DE60104273T2 - Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung und Basisstation unter Verwendung desselben - Google Patents

Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung und Basisstation unter Verwendung desselben Download PDF

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DE60104273T2
DE60104273T2 DE2001604273 DE60104273T DE60104273T2 DE 60104273 T2 DE60104273 T2 DE 60104273T2 DE 2001604273 DE2001604273 DE 2001604273 DE 60104273 T DE60104273 T DE 60104273T DE 60104273 T2 DE60104273 T2 DE 60104273T2
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung, die die Zuweisung von Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmitteln mit mobilen Stationen steuert, die mit einer Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen durch die Basisstation verbunden sind. Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine Basisstation, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung für mobile Kommunikationen zwischen mobilen Stationen durch die Basisstation nutzt.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Auf Grund jüngster Multimedia-Dienstleistungen hat sich herausgestellt, dass mobile Kommunikationssysteme nicht nur die existierende Sprachkommunikation, sondern auch sprachfreie Kommunikation einschließlich Daten- und Bildübertragungen nutzen. In den sprachfreien Kommunikationen werden das Aufkommen an Hochlade-Verkehr und das Aufkommen an Herunterlade-Verkehr häufig in nicht symmetrischer Weise diversifiziert. Die sprachfreien Kommunikationen unterliegen außerdem mit einiger Wahrscheinlichkeit Schwankungen des Aufkommens an Hoch-/Herunterlade-Verkehr, die größer sind als diejenigen in der Sprachkommunikation.
  • Um die vorstehend genannten Probleme zu überwinden, ist es erwünscht, dass Funkbetriebsmittel, die mobilen Stationen zugewiesen werden müssen, die mit der betreffenden Basisstation verbunden sind, sowohl für den Hochlade- wie den Herunterlade-Vorgang in Bezug auf die betreffende Basisstation aufgeteilt werden. Funkbetriebsmittel in Bezug auf die vorliegende Erfindung bedeuten Funkkanäle oder Kanalzeitschlitze, die den jeweiligen Verbindungen zwischen den mobilen Stationen und der betreffenden Basisstation zugewiesen und durch diese geteilt werden müssen, d. h. den Hochlade-Vorgängen zwischen den jeweiligen mobilen Stationen und der Basisstation und den Herunterlade-Vorgängen zwischen der Basisstation und den jeweiligen mobilen Stationen.
  • In dem herkömmlichen Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung werden die Funkbetriebsmittel den Hochlade-Vorgängen und den Herunterlade-Vorgängen ausschließlich auf Grundlage des Vergleichs des Aufkommens an Hochlade-Verkehr und des Aufkommens an Herunterlade-Verkehr im Zellenort der betreffenden Basisstation zugewiesen. Wenn in Übereinstimmung mit dem herkömmlichen Verfahren der Hochlade-Verkehr im Zellenort ein größeres Aufkommen hat als der Herunterlade-Verkehr an diesem Ort, weist die Basisstation ein größeres Aufkommen an Funkbetriebsmitteln den Hochlade-Vorgängen als den Herunterlade-Vorgängen zu. Wenn andererseits der Herunterlade-Verkehr im Zellenort der Basisstation ein größeres Aufkommen aufweist als der Hochlade-Verkehr, weist die Basisstation ein größeres Aufkommen an Funkbetriebsmitteln den Herunterlade-Vorgängen als den Hochlade-Vorgängen zu.
  • In Übereinstimmung mit dem vorstehend erläuterten herkömmlichen Verfahren besteht jedoch die Möglichkeit, dass die den Verbindungen im Zellenort der betreffenden Basisstation zugewiesenen Funkbetriebsmittel in den Funkbetriebsmitteln genutzt werden, die den Verbindungen im Zellenort der benachbarten Basisstation zugewiesen sind, die benachbart zu der betreffenden Basisstation zu liegen kommt. In einem derartigen Fall findet Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen der betreffenden Basisstation und der benachbarten Basisstation statt und die Eigenschaft der Datenübertragung in beiden Zellenorten der Basisstationen wird beeinträchtigt.
  • Wenn die Richtung der Verbindungsdatenübertragung im Zellenort in der betreffenden Basisstation entgegengesetzt zur Richtung der Verbindungsdatenübertragung im Zellenort der benachbarten Basisstation im Fall der Zuweisung der Funkbetriebsmittel sowohl zu den Hochlade-Vorgängen wie den Herunterlade-Vorgängen verläuft, findet die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen voraussichtlich statt. Im Fall einer Zuweisung der Funkbetriebsmittel sowohl zu Hochlade- wie Herunterlade-Vorgängen ausschließlich auf Grundlage des Vergleichs des Aufkommens an Hochlade- und Herunterlade-Verkehr im Zellenort der betreffenden Basisstation findet deshalb die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen voraussichtlich statt und führt dazu, dass die Qualität der mobilen Kommunikationen beeinträchtigt ist. Die Interferenz der Funkbetriebsmittel führt außerdem zu einer Zunahme der Anzahl an erneut durchgeführten Übertragungen und einer Zunahme der Verzögerung der Datenübertragung, wodurch der Wirkungsgrad bei der Nutzung der Funkbetriebsmittel des gesamten mobilen Kommunikationssystems beträchtlich verringert ist.
  • Die US 5867789 (veröffentlicht am 02.02.1999) offenbart ein Verfahren zum Zuweisen von Funkbetriebsmitteln zu einer Verbindung zwischen einer Basisstation und einer mobilen Station, das eine Zuweisungstabelle umfasst, die den Nutzungsstatus der Funkbetriebsmittel für die Basisstation und jede be nachbarte Basisstation aufzeichnet. Beim Zuweisen eines Funkbetriebsmittels zu einem anfragenden Nutzer wird die Tabelle dazu verwendet, die Entscheidung zu treffen, ob das Betriebsmittel sich im Einsatz, außer Einsatz und nicht interferierend oder außer Einsatz und interferierend befindet und die Zuweisung erfolgt demgemäß.
  • Die EP 766416 (veröffentlicht am 02.04.1997) offenbart das Verfahren zum Ermitteln, ob ein Funkbetriebsmittel interferiert auf Grundlage der Ermittlung, ob die Richtung der Verbindungsdatenübertragung des Funkbetriebsmittels der Richtung der Verbindungsdatenübertragung des Betriebsmittels in einer der benachbarten Basisstationen entspricht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung zu schaffen, in dem die vorstehend erläuterten Probleme beseitigt sind.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung zu schaffen, das eine effiziente Nutzung von Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmitteln einer betreffenden Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen, die mit der Basisstation verbunden sind, bereitstellt, ohne die Differenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Basisstation zu schaffen, die ein Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung nutzt unter Bereitstellung einer effizienten Nutzung von Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmitteln einer betreffenden Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen mobilen Stationen bereitzustellen, die mit der Basisstation verbunden sind, ohne die Differenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen und den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • Die vorstehend genannten Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch ein Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung in Übereinstimmung mit dem Anspruch 1 gelöst.
  • Die vorstehend genannten Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch eine Basisstation in Übereinstimmung mit dem Anspruch 9 gelöst.
  • Das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung und die Basisstation unter Verwendung dieses Verfahrens in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung sind in der Lage, das Auftreten der Interferenz von Funkbetriebsmitteln zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen zu unterbinden. Die Basisstation gemäß der vorliegenden Erfindung erlaubt eine effiziente Nutzung von Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmitteln der betreffenden Basisstationen zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen, die mit der betreffenden Basisstation verbunden sind, ohne die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen.
  • 1 zeigt ein Diagramm eines mobilen Kommunikationssystems, in dem eine erste Ausführungsform eines Verfahrens zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der Erfindung enthalten ist.
  • 2 zeigt ein Diagramm zur Erläuterung einer Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle, die durch das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten Ausführungsform verwendet wird.
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm einer Basisstation, in der das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform enthalten ist.
  • 4 zeigt ein Flussdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses zur Steuerung der Funkbetriebsmittelzuweisung, durchgeführt durch die Basisstation, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • 5 zeigt ein Diagramm eines mobilen Kommunikationssystems, in dem eine zweite bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der Erfindung enthalten ist.
  • 6 zeigt ein Blockdiagramm einer Basisstation, in der das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform enthalten ist.
  • 7 zeigt ein Flussdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses zur Steuerung der Funkbetriebsmittelzuweisung, durchgeführt durch die Basisstation, die das Verfahren zur Funkbe triebsmittelzuweisung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nunmehr werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt ein mobiles Kommunikationssystem, in dem eine erste bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der Erfindung enthalten ist.
  • Wie in 1 gezeigt, ist das mobile Kommunikationssystem 1 gemäß dieser Ausführungsform durch eine Funknetzwerksteuereinheit 10 (als RNC 10 bezeichnet) und mehrere Basisstationen 20 gebildet. In dieser Ausführungsform hält die RNC 10 sowohl die Nutzerstatusinformation eines Satzes von Funkbetriebsmitteln, die im Zellenort von jeder der Basisstationen 20 zugeordnet sind, wie die Prioritätsinformation aufrecht bzw. bei, die sich auf die mobilen Stationen bezieht, die mit jeder Basisstation 20 verbunden sind und die dort zugewiesenen Funkbetriebsmittel nutzen.
  • In dem mobilen Kommunikationssystem 1 gemäß dieser Ausführungsform weist jede der Basisstationen 20 ein neues Funkbetriebsmittel der Verbindung zwischen einer anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation 20 auf Grundlage der Nutzerzustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort von jeder betreffenden Basisstation 20 und ihren benachbarten Basisstationen 20 zu sowie die Prioritätsinformation in Bezug auf die mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel, die diesen zugewiesen sind, die beide durch die RNC 10 verwaltet werden.
  • 2 zeigt ein Beispiel einer Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle, die durch das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform genutzt wird.
  • In dieser Ausführungsform hält die RNC 10 die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle aufrecht, wie in 2 gezeigt, und verwaltet die Nutzungszustandsinformation eines Satzes von Funkbetriebsmitteln, die im Zellenort 21 von jeder der Basisstationen 20 zugewiesen sind, und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen, die mit jeder Basisstation 20 verbunden sind und unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel.
  • In der in 2 gezeigten Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle ist jede der Basisstationen 20 durch ihre Basisstationsnummer "BS Nr." identifiziert. Beispielsweise unter Bezug auf die Basisstation #1 (deren Basisstationsnummer 1 ist) zeigt die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle aktuell an, dass die mit "BETRIEBSMITTEL-1" bezeichneten Funkbetriebsmittel dem Hochlade-Vorgang zwischen einer mobilen Station und der Basisstation zugewiesen ist, und die Prioritätsinformation der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle zeigt aktuell an, dass der mobilen Station unter Verwendung des Funkbetriebsmittels hohes Prioritätsniveau zugewiesen ist, das mit "BETRIEBSMITTEL-1" bezeichnet ist.
  • Wenn in dem mobilen Kommunikationssystem 1 gemäß dieser Ausführungsform die Funkbetriebsmittel den mobilen Stationen zu gewiesen werden, ermittelt jede der Basisstationen 20 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel, die diesen zugewiesen sind, durch Zugreifen auf die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10. Gleichzeitig sendet die betreffende Basisstation 20 eine Funkbetriebsmittelzuweisungsanforderung benachbarter Basisstationen (die zu der Basisstation 20 selbst benachbart angeordnet sind) zu der RNC 10 und empfängt aus der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 von jeder der benachbarten Basisstationen 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel.
  • In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform weist die betreffende Basisstation 20 die Funkbetriebsmittel den mobilen Stationen im Zellenort 21 auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel der betreffenden Basisstation 20 und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel zu, die diesen zugewiesen sind, und auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel der benachbarten Basisstationen und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel. Deshalb kann die Basisstation in dieser Ausführungsform die Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmittel der betreffenden Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen effizient nutzen, die mit der Basisstation verbunden sind, ohne die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • 3 zeigt eine Basisstation, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • Wie in 3 gezeigt, enthält die Basisstation 20 dieser Ausführungsform allgemein einen Zirkulator 90, einen Empfangsfilter 91, eine Demodulatoreinheit 92, eine Decodereinheit 93, eine Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95, eine Auf-/Abwärtsfrequenzsteuereinheit 97, eine Mitteilungssteuereinheit 98, einen Übertragungsfilter 99, eine Modulatoreinheit 100, eine Multiplexereinheit 101 und eine Codierereinheit 102.
  • In der Basisstation 20 dieser Ausführungsform wird ein von einer mobilen Station gesendetes Signal (als Hochlade-Signal bezeichnet) im Zirkulator 90 empfangen und dem Empfangsfilter 91, der Demodulatoreinheit 92 und der Decodereinheit 93 in dieser Abfolge zugeführt, so dass die Hochlade-Daten am Ausgang der Decodereinheit 93 aus dem empfangenen Hochlade-Signal erzeugt werden.
  • Es wird angenommen, dass eine Anfrage zur Zuweisung eines neuen Funkbetriebsmittels für den Hochlade-Vorgang (oder eine Anfrage zur Zuweisung eines neuen Funkbetriebsmittels zum Herunterlade-Vorgang), gesendet durch eine anfragende mobile Station, in der Basisstation 20 empfangen wird. In diesem Fall wird die empfangene Betriebsmittelzuweisungsanfrage zu der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 überführt.
  • Wenn die Betriebsmittelzuweisungsanfrage empfangen wird, analysiert die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 den Inhalt der Anfrage und ermittelt die Identifikation der anfra genden mobilen Station und die Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der Basisstation 20, der das neue Funkbetriebsmittel zugewiesen werden soll. Die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 ermittelt die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Station unter Verwendung des Funkbetriebsmittels, das dieser zugewiesen ist, durch Zugreifen auf die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10. Gleichzeitig sendet die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 eine Anforderung der Funkbetriebsmittelzuweisung benachbarter Basisstationen 20 (die benachbart zu der betreffenden Basisstation 20 angeordnet sind) zu der RNC 10 und empfängt aus der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel, die im Zellenort 21 von jeder der benachbarten Basisstationen 20 zugewiesen sind und Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugeordneten Funkbetriebsmittel.
  • Die Identifikationen (die Basisstationsnummern) der benachbarten Basisstationen 20, die benachbart zu der betreffenden Basisstation 20 angeordnet sind, werden vorab ermittelt und in der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 zum Zeitpunkt der Installation der jeweiligen Basisstationen 20 aufgezeichnet. Die betreffende Basisstation 20 behält diese Basisstationsnummern der benachbarten Basisstationen 20 bei bzw. erhält sie aufrecht. Wie vorstehend erläutert, ermittelt die Funkbetriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 durch Senden der Funkbetriebsmittelzuweisungsanforderung benachbarter Basisstationen 20 zu der RNC 10 aus der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 von jeder der benachbarten Basisstationen 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugeordneten Funkbetriebsmittel.
  • In Bezug auf die Prioritätsinformation der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle dieser Ausführungsform wird einer mobilen Station ein hohes Prioritätsniveau zugewiesen, wenn die Echtzeitverarbeitung in Bezug auf die mobile Station, wie etwa die Sprachübertragung, benötigt wird. Wenn andererseits die Echtzeitverarbeitung in Bezug auf die mobile Basisstation nicht benötigt wird, wird ein niedriges Prioritätsniveau der mobilen Station zugewiesen. Alternativ kann die Prioritätsinformation der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle derart bereit gestellt werden, dass ein hohes Prioritätsniveau der mobilen Station zugewiesen wird, wenn eine hochqualitative Kommunikation der mobilen Station vereinbart wird und anderweitig wird der mobilen Station ein niedriges Prioritätsniveau zugewiesen.
  • Wenn die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel, die für die benachbarten Basisstationen 20 zugewiesen sind, und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen empfangen werden, ermittelt die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 das Funkbetriebsmittel, das der anfragenden mobilen Station innerhalb des Zellenorts 21 der betreffenden Basisstation 20 zugewiesen werden soll auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel für die betreffende Basisstation 20 und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel, die diesen zugewiesen sind, sowie auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel für jede benachbarte Basisstation und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugeordneten Funkbetriebsmittel. Die Steuerprozedur der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 zur Ermittlung des Funkbetriebsmittels wird nunmehr unter Bezug auf 4 erläutert.
  • Das durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 ermittelte Ergebnis der Funkbetriebsmittelzuweisung wird der Auf-/Abwärtsfrequenzsteuereinheit 97 zugeführt. Die Auf-/Abwärtsfrequenzsteuereinheit 97 erzeugt eine Auf-/Abwärtsfrequenzbandsteuerinformation auf Grundlage des Funkbetriebsmittelzuweisungsergebnisses und gibt die Auf-/Abwärtsfrequenzbandsteuerinformation sowohl an den Empfangsfilter 91 wie den Übertragungsfilter 99 aus. Die Auf-/Abwärtsfrequenzbänder für den Empfangsfilter 91 und den Übertragungsfilter 99 werden durch eine Einstellung auf Grundlage der Auf-/Abwärtsfrequenzbandsteuerinformationsausgabe durch die Auf-/Abwärtsfrequenzsteuereinheit 97 ermittelt. In der vorstehend erläuterten Weise weist die Basisstation 20 das Funkbetriebsmittel der Aufwärtsverbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation 20 in Reaktion auf die Funkbetriebsmittelzuweisungsanfrage zu.
  • In der Basisstation von 3 wird das Funkbetriebsmittelzuweisungsergebnis durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 außerdem der Multiplexereinheit 101 über die Mitteilungssteuereinheit 98 zugeführt. Die Multiplexereinheit 101 erzeugt ein gemultiplextes Signal, einschließlich dem Funkbetriebsmittelzuweisungsergebnis, das von der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 zugeführt wird, und den Herunterlade-Daten, die von der Codierereinheit 102 zugeführt werden. Das gemultiplexte Signal wird von der Multiplexereinheit 101 der Modulatoreinheit 100, dem Übertragungsfilter 99 und dem Zirkulator 90 in dieser Abfolge derart zugeführt, dass es von der betreffenden Basisstation 20 zu der anfragenden mobilen Station übertragen wird. Wenn die anfragende mobile Station das gemultiplexte Signal von der Basisstation empfängt, erkennt die anfragende mobile Station, dass das Funkbetriebsmittel der mobilen Basisstation zugewiesen ist auf Grundlage des Betriebsmittelzuweisungsergebnisses, das in dem gemultiplexten Signal enthalten ist.
  • Wenn die Funkbetriebsmittelzuweisung und die Funkbetriebsmittelfreigabe durch die Basisstation 20 durchgeführt werden, überträgt die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 eine Funkbetriebsmittelmeldung zu der RNC 10. Diese Funkbetriebsmittelmeldung enthält die aktualisierte Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel. Wenn die Funkbetriebsmittelmitteilung von der Basisstation 20 empfangen wird, modifiziert die RNC 10 die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle auf Grundlage der empfangenen Mitteilung, so dass die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle aktualisiert wird.
  • 4 zeigt einen Betriebsmittelzuweisungssteuerprozess, der durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 der Basisstation ausgeführt wird, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • Der in 4 gezeigte Steuerprozess wird durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 der Basisstation 20 in Reaktion auf eine Betriebsmittelzuweisungsanfrage gestartet, die durch eine anfragende mobile Station bei Auftreten eines Anrufs oder von Paketdaten gesendet wird. Nachfolgend wird auf die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 95 der Einfachheit halber als Steuereinheit 95 Bezug genommen.
  • Wie in 4 gezeigt, ermittelt die Steuereinheit 95 beim Start des Betriebsmittelzuweisungssteuerprozesses die Nutzungszustandsinformation von Funkbetriebsmitteln im Zellenort der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der anfragenden mobilen Station durch Zugreifen auf die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 (S1).
  • Nachdem der Schritt S1 durchgeführt ist, ermittelt die Steuereinheit 95, ob im Zellenort der betreffenden Basisstation 20 ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel vorliegt (S2). Wenn das Ergebnis im Schritt S2 negativ ist, platziert die Steuereinheit 95 die Betriebsmittelzuweisungsanfrage in eine Funkbetriebsmittelwarteschlange (S11). Nachdem eine vorbestimmte Zeitdauer oder eine willkürlich gewählte Zeitdauer abgelaufen ist, wird in diesem Fall die Steuerung der Steuereinheit 95 zum Schritt S1 überführt und die Steuereinheit 95 wiederholt die Durchführung der nachfolgenden Schritte.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S2 positiv bzw. bestätigend ist (ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel existiert), ermittelt die Steuereinheit 95 die Nutzungszustandsinformation von Funkbetriebsmitteln in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 20 und die Prioritätsinformation von mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel, die diesen zugewiesen sind, durch Senden einer Anforderung an die RNC 10 und Zugreifen auf die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 (S3).
  • Nachdem der Schritt S3 durchgeführt ist, ermittelt die Steuereinheit 95, ob das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel im Zellenort der betreffenden Basisstation 20 sich in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 20 nicht in Verwen dung befindet auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation in Bezug auf die benachbarten Basisstationen 20 (S4).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S4 bestätigend bzw. positiv ist, weist die Steuereinheit 95 das Funkbetriebsmittel der Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation 20 zu (S8). Nachdem der Schritt S8 durchgeführt ist, überträgt die Steuereinheit 95 die Funkbetriebsmittelmeldung an die RNC 10, wobei die Meldung die aktualisierte Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmitteln enthält, so dass die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 aktualisiert wird (S9).
  • Nachdem der Schritt S9 durchgeführt ist und die Funkbetriebsmittelfreigabe am Ende der Verbindungsdatenübertragung durchgeführt ist, überträgt die Steuereinheit 95 erneut die Funkbetriebsmittelbotschaft an die RNC 10, wobei die Botschaft die aktualisierte Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 21 der betreffenden Basisstation 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen enthält, unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel, so dass die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 aktualisiert wird (Schritt S10). Nachdem der Schritt S10 durchgeführt ist, endet der Betriebsmittelzuordnungssteuerprozess von 4.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S4 negativ ist (das Funkbetriebsmittel befindet sich im Einsatz), ermittelt die Steuereinheit 95, ob die Richtung der Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel im Zel lenort der betreffenden Basisstation 20 der Richtung der Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf das zugewiesene Funkbetriebsmittel in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen ist (S5).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S5 bestätigend bzw. positiv ist (die Richtung der Verbindungsdatenübertragung ist identisch), ist die Interferenz von Funkbetriebsmitteln zwischen den Basisstationen 20 oder zwischen den mobilen Stationen vernachlässigbar. In diesem Fall ermittelt die Steuereinheit 95, ob die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels im Zellenort der betreffenden Basisstation 20 zu der Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation 20 möglich ist (S7). Beispielsweise im Schritt S7 führt die Steuereinheit 95 eine Ermittlung durch, ob ein vorbestimmtes SIR (Signal/Interferenzverhältnis) durch die Funkbetriebsmittelzuweisung erfüllt ist. Wenn die vorbestimmte SIR erfüllt ist, wird festgelegt, dass die Betriebsmittelzuweisung möglich ist.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S7 bestätigend bzw. positiv ist (die Betriebsmittelzuweisung ist möglich), führt die Steuereinheit 95 die Schritte S8 bis S10 durch, die vorstehend erläutert sind. Wenn andererseits das Ergebnis im Schritt S7 negativ ist (die Betriebsmittelzuweisung ist nicht möglich), führt die Steuereinheit 95 den vorstehend erläuterten Schritt S11 durch.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S5 negativ ist (die Richtung der Verbindungsdatenübertragung verläuft entgegengesetzt), tritt die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen 20 oder zwischen den mobilen Stationen voraussichtlich auf. In diesem Fall ermittelt die Steuereinheit 95, ob das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station im Zellenort der betreffenden Basisstation höher als das Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen ist unter Verwendung des duplizierten Funkbetriebsmittels in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 20 auf Grundlage der Prioritätsinformation in Bezug auf die betreffende Basisstation und die Prioritätsinformation in Bezug auf die benachbarten Basisstationen 20 (S6).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S6 negativ ist (das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station ist nicht höher), führt die Steuereinheit 95 den vorstehend erläuterten Schritt S11 durch. Wenn das Ergebnis im Schritt S6 bestätigend bzw. positiv ist (das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station ist höher), führt die Steuereinheit 95 den vorstehend erläuterten Schritt S7 durch.
  • In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten Ausführungsform können das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung und die Basisstation, die das Verfahren nutzt, das Auftreten der Interferenz von Funkbetriebsmitteln zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der RNC 10 unterbinden. Die Basisstation gemäß der vorstehend erläuterten Ausführungsform vermag eine effiziente Nutzung der Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmittel der betreffenden Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen, die mit der betreffenden Basisstation verbunden sind, bereit zu stellen, ohne die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen bzw. zwischen den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • Als nächstes wird eine zweite bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert.
  • In der vorstehend genannten Ausführungsform behält die RNC 10 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in den Zellenorten der jeweiligen Basisstationen 20 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen, die mit diesen verbunden sind sowie unter Nutzung der zugewiesenen Funkbetriebsmittel bei. In dieser Ausführungsform behält jede der Basisstationen in dem mobilen Kommunikationssystem die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in dem Zellenort der betreffenden Basisstation und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen bei, die mit der betreffenden Basisstation verbunden sind sowie unter Verwendung der zugewiesenen Funkbetriebsmittel. Wenn ein neues Funkbetriebsmittel zugewiesen wird, ermittelt die betreffende Basisstation die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen, die mit den benachbarten Basisstationen verbunden sind unter Zugriff auf die jeweiligen benachbarten Basisstationen.
  • 5 zeigt ein mobiles Kommunikationssystem, in dem eine zweite bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der Erfindung enthalten ist.
  • Wie in 5 gezeigt, ist das mobile Kommunikationssystem 2 dieser Ausführungsform durch eine Funknetzwerksteuereinheit 30 (als RNC 30 bezeichnet) und mehrere Basisstationen 40 gebildet. Wenn in dieser Ausführungsform ein neues Funkbetriebsmittel zugewiesen wird, ermittelt die betreffende Basisstation 40 die Nutzungszustandsinformation der Funkbe triebsmittel in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 40 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen, die mit den benachbarten Basisstationen 40 verbunden sind, durch Zugriff auf die jeweiligen benachbarten Basisstationen 40. Die Funkbetriebsmittelzuweisung wird ausgeführt durch die betreffende Basisstation 40 auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Betriebsmittel in dem Zellenort 41 von sowohl der betreffenden Basisstation 40 wie den benachbarten Basisstationen 40 und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der zugewiesenen Funkbetriebsmittel.
  • 6 zeigt eine Basisstation, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • Wie in 6 gezeigt, enthält die Basisstation 40 dieser Ausführungsform allgemein einen Zirkulator 190, einen Empfangsfilter 191, eine Demodulatoreinheit 192, eine Decodereinheit 193, eine Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195, eine Auf-/Abwärtsfrequenzsteuereinheit 197, eine Mitteilungssteuereinheit 198, einen Übertragungsfilter 199, eine Modulatoreinheit 200, eine Multiplexereinheit 201 und eine Codierereinheit 202.
  • In der Basisstation 40 dieser Ausführungsform wird ein von einer mobilen Station gesendetes Signal (das Hochlade-Signal) im Zirkulator 190 empfangen und zu dem Empfangsfilter 191, der Demodulatoreinheit 192 und der Decodereinheit 193 in dieser Abfolge so übertragen, dass die Aufwärtsverbindungsdaten am Ausgang der Decodereinheit 193 aus dem empfangenen Aufwärtsverbindungssignal erzeugt werden.
  • Es wird angenommen, dass eine Anfrage zur Zuweisung eines neuen Funkbetriebsmittels zu dem Hochlade-Vorgang, gesendet durch eine anfragende mobile Station, in der Basisstation 40 empfangen wird. In diesem Fall wird die empfangene Betriebsmittelzuweisungsanfrage zu der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 übertragen.
  • Wenn die Betriebsmittelzuweisungsanfrage empfangen wird, analysiert die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 den Inhalt der Anfrage und ermittelt die Identifikation der anfragenden mobilen Station und die Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der Basisstation 40, der das neue Funkbetriebsmittel zugewiesen werden soll. Die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 ermittelt die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 41 der betreffenden Basisstation 40 und die Prioritätsinformation der mobilen Station unter Verwendung dieses zugewiesenen Funkbetriebsmittels, die durch die Basisstation 40 beibehalten werden. Gleichzeitig sendet die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 eine Funkbetriebsmittelzuweisungsanforderung an benachbarte Basisstationen 40 (die benachbart zu der betreffenden Basisstation 40 angeordnet sind) und ermittelt aus den benachbarten Basisstationen 40 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in dem Zellenort 41 von jeder der benachbarten Basisstationen 40 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugeordneten Funkbetriebsmittel.
  • Die Identifikationen (die Basisstationsnummern) der benachbarten Basisstationen 40, die benachbart zu der betreffenden Basisstation 40 angeordnet sind, werden in der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 zum Zeitpunkt der Installation der jeweiligen Basisstationen 40 vorbestimmt und aufgezeich net. Die betreffende Basisstation 40 behält diese Basisstationsnummern der benachbarten Basisstationen 40 bei. Wie vorstehend erläutert, ermittelt die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 durch Senden der Funkbetriebsmittelzuweisungsanforderung zu den benachbarten Basisstationen 40 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel im Zellenort 41 von jeder der benachbarten Basisstationen 40 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugeordneten Funkbetriebsmittel.
  • Nachdem die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel, die für die benachbarten Basisstationen 40 zugewiesen sind, und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen ermittelt sind, ermittelt die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 das neue Funkbetriebsmittel, das der anfragenden mobilen Station in dem Zellenort 41 der betreffenden Basisstation 40 zugewiesen werden soll auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel für die betreffende Basisstation 40 und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel sowie auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel für jede benachbarte Basisstation 40 und der Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel. Die Steuerprozedur der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 zur Ermittlung des neuen Funkbetriebsmittels wird nunmehr unter Bezug auf 7 erläutert.
  • Die Arbeitsweise der Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 nach der Ermittlung des neuen Funkbetriebsmittels ist im Wesentlichen identisch zu derjenigen der vorstehend erläuterten Ausführungsform gemäß 3 und ihre Erläuterung erübrigt sich deshalb.
  • Wenn in dieser Ausführungsform eine Funkbetriebsmittelzuweisungsanfrage von einer benachbarten Basisstation 40 in der betreffenden Basisstation 40 empfangen wird, überträgt die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 zu der benachbarten Basisstation 40 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in dem Zellenort 41 der betreffenden Basisstation 40 und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung des diesen zugewiesenen Funkbetriebsmittel.
  • Wenn in dieser Ausführungsform die Anfrage, die Nutzungszustandsinformation bzw. die Prioritätsinformation von der betreffenden Basisstation 40 zu der benachbarten Basisstation 40 oder umgekehrt übertragen wird, wird ein zugeordneter drahtgebundener oder drahtfreier Funkkanal als Datenübertragungspfad genutzt.
  • 7 zeigt einen Betriebsmittelzuweisungssteuerprozess, der durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 der Basisstation 40 durchgeführt wird, die das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform nutzt.
  • Der in 7 gezeigte Steuerprozess wird durch die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 der Basisstation 40 in Reaktion auf eine Betriebsmittelzuweisungsanfrage gestartet, die durch eine anfragende mobile Station bei Auftreten eines Anrufs oder von Paketdaten gesendet wird. Nachfolgend wird auf die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit 195 der Einfachheit halber als Steuereinheit 195 Bezug genommen.
  • Wie in 7 gezeigt, ermittelt beim Start des Betriebsmittelzuweisungssteuerprozesses die Steuereinheit 195 die Nut zungszustandsinformation von Funkbetriebsmitteln im Zellenort der betreffenden Basisstation 40 und die Prioritätsinformation der anfragenden mobilen Station, die beide durch die betreffende Basisstation 40 beibehalten werden (S21).
  • Nachdem der Schritt S21 durchgeführt ist, ermittelt die Steuereinheit, ob im Zellenort 41 der betreffenden Basisstation 40 ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel vorhanden ist. Wenn das Ergebnis im Schritt S22 negativ ist, platziert die Steuereinheit 195 die Betriebsmittelzuweisungsanfrage in eine Funkbetriebsmittelwarteschlange (S29). Nachdem eine vorbestimmte Zeitdauer oder eine zufällig gewählte Zeitdauer abgelaufen ist, wird in diesem Fall die Steuerung der Steuereinheit 195 zum Schritt S21 weitergeführt und die Steuereinheit 195 wiederholt die Durchführung der nachfolgenden Schritte.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S22 positiv bzw. bestätigend ist (ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel existiert), ermittelt die Steuereinheit 195 die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 40 und die Prioritätsinformation von mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittel, die diesen zugewiesen sind, durch Senden einer Anforderung an die benachbarten Basisstationen 40 und Zugreifen auf deren Funkbetriebsmittelzuweisungsinformation (S23).
  • Nachdem der Schritt S23 durchgeführt ist, ermittelt die Steuereinheit 195, ob das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel im Zellenort der betreffenden Basisstation 40 sich in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 40 nicht im Gebrauch befindet auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation in Bezug auf die benachbarten Basisstationen 40 (S24).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S24 bestätigend bzw. positiv ist, weist die Steuereinheit 195 das Funkbetriebsmittel der Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation zu (S28). Nachdem der Schritt S28 durchgeführt ist, endet der Betriebsmittelzuweisungssteuerprozess von 7.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S24 negativ ist (das Funkbetriebsmittel befindet sich im Gebrauch), ermittelt die Steuereinheit 195, ob die Richtung der Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel im Zellenort der betreffenden Basisstation 40 der Richtung der Verbindungsdatenübertragung entspricht, die in Bezug zu dem zugewiesenen Funkbetriebsmittel in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 40 steht (S25).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S25 bestätigend bzw. positiv ist (die Richtung der Verbindungsdatenübertragung ist identisch), ist die Interferenz von Funkbetriebsmitteln zwischen den Basisstationen 40 oder zwischen den mobilen Stationen vernachlässigbar. In diesem Fall ermittelt die Steuereinheit 195, ob die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels im Zellenort der betreffenden Basisstation 40 zu der Verbindung zwischen der anfragenden mobilen Station und der betreffenden Basisstation 40 möglich ist (S2). Beispielsweise im Schritt S27 führt die Steuereinheit 195 eine Ermittlung durch, ob ein vorbestimmtes SIR (Signal/Interferenzverhältnis) durch die Funkbetriebsmittelzuweisung erfüllt ist. Wenn die vorbestimmte SIR erfüllt ist, wird festgelegt, dass die Betriebsmittelzuweisung möglich ist.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S27 bestätigend bzw. positiv ist (die Betriebsmittelzuweisung ist möglich), führt die Steuer einheit 195 den vorstehend erläuterten Schritt S28 durch. Wenn andererseits das Ergebnis im Schritt S27 negativ ist (die Betriebsmittelzuweisung ist nicht möglich), führt die Steuereinheit 195 den vorstehend erläuterten Schritt S29 durch.
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S25 negativ ist (die Richtung der Verbindungsdatenübertragung verläuft entgegengesetzt), tritt die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen 40 oder zwischen den mobilen Stationen voraussichtlich auf. In diesem Fall ermittelt die Steuereinheit 195, ob das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station im Zellenort der betreffenden Basisstation 40 höher als das Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen ist unter Verwendung des duplizierten Funkbetriebsmittels in den Zellenorten der benachbarten Basisstationen 40 auf Grundlage der Prioritätsinformation in Bezug auf die betreffende Basisstation 40 und die Prioritätsinformation in Bezug auf die benachbarten Basisstationen 40 (S26).
  • Wenn das Ergebnis im Schritt S26 negativ ist (das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station ist nicht höher), führt die Steuereinheit 195 den vorstehend erläuterten Schritt S29 durch. Wenn das Ergebnis im Schritt S26 bestätigend bzw. positiv ist (das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station ist höher), führt die Steuereinheit 195 den vorstehend erläuterten Schritt S27 durch.
  • In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten Ausführungsform vermögen das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung und die Basisstation unter Verwendung dieses Verfahrens das Auftreten der Interferenz von Funkbetriebsmitteln zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen unter Verwendung der Funkbetriebsmittelzuweisungsinformation zu unterbinden, die durch die einzelnen Basisstationen 40 beibehalten wird. Die Basisstation gemäß der vorstehend erläuterten Ausführungsform vermag eine effiziente Nutzung der Hoch-/Herunterlade-Funkbetriebsmittel der betreffenden Basisstation zur Verwendung in mobilen Kommunikationen zwischen den mobilen Stationen bereit zu stellen, die mit der betreffenden Basisstation verbunden sind, ohne die Interferenz der Funkbetriebsmittel zwischen den Basisstationen oder zwischen den mobilen Stationen hervorzurufen.
  • In den vorstehend angeführten Ausführungsformen gemäß 1 und 5 ist die Zelle jeder Basisstation nicht unterteilt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt; vielmehr kann das Verfahren zur Funkbetriebsmittelzuweisung gemäß der vorliegenden Erfindung auf den Fall angewendet werden, in dem die Zelle von jeder Basisstation in mehrere Sektoren unterteilt ist. In einer derartigen alternativen Ausführungsform kann die Basisstation so konfiguriert sein, dass die Nutzungszustandsinformation der Funkbetriebsmittel in Bezug auf die jeweiligen Sektoren der betreffenden Zelle und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen unter Verwendung der zugeordneten Funkbetriebsmittel ermittelt werden.

Claims (16)

  1. Verfahren zur Betriebsmittelzuweisung für eine Basisstation (20; 40) zum Zuweisen eines neuen Funkbetriebsmittels zu einer Verbindung zwischen der Basisstation und einer anfragenden mobilen Station in einem Zellenort (21; 41) der Basisstation, aufweisend die Schritte: Veranlassen der Basisstation, Nutzungszustandsinformation von Funkbetriebsmitteln und Prioritätsinformation von mobilen Stationen unter Verwendung desselben Funkbetriebsmittels oder von sowohl der betreffenden Basisstation wie benachbarten Basisstationen zu ermitteln; Veranlassen der Basisstation, zu ermitteln, ob in dem Zellenort der betreffenden Basisstation ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel vorhanden ist; Veranlassen der Basisstation, zu ermitteln, ob das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel in den jeweiligen Zellenorten der benachbarten Basisstationen sich nicht im Gebrauch befindet; dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Schritte umfasst: Veranlassen der Basisstation, zu ermitteln, ob eine Richtung der Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel einer Richtung der Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf ein zugeordnetes Funkbetriebsmittel in einem der Zellenorte der benachbarten Basisstationen entspricht; Veranlassen der Basisstation, zu ermitteln, ob ein Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station höher als ein Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen ist unter Verwendung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels; und Veranlassen der Basisstation, zu ermitteln, ob die Zuwei sung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels im Zellenort der betreffenden Basisstation zu der Verbindung möglich ist; wobei das neue Funkbetriebsmittel der Verbindung auf Grundlage von sowohl der Nutzungszustandsinformation wie der Prioritätsinformation, ermittelt durch den Ermittlungsschritt, und einem Ergebnis der Ermittlungen zugeordnet wird, die durch die Ermittlungsschritte bereitgestellt werden, wie folgt: Wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich nicht im Gebrauch befindet, wird das Betriebsmittel zugewiesen; wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich im Gebrauch befindet, dass die Richtung der Verbindungsdatenübertragung dieselbe ist und dass die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels möglich ist, wird das Betriebsmittel zugewiesen; wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich im Gebrauch befindet, dass die Richtung der Verbindungsdatenübertragung entgegengesetzt verläuft, dass das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station höher als ein Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen unter Verwendung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels ist, und dass die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels möglich ist, wird das Betriebsmittel zugewiesen; und anderweitig wird das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel nicht zugewiesen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle beibehält und in dem Ermittlungsschritt die betreffende Basisstation die Nutzungszustandsinformation und die Priori tätsinformation aus der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der Funknetzwerksteuereinheit durch Senden einer Anforderung von der betreffenden Basisstation zu der Funknetzwerksteuereinheit ermittelt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle beibehält und dann, wenn die Funkbetriebsmittelzuweisung und die Funkmittelfreigabe durchgeführt werden, die betreffende Basisstation an die Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelmeldung derart überträgt, dass die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle aktualisiert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei sowohl die betreffende Basisstation wie die benachbarten Basisstationen die Nutzungszustandsinformation dieser Basisstation und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen in Bezug auf diese Basisstation beibehalten und in dem Ermittlungsschritt die betreffende Basisstation die Nutzungszustandsinformation und die Prioritätsinformation von den jeweiligen benachbarten Basisstationen durch Senden einer Anforderung von der betreffenden Basisstation zu jeder der jeweiligen benachbarten Basisstationen ermittelt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei dann, wenn die Anforderung, die Nutzungszustandsinformation bzw. die Prioritätsinformation zwischen der betreffenden Basisstation und jeder der benachbarten Basisstationen übertragen wird, ein zugeordneter Funkkanal als Datenübertragungspfad genutzt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei sowohl die betreffende Basisstation wie die benachbarten Basisstationen die Nut zungszustandsinformation dieser Basisstation und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen in Bezug auf diese Basisstation beibehalten, und dann, wenn eine Anforderung von einer der benachbarten Basisstationen der betreffenden Basisstation empfangen wird, die betreffende Basisstation zu der einen der benachbarten Basisstationen die Nutzungszustandsinformation und die Prioritätsinformation jeweils in Bezug auf die betreffende Basisstation überträgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei dann, wenn die Nutzungszustandsinformation bzw. die Prioritätsinformation zwischen der betreffenden Basisstation und der einen der benachbarten Basisstationen übertragen wird, ein zugeordneter Funkkanal als Datenübertragungspfad genutzt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei jeweilige Identifikationen der benachbarten Basisstationen vorermittelt und in der betreffenden Basisstation aufgezeichnet werden.
  9. Basisstation (20; 40), enthaltend eine Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit (95; 195), die ein neues Funkbetriebsmittel einer Verbindung zwischen der Basisstation und einer anfragenden mobilen Station in einem Zellenort (21; 41) der Basisstation zuweist, wobei die Betriebsmittelzuweisungssteuereinheit aufweist: Eine erste Einheit zum Ermitteln von Nutzungszustandsinformation von Funkbetriebsmitteln und Prioritätsinformation von mobilen Stationen unter Verwendung derselben Funkbetriebsmittel von sowohl der betreffenden Basisstation wie den benachbarten Basisstationen; eine zweite Einheit zum Zuweisen eines neuen Funkbetriebsmittels zu der Verbindung zwischen der betreffenden Basisstation und der anfragenden mobilen Station auf Grundlage der Nutzungszustandsinformation und der Prioritätsinformation; eine dritte Einheit zum Ermitteln, ob im Zellenort der betreffenden Basisstation ein nicht zugewiesenes Funkbetriebsmittel vorhanden ist; eine vierte Einheit zum Ermitteln, ob das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich in den jeweiligen Zellenorten der benachbarten Basisstationen im Gebrauch befindet; dadurch gekennzeichnet, dass außerdem vorgesehen sind: Eine fünfte Einheit zum Ermitteln, ob eine Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel einer Verbindungsdatenübertragung in Bezug auf ein zugeordnetes Funkbetriebsmittel in einem der Zellenorte der benachbarten Basisstationen entspricht; eine sechste Einheit zum Ermitteln, ob ein Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station höher als ein Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen unter Verwendung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels ist; und eine siebte Einheit zum Ermitteln, ob die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels im Zellenort der betreffenden Basisstation zu der Verbindung möglich ist; wobei die zweite Einheit das neue Funkbetriebsmittel der Verbindung auf Grundlage von sowohl der Nutzungszustandsinformation wie der Prioritätsinformation zuweist, ermittelt durch die erste Einheit, und eines Ergebnisses der Ermittlungen, bereitgestellt durch die dritten bis siebten Einheiten wie folgt: Wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich nicht im Gebrauch befindet, wird das Betriebsmittel zugewiesen; wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbe triebsmittel sich im Gebrauch befindet, dass die Richtung der Verbindungsdatenübertragung dieselbe ist und dass die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels möglich ist, wird das Betriebsmittel zugewiesen; wenn ermittelt wird, dass das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel sich im Gebrauch befindet, dass die Richtung der Verbindungsdatenübertragung entgegengesetzt verläuft, dass das Prioritätsniveau der anfragenden mobilen Station höher als ein Prioritätsniveau von jeder der mobilen Stationen unter Verwendung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels ist, und dass die Zuweisung des nicht zugewiesenen Funkbetriebsmittels möglich ist, wird das Betriebsmittel zugewiesen; und anderweitig wird das nicht zugewiesene Funkbetriebsmittel nicht zugewiesen.
  10. Basisstation nach Anspruch 9, wobei eine Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle beibehält und in dem Ermittlungsschritt die betreffende Basisstation die Nutzungszustandsinformation und die Prioritätsinformation aus der Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle der Funknetzwerksteuereinheit durch Senden einer Anforderung von der betreffenden Basisstation zu der Funknetzwerksteuereinheit ermittelt.
  11. Basisstation nach Anspruch 9, wobei eine Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle beibehält und dann, wenn die Funkbetriebsmittelzuweisung und die Funkmittelfreigabe durchgeführt werden, die betreffende Basisstation an die Funknetzwerksteuereinheit eine Funkbetriebsmittelmeldung derart überträgt, dass die Funkbetriebsmittelverwaltungstabelle aktualisiert wird.
  12. Basisstation nach Anspruch 9, wobei sowohl die betreffende Basisstation wie die benachbarten Basisstationen die Nutzungszustandsinformation dieser Basisstation und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen in Bezug auf diese Basisstation beibehalten und in dem Ermittlungsschritt die betreffende Basisstation die Nutzungszustandsinformation und die Prioritätsinformation von den jeweiligen benachbarten Basisstationen durch Senden einer Anforderung von der betreffenden Basisstation zu jeder der jeweiligen benachbarten Basisstationen ermittelt.
  13. Basisstation nach Anspruch 12, wobei dann, wenn die Anforderung, die Nutzungszustandsinformation bzw. die Prioritätsinformation zwischen der betreffenden Basisstation und jeder der benachbarten Basisstationen übertragen wird, ein zugeordneter Funkkanal als Datenübertragungspfad genutzt wird.
  14. Basisstation nach Anspruch 9, wobei sowohl die betreffende Basisstation wie die benachbarten Basisstationen die Nutzungszustandsinformation dieser Basisstation und die Prioritätsinformation der mobilen Stationen in Bezug auf diese Basisstation beibehalten, und dann, wenn eine Anforderung von einer der benachbarten Basisstationen der betreffenden Basisstation empfangen wird, die betreffende Basisstation zu der einen der benachbarten Basisstationen die Nutzungszustandsinformation und die Prioritätsinformation jeweils in Bezug auf die betreffende Basisstation überträgt.
  15. Basisstation nach Anspruch 14, wobei dann, wenn die Nutzungszustandsinformation bzw. die Prioritätsinformation zwischen der betreffenden Basisstation und der einen der benachbarten Basisstationen übertragen wird, ein zugeordneter Funkkanal als Datenübertragungspfad genutzt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 9, wobei jeweilige Identifikationen der benachbarten Basisstationen vorermittelt und in der betreffenden Basisstation aufgezeichnet werden.
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