooptischen Komponenten bestimmt, und es können Markierungen für die folgende Benutzung am Verbundkörper vorgesehen werden. Diese Markierungen repräsentieren Einbohrpunkte, um die eingebetteten optischen Fasern und die mikrooptischen Komponenten zugänglich zu machen.
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1a, 1b und 1c sind schematische Teilschnittansichten eines Flugzeugverbundkörpers, der eine optische Faser einschließt, wobei die Figuren verschiedene Stufen des Herstellungsverfahrens zur Schaffung einer Schnittstelle mit einer eingebetteten optischen Faser zeigen, wie dies in unserer laufenden UK-Patentanmeldung beschrieben ist;
  • die 2a und 2b sind sind schematische Teilschnittansichten von Flugzeugverbundkörpern, bei denen jeweils eine optische Faser und ein eingebetteter optischer Anschluß angeordnet sind;
  • 3a ist eine schematische Teilschnittansicht eines Flugzeugverbundkörpers mit einer optischen Faser und einem eingebetteten optischen Anschluß;
  • 3b ist eine schematische Teilschnittansicht des Flugzeugverbundkörpers gemäß 3a, welche ein Verfahren zur Herstellung eines Kanals nach dem eingebetteten optischen Anschluß durch Laserbearbeitung zeigt;
  • 4a ist eine schematische perspektivische Ansicht einer optischen Faser, eingebettet in einem polierten Block, der benutzt wird, um die optische Faser zur seitlichen Kopplung vorzubereiten;
  • 4b ist eine schematische Schnittansicht des Polierblocks und der optischen Faser gemäß 4a, wobei der Schnitt über die Länge des polierten Blocks geführt ist;
  • 5a, 5b und 5c sind schematische Teilschnittansichten eines Flugzeugverbundkörpers mit der polierten optischen Faser gemäß 4a und 4b, wobei unterschiedliche Stufen der Herstellung der Schnittstelle nach der eingebetteten optischen Faser ersichtlich sind;
  • 6a ist ein schematischer Vertikalschnitt eines Flugzeugverbundkörpers mit einer optischen Faser und einem eingebetteten optischen Anschluß gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
  • 6b ist ein schematischer Horizontalschnitt des Flugzeugverbundkörpers gemäß 6a, entsprechend der Erfindung.
  • Unter Bezugnahme auf die 1a, 1b und 1c wird ein Verfahren beschrieben, mit dem eine optische Faser 10, die in einem Flugzeug-Kohlenstoff-Faser-Verbundkörper 12 eingebettet ist, mit einer weiteren optischen Faser 14 gekoppelt wird, die außerhalb des Verbundkörpers 12 befindlich ist, wie dies in unserer laufenden UK-Patentanmeldung beschrieben ist. Die optische Faser 10 wird bei der Herstellung des Verbundkörpers 12 eingebettet und wirksam von den äußeren Oberflächen 16 des Verbundkörpers 12 an allen möglichen Verbindungspunkten abgedeckt, so daß sich die optische Faser 10 nicht bis zu einer der Verbindungsoberflächen 16 des Verbundkörpers 12 erstreckt. Auf diese Weise können die Anschlußoberflächen 16 des Verbundkörpers 12 während des Herstellungsverfahrens fein bearbeitet werden, ohne die optische Faser 10 zu beschädigen.
  • 1a zeigt ein Ende 17 des Flugzeugverbundkörpers 12, mit einer darin eingebetteten optischen Faser 10, die während des Herstellungsverfahrens angeordnet wurde.
  • Obgleich das andere Ende des Verbundkörpers 12 nicht dargestellt ist, so kann dies doch in gleicher Weise wie in 1a dargestellt ausgebildet sind. Um eine optische Verbindung mit der eingebetteten optischen Faser 10 herzustellen, wird der Verbundkörper 12 durch Röntgenstrahlen abgetastet, und die Ergebnisse dieser Abtastung liefern die exakte Lage der optischen Faser 10 innerhalb des Verbundkörper 12. Es ist nicht notwendig, irgendwelche spezielle Detektoranordnungen für den Aufbau innerhalb des Verbundkörpers vorzusehen, da die Lage der optischen Faser leicht bestimmt werden kann. Wenn eine Bildverstärkung der eingebetteten Struktur erforderlich ist, kann ein selektiver Faserüberzug (vor der Einbettung) benutzt werden. Die Ergebnisse werden benutzt, um einen Bohrpunkt 18 zu bestimmen, um einen Zugang zu der eingebetteten optischen Faser 10 von außerhalb des Verbundkörpers 12 zu bestimmen.
  • Der Zugang zu der eingebetteten optischen Faser wird im Verbundkörper 12 dadurch erreicht, daß ein Loch (Kanal) 20 von dem vorbestimmten Bohrpunkt 18 durch den Verbundkörper 12 geführt wird, wie dies in 1b dargestellt ist. Das Einbohren eines Lochs ist eine allgemein übliche Produktionstechnik und wird routinemäßig bei der Herstellung von Verbundkörpern durchgeführt. Der auf diese Weise gebildete Kanal 20 schneidet die optische Faser 10 und trennt diese ab. Um eine optische Güte an der Stirnfläche der optischen Faser 10 wiederherzustellen, nämlich um eine hoch-qualitative optische Schnittstelle an dem Trennabschnitt 22 der optischen Faser 10 zu bilden, wird dann der abgetrennte Abschnitt 22 unter Benutzung eines üblichen Polierverfahrens fein poliert, und dies erfordert keine weiteren Erklärungen. Es ist jedoch klar, daß der Poliervorgang von einer Stelle innerhalb des Kanals 20 durchgeführt wird.
  • Dann wird eine Stopfenverbindung mit dem polierten Ende 24 der abgetrennten optischen Faser 12 hergestellt, wie dies in 1c dargestellt ist. Im einzelnen wird ein Verbindungsstopfen 26, der einen inneren optischen Übertragungspfad 28 aufweist, in den Kanal 20 eingesteckt und so positioniert, daß optisch ein Ende des Übertragungspfades 28 auf das polierte abgetrennte Ende 24 der optischen Faser 10 ausgerichtet ist. Der Verbindungsstopfen 26 dient zur Einführung und zum Abziehen von Licht nach der eingebetteten optischen Faser 10 und von dieser weg, über den inneren optischen Übertragungspfad 28. Es kann irgendeine Ausrichttechnik benutzt werden, aber gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird die Ausrichtung in den Verbinderstopfen 26 eingebaut, indem ein nicht dargestellter dreiachsiger Übertragungs-Mikropositionierungs-Mechanismus benutzt wird, der den inneren optischen Übertragungspfad 28 bewegt, um die optische Kopplung zu optimieren, bevor die Relativstellung von Pfad und Stopfen 26 im Kanal 20 und damit die optische Ausrichtung festgelegt werden.
  • Ein Schnittstellen-Verbinder 30 wird optisch an das andere Ende des inneren optischen Übertragungspfades 28 des Verbinderstopfens 26 angekoppelt. Im verbundenen Zustand gemäß 1c führt ein innerer optischer Pfad 32 innerhalb des Schnittstellenverbinders 30 von dem Verbindungsstopfen 26 nach der äußeren optischen Faser 14, die am Schnittstellenverbinder 30 ansetzt. Auf diese Weise kann eine optische Verbindung zwischen der eingebetteten optischen Faser 10 und der äußeren optischen Faser 14 hergestellt werden.
  • Die Verbindung der eingebetteten optischen Faser 10 mit der äußeren optischen Faser 14 wurde nur an einem Ende 17 des Verbundkörpers 12 dargestellt. Das oben beschriebene Verbindungsverfahren könnte jedoch an beiden Enden des Verbundkörpers 12 durchgeführt werden. Dieses Verfahren würde äußere optische Fasern 14 an beiden Enden der eingebetteten optischen Faser 10 verbinden, die keinen Abschnitt aufweist, der aus der äußeren Oberfläche 16 des Verbundkörpers 12 vorsteht. Auf diese Weise kann eine optische Faser 10, die vollständig innerhalb eines Verbundkörpers 12 eingeschlossen ist, zur Übertragung optischer Signale oder zur Detektion von Umgebungsbedingungen benutzt werden, denen der Verbundkörper ausgesetzt ist.
  • Gemäß einer (nicht dargestellten) Alternative zu den beschriebenen Verbindungsverfahren kann die Ausrichtung unter Benutzung eines expandierten Kernfaser vereinfacht werden, beispielsweise durch eine optische TEC-Faser (Thermally Expanded Core) am Sitz der Schnittstelle, wo die eingebettete optische Faser 10 abgetrennt wurde. Im einzelnen wird die optische TEC-Faser auf die optische Faser 10 gespleißt, und innerhalb des Verbundkörpers eingebettet. Wenn der Verbundkörper abgetastet wird, führt die Röntgenabtastung zur Identifizierung des optischen TEC-Faser-Abschnitts und die Lage des Bohrpunkts 18 wird eingestellt, um einen Kanal zu erzeugen, der diesen Abschnitt durchstößt.
  • Unter Bezugnahme auf 2a werden nunmehr einige Merkmale der vorliegenden Erfindung beschrieben. Da es gewisse Ähnlichkeiten zwischen der Verbindung bei diesem Ausführungsbeispiel und dem oben beschriebenen Verbindungsverfahren gibt, wird die folgende Beschreibung auf die Unterschiede zwischen diesem Ausführungsbeispiel und dem oben beschriebenen Beispiel gerichtet, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
  • Es wird eine Verbundmaterialplatte 40 mit einer eingebetteten optischen Faser 42 benutzt. Die optische Faser 42 weist eine mikrooptische Komponente 44 an einem Ende auf, die zur Zeit der Herstellung vollständig innerhalb der Verbundmaterialplatte 40 eingebettet wird. Die mikrooptische Komponente 44 weist zum Beispiel eine GRIN (Graded Index) Linse auf, die mit der eingebetteten optischen Faser 42 verbunden oder mit dieser verschmolzen ist, um eine Strahl-Kollimation zur leichteren Ausrichtung mit einer weiteren Hälfte der Schnittstelle zu schaffen (Stopfenverbinder 26 und Schnittstellenverbinder 30, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel). Stattdessen können die GRIN-Linsen durch eine geeignete Länge einer GRIN (Graded Index) Faser ersetzt werden.
  • Vor der Vollendung des Herstellungsverfahrens auf der Verbundmaterialplatte wird die Stelle der mikrooptischen Komponente 44, unter Benutzung einer Abbildungstechnik, beispielsweise einer Röntgenstrahl-Abtastung, bestimmt, und es wird ein Kanal 46 zu der mikrooptischen Komponente 44, beispielsweise durch Bohren, hergestellt. Der Kanal 46 befindet sich bei diesem Ausführungsbeispiel in einer Linie mit der mikrooptischen Komponente 44, über eine Endfläche des Verbundmaterials 40. Der so gebildete Kanal 46 wird dann zeitweise mit einem Schutzstopfen 48 abgedichtet, um die eingebettete mikrooptische Komponente 44 gegenüber dem nachfolgenden Endprozeß des Verbundkörpers zu schützen. Nachdem dieser Endprozeß vollendet ist, kann der Stopfen 48 entfernt werden, um Zugang zu der mikrooptischen Komponente 44 und demgemäß zu der eingebetteten optischen Faser 42 zu schaffen. Die Entfernung des Stopfens 48 ergibt dadurch einen Schnittstellenanschluß für die eingebettete optische Faser 42 über eine eingebettete hoch-qualitative optische Oberfläche 50, die durch die mikrooptische Komponente 44 gebildet wird. Es werden dann Verbindungen zur Außenwelt unter Benutzung eines Verbindungsstopfen und eines (nicht dargestellten) Schnittstellenverbinders in gleicher Weise wie bei dem erst beschriebenen Verbindungsverfahren installiert.
  • Falls erforderlich kann die hoch-qualitative optische Oberfläche 50 mit einem Schutzüberzug (nicht dargestellt) überzogen werden, der beispielsweise durch einen chemischen Ätzvorgang entfernt werden kann, kurz bevor die optische Verbindung hergestellt wird. Bei dem oben dargestellten Ausführungsbeispiel wurden GRIN-Linsen benutzt, es ist jedoch auch möglich, diese durch GRIN-Fasern zu ersetzen, die im wesentlichen die gleiche Wirkung haben.
  • Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nunmehr in Verbindung mit 2b beschrieben. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, werden nur die Unterschiede gegenüber den beschriebenen Ausführungsbeispielen erläutert.
  • Gemäß 2b ist es erwünscht, die eingebettete optische Faser 42 von der Oberseite 52 des Verbundkörpers 40 anzuschließen. Demgemäß wird die mikrooptische Komponente 44 mit einem Mikro-Ablenkspiegel 54 versehen, um steuerbar die Lichtrichtung einstellen zu können, die von der eingebetteten optischen Faser 42 über die mikrooptische Komponente 44 abgestrahlt wird. Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Licht reflektiert und über 90° unter Benutzung des Mikro-Spiegels 54 abgelenkt, der unter einem Winkel von 45° angeordnet ist. Da der resultierende Lichtstrahl nach der Oberseitenfläche 52 des Verbundkörpers 40 gerichtet ist, wird ein Kanal 56 von der Oberseitenfläche 52 des Verbundkörpers 40 nach dem Mikro-Ablenkspiegel 54 geführt. Der Kanal 56 wird mit einem Schutzstopfen 48 verschlossen, bis der Herstellungsprozeß für den Verbundkörper 40 abgeschlossen ist, wie dies auch bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall war. Die Bildung der Anschlüsse kann nach der abschließenden Bearbeitung hergestellt werden, da die Stopfen einen Schutz der Schnittstelle bis zu einem späteren Zeitpunkt liefern, wenn die Verbindung hergestellt wird.
  • Ein den Lichtstrahl beeinflussendes Element, das anstelle des Mikro-Ablenkspiegels 54 zur Strahlsteuerung genutzt werden kann, ist ein (nicht dargestellter) Strahlteiler. Andere mikrooptische Strukturen, die eingebettet werden könnten, sind Gitter, Wellenleiter, Dämpfungskoppler, Wellenlängenplatten, Hologramme und optische Filter. Diese Strukturen könnten in Abfragesystemen und auch bei optischen Schnittstellen Verwendung finden.
  • In Verbindung mit 3a werden nunmehr weitere Merkmale der Erfindung beschrieben. Wiederum sind nur die Unterschiede erläutert. In 3a ist der Verbundkörper hergestellt und fertig bearbeitet, ohne einen vorgeformten und mit Stopfen versehenen Kanal nach dem optischen Verarbeitungselement. Stattdessen wird der Kanal erst nach der Herstellung des Verbundkörpers fertiggestellt. Diese Verbundmaterialplatte 40 weist eine eingebettete optische Faser 42, eine Strahlkollimator-mikrooptische-Komponente 44 und einen Strahl-Ablenkspiegel 54 auf, wie dies bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der Fall war. Der Ablenkspiegel 54 besitzt jedoch eine spezielle Wellenlängenselektivität, wie dies später im einzelnen beschrieben wird. Der Verbundkörper weist außerdem an einer Unterseite des Ablenkspiegels 54 einen Bearbeitungsstrahlanschlag 58 und eine metallische Positionsmarkierung 60 auf, die leicht durch eine Abbildungstechnik detektierbar ist.
  • Nachdem der Verbundkörper fertiggestellt ist, wird er einer Röntgenstrahluntersuchung unterworfen, um die genaue Stelle der Positionsmarkierung 60 zu ermitteln. Es wird ein (nicht dargestellter) Bohransatzpunkt bestimmt, und auf der Oberfläche des Verbundkörpers markiert. Dann wird ein Präzisions-Laser-Bearbeitungstechnik benutzt, wie dies schematisch in 3b dargestellt ist, um einen Kanal 62, ausgehend vom Bohrmarkierungspunkt durch den Verbundkörper 40 nach der Positionsmarkierung 60 und dem Ablenkspiegel 54, einzubohren. Es wird (beispielsweise) ein Eximer-Laser zusammen mit einer Fokussierungsoptik 64 benutzt, da dies ein genaues und gesteuertes Abtragen des Verbundmaterials (zum Beispiel der Kohlenstoff-Fasern) auf einer Impulsbasis ermöglicht.
  • Dieser Bearbeitungsvorgang erfordert einen Schutz der eingebetteten optischen Faser 42 und der mikrooptischen Komponente 44, um zu gewährleisten, daß diese während des Laserbearbeitungsverfahrens nicht beschädigt werden. Demgemäß wird die obere Oberfläche des Ablenkspiegels 54 mit einem Schutzüberzug 66 versehen, der durch den Eximer-Laser entfernt werden kann, nachdem der Kanal 62 hergestellt ist. Der Überzug 66 ist metallisch und begrenzt den Bearbeitungsprozeß, weil die Lichtreflektivität am Boden des Kanals 62 während der Erzeugung überwacht wird, so daß es möglich ist, zu bestimmen, wann dieser Überzug 66 erreicht ist, nämlich dann, wenn der Kanal die richtige Tiefe erreicht hat. Dann kann der Laser so eingestellt werden, daß eine vorbestimmte Materialdicke entsprechend der Dicke der Schutzschicht abgetragen wird. Stattdessen kann der Überzug aus einem Material, beispielsweise aus Kupfer, bestehen, das selektiv durch den Laser (infolge spezieller Lichtwellenlängen-Absorptionscharakteristiken) abgetragen werden kann, oder es erfolgt eine selektive chemische Ätzung, ohne die Oberfläche des Kunststoff-Faser-Verbundkörpers 40 zu beschädigen. Gemäß einer Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels kann die Positionsmarkierung (das Ziel) 60 wegfallen, und der metallische Überzug 66 kann seine Funktion durchführen, da er leicht durch Röntgenstrahl-Abbildungstechnik detektierbar ist.
  • Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wurden die Wellenlängen der optischen Übertragung und der Laserbearbeitung unterschiedlich gewählt. Auch der Ablenkspiegel 54 hat eine wellenlängenabhängige Reflexionscharakteristik, um zu gewährleisten, daß die Laserbearbeitungsstrahlung nicht in die eingebettete optische Faser 42 eingekoppelt wird. Insbesondere hat der Ablenkspiegel 54 eine Charakteristik, die die Laserbearbeitungswellenlängen des Lichts durchläßt und die optischen Übertragungswellenlängen des Lichts reflektiert. Der Absorptionsstrahlanschlag 58 ist so angeordnet, daß er die Laserstrahlung absorbiert, nachdem diese den Kanal 62 geschaffen hat und durch den Ablenkspiegel 54 übertragen wurde.
  • Nachdem der Kanal 62 erzeugt ist, wird die Verbindung mit der eingebetteten optischen Faser 42 in der Weise durchgeführt, wie dies bei den vorherigen Ausführungsbeispielen beschrieben wurde.
  • Die 4a, 4b, 5a, 5b und 5c zeigen eine Einkopplung in eine optische Faser 70, die über einen Seitenabschnitt der Faser erfolgt, um eine sogenannte Evaneszenz-Kopplung durchzuführen. Der Zweck der Emaneszenz-Kopplung besteht darin, daß eine Abzweigstruktur derart geschaffen werden kann, daß das Signal, das längs der optischen Faser 70 übertragen wird, zwischen der bestehenden eingebetteten optischen Faser 70 und einer weiteren optischen Faser 72 außerhalb des die Faser 70 enthaltenden Verbundkörpers 74 aufgespalten werden kann. Diese Art der Kopplung wird benutzt, um die Fasern seitlich wirksam zugänglich zu machen.
  • 4a und 4b zeigen eine Vorbehandlungsprozedur, die benutzt wird, um eine seitliche Kopplung mit der optischen Faser 70 herzustellen. Das Verfahren besteht darin, die optische Faser 70 in einem polierten Block 76 anzuordnen, der die optische Faser 70 derart aufnimmt, daß ein Seitenabschnitt 78 etwas aus der polierten Oberfläche 80 des Blocks 76 vorsteht. Der vorstehende Seitenabschnitt 78 der optischen Faser 70 wird dann unter Benutzung standardisierter Schleiftechniken poliert, wie dies für den Fachmann bekannt ist.
  • Nachdem der Seitenabschnitt der Faser 70 poliert ist, wird diese innerhalb des Verbundkörpers 74 in der Weise eingebettet, daß eine Kopplung mit dem polierten Abschnitt 78 stattfinden kann. Wie im einzelnen aus 5a ersichtlich, wird ein eingebetteter Evaneszenz-Kopplerblock 82 an dem polierten Seitenbereich 78 angebracht, um einen Träger für die optische Faser 70 an einem vorbestimmten Verbindungspunkt zu schaffen. Die optische Faser 70 und der Koppelblock 82 sind innerhalb des Verbundkörpers 74 derart eingebettet, daß die Herstellungsverfahren, die auf die äußeren Oberflächen des Verbundmaterials einwirken, keinerlei Auswirkung auf die optische Faser 70 oder den Koppelblock 82 haben können.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel wirkt der Koppelblock 82 auch als nach der Herstellung wirkendes Positionierungsglied für einen Koppelpunkt und der Koppelblock kann leicht durch eine Röntgenstrahlabtastung des Verbundkörpers 74 detektiert werden. Nachdem die Abtastung vollendet ist, wird der Bearbeitungspunkt bestimmt, um eine Bearbeitung bis zum Koppelblock 82 durchführen zu können und der Verbundkörper 74 wird bearbeitet, um einen flachen Kanal 84 zu bilden, um den polierten Seitenabschnitt 78 der optischen Faser 70 zugänglich zu machen, wie dies aus 5b ersichtlich ist.
  • Der so gebildete Kanal 84 hat eine Größe, die ausreicht, um einen Evaneszenz-Schnittstellen-Koppelblock 86 aufzunehmen. Der Schnittstellen-Koppelblock 86 trägt ein Ende der äußeren optische Faser 72, die auch eine polierte Seitenfläche besitzt. Um die Kopplung zu bewirken, werden deren Schnittstellen-Koppelblock 86 und der Koppelblock 82 so zusammengebracht, daß sie optisch mit ihren jeweiligen polierten Seitenabschnitten der optischen Fasern 70, 72 aufeinander ausgerichtet sind.
  • Gemäß einem nicht dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel können die optischen Fasern 70, 72 mit ihren polierten Seitenabschnitten durch D-Fasern im Verbundkörper 74 ersetzt werden. Die D-Fasern sind ähnliche seitlich polierte Fasern und besitzen eine flache Seite, dicht am Faserkern, wodurch sich geringere Ausrichttoleranzen im Vergleich mit anderen Fasergeometrien ergeben. Am Verbindungsbereich sind die D-Fasern mit Trägerblöcken versehen, um die Schnittstellen-Ausrichtung zu vereinfachen.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel beschrieben, das in den 6a und 6b dargestellt ist. Dieses Ausführungsbeispiel ist ähnlich den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen, und deshalb werden zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen nur die Unterschiede beschrieben.
  • Der Hauptunterschied besteht darin, daß zur vereinfachten Herstellung die mikrooptische Komponente 90 auf einem Mikrosubstrat 92 angeordnet ist, das seinerseits in der Verbundplatte 94 eingebettet ist. Das Mikrosubstrat 92 besteht aus Silizium, obgleich alternativ auch andere Materialien benutzt werden können. Die Bearbeitung von Silizium ist relativ einfach und ermöglicht die Herstellung von Verbindungsstrukturen, wie Nuten, Taschen, Reflektoren und Ausrichtmarkierungen (nicht dargestellt). Diese Verbindungsstrukturen bilden zwei Anschlußmöglichkeiten. Erstens wird die Möglichkeit geschaffen, die mikrooptische Komponente 90 und die optische Faser 96 auszurichten, und miteinander mit hoher Präzision auf dem Mikrosubstrat 92 festzulegen, und zweitens, wird die Möglichkeit geschaffen, die Kombination aus mikrooptischer Komponente 90 und eingebetteter optischer Faser 96 an den äußeren Verbinder (nicht dargestellt) genau und betriebssicher anzukoppeln. Das Mikrosubstrat 92 wird bei der Herstellung eingebettet.
  • Die mikrooptische Komponente 90 kann Linsen/Optiken/Prismen sowie Fenster oder Überzüge aufweisen, um ihre optischen Oberflächen zu schützen, bevor sie freigelegt werden, um die Verbindung herzustellen. Der gesamte Aufbau wird während der Herstellung eingebettet. Die Herstellung kann auch den Einbau von Zielmarkierungen für eine Röntgenstrahl-Abtastung oder eine C-Abtastung umfassen.
  • Ein Verfahren, das benutzt werden kann, um ausgerichtete Strukturen für mikrooptische Komponenten 90 zu schaffen, ist das sogenannte LIGA-Verfahren (Lithographie Galvanoformung and Abformung), das auf der Röntgenstrahl-Lithographie beruht. Dieses Verfahren benutzt eine tiefe Röntgenstrahlung einer Sperrschicht und eine darauffolgende Elektroplattierung, um genau ausgerichtete Strukturen zu schaffen. Dadurch kann eine Ausrichtstruktur in Metallen und Keramikmaterialien (von einer Master-Struktur aus) geschaffen werden, und es wird dann eine umfangreiche Replikation in anderen Werkstoffen, wie Verbundstoffen, möglich, die aus festen Plastikmaterialien, wie PMMA (Polymethylmethacrylat) und PEEK (Polyetylethylkeytone) hergestellt werden. Das Substrat 92 kann nach verschiedenen Verfahren hergestellt werden und dies ist eines. Andere Verfahren benutzen beispielsweise eine Ätzung von Silizium oder eine Laserbearbeitung. Das ausgerichtete Substrat 92 und die mikrooptischen Komponenten 90, die aufeinander ausgerichtet sind, sind robust genug, um sowohl das Herstellungsverfahren als auch die betriebsmäßige Umgebung in einem Flugzeug-/Verbund-Aufbau zu überleben.
  • Gewisse optische Verarbeitungselemente, insbesondere jene ohne Rotationssymmetrie, können während des Aushärtungsprozesses des Verbundmaterials einer Fehlausrichtung unterworfen werden. Ein Substrat, das diese Elemente enthält, würde eine solche Bewegung minimieren. Die natürliche Schichtenstruktur des Verbundmaterials bewirkt, daß das Material „flach" liegt, wodurch weiter die Ausrichtung auf andere Strukturen verbessert wird.
  • Andere mikrooptische Strukturen, die als Strahlverarbeitungselemente bei den obigen Ausführungsbeispielen benutzt werden können, umfassen Gitter, Wellenleiter, Evaneszenz-Koppler, Wellenlängenplatten, Hologramme und optische Filter. Diese Strukturen können in einem Abfragesystem oder einer optischen Schnittstelle vorgesehen werden.
  • Vorstehend wurden verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben, wobei zu bemerken ist, daß dies nur Beispiele sind, und Abwandlungen und Modifikationen getroffen werden können, wie sie dem Fachmann geläufig sind, und wie sie im Rahmen der beiliegenden Ansprüche gekennzeichnet sind. Während beispielsweise eine Röntgenstrahlabbildung zu bevorzugen ist, um die Lage der eingebetteten optischen Faser und/oder der mikrooptischen Komponenten zu detektieren, so können doch auch andere Techniken für diesen Zweck geeignet sein, beispielsweise eine Ultraschallabbildung. Auch die Benutzung eines Substrats kann in gleicher Weise erfolgen, um eine optische Faser und/oder die mikrooptischen Komponenten auszurichten, oder es können auch andere Techniken geeignet sein, beispielsweise eine Ultraschallabbildung. Die Benutzung eines Substrats kann auch erfolgen, um eine optische Faser auf einen Evaneszenz-Koppler oder einen D-Faser-Koppler auszurichten.

Claims (12)

  1. Verbundmaterialkörper (94; 12; 40; 74) mit den folgenden Teilen: – optische Übertragungsmittel (96; 10; 42; 70), die in einem Träger (94; 12; 40; 74) eingebettet sind; und – eine hochqualitative optische Schnittstellenoberfläche (24), die innerhalb des Trägers mit den optischen Übertragungsmitteln in Verbindung steht, wobei die optische Schnittstellenoberfläche Mittel zur optischen Verbindung mit den Übertragungsmitteln (14) von außerhalb des Trägers bildet; – gekennzeichnet durch ein Mikrosubstrat (92), das in dem Verbundmaterialkörper eingebettet ist, auf welchem optische Prozessormittel (90; 44; 54) vorgesehen und mit den optischen Übertragungsmitteln verbunden sind, wobei die optischen Prozessormittel optisch an die optischen Übertragungsmittel angeschlossen sind, um das Licht nach oder von den optischen Übertragungsmitteln zu verarbeiten und um die optische Schnittstellenoberfläche zu bilden.
  2. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 1, bei welchem das Mikrosubstrat aus Silizium besteht.
  3. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 1 oder 2, der außerdem einen Kanal (20; 46; 62; 84) enthält, der in dem Träger nach den optischen Übertragungsmitteln hin ausgebildet ist.
  4. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 3, der weiter Mittel (58) aufweist, um zu verhindern, daß das zur Bildung des Kanals benutzte Laserstrahlungslicht optisch mit den optischen Übertragungsmitteln gekoppelt wird, wobei diese Kopplungsverhinderungsmittel so ausgebildet sind, daß sie zwischen den Wellenlängen des zur Erzeugung des Kanals benutzten Laserlichts und den Wellenlängen des Lichts unterscheiden, das in den optischen Übertragungsmitteln benutzt wird, wobei das zur Bildung des Kanals benutzte Laserlicht an einer Übertragung auf die optischen Übertragungsmittel gehindert wird.
  5. Verbundmaterialkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher außerdem nachweisbare Lokalisierungsmittel (60) aufweist, die zur Lokalisierung der Position der hoch-qualitativen optischen Oberfläche von einer Stelle außerhalb des Trägers benutzt werden, wobei die Lokalisierungsmittel eine eingebettete nachweisbare Positionsmarkierung innerhalb des Verbundkörpers aufweisen.
  6. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 5, bei welchem die Lokalisierungsmittel durch das Mikrosubstrat gebildet werden.
  7. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 5 oder 6, bei Abhängigkeit von Anspruch 4, welcher außerdem eine Tiefenmarkierung (58) aufweist, die in dem Verbundkörper eingebettet ist, um anzuzeigen, wann der Kanal auf die richtige Tiefe gebracht ist.
  8. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 7, bei welchem die Tiefenmarkierung durch das Mikrosubstrat gebildet wird.
  9. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 8, bei Abhängigkeit von Anspruch 5, bei welchem die Tiefenmarkierung die Positionsmarkierung bildet.
  10. Verbundmaterialkörper nach den Ansprüchen 5 bis 9, bei Abhängigkeit von den Ansprüchen 3 oder 4, bei welchem die Positionsmarkierung oder die Tiefenmarkierung einen Überzug (66) aufweist, der nach der Erzeugung des Kanals entfernbar ist, um die optischen Übertragungsmittel zugänglich zu machen.
  11. Verbundmaterialkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher außerdem eine Ausrichtstruktur aufweist, die innerhalb des Trägers eingebettet ist, um eine Schnittstellenanordnung mit den optischen Übertragungsmitteln über die optische Schnittstellen-Oberfläche auszurichten.
  12. Verbundmaterialkörper nach Anspruch 11, bei welchem die Ausrichtstruktur durch das Mikrosubstrat gebildet wird.
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