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Die
Erfindung betrifft das Gebiet der Analyse von in flüssigen Medien
vorhandenen Kontaminanten, die die Behandlung von Proben mit erheblichem
Volumen erfordert, welche in verdünntem Zustand eine Vielzahl
von Mikroorganismen verschiedener Größen (Viren, Bakterien, Parasiten),
sowie verschiedene organische oder anorganische Makromoleküle aufweisen,
um eine flüssige
Endprobe mit kleinem Volumen zu erhalten, die in konzentriertem
Zustand die gleiche relative Zusammensetzung an Kontaminanten aufweist.
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Diese
Anreicherung von Kontaminanten, insbesondere von Mikroorganismen,
und das Erfordernis von kleinen zu analysierenden Volumina, sind
wegen der Verwendung von biochemischen oder biologischen Analysetechniken
notwendig, insbesondere Immunassays und Techniken der Molekularbiologie,
beispielsweise über
Multidetektion.
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Es
sind Mittel zur Abtrennung und Konzentrierung von Mikroorganismen,
insbesondere von Viren, bekannt, beispielsweise durch Absorption.
Neben der Tatsache, dass diese Mittel die Lebensfähigkeit
der Mikroorganismen nicht gewährleisten,
ermöglichen
sie es nicht Proben mit einem Volumen zu erhalten, das mit den vorstehend
erwähnten
Analysetechniken kompatibel ist.
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Andere
zur Rückgewinnung
von Mikroorganismen in flüssigen
Medien eingesetzte Mittel verwenden Filtrationsverfahren und analysieren
nur einen Typ von Mikroorganismus, ermöglichen es jedoch nicht immer, quantitative
Ergebnisse zu erzielen.
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Für Bakterien
und Parasiten wird man beispielsweise feststellen, dass gemäß der Empfehlungen
normierter Verfahren ebene Membranen mit Poren von einer Größe, die
in Abhängigkeit
der Spezies bei 0,2 bis 1 μm
liegen, verwendet werden.
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Insbesondere
ist die FR-B-2693474 bekannt, eine auf tangentialer Ultrafiltration
basierende Technik, die auf klassische Art und Weise eine oder mehrere
Membranen einsetzt und die Trennung von Mikroorganismen von verschiedenen
Größen ermöglicht und
die Lebensfähigkeit
dieser Mikroorganismen gewährleistet.
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Das
Erfordernis hinsichtlich des Volumens der flüssigen Endprobe ermöglicht jedoch
nicht deren Verwendung, um Proben zur Analyse mittels biochemischer
oder biologischer Analysetechniken herzustellen.
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Aus
der GB 2339155 ist die Verwendung eines Filtrationsmittels bekannt,
in dem parallel zueinander eine Mehrzahl von Fasern angeordnet sind,
wobei dieses Mittel im internen Weg ohne einen zusätzlichen Rückspülschritt
verwendet wird und lediglich eine sehr niedrige Ausbeute in der
Größenordnung
von 28 % im Vergleich zur Verwendung eines Mittels ermöglicht,
in dem die Fasern U-förmig
angeordnet sind, wobei dieses Mittel in seinem externen Weg verwendet
wird, diese Verwendung es jedoch nicht ermöglicht, die erwarteten Ergebnisse
zu erzielen.
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Von
Otaki et col. (Wat. Sci. Tech. 37, 10, 107–116, 1998) ist ferner die
kontinuierliche Verwendung einer Ultrafiltrationsvorrichtung auf
Hohlfasern mit der Analyse von Proben, die regelmäßig über Probennahmen aus
der Einspeisung, dem Filtrat bzw. dem Konzentrat erfolgen, bekannt,
um die Leistungen von Mikrofiltratinosmembranen zu validieren.
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Die
Verwendung von Filtrations- und Ultrafiltrationsmitteln im Tangentialmodus
impliziert das Vorhandensein eines Kreislaufes, der die Rezirkulation
des gesamten oder Teilen des Konzentrates ermöglicht, um eine Tangentialgeschwindigkeit
an der Membran aufrecht zu erhalten, die die Filtration der in Suspension
befindlichen Partikeln ermöglicht
und das rasche Verschließen
der verwendeten Membranen vermeidet ("Microfiltration and Ultrafiltration – Principles
and Applications",
Leos J. Zeman, Andrew L. Zydney, Marcel Dekker, Inc. New York – Basel – Hongkong
1996).
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Die
Rezirkulation der Flüssigkeiten,
die filtriert werden, erfordert verlängerte Filtrationszeiten und
vor allem zusätzliche
Volumina, in denen ein Teil des Konzentrates oder der Mikroorganismen
nicht ohne Auswirkung auf die Endvolumina rückgewonnen werden kann.
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Die
erheblichen Volumina des Konzentrates, die auf das Volumina der
Rohrleitungen und gleichermaßen
auf das Elutionsvolumen zurück
zu führen
sind, das notwendig ist, um die Mikroorganismen zu extrahieren,
die auf den Wänden
verblieben sein können,
sowie die Verlängerung
der Filtrationszeiten, machen diese Techniken mit den Analysemitteln
inkompatibel, die kleine zu analysierende Volumina erfordern, und
die es ermöglichen, rasch
Ergebnisse zu liefern, beispielsweise um Fragen der Kontaminationen
von Trinkwasser oder anderer Flüssigkeiten
zu beantworten, die für
den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
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Gegenstand
der Erfindung ist die Verwendung eines Filtrationsmittels, das es
innerhalb einer begrenzten Zeit ausgehend von einer flüssigen Probe
mit erheblichem und bestimmtem Volumen ermöglicht, eine zu analysierende
Probe von ausreichend kleinem Volumen für biochemische oder biologische
Analysetechniken zu erhalten, insbesondere Immunassays und Techniken
der Molekularbiologie, beispielsweise über Multidetektion, die anschließend durchgeführt werden
können,
wobei die Lebensfähigkeit
der Mikroorganismen gewährleistet
wird.
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Das
gemäß der Erfindung
verwendete Filtrationsmittel basiert auf der Ultrafiltrationstechnik
auf Hohlfasern in frontalem Modus.
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Unter
frontalem Modus wird im Gegensatz zu tangentialem Modus ein jegliches
Hindurchtreten der flüssigen
Ausgangsprobe innerhalb des Filtrationsmittels in einem Arbeitsgang
verstanden, ohne eine Rückführung von
wenigstens einem Teil derselben Probe zum Einlass des Filtrationsmittels.
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Die
Verwendung dieses Ultrafiltrationsmittels im frontalen Modus ermöglicht es,
Konzentrate von kleinem Volumen zu erhalten, eine Probe im Zeitmaßstab in
der Größenordnung
von einer Stunde und höchstens einem
einzigen Durchlauf zu konzentrieren, wobei die Lebensfähigkeit
der Mikroorganismen vollständig
gewährleistet
wird, die Multirückgewinnung
und die Ausbeuten in der Größenordnung
von 100 % liegen.
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Unter
Multirückgewinnung
wird die Möglichkeit
verstanden, in der Endprobe praktisch sämtliche verschiedene Gattungen
oder Spezies von Mikroorganismen zurück zu gewinnen, die in der
Ausgangsprobe vorhanden sind.
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Diese
hohen Wirkungsgrade werden aufgrund des Fehlens von Volumina, sogenannten
Todvolumina, die in anderen Vorrichtungen beispielsweise auf Grund
des Vorhandenseins von anhängenden
Rohrleitungen, beispielsweise zum Rückführen, existieren, und durch
die Zuverlässigkeit
der Porosität über die
gesamte Länge
der Hohlfaser, erreicht.
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Die
Eigenschaften des verwendeten Filtrationsmittels ergeben sich aus
der Beschreibung, in der auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen
wird, in der die 1 auf schematische Art und Weise
und im Längsschnitt
ein erfindungsgemäßes Filtrationsmittel,
und die 2 eine Querschnittsansicht des
gleichen Filtrationsmittels in vergrößertem Maßstab darstellt. Die Größe der Fasern
ist zum Verständnis
der Erfindung bewusst vergrößert worden.
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Das
Filtriermittel weist ein Gehäuse
(2) auf, in dem parallel zueinander eine Mehrzahl von Hohlfasern (3)
angeordnet ist, deren jeweilige poröse Wand (3a) ein Lumen
(4) derart festlegt, dass das Mittel einen internen Weg
(A), der aus der Mehrzahl von Lumina (4) parallel zu den
jeweiligen Hohlfasern besteht, und einen externen Weg (B) aufweist,
der dem zwischen den Fasern und dem Gehäuse verfügbaren Volumen entspricht.
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Gemäß der Erfindung
wird dieses Mittel zur Behandlung einer flüssigen Ausgangsprobe von erheblichem
Volumen verwendet, die in verdünntem
Zustand eine Mehrzahl von Mikroorganismen unterschiedlicher Größen aufweist,
um eine flüssige
Endprobe von kleinem Volumen zu erhalten, die in konzentriertem
Zustand die gleiche Zusammensetzung an Mikroorganismen aufweist.
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Bei
der Verwendung dieses Mittels wird zumindest ein Konzentrierungsschritt
durchgeführt,
während dem:
- a) ein einziges Filtrationsmittel bereitgestellt
wird,
- b) dieses Filtrationsmittel im frontalen Modus verwendet wird,
- c) die Ausschlussgrenze der porösen Wand (3a) der
Fasern derart festgelegt ist, dass der kleinste Mikroorganismus
der Ausgangsprobe zurückgehalten
wird, und auf diskontinuierliche Weise:
- d) während
einer Filtrationsphase, die Gesamtheit der flüssigen Ausgangsprobe durch
einen der Wege (A, B) des Filtrationsmittels eingebracht wird, ein
Filtrat über
den anderen (B, A) der Wege des Filtrationsmittels entnommen wird,
und ein Konzentrat in dem Weg, durch den die flüssige Probe eingebracht wird,
akkumuliert wird, und
- e) während
einer Rückgewinnungsphase,
nachdem die gesamte Probe zirkuliert ist, die Zirkulation der flüssigen Ausgangsprobe
von dem einen Weg zu dem anderen Weg in dem Filtrationsmittel (1)
gestoppt wird und eine flüssige
Endprobe ausgehend von dem Konzentrat erhalten wird.
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Die
flüssige
Endprobe, die durch das Konzentrat gebildet wird, kann entweder
mittels einfacher Schwerkraft rückgewonnen
werden, oder durch Verwendung eines verdichteten Gases, oder durch
physikalisches Schütteln
des Filtrationsmittels, aber auch durch Elution mit jeder geeigneten
Substanz, bei Mikroorganismen beispielsweise mit einer Salinelösung vom
Typ PBS (Bsp.: 120 mmol NaCl, 2,7 mmol KCl, 10 mmol NaH2PO4), die gegebenenfalls ein Detergenz vom
Typ TWEEN 20 und/oder eine oberflächenaktive Substanz vom Typ
BSA ("bovines Serumalbumin") enthält.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
wird die flüssige
Endprobe, die durch das Konzentrat gebildet wird, einem zweiten
Konzentrierungsschritt unterzogen und bildet dann in dieser zweiten
Konzentrierungsphase die flüssige
Ausgangsprobe.
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Die
Wände der
Hohlfasern (3a) können
aus jeglichem Material gebildet sein, das die Herstellung von Hohlfasern
mit definierter Porosität
ermöglicht,
wie organischen Membranen, beispielsweise aus Celluloseacetat, Ethylcellulose,
Polyethersulfon, oder Polyacrylonitril, oder anorganischen Membranen,
beispielsweise Keramik.
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Die
Ausschlussgrenze der porösen
Wand (3a) der Fasern wird derart festgelegt, dass der kleinste
Mikroorganismus der Ausgangsprobe zurückgehalten wird. Für den Bereich
der Ultrafiltration werden also Fasern verwendet, die eine Porosität von 10
bis 100 nm haben, damit das Konzentrat sämtliche Mikroorganismen enthält, die
eine Größe haben,
die größer ist
als jene von Viren, die aber mit erfasst werden, wenn es die Größe der gesuchten
Partikel erfordert, insbesondere für Partikel unter 10 10 nm können für den Bereich
der Nanofiltration Fasern mit einer Porosität von 1 bis 10 nm verwendet
werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Weg zum Einbringen der Ausgangsprobe der interne Weg (A) und
der Weg zur Extraktion der Endprobe ist der externe Weg (B), so
dass sich die Mikroorganismen im Innern der Fasern akkumulieren,
um das Konzentrat auszubilden, während
das Filtrat außerhalb
der Fasern in das zwischen den Fasern und dem Gehäuse (B)
verfügbare
Volumen übertritt.
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Die
zu behandelnde Probe bestehend aus einer Wasserprobe mit einem Volumen,
das beispielsweise bei 10 bis 100 Litern liegt, wird über ein
Ventil (C) in das Innere der Hohlfasern des Moduls eingebracht,
was beispielsweise durch Aspiration mittels einer peristaltischen
Pumpe oder jedes anderen Mittels bewirkt wird, wie einem Unterdruck,
der auf der Seite des Filtrates durch das Ventil (E) errichtet wird,
wobei die Ventile (D) und (F) geschlossen bleiben.
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Wenn
das gesamte zu behandelnde Volumen durch das Modul hindurch getreten
ist, wird die Pumpe angehalten, das Ventil (C) geschlossen und von
der Probenquelle getrennt.
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Anschließend wird
das Gehäuse
geleert, um das Filtrat beispielsweise durch das Ventil (F) abzuziehen,
indem das Modul atmosphärischem
Druck ausgesetzt wird, beispielsweise indem das Ventil (E) geöffnet wird,
anschließend
indem dieses unter Druck gesetzt wird, beispielsweise unter 0,5
bar Druckluft, wobei das Ventil (E) dann wieder geschlossen wird.
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Das
Konzentrat wird anschließend über das
Ventil (D) gesammelt, indem das Ventil (C) geöffnet wird, zunächst durch
Schwerkraft und anschließend
durch Schließen
des Ventils (C) und der Injektion von Druckluft in das Innere der
Fasern.
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Gemäß einer
weiteren Verwendungsform ist der Weg zum Einbringen der Ausgangsprobe
der externe Weg (B) und der Weg zur Extraktion der Endprobe ist
der interne Weg (A), so dass sich die Mikroorganismen außerhalb
der Fasern in dem Volumen akkumulieren, das zwischen den Fasern
und dem Gehäuse
verfügbar ist,
um das Konzentrat auszubilden und das Filtrat im Inneren der Fasern
hindurchtritt, so dass dieses abgezogen werden kann.
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Die
zu behandelnde Probe bestehend aus einer Wasserprobe mit einem Volumen,
das bei beispielsweise 10 bis 100 Litern liegt, wird über das
Ventil (E) in das Innere des Gehäuses
eingebracht, was beispielsweise durch Unterdruck bewirkt wird, welcher
durch Aspiration beispielsweise mittels einer peristaltischen Pumpe
oder jedes anderen Mittels errichtet werden kann, wobei der Unterdruck,
der auf der Seite des Filtrates im Inneren der Hohlfasern beispielsweise über das
Ventil (D) erzeugt wird und das Ventil (C) geschlossen bleibt.
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Wenn
das gesamte zu behandelnde Volumen durch das Modul hindurchgetreten
ist, bleibt die Pumpe in Funktion, das Ventil (E) wird von der Probenquelle
getrennt, um das Volumen des Konzentrates zu reduzieren, das in
dem Gehäuse
des Moduls enthalten ist; diese Reduzierung kann vollständig oder
partiell sein.
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Wenn
das Konzentrierungsniveau des gewünschten Konzentrates erreicht
ist, wird die Pumpe angehalten und das Ventil (D) sowie sämtliche
anderen Ventile werden geschlossen.
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Gegebenenfalls
wird eine Elutionslösung
in das Gehäuse
eingebracht, danach wird das Modul geschüttelt und das Konzentrat oder
das Eluat wird über
das Ventil (F) gesammelt, was gegebenenfalls durch die Injektion
von Druckluft über
das Ventil (E) zum Abschluß gebracht
wird.
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Um
Absorptionsphänomene
zu begrenzen, können
die Fasern zuvor beispielsweise mit einem Detergenz vom Typ TWEEN
und/oder einem oberflächenaktiven
Mittel vom Typ BSA ("bovines
Serumalbumin") behandelt
werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
erfolgt die Filtrationsphase (C) ohne eine Vorfiltration der flüssigen Ausgangsprobe,
wenn dies der Gehalt an in Suspension befindlichem Material der
zu analysierenden Flüssigkeiten
erlaubt.
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Für den Modus,
bei dem das Einbringen über
den internen Weg (A) erfolgt, steht das Volumen des erhaltenen Konzentrates
in direktem Zusammenhang mit den Abmessungen des Filtrationsmittels;
für den
Modus, bei dem das Einbringen über
den externen Weg (B) erfolgt, hängt
das Volumen des Konzentrates nicht von den Abmessungen des Filtrationsmittels
ab, wohl aber von dem Volumen, das in dem Gehäuse belassen wurde, und/oder
von dem Volumen des Elutionsmittels, das in dieses Gehäuse eingebracht
wird.
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Das
Filtrationsmittel wird so dimensioniert, dass das Verhältnis zwischen
dem Volumen der Ausgangsprobe und dem Volumen des erhaltenen Konzentrates
bei Filtrationszeiten, die bei 20 Minuten bis einer Stunde liegen,
zumindest 50 beträgt
und vorzugsweise bei 150 bis 500 liegt.
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Wenn
die Anwendung dies erlaubt, kann das Modul wiederverwendet werden,
nachdem es einer Rückspülung unterzogen
wurde oder einer Behandlung mit einem Dekontaminationsmittel, beispielsweise
mit einer 50 ppm Chlorlösung,
gegebenenfalls verbunden mit einer enzymatischen Behandlung.
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Es
können
zwei Rückwaschungsmodi
verwendet werden, je nachdem, ob der Weg zum Einbringen der Probe
der interne Weg (A) oder der externe Weg (B) ist, wobei das Spülwasser
in Gegenrichtung zu der Richtung eingebracht wird, in der die zu
analysierenden Probe eingebracht wird.
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Wenn
der Weg zum Einbringen der Probe der interne Weg (A) über das
Ventil (C) ist, erfolgt das Rückspülen durch
das Einbringen von Wasser aus dem Netz über das Ventil (F) durch ein
Fördermittel,
wie eine peristaltische Pumpe, die zwischen der Wasserquelle und
dem Ventil angeordnet ist, wobei das Ventil (D) geschlossen bleibt
und das Ventil (E) in diesem Moment geöffnet ist.
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Wenn
das Gehäuse
gefüllt
wird, wird das Ventil (E) geschlossen und das Wasser ist gezwungen,
durch das Innere der Fasern hindurchzutreten, um durch das Ventil
(C) oder (D) auszutreten.
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Wenn
der Weg zum Einbringen der Probe der externe Weg (B) ist, erfolgt
das Rückwaschen
durch das Einbringen von Wasser aus dem Netz über das Ventil (D), wobei dann
die Ventile (E) und (F) geschlossen sind.
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Wenn
die Fasern mit Wasser gefüllt
werden, d.h. wenn am Auslass über
das Ventil (C) kein Vorhandensein von Luftblasen mehr zu beobachten
ist, wird dieses geschlossen und das Wasser ist gezwungen, durch
das Innere der Fasern in dem Gehäuse
hindurchzutreten, um über
das Ventil (E) oder das Ventil (F) auszutreten.
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Es
kann gegebenenfalls die einmalige Verwendung des Moduls, sowie die
Anfangssterilität
des Moduls durch Sterilisation über
die Behandlung mit beispielsweise Gammastrahlen vorgesehen werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird ein dichtungsloses Modul verwendet, so dass jedes Risiko von externer
Kontamination (Flüssigkeit
außerhalb
des Moduls, sowie Umgebungsluft) vermieden wird; dies vermeidet
außerdem
das Hindurchtreten von Kontaminanten des Konzentrates durch die
Dichtungen in Richtung des Filtrates. Die Dichtigkeit wird geschaffen,
indem die zwei jeweiligen Enden der Hohlfasern in ein Harz getränkt werden,
wie in 1 dargestellt, so dass jegliche Leckage von Kontaminanten
vermieden wird, was bei Systemen, die Dichtungen aufweisen, nicht
der Fall ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
wird, um ein Konzentratvolumen zu erhalten, das mit den angewandten
Analyseverfahren kompatibel ist, das erhaltene Konzentrat einem
zweiten Konzentrierungsschritt unterzogen.
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In
diesem zweiten Konzentrierungsschritt kann das verwendeten Filtrationsmittel
die gleiche Ausgestaltung haben wie jenes, das in dem ersten Schritt
verwendet wurde, das jedoch von kleinerem Volumen ist, das in Abhängigkeit
des Verhältnisses
zwischen dem Ausgangsvolumen und dem Volumen des gewünschten Konzentrates
berechnet wird.
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Die
behandelten Volumina haben die Größenordnung von 100 ml, wobei
bekannte Mittel, wie Filtrationsvorrichtungen, benutzt werden können, die
Trenntechniken durch Zentrifugation verwenden, wie die Vorrichtungen,
die von der Firma Millipore vertrieben werden, wobei hier Centricon-Plus
80 erwähnt
sei.
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Diese
Filtrationsmittel werden dimensioniert und es werden die Behandlungen
für eine
bestimmte Zeit durchgeführt,
was derart erfolgt, dass das Verhältnis zwischen dem Volumen
der Ausgangsprobe und dem Volumen der Endprobe zumindest 5000 beträgt und vorzugsweise
bei 15000 bis 10000 liegt.
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Die
Verwendung des Filtrationsmittels weist gemäß der vorliegenden Erfindung
demnach Vorteile auf, welche in der Multirückgewinnung von Mikroorganismen
liegen, die in einem großen
Volumen der zu analysierenden Flüssigkeit
vorhanden sind, und dies mit einer Ausbeute von nahezu 100 % erfolgt,
wobei die Gewährleistung
der Lebensfähigkeit
der so rückgewonnenen
Mikroorganismen gegeben ist, ferner die Durchführung dieser Multirückgewinnung
in Zeiten der Größenordnung
von höchstens
einer Stunde erfolgt, was mit den Erfordernissen, beispielsweise einer
kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung
kompatibel ist, und wobei Volumina des zu analysierenden Konzentrates
erhalten werden, die die Anwendung von biochemischen oder biologischen
Analysetechniken erlauben, insbesondere Immunassays und Techniken
der Molekularbiologie.
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Mit
den nachfolgenden Beispielen wird die erfindungsgemäße Verwendung
eines Filtrationsmittels illustriert, ohne dass diese einschränkend wären.
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BEISPIEL 1:
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Material und Methode:
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Verwendung
eines Filtrationsmittels, das 1 m2 Filtrationsoberfläche aus
Hohlfasern aus Celluloseacetat aufweist.
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Die
aus 50 Litern Wasser aus dem Netz bestehende Probe, die mit dem
Bakteriophagen MS2 angeimpft wurde, wird über den internen Weg eingebracht.
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Die
Rückgewinnung
des Konzentrates erfolgt mittels Schwerkraft und unter Druck.
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Die
Analyse des Konzentrates erfolgt über die Technik der Lyseplaques,
bei der sowohl die Lebensfähigkeit
und Infektiösität des Bakteriophagen
entweder quantitativ (nach Verdünnungen
der Probe von 10 in 10) oder qualitativ (nach biologischer Amplifizierung
durch Infektion einer für
MS2 empfindlichen Bakterienkultur) gemessen wird.
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Protokoll:
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Vor
der Animpfung und der Entnahme des Leitungswassers erfolgt eine
Sonifizierung der Inokula in dem Behälter, um die Viruspartikel
aufzuschließen.
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Nach
Zugabe von 20 mg/l Natriumthiosulfat (NTS (Merck 106516)), d.h.
von 1 g in 50 1, wird die Probe mit MS2 angeimpft.
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Es
erfolgt ein Filtrationszyklus, dann wird das Gehäuse geleert, geschlossen und
unter Luftdruck gesetzt (0,5 b). Anschließend wird das Konzentrat durch
Schwerkraft rückgewonnen.
Anschließend
wird ebenfalls Druckluft (0,5b) in die Fasern injiziert, um die
letzten in den Fasern zurückgebliebenen
Milliliter an Konzentrat rückzugewinnen.
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Anschließend erfolgt
die Zählung
mittels der Technik der Lyseplaques mit dem sensitiven Escherichia coli
(E.coli)-Stamm Hfr, wobei die Konzentrate zuvor sonifiziert werden. Herstellung
der Inokula:
PWS = Pepton in wässriger Saline; PFU = Plaque
Forming Unit (infektiöse
Viruseinheit); I10
x = Inokulum enthaltend
10
x PFU pro ml.
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Filtration:
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50
Liter Leitungswasser, das NTS neutralisiert wurde, werden filtriert
und, nachdem das Gehäuse
entleert wurde, wird ein Konzentrat rückgewonnen, das eine Referenz
bildet = Referenz 1 (B1).
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Nach
dem Rückspülen zum
Reinigen der Membran, werden 50 Liter Leitungswasser, das NTS neutralisiert
wurde, filtriert, und nach Entleerung des Gehäuses wird ein Konzentrat rückgewonnen,
das eine Referenz bildet = Referenz 2 (B2).
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Nach
dem Rückspülen zum
Reinigen der Membran, werden 50 Liter Leitungswasser mit NTS neutralisiert.
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Nach
15-minütiger
Wartezeit wird 1 Liter entnommen, um das für den Behälter vorgesehene Inokulum zu
verdünnen.
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Das
Animpfen erfolgt mit 1 ml von I10 (10 PFU), verdünnt in 1 Liter.
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Nach
einem Filtrationszyklus wird das Konzentrat wiedergewonnen (C10).
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Es
wird rückgespült.
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In
diesem Beispiel erfolgen die Rückspülungen mit
zumindest 20 Litern Wasser.
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Dann
wird das gleiche Verfahren wiederholt, indem mit 1 ml I104 (104 PFU) angeimpft
wird. Eine Entnahme des Filtrates während der Filtration bildet
die Probe (F). Am Ende der Filtration wird das Konzentrat rückgewonnen
(C104).
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Das
Animpfen einer Fraktion von 100 ml von B1 mit 1 ml von I104 (104 PFU) ergibt
die angeimpfte Kontrollreferenzprobe (IB104).
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Analyse:
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- – Quantitative
Filtration von I100, I10, I1, C104, IB104.
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Die
Aliquote jeder unverdünnten
Probe sowie der Inokula werden in Assayröhrchen gegeben und sonifiziert,
bevor die Verdünnungen
durchgeführt
werden.
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Die
infektiösen
Partikel werden über
die Technik der Lyseplaques gemäß des nachfolgenden
Protokolls gezählt:
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2
ml eines unterkühlten
(44°C),
weichen Topagars (0,9%) werden mit 1 ml Virussuspension und 0,3
ml E.coli-Kultur Hfv in exponentieller Wachstumsphase vermischt.
Der gesamte Ansatz wird rasch und vorsichtig gemischt und anschließend auf
die gesamte Oberfläche
eines festen Nähragars
in einer Petrischale gegossen. Nach Inkubation bei 37°C werden
am nächsten
Tag die Lyseplaques ausgelesen. Erhaltene
Ergebnisse:
C10
4 10
–1,
beispielsweise, bezeichnet die Verdünnung 1/10 des Konzentrates,
das ausgehend von der Probe erhalten wurde, die mit 10
4 PFU
angeimpft wurde.
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Qualitativer Test:
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Detektion
des Vorhandenseins oder der Abwesenheit von Phagen auf I107 (Positivkontrolle = T+), F (1 Entnahme
von 50 ml), B2 (6 × 50
ml + Rest zum Bedecken der gesamten Probe), C10 (6 × 50 ml
+ Rest zum Bedecken der gesamten Probe).
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Ein
Volumen der Probe wird mit einem Volumen doppelt konzentrierter
Nährlösung vermischt.
Nach 30-minütiger
Inkubation bei 37°C
wird mit einer E.coli Hfr-Kultur in exponentieller Phase angeimpft.
Nach Inkubation über
Nacht bei 37°C
(Virusvermehrungsphase), wird eine exponentielle Kultur von E.coli
Hfr auf einem Nähragar
in einer Petrischale verteilt und trocknen gelassen. Die Tropfen
der Virusamplifizierungslösung werden
darüber
gegeben und es erfolgt eine Inkubation bei 37°C für mindestens sechs Stunden.
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Das
Vorhandensein von infektiösen
Partikeln wird durch das Vorhandensein von mehr oder weniger konfluenten
Lyseplaques an der Stelle des Aufbringens des Tropfens angezeigt.
N: negativ;
P positiv, na: non applicable
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Auswertung der Ergebnisse:
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Die
Referenz (B2) enthält
keine infektiösen
Bakteriophagen: Das Modul wird folglich nicht zuerst durch MS2 kontaminiert
und die Konzentration von 10 PFU, die anschließend erfolgt wird bestätigt;
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Die
Entnahme des Filtrates (50 ml), die bei der Konzentration von 104 PFU durchgeführt wird, enthält keinen
detektierbaren MS2: Die Membran hält demnach wirksam den Virus
mit einem Durchmesser von 25 nm zurück.
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In
C10 wurden vier infektiöse
Einheiten detektiert, die Detektionsschwelle ist demnach kleiner
als 10 PFU.
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Die
tatsächliche
Ausbeute (d.h. jene, die sich auf den gemessenen Titer des Inokulums
bezieht: C/I) beträgt
60 % für
eine Impfung von 104 PFU, und dies mangels
eines besonderen Rückgewinnungsverfahrens (weder
Schütteln
noch Eluieren) und in Anbetracht der Lebensfähigkeit, denn die Messung richtet
sich auf die Infektiösität des Bakteriophagen.
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Das
Verhältnis
C/IB ist sehr nahe an der tatsächlichen
Ausbeute, wodurch gezeigt wird, dass es keine Interferenz gibt,
die auf das Konzentrat zurück
zu führen
ist.
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BEISPIEL 2:
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Material und Methode:
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Verwendung
eines Filtrationsmittels, das 0,6 m2 Filtrationsoberfläche aus
Hohlfasern aus Celluloseacetat aufweist.
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Die
Probe besteht aus 50 Litern Wasser aus dem Netz, angeimpft mit Oozysten
des Parasiten Cryptosporidium parvum. Diese wird über den
externen Weg eingebracht.
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Die
Rückgewinnung
des Konzentrates erfolgt durch Schütteln und das Sammeln durch
Schwerkraft und unter Druck.
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Die
Analyse erfolgt durch die IMS-IFA-Technik: Immuno Magnetic Separation – Immuno
Fluorescence Assay (siehe normierte Methode 1622, EPA-EPA-821-R-99-001
der Agentur für
Umweltschutz der USA) mit dem Dynabeads-Kit Anti-Cryptosporidium
von Dynal, Ref. 730.01 (Erhalt der Integrität der Oozysten).
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Protokoll:
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Nach
der Abgabe des Leitungswassers in den Behälter werden 20 mg/l Natriumthiosulfat
(NTS (Merck 106551)), d.h. 1 g in 50 1, hinzugegeben.
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Die
Probe wird mit Oozysten von C.parvum angeimpft.
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Die
Filtration erfolgt nach dem Modus des externen Weges.
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Nach
teilweiser Entleerung des Gehäuses
und Schütteln
des Moduls, um sämtliche
Oozysten, die sich wegen der im Gehäuse gelassenen Flüssigkeit,
an der externen Oberfläche
der Fasern befinden, rückzugewinnen,
wird das Konzentrat durch Schwerkraft und anschließend, indem
Druckluft (0,5b) in das Gehäuse
injiziert wird, rückgewonnen.
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Die
Auszählung
der Oozystenstammlösung
und des Konzentrates erfolgt durch IMS-IFA.
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Filtration:
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Ablauf:
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50
Liter Leitungswasser, das NTS neutralisiert wurde, werden filtriert,
und nach der Entleerung wird ein Konzentrat rückgewonnen, das eine Referenz
bildet (B); dieser Filtration folgt ein Rückspülen, um die Membran zu reinigen.
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Anschließend werden
50 Liter Leitungswasser mit NTS neutralisiert, danach mit einer
Verdünnung
I10 der Oozystenstammlösung
angeimpft (das bedeutet ungefähr
10 Oozysten).
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Nach
der Filtration wird entleert und ein Konzentrat rückgewonnen
(C10).
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Dieser
Filtration folgt ein Rückspülen mit
zumindest 10 Litern Wasser.
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Dann
wird das gleiche Verfahren wiederholt, indem I100 (ungefähr 100 Oozysten)
geimpft werden, wobei das Konzentrat C100 erhalten wird, anschließend wird
I1000 (ungefähr
1000 Oozysten) geimpft, um das Konzentrat C1000 zu erhalten;
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Analyse:
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- – Auszählung durch
IMS/IFA von I10, I100, I1000, B, C10, C100 und C1000.
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Die
Ergenisse für
C10 und C100, die über
dem Wert liegen, der für
das Inokulum gemessen wurde, überraschen
nicht: Die Probennahme, um die Oozysten mikroskopisch auszuzählen, führt notwendigerweise zu
Fluktuationen, was sich feststellen lässt, wenn die Zählungen
ein und derselben Probe mehrfach wiederholt werden. Dieses Phänomen wird
umso markanter, wenn wenig Oozysten vorliegen.
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Somit
ist für
C10 und C100 festzustellen, dass die Größenordnung nach dem Filtrieren
konstant ist.
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Für C1000
ist es möglich,
von Ausbeute zu reden.
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Auswertung der Ergebnisse:
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Die
Filtrationsmethode über
den externen Weg hat eine Empfindlichkeit von 10 Oozysten oder darunter.
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Für ein Inokulum
von 1000 Oozysten beträgt
die erhaltene Ausbeute 70 % ohne Optimierung.
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BEISPIEL 3:
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Das
verwendete Protokoll und die verwendete Methode sind mit Ausnahme
der Filtrationsmittel identisch mit jenen, die in Beispiel 1 verwendet
werden.
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Die
Filtration erfolgt, indem ein Filtrationsmittel verwendet wird,
das 0,6 m2 Filtrationsoberfläche aus Hohlfasern
aus Celluloseacetat aufweist.
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Die
Probe besteht aus 50 Litern Wasser aus dem Netz, das mit dem Bakteriophagen
MS2 angeimpft wurde, wobei diese über den internen Weg auf (A)
eingebracht wird.
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Die
Rückgewinnung
des Konzentrates erfolgt durch Schwerkraft und unter Druck.
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Nur
eine Referenz (B1) wird hergestellt und
das Animpfen erfolgt sukzessive mit 1, 10, 100 PFU.
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Die
Analyse erfolgt durch die Technik der Lyseplaques wie in Beispiel
1.
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Es
wird ein zweiter Schritt der Filtration des Konzentrates, das aus
der vorherigen Filtration stammt, nach dem nachfolgend beschriebene
Protokoll durchgeführt.
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Das
Referenzkonzentrat (B1) und jedes der Phagenkonzentrate
(C11, C110, C1100), d.h. ungefähr je 230 ml, werden in drei
gleiche Fraktionen (70 bis 80 ml) für eine zweite Konzentrierung
in drei kommerziell erhältliche
Module Centricon-Plus 80 (Millipore Ref. UFC5LGC08) aufgeteilt.
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Die
so für
jede Impfung erhaltenen drei Konzentrate C2 (< 1 ml) werden vermischt
und in der quantitativen Titration durch Lyseplaques analysiert.
So wird ebenfalls für
die drei Referenzkonzentrate (B2) vorgegangen,
die aus der Konzentrierung von B1 stammen.
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Ergebnisse:
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- – Titration
des Inokulums: I100 = 144 PFU (Gesamtmittelwert wie in Beispiel
1);
- – Titration
der nach der zweiten Filtration erhaltenen Konzentrate:
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C21, beispielsweise, bezeichnet die Mischung
aus drei Konzentraten, die am Ende des zweiten Konzentrierungsschrittes
der Ausgangsprobe erhalten wurde, die mit 1 PFU angeimpft wurde.
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Auswertung der Ergebnisse:
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Über die
gesamten beiden Konzentrierungsschritte reduziert sich das Probenvolumen
von 50 Litern auf weniger als 3 ml, die Empfindlichkeit liegt nahe
1 PFU.
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Es
versteht sich, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die beschriebenen
und/oder dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt
ist, sondern dass diese sämtliche
Varianten davon umfasst, die im Umfang der beigefügten Patentansprüche liegen
(insbesondere was die Natur und die Eigenschaften der Membranen betrifft,
die für
die Konzentrierung der Proben verwendet werden).
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BEISPIEL 4:
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Material und Methode:
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Verwendung
eines Filtrationsmittels, das 0,12 m2 Filtrationsoberfläche aus
Hohlfasern aus Celluloseacetat aufweist, für eine erste Filtrationsphase
und Vivacell70-Verbrauchsmaterial (Sartorius Vivasciences Ref. VS6002)
für eine
zweite Filtrationsphase.
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Die
Probe besteht aus 30 Litern Wasser aus dem Netz, die gleichzeitig
mit 300 Oozysten des Parasiten Cryptosporidium parvum und 300 CFU
des Bakteriums E.coli angeimpft wurden.
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Konzentrierung:
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Nach
der Abgabe von Leitungswasser in einen Behälter werden 20 mg/l Natriumthiosulfat
(Merck 106516), d.h. 0,6 g in 30 1, hinzugegeben.
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Die
Probe wird mit Oozysten von C.parvum und Zellen von E.coli angeimpft;
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Phase 1: von 30 Litern
auf 70 ml
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Die
Filtration erfolgt nach dem Modus des externen Weges.
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Nach
teilweisem Entleeren des Gehäuses
und Schütteln
des Moduls wird das Retentat rückgewonnen,
das die Mikroorganismen enthält,
indem in das Gehäuse
Druckluft (0,5b) injiziert wird, d.h. etwa 35 ml.
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In
das Gehäuse
wird wieder nicht-angeimpftes neutralisiertes Wasser aus dem Netz
(ungefähr
35 ml) durch die Fasern hindurch in das innere geschlossene Kompartiment
durch Injektion eingebracht, anschließend wird geschüttelt und
wie zuvor gesammelt.
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Die
beiden zusammengenommenen Entnahmen, d.h. 70 ml, bilden das Retentat
R1.
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Phase 2: von 70 ml auf
300 Mikroliter
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Das
Retentat R1 wird in dem Vivacell70-Verbrauchsmaterial wie vom Hersteller
angegeben konzentriert, indem eine Zentrifugalkraft von 1000 g für 10 min
bei 25°C
angelegt wird. Um die Rückgewinnung
zu verbessern, wird 1 ml des Filtrates auf das Konzentrat in der
Filtrationskammer aufgetragen, anschließend wird das Filtrationselement
kurz bei hoher Geschwindigkeit "gevortext". Eine neue Zentrifugation
unter den gleichen Bedingungen wie zuvor ermöglicht eine Rekonzentrierung,
um 300 Mikroliter zu erreichen. So wird das Endretentat R2 erhalten.
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Es
werden drei Retentate R2 parallel hergestellt, um die Ergebnisse
zu verdreifachen.
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Analysen:
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Suche von C.parvum:
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Die
Auszählung
einer Stammlösung
von Oozysten und einer Retentatfraktion erfolgt durch IMS ("immuno-magnetic separation", Dynabeads-Kit Anti-Cryptosporidium
von Dynal, Ref. 730.01), danach durch IFA ("immuno fluorescence assay"), (siehe Methode
1622).
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Eine
Fraktion des Retentats wird durch IMS analysiert (siehe oben), anschließend durch
PCR gemäß dem nachfolgenden
Protokoll:
- – Resuspendierung der Kugel/Oozysten-Komplexe,
die aus der IMS stammen, in 10 μl
hochreinem sterilem Wasser + 10 μl
Chelex 100 bei 50 % in Wasser;
- – Durchführung von
5 thermischen Schocks: 2 min bei 95°C / 2 min bei –80°C;
- – Zentrifugieren,
um die Kondensation zu initiieren;
- – Zugabe
von 30 μl
Amplifizierungsmix (PCR-Puffer, MgCl2: 1,5
mM, Rinderserumalbumin: 10 pg/μl,
dNTP: 200 pmol/μl,
Taq-DNA-Polymerase: 0,5 U, BB-3- und BB-4-Primer: jeweils 1 pmol/μl, qsp, 50 μl, hochreines Wasser).
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Die
Primer BB-3 und BB-4 sind in Balatbat A.B. et al., J. Clin. Microbiol.
1996, 34, 1769–1772,
beschrieben.
- – Durchführen des nachfolgenden PCR-Programms:
5 min bei 94°C,
40 Zyklen umfassend: [30 sec bei 94°C, 45 sec bei 60°C, 1 min
bei 72°C],
danach 5 min bei 72°C.
- – Migration
von 10 μl
der PCR-Reaktion in einem 2 %-igen
Agaroseelektrophoresegel in Gegenwart von Ethidiumbromid.
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Suche von E.coli:
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Die
Auszählung
der E.coli-Kultur und einer Retentatfraktion erfolgt mit der sogenannten "Coliert 18h"-Technik gemäß der Empfehlungen
des Herstellers IDEXX. Diese Methode basiert auf der Detektion der Aktivität der Beta-Glucuronidase
von Escherichia coli.
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Eine
Fraktion des Retentats wird durch verschachtelte PCR, die auf das
Gen uidA angewendet wird, das für
die beta-Glucuronidase
codiert, gemäß dem nachfolgenden
Protokoll analysiert:
- – Filtration der Fraktion des
Konzentrates durch eine Membran (Millipore, Durchmesser 13 mm, Porosität 0,2 μm, Durapore
GVWP013 00);
- – Einbringen
der Membran in ein 0,2 ml PCR-Röhrchen;
- – Lysieren
der Zellen durch thermische Schocks (6 Zyklen 85°C 1 min / Eis 1 min)
- – erste
Amplifizierung in dem Lyseröhrchen
mit den Primern U270 und L1054
U270: 5'-ggT CAC TCA TTA Cgg CAA Ag-3'
L1054: 5'-TTA AAg CCg ACA
gCA gCA gT-3'
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Amplifizierungsmix
(150 μl),
der in das PCR-Röhrchen
gegeben wird, das die Membran enthält: PCR-Puffer, MgCl2: 1,5 mM, dNTP: 200 pmol/μl, Taq-DNA-Polymerase:
1,5 U, Primer: jeweils 1 pMol/μl,
150 μl hochreines
Wasser qsp.
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PCR-Programm:
10 min bei 95°C,
30 Zyklen umfassend: [1 min bei 94°C, 1 min bei 60°C], danach
Beibehalten von 4°C.
- – 100-fache
Verdünnung
der erhaltenen Amplikons mit hochreinem Wasser und Verwendung von
1 μl dieser
Lösung
als Substrat der zweiten Amplifizierung (sogenannte "verschaltete PCR") mit den Primern
Val 754 und Val 900:
Val 754: 5'-AAA ACg gCA AgA AAA AgC Ag-3'
Val 900: 5'-Acg CgT ggT TAC
AgT CTT gCg-3'
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Der
Amplifizierungsmix (50 μl)
wird in ein neues Röhrchen
gegeben: PCR-Puffer MgCl2: 1,5 mM, dNTP:
200 pmol/μl,
Taq DNA-Polymerase:
0,5 U, Primer: jeweils 1 pmol/μl,
50 μl hochreines
Wasser qsp.
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PCR-Programm:
identisch wie zuvor.
- – Migration von 10 μl der PCR-Reaktion
in einem 2 %-igen
Agaroseelektrophoresegel in Gegenwart von Ethidiumbromid.
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Behandlung des Retentats
R2:
-
Das
Retentat wird in drei Fraktionen von jeweils 100 Mikrolitern unterteilt:
R2a, R2b, R2c.
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Die
Fraktion R2a wird nochmals in zwei Teile geteilt: 50 μl werden "Coliert 18h" behandelt (Auszählung E.coli),
50 μl durch
IMS/IFA (Auszählung
C.parvum).
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Die
Fraktion R2b wird in verschachtelter PCR uidA-analysiert (molekulare Detektion von
E.co1i), die jedoch zuerst in zwei Teile aufgeteilt wird: 50 μl werden
direkt analysiert, 50 μl
werden genomische DNA von E.co1i hinzugegeben (Inhibitionstest).
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Die
Fraktion R2c wird mit IMS-PCR analysiert (molekulare Detektion von
C.parvum), die jedoch zuvor in zwei Teile aufgeteilt wird: 50 μl werden
direkt analysiert, 50 μl
werden genomische DNA von C.parvum hinzugegeben (Inhibitionstest).
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Die
PCR umfasst jeweils eine Negativkontrolle (weder Ziel-DNA noch Retentat)
und eine Positivkontrolle (mit Ziel-DNA, aber nicht mit Retentat).
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Sämtliche
Amplikons werden in Agarosegel durch Elektrophorese in Gegenwart
von Ethidiumbromid sichtbar gemacht.
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Ergebnisse:
-
Jeder
Punkt wird dreimal reproduziert und die wiederholten Ergebnisse
werden durch das Zeichen "/" in der nachstehenden
Tabelle getrennt:
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Auswertung der Ergebnisse:
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Die
geringe Anzahl von E.coli-Zellen, die durch Colilert in dem Konzentrat
festgestellt wurden, erklärt sich
durch Stress, sogar durch Absterben der Bakterien während der
Konzentrierung, denn dieser Test basiert auf der Detektion einer
enzymatischen Aktivität.
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Die
uidA-PCR ist für
drei Wiederholungen positiv, woraus sich eine reproduzierbare Empfindlichkeit des
gesamten Verfahrens von 50 Bakterien in 5 Litern, d.h. 5 Bakterien
pro Liter, ergibt.
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Logischerweise
ergibt der Zusatz von Bakterien-DNA in eine Fraktion als Inhibitionskontrolle
ebenfalls positive Ergebnisse.
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Für C.parvum
ergibt die phenotypische Methode (IMS-IFA) signifikant kleinere
Werte als der theoretisch erwartete Wert. Es ist auch möglich, dass
ein Teil der Oozysten während
der Konzentrierung eher verändert
als in der Filtrationsvorrichtung zurückgehalten wird, denn andere
Experimente, die auf Molekularbiologie basieren, zeigen eine reproduzierbare
Rückgewinnung
von einer Oozyste in 10 Litern (in diesem Patent nicht gezeigte
Angaben).
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Im übrigen ist
die IMS-PCR für
die drei Wiederholungen positiv, was eine minimale Empfindlichkeit
von 50 Oozysten in 5 Litern, d.h. 5 Oozysten pro Liter, ergibt.
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Schlussfolgerung:
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Dieses
Beispiel zeigt die Wirksamkeit der Konzentrierungsvorrichtung in
zwei Schritten zur Detektion eines Bakteriums und eines Parasiten
durch Methoden der Molekularbiologie in derselben angeimpften Wasserprobe.